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08.09.2026

Masche wächst weltweit

Der weltweite Exportwert von Maschenbekleidung hat sich seit 2006 nahezu verdoppelt und 2025 rund 289,1 Milliarden US-Dollar erreicht. 2006 waren es 145,2 Milliarden US-Dollar. Damit entwickelte sich Maschenbekleidung dynamischer als Webbekleidung, deren Exportwert im gleichen Zeitraum von 158,5 auf 257,7 Milliarden US-Dollar stieg. Nach einer aktuellen Auswertung des Gesamtverbands der deutschen Maschenindustrie auf Basis unter anderem von ICAC-Daten stellen Maschen- und Webbekleidung inzwischen zusammen knapp 60 Prozent der weltweiten Textil- und Bekleidungsexporte.

Der weltweite Exportwert von Maschenbekleidung hat sich seit 2006 nahezu verdoppelt und 2025 rund 289,1 Milliarden US-Dollar erreicht. 2006 waren es 145,2 Milliarden US-Dollar. Damit entwickelte sich Maschenbekleidung dynamischer als Webbekleidung, deren Exportwert im gleichen Zeitraum von 158,5 auf 257,7 Milliarden US-Dollar stieg. Nach einer aktuellen Auswertung des Gesamtverbands der deutschen Maschenindustrie auf Basis unter anderem von ICAC-Daten stellen Maschen- und Webbekleidung inzwischen zusammen knapp 60 Prozent der weltweiten Textil- und Bekleidungsexporte.

Die Entwicklung wird nicht nur durch mehr Bekleidungskonsum getragen. Casualwear, Sportswear und Athleisure begünstigen Konstruktionen, die Komfort, Bewegungsfreiheit und Funktion bereits über Faser, Garn und Maschenstruktur integrieren. Gleichzeitig verschiebt sich der Fasermix. Baumwollbasierte Maschenbekleidung steigerte ihren Exportwert seit 2006 von 69,9 auf 128,3 Milliarden US-Dollar. Die von ICAC als „man-made and synthetic“ ausgewiesene Gruppe wuchs im selben Zeitraum noch stärker von 35,6 auf 99,2 Milliarden US-Dollar. 2025 entfielen 44,5 Prozent der Maschenwarenexporte auf Baumwollprodukte und 34,4 Prozent auf die Gruppe der Chemie- und Synthesefasern.

Gesamtmasche weist zugleich auf einen Zielkonflikt hin: Polyester stellt inzwischen einen sehr großen Anteil der globalen Faserproduktion, doch 2024 waren dem Beitrag zufolge lediglich zwölf Prozent des weltweit produzierten Polyesters recycelt; der überwiegende Teil des Recyclingpolyesters stammt weiterhin aus PET-Flaschen statt aus Alttextilien. Parallel erhöhen Fast und Ultra Fast Fashion den Mengen- und Preisdruck. Der weltweite Markt wächst also, während zirkuläre Rohstoffströme und Wertschöpfung pro Teil nicht im gleichen Tempo vorankommen.

Auch geografisch sortiert sich der Markt neu. China bleibt führender Textil- und Bekleidungsexporteur, während Bangladesch und Vietnam stark aufgeholt haben. Auf der Nachfrageseite verlieren die USA relativ an Gewicht, während sich zusätzliche Nachfrage breiter auf Europa, Asien, Lateinamerika und den Nahen Osten verteilt. Für europäische Maschenhersteller sieht Gesamtmasche Chancen vor allem dort, wo Qualität, Funktion, Spezialisierung, innovative Konstruktionen und verlässliche Lieferketten stärker wiegen als der reine Mengenpreis.

Geschäftsklimaindex  3. Q 2026 Grafik (c) GESAMTMASCHE e. V.
07.09.2026

Maschenunternehmen erwarten Personalabbau: Entlastung versprochen – Belastungen steigen

Das Geschäftsklima der deutschen Maschenindustrie bleibt im dritten Quartal tief im Minus. Die aktuelle Lage hat sich nochmals deutlich verschlechtert. Die Erwartungen hellen sich etwas auf. Doch die Belastungen am Standort wachsen weiter. 

Der GESAMTMASCHE-Geschäftsklimaindex verbessert sich im dritten Quartal 2026 nur geringfügig von –28,22 auf –27,47 Punkte. Dahinter steht eine deutliche Schere: Die Bewertung der aktuellen Geschäftslage fällt von –28,47 auf –34,72 Punkte. Die Erwartungen für die kommenden Monate steigen dagegen von –27,98 auf –19,05 Punkte. 

„Die Unternehmen hoffen auf Besserung. Aber die wirtschaftliche Realität wird zunächst noch härter“, sagt GESAMTMASCHE-Präsidentin Martina Bandte. „Die Politik verspricht Entlastung, doch bei den Unternehmen kommt das Gegenteil an. So entsteht keine Trendwende.“ 

Das Geschäftsklima der deutschen Maschenindustrie bleibt im dritten Quartal tief im Minus. Die aktuelle Lage hat sich nochmals deutlich verschlechtert. Die Erwartungen hellen sich etwas auf. Doch die Belastungen am Standort wachsen weiter. 

Der GESAMTMASCHE-Geschäftsklimaindex verbessert sich im dritten Quartal 2026 nur geringfügig von –28,22 auf –27,47 Punkte. Dahinter steht eine deutliche Schere: Die Bewertung der aktuellen Geschäftslage fällt von –28,47 auf –34,72 Punkte. Die Erwartungen für die kommenden Monate steigen dagegen von –27,98 auf –19,05 Punkte. 

„Die Unternehmen hoffen auf Besserung. Aber die wirtschaftliche Realität wird zunächst noch härter“, sagt GESAMTMASCHE-Präsidentin Martina Bandte. „Die Politik verspricht Entlastung, doch bei den Unternehmen kommt das Gegenteil an. So entsteht keine Trendwende.“ 

Die schwache Nachfrage setzt den Unternehmen weiter zu. 52 Prozent bewerten ihre Inlandsumsätze als schlecht, beim Auslandsumsatz sind es knapp 55 Prozent. Rund 46 Prozent melden schlechte Auftragseingänge, 42 Prozent eine schlechte Ertragslage. Für die kommenden Monate rechnen 37,5 Prozent der Unternehmen mit sinkender Personalstärke. 

Bürokratieabbau? Die Rechnung geht nicht auf. 
Beim versprochenen Bürokratieabbau klaffen Anspruch und Wirklichkeit weit auseinander. Die EU-Kommission beziffert die möglichen jährlichen Einsparungen ihrer bisherigen Vereinfachungsvorschläge und weiterer Initiativen auf 15 Milliarden Euro. Dem stehen nach Berechnungen der dänischen EU-Ratspräsidentschaft aus jüngerer und laufender EU-Gesetzgebung 70,9 bis 85,9 Milliarden Euro neue jährliche Bürokratiekosten für Unternehmen gegenüber. Hinzu kommen bis zu 69,9 Milliarden Euro einmalige Kosten. 

„Deutschland setzt bei der Umsetzung von EU-Vorgaben oft noch eins drauf“, kritisiert Bandte. „Dieses Gold-Plating bringt deutsche Unternehmen auch im europäischen Binnenmarkt gegenüber ihren Wettbewerbern ins Hintertreffen.“

Quelle:

GESAMTMASCHE e. V

24.08.2026

Offener Brief: Wirtschaftsverbände fordern Ende des ZIM-Stopps

Der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung hat sich gemeinsam mit sechs weiteren Wirtschafts- und Branchenverbänden in einem offenen Brief an die Bundesregierung gewandt und die sofortige Wiederöffnung des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) gefordert.

In einem vom Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) initiierten Schreiben an Bundesfinanzminister Lars Klingbeil, Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche sowie die Fraktionsvorsitzenden Thorsten Frei (CDU/CSU) und Dr. Matthias Miersch (SPD) warnen die Unterzeichner vor einem drohenden „Innovationsstopp im Mittelstand" und fordern eine verlässliche, bedarfsgerechte Finanzierung des Programms im Bundeshaushalt 2027. Neben dem Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) tragen bvse-Recycling Germany, der SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für Optik, Photonik, Analysen- und Medizintechnik e.V., Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e.V., der Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband) e.V., der Verband Innovativer Unternehmen (VIU) und der Patentverein.de die Initiative mit.

Der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung hat sich gemeinsam mit sechs weiteren Wirtschafts- und Branchenverbänden in einem offenen Brief an die Bundesregierung gewandt und die sofortige Wiederöffnung des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) gefordert.

In einem vom Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) initiierten Schreiben an Bundesfinanzminister Lars Klingbeil, Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche sowie die Fraktionsvorsitzenden Thorsten Frei (CDU/CSU) und Dr. Matthias Miersch (SPD) warnen die Unterzeichner vor einem drohenden „Innovationsstopp im Mittelstand" und fordern eine verlässliche, bedarfsgerechte Finanzierung des Programms im Bundeshaushalt 2027. Neben dem Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) tragen bvse-Recycling Germany, der SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für Optik, Photonik, Analysen- und Medizintechnik e.V., Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e.V., der Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband) e.V., der Verband Innovativer Unternehmen (VIU) und der Patentverein.de die Initiative mit.

Der Appell trifft einen wunden Punkt der Wirtschaftspolitik: Erst vor der Sommerpause hatte die Bundesregierung ihr Programm für Aufschwung und Beschäftigung vorgestellt und dabei Wachstum, Investitionen und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland in den Mittelpunkt gerückt. Dass ausgerechnet eines der wichtigsten technologieoffenen Förderinstrumente für den Mittelstand seit Monaten blockiert ist, steht dazu nach Auffassung der Unterzeichner in deutlichem Widerspruch.

Konkret fordern die Verbände von der Bundesregierung:

  1. das ZIM schnellstmöglich und mit einer verbindlichen, transparent kommunizierten Perspektive wieder zu öffnen,
  2. die bestehende Förderlücke für die Dauer des Antragsstopps wirksam abzumildern, etwa durch ausreichende Mittel in anderen Innovationsprogrammen,
  3. das ZIM im Bundeshaushalt 2027 und darüber hinaus bedarfsgerecht zu finanzieren, damit sich ein erneuter Antragsstopp nicht wiederholt.

„Gerade für Unternehmen der Recycling- und Entsorgungswirtschaft ist die Entwicklung neuer Verfahren, Anlagen und digitaler Lösungen von großer Bedeutung", kommentiert bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock die Initiative aus Sicht seiner Branche. „Solche Projekte brauchen Zeit, Partner und Planungssicherheit. Wenn Förderanträge kurzfristig nicht mehr gestellt werden können, werden Investitionen verzögert oder im schlimmsten Fall ganz aufgegeben."

Für die mittelständische Recyclingwirtschaft mit ihren Aufgaben bei der besseren Nutzung von Sekundärrohstoffen und der Entwicklung neuer Recyclingtechnologien wiege das besonders schwer, begründet Rehbock: „Innovationen in diesem Bereich stärken nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, sondern leisten auch einen unmittelbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und zur Versorgung mit wichtigen Rohstoffen. Die Politik sollte diese Bereitschaft zu investieren unterstützen, statt sie durch ein haushaltspolitisches Stop-and-go auszubremsen."

Der Förderstopp trifft Unternehmen dabei nicht erst mit der förmlichen Ablehnung eines Projekts: Viele Vorhaben werden über Monate vorbereitet, Forschungspartner gewonnen und erhebliche personelle wie finanzielle Ressourcen gebunden. Unternehmen, die kurz vor der Antragstellung standen, müssen ihre Projekte nun verschieben oder ganz aufgeben – mit der Folge, dass dringend benötigte Investitionen am Standort Deutschland verloren gehen.

Auch die Forschungszulage kann die entstandene Lücke nach Einschätzung der Verbände nicht schließen. Zwar sei sie ein wichtiges Instrument, sie unterstütze Forschungskooperationen jedoch nicht in vergleichbarer Weise. Zudem müssten Unternehmen ihre Projekte zunächst vorfinanzieren – für viele kleine und mittlere Betriebe eine erhebliche Hürde.

Besonderes Gewicht erhält der Appell durch sein Timing, denn bei den anstehenden Haushaltsberatungen können die Weichen gestellt werden. Die Verbände erwarten ein klares Signal für die schnellstmögliche Wiederöffnung des ZIM sowie für eine Finanzierung im Bundeshaushalt 2027, die erneute Förderunterbrechungen verhindert. Die hohe Nachfrage nach dem Programm – mit einem nachgewiesenen Hebeleffekt von 1,9 auf private Investitionen – sei kein Hinweis auf ein überholtes Instrument, sondern ein Beleg dafür, dass der Mittelstand investieren und innovieren wolle.

24.08.2026

BTE-Kongress am 3. November: Frühbucherrabatt bis 31. August

Wie kann ich mein Unternehmen angesichts steigender Kosten, veränderter Kundenbedürfnisse und anhaltender wirtschaftlicher Unsicherheiten zukunftsfähig aufstellen? Welche Konzepte und Ideen funktionieren bereits in der Praxis? Und welche Maßnahmen und digitale Instrumente helfen mir, jetzt und künftig ausreichende Renditen zu erwirtschaften? Antworten auf diese Fragen liefert der 10. BTE-Kongress „Fashion-Emotion 4.0: Zukunftsorientierte Erfolgskonzepte des Modehandels – lokal und digital“, der am 3. November 2026 im MediaPark Köln stattfindet.
   

Wie kann ich mein Unternehmen angesichts steigender Kosten, veränderter Kundenbedürfnisse und anhaltender wirtschaftlicher Unsicherheiten zukunftsfähig aufstellen? Welche Konzepte und Ideen funktionieren bereits in der Praxis? Und welche Maßnahmen und digitale Instrumente helfen mir, jetzt und künftig ausreichende Renditen zu erwirtschaften? Antworten auf diese Fragen liefert der 10. BTE-Kongress „Fashion-Emotion 4.0: Zukunftsorientierte Erfolgskonzepte des Modehandels – lokal und digital“, der am 3. November 2026 im MediaPark Köln stattfindet.
   
Im Fokus aller Programmpunkte stehen Lösungsansätze, wie der mittelständische Fashion- und Schuhhandel im zunehmenden Wettbewerb mit vertikalen Konzepten wieder mehr Profitabilität erzielen kann. Auf der Bühne referieren und diskutieren insgesamt 12 erfolgreiche Fachhändler und hochkarätige Experten. Die Bandbreite der Themen umfasst dabei das gesamte unternehmerische Spektrum – von Standortverbesserungen über Mitarbeiter- und Marketingthemen bis zu digitalen Innovationen und Fragen rund ums Sortiment sowie einer optimierten Zusammenarbeit mit den Industriepartnern. Das komplette Programm ist einsehbar unter https://www.bte.de/bte-kongress-2026/
 
Zusätzliches Highlight: Erstmalig lädt der BTE zusammen mit der PIM Service GmbH (BTE Clearing-Center) und mit Unterstützung der WWS-Anbieter advarics und Intelligix sowie dem BTE-Kompetenzpartner hachmeister + partner die Kongress-Teilnehmer am Vorabend (2. November, 19.00 bis ca. 23.00 Uhr) zu einem Get-together in ein bekanntes Kölner Brauhaus ein (begrenzte Kapazitäten). 
 
Hinweis: Interessenten können sich noch bis zum 31. August zu Sonderkonditionen zum BTE-Kongress anmelden. Wegen der begrenzten Kapazitäten empfiehlt sich speziell für das Get-together ebenfalls eine frühzeitige Registrierung.

Weitere Informationen:
BTE-Kongress BTE
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

20.08.2026

Praxistaugliche Ausgestaltung des Produktsicherheitsgesetzes gefordert

Mit der Neufassung des Produktsicherheitsgesetzes werden die europäischen Vorgaben zur allgemeinen Produktsicherheit in nationales Recht überführt. Als Wirtschafts- und Arbeitgeberverband unterstützt Südwesttextil das Ziel eines hohen Verbraucherschutzniveaus, fordert aber eine praxistaugliche, verhältnismäßige und rechtssichere Ausgestaltung. Dieser stehen aktuell mangelnde Rechtsklarheit und ein unverhältnismäßiger administrativer Aufwand entgegen.

Mit der Neufassung des Produktsicherheitsgesetzes werden die europäischen Vorgaben zur allgemeinen Produktsicherheit in nationales Recht überführt. Als Wirtschafts- und Arbeitgeberverband unterstützt Südwesttextil das Ziel eines hohen Verbraucherschutzniveaus, fordert aber eine praxistaugliche, verhältnismäßige und rechtssichere Ausgestaltung. Dieser stehen aktuell mangelnde Rechtsklarheit und ein unverhältnismäßiger administrativer Aufwand entgegen.

Risiko muss den Unterschied machen
So fehlt im Änderungsgesetz eine Differenzierung nach Risikoklassen, sodass die Vielfalt textiler Anwendungen nicht ausreichend berücksichtigt wird. Unternehmen müssen eine Risikoanalyse erstellen – egal, ob es sich um ein T-Shirt oder einen Schlafsack mit integrierter Kapuze handelt. Was bei einem Schlafsack aufgrund zusätzlicher Anforderungen, etwa hinsichtlich der Entflammbarkeit, angemessen sein kann, führt bei einem einfachen T-Shirt zu einem unverhältnismäßigen Analyse- und Dokumentationsaufwand. Südwesttextil fordert deshalb eine systematische Kategorisierung textiler Produkte nach Risikoklassen, ein vereinfachtes Verfahren für risikoarme Standardtextilien und klare Vorgaben für Produkte mit höherem Gefährdungspotenzial.

Piktogramme und digitale Lösungen statt zusätzlicher Bürokratie
Bürokratischer Mehraufwand lässt sich aus Perspektive von Südwesttextil auch bei den Sprachanforderungen reduzieren. Aktuell ist vorgesehen, dass sämtliche Anweisungen und Sicherheitsinformationen in deutscher Sprache abzufassen sind. Aus Sicht des Verbands sollte diese Vorgabe auf sicherheitsrelevante Warnhinweise beschränkt werden. Für darüber hinausgehende Informationen sollten international anerkannte Piktogramme genutzt und die digitale Bereitstellung als gleichwertige Alternative zur physischen Kennzeichnung ermöglicht werden. 

Keine nationalen Sonderwege bei Rückrufen
Südwesttextil kritisiert zudem, dass die Neufassung des Produktsicherheitsgesetzes bei der Rückrufregelung über die europäische Regulierung hinausgeht. Während diese auf Produkte abstellt, die Verbraucherinnen und Verbrauchern bereits bereitgestellt wurden, erweitert die deutsche Regelung den Rückrufbegriff auch auf gewerbliche Endnutzer. Liefert ein Textilunternehmen beispielsweise Arbeitskleidung an eine Hotelkette oder eine gewerbliche Wäscherei, entstehen dadurch zusätzliche Informations- und Abwicklungspflichten. Südwesttextil fordert deshalb eine Anpassung der nationalen Rückrufregelung an die europäischen Vorgaben.

Gleiche Regeln brauchen gleiche Kontrollen
Für faire Wettbewerbsbedingungen müssen bestehende Vorgaben gegenüber allen Marktteilnehmern gleichermaßen durchgesetzt werden. Das gilt insbesondere mit Blick auf den stark wachsenden Online-Handel aus Drittstaaten: Allein nach Deutschland gelangen täglich mehr als 400.000 Pakete. Die neue Fassung des Produktsicherheitsgesetzes gibt den Marktüberwachungsbehörden dafür auch gegenüber Online-Plattformen konkrete Instrumente an die Hand: Bei nichtkonformen oder gefährlichen Produkten können sie unter anderem die Entfernung von Inhalten, Zugangssperren oder Warnhinweise anordnen. 

„Hohe Produktsicherheit und eine bürokratiearme Umsetzung sind kein Widerspruch. Entscheidend ist, dass Anforderungen dem tatsächlichen Risiko eines Produkts entsprechen und für Unternehmen rechtssicher umsetzbar bleiben. Statt regelkonforme produzierende Unternehmen mit unverhältnismäßigen Vorgaben zu belasten, müssen bestehende Regeln konsequent nicht nur gegenüber im Binnenmarkt ansässigen, sondern auch gegenüber aus Drittstaaten importierenden Wirtschaftsakteuren durchgesetzt und die Möglichkeiten der Marktüberwachung ausgeschöpft werden. Nur so schaffen wir wirksamen Verbraucherschutz und faire Wettbewerbsbedingungen“, betont Edina Brenner, Hauptgeschäftsführerin von Südwesttextil. 

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V. 

14.08.2026

HDE kritisiert Pläne für digitale Bonpflicht

Die Bundesregierung plant, die Pflicht zur Ausgabe von Kassenzetteln auf Papier zum 1. Januar 2028 abzuschaffen und stattdessen die Ausgabe digitaler Belege vorzuschreiben. Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht darin einen klaren Wortbruch der Politik und pocht auf die Abschaffung jeglicher Bonpflicht, so wie es auch im Koalitionsvertrag formuliert ist. Für den Einzelhandel würde eine Umstellung auf digitale Kassenzettel zusätzlichen technischen und finanziellen Aufwand bedeuten.

„Im Koalitionsvertrag wurde die Abschaffung der Bonpflicht vereinbart. Die Einzelhändler erwarten daher zu Recht, dass dieses Versprechen auch umgesetzt wird. Wenn nun lediglich der Papierbon abgeschafft und durch einen verpflichtenden digitalen Beleg ersetzt wird, bleibt die Belegpflicht faktisch bestehen. Das ist eine große Enttäuschung für den Einzelhandel. Gleichzeitig drohen den Unternehmen erhebliche Investitionen in ihre Kassensysteme, und das in einer wirtschaftlich ohnehin angespannten Situation“, erklärt HDE-Steuerexperte Ralph Brügelmann.

Die Bundesregierung plant, die Pflicht zur Ausgabe von Kassenzetteln auf Papier zum 1. Januar 2028 abzuschaffen und stattdessen die Ausgabe digitaler Belege vorzuschreiben. Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht darin einen klaren Wortbruch der Politik und pocht auf die Abschaffung jeglicher Bonpflicht, so wie es auch im Koalitionsvertrag formuliert ist. Für den Einzelhandel würde eine Umstellung auf digitale Kassenzettel zusätzlichen technischen und finanziellen Aufwand bedeuten.

„Im Koalitionsvertrag wurde die Abschaffung der Bonpflicht vereinbart. Die Einzelhändler erwarten daher zu Recht, dass dieses Versprechen auch umgesetzt wird. Wenn nun lediglich der Papierbon abgeschafft und durch einen verpflichtenden digitalen Beleg ersetzt wird, bleibt die Belegpflicht faktisch bestehen. Das ist eine große Enttäuschung für den Einzelhandel. Gleichzeitig drohen den Unternehmen erhebliche Investitionen in ihre Kassensysteme, und das in einer wirtschaftlich ohnehin angespannten Situation“, erklärt HDE-Steuerexperte Ralph Brügelmann.

Für viele Händler könnte die Umstellung mit erheblichen finanziellen Belastungen verbunden sein. Zwar verfügen moderne Kassensysteme teilweise bereits über die technischen Voraussetzungen für die Ausgabe digitaler Belege. Gerade bei älteren oder einfacheren Systemen ist jedoch häufig eine Nachrüstung erforderlich. „Es muss geprüft werden, ob die vorhandenen Kassensysteme die für einen digitalen Beleg notwendigen Daten überhaupt elektronisch ausgeben können. Ist das nicht der Fall, reicht eine Nachrüstung möglicherweise nicht aus. Dann könnte die Anschaffung eines neuen Kassensystems erforderlich werden – unabhängig davon, ob die bestehende Kasse noch voll funktionsfähig ist“, so Brügelmann.

Anschaffungen sollte man jetzt jedoch noch nicht vornehmen. Denn die Vorgaben für die Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung Kassen (DSFinV-K) werden gerade auf die Version 3.0 aktualisiert. Wann die Finanzverwaltung damit fertig ist und vor allem wann die Kassenanbieter diesen neuen Standard in die Kassensysteme implementiert haben werden, ist zurzeit noch völlig unklar. Wer zu früh kauft, bracht dann möglicherweise schnell ein kostenpflichtiges Update. Das kann auch mit der allgemeinen Kassenpflicht ab 100.000 € Umsatz ab dem Jahr 2028 kollidieren. Der HDE fordert, die Kassenpflicht mit dem Abschluss der Arbeiten an der DSFinV-K zu synchronisieren, um teuer Updates zu vermeiden.

Darüber hinaus bestehen weiterhin rechtliche Fragen zur flächendeckenden Umsetzung digitaler Belege. Dies betrifft insbesondere Waagen-Kassen-Systeme, wie sie etwa in Supermärkten, Obst- und Gemüseabteilungen oder Fleischereien eingesetzt werden. Nach der europäischen Richtlinie über nichtselbsttätige Waagen müssen bei bestimmten preisrechnenden Waagen die Angaben zu den Vorgängen für den Kunden auf einem Bon oder Etikett ausgedruckt werden. Ob diese Vorgabe auch künftig einen Papierbeleg vorschreibt, ist derzeit Gegenstand eines Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof. Eine Entscheidung steht noch aus.

„Es kann nicht sein, dass Deutschland eine neue Regelung einführt, deren praktische Umsetzung bei bestimmten Kassensystemen möglicherweise mit europäischem Recht kollidiert. Bevor neue Pflichten geschaffen werden, müssen solche Rechtsfragen geklärt und für die Unternehmen verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen werden“, mahnt Brügelmann.

Wer künftig keine Kasse hat, obwohl er es müsste und wer vergisst, einen Beleg auszugeben, soll in Zukunft mit hohen Geldbußen rechnen müssen. Allerdings ist die Kontrolldichte sehr gering. Statistisch gesehen muss ein potenzieller Steuerbetrüger höchstens alle 150 Jahre mit einer Kontrolle rechnen. Statt neue und kostenintensive technische und rechtliche Auflagen zu erlassen, die insbesondere auch alle ehrlichen Steuerpflichtigen belasten, sollte dringend – wie auch vom Bundesrechnungshof gefordert – die Kontrolldichte erhöht werden, um gezielt Fälle von Steuerbetrug aufzudecken.

Quelle:

HDE Handelsverband Deutschland

14.08.2026

KRWG-Novelle: bvse fordert Vorfahrt für hochwertiges Recycling und starke öffentliche Nachfrage

Der bvse-Recycling Germany begrüßt die Zielsetzung des Referentenentwurfs zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Die stärkere Ausrichtung auf Rohstoffsouveränität, Versorgungssicherheit und den Einsatz von Sekundärrohstoffen setzt aus Sicht des Verbandes wichtige Impulse.

Entscheidend sei nun, die gesetzlichen Regelungen so auszugestalten, dass hochwertige Recyclingverfahren gestärkt und gleichzeitig verlässliche Absatzmärkte für Recyclingprodukte geschaffen werden.

„Deutschland braucht mehr Kreislaufwirtschaft – und dafür brauchen wir vor allem mehr Nachfrage nach Recyclingprodukten", erklärt Eric Rehbock, Hauptgeschäftsführer des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung. „Die Recyclingwirtschaft verfügt über die notwendigen Technologien und investiert seit Jahren in moderne Anlagen. Jetzt müssen die politischen Rahmenbedingungen dafür sorgen, dass sich diese Investitionen auch wirtschaftlich tragen können."

Der bvse-Recycling Germany begrüßt die Zielsetzung des Referentenentwurfs zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Die stärkere Ausrichtung auf Rohstoffsouveränität, Versorgungssicherheit und den Einsatz von Sekundärrohstoffen setzt aus Sicht des Verbandes wichtige Impulse.

Entscheidend sei nun, die gesetzlichen Regelungen so auszugestalten, dass hochwertige Recyclingverfahren gestärkt und gleichzeitig verlässliche Absatzmärkte für Recyclingprodukte geschaffen werden.

„Deutschland braucht mehr Kreislaufwirtschaft – und dafür brauchen wir vor allem mehr Nachfrage nach Recyclingprodukten", erklärt Eric Rehbock, Hauptgeschäftsführer des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung. „Die Recyclingwirtschaft verfügt über die notwendigen Technologien und investiert seit Jahren in moderne Anlagen. Jetzt müssen die politischen Rahmenbedingungen dafür sorgen, dass sich diese Investitionen auch wirtschaftlich tragen können."

Werkstoffliches Recycling muss Vorrang behalten
Aus Sicht von bvse-Recycling Germany sollte die Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes weiterhin klar zum Ausdruck bringen, dass hochwertige werkstoffliche Recyclingverfahren grundsätzlich Vorrang haben. Chemisches Recycling könne dort zusätzliche Möglichkeiten eröffnen, wo mechanische Verfahren an ihre technischen Grenzen stoßen – etwa bei stark verunreinigten oder komplexen Materialströmen. Es sollte jedoch nicht zu einer gleichrangigen Alternative zum werkstofflichen Recycling werden.

„Wir brauchen keine Grundsatzdebatte gegen neue Technologien. Wir brauchen eine klare Priorisierung dessen, was heute nachweislich große Mengen an Materialien hochwertig im Kreislauf hält", fordert Rehbock. „Chemisches Recycling kann eine wichtige Ergänzung sein. Aber es sollte dort zum Einsatz kommen, wo werkstoffliches Recycling an Grenzen stößt – und nicht dort, wo hochwertige mechanische Recyclingverfahren bereits funktionieren."

bvse-Recycling Germany verweist darauf, dass das werkstoffliche Recycling gegenwärtig einen wesentlich größeren Beitrag zur tatsächlichen Kreislaufführung von Kunststoffen leistet. Nach den in der bvse-Stellungnahme zugrunde gelegten Daten entfielen 2023 bei Post-Consumer-Kunststoffabfällen in Deutschland 35 Prozent auf werkstoffliches Recycling, während das chemische Recycling lediglich einen Anteil von 0,1 Prozent erreichte.

Auch aus ökologischer Sicht sieht der bvse gute Gründe für eine klare Priorisierung. Chemische Recyclingverfahren sind nach den Ausführungen der Stellungnahme regelmäßig energieintensiver und mit höheren Energieverbräuchen und damit häufig auch höheren CO₂-Emissionen verbunden. Gleichzeitig ist die tatsächliche Rückgewinnung von Materialien bislang deutlich geringer als beim werkstofflichen Recycling.

„Die Abfallhierarchie ist kein Selbstzweck. Sie soll sicherstellen, dass Ressourcen möglichst hochwertig und möglichst lange im Wirtschaftskreislauf gehalten werden", erläutert Eric Rehbock. „Daran sollte auch die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes festhalten."

Öffentliche Beschaffung muss zum Leitmarkt für Recyclingprodukte werden
Mindestens ebenso entscheidend wie die Frage nach den Recyclingverfahren ist für den bvse die Frage, ob Recyclingprodukte am Ende auch einen Markt finden. Denn ohne stabile Nachfrage fehlen den Unternehmen die wirtschaftlichen Voraussetzungen für weitere Investitionen in Sortier-, Aufbereitungs- und Recyclingkapazitäten.

Der bvse-Recycling Germany begrüßt deshalb ausdrücklich, dass der Referentenentwurf die Bedeutung der öffentlichen Beschaffung für die Kreislaufwirtschaft stärker hervorhebt. Aus Sicht des Verbandes sollte dieser Ansatz jedoch konsequenter ausgestaltet werden.

Bund, Länder und Kommunen verfügen über ein erhebliches Beschaffungsvolumen. Damit besitzt die öffentliche Hand die Möglichkeit, einen echten Leitmarkt für Recyclingprodukte zu schaffen. Allgemeine Berücksichtigungspflichten reichen nach Einschätzung des bvse dafür allerdings nicht aus. Wo qualitätsgesicherte Recyclingprodukte technisch geeignet, verfügbar und wirtschaftlich vertretbar sind, sollte ihre bevorzugte Verwendung verbindlicher geregelt werden.

„Die öffentliche Hand hat es selbst in der Hand, aus Recyclingprodukten einen stabilen Markt zu machen", erläutert Rehbock. „Wenn der Staat von Unternehmen erwartet, in hochwertige Recyclingkapazitäten zu investieren, muss er zugleich dafür sorgen, dass diese Produkte auch verlässlich nachgefragt werden. Öffentliche Beschaffung kann hier eine enorme Hebelwirkung entfalten."

Der bvse schlägt unter anderem produktspezifische Mindestanteile für Rezyklate, funktionale Leistungsanforderungen sowie entsprechende Vorgaben für Planung und Ausschreibung vor. Primärmaterialien sollten nicht allein aufgrund von Gewohnheiten oder unbegründeten Vorbehalten bevorzugt werden. Wenn von der bevorzugten Beschaffung geeigneter Recyclingprodukte abgewichen wird, sollte dies sachlich begründet und dokumentiert werden.

Besonderes Potenzial sieht bvse-Recycling Germany im öffentlichen Hoch-, Tief- und Straßenbau. Mineralische Sekundärbaustoffe sollten bei nachgewiesener technischer Eignung und Umweltverträglichkeit grundsätzlich gleichberechtigt mit Primärbaustoffen ausgeschrieben und eingesetzt werden. Dies kann zugleich dazu beitragen, natürliche Rohstoffvorkommen und Deponieraum zu schonen und Transportwege zu reduzieren.

„Wir sollten die öffentliche Beschaffung als industriepolitisches Instrument für die Kreislaufwirtschaft verstehen", sagt Rehbock. „Wenn qualitätsgesicherte Recyclingprodukte die technischen Anforderungen erfüllen, sollte ihr Einsatz nicht die Ausnahme, sondern der Regelfall sein. Damit entstehen verlässliche Absatzmärkte und zugleich ein Anreiz für weitere Investitionen in Recyclingtechnologien."

Klare Regeln für Sekundärrohstoffe
Eine zentrale Bedeutung misst der bvse der Frage bei, wann aufbereitete Materialien ihre Abfalleigenschaft verlieren. Besonders deutlich zeigt sich dies nach Einschätzung des Recyclingsverbandes beispielsweise beim Altreifenrecycling. Hochwertige Gummirezyklate werden bereits in zahlreichen industriellen Anwendungen eingesetzt. Deshalb fordert der bvse einen klaren Rechtsrahmen, der EU-weit festlegt, unter welchen Voraussetzungen Altreifen das Ende der Abfalleigenschaft erreichen.

„Wer hochwertige Recyclinganlagen baut und in moderne Aufbereitungstechnologien investiert, muss darauf vertrauen können, dass die erzeugten Materialien anschließend auch als Rohstoffe rechtssicher vermarktet werden können", so Eric Rehbock. „Deshalb brauchen wir insbesondere bei Altreifen eine verlässliche und europaweit möglichst einheitliche Regelung zum Ende der Abfalleigenschaft."

Recyclingstandort Deutschland langfristig stärken
Aus Sicht des Verbandes kommt es insgesamt darauf an, die Regelungen so auszugestalten, dass sie nicht nur ambitionierte Ziele formulieren, sondern auch die wirtschaftlichen Voraussetzungen für deren Umsetzung schaffen.

„Die Recyclingwirtschaft investiert seit vielen Jahren in moderne Anlagen und Verfahren und stellt der Industrie qualitätsgesicherte Sekundärrohstoffe zur Verfügung. Diese Strukturen sind ein wichtiger Teil unserer Rohstoffversorgung", betont bvse-Hauptgeschäftsführer Rehbock. „Wenn Deutschland seine Kreislaufwirtschaft stärken und unabhängiger von Primärrohstoffen werden will, müssen wir diese Unternehmen und ihre Investitionen gezielt unterstützen. Gute Kreislaufwirtschaftspolitik muss deshalb ökologische Ziele und wirtschaftliche Umsetzbarkeit zusammenbringen."