Neue Textilfaser „Polyacrylat“
Vor einigen Wochen ist die Liste der Textilfasern, die im Anhang der EU-Verordnung zur Textilkennzeichnung die zulässigen Beschreibungen aufführt, um Nr. 50 „Polyacrylat“ erweitert worden. Die bezeichnet eine „Faser aus quervernetzten Makromolekülen, die aus mehr als 35 Gewichtsprozent Acrylatgruppen (Säure, Leichtmetallsalze oder Ester) und weniger als 10 Gewichtsprozent Acrylnitrilgruppen in der Kette und bis zu 15 Gewichtsprozent Stickstoff in der Quervernetzung aufgebaut wird“.
Das heißt: Verkaufsmitarbeiter sollten darüber informiert werden, dass künftig eine neue Faser im gesetzlich vorgeschriebenen Etikett vorkommen kann.
Textilkennzeichnung
BTE e.V.