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Die Teilnehmenden lassen vertraute Wellness-Routinen hinter sich und tauchen beim Mammut Unwellness Retreat in echte Bergerlebnisse ein. (c) Mammut Sports Group AG
12.10.2026

Mammut stellt mit „Unwellness Retreat“ klassische Wellness-Kommunikation auf den Kopf

Mammut startet mit „Unwellness Retreat“ eine globale Kampagne, die die verbreitete Wellness- und Selbstoptimierungslogik bewusst umkehrt. Statt kontrollierter Routinen und Komfort stellt die Bergsportmarke Kälte, Höhe, Unsicherheit und das Erlernen neuer Fähigkeiten in den Mittelpunkt.

Ein erster Retreat wurde in Chile mit Content Creators umgesetzt. Die Kampagne wird mit Filmformaten fortgeführt und in mehreren Märkten durch Aktivierungen ergänzt. In der Schweiz plant Mammut gemeinsam mit Handelspartnern unter anderem eine Übernachtung auf einem Portaledge an der Verzasca-Staumauer sowie Trainingseinheiten mit Bergführern.

Für die Outdoorbranche ist weniger der einzelne Event als die Positionierungsstrategie interessant: Mammut verknüpft Bekleidung und Ausrüstung mit einem anspruchsorientierten Markenerlebnis und grenzt sich damit bewusst von der stark gewachsenen Wellness-Kommunikation im Lifestyle- und Activewear-Markt ab.

Mammut startet mit „Unwellness Retreat“ eine globale Kampagne, die die verbreitete Wellness- und Selbstoptimierungslogik bewusst umkehrt. Statt kontrollierter Routinen und Komfort stellt die Bergsportmarke Kälte, Höhe, Unsicherheit und das Erlernen neuer Fähigkeiten in den Mittelpunkt.

Ein erster Retreat wurde in Chile mit Content Creators umgesetzt. Die Kampagne wird mit Filmformaten fortgeführt und in mehreren Märkten durch Aktivierungen ergänzt. In der Schweiz plant Mammut gemeinsam mit Handelspartnern unter anderem eine Übernachtung auf einem Portaledge an der Verzasca-Staumauer sowie Trainingseinheiten mit Bergführern.

Für die Outdoorbranche ist weniger der einzelne Event als die Positionierungsstrategie interessant: Mammut verknüpft Bekleidung und Ausrüstung mit einem anspruchsorientierten Markenerlebnis und grenzt sich damit bewusst von der stark gewachsenen Wellness-Kommunikation im Lifestyle- und Activewear-Markt ab.

Quelle:

Mammut Sports Group AG

04.10.2026

EmpCo: Last-Minute-Nachbesserung schafft keine echte Übergangsfrist

Südwesttextil kritisiert die kurzfristige Änderung des UWG unmittelbar vor Anwendungsbeginn der neuen Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Die beschlossene Verhältnismäßigkeitsprüfung für bereits in Verkehr gebrachte Waren ist ein wichtiges Signal, ersetzt jedoch keine verlässliche Übergangsregelung.

Nur zwei Tage vor dem verbindlichen Anwendungsbeginn der neuen Vorgaben zur Umsetzung der „Empowering Consumers for the Green Transition“-Richtlinie (EmpCo) hatte der Deutsche Bundestag eine ergänzende Regelung für bereits in Verkehr gebrachte Waren beschlossen. Südwesttextil begrüßt, dass die besonderen Herausforderungen bei Altbeständen damit grundsätzlich anerkannt werden. Für die Unternehmen kommt die Nachbesserung jedoch zu spät und schafft keine tatsächliche Übergangsfrist.

Seit dem 27. September 2026 gelten deutlich strengere Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Unternehmen der Textil- und Bekleidungsindustrie müssen unter anderem Claims auf Produkten, Verpackungen und Hangtags sowie in Online-Shops und weiteren Marketingmaterialien an die neuen Vorgaben anpassen.

Südwesttextil kritisiert die kurzfristige Änderung des UWG unmittelbar vor Anwendungsbeginn der neuen Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Die beschlossene Verhältnismäßigkeitsprüfung für bereits in Verkehr gebrachte Waren ist ein wichtiges Signal, ersetzt jedoch keine verlässliche Übergangsregelung.

Nur zwei Tage vor dem verbindlichen Anwendungsbeginn der neuen Vorgaben zur Umsetzung der „Empowering Consumers for the Green Transition“-Richtlinie (EmpCo) hatte der Deutsche Bundestag eine ergänzende Regelung für bereits in Verkehr gebrachte Waren beschlossen. Südwesttextil begrüßt, dass die besonderen Herausforderungen bei Altbeständen damit grundsätzlich anerkannt werden. Für die Unternehmen kommt die Nachbesserung jedoch zu spät und schafft keine tatsächliche Übergangsfrist.

Seit dem 27. September 2026 gelten deutlich strengere Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Unternehmen der Textil- und Bekleidungsindustrie müssen unter anderem Claims auf Produkten, Verpackungen und Hangtags sowie in Online-Shops und weiteren Marketingmaterialien an die neuen Vorgaben anpassen.

Mit dem neu eingefügten § 15b UWG soll für Waren, die bereits vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurden, bei Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen künftig der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden. In die Bewertung sollen unter anderem bereits ergriffene Abhilfemaßnahmen, die Kosten einer Beseitigung sowie dadurch entstehende Umweltbelastungen einfließen. In der Praxis bedeutet das: Jede Ware, unabhängig davon, ob sie bereits im Laden liegt oder noch im Lager des Herstellers sowie alle Aussagen, mit denen Unternehmen ihre Produkte bewerben, etwa auf Etiketten und Hangtags, in Online-Shops, Newslettern oder auf Social Media müssen seit dem 27. September 2026 EmpCo-konform sein. Die Regelung ändert nichts an den materiellen Anforderungen. Sie räumt lediglich gewisse Hürden bei der Rechtsverfolgung und Gestaltungsspielräume bei der Nachweisbarkeit ein. Eine echte Entlastung für die Unternehmen bedeutet das jedoch nicht.

„Dass die Politik die Problematik bei bereits produzierten und in Verkehr gebrachten Waren anerkennt, ist grundsätzlich richtig. Dass eine solche Regelung aber erst wenige Tage vor dem Anwendungsbeginn auf den Weg gebracht wird, ist für Unternehmen nicht akzeptabel. Wer Produkte, Verpackungen und Kennzeichnungen mit langen Vorlaufzeiten plant, braucht verlässliche Rahmenbedingungen, echte Erleichterungen und keine Korrekturen auf den letzten Metern, die in der Praxis keine wirkliche Entlastung mit sich bringen“, erklärt Edina Brenner, Hauptgeschäftsführerin von Südwesttextil.

Südwesttextil kritisiert auch, dass die Neuregelung keine allgemeine Abverkaufs- oder Übergangsfrist vorsieht. Ohne eine solche Frist müssen jegliche, bereits produzierte Waren, Hangtags und Werbematerialien nachträglich geändert, überklebt oder – wenn eine Anpassung nicht möglich ist – im schlimmsten Fall vernichtet werden. Besonders betroffen sind Produkte mit langen Planungszyklen oder Waren, die aufgrund längerer Verkaufszeiträume noch auf Lager liegen. Die Umetikettierung und Vernichtung verursachen zusätzliche Kosten sowie Personalaufwand und laufen zugleich Nachhaltigkeitszielen zuwider.

Hinzu kommt: Die Sonderregelung beschränkt sich nach ihrem Wortlaut auf bereits in Verkehr gebrachte Waren. Für Werbeunterlagen, wie z.B. Kataloge, Plakate oder Banner am Point of Sale sowie Websites, Online-Shops, Newsletter und Social-Media-Auftritte gibt es keine vergleichbare Erleichterung. Gerade dort wäre eine Übergangsfrist auch notwendig, da Werbemittel häufig in großen Auflagen vorproduziert werden und digitale Inhalte über zahlreiche Seiten, Produktlisten und ältere Beiträge hinweg geprüft und angepasst werden müssen. Eine vollständige Anpassung sämtlicher Inhalte benötigt einen angemessenen zeitlichen Vorlauf.

Für Südwesttextil steht die kurzfristige Nachbesserung damit beispielhaft für ein grundsätzliches Problem bei neuen regulatorischen Anforderungen: Praxistauglichkeit und realistische Umsetzungsfristen müssen bereits im Gesetzgebungsprozess berücksichtigt werden – und nicht erst unmittelbar vor dem Stichtag.

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.

18.09.2026

Kind + Jugend zieht 15.000 Fachbesucher an

Rund 15.000 Fachbesuchende aus 114 Ländern kamen nach Angaben der Koelnmesse zur Kind + Jugend 2026. Auf Ausstellerseite lag der internationale Anteil bei 92 Prozent.

Das Leitthema „Growing with AI“ prägte Produktpräsentationen und Fachprogramm. Für textile Anbieter umfasst das Umfeld unter anderem Baby- und Kleinkindtextilien, Schlafprodukte, Ausstattung und angrenzende Sortimente.

Die hohe Internationalisierung bleibt ein wesentliches Merkmal der Kölner Veranstaltung. Ordergeschäft und Gespräche zwischen Herstellern, Marken und Handel standen während der drei Messetage im Mittelpunkt.

Rund 15.000 Fachbesuchende aus 114 Ländern kamen nach Angaben der Koelnmesse zur Kind + Jugend 2026. Auf Ausstellerseite lag der internationale Anteil bei 92 Prozent.

Das Leitthema „Growing with AI“ prägte Produktpräsentationen und Fachprogramm. Für textile Anbieter umfasst das Umfeld unter anderem Baby- und Kleinkindtextilien, Schlafprodukte, Ausstattung und angrenzende Sortimente.

Die hohe Internationalisierung bleibt ein wesentliches Merkmal der Kölner Veranstaltung. Ordergeschäft und Gespräche zwischen Herstellern, Marken und Handel standen während der drei Messetage im Mittelpunkt.