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4 Ergebnisse
(c) BRANDS Fashion
10.10.2022

Erstes Grüner Knopf-zertifiziertes Poloshirt mit Industriewäsche-Eignung

  • BRANDS Fashion: Vertriebspartnerschaft mit Green Workwear

BRANDS Fashion, Anbieter für nachhaltige Workwear und Fashion Merchandise, bietet als erstes Unternehmen ein nachhaltiges Poloshirt an, das Industriewäsche-tauglich ist. Dazu kooperiert Unternehmen im Vertrieb mit Green Workwear. Unter dieser Marke wird vor allem Berufsbekleidung für das Gesundheitswesen angeboten, die aus nachhaltigen Geweben gefertigt nach hohen Öko- sowie Sozialstandards produziert wird und industriell wiederaufbereitet werden kann.

Das Poloshirt besteht aus GOTS-zertifizierter Bio-Baumwolle mit 30 % recyceltem Polyester und ist für die Industriewäsche nach ISO 15797 geeignet. Auch einem desinfizierenden Waschverfahren nach RKI hält das Polo stand. Die Produktionsstätte befindet sich in Indien – BRANDS Fashion gewährt allen Interessierten gern Einblick in die komplette Lieferkette.

Aktuell ist das Shirt in drei Farben in weiß, navy-blau und schwarz beziehbar, jeweils als Damenshirt und in einer Unisex-Variante mit Brusttasche. Sonderanfertigungen in anderen Farben sowie Individualisierungen wie nachträgliche Bestickung mit eigenem Logo sind möglich.

  • BRANDS Fashion: Vertriebspartnerschaft mit Green Workwear

BRANDS Fashion, Anbieter für nachhaltige Workwear und Fashion Merchandise, bietet als erstes Unternehmen ein nachhaltiges Poloshirt an, das Industriewäsche-tauglich ist. Dazu kooperiert Unternehmen im Vertrieb mit Green Workwear. Unter dieser Marke wird vor allem Berufsbekleidung für das Gesundheitswesen angeboten, die aus nachhaltigen Geweben gefertigt nach hohen Öko- sowie Sozialstandards produziert wird und industriell wiederaufbereitet werden kann.

Das Poloshirt besteht aus GOTS-zertifizierter Bio-Baumwolle mit 30 % recyceltem Polyester und ist für die Industriewäsche nach ISO 15797 geeignet. Auch einem desinfizierenden Waschverfahren nach RKI hält das Polo stand. Die Produktionsstätte befindet sich in Indien – BRANDS Fashion gewährt allen Interessierten gern Einblick in die komplette Lieferkette.

Aktuell ist das Shirt in drei Farben in weiß, navy-blau und schwarz beziehbar, jeweils als Damenshirt und in einer Unisex-Variante mit Brusttasche. Sonderanfertigungen in anderen Farben sowie Individualisierungen wie nachträgliche Bestickung mit eigenem Logo sind möglich.

Quelle:

BRANDS Fashion

BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll und BVMed-Nachhaltigkeitsexpertin Clara Allonge Fotos: Bundesverband Medizintechnologie e.V.
25.05.2022

Europäische Lieferketten-Richtlinie: BVMed fordert Begrenzung auf direkte Zulieferer

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) spricht sich in seiner Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission einer Lieferkettensorgfaltspflichten-Richtlinie „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ (CSDDD) für einen Abgleich mit dem bereits bestehenden nationalen Gesetz und für eine Begrenzung der Regelungen auf die direkten Zulieferer aus.

„Wir begrüßen eine Stärkung von Menschenrechten weltweit. Der EU-Kommissionsvorschlag ist jedoch aus Sicht des BVMed in seiner momentanen Fassung unzureichend, um rechtssichere und praktikable Regeln für Unternehmen zu schaffen. Es besteht vielmehr die Gefahr, dass der Entwurf die Unternehmen der Branche, die sich im Moment ohnehin schon mit angespannten Lieferketten konfrontiert sehen, überfordern und in der Umsetzung überlasten könnte“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) spricht sich in seiner Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission einer Lieferkettensorgfaltspflichten-Richtlinie „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ (CSDDD) für einen Abgleich mit dem bereits bestehenden nationalen Gesetz und für eine Begrenzung der Regelungen auf die direkten Zulieferer aus.

„Wir begrüßen eine Stärkung von Menschenrechten weltweit. Der EU-Kommissionsvorschlag ist jedoch aus Sicht des BVMed in seiner momentanen Fassung unzureichend, um rechtssichere und praktikable Regeln für Unternehmen zu schaffen. Es besteht vielmehr die Gefahr, dass der Entwurf die Unternehmen der Branche, die sich im Moment ohnehin schon mit angespannten Lieferketten konfrontiert sehen, überfordern und in der Umsetzung überlasten könnte“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Deutschland habe mit dem Lieferkettensorgfaltspflichten-Gesetz (LkSG) bereits eine umfassende nationale gesetzliche Regelung über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette geschaffen. „Viele Medizintechnik-Unternehmen in Deutschland und andere wirtschaftliche Akteure im Gesundheitswesen wie beispielsweise die Krankenhäuser bereiten sich intensiv auf die Umsetzung des LkSG vor. Eine Abänderung des LkSG als Folge einer stark abweichenden EU-Richtlinie würde erheblichen Mehraufwand und Kosten für die betroffenen Unternehmen in Deutschland bedeuten“, so BVMed-Nachhaltigkeitsexpertin Clara Allonge.

Der BVMed spricht sich daher für eine mit dem deutschen Lieferkettengesetz kompatible und praxistaugliche europäische Regelung aus. Dies sei im aktuellen Vorschlag der EU-Kommission durch die deutliche Erweiterung des Anwendungsbereiches, beispielswiese durch die Einbeziehung von negativen Umweltfolgen, sowie die Einführung einer zivilrechtlichen Haftung nicht gegeben. „Als Lösung könnte hier eine Begrenzung auf die direkten Zulieferer greifen“, heißt es in der BVMed-Stellungnahme.

Der BVMed konzentriert sich in seiner Stellungnahme zum CSDDD auf vier Punkte:

  1. Als Anforderungen an eine praxistaugliche Lieferkettenregulierung müsse der Anwendungsbereich eindeutig auf die direkten Zulieferer begrenzt werden. Während Unternehmen in direkten Geschäftsbeziehungen in der Lage sind, Sorgfaltspflichten effektiv zu adressieren und Verantwortung zu übernehmen, so ist dies in der weiteren und immer komplexer werdenden Lieferkette nicht der Fall.
     
  2. Es sei nicht sinnvoll, grundlegende Bewertungen über die menschenrechtliche Situation in die Hände einzelner Unternehmen zu legen, während sich der Staat an dieser Stelle aus der Verantwortung zieht. Daher sollten die Mitgliedsstaaten der EU eine Liste von Ländern erstellen, bei denen Unternehmen annehmen können, dass die Zulieferer aus diesen Ländern alle Kriterien erfüllen. Eine solche Safe Harbour-Regelung würde einen klaren und erfüllbaren Rahmen bieten in dem die Unternehmen unter stabilen Bedingungen operieren können. Dies verringerte den Verwaltungsaufwand und die Rechtsrisiken für die Unternehmen erheblich.
     
  3. Es ergeben sich bei den Umweltfolgen erhebliche Unklarheiten, was die konkrete Auslegung angehe. Einerseits wäre es wünschenswert, wenn die jeweiligen Rechtsnormen des Heimatlandes des Zulieferers für die Bewertung herangezogen würden, andererseits bringe die Bewertung einer Vielzahl von lokalen Umweltgesetzen viele Unternehmen an den Rand der Leistbarkeit. Der Anwendungsbereich des Gesetzes sollte sich auf die Achtung der Menschenrechte konzentrieren. Eine Erweiterung um den Bereich „Umwelt“ würde aufgrund uneinheitlicher Standards zusätzliche Rechtsunsicherheit schaffen. Das gelte auch für das Vorhaben, in dieser Richtlinie Klimaschutzziele festzuschreiben.
     
  4. Nach Einschätzung des BVMed umfasst der Begriff der „Wertschöpfungskette“, wie im Richtlinienvorschlag angeführt, auch die Kund:innen der Branche (beispielsweise Krankenhäuser). Wenn dem so sei, könnte der Fall eintreten, dass Medizintechnik-Unternehmen einzelne Kunden, falls diese gegen die Kriterien der Richtlinie verstoßen, nicht mehr beliefern dürften und die Versorgung von Patientinnen und Patienten eventuell nicht sichergestellt werden könne. Dies wäre aus humanitären Gesichtspunkten eine nicht akzeptable Einschränkung der Versorgung und träfe insbesondere Patientinnen und Patienten in Drittländern und Ländern mit bereits heute eingeschränkter Gesundheitsversorgung. Der Verband schlägt daher vor, dass für den sogenannten Downstream-Teil der Wertschöpfungskette eine humanitäre Ausnahme etabliert wird. Dies könne analog zur Regelung bei Sanktionen (beispielweise bei den Russland-Sanktionen) vollzogen werden.
Quelle:

Bundesverband Medizintechnologie e.V.

Dibella/REISINGER: „Green Workwear“ als nachhaltige Berufskleidung (c) Green Workwear GmbH
20.09.2021

Dibella/REISINGER: „Green Workwear“ als nachhaltige Berufskleidung

Sowohl Dibella als auch REISINGER premium workwear engagieren sich seit Langem für sozial und ökologisch hergestellte Produkte, die im Gesundheitswesen und dem Textil-Service eingesetzt werden. Im Zuge einer langfristigen Kooperation haben die beiden Partner nun das eigenständige Unternehmen „Green Workwear“ geschaffen. Unter deren Dach wird eine Kleidung für die Pflegebranche vertrieben, die den Nachhaltigkeitsansprüchen gerecht wird.

Die langlebigen Mischgewebe werden ausschließlich aus nachhaltiger Baumwolle gemäß „Cotton made in Africa-Standard“, der botanischen Tencel-Faser und recyceltem Polyester hergestellt. Auch die Anforderungen an die Produktion der Kleidung sind ebenso anspruchsvoll. „Wir übernehmen Verantwortung für die Umwelt und alle handelnden Personen in der Lieferkette. Das schließt auch einen klimaneutralen Transport ein“, sagt Harald Reisinger, einer der beiden Geschäftsführer der Green Workwear.

Sowohl Dibella als auch REISINGER premium workwear engagieren sich seit Langem für sozial und ökologisch hergestellte Produkte, die im Gesundheitswesen und dem Textil-Service eingesetzt werden. Im Zuge einer langfristigen Kooperation haben die beiden Partner nun das eigenständige Unternehmen „Green Workwear“ geschaffen. Unter deren Dach wird eine Kleidung für die Pflegebranche vertrieben, die den Nachhaltigkeitsansprüchen gerecht wird.

Die langlebigen Mischgewebe werden ausschließlich aus nachhaltiger Baumwolle gemäß „Cotton made in Africa-Standard“, der botanischen Tencel-Faser und recyceltem Polyester hergestellt. Auch die Anforderungen an die Produktion der Kleidung sind ebenso anspruchsvoll. „Wir übernehmen Verantwortung für die Umwelt und alle handelnden Personen in der Lieferkette. Das schließt auch einen klimaneutralen Transport ein“, sagt Harald Reisinger, einer der beiden Geschäftsführer der Green Workwear.

„Die Herstellung erfolgt unter Einhaltung der bei Dibella in der Unternehmensphilosophie festgeschriebenen strengen sozialen und ökologischen Kriterien. Sie ist dank Respect Code bis an die Anfänge der Lieferketten nachvollziehbar und wird zusätzlich durch anerkannte Standards und renommierte Zertifikate – darunter der „Grüne Knopf“ und „Made in Green“ – untermauert“, ergänzt der zweite Geschäftsführer, Klaus Baur.

ANDRITZ erhielt von Zhejiang Kingsafe, China, einen weiteren Auftrag für eine Hochgeschwindigkeits-Spunlace-Linie (c) ANDRITZ
Hochgeschwindigkeits-TT-Krempel kombiniert mit der Wasserstrahlverfestigungsmaschine- JetlaceEssential im Betrieb bei Kingsafe
18.05.2021

Neuer Auftrag für ANDRITZ

  • ANDRITZ erhielt von Zhejiang Kingsafe, China, einen weiteren Auftrag für eine Hochgeschwindigkeits-Spunlace-Linie

Der internationale Technologiekonzern ANDRITZ erhielt von Zhejiang Kingsafe Hygiene Materials Technology Co., Ltd. in Hezhou, China, den Auftrag zur Lieferung einer neuen, kompletten neXline spunlace Linie. Die Montage und Inbetriebnahme der Linie sind für das zweite Quartal 2022 geplant.

Diese neXline spunlace eXcelle Linie mit hoher Kapazität wird entweder 100% biologisch abbaubare Fasern oder ein Gemisch aus Polyester und Viskose verarbeiten. Die Linie ist speziell für die Produktion von Vliesstoffen vorgesehen, die in den Bereichen Hygiene und Medizin verwendet werden. Die Endprodukte werden ein Flächengewicht von 30 bis 100 gsm aufweisen; die jährliche Produktionskapazität wird bis zu 18.000 Jahrestonnen betragen.

  • ANDRITZ erhielt von Zhejiang Kingsafe, China, einen weiteren Auftrag für eine Hochgeschwindigkeits-Spunlace-Linie

Der internationale Technologiekonzern ANDRITZ erhielt von Zhejiang Kingsafe Hygiene Materials Technology Co., Ltd. in Hezhou, China, den Auftrag zur Lieferung einer neuen, kompletten neXline spunlace Linie. Die Montage und Inbetriebnahme der Linie sind für das zweite Quartal 2022 geplant.

Diese neXline spunlace eXcelle Linie mit hoher Kapazität wird entweder 100% biologisch abbaubare Fasern oder ein Gemisch aus Polyester und Viskose verarbeiten. Die Linie ist speziell für die Produktion von Vliesstoffen vorgesehen, die in den Bereichen Hygiene und Medizin verwendet werden. Die Endprodukte werden ein Flächengewicht von 30 bis 100 gsm aufweisen; die jährliche Produktionskapazität wird bis zu 18.000 Jahrestonnen betragen.

ANDRITZ wird eine komplette Linie von der Vliesbildung bis zur Trocknung liefern sowie auch zwei Hochgeschwindigkeits-TT-Krempeln, die renommierte Wasserstrahlverfestigungsanlage JetlaceEssentiel sowie einen neXdry Durchströmtrockner mit neXecodry S1-Energiesparsystem integrieren. Diese Kombination wird am Markt zum Maßstab für die Produktion leichter Spunlace-Vliesstoffe, die speziell für den Hygienemarkt vorgesehen sind.

„Wir sind stolz, die sehr verlässlichen und effizienten ANDRITZ-Vliesstofflinien zu betreiben. Sie helfen uns enorm bei der Produktion von Vliesstoffrollenware der Spitzenklasse und bringen uns weltweite Anerkennung als Schlüsselunternehmen unter den Vliesstoffproduzenten“, sagt Kingsafe-Geschäftsführer Huarong Yan.

Zhejiang Kingsafe Hygiene Materials Technology Co., Ltd. wurde 1987 gegründet und zählt mit mehreren in Betrieb befindlichen Spunlace-Linien zu den größten Produzenten Chinas für Spunlace- und Spunbond-Vliesstoffrollenware. Die Endprodukte werden weltweit exportiert und kommen in vielen Bereichen zum Einsatz, wie beispielsweise in der Medizin, dem Gesundheitswesen, der hochtechnologischen Landwirtschaft sowie bei hochwertigen Konsum- und Haushaltsartikeln.

Die neue Linie ist nun bereits die neunte von ANDRITZ gelieferte Spunlace-Linie und die dritte mit Hochgeschwindigkeits-TT-Krempeln, wodurch die erfolgreiche Langzeitzusammenarbeit zwischen ANDRITZ und Zhejiang Kingsafe bestätigt wird. Der Auftrag beweist auch, dass die von ANDRITZ gelieferte Lösung als Maßstab in der Produktion von hochwertigen Spunlace-Rollenware anerkannt wird und die perfekte Kombination von Verarbeitungsmaschinen für Feuchttücher beinhaltet.

Quelle:

ANDRITZ AG