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(c) Gesamtmasche
03.05.2023

Gesamtmasche: Deutsch-äthiopische Verbändekooperation zieht Bilanz

Die Verbändekooperation Partner Africa Ethiopia zwischen GESAMTMASCHE und dem äthiopischen Textilverband ETGAMA arbeitet seit über drei Jahren an der Intensivierung der deutsch-äthiopischen Geschäftsbeziehungen. Im Zentrum des Projekts stehen Qualitätsverbesserungen und der Aufbau nachhaltiger, transparenter Wertschöpfungsketten – vom Baumwollfeld angefangen. Kurz vor Abschluss der vom Bundesentwicklungsministerium geförderten Initiative ziehen die Partner Bilanz: Der Projekterfolg ist da, auch wenn die Rahmenbedingungen vor Ort schwierig bleiben.

Auf seine Textilbranche setzt Äthiopien große Hoffnungen. Bekannt sind vor allem die staatlich geförderten Industrieparks, die ausländische Investoren ins Land holen und für Jobs sorgen sollen. Weniger bekannt und doch vielversprechend ist die große Zahl mittelständischer, oft familiengeführter Textilbetriebe. Hier setzt das Partner Afrika-Projekt von GESAMTMASCHE und ETGAMA an.

Die Verbändekooperation Partner Africa Ethiopia zwischen GESAMTMASCHE und dem äthiopischen Textilverband ETGAMA arbeitet seit über drei Jahren an der Intensivierung der deutsch-äthiopischen Geschäftsbeziehungen. Im Zentrum des Projekts stehen Qualitätsverbesserungen und der Aufbau nachhaltiger, transparenter Wertschöpfungsketten – vom Baumwollfeld angefangen. Kurz vor Abschluss der vom Bundesentwicklungsministerium geförderten Initiative ziehen die Partner Bilanz: Der Projekterfolg ist da, auch wenn die Rahmenbedingungen vor Ort schwierig bleiben.

Auf seine Textilbranche setzt Äthiopien große Hoffnungen. Bekannt sind vor allem die staatlich geförderten Industrieparks, die ausländische Investoren ins Land holen und für Jobs sorgen sollen. Weniger bekannt und doch vielversprechend ist die große Zahl mittelständischer, oft familiengeführter Textilbetriebe. Hier setzt das Partner Afrika-Projekt von GESAMTMASCHE und ETGAMA an.

Gute Baumwolle für gute Produkte
„Partner Africa Ethiopia konnte im Rahmen von Pilotmaßnahmen entscheidende Qualitäts- und Produktivitätssteigerungen zu erreichen. Ein wichtiger Ansatz war dabei die Anhebung der Faserqualität. Das war die Vorbedingung für Qualitätsverbesserungen sämtlicher weiterverarbeitender Stufen“, sagt Silvia Jungbauer, Hauptgeschäftsführerin von GESAMTMASCHE. Dazu hat das Projekt mit über 40 Farmen und Kleinbauern-Kooperativen in Äthiopien zusammengearbeitet und mehrere Erntezyklen mit Schulungen begleitet. Neben der Faserqualität ging es vor allem um nachhaltige Anbaumethoden.

Vollstufige Kette in schwierigem Rahmen
Technische Mitarbeiter aus Firmen sämtlicher Wertschöpfungsstufen erhielten Gelegenheit zu bedarfsorientierter Weiterbildung in der Spinnerei, Strickerei und Weberei. Zur Erreichung besserer Qualitäten setzte Partner Africa Ethiopia auch auf bessere Vernetzung der Betriebe. Das ebnete gleichzeitig den Weg für transparente Wertschöpfungsketten, bei denen sich die Akteure über die Stufen hinweg zurückverfolgen lassen. „Äthiopische Textilhersteller und Modemarken identifizieren sich nicht mit Billigwaren, sondern wollen mit Qualität und einer nachhaltigen Fertigung punkten“, betont Simone Louis, Projektmanager Partner Africa Ethiopia bei GESAMTMASCHE. „Zum Projektende liegen erste Garne und Stoffe und sogar schon fertige Teile wie T-Shirts oder Polos aus rückverfolgbaren Ketten vor.“

Herausforderung Lieferkettengesetzgebung
Steigende gesetzliche Anforderungen in Europa wie das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und demnächst die EU-Lieferkettenrichtlinie machen es für äthiopische Firmen unumgänglich, sich mit Compliance-Themen und Zertifizierung zu befassen. Gesamtmasche arbeitet daher bereits an einem Folgekonzept, das den Schwerpunkt auf Zertifizierung und Lieferkettentransparenz legt. „Die Hürden in diesem Bereich sind hoch“, gibt Silvia Jungbauer zu bedenken. „Wir hoffen, dass unser Projekterfolg nicht durch Bürokratie und starre Auflagen konterkariert wird.“

Quelle:

Gesamtverband der deutschen Maschenindustrie – GESAMTMASCHE e. V.

03.05.2023

Lenzing: Ausblick für 2023

  • Umsatzerlöse auf EUR 623,1 Mio. gesteigert – Faserverkäufe erholten sich im Quartalsverlauf
  • EBITDA und Periodenergebnis im Vergleich zum ersten Quartal 2022 rückläufig
  • Kosteneinsparungsprogramm in Höhe von mehr als EUR 70 Mio. planmäßig in Umsetzung
  • Produktion von Modalfasern der Marke TENCEL™ in China erfolgreich gestartet
  • Lenzing bestätigt Ausblick für 2023

Die Geschäftsentwicklung der Lenzing Gruppe spiegelte im ersten Quartal 2023 die aktuellen Marktentwicklungen weitgehend wider. Nachdem sich das Marktumfeld im dritten und vierten Quartal des Vorjahres deutlich verschlechtert hatte, waren während des ersten Quartals aber sowohl bei der Nachfrage als auch bei den Rohstoff- und Energiekosten Anzeichen der Erholung erkennbar. Textilfasern verzeichneten eine verhaltene, aber sich stetig verbessernde Nachfrage. Das Geschäft mit Fasern für Vliesstoffe und mit Faserzellstoff entwickelte sich besser als erwartet. Die Rohstoff- und Energiekosten bewegten sich noch auf einem erhöhten, aber sinkenden Niveau.

  • Umsatzerlöse auf EUR 623,1 Mio. gesteigert – Faserverkäufe erholten sich im Quartalsverlauf
  • EBITDA und Periodenergebnis im Vergleich zum ersten Quartal 2022 rückläufig
  • Kosteneinsparungsprogramm in Höhe von mehr als EUR 70 Mio. planmäßig in Umsetzung
  • Produktion von Modalfasern der Marke TENCEL™ in China erfolgreich gestartet
  • Lenzing bestätigt Ausblick für 2023

Die Geschäftsentwicklung der Lenzing Gruppe spiegelte im ersten Quartal 2023 die aktuellen Marktentwicklungen weitgehend wider. Nachdem sich das Marktumfeld im dritten und vierten Quartal des Vorjahres deutlich verschlechtert hatte, waren während des ersten Quartals aber sowohl bei der Nachfrage als auch bei den Rohstoff- und Energiekosten Anzeichen der Erholung erkennbar. Textilfasern verzeichneten eine verhaltene, aber sich stetig verbessernde Nachfrage. Das Geschäft mit Fasern für Vliesstoffe und mit Faserzellstoff entwickelte sich besser als erwartet. Die Rohstoff- und Energiekosten bewegten sich noch auf einem erhöhten, aber sinkenden Niveau.

Ausblick
Der Krieg in der Ukraine und die restriktivere Geldpolitik vieler Notenbanken zur Bekämpfung der Inflation werden das weltweite wirtschaftliche Geschehen voraussichtlich weiterhin beeinflussen. Der IWF warnt davor, dass die Risiken insgesamt erhöht bleiben, und geht für 2023 und 2024 von einem Wachstum von 2,8 bzw. 3 Prozent aus. Das Wechselkursumfeld bleibt in den für Lenzing wichtigen Regionen voraussichtlich volatil.

Dieses Marktumfeld belastet auch weiterhin das Konsumklima und die Stimmung in den für Lenzing relevanten Industrien. Zuletzt hellte sich der Ausblick allerdings etwas auf.

Nach dem Chinesischen Neujahrsfest zog die Nachfrage spürbar an. Sowohl bei den Viscoseherstellern als auch auf den nachgelagerten Stufen der Wertschöpfungskette verbesserte sich dadurch die Kapazitätsauslastung und die Lagerstände reduzierten sich weiter.

Im richtungsweisenden Markt für Baumwolle zeichnet sich in der laufenden Erntesaison 2022/23 ein weiterer Lageraufbau ab. Erste Prognosen für 2023/24 lassen ein ausgeglicheneres Verhältnis von Angebot und Nachfrage erwarten.

Trotz Anzeichen der Erholung sowohl bei der Nachfrage als auch bei den Rohstoff- und Energiekosten bleibt die Ergebnisvisibilität allerdings insgesamt eingeschränkt.

Lenzing ist mit der Umsetzung des Programmes zur Reorganisation und Kostensenkung voll im Plan. Diese und weitere Maßnahmen haben das Ziel, Lenzing für die erwartete Markterholung bestmöglich zu positionieren.

Strukturell geht Lenzing unverändert von einem steigenden Bedarf an umweltverträglichen Fasern für die Textil- und Bekleidungsindustrie sowie die Hygiene- und Medizinbranchen aus. Lenzing ist daher mit ihrer „Better Growth“ Strategie sehr gut positioniert und plant sowohl das Wachstum mit Spezialfasern als auch ihre Nachhaltigkeitsziele einschließlich der Transformation von einem linearen zu einem Modell der Kreislaufwirtschaft weiter voranzutreiben.

Die erfolgreiche Umsetzung der Schlüsselprojekte in Thailand und Brasilien sowie die Investitionsprojekte in China und Indonesien werden die Positionierung der Lenzing dahingehend weiter stärken.

Unter Berücksichtigung der genannten Faktoren und unter der Voraussetzung einer weiteren Markterholung im laufenden Geschäftsjahr geht die Lenzing Gruppe für 2023 unverändert von einem EBITDA in einer Bandbreite von EUR 320 Mio. bis EUR 420 Mio. aus.

Quelle:

Lenzing AG

28.04.2023

BVMed kritisiert GKV-Vertragsentwurf zu Pflegehilfsmitteln

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) kritisiert den neuen Vertragsentwurf des GKV-Spitzenverbandes für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel als rückwärtsgerichtet und überbürokratisch. „Keine Spur von Entbürokratisierung, Digitalisierung oder Nachhaltigkeit. Der GKV-Verband hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt und macht das Gegenteil von dem, was notwendig wäre“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) kritisiert den neuen Vertragsentwurf des GKV-Spitzenverbandes für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel als rückwärtsgerichtet und überbürokratisch. „Keine Spur von Entbürokratisierung, Digitalisierung oder Nachhaltigkeit. Der GKV-Verband hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt und macht das Gegenteil von dem, was notwendig wäre“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Gesetzlich Pflegeversicherte haben bei entsprechender Erfordernis Anspruch auf Pflegehilfsmittel (PHM) in Höhe von bis zu 40 Euro monatlich. Dazu gehören beispielsweise Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel. Einzelheiten werden in Verträgen der Hilfsmittel-Leistungserbringer mit dem GKV-Spitzenverband geregelt. Zu den Mitgliedern des BVMed gehören neben Herstellern von Medizinprodukten auch Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger, die Patient:innen ambulant unter anderem mit Pflegehilfsmitteln versorgen. Diese Pflegeleistung ist im Gegensatz zu anderen Leistungen unbürokratisch und leicht beantragbar. Die eigentlichen Hürden ergeben sich aus dem Rahmenvertrag des GKV-Spitzenverbandes zur Versorgung und Abrechnung dieser Produkte.

Der BVMed hatte der Krankenkassenseite im August 2022 daher „umfangreiche Handlungsoptionen für Bürokratieabbau, Digitalisierung und Nachhaltigkeit beim Pflegehilfsmittel-Vertrag vorgeschlagen“, erläutert BVMed-Hilfsmittelexpertin Juliane Pohl.

  • Zur administrativen Verschlankung schlug der BVMed beispielsweise eine allgemeine Genehmigung der individuellen Versorgung mit Pflegehilfsmitteln über alle Produkte hinweg vor. Einzelne Kassen praktizieren dies bereits und reduzieren damit den Abstimmungsaufwand. Gleiches gilt für die Aufhebung zeitlicher Genehmigungsfristen zur Vermeidung von aufwendigen Folgeprozessen Diese Maßnahmen führen zudem zur Senkung der Verwaltungskosten bei den Pflegekassen.
  • Für eine stärkere Digitalisierung und Automatisierung von Prozessen sprach sich der BVMed für eine verpflichtende Einführung eines elektronischen Kostenvoranschlagsverfahrens und die Einführung der papierlosen Abrechnung aus. Aktuell müssen nach Informationen der BVMed-Mitglieder noch rund 50 Prozent der Genehmigungen gegenüber der Pflegekasse in Papierform erfolgen. Ein großer Anteil der Genehmigungen ist zudem befristet, sodass der Aufwand wiederholt anfällt. Dies ist weder nachhaltig noch passt es in die Digitalstrategie der Bundesregierung

Der am 5. April 2023 vom GKV-Spitzenverband vorgelegte Pflegehilfsmittel-Vertragsentwurf ist aus Sicht der BVMed-Expertin vor dem Hintergrund einer notwendigen Entbürokratisierung und Digitalisierung dagegen eine einzige Enttäuschung. „Er erhöht die teilweise analogen Dokumentationspflichten, hält an analogen Prozessen zum Kostenvoranschlag und zur Abrechnung fest oder fordert sogar neue Dokumente in Papierform, bläht Prozesse damit auf und verursacht damit vermeidbare Aufwände und ökologische Kosten auf Seiten der Leistungserbringer und der Pflegekassen“, so Pohl. „Wir brauchen endlich auch bei den Pflegehilfsmitteln schlankere, digitale und nachhaltige Prozesse, die eine zeitnahe Versorgung der Betroffenen ermöglichen und einen optimierten Ressourceneinsatz gewährleisten“, fordert der BVMed

 

Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

(c) IVAM
26.04.2023

IVAM und BVMed fordern:„Bessere Vernetzung von MedTech und Mikrotechnik“

Medizinisch-technischer Fortschritt beruht auf einer engen technologischen Partnerschaft zwischen Komponentenherstellern, Medizinprodukte-Unternehmen und Anwendern. „Wir brauchen eine enge Zusammenarbeit und bessere Vernetzung der Technologiepartner und Expert:innen“, sagten der Geschäftsführer des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed), Dr. Marc-Pierre Möll, und der Geschäftsführer des Fachverbands für Mikrotechnik (IVAM), Dr. Thomas Dietrich auf der ersten gemeinsamen Konferenz „MedTech Business Connect – A Matchmaking Event“ in Berlin.

Medizinisch-technischer Fortschritt beruht auf einer engen technologischen Partnerschaft zwischen Komponentenherstellern, Medizinprodukte-Unternehmen und Anwendern. „Wir brauchen eine enge Zusammenarbeit und bessere Vernetzung der Technologiepartner und Expert:innen“, sagten der Geschäftsführer des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed), Dr. Marc-Pierre Möll, und der Geschäftsführer des Fachverbands für Mikrotechnik (IVAM), Dr. Thomas Dietrich auf der ersten gemeinsamen Konferenz „MedTech Business Connect – A Matchmaking Event“ in Berlin.

Der Fokus der Veranstaltung lag auf der Förderung der Zusammenarbeit zwischen Komponentenherstellern und Medizinprodukte-Unternehmen sowie auf persönlichem „Matchmaking“ zu Themen wie Supply Chain Management, Fördermöglichkeiten, aber auch zu technologischen Themen wie Robotik in der Gesundheitsversorgung oder medizinische Wearables. Fachvorträge kamen unter anderem vom BVMed-Vorsitzenden Dr. Meinrad Lugan, VDI-Technologieberaterin Dr. Monika Weinhold, Robotik-Experte Prof. Dr. Ralf-Joachim Schulz vom St. Marien-Hospital Köln sowie Wearables-Experte Erik Jung vom Fraunhofer IZM. Im "Matchmaking" hatten die Teilnehmenden der beiden Verbände die Möglichkeit, sich in Einzelgesprächen zu spezifischen Themen auszutauschen.

Der BVMed-Vorstandsvorsitzende Dr. Meinrad Lugan betonte in seinem Einführungsvortrag, dass neben einer besseren Vernetzung der Expert:innen und Technologiepartner auch eine bessere Vernetzung der vorhandenen Daten und Versorgungsprozesse ermöglicht werden muss, um die Versorgungssicherheit im Gesundheitssystem zu verbessern: „Für bessere Resilienz und Versorgungssicherheit brauchen wir mehr Transparenz im System – mit Hilfe von Daten auf der Basis internationaler Standards“, so Lugan.

Er berichtete aus einer wertvollen Erkenntnis aus dem Beginn der Corona-Pandemie: Für über 80 Prozent aller versorgungskritischen Medizinprodukte gab es keinen Mangel, sondern ein Verteilungsproblem. Nur für weniger als 20 Prozent relevanter Produkte wäre ein Krisenlager oder eine Krisen-Produktionskapazität erforderlich gewesen. „Den Großteil hätten wir durch smarte digitale Lösungen in den Griff bekommen. Deshalb hat der BVMed als Lösungsangebot an die Politik das Konzept einer Digitalen Bestandsplattform versorgungskritischer Medizinprodukte erarbeitet. Damit hätte die Politik im Krisenfall Transparenz in Echtzeit“, so Lugan. Das Konzept beruhe auf einheitlichen Standards in der elektronischen Kommunikation.

Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

25.04.2023

IVC und ZVO üben scharfe Kritik an Brüssel und Berlin

Was einst als deutscher Erfindungsgeist und deutsche Ingenieurskunst für Wohlstand und Wirtschaftswachstum sorgte, werde bald Geschichte sein. Grundlegende wirtschaftliche Rahmenbedingungen am Wirtschaftsstandort Deutschland seien nicht mehr gegeben: verbieten, abschalten, verlagern heiße die neue Maxime, mit der Brüssel und Berlin nicht nur dem Mittelstand die Luft zum Atmen nehmen.

Was einst als deutscher Erfindungsgeist und deutsche Ingenieurskunst für Wohlstand und Wirtschaftswachstum sorgte, werde bald Geschichte sein. Grundlegende wirtschaftliche Rahmenbedingungen am Wirtschaftsstandort Deutschland seien nicht mehr gegeben: verbieten, abschalten, verlagern heiße die neue Maxime, mit der Brüssel und Berlin nicht nur dem Mittelstand die Luft zum Atmen nehmen.

Der Geschäftsführer der Industrievereinigung Chemiefaser e.V., Dr. Wilhelm Rauch, und der Ressortleiter Umwelt-& Chemikalienpolitik des Zentralverbandes Oberflächentechnik e.V., Dr. Malte M. Zimmer sind sich einig in der Beurteilung der aktuellen Situation und haben mit der Aussage „Deutschland verabschiedet sich aus der 1. Liga“ einen wirtschaftspolitischen Weckruf gestartet. Deutschland sei im Abstiegskampf – allerdings finde sich anscheinend weder auf der Trainerbank noch im Management irgendjemand, der ein Interesse hätte, das aufzuhalten. Wenn das Durchreichen in die „Vierte Welt-Liga“ nicht generell durch eine sofortige politische Richtungsänderung aufgehalten werde, verliere Deutschland nicht nur weiter im Klima- und Umweltschutz oder bei den Fachkräften, sondern die Gesellschaft als Ganzes die Grundlagen ihrer Existenz und damit auch ihren gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Von der – noch – viertgrößten Wirtschaftsnation der Welt werde es künftig ein Hauptexportgut geben: neben dem bereits erfolgten technologischen Aderlass drehten zunehmend Unternehmen, Forschende und Fachkräfte Deutschland den Rücken und wanderten in Länder ab, die die dringend notwendigen Bedingungen für Innovationen und wettbewerbsorientiertes Wirtschaften böten. Während global agierende Konzerne diese Schritte öffentlich meist unbemerkt längst eingeleitet haben, bliebe vor allem inhabergeführten Familienunternehmen nur noch wenig Zeit. In der Chemiefaserindustrie produzieren seit 2021 mehr als ein Drittel der Unternehmen in Deutschland nicht mehr oder haben ihre Produktion für immer geschlossen.

Nach der Energiekrise im vergangenen Jahr und den Erfahrungen aus der Coronazeit, die drastisch die unmittelbare Gefahr von Abhängigkeiten illustriert haben, sollte zu erwarten gewesen sein, dass seitens der Politik entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, um das künftig zu verhindern. Weit gefehlt: eine verbotsorientierte Chemikalienpolitik, die die Substitution chemischer Stoffe zum Dogma der europäischen Politik gemacht hat, erreicht mit dem Green Deal und der Revision von REACH neue und immer größere planwirtschaftliche Höhenflüge.

Großtechnische Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energien wie grünem Wasserstoff und Biogas oder Windkraftflügel aus Carbonfasern würden zukünftig sicher irgendwo hergestellt - in Europa nicht. Die dafür benötigten Textilmembranen und Carbonfasergewirke stehen bald auf der REACH-Verbotsliste. Der deutsche Weg zur CO2-Neutralität werde ein steiniger sein, wenn die ältesten Kohlekraftwerke wieder angeschaltet würden und alsbald jede noch verbliebene CO2-freie Technologie, von Windkraft, Solar über Wärmepumpen zu Biogas, in der Herstellung und im Betrieb über das EU-Chemikalien- und Stoffrecht in Deutschland verboten sein wird. Alsbald werde Deutschland nicht mehr im Stande sein, die Veredlungssubstanzen für Fasern bzw. textile Abluftfilter für den Umweltschutz herstellen zu dürfen, geschweige denn ein langzeithaltbares Kugellager für eine Windkraftturbine oberflächenzuveredeln.

Was mit der Photovoltaik (PV)-Technologie bereits hervorragend funktioniert habe, so Rauch und Zimmer, klappe jetzt auch bei anderen Technologien: Abhängigkeiten von Dritten. 2010/11 war Deutschland der Innovationstreiber in der PV-Technologie. Schon in den folgenden drei Jahren sank die Zahl der Arbeitsplätze von 150.000 auf rund 30.000. Im Jahr 2023 werden 80 % der Solarzellen und 98 % der weltweit verwendeten Wafer aus dem Weltmarktführer China kommen. Den von der EU geplanten “European Chips-Act“ zur Reduzierung der Abhängigkeit von Asien werde es allein deshalb nicht geben können, weil die dazu notwendigen Prozesse und Rohstoffe in Summe aller avisierten Verbote in der EU nicht mehr erlaubt sind.

Berücksichtigt man zusätzlich, dass China die zweitgrößte Volkswirtschaft der Welt, Exportweltmeister vor den USA und Deutschland sowie einer der wichtigsten Akteure auf den globalen Finanzmärkten ist, verwundert es doch, dass Deutschland an das offiziell weiter als Entwicklungsland eingestufte Land 2020 473,4 Millionen Euro an Entwicklungshilfe zahlte.

Die drei Kernforderungen beider Verbände lauten:

  • Wir brauchen umgehend eine Wirtschaftspolitik für und nicht gegen die in Deutschland und Europa produzierenden Unternehmen, für die darin beschäftigten Menschen und für den Umwelt- und Klimaschutz.
  • Wir brauchen wieder eine intensive technologie- und ergebnisoffene Diskussion zwischen Fachleuten, politisch Verantwortlichen und Behörden zum Erreichen wirtschaftlicher, sicherheitspolitischer und klimatischer Ziele - und damit die Abkehr von einem Ideologie-dominierten planwirtschaftlichen Gesellschaftsentwurf.
  • Innovationsprozesse, die den Einklang zwischen Ökonomie und Ökologie mittels technischer Lösungen verbessern können, müssen wieder gangbar gemacht und die Rahmenbedingungen für erfolgreiches internationales Wirtschaften geschaffen werden.

„Es ist Zeit für weniger Ideologie und mehr Wissen in Deutschland und in Europa“, schließen die Verbandsvertreter ihr Statement.

24.04.2023

Südwesttextil kritisiert Referentenentwurf zum Arbeitszeitgesetz als rückschrittlich

Der Koalitionsvertrag sieht Flexibilisierungen der Höchstarbeits- und Ruhezeiten vor - der neue Referentenentwurf zum ArbeitsZG, vorgelegt vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, genau das Gegenteil: neue, bürokratielastige Regulierungen, darunter eine Pflicht zur elektronischen und taggenauen Aufzeichnung der Arbeitszeiten, nicht nur im Fall von vereinbarter Vertrauensarbeitszeit, sondern auch im Rahmen des mobilen Arbeitens. Dies ist weder von der europäischen Arbeitszeit- oder Arbeitsschutzrichtlinie vorgesehen, noch entspricht es der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.

Der Koalitionsvertrag sieht Flexibilisierungen der Höchstarbeits- und Ruhezeiten vor - der neue Referentenentwurf zum ArbeitsZG, vorgelegt vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, genau das Gegenteil: neue, bürokratielastige Regulierungen, darunter eine Pflicht zur elektronischen und taggenauen Aufzeichnung der Arbeitszeiten, nicht nur im Fall von vereinbarter Vertrauensarbeitszeit, sondern auch im Rahmen des mobilen Arbeitens. Dies ist weder von der europäischen Arbeitszeit- oder Arbeitsschutzrichtlinie vorgesehen, noch entspricht es der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.

Der Verband erwartet von der Bundesregierung eine moderne und zeitgemäße Arbeitszeitpolitik. Edina Brenner, Hauptgeschäftsführerin von Südwesttextil, kommentiert: „Statt neuer Bürokratieauflagen, sollte die Bundesregierung lieber ein Zeichen setzen und die starren Regelungen zur täglichen Höchstarbeitszeit und der ununterbrochenen Ruhezeit flexibilisieren. Eine pauschale Verpflichtung zur Aufzeichnung der gesamten Arbeitszeit widerspricht den Modernisierungsgedanken und geht unnötig weit über die europäischen Vorgaben hinaus. Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer brauchen sind gesetzliche Spielräume, um bestehende und funktionierende Arbeitszeitmodelle weiterzuentwickeln.“

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.

(c) BVMed | Manfred Beeres
Prof. Josef Hecken, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
21.04.2023

BVMed-Mitgliederversammlung: Beratungsrecht bei Wundversorgungs-Studien

Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Prof. Josef Hecken, hat sich auf der BVMed-Mitgliederversammlung am 18. April 2023 in Berlin für ein Beratungsrecht der Medizinprodukte-Hersteller für die anstehenden Studien zum Nutzennachweis für die Erstattungsfähigkeit der „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ und für die Verlängerung der Übergangsfrist ausgesprochen. „Wir müssen gemeinsam für das Beratungsrecht kämpfen. Dann haben wir die Basis für die Entwicklung von geeigneten Studienkriterien und müssen solange die Übergangsregelung verlängern“, so Heckens Appell an den Gesetzgeber.

Der BVMed hatte sich wiederholt für ein Beratungsrecht beim G-BA analog zum Arzneimittelbereich ausgesprochen, „um Klarheit und Sicherheit beim Antragsprozess, aber insbesondere zu den Anforderungen an Evidenz und Nutzennachweise zu schaffen“, so BVMed-Ambulant-Expertin Juliane Pohl.

Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Prof. Josef Hecken, hat sich auf der BVMed-Mitgliederversammlung am 18. April 2023 in Berlin für ein Beratungsrecht der Medizinprodukte-Hersteller für die anstehenden Studien zum Nutzennachweis für die Erstattungsfähigkeit der „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ und für die Verlängerung der Übergangsfrist ausgesprochen. „Wir müssen gemeinsam für das Beratungsrecht kämpfen. Dann haben wir die Basis für die Entwicklung von geeigneten Studienkriterien und müssen solange die Übergangsregelung verlängern“, so Heckens Appell an den Gesetzgeber.

Der BVMed hatte sich wiederholt für ein Beratungsrecht beim G-BA analog zum Arzneimittelbereich ausgesprochen, „um Klarheit und Sicherheit beim Antragsprozess, aber insbesondere zu den Anforderungen an Evidenz und Nutzennachweise zu schaffen“, so BVMed-Ambulant-Expertin Juliane Pohl.

Hintergrund ist, dass für jedes einzelne sogenannte „sonstige Produkt zur Wundbehandlung“ künftig der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit im Rahmen eines Antragsverfahrens durch den Hersteller beim G-BA durchgeführt werden muss, bevor das jeweilige Produkt durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erstattet wird. Der G-BA hat bislang jedoch keine Klarheit geschaffen, welche Evidenzkriterien in der Wundversorgung für die erstattungsrelevanten Nutzennachweise Anwendung finden. Im Gesetz fehlt ein entsprechender Beratungsanspruch der Hersteller beim G-BA, der Klarheit in diesen komplexen Fragestellungen schaffen könnte. Betroffen von der neuen Regelung ist eine Vielzahl von Produkten wie etwa silber- oder PHMB-haltigen Wundauflagen, die bislang erstattungsfähig waren. Nach Einschätzung des BVMed sind rund 400 Produkte betroffen, für die – bis Dezember 2023 - ein erfolgreiches Nutzenbewertungsverfahren zur Aufnahme in die Anlage V der geänderten Arzneimittel-Richtlinie erforderlich wird.

Hecken machte bei der BVMed-Mitgliederversammlung deutlich, dass der Gesetzgeber kurzfristig ein Beratungsverfahren für Verbandmittel wie bei den Arzneimitteln einführen müsse – zumal der Komplexitätsgrad bei Studien für Wundversorgungsprodukte höher und die Studien-Endpunkte komplexer seien als bei Arzneimitteln. Beispielsweise sei die Frage, wie die Verringerung der Wundgröße dargestellt werden könne, methodisch noch nicht geklärt. „Es ist nicht nur im Interesse der Unternehmen, sondern auch im Interesse des G-BA, wenn möglich schon vor dem Beginn von Studien ein Austausch über das Setting und die Endpunkte solcher Studien stattfindet, damit diese am Ende auch tatsächlich verwertbare Evidenz liefern können“, so Hecken. Auch müsste dann noch die Übergangsfrist entsprechend verlängert werden, damit die Hersteller eine Studie auf Basis des mit dem G-BA besprochenen Studiendesigns durchführen können, um schließlich auf dieser Basis den Antrag zur Aufnahme des Produkts in die Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie zu stellen. Nach Hecken müssten Verfahren und Regelungsrahmen zudem geeignet sein, um Innovationen den Zugang in die Versorgung zu ermöglichen.

Der BVMed hatte Anfang April 2023 in einem Brandbrief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach „dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf bei der Wundversorgung im GKV-System“ angemahnt.

Handele der Gesetzgeber nicht, sei absehbar, dass anerkannte, bewährte sowie auf randomisierten kontrollierten Studien basierende Wundauflagen ab dem 2. Dezember 2023 nicht mehr für die Versorgung der chronisch kranken Wundpatient:innen zur Verfügung stehen. Dies werde nach Angaben der BVMed-Expert:innen dramatische Folgen haben:

  • Durch den Wegfall entsprechender antimikrobieller Wundversorgungsprodukte werden durch den absehbar höheren Einsatz oraler Antibiotikatherapien die entsprechenden Resistenzen deutlich steigen.
  • Ohne den zukünftigen Einsatz der etablierten Wundauflagen mit antimikrobieller Wirkung wird die Anzahl von stationären Aufenthalten unvermeidlich steigen.
  • Außerdem wird der Wegfall insbesondere von antimikrobiellen Wundauflagen zu einer zusätzlichen Belastung der Pflege führen.
Weitere Informationen:
BVMed Bundesverband Medizintechnologie
Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

(c) PrimaLoft
19.04.2023

PrimaLoft® Insulation with Ocean Bound Plastic aus gesammeltem Plastik

PrimaLoft, Inc., ein Unternehmen für Materialtechnologie, macht mit der Einführung von PrimaLoft® Insulation with Ocean Bound Plastic einen weiteren wichtigen Schritt in seiner Relentlessly Responsible™ Mission. Die Innovation verwendet Plastik, das in Küstennähe gesammelt wird, um Hochleistungsisolationsfasern herzustellen. So wird verhindert, dass weiterer Plastikmüll ins Meer gelangt. Helly Hansen und Isbjörn of Sweden sind die ersten Marken, welche die neue Isolation in ihren Herbst/Winter 2023 Kollektionen verwenden.

PrimaLoft® Insulation with Ocean Bound Plastic ist eine leistungsstarke Isolation, die zu 100 Prozent aus recyceltem Material besteht, wovon 60 Prozent aus Plastikflaschen stammen, die in einem Umkreis von 50 Kilometern um Küstengebiete gesammelt wurden. Da das Plastik noch vor dem Erreichen des Meers abgefangen wird, kann es zur Verarbeitung der hochwertigen PrimaLoft-Isolation genutzt werden. Gleichzeitig wird verhindert, dass die Weltmeere weiter verschmutzt werden.

PrimaLoft, Inc., ein Unternehmen für Materialtechnologie, macht mit der Einführung von PrimaLoft® Insulation with Ocean Bound Plastic einen weiteren wichtigen Schritt in seiner Relentlessly Responsible™ Mission. Die Innovation verwendet Plastik, das in Küstennähe gesammelt wird, um Hochleistungsisolationsfasern herzustellen. So wird verhindert, dass weiterer Plastikmüll ins Meer gelangt. Helly Hansen und Isbjörn of Sweden sind die ersten Marken, welche die neue Isolation in ihren Herbst/Winter 2023 Kollektionen verwenden.

PrimaLoft® Insulation with Ocean Bound Plastic ist eine leistungsstarke Isolation, die zu 100 Prozent aus recyceltem Material besteht, wovon 60 Prozent aus Plastikflaschen stammen, die in einem Umkreis von 50 Kilometern um Küstengebiete gesammelt wurden. Da das Plastik noch vor dem Erreichen des Meers abgefangen wird, kann es zur Verarbeitung der hochwertigen PrimaLoft-Isolation genutzt werden. Gleichzeitig wird verhindert, dass die Weltmeere weiter verschmutzt werden.

Das Verfahren ist von OceanCycle zertifiziert, einem sozialen Unternehmen, das sich darauf fokussiert, die Verschmutzung der Ozeane durch Plastik zu verhindern und die Lebensbedingungen in Küstengemeinden durch Zertifizierung und direkte soziale Maßnahmen zu verbessern. Die unabhängige OceanCycle-Zertifizierung stellt sicher, dass das Material auch wirklich aus Küstennähe stammt, die Beschaffung ethisch-korrekt und die Rückverfolgbarkeit lückenlose ist. Zudem gewährleistet sie eine lückenlose Dokumentation von der Sammlung bis zur Herstellung.

Umwandlung von Ocean Bound Plastik in PrimaLoft-Material
Die Relentlessly Responsible™ Mission von PrimaLoft hat zum Ziel, durch Innovation sowohl Leistung als auch Nachhaltigkeit seiner Produkte immer weiter zu steigern. „Unsere neueste Entwicklung ist eine wichtige Lösung sowohl für die Umwelt, als auch für die Recycling-Lieferkette“, sagt Tara Maurer-Mackay, Senior Vice President, Product Strategy. „Die Qualität von Kunststoffen verschlechtert sich schnell, sobald sie den Elementen im Meerwasser länger ausgesetzt sind, was sie für die meisten Recyclingmaßnahmen unbrauchbar macht. Indem wir Kunststoffabfälle auffangen, bevor sie ins Meer gelangen können, sind wir in der Lage, das Material zur Herstellung unserer hochwertigen Produkten zu verwenden, und damit unseren Markenpartnern und Verbrauchern eine perfekte Mischung aus Leistung und Vielseitigkeit bei geringerer Umweltbelastung zu bieten." PrimaLoft® Insulation with Ocean Bound Plastic besitzt alle Leistungsvorteile, für die PrimaLoft bekannt ist, darunter leichtgewichtige Wärmeleistung sowohl bei trockenen als auch bei nassen Bedingungen, praktische Packbarkeit und lange Haltbarkeit.

Quelle:

PrimaLoft

Foto: STFI
19.04.2023

STFI: Rückblick zum 16. Symposium TEXTILE FILTER

Das 16. Symposium TEXTILE FILTER des Sächsischen Textilforschungsinstituts e.V. (STFI) fand am 14. und 15. März 2023 im Hotel Chemnitzer Hof, Chemnitz, statt. Mussten vor drei Jahren wegen coronabedingter Reisebeschränkungen noch einige Vorträge über Videokonferenz gehalten werden, konnten in diesem Jahr knapp 100 Teilnehmer in Präsenz vor Ort sein. Im Rahmen des Symposiums wurden insgesamt 18 Vorträge und vier Pitch-Vorträge gehalten. Parallel wurde das Symposium von einer Fachausstellung begleitet, in der zehn Aussteller ihre Produkte und Services zeigten.

Der erste Vortragskomplex widmete sich den Themen Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft und Life Cycle Analysis (LCA). Herausgestellt wurde dabei, dass zum Vergleich der Prozesse, Materialien und Produkte die nationale und internationale Normung und Standardisierung sowie für die wirtschaftliche Durchführung die Automatisierung der LCA grundlegende Voraussetzungen sind. Außerdem wurde klargestellt, dass ein ehrlicher Vergleich der existierenden Vor- und Nachteile der biobasierten gegenüber den erdölbasierten Rohstoffen erforderlich ist.

Das 16. Symposium TEXTILE FILTER des Sächsischen Textilforschungsinstituts e.V. (STFI) fand am 14. und 15. März 2023 im Hotel Chemnitzer Hof, Chemnitz, statt. Mussten vor drei Jahren wegen coronabedingter Reisebeschränkungen noch einige Vorträge über Videokonferenz gehalten werden, konnten in diesem Jahr knapp 100 Teilnehmer in Präsenz vor Ort sein. Im Rahmen des Symposiums wurden insgesamt 18 Vorträge und vier Pitch-Vorträge gehalten. Parallel wurde das Symposium von einer Fachausstellung begleitet, in der zehn Aussteller ihre Produkte und Services zeigten.

Der erste Vortragskomplex widmete sich den Themen Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft und Life Cycle Analysis (LCA). Herausgestellt wurde dabei, dass zum Vergleich der Prozesse, Materialien und Produkte die nationale und internationale Normung und Standardisierung sowie für die wirtschaftliche Durchführung die Automatisierung der LCA grundlegende Voraussetzungen sind. Außerdem wurde klargestellt, dass ein ehrlicher Vergleich der existierenden Vor- und Nachteile der biobasierten gegenüber den erdölbasierten Rohstoffen erforderlich ist.

Während der Coronakrise kam es auch in der Textilindustrie zu einem Zusammenbruch der Lieferketten. Die Lieferketten erholen sich, dafür wird die Wirtschaft gegenwärtig durch eine Energiekrise gebeutelt. Alternative Energiequellen wie Wasserstoff sind leider noch nicht ausgereift und stehen für eine umfassende Nutzung nicht bereit. Ansätze, um Energie einzusparen, sind Minimalauftragsverfahren in der Ausrüstung, die Wärmerückgewinnung, das Recycling oder die Einsparung von Verpackungen für den Transport.

Ein weiter Themenkomplex des Symposiums widmete sich der Normung und Standardisierung der Filterprüfungen. Zu erwähnen sind hier die Prüfung von Luftfiltern in Kombination mit Brandschutz für Züge, die Prüfung von Luftfiltern für Haushalt, öffentliche Räume und Industrieanlagen oder die Entwicklung von Labortestverfahren zur beschleunigten Alterungsprüfung von mobilen Entstaubungsanlagen.

Mehrere Vorträge hatten die Modellierung und Simulation von Prozessen der Vliesstoffherstellung (z. B. die virtuelle Produktion, Beeinflussung der Wolkigkeit von Extrusionsvliesstoffen oder die Verteilung von Spinnfasern und -filamenten), den Aufbau und die Charakteristik von Filtervliesstoffen (z. B. Flächenstruktur, Druckverlustkurve, Partikeltransport und -adsorption) sowie die Aerosolverteilung bzw. die Filtereffektivität in Abhängigkeit der Platzierung der Luftfilter im Raum zum Inhalt.

Auf dem Symposium wurden zudem auch verschiedene neue Materialien und Produkte vorgestellt. Dabei sind besonders hervorzuheben:

  • Flüssigkeitsgefüllte Hohlfasern für die Abwasserreinigung
  • Neue Spezialpapiere für Luftwärmeüberträger, bei dem ein kräuselfähiges Mikro-/Nanofasermu-
  • ltifilamentgarn mit Einzelfaserdurchmessern von < 1,0 μm Fasern nach dem Island-in-the-Sea Schmelzspinnverfahren hergestellt werden
  • 3D-Absorbervliesstoffe mit integrierter Gassensorik (PAKs) für die Schutzbekleidung von Einsatzkräften im Bereich Feuerwehr
  • Getuftete Filterstrukturen kombiniert mit leitfähigen Interdigitalstrukturen für die Luftfiltration
  • Kompakte Luftfilterelemente und deren Optimierung
  • Einsatz von Ionisatoren für die Aerosolabscheidung im Filter

Abschließend stellte das STFI in eigener Sache geplante bzw. bereits realisierte Investitionen vor, die die technisch/technologische Basis und die Prüfkompetenz des Institutes erweitern. In Kurzvorträgen wurde die Errichtung einer Nassvliesanlage mit 600 mm Arbeitsbreite vorgestellt, die besonders für den Filterbereich und das Forschungsfeld Textilrecycling neue Entwicklungen ermöglichen wird. Für den Bereich Nähwirktechnik wurde eine neue Maliwatt- Maschine mit optimierter Arbeitsstelle investiert. Die Errichtung eines Prüfstandes für FFP2-Masken, der auch für die Prüfung von Filtern eingesetzt werden kann, erweitert die Prüfkompetenz des Hauses erheblich. Sein variabler Aufbau ermöglicht auch die Prüfung von neuentwickelten Vliesstoffen, deren Konstruktion durch Simulation optimiert wurde.

Quelle:

Sächsische Textilforschungsinstitut e.V.

14.04.2023

Mindestlohnerhöhung wäre Eingriff in Tarifautonomie und Inflationstreiber

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil sieht in den politischen Erwartungen einer deutlichen Mindestlohnerhöhung einen Eingriff in die Tarifautonomie und einen weiteren Treiber für Preissteigerungen und Inflation.

Nach der Erhöhung des Mindestlohns per Gesetz im letzten Jahr, hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil verkündet, mit einer deutlichen Mindestlohnerhöhung zu Beginn des nächsten Jahres zu rechnen. Ein Vorschlag hierzu soll bis Ende Juni durch die Mindestlohnkommission vorgelegt werden, die aus Vertreter*innen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern besteht. Die Erwartungen begründet Heil mit der hohen Inflation und den Tariferhöhungen. Die westdeutsche Textil- und Bekleidungsindustrie hatte erst kürzlich in einer wirtschaftlich und tarifpolitisch äußerst schwierigen Gesamtsituation eine tarifliche Einigung erzielt.

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil sieht in den politischen Erwartungen einer deutlichen Mindestlohnerhöhung einen Eingriff in die Tarifautonomie und einen weiteren Treiber für Preissteigerungen und Inflation.

Nach der Erhöhung des Mindestlohns per Gesetz im letzten Jahr, hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil verkündet, mit einer deutlichen Mindestlohnerhöhung zu Beginn des nächsten Jahres zu rechnen. Ein Vorschlag hierzu soll bis Ende Juni durch die Mindestlohnkommission vorgelegt werden, die aus Vertreter*innen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern besteht. Die Erwartungen begründet Heil mit der hohen Inflation und den Tariferhöhungen. Die westdeutsche Textil- und Bekleidungsindustrie hatte erst kürzlich in einer wirtschaftlich und tarifpolitisch äußerst schwierigen Gesamtsituation eine tarifliche Einigung erzielt.

Vor diesem Hintergrund sieht der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil die geäußerten Erwartungen kritisch und wertet sie als Eingriff in die Tarifautonomie. Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner skizziert die Auswirkungen der Debatte: „Die Erhöhung des Mindestlohns befeuert die Diskussion nach hohen Tarifabschlüssen, die wiederum jetzt argumentativ als Begründung für eine weitere Erhöhung des Mindestlohns herangezogen werden. So wird eine ohnehin schon stattfindende Kettenreaktion auf die inflationäre Entwicklung verschärft. In der Konsequenz verteuern sehr deutliche Lohnsteigerungen zwangsläufig die Produktpreise unserer Textilwirtschaft, die auch die Beschäftigten als Konsument*innen mitbezahlen. Diese Spirale gefährdet Wertschöpfung, Arbeitsplätze und Wohlstand und forciert eine inflationäre Entwicklung.“

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil

05.04.2023

Südwesttextil begrüßt Verabschiedung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes

Südwesttextil begrüßt die Verabschiedung des neuen Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung. Die darin aufgeführten gesetzlichen Regelungen setzen wichtige Schritte für mehr Flexibilität in der beruflichen Anerkennung um. Die Anerkennungspartnerschaft ermöglicht, die berufliche Anerkennung bereits direkt nach Einreise im Inland zu beginnen, was eine frühere Aufnahme der Arbeit zulässt. Die Einführung einer Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems für Drittstaatsangehörige ermöglicht es Interessierten für ein Jahr nach Deutschland einzureisen, um sich vor Ort eine Stelle zu suchen. Auch die Erweiterung der „Blauen Karte EU“ für Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen aus Drittstaaten erlaubt es, Berufsanfängern in Zukunft jede qualifizierte Beschäftigung anzustreben und auszuüben. Die vereinfachten Einreisebedingungen stärken somit Deutschland als attraktiven Karriere- und Bildungsstandort für Fachkräfte weltweit.

Südwesttextil begrüßt die Verabschiedung des neuen Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung. Die darin aufgeführten gesetzlichen Regelungen setzen wichtige Schritte für mehr Flexibilität in der beruflichen Anerkennung um. Die Anerkennungspartnerschaft ermöglicht, die berufliche Anerkennung bereits direkt nach Einreise im Inland zu beginnen, was eine frühere Aufnahme der Arbeit zulässt. Die Einführung einer Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems für Drittstaatsangehörige ermöglicht es Interessierten für ein Jahr nach Deutschland einzureisen, um sich vor Ort eine Stelle zu suchen. Auch die Erweiterung der „Blauen Karte EU“ für Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen aus Drittstaaten erlaubt es, Berufsanfängern in Zukunft jede qualifizierte Beschäftigung anzustreben und auszuüben. Die vereinfachten Einreisebedingungen stärken somit Deutschland als attraktiven Karriere- und Bildungsstandort für Fachkräfte weltweit.

Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner erklärt: „Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um den Herausforderungen des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels entgegenzuwirken. Die erfolgreiche Umsetzung sollte sicherstellen, dass Deutschland im internationalen Wettbewerb um Fachkräfte konkurrenzfähig bleibt und gleichzeitig die Textilindustrie leichter auf qualifizierte Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Ländern zugreifen kann, die für die Weiterentwicklung der Branche von großer Bedeutung sind. Dieser Fortschritt darf jedoch nicht an langwierigen, komplizierten Verfahren scheitern, sondern sollte möglichst schnell und digital vorangetrieben werden.“

Quelle:

Südwesttextil – Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

29.03.2023

Textilindustrie fordert Technologieoffenheit – und setzt aktuell Fuel Switch um

Südwesttextil begrüßt die jüngste Entscheidung der europäischen Kommission in der aktuellen E-Fuels-Debatte als wegweisend für die europäische Industriepolitik.

Die EU-Kommission und das Verkehrsministerium haben einen Kompromiss erreicht: Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren können auch nach 2035 weiterhin neu zugelassen werden, aber nur unter der Bedingung, dass sie ausschließlich CO2-neutrale Kraftstoffe, sogenannte E-Fuels, verwenden. Diese werden mithilfe von Strom aus erneuerbaren Energien gewonnen und haben ein vielversprechendes Potenzial, CO2 zu reduzieren und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten z.B. im Einsatz für Schiff-, Flugzeug- oder Straßenverkehr.

Südwesttextil begrüßt die jüngste Entscheidung der europäischen Kommission in der aktuellen E-Fuels-Debatte als wegweisend für die europäische Industriepolitik.

Die EU-Kommission und das Verkehrsministerium haben einen Kompromiss erreicht: Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren können auch nach 2035 weiterhin neu zugelassen werden, aber nur unter der Bedingung, dass sie ausschließlich CO2-neutrale Kraftstoffe, sogenannte E-Fuels, verwenden. Diese werden mithilfe von Strom aus erneuerbaren Energien gewonnen und haben ein vielversprechendes Potenzial, CO2 zu reduzieren und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten z.B. im Einsatz für Schiff-, Flugzeug- oder Straßenverkehr.

Südwesttextil stimmt dieser Kompromisslösung zu und plädiert allgemein für die Notwendigkeit gegenüber einer Vielfalt an Alternativen und Ansätzen offen zu bleiben, die in unterschiedlichen Kontexten und Regionen zum Einsatz kommen und sich auch sogar gegenseitig ergänzen können. Mit der Einigung setzt Europa, wie Verkehrsminister Volker Wissing bereits unterstrichen hat, ein Zeichen für Technologieneutralität – diese offene Haltung wird auch in anderen Debatten benötigt.

Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner betont: „Auch die Textilindustrie setzt aktuell den "Fuel Switch" um und hat bereits erneuerbare Energien in vielen Stufen der textilen Kette eingesetzt. Allerdings gibt es immer noch energieintensive Schritte wie die Textilveredlung, für die wir auf innovative Lösungen angewiesen sind, um Öl und Gas zu ersetzen. Wir müssen uns bewusst sein, dass es keine alleinige Lösung für die Zukunft der Energieversorgung gibt. Stattdessen ist es wichtig, alle Optionen in Betracht zu ziehen und die beste Kombination von Lösungen gemeinsam zu finden. Dies erfordert Investitionen in Forschung und Entwicklung, Anreize für erneuerbare Energien und nachhaltige Technologien sowie Offenheit, Kooperation und Flexibilität der beteiligten Akteure.“

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.

(c) Hohenstein
29.03.2023

Hohenstein zertifiziert Fanartikel des 1. FC Köln

Hohenstein zertifiziert im März 2023 mehrere Fanartikel des 1. FC Köln mit dem OEKO-TEX® MADE IN GREEN-Label. Das rückverfolgbare Produktlabel für schadstoffgeprüfte Textilien bestätigt dem Verbraucher, dass das Kleidungsstück unter nachhaltigen und sozialverträglichen Bedingungen hergestellt wurde.

Der 1. FC Köln ist der neueste Zugang aus der Fußball-Bundesliga für Hohenstein, der Artikel aus seinem Fanshop in Zusammenarbeit mit der MBA-Solutions GmbH, Spezialist für nachhaltige textile Merchandise-Artikel und Arbeitskleidung, zertifizieren lässt. Dazu gehören T-Shirts mit Frontbedruckung oder -bestickung sowie Hoodies. Im Frühjahr 2023 sollen weitere FC-Fantextilien folgen.

Der Verein setzt sich unter anderem für aktiven Umweltschutz innerhalb und außerhalb des Vereins ein. Alle Merchandising-Artikel des FC entsprechen mindestens den geltenden Rechtsnormen. Das vereinseigene neue Label „Grüner Hennes“ zeigt an, welche Artikel Nachhaltigkeitskriterien erfüllen, die über gesetzliche Anforderungen hinausgehen. So auch die vom neutralen Dienstleister Hohenstein geprüften Artikel mit OEKO-TEX® MADE IN GREEN-Siegel.

 

Hohenstein zertifiziert im März 2023 mehrere Fanartikel des 1. FC Köln mit dem OEKO-TEX® MADE IN GREEN-Label. Das rückverfolgbare Produktlabel für schadstoffgeprüfte Textilien bestätigt dem Verbraucher, dass das Kleidungsstück unter nachhaltigen und sozialverträglichen Bedingungen hergestellt wurde.

Der 1. FC Köln ist der neueste Zugang aus der Fußball-Bundesliga für Hohenstein, der Artikel aus seinem Fanshop in Zusammenarbeit mit der MBA-Solutions GmbH, Spezialist für nachhaltige textile Merchandise-Artikel und Arbeitskleidung, zertifizieren lässt. Dazu gehören T-Shirts mit Frontbedruckung oder -bestickung sowie Hoodies. Im Frühjahr 2023 sollen weitere FC-Fantextilien folgen.

Der Verein setzt sich unter anderem für aktiven Umweltschutz innerhalb und außerhalb des Vereins ein. Alle Merchandising-Artikel des FC entsprechen mindestens den geltenden Rechtsnormen. Das vereinseigene neue Label „Grüner Hennes“ zeigt an, welche Artikel Nachhaltigkeitskriterien erfüllen, die über gesetzliche Anforderungen hinausgehen. So auch die vom neutralen Dienstleister Hohenstein geprüften Artikel mit OEKO-TEX® MADE IN GREEN-Siegel.

 

Quelle:

Hohenstein

(c) BTMA
22.03.2023

BTMA welcomes digital dyeing and finishing company Alchemie

Alchemie Technology is the latest company to join the British Textile Machinery Association (BTMA), as all of the organisation’s members gear up to showcase an array of new innovations at ITMA 2023 in Milan from June 8-14 this year.

Cambridge-headquartered Alchemie is the inventor of two technologies – EndeavourTM and NovaraTM.

The Endeavour digital dyeing system produces no wastewater and reduces water consumption by up to 95% compared to traditional dyeing. The virtually waterless process delivers dyed fabric with high colour consistency and colour fastness and does not require post dyeing washing steps which leads to an energy reduction up to 85%. It can deliver any colour shade required and enables on-demand digital colour changeovers in any run length, from a few metres to several kilometres.

Alchemie Technology is the latest company to join the British Textile Machinery Association (BTMA), as all of the organisation’s members gear up to showcase an array of new innovations at ITMA 2023 in Milan from June 8-14 this year.

Cambridge-headquartered Alchemie is the inventor of two technologies – EndeavourTM and NovaraTM.

The Endeavour digital dyeing system produces no wastewater and reduces water consumption by up to 95% compared to traditional dyeing. The virtually waterless process delivers dyed fabric with high colour consistency and colour fastness and does not require post dyeing washing steps which leads to an energy reduction up to 85%. It can deliver any colour shade required and enables on-demand digital colour changeovers in any run length, from a few metres to several kilometres.

Similar energy savings can be achieved with the Novara precision finishing system which utilises a nozzle array to deliver finishing chemistry with millimetre resolution. Finishing chemistries penetrate deeply into the fabric due to the combination of high velocity liquid jetting and precisely-controlled vacuum and textile finishes are applied only where needed, reducing chemistry usage and enabling multi-functionality.

In the past year, Alchemie, backed by Swedish fashion giant H&M, has established a first demonstration hub at customer JSRTEX in Taiwan. It is now progressing plans to set up further centres at customer sites around the world.

Quelle:

BTMA / AWOL Media

(c) RadiciGroup
17.03.2023

RadiciGroup: 100% biobasiertes Garn aus Rizinusöl

Die RadiciGroup stellte Biofeel® Eleven, ein Garn natürlichen Ursprungs, auf der Messe Performance Days (die am 15. und 16. März in München stattfand) vor. Biofeel® Eleven wird aus Rizinusöl gewonnen und eignet sich zur Gewinnung von Bio-Polymer. Es kann für hochwertige Gewebe und Stoffe verwendet werden, die in zahlreichen Branchen zum Einsatz kommen: von der Mode bis hin zum Sport, vom Kraftfahrzeug bis hin zu Heimtextilien.

Heute befinden sich 80 % der Rizinus-Plantagen der Welt in Indien, vor allem in der Region Gujarat, wo die Klimabedingungen besonders günstig sind. Hier kann die lokale Bevölkerung durch den Anbau auf eher dürren Feldern, die für den Anbau von Lebensmitteln kaum geeignet sind, auf ein zusätzliches Einkommen zählen und die im Laufe der Zeit erworbenen Kompetenzen dieser Tätigkeit widmen. Dank der Forschung, Entwicklung und Innovation der Wertschöpfungskette wurden im Laufe der Jahre die Samen ausgewählt und zertifiziert, die entsprechend der Endverwendung die besten Qualitätsmerkmale des Endprodukts gewährleisten.

Die RadiciGroup stellte Biofeel® Eleven, ein Garn natürlichen Ursprungs, auf der Messe Performance Days (die am 15. und 16. März in München stattfand) vor. Biofeel® Eleven wird aus Rizinusöl gewonnen und eignet sich zur Gewinnung von Bio-Polymer. Es kann für hochwertige Gewebe und Stoffe verwendet werden, die in zahlreichen Branchen zum Einsatz kommen: von der Mode bis hin zum Sport, vom Kraftfahrzeug bis hin zu Heimtextilien.

Heute befinden sich 80 % der Rizinus-Plantagen der Welt in Indien, vor allem in der Region Gujarat, wo die Klimabedingungen besonders günstig sind. Hier kann die lokale Bevölkerung durch den Anbau auf eher dürren Feldern, die für den Anbau von Lebensmitteln kaum geeignet sind, auf ein zusätzliches Einkommen zählen und die im Laufe der Zeit erworbenen Kompetenzen dieser Tätigkeit widmen. Dank der Forschung, Entwicklung und Innovation der Wertschöpfungskette wurden im Laufe der Jahre die Samen ausgewählt und zertifiziert, die entsprechend der Endverwendung die besten Qualitätsmerkmale des Endprodukts gewährleisten.

Die Bohnen des tropischen Wunderbaums enthalten circa 45 % Öl, das reich an Ricinolein ist, aus dem das biobasierte Polyamid 11 gewonnen wird, aus dem die RadiciGroup ihr Garn Biofeel® Eleven herstellt. Die Reste aus dem ersten Pressverfahren werden zu hocheffizientem Biodünger, der wieder dem Boden zurückgeführt wird.

Biofeel® Eleven kann zudem direkt in der Produktionsphase spinngefärbt werden, was zu großen Wasser- und Energieeinsparungen sowie einer besseren Farbstabilität führt.

Quelle:

RadiciGroup

(c) Digital Capability Center
15.03.2023

ITA unterstützt KMU bei Digitalisierung und Nachhaltigkeit

Das Institut für Textiltechnik (ITA) der RWTH Aachen University begleitete als Teil des Mittelstandzentrum 4.0 Kompetenzzentrums Textil vernetzt zahlreiche klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) in den letzten fünf Jahren auf dem Weg in die Digitalisierung. Im Digital Capability Center (DCC) in Aachen konnten KMU beispielsweise eine digitalisierte Produktion vom Garn bis hin zum smarten Armband erfahren und so die Umsetzbarkeit von Industrie 4.0-Lösungen in ihrem Arbeitsumfeld testen.

Neue Lieferkettengesetze und soziale Nachhaltigkeit stellen nun aktuelle Herausforderungen für die KMU. ITA unterstützt im Nachfolgeprojekt Mittelstand-Digital Zentrum Smarte Kreisläufe KMU ab dem 1. März dabei, Ideen zur Digitalisierung und Nachhaltigkeit konkret umzusetzen.

Das Institut für Textiltechnik (ITA) der RWTH Aachen University begleitete als Teil des Mittelstandzentrum 4.0 Kompetenzzentrums Textil vernetzt zahlreiche klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) in den letzten fünf Jahren auf dem Weg in die Digitalisierung. Im Digital Capability Center (DCC) in Aachen konnten KMU beispielsweise eine digitalisierte Produktion vom Garn bis hin zum smarten Armband erfahren und so die Umsetzbarkeit von Industrie 4.0-Lösungen in ihrem Arbeitsumfeld testen.

Neue Lieferkettengesetze und soziale Nachhaltigkeit stellen nun aktuelle Herausforderungen für die KMU. ITA unterstützt im Nachfolgeprojekt Mittelstand-Digital Zentrum Smarte Kreisläufe KMU ab dem 1. März dabei, Ideen zur Digitalisierung und Nachhaltigkeit konkret umzusetzen.

Dies bedeutet, gemeinsam mit Unternehmen nachhaltige Lösungen und Prozesse für die Kreislaufwirtschaft zu finden und neue digitale Geschäftsmodelle zu entwickeln. Die Lösungen des ITA umfassen dabei die Bereiche Sensibilisieren, Qualifizieren, Umsetzen und Vernetzen. Diese Angebote sind für KMU kostenlos – Folgeprojekte münden oft in das Förderprogramm „Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand – ZIM“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) oder in Forschungs- und Entwicklungsprojekte.

Fragen zu den Förderbedingungen können an folgende Mailadresse gesendet werden: rosario.othen@ita.rwth-aachen.de.

Quelle:

Institut für Textiltechnik der RWTH Aachen University

02.03.2023

Hohenstein erweitert Prüfspektrum über die Textilindustrie hinaus

  • Übernahme des Labors QAT Services Limited in Hongkong

Hohenstein übernimmt zum 01.03.2023 das DAkkS-akkreditierte Labor QAT Services Limited. Mit dieser Akquisition integriert der Prüfdienstleister das Hardgoods-Know-how der QATS-Mitarbeiter in das Hohenstein Portfolio. Damit bietet Hohenstein ein Full-Service-Angebot für den Großraum China und darüber hinaus.

„Die Erweiterung ist ein strategisch wichtiger Schritt für Hohenstein", betont Prof. Mecheels, Eigentümer und Geschäftsführer von Hohenstein. „Wir erweitern unser Prüfspektrum über die Textilindustrie hinaus, in der wir seit Jahrzehnten eine feste Größe sind. Mit diesem Schritt sorgen wir sowohl für sichere Produkte als auch für sichere Arbeitsplätze."

Ab sofort prüft Hohenstein auch Materialien mit Lebensmittelkontakt, Möbel, Spielzeug und vieles mehr. Auch Geschäftsführer von Hohenstein China, Christopher Au, ist überzeugt: „Mit diesem Schritt setzt Hohenstein einen wichtigen Schwerpunkt und stärkt seine Position für internationale Kunden."

  • Übernahme des Labors QAT Services Limited in Hongkong

Hohenstein übernimmt zum 01.03.2023 das DAkkS-akkreditierte Labor QAT Services Limited. Mit dieser Akquisition integriert der Prüfdienstleister das Hardgoods-Know-how der QATS-Mitarbeiter in das Hohenstein Portfolio. Damit bietet Hohenstein ein Full-Service-Angebot für den Großraum China und darüber hinaus.

„Die Erweiterung ist ein strategisch wichtiger Schritt für Hohenstein", betont Prof. Mecheels, Eigentümer und Geschäftsführer von Hohenstein. „Wir erweitern unser Prüfspektrum über die Textilindustrie hinaus, in der wir seit Jahrzehnten eine feste Größe sind. Mit diesem Schritt sorgen wir sowohl für sichere Produkte als auch für sichere Arbeitsplätze."

Ab sofort prüft Hohenstein auch Materialien mit Lebensmittelkontakt, Möbel, Spielzeug und vieles mehr. Auch Geschäftsführer von Hohenstein China, Christopher Au, ist überzeugt: „Mit diesem Schritt setzt Hohenstein einen wichtigen Schwerpunkt und stärkt seine Position für internationale Kunden."

Weitere Informationen:
Textilinstitut Hohenstein
Quelle:

Hohenstein Laboratories GmbH & Co. KG

22.02.2023

Rieter: Erste Information zum Geschäftsjahr 2022

  • Umsatz im zweiten Halbjahr 2022 von 890.3 Mio. CHF
  • EBIT-Marge im Gesamtjahr 2022 von rund 2% erwartet
  • Bestellungseingang 2022 von 1 157.3 Mio. CHF; Bestellungsbestand von rund 1 540 Mio. CHF per 31. Dezember 2022
  • Vorbereitungen ITMA 2023 im Plan
  • Massnahmenplan zur Steigerung von Umsatz und Profitabilität wird weiter umgesetzt
  • Verkaufsprozess Rieter-Areal im Plan

Das Geschäftsjahr 2022 war für Rieter neben den geopolitischen Unsicherheiten von drei wesentlichen Herausforderungen geprägt:
Der ausserordentlich hohe Bestellungsbestand zum Jahresbeginn 2022 von rund 1 840 Mio. CHF wurde aufgrund des rasanten Anstiegs der Inflation zu erheblich höheren Kosten abgewickelt. Diese konnten nur teilweise über Preiserhöhungen und andere Gegenmassnahmen kompensiert werden.

Zur Absicherung der Auslieferungen waren gravierende Materialengpässe zu kompensieren, insbesondere bei Elektronikkomponenten, was zu erheblichen zusätzlichen Entwicklungsaufwendungen führte.

  • Umsatz im zweiten Halbjahr 2022 von 890.3 Mio. CHF
  • EBIT-Marge im Gesamtjahr 2022 von rund 2% erwartet
  • Bestellungseingang 2022 von 1 157.3 Mio. CHF; Bestellungsbestand von rund 1 540 Mio. CHF per 31. Dezember 2022
  • Vorbereitungen ITMA 2023 im Plan
  • Massnahmenplan zur Steigerung von Umsatz und Profitabilität wird weiter umgesetzt
  • Verkaufsprozess Rieter-Areal im Plan

Das Geschäftsjahr 2022 war für Rieter neben den geopolitischen Unsicherheiten von drei wesentlichen Herausforderungen geprägt:
Der ausserordentlich hohe Bestellungsbestand zum Jahresbeginn 2022 von rund 1 840 Mio. CHF wurde aufgrund des rasanten Anstiegs der Inflation zu erheblich höheren Kosten abgewickelt. Diese konnten nur teilweise über Preiserhöhungen und andere Gegenmassnahmen kompensiert werden.

Zur Absicherung der Auslieferungen waren gravierende Materialengpässe zu kompensieren, insbesondere bei Elektronikkomponenten, was zu erheblichen zusätzlichen Entwicklungsaufwendungen führte.

Grössere Aufwendungen fielen auch in Zusammenhang mit den akquirierten Geschäften (Accotex, Temco und Winder) an.

Umsatz
Die Umsatzrealisierung aus dem ausserordentlich hohen Bestellungsbestand entwickelte sich besser als erwartet. Mit einem Umsatz von 1 510.9 Mio. CHF konnte Rieter eine Steigerung von 56% gegenüber dem Vorjahr erzielen (2021: 969.2 Mio. CHF). Im zweiten Halbjahr 2022, vor allem im vierten Quartal, wirkten sich die eingeleiteten Massnahmen zur Beseitigung von Materialengpässen positiv aus. Der Umsatz stieg somit gegenüber den ersten sechs Monaten auf 890.3 Mio. CHF (erstes Halbjahr 2022: 620.6 Mio. CHF).

EBIT-Marge
Die Entwicklung der EBIT-Marge war stark von erheblichen Kostensteigerungen beeinflusst, die nur teilweise über Preiserhöhungen oder andere Gegenmassnahmen kompensiert werden konnten. Darüber hinaus fielen Aufwendungen in Zusammenhang mit der Entwicklung alternativer Lösungen zur Kompensation von Materialengpässen und in Zusammenhang mit den akquirierten Geschäften an.

Rieter konnte aufgrund des höheren Umsatzvolumens und der Gegenmassnahmen zur Kompensation der gestiegenen Kosten die Profitabilität gegenüber dem ersten Halbjahr 2022 verbessern und erwartet für das Gesamtjahr 2022 eine positive EBIT-Marge von rund 2% (2021: 4.9%).

Bestellungseingang
Der Bestellungseingang lag im Jahr 2022 mit 1 157.3 Mio. CHF erwartungsgemäss unter dem Rekordjahr 2021 (2 225.7 Mio. CHF). Die Marktlage ist gekennzeichnet von Investitionszurückhaltung aufgrund der geopolitischen Unsicherheiten, höheren Finanzierungskosten und von Konsumzurückhaltung in wichtigen Märkten.

Bestellungsbestand
Das Unternehmen verfügte zum Jahresende 2022 über einen Bestellungsbestand von rund 1 540 Mio. CHF, der damit weit in das Jahr 2023 bzw. 2024 reicht. Im Jahr 2022 verzeichnete Rieter Auftragsstornierungen in Höhe von unter 10% bezogen auf den Bestellungsbestand von 1 840 Mio. CHF zu Jahresbeginn.

Vorbereitungen ITMA 2023 im Plan
Rieter hat die Stärkung der Innovationskraft weiter vorangetrieben und wird an der ITMA 2023 in Milano neue innovative Lösungen präsentieren, um die Technologie-führerschaft weiter auszubauen.

Massnahmenplan zur Steigerung von Umsatz und Profitabilität
Der Massnahmenplan zur Steigerung von Umsatz und Profitabilität wird weiter umgesetzt. Bezüglich der Profitabilität des nach wie vor hohen Bestellungsbestandes wirken die umgesetzten Preiserhöhungen in Kombination mit einer günstigen Kostenentwicklung, vor allem in der Logistik. Hinzu kommen Fortschritte bei der Beseitigung von Materialengpässen und eine Verringerung des Aufwands für die drei akquirierten Geschäfte.

Verkaufsprozess Rieter-Areal
Der Verkaufsprozess für das verbleibende Rieter-Areal in Winterthur (Schweiz) verläuft planmässig. Insgesamt sollen rund 75 000 m2 Fläche veräussert werden. Der Rieter CAMPUS ist nicht Teil dieser Transaktion.

Bilanzmedienkonferenz 2023
Rieter wird am 9. März 2023 weitere Einzelheiten zum Geschäftsjahr 2022 und einen Ausblick für das Geschäftsjahr 2023 bekannt geben. Zudem wird der vollständige Geschäftsbericht 2022 veröffentlicht und eine Bilanzmedienkonferenz abgehalten.

Generalversammlung vom 20. April 2023
Die nächste ordentliche Generalversammlung der Rieter Holding AG findet am Donnerstag, 20. April 2023 statt.

Weitere Informationen:
Rieter Geschäftsjahr 2022
Quelle:

Rieter Holding AG

17.02.2023

BVMed begrüßt MDR-Änderungen

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat die heutige Entscheidung des Europäischen Parlament zu Änderungen an der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) begrüßt, fordert gleichzeitig aber auch Schritte, um das europäische Marktzugangssystem strategisch weiterzuentwickeln und im weltweiten Wettbewerb insbesondere um Innovationen besser aufzustellen. „Es ist ein gutes Signal für die medizinische Versorgung der Patient:innen und den Medizinprodukte-Standort Europa, dass Kommission, Rat und Parlament in den letzten Wochen Tempo gemacht und die notwendigen Änderungen im Schnellverfahren beschlossen haben“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat die heutige Entscheidung des Europäischen Parlament zu Änderungen an der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) begrüßt, fordert gleichzeitig aber auch Schritte, um das europäische Marktzugangssystem strategisch weiterzuentwickeln und im weltweiten Wettbewerb insbesondere um Innovationen besser aufzustellen. „Es ist ein gutes Signal für die medizinische Versorgung der Patient:innen und den Medizinprodukte-Standort Europa, dass Kommission, Rat und Parlament in den letzten Wochen Tempo gemacht und die notwendigen Änderungen im Schnellverfahren beschlossen haben“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Zum Hintergrund: Die Medizintechnik-Branche bereitet sich seit Jahren intensiv auf die MDR vor. Die Kosten der Umsetzung für die Branche werden nach Schätzungen zwischen 7 und 10 Milliarden Euro liegen. Die Branche hat massiv investiert, beispielsweise in zusätzliches regulatorisches Personal. Das MDR-System ist aber nach wie vor nicht praxistauglich. Zentrales Problem bei der MDR-Implementierung sind die Kapazitätsengpässe bei den Benannten Stellen sowie die sehr aufwendigen Zertifizierungsverfahren.  

Zur Vermeidung von Engpässen bei Medizinprodukten haben Parlament, Rat und Kommission nun unter anderem die Abschaffung der Abverkaufsfrist und eine Verlängerung der Übergangsfrist für die neuen Vorschriften nach einem risikobasierten Ansatz beschlossen. Außerdem werden Klasse III-Sonderanfertigungen mit in die Fristenverlängerung aufgenommen.

Parallel zu dieser wichtigen Maßnahme zur Entzerrung des Flaschenhals bei der Zertifizierung der Bestandsprodukte müssen nach Ansicht der BVMed auch die untergesetzlichen Maßnahmen, die von der Medical Device Coordination Group (MDCG) Ende August 2022 veröffentlicht wurden, pragmatisch umgesetzt werden, damit Bestandsprodukte zeitnah in die MDR überführt werden können und auch in Zukunft der Gesundheitsversorgung zur Verfügung stehen.

Mittelfristig geht es dem deutschen Medizintechnik-Verband darum, dass die MDR strategisch weiterentwickelt werden muss, damit Europa im schärfer werdenden Innovationswettbewerb gegenüber USA und Asien nicht weiter an Boden verliert. Der Beschluss der Schweiz, künftig auch die FDA-Zulassung des US-Systems zuzulassen, verdeutliche die Gefahr, dass das EU-System mit der MDR den Innovationswettbewerb der Zukunft verliere.

BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll: „Wenn wir mehr und mehr Forschung und Entwicklung durch Abwanderung verlieren, dann verlieren wir damit nicht nur viele kluge Köpfe, sondern künftig auch Produktion und Wertschöpfung in Europa. Wir müssen deshalb jetzt daran arbeiten, die Rolle Europas als attraktive Region für Investitionen in medizintechnische Innovationen wieder zu stärken. Mit unserem innovationsstarken Mittelstand haben wir dafür die besten Voraussetzungen.“

Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

15.02.2023

Härtefallhilfen kommen endlich, aber mit hohen Hürden

Südwesttextil begrüßt den Beschluss des Ministerrats vom 14.02.2023 zu den Härtefallhilfen Energie für KMU, sieht die hohen Auflagen aber kritisch.

Nach langen Diskussionen zwischen Bund und Ländern sind gestern die Härtefallhilfen Energie im Ministerrat beschlossen worden. Die Unterstützungen kommen aus Bundesmitteln und sollen besonders betroffene kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) zusätzlich zu den Strom- und Gaspreisbremsen sowie dem Dezemberzuschlag des Bundes entlasten. Südwesttextil, der Verband der südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie, begrüßt, dass die Hilfen voraussichtlich ab März bei der Landesbank beantragt werden können.

Südwesttextil begrüßt den Beschluss des Ministerrats vom 14.02.2023 zu den Härtefallhilfen Energie für KMU, sieht die hohen Auflagen aber kritisch.

Nach langen Diskussionen zwischen Bund und Ländern sind gestern die Härtefallhilfen Energie im Ministerrat beschlossen worden. Die Unterstützungen kommen aus Bundesmitteln und sollen besonders betroffene kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) zusätzlich zu den Strom- und Gaspreisbremsen sowie dem Dezemberzuschlag des Bundes entlasten. Südwesttextil, der Verband der südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie, begrüßt, dass die Hilfen voraussichtlich ab März bei der Landesbank beantragt werden können.

Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner kommentiert die Entscheidung: „Die Härtefallhilfen Energie kommen, aber leider spät und vor allem mit hohen Auflagen. Die Kombination der Eingrenzung auf eine Größe von bis zu 500 Beschäftigten mit den verknüpften Vorgaben des negativen EBITDA 2022, des Mindestanteils der Energiekosten von sechs Prozent an den Gesamtkosten und der Mindeststeigerung um den Faktor drei, wird dazu führen, dass viele stark betroffene Unternehmen gar keine Hilfen erhalten werden. Die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens leidet z.B. auch, wenn dessen Energiekosten knapp unter der genannten Verdreifachung liegen.“

Diese Auflagen entsprechen damit längst nicht den Empfehlungen der Expertenkommission Gas und Wärme, Unterstützungen unabhängig von Branche und Größe zur Verfügung zu stellen. Es ist zudem fraglich, ob der zugeteilte Umfang der Fördermittel durch den Bund für Baden-Württemberg ausreichen wird. Der Verband begrüßt nichtsdestotrotz den Einsatz der baden-württembergischen Landesregierung, sich für energieträgerunabhängige Härtefallhilfen einzusetzen und mit einem eigenen Landesprogramm Entlastung zu schaffen.

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.