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(c) smartpolymer / Steffen Beikirch
Dr. Frank Wendler von der smartpolymer GmbH mit Material der Marke Cell Solution bioactive.
08.04.2020

smartpolymer: bioaktive Faser für den Einsatz in Atemschutzmasken

In der Corona-Krise ist eine Entwicklung des Thüringischen Instituts für Textil- und Kunststoff-Forschung (TITK) derzeit besonders gefragt: die antimikrobiell wirksame Cellulose-Faser mit Silber-Ionen. Die smartpolymer GmbH, ein Unternehmen der TITK-Gruppe, stellt sie auf einer Pilotanlage unter dem Namen Cell Solution bioactive her. Abnehmer sind unter anderem die Hersteller von Atemschutzmasken.

Die natürliche antibakterielle Wirkung von Silber wird seit Jahrhunderten zur Entkeimung genutzt. Durch Anreicherung mit dem Edelmetall – bis zu 6 Prozent Silbergehalt sind einstellbar – kann die Cellulose-Faser aus Rudolstadt gerade in Krankenhäusern oder Hygienebereichen einen wertvollen Beitrag zum Schutz vor unerwünschten Keimen leisten. Nach der Verarbeitung zu einem Vlies lässt sie sich unter anderem als eine Lage in Atemschutzmasken integrieren.

In der Corona-Krise ist eine Entwicklung des Thüringischen Instituts für Textil- und Kunststoff-Forschung (TITK) derzeit besonders gefragt: die antimikrobiell wirksame Cellulose-Faser mit Silber-Ionen. Die smartpolymer GmbH, ein Unternehmen der TITK-Gruppe, stellt sie auf einer Pilotanlage unter dem Namen Cell Solution bioactive her. Abnehmer sind unter anderem die Hersteller von Atemschutzmasken.

Die natürliche antibakterielle Wirkung von Silber wird seit Jahrhunderten zur Entkeimung genutzt. Durch Anreicherung mit dem Edelmetall – bis zu 6 Prozent Silbergehalt sind einstellbar – kann die Cellulose-Faser aus Rudolstadt gerade in Krankenhäusern oder Hygienebereichen einen wertvollen Beitrag zum Schutz vor unerwünschten Keimen leisten. Nach der Verarbeitung zu einem Vlies lässt sie sich unter anderem als eine Lage in Atemschutzmasken integrieren.

„Die Faser wirkt antibakteriell und fungizid – tötet also Keime und Pilze sehr zuverlässig ab“, erläutert Dr. Frank Wendler, der bei smartpolymer die Forschung und Entwicklung der Cell Solution-Funktionsfasern verantwortet. Hierbei handelt es sich um Lyocell-Fasern*, die mit verschiedensten Zusatzfunktionen ausgestattet werden können. Das Besondere: Die Wirkstoffe werden durch ein patentiertes Verfahren direkt in die Faser eingebracht. „Dadurch erreichen wir einen Depot- und einen so genannten Release-Effekt. Das bedeutet, der Wirkstoff bleibt in der Faser gespeichert und wird kontinuierlich über einen längeren Zeitraum nach außen abgegeben“, betont Wendler.

Bei der Verwendung in Atemschutzmasken kommt der Faser noch ein besonderes Merkmal zugute: Lyocell absorbiert Feuchtigkeit sehr gut. Damit wird ein großer Nachteil von Schutzmasken abgeschwächt: Die Ausatemluft durchfeuchtet das Filtermaterial mit der Zeit und macht es so zu einem idealen Nährboden für das Überleben und die Vermehrung von Keimen. Nicht so mit der Entwicklung aus Rudolstadt. Dank der natürlichen Eigenschaften der Lyocell-Faser kann das Vlies bis zu 50 Prozent seines Materialgewichts an Feuchtigkeit aufnehmen. Und die in der Faser gebundenen Silber-Ionen machen die Bakterien rasch unschädlich. Daher können solche Atemschutzmasken vergleichsweise länger getragen und mehrfach verwendet werden.

Die Nachfrage nach Cell Solution bioactive steigt gerade stark an: smartpolymer konnte die Produktion vom großen Labormaßstab erfolgreich auf den Technikumsmaßstab übertragen. Mit Einführung eines Drei-Schicht-Systems soll das Volumen nun kurzfristig so weit wachsen, dass bis zu 10 Tonnen Textil pro Monat mit der Faser ausgerüstet werden können. An einem weiteren Scale-up wird bereits mit Hochdruck gearbeitet.

Die Faser Cell Solution bioactive ist bei der Prüfgemeinschaft Oeko-Tex gelistet und für den Einsatz in Textilien zugelassen. „Zudem erfüllt sie im Stoffkreislauf alle Anforderungen der Nachhaltigkeit“, ergänzt Wendler. „Die Faser wird besonders umweltverträglich hergestellt und ist biologisch abbaubar.“

Weitere Informationen:
TITK Smartpolymer
Quelle:

TITK-Group

01.04.2020

Coronakrise: BTE, BDSE und BLE fordern Hilfen von der Politik

Gemeinsamer Brandbrief „Textil-, Schuh und Lederwarenhandel vor dem Kollaps“ an Kanzlerin, Finanz- und Wirtschaftsminister

Am 31. März haben die Präsidenten von BTE, BDSE und BLE gleichlautende Briefe an Bundeskanzlerin Angela Merkel, Kanzleramtschef Helge Braun, Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz abgeschickt. Darin haben Steffen Jost (BTE), Nina Kiesow (BLE) und Brigitte Wischnewski (BDSE) auf drei Seiten eindringlich die besonderen Probleme der drei Branchen aufgrund des Shutdowns erläutert und in enger Abstimmung mit dem BTE-KompetenzPartner „hachmeister+partner“ Lösungsvorschläge zur Rettung des stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenhandels unterbreitet.

In diesem Schreiben wurde die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der drei Branchen hervorgehoben. So umfasst der stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel rund 33.000 Unternehmen mit fast 80.000 Verkaufsstellen. Er erzielt einen Umsatz von annähernd 50 Mrd. Euro und beschäftigt rund 440.000 Mitarbeiter. Kern des Verbandsanliegens war u.a., die besondere Problematik der drei Branchen zu verdeutlichen:

Gemeinsamer Brandbrief „Textil-, Schuh und Lederwarenhandel vor dem Kollaps“ an Kanzlerin, Finanz- und Wirtschaftsminister

Am 31. März haben die Präsidenten von BTE, BDSE und BLE gleichlautende Briefe an Bundeskanzlerin Angela Merkel, Kanzleramtschef Helge Braun, Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz abgeschickt. Darin haben Steffen Jost (BTE), Nina Kiesow (BLE) und Brigitte Wischnewski (BDSE) auf drei Seiten eindringlich die besonderen Probleme der drei Branchen aufgrund des Shutdowns erläutert und in enger Abstimmung mit dem BTE-KompetenzPartner „hachmeister+partner“ Lösungsvorschläge zur Rettung des stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenhandels unterbreitet.

In diesem Schreiben wurde die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der drei Branchen hervorgehoben. So umfasst der stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel rund 33.000 Unternehmen mit fast 80.000 Verkaufsstellen. Er erzielt einen Umsatz von annähernd 50 Mrd. Euro und beschäftigt rund 440.000 Mitarbeiter. Kern des Verbandsanliegens war u.a., die besondere Problematik der drei Branchen zu verdeutlichen:

  • Die saisonalen Warenangebote, die ein Aufholen der Umsätze fast unmöglich machen und zu einer schnellen Entwertung der Warenbestände führen.
  • Der zunehmende Waren- und Liquiditätsdruck durch anhaltende Lieferungen.
  • Die lange, globale Lieferkette, die schnelle Reaktionen unmöglich macht.
  • Die marktwirtschaftlich nicht tolerierbare Schlechterstellung des stationären Fachhandels gegenüber dem Onlinehandel und anderer Vertriebswege, die weiterhin Textilien, Schuhe und Lederwaren verkaufen dürfen.

Aufgrund dieser besonderen Gemengelage – so die drei Verbände - stünden tausende Unternehmen – von der kleinen Boutique bis zum großen Warenhaus – und mit ihnen Hunderttausende von Arbeitsplätzen im Einzelhandel und in der mittelbar betroffenen Industrie vor dem Aus. Bereits die beschlossenen Öffnungsverbote bis Ende April würden zu zahlreichen Insolvenzen führen. Dauere die Schließung auch im Mai noch an, würde es zu einem dramatischen Anstieg der Leerstände in den Cities kommen. Damit verändere sich das Gesicht der Städte grundlegend und für immer, was auch dramatische Folgen für die Attraktivität und Finanzausstattung der Städte und Gemeinden hätte!

BTE, BDSE und BLE haben daher die Übernahme der laufenden Betriebskosten sowie den Wertverlust des aktuellen Warenbestandes über einen Hilfsfonds gefordert. Alternativ wurden ein Schutzpaket für Mietverbindlichkeiten und Verbesserungen bei KfW-Darlehen und Kurzarbeitergeld angeregt. Darüber hinaus sollte die Bundesregierung in Absprache mit den Ländern und Kommunen bereits jetzt einen verlässlichen Fahrplan „für die Zeit danach“ entwerfen. Konkret:

  • Unbürokratische Möglichkeiten für Sonntagsöffnungen nach Ende der erzwungenen Ladenschließung: Damit könnten die verlorenen Umsätze unter Umständen zumindest teilweise aufgeholt werden. Denkbar wäre z.B. monatlich ein verkaufsoffener Sonntag, der über Sondererlasse der Bundesländer genehmigt werden könnte.
  • Schrittweise Öffnung der Geschäfte: Hierbei könnte man sich an Auflagen, wie sie derzeit für den Lebensmitteleinzelhandel bestehen, orientieren. Hier sollten unbedingt bundesweit einheitliche Regelungen umgesetzt werden, die auch für den Handel praktikabel und zu überwachen sind.
  • Perspektivische Maßnahmen zur zeitnahen Belebung der Innenstädte: Freier Zugang der Innenstädte für den Verkehr ermöglichen durch z.B. zeitlich begrenzte Lockerung oder gänzliche Aufhebung von Zugangsbeschränkungen für den Pkw-Verkehr (z.B. Umweltspuren, Umweltzonen); neues oder angepasstes Investitionszulagengesetz für Innenstädte; Änderung/Anpassung der Städtebaufördermittel; Änderung des Planungsrechts zugunsten des innerstädtischen Einzelhandels.
Weitere Informationen:
Coronavirus Sonntagsöffnung
Quelle:

BTE / BDSE / BLE