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v.l.n.r. Stefan Genth (HDE-Geschäftsführer), Arnaud Sauret (Decathlon Deutschland Geschäftsführer), Dr. Alexander von Preen (HDE-Präsident) Foto Decathlon
v.l.n.r. Stefan Genth (HDE-Geschäftsführer), Arnaud Sauret (Decathlon Deutschland Geschäftsführer), Dr. Alexander von Preen (HDE-Präsident)
05.08.2025

Decathlon Deutschland wird Mitglied im HDE

Decathlon Deutschland, einer der führenden Multisportspezialisten, gab seinen Beitritt zum Handelsverband Deutschland (HDE) zum 1. Januar 2026 bekannt. Mit diesem Schritt will Decathlon sein Engagement für die positive Entwicklung des deutschen Einzelhandels und die aktive Mitgestaltung einer nachhaltigen Zukunft des Sporthandels unterstreichen.

Die Kooperation wird sich auf zentrale Themen konzentrieren, die für die Vitalität und Zukunftsfähigkeit des Einzelhandels entscheidend sind:

Städtebauliche Entwicklung: Decathlon und der HDE teilen ähnliche städtebauliche Positionen und werden sich für eine Einzelhandelsentwicklung einsetzen, die sowohl den Bedürfnissen der Verbraucher:innen als auch den Anforderungen lebendiger Innenstädte gerecht wird.

Fairer Wettbewerb: Beide Parteien setzen sich für fairen Wettbewerb ein. Sie sehen die Notwendigkeit, aktuelle Marktentwicklungen differenziert zu betrachten und sich für Rahmenbedingungen stark zu machen, die einen fairen Ausgleich für alle Marktteilnehmer:innen gewährleisten.

Decathlon Deutschland, einer der führenden Multisportspezialisten, gab seinen Beitritt zum Handelsverband Deutschland (HDE) zum 1. Januar 2026 bekannt. Mit diesem Schritt will Decathlon sein Engagement für die positive Entwicklung des deutschen Einzelhandels und die aktive Mitgestaltung einer nachhaltigen Zukunft des Sporthandels unterstreichen.

Die Kooperation wird sich auf zentrale Themen konzentrieren, die für die Vitalität und Zukunftsfähigkeit des Einzelhandels entscheidend sind:

Städtebauliche Entwicklung: Decathlon und der HDE teilen ähnliche städtebauliche Positionen und werden sich für eine Einzelhandelsentwicklung einsetzen, die sowohl den Bedürfnissen der Verbraucher:innen als auch den Anforderungen lebendiger Innenstädte gerecht wird.

Fairer Wettbewerb: Beide Parteien setzen sich für fairen Wettbewerb ein. Sie sehen die Notwendigkeit, aktuelle Marktentwicklungen differenziert zu betrachten und sich für Rahmenbedingungen stark zu machen, die einen fairen Ausgleich für alle Marktteilnehmer:innen gewährleisten.

Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft: Decathlon und der HDE werden sich gemeinsam für eine nachhaltigere Gestaltung des Handels einsetzen. Schwerpunkte bilden hierbei Themen der Kreislaufwirtschaft und nachhaltigere Mobilitätslösungen.

„Wir freuen uns sehr, dem HDE beizutreten und unsere Kräfte zu bündeln. Der HDE ist ein Vorreiter in der Vertretung der Interessen des Handels, sowohl national als auch international auf EU-Ebene. Unsere Vorstellungen stimmen in vielen Bereichen überein, was eine sehr produktive Zusammenarbeit erwarten lässt“, so Arnaud Sauret, Geschäftsführer von Decathlon Deutschland.

Auch der HDE freut sich über den Neuzugang: „Decathlon im politischen Diskurs an unserer Seite zu wissen, ist ein Gewinn für die gesamte Handelsbranche. Wir sind froh, dass wir damit eines der größten Non Food Unternehmen und Sporthandelsunternehmen als einen weiteren wichtigen Vertreter für die Branchenvertretung im HDE gewinnen konnten. Nachdem wir bereits im Juni Rossmann als Neumitglied im HDE begrüßen durften, setzt sich damit eine positive Entwicklung für den HDE fort. Gemeinsam und mit der starken Stimme des gesamten Handels lässt sich viel bewegen, in Deutschland und darüber hinaus. Wir freuen uns darauf, diesen Weg mit Decathlon zu gehen und zusammen gegenüber Politik und Öffentlichkeit für die passenden Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen Einzelhandel in Deutschland und Europa einzutreten“, betont HDE-Präsident Dr. Alexander von Preen.

 

04.08.2025

Geplante EU-Verordnung: bvse zum Umgang mit unverkauften Konsumgütern

Die Europäische Kommission plant mit einem aktuellen Entwurf zur Delegierten Verordnung zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2014/1781 neue Regelungen zum Umgang mit unverkauften Konsumgütern, die die Kreislaufwirtschaft in der EU stärken soll. Konkret geht es um die Festlegung von Ausnahmen vom Vernichtungsverbot unverkaufter Konsumgüter.

Der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (bvse) begrüßt in seiner Stellungnahme ausdrücklich dieses Vernichtungsverbot – sieht jedoch erheblichen Überarbeitungsbedarf bei der konkreten Ausgestaltung der Ausnahmen.

Vernichtungsverbot als logische Konsequenz der Abfallhierarchie
bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock stellt klar: „Das Vernichtungsverbot ist ein Schritt hin zu einer konsequenten Umsetzung der europäischen Abfallhierarchie, wie sie in der Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG verankert ist.“ Die fünf Stufen – Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung (etwa energetische Verwertung) und Beseitigung – geben die Richtung für den Umgang mit Abfällen und stofflichen Ressourcen in Europa vor.

Die Europäische Kommission plant mit einem aktuellen Entwurf zur Delegierten Verordnung zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2014/1781 neue Regelungen zum Umgang mit unverkauften Konsumgütern, die die Kreislaufwirtschaft in der EU stärken soll. Konkret geht es um die Festlegung von Ausnahmen vom Vernichtungsverbot unverkaufter Konsumgüter.

Der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (bvse) begrüßt in seiner Stellungnahme ausdrücklich dieses Vernichtungsverbot – sieht jedoch erheblichen Überarbeitungsbedarf bei der konkreten Ausgestaltung der Ausnahmen.

Vernichtungsverbot als logische Konsequenz der Abfallhierarchie
bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock stellt klar: „Das Vernichtungsverbot ist ein Schritt hin zu einer konsequenten Umsetzung der europäischen Abfallhierarchie, wie sie in der Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG verankert ist.“ Die fünf Stufen – Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung (etwa energetische Verwertung) und Beseitigung – geben die Richtung für den Umgang mit Abfällen und stofflichen Ressourcen in Europa vor.

Unverkaufte Konsumgüter, die von Wirtschaftsakteuren entsorgt werden, gelten rechtlich als Abfall. Sie sind damit nicht länger Produkte, sondern unterliegen dem Abfallregime. Die geplante Delegierte Verordnung müsse diesen Grundsatz noch klarer herausstellen. Vor allem müsse sie verdeutlichen, dass auch bei unverkauften Konsumgütern zwingend die Abfallhierarchie anzuwenden ist – und nicht etwa die direkte Vernichtung erlaubt sein darf, solange eine Wiederverwendung oder ein Recycling möglich ist.

Kritisch sieht der bvse daher die systematische Anordnung der Ausnahmen in Artikel 2 des Verordnungsentwurfs. Dort werden verschiedene Ausnahmegründe für die Vernichtung aufgelistet und erst an letzter Stelle, wird auf die Möglichkeit hingewiesen, unverkaufte Konsumgüter der Abfallbehandlung zuzuführen, wenn kein Markt oder keine Nachfrage mehr besteht.

Aus Sicht des bvse steht dieser Aufbau im Widerspruch zur Logik der Abfallwirtschaft: Die Vorbereitung zur Wiederverwendung darf nur dann entfallen, wenn die Wieder-/Weiterverwendung nachweislich unmöglich ist – etwa, weil für das zurückgewonnene Produkt kein Markt besteht. Das muss aus Sicht des Verbandes der Regelfall sein, von dem nur bei Vorliegen der in Artikel 2 genannten Ausnahmen abgewichen werden darf.

Der Vorschlag: Die Vorbereitung zur Wiederverwendung muss an den Anfang von Artikel 2 der Verordnung gestellt und als Grundsatz formuliert werden – verbunden mit dem klaren Hinweis, dass die Verwertung durch zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe zu erfolgen hat. Nur diese verfügen über das erforderliche Know-how und die Marktkenntnis, um über eine sachgerechte und rechtssichere Verwertung oder Entsorgung zu entscheiden.

Entsorgungsfachbetriebe als Schlüsselakteure
Ein zentraler Punkt der Stellungnahme: Die Einbindung zertifizierter Entsorgungsfachbetriebe. Diese Unternehmen gewährleisten einen umweltgerechten und rechtskonformen Umgang mit Abfällen. Die Übergabe unverkaufter Konsumgüter an solche Betriebe sollte verpflichtend vorgeschrieben werden – als Mindeststandard für ein funktionierendes Stoffstrommanagement. Nur in nachweislich begründeten Ausnahmefällen sollte die direkte Vernichtung gestattet werden.

Diese Forderung ist nicht nur abfallrechtlich, sondern auch ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll: Die Wiederverwendung oder stoffliche Verwertung hat nachweislich geringere Umweltfolgen als die Vernichtung – und sie schafft zudem Marktanreize für Sekundärprodukte.

Dokumentationsfristen: Drei Jahre sind genug
Ein weiterer Aspekt der Kritik betrifft die vorgesehenen Aufbewahrungsfristen für Dokumente, die den Umgang mit unverkauften Konsumgütern belegen. Artikel 3 des Verordnungsentwurfs sieht eine Frist von zehn Jahren vor. Der bvse hält diese Frist für überzogen und praxisfern. Auf nationaler Ebene gilt für die Nachweise für die Behandlung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen eine Aufbewahrungspflicht von drei Jahren – dieser Zeitrahmen hat sich bewährt und sollte auch auf europäischer Ebene übernommen werden.

„Ein zu langer Dokumentationszeitraum belastet Unternehmen unnötig, insbesondere kleine und mittelständische Betriebe. Gleichzeitig ist nicht ersichtlich, welchen Mehrwert eine verlängerte Frist in Bezug auf Transparenz oder Kontrolle tatsächlich bringt“, betont bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock abschließend.

Quelle:

bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung

Daniel Schmidt, neuer Hauptgeschäftsführer des vti (c) Foto Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e. V.
Daniel Schmidt, neuer Hauptgeschäftsführer des vti
01.08.2025

Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie: Daniel Schmidt e.V. folgt auf Dr.-Ing. Jenz Otto

Nach acht Jahren als Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. (vti) wurde Dr.-Ing. Jenz Otto am 31. Juli 2025 in den Ruhestand verabschiedet. Mit Wirkung zum 1. August 2025 hat Daniel Schmidt die Nachfolge angetreten und wird den Verband künftig als Hauptgeschäftsführer leiten.
 

Nach acht Jahren als Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. (vti) wurde Dr.-Ing. Jenz Otto am 31. Juli 2025 in den Ruhestand verabschiedet. Mit Wirkung zum 1. August 2025 hat Daniel Schmidt die Nachfolge angetreten und wird den Verband künftig als Hauptgeschäftsführer leiten.
 
Jenz Otto übernahm die Geschäfte des Verbandes am 1. Juli 2017. In seiner Amtszeit begleitete er die Mitgliedsunternehmen durch krisenhafte Jahre, geprägt von Lieferengpässen, Energiepreisschocks, globalem Wettbewerbsdruck, wachsender regulatorischer Belastung, wachsendem Fachkräftemangel und natürlich den großen Herausforderungen der Corona-Pandemie. Gleichzeitig setzte er wichtige Impulse in der Zusammenarbeit mit Forschungsinstituten, insbesondere im Bereich Technischer Textilien und in Projekten wie health.textil oder der GERMAN ETHIOPIAN TEXTILE SCHOOL. Er initiierte grundlegende Digitalisierungsprozesse in der Verbandskommunikation und -infrastruktur und engagierte sich in vielfältiger Weise für den Abbau von Bürokratie, tragfähige Förderinstrumente und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen für die mittelständisch geprägte Branche.
 
Daniel Schmidt bringt umfassende juristische und verbandspolitische Erfahrung mit. Der Volljurist war zuletzt langjährig als Leiter Tarif- und Arbeitsrecht beim Unternehmerverband Mineralische Baustoffe e. V. tätig. Dort verantwortete er unter anderem Tarifverhandlungen sowie die arbeitsrechtliche Beratung von Mitgliedsunternehmen. Zuvor war er mehrere Jahre als Rechtsanwalt, Dozent und Verwaltungsjurist mit den Schwerpunkten Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht in verschiedenen privaten und öffentlichen Einrichtungen beschäftigt. Seine Laufbahn ist geprägt durch fundierte Kenntnisse im Verbandswesen, hohe Verhandlungskompetenz und ein tiefes Verständnis für unternehmerische Strukturen.
 
„Ich freue mich sehr auf die neue Aufgabe. Die Textil- und Bekleidungsindustrie ist eine facettenreiche Branche mit starker Innovationskraft und großer regionaler Bedeutung. Mein Ziel ist es, die Interessen unserer Mitglieder mit Nachdruck zu vertreten, den konstruktiven Dialog mit Politik und Wissenschaft zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu unterstützen“, so Daniel Schmidt.
 
Die Staffelstabübergabe wurde seit Mai 2025 durch eine intensive Einarbeitung von Daniel Schmidt sowie gemeinsame Betriebsbesuche bei Mitgliedsunternehmen und Gremiensitzungen vorbereitet.

30.07.2025

Stationärer Outfithandel verliert seit 2019 fast 50.000 Beschäftigte

Nach Berechnungen des BTE ist in den letzten fünf Jahren die Zahl der Beschäftigten im stationären Bekleidungs-, Schuh- und Lederwarenhandel um fast 50.000 Personen oder 13,1 Prozent gesunken. Am 31. Dezember 2019 arbeiteten noch 380.036 Personen (inkl. geringfügig Entlohnte) in den Mode-, Schuh- und Lederwarengeschäften. Ende 2024 war diese Zahl auf nur noch 330.246 Beschäftigte gefallen.
 
Basis der Berechnung sind aktuell von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichte Beschäftigtenzahlen nach Branchen. Die Zuordnung erfolgt dabei nach dem Umsatzschwerpunkt (Anteil über 50 Prozent stationär und beim Sortiment). In den Zahlen nicht enthalten sind die selbständigen Kaufleute. 
 
Den größten Aderlass gab es im stationären Bekleidungshandel. Seit Ende 2019 ging die Beschäftigtenzahl dort von 312.247 auf 276.669 zurück. Das entspricht einem Verlust 11,3 Prozent, wobei die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um 12,5 Prozent und die Zahl der Vollzeit-Mitarbeitenden sogar um 20,8 Prozent sank.
 

Nach Berechnungen des BTE ist in den letzten fünf Jahren die Zahl der Beschäftigten im stationären Bekleidungs-, Schuh- und Lederwarenhandel um fast 50.000 Personen oder 13,1 Prozent gesunken. Am 31. Dezember 2019 arbeiteten noch 380.036 Personen (inkl. geringfügig Entlohnte) in den Mode-, Schuh- und Lederwarengeschäften. Ende 2024 war diese Zahl auf nur noch 330.246 Beschäftigte gefallen.
 
Basis der Berechnung sind aktuell von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichte Beschäftigtenzahlen nach Branchen. Die Zuordnung erfolgt dabei nach dem Umsatzschwerpunkt (Anteil über 50 Prozent stationär und beim Sortiment). In den Zahlen nicht enthalten sind die selbständigen Kaufleute. 
 
Den größten Aderlass gab es im stationären Bekleidungshandel. Seit Ende 2019 ging die Beschäftigtenzahl dort von 312.247 auf 276.669 zurück. Das entspricht einem Verlust 11,3 Prozent, wobei die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um 12,5 Prozent und die Zahl der Vollzeit-Mitarbeitenden sogar um 20,8 Prozent sank.
 
Im „Einzelhandel mit Schuhen“ ging die Zahl der Beschäftigten seit Ende 2019 um 13.082 Personen bzw. 21,4 Prozent auf zuletzt 48.047 zurück, wobei die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten unterdurchschnittlich sank. Deren Anteil lag Ende 2024 im Schuhhandel mit über 78 Prozent allerdings deutlich höher als im Modehandel mit einer Quote von knapp 69 Prozent. Im „Einzelhandel mit Lederwaren“ ging die Zahl der Beschäftigten seit Ende 2019 um 1.130 Personen bzw. 17,0 Prozent auf zuletzt 5.530 zurück.
 
Die Haupt-Ursache für die sinkende Beschäftigtenzahl in der Outfitbranche ist nach BTE-Analyse die stark rückläufige Zahl der stationären Unternehmen in und nach der Corona-Pandemie. Gab es 2019 gemäß Umsatzsteuerstatistik noch fast 20.000 Unternehmen im Bekleidungs-, Schuh- und Lederwarenhandel, so lag deren Zahl im Jahr 2023 (aktuellere Daten liegen noch nicht vor) nur noch bei 16.110, also 18,1 Prozent niedriger. Auch hier war der Schuh- und Lederwarenhandel mit Verlusten von 20,6 bzw. 22,4 Prozent stärker betroffen als der vorwiegend stationäre Bekleidungshandel mit einem Rückgang um 17,2 Prozent. 

Zahl der Beschäftigten im stationären Bekleidungs-, Schuh- und Lederwarenhandel
Stichtag 31.12.20219 31.12.2024 Veränderungsrate
Einzelhandel mit Bekleidung 312.247 276.669 -11,3%
Einzelhandel mit Schuhen 61.129 48.047 -21,4&
Einzelhandel mit Lederwaren 6.660 5.530 -17,0%
Gesamt 380.036 330.246 -13,1%
Quelle: Bundesagentur für Arbeit      

 

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

30.07.2025

Textilindustrie in Baden-Württemberg doppelt belastet: Konjunkturflaute und transatlantische Zölle

Während die baden-württembergische Textilindustrie sinkende Umsätze und Beschäftigtenzahlen verzeichnet, erschweren neue US-Zölle auf EU-Exporte die wirtschaftliche Erholung. Südwesttextil sieht daher den Bedarf, dass sich Bundesregierung und Europäische Union weiterhin für freien Handel und den Abbau von Handelshemmnissen einsetzen. 

Die konjunkturelle Lage der Textilindustrie in Baden-Württemberg entwickelt sich weiterhin rückläufig. Im Zeitraum von Januar bis Mai 2025 sanken die Beschäftigtenzahlen um 6,5 Prozent. Der Umsatz der Branche ging um 4,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zurück. Während einzelne Bereiche der Branche wie die Spinnerei und Spinnstoffaufbereitung wieder eine positive Entwicklung der Umsätze verzeichneten, müssen die technischen Textilien als einer der wichtigsten Beschäftigungssektoren anhaltend Umsatzeinbußen hinnehmen. 

Während die baden-württembergische Textilindustrie sinkende Umsätze und Beschäftigtenzahlen verzeichnet, erschweren neue US-Zölle auf EU-Exporte die wirtschaftliche Erholung. Südwesttextil sieht daher den Bedarf, dass sich Bundesregierung und Europäische Union weiterhin für freien Handel und den Abbau von Handelshemmnissen einsetzen. 

Die konjunkturelle Lage der Textilindustrie in Baden-Württemberg entwickelt sich weiterhin rückläufig. Im Zeitraum von Januar bis Mai 2025 sanken die Beschäftigtenzahlen um 6,5 Prozent. Der Umsatz der Branche ging um 4,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zurück. Während einzelne Bereiche der Branche wie die Spinnerei und Spinnstoffaufbereitung wieder eine positive Entwicklung der Umsätze verzeichneten, müssen die technischen Textilien als einer der wichtigsten Beschäftigungssektoren anhaltend Umsatzeinbußen hinnehmen. 

US-Handelskonflikt: Zolleinigung Rückschlag für Wirtschaftswende
Die konjunkturelle Entwicklung der Textilindustrie in Baden-Württemberg bewegt sich dabei im Kontext der allgemeinen wirtschaftlich schwierigen Lage in Deutschland. Im zweiten Quartal ist die deutsche Wirtschaft um 0,1 Prozent geschrumpft. Ursache dafür ist unter anderem der Handelskonflikt mit den USA. Bei den Verhandlungen zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union wurde zwar eine Grundsatzeinigung erzielt, aber die vorgesehenen 15 Prozent Zölle auf die Mehrheit der EU-Exporte in die USA bedeuten noch lange keine Erleichterung für die deutsche Wirtschaft. Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner: „Die Zolleinigung liegt unterhalb den von Donald Trump angedrohten Zöllen und bringt Planungssicherheit für die deutsche Wirtschaft. Die Verhandlungen können trotzdem nicht als Erfolg gewertet werden. Die Zölle sind ein Rückschlag für den Freihandel und werden die Erholung der deutschen Wirtschaft erschweren.“

Transatlantische Beziehungen: Verhandlungsposition und Freihandel stärken
Für die international ausgerichtete baden-württembergische Textil- und Bekleidungsindustrie hatte Südwesttextil in Forderungen für die Bundestagswahl bereits den Bedarf formuliert, den freien Handel und internationale Abkommen zu stärken. Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner sieht daher den Bedarf, in den Ausgestaltungen und weiteren Gesprächen mit den Vereinigten Staaten klare Position zu beziehen: „Die Bundesregierung und die Europäische Union müssen sich für den Abbau von Handelshemmnissen und Zöllen einsetzen. Der „Deal“ mit zahlreichen Zugeständnissen seitens der EU veranschaulicht außerdem, dass wir dringend unsere Verhandlungsposition international und besonders in den transatlantischen Beziehungen stärken müssen. Das bedeutet ein Zusammenrücken und Bündeln der europäischen Kräfte.“

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V. 

29.07.2025

Südwesttextil: Tariftreuegesetz belastet Wirtschaft und Investitionen

Bei der Auftragsvergabe des Bundes soll in Zukunft die Einhaltung von Tarifstandards verpflichtend sein. Der Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie soll Anfang August im Bundeskabinett beraten werden. Durch Rechtsverordnungen werden aus Branchentarifverträgen abgeleitete Standards festgelegt, deren Einhaltung Unternehmen für die Dauer der Auftragsvergabe ab einem Volumen von 50.000€ nachweisen müssen. 

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil sieht das Vorhaben im Widerspruch zu den Plänen der Bundesregierung, die Auftragsvergabe für öffentliche Investitionen zu beschleunigen. 

Bei der Auftragsvergabe des Bundes soll in Zukunft die Einhaltung von Tarifstandards verpflichtend sein. Der Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie soll Anfang August im Bundeskabinett beraten werden. Durch Rechtsverordnungen werden aus Branchentarifverträgen abgeleitete Standards festgelegt, deren Einhaltung Unternehmen für die Dauer der Auftragsvergabe ab einem Volumen von 50.000€ nachweisen müssen. 

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil sieht das Vorhaben im Widerspruch zu den Plänen der Bundesregierung, die Auftragsvergabe für öffentliche Investitionen zu beschleunigen. 

Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner: „Das geplante Gesetz leistet weder einen Beitrag zur funktionierenden Tarifautonomie noch zu einem starken Tarifvertragssystem. Der Nachweis eines Tariftreueversprechens schafft zudem wieder neue bürokratischen Hürden. Das konterkariert das wichtige Vorhaben der Bundesregierung, eine Wirtschaftswende mit beschleunigter Dynamik für das Land und weniger Bürokratiebelastung für die Unternehmen zu bewegen.“ 

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V. 

„Wie würden Sie sich dabei fühlen, für den Online-Kauf eines Paars Socken für 9,99 Euro auf Rechnung zukünftig finanzielle Angaben (Einkommen, Ausgaben, Kontoauszug) machen zu müssen?“ (Online-Käufer/-innen, die häufig auf Rechnung kaufen) (c) Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh)
„Wie würden Sie sich dabei fühlen, für den Online-Kauf eines Paars Socken für 9,99 Euro auf Rechnung zukünftig finanzielle Angaben (Einkommen, Ausgaben, Kontoauszug) machen zu müssen?“ (Online-Käufer/-innen, die häufig auf Rechnung kaufen)
29.07.2025

bevh: Rechnungskauf als Datenkrake

Die EU will die Ausgaben ihre Bürgerinnen und Bürger stärker kontrollieren, um sie vor Überschuldung zu schützen. Die Verbraucherkreditrichtlinie schreibt unter anderem vor, den besonders beliebten Kauf auf Rechnung in vielen Fällen wie einen Kreditvertrag zu behandeln. Bei allen Einkäufen – selbst für kleinere Beträge – müssten Kundinnen und Kunden dann umfangreiche Einkommens- und Ausgabenprüfungen über sich ergehen lassen. Auch sollen sie nach Vorstellung des Gesetzgebers Warnhinweise über „Risiken“ des Kaufs auf Rechnung erhalten, was dem hohen Vertrauen in die besonders sichere Bezahlmethode schaden würde. 
 

Die EU will die Ausgaben ihre Bürgerinnen und Bürger stärker kontrollieren, um sie vor Überschuldung zu schützen. Die Verbraucherkreditrichtlinie schreibt unter anderem vor, den besonders beliebten Kauf auf Rechnung in vielen Fällen wie einen Kreditvertrag zu behandeln. Bei allen Einkäufen – selbst für kleinere Beträge – müssten Kundinnen und Kunden dann umfangreiche Einkommens- und Ausgabenprüfungen über sich ergehen lassen. Auch sollen sie nach Vorstellung des Gesetzgebers Warnhinweise über „Risiken“ des Kaufs auf Rechnung erhalten, was dem hohen Vertrauen in die besonders sichere Bezahlmethode schaden würde. 
 
Der bevh warnt die Bundesregierung bei der Umsetzung der Richtlinie eindringlich davor, die Datensammelwut der EU zu unterstützen. Andernfalls würden viele Verbraucherinnen und Verbraucher zu risikoreicheren Bezahlarten wechseln, wie eine repräsentative Umfrage im Auftrag des bevh zeigt. Der Verband fordert deshalb in den aktuellen Verhandlungen dazu auf, die Prüfpflichten so zu gestalten, dass Daten so sparsam wie möglich und je nach Kaufsumme verhältnismäßig erhoben werden müssen. Der aktuelle Entwurf sei auf einem guten Weg dahin und dürfe auf keinen Fall verschärft werden. 
 
„Käufe auf Rechnung sind zinsfrei und haben kurze Zahlungsziele. Das Überschuldungsrisiko ist minimal. Daher haben sie ein völlig anderes Risikoprofil als Verbraucherkredite. Den Kundinnen und Kunden ist schwer zu vermitteln, warum sie sich dennoch umfassend gläsern machen sollen“, erklärt Daniela Bleimaier, Leiterin Public Affairs Deutschland & Regionales beim bevh. 
 
Mehr Daten, weniger Sicherheit 
Einer aktuellen Umfrage zufolge genießt der Kauf auf Rechnung in heutiger Form allerhöchstes Verbrauchervertrauen. Sicherheit und mehr Kontrolle über das eigene Ausgabenverhalten zu haben (53 Prozent) sind demnach die wichtigsten Motive, warum Verbraucherinnen und Verbraucher die Bezahlart bevorzugen. Nur 3,7 Prozent wählen ihn wegen eines Zahlungsaufschubs oder einer Zahlungsaufteilung. Gerade für alltägliche Einkäufe erscheint er den meisten ideal: Zwei Drittel der Nutzerinnen und Nutzer (64 Prozent) tätigen damit vor allem kleinere Einkäufe von unter 100 Euro. Nur wenige (6,3 Prozent) bezahlen damit auch einmal Anschaffungen von mehr als 250 Euro. 
 
Umso gravierender sei für viele, dass ihr Ausgabenverhalten ausgerechnet beim Kauf auf Rechnung strenger überwacht werden könnte. Statt mehr Vertrauen beim Shopping zu schaffen, droht das Gegenteil zu passieren: 42 Prozent würden sich „unsicherer fühlen“, wenn sie bei jedem Einkauf finanziell durchleuchtet würden. Nur 15 Prozent der Verbrauchinnen und Verbraucher finden, dass sie sich „sicherer fühlen“ würden. 

Eine deutliche Mehrheit von 57 Prozent der Verbraucherinnen und Verbrauchen halten es für unwahrscheinlich, dass sie nach einer Bonitätsprüfung für kleine Einkäufe nochmals per Kauf auf Rechnung bezahlen würde. Interessant ist auch: Danach gefragt, auf welche Bezahlart sie ausweichen würden, wenn der Kauf auf Rechnung nicht mehr in Frage kommt, gaben 53,4 Prozent PayPal und 22,4 Prozent Klarna an, also ausgerechnet jene Bezahldienstleister, die beim Check-out mit Ratenkrediten als Alternative werben.  
 
Über die Umfrage 
Die Ergebnisse der Umfrage basieren auf einer repräsentativen Stichprobe von 2.306 Verbraucherinnen und Verbrauchern, die häufig im Internet einkaufen. Die Umfrage wurde von Civey im Auftrag des bevh im Zeitraum vom 26. Juni bis 27. Juni 2025 durchgeführt.

Quelle:

Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh)

29.07.2025

BVMed: MedTech-Mittelstand stärken

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) begrüßt das von der EU-Kommission vorgelegte   EU4Health-Arbeitsprogramm 2025, das unter anderem ein Programm für „Orphan Medical Devices“ insbesondere für pädiatrische Patient:innen enthält. „Das neue EU-Gesundheitsprogramm bietet viele interessante Ansätze zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Europa. Für uns als Medizintechnik-Branche ist wichtig, dass die Unterstützung kleiner und mittelständischer Unternehmen als Hauptreiber für Innovationen stärker in den Fokus genommen wird. Wir müssen den MedTech-Mittelstand stärken“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

In dem EU4Health-Arbeitsprogramm, das ein Gesamtbudget von 571 Millionen Euro umfasst, werden die strategischen politischen Leitlinien der EU im Gesundheitsbereich festgelegt. Über das Programm EU4Health werden Mittel in Form von Zuschüssen und öffentlichen Aufträgen bereitgestellt. Zu den Schwerpunkten gehören kardiovaskuläre Gesundheit, Digital Health, Krebserkrankungen, Health Technology Assessment oder bessere Krisenvorsorge und Resilienz.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) begrüßt das von der EU-Kommission vorgelegte   EU4Health-Arbeitsprogramm 2025, das unter anderem ein Programm für „Orphan Medical Devices“ insbesondere für pädiatrische Patient:innen enthält. „Das neue EU-Gesundheitsprogramm bietet viele interessante Ansätze zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Europa. Für uns als Medizintechnik-Branche ist wichtig, dass die Unterstützung kleiner und mittelständischer Unternehmen als Hauptreiber für Innovationen stärker in den Fokus genommen wird. Wir müssen den MedTech-Mittelstand stärken“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

In dem EU4Health-Arbeitsprogramm, das ein Gesamtbudget von 571 Millionen Euro umfasst, werden die strategischen politischen Leitlinien der EU im Gesundheitsbereich festgelegt. Über das Programm EU4Health werden Mittel in Form von Zuschüssen und öffentlichen Aufträgen bereitgestellt. Zu den Schwerpunkten gehören kardiovaskuläre Gesundheit, Digital Health, Krebserkrankungen, Health Technology Assessment oder bessere Krisenvorsorge und Resilienz.

Das EU4Health-Programm enthalte zwar eine Fördermaßnahme „zur Bereitstellung regulatorischer oder wissenschaftlicher Beratung für kleine und kleinste Unternehmen, um die Entwicklung und Durchführung der Konformitätsbewertung von Produkten, insbesondere innovativen Produkten, zu unterstützen“. Darüber hinaus müsse aber der MedTech-Mittelstand besser gestärkt werden. „Die Stärkung von kleinen und mittleren Unternehmen in Europa ist essenziell für eine wettbewerbsfähigere EU“, so Möll. Der KMU-Anteil liegt in der deutschen Medizintechnik-Branche bei 93 Prozent. 

Der BVMed fordert unter anderem Fördermaßnahmen für KMU bei MDR-Zertifizierungskosten, beispielsweise über eine Reduktion von Zertifizierungsgebühren für KMU. So biete die US-amerikanische Behörde FDA im Rahmen der „Medical Device User Fee Amendments“ (MDUFA) reduzierte Gebühren für kleine Unternehmen an. Ein „kleines Unternehmen“ ist nach US-Definition ein Unternehmen mit einem Bruttojahresumsatz von weniger als 100 Millionen US-Dollar. Die Gebühren für den Zulassungsprozess von Medizinprodukten werden für solche Unternehmen um 50 bis 75 Prozent reduziert. Zusätzlich können Unternehmen mit einem Bruttojahresumsatz von weniger als 30 Millionen US-Dollar einen kompletten Gebührenerlass für ihre erste PMA-Zulassung erhalten. 

Darüber hinaus muss aus BVMed-Sicht sichergestellt sein, dass Förderprogramme möglichst bürokratiearm umgesetzt werden. Sowohl der Nachweis eines Unternehmens, dass es in eine der KMU-Kategorien fällt, als auch der Nachweis der förderfähigen Kosten im Zuge der Zertifizierung müssen schlank und effizient umgesetzt werden, sodass der Anreiz und der Nutzen für KMUs möglichst hoch ist. Sinnvoll sei es, dass sich Unternehmen bei einer zentralen EU-Instanz als KMU registrieren lassen können. Durch eine entsprechende Einstufung als KMU, wären damit die Voraussetzungen erfüllt, dass MDR/IVDR-Zertifizierungskosten durch unbürokratische EU-Fördermaßnahmen in Form von Zuschüssen anteilig erstattet werden. 

Kritisch sieht der BVMed die Kürzungen des Budgets des EU4Health-Programms um eine Milliarde Euro im neuen Arbeitsprogramm. Die Kommission will Synergien mit anderen EU-Finanzierungsprogrammen wie Horizon Europe, dem Programm Digitales Europa oder dem Europäischen Sozialfonds Plus nutzen, um die Gesundheitsinvestitionen der EU zu optimieren. Im ersten Aufschlag der EU-Kommission zum mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für die Jahre 2028 bis 2034 fand sich zuletzt keine Neuauflage von EU4Health.

Quelle:

Bundesverband Medizintechnologie BVMed

23.07.2025

Fachkräftelücke im Einzelhandel

Im Einzelhandel arbeiten trotz schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen für die Branche aktuell weiter mehr als 3,1 Millionen Beschäftigte. Laut Handelsverband Deutschland (HDE) wird der demografisch bedingte Fachkräftemangel zunehmend zum Problem für die Handelsunternehmen.

Wie eine aktuelle Erhebung des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung (KOFA) belegt, sind im Jahr 2024 abermals rund 122.000 Stellen im Einzelhandel unbesetzt geblieben.

Im Einzelhandel arbeiten trotz schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen für die Branche aktuell weiter mehr als 3,1 Millionen Beschäftigte. Laut Handelsverband Deutschland (HDE) wird der demografisch bedingte Fachkräftemangel zunehmend zum Problem für die Handelsunternehmen.

Wie eine aktuelle Erhebung des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung (KOFA) belegt, sind im Jahr 2024 abermals rund 122.000 Stellen im Einzelhandel unbesetzt geblieben.

„Die Politik muss jetzt handeln. In den nächsten Jahren werden extrem viele Babyboomer in Rente gehen. Die Lage am Arbeitsmarkt wird sich dadurch weiter zuspitzen“, so Steven Haarke, HDE-Geschäftsführer für Arbeit und Soziales. Um die Fachkräftelücke auch im Handel zu schließen, müsse etwa die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden. Für den Einzelhandel mit überwiegend weiblichen Beschäftigten sei es besonders wichtig, dass die flächendeckende Kita-Betreuung bundesweit an allen Werktagen, auch samstags, bis 20 Uhr zum Standard wird. „Neben der gezielten Weiterbildung und einem modernen Zuwanderungsrecht mit schnellen und unbürokratischen Verfahren ist zudem eine Reform des Steuerrechts erforderlich“, so Haarke weiter. So müsste die Kombination aus den Steuerklassen III und V endlich in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführt werden. Gefragt sei auch noch mehr Akzeptanz für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Kontraproduktive Anreize für Frühverrentungen wie die sogenannte Rente mit 63 müssten hingegen abgeschafft werden, das Renteneintrittsalter müsste stattdessen entsprechend der steigenden Lebenserwartung angehoben werden.

„Im Einzelhandel wird gutes Geld für gute Arbeit gezahlt. Handelsunternehmen sind als Arbeitgeber bei den Menschen beliebt. Viele Arbeitnehmer schätzen zudem, dass die Branche auch in ländlichen Regionen Jobs und Karrierechancen bietet“, so Haarke. Das Durchschnittsgehalt einer Vollzeitkraft im Einzelhandel lag nach der aktuellsten Verdiensterhebung des Statistischen Bundesamtes (Stand: Juni 2025) bundesweit bei 3.628 Euro brutto im Monat. Die sogenannten Effektiventgelte, gemeint sind damit alle in der Branche gezahlten Entgelte unabhängig von einer Tarifbindung, sind in den letzten Jahren auch deutlich gewachsen. Allein im Zeitraum von 2022 bis 2024 stieg der durchschnittliche Bruttostundenverdienst im Einzelhandel bundesweit um rund 13,4 Prozent an. Der durchschnittliche Bruttostundenverdienst von Vollzeitbeschäftigten im Einzelhandel betrug nach der aktuellen Verdiensterhebung des Statistischen Bundesamtes demnach 22,26 Euro brutto pro Stunde. Je nach Anforderungsprofil einer Tätigkeit können die Verdienste dabei teils stark schwanken. So kam etwa ein Experte im Einzelhandel zuletzt auf ein durchschnittliches Bruttostundenentgelt von 37,02 Euro, eine Tätigkeit mit geringerem Anforderungsprofil als Helfer wurde im Einzelhandel mit durchschnittlich 16,44 Euro brutto pro Stunde vergütet. Eine Fachkraft kam im Einzelhandel im Durchschnitt auf einen Bruttostundenverdienst von 19,09 Euro.

Quelle:

Handelsverband Deutschland HDE

17.07.2025

7. European Recycling Conference 2025 in Hamburg

Die European Recycling Conference (ERC) findet am 1. Oktober 2025 in Hamburg statt. Die diesjährige Ausgabe, die in Zusammenarbeit mit den deutschen EuRIC-Mitgliedern BDSV, bvse und VDM organisiert wird, widmet sich dem Thema „Aufbau eines wettbewerbsfähigen Marktes für Recyclingmaterialien“ und ihrer entscheidenden Rolle bei der Umsetzung des EU-Wettbewerbskompasses und der Clean Industrial Deal-Ziele.

Die ERC 2025 wird konkrete Anreize und Lösungen vorstellen, um den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft zu beschleunigen und gleichzeitig die industrielle Resilienz und globale Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken.

Eric Rehbock, Hauptgeschäftsführer des bvse – Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V., erklärt: „Die ERC ist ein starkes Signal unserer Branche! Gerade in unsicheren Zeiten müssen wir den Dialog zwischen Industrie und Politik in Europa stärken und gemeinsam Impulse für einen leistungsfähigen Sekundärrohstoffmarkt setzen.“

Schwerpunktthemen sind:

Die European Recycling Conference (ERC) findet am 1. Oktober 2025 in Hamburg statt. Die diesjährige Ausgabe, die in Zusammenarbeit mit den deutschen EuRIC-Mitgliedern BDSV, bvse und VDM organisiert wird, widmet sich dem Thema „Aufbau eines wettbewerbsfähigen Marktes für Recyclingmaterialien“ und ihrer entscheidenden Rolle bei der Umsetzung des EU-Wettbewerbskompasses und der Clean Industrial Deal-Ziele.

Die ERC 2025 wird konkrete Anreize und Lösungen vorstellen, um den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft zu beschleunigen und gleichzeitig die industrielle Resilienz und globale Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken.

Eric Rehbock, Hauptgeschäftsführer des bvse – Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V., erklärt: „Die ERC ist ein starkes Signal unserer Branche! Gerade in unsicheren Zeiten müssen wir den Dialog zwischen Industrie und Politik in Europa stärken und gemeinsam Impulse für einen leistungsfähigen Sekundärrohstoffmarkt setzen.“

Schwerpunktthemen sind:

  • Integration von Kreislaufwirtschaft in die EU-Handels-, Energie- und Wettbewerbspolitik
  • Potenzial von End-of-Waste-Kriterien und die Rolle von erweiterten Herstellerverantwortungs-Systemen (EPR)
  • Umgang mit dem regulatorischen Umfeld nach der neuen Abfallverbringungsverordnung
  • Reaktion auf volatile Lieferketten in einer neuen Ära globaler Zölle
  • Sicherung internationaler Handelsströme für Recyclingmaterialien
  • Der Mehrwert von strategischen Partnerschaften im kleinen Maßstab gegenüber Handelshemmnissen

Die ERC 2025 bringt hochrangige Sprecherinnen und Sprecher aus Industrie und Politik zusammen und bietet eine einzigartige Plattform, um sich mit Branchenführern, Marktanalysten und Journalistinnen und Journalisten zu vernetzen. In diesem Jahr legt EuRIC einen besonderen Fokus auf Networking-Möglichkeiten und ermutigt die Teilnehmenden, frühzeitig anzureisen, um die Networking-Sessions optimal zu nutzen und gemeinsam die Erfolge der Branche zu feiern.

Quelle:

Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung

14.07.2025

Schuhbranche: BTE-Datenaustauschgruppe mit Maßnahmen zur Effizienzsteigerung

Am 10. Juli 2025 traf sich die BTE-Datenaustauschgruppe im Schuhhandel zu einem intensiven Arbeitstreffen bei Schuh Volk in Waldkirch/Schwarzwald. Im Mittelpunkt stand eine detaillierte Analyse der EDI-Nachrichtenprozesse – gemeinsam mit dem Lieferanten Ricosta, dem Warenwirtschaftsanbieter BITS, dem ECC European Clearing Center. Die ANWR Data, ein Unternehmen der ANWR Group, vertreten durch Geschäftsführer Michael Decker, dokumentierte die Prozesse. Gastgeber Uli Volk vertrat zugleich die Initiative #Schuhhandelhatzukunft Die Moderation übernahm Sönke Padberg vom BTE. 
 
Zentrale Themen des Treffens waren die Verringerung der Prozesskosten, der Ausbau der Kooperation und Transparenz zwischen Handel und Industrie sowie die Herausforderungen rund um die Einführung der E-Rechnung. Bereits während des Treffens konnten erste Ergebnisse erzielt und verabschiedet werden. Die weitere Ausarbeitung erfolgt nun konsequent in monatlichen Arbeitsgruppen, die vom BTE koordiniert werden. Ziel ist eine zügige Klärung offener Fragen. 
 

Am 10. Juli 2025 traf sich die BTE-Datenaustauschgruppe im Schuhhandel zu einem intensiven Arbeitstreffen bei Schuh Volk in Waldkirch/Schwarzwald. Im Mittelpunkt stand eine detaillierte Analyse der EDI-Nachrichtenprozesse – gemeinsam mit dem Lieferanten Ricosta, dem Warenwirtschaftsanbieter BITS, dem ECC European Clearing Center. Die ANWR Data, ein Unternehmen der ANWR Group, vertreten durch Geschäftsführer Michael Decker, dokumentierte die Prozesse. Gastgeber Uli Volk vertrat zugleich die Initiative #Schuhhandelhatzukunft Die Moderation übernahm Sönke Padberg vom BTE. 
 
Zentrale Themen des Treffens waren die Verringerung der Prozesskosten, der Ausbau der Kooperation und Transparenz zwischen Handel und Industrie sowie die Herausforderungen rund um die Einführung der E-Rechnung. Bereits während des Treffens konnten erste Ergebnisse erzielt und verabschiedet werden. Die weitere Ausarbeitung erfolgt nun konsequent in monatlichen Arbeitsgruppen, die vom BTE koordiniert werden. Ziel ist eine zügige Klärung offener Fragen. 
 
Ein nächstes zentrales Treffen ist für September bei BTE-Präsidiumsmitglied Roman Degenhardt (Der Schuhladen, Bebra) geplant. Dort werden unter anderem die Wortmann Gruppe und ETOS den Status mit dem ECC abgleichen. Dabei geht es um EDI-Prozesse vom Auftrag bis zur E-Rechnung, wo immer noch Prozesslücken existieren. Das Ergebnis ist eine idealtypische End-to-End-Betrachtung des EDI-Prozesses im Schuhhandel. „Mit klarem Blick auf das Ziel wird es der Schuhbranche gelingen, die Datenqualität bis Ende 2025 signifikant zu verbessern“, resümierte Sönke Padberg am Ende eines erkenntnisreichen Tages.

Weitere Informationen:
BTE Schuhhandel Datenaustausch
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

Stefan Geiselbrechtinger (c) Bundesverband Medizintechnologie BVMed
Stefan Geiselbrechtinger
10.07.2025

BVMed: Strategien für eine resiliente medizinische Versorgung im Krisen- oder Bündnisfall

BVMed-Vorstandsmitglied Stefan Geiselbrechtinger hat auf der VDI-Veranstaltung „Zivilschutz - Medizintechnik in der Zeitenwende“ am 9. Juli 2025 in Berlin auf die besondere Bedeutung der medizinischen Versorgung im Krisenfall hingewiesen. „Wir brauchen Strategien für eine resiliente medizinische Versorgung im Krisen- oder gar Bündnisfall. Wir brauchen skalierbare Lösungen, von denen wir auch außerhalb von Krisenzeiten profitieren. Wir müssen jetzt damit beginnen – und die Medizintechnik-Branche in die Krisenstäbe und Arbeitsgruppen frühzeitig einbeziehen“, so der BVMed-Vorstand.

BVMed-Vorstandsmitglied Stefan Geiselbrechtinger hat auf der VDI-Veranstaltung „Zivilschutz - Medizintechnik in der Zeitenwende“ am 9. Juli 2025 in Berlin auf die besondere Bedeutung der medizinischen Versorgung im Krisenfall hingewiesen. „Wir brauchen Strategien für eine resiliente medizinische Versorgung im Krisen- oder gar Bündnisfall. Wir brauchen skalierbare Lösungen, von denen wir auch außerhalb von Krisenzeiten profitieren. Wir müssen jetzt damit beginnen – und die Medizintechnik-Branche in die Krisenstäbe und Arbeitsgruppen frühzeitig einbeziehen“, so der BVMed-Vorstand.

Geiselbrechtinger forderte – neben dem Blick auf Bundeswehr-Ausstattung und Waffensysteme – auch verstärkte Investitionen in Medizintechnik als „Schutzschild“ für die Bevölkerung sowie zur adäquaten Versorgung von Verwundeten in den Fokus zu nehmen. Dazu müssten „skalierbare Systeme“ aufgebaut werden, deren Lösungen sowohl in Friedenszeiten bzw. Nicht-Krisenzeiten als auch in Krisenfällen nutzbar seien. Dieser Ansatz müsse auf den Aufbau von Produktionskapazitäten, die Analyse der Lieferketten als auch den Aufbau von Versorgungskompetenz unter Nutzung digitaler Prozesse angewendet werden. „Der Aufbau skalierbarer Prozesslösungen hilft uns dann auch, wenn der Krisenfall nicht eintritt“, so Geiselbrechtinger. 

Zum Hintergrund: Permanente Krisenlagen wie Kriege, Pandemien, Naturkatastrophen oder gar ein möglicher Bündnisfall stellen neue Anforderungen an Zivilschutz und Bundeswehr. Der BVMed hat darauf mit der Gründung einer Taskforce „Zivilschutz und Krisenvorsorge“ reagiert, der BVMed-Vorstand Stefan Geiselbrechtinger, CEO des Herstellers OPED, angehört. 

Medizinische Versorgung hat eine Schlüsselrolle im Krisenfall
Bei Krisenvorsorge und Zivilschutz spielt die medizinische Versorgung eine Schlüsselrolle, denn ohne ein krisenfestes Gesundheitswesen lassen sich weder die Bevölkerung schützen noch – im Verteidigungsfall – die Einsatzfähigkeit der Streitkräfte aufrechterhalten. Die Erfahrungen des Ukraine-Krieges haben dabei gezeigt, dass eine Gesundheitsversorgung im bewaffneten Konflikt nicht allein durch den militärischen Sanitätsdienst sichergestellt werden kann. Sie erfordert vielmehr ein gesamtstaatliches Gesundheitssystem im Schulterschluss mit zivilen Akteur:innen.

Geiselbrechtinger: „Die MedTech-Branche kann dabei zur Stärkung der medizinischen Versorgung im Krisenfall einen essenziellen Beitrag leisten – in enger Verzahnung mit bestehenden zivil-militärischen Strukturen.“

Dabei plädiert der BVMed-Vorstand für eine „Dual-Use-Strategie“: Strukturen, die im Alltag der zivilen Gesundheitsversorgung dienen, müssen skalierbar sein, um im Krisenfall eine große Anzahl Verwundeter versorgen zu können, ohne die Versorgung der übrigen Bevölkerung zu vernachlässigen. Da die Ressourcen der Bundeswehr-Krankenhäuser im NATO-Krisenfall schnell erschöpft sind, bedarf es einer engen Verzahnung mit zivilen Krankenhäusern und Hilfsorganisationen, um Aufnahme, Verteilung und Versorgung von Verwundeten zu bewältigen. Die Medizintechnik-Branche stellt dabei viele der Produkte und Lösungen bereit, die für Transport, Triagierung, Behandlung und Rehabilitation der Verwundeten nötig sind. Als bedeutender MedTech-Standort Europas kann Deutschland hier einen Unterschied machen – im Schulterschluss mit Bundeswehr und Zivilgesundheitswesen, unterstützt durch die Innovationskraft der Unternehmen der MedTech-Branche.

Die Medizintechnik-Branche – Hersteller von medizinischen Geräten, Ausrüstung und Hilfsmitteln – ist ein zentraler Pfeiler der Gesundheitsversorgung. Ihre Produkte sichern Mobilität und Lebensqualität von Millionen Patient:innen und entlasten Pflegepersonal. Im Krisen- oder Verteidigungsfall wächst ihre Verantwortung jedoch nochmals deutlich: Sie ist zentral, um eine resiliente medizinische Gesamtversorgung sicherzustellen, die trotz großer Belastungen und möglicher Engpässe stabil bleibt.

Resilienz bedeutet in diesem Fall, dass kritische medizinische Produkte und Dienstleistungen jederzeit dort verfügbar sind, wo sie benötigt werden – auch bei unterbrochenen Lieferketten, Nachfragespitzen oder Infrastrukturproblemen. Die Corona-Pandemie hat hier Schwachstellen offengelegt, beispielsweise fehlende Schutzausrüstung. Ein Kriegsszenario würde die Anforderungen nochmals erhöhen, beispielsweise durch den gestiegenen Bedarf an Verbandstoffen, Prothesen, Medikamenten, Blutkonserven oder chirurgischen Instrumenten. 

Für den Aufbau einer „Nationalen Gesundheitsreserve“ schlägt der BVMed dabei zusätzlich zur Lagerhaltung eine digitale Bestandsplattform kritischer Medizinprodukte vor. 

Dual-Use-Strategie
Die Dual-Use-Strategie hat aus Sicht der MedTech-Branche mehrere Vorteile: Es spart Kosten, vermeidet Redundanz und sorgt dafür, dass im Krisenfall kein völlig fremdes System hochgefahren werden muss, sondern ein bekanntes hochskaliert wird. So können Maßnahmen, Strukturen und Produkte im Bündnisfall wie auch in Friedenszeiten effektiv genutzt werden. „Anstatt separate Systeme aufzubauen, geht es um Skalierbarkeit und Flexibilität vorhandener Strukturen“, so Geiselbrechtinger.

Jede Investition in kriegstaugliche Strukturen sollte also im Alltag nicht brach liegen, sondern einen zivilen Nutzen haben. So steigert beispielsweise die Digitalisierung der Wundversorgung auch in Friedenszeiten die Versorgungsqualität für Patient:innen mit chronischen Wunden. Oder eine erweiterte Reserve an Intensivbetten, die für den Bündnisfall geplant wird, hilft ebenso im Falle einer zivilen Katastrophe oder Pandemie. 

Zu einem dualen Versorgungskonzept gehören unter anderem folgende Ansätze:

  • Netzwerk aus Versorgungsknoten: Es existieren bereits Traumazentren-Verbundsysteme, in denen schwere Verletzte nach dem „Schockraum“ Prinzip verteilt werden. Im Bündnisfall ließe sich dieses Konzept erweitern, indem ausgewählte Krankenhäuser als regionale Cluster-Hubs fungieren, die bestimmte Kapazitäten freihalten oder kurzfristig ausbauen können, beispielsweise Bundeswehrkrankenhäuser und Unikliniken. Dieses „Kleeblatt-System“ wurde mit ukrainischen Kriegsverletzten bereits umgesetzt. Im dual-use-Sinn könnte vereinbart werden, dass diese Hubs im Alltag eng mit medizintechnischen Dienstleistern kooperieren.
  • Skalierbare Infrastruktur: Eine modulare Feldklinik könnte in Friedenszeiten beispielsweise als temporäre Einrichtung bei Großschadenslagen oder zur Entlastung von Kliniken genutzt werden. Im Bündnisfall wird sie zum Lazarett. Solche Multifunktions-Einheiten wie Containerkliniken mit modularen OPs könnten von der Industrie entwickelt, gemeinsam mit THW, Bundeswehr und Zivilschutz geprobt, und im Depot bereitgehalten werden. So ist die Investition doppelt nutzbar.
  • Personal-Pool mit Doppelfunktion: Ein Reserve-Pool an Fachpersonal kann ähnlich aufgestellt sein: Bestehend aus medizinischem Personal, das im Alltag normal in Kliniken oder bei MedTech-Firmen arbeitet, aber im Krisenfall in einen „Reservisten-Status“ wechselt und dann dem Gesundheitssystem zusätzlich zur Verfügung steht. 
  • Versorgungspfade abbilden: Digitalisierung kann helfen, die Versorgungspfade flexibel zu steuern. Beispielsweise könnte ein zentrales Patient:innensteuerungs-System im Friedensbetrieb dazu dienen, bei Großunfällen oder Engpässen Patient:innen zwischen Bundesländern zu verteilen. Im Bündnisfall skaliert dasselbe System auf Tausende Verwundete. Wichtig ist dabei: Alle Beteiligten kennen das System bereits aus Übungen oder kleinerem Ernstfall.

Digitalisierung als Voraussetzung für skalierbare Versorgung
Die Digitalisierung bildet einen „Enabler“ – also den Ermöglicher – für viele der vorgeschlagenen skalierbaren und innovativen Ansätze. Im Kontext MedTech und Krisenfall sind mehrere digitale Aspekte relevant:

  • Digitales Versorgungsnetzwerk: Ein zentrales digitales Portal oder eine Plattform könnte alle Akteur:innen verbinden – von Klinik über Hersteller bis Logistik. Darin könnten beispielsweise Bestände von MedTech-Produkten in Echtzeit gemeldet werden, Bedarfe aus dem Feld eingegeben und Zuweisungen – wer liefert was wohin – koordiniert werden. Denkbar ist eine Erweiterung vorhandener Katastrophenschutz-Systeme wie DEMIS (Meldesystem für Intensivbetten) um Module für Material und Fachkräfte. Gemeinsam mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BBK) und der Bundeswehr könnten die relevanten Wirtschaftsverbände ein Konzept erarbeiten, wie eine solche digitale Supply-Chain-Plattform im Gesundheitsbereich aussehen soll.
  • Telemedizin und E-Health: Telemedizin ist ein Schlüssel, um begrenzte Expertise ortsunabhängig verfügbar zu machen. In einem Krieg kann es sein, dass medizinische Spezialist:innen rar sind oder nicht überall vor Ort sein können. Durch gesicherte Videoverbindungen, Augmented-Reality-Brillen oder einfach strukturierte Telekonsile, können Diagnose und Therapieempfehlungen virtuell erfolgen. Die Technik dafür – von Konferenzsystemen bis Datenbrillen – ist Medizintechnik bzw. digitale Gesundheitsanwendung. Ihre breite Implementierung würde sowohl die Routineversorgung auf dem Land verbessern als auch im Krisenfall Leben retten.
  • KI und Datenanalyse: Künstliche Intelligenz kann im Krisenfall helfen, die Übersicht zu behalten sowie Diagnosen und Behandlungsstart zu beschleunigen. Zum Beispiel könnten KI-Systeme Verletztenfotos analysieren, um Schweregrade einzuschätzen, oder Vitaldatenströme überwachen. Solche Systeme müssen vorab trainiert werden. Im zivilen Alltag könnten dieselben Tools bei Großschadensereignissen zum Einsatz kommen.
  • Ausbildung und Quereinsteiger:innen: Digitalisierung ermöglicht auch neue Formen der Ausbildung, beispielsweise mit einem Quereinsteiger:innen-Modell. Personen ohne klassische Orthopädietechnik-Ausbildung könnten via E-Learning und mit digitalen Assistenzsystemen befähigt werden, einfachere Versorgungsschritte durchzuführen. 
  • Simulation und Planung: Schließlich kann Digitalisierung helfen, vorab zu planen. Durch Simulation von Versorgungsengpässen kann sichtbar werden, wo es in bestimmten Szenarien klemmt und vorab Abhilfe schaffen. Auch das Erstellen von elektronischen Einsatzplänen – welche Klinik übernimmt wie viele Verwundete, welche Firma liefert wohin – wird durch digitale Werkzeuge erheblich erleichtert.
Quelle:

Bundesverband Medizintechnologie BVMed

08.07.2025

SMCCREATE 2025 - 4./5. November 2025 in Prag

Die dritte Ausgabe der SMCCREATE-Konferenz, organisiert von der AVK und der European Alliance for SMC BMC, findet am 4. und 5. November 2025 erneut in Prag (Vienna House Diplomat Prague), Tschechien, statt. Die Veranstaltung bringt internationale Expert:innen zusammen, um sich über die neuesten Entwicklungen und Anwendungen im Bereich SMC/BMC auszutauschen.

SMC und BMC – Innovative Werkstoffe für moderne Konstruktionen
SMC (Sheet Molding Compound) und BMC (Bulk Molding Compound) sind leistungsfähige Faserverbundwerkstoffe, die sich besonders für die Herstellung leichter, formkomplexer Bauteile eignen – sie kombinieren strukturelle Eigenschaften mit einer glatten Oberfläche. Aus diesem Grund werden SMC und BMC zunehmend in einem breiten Spektrum von Endanwendungen und Märkten eingesetzt.

Die dritte Ausgabe der SMCCREATE-Konferenz, organisiert von der AVK und der European Alliance for SMC BMC, findet am 4. und 5. November 2025 erneut in Prag (Vienna House Diplomat Prague), Tschechien, statt. Die Veranstaltung bringt internationale Expert:innen zusammen, um sich über die neuesten Entwicklungen und Anwendungen im Bereich SMC/BMC auszutauschen.

SMC und BMC – Innovative Werkstoffe für moderne Konstruktionen
SMC (Sheet Molding Compound) und BMC (Bulk Molding Compound) sind leistungsfähige Faserverbundwerkstoffe, die sich besonders für die Herstellung leichter, formkomplexer Bauteile eignen – sie kombinieren strukturelle Eigenschaften mit einer glatten Oberfläche. Aus diesem Grund werden SMC und BMC zunehmend in einem breiten Spektrum von Endanwendungen und Märkten eingesetzt.

Anwendungsorientierte Inhalte für die Bereiche Konstruktion und Entwicklung
Auch 2025 bietet die SMCCREATE wieder ein kompaktes und hochwertiges Programm:
In eineinhalb Tagen präsentieren führende Unternehmen und Forschungseinrichtungen wie AOC, Owens Corning, Menzolit oder die TU Delft aktuelle Erkenntnisse, Best Practices und innovative Lösungen rund um den Einsatz von SMC und BMC in modernen Konstruktionsprozessen.

Die Teilnehmenden erwarten insgesamt 15 Vorträge zu den Themenbereichen Markt & Trends, Nachhaltigkeit sowie Design.

Quelle:

AVK - Industrievereinigung Verstärkte Kunststoffe e. V. (

Istanbul Fashion Connection Foto JANDALI MODE.MEDIEN.MESSEN
08.07.2025

IFCO - Istanbul Fashion Connection 8. Edition

Vom 20. bis 22. August 2025 startet die İstanbul Fashion Connection (IFCO) ihre achte Ausgabe und bringt als größte Bekleidungs- und Modemesse Europas die internationale Modewelt in der türkischen Metropole zusammen. 

Veranstaltet von İTKİB Fairs Inc., einer Tochtergesellschaft der Istanbul ApparelExporters’ Association (İHKİB), präsentiert sich IFCO als zukunftsorientierte Plattform für kreative Kollektionen, technologische Innovationen und internationale Geschäftsanbahnung im Istanbul Expo Center.  

Vom 20. bis 22. August 2025 startet die İstanbul Fashion Connection (IFCO) ihre achte Ausgabe und bringt als größte Bekleidungs- und Modemesse Europas die internationale Modewelt in der türkischen Metropole zusammen. 

Veranstaltet von İTKİB Fairs Inc., einer Tochtergesellschaft der Istanbul ApparelExporters’ Association (İHKİB), präsentiert sich IFCO als zukunftsorientierte Plattform für kreative Kollektionen, technologische Innovationen und internationale Geschäftsanbahnung im Istanbul Expo Center.  

Im Februar verzeichnete die 7. IFCO-Ausgabe mit 513 Ausstellern, 33.788 Fachbesuchern aus über 150 Ländern in acht prall Messehallen einen neuen Rekord. Die Messe überzeugte erneut durch ihre Kombination aus Designkompetenz, Innovationskraft und strategischem Business-Networking – ein Konzept, das sie auch im August fortführen und ausbauen will. Zur kommenden Veranstaltung werden über 300 Aussteller aus allen Fashion-Bereichen erwartet.  
 
Highlights der IFCO 2025 – August Edition: 
THE CORE ISTANBUL – Über 20 türkische Designer präsentieren ihre neuesten Kollektionen und bieten internationalen Einkäufern einzigartige Einblicke in die kreative Vielfalt und Innovationskraft des Landes. 

IFCO Fashion Show – Spektakuläre Runway-Inszenierungen zeigen zukunftsweisende Kollektionen und spiegeln die sich wandelnde Dynamik der Modewelt wider. 

Fachseminare & Trendanalysen – Experten von u.a. WGSN geben Impulse zu den Makrotrends der Saison Frühjahr/Sommer 2026, darunter Farbwelten, Key Pieces und kommerzielle Erfolgsprodukte. 

Digital & Green Transformation – Mit Projekten wie METAMORPHOSIS, im Rahmen des EU-Programm IPA-II, treibt İHKİB die digitale und nachhaltige Transformation der türkischen Modeindustrie voran. Die neusten Entwicklungen werden auf der IFCO vorgestellt. Die türkische Textilindustrie reagiert damit auf die zunehmenden Anforderungen der Europäischen Union hinsichtlich nachhaltiger Produktion. Insbesondere die CO₂-Fußabdruck-Vorschriften der EU ermutigen türkische Hersteller, in umweltfreundliche Produktionsprozesse zu investieren. Bio-Baumwollproduktion, recycelte Textilien und wassersparende Technologien werden in der Branche immer häufiger eingesetzt.  

Zusätzlich setzen türkische Unternehmen verstärkt auf Digitalisierung und technologische Innovationen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Intelligente Textiltechnologien, durch künstliche Intelligenz unterstützte Produktionssysteme und Automatisierung tragen dazu bei, Kosten zu senken und Produktionsprozesse zu beschleunigen.  

Die türkische Modeindustrie positioniert sich somit nicht nur als bedeutender Lieferant für Europa, sondern auch als Vorreiter in nachhaltiger und innovativer Textilproduktion. Mit ihrer strategischen Lage, kurzen Lieferzeiten und dem Fokus auf Qualität und Nachhaltigkeit bleibt die Türkei ein attraktiver Partner für europäische Modeunternehmen. 

Quelle:

JANDALI MODE.MEDIEN.MESSEN

07.07.2025

Einzelhandel fordert Deckelung der Sozialversicherungsbeiträge bei 40 Prozent

Der Handelsverband Deutschland (HDE) geht für das Jahr 2025 weiterhin von einem geringfügigen Anstieg der Umsätze im Einzelhandel um nominal zwei Prozent aus und hält damit an seiner Umsatzprognose fest. Wie eine aktuelle HDE-Umfrage unter rund 650 Handelsunternehmen zeigt, gehen 42 Prozent der Händlerinnen und Händler für das zweite Halbjahr von einer Stagnation ihrer Umsätze aus, während ein gutes Drittel mit Umsatzrückgängen rechnet. Zu kämpfen hat die Branche insbesondere mit den steigenden Lohnnebenkosten. Daher fordert der HDE eine Obergrenze von 40 Prozent bei den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) geht für das Jahr 2025 weiterhin von einem geringfügigen Anstieg der Umsätze im Einzelhandel um nominal zwei Prozent aus und hält damit an seiner Umsatzprognose fest. Wie eine aktuelle HDE-Umfrage unter rund 650 Handelsunternehmen zeigt, gehen 42 Prozent der Händlerinnen und Händler für das zweite Halbjahr von einer Stagnation ihrer Umsätze aus, während ein gutes Drittel mit Umsatzrückgängen rechnet. Zu kämpfen hat die Branche insbesondere mit den steigenden Lohnnebenkosten. Daher fordert der HDE eine Obergrenze von 40 Prozent bei den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen.

Während sich die Verbraucherstimmung in Deutschland seit Jahresbeginn stetig aufgehellt hat und in kleinen Schritten auf das höchste Niveau seit einem Jahr geklettert ist, zeigen sich die Unternehmen deutlich verhaltener und das Geschäftsklima im Einzelhandel verharrt seit Monaten in einer Seitwärtsbewegung. Wie aus der aktuellen HDE-Umfrage unter rund 650 Handelsunternehmen hervorgeht, rechnet mehr als die Hälfte der Befragten für das Gesamtjahr 2025 mit Umsätzen unterhalb des Vorjahresniveaus. Der HDE geht aufgrund der langsamen Aufhellung der Verbraucherstimmung und der von der Bundesregierung angekündigten nachhaltigen Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland von einer stabilen Umsatzentwicklung im Einzelhandel aus und behält daher seine Prognose für 2025 bei. Im Vorjahresvergleich ist ein nominales Plus von zwei Prozent zu erwarten, real entspricht das einem Plus von 0,5 Prozent.

„Der Einzelhandel misst die neue Bundesregierung an ihren Taten. Sie hat versprochen, für spürbare Entlastungen zu sorgen und die Wirtschaft wieder anzukurbeln. Darauf setzen die Händlerinnen und Händler“, so HDE-Präsident Alexander von Preen. Der Handel selbst habe in den vergangenen Jahren gezeigt, dass er Verantwortung übernehme, ob als Versorger auch in Krisenzeiten wie der Pandemie oder als zuverlässiger Arbeitgeber, der einen immer höheren Mindestlohn schultert. „Jetzt ist es an der Zeit, dass die Politik Verantwortung übernimmt und Entlastungen auf den Weg bringt, die auch bei den Händlerinnen und Händlern ankommen“, fordert von Preen. Dringender Handlungsbedarf bestehe bei den Lohnnebenkosten, die in den nächsten Jahren auf 50 Prozent zu steigen drohen. „Ein Bekenntnis der Bundesregierung zu einer Senkung der Sozialversicherungsbeiträge und zu einer dauerhaften 40-Prozent-Obergrenze ist überfällig“, betont von Preen. Gingen die Sozialversicherungsbeiträge ungebremst durch die Decke, seien massenweise Stellenstreichungen unvermeidbar.

Auch auf die Abkehr der Bundesregierung von der im Koalitionsvertrag verankerten Stromsteuersenkung für alle blickt der HDE weiterhin mit großer Irritation und Sorge. „Die Senkung der Stromsteuer war ein zentrales Versprechen der Regierung auch an Handel und Verbraucher. Bleibt diese Entlastung jetzt aus, ist das weit mehr als ein Vertrauensbruch. Den Unternehmen fehlen dadurch Hunderte Millionen für notwendige Investitionen, den Verbraucherinnen und Verbrauchern wird finanzieller Spielraum genommen“, so von Preen weiter. So drohe der erhoffte Wirtschaftsaufschwung auszufallen. „Nicht Wort zu halten, ist das folgenschwerste Signal, das eine neue Bundesregierung an Wirtschaft und Verbraucher senden kann“, so von Preen. Die Regierung müsse nun Antworten auf das entstandene Misstrauen finden und in der Wirtschaftspolitik die richtigen Prioritäten setzen.

07.07.2025

HDE: Ausbleibende Stromsteuersenkung massiver Vertrauensbruch an Handel und Verbrauchern

Der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisiert die Entscheidung des Koalitionsausschusses für eine Abkehr von der versprochenen Stromsteuersenkung für alle deutlich. Dass die Bundesregierung ein zentrales Versprechen aus ihrem Koalitionsvertrag bricht, beschädigt das Vertrauen der Handelsunternehmen sowie der Verbraucherinnen und Verbraucher in die Politik laut HDE nachhaltig. Der Verband bekräftigt zudem seine Forderung nach spürbaren Entlastungen.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisiert die Entscheidung des Koalitionsausschusses für eine Abkehr von der versprochenen Stromsteuersenkung für alle deutlich. Dass die Bundesregierung ein zentrales Versprechen aus ihrem Koalitionsvertrag bricht, beschädigt das Vertrauen der Handelsunternehmen sowie der Verbraucherinnen und Verbraucher in die Politik laut HDE nachhaltig. Der Verband bekräftigt zudem seine Forderung nach spürbaren Entlastungen.

„Auf das Wort der Bundesregierung ist offenbar kein Verlass. Wenn nicht einmal ein zentrales Entlastungsversprechen aus dem Koalitionsvertrag eingelöst wird, sehe ich schwarz für die Zukunft des Wirtschaftsstandorts Deutschland“, so HDE-Präsident Alexander von Preen. Unternehmen könnten nur dann erfolgreich wirtschaften, wenn die politischen Rahmenbedingungen für Zuverlässigkeit und Planbarkeit sorgten. Für den Einzelhandel hätte eine Stromsteuersenkung zu Kostenentlastungen in Höhe von 700 Millionen Euro geführt. „Die Stromsteuersenkung für alle steht im Koalitionsvertrag. Darauf haben sich die Händlerinnen und Händler eingestellt. Jetzt fehlen Hunderte Millionen Euro in der Geschäftsplanung“, so von Preen weiter. Dadurch müssten wichtige Investitionen nun ausfallen. Dabei seien mit Blick auf die Zukunftsfähigkeit des Handels Investitionen in Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Standortattraktivität von großer Bedeutung.

Zu befürchten sind aus Sicht des HDE auch erhebliche Folgen für den privaten Konsum. „Damit sich der private Konsum erholen und zum erhofften Wachstumsmotor für die Gesamtwirtschaft werden kann, brauchen die Verbraucherinnen und Verbraucher mehr finanziellen Spielraum. Darauf ist der Einzelhandel angewiesen“, so von Preen. Ohne spürbare Entlastungen werde die Wirtschaft nicht in Schwung kommen. „Die Entscheidung des Koalitionsausschusses gegen eine Stromsteuersenkung für alle ist eine gefährliche für unser Land. Wer nicht Wort hält, verspielt wertvolles Vertrauen, und zwar unwiederbringlich“, warnt von Preen. Die gestrige Entscheidung sei überaus enttäuschend und verstärke das Misstrauen der Verbraucher.

Quelle:

Handelsverband Deutschland (HDE)

Abschlusstreffen in Terrassa – Gruppenbild mit Partnern: Alle Ziele im AddTex Projekt wurden erreicht! Foto (c) IVGT/AddTex
04.07.2025

Europas Textilindustrie wird digitaler und nachhaltiger

Vom 25. bis 26. Juni 2025 fand in Terrassa, Spanien, das Abschlusstreffen des ERASMUS+-Projekts AddTex statt, das auf die Ausbildung von Arbeitnehmern, Schülern und Studierenden der Textilindustrie abzielte. Über drei Jahre hinweg waren elf Partner aus Griechenland, Irland, Italien, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik sowie der Verband IVGT für Deutschland an dem Projekt beteiligt.

Mit Hackathons, virtuellen Praktika und 45 frei zugänglichen MOOCs setzte AddTex neue Maßstäbe in der Aus- und Weiterbildung der Textilbranche. Die Online-Plattform www.addtex.eu vermittelt Fachkräften praxisnah und kostenlos neueste Erkenntnisse zu den Themen Green, Digital und Smart Textiles. 

Online-Plattform AddTex.eu
Im Projekt wurden alle gesetzten Ziele erreicht. Die Partner entwickelten innovative Formate wie Summer Schools, Back-to-School-Programme, Coaching-Angebote und Masterclasses. Die 45 Massive Open Online Courses (MOOCs) der Plattform AddTex.eu bieten Erklärvideos und Lernmaterialien als Download-PDFs, jeweils zugeschnitten auf die drei Hauptzielgruppen Techniker, Ingenieure und Manager.

Vom 25. bis 26. Juni 2025 fand in Terrassa, Spanien, das Abschlusstreffen des ERASMUS+-Projekts AddTex statt, das auf die Ausbildung von Arbeitnehmern, Schülern und Studierenden der Textilindustrie abzielte. Über drei Jahre hinweg waren elf Partner aus Griechenland, Irland, Italien, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik sowie der Verband IVGT für Deutschland an dem Projekt beteiligt.

Mit Hackathons, virtuellen Praktika und 45 frei zugänglichen MOOCs setzte AddTex neue Maßstäbe in der Aus- und Weiterbildung der Textilbranche. Die Online-Plattform www.addtex.eu vermittelt Fachkräften praxisnah und kostenlos neueste Erkenntnisse zu den Themen Green, Digital und Smart Textiles. 

Online-Plattform AddTex.eu
Im Projekt wurden alle gesetzten Ziele erreicht. Die Partner entwickelten innovative Formate wie Summer Schools, Back-to-School-Programme, Coaching-Angebote und Masterclasses. Die 45 Massive Open Online Courses (MOOCs) der Plattform AddTex.eu bieten Erklärvideos und Lernmaterialien als Download-PDFs, jeweils zugeschnitten auf die drei Hauptzielgruppen Techniker, Ingenieure und Manager.

Ein Höhepunkt der Abschlussveranstaltung am 26. Juni 2025, die gemeinsam von AddTex und dem EU-Projekt xBUILD-EU unter dem Motto „Textile Talent & Innovation: Driving Tomorrow’s Industry“ organisiert wurde, war die interaktive Session „Neue Generationen auf dem Arbeitsmarkt“ inklusive des Speed-Datings „Talent meets Industry“. Die Veranstaltung brachte Unternehmen, Studierende und Fachleute für einen intensiven Austausch und Vernetzungstag in Terrassa zusammen.

Die Plattform AddTex.eu wird vom IVGT-Fachbereich Technische Textilien zusammen mit den Projektpartnern in den nächsten fünf Jahren kontinuierlich weiterentwickelt, um aktuelle Inhalte bereitzustellen und als Ansprechpartner für die Industrie sowie Hochschulen zu fungieren. Neben Anleitungen zur Erstellung eigener MOOCs, Hackathons und Webinare wurden auch neue Soft Skills und Formate wie Back-to-School-Programme und lösungsorientierte Beratung durch Projekt-Hubs entwickelt und implementiert.

Aktuell ist eine Zusammenarbeit mit der Professur Textiltechnologie der Technischen Universität Chemnitz und dem Texoversum Experts & Training Hub in Reutlingen geplant, um die Projektergebnisse zu ergänzen. Neben den drei EU-Schwerpunktthemen „Green – Digital – Smart“ stehen zudem Textilrecycling sowie Digitalisierungs- und KI-Themen im Fokus, um den IVGT-Mitgliedern gezielt Informationen, Schulungsunterlagen und Netzwerkkontakte bereitzustellen.

Der IVGT war zuletzt verantwortlich für das Arbeitspaket 5 „Qualifizierung der Textilindustrie durch ADDTEX-Hubs für Green-Digital-Smart“ sowie für die Erstellung eines Anwendungshandbuchs und eines Businessplans, die die Aktualisierung der Projektinhalte für mindestens fünf Jahre nach Projektende sicherstellen sollen. 

Quelle:

IVGT/AddTex

27.06.2025

HDE befürchtet Jobverluste durch empfohlene Anhebung des Mindestlohns

Nach der Entscheidung der Mindestlohnkommission warnt der Handelsverband Deutschland (HDE) vor den Folgen. Der HDE steht zu der unabhängigen Mindestlohnkommission, kritisiert aber vor allem die politische Einmischung im Vorfeld der heutigen Entscheidung scharf und fürchtet nun erhebliche Jobverluste im Einzelhandel. Mit Blick auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Branche, die sich seit sechs Jahren in der Rezession beziehungsweise Stagnation befindet, sei ein Mindestlohn in Höhe von 13,90 Euro zum 01.01.2026 sowie 14,60 Euro zum 01.01.2027 nicht mehr zu stemmen.

Nach der Entscheidung der Mindestlohnkommission warnt der Handelsverband Deutschland (HDE) vor den Folgen. Der HDE steht zu der unabhängigen Mindestlohnkommission, kritisiert aber vor allem die politische Einmischung im Vorfeld der heutigen Entscheidung scharf und fürchtet nun erhebliche Jobverluste im Einzelhandel. Mit Blick auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Branche, die sich seit sechs Jahren in der Rezession beziehungsweise Stagnation befindet, sei ein Mindestlohn in Höhe von 13,90 Euro zum 01.01.2026 sowie 14,60 Euro zum 01.01.2027 nicht mehr zu stemmen.

„Die Festlegung des Mindestlohns ist keine Sozialpolitik. Jobs müssen sich für Arbeitgeber in der Privatwirtschaft rechnen, sonst fallen sie weg. Die Entscheidung der Mindestlohnkommission setzt im Einzelhandel zahlreiche Stellen aufs Spiel“, so HDE-Präsident Alexander von Preen. Im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Gesamtabwägung hätte die unabhängige Mindestlohnkommission die schlechte konjunkturelle Lage der Branche sowie die drohenden Arbeitsplatzverluste stärker berücksichtigen müssen. „In der Privatwirtschaft ergeben sich Löhne aus der finanziellen Leistungsfähigkeit des Arbeitgebers und vor allem der Arbeitsproduktivität“, so von Preen weiter. Die Absicherung des Existenzminimums sei in Deutschland hingegen allein Aufgabe der staatlichen Sozialpolitik, nicht die der unabhängigen Mindestlohnkommission.

Der gesetzliche Mindestlohn wird damit nochmals um 13,9 Prozent angehoben. Dies entspricht seit seiner Einführung im Jahr 2015 einer Steigerung um insgesamt 71,8 Prozent. „Der Mindestlohn steigt viel schneller als die Tariflöhne und frisst sich immer tiefer in die geltenden Tarifstrukturen. Das kann auf Dauer so nicht funktionieren. Die Tarifautonomie ist aus gutem Grund verfassungsrechtlich geschützt“, betont von Preen. Diese Entwicklung sei besorgniserregend. Zu befürchten sei, dass die Preise in der Folge steigen müssen. „Am Ende gibt es dann nur Verlierer. Die Kaufkraft der Beschäftigten steigt nicht, die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes leidet und die Menschen müssen jetzt auch noch um ihren Job bangen“, so von Preen. „Eine so deutliche Mindestlohnerhöhung auf nahezu 15 Euro können die Händlerinnen und Händler nicht stemmen, erschwerend kommen die steigenden Lohnnebenkosten hinzu. Es drohen erhebliche Jobverluste. Die Entscheidung der Mindestlohnkommission wird gravierende Folgen für den Wirtschaftsstandort Deutschland haben“, warnt von Preen.

Kritisch bewertet der HDE die politische Einmischung. „Den Mindestlohn zu politisieren, ist populistisch und letztlich systembedrohend. Die Politik muss sich aus der Lohnfindung raushalten“, fordert von Preen. Die Mindestlohnkommission arbeite wissenschaftlich und unabhängig, das sei zu respektieren. „Die Mitglieder der Mindestlohnkommission sind einem starken Druck aus der Politik ausgesetzt. Es ist nicht mehr abzusehen, wie sich der Mindestlohn im nächsten Jahrzehnt entwickeln wird“, so von Preen. Dabei seien Händlerinnen und Händler gerade in diesen herausfordernden Zeiten auf Planbarkeit und Zuverlässigkeit angewiesen.

Quelle:

HDE Handelsverband Deutschland

Wissenschftler:innen des Fachbereichs Textil-und Bekleidungstechnik der Hochschule Niederrhein präsentierten sich auf der AUTEX Konferenz in Dresden. Foto: HSNR
Wissenschftler:innen des Fachbereichs Textil-und Bekleidungstechnik der Hochschule Niederrhein präsentierten sich auf der AUTEX Konferenz in Dresden.
27.06.2025

Hochschule Niederrhein auf der AUTEX 2025

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Fachbereichs Textil- und Bekleidungstechnik der Hochschule Niederrhein (HSNR) haben sich auf der internationalen AUTEX (Association of Universities for Textiles) Konferenz 2025 in Dresden mit vielfältigen Beiträgen präsentiert. Die Konferenz, die vom 11. bis 13. Juni stattfand, zählt zu den weltweit führenden Plattformen für den wissenschaftlichen Austausch im Bereich Textilforschung.
 
Als neues Mitglied der AUTEX - seit 2024 vertreten, ermöglicht durch das Promotionsrecht für Hochschulen für Angewandte Wissenschaften durch das Promotionskolleg NRW - nutzten die Forschenden der HSNR die Gelegenheit, aktuelle Projekte und Forschungsergebnisse vorzustellen. Thematische Schwerpunkte lagen unter anderem in den Bereichen Recycling, Materialforschung, textile Technologien und innovative Lehrkonzepte.
 

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Fachbereichs Textil- und Bekleidungstechnik der Hochschule Niederrhein (HSNR) haben sich auf der internationalen AUTEX (Association of Universities for Textiles) Konferenz 2025 in Dresden mit vielfältigen Beiträgen präsentiert. Die Konferenz, die vom 11. bis 13. Juni stattfand, zählt zu den weltweit führenden Plattformen für den wissenschaftlichen Austausch im Bereich Textilforschung.
 
Als neues Mitglied der AUTEX - seit 2024 vertreten, ermöglicht durch das Promotionsrecht für Hochschulen für Angewandte Wissenschaften durch das Promotionskolleg NRW - nutzten die Forschenden der HSNR die Gelegenheit, aktuelle Projekte und Forschungsergebnisse vorzustellen. Thematische Schwerpunkte lagen unter anderem in den Bereichen Recycling, Materialforschung, textile Technologien und innovative Lehrkonzepte.
 
Leon Blanckart präsentierte das Projekt AlgaTex, in dem das Potenzial fädiger Südwasseralgen als Rohstoff für die Textilindustrie erforscht wird. Die bisherigen Materialentwicklungen weisen vielversprechende Eigenschaften für biobasierte Funktions- und technische Textilien auf. Dr. Anna Missong stellte Forschungsergebnisse aus dem Projekt SiWerTex vor, das sich mit dem chemischen Recycling flammgeschützter Polyestertextilien und der Identifikation geeigneter Rückgewinnungspfade von Wertstoffen beschäftigt.
 
Professor Dr. Boris Mahltig zeigte Möglichkeiten zur Färbung von Naturfasern mit Holzextrakten auf und veranschaulichte deren Potential für die Entwicklung vollständig biobasierter und nachhaltiger Textilien. Dr. Prisca Holderied stellte die Ergebnisse ihrer Promotion vor, in der ein neues Strickverfahren zur Herstellung innovativer Strukturen entwickelt und hinsichtlich seiner Eigenschaften untersucht wurde.
 
Lisa Gudehus berichtete über erste Ergebnisse des Projekts ReCircleTex, das am Center Textillogistik angesiedelt ist. Im Fokus stand die systematische Sortierung von Wäschereitextilien mithilfe von Nahinfrarot-Technologie um die Materialzusammensetzung zu identifizieren. Dr. Priscilla Reiners stellte eine neue Evaluierungsmethode vor, die das Stichverhalten von stichhemmender Bekleidung misst. Hierbei wird nicht nur die Tiefe des Stichs, sondern auch das Stichtrauma analysiert.
 
Im Lehrprojekt „Nachhal(l)tigkeit“ von Marie Christine Reuters wird das Thema Nachhaltigkeit in der Textil- und Bekleidungsindustrie in den Fokus gerückt. In dem neu entwickelten Wahlpflichtfach kommen moderne Lernmethoden wie das Problem-Based-Learning und der Flipped Classroom zum Einsatz.
 
Alexandra Glogowsky zeigte, wie sich mithilfe eines 3D-Druckverfahrens geschlossene, wasserdichte Beschichtungen präzise auf Textilien aufbringen lassen – passgenau und digital gesteuert. Leona Niemeyer beleuchtete den aktuellen Stand der Nutzung von Wärmepumpen in der Textilveredelung und skizzierte den bestehenden Forschungsbedarf zur Effizienzsteigerung und Systemintegration.

Quelle:

Hochschule Niederrhein

27.06.2025

Beschluss über Mindestlohnerhöhung belastet Wirtschaft

Südwesttextil bewertet die Erhöhung des Mindestlohns als herausfordernd in wirtschaftlich schwierigen Zeiten und fordert ein Ende der politischen Einmischungen. 

Die unabhängige Mindestlohnkommission hat in einer Gesamtabwägung eine Erhöhung in zwei Stufen von aktuell 12,82 Euro auf 13,90 Euro zum 01.01.2026 und zum 01.01.2027 auf 14,60 Euro einstimmig beschlossen.

Zuvor hat der Koalitionsvertrag einen Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 als erreichbar identifiziert. Südwesttextil hat dies wie viele andere Verbände als Widerspruch zur Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission und Eingriff in die Tarifautonomie identifiziert.

Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner erklärt: „Die konjunkturelle Lage in Deutschland ist nach wie vor sehr brisant. Eine Erhöhung des Mindestlohns ist vor diesem Hintergrund generell eine Belastung für die Wirtschaft. Die nunmehr erfolgte Gesamtabwägung, unabhängig von politischen Beeinflussungen und die Entscheidung für zwei Stufen bringt zumindest Planbarkeit. Wir erwarten daher von der Politik, dass diese Entscheidung akzeptiert und weitere Beeinflussungen oder Eingriffe unterlassen werden.“ 

Südwesttextil bewertet die Erhöhung des Mindestlohns als herausfordernd in wirtschaftlich schwierigen Zeiten und fordert ein Ende der politischen Einmischungen. 

Die unabhängige Mindestlohnkommission hat in einer Gesamtabwägung eine Erhöhung in zwei Stufen von aktuell 12,82 Euro auf 13,90 Euro zum 01.01.2026 und zum 01.01.2027 auf 14,60 Euro einstimmig beschlossen.

Zuvor hat der Koalitionsvertrag einen Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 als erreichbar identifiziert. Südwesttextil hat dies wie viele andere Verbände als Widerspruch zur Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission und Eingriff in die Tarifautonomie identifiziert.

Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner erklärt: „Die konjunkturelle Lage in Deutschland ist nach wie vor sehr brisant. Eine Erhöhung des Mindestlohns ist vor diesem Hintergrund generell eine Belastung für die Wirtschaft. Die nunmehr erfolgte Gesamtabwägung, unabhängig von politischen Beeinflussungen und die Entscheidung für zwei Stufen bringt zumindest Planbarkeit. Wir erwarten daher von der Politik, dass diese Entscheidung akzeptiert und weitere Beeinflussungen oder Eingriffe unterlassen werden.“ 

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.