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28.08.2025

Ultra Fast Fashion: „EU-Vernichtungsverbot wird Wirkung verfehlen“

Das von der EU geplante Vernichtungsverbot unverkaufter Konsumgüter geht inhaltlich an den Marktmechanismen vorbei und verfehlt sein Ziel, wenn parallel asiatische E-Commerce Plattformen weiter den Markt mit qualitativ minderwertiger Ware überschwemmen, das ist die Einschätzung des baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsverbandes Südwesttextil. 

Im Rahmen der Ökodesign-Verordnung plant die Europäische Kommission die Vernichtung von unverkauften Konsumgütern wie Textilien oder Bekleidung zu verbieten. Stattdessen sollen Produkte aufbereitet, wiederverwendet und nur im Ausnahmefall vernichtet werden. 

Das von der EU geplante Vernichtungsverbot unverkaufter Konsumgüter geht inhaltlich an den Marktmechanismen vorbei und verfehlt sein Ziel, wenn parallel asiatische E-Commerce Plattformen weiter den Markt mit qualitativ minderwertiger Ware überschwemmen, das ist die Einschätzung des baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsverbandes Südwesttextil. 

Im Rahmen der Ökodesign-Verordnung plant die Europäische Kommission die Vernichtung von unverkauften Konsumgütern wie Textilien oder Bekleidung zu verbieten. Stattdessen sollen Produkte aufbereitet, wiederverwendet und nur im Ausnahmefall vernichtet werden. 

Das Ziel dieser Regulierung, der massenhaften Vernichtung von Textilien vorzubeugen, sei zwar nachvollziehbar; verfehle aber vor dem Hintergrund der aktuellen Marktmechanismen seine Wirkung. Die Textil- und Bekleidungsindustrie in Baden-Württemberg, so der Verband, hat ein evidentes Interesse, nachhaltige Textilien zu produzieren, diese auch tatsächlich zu verkaufen und z.B. Retouren, soweit möglich, der Aufbereitung oder Wiederverwertung zuzuführen. Vernichtet wird nur, wenn eine Wiederverwertung ökonomisch keinen Sinn macht oder wichtige Produkteigenschaften beschädigt worden sind. 

Demgegenüber überschwemmen insbesondere asiatische Onlineplattformen mit zumeist minderwertigen Produkten den einheimischen Markt. Der sehr günstige Kaufpreis der Sendungen wird bei einem Rückgabewunsch der Kunden zwar erstattet, aber in der Regel als Retoure nicht zurückgenommen oder seitens des Kunden direkt vernichtet. Da es sich bei diesen Plattformen um reine Vermittler handele und der asiatische Produzent nicht dem Geltungsbereich der europäischen Ökodesignverordnung unterliege, laufe das Ziel des Vernichtungsverbots letztlich weitestgehend ins Leere. 

Demgegenüber werden Unternehmen der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie im Zuge dieser Verordnung weitere bürokratische Pflichten auferlegt, beispielsweise im Bereich des verantwortlichen Umgangs mit Retouren. 

Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner erklärt: „In der europäischen Textil- und Bekleidungsindustrie werden unverkaufte Produkte nicht leichtfertig vernichtet. Im Gegenteil, unsere Branche ist bereit, Maßnahmen und Systeme für Kreislaufwirtschaft maßgeblich mitzugestalten. Umgekehrt sehen wir bereits nach wenigen Jahren des Markteintritts von Ultra Fast Fashion Plattformen aus dem asiatischen Raum ein stark erhöhtes Aufkommen von Produkten, die aufgrund mangelnder Qualität und schwer zu identifizierbaren Chemikalien bereits nicht mehr in der Abfallwirtschaft verwertbar sind. Trotz den Vorgaben der Europäischen Kommission, stehen wir schon jetzt vor Müllbergen, die nicht recycelt werden können.“

Entscheidend ist aus Perspektive des Wirtschafts- und Arbeitgeberverbands Südwesttextil, dass Verbraucherinnen und Verbraucher für den ressourcenschonenden Umgang mit Produkten sensibilisiert werden, die Flut an minderwertigen Produkten zu Dumpingpreisen bereits an den EU-Außengrenzen effektiv eingedämmt, die Zollfreigrenze zeitnah geschlossen und eine Bereitstellung von Produkten innerhalb der EU zwingend an einen verantwortlichen Wirtschaftsakteur bzw. dessen Bevollmächtigen gebunden ist, der bei möglichen Verstößen finanziell greifbar ist. 

Für das von der EU geplante Vernichtungsverbot unverkaufter Konsumgüter sieht Südwesttextil den Bedarf, dass die darin enthaltenen Regelungen verhältnismäßig bleiben müssen. Im Fokus müsse zuallererst stehen, ob die Wiederaufbereitung wirtschaftlich sei. Ausnahmeregelungen müssten erweitert werden für Produkte wie Hygieneartikel oder Arbeits- und Schutzbekleidung, die nach Beschädigung nicht wieder aufbereitet werden können. Offenlegungs- und Dokumentationspflichten sollten zudem reduziert, bestehende Nachweise anerkannt und Prüfmechanismen risikobasiert etabliert werden.

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

27.08.2025

HDE: Bundesregierung soll Binnenkonjunktur zum Wachstumsmotor machen

In einem Brief an Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) die Bundesregierung zu raschen Maßnahmen zur Stützung der Binnenwirtschaft auf. Geopolitische Unsicherheiten, globale Handelskonflikte und eine schwächelnde Weltkonjunktur machten es umso wichtiger, ein Hauptaugenmerk auf die Binnenkonjunktur zu richten. Denn gerade in diesem Bereich sei die Politik schnell handlungsfähig.

In einem Brief an Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) die Bundesregierung zu raschen Maßnahmen zur Stützung der Binnenwirtschaft auf. Geopolitische Unsicherheiten, globale Handelskonflikte und eine schwächelnde Weltkonjunktur machten es umso wichtiger, ein Hauptaugenmerk auf die Binnenkonjunktur zu richten. Denn gerade in diesem Bereich sei die Politik schnell handlungsfähig.

„Die internationalen Krisen sind gewaltig. Zollkonflikte und Kriege schlagen auf Handelsbeziehungen und den Export von Gütern voll durch. Es herrscht große Unsicherheit. Es ist richtig und wichtig, dass die Bundesregierung sich in diesem schwierigen Umfeld für gute Rahmenbedingungen der heimischen Wirtschaft einsetzt. Starke Industrien werden auch weiterhin das Rückgrat unseres Landes bilden. Doch dabei darf die Binnenwirtschaft nicht aus dem Fokus geraten. Im eigenen Land und in der EU ist der Einfluss der Bundesregierung größer als im internationalen Kontext. Die Politik muss in diesen Zeiten vor allem ihre Hausaufgaben vor der eigenen Haustür erledigen und dafür sorgen, dass die Binnenwirtschaft ein Stabilitätsanker ist und zum gesamtwirtschaftlichen Wachstumstreiber wird“, so HDE-Präsident Alexander von Preen.

Deshalb fordert der HDE eine Stärkung der Binnennachfrage durch gezielte Entlastungen von Haushalten mit niedrigem und mittlerem Einkommen. Gleichzeitig müssen Steuererhöhungen tabu sein. „Zudem braucht es dringend Entlastungen für kleine und mittelständische Unternehmen. Bürokratieabbau, niedrigere Energiekosten und Investitionsanreize sind zentrale Voraussetzungen für wirtschaftliches Wachstum vor Ort. Deshalb muss auch die Stromsteuersenkung für alle kommen“, so der HDE-Präsident. Insbesondere im Bereich Digitalisierung setzt sich der HDE für gezielte Unterstützung durch staatliche Förderprogramme ein.

„Die Binnenkonjunktur ist kein Selbstläufer. Aber sie ist für die Bundesregierung einfacher zu beeinflussen als die komplexe internationale Lage. Hier muss die Politik rasch und entschlossen handeln. Dann haben wir die Chance, unsere Binnenwirtschaft wirkungsvoll anzukurbeln. Am Ende würden davon alle profitieren: Die Unternehmen, die Beschäftigten und die Gesamtwirtschaft“, so von Preen weiter. Der Einzelhandel als drittgrößter Arbeitgeber des Landes und starke Branche der Binnenwirtschaft stehe bereit, sich konstruktiv einzubringen.

Quelle:

HDE Handelsverband Deutschland

27.08.2025

REACH-Revision: Südwesttextil fordert risikobasierten Ansatz der EU-Chemikalienpolitik

Statt der geplanten Vereinfachung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, beinhalten die Eckpunkte für die Überarbeitung der EU-Chemikalienregulierung vor allem Pauschalierungen und erhöhten Aufwand für Unternehmen, so der der baden-württembergische Verband der Textil- und Bekleidungsindustrie. Südwesttextil fordert deshalb eine risikobasierte Neuausrichtung.

Die Europäische Chemikalienregulierung „REACH“ soll im Rahmen eines neuen Pakets für die chemische Industrie „New Chemicals Industry Package“ überarbeitet werden. Die bereits 2020 angekündigte Revision ist Bestandteil des Clean Industrial Deals und des Arbeitsprogramms der Kommission für das laufende Jahr. Bis Ende des Jahres soll die EU-Chemikalienregulierung deutlich vereinfacht werden. 

Statt der geplanten Vereinfachung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, beinhalten die Eckpunkte für die Überarbeitung der EU-Chemikalienregulierung vor allem Pauschalierungen und erhöhten Aufwand für Unternehmen, so der der baden-württembergische Verband der Textil- und Bekleidungsindustrie. Südwesttextil fordert deshalb eine risikobasierte Neuausrichtung.

Die Europäische Chemikalienregulierung „REACH“ soll im Rahmen eines neuen Pakets für die chemische Industrie „New Chemicals Industry Package“ überarbeitet werden. Die bereits 2020 angekündigte Revision ist Bestandteil des Clean Industrial Deals und des Arbeitsprogramms der Kommission für das laufende Jahr. Bis Ende des Jahres soll die EU-Chemikalienregulierung deutlich vereinfacht werden. 

Neue REACH-Eckpunkte: Mehr Aufwand statt Entlastung für Unternehmen
Die nun vorliegenden Eckpunkte bedeuten aus Perspektive der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie allerdings keine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie. Angestrebte Maßnahmen wie die Einführung der Prüfung von Auswirkungen auf KMU oder die Digitalisierung von Sicherheitsdatenblättern sind zwar vorgesehen, zahlen aber nicht direkt oder nur mittelfristig auf die Vereinfachung in der Praxis ein. Dem gegenüber steht, dass die Gültigkeit der Registrierungen auf zehn Jahre befristet werden soll. Unternehmen haben also zukünftig einen höheren Aufwand, der nach aktuellen Planungen mit einer Erhöhung der Gebühren um 19,5 % ebenfalls teurer wird. Von der Kostensteigerung sind lediglich kleine und mittelständische Unternehmen ausgenommen. 

Polymere im Fokus: Textilbranche sieht praxisferne Regulierung
Ausnahmen und Sonderregelungen sollen gestrichen werden, um eine Vereinheitlichung zu schaffen. Was nach Erleichterungen klingt, bedeutet in der Praxis: es werden mehr Stoffe pauschal reguliert, mehr Pflichtangaben von Daten und Dokumentationen fällig. Die Eckpunkte beinhalten ebenfalls erhöhte Informations- und Prüfanforderungen, beispielsweise für Polymere. Diese sind in der Textilindustrie in Spinnprozessen für synthetische Fasern und Garnen ebenso wichtig, wie für Eigenschaften z.B. Farbechtheit oder Flammschutz von Textilien. Der Vorschlag sieht eine Notifizierung ab einer Tonne pro Jahr vor. Ohne vorherige Analyse, ob es überhaupt einen Regulierungsbedarf gibt, fällt eine hohe Anzahl von Stoffen unter eine für sie völlig ungeeignete Informationspflicht. 

Gefahrenbasierte Regulierung gefährdet wichtige Industriezweige
Südwesttextil bewertet die Eckpunkte einer rein gefahrenbasierten Regulierung, die pauschal einschränkt, unabhängig davon, ob bei der tatsächlichen Verwendung ein Risiko für Mensch oder Umwelt gegeben ist, als deutlichen Rückschritt in der Wettbewerbsagenda der Europäischen Kommission. Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner fasst zusammen: „Die europäische Chemikalienpolitik bedarf einer grundsätzlichen Neufokussierung. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich gemäß des Koalitionsvertrags für einen risikobasierten Ansatz und eine echte Kehrtwende einzusetzen. Wichtig ist eine Ausgewogenheit zwischen notwendiger Regulierung zum Schutz von Mensch und Umwelt bei tatsächlich vorliegenden Risiken, dem Bedarf an Chemikalien für die Produktion im heutigen Alltag unverzichtbarer Güter und der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen. Mit den nun angedachten pauschalen Regulierungen drohen wir endgültig sehr wichtige Industriezweige zu verlieren.“ 

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil 

26.08.2025

BVMed: Umweltrecht-Vorgaben für die MedTech-Branche

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat seinen Infoservice zu den umweltrechtlichen Vorgaben für die MedTech-Branche aktualisiert und erweitert. Insgesamt sind 24 Infoblätter in deutscher und jetzt auch in englischer Sprache zu zentralen nationalen und europäischen Rechtsakten mit einem Überblick zu Anwendungsbereichen, gesetzlichen Verpflichtungen und Zeitplänen verfügbar. Der kostenfreie BVMed-Service kann auf Deutsch unter www.bvmed.de/umweltrecht-service und auf Englisch unter www.bvmed.de/environmental-law abgerufen werden.

„Die MedTech-Branche ist von zahlreichen umweltrechtlichen Vorgaben direkt oder indirekt betroffen. Um hier Orientierung zu geben, stellt der BVMed seit 2023 Info- und Themenblätter bereit, die wir regelmäßig aktualisieren und erweitern“, so BVMed-Nachhaltigkeitsexpertin Clara Allonge. Damit würden insbesondere KMU bei der Einordnung des umfassenden Umweltrechts unterstützt werden. 

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat seinen Infoservice zu den umweltrechtlichen Vorgaben für die MedTech-Branche aktualisiert und erweitert. Insgesamt sind 24 Infoblätter in deutscher und jetzt auch in englischer Sprache zu zentralen nationalen und europäischen Rechtsakten mit einem Überblick zu Anwendungsbereichen, gesetzlichen Verpflichtungen und Zeitplänen verfügbar. Der kostenfreie BVMed-Service kann auf Deutsch unter www.bvmed.de/umweltrecht-service und auf Englisch unter www.bvmed.de/environmental-law abgerufen werden.

„Die MedTech-Branche ist von zahlreichen umweltrechtlichen Vorgaben direkt oder indirekt betroffen. Um hier Orientierung zu geben, stellt der BVMed seit 2023 Info- und Themenblätter bereit, die wir regelmäßig aktualisieren und erweitern“, so BVMed-Nachhaltigkeitsexpertin Clara Allonge. Damit würden insbesondere KMU bei der Einordnung des umfassenden Umweltrechts unterstützt werden. 

Neu aufgenommen wurde ein Infoblatt zur Zwangsarbeits-Verordnung (kurz FLR, engl. „Forced Labour Regulation“), die zum 13. Dezember 2024 in Kraft getreten ist und ab dem 14. Dezember 2027 vollständig gilt. Einige Regelungen zur Vorbereitung der Behörden gelten bereits seit dem 13. Dezember 2024. Die FLR gilt branchen- und produktunabhängig für alle Wirtschaftsakteure, heißt es im BVMed-Infoblatt. Damit gilt die Verordnung umfassend und beschränkt sich nicht auf große Marktakteure oder besonders von Zwangsarbeit betroffene Branchen. Nicht erfasst von der FLR ist die Rücknahme von Produkten, die bereits den Endnutzer auf dem Unionsmarkt erreicht haben.

Die 24 Übersichten zu Rechtsakten und Themen im Überblick:

  1. Abfallverbringungs-Verordnung (AbfallverbringungsVO)
  2. Batteriegesetz (BattG)
  3. Batterie-Verordnung (BattVO)
  4. Biozid-Verordnung (BiozidVO)
  5. CLP-Verordnung (CLP-VO)
  6. Einwegkunststoffkennzeichnungs-Verordnung (EWKKennzV), Einwegkunststoffverbots-Verordnung (EWKVerbotsV), Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG), Einwegkunststofffonds-Verordnung (EWKFondsV)
  7. Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
  8. Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV)
  9. Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung
  10. EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)
  11. EU-Sorgfaltspflichtenrichtlinie (CSDDD)
  12. F-Gas-Verordnung
  13. Konfliktmineralien-Verordnung
  14. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  15. Ökodesign-Regulierung
  16. POP-Verordnung
  17. REACH-Verordnung
  18. Textilkennzeichnungs-Verordnung
  19. Themenblatt „Green Claims“
  20. Themenblatt „laufende Initiativen“
  21. Verordnung zur entwaldungsfreien Lieferkette
  22. Verpackungsgesetz (VerpackG)
  23. Verpackungs-Verordnung (VerpackungsVO)
  24. Zwangsarbeits-Verordnung (FLR)
Quelle:

Bundesverband Medizintechnologie BVMed e. V.

Schuhe Loafer Foto Rakin, Pixabay
25.08.2025

Schuhhandel: Schwaches erstes Halbjahr, Schließungszahlen steigen

Der BTE geht nach ersten Hochrechnungen davon aus, dass der Schuhhandel das erste Halbjahr 2025 im Durchschnitt mit einem Umsatzminus von drei bis vier Prozent gegenüber 2024 abgeschlossen hat. Gemäß Statistischen Bundesamt lagen alle sechs Monate einstellig im Minus, wobei nur der März fast ein Umsatzpari erreichen konnte.  

Ganz anders stellt sich die Situation im Online-Handel dar. Laut der repräsentativen Verbraucherbefragung des E-Commerce-Verbands bevh haben die Kunden ihre Schuhe im ersten Halbjahr vermehrt online gekauft. So stiegen die Online-Ausgaben bei Schuhen im ersten Quartal 2025 um 5,8 Prozent und im zweiten Quartal sogar um 7,6 Prozent. „Hier spielt sicher eine Rolle, dass sich in der Corona-Zeit viele Kunden an den Online-Einkauf und die Informationssuche im Netz gewöhnt haben und auch die Qualität der Angebote stetig gestiegen ist“, konstatiert BTE-Schuh-Experte Sönke Padberg. 

Der BTE geht nach ersten Hochrechnungen davon aus, dass der Schuhhandel das erste Halbjahr 2025 im Durchschnitt mit einem Umsatzminus von drei bis vier Prozent gegenüber 2024 abgeschlossen hat. Gemäß Statistischen Bundesamt lagen alle sechs Monate einstellig im Minus, wobei nur der März fast ein Umsatzpari erreichen konnte.  

Ganz anders stellt sich die Situation im Online-Handel dar. Laut der repräsentativen Verbraucherbefragung des E-Commerce-Verbands bevh haben die Kunden ihre Schuhe im ersten Halbjahr vermehrt online gekauft. So stiegen die Online-Ausgaben bei Schuhen im ersten Quartal 2025 um 5,8 Prozent und im zweiten Quartal sogar um 7,6 Prozent. „Hier spielt sicher eine Rolle, dass sich in der Corona-Zeit viele Kunden an den Online-Einkauf und die Informationssuche im Netz gewöhnt haben und auch die Qualität der Angebote stetig gestiegen ist“, konstatiert BTE-Schuh-Experte Sönke Padberg. 

Der BTE sieht zudem die anhaltende Insolvenz- und Schließungswelle als ein Hauptgrund für die schwache Umsatzentwicklung im stationären Schuhfachhandel. Seit einigen Jahren vergeht kaum eine Woche, in der nicht ein traditionelles Schuhgeschäft für immer seine Türen schließt. Selbst in mittelgroßen Städten fehlt mittlerweile oft ein Schuhhaus mit einem breiten Marken-Sortiment und kompetenter Fachberatung. Es ist also nachvollziehbar, dass immer mehr Kunden – sicher auch gezwungenermaßen – ihre Schuhkäufe im Internet tätigen. „Oder sie gehen dazu in den Modehandel, der in den letzten Jahren sein Bekleidungssortiment zur Komplettierung des Outfits zunehmend um Schuhe erweitert hat“, weiß Padberg. 

Tatsächlich sind die Schließungszahlen im Schuhhandel schon seit vielen Jahren dramatisch gestiegen. Der BTE geht davon aus, dass aktuell maximal rund 2.500 Unternehmen schwerpunktmäßig Schuhe in Deutschland verkaufen. 2010 waren es laut Umsatzsteuerstatistik noch über 5.000 Unternehmen. Die Zahl der stationären Schuhhändler hat sich damit binnen 15 Jahren mehr als halbiert. Bei Einbeziehung der Filialen dürfte der Schwund ähnlich groß sein. Padberg: Wir gehen davon aus, dass Gesamtbestand aller stationären Schuhläden aktuell auf unter 8.000 gefallen ist.  
 
Für diese Entwicklung gibt es primär zwei Gründe: Zum einen finden mittelständische Schuhhändler oftmals keinen Nachfolger, was sicher auch demografische Ursachen hat. Denn dieses Phänomen beklagen auch andere mittelständische Branchen. Zum anderen befindet sich der stationäre Schuhhandel mindestens seit der Corona-Pandemie in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation, die im Extremfall zu Geschäftsschließungen oder sogar Insolvenzen geführt hat. So liegt der Umsatz im stationären Schuhfachhandel immer noch einige Prozentpunkte unter dem Vor-Corona-Niveau von 2019. „Gleichzeitig sind die Kosten seit 2020 um rund 30 Prozent gestiegen, so dass viele Schuhhändler in den roten Zahlen landen“, berichtet Sönke Padberg. 

Auch für das laufende Jahr ist die Mehrheit der Schuhfachhändler skeptisch. Gemäß der aktuellen „HDE-Konjunkturumfrage Sommer“ rechnen zwei Drittel der teilnehmenden Schuh- und Lederwarenhändler 2025 mit einem Umsatzrückgang, nur knapp jeder fünfte geht von einem Zuwachs aus. Als aktuelle Top-Themen bzw. Problemfelder werden dabei von 78 Prozent die allgemeine Kaufzurückhaltung genannt. Auf den nächsten Plätzen folgen die Bürokratie-Belastung (63 Prozent) sowie der Mindestlohn und der Attraktivitätsverlust der Innenstädte (jeweils 51 Prozent).    

Hinweis: Nach Hochrechnungen des BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren lagen die Umsätze mit Schuhen in Deutschland im Jahr 2024 bei 11,62 Milliarden Euro (inkl. MwSt.) und damit 0,8 Prozent bzw. 90 Mio. Euro unter dem Wert von 2023. Besonders betroffen war der stationäre Schuhfachhandel mit Einbußen in Höhe von 100 Mio. Euro bzw. minus 1,5 Prozent, während der Online-Handel 2024 um 20 Mio. € bzw. 0,7 Prozent zulegen konnte. 

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

Broschüre zu Klinischen Prüfungen mit Medizinprodukten Bild BVMed
Broschüre zu Klinischen Prüfungen mit Medizinprodukten
21.08.2025

Neue BVMed-Broschüre zu Klinischen Prüfungen mit Medizinprodukten

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) informiert mit einer neuen Fachbroschüre über Klinische Prüfungen mit Medizinprodukten unter der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR). Der 59-seitige praxisorientierte Leitfaden des BVMed geht detailliert auf Arten von klinischen Prüfungen, Schnittstellen zum Qualitätsmanagement-System, ethische Erwägungen, regulatorische Anforderungen sowie alle Normen und Leitlinien zur Umsetzung ein. Außerdem werden die Planung der klinischen Prüfung, der Genehmigungsantrag, die Durchführung, die Verantwortlichkeiten sowie die Verwendung der Ergebnisse der klinischen Prüfung beleuchtet.

Klinische Prüfungen dienen der Bewertung der Sicherheit und Leistungsfähigkeit eines Medizinproduktes. Dazu werden die klinischen Daten in der klinischen Bewertung systematisch gesammelt, analysiert und bewertet. Sie sind Grundlagen für die Konformitätsbewertung des Medizinproduktes, die weitergehende Bewertung eines CE-gekennzeichneten Medizinproduktes sowie sonstige wissenschaftliche oder andere Fragestellungen. 

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) informiert mit einer neuen Fachbroschüre über Klinische Prüfungen mit Medizinprodukten unter der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR). Der 59-seitige praxisorientierte Leitfaden des BVMed geht detailliert auf Arten von klinischen Prüfungen, Schnittstellen zum Qualitätsmanagement-System, ethische Erwägungen, regulatorische Anforderungen sowie alle Normen und Leitlinien zur Umsetzung ein. Außerdem werden die Planung der klinischen Prüfung, der Genehmigungsantrag, die Durchführung, die Verantwortlichkeiten sowie die Verwendung der Ergebnisse der klinischen Prüfung beleuchtet.

Klinische Prüfungen dienen der Bewertung der Sicherheit und Leistungsfähigkeit eines Medizinproduktes. Dazu werden die klinischen Daten in der klinischen Bewertung systematisch gesammelt, analysiert und bewertet. Sie sind Grundlagen für die Konformitätsbewertung des Medizinproduktes, die weitergehende Bewertung eines CE-gekennzeichneten Medizinproduktes sowie sonstige wissenschaftliche oder andere Fragestellungen. 

Wesentliche Vorgaben lassen sich aus der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) ableiten. Sie werden durch nationale Gesetze ergänzt, beispielsweise in Deutschland durch das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz. Das Deutsche Medizinprodukte-Informations- und Datenbanksystem bildet mit dem Modul „Klinische Prüfungen/Leistungsbewertungsprüfungen“ das nationale Portal für Anzeigen und Anträge im Medizinproduktebereich.

Zukünftig wird das elektronische EUDAMED-System für klinische Prüfungen als verpflichtendes Kooperationsinstrument der Mitgliedstaaten dienen, über das Sponsoren die Anträge für klinische Prüfungen an einen oder mehrere Mitgliedstaaten einreichen und schwerwiegende unerwünschte Ereignisse, Produktmängel und diesbezügliche Aktualisierungen melden.

Klinische Prüfungen müssen zudem im Einklang mit internationalen Leitlinien, wie der Norm EN ISO 14155 über die gute klinische Praxis für die klinische Prüfung von Medizinprodukten an Menschen durchgeführt werden. Die ethischen Grundsätze der Deklaration von Helsinki des Weltärztebundes bilden die Grundlage zur Durchführung für klinische Forschung am Menschen.

Eine Reihe von Leitlinien der „Medical Device Coordination Group“ (MDCG) geben Hilfestellung zur Umsetzung der MDR. Auch diese werden von der BVMed-Broschüre eingehend behandelt.

19.08.2025

Textiles Gaming zur Berufsorientierung mit Südwesttextil

Gaming boomt – und die Textil- und Bekleidungsindustrie in Baden-Württemberg spielt mit. Mit der „texhub.world“ verbindet Südwesttextil Branchenwelten in einer interaktiven Open-World, die textile Vielfalt spielerisch erlebbar macht.

In dieser Woche trifft sich die Gaming-Welt auf der gamescom 2025 in Köln, wo hunderttausende Besucherinnen und Besucher sowie führende Akteure der Branche zusammenkommen. Laut dem Verband der deutschen Games-Branche wächst der Markt stetig – und verändert sich spürbar: Das Publikum wird vielfältiger und mobile Endgeräte machen Spiele jederzeit zugänglich.

Gaming boomt – und die Textil- und Bekleidungsindustrie in Baden-Württemberg spielt mit. Mit der „texhub.world“ verbindet Südwesttextil Branchenwelten in einer interaktiven Open-World, die textile Vielfalt spielerisch erlebbar macht.

In dieser Woche trifft sich die Gaming-Welt auf der gamescom 2025 in Köln, wo hunderttausende Besucherinnen und Besucher sowie führende Akteure der Branche zusammenkommen. Laut dem Verband der deutschen Games-Branche wächst der Markt stetig – und verändert sich spürbar: Das Publikum wird vielfältiger und mobile Endgeräte machen Spiele jederzeit zugänglich.

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil greift diese Trends auf und lädt in die „texhub.world“ ein – interaktiv, generationsübergreifend, kostenfrei, direkt im Browser und mobil verfügbar. Mit über 30.000 Aufrufen und 2,5 Millionen Social-Media-Impressionen in den ersten zwei Monaten verzeichnet die neue Online-Plattform bereits positive Resonanz. Das Spiel lädt dazu ein, textile Produkte und Berufsbilder in einer interaktiven Open-World zu entdecken. Die virtuelle Karte, die Baden-Württemberg nachempfunden ist, führt durch zehn Stationen der textilen Wertschöpfungskette. Spielerinnen und Spieler erleben die Branche durch acht Quests, 80 Charaktere und eine intuitive Navigation.

Die Plattform integriert über 60 Unternehmen mit mehr als 250 Stellenangeboten – von der Ausbildung bis zur Management-Position. So macht die texhub.world nicht nur Spaß, sondern bietet auch Berufsorientierung und Karrierechancen.

Games made in Baden-Württemberg: Brücke zwischen Branchen
Bei der Entwicklung setzt Südwesttextil auf die in Baden-Württemberg gut vernetzte Gaming-Industrie, die sich am „Games BW“-Gemeinschaftsstand ebenfalls in Köln trifft. „Mit der texhub.world möchten wir die Textil- und Bekleidungsindustrie, als eine der traditionsreichsten Industrien Baden-Württembergs mit einer der jüngsten Industriezweige in Baden-Württemberg zusammenbringen“, so Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner. Die Plattform hat Südwesttextil mit SOLID WHITE aus Stuttgart umgesetzt.

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V. 

12.08.2025

100 Tage Bundesregierung: Südwesttextil zieht kritisch Bilanz

Umsatzrückgang und Beschäftigtenverlust prägen das erste Halbjahr der Textilindustrie in Baden-Württemberg. Nach 100 Tagen Bundesregierung stehen erste Schritte der Wirtschaftswende neuen Bürokratiebelastungen und einem nicht gegenfinanzierten Rentenpaket 2025 gegenüber. Südwesttextil fordert eine konsequente Entbürokratisierung des Arbeitsmarkts und ein klares Bekenntnis zu einer zukunftsfesten Sozialpolitik, die den demografischen Wandel und die Generationengerechtigkeit berücksichtigt.

Im ersten Halbjahr hat die baden-württembergische Textilindustrie einen Umsatzrückgang von 4,1 Prozent verzeichnet. Die Anzahl der Beschäftigten ist in der gesamten Branche im Vergleich zum Vorjahr um 2,4 Prozent gesunken. Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil sieht den Wirtschaftsstandort unter großer Belastung durch Bürokratie, Strukturveränderungen und demografischen Wandel. 

Umsatzrückgang und Beschäftigtenverlust prägen das erste Halbjahr der Textilindustrie in Baden-Württemberg. Nach 100 Tagen Bundesregierung stehen erste Schritte der Wirtschaftswende neuen Bürokratiebelastungen und einem nicht gegenfinanzierten Rentenpaket 2025 gegenüber. Südwesttextil fordert eine konsequente Entbürokratisierung des Arbeitsmarkts und ein klares Bekenntnis zu einer zukunftsfesten Sozialpolitik, die den demografischen Wandel und die Generationengerechtigkeit berücksichtigt.

Im ersten Halbjahr hat die baden-württembergische Textilindustrie einen Umsatzrückgang von 4,1 Prozent verzeichnet. Die Anzahl der Beschäftigten ist in der gesamten Branche im Vergleich zum Vorjahr um 2,4 Prozent gesunken. Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil sieht den Wirtschaftsstandort unter großer Belastung durch Bürokratie, Strukturveränderungen und demografischen Wandel. 

100 Tage Bundesregierung: Wirtschaftspolitische Konsequenz gefordert
In dieser Woche ist die schwarz-rote Bundesregierung seit 100 Tagen im Amt und sieht die Umsetzung der Wirtschaftswende eingeleitet. Südwesttextil bewertet positiv, dass zentrale Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, wie das steuerliche Investitionssofortprogramm, die Abschaffung der Gasspeicherumlage oder das neue Vergabebeschleunigungsgesetz, bereits umgesetzt wurden. Dies ist aber nicht ausreichend, um eine wirtschaftspolitische Trendwende einzuleiten, wenn gleichzeitig US-Zölle den Handel erschweren und Gesetzesvorhaben wie das Tariftreuegesetz und das Rentenpaket für neue Bürokratie und Belastungen sorgen. 

Rentenpaket 2025: Südwesttextil kritisiert fehlende Gegenfinanzierung, Reformen und Generationengerechtigkeit
Das Rentenpaket wurden in der letzten Woche im Bundeskabinett mit drei zentralen Gesetzesvorhaben beschlossen. Aus Perspektive des Wirtschafts- und Arbeitgeberverbands Südwesttextil gehen sowohl die Mütterrente III als auch die Stabilisierung des Rentenniveaus auf 48 Prozent des jeweils geltenden Durchschnittslohns bis 2031 an der Realität vorbei. Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner: „Diese Rentenpolitik entbehrt jeglicher Gegenfinanzierung und belastet jüngere Generationen mit einer enormen Hypothek. Wir benötigen dringend Reformen, die das Renten- und Sozialsystem zukunftssicher machen und dabei nicht ausblenden, dass Beitragszahlende einer immer größeren Gruppe von Leistungsbeziehenden gegenüberstehen.“ Mit der Entwicklung von Reformen erst ab dem nächsten Jahr zu beginnen, ist viel zu spät. Um das Rentensystem langfristig zu sichern und generationengerecht zu finanzieren, bedarf es vielfältiger Ansätze. Andere Länder in Europa zeigen bereits, wie eine Kombination aus progressiver Anpassung des Rentenalters an die Lebenserwartung, einer ergänzenden Kapitaldeckung durch Aktien und mehr privater Vorsorge funktionieren. Darüber hinaus ist entscheidend, dass die Anreize für Arbeit über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus erhöht werden. 

Forderung nach Reformen: Bürokratieabbau und attraktive Beschäftigung als Schlüssel zur Zukunft
Die Aufhebung des Anschlussverbots bei sachgrundlosen Befristungen für Personen, die die Regelaltersgrenze bereits erreicht bzw. überschritten haben, begrüßt Südwesttextil dagegen ausdrücklich. Dies hatte bisher die freiwillige Weiterarbeit nach Renteneintritt deutlich erschwert. 

Aus Perspektive des Wirtschafts- und Arbeitgeberverbands Südwesttextil gelte es vielfältige Stellschrauben zu bewegen: „Um Wirtschaftskrise und demografischen Wandel zu bewältigen, bedarf es der Entbürokratisierung im Bereich von Beschäftigung und der Mobilisierung von Potenzialen. Dazu zählt die Verlängerung der Lebensarbeitszeit ebenso wie die erleichterte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten. Nach wie vor muss der vollständige Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt deutlich beschleunigt und digitalisiert werden.“ 

Auch den Sozialversicherungsbeiträgen droht in den nächsten Jahren ein starker Anstieg. Eine Prognose des IGES Institut berechnet selbst bei einem Basis-Szenario einen Anstieg des Gesamtsozialversicherungsbeitrags auf 48,6 Prozent des Bruttolohns für 2035. Damit sinkt die Attraktivität des deutschen Arbeitsmarktes im Verhältnis zu europäischen Nachbarländern nicht nur aus Arbeitgeber-, sondern gerade auch aus Arbeitnehmersicht. Die Sozialabgaben müssen daher dringend begrenzt und langfristig unter 40 Prozent gesenkt werden.

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil

11.08.2025

17. Kolloquium „recycling for textiles“ mit begleitender Fachausstellung in Chemnitz

Am 3. und 4. Dezember 2025 findet im Hotel Chemnitzer Hof das 17. Kolloquium „recycling for textiles“ statt. Die Veranstaltung bringt Experten aus Industrie, Wissenschaft und Forschung zusammen, um aktuelle Entwicklungen, Technologien und Geschäftsmodelle für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft in der Textilbranche zu präsentieren und zu diskutieren. 

Am 3. und 4. Dezember 2025 findet im Hotel Chemnitzer Hof das 17. Kolloquium „recycling for textiles“ statt. Die Veranstaltung bringt Experten aus Industrie, Wissenschaft und Forschung zusammen, um aktuelle Entwicklungen, Technologien und Geschäftsmodelle für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft in der Textilbranche zu präsentieren und zu diskutieren. 

Kreisläufe schließen 
Die thematischen Schwerpunkte liegen auf Technologien für das Textilrecycling, zirkulären und nachhaltigen Textilprodukten sowie der Umsetzung von Kreislaufwirtschaftsprinzipien. Weitere Themen sind Sammlung, Sortierung und Bewirtschaftung von Textilabfällen sowie erfolgreiche Kooperationsmodelle für eine zirkuläre Textilindustrie. Eine abschließende Pitch Session bietet Start-ups und Universitäten die Möglichkeit, innovative Ideen und Lösungsansätze als zukunftsweisende Alternative zu konventionellen Verfahren vorzustellen. 
 
Erstmalig Fachausstellung 

Erstmals wird das Kolloquium von einer begleitenden Fachausstellung ergänzt. Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Dienstleister präsentieren hier ihre Produkte, Services sowie neueste Forschungs- und Entwicklungsergebnisse. Die Fachausstellung bietet den Teilnehmern zahlreiche Gelegenheiten zum direkten Austausch und zur Anbahnung neuer Kooperationen – unterstützt durch NetworkingMöglichkeiten während der Tagungspausen, beim Business Lunch und der Abendveranstaltung. 
 
„Das Kolloquium hat sich als bedeutende Plattform für den fachlichen Austausch in der Textilbranche etabliert. Mit der neuen Fachausstellung erweitern wir das Konzept um eine wertvolle Komponente für den direkten Wissenstransfer und die Präsentation innovativer Lösungen“, erklärt Johannes Leis, STFIExperte für Textilrecycling und Kreislaufwirtschaft.

Weitere Informationen:
Chemnitzer Textiltechnik-Tagung
Quelle:

Sächsisches Textilforschungsinstitut e.V. (STFI)

07.08.2025

Konzentration im stationären Modehandel auf neuem Höchststand

Im stationären Modehandel erobern die Großbetriebe immer höhere Marktanteile, während kleine und mittlere Fachgeschäfte Umsätze verlieren und - vielfach mangels Nachfolger - zum Teil ihre Läden schließen. So ist laut BTE-Berechnungen auf Basis der letzten Umsatzsteuerstatistik für das Jahr 2023 der Umsatz-Anteil der Unternehmen in den Größenklassen ab 100 Mio. Euro Netto-Umsatz auf den Rekordwert von 64,7 Prozent gestiegen. 2016 lag deren Umsatzanteil noch unter 60 Prozent, 2010 sogar unter 50 Prozent.  
 
Insgesamt gab es im Jahr 2023 laut letzter Umsatzsteuerstatistik 12.453 vorwiegend stationäre Handelsunternehmen, die mehr als 50 Prozent ihres Umsatzes mit Bekleidung erzielten. 2016 waren es noch 17.312, 2010 sogar 22.891 Unternehmen. 
 
Kleine und mittlere Unternehmen bis 100 Mio. Euro Umsatz stellten damit 2023 zwar 99,65 Prozent aller Unternehmen, kommen aber nur auf einen Marktanteil von 35,3 Prozent. 2016 lag deren Marktanteil noch bei 40,6, 2010 sogar noch bei 52,0 Prozent. Online- bzw. Versand-Händler mit einem Sortimentsschwerpunkt bei Bekleidung sind hierbei nicht berücksichtigt. 

Im stationären Modehandel erobern die Großbetriebe immer höhere Marktanteile, während kleine und mittlere Fachgeschäfte Umsätze verlieren und - vielfach mangels Nachfolger - zum Teil ihre Läden schließen. So ist laut BTE-Berechnungen auf Basis der letzten Umsatzsteuerstatistik für das Jahr 2023 der Umsatz-Anteil der Unternehmen in den Größenklassen ab 100 Mio. Euro Netto-Umsatz auf den Rekordwert von 64,7 Prozent gestiegen. 2016 lag deren Umsatzanteil noch unter 60 Prozent, 2010 sogar unter 50 Prozent.  
 
Insgesamt gab es im Jahr 2023 laut letzter Umsatzsteuerstatistik 12.453 vorwiegend stationäre Handelsunternehmen, die mehr als 50 Prozent ihres Umsatzes mit Bekleidung erzielten. 2016 waren es noch 17.312, 2010 sogar 22.891 Unternehmen. 
 
Kleine und mittlere Unternehmen bis 100 Mio. Euro Umsatz stellten damit 2023 zwar 99,65 Prozent aller Unternehmen, kommen aber nur auf einen Marktanteil von 35,3 Prozent. 2016 lag deren Marktanteil noch bei 40,6, 2010 sogar noch bei 52,0 Prozent. Online- bzw. Versand-Händler mit einem Sortimentsschwerpunkt bei Bekleidung sind hierbei nicht berücksichtigt. 

Weitere Informationen:
Stationärer Einzelhandel Modehandel BTE
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

05.08.2025

HDE: Zurückhaltende Konsumlaune

Nachdem sich die Verbraucherstimmung in Deutschland zuletzt weiter aufgehellt hatte, legt der Aufwärtstrend im August eine Pause ein. Das geht aus dem aktuellen Konsumbarometer des Handelsverbandes Deutschland (HDE) hervor. Demnach bewegt sich der Index nahezu auf dem Niveau des Vormonats. Ob die Stagnation der Verbraucherstimmung der Beginn eines negativen Trends ist, bleibt abzuwarten und ist von den wirtschaftspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung sowie von der Entwicklung der geopolitischen Rahmenbedingungen in den kommenden Monaten abhängig.

Die Konsumlaune der Verbraucherinnen und Verbraucher ist weiterhin von Zurückhaltung geprägt. Sie planen, sich in den nächsten Wochen verstärkt auf das Sparen zu konzentrieren, ihre Sparneigung steigt. Zwar geht auch die Anschaffungsneigung der Verbraucher nach oben, jedoch nur geringfügig. Sie liegt damit noch immer unter dem Vorjahresniveau. Vorsicht bestimmt weiterhin das Handeln der Verbraucherinnen und Verbraucher. Eine spürbare Erholung des privaten Konsums ist daher in nächster Zeit nicht zu erwarten.

Nachdem sich die Verbraucherstimmung in Deutschland zuletzt weiter aufgehellt hatte, legt der Aufwärtstrend im August eine Pause ein. Das geht aus dem aktuellen Konsumbarometer des Handelsverbandes Deutschland (HDE) hervor. Demnach bewegt sich der Index nahezu auf dem Niveau des Vormonats. Ob die Stagnation der Verbraucherstimmung der Beginn eines negativen Trends ist, bleibt abzuwarten und ist von den wirtschaftspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung sowie von der Entwicklung der geopolitischen Rahmenbedingungen in den kommenden Monaten abhängig.

Die Konsumlaune der Verbraucherinnen und Verbraucher ist weiterhin von Zurückhaltung geprägt. Sie planen, sich in den nächsten Wochen verstärkt auf das Sparen zu konzentrieren, ihre Sparneigung steigt. Zwar geht auch die Anschaffungsneigung der Verbraucher nach oben, jedoch nur geringfügig. Sie liegt damit noch immer unter dem Vorjahresniveau. Vorsicht bestimmt weiterhin das Handeln der Verbraucherinnen und Verbraucher. Eine spürbare Erholung des privaten Konsums ist daher in nächster Zeit nicht zu erwarten.

Auch mit Blick auf die konjunkturelle Entwicklung in den kommenden Wochen sind die Verbraucher zurückhaltend. Ähnlich wie bei den Unternehmen fallen ihre Einschätzungen nur etwas positiver aus als im Vormonat. Eine erneute Rezession fürchten die Verbraucherinnen und Verbraucher somit nicht, doch ein signifikantes Wachstum halten sie offenbar auch für unwahrscheinlich. Deutlich optimistischer zeigen sich die Verbraucher hingegen, wenn es um die Entwicklung ihrer eigenen Einkommenssituation geht. Hier legen ihre Erwartungen zu, was an der grundsätzlich niedrigeren Inflation und den zuletzt gesunkenen Energiepreisen liegen könnte.

In den vergangenen Monaten hatte sich die Verbraucherstimmung stetig verbessert. Da ein gesamtwirtschaftlicher Aufschwung jedoch nicht in Sicht ist, gerät der Aufwärtstrend nun ins Stocken. Die Verbraucherinnen und Verbraucher agieren weiterhin mit Vorsicht und warten auf Impulse. An eine kurzfristige wirtschaftliche Erholung glauben sie nicht. Aufgrund der vorherrschenden Unsicherheit wird es in den kommenden Monaten voraussichtlich keinen Schub beim privaten Konsum geben.

Das jeweils am ersten Montag eines Monats erscheinende HDE-Konsumbarometer basiert auf einer monatlichen Umfrage unter 1.600 Personen zur Anschaffungsneigung, Sparneigung, finanziellen Situation und zu anderen konsumrelevanten Faktoren. Das Konsumbarometer, das vom Handelsblatt Research Institute (HRI) im Auftrag des HDE erstellt wird, hat eine Indikatorfunktion für den privaten Konsum. Es bildet nicht das aktuelle Verbraucherverhalten ab, sondern die erwartete Stimmung in den kommenden drei Monaten.

Quelle:

HDE Handelsverband Deutschland

v.l.n.r. Stefan Genth (HDE-Geschäftsführer), Arnaud Sauret (Decathlon Deutschland Geschäftsführer), Dr. Alexander von Preen (HDE-Präsident) Foto Decathlon
v.l.n.r. Stefan Genth (HDE-Geschäftsführer), Arnaud Sauret (Decathlon Deutschland Geschäftsführer), Dr. Alexander von Preen (HDE-Präsident)
05.08.2025

Decathlon Deutschland wird Mitglied im HDE

Decathlon Deutschland, einer der führenden Multisportspezialisten, gab seinen Beitritt zum Handelsverband Deutschland (HDE) zum 1. Januar 2026 bekannt. Mit diesem Schritt will Decathlon sein Engagement für die positive Entwicklung des deutschen Einzelhandels und die aktive Mitgestaltung einer nachhaltigen Zukunft des Sporthandels unterstreichen.

Die Kooperation wird sich auf zentrale Themen konzentrieren, die für die Vitalität und Zukunftsfähigkeit des Einzelhandels entscheidend sind:

Städtebauliche Entwicklung: Decathlon und der HDE teilen ähnliche städtebauliche Positionen und werden sich für eine Einzelhandelsentwicklung einsetzen, die sowohl den Bedürfnissen der Verbraucher:innen als auch den Anforderungen lebendiger Innenstädte gerecht wird.

Fairer Wettbewerb: Beide Parteien setzen sich für fairen Wettbewerb ein. Sie sehen die Notwendigkeit, aktuelle Marktentwicklungen differenziert zu betrachten und sich für Rahmenbedingungen stark zu machen, die einen fairen Ausgleich für alle Marktteilnehmer:innen gewährleisten.

Decathlon Deutschland, einer der führenden Multisportspezialisten, gab seinen Beitritt zum Handelsverband Deutschland (HDE) zum 1. Januar 2026 bekannt. Mit diesem Schritt will Decathlon sein Engagement für die positive Entwicklung des deutschen Einzelhandels und die aktive Mitgestaltung einer nachhaltigen Zukunft des Sporthandels unterstreichen.

Die Kooperation wird sich auf zentrale Themen konzentrieren, die für die Vitalität und Zukunftsfähigkeit des Einzelhandels entscheidend sind:

Städtebauliche Entwicklung: Decathlon und der HDE teilen ähnliche städtebauliche Positionen und werden sich für eine Einzelhandelsentwicklung einsetzen, die sowohl den Bedürfnissen der Verbraucher:innen als auch den Anforderungen lebendiger Innenstädte gerecht wird.

Fairer Wettbewerb: Beide Parteien setzen sich für fairen Wettbewerb ein. Sie sehen die Notwendigkeit, aktuelle Marktentwicklungen differenziert zu betrachten und sich für Rahmenbedingungen stark zu machen, die einen fairen Ausgleich für alle Marktteilnehmer:innen gewährleisten.

Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft: Decathlon und der HDE werden sich gemeinsam für eine nachhaltigere Gestaltung des Handels einsetzen. Schwerpunkte bilden hierbei Themen der Kreislaufwirtschaft und nachhaltigere Mobilitätslösungen.

„Wir freuen uns sehr, dem HDE beizutreten und unsere Kräfte zu bündeln. Der HDE ist ein Vorreiter in der Vertretung der Interessen des Handels, sowohl national als auch international auf EU-Ebene. Unsere Vorstellungen stimmen in vielen Bereichen überein, was eine sehr produktive Zusammenarbeit erwarten lässt“, so Arnaud Sauret, Geschäftsführer von Decathlon Deutschland.

Auch der HDE freut sich über den Neuzugang: „Decathlon im politischen Diskurs an unserer Seite zu wissen, ist ein Gewinn für die gesamte Handelsbranche. Wir sind froh, dass wir damit eines der größten Non Food Unternehmen und Sporthandelsunternehmen als einen weiteren wichtigen Vertreter für die Branchenvertretung im HDE gewinnen konnten. Nachdem wir bereits im Juni Rossmann als Neumitglied im HDE begrüßen durften, setzt sich damit eine positive Entwicklung für den HDE fort. Gemeinsam und mit der starken Stimme des gesamten Handels lässt sich viel bewegen, in Deutschland und darüber hinaus. Wir freuen uns darauf, diesen Weg mit Decathlon zu gehen und zusammen gegenüber Politik und Öffentlichkeit für die passenden Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen Einzelhandel in Deutschland und Europa einzutreten“, betont HDE-Präsident Dr. Alexander von Preen.

 

04.08.2025

Geplante EU-Verordnung: bvse zum Umgang mit unverkauften Konsumgütern

Die Europäische Kommission plant mit einem aktuellen Entwurf zur Delegierten Verordnung zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2014/1781 neue Regelungen zum Umgang mit unverkauften Konsumgütern, die die Kreislaufwirtschaft in der EU stärken soll. Konkret geht es um die Festlegung von Ausnahmen vom Vernichtungsverbot unverkaufter Konsumgüter.

Der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (bvse) begrüßt in seiner Stellungnahme ausdrücklich dieses Vernichtungsverbot – sieht jedoch erheblichen Überarbeitungsbedarf bei der konkreten Ausgestaltung der Ausnahmen.

Vernichtungsverbot als logische Konsequenz der Abfallhierarchie
bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock stellt klar: „Das Vernichtungsverbot ist ein Schritt hin zu einer konsequenten Umsetzung der europäischen Abfallhierarchie, wie sie in der Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG verankert ist.“ Die fünf Stufen – Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung (etwa energetische Verwertung) und Beseitigung – geben die Richtung für den Umgang mit Abfällen und stofflichen Ressourcen in Europa vor.

Die Europäische Kommission plant mit einem aktuellen Entwurf zur Delegierten Verordnung zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2014/1781 neue Regelungen zum Umgang mit unverkauften Konsumgütern, die die Kreislaufwirtschaft in der EU stärken soll. Konkret geht es um die Festlegung von Ausnahmen vom Vernichtungsverbot unverkaufter Konsumgüter.

Der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (bvse) begrüßt in seiner Stellungnahme ausdrücklich dieses Vernichtungsverbot – sieht jedoch erheblichen Überarbeitungsbedarf bei der konkreten Ausgestaltung der Ausnahmen.

Vernichtungsverbot als logische Konsequenz der Abfallhierarchie
bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock stellt klar: „Das Vernichtungsverbot ist ein Schritt hin zu einer konsequenten Umsetzung der europäischen Abfallhierarchie, wie sie in der Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG verankert ist.“ Die fünf Stufen – Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung (etwa energetische Verwertung) und Beseitigung – geben die Richtung für den Umgang mit Abfällen und stofflichen Ressourcen in Europa vor.

Unverkaufte Konsumgüter, die von Wirtschaftsakteuren entsorgt werden, gelten rechtlich als Abfall. Sie sind damit nicht länger Produkte, sondern unterliegen dem Abfallregime. Die geplante Delegierte Verordnung müsse diesen Grundsatz noch klarer herausstellen. Vor allem müsse sie verdeutlichen, dass auch bei unverkauften Konsumgütern zwingend die Abfallhierarchie anzuwenden ist – und nicht etwa die direkte Vernichtung erlaubt sein darf, solange eine Wiederverwendung oder ein Recycling möglich ist.

Kritisch sieht der bvse daher die systematische Anordnung der Ausnahmen in Artikel 2 des Verordnungsentwurfs. Dort werden verschiedene Ausnahmegründe für die Vernichtung aufgelistet und erst an letzter Stelle, wird auf die Möglichkeit hingewiesen, unverkaufte Konsumgüter der Abfallbehandlung zuzuführen, wenn kein Markt oder keine Nachfrage mehr besteht.

Aus Sicht des bvse steht dieser Aufbau im Widerspruch zur Logik der Abfallwirtschaft: Die Vorbereitung zur Wiederverwendung darf nur dann entfallen, wenn die Wieder-/Weiterverwendung nachweislich unmöglich ist – etwa, weil für das zurückgewonnene Produkt kein Markt besteht. Das muss aus Sicht des Verbandes der Regelfall sein, von dem nur bei Vorliegen der in Artikel 2 genannten Ausnahmen abgewichen werden darf.

Der Vorschlag: Die Vorbereitung zur Wiederverwendung muss an den Anfang von Artikel 2 der Verordnung gestellt und als Grundsatz formuliert werden – verbunden mit dem klaren Hinweis, dass die Verwertung durch zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe zu erfolgen hat. Nur diese verfügen über das erforderliche Know-how und die Marktkenntnis, um über eine sachgerechte und rechtssichere Verwertung oder Entsorgung zu entscheiden.

Entsorgungsfachbetriebe als Schlüsselakteure
Ein zentraler Punkt der Stellungnahme: Die Einbindung zertifizierter Entsorgungsfachbetriebe. Diese Unternehmen gewährleisten einen umweltgerechten und rechtskonformen Umgang mit Abfällen. Die Übergabe unverkaufter Konsumgüter an solche Betriebe sollte verpflichtend vorgeschrieben werden – als Mindeststandard für ein funktionierendes Stoffstrommanagement. Nur in nachweislich begründeten Ausnahmefällen sollte die direkte Vernichtung gestattet werden.

Diese Forderung ist nicht nur abfallrechtlich, sondern auch ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll: Die Wiederverwendung oder stoffliche Verwertung hat nachweislich geringere Umweltfolgen als die Vernichtung – und sie schafft zudem Marktanreize für Sekundärprodukte.

Dokumentationsfristen: Drei Jahre sind genug
Ein weiterer Aspekt der Kritik betrifft die vorgesehenen Aufbewahrungsfristen für Dokumente, die den Umgang mit unverkauften Konsumgütern belegen. Artikel 3 des Verordnungsentwurfs sieht eine Frist von zehn Jahren vor. Der bvse hält diese Frist für überzogen und praxisfern. Auf nationaler Ebene gilt für die Nachweise für die Behandlung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen eine Aufbewahrungspflicht von drei Jahren – dieser Zeitrahmen hat sich bewährt und sollte auch auf europäischer Ebene übernommen werden.

„Ein zu langer Dokumentationszeitraum belastet Unternehmen unnötig, insbesondere kleine und mittelständische Betriebe. Gleichzeitig ist nicht ersichtlich, welchen Mehrwert eine verlängerte Frist in Bezug auf Transparenz oder Kontrolle tatsächlich bringt“, betont bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock abschließend.

Quelle:

bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung

Daniel Schmidt, neuer Hauptgeschäftsführer des vti (c) Foto Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e. V.
Daniel Schmidt, neuer Hauptgeschäftsführer des vti
01.08.2025

Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie: Daniel Schmidt e.V. folgt auf Dr.-Ing. Jenz Otto

Nach acht Jahren als Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. (vti) wurde Dr.-Ing. Jenz Otto am 31. Juli 2025 in den Ruhestand verabschiedet. Mit Wirkung zum 1. August 2025 hat Daniel Schmidt die Nachfolge angetreten und wird den Verband künftig als Hauptgeschäftsführer leiten.
 

Nach acht Jahren als Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. (vti) wurde Dr.-Ing. Jenz Otto am 31. Juli 2025 in den Ruhestand verabschiedet. Mit Wirkung zum 1. August 2025 hat Daniel Schmidt die Nachfolge angetreten und wird den Verband künftig als Hauptgeschäftsführer leiten.
 
Jenz Otto übernahm die Geschäfte des Verbandes am 1. Juli 2017. In seiner Amtszeit begleitete er die Mitgliedsunternehmen durch krisenhafte Jahre, geprägt von Lieferengpässen, Energiepreisschocks, globalem Wettbewerbsdruck, wachsender regulatorischer Belastung, wachsendem Fachkräftemangel und natürlich den großen Herausforderungen der Corona-Pandemie. Gleichzeitig setzte er wichtige Impulse in der Zusammenarbeit mit Forschungsinstituten, insbesondere im Bereich Technischer Textilien und in Projekten wie health.textil oder der GERMAN ETHIOPIAN TEXTILE SCHOOL. Er initiierte grundlegende Digitalisierungsprozesse in der Verbandskommunikation und -infrastruktur und engagierte sich in vielfältiger Weise für den Abbau von Bürokratie, tragfähige Förderinstrumente und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen für die mittelständisch geprägte Branche.
 
Daniel Schmidt bringt umfassende juristische und verbandspolitische Erfahrung mit. Der Volljurist war zuletzt langjährig als Leiter Tarif- und Arbeitsrecht beim Unternehmerverband Mineralische Baustoffe e. V. tätig. Dort verantwortete er unter anderem Tarifverhandlungen sowie die arbeitsrechtliche Beratung von Mitgliedsunternehmen. Zuvor war er mehrere Jahre als Rechtsanwalt, Dozent und Verwaltungsjurist mit den Schwerpunkten Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht in verschiedenen privaten und öffentlichen Einrichtungen beschäftigt. Seine Laufbahn ist geprägt durch fundierte Kenntnisse im Verbandswesen, hohe Verhandlungskompetenz und ein tiefes Verständnis für unternehmerische Strukturen.
 
„Ich freue mich sehr auf die neue Aufgabe. Die Textil- und Bekleidungsindustrie ist eine facettenreiche Branche mit starker Innovationskraft und großer regionaler Bedeutung. Mein Ziel ist es, die Interessen unserer Mitglieder mit Nachdruck zu vertreten, den konstruktiven Dialog mit Politik und Wissenschaft zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu unterstützen“, so Daniel Schmidt.
 
Die Staffelstabübergabe wurde seit Mai 2025 durch eine intensive Einarbeitung von Daniel Schmidt sowie gemeinsame Betriebsbesuche bei Mitgliedsunternehmen und Gremiensitzungen vorbereitet.

30.07.2025

Stationärer Outfithandel verliert seit 2019 fast 50.000 Beschäftigte

Nach Berechnungen des BTE ist in den letzten fünf Jahren die Zahl der Beschäftigten im stationären Bekleidungs-, Schuh- und Lederwarenhandel um fast 50.000 Personen oder 13,1 Prozent gesunken. Am 31. Dezember 2019 arbeiteten noch 380.036 Personen (inkl. geringfügig Entlohnte) in den Mode-, Schuh- und Lederwarengeschäften. Ende 2024 war diese Zahl auf nur noch 330.246 Beschäftigte gefallen.
 
Basis der Berechnung sind aktuell von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichte Beschäftigtenzahlen nach Branchen. Die Zuordnung erfolgt dabei nach dem Umsatzschwerpunkt (Anteil über 50 Prozent stationär und beim Sortiment). In den Zahlen nicht enthalten sind die selbständigen Kaufleute. 
 
Den größten Aderlass gab es im stationären Bekleidungshandel. Seit Ende 2019 ging die Beschäftigtenzahl dort von 312.247 auf 276.669 zurück. Das entspricht einem Verlust 11,3 Prozent, wobei die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um 12,5 Prozent und die Zahl der Vollzeit-Mitarbeitenden sogar um 20,8 Prozent sank.
 

Nach Berechnungen des BTE ist in den letzten fünf Jahren die Zahl der Beschäftigten im stationären Bekleidungs-, Schuh- und Lederwarenhandel um fast 50.000 Personen oder 13,1 Prozent gesunken. Am 31. Dezember 2019 arbeiteten noch 380.036 Personen (inkl. geringfügig Entlohnte) in den Mode-, Schuh- und Lederwarengeschäften. Ende 2024 war diese Zahl auf nur noch 330.246 Beschäftigte gefallen.
 
Basis der Berechnung sind aktuell von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichte Beschäftigtenzahlen nach Branchen. Die Zuordnung erfolgt dabei nach dem Umsatzschwerpunkt (Anteil über 50 Prozent stationär und beim Sortiment). In den Zahlen nicht enthalten sind die selbständigen Kaufleute. 
 
Den größten Aderlass gab es im stationären Bekleidungshandel. Seit Ende 2019 ging die Beschäftigtenzahl dort von 312.247 auf 276.669 zurück. Das entspricht einem Verlust 11,3 Prozent, wobei die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um 12,5 Prozent und die Zahl der Vollzeit-Mitarbeitenden sogar um 20,8 Prozent sank.
 
Im „Einzelhandel mit Schuhen“ ging die Zahl der Beschäftigten seit Ende 2019 um 13.082 Personen bzw. 21,4 Prozent auf zuletzt 48.047 zurück, wobei die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten unterdurchschnittlich sank. Deren Anteil lag Ende 2024 im Schuhhandel mit über 78 Prozent allerdings deutlich höher als im Modehandel mit einer Quote von knapp 69 Prozent. Im „Einzelhandel mit Lederwaren“ ging die Zahl der Beschäftigten seit Ende 2019 um 1.130 Personen bzw. 17,0 Prozent auf zuletzt 5.530 zurück.
 
Die Haupt-Ursache für die sinkende Beschäftigtenzahl in der Outfitbranche ist nach BTE-Analyse die stark rückläufige Zahl der stationären Unternehmen in und nach der Corona-Pandemie. Gab es 2019 gemäß Umsatzsteuerstatistik noch fast 20.000 Unternehmen im Bekleidungs-, Schuh- und Lederwarenhandel, so lag deren Zahl im Jahr 2023 (aktuellere Daten liegen noch nicht vor) nur noch bei 16.110, also 18,1 Prozent niedriger. Auch hier war der Schuh- und Lederwarenhandel mit Verlusten von 20,6 bzw. 22,4 Prozent stärker betroffen als der vorwiegend stationäre Bekleidungshandel mit einem Rückgang um 17,2 Prozent. 

Zahl der Beschäftigten im stationären Bekleidungs-, Schuh- und Lederwarenhandel
Stichtag 31.12.20219 31.12.2024 Veränderungsrate
Einzelhandel mit Bekleidung 312.247 276.669 -11,3%
Einzelhandel mit Schuhen 61.129 48.047 -21,4&
Einzelhandel mit Lederwaren 6.660 5.530 -17,0%
Gesamt 380.036 330.246 -13,1%
Quelle: Bundesagentur für Arbeit      

 

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

30.07.2025

Textilindustrie in Baden-Württemberg doppelt belastet: Konjunkturflaute und transatlantische Zölle

Während die baden-württembergische Textilindustrie sinkende Umsätze und Beschäftigtenzahlen verzeichnet, erschweren neue US-Zölle auf EU-Exporte die wirtschaftliche Erholung. Südwesttextil sieht daher den Bedarf, dass sich Bundesregierung und Europäische Union weiterhin für freien Handel und den Abbau von Handelshemmnissen einsetzen. 

Die konjunkturelle Lage der Textilindustrie in Baden-Württemberg entwickelt sich weiterhin rückläufig. Im Zeitraum von Januar bis Mai 2025 sanken die Beschäftigtenzahlen um 6,5 Prozent. Der Umsatz der Branche ging um 4,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zurück. Während einzelne Bereiche der Branche wie die Spinnerei und Spinnstoffaufbereitung wieder eine positive Entwicklung der Umsätze verzeichneten, müssen die technischen Textilien als einer der wichtigsten Beschäftigungssektoren anhaltend Umsatzeinbußen hinnehmen. 

Während die baden-württembergische Textilindustrie sinkende Umsätze und Beschäftigtenzahlen verzeichnet, erschweren neue US-Zölle auf EU-Exporte die wirtschaftliche Erholung. Südwesttextil sieht daher den Bedarf, dass sich Bundesregierung und Europäische Union weiterhin für freien Handel und den Abbau von Handelshemmnissen einsetzen. 

Die konjunkturelle Lage der Textilindustrie in Baden-Württemberg entwickelt sich weiterhin rückläufig. Im Zeitraum von Januar bis Mai 2025 sanken die Beschäftigtenzahlen um 6,5 Prozent. Der Umsatz der Branche ging um 4,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zurück. Während einzelne Bereiche der Branche wie die Spinnerei und Spinnstoffaufbereitung wieder eine positive Entwicklung der Umsätze verzeichneten, müssen die technischen Textilien als einer der wichtigsten Beschäftigungssektoren anhaltend Umsatzeinbußen hinnehmen. 

US-Handelskonflikt: Zolleinigung Rückschlag für Wirtschaftswende
Die konjunkturelle Entwicklung der Textilindustrie in Baden-Württemberg bewegt sich dabei im Kontext der allgemeinen wirtschaftlich schwierigen Lage in Deutschland. Im zweiten Quartal ist die deutsche Wirtschaft um 0,1 Prozent geschrumpft. Ursache dafür ist unter anderem der Handelskonflikt mit den USA. Bei den Verhandlungen zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union wurde zwar eine Grundsatzeinigung erzielt, aber die vorgesehenen 15 Prozent Zölle auf die Mehrheit der EU-Exporte in die USA bedeuten noch lange keine Erleichterung für die deutsche Wirtschaft. Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner: „Die Zolleinigung liegt unterhalb den von Donald Trump angedrohten Zöllen und bringt Planungssicherheit für die deutsche Wirtschaft. Die Verhandlungen können trotzdem nicht als Erfolg gewertet werden. Die Zölle sind ein Rückschlag für den Freihandel und werden die Erholung der deutschen Wirtschaft erschweren.“

Transatlantische Beziehungen: Verhandlungsposition und Freihandel stärken
Für die international ausgerichtete baden-württembergische Textil- und Bekleidungsindustrie hatte Südwesttextil in Forderungen für die Bundestagswahl bereits den Bedarf formuliert, den freien Handel und internationale Abkommen zu stärken. Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner sieht daher den Bedarf, in den Ausgestaltungen und weiteren Gesprächen mit den Vereinigten Staaten klare Position zu beziehen: „Die Bundesregierung und die Europäische Union müssen sich für den Abbau von Handelshemmnissen und Zöllen einsetzen. Der „Deal“ mit zahlreichen Zugeständnissen seitens der EU veranschaulicht außerdem, dass wir dringend unsere Verhandlungsposition international und besonders in den transatlantischen Beziehungen stärken müssen. Das bedeutet ein Zusammenrücken und Bündeln der europäischen Kräfte.“

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V. 

29.07.2025

Südwesttextil: Tariftreuegesetz belastet Wirtschaft und Investitionen

Bei der Auftragsvergabe des Bundes soll in Zukunft die Einhaltung von Tarifstandards verpflichtend sein. Der Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie soll Anfang August im Bundeskabinett beraten werden. Durch Rechtsverordnungen werden aus Branchentarifverträgen abgeleitete Standards festgelegt, deren Einhaltung Unternehmen für die Dauer der Auftragsvergabe ab einem Volumen von 50.000€ nachweisen müssen. 

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil sieht das Vorhaben im Widerspruch zu den Plänen der Bundesregierung, die Auftragsvergabe für öffentliche Investitionen zu beschleunigen. 

Bei der Auftragsvergabe des Bundes soll in Zukunft die Einhaltung von Tarifstandards verpflichtend sein. Der Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie soll Anfang August im Bundeskabinett beraten werden. Durch Rechtsverordnungen werden aus Branchentarifverträgen abgeleitete Standards festgelegt, deren Einhaltung Unternehmen für die Dauer der Auftragsvergabe ab einem Volumen von 50.000€ nachweisen müssen. 

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil sieht das Vorhaben im Widerspruch zu den Plänen der Bundesregierung, die Auftragsvergabe für öffentliche Investitionen zu beschleunigen. 

Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner: „Das geplante Gesetz leistet weder einen Beitrag zur funktionierenden Tarifautonomie noch zu einem starken Tarifvertragssystem. Der Nachweis eines Tariftreueversprechens schafft zudem wieder neue bürokratischen Hürden. Das konterkariert das wichtige Vorhaben der Bundesregierung, eine Wirtschaftswende mit beschleunigter Dynamik für das Land und weniger Bürokratiebelastung für die Unternehmen zu bewegen.“ 

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V. 

„Wie würden Sie sich dabei fühlen, für den Online-Kauf eines Paars Socken für 9,99 Euro auf Rechnung zukünftig finanzielle Angaben (Einkommen, Ausgaben, Kontoauszug) machen zu müssen?“ (Online-Käufer/-innen, die häufig auf Rechnung kaufen) (c) Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh)
„Wie würden Sie sich dabei fühlen, für den Online-Kauf eines Paars Socken für 9,99 Euro auf Rechnung zukünftig finanzielle Angaben (Einkommen, Ausgaben, Kontoauszug) machen zu müssen?“ (Online-Käufer/-innen, die häufig auf Rechnung kaufen)
29.07.2025

bevh: Rechnungskauf als Datenkrake

Die EU will die Ausgaben ihre Bürgerinnen und Bürger stärker kontrollieren, um sie vor Überschuldung zu schützen. Die Verbraucherkreditrichtlinie schreibt unter anderem vor, den besonders beliebten Kauf auf Rechnung in vielen Fällen wie einen Kreditvertrag zu behandeln. Bei allen Einkäufen – selbst für kleinere Beträge – müssten Kundinnen und Kunden dann umfangreiche Einkommens- und Ausgabenprüfungen über sich ergehen lassen. Auch sollen sie nach Vorstellung des Gesetzgebers Warnhinweise über „Risiken“ des Kaufs auf Rechnung erhalten, was dem hohen Vertrauen in die besonders sichere Bezahlmethode schaden würde. 
 

Die EU will die Ausgaben ihre Bürgerinnen und Bürger stärker kontrollieren, um sie vor Überschuldung zu schützen. Die Verbraucherkreditrichtlinie schreibt unter anderem vor, den besonders beliebten Kauf auf Rechnung in vielen Fällen wie einen Kreditvertrag zu behandeln. Bei allen Einkäufen – selbst für kleinere Beträge – müssten Kundinnen und Kunden dann umfangreiche Einkommens- und Ausgabenprüfungen über sich ergehen lassen. Auch sollen sie nach Vorstellung des Gesetzgebers Warnhinweise über „Risiken“ des Kaufs auf Rechnung erhalten, was dem hohen Vertrauen in die besonders sichere Bezahlmethode schaden würde. 
 
Der bevh warnt die Bundesregierung bei der Umsetzung der Richtlinie eindringlich davor, die Datensammelwut der EU zu unterstützen. Andernfalls würden viele Verbraucherinnen und Verbraucher zu risikoreicheren Bezahlarten wechseln, wie eine repräsentative Umfrage im Auftrag des bevh zeigt. Der Verband fordert deshalb in den aktuellen Verhandlungen dazu auf, die Prüfpflichten so zu gestalten, dass Daten so sparsam wie möglich und je nach Kaufsumme verhältnismäßig erhoben werden müssen. Der aktuelle Entwurf sei auf einem guten Weg dahin und dürfe auf keinen Fall verschärft werden. 
 
„Käufe auf Rechnung sind zinsfrei und haben kurze Zahlungsziele. Das Überschuldungsrisiko ist minimal. Daher haben sie ein völlig anderes Risikoprofil als Verbraucherkredite. Den Kundinnen und Kunden ist schwer zu vermitteln, warum sie sich dennoch umfassend gläsern machen sollen“, erklärt Daniela Bleimaier, Leiterin Public Affairs Deutschland & Regionales beim bevh. 
 
Mehr Daten, weniger Sicherheit 
Einer aktuellen Umfrage zufolge genießt der Kauf auf Rechnung in heutiger Form allerhöchstes Verbrauchervertrauen. Sicherheit und mehr Kontrolle über das eigene Ausgabenverhalten zu haben (53 Prozent) sind demnach die wichtigsten Motive, warum Verbraucherinnen und Verbraucher die Bezahlart bevorzugen. Nur 3,7 Prozent wählen ihn wegen eines Zahlungsaufschubs oder einer Zahlungsaufteilung. Gerade für alltägliche Einkäufe erscheint er den meisten ideal: Zwei Drittel der Nutzerinnen und Nutzer (64 Prozent) tätigen damit vor allem kleinere Einkäufe von unter 100 Euro. Nur wenige (6,3 Prozent) bezahlen damit auch einmal Anschaffungen von mehr als 250 Euro. 
 
Umso gravierender sei für viele, dass ihr Ausgabenverhalten ausgerechnet beim Kauf auf Rechnung strenger überwacht werden könnte. Statt mehr Vertrauen beim Shopping zu schaffen, droht das Gegenteil zu passieren: 42 Prozent würden sich „unsicherer fühlen“, wenn sie bei jedem Einkauf finanziell durchleuchtet würden. Nur 15 Prozent der Verbrauchinnen und Verbraucher finden, dass sie sich „sicherer fühlen“ würden. 

Eine deutliche Mehrheit von 57 Prozent der Verbraucherinnen und Verbrauchen halten es für unwahrscheinlich, dass sie nach einer Bonitätsprüfung für kleine Einkäufe nochmals per Kauf auf Rechnung bezahlen würde. Interessant ist auch: Danach gefragt, auf welche Bezahlart sie ausweichen würden, wenn der Kauf auf Rechnung nicht mehr in Frage kommt, gaben 53,4 Prozent PayPal und 22,4 Prozent Klarna an, also ausgerechnet jene Bezahldienstleister, die beim Check-out mit Ratenkrediten als Alternative werben.  
 
Über die Umfrage 
Die Ergebnisse der Umfrage basieren auf einer repräsentativen Stichprobe von 2.306 Verbraucherinnen und Verbrauchern, die häufig im Internet einkaufen. Die Umfrage wurde von Civey im Auftrag des bevh im Zeitraum vom 26. Juni bis 27. Juni 2025 durchgeführt.

Quelle:

Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh)

29.07.2025

BVMed: MedTech-Mittelstand stärken

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) begrüßt das von der EU-Kommission vorgelegte   EU4Health-Arbeitsprogramm 2025, das unter anderem ein Programm für „Orphan Medical Devices“ insbesondere für pädiatrische Patient:innen enthält. „Das neue EU-Gesundheitsprogramm bietet viele interessante Ansätze zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Europa. Für uns als Medizintechnik-Branche ist wichtig, dass die Unterstützung kleiner und mittelständischer Unternehmen als Hauptreiber für Innovationen stärker in den Fokus genommen wird. Wir müssen den MedTech-Mittelstand stärken“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

In dem EU4Health-Arbeitsprogramm, das ein Gesamtbudget von 571 Millionen Euro umfasst, werden die strategischen politischen Leitlinien der EU im Gesundheitsbereich festgelegt. Über das Programm EU4Health werden Mittel in Form von Zuschüssen und öffentlichen Aufträgen bereitgestellt. Zu den Schwerpunkten gehören kardiovaskuläre Gesundheit, Digital Health, Krebserkrankungen, Health Technology Assessment oder bessere Krisenvorsorge und Resilienz.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) begrüßt das von der EU-Kommission vorgelegte   EU4Health-Arbeitsprogramm 2025, das unter anderem ein Programm für „Orphan Medical Devices“ insbesondere für pädiatrische Patient:innen enthält. „Das neue EU-Gesundheitsprogramm bietet viele interessante Ansätze zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Europa. Für uns als Medizintechnik-Branche ist wichtig, dass die Unterstützung kleiner und mittelständischer Unternehmen als Hauptreiber für Innovationen stärker in den Fokus genommen wird. Wir müssen den MedTech-Mittelstand stärken“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

In dem EU4Health-Arbeitsprogramm, das ein Gesamtbudget von 571 Millionen Euro umfasst, werden die strategischen politischen Leitlinien der EU im Gesundheitsbereich festgelegt. Über das Programm EU4Health werden Mittel in Form von Zuschüssen und öffentlichen Aufträgen bereitgestellt. Zu den Schwerpunkten gehören kardiovaskuläre Gesundheit, Digital Health, Krebserkrankungen, Health Technology Assessment oder bessere Krisenvorsorge und Resilienz.

Das EU4Health-Programm enthalte zwar eine Fördermaßnahme „zur Bereitstellung regulatorischer oder wissenschaftlicher Beratung für kleine und kleinste Unternehmen, um die Entwicklung und Durchführung der Konformitätsbewertung von Produkten, insbesondere innovativen Produkten, zu unterstützen“. Darüber hinaus müsse aber der MedTech-Mittelstand besser gestärkt werden. „Die Stärkung von kleinen und mittleren Unternehmen in Europa ist essenziell für eine wettbewerbsfähigere EU“, so Möll. Der KMU-Anteil liegt in der deutschen Medizintechnik-Branche bei 93 Prozent. 

Der BVMed fordert unter anderem Fördermaßnahmen für KMU bei MDR-Zertifizierungskosten, beispielsweise über eine Reduktion von Zertifizierungsgebühren für KMU. So biete die US-amerikanische Behörde FDA im Rahmen der „Medical Device User Fee Amendments“ (MDUFA) reduzierte Gebühren für kleine Unternehmen an. Ein „kleines Unternehmen“ ist nach US-Definition ein Unternehmen mit einem Bruttojahresumsatz von weniger als 100 Millionen US-Dollar. Die Gebühren für den Zulassungsprozess von Medizinprodukten werden für solche Unternehmen um 50 bis 75 Prozent reduziert. Zusätzlich können Unternehmen mit einem Bruttojahresumsatz von weniger als 30 Millionen US-Dollar einen kompletten Gebührenerlass für ihre erste PMA-Zulassung erhalten. 

Darüber hinaus muss aus BVMed-Sicht sichergestellt sein, dass Förderprogramme möglichst bürokratiearm umgesetzt werden. Sowohl der Nachweis eines Unternehmens, dass es in eine der KMU-Kategorien fällt, als auch der Nachweis der förderfähigen Kosten im Zuge der Zertifizierung müssen schlank und effizient umgesetzt werden, sodass der Anreiz und der Nutzen für KMUs möglichst hoch ist. Sinnvoll sei es, dass sich Unternehmen bei einer zentralen EU-Instanz als KMU registrieren lassen können. Durch eine entsprechende Einstufung als KMU, wären damit die Voraussetzungen erfüllt, dass MDR/IVDR-Zertifizierungskosten durch unbürokratische EU-Fördermaßnahmen in Form von Zuschüssen anteilig erstattet werden. 

Kritisch sieht der BVMed die Kürzungen des Budgets des EU4Health-Programms um eine Milliarde Euro im neuen Arbeitsprogramm. Die Kommission will Synergien mit anderen EU-Finanzierungsprogrammen wie Horizon Europe, dem Programm Digitales Europa oder dem Europäischen Sozialfonds Plus nutzen, um die Gesundheitsinvestitionen der EU zu optimieren. Im ersten Aufschlag der EU-Kommission zum mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für die Jahre 2028 bis 2034 fand sich zuletzt keine Neuauflage von EU4Health.

Quelle:

Bundesverband Medizintechnologie BVMed

23.07.2025

Fachkräftelücke im Einzelhandel

Im Einzelhandel arbeiten trotz schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen für die Branche aktuell weiter mehr als 3,1 Millionen Beschäftigte. Laut Handelsverband Deutschland (HDE) wird der demografisch bedingte Fachkräftemangel zunehmend zum Problem für die Handelsunternehmen.

Wie eine aktuelle Erhebung des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung (KOFA) belegt, sind im Jahr 2024 abermals rund 122.000 Stellen im Einzelhandel unbesetzt geblieben.

Im Einzelhandel arbeiten trotz schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen für die Branche aktuell weiter mehr als 3,1 Millionen Beschäftigte. Laut Handelsverband Deutschland (HDE) wird der demografisch bedingte Fachkräftemangel zunehmend zum Problem für die Handelsunternehmen.

Wie eine aktuelle Erhebung des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung (KOFA) belegt, sind im Jahr 2024 abermals rund 122.000 Stellen im Einzelhandel unbesetzt geblieben.

„Die Politik muss jetzt handeln. In den nächsten Jahren werden extrem viele Babyboomer in Rente gehen. Die Lage am Arbeitsmarkt wird sich dadurch weiter zuspitzen“, so Steven Haarke, HDE-Geschäftsführer für Arbeit und Soziales. Um die Fachkräftelücke auch im Handel zu schließen, müsse etwa die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden. Für den Einzelhandel mit überwiegend weiblichen Beschäftigten sei es besonders wichtig, dass die flächendeckende Kita-Betreuung bundesweit an allen Werktagen, auch samstags, bis 20 Uhr zum Standard wird. „Neben der gezielten Weiterbildung und einem modernen Zuwanderungsrecht mit schnellen und unbürokratischen Verfahren ist zudem eine Reform des Steuerrechts erforderlich“, so Haarke weiter. So müsste die Kombination aus den Steuerklassen III und V endlich in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführt werden. Gefragt sei auch noch mehr Akzeptanz für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Kontraproduktive Anreize für Frühverrentungen wie die sogenannte Rente mit 63 müssten hingegen abgeschafft werden, das Renteneintrittsalter müsste stattdessen entsprechend der steigenden Lebenserwartung angehoben werden.

„Im Einzelhandel wird gutes Geld für gute Arbeit gezahlt. Handelsunternehmen sind als Arbeitgeber bei den Menschen beliebt. Viele Arbeitnehmer schätzen zudem, dass die Branche auch in ländlichen Regionen Jobs und Karrierechancen bietet“, so Haarke. Das Durchschnittsgehalt einer Vollzeitkraft im Einzelhandel lag nach der aktuellsten Verdiensterhebung des Statistischen Bundesamtes (Stand: Juni 2025) bundesweit bei 3.628 Euro brutto im Monat. Die sogenannten Effektiventgelte, gemeint sind damit alle in der Branche gezahlten Entgelte unabhängig von einer Tarifbindung, sind in den letzten Jahren auch deutlich gewachsen. Allein im Zeitraum von 2022 bis 2024 stieg der durchschnittliche Bruttostundenverdienst im Einzelhandel bundesweit um rund 13,4 Prozent an. Der durchschnittliche Bruttostundenverdienst von Vollzeitbeschäftigten im Einzelhandel betrug nach der aktuellen Verdiensterhebung des Statistischen Bundesamtes demnach 22,26 Euro brutto pro Stunde. Je nach Anforderungsprofil einer Tätigkeit können die Verdienste dabei teils stark schwanken. So kam etwa ein Experte im Einzelhandel zuletzt auf ein durchschnittliches Bruttostundenentgelt von 37,02 Euro, eine Tätigkeit mit geringerem Anforderungsprofil als Helfer wurde im Einzelhandel mit durchschnittlich 16,44 Euro brutto pro Stunde vergütet. Eine Fachkraft kam im Einzelhandel im Durchschnitt auf einen Bruttostundenverdienst von 19,09 Euro.

Quelle:

Handelsverband Deutschland HDE