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25.04.2023

IVC und ZVO üben scharfe Kritik an Brüssel und Berlin

Was einst als deutscher Erfindungsgeist und deutsche Ingenieurskunst für Wohlstand und Wirtschaftswachstum sorgte, werde bald Geschichte sein. Grundlegende wirtschaftliche Rahmenbedingungen am Wirtschaftsstandort Deutschland seien nicht mehr gegeben: verbieten, abschalten, verlagern heiße die neue Maxime, mit der Brüssel und Berlin nicht nur dem Mittelstand die Luft zum Atmen nehmen.

Was einst als deutscher Erfindungsgeist und deutsche Ingenieurskunst für Wohlstand und Wirtschaftswachstum sorgte, werde bald Geschichte sein. Grundlegende wirtschaftliche Rahmenbedingungen am Wirtschaftsstandort Deutschland seien nicht mehr gegeben: verbieten, abschalten, verlagern heiße die neue Maxime, mit der Brüssel und Berlin nicht nur dem Mittelstand die Luft zum Atmen nehmen.

Der Geschäftsführer der Industrievereinigung Chemiefaser e.V., Dr. Wilhelm Rauch, und der Ressortleiter Umwelt-& Chemikalienpolitik des Zentralverbandes Oberflächentechnik e.V., Dr. Malte M. Zimmer sind sich einig in der Beurteilung der aktuellen Situation und haben mit der Aussage „Deutschland verabschiedet sich aus der 1. Liga“ einen wirtschaftspolitischen Weckruf gestartet. Deutschland sei im Abstiegskampf – allerdings finde sich anscheinend weder auf der Trainerbank noch im Management irgendjemand, der ein Interesse hätte, das aufzuhalten. Wenn das Durchreichen in die „Vierte Welt-Liga“ nicht generell durch eine sofortige politische Richtungsänderung aufgehalten werde, verliere Deutschland nicht nur weiter im Klima- und Umweltschutz oder bei den Fachkräften, sondern die Gesellschaft als Ganzes die Grundlagen ihrer Existenz und damit auch ihren gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Von der – noch – viertgrößten Wirtschaftsnation der Welt werde es künftig ein Hauptexportgut geben: neben dem bereits erfolgten technologischen Aderlass drehten zunehmend Unternehmen, Forschende und Fachkräfte Deutschland den Rücken und wanderten in Länder ab, die die dringend notwendigen Bedingungen für Innovationen und wettbewerbsorientiertes Wirtschaften böten. Während global agierende Konzerne diese Schritte öffentlich meist unbemerkt längst eingeleitet haben, bliebe vor allem inhabergeführten Familienunternehmen nur noch wenig Zeit. In der Chemiefaserindustrie produzieren seit 2021 mehr als ein Drittel der Unternehmen in Deutschland nicht mehr oder haben ihre Produktion für immer geschlossen.

Nach der Energiekrise im vergangenen Jahr und den Erfahrungen aus der Coronazeit, die drastisch die unmittelbare Gefahr von Abhängigkeiten illustriert haben, sollte zu erwarten gewesen sein, dass seitens der Politik entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, um das künftig zu verhindern. Weit gefehlt: eine verbotsorientierte Chemikalienpolitik, die die Substitution chemischer Stoffe zum Dogma der europäischen Politik gemacht hat, erreicht mit dem Green Deal und der Revision von REACH neue und immer größere planwirtschaftliche Höhenflüge.

Großtechnische Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energien wie grünem Wasserstoff und Biogas oder Windkraftflügel aus Carbonfasern würden zukünftig sicher irgendwo hergestellt - in Europa nicht. Die dafür benötigten Textilmembranen und Carbonfasergewirke stehen bald auf der REACH-Verbotsliste. Der deutsche Weg zur CO2-Neutralität werde ein steiniger sein, wenn die ältesten Kohlekraftwerke wieder angeschaltet würden und alsbald jede noch verbliebene CO2-freie Technologie, von Windkraft, Solar über Wärmepumpen zu Biogas, in der Herstellung und im Betrieb über das EU-Chemikalien- und Stoffrecht in Deutschland verboten sein wird. Alsbald werde Deutschland nicht mehr im Stande sein, die Veredlungssubstanzen für Fasern bzw. textile Abluftfilter für den Umweltschutz herstellen zu dürfen, geschweige denn ein langzeithaltbares Kugellager für eine Windkraftturbine oberflächenzuveredeln.

Was mit der Photovoltaik (PV)-Technologie bereits hervorragend funktioniert habe, so Rauch und Zimmer, klappe jetzt auch bei anderen Technologien: Abhängigkeiten von Dritten. 2010/11 war Deutschland der Innovationstreiber in der PV-Technologie. Schon in den folgenden drei Jahren sank die Zahl der Arbeitsplätze von 150.000 auf rund 30.000. Im Jahr 2023 werden 80 % der Solarzellen und 98 % der weltweit verwendeten Wafer aus dem Weltmarktführer China kommen. Den von der EU geplanten “European Chips-Act“ zur Reduzierung der Abhängigkeit von Asien werde es allein deshalb nicht geben können, weil die dazu notwendigen Prozesse und Rohstoffe in Summe aller avisierten Verbote in der EU nicht mehr erlaubt sind.

Berücksichtigt man zusätzlich, dass China die zweitgrößte Volkswirtschaft der Welt, Exportweltmeister vor den USA und Deutschland sowie einer der wichtigsten Akteure auf den globalen Finanzmärkten ist, verwundert es doch, dass Deutschland an das offiziell weiter als Entwicklungsland eingestufte Land 2020 473,4 Millionen Euro an Entwicklungshilfe zahlte.

Die drei Kernforderungen beider Verbände lauten:

  • Wir brauchen umgehend eine Wirtschaftspolitik für und nicht gegen die in Deutschland und Europa produzierenden Unternehmen, für die darin beschäftigten Menschen und für den Umwelt- und Klimaschutz.
  • Wir brauchen wieder eine intensive technologie- und ergebnisoffene Diskussion zwischen Fachleuten, politisch Verantwortlichen und Behörden zum Erreichen wirtschaftlicher, sicherheitspolitischer und klimatischer Ziele - und damit die Abkehr von einem Ideologie-dominierten planwirtschaftlichen Gesellschaftsentwurf.
  • Innovationsprozesse, die den Einklang zwischen Ökonomie und Ökologie mittels technischer Lösungen verbessern können, müssen wieder gangbar gemacht und die Rahmenbedingungen für erfolgreiches internationales Wirtschaften geschaffen werden.

„Es ist Zeit für weniger Ideologie und mehr Wissen in Deutschland und in Europa“, schließen die Verbandsvertreter ihr Statement.

(c) BVMed | Manfred Beeres
Prof. Josef Hecken, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
21.04.2023

BVMed-Mitgliederversammlung: Beratungsrecht bei Wundversorgungs-Studien

Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Prof. Josef Hecken, hat sich auf der BVMed-Mitgliederversammlung am 18. April 2023 in Berlin für ein Beratungsrecht der Medizinprodukte-Hersteller für die anstehenden Studien zum Nutzennachweis für die Erstattungsfähigkeit der „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ und für die Verlängerung der Übergangsfrist ausgesprochen. „Wir müssen gemeinsam für das Beratungsrecht kämpfen. Dann haben wir die Basis für die Entwicklung von geeigneten Studienkriterien und müssen solange die Übergangsregelung verlängern“, so Heckens Appell an den Gesetzgeber.

Der BVMed hatte sich wiederholt für ein Beratungsrecht beim G-BA analog zum Arzneimittelbereich ausgesprochen, „um Klarheit und Sicherheit beim Antragsprozess, aber insbesondere zu den Anforderungen an Evidenz und Nutzennachweise zu schaffen“, so BVMed-Ambulant-Expertin Juliane Pohl.

Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Prof. Josef Hecken, hat sich auf der BVMed-Mitgliederversammlung am 18. April 2023 in Berlin für ein Beratungsrecht der Medizinprodukte-Hersteller für die anstehenden Studien zum Nutzennachweis für die Erstattungsfähigkeit der „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ und für die Verlängerung der Übergangsfrist ausgesprochen. „Wir müssen gemeinsam für das Beratungsrecht kämpfen. Dann haben wir die Basis für die Entwicklung von geeigneten Studienkriterien und müssen solange die Übergangsregelung verlängern“, so Heckens Appell an den Gesetzgeber.

Der BVMed hatte sich wiederholt für ein Beratungsrecht beim G-BA analog zum Arzneimittelbereich ausgesprochen, „um Klarheit und Sicherheit beim Antragsprozess, aber insbesondere zu den Anforderungen an Evidenz und Nutzennachweise zu schaffen“, so BVMed-Ambulant-Expertin Juliane Pohl.

Hintergrund ist, dass für jedes einzelne sogenannte „sonstige Produkt zur Wundbehandlung“ künftig der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit im Rahmen eines Antragsverfahrens durch den Hersteller beim G-BA durchgeführt werden muss, bevor das jeweilige Produkt durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erstattet wird. Der G-BA hat bislang jedoch keine Klarheit geschaffen, welche Evidenzkriterien in der Wundversorgung für die erstattungsrelevanten Nutzennachweise Anwendung finden. Im Gesetz fehlt ein entsprechender Beratungsanspruch der Hersteller beim G-BA, der Klarheit in diesen komplexen Fragestellungen schaffen könnte. Betroffen von der neuen Regelung ist eine Vielzahl von Produkten wie etwa silber- oder PHMB-haltigen Wundauflagen, die bislang erstattungsfähig waren. Nach Einschätzung des BVMed sind rund 400 Produkte betroffen, für die – bis Dezember 2023 - ein erfolgreiches Nutzenbewertungsverfahren zur Aufnahme in die Anlage V der geänderten Arzneimittel-Richtlinie erforderlich wird.

Hecken machte bei der BVMed-Mitgliederversammlung deutlich, dass der Gesetzgeber kurzfristig ein Beratungsverfahren für Verbandmittel wie bei den Arzneimitteln einführen müsse – zumal der Komplexitätsgrad bei Studien für Wundversorgungsprodukte höher und die Studien-Endpunkte komplexer seien als bei Arzneimitteln. Beispielsweise sei die Frage, wie die Verringerung der Wundgröße dargestellt werden könne, methodisch noch nicht geklärt. „Es ist nicht nur im Interesse der Unternehmen, sondern auch im Interesse des G-BA, wenn möglich schon vor dem Beginn von Studien ein Austausch über das Setting und die Endpunkte solcher Studien stattfindet, damit diese am Ende auch tatsächlich verwertbare Evidenz liefern können“, so Hecken. Auch müsste dann noch die Übergangsfrist entsprechend verlängert werden, damit die Hersteller eine Studie auf Basis des mit dem G-BA besprochenen Studiendesigns durchführen können, um schließlich auf dieser Basis den Antrag zur Aufnahme des Produkts in die Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie zu stellen. Nach Hecken müssten Verfahren und Regelungsrahmen zudem geeignet sein, um Innovationen den Zugang in die Versorgung zu ermöglichen.

Der BVMed hatte Anfang April 2023 in einem Brandbrief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach „dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf bei der Wundversorgung im GKV-System“ angemahnt.

Handele der Gesetzgeber nicht, sei absehbar, dass anerkannte, bewährte sowie auf randomisierten kontrollierten Studien basierende Wundauflagen ab dem 2. Dezember 2023 nicht mehr für die Versorgung der chronisch kranken Wundpatient:innen zur Verfügung stehen. Dies werde nach Angaben der BVMed-Expert:innen dramatische Folgen haben:

  • Durch den Wegfall entsprechender antimikrobieller Wundversorgungsprodukte werden durch den absehbar höheren Einsatz oraler Antibiotikatherapien die entsprechenden Resistenzen deutlich steigen.
  • Ohne den zukünftigen Einsatz der etablierten Wundauflagen mit antimikrobieller Wirkung wird die Anzahl von stationären Aufenthalten unvermeidlich steigen.
  • Außerdem wird der Wegfall insbesondere von antimikrobiellen Wundauflagen zu einer zusätzlichen Belastung der Pflege führen.
Weitere Informationen:
BVMed Bundesverband Medizintechnologie
Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

14.04.2023

BVMed: Drohende Engpässe in der Wundversorgung

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) sieht in einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach „dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf bei der Wundversorgung im GKV-System“. Beim Nutzennachweis für „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ müsse kurzfristig im Versorgungsgesetz I eine Fristverlängerung sowie konkrete Vorgaben an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu den Verfahrens- und Evidenzforderungen getroffen werden. So sollen negative Folgen für Menschen mit chronischen Wunden nach dem aktuellen Stichtag 2. Dezember 2023 verhindert werden. Den „Brandbrief“ an den Minister haben neben dem BVMed-Vorstandsvorsitzenden Dr. Meinrad Lugan und BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll auch neun CEOs der im BVMed organisierten Hersteller von Verbandmitteln und Wundauflagen unterschrieben.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) sieht in einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach „dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf bei der Wundversorgung im GKV-System“. Beim Nutzennachweis für „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ müsse kurzfristig im Versorgungsgesetz I eine Fristverlängerung sowie konkrete Vorgaben an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu den Verfahrens- und Evidenzforderungen getroffen werden. So sollen negative Folgen für Menschen mit chronischen Wunden nach dem aktuellen Stichtag 2. Dezember 2023 verhindert werden. Den „Brandbrief“ an den Minister haben neben dem BVMed-Vorstandsvorsitzenden Dr. Meinrad Lugan und BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll auch neun CEOs der im BVMed organisierten Hersteller von Verbandmitteln und Wundauflagen unterschrieben.

Hintergrund ist, das für sogenannte „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ künftig ein Bewertungsverfahren durchgeführt werden muss, bevor sie durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erstattet werden. Der G-BA hat bislang jedoch keine auf die Wundversorgung angepassten Evidenzkriterien für die erstattungsrelevanten Nutzennachweise definiert. Ebenso fehlt im Gesetz ein verbindlicher Beratungsanspruch der Hersteller beim G-BA. Betroffen von der neuen Regelung ist eine Vielzahl von Produkten wie etwa silber- oder PHMB-haltigen Wundauflagen, die bislang erstattungsfähig waren. Nach Einschätzung des BVMed sind rund 400 Produkte betroffen, für die ein Bewertungsverfahren zur Aufnahme in die Anlage V der geänderten Arzneimittel-Richtlinie erforderlich wird.

Handele der Gesetzgeber nicht, sei absehbar, dass anerkannte, bewährte sowie auf randomisierten kontrollierten Studien basierende Wundauflagen ab dem 2. Dezember 2023 nicht mehr für die Versorgung der chronisch kranken Wundpatient:innen zur Verfügung stehen. Dies werde nach Angaben der BVMed-Expert:innen dramatische Folgen haben:

  • Durch den Wegfall entsprechender antimikrobieller Wundversorgungsprodukte werden durch den absehbar höheren Einsatz oraler Antibiotikatherapien die entsprechenden Resistenzen deutlich steigen.
  • Ohne den zukünftigen Einsatz der etablierten Wundauflagen mit antimikrobieller Wirkung wird die Anzahl von stationären Aufenthalten unvermeidlich steigen.
  • Außerdem wird der Wegfall insbesondere von antimikrobiellen Wundauflagen zu einer zusätzlichen Belastung der Pflege führen

Der BVMed fordert folgende Schritte, um das zu erwartende Defizit in der Wundversorgung zu vermeiden:

  1. Konkrete und für den Versorgungsbereich adäquate Vorgaben an den G-BA hinsichtlich der Verfahrens- und Evidenzanforderungen, um die großen Unsicherheiten aller Betroffenen über die Erstattungsfähigkeit einer Vielzahl von Produkten zu klären.
  2. Verlängerung der Übergangsfrist und Stichtagsregelung für Bestandsprodukte, damit der G-BA innerhalb dieser Zeitspanne die ausstehenden Vorgaben zum Verfahren und zu den Evidenzanforderungen definieren sowie ein verlässliches, praxistaugliches System etablieren kann.
  3. Politische Umsetzung im Versorgungsgesetz I, um Maßnahmen kurzfristig und rasch einbringen zu können.
Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

05.04.2023

Südwesttextil begrüßt Verabschiedung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes

Südwesttextil begrüßt die Verabschiedung des neuen Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung. Die darin aufgeführten gesetzlichen Regelungen setzen wichtige Schritte für mehr Flexibilität in der beruflichen Anerkennung um. Die Anerkennungspartnerschaft ermöglicht, die berufliche Anerkennung bereits direkt nach Einreise im Inland zu beginnen, was eine frühere Aufnahme der Arbeit zulässt. Die Einführung einer Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems für Drittstaatsangehörige ermöglicht es Interessierten für ein Jahr nach Deutschland einzureisen, um sich vor Ort eine Stelle zu suchen. Auch die Erweiterung der „Blauen Karte EU“ für Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen aus Drittstaaten erlaubt es, Berufsanfängern in Zukunft jede qualifizierte Beschäftigung anzustreben und auszuüben. Die vereinfachten Einreisebedingungen stärken somit Deutschland als attraktiven Karriere- und Bildungsstandort für Fachkräfte weltweit.

Südwesttextil begrüßt die Verabschiedung des neuen Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung. Die darin aufgeführten gesetzlichen Regelungen setzen wichtige Schritte für mehr Flexibilität in der beruflichen Anerkennung um. Die Anerkennungspartnerschaft ermöglicht, die berufliche Anerkennung bereits direkt nach Einreise im Inland zu beginnen, was eine frühere Aufnahme der Arbeit zulässt. Die Einführung einer Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems für Drittstaatsangehörige ermöglicht es Interessierten für ein Jahr nach Deutschland einzureisen, um sich vor Ort eine Stelle zu suchen. Auch die Erweiterung der „Blauen Karte EU“ für Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen aus Drittstaaten erlaubt es, Berufsanfängern in Zukunft jede qualifizierte Beschäftigung anzustreben und auszuüben. Die vereinfachten Einreisebedingungen stärken somit Deutschland als attraktiven Karriere- und Bildungsstandort für Fachkräfte weltweit.

Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner erklärt: „Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um den Herausforderungen des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels entgegenzuwirken. Die erfolgreiche Umsetzung sollte sicherstellen, dass Deutschland im internationalen Wettbewerb um Fachkräfte konkurrenzfähig bleibt und gleichzeitig die Textilindustrie leichter auf qualifizierte Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Ländern zugreifen kann, die für die Weiterentwicklung der Branche von großer Bedeutung sind. Dieser Fortschritt darf jedoch nicht an langwierigen, komplizierten Verfahren scheitern, sondern sollte möglichst schnell und digital vorangetrieben werden.“

Quelle:

Südwesttextil – Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

29.03.2023

Textilindustrie fordert Technologieoffenheit – und setzt aktuell Fuel Switch um

Südwesttextil begrüßt die jüngste Entscheidung der europäischen Kommission in der aktuellen E-Fuels-Debatte als wegweisend für die europäische Industriepolitik.

Die EU-Kommission und das Verkehrsministerium haben einen Kompromiss erreicht: Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren können auch nach 2035 weiterhin neu zugelassen werden, aber nur unter der Bedingung, dass sie ausschließlich CO2-neutrale Kraftstoffe, sogenannte E-Fuels, verwenden. Diese werden mithilfe von Strom aus erneuerbaren Energien gewonnen und haben ein vielversprechendes Potenzial, CO2 zu reduzieren und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten z.B. im Einsatz für Schiff-, Flugzeug- oder Straßenverkehr.

Südwesttextil begrüßt die jüngste Entscheidung der europäischen Kommission in der aktuellen E-Fuels-Debatte als wegweisend für die europäische Industriepolitik.

Die EU-Kommission und das Verkehrsministerium haben einen Kompromiss erreicht: Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren können auch nach 2035 weiterhin neu zugelassen werden, aber nur unter der Bedingung, dass sie ausschließlich CO2-neutrale Kraftstoffe, sogenannte E-Fuels, verwenden. Diese werden mithilfe von Strom aus erneuerbaren Energien gewonnen und haben ein vielversprechendes Potenzial, CO2 zu reduzieren und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten z.B. im Einsatz für Schiff-, Flugzeug- oder Straßenverkehr.

Südwesttextil stimmt dieser Kompromisslösung zu und plädiert allgemein für die Notwendigkeit gegenüber einer Vielfalt an Alternativen und Ansätzen offen zu bleiben, die in unterschiedlichen Kontexten und Regionen zum Einsatz kommen und sich auch sogar gegenseitig ergänzen können. Mit der Einigung setzt Europa, wie Verkehrsminister Volker Wissing bereits unterstrichen hat, ein Zeichen für Technologieneutralität – diese offene Haltung wird auch in anderen Debatten benötigt.

Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner betont: „Auch die Textilindustrie setzt aktuell den "Fuel Switch" um und hat bereits erneuerbare Energien in vielen Stufen der textilen Kette eingesetzt. Allerdings gibt es immer noch energieintensive Schritte wie die Textilveredlung, für die wir auf innovative Lösungen angewiesen sind, um Öl und Gas zu ersetzen. Wir müssen uns bewusst sein, dass es keine alleinige Lösung für die Zukunft der Energieversorgung gibt. Stattdessen ist es wichtig, alle Optionen in Betracht zu ziehen und die beste Kombination von Lösungen gemeinsam zu finden. Dies erfordert Investitionen in Forschung und Entwicklung, Anreize für erneuerbare Energien und nachhaltige Technologien sowie Offenheit, Kooperation und Flexibilität der beteiligten Akteure.“

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.

17.03.2023

Alttextilmarkt: Preiskampf um Sammelmengen und wirtschaftliche Sortierung zunehmend schwierig

Auch im Jahr 2022 stand die Alttextilbranche vor neuen Marktsituationen und Herausforderungen. In Zukunft werden insbesondere neue EU-Vorgaben auf die Dynamik des Alttextilmarktes Einfluss nehmen, so der Vorstand des bvse-Fachverbands Textilrecycling.

Im Jahr 2022 zeigte sich die Alttextilbranche sowohl von den Folgen der COVID-19-Pandemie als auch von den Auswirkungen des andauernden Ukraine-Russland Krieges betroffen. Die Sammelmengen von Alttextilien fielen erneut leicht ein. Gleichzeitig setzte sich der Rückgang an qualitativ hochwertigen Alttextilien in der Sammlung fort.

Ein weiterer neuer Trend zeichnete sich ab: Infolge anderer Materialzusammensetzungen wurden die einzelnen Teile in der Sammelware im Durchschnitt leichter. „Damit stehen den Sortierern zwar mehr Stücke im Original zur Verfügung, dies führt aber aufgrund von mangelnden Qualitäten nicht zwangsweise zu einer besseren Wiederverwendungsquote“, stellt der Vorsitzende des bvse-Fachverband Textilrecycling, Stefan Voigt, klar.

Auch im Jahr 2022 stand die Alttextilbranche vor neuen Marktsituationen und Herausforderungen. In Zukunft werden insbesondere neue EU-Vorgaben auf die Dynamik des Alttextilmarktes Einfluss nehmen, so der Vorstand des bvse-Fachverbands Textilrecycling.

Im Jahr 2022 zeigte sich die Alttextilbranche sowohl von den Folgen der COVID-19-Pandemie als auch von den Auswirkungen des andauernden Ukraine-Russland Krieges betroffen. Die Sammelmengen von Alttextilien fielen erneut leicht ein. Gleichzeitig setzte sich der Rückgang an qualitativ hochwertigen Alttextilien in der Sammlung fort.

Ein weiterer neuer Trend zeichnete sich ab: Infolge anderer Materialzusammensetzungen wurden die einzelnen Teile in der Sammelware im Durchschnitt leichter. „Damit stehen den Sortierern zwar mehr Stücke im Original zur Verfügung, dies führt aber aufgrund von mangelnden Qualitäten nicht zwangsweise zu einer besseren Wiederverwendungsquote“, stellt der Vorsitzende des bvse-Fachverband Textilrecycling, Stefan Voigt, klar.

Preiskampf um verfügbare Sammelmengen und Kostensteigerungen
„Aufgrund der in 2022 wieder freien Kapazitäten in den Sortierwerken führt die geringer verfügbare Menge an Sammelware zu einem Preiskampf. In der Folge konnten Sammelunternehmen Umsatzeinbußen aus 2020 teilweise wieder ausgleichen“, beschreibt der stellvertretende Fachverbandsvorsitzende Stephan Kowoll die Situation der Alttextilsammler.

Unternehmen, die Sortieranlagen betrieben, sahen sich hingegen trotz der an sich guten Verkaufserlöse durch drastisch erhöhte Kosten im Bereich des Wareneinkaufs und der Sortierkosten belastet. „Die massiv gestiegenen Löhne sorgen zusammen mit großen Steigerungen im Bereich der Energie- und Treibstoffkosten für eine Situation, die eine wirtschaftliche Sortierung in Deutschland immer mehr erschwert“, verdeutlicht der Fachverbandsvorsitzende Voigt die Lage der Sortierbetriebe.

Exportmärkte: Stop and Go mit hohen Frachtraten
In Afrika stieg die Nachfrage nach tragbaren Textilien in 2022 weiter an. Zeitgleich wurden infolge des Kriegs in der Ukraine EU-weit Exportverbote nach Russland – auch für Alttextilien – verhängt. „Der für die Branche existenziell wichtige Export der sortierten Alttextilprodukte in die Auslandsmärkte wurde durch die mittlerweile fast verdoppelten Frachtraten in die Destinationen Afrika und Südamerika stark belastet“, macht Vorsitzender Voigt auf weitere Kostensteigerungen für die Branche aufmerksam.

Erarbeitung und Einführung eines nationalen EPR-Systems im Fokus
Der Alttextilmarkt ist im Umbruch, darin ist sich die Fachverbandsspitze einigt. Politische und legislative Neuerungen auf EU- und Bundesebene werden die Dynamik des Alttextilmarkts sowohl in der EU als auch in Deutschland verändern. Im besonderen Fokus steht für den Fachverband dabei die mögliche Ausgestaltung eines nationalen Systems der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR), die auf den zukünftigen Alttextilmarkt entscheidenden Einfluss nehmen wird.  

„Durch die verpflichtende Getrenntsammlung ab 2025 wird es erwartungsgemäß zu einem weiteren Abfall der Rohwarenqualitäten bei steigenden Mengen kommen. Im Hinblick darauf ist die Einbeziehung der deutschen Sammler und Sortierer bezüglich einer Querfinanzierung der zu erbringenden abfalltechnischen Leistungen unabdingbar. Das in Deutschland bewährte und funktionierende Sammelsystem im Zusammenspiel mit den kommunalen, gewerblichen und gemeinnützigen Sammlern muss weiterhin aufrechterhalten und gestärkt werden“, betonten die Fachverbandschefs Stefan Voigt und Stephan Kowoll übereinstimmend.

Weitere Informationen:
Alttextilien
Quelle:

bvse-Fachverband Textilrecycling

Foto Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung
16.03.2023

Nicht genügend Abfallmengen für Herstellung von Ersatzbrennstoffen

Nach dem Krisenjahr 2022 stabilisiert sich der Markt für Ersatzbrennstoffe wieder, das berichten die im bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung vertretenen EBS-Produzenten.
Das zweite Halbjahr in 2022 war für die EBS-Produzenten alles andere als einfach. Lahmende Konjunktur und Produktionsausfälle in Industrie und Gewerbe sorgten für einen deutlich spürbaren Rückgang der dort anfallenden Abfallmengen.

"Es stand also ohnehin schon weniger Abfall zur Verfügung, welcher für eine Aufbereitung zu einem hochwertigen EBS geeignet gewesen wäre. Hinzu kam dann noch, dass vor dem Hintergrund der lukrativen Energiebereitstellung Müllverbrennungsanlagen vermehrt gewerbliche Abfallmengen akquirierten", berichtet bvse-Experte Andreas Habel.

Nach dem Krisenjahr 2022 stabilisiert sich der Markt für Ersatzbrennstoffe wieder, das berichten die im bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung vertretenen EBS-Produzenten.
Das zweite Halbjahr in 2022 war für die EBS-Produzenten alles andere als einfach. Lahmende Konjunktur und Produktionsausfälle in Industrie und Gewerbe sorgten für einen deutlich spürbaren Rückgang der dort anfallenden Abfallmengen.

"Es stand also ohnehin schon weniger Abfall zur Verfügung, welcher für eine Aufbereitung zu einem hochwertigen EBS geeignet gewesen wäre. Hinzu kam dann noch, dass vor dem Hintergrund der lukrativen Energiebereitstellung Müllverbrennungsanlagen vermehrt gewerbliche Abfallmengen akquirierten", berichtet bvse-Experte Andreas Habel.

Dabei wurden Spotmarktpreise angeboten, die eine Vorsortierung und anschließende Aufbereitung der energetisch verwertbaren Bestandteile zu einem EBS ökonomisch nicht mehr zuließen. Im Endeffekt führten die günstigen Entsorgungsmöglichkeiten dazu, dass Wertstoffe, wie Holz oder Altpapier, im Abfallgemisch zunehmend wieder in Müllverbrennungsanlagen mitverbrannt wurden. In einem Markt mit Überkapazitäten in der Verbrennung und gleichzeitig knapper werdenden Abfallmengen besteht die Abfallhierarchie nur auf dem Papier, erklärt der bvse.

"Für Unternehmen, die sich auf die gesetzlichen Grundlagen zur Getrennthaltung und Vorbehandlung verlassen und in Aufbereitungsanlagen investieren, stellt der mangelnde Vollzug zunehmend das größte Problem dar. Erste Schließungen von Gewerbeabfallsortieranlagen finden bereits statt, weil unsortierte Abfallgemische direkt in die Verbrennung gefahren werden", kritisiert Andreas Habel.

EBS-Aufbereiter indes konnten die kritische Situation um die knappen Abfallmengen teilweise mit Importen aus dem Ausland ausgleichen und so die Energiebereitstellung in der Zementwirtschaft sichern. Die aktuell übliche Revisionszeit bei den Zementwerken sorgt gerade für eine zusätzliche Entspannung. Durch die vehement angestiegenen Energiekosten, insbesondere beim Strom, hat sich die EBS-Aufbereitung allerdings verteuert. Diese Kosten mussten an die Abnehmer weitergegeben werden, sodass für ordentliche Qualitäten keine Zuzahlung mehr geleistet werden kann.

Mit gemischten Gefühlen blicken die EBS-Produzenten in die Zukunft. Noch ist ungewiss, wie sich Rezession und schleppende Baukonjunktur auf den Zementabsatz und damit den Einsatz von Ersatzbrennstoffen auswirken werden. "Wenn im April die Revisionszeit endet und alle Zementwerke und EBS-Kraftwerke laufen, wird es wieder auf Verfügbarkeiten von Abfallmengen ankommen", ist sich bvse-Experte Andreas Habel sicher.

Quelle:

Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung

02.03.2023

Tarifrunde Textil- und Bekleidungsindustrie: Arbeitgeber unterbreiten Paketangebot

Trotz massiver Kosten- und Energiepreisbelastungen für die Unternehmen der Textil- und Bekleidungsindustrie haben die Arbeitgeber der IG Metall in der zweiten Runde ein zukunftsfähiges Gesamtpaket angeboten.

Verhandlungsführer Markus Simon: „Obwohl es vielen Unternehmen schwerfallen wird, haben wir der IG Metall ein Gesamtpaket vorgeschlagen, das einen Mix aus prozentualen Entgelterhöhungen und Einmalzahlungen zum Inflationsausgleich enthält.

Das Angebot enthält zwei Inflationsausgleichszahlungen: 1.000 Euro zum April 2023 und weitere 500 Euro zum April 2024 sowie 5,5 Prozent mehr Entgelt in zwei Stufen bei einer Laufzeit von 27 Monaten.

Damit haben die Beschäftigten der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie zügig mehr Geld, was insbesondere den unteren Lohngruppen zugutekommt. Dies stärkt die Beschäftigten und die Branche insgesamt.“

Die nächsten Gespräche für die rund 100.000 Beschäftigten der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie wurden für den 15. März in Kaarst (Nordrhein-Westfalen) vereinbart.

Trotz massiver Kosten- und Energiepreisbelastungen für die Unternehmen der Textil- und Bekleidungsindustrie haben die Arbeitgeber der IG Metall in der zweiten Runde ein zukunftsfähiges Gesamtpaket angeboten.

Verhandlungsführer Markus Simon: „Obwohl es vielen Unternehmen schwerfallen wird, haben wir der IG Metall ein Gesamtpaket vorgeschlagen, das einen Mix aus prozentualen Entgelterhöhungen und Einmalzahlungen zum Inflationsausgleich enthält.

Das Angebot enthält zwei Inflationsausgleichszahlungen: 1.000 Euro zum April 2023 und weitere 500 Euro zum April 2024 sowie 5,5 Prozent mehr Entgelt in zwei Stufen bei einer Laufzeit von 27 Monaten.

Damit haben die Beschäftigten der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie zügig mehr Geld, was insbesondere den unteren Lohngruppen zugutekommt. Dies stärkt die Beschäftigten und die Branche insgesamt.“

Die nächsten Gespräche für die rund 100.000 Beschäftigten der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie wurden für den 15. März in Kaarst (Nordrhein-Westfalen) vereinbart.

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.

Anja Merker Bild phototek
Anja Merker
01.03.2023

Neues Mittelstand-Digital Zentrum Smarte Kreisläufe zum 01. März gestartet

  • Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Textil vernetzt planmäßig beendet
  • Neues Mittelstand-Zentrum soll Unternehmen mit konkreten Ideen bei Digitalisierung und Nachhaltigkeit unterstützen

Das Mittelstand-Digital Zentrum Smarte Kreisläufe gehört zu Mittelstand-Digital. Mit dem Mittelstand-Digital Netzwerk unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Digitalisierung in kleinen und mittleren Unternehmen und dem Handwerk.

Das Netzwerk bietet mit den Mittelstand-Digital Zentren, der Initiative IT-Sicherheit in der Wirtschaft und Digital Jetzt umfassende Unterstützung bei der Digitalisierung. Kleine und mittlere Unternehmen profitieren von konkreten Praxisbeispielen und passgenauen, anbieterneutralen Angeboten zur Qualifikation und IT-Sicherheit. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ermöglicht die kostenfreie Nutzung und stellt finanzielle Zuschüsse bereit. Weitere Informationen finden Sie unter www.mittelstand-digital.de.

  • Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Textil vernetzt planmäßig beendet
  • Neues Mittelstand-Zentrum soll Unternehmen mit konkreten Ideen bei Digitalisierung und Nachhaltigkeit unterstützen

Das Mittelstand-Digital Zentrum Smarte Kreisläufe gehört zu Mittelstand-Digital. Mit dem Mittelstand-Digital Netzwerk unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Digitalisierung in kleinen und mittleren Unternehmen und dem Handwerk.

Das Netzwerk bietet mit den Mittelstand-Digital Zentren, der Initiative IT-Sicherheit in der Wirtschaft und Digital Jetzt umfassende Unterstützung bei der Digitalisierung. Kleine und mittlere Unternehmen profitieren von konkreten Praxisbeispielen und passgenauen, anbieterneutralen Angeboten zur Qualifikation und IT-Sicherheit. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ermöglicht die kostenfreie Nutzung und stellt finanzielle Zuschüsse bereit. Weitere Informationen finden Sie unter www.mittelstand-digital.de.

Unter der Federführung des Gesamtverbandes textil+mode werden gemeinsam mit den Partnern Deutsche Institute für Textil- und Faserforschung Denkendorf (DITF), Institut für Textiltechnik der RWTH Aachen University (ITA), Sächsisches Textilforschungsinstitut (STFI) und DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV kleine und mittlere Unternehmen bei der Einführung zukunftsrelevanter digitaler Technologien begleitet. Themen sind u.a. hohe Energie- und Rohstoffkosten, neue gesetzliche Regelungen in den Bereichen Lieferketten und Kreislaufwirtschaft, Arbeiten auf digitalen Plattformen und eine bedarfsgerechte Qualifikation der Belegschaft

Geschäftsführerin Anja Merker sieht das Thema Digitalisierung in den Unternehmen angekommen. „Künstliche Intelligenz, Robotik oder Blockchain sind keine Fremdwörter mehr. Eingeschränkte Ressourcen und fehlendes Personal, das in diesem Bereich entsprechend ausgebildet ist, verzögern aber gerade in kleinen und mittleren Betrieben die konkrete Anwendung. Hier wollen wir Unternehmen in Zukunft unterstützen, betriebsinterne Abläufe effizienter zu gestalten und die Unternehmen fit für Digitalisierung und Nachhaltigkeit zu machen.“

Gemeinsam mit unseren Konsortialpartnern und den Partnern im Mittelstand-Digital Netzwerk werde man zusammen mit den Unternehmen passende Lösungen für nachhaltige, kreislauffähige Prozesse und neue digitale Geschäftsmodelle entwickeln, damit die aktuellen Herausforderungen gemeistert werden können. Dazu gehörten Machbarkeitsstudien zu potenziellen Lösungssystemen ebenso wie Prototypen für konkrete Anwendungsmöglichkeiten neuer Technologien oder Qualifizierungsangebote für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Geplant ist darüber hinaus ein standortübergreifender Demonstrator, der beispielhaft einen transparenten Nachweis entlang der Lieferkette von der Faser bis zum Endkunden ermöglicht sowie ein Quick-Check-Tool, mit dem Mittelständler dabei unterstützt werden sollen, ihre Risiken in der Lieferkette schnell einzuschätzen und einen ersten Überblick über ihren ökologischen Fußabdruck zu gewinnen.

Quelle:

Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e. V.

Grafik Pixabay
01.03.2023

Mehrheit der Modehändler konzentriert sich auf stationären Verkauf

BTE-Umfrage: Online-Verkäufe oft unwirtschaftlich
 
In den letzten Jahren haben viele Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte ihre Online-Verkaufsaktivitäten forciert – oftmals als Reaktion auf die Corona-Schließungen bzw. -Beschränkungen. Eine Mehrheit will sich aber weiterhin allein auf den stationären Verkauf konzentrieren. Die aktuelle BTE-Unternehmerumfrage aus dem Januar zeigt jedoch, dass die Quote der Ablehner je nach Verkaufsformat bzw. -kanal differiert.
 
Einen eigenen Webshop hatten vor dem Jahr 2022 35 Prozent der Umfrageteilnehmer, fünf Prozent haben ihn im letzten Jahr eingerichtet. Weitere fünf Prozent sind noch in der Planung eines Webshops, aber eine Mehrheit von 56 Prozent lehnt einen eigenen Webshop derzeit ab.
 
Den Verkauf über Social Media-Kanäle haben vor 2022 bereits 31 Prozent praktiziert, ein Prozent hat 2022 damit begonnen. Für die Zukunft vorgesehen ist dies bei 14 Prozent der Umfrageteilnehmer, 54 Prozent haben keine entsprechenden Pläne.
 

BTE-Umfrage: Online-Verkäufe oft unwirtschaftlich
 
In den letzten Jahren haben viele Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte ihre Online-Verkaufsaktivitäten forciert – oftmals als Reaktion auf die Corona-Schließungen bzw. -Beschränkungen. Eine Mehrheit will sich aber weiterhin allein auf den stationären Verkauf konzentrieren. Die aktuelle BTE-Unternehmerumfrage aus dem Januar zeigt jedoch, dass die Quote der Ablehner je nach Verkaufsformat bzw. -kanal differiert.
 
Einen eigenen Webshop hatten vor dem Jahr 2022 35 Prozent der Umfrageteilnehmer, fünf Prozent haben ihn im letzten Jahr eingerichtet. Weitere fünf Prozent sind noch in der Planung eines Webshops, aber eine Mehrheit von 56 Prozent lehnt einen eigenen Webshop derzeit ab.
 
Den Verkauf über Social Media-Kanäle haben vor 2022 bereits 31 Prozent praktiziert, ein Prozent hat 2022 damit begonnen. Für die Zukunft vorgesehen ist dies bei 14 Prozent der Umfrageteilnehmer, 54 Prozent haben keine entsprechenden Pläne.
 
Über Online-Plattformen verkauften vor 2022 bereits 49 Prozent der befragten Händler, ein weiteres Prozent ist letztes Jahr dazu gekommen. Demnächst einrichten wollen diesen Vertriebsweg weitere vier Prozent, aber 46 Prozent lehnen den Verkauf über Plattformen aktuell ab.
 
Der Hauptgrund für die hohe Rate der Online-Skeptiker dürfte die damit verbundene Kostenbelastung sein. Fast drei Viertel der Umfrageteilnehmer gaben an, dass sich ein eigener Webshop für sie betriebswirtschaftlich (Vollkostenrechnung) nicht lohnt, beim Plattform-Verkauf und bei den Sozialen Medien vermeldete dies mehr als die Hälfte. Über alle Online-Kanäle hinweg schreiben also fast 60 Prozent der Teilnehmer mit ihren Online-Verkäufen rote Zahlen.
 
Als betriebswirtschaftlich eindeutig lohnenswert bewertet dagegen nur jeder fünfte Teilnehmer seine Online-Aktivität, wobei speziell der Verkauf über Soziale Medien etwas besser abschneidet. Zumindest einen Deckungsbeitrag erzielt im Durchschnitt ein Fünftel der Teilnehmer – mit allerdings großen Unterschieden zwischen den einzelnen Vertriebswegen.
 
Auch der Umsatzerfolg der Online-Aktivitäten hält sich derzeit in Grenzen. Fast die Hälfte der befragten Modehändler blieb bei einem Anteil von unter fünf Prozent vom Gesamtumsatz. Bei 27 Prozent der Teilnehmer liegt der Online-Anteil zwischen fünf und zehn Prozent, bei neun Prozent zwischen zehn und 20 Prozent. Sieben Prozent erzielen mit ihren Online-Verkäufen einen Anteil von 20 bis 30 Prozent und neun Prozent liegen über 30 Prozent.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

17.02.2023

BVMed begrüßt MDR-Änderungen

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat die heutige Entscheidung des Europäischen Parlament zu Änderungen an der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) begrüßt, fordert gleichzeitig aber auch Schritte, um das europäische Marktzugangssystem strategisch weiterzuentwickeln und im weltweiten Wettbewerb insbesondere um Innovationen besser aufzustellen. „Es ist ein gutes Signal für die medizinische Versorgung der Patient:innen und den Medizinprodukte-Standort Europa, dass Kommission, Rat und Parlament in den letzten Wochen Tempo gemacht und die notwendigen Änderungen im Schnellverfahren beschlossen haben“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat die heutige Entscheidung des Europäischen Parlament zu Änderungen an der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) begrüßt, fordert gleichzeitig aber auch Schritte, um das europäische Marktzugangssystem strategisch weiterzuentwickeln und im weltweiten Wettbewerb insbesondere um Innovationen besser aufzustellen. „Es ist ein gutes Signal für die medizinische Versorgung der Patient:innen und den Medizinprodukte-Standort Europa, dass Kommission, Rat und Parlament in den letzten Wochen Tempo gemacht und die notwendigen Änderungen im Schnellverfahren beschlossen haben“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Zum Hintergrund: Die Medizintechnik-Branche bereitet sich seit Jahren intensiv auf die MDR vor. Die Kosten der Umsetzung für die Branche werden nach Schätzungen zwischen 7 und 10 Milliarden Euro liegen. Die Branche hat massiv investiert, beispielsweise in zusätzliches regulatorisches Personal. Das MDR-System ist aber nach wie vor nicht praxistauglich. Zentrales Problem bei der MDR-Implementierung sind die Kapazitätsengpässe bei den Benannten Stellen sowie die sehr aufwendigen Zertifizierungsverfahren.  

Zur Vermeidung von Engpässen bei Medizinprodukten haben Parlament, Rat und Kommission nun unter anderem die Abschaffung der Abverkaufsfrist und eine Verlängerung der Übergangsfrist für die neuen Vorschriften nach einem risikobasierten Ansatz beschlossen. Außerdem werden Klasse III-Sonderanfertigungen mit in die Fristenverlängerung aufgenommen.

Parallel zu dieser wichtigen Maßnahme zur Entzerrung des Flaschenhals bei der Zertifizierung der Bestandsprodukte müssen nach Ansicht der BVMed auch die untergesetzlichen Maßnahmen, die von der Medical Device Coordination Group (MDCG) Ende August 2022 veröffentlicht wurden, pragmatisch umgesetzt werden, damit Bestandsprodukte zeitnah in die MDR überführt werden können und auch in Zukunft der Gesundheitsversorgung zur Verfügung stehen.

Mittelfristig geht es dem deutschen Medizintechnik-Verband darum, dass die MDR strategisch weiterentwickelt werden muss, damit Europa im schärfer werdenden Innovationswettbewerb gegenüber USA und Asien nicht weiter an Boden verliert. Der Beschluss der Schweiz, künftig auch die FDA-Zulassung des US-Systems zuzulassen, verdeutliche die Gefahr, dass das EU-System mit der MDR den Innovationswettbewerb der Zukunft verliere.

BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll: „Wenn wir mehr und mehr Forschung und Entwicklung durch Abwanderung verlieren, dann verlieren wir damit nicht nur viele kluge Köpfe, sondern künftig auch Produktion und Wertschöpfung in Europa. Wir müssen deshalb jetzt daran arbeiten, die Rolle Europas als attraktive Region für Investitionen in medizintechnische Innovationen wieder zu stärken. Mit unserem innovationsstarken Mittelstand haben wir dafür die besten Voraussetzungen.“

Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

01.02.2023

Bündnis für nachhaltige Textilien: BTE zum Thema „Kreislaufwirtschaft und Klima“

Der BTE engagiert sich seit Jahren im vom Bundesentwicklungsministerium geförderten Textilbündnis. Ende 2022 wurde im Rahmen dessen Mitgliederversammlung eine strategische Neuausrichtung vorgestellt. Ziel ist es, den positiven Beitrag des Textilbündnisses zum Wandel hin zu einer nachhaltigeren und verantwortungsvolleren Textil- und Bekleidungsbranche zu ermöglichen und die Mitglieder dabei bestmöglich zu unterstützen.
 
Unverändert sollten Bündnismitglieder dabei alle zwei Jahre öffentlich darstellen, wie sie ihren Sorgfaltspflichten nachkommen. Anerkannt als Nachweis werden der bündniseigene Review-Prozess und auch der Bericht an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) oder die Berichterstattung gemäß Anforderungen des Grünen Knopfes 2.0.
 
Seit Anfang 2023 müssen alle Mitglieder jährlich eine Liste Ihrer Lieferanten, insbesondere der Nähereien und Konfektionsbetriebe, liefern. Diese wird in einer aggregierten Liste veröffentlicht. Verbindlich wird die Beteiligung an einem der folgenden Fokusthemen:

Der BTE engagiert sich seit Jahren im vom Bundesentwicklungsministerium geförderten Textilbündnis. Ende 2022 wurde im Rahmen dessen Mitgliederversammlung eine strategische Neuausrichtung vorgestellt. Ziel ist es, den positiven Beitrag des Textilbündnisses zum Wandel hin zu einer nachhaltigeren und verantwortungsvolleren Textil- und Bekleidungsbranche zu ermöglichen und die Mitglieder dabei bestmöglich zu unterstützen.
 
Unverändert sollten Bündnismitglieder dabei alle zwei Jahre öffentlich darstellen, wie sie ihren Sorgfaltspflichten nachkommen. Anerkannt als Nachweis werden der bündniseigene Review-Prozess und auch der Bericht an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) oder die Berichterstattung gemäß Anforderungen des Grünen Knopfes 2.0.
 
Seit Anfang 2023 müssen alle Mitglieder jährlich eine Liste Ihrer Lieferanten, insbesondere der Nähereien und Konfektionsbetriebe, liefern. Diese wird in einer aggregierten Liste veröffentlicht. Verbindlich wird die Beteiligung an einem der folgenden Fokusthemen:

  • Existenzsichernde Löhne und Einkaufspraktiken,
  • Kreislaufwirtschaft und Klima,
  • Geschlechtergerechtigkeit und
  • Beschwerdemechanismen und Abhilfe.

Der BTE beteiligt sich zukünftig an dem Fokusthema „Kreislaufwirtschaft und Klima“. In diesem Zusammenhang ruft der BTE interessierte Unternehmen - auch Nicht-Mitglieder des Textilbündnisses – auf, sich an dem Projekt „geschlossene Stoffkreisläufe in globalen Lieferketten mit integrierten Design-Guidelines“ zu beteiligen. Ziel ist die Implementierung von Maßnahmen für zirkuläre Geschäftsprozesse in nominierten Fabriken sowie die Reduzierung von Textilabfällen. Projektland ist Vietnam. Ein ausführlicher Projektplan kann angefordert werden beim BTE, Gudrun Höck, E-Mail hoeck@bte.de

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

31.01.2023

A+A launcht Webinar Reihe „Expert Talks“

Im Vorlauf zur A+A starten die Organisatoren als inhaltliche Vorbereitung der Messe am 8. Februar die Webinar Reihe „A+A Expert Talks“ zu wichtigen Themen des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit. Die innovative Webinar-Reihe richtet sich gleichermaßen an Ausstellende sowie Besucherinnen und Besucher der A+A.

Gemeinsam mit ihren strategischen Partnern der Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BASI), Fraunhofer IPA, German Fashion (Modeverband Deutschland e.V.), DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfall Versicherung), BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin), BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales), IVPS (Interessenverbund Persönliche Schutzausrüstung e.V.) sowie IFA (Institut für Arbeitsschutz) bietet die Weltleitmesse für persönlichen Schutz, betriebliche Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit besondere Netzwerk- und Informationsformate.

Im Vorlauf zur A+A starten die Organisatoren als inhaltliche Vorbereitung der Messe am 8. Februar die Webinar Reihe „A+A Expert Talks“ zu wichtigen Themen des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit. Die innovative Webinar-Reihe richtet sich gleichermaßen an Ausstellende sowie Besucherinnen und Besucher der A+A.

Gemeinsam mit ihren strategischen Partnern der Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BASI), Fraunhofer IPA, German Fashion (Modeverband Deutschland e.V.), DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfall Versicherung), BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin), BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales), IVPS (Interessenverbund Persönliche Schutzausrüstung e.V.) sowie IFA (Institut für Arbeitsschutz) bietet die Weltleitmesse für persönlichen Schutz, betriebliche Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit besondere Netzwerk- und Informationsformate.

Die Webinare sind in Englisch und richten sich an Entscheiderinnen und Entscheider aus den Bereichen Arbeitssicherheit, Arbeitsplanung und Produktionsplanung sowie an Versicherer, Sicherheitsingenieurinnen und -Ingenieure, Betriebsmedizinerinnen und -Mediziner aus ganz Europa.

In Kooperation mit dem Fraunhofer IPA gibt die erste Websession am 8.2.2023 einen spannenden Einblick in die aktuellen Entwicklungen und Innovationen der Exoskelett-Technologie. Exoskelette und Wearables sind branchenübergreifend eines der zukunftsweisenden Themen in der Arbeitswelt und werden in Industrie, Logistik, Handwerk und Pflege bereits erfolgreich eingesetzt. Aktiv angetriebene Exoskelette werden den Menschen in Zukunft nicht ersetzen, sondern mit Hilfe von künstlicher Intelligenz (KI) effektiver unterstützen und zunehmend körperliche Einschränkungen kompensieren − und damit auch dazu beitragen, dass Arbeitskräfte länger leistungsfähig und gesund bleiben. Sie werden zunehmend in der Prävention und Therapie von Muskel- und Skelett-Erkrankungen eingesetzt.

Weitere Informationen:
A + A Arbeitsschutz Arbeitssicherheit
Quelle:

Messe Düsseldorf GmbH

24.01.2023

Südwesttextil: Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

  • Südwesttextil begrüßt die Veröffentlichung eines Referentenentwurfs zur vorzeitigen Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat angekündigt, die Corona-Arbeitsschutzverordnung, die bis zum 7. April 2023 laufen sollte, bereits zum 2. Februar 2023 auslaufen zu lassen. Ein entsprechender Referentenentwurf liegt vor.

Die Entscheidung begründet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit der stetigen Abnahme der Häufigkeit und Schwere von Infektionen mit SARS-CoV-2, den allgemein günstigen Prognosen hinsichtlich des mittel- und langfristigen Infektionsgeschehens sowie mit der zunehmenden Immunität in der Bevölkerung und dem Ausbleiben neuer Varianten.

  • Südwesttextil begrüßt die Veröffentlichung eines Referentenentwurfs zur vorzeitigen Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat angekündigt, die Corona-Arbeitsschutzverordnung, die bis zum 7. April 2023 laufen sollte, bereits zum 2. Februar 2023 auslaufen zu lassen. Ein entsprechender Referentenentwurf liegt vor.

Die Entscheidung begründet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit der stetigen Abnahme der Häufigkeit und Schwere von Infektionen mit SARS-CoV-2, den allgemein günstigen Prognosen hinsichtlich des mittel- und langfristigen Infektionsgeschehens sowie mit der zunehmenden Immunität in der Bevölkerung und dem Ausbleiben neuer Varianten.

Vor dem Hintergrund, dass bereits seit Mitte November Quarantäne und Absonderung in Baden-Württemberg und vielen anderen Bundesländern an den endemischen Charakter des Virus angepasst worden sind, begrüßt der Arbeitgeberverband der südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie das Vorhaben, die Corona-ArbSchV aufzuheben. Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner erklärt: „Wir haben als Wirtschaft das Hochlaufen des pandemischen Schutzes mitgetragen und selbstverständlich Verantwortung übernommen. Mit dem Auslaufen vieler Corona-Beschränkungen muss die Arbeitsschutzverordnung aber analog angepasst werden. Die Ankündigung von Bundesminister Heil ist daher überfällig – der Virus ist leider längst Bestandteil unseres Alltags. Nach der Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sind die angekündigten unverbindlichen und praxisgerechten Empfehlungen des BMAS für zukünftige Infektionsausbrüche ausreichend und angemessen.“

Quelle:

Südwesttextil – Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

(c) AVK - Industrievereinigung Verstärkte Kunststoffe e. V.
13.01.2023

AVK veröffentlicht Composites-Recycling-Studie

Die AVK – Industrievereinigung Verstärkte Kunststoffe e. V. hat gemeinsam mit dem IKK, Institut für Kunststoff und Kreislaufwirtschaft der Leibniz-Universität Hannover, eine umfassende Studie zum Composites-Recycling erarbeitet.

Sie bietet eine systematische und umfassende Übersicht über die anfallenden Abfallmengen und die aktuellen sowie zukünftig verfüg- und umsetzbaren Lösungen zum hochwertigen Recycling. Dabei werden die Vor- und Nachteile zu den verschiedenen Verfahren bewertet sowie relevante gesetzliche Vorgaben und Normen betrachtet.

Die AVK – Industrievereinigung Verstärkte Kunststoffe e. V. hat gemeinsam mit dem IKK, Institut für Kunststoff und Kreislaufwirtschaft der Leibniz-Universität Hannover, eine umfassende Studie zum Composites-Recycling erarbeitet.

Sie bietet eine systematische und umfassende Übersicht über die anfallenden Abfallmengen und die aktuellen sowie zukünftig verfüg- und umsetzbaren Lösungen zum hochwertigen Recycling. Dabei werden die Vor- und Nachteile zu den verschiedenen Verfahren bewertet sowie relevante gesetzliche Vorgaben und Normen betrachtet.

Das Thema Nachhaltigkeit und Recycling ist auch in der Kunststoffindustrie immer wichtiger geworden. Gerade im Bereich Leichtbau haben Composites enorme Vorteile. Darüber hinaus können die Materialien aber auch in Bezug auf Nachhaltigkeit einen hohen Mehrwert liefern. Warum Composites vorteilhaft sind, wurde bislang wenig systematisch oder eher punktuell untersucht. Mit der jetzt veröffentlichten Composites-Recycling-Studie, die vom IKK-Institutsleiter Professor Hans-Josef Endres und Dr. Madina Shamsuyeva mit Unterstützung von Industrievertretern aus dem AVK-Expertenarbeitskreis erarbeitet wurde, liegt die erste große Untersuchung zum Thema Recycling von Composites vor.

„Für Composites gibt es ein hohes Potential, auch wenn viele glauben, Faserverbundkunststoffe lassen sich schwer recyclen. Trotzdem darf man nicht vergessen, dass nicht alles, was beim Recycling möglich ist, auch wirtschaftlich oder nachhaltig ist. Hier gilt es genau hinzusehen. Diese Studie ist deshalb so wichtig, um herauszufinden, wie der aktuelle Stand ist, wohin sich der Markt entwickeln kann und wo noch Potential schlummert“, stellt AVK-Geschäftsführer Dr. Elmar Witten fest.

Prof. Hans-Josef Endres ergänzt: „Die Studie zeigt, dass in einigen Bereichen mehr recycelt wird, z. B. bei den Thermoplasten, in anderen Bereichen jedoch noch nicht. Gerade beim chemischen Recycling ist der Reifegrad der Technologien noch nicht sehr fortgeschritten und manchmal sind auch Anlagekapazitäten noch nicht ausgelastet. Hier muss noch Pionierarbeit geleistet werden, um z. B. interdisziplinäre Geschäftsmodelle auszuarbeiten. Gleichzeitig gibt es Anwendungen für Composites, die schon heute aus technischer Sicht einfach zu recyceln wären und es ‚nur‘ an der Logistik und dem Willen fehlt. Aber auch eine Harmonisierung von Gesetzen und Normen sowie der Rechtsprechung wäre wünschenswert, um das Composites-Recycling weiter voranzubringen.“

Die Studie ist zum Preis von 799,- Euro (zzgl. MwSt.) bei der AVK im PDF-Format erhältlich (ermäßigter Preis für AVK-Mitglieder: 399,- Euro zzgl. MwSt.).

Quelle:

AVK - Industrievereinigung Verstärkte Kunststoffe e. V.

05.01.2023

Neue Studie: Innenstädte verlieren an Attraktivität

Der Einzelhandel bleibt der Anziehungspunkt Nummer eins für die Innenstädte. Gleichzeitig zeigt sich aber, dass die Innenstädte durch die Corona-Einschränkungen der vergangenen beiden Jahre enorm gelitten haben und tiefe Spuren zurückbleiben. Das macht die cima.monitor – Deutschlandstudie Innenstadt 2022 deutlich.
Handelsverband Deutschland (HDE), Deutscher Städtetag sowie der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordern deshalb gemeinsam ein stärkeres gesamtgesellschaftliches und politisches Engagement für die Stadtzentren und Ortskerne.

Der Einzelhandel bleibt der Anziehungspunkt Nummer eins für die Innenstädte. Gleichzeitig zeigt sich aber, dass die Innenstädte durch die Corona-Einschränkungen der vergangenen beiden Jahre enorm gelitten haben und tiefe Spuren zurückbleiben. Das macht die cima.monitor – Deutschlandstudie Innenstadt 2022 deutlich.
Handelsverband Deutschland (HDE), Deutscher Städtetag sowie der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordern deshalb gemeinsam ein stärkeres gesamtgesellschaftliches und politisches Engagement für die Stadtzentren und Ortskerne.

Die aktuelle Studie offenbart die wachsenden Herausforderungen für die Stadt- und Ortszentren. So gaben nahezu 20 Prozent der Deutschen an, die Innenstädte weniger oder gar nicht mehr zu besuchen. Zudem zeigt sich eine große Lücke zwischen der Attraktivität des Einzelhandels (zieht 56 Prozent der Innenstadtbesucher an) und anderen Branchen oder Aktivitäten. So ziehen beispielsweise die Gastronomie oder öffentliche Grünflächen bisher nur 17 Prozent der Innenstadtbesucher an. Deshalb bleiben Bund, Länder sowie alle weiteren Innenstadtakteure aufgefordert, weiterhin für verbesserte Rahmenbedingungen für attraktive Innenstädte zu sorgen.

„Der Einzelhandel ist und bleibt aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger der Anziehungspunkt Nummer eins. Daher ist der Einzelhandel nach wie vor die Schlüsselbranche für die weitere Entwicklung der Innenstädte,“ so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Dabei müsse aber auch festgestellt werden, dass diese Anziehungskraft in den Jahren vor den Krisen noch ein deutlich höheres Niveau hatte. Dennoch sticht der Einzelhandel aus allen weiteren Innenstadtfunktion positiv heraus, so dass die nachlassende Sogwirkung des Handels zunehmend Sorgen bereitet, da keine andere Funktion diese eins zu eins auszugleichen vermag.

„Innenstädte wandeln sich unablässig. Die Bürgerinnen und Bürgern erwarten mehr Vielfalt, Plätze zum Verweilen und für Begegnung, mehr Grünflächen, Gastronomie, Spiel, Sport, zum Wohnen und Arbeiten und das in hoher Qualität. Städte für Menschen, das ist unser Ziel“, ergänzt Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages.

„Die heute veröffentlichte Studie unterstreicht, dass es vielfältiger Maßnahmen zur Stabilisierung unserer Innenstädte und Ortskerne bedarf. Neben attraktiven Einkaufsmöglichkeiten brauchen wir zukünftig mehr Grün und Blau in unseren Innenstädten, aber auch spannende Gastronomie-, Kultur- Bildungs- und Freizeitangebote. Nur mit einem vielfältigen Nutzungsmix schaffen wir lebenswerte Innenstädte, die zum Besuch und zum Verweilen einladen“, sagt Dr. Gerd Landsberg, Hautgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB).

Die Erstellung der Deutschlandstudie wurde unter anderem mit Unterstützung des HDE sowie weiterer Partner der Best-Practice-Plattform www.unsere-stadtimpulse.de realisiert, die unter anderem in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Städtetag sowie dem Deutschen Städte- und Gemeindebund initiiert worden ist. Die Durchführung der Studie oblag der CIMA Management + Beratung GmbH.

Download der Studie unter: www.einzelhandel.de/deutschlandstudie.

Quelle:

HDE

Foto VDMA
12.12.2022

Nachwuchspreis für KI-gestützte Produktionsüberwachung von Carbonfasern

  • Formel 1-Fahrzeuge werden in Zukunft günstiger

Carbon ist der Stoff, aus dem bei Formel 1-Fahrzeuge häufig die Karosserie hergestellt wird. Bislang ist Carbon teuer. Es kann günstiger und effizienter hergestellt werden, wenn künstliche Intelligenz die Produktionsprozesse überwacht. Ein Kamerasystem kombiniert mit künstlicher Intelligenz erkennt automatisch Fehler in der Herstellung von Carbonfasern. Damit wird eine teure manuelle Kontrolle der Carbonfasern hinfällig und der Herstellungspreis der Carbonfaser kann nachhaltig reduziert wenden.

Für diese Idee erhielt der Nachwuchsingenieur Deniz Sinan Yesilyurt am 6. Dezember den zweiten Preis des Nachwuchspreises „Digitalisierung im Maschinenbau“.

  • Formel 1-Fahrzeuge werden in Zukunft günstiger

Carbon ist der Stoff, aus dem bei Formel 1-Fahrzeuge häufig die Karosserie hergestellt wird. Bislang ist Carbon teuer. Es kann günstiger und effizienter hergestellt werden, wenn künstliche Intelligenz die Produktionsprozesse überwacht. Ein Kamerasystem kombiniert mit künstlicher Intelligenz erkennt automatisch Fehler in der Herstellung von Carbonfasern. Damit wird eine teure manuelle Kontrolle der Carbonfasern hinfällig und der Herstellungspreis der Carbonfaser kann nachhaltig reduziert wenden.

Für diese Idee erhielt der Nachwuchsingenieur Deniz Sinan Yesilyurt am 6. Dezember den zweiten Preis des Nachwuchspreises „Digitalisierung im Maschinenbau“.

Carbonfasern sind wegen ihrer guten Eigenschaften begehrt. Sie sind sehr leicht – sie wiegen bis zu 50 Prozent weniger als Aluminium. Die Kombination aus geringem Gewicht und guten mechanischen Eigenschaften bietet viele Vorteile. Gerade in Zeiten der Energiewende sind Leichtbaumaterialien wie Carbon so relevant wie nie zuvor. Gleichzeitig sind Carbonfasern so widerstandsfähig gegen äußere Belastungen wie Metalle. Diese guten Eigenschaften von Carbonfasern zu erreichen, ist aufwändig.

Bis zu 300 einzelne Faserstränge –Bündel von einzelnen Fasern - müssen während der Herstellung gleichzeitig überwacht werden. Wenn Carbonfasern reißen, kostet es Zeit und Geld, die beschädigten Fasern auszusortieren. Dies ist nur ein Beispiel für verschiedene Fehler, die bei den Fasern während der Produktion auftreten können.

Deshalb brachte Deniz Sinan Yesilyurt eine Kamera an der Carbonfaseranlage an, die Bilder verschiedener Faserfehler während der Produktion aufnimmt und in einer Datenbank sammelt. Die künstliche Intelligenz im Informationstechnologiesystem der Kamera wertet die Faserfehler aus, indem sie die Bildaufnahmen vorgegebenen Referenzfehlern zuordnet. Dabei erkennt sie verschiedene Faserfehler mit einer Zuordnungsgenauigkeit von 99 Prozent. Der Prozess kann auch für andere Bereiche eingesetzt werden, die chemische Fasern herstellen.

Deniz Sinan Yesilyurt erhielt den Preis vom Verband für Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) in Frankfurt am Main. Er ist Bachelorabsolvent am Institut für Textiltechnik (ITA) der RWTH Aachen. Der vollständige Titel seiner Bachelorarbeit: „Entwicklung einer Kl-gestützten Prozessüberwachung unter Verwendung von Machine Learning zur Erkennung von Faserbeschädigungen im Stabilisierungsprozess“.
Der VDMA zeichnete insgesamt vier Abschlussarbeiten unterschiedlicher Hochschulen mit dem Preis aus. Der Preis wird für herausragende Abschlussarbeiten verliehen und wurde in Deutschland, Österreich und der Schweiz ausgeschrieben.

Quelle:

ITA – Institut für Textiltechnik of RWTH Aachen Universit

Foto Südwesttextil
06.12.2022

Texoversum auf der Zielgeraden

Die Eröffnung des von Südwesttextil gespendeten Gebäudes auf dem Campus der Hochschule Reutlingen ist für Sommer 2023 geplant.

Hier entsteht seit Anfang des Jahres 2021 das Texoversum, umhüllt von einer transparenten Textilfassade aus Glas- und Carbonfasern. Der Bau des Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbands Südwesttextil ist dabei sowohl architektonisch – dank des Entwurfs von Jan Knippers Ingenieure, Menges Scheffler Architekten und allmannwappner – als auch inhaltlich ein Leuchtturmprojekt. Auf 3.000 Quadratmetern kommen in Zukunft Studierende der Hochschule Reutlingen, Auszubildende sowie Unternehmen und Forschung zusammen, um die Textil- und Bekleidungsindustrie zu gestalten.
 
Nach dem Richtfest im Herbst 2021 ist der Verband zuversichtlich, das Gebäude im Sommer 2023 im Rahmen einer offiziellen Eröffnungsfeier an das Land Baden-Württemberg übergeben zu können.

Die Eröffnung des von Südwesttextil gespendeten Gebäudes auf dem Campus der Hochschule Reutlingen ist für Sommer 2023 geplant.

Hier entsteht seit Anfang des Jahres 2021 das Texoversum, umhüllt von einer transparenten Textilfassade aus Glas- und Carbonfasern. Der Bau des Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbands Südwesttextil ist dabei sowohl architektonisch – dank des Entwurfs von Jan Knippers Ingenieure, Menges Scheffler Architekten und allmannwappner – als auch inhaltlich ein Leuchtturmprojekt. Auf 3.000 Quadratmetern kommen in Zukunft Studierende der Hochschule Reutlingen, Auszubildende sowie Unternehmen und Forschung zusammen, um die Textil- und Bekleidungsindustrie zu gestalten.
 
Nach dem Richtfest im Herbst 2021 ist der Verband zuversichtlich, das Gebäude im Sommer 2023 im Rahmen einer offiziellen Eröffnungsfeier an das Land Baden-Württemberg übergeben zu können.

Südwesttextil-Präsident Bodo Th. Bölzle: „Das Texoversum ist unser Signal an die Öffentlichkeit, dass die Textil- und Bekleidungsindustrie hier in Baden-Württemberg erfolgreich ist und eine sehr gute Zukunft hat. Das Gebäude ist für uns der Ankerpunkt einer gemeinsamen Vision, die uns helfen soll, Verbindungen zwischen Lehre und Praxis zu ermöglichen und eine Plattform für Wissenstransfer und Innovationen werden soll. Wir wollen die Attraktivität unserer Industrie bekanntmachen und steigern, um auch für die Zukunft hervorragende innovative Mitarbeiter gewinnen zu können.“
 
Prof. Dr. Hendrik Brumme, Präsident der Hochschule Reutlingen: „Das Texoversum prägt schon heute die Silhouette unserer Hochschule. Das imposante Gebäude sowie das dazugehörige Konzept werden dazu beitragen, dass der Standort Reutlingen im Bereich Textil weiterhin eine führende Rolle einnehmen wird. Mit Südwesttextil als starkem Partner werden wir insbesondere in den Bereichen Digitalisierung und Nachhaltigkeit die textile Zukunft gemeinsam weiterentwickeln.“

Quelle:

Südwesttextil – Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

06.12.2022

Südwesttextil begrüßt Reformvorhaben für Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Die beschlossenen Eckpunkte der Bundesregierung bewertet der Branchenverband für die Textil- und Bekleidungsindustrie in Baden-Württemberg als zukunftsgerichtete Maßnahmen zur Bewältigung des Fachkräftemangels.

Die beschlossenen Eckpunkte der Bundesregierung bewertet der Branchenverband für die Textil- und Bekleidungsindustrie in Baden-Württemberg als zukunftsgerichtete Maßnahmen zur Bewältigung des Fachkräftemangels.

Vor dem Hintergrund der immer größeren Fachkräftelücke hatte Südwesttextil im Oktober Erleichterungen für die Zuwanderung in den Arbeitsmarkt gefordert und die Strategien der Branche zur Ausbildung und Qualifizierung von Beschäftigten aufgezeigt.
 
Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband begrüßt die Bestrebungen der Bundesregierung, die Fachkräfteeinwanderung deutlich zu modernisieren und sich damit im Wettbewerb um Fachkräfte an die europäische Spitze zu stellen. Die Textil- und Bekleidungsindustrie stehe in der Zukunft vor großen Herausforderungen. 45 Prozent der Beschäftigten in der Branche im Südwesten seien älter als 50 Jahre. Hier genüge es nicht mehr, nur die inländischen Potenziale zu entwickeln. Eine gezielte Zuwanderung sei unabdingbar, wenn die Branche auch im Bereich der Technischen Textilien Know-how- und Weltmarktführer bleiben wolle. Den Einbezug von Menschen ohne gleichwertige Qualifikation, befürwortet Südwesttextil. Ebenso positiv bewertet der Verband den Vorstoß der Bundesregierung, den Zugang zu Ausbildungsberufen zukünftig ohne Vorrangprüfung zu ermöglichen.
 
Edina Brenner, Hauptgeschäftsführerin von Südwesttextil, betont, dass eine Entbürokratisierung des Prozesses der Fachkräfteeinwanderung dringend erforderlich sei. Gerade digitale Verfahren könnten die Verfahrensdauer deutlich reduzieren. Nur wenn die notwendigen Kapazitäten für eine schnelle Bearbeitung der Anträge vorhanden seien, könnten mittelständische Unternehmen die Vielfalt der Möglichkeiten ausschöpfen und Fachkräfte planungssicher anwerben.

Quelle:

Südwesttextil – Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

20.10.2022

Existenzielle Bedrohung durch Energiekrise: Textiler vor Standortfrage

Die wirtschaftliche Situation für die baden-württembergische Textil- und Bekleidungsindustrie spitzt sich zu. Ohne die schnelle Umsetzung angekündigter Maßnahmen können viele Unternehmen trotz großer Motivation ihren Standort nicht halten.

Deutschlandweit sehen sich ein Drittel der Unternehmen der Textil- und Bekleidungsindustrie durch die Energiepreise existenziell bedroht, in Baden-Württemberg sind es mehr als die Hälfte der Unternehmen. Das Stimmungsbild der gemeinsamen Umfrage des Wirtschafts- und Arbeitgeberverbands Südwesttextil mit dem Gesamtverband textil+mode ist dramatisch. Die sich aktuell abzeichnende leichte Erholung des Gaspreises auf hohem Niveau ist keine Erleichterung.
 
Die Relevanz der Standortfrage wird durch die Ergebnisse der Umfrage unterstrichen. Deutschlandweit befassen sich laut der Umfrage ca. 43 Prozent der Unternehmen mit dem Gedanken die Produktion ins Ausland zu verlagern. 14 Prozent haben diesen Prozess bereits gestartet. Im Südwesten liegen die Ergebnisse deutlich niedriger: bei nur 3,1 Prozent. Auch die Stellungnahmen der Unternehmen im Rahmen der Umfrage zeigen deutlich, was der Verband schon lange beobachtet.

Die wirtschaftliche Situation für die baden-württembergische Textil- und Bekleidungsindustrie spitzt sich zu. Ohne die schnelle Umsetzung angekündigter Maßnahmen können viele Unternehmen trotz großer Motivation ihren Standort nicht halten.

Deutschlandweit sehen sich ein Drittel der Unternehmen der Textil- und Bekleidungsindustrie durch die Energiepreise existenziell bedroht, in Baden-Württemberg sind es mehr als die Hälfte der Unternehmen. Das Stimmungsbild der gemeinsamen Umfrage des Wirtschafts- und Arbeitgeberverbands Südwesttextil mit dem Gesamtverband textil+mode ist dramatisch. Die sich aktuell abzeichnende leichte Erholung des Gaspreises auf hohem Niveau ist keine Erleichterung.
 
Die Relevanz der Standortfrage wird durch die Ergebnisse der Umfrage unterstrichen. Deutschlandweit befassen sich laut der Umfrage ca. 43 Prozent der Unternehmen mit dem Gedanken die Produktion ins Ausland zu verlagern. 14 Prozent haben diesen Prozess bereits gestartet. Im Südwesten liegen die Ergebnisse deutlich niedriger: bei nur 3,1 Prozent. Auch die Stellungnahmen der Unternehmen im Rahmen der Umfrage zeigen deutlich, was der Verband schon lange beobachtet.

Edina Brenner, Hauptgeschäftsführerin des Wirtschafts- und Arbeitgeberverbands Südwesttextil, begrüßt daher die Vorschläge der „Kommission Erdgas und Wärme“: „Die Gaspreisbremse für die Industrie von 7 Cent/kWh für 70 Prozent der Verbrauchsmenge des Jahres 2021 ist ein Schritt in die richtige Richtung und muss nun schnell in vollem Umfang erfolgen. Nicht zu vernachlässigen ist allerdings, dass zu diesem Preis noch Netzentgelte, Steuern und Abgaben dazukommen, sodass das Gaspreisniveau in dieser Höhe international nicht wettbewerbsfähig ist. Dies trifft auch nach wie vor auf den Strompreis zu! Die Abschaffung des Merit-Order-Effekts ist ein weiterer wichtiger Schritt, der sofort angegangen werden muss, damit die Kosten für Unternehmen nicht standortgefährdend bleiben.“

Viele der Mitgliedsunternehmen, so Edina Brenner, entschieden sich seit Jahren bewusst für den Erhalt der regionalen Produktion und möchten auch in Zukunft daran festhalten. Sie hätten in Einsparungen und erneuerbare Energien investiert, setzten auf Nachhaltigkeit, übernehmen Verantwortung für die Arbeitsplätze in der Region und reduzieren die Abhängigkeit von internationalen Lieferketten. Die Maßnahmen müssten jetzt schnell, unbürokratisch und weitgehend für den Mittelstand kommen. Das zögerliche politische Handeln dürfe diese Gemeinschaft nicht aufs Spiel setzen.

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.