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Motiv zur Branchenkampagne #NurMitMedTech (c) BVMed
11.10.2024

BVMed: Neue Branchenkampagne #NurMitMedTech zur Bedeutung von Medizintechnologien

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) startet unter dem Hashtag #NurMitMedTech eine neue Branchenkampagne zur Bedeutung von Medizintechnologien für die Gesundheitsversorgung und den Wirtschaftsstandort Deutschland.

„Die MedTech-Branche trägt mit ihren Technologien, Produkten und Verfahren zu einer besseren Patient:innen-Versorgung sowie zu effizienteren Prozessen und Entlastung des medizinischen Personals bei. MedTech ist unentbehrlich für unsere Gesundheitsversorgung und Teil der Lösung für die Herausforderungen der Zukunft! Das wollen wir mit unserer Kampagne #NurMitMedTech verdeutlichen“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Ziel sei „ein klares Bekenntnis der Politik zum Medizintechnik-Standort Deutschland: Medizintechnik muss in allen Versorgungsbereichen und Reformvorhaben mitgedacht werden.“

Der BVMed bemängelt, dass bei den notwendigen Weichenstellungen, um den Standort Deutschland und Europa wieder attraktiver zu gestalten, Medizintechnik nicht berücksichtigt werde: ob beim Draghi-Report auf europäischer Ebene oder Wachstumsinitiative und Pharma-Strategie auf nationaler Ebene.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) startet unter dem Hashtag #NurMitMedTech eine neue Branchenkampagne zur Bedeutung von Medizintechnologien für die Gesundheitsversorgung und den Wirtschaftsstandort Deutschland.

„Die MedTech-Branche trägt mit ihren Technologien, Produkten und Verfahren zu einer besseren Patient:innen-Versorgung sowie zu effizienteren Prozessen und Entlastung des medizinischen Personals bei. MedTech ist unentbehrlich für unsere Gesundheitsversorgung und Teil der Lösung für die Herausforderungen der Zukunft! Das wollen wir mit unserer Kampagne #NurMitMedTech verdeutlichen“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Ziel sei „ein klares Bekenntnis der Politik zum Medizintechnik-Standort Deutschland: Medizintechnik muss in allen Versorgungsbereichen und Reformvorhaben mitgedacht werden.“

Der BVMed bemängelt, dass bei den notwendigen Weichenstellungen, um den Standort Deutschland und Europa wieder attraktiver zu gestalten, Medizintechnik nicht berücksichtigt werde: ob beim Draghi-Report auf europäischer Ebene oder Wachstumsinitiative und Pharma-Strategie auf nationaler Ebene.

Dabei sei die Medizintechnik mit ihren 265.000 Arbeitsplätzen und 68 Prozent Exportquote eine Schlüsselindustrie für den Wirtschaftsstandort. Die technologischen Produkte und Lösungen sind unentbehrlich für die Gesundheit und Lebensqualität der Menschen. Und: „Die MedTech-Branche hat Lösungen für die großen gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit: für die demografische Entwicklung mit immer mehr älteren und multimorbide Menschen, für den Fachkräftemangel. Es geht nur mit Hilfe von modernen Technologien“, so Möll.

Der BVMed-Appell an Politik und Selbstverwaltung lautet deshalb: Medizintechnik muss in allen Versorgungsbereichen und Reformvorhaben mitgedacht werden – als Teil der Lösung! „Es geht nur mit uns. Es geht #NurMitMedTech“, so der BVMed. Der MedTech-Verband setzt sich deshalb für einen konkreten Medizintechnik-Maßnahmenplan ein, der das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, den MedTech-Standort Deutschland zu stärken, endlich umsetzt.

Weitere Informationen:
BVMed Kampagne Wirtschaftspolitik
Quelle:

BVMed

10.10.2024

PRINT & DIGITAL CONVENTION 2025 vereint Digitaldruck und Multichannel-Marketing

Die PRINT & DIGITAL CONVENTION bietet eine besondere Plattform für die Druck-, Medien- und Kommunikationsbranche: Ihre Aussteller, Partner und Speaker machen komplexe technische Lösungen greifbar und zeigen sie in alltäglichen Anwendungsszenarien. Im Jahr 2024 hat die PRINT & DIGITAL CONVENTION dies erfolgreich im Rahmen der drupa gezeigt – vom 13. bis 14. Mai 2025 findet sie wieder als eigene Kongressmesse im Congress Center Düsseldorf statt.

Die Veranstaltung richtet sich an alle Prozessbeteiligte und Akteure aus der grafischen Industrie, Werbeagenturen, Verlage und die Zuliefererindustrie. Mit einer Verdopplung der Ausstellerzahlen seit 2019 und einem Fachpublikum von erwarteten 1.500 Besucherinnen und Besuchern ist sie seit Jahren auf Wachstumskurs. Teil des Erfolges ist ein umfangreiches und hochkarätiges Vortragsprogramm an beiden Messetagen. Was die PRINT & DIGITAL CONVENTION unverwechselbar macht, ist die Präsentation innovativer Technologien in Highlight-Projekten, die eingebettet sind in reale Markenvorführungen und eine Leistungsschau aller Kommunikationselemente, die teilweise live auf der Messe produziert werden.

Die PRINT & DIGITAL CONVENTION bietet eine besondere Plattform für die Druck-, Medien- und Kommunikationsbranche: Ihre Aussteller, Partner und Speaker machen komplexe technische Lösungen greifbar und zeigen sie in alltäglichen Anwendungsszenarien. Im Jahr 2024 hat die PRINT & DIGITAL CONVENTION dies erfolgreich im Rahmen der drupa gezeigt – vom 13. bis 14. Mai 2025 findet sie wieder als eigene Kongressmesse im Congress Center Düsseldorf statt.

Die Veranstaltung richtet sich an alle Prozessbeteiligte und Akteure aus der grafischen Industrie, Werbeagenturen, Verlage und die Zuliefererindustrie. Mit einer Verdopplung der Ausstellerzahlen seit 2019 und einem Fachpublikum von erwarteten 1.500 Besucherinnen und Besuchern ist sie seit Jahren auf Wachstumskurs. Teil des Erfolges ist ein umfangreiches und hochkarätiges Vortragsprogramm an beiden Messetagen. Was die PRINT & DIGITAL CONVENTION unverwechselbar macht, ist die Präsentation innovativer Technologien in Highlight-Projekten, die eingebettet sind in reale Markenvorführungen und eine Leistungsschau aller Kommunikationselemente, die teilweise live auf der Messe produziert werden.

Neuheiten, Trends und Visionen in acht Themenwelten
In acht Themenwelten zeigen die Aussteller die vielfältigen Möglichkeiten von Print im Umfeld des Multichannel-Publishings: Im „Dialogmarketing“ dreht sich alles um personalisierte Kundenkommunikation, „Value Added Printing“ mit multisensorischen Druck-Erlebnissen, „Label & Packaging“ mit den neuesten Trends und Innovationen in der Verpackungstechnik und Etikettierung. Die Themenwelt „Weiterverarbeitung“ präsentiert kreative Ideen und Techniken, mit denen Druckprodukte zum Blickfang werden. Im Bereich „Brand & Product“ beleuchten die Aussteller die Herausforderungen und Lösungen für eine effiziente Produktkommunikation im Omnichannel-Handel und im „Interior & Exterior Design“ geht es um die wirkungsvolle Präsentation und die Inszenierungen von Farben, Texturen und Materialien, um funktionale und ästhetisch ansprechende Räume zu schaffen. Weitere Schwerpunkte sind „Nachhaltige Medienproduktion“ sowie „Programmatic Print“ mit Lösungen für automatisierte und personalisierte Printwerbung.

Die PRINT & DIGITAL CONVENTION findet vom 13. bis 14. Mai 2025 in Düsseldorf statt und wird vom Fachverband Medienproduktion (FMP) in Kooperation mit der Messe Düsseldorf und der drupa veranstaltet.

Quelle:

Messe Düsseldorf

09.10.2024

Composites-Industrie fordert Wiederaufnahme des Technologietransfer-Programms Leichtbau

Vor dem aktuellen Hintergrund frei gewordener Mittel aus anderen Töpfen des Bundeshaushalts appelliert die deutsche Composites-Industrie an die Politik, sich wieder für das TTP LB und dessen Finanzierung im geplanten Umfang einzusetzen. Insbesondere für mittelständische Unternehmen und Startups müsse das Programm für deren Wettbewerbsfähigkeit und damit zur Sicherung und Schaffung zukunftssicherer Arbeitsplätze wiederbelebt werden, um letztlich auch zum Erhalt des Wohlstands in Deutschland beizutragen.

Vor dem aktuellen Hintergrund frei gewordener Mittel aus anderen Töpfen des Bundeshaushalts appelliert die deutsche Composites-Industrie an die Politik, sich wieder für das TTP LB und dessen Finanzierung im geplanten Umfang einzusetzen. Insbesondere für mittelständische Unternehmen und Startups müsse das Programm für deren Wettbewerbsfähigkeit und damit zur Sicherung und Schaffung zukunftssicherer Arbeitsplätze wiederbelebt werden, um letztlich auch zum Erhalt des Wohlstands in Deutschland beizutragen.

Mit dem Technologietransferprogramm Leichtbau (TTP LB) hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine wichtige Unterstützung für eine erfolgreiche Transformation der in diesem Bereich tätigen Unternehmen geschaffen. Es war Innovations- und Transfertreiber für Energie- und Ressourceneffizienz und mitentscheidend für die Erreichung der ambitionierten europäischen und deutschen Klimaschutzziele. Mit großer Sorge hatte die Faserverbund- bzw. Composites-Industrie festgestellt, dass das Programm Anfang dieses Jahres Sparzwängen des Bundeshaushalts zum Opfer fiel. Dabei wurde der Leichtbau als Schlüsseltechnologie für Deutschland im Koalitionsvertrag der Bundesregierung verankert und durch deren dann folgende Leichtbau-Strategie manifestiert.

Ohne Leichtbau werde es keinen ausreichenden Klimaschutz geben: 70 % der Treibhausgasemissionen stammen aus der Nutzung von fossilen Rohstoffen wie Erdgas, Erdöl und Kohle, um hauptsächlich Energie zu gewinnen. Daher sei die Transformation in Richtung Erneuerbare Energiegewinnung z. B. durch Windenergie und grünen Wasserstoff von entscheidender Bedeutung für den Erfolg des European Green Deal. Beide Technologien seien ohne Leichtbau nicht umsetzbar: Windenergieanlagen nutzen den multi-materialen Leichtbau mit Glasfaserverstärkten Kunststoffen, Kohlenstofffaserverstärkten Kunststoffen (CFK), Holz und Metallen und die Lagerung des Wasserstoffs erfolgt in CFK-Behältern.

Darüber hinaus sei der Leichtbau eine Game-Changer-Technologie für Deutschland: Durch diese innovative und wettbewerbsfähige Schlüsseltechnologie lassen sich sowohl Materialien in der Produktion sparen als auch Energie bei der späteren Nutzung der Produkte. Branchen wie unter anderem das Bauwesen, der Maschinenbau und der gesamte Transportsektor können davon stark profitieren.

Insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Probleme der deutschen Automobilindustrie erscheinen auch mit Fördermitteln unterstützte Innovationen zu Leichtbaukonzepten für PKW und LKW unerlässlich für die Wettbewerbsfähigkeit dieses wichtigen volkswirtschaftlichen Sektors in Deutschland.

Auf europäischer Ebene hat die Composites-Industrie über das vom BMWK ins Leben gerufene European Lightweighting Network (ELN) Werbung für eine europäische Leichtbaustrategie gemacht und bereits viele europäische Partner gefunden. Um weiterhin als Impulsgeber und Gestalter vorangehen zu können und glaubwürdig den Leichtbau als Schlüsseltechnologie für Europa zu promoten, sei eine tatkräftige politische Unterstützung im Rahmen des TTP LB in Deutschland essenziell.

Quelle:

Composites Germany

Geerntete Baumwolle (c) canva
02.10.2024

„Baumwolle Entwicklungstreiber für Afrika“

Anlässlich des World Cotton Day weist die Bremer Baumwollbörse auf das Potenzial von Baumwolle zur Gestaltung einer nachhaltigeren Welt hin. Für etwa 100 Millionen Bauern ist Baumwolle eine Existenzgrundlage und für viele Menschen ein Kulturgut, das bis in die Anfänge der menschlichen Zivilisation zurückreicht. Vor sechs Jahren folgten die Vereinten Nationen einem Vorschlag der sogenannten „Cotton Four“, der westafrikanischen Baumwollanbauländer Benin, Burkina Faso, Tschad und Mali, den 7. Oktober zum Weltbaumwolltag zu erklären.

In diesem Jahr wird der Tag von dem westafrikanischen Land Benin ausgerichtet, wo sich über 400 Akteure aus der Baumwollweltgemeinschaft treffen. Aufmerksam gemacht werden soll auf die Vorteile der natürlichen Ressource und ihr Potenzial für wirtschaftliche Entwicklung weltweit. Der World Cotton Day 2024 steht unter dem Motto „Cotton for good“. Zu den diesjährigen Themen gehören regenerative Landwirtschaft und die Förderung von Biodiversität, die Rolle von Frauen in der Baumwollproduktion, die fast die Hälfte der Baumwollfarmer weltweit ausmachen, und die Wettbewerbsfähigkeit von afrikanischen Kleinbauern.

Anlässlich des World Cotton Day weist die Bremer Baumwollbörse auf das Potenzial von Baumwolle zur Gestaltung einer nachhaltigeren Welt hin. Für etwa 100 Millionen Bauern ist Baumwolle eine Existenzgrundlage und für viele Menschen ein Kulturgut, das bis in die Anfänge der menschlichen Zivilisation zurückreicht. Vor sechs Jahren folgten die Vereinten Nationen einem Vorschlag der sogenannten „Cotton Four“, der westafrikanischen Baumwollanbauländer Benin, Burkina Faso, Tschad und Mali, den 7. Oktober zum Weltbaumwolltag zu erklären.

In diesem Jahr wird der Tag von dem westafrikanischen Land Benin ausgerichtet, wo sich über 400 Akteure aus der Baumwollweltgemeinschaft treffen. Aufmerksam gemacht werden soll auf die Vorteile der natürlichen Ressource und ihr Potenzial für wirtschaftliche Entwicklung weltweit. Der World Cotton Day 2024 steht unter dem Motto „Cotton for good“. Zu den diesjährigen Themen gehören regenerative Landwirtschaft und die Förderung von Biodiversität, die Rolle von Frauen in der Baumwollproduktion, die fast die Hälfte der Baumwollfarmer weltweit ausmachen, und die Wettbewerbsfähigkeit von afrikanischen Kleinbauern.

Die Cotton Four Länder als Impulsgeber für den World Cotton Day gehören zu den führenden Baumwollproduzenten Afrikas. Der Beitrag der Baumwollproduktion zum jeweiligen Bruttoinlandsprodukt und der Anteil der Baumwollexporte an den gesamten landwirtschaftlichen Exporterlösen gehört zu den höchsten weltweit. Die Baumwollindustrie ist ein zentraler Pfeiler für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in Benin, Burkina Faso, Tschad und Mali. Baumwolle ist insbesondere für ländliche Gemeinschaften ein Schlüsselsektor für die wirtschaftliche Entwicklung und zur Linderung von Armut.

Ins Leben gerufen wurde der World Cotton Day 2019 am Hauptsitz der Welthandelsorganisation (WTO) in Genf, zusammen mit vier weiteren Gründungsorganisationen, dem Internationalen Baumwollsekretariat (ICAC), dem Internationalen Handelszentrum (ITC), der Welternährungsorganisation (FAO) und der Welthandels- und Entwicklungskonferenz (UNCTAD). Auch die Bremer Baumwollbörse beteiligt sich regelmäßig am Weltbaumwolltag.

Quelle:

Bremer Baumwollbörse

25.09.2024

97% der Handelsunternehmen beklagen Erhöhung der Bürokratielasten

Die Entbürokratisierung ist seit Jahrzehnten in aller Munde, doch die bisherigen Maßnahmen der Politik kommen bei den Handelsunternehmen nicht an. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des Handelsverbandes Deutschland (HDE) unter rund 500 Unternehmen aus der Branche. Demnach klagen 89 Prozent der Befragten über hohe oder sehr bürokratische Belastungen. Und für die letzten fünf Jahre sehen sich 97 Prozent von einem weiteren Aufbau von Bürokratie betroffen.

Die Entbürokratisierung ist seit Jahrzehnten in aller Munde, doch die bisherigen Maßnahmen der Politik kommen bei den Handelsunternehmen nicht an. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des Handelsverbandes Deutschland (HDE) unter rund 500 Unternehmen aus der Branche. Demnach klagen 89 Prozent der Befragten über hohe oder sehr bürokratische Belastungen. Und für die letzten fünf Jahre sehen sich 97 Prozent von einem weiteren Aufbau von Bürokratie betroffen.

„Bürokratieabbau ist seit Jahrzehnten ein beliebtes Schlagwort auf allen politischen Ebenen. Die aktuelle Bundesregierung hat große Anstrengungen unternommen, die Bürokratie zu reduzieren und die Unternehmen so zu entlasten. Doch offenbar ist davon in der Praxis noch nicht viel angekommen. Zudem erwartet uns alle noch ein regelrechter Verordnungs-Tsunami aus Brüssel“, so HDE-Präsident Alexander von Preen. Die aktuelle HDE-Umfrage macht deutlich, dass sich für die vergangenen fünf Jahre 97 Prozent der Handelsunternehmen mit einem Zuwachs an Bürokratie konfrontiert sehen, fast zwei Drittel sprechen sogar von einer deutlichen Erhöhung der Lasten. „Es muss zu denken geben, dass die Handelsunternehmen trotz aller Bemühungen um Entlastungen unter dem Strich immer mehr Bürokratie zu spüren bekommen“, so von Preen. Dabei schreibt knapp mehr als die Hälfte der Befragten die meiste Bürokratie der Bundesebene zu, ein Viertel sieht die EU ganz vorne.

Besonders gegängelt sehen sich die Händlerinnen und Händler durch Dokumentationspflichten (74 Prozent) und Berichtspflichten (71 Prozent). Insbesondere für größere Unternehmen sind Berichtspflichten und EU-Regeln häufig ein Ärgernis, im Mittelstand stehen insbesondere auch steuerrechtliche Anforderungen im Fokus. Vor allem in den Bereichen Personal (77 Prozent) und Steuern (69 Prozent) geht es bürokratisch zu. Datenschutzrecht (73 Prozent) und Arbeitsrecht (61 Prozent) sind angesichts der vielen Vorgaben und Arbeitgeberpflichten oft Hindernisse im Arbeitsalltag der Unternehmen.

„So kann es nicht weitergehen. In den letzten Jahren gab es gute Ansätze, aber es reicht nicht. Wir brauchen mutigere und größere Schritte bei der Entbürokratisierung“, so der HDE-Präsident. Bei der Arbeitszeit gehe es um mehr Flexibilisierung, die starre tägliche Höchstarbeitszeit werde den Anforderungen der digitalisierten Arbeitswelt nicht mehr gerecht. Es brauche den Wechsel hin zu einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit direkt im Arbeitszeitgesetz. Mit Blick auf die Arbeitszeitdokumentation sollte eine schlankere Lösung gefunden werden. Die damit verbundenen Dokumentationspflichten müssten entschlackt werden. Zudem sei es notwendig, die zusätzlichen nationalen Regelungen im Bundesdatenschutzgesetz zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten zu streichen. Damit würden EU-weit einheitlich die Regelungen der DSGVO gelten.

Weitere Informationen:
HDE Umfrage Bürokratisierung
Quelle:

HDE

Markus Simon (c) Schmitz Textiles
Markus Simon
19.09.2024

Markus Simon neuer Geschäftsführer bei Schmitz Textiles

Markus Simon hat seit dem 01.09.2024 die Geschäftsführung von Schmitz Textiles in Emsdetten übernommen. Er tritt die Nachfolge von Axel Pelzer an, der im Juni dieses Jahres unerwartet verstorben ist.

Markus Simon bringt über 20 Jahre Erfahrung in der textilen Fertigung mit, die er in der Geschäftsführung der Verseidag-Indutex (Krefeld) gewonnen hat. Mit seiner Expertise bei technischen Textilien u.a. in den Bereichen Automotive, Architektur, Industrie und erneuerbare Energien sowie seiner Kompetenz in der strategischen Unternehmensentwicklung wird er die Zukunftsausrichtung von Schmitz Textiles weiterführen.

Darüber hinaus ist er ehrenamtlich als Vorstands- und Präsidiumsmitglied in der Textil- und Bekleidungsindustrie aktiv. Simon ist Verhandlungsführer der Arbeitgeber im Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie sowie Präsidiumsmitglied in der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).

Markus Simon hat seit dem 01.09.2024 die Geschäftsführung von Schmitz Textiles in Emsdetten übernommen. Er tritt die Nachfolge von Axel Pelzer an, der im Juni dieses Jahres unerwartet verstorben ist.

Markus Simon bringt über 20 Jahre Erfahrung in der textilen Fertigung mit, die er in der Geschäftsführung der Verseidag-Indutex (Krefeld) gewonnen hat. Mit seiner Expertise bei technischen Textilien u.a. in den Bereichen Automotive, Architektur, Industrie und erneuerbare Energien sowie seiner Kompetenz in der strategischen Unternehmensentwicklung wird er die Zukunftsausrichtung von Schmitz Textiles weiterführen.

Darüber hinaus ist er ehrenamtlich als Vorstands- und Präsidiumsmitglied in der Textil- und Bekleidungsindustrie aktiv. Simon ist Verhandlungsführer der Arbeitgeber im Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie sowie Präsidiumsmitglied in der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).

Quelle:

Schmitz Textiles

Blick in den Seminarraum an der TU Chemnitz und Teilnehmende Bild Iris Schlomski
Betriebsleiteraussprache in Chemnitz
17.09.2024

Betriebsleiteraussprache in Chemnitz: Digitalisierung, KI und Transformation

Mehr als 40 Teilnehmer aus Deutschland und Österreich trafen sich am 4. und 5. September 2024 in Chemnitz zur 107. Aussprache der 3-Zylinder-/Rotorspinnereien, der 111. Aussprache der Webereien und zum Fachtreffen der Textilveredler sowie der Hersteller von Technischen Textilien und Nonwoven. Ein breit angelegtes Vortragsprogramm und interessante Führungen durch die Chemnitzer Institute und Forschungseinrichtungen sowie die TU Chemnitz informierten die Teilnehmenden zum aktuellen Stand in Sachen Digitalisierung und Transformation der Branche.
 

Mehr als 40 Teilnehmer aus Deutschland und Österreich trafen sich am 4. und 5. September 2024 in Chemnitz zur 107. Aussprache der 3-Zylinder-/Rotorspinnereien, der 111. Aussprache der Webereien und zum Fachtreffen der Textilveredler sowie der Hersteller von Technischen Textilien und Nonwoven. Ein breit angelegtes Vortragsprogramm und interessante Führungen durch die Chemnitzer Institute und Forschungseinrichtungen sowie die TU Chemnitz informierten die Teilnehmenden zum aktuellen Stand in Sachen Digitalisierung und Transformation der Branche.
 
Am ersten Tag stand die Vorstellung der Arbeit des Mittelstand-Digital Zentrum Smarte Kreisläufe am STFI auf der Agenda, sowie Fachreferate und ein Workshop zur praxisorientierten Digitalisierung durch die Branchen-Expertin Christine Fiedler (SmartFabs). Daran schlossen sich Impulsvorträge zum europäischen AddTex ERASMUS+ Projekt durch Iris Schlomski (IVGT), zur Lernplattform „Textiltrainer“ der TU Chemnitz durch Dr. André Matthes und eine Diskussionsrunde über Anforderungen an zukünftige Ausbildungssysteme mit Prof. Dr. Hardy Müller (Westsächsische Hochschule) an. Den fachlichen Abschluss bildete der Besuch des Ausbildungszentrum Polygrafie, wo dessen Leiter Andreas Knauer das Ausbildungsformat vorstellte.
 
Am zweiten Tag fand die Veranstaltung in den Räumen der Professur Textile Technologien der Technischen Universität Chemnitz statt. Regine Schrank vom Institut FIR der RWTH-Aachen referierte zum Thema „Einwählen in das Internet der Textilien“ und brachte den Zuhörern die Methoden zur Transformation textiler Wertschöpfungsnetzwerke näher. Cornelia Juds und Claus Kreutzberg präsentierten anhand mehrerer Praxisbeispiele aus Textilunternehmen innovative ERP-Lösungen für die Branche. Den Abschluss des Vormittags bildete Sybille Castens mit der Vorstellung ihrer Erfindung des V-Loom, einem neuartigen und patentierten Textilmaschinensystem, das den herkömmlichen Webprozess wörtlich auf den Kopf stellt und innovative Möglichkeiten des Schussmaterials ermöglicht. Den Abschluss der Veranstaltung bildeten Führungen durch das Technologiezentrum des Lehrstuhls Strukturleichtbau und Kunststofftechnik sowie den Forschungs- und Produktionshallen des Lehrstuhls Textile Technologien.
 
Vor dem Hintergrund, dass in den kommenden fünf Jahren 30 % der Mitarbeiter - die sogenannten Baby-Boomer - in den Betrieben in den Ruhestand gehen, ist es geboten, Wissen in den Unternehmen zu erhalten, das sonst verloren gehen könnte. Gleichzeitig müssen aufgrund des demographischen Wandels Tätigkeiten künftig von weniger Mitarbeitern bewerkstelligt werden. Da nach der Baby-Boomer-Generation immer weniger Kinder geboren wurden, stehen in den kommenden Jahren entsprechend weniger Fachkräfte zur Verfügung. Stichworte, die in dem Zusammenhang genannt wurden: der digitale Zwilling als Voraussetzung für den Digitalen Produktpass (DPP), Chatbot, Co-Pilot, mit deren Hilfe Arbeiten erleichtert bzw. beschleunigt werden können, für die Branche hilfreiche Plattformen wie Tapio, SPOTworx, sowie als ERP-Lösungen Inteos und Canias.
 
Die Vorstellung des CO2-Tools mit anonymisierten Echtdaten aus Textilbetrieben durch Dr. Alfred Virnich (IVGT) und die Anforderungen an zukünftige Schnittstellen und Datenbanken für Umwelt, Energie sowie die Anforderungen an den digitalen Produktpass, die Lieferkettentransparenzverordnung und weitere EU-Verordnungen werden in Kürze in einem Webinar nachgeholt. Die Teilnehmer des Betriebsleitergesprächs wurden deshalb zu einem Webinar am 27. September eingeladen. Darüber hinaus können sich Interessierte bei Stefan Schmidt, IVGT per E-Mail melden.
 
In der KW 50 wird es die dritte Veranstaltung der Serie IVGT-Textile-Connection in Aachen geben. Auf der Agenda stehen dann praxisorientierte Fachvorträge zum Digitalen Produktpass, Schnittstellen in der textilen Kette sowie Diskussionsrunden, Besichtigungen und Präsentationen im Innovation & Learning Center Aachen, dem DWI – Leibnitz-Institut für Interaktive Materialien und dem TFI-Institut für Bodensysteme an der RWTH Aachen.

Quelle:

IVGT

17.09.2024

Südwesttextil: Rentenpolitisches Maßnahmenpaket geht an Praxisbedürfnissen vorbei

Die Bundesregierung hat einen Vorschlag zur Änderung der rentenpolitischen Maßnahmen der Wachstumsinitiative vorgestellt. Die darin vorgeschlagenen Maßnahmen erleichtern zwar die befristete Wiedereinstellung von Rentnern, die bereits ein Unternehmen verlassen haben, lassen jedoch Wege für die direkte, reibungslose Weiterbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber unberücksichtigt, so Südwesttextil. Das gelte insbesondere für den in der Praxis häufig anzutreffenden Wunsch beider Parteien zu geänderten zeitlichen Bedingungen weiter zusammen zu arbeiten.

Der Entwurf vernachlässige dadurch wichtige Anforderungen der Praxis und führe zu zusätzlichen Kosten für Unternehmen. Vorgesehen sind eine Rentenaufschubprämie sowie die Auszahlung der Arbeitgeberbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung an die Beschäftigten.

Die Bundesregierung hat einen Vorschlag zur Änderung der rentenpolitischen Maßnahmen der Wachstumsinitiative vorgestellt. Die darin vorgeschlagenen Maßnahmen erleichtern zwar die befristete Wiedereinstellung von Rentnern, die bereits ein Unternehmen verlassen haben, lassen jedoch Wege für die direkte, reibungslose Weiterbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber unberücksichtigt, so Südwesttextil. Das gelte insbesondere für den in der Praxis häufig anzutreffenden Wunsch beider Parteien zu geänderten zeitlichen Bedingungen weiter zusammen zu arbeiten.

Der Entwurf vernachlässige dadurch wichtige Anforderungen der Praxis und führe zu zusätzlichen Kosten für Unternehmen. Vorgesehen sind eine Rentenaufschubprämie sowie die Auszahlung der Arbeitgeberbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung an die Beschäftigten.

„Die aktuellen Regelungen sind nicht ausreichend praxisorientiert. Unternehmen möchten ihre erfahrenen Mitarbeiter nach Renteneintritt direkt in einem anpassbaren und befristeten Rahmen weiterbeschäftigen, sehen sich jedoch dabei von arbeitsrechtlichen Hürden eingeschränkt. Es ist dringend erforderlich, flexiblere Regelungen zu schaffen, um den Herausforderungen durch den demografischen Wandel und den Fachkräftemangel gerecht zu werden,“ erklärt Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin, Edina Brenner.

Südwesttextil fordert als mögliche Lösung eine Anpassung des § 41 SGB VI, um die befristete Weiterbeschäftigung von Rentnern flexibler zu gestalten. Konkret wird vorgeschlagen, den Beendigungstermin eines Arbeitsverhältnisses bei Erreichen der Altersgrenze oder bei Erfüllung der Rentenbedingungen flexibel hinauszuschieben.

 

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.

12.09.2024

Verlängerte MDR-Übergangsfrist: Stichtag 26. September beachten

Bis 26. September 2024 müssen MedTech-Hersteller für Bestandsprodukte („Legacy Devices“) mit einer Benannten Stelle eine schriftliche Vereinbarung zur Konformitätsbewertung ihres Medizinprodukts getroffen haben, um verlängerte Übergangsfristen nach der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) nutzen zu können. Auf diesen Stichtag weist der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hin.

Die verlängerte Übergangsfrist wurde vom europäischen Gesetzgeber mit einer Änderungsverordnung vom März 2023 eingeführt. „Die verlängerte Übergangsfrist erkauft Zeit, aber sie ändert an den grundlegenden Problemen der MDR nichts. Wir müssen die MDR jetzt strukturell weiterentwickeln und in einem großen Schritt verbessern, sonst geht dies weiter zulasten der Patient:innen-Versorgung und des MedTech-Standorts Europa“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Bis 26. September 2024 müssen MedTech-Hersteller für Bestandsprodukte („Legacy Devices“) mit einer Benannten Stelle eine schriftliche Vereinbarung zur Konformitätsbewertung ihres Medizinprodukts getroffen haben, um verlängerte Übergangsfristen nach der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) nutzen zu können. Auf diesen Stichtag weist der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hin.

Die verlängerte Übergangsfrist wurde vom europäischen Gesetzgeber mit einer Änderungsverordnung vom März 2023 eingeführt. „Die verlängerte Übergangsfrist erkauft Zeit, aber sie ändert an den grundlegenden Problemen der MDR nichts. Wir müssen die MDR jetzt strukturell weiterentwickeln und in einem großen Schritt verbessern, sonst geht dies weiter zulasten der Patient:innen-Versorgung und des MedTech-Standorts Europa“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Der BVMed hatte hierzu im Herbst 2023 gemeinsam mit dem Verband der Diagnostika-Industrie (VDGH) eine umfangreiche Problemanalyse und detaillierte Lösungsansätze zur strukturellen Weiterentwicklung des regulatorischen Systems in einem MDR/IVDR-Whitepaper vorgelegt. Notwendig sind aus Sicht des BVMed vor allem folgende Schritte:

  • Abschaffung der Rezertifizierung für alle Medizinprodukte analog zu Arzneimittelzulassungen.
  • Ergänzung des derzeitigen Regulierungssystems durch Sonderregelungen analog zu anderen Rechtsbereichen für innovative Produkte, Orphan Devices sowie Nischenprodukte.
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz und Vorhersehbarkeit der Konformitätsbewertungsverfahren in Bezug auf Dauer und Kosten, beispielsweise durch die Abschaffung der administrativen Überregulierung bei Herstellern und Benannten Stellen; unter anderem durch Ausbau digitaler Prozesse, um den Verwaltungsaufwand zu verringern und den weiteren Marktzugang in der EU zu gewährleisten.
  • Etablierung wirksamer Rechtsmittel zur Überprüfung strittiger Marktzugangsentscheidungen.
  • Harmonisierung durch Zentralisierung der Verantwortung und Kompetenzen innerhalb des Regulierungssystems durch eine europaweite zentrale Struktur zur Erreichung einer Entscheidungsfähigkeit auf Systemebene.

Dr. Marc-Pierre Möll: „Die Diskussion um die strukturelle Verbesserung der MDR hat zuletzt sowohl in Deutschland als auch bei den europäischen Institutionen Fahrt aufgenommen. Die Bundesregierung muss in Brüssel weiter Druck machen, damit die neue Kommission die Arbeiten für eine Verbesserung der MDR rasch fortführt. Nur mit einer besseren und international wettbewerbsfähigen MDR in Kombination mit einer innovations- und produktionsorientierten Standortpolitik können wir die Versorgung mit Medizinprodukten dauerhaft sicherstellen und den MedTech-Standort Europa stärken.“

Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

11.09.2024

Südwesttextil fordert klare Regeln für außereuropäische Online-Händler

Der Verband der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie unterstützt die aktuellen politischen Bestrebungen für schärfere Kontrollen und Regulierungen gegenüber außereuropäischen Online-Handelsplattformen, um einen fairen Wettbewerb zu sichern.

Südwesttextil begrüßt die Initiative des Bundeswirtschaftsministeriums im Rahmen des geplanten Aktionsplans E-Commerce, Maßnahmen gegenüber Händlern aus Drittstaaten, insbesondere asiatischen Online-Handelsplattformen, zu ergreifen. Die Geschäftspraktiken dieser Plattformen betreffen zahlreiche textile Produkte aus Europa, darunter auch Bekleidung und Heimtextilien etc. – made in Baden-Württemberg.

Der deutsche Markt würde aktuell mit Billigware von Firmen aus dem asiatischen Raum regelrecht überflutet werden. Aus Sicht des Verbandes binden die Onlineplattformen Kunden unter anderem mit Kampfpreisen, hohen Rabattierungen und glücksspielähnlichen Marketingaktionen. Der Versand der Produkte, regelmäßig in kleinen Paketen, erfolgt per Luftfracht unter Nutzung der Zollfreigrenze von 150,- € in derartigen Massen, dass eine echte Zoll- und Marküberwachung allein aufgrund der Menge kaum möglich sei.

Der Verband der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie unterstützt die aktuellen politischen Bestrebungen für schärfere Kontrollen und Regulierungen gegenüber außereuropäischen Online-Handelsplattformen, um einen fairen Wettbewerb zu sichern.

Südwesttextil begrüßt die Initiative des Bundeswirtschaftsministeriums im Rahmen des geplanten Aktionsplans E-Commerce, Maßnahmen gegenüber Händlern aus Drittstaaten, insbesondere asiatischen Online-Handelsplattformen, zu ergreifen. Die Geschäftspraktiken dieser Plattformen betreffen zahlreiche textile Produkte aus Europa, darunter auch Bekleidung und Heimtextilien etc. – made in Baden-Württemberg.

Der deutsche Markt würde aktuell mit Billigware von Firmen aus dem asiatischen Raum regelrecht überflutet werden. Aus Sicht des Verbandes binden die Onlineplattformen Kunden unter anderem mit Kampfpreisen, hohen Rabattierungen und glücksspielähnlichen Marketingaktionen. Der Versand der Produkte, regelmäßig in kleinen Paketen, erfolgt per Luftfracht unter Nutzung der Zollfreigrenze von 150,- € in derartigen Massen, dass eine echte Zoll- und Marküberwachung allein aufgrund der Menge kaum möglich sei.

Diese Strategien würden eine erhebliche Herausforderung für die Textil- und Bekleidungsindustrie darstellen, um existierende Produktionsstandorte und Arbeitsplätze in Baden-Württemberg zu halten. Die diskutierte Streichung der EU-Zollfreigrenze sei daher ein erster, wichtiger Schritt, der jedoch zeitnah erfolgen müsse.

Zusätzlich betont Edina Brenner, Hauptgeschäftsführerin von Südwesttextil: „Es ist an der Zeit, dass wir die bestehenden Vorschriften konsequent auf alle Marktteilnehmer anwenden und diese auch kontrollieren – unabhängig davon, ob sie innerhalb oder außerhalb der EU ansässig sind. Für faire und vergleichbare Wettbewerbsbedingungen sollten insbesondere außereuropäische Onlineplattformen denselben Anforderungen an Produktsicherheit, Umweltstandards, Lieferkettensorgfaltspflichten sowie Zoll- und Steuervorschriften unterliegen wie Unternehmen aus der EU.“´

Quelle:

Südwesttextil – Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

04.09.2024

Textilbranche in Baden-Württemberg: -9% Umsatz im 1. Halbjahr 2024

Die Textilindustrie kämpft mit Umsatzeinbußen und schwierigen Standortbedingungen – Südwesttextil fordert ein klares Bekenntnis zu High-Tech-Technologien.

Von Januar bis Juni 2024 verzeichnete die Textilbranche einen Umsatz von 805 Millionen Euro. Basierend auf den Zahlen des statistischen Landesamts handelt es sich um einen Umsatzrückgang von 9 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Die Textilindustrie setzt sich in Baden-Württemberg überwiegend aus kleinen und mittelständischen Unternehmen zusammen, die durchschnittlich 120 Mitarbeiter beschäftigen.

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil sieht, dass die Branche angesichts der schlechten Auftragslage und schwierigen Standortbedingungen ihre Investitionsstrategien in den Wirtschaftsstandort überdenkt. Faktoren wie die Bürokratiebelastung, hohe Energiekosten im weltweiten Vergleich, steigender Regulierungsdruck und Unternehmenssteuern sind dauerhaft ein Thema. Ein Blick nach Frankreich oder die USA zeigt, dass andere Länder stark in die Attraktivität des Standorts und damit auch das Wachstum ihrer Wirtschaft investieren.

Die Textilindustrie kämpft mit Umsatzeinbußen und schwierigen Standortbedingungen – Südwesttextil fordert ein klares Bekenntnis zu High-Tech-Technologien.

Von Januar bis Juni 2024 verzeichnete die Textilbranche einen Umsatz von 805 Millionen Euro. Basierend auf den Zahlen des statistischen Landesamts handelt es sich um einen Umsatzrückgang von 9 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Die Textilindustrie setzt sich in Baden-Württemberg überwiegend aus kleinen und mittelständischen Unternehmen zusammen, die durchschnittlich 120 Mitarbeiter beschäftigen.

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil sieht, dass die Branche angesichts der schlechten Auftragslage und schwierigen Standortbedingungen ihre Investitionsstrategien in den Wirtschaftsstandort überdenkt. Faktoren wie die Bürokratiebelastung, hohe Energiekosten im weltweiten Vergleich, steigender Regulierungsdruck und Unternehmenssteuern sind dauerhaft ein Thema. Ein Blick nach Frankreich oder die USA zeigt, dass andere Länder stark in die Attraktivität des Standorts und damit auch das Wachstum ihrer Wirtschaft investieren.

Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner: „Noch haben wir eines der innovativsten Cluster im Bereich technischer Textilien, die auch hier produziert werden. Doch um High-Tech-Branchen hier zu halten, braucht es ein aktives Gegensteuern der Bundesregierung.“

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.

Bild: Timo Henke, Pixabay
02.09.2024

Schwieriges erstes Halbjahr für Schuhhandel

Der BTE geht nach verbandsinternen Hochrechnungen davon aus, dass der Schuhhandel das erste Halbjahr 2024 im Durchschnitt mit einem Umsatzminus von rund 2 Prozent gegenüber 2023 abgeschlossen hat. Hauptgrund war - neben der schwachen Konsumstimmung - das regnerische und sehr wechselhafte Wetter im Mai und vor allem im Juni, als die Branche einen schmerzhaften zweistelligen Umsatzeinbruch erlebte.

Nach Schätzungen des BTE haben im ersten Halbjahr 2024 rund 100 Schuhhandelsunternehmen ihre Türen für immer geschlossen – teils wegen Insolvenz, teils freiwillig z.B. wegen fehlender Nachfolger. Aktuell dürften etwa 2.600 stationäre Schuhspezialisten am Markt aktiv sein.

Infolgedessen hat sich die Anzahl der Geschäfte nach Schätzungen des BTE auch nochmals um rund 800 verringert. Den Gesamtbestand schätzt der BTE auf derzeit 8.750 Schuhgeschäften.  

Der BTE geht nach verbandsinternen Hochrechnungen davon aus, dass der Schuhhandel das erste Halbjahr 2024 im Durchschnitt mit einem Umsatzminus von rund 2 Prozent gegenüber 2023 abgeschlossen hat. Hauptgrund war - neben der schwachen Konsumstimmung - das regnerische und sehr wechselhafte Wetter im Mai und vor allem im Juni, als die Branche einen schmerzhaften zweistelligen Umsatzeinbruch erlebte.

Nach Schätzungen des BTE haben im ersten Halbjahr 2024 rund 100 Schuhhandelsunternehmen ihre Türen für immer geschlossen – teils wegen Insolvenz, teils freiwillig z.B. wegen fehlender Nachfolger. Aktuell dürften etwa 2.600 stationäre Schuhspezialisten am Markt aktiv sein.

Infolgedessen hat sich die Anzahl der Geschäfte nach Schätzungen des BTE auch nochmals um rund 800 verringert. Den Gesamtbestand schätzt der BTE auf derzeit 8.750 Schuhgeschäften.  

Als ein großes Problem nehmen die Schuhhändler - neben der allgemeinen Kaufzurückhaltung an erster Stelle - derzeit insbesondere den Attraktivitätslust der Innenstädte wahr. Zusätzlich belastet der hohe bürokratische Aufwand die Unternehmen weiterhin im erheblichen Maße: Von Bürokratieabbau könne keine Rede sein, so die Aussage vieler Unternehmen. Oft beklagt werden zudem Personalkostensteigerungen, insbesondere auch infolge der Anhebung des Mindestlohns, die nach wie vor hohen Energiekosten sowie steigende Einkaufspreise.

Infolge der aktuellen Herausforderungen und Belastungen, zu denen auch der Fachkräftemangel und die Anforderungen der Digitalisierung zählen, bewerten 41 Prozent der Schuhhändler gemäß einer BTE-Umfrage ihre derzeitige Geschäftslage als schlecht. Lediglich 16 Prozent der Schuhhändler konstatieren aktuell eine gute Geschäftslage. Auch die Umsatzentwicklung für das gesamte Jahr 2024 sehen die Schuhhändler eher skeptisch: So gehen rund 30 Prozent der vom BTE befragten Schuhhändler für das gesamte Jahr 2024 von einem Umsatzplus aus. Dagegen befürchtet aber mehr als jeder zweite Schuhhändler leichte bis deutliche Umsatzeinbußen gegenüber 2023.

Vor diesem Hintergrund überrascht es nicht, dass der Schuhhandel eher vorsichtig in die Orderrunde für Frühjahr/Sommer 2025 gehen wird. Laut BTE-Umfrage wollen rund 40 Prozent der Schuhhändler ihre Ordermengen um bis zu 5 Prozent reduzieren. Dagegen wollen etwa nur 12 Prozent der Schuhhändler ihre Stückzahlen im Einkauf um bis zu 5 Prozent erhöhen. Die Mehrheit (46 Prozent) wird wie im Vorjahr ordern.

Das Jahr 2024 hatte recht positiv begonnen: Der Februar, März und April bescherten dem Schuhhandel dank der milden Witterung Umsatzsteigerungen von rund 14 Prozent. Hier wurden Käufe vorgezogen, die im Mai und Juni ausgeblieben sind.

Im Trend lagen im ersten Halbjahr vor allem bequeme und sportive Modelle im Halbschuhbereich. Im Halbschuhsegment liefen insbesondere Sneakers, vor allem Retro-Style-Modelle, sehr gut. Im Herrenbereich wurden Sportslipper, Sportschuhe aus dem Outdoor-Bereich, die auch im Alltag getragen werden sowie Chunky Loafers ebenfalls stark nachgefragt. Hingegen verharrte im Business-Schuhbereich die Nachfrage auf niedrigem Niveau. Bei den Damen standen neben den Sneakers in bunten Farben Ballerinas und Pantoletten, aber auch Sling-Pumps und Kitten Heels (bequeme Alternative zu High-Heels, Absatz nicht mehr 5 cm) hoch im Kurs. Insgesamt verstärkte sich geschlechterübergreifend der Trend hin zu Barfußschuhen.

Weitere Informationen:
Schuhhandel Schuhtrend
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

26.08.2024

BVMed: Neue Publikation zu Wundversorgungs-Studien

Bei klinischen Studien zur Wundversorgung können auch eine Reduktion der Wundfläche oder eine Verbesserung der Lebensqualitäts-Aspekte wie Schmerzreduktion zur künftigen Nutzenbewertung herangezogen werden. Das ist Teil der Empfehlungen einer interdisziplinären Autorengruppe mit Fachexpertise in der klinischen Wundbehandlung. Die Empfehlungen zur Konzeption geeigneter Studien wurden in der Fachzeitschrift „Münchner Medizinische Wochenschrift MMW - Fortschritte der Medizin“ publiziert.

Hintergrund der Empfehlungen ist, dass aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ (sPW) einen therapeutischen Nutzen durch klinische Studien nachweisen müssen, wenn sie weiterhin durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) im nicht stationären Bereich erstattet werden wollen. Bei klinischen Studien wurden bislang Studien der höchsten Evidenzstudie mit dem vollständigen Wundverschluss als Endpunkt gefordert.

Bei klinischen Studien zur Wundversorgung können auch eine Reduktion der Wundfläche oder eine Verbesserung der Lebensqualitäts-Aspekte wie Schmerzreduktion zur künftigen Nutzenbewertung herangezogen werden. Das ist Teil der Empfehlungen einer interdisziplinären Autorengruppe mit Fachexpertise in der klinischen Wundbehandlung. Die Empfehlungen zur Konzeption geeigneter Studien wurden in der Fachzeitschrift „Münchner Medizinische Wochenschrift MMW - Fortschritte der Medizin“ publiziert.

Hintergrund der Empfehlungen ist, dass aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ (sPW) einen therapeutischen Nutzen durch klinische Studien nachweisen müssen, wenn sie weiterhin durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) im nicht stationären Bereich erstattet werden wollen. Bei klinischen Studien wurden bislang Studien der höchsten Evidenzstudie mit dem vollständigen Wundverschluss als Endpunkt gefordert.

In der neuen Empfehlung „Konzeption einer klinischen Studie zum Nachweis des therapeutischen Nutzens eines sonstigen Produktes zur Wundbehandlung“ der Wundversorgungs-Expert:innen heißt es nun ergänzend: „In begründeten Fällen, z.B. bei intermediärer Anwendung im Rahmen der phasengerechten Wundtherapie chronischer Wunden, kann auch eine signifikante Reduktion der Wundfläche zur Nutzenbewertung betrachtet werden. Auch die Lebensqualität (z.B. Schmerz) kann einen Nutzen begründen und daher als primärer Zielparameter in klinischen Prüfungen erhoben werden.“

Verlängerung der Übergangsfrist
Aktuell wird im politischen Raum über eine Verlängerung der aktuellen Übergangsfrist für die sPW diskutiert, die im Dezember 2024 ausläuft. Denn bislang sind in der Praxis des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) keine auf die Wundversorgung angepassten Evidenzkriterien für die erstattungsrelevanten Nutzennachweise definiert. Der Gesetzgeber gewährte Mitte 2023 den betroffenen Verbandmittel-Herstellern ein Beratungsangebot seitens des G-BA zu sPW und den für die Nutzenbewertung erforderlichen klinischen Studien, das seit Frühjahr 2024 genutzt werden kann. Im Mai 2024 beauftragte der G-BA das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), „eine wissenschaftliche Ausarbeitung zu klinischen Studien im Therapiegebiet ‚Wundbehandlung‘ mit einer Fokussierung auf eine Bewertung der Endpunkte“ zu erarbeiten.

„Da das IQWiG für die Ergebnisse zehn Monate Zeit hat, ist der G-BA-Auftrag ein weiteres Argument für eine ausreichende Fristverlängerung durch den Gesetzgeber. Die Verbandmittel-Hersteller brauchen Klarheit über die Kriterien der Bewertung des therapeutischen Nutzens für diese neu gebildete Gruppe der ‚sonstigen Produkte zur Wundbehandlung‘. Die neue Ausarbeitung und daraus abgeleiteten Empfehlungen der interdisziplinären Gruppe von Fachexpert:innen sind hier ein großer Schritt vorwärts. Diese Ergebnisse sollten auch in die Entscheidungsfindung des G-BA einfließen und berücksichtigt werden“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.

Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

26.08.2024

PFAS: Südwesttextil fordert Umdenken der EU-Chemikalienpolitik

Im Frühjahr 2023 hat die Europäische Chemikalienagentur ECHA einen Vorschlag für die Beschränkung von über 10.000 per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) veröffentlicht. Als Wirtschafts- und Arbeitgeberverband teilt Südwesttextil die Sorgen, die die Wirtschaftsministerien aus Bayern und Baden-
Württemberg in einem Brief an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zum Ausdruck bringen. Die Stoffe pauschal zu verbieten und dann nur mit einzelnen Ausnahmen zu arbeiten, sorgt für eine Abwanderung wichtiger Industriezweige.

Im Frühjahr 2023 hat die Europäische Chemikalienagentur ECHA einen Vorschlag für die Beschränkung von über 10.000 per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) veröffentlicht. Als Wirtschafts- und Arbeitgeberverband teilt Südwesttextil die Sorgen, die die Wirtschaftsministerien aus Bayern und Baden-
Württemberg in einem Brief an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zum Ausdruck bringen. Die Stoffe pauschal zu verbieten und dann nur mit einzelnen Ausnahmen zu arbeiten, sorgt für eine Abwanderung wichtiger Industriezweige.

Die Problematik der Regulierungspolitik der EU offenbart sich in der Textilindustrie unter anderem bei der von der PFAS-Beschränkung betroffenen Verbindung PFHxA. Die Substanz ist unabkömmlich in Medizintextilien wie Stents, Industriefiltern, Elektroisolationsmembranen, Schutzbekleidung wie kugelsicheren Westen oder Schnittschutzhosen oder auch im Bereich der Mobilität in Form von Flammschutz oder Druckausgleichsmembranen. Letztere sorgen zum Beispiel in Flugzeugen als Pflaster um Schaltgehäuse dafür, dass die Luft zirkulieren und der Druck ausgeglichen werden kann. Ohne Textil bekäme die Elektronik schnell „Kopfweh“, wäre nicht mehr funktionsfähig – und das, obwohl eine Produktgarantie von 40 Jahren erforderlich ist.

PFHxA wird zusätzlich noch gesondert reguliert, sodass der niedrige Grenzwert einem Anwendungsverbot gleichkommt – obwohl auf einem fertigen Produkt nur noch sehr geringe Spuren zu finden sind und eine toxikologische Unbedenklichkeit durch wissenschaftliche Studien nachgewiesen ist. Einen Ersatzstoff gibt es bislang für viele Anwendungen nicht und PFHxA war erst 2017 als Ersatzstoff in der PFOA-Regulierung benannt worden, sodass zahlreiche Lieferketten darauf umgestellt wurden.

Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner: „PFHxA ist für uns exemplarisch für die Problematik der EU-Chemikalienpolitik. Wir regulieren unbegründet, doppelt, pauschal und damit zu radikal! Im Bereich der technischen Textilien hatten wir einen großen Wettbewerbsvorteil, den wir „zu verspielen“ drohen. Wir fordern daher die Bundesregierung auf, sich für einen Kurswechsel in der EU-Chemikalienpolitik einzusetzen – weg von pauschalen Verboten hin zu Beschränkungen mit Augenmaß!“

Quelle:

Südwesttextil – Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

23.08.2024

BVMed: Factsheet über elektronische Gebrauchsanweisungen

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) informiert in einem neuen Factsheet über die Vorteile einer elektronischen Gebrauchsanweisung (eIFU) für Medizinprodukte. Der deutsche MedTech-Verband spricht sich dafür aus, eIFUs zumindest für alle Medizinprodukte, die von medizinischem Fachpersonal angewendet werden, zuzulassen. „Wir würden damit den Papierverbrauch enorm reduzieren, Verpackungen kleiner und leichter machen, ohne dass darunter die Sicherheit leidet“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Zum Hintergrund erläutert der BVMed, dass jedem Medizinprodukt eine Gebrauchsanweisung („Instruction For Use“, kurz IFU) beiliegen muss, sofern das Produkt nicht selbsterklärend und eine sichere Anwendung auch ohne IFU gewährleistet ist. Die Gebrauchsanweisung muss die vorgesehenen Anwender:innen oder Dritte über die sichere und wirksame Anwendung und die Leistung des Medizinprodukts informieren.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) informiert in einem neuen Factsheet über die Vorteile einer elektronischen Gebrauchsanweisung (eIFU) für Medizinprodukte. Der deutsche MedTech-Verband spricht sich dafür aus, eIFUs zumindest für alle Medizinprodukte, die von medizinischem Fachpersonal angewendet werden, zuzulassen. „Wir würden damit den Papierverbrauch enorm reduzieren, Verpackungen kleiner und leichter machen, ohne dass darunter die Sicherheit leidet“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Zum Hintergrund erläutert der BVMed, dass jedem Medizinprodukt eine Gebrauchsanweisung („Instruction For Use“, kurz IFU) beiliegen muss, sofern das Produkt nicht selbsterklärend und eine sichere Anwendung auch ohne IFU gewährleistet ist. Die Gebrauchsanweisung muss die vorgesehenen Anwender:innen oder Dritte über die sichere und wirksame Anwendung und die Leistung des Medizinprodukts informieren.

Derzeit verlangen die europäischen Vorschriften für die meisten Medizinprodukte die Bereitstellung einer IFU in Papierform. Fast jedes Medizinprodukt enthält daher eine gedruckte IFU, egal ob es sich beispielsweise um einen Katheter, ein chirurgisches Instrument, Verbandstoffe oder ein Perfusionsgerät handelt. Nur in bestimmten Fällen darf die IFU derzeit elektronisch bereitgestellt werden. Der Nachteil: Je nach Medizinprodukt sind IFUs sehr umfangreich und können Hunderte von Seiten umfassen. Wird ein Medizinprodukt in mehreren EU-Ländern in Verkehr gebracht, sind zudem Übersetzungen erforderlich – und die notwendige Papiermenge steigt weiter an.

Elektronische Gebrauchsanweisungen (eIFUs) sind digital bereitgestellte Gebrauchsanweisungen. Auf dem Medizinprodukt oder den beigelegten Informationen ist ein eindeutiger Hinweis angebracht, wo die aktuelle Version der Gebrauchsanweisung zu finden ist. Auf Wunsch kann eine gedruckte Version kostenfrei angefordert werden. Derzeit ist die Anwendung von elektronischen Gebrauchsanweisungen regulatorisch auf einige wenige Produkte, beispielsweise Implantate, beschränkt.

Die elektronische Gebrauchsanweisung bietet nach Ansicht des BVMed zahlreiche Vorteile, über die das Factsheet ausführlich informiert:

  • Handhabung (Usability)
  • Aktualität
  • Nachhaltigkeit
  • Sicherheit
  • Wettbewerbsfähigkeit
Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

20.08.2024

BVMed: Stellungnahme zum „Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen“

Der BVMed setzt sich in seiner Stellungnahme zum „Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen“ für eine Stärkung der Forschung und Entwicklung von medizintechnischen Hilfsmitteln ein und fordert eine Vereinfachung der Versorgungsprozesse. „Hilfsmittel tragen maßgeblich zur Verbesserung der Gesundheit und Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen bei und ermöglichen eine selbstbestimmte und gleichgestellte Teilhabe. Damit sind sie zentral für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen“, hebt BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll hervor.

Der BVMed setzt sich in seiner Stellungnahme zum „Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen“ für eine Stärkung der Forschung und Entwicklung von medizintechnischen Hilfsmitteln ein und fordert eine Vereinfachung der Versorgungsprozesse. „Hilfsmittel tragen maßgeblich zur Verbesserung der Gesundheit und Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen bei und ermöglichen eine selbstbestimmte und gleichgestellte Teilhabe. Damit sind sie zentral für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen“, hebt BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll hervor.

Der deutsche MedTech-Verband unterstützt die Initiative der Bundesregierung zur Schaffung eines diversen, inklusiven und barrierefreien Gesundheitswesens und sieht darin eine unverzichtbare Rolle für MedTech-Lösungen. „Mobilitätshilfen, Hörgeräte, Sehhilfen und Telemedizin-Lösungen ermöglichen Menschen mit Behinderungen eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe. Durch den Einsatz assistierender Technologien werden Barrieren abgebaut und die Lebensqualität erheblich verbessert“, heißt es in der BVMed-Stellungnahme. Dafür müssen medizintechnische Hilfsmittel sowie die Versorgung mit ihnen noch besser auf die individuellen Versorgungsbedarfe insbesondere bei Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen zugeschnitten werden können, so der BVMed. Bei der Auswahl der individuell notwendigen Produkte – auf Grundlage der ärztlichen Verordnung – können laut BVMed insbesondere die geschulten und erfahrenen Versorgungsspezialist:innen der Homecare-Unternehmen unterstützen. „Auch danach beraten sie weiter zum richtigen Umgang mit den Produkten, geben Hinweise für den Alltag und stehen bei etwaigen Komplikationen mit Hilfe und Rat zur Seite“, erklärt der BVMed.

In seiner Stellungnahme fasst der BVMed wichtige Schritte zusammen, um ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen durch den Einsatz medizintechnischer Hilfsmittel zu ermöglichen. Dazu gehören: Die Förderung der Entwicklung barrierefreier Medizintechnik, die vollständige Kostenerstattung durch die jeweiligen Kostenträger von Hilfsmitteln für mehr Barrierefreiheit, Schulungen des medizinischen Personals im Gebrauch und Umgang mit barrierefreien Techniken sowie nicht zuletzt eine stärkere Sensibilisierung des medizinischen Fachpersonals und der Bevölkerung zur Bedeutung und Notwendigkeit von Barrierefreiheit und Inklusion.

Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

14.08.2024

bvse-Jahrestagung in Hamburg

Am 24. und 25. September 2024 lädt der bvse seine Mitgliedsunternehmen und Brancheninteressierte zur Jahrestagung nach Hamburg ein.

Die Versammlungen der Fachverbände und Ausschüsse mit Fachbeiträgen, Diskussionen und den jeweiligen Vorstandswahlen finden an beiden Tagungstagen, 24. und 25. September, teilweise parallel statt.

Der Öffentliche Tagungsteil beginnt am Dienstag, 24. September, ab 16:00 Uhr. Nach der Begrüßung durch den bvse-Präsidenten Henry Forster halten der ehemalige Bundestagsabgeordnete Wolfgang Bosbach und der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, als Keynote-Speaker Vorträge.

Der anhaltende Ukraine-Krieg und weitere weltweite Krisen und Herausforderungen halten das politische und wirtschaftliche Geschehen - und damit auch die Rahmenbedingungen für die Branche, beispielsweise im Hinblick auf die Containerverknappung oder auch der Sicherung der Energieversorgung, fest im Griff.

Am 24. und 25. September 2024 lädt der bvse seine Mitgliedsunternehmen und Brancheninteressierte zur Jahrestagung nach Hamburg ein.

Die Versammlungen der Fachverbände und Ausschüsse mit Fachbeiträgen, Diskussionen und den jeweiligen Vorstandswahlen finden an beiden Tagungstagen, 24. und 25. September, teilweise parallel statt.

Der Öffentliche Tagungsteil beginnt am Dienstag, 24. September, ab 16:00 Uhr. Nach der Begrüßung durch den bvse-Präsidenten Henry Forster halten der ehemalige Bundestagsabgeordnete Wolfgang Bosbach und der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, als Keynote-Speaker Vorträge.

Der anhaltende Ukraine-Krieg und weitere weltweite Krisen und Herausforderungen halten das politische und wirtschaftliche Geschehen - und damit auch die Rahmenbedingungen für die Branche, beispielsweise im Hinblick auf die Containerverknappung oder auch der Sicherung der Energieversorgung, fest im Griff.

Unionspolitiker Bosbach wird in seinem Vortrag „Krieg & Krisen, Deutschland und Europa im Stresstest“ die aktuelle Situation analysieren sowie Worte zu den Ursachen, aber auch zu möglichen Lösungsansätzen für einige der internationalen und nationalen Brennpunkte finden.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, gibt eine Analyse darüber, auf welche Herausforderungen sich die Recycling- und Entsorgungsbranche im Spannungsverhältnis zwischen Kreislaufwirtschaft, Wettbewerb und Kartellrecht zukünftig einstellen muss.

Quelle:

bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung

09.08.2024

AVK: Zweite Flammschutztagung in Berlin

Die zweite Fachtagung zum Thema Flammschutz, veranstaltet von der AVK – Industrievereinigung Verstärkte Kunststoffe e. V. in Kooperation mit der FGK - Forschungsgesellschaft Kunststoffe e.V.,  findet vom 20.-21. November 2024 in Berlin statt,

Neben dem Verkehrssektor werden auch die Anforderungen im Bereich Bau/Infrastruktur berücksichtigt. Bauteile aus faserverstärkten Kunststoffen/Composites, die für diese Sektoren hergestellt werden, müssen häufig spezifische Flammschutzeigenschaften aufweisen. 14 Vorträge informieren in anderthalb Tagen über Neuerungen, Anforderungen und Innovationen aus den Bereichen Normung & Standardisierung, Materialentwicklung, Bau/Infrastruktur, Öffentlicher Verkehr, Automotive und Forschung & Wissenschaft.

Die Vortragstitel reichen von Anforderungen und Herausforderungen für Niederspannungsprodukte über die Möglichkeiten mit neuartigen keramisierenden Füllstoffen bis hin zu Flammschutzmitteln für Anwendungen in der E-Mobilität.

Die Veranstaltung findet in englischer Sprache statt.

Die zweite Fachtagung zum Thema Flammschutz, veranstaltet von der AVK – Industrievereinigung Verstärkte Kunststoffe e. V. in Kooperation mit der FGK - Forschungsgesellschaft Kunststoffe e.V.,  findet vom 20.-21. November 2024 in Berlin statt,

Neben dem Verkehrssektor werden auch die Anforderungen im Bereich Bau/Infrastruktur berücksichtigt. Bauteile aus faserverstärkten Kunststoffen/Composites, die für diese Sektoren hergestellt werden, müssen häufig spezifische Flammschutzeigenschaften aufweisen. 14 Vorträge informieren in anderthalb Tagen über Neuerungen, Anforderungen und Innovationen aus den Bereichen Normung & Standardisierung, Materialentwicklung, Bau/Infrastruktur, Öffentlicher Verkehr, Automotive und Forschung & Wissenschaft.

Die Vortragstitel reichen von Anforderungen und Herausforderungen für Niederspannungsprodukte über die Möglichkeiten mit neuartigen keramisierenden Füllstoffen bis hin zu Flammschutzmitteln für Anwendungen in der E-Mobilität.

Die Veranstaltung findet in englischer Sprache statt.

Quelle:

AVK - Industrievereinigung Verstärkte Kunststoffe e. V.

Bürokratie Foto Viktor Talashuk auf Unsplash
08.08.2024

Taxonomie-Verordnung: Südwesttextil kritisiert großen Bürokratieaufwand

Vor dem Hintergrund inflationärer Berichtspflichten, kritisiert Südwesttextil den großen Bürokratieaufwand der Taxonomie-Verordnung.

Vor dem Hintergrund inflationärer Berichtspflichten, kritisiert Südwesttextil den großen Bürokratieaufwand der Taxonomie-Verordnung.

Als Bestandteil der „Sustainable Finance Strategy“ der EU soll die Taxonomie-Verordnung mit Kriterien und Messgrößen ökologisch nachhaltiges Wirtschaften erkennbar machen, um Finanzströme im Sinne des Green Deals umzuleiten. Ab 1. Januar 2026 wird der Anwendungsbereich auf alle kapitalmarktorientierten KMU mit Ausnahme von Kleinstunternehmen ausgeweitet. Das Regelwerk der Verordnung ist sehr umfangreich – es erfasst aber aus Perspektive von Südwesttextil keine Branchenspezifika und kann diese auch nicht abbilden. Der Verband kritisiert, dass die aufgeworfenen allgemeinen Kriterien „on top“ umzusetzen sind, obwohl Zertifizierungen in der Textil- und Bekleidungsindustrie bereits umgesetzt werden.
 
Konkret sind für verschiedene Bilanzierungsposten die taxonomiefähigen Anteile gesondert zu erfassen. Die dafür erforderlichen Daten waren insbesondere bei den meisten mittelständischen Unternehmen in der bisherigen Bilanzlegung rechtlich nicht gefordert. Die Erfassung und Umstellung der Daten bedeuten daher einen großen zusätzlichen Bürokratieaufwand und den Aufbau neuer Prozesse und Personalstrukturen.
 
In Richtlinien und Verordnungen findet sich bereits eine Vielzahl von umfangreichen Berichtspflichten. Namentlich die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die RL2014/95/EU zu nicht finanziellen Berichtspflichten, die Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzgebung (national und europäisch die CSDDD), die Deforestation Regulation, die Verordnung zu einem Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten und die Konfliktmineralien-Verordnung. Jede dieser Gesetzgebungen nimmt für sich eine „Stand alone“-Regulierung mit eigener Berichtspflicht in Anspruch.

„Vor dem Hintergrund inflationärer Berichtspflichten ist es unverständlich, warum die Taxonomie-Verordnung eine weitere etabliert. Für die nachhaltige Zukunft sind Investitionen in erheblichem Maße notwendig – diese sollten aber in die Entwicklung von nachhaltigen Produkten und Geschäftsmodellen fließen und nicht in den Bürokratieaufwand, um sie zu finanzieren,“ so Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner.

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.

07.08.2024

Südwesttextil: Stellungnahme zu Aktionsplan des Deutschen Gewerkschaftsbunds

Südwesttextil sieht im Aktionsplan des Deutschen Gewerkschaftsbunds einen Angriff auf die bewährt gelebte Sozialpartnerschaft und einen Eingriff in die Tarifautonomie.

Südwesttextil sieht im Aktionsplan des Deutschen Gewerkschaftsbunds einen Angriff auf die bewährt gelebte Sozialpartnerschaft und einen Eingriff in die Tarifautonomie.

Im Zusammenhang mit der bis 15. November 2024 zu erfolgenden Umsetzung der EU-Mindestlohnrichtlinie hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) vierzehn Maßnahmen veröffentlicht. Als Arbeitgeberverband der südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie sieht Südwesttextil den Aktionsplan kritisch. Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner: „Die Vorschläge des DGB beinhalten, dass der Gesetzgeber in erheblichem Maße in Sozialpartnerschaften eingreift. Das widerspricht dem Prinzip der Tarifautonomie und zahlt nicht auf das gesetzte Ziel ein, die Bindung zu stärken. Tarifzwang ist nicht der Weg, sondern kontraproduktiv.“
 
Der Rechtsrahmen in Bereichen der Allgemeinverbindlichkeitserklärungen, der Informationspflicht über Tarifverträge und den digitalen Zugangsberechtigungen für Gewerkschaften ist bereits ausreichend vorhanden und bedarf keiner zusätzlichen Maßnahmen. In den Vorschlägen, qualifizierte Differenzierungsklauseln zuzulassen und steuerliche Privilegierungen von Zusatzleistungen auf tarifgebundene Unternehmen zu beschränken, sieht der Verband einen indirekten Zwang zur Gewerkschaftsmitgliedschaft. Der Staat muss an dieser Stelle seine Neutralität beibehalten und darf hier nicht durch ungleiche Arbeitsbedingungen oder steuerliche Benachteiligung die Entscheidung von Beschäftigten beeinflussen.  
 
Nicht zuletzt sieht Südwesttextil die im Aktionsplan enthaltene Abschaffung und Offenlegungspflicht von Mitgliedschaften ohne Tarifbindung in Verbänden als Verstoß gegen die im Grundgesetz geschützte Koalitionsfreiheit. Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner betont: „Als Arbeitgeberverband werben wir ebenfalls für die Tarifbindung. An einem Wirtschaftsstandort wie Deutschland muss es aber möglich sein, sich gegen einen Tarifvertrag zu entscheiden.“
 
Südwesttextil lehnt eine Überreglementierung der Tarifbindung vor dem Hintergrund ab, dass ständiges staatliches Eingreifen in unternehmerisches Handeln und überbordende Bürokratie schon jetzt genügend Betriebe zu einem Abschied ins Ausland bewegt. Die Bereitschaft der Unternehmen für den Wirtschaftsstandort Deutschland zu kämpfen nimmt daher zunehmend ab.

Quelle:

Südwesttextil – Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.