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20.08.2024

BVMed: Stellungnahme zum „Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen“

Der BVMed setzt sich in seiner Stellungnahme zum „Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen“ für eine Stärkung der Forschung und Entwicklung von medizintechnischen Hilfsmitteln ein und fordert eine Vereinfachung der Versorgungsprozesse. „Hilfsmittel tragen maßgeblich zur Verbesserung der Gesundheit und Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen bei und ermöglichen eine selbstbestimmte und gleichgestellte Teilhabe. Damit sind sie zentral für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen“, hebt BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll hervor.

Der BVMed setzt sich in seiner Stellungnahme zum „Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen“ für eine Stärkung der Forschung und Entwicklung von medizintechnischen Hilfsmitteln ein und fordert eine Vereinfachung der Versorgungsprozesse. „Hilfsmittel tragen maßgeblich zur Verbesserung der Gesundheit und Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen bei und ermöglichen eine selbstbestimmte und gleichgestellte Teilhabe. Damit sind sie zentral für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen“, hebt BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll hervor.

Der deutsche MedTech-Verband unterstützt die Initiative der Bundesregierung zur Schaffung eines diversen, inklusiven und barrierefreien Gesundheitswesens und sieht darin eine unverzichtbare Rolle für MedTech-Lösungen. „Mobilitätshilfen, Hörgeräte, Sehhilfen und Telemedizin-Lösungen ermöglichen Menschen mit Behinderungen eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe. Durch den Einsatz assistierender Technologien werden Barrieren abgebaut und die Lebensqualität erheblich verbessert“, heißt es in der BVMed-Stellungnahme. Dafür müssen medizintechnische Hilfsmittel sowie die Versorgung mit ihnen noch besser auf die individuellen Versorgungsbedarfe insbesondere bei Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen zugeschnitten werden können, so der BVMed. Bei der Auswahl der individuell notwendigen Produkte – auf Grundlage der ärztlichen Verordnung – können laut BVMed insbesondere die geschulten und erfahrenen Versorgungsspezialist:innen der Homecare-Unternehmen unterstützen. „Auch danach beraten sie weiter zum richtigen Umgang mit den Produkten, geben Hinweise für den Alltag und stehen bei etwaigen Komplikationen mit Hilfe und Rat zur Seite“, erklärt der BVMed.

In seiner Stellungnahme fasst der BVMed wichtige Schritte zusammen, um ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen durch den Einsatz medizintechnischer Hilfsmittel zu ermöglichen. Dazu gehören: Die Förderung der Entwicklung barrierefreier Medizintechnik, die vollständige Kostenerstattung durch die jeweiligen Kostenträger von Hilfsmitteln für mehr Barrierefreiheit, Schulungen des medizinischen Personals im Gebrauch und Umgang mit barrierefreien Techniken sowie nicht zuletzt eine stärkere Sensibilisierung des medizinischen Fachpersonals und der Bevölkerung zur Bedeutung und Notwendigkeit von Barrierefreiheit und Inklusion.

Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

14.08.2024

bvse-Jahrestagung in Hamburg

Am 24. und 25. September 2024 lädt der bvse seine Mitgliedsunternehmen und Brancheninteressierte zur Jahrestagung nach Hamburg ein.

Die Versammlungen der Fachverbände und Ausschüsse mit Fachbeiträgen, Diskussionen und den jeweiligen Vorstandswahlen finden an beiden Tagungstagen, 24. und 25. September, teilweise parallel statt.

Der Öffentliche Tagungsteil beginnt am Dienstag, 24. September, ab 16:00 Uhr. Nach der Begrüßung durch den bvse-Präsidenten Henry Forster halten der ehemalige Bundestagsabgeordnete Wolfgang Bosbach und der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, als Keynote-Speaker Vorträge.

Der anhaltende Ukraine-Krieg und weitere weltweite Krisen und Herausforderungen halten das politische und wirtschaftliche Geschehen - und damit auch die Rahmenbedingungen für die Branche, beispielsweise im Hinblick auf die Containerverknappung oder auch der Sicherung der Energieversorgung, fest im Griff.

Am 24. und 25. September 2024 lädt der bvse seine Mitgliedsunternehmen und Brancheninteressierte zur Jahrestagung nach Hamburg ein.

Die Versammlungen der Fachverbände und Ausschüsse mit Fachbeiträgen, Diskussionen und den jeweiligen Vorstandswahlen finden an beiden Tagungstagen, 24. und 25. September, teilweise parallel statt.

Der Öffentliche Tagungsteil beginnt am Dienstag, 24. September, ab 16:00 Uhr. Nach der Begrüßung durch den bvse-Präsidenten Henry Forster halten der ehemalige Bundestagsabgeordnete Wolfgang Bosbach und der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, als Keynote-Speaker Vorträge.

Der anhaltende Ukraine-Krieg und weitere weltweite Krisen und Herausforderungen halten das politische und wirtschaftliche Geschehen - und damit auch die Rahmenbedingungen für die Branche, beispielsweise im Hinblick auf die Containerverknappung oder auch der Sicherung der Energieversorgung, fest im Griff.

Unionspolitiker Bosbach wird in seinem Vortrag „Krieg & Krisen, Deutschland und Europa im Stresstest“ die aktuelle Situation analysieren sowie Worte zu den Ursachen, aber auch zu möglichen Lösungsansätzen für einige der internationalen und nationalen Brennpunkte finden.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, gibt eine Analyse darüber, auf welche Herausforderungen sich die Recycling- und Entsorgungsbranche im Spannungsverhältnis zwischen Kreislaufwirtschaft, Wettbewerb und Kartellrecht zukünftig einstellen muss.

Quelle:

bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung

09.08.2024

AVK: Zweite Flammschutztagung in Berlin

Die zweite Fachtagung zum Thema Flammschutz, veranstaltet von der AVK – Industrievereinigung Verstärkte Kunststoffe e. V. in Kooperation mit der FGK - Forschungsgesellschaft Kunststoffe e.V.,  findet vom 20.-21. November 2024 in Berlin statt,

Neben dem Verkehrssektor werden auch die Anforderungen im Bereich Bau/Infrastruktur berücksichtigt. Bauteile aus faserverstärkten Kunststoffen/Composites, die für diese Sektoren hergestellt werden, müssen häufig spezifische Flammschutzeigenschaften aufweisen. 14 Vorträge informieren in anderthalb Tagen über Neuerungen, Anforderungen und Innovationen aus den Bereichen Normung & Standardisierung, Materialentwicklung, Bau/Infrastruktur, Öffentlicher Verkehr, Automotive und Forschung & Wissenschaft.

Die Vortragstitel reichen von Anforderungen und Herausforderungen für Niederspannungsprodukte über die Möglichkeiten mit neuartigen keramisierenden Füllstoffen bis hin zu Flammschutzmitteln für Anwendungen in der E-Mobilität.

Die Veranstaltung findet in englischer Sprache statt.

Die zweite Fachtagung zum Thema Flammschutz, veranstaltet von der AVK – Industrievereinigung Verstärkte Kunststoffe e. V. in Kooperation mit der FGK - Forschungsgesellschaft Kunststoffe e.V.,  findet vom 20.-21. November 2024 in Berlin statt,

Neben dem Verkehrssektor werden auch die Anforderungen im Bereich Bau/Infrastruktur berücksichtigt. Bauteile aus faserverstärkten Kunststoffen/Composites, die für diese Sektoren hergestellt werden, müssen häufig spezifische Flammschutzeigenschaften aufweisen. 14 Vorträge informieren in anderthalb Tagen über Neuerungen, Anforderungen und Innovationen aus den Bereichen Normung & Standardisierung, Materialentwicklung, Bau/Infrastruktur, Öffentlicher Verkehr, Automotive und Forschung & Wissenschaft.

Die Vortragstitel reichen von Anforderungen und Herausforderungen für Niederspannungsprodukte über die Möglichkeiten mit neuartigen keramisierenden Füllstoffen bis hin zu Flammschutzmitteln für Anwendungen in der E-Mobilität.

Die Veranstaltung findet in englischer Sprache statt.

Quelle:

AVK - Industrievereinigung Verstärkte Kunststoffe e. V.

Bürokratie Foto Viktor Talashuk auf Unsplash
08.08.2024

Taxonomie-Verordnung: Südwesttextil kritisiert großen Bürokratieaufwand

Vor dem Hintergrund inflationärer Berichtspflichten, kritisiert Südwesttextil den großen Bürokratieaufwand der Taxonomie-Verordnung.

Vor dem Hintergrund inflationärer Berichtspflichten, kritisiert Südwesttextil den großen Bürokratieaufwand der Taxonomie-Verordnung.

Als Bestandteil der „Sustainable Finance Strategy“ der EU soll die Taxonomie-Verordnung mit Kriterien und Messgrößen ökologisch nachhaltiges Wirtschaften erkennbar machen, um Finanzströme im Sinne des Green Deals umzuleiten. Ab 1. Januar 2026 wird der Anwendungsbereich auf alle kapitalmarktorientierten KMU mit Ausnahme von Kleinstunternehmen ausgeweitet. Das Regelwerk der Verordnung ist sehr umfangreich – es erfasst aber aus Perspektive von Südwesttextil keine Branchenspezifika und kann diese auch nicht abbilden. Der Verband kritisiert, dass die aufgeworfenen allgemeinen Kriterien „on top“ umzusetzen sind, obwohl Zertifizierungen in der Textil- und Bekleidungsindustrie bereits umgesetzt werden.
 
Konkret sind für verschiedene Bilanzierungsposten die taxonomiefähigen Anteile gesondert zu erfassen. Die dafür erforderlichen Daten waren insbesondere bei den meisten mittelständischen Unternehmen in der bisherigen Bilanzlegung rechtlich nicht gefordert. Die Erfassung und Umstellung der Daten bedeuten daher einen großen zusätzlichen Bürokratieaufwand und den Aufbau neuer Prozesse und Personalstrukturen.
 
In Richtlinien und Verordnungen findet sich bereits eine Vielzahl von umfangreichen Berichtspflichten. Namentlich die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die RL2014/95/EU zu nicht finanziellen Berichtspflichten, die Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzgebung (national und europäisch die CSDDD), die Deforestation Regulation, die Verordnung zu einem Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten und die Konfliktmineralien-Verordnung. Jede dieser Gesetzgebungen nimmt für sich eine „Stand alone“-Regulierung mit eigener Berichtspflicht in Anspruch.

„Vor dem Hintergrund inflationärer Berichtspflichten ist es unverständlich, warum die Taxonomie-Verordnung eine weitere etabliert. Für die nachhaltige Zukunft sind Investitionen in erheblichem Maße notwendig – diese sollten aber in die Entwicklung von nachhaltigen Produkten und Geschäftsmodellen fließen und nicht in den Bürokratieaufwand, um sie zu finanzieren,“ so Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner.

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.

07.08.2024

Südwesttextil: Stellungnahme zu Aktionsplan des Deutschen Gewerkschaftsbunds

Südwesttextil sieht im Aktionsplan des Deutschen Gewerkschaftsbunds einen Angriff auf die bewährt gelebte Sozialpartnerschaft und einen Eingriff in die Tarifautonomie.

Südwesttextil sieht im Aktionsplan des Deutschen Gewerkschaftsbunds einen Angriff auf die bewährt gelebte Sozialpartnerschaft und einen Eingriff in die Tarifautonomie.

Im Zusammenhang mit der bis 15. November 2024 zu erfolgenden Umsetzung der EU-Mindestlohnrichtlinie hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) vierzehn Maßnahmen veröffentlicht. Als Arbeitgeberverband der südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie sieht Südwesttextil den Aktionsplan kritisch. Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner: „Die Vorschläge des DGB beinhalten, dass der Gesetzgeber in erheblichem Maße in Sozialpartnerschaften eingreift. Das widerspricht dem Prinzip der Tarifautonomie und zahlt nicht auf das gesetzte Ziel ein, die Bindung zu stärken. Tarifzwang ist nicht der Weg, sondern kontraproduktiv.“
 
Der Rechtsrahmen in Bereichen der Allgemeinverbindlichkeitserklärungen, der Informationspflicht über Tarifverträge und den digitalen Zugangsberechtigungen für Gewerkschaften ist bereits ausreichend vorhanden und bedarf keiner zusätzlichen Maßnahmen. In den Vorschlägen, qualifizierte Differenzierungsklauseln zuzulassen und steuerliche Privilegierungen von Zusatzleistungen auf tarifgebundene Unternehmen zu beschränken, sieht der Verband einen indirekten Zwang zur Gewerkschaftsmitgliedschaft. Der Staat muss an dieser Stelle seine Neutralität beibehalten und darf hier nicht durch ungleiche Arbeitsbedingungen oder steuerliche Benachteiligung die Entscheidung von Beschäftigten beeinflussen.  
 
Nicht zuletzt sieht Südwesttextil die im Aktionsplan enthaltene Abschaffung und Offenlegungspflicht von Mitgliedschaften ohne Tarifbindung in Verbänden als Verstoß gegen die im Grundgesetz geschützte Koalitionsfreiheit. Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner betont: „Als Arbeitgeberverband werben wir ebenfalls für die Tarifbindung. An einem Wirtschaftsstandort wie Deutschland muss es aber möglich sein, sich gegen einen Tarifvertrag zu entscheiden.“
 
Südwesttextil lehnt eine Überreglementierung der Tarifbindung vor dem Hintergrund ab, dass ständiges staatliches Eingreifen in unternehmerisches Handeln und überbordende Bürokratie schon jetzt genügend Betriebe zu einem Abschied ins Ausland bewegt. Die Bereitschaft der Unternehmen für den Wirtschaftsstandort Deutschland zu kämpfen nimmt daher zunehmend ab.

Quelle:

Südwesttextil – Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

01.08.2024

Südwesttextil: Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung – das „SGB III-Modernisierungsgesetz“ – vorgelegt. Der Referentenentwurf betrifft unterschiedliche Bereiche und bringt unter anderem Änderungen im Bereich des Kurzarbeitergeldes mit sich.
 
Neben der konsequenten Digitalisierung bei der Beantragung des Kurzarbeitergeldes begrüßt der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil vor allem den Verzicht auf die Einbringung des Erholungsurlaubs bei der Vermeidung von Kurzarbeit. Diese Vereinfachungen bedeuten eine deutliche Entlastung für die Unternehmen, die sich durch die Beantragung von Kurzarbeitergeld ohnehin in einer angespannten Situation befinden.
 

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung – das „SGB III-Modernisierungsgesetz“ – vorgelegt. Der Referentenentwurf betrifft unterschiedliche Bereiche und bringt unter anderem Änderungen im Bereich des Kurzarbeitergeldes mit sich.
 
Neben der konsequenten Digitalisierung bei der Beantragung des Kurzarbeitergeldes begrüßt der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil vor allem den Verzicht auf die Einbringung des Erholungsurlaubs bei der Vermeidung von Kurzarbeit. Diese Vereinfachungen bedeuten eine deutliche Entlastung für die Unternehmen, die sich durch die Beantragung von Kurzarbeitergeld ohnehin in einer angespannten Situation befinden.
 
„Wir begrüßen, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in seinem Referentenentwurf Erkenntnisse aus der Corona-Pandemie umsetzt und damit eine Gesetzgebung in die Wege leitet, die unnötige Bürokratie und eine entsprechende Entlastung von Unternehmen in schwieriger Lage vorsieht. Jetzt ist eine schnelle Umsetzung gefragt“, kommentiert Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner die Maßnahmen zum Kurzarbeitergeld aus dem Referentenentwurf zum SBG III – Modernisierungsgesetz.
 
Als weitere Vereinfachungen begrüßt der Verband das pauschalierte Nettoarbeitsentgelt, die Möglichkeit der Neueinstellung von Studienabgängern während der Kurzarbeit – analog zur bestehenden Regelung für Ausgebildete – und dass unterjährige Änderungen an der Lohnsteuer nicht mehr zu Korrekturen für bereits abgerechnetes Kurzarbeitergeld führen.

Quelle:

Südwesttextil – Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

29.07.2024

BVMed: Stellungnahme zur Nachhaltigkeitsstrategie

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) fordert in seiner Stellungnahme zur Weiterentwicklung der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, dass stärker auf einen einheitlichen regulatorischen Rahmen auf europäischer Ebene geachtet wird. „Unsere Unternehmen sind international aufgestellt und stehen in einem globalen Wettbewerb. Zusätzliche oder weitergehende Standards schaden dem Standort. Wir sprechen uns klar gegen ‚Gold Plating‘ aus“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Zudem sollte bei der Überarbeitung umweltrechtlicher und stoffpolitischer Rahmenbedingungen aus dem Green Deal auf den Abbau von bürokratischen Regelungen geachtet werden. Darunter würden zum Beispiel die Chemikalien-, CSR- und Kreislaufwirtschaftsgesetzgebung fallen. Die BVMed-Stellungnahme kann hier heruntergeladen werden.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) fordert in seiner Stellungnahme zur Weiterentwicklung der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, dass stärker auf einen einheitlichen regulatorischen Rahmen auf europäischer Ebene geachtet wird. „Unsere Unternehmen sind international aufgestellt und stehen in einem globalen Wettbewerb. Zusätzliche oder weitergehende Standards schaden dem Standort. Wir sprechen uns klar gegen ‚Gold Plating‘ aus“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Zudem sollte bei der Überarbeitung umweltrechtlicher und stoffpolitischer Rahmenbedingungen aus dem Green Deal auf den Abbau von bürokratischen Regelungen geachtet werden. Darunter würden zum Beispiel die Chemikalien-, CSR- und Kreislaufwirtschaftsgesetzgebung fallen. Die BVMed-Stellungnahme kann hier heruntergeladen werden.

Der BVMed bekennt sich in seiner Stellungnahme zu den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene. Mit der „SEE-Impact-Studie der deutschen MedTech-Branche“ in Zusammenarbeit mit dem WiFOR-Institut hat der BVMed bereits 2022 eine umfangreiche Standortbestimmung des sozialen, ökologischen und ökonomischen Fußabdrucks der MedTech-Branche vorgenommen.

Für eine erfolgreiche Nachhaltigkeitsstrategie müssten aus Sicht der BVMed die spezifischen Besonderheiten der Medizintechnik-Branche berücksichtigt werden. Dazu gehöre die medizinische Versorgung der Menschen auf einem hohen Niveau, die der Entwurf der weiterentwickelten Nachhaltigkeitsstrategie vorsehe. „Um die Patient:innen-Versorgung mit Medizinprodukten kontinuierlich gewährleisten zu können, bedarf es einer besonders sensiblen Güterabwägung“, heißt es in der BVMed-Stellungnahme. „Es braucht praxisnahe und versorgungssichere Rahmenbedingungen, sodass es nicht zur Unterbrechung oder Engpässen in der Versorgung kommt. Insbesondere ist auf ausreichend Übergangszeiten für die Branche zu achten“, fordert der BVMed. Denn Änderungen von Medizinprodukten seien sehr streng reguliert und damit zeit- und ressourcenintensiv.

Zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung mit Medizinprodukten lehnt der BVMed ein pauschales PFAS-Verbot in seiner Stellungnahme weiterhin ab. Bei der Diskussion einer Beschränkung der PFAS-Verwendung müssten die Besonderheiten der Medizintechnik mitgedacht werden. „Entscheidend für die Medizintechnik-Fortschritte, inklusive aller vorgelagerten Produktions- und Prozessschritte, der letzten Jahrzehnte waren PFAS – aufgrund ihrer Langlebigkeit und Widerstandsfähigkeit am und im menschlichen Körper“, heißt es dazu in der Stellungnahme. Ein pauschalen PFAS -Verbot hätte verheerende Auswirkungen auf die Versorgung mit lebensnotwendigen Medizinprodukten.

Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

26.07.2024

Positionspapier vom VDMA: Textilmaschinenbau für nachhaltige Textilwirtschaft

In einem veröffentlichten Positionspapier äußern sich die im VDMA Fachverband Textilmaschinen organisierten Unternehmen zu den ambitionierten Vorgaben der EU und deren nationaler Umsetzung zur nachhaltigen und zirkulären Ausrichtung der Textil- und Bekleidungsindustrie.

Die Herstellung von Textilien benötigt eine Vielzahl von Ressourcen, wie zum Beispiel Wasser, Energie und Chemikalien. „Die im VDMA Fachverband Textilmaschinen zusammengeschlossenen Unternehmen unterstützen mit ihren Produkten Kunden weltweit, um bereits bei der Textilproduktion große Potentiale zu nutzen und dadurch  CO2 zu reduzieren“, erklärte Verena Thies, stellvertretende Vorsitzende des VDMA Fachverbands Textilmaschinen.

In einem veröffentlichten Positionspapier äußern sich die im VDMA Fachverband Textilmaschinen organisierten Unternehmen zu den ambitionierten Vorgaben der EU und deren nationaler Umsetzung zur nachhaltigen und zirkulären Ausrichtung der Textil- und Bekleidungsindustrie.

Die Herstellung von Textilien benötigt eine Vielzahl von Ressourcen, wie zum Beispiel Wasser, Energie und Chemikalien. „Die im VDMA Fachverband Textilmaschinen zusammengeschlossenen Unternehmen unterstützen mit ihren Produkten Kunden weltweit, um bereits bei der Textilproduktion große Potentiale zu nutzen und dadurch  CO2 zu reduzieren“, erklärte Verena Thies, stellvertretende Vorsitzende des VDMA Fachverbands Textilmaschinen.

Das Positionspapier betont die Bedeutung effizienter Verfahren, von Kreislaufwirtschaft und verbindlichen Regeln für alle Marktteilnehmer. Zudem fasst das Positionspapier den Stand der Recyclingverfahren Textil-zu-Textil sowie Rahmenbedingungen für die Wiederverarbeitung der Rezyklate zusammen. Die Unternehmen aus dem VDMA Fachverband Textilmaschinen entwickeln hierzu Prozesse und Technologien und bereiten die technischen Voraussetzungen für eine effiziente Weiter- und Wiederverwendung textiler Rohstoffe vor, seien es Natur- oder Chemiefasern.

Der Vorstand des VDMA Fachverbands Textilmaschinen betont zudem, dass die neuen Rahmenbedingungen der EU zur Kreislaufwirtschaft und deren nationale
Umsetzung mit realistischen Zielvorgaben, messbaren Wirkungen und möglichst wenig Bürokratie gestaltet werden müssen. Ferner braucht es eine Marktüberwachung, die gleiche Wettbewerbsvoraussetzungen (Level-Playing-Field) für alle Marktteilnehmer gewährleistet.

Stellvertretend für die Branche fordert der Fachverband Textilmaschinen eine Stärkung der Standorte Deutschland und EU für den Textilmaschinenbau als positives Umfeld für Innovationen und Wettbewerbsfähigkeit, um die Nachhaltigkeit der Textilindustrie maßgeblich voranzubringen: Der Fachverband Textilmaschinen unterstreicht nachdrücklich den Bedarf für ein breites Angebot von günstiger grüner Energie, die für die Implementierung und den nachhaltigen Einsatz von Recyclinglösungen unabdingbar für die produzierende Wirtschaft ist. Ebenso sieht der Verband die positive Gestaltung der Standortbedingungen (Fach-/Arbeitskräftepotenziale, Bürokratieabbau, kürzere Genehmigungsfristen, Investitionssicherheit und Planbarkeit sowie Reduzierung der Steuerlast) als entscheidenden Faktor für die Unterstützung nachhaltigen Wirtschaftens in der wettbewerbsintensiven Textil- und Bekleidungsbranche.

 

Quelle:

VDMA e. V.

Foto Hannes Edinger auf Pixabay
25.07.2024

BTE schätzt, Shein, Temu & Co haben 2023 eine Mrd. Modeartikel und Schuhe in Deutschland verkauft

Der BTE schätzt, dass die Verbraucher in Deutschland im letzten Jahr rund eine Milliarde Bekleidungsstücke und Schuhe bei außereuropäischen Anbietern und Plattformen wie Shein und Temu gekauft haben. Das hat eine Analyse der vorläufigen Außenhandelsstatistik ergeben, wonach die Inlandsmenge (Import minus Export) von Bekleidung und Schuhen 2023 gegenüber dem Vorjahr dramatisch gesunken ist.  Dies ist für den BTE nur mit einer hohen Zahl von Direktimporten der Verbraucher aus Asien erklärbar, die nicht in der Außenhandelsstatistik berücksichtigt werden.
 
So lag im Jahr 2023 das amtlich ermittelte Inlandsangebot bei 3.514 Millionen Bekleidungsartikeln und 266 Millionen Schuhpaaren. 2022 waren es noch 4.457 Millionen Bekleidungsstücke und 413 Millionen Paar Schuhe. Rein statistisch ist das entsprechende Angebot für die Verbraucher binnen eines Jahres also um 1.090 Millionen Artikel oder 22,4 Prozent gefallen. Die geringe inländische Produktion blieb dabei unberücksichtigt.
 

Der BTE schätzt, dass die Verbraucher in Deutschland im letzten Jahr rund eine Milliarde Bekleidungsstücke und Schuhe bei außereuropäischen Anbietern und Plattformen wie Shein und Temu gekauft haben. Das hat eine Analyse der vorläufigen Außenhandelsstatistik ergeben, wonach die Inlandsmenge (Import minus Export) von Bekleidung und Schuhen 2023 gegenüber dem Vorjahr dramatisch gesunken ist.  Dies ist für den BTE nur mit einer hohen Zahl von Direktimporten der Verbraucher aus Asien erklärbar, die nicht in der Außenhandelsstatistik berücksichtigt werden.
 
So lag im Jahr 2023 das amtlich ermittelte Inlandsangebot bei 3.514 Millionen Bekleidungsartikeln und 266 Millionen Schuhpaaren. 2022 waren es noch 4.457 Millionen Bekleidungsstücke und 413 Millionen Paar Schuhe. Rein statistisch ist das entsprechende Angebot für die Verbraucher binnen eines Jahres also um 1.090 Millionen Artikel oder 22,4 Prozent gefallen. Die geringe inländische Produktion blieb dabei unberücksichtigt.
 
Diese Zahlen stehen allerdings in deutlicher Diskrepanz zum Verbraucherverhalten. So lag die Zahl der gekauften Bekleidungsstücke gemäß repräsentativem Consumer Panel Services GfK nur leicht unter dem Wert von 2022. Theoretisch wäre diese Differenz zwar über eine Auflösung vorher aufgebauter Lager bzw. Überproduktionen erklärbar, in diesem Ausmaß erscheint das aber unrealistisch.
 
Der BTE nimmt vielmehr an, dass die Angebotslücke primär auf in der Außenhandelsstatistik nicht berücksichtigte Direkt-Importe der Endverbraucher bei stark expandierenden Anbietern wie Shein und Temu zurückzuführen ist. Beide Unternehmen sollen zusammen täglich rund 400.000 Pakete nach Deutschland schicken.
 
Der BTE schätzt daher, dass die tatsächliche in Deutschland angebotene bzw. gekaufte Menge von Mode und Schuhen im letzten Jahr wegen der stark steigenden Zahl unkontrollierter Importe aus Fernost kaum gesunken ist. Diese entsprechen nach BTE-Erkenntnissen vielfach nicht den in der EU geltenden Vorgaben und sind mitunter sogar gesundheitsgefährdend für die Konsumenten. Der BTE fordert hier zusammen mit dem Handelsverband Deutschland (HDE) eine wirksame Kontrolle der Importe aus Drittstaaten, damit die Kunden geschützt werden und wieder ein fairer Wettbewerb für alle Akteure innerhalb der EU gewährleistet werde.

Weitere Informationen:
ecommerce China Online-Marktplatz
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

22.07.2024

BVMed: Neue Vorschriften zur Cybersicherheit für Medizinprodukte

Auf die Hersteller von Medizinprodukten kommen neue Vorschriften zur Cybersicherheit zu, über die der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) mit einem neuen Informationsblatt informiert. Grundlage ist die europäische NIS-2-Richtlinie (Netzwerk- und Informationssicherheit) aus dem Jahr 2023, die deutliche Verschärfungen der EU-Vorschriften zur Cybersicherheit enthält. Sie muss bis 17. Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Seit Ende Juni 2024 liegt dazu in Deutschland der vierte Referentenentwurf zu einem NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungs-Gesetz (NIS2UmsuCG) vor. Das BVMed-Informationsblatt zu den neuen Anforderungen an die Cybersicherheit, das in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Reusch Law erarbeitet wurde, kann unter www.bvmed.de/cybersicherheit heruntergeladen werden.

Mit der NIS-2-Richtlinie werden die Anforderungen an die Cybersicherheit in der Medizinprodukte- und In-vitro-Diagnostika-Branche deutlich verschärft. Betroffen sind dabei Unternehmen ab 50 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von über 10 Millionen Euro. Aus den Vorgaben der NIS-2-Richtlinie ergeben sich unter anderem folgende Anforderungen:

Auf die Hersteller von Medizinprodukten kommen neue Vorschriften zur Cybersicherheit zu, über die der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) mit einem neuen Informationsblatt informiert. Grundlage ist die europäische NIS-2-Richtlinie (Netzwerk- und Informationssicherheit) aus dem Jahr 2023, die deutliche Verschärfungen der EU-Vorschriften zur Cybersicherheit enthält. Sie muss bis 17. Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Seit Ende Juni 2024 liegt dazu in Deutschland der vierte Referentenentwurf zu einem NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungs-Gesetz (NIS2UmsuCG) vor. Das BVMed-Informationsblatt zu den neuen Anforderungen an die Cybersicherheit, das in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Reusch Law erarbeitet wurde, kann unter www.bvmed.de/cybersicherheit heruntergeladen werden.

Mit der NIS-2-Richtlinie werden die Anforderungen an die Cybersicherheit in der Medizinprodukte- und In-vitro-Diagnostika-Branche deutlich verschärft. Betroffen sind dabei Unternehmen ab 50 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von über 10 Millionen Euro. Aus den Vorgaben der NIS-2-Richtlinie ergeben sich unter anderem folgende Anforderungen:

  • Governance und Awareness: Die Geschäftsführung muss Maßnahmen zur Cybersicherheit ergreifen und überwachen sowie sämtliche Mitarbeiter:innen zur Cybersicherheit schulen.
  • Management von Cybersicherheits-Risiken: Die Unternehmen müssen Risikoanalysen durchführen und dokumentieren. Identifizierte Risiken müssen durch technische und organisatorische Maßnahmen beherrschbar gemacht werden. Die Cybersicherheit muss hierbei nicht nur im Unternehmen selbst, sondern auch in der Lieferkette gewährleistet werden.
  • Berichtspflichten: Erhebliche Cybersicherheits-Vorfälle müssen in einem gestuften Meldesystem an die zuständige Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Je nach Vorfall sind bis zu 5 Meldungen erforderlich. Im Falle von erheblichen Cyberbedrohungen sind zudem die Empfänger:innen der Dienste zu unterrichten. Die datenschutzrechtlichen Meldepflichten bleiben daneben bestehen.

Erst mit der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in deutsches Recht werden die Vorgaben zur Cybersicherheit für Unternehmen in Deutschland verbindlich. Im Rahmen der Verbändeanhörung hat das für das NIS2UmsuCG federführende Bundesinnenministerium angekündigt, bis Herbst 2024 einen Kabinettsentwurf vorzulegen und das parlamentarische Verfahren einzuleiten, sodass das Gesetz spätestens im Frühjahr 2025 ohne Übergangsfristen in Kraft treten soll.

Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

Grafik BVMed
16.07.2024

Wertebasierte Beschaffung bei Kliniken zunehmend im Fokus

Bei der wertebasierten Beschaffung (Value-based Procurement - VBP) stehen in den deutschen Kliniken neben medizinischen Vorteilen und ökonomischen Mehrwerten zunehmend auch ökologische und soziale Aspekte im Fokus. Das ist eines der Ergebnisse der aktuellen VBP-Studie, die die Unternehmensberatung Blue Advisory gemeinsam mit Prof. Dr. Michael Jünger von der Technischen Hochschule Ingolstadt (THI) im Auftrag des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) durchgeführt hat. „Die Studie zeigt: Wertorientierung in der Krankenhaus-Beschaffung gewinnt für die Kliniken an Bedeutung, die Umsetzung ist aber noch sehr heterogen“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. „Für die Medizintechnik-Unternehmen ist dabei von besonderer Bedeutung, Mehrwerte messbar zu machen und überzeugend darzustellen.“ Die VBP-Studie kann unter www.bvmed.de/vbp heruntergeladen werden.

Bei der wertebasierten Beschaffung (Value-based Procurement - VBP) stehen in den deutschen Kliniken neben medizinischen Vorteilen und ökonomischen Mehrwerten zunehmend auch ökologische und soziale Aspekte im Fokus. Das ist eines der Ergebnisse der aktuellen VBP-Studie, die die Unternehmensberatung Blue Advisory gemeinsam mit Prof. Dr. Michael Jünger von der Technischen Hochschule Ingolstadt (THI) im Auftrag des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) durchgeführt hat. „Die Studie zeigt: Wertorientierung in der Krankenhaus-Beschaffung gewinnt für die Kliniken an Bedeutung, die Umsetzung ist aber noch sehr heterogen“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. „Für die Medizintechnik-Unternehmen ist dabei von besonderer Bedeutung, Mehrwerte messbar zu machen und überzeugend darzustellen.“ Die VBP-Studie kann unter www.bvmed.de/vbp heruntergeladen werden.

Die aktuelle VBP-Studie 2024 wird in drei Ergebnisberichten veröffentlicht, die basierend auf Expert:inneninterviews drei entscheidende VBP-Erfolgsfaktoren identifizieren: die Realisierung von Mehrwerten, die Nutzung von Kollaboration und Partnerschaften sowie die Entwicklung spezifischer Kompetenzen.

Der erste Ergebnisbericht fokussiert auf das Thema „Mehrwerte realisieren“ und zeigt auf, wie sich die Wahrnehmung von VBP und Mehrwerten in den Kliniken in den letzten Jahren weiterentwickelt hat. Dazu Mitautor Prof. Dr. Michael Jünger: „Mit neuen Denkhaltungen und Ansätzen macht die Umsetzung von Value-based Procurement Fortschritte in deutschen Kliniken. Neben medizinischen Vorteilen wie dem Clinical Outcome, dem Patientenwohlbefinden und der Anwenderfreundlichkeit, stehen verstärkt nun auch unternehmerische Mehrwerte im Fokus. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die verschiedenen Facetten von Nachhaltigkeit gelegt.“

Zum Hintergrund der Studie: Kliniken stehen heute vor großen Herausforderungen wie rasant ansteigende Kosten, Fachkräftemangel und einer notwendigen Digitalisierung. Daher gewinnt der Ansatz des VBP und damit eine wertorientierte Beschaffung zunehmend an Bedeutung. Wesentlich dabei sind der Gesamtwertbeitrag und die langfristigen wirtschaftlichen Vorteile für Kliniken, nicht nur die anfänglichen Kosten medizinischer Produkte und Verfahren.

„Auch wenn die finanzielle Situation eine Umsetzung wertorientierter Beschaffung erschwert, wird Value-based Procurement (VBP) von Kliniken als unterstützende Maßnahme zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen angesehen“, heißt es in der Studie. Und weiter: „Eine Voraussetzung zur Umsetzung von VBP in der Beschaffung ist das Vorhandensein transparenter und nachvollziehbarer Qualitäts- und Bewertungskriterien. Hierzu ist auch im Klinikeinkauf zusätzlicher Wissensaufbau notwendig.“

„Die Ergebnisberichte zeigen wichtige Erkenntnisse und praxisnahe Empfehlungen für Kliniken und Medizintechnik-Unternehmen auf. Der Trend hin zu mehr Wertorientierung in der Beschaffung ist vielversprechend, die Umsetzung aber nach wie vor heterogen“, so das Fazit von Blue Advisory-Geschäftsführer Dr. Matthias Walter.

Quelle:

BVMed

Südwesttextil-Jahrestagung: Mut zu Zukunftsthemen (c) Joshua Lehmann für Südwesttextil
Das Präsidium von Südwesttextil (v.l.n.r.): Dr. Steffen Reinsch, Maximilian d'Huc, Arved Westerkamp, Donata Apelt-Ihling & Dr. Oliver Maetschke
15.07.2024

Südwesttextil-Jahrestagung: Mut zu Zukunftsthemen

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband tagte am 11. Juli 2024 mit abwechslungsreichem Programm und Blick in die Zukunft im CARMEN WÜRTH FORUM in Künzelsau.

Im Spannungsfeld zwischen globalen Konflikten und nachhaltiger Transformation lud der Verband Mitglieder und Gäste zur Jahrestagung in das CARMEN WÜRTH FORUM nach Künzelsau ein. In seiner Ansprache an die Mitglieder erklärte Präsident Arved Westerkamp den Bedarf, sich als Unternehmen zielgerichtet und innovativ den Herausforderungen der Zukunft zu stellen. Der Green Deal mit zahlreichen Initiativen bedeute für die Branche veränderte Rahmenbedingungen.

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband tagte am 11. Juli 2024 mit abwechslungsreichem Programm und Blick in die Zukunft im CARMEN WÜRTH FORUM in Künzelsau.

Im Spannungsfeld zwischen globalen Konflikten und nachhaltiger Transformation lud der Verband Mitglieder und Gäste zur Jahrestagung in das CARMEN WÜRTH FORUM nach Künzelsau ein. In seiner Ansprache an die Mitglieder erklärte Präsident Arved Westerkamp den Bedarf, sich als Unternehmen zielgerichtet und innovativ den Herausforderungen der Zukunft zu stellen. Der Green Deal mit zahlreichen Initiativen bedeute für die Branche veränderte Rahmenbedingungen.

In seiner anschließenden Begrüßung der Gäste des öffentlichen Teils der Tagung bekräftigte Arved Westerkamp: „Hier hat Textil Zukunft – das werden wir mit nachhaltigen Produktkreisläufen und High-End-Wertschöpfungsstätten ebenso unter Beweis stellen, wie mit einer Willkommenskultur für Fach- und Nachwuchskräfte aus dem In- und Ausland.“
 
Im Rahmen der Mitgliederversammlung wurde Südwesttextil-Vizepräsident und Schatzmeister Mathias Eggle verabschiedet. Der langjährige OLYMP-Geschäftsführer verabschiedet sich nach 40 Jahren in der Bekleidungsindustrie in den wohlverdienten Ruhestand. Bei den Zuwahlen wurde Maximilian d’Huc, Senior Vice President Human Resources, Paul Hartmann AG, neu ins Präsidium des Verbands gewählt. Der Vorstand des Verbands wird durch Beatrice Lederer, Geschäftsführerin, Jörg Lederer GmbH, Melanie Röger, Geschäftsführerin, Würth MODYF GmbH & Co. KG, und Alexander Hoffmann, Director HR, Legal & Compliance, Olymp Bezner KG ergänzt.
 
Neben einer Führung durch das Würth Museum 2 oder der Logistik der Würth Gruppe, bereicherte Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Franz Josef Radermacher mit seiner Keynote „Mit Verantwortung wachsen – Globalisierung im Textilsektor gestalten“ das Programm. Die Gäste ließen den Sommerabend bei Livemusik auf der weitläufigen Piazza umgeben vom Skulpturengarten des CARMEN WÜRTH FORUMs ausklingen.

Quelle:

Südwesttextil – Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

12.07.2024

Südwesttextil fordert wöchentliche Höchstarbeitszeit

Die Bundesregierung will mit einer Wachstumsinitiative die Wirtschaft ankurbeln. Die vom Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil geforderte Anpassung des Arbeitszeitgesetzes, in Form der Einführung einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit analog zur europäischen Regelung, bleibt aus. Stattdessen ist die begrenzte Möglichkeit zur Abweichung von der Tageshöchstarbeitszeit im Rahmen von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen auf Grund von Tarifverträgen geplant, außerdem eine Befristung der Regelung.

Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und der EU-Arbeitszeitrichtlinie erklärt Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner: „Für eine neue wirtschaftliche Dynamik müssen wir das Potenzial an Flexibilisierung für unsere Betriebe und ihre Beschäftigten voll ausschöpfen und endlich im europäischen Vergleich wettbewerbsfähig werden. Dass die allgemeine Umstellung auf eine zeitgemäße, wöchentliche Höchstarbeitszeit nicht Teil der Pläne der Bundesregierung ist, ist für uns unverständlich.“

Die Bundesregierung will mit einer Wachstumsinitiative die Wirtschaft ankurbeln. Die vom Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil geforderte Anpassung des Arbeitszeitgesetzes, in Form der Einführung einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit analog zur europäischen Regelung, bleibt aus. Stattdessen ist die begrenzte Möglichkeit zur Abweichung von der Tageshöchstarbeitszeit im Rahmen von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen auf Grund von Tarifverträgen geplant, außerdem eine Befristung der Regelung.

Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und der EU-Arbeitszeitrichtlinie erklärt Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner: „Für eine neue wirtschaftliche Dynamik müssen wir das Potenzial an Flexibilisierung für unsere Betriebe und ihre Beschäftigten voll ausschöpfen und endlich im europäischen Vergleich wettbewerbsfähig werden. Dass die allgemeine Umstellung auf eine zeitgemäße, wöchentliche Höchstarbeitszeit nicht Teil der Pläne der Bundesregierung ist, ist für uns unverständlich.“

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.

12.07.2024

BTE nimmt Stellung zum Entwurf der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUV) hat aktuell einen Entwurf für eine Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) vorgelegt. Diese soll der Bundesregierung als zentraler Rahmen dienen, um die Umweltbelastung zu reduzieren, die Biodiversität zu schützen und den Klimaschutz zu fördern.  

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUV) hat aktuell einen Entwurf für eine Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) vorgelegt. Diese soll der Bundesregierung als zentraler Rahmen dienen, um die Umweltbelastung zu reduzieren, die Biodiversität zu schützen und den Klimaschutz zu fördern.  

Der Entwurf adressiert explizit die kurzen Nutzungszyklen vieler Güter, einschließlich Textilien/Schuhe. Die NKWS unterstützt das Ziel der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, den Rohstoffeinsatz für den Konsum privater Haushalte bis 2030 um mindestens 20 Prozent zu senken. Im Rahmen der Initiative „Digitaler Produktpass“ sollen dazu bis 2028 Pilotprojekte in acht Schlüsselsektoren – darunter auch die Textil- und Schuhbranche – umgesetzt werden, um Praxiserfahrungen zu sammeln und Kompetenzen aufzubauen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten dabei spezifische Förderprogramme und Dienstleistungen zur Unterstützung der Einführung von Produktpässen.
 
Der BTE unterstützt grundsätzlich die Bemühungen zur Entwicklung einer NKWS.  Nachhaltigkeit, Klima- und Umweltschutz sowie Kreislaufwirtschaft haben zuletzt auch innerhalb der Textil- und Schuhbranche an Bedeutung gewonnen. Negative Begleiterscheinungen bei der Herstellung, dem Handel, dem Konsum und der Entsorgung sowie die Endlichkeit der zur Verfügung stehenden Ressourcen sind nicht mehr zu ignorieren bzw. zu tolerieren. Die Branche hat zudem erkannt, dass auch vor dem Hintergrund der Verringerung der Gefahren von Rohstoffabhängigkeiten, Lieferengpässen und Kostensteigerungen die Notwendigkeit für ein nachhaltigeres und ressourcenschonenderes Wirtschaften besteht bzw. erforderlich ist. Ebenso muss eine gewisse Bewusstseinsänderung der Konsumenten registriert werden, ohne dass von Massenveränderungen bei Kaufentscheidungen gesprochen werden kann.
 
Allerdings hat der BTE in seiner Stellungnahme gegenüber dem BMUV klargestellt, dass Textilien und Bekleidung grundlegend und elementar für das tägliche Leben sind. Neben der reinen Schutzfunktion vor Kälte, Wärme, Gefahren etc. befriedigt Bekleidung gerade in multikulturellen und offenen Gesellschaften weitere wichtige menschliche Bedürfnisse (z.B. Selbstverwirklichung, Gruppenzugehörigkeit, soziale Einbindung, Teilhabe), die für die Zufriedenheit von Menschen und letztlich dem gesamtgesellschaftlichen Gefüge wichtig sind bzw. bedeutend sein können.
 
Nach BTE-Kenntnis bzw. Datenlage wird Kleidung aussortiert, weil sie in etwa 35 Prozent der Fälle nicht mehr passt und in ca. 30 Prozent der Fälle verschlissen oder beschädigt ist. Somit handelt es sich bei rund Zweidrittel der Aussortierungen um Faktoren, die als nachvollziehbar bzw. üblich zu kategorisieren sind. Lediglich knapp 20 Prozent der Verbraucher geben an, dass sie ihre Kleidungsstücke und Schuhe für unmodern halten und aus diesem Grund aussortieren. Rund 10 Prozent meinen zudem, dass sie grundsätzlich zu viel Kleidung besitzen und daher aussortieren. Die verbleibenden rund 5 Prozent sortieren Textilien aus nicht näher nachvollziehbaren Gründen aus, oftmals mit dem Argument „kein Platz mehr im Kleiderschrank“.
 
Vor diesem Hintergrund könne und dürfe es nach Meinung des BTE im Rahmen einer Kreislaufwirtschaftsstrategie keinen grundsätzlichen „Feldzug“ gegen Bekleidung bzw. Textilien geben. Ziel und Ausrichtung einer Kreislaufwirtschaft müsse es vielmehr sein, „Auswüchse“ und gewichtige Fehlentwicklungen in der Bekleidungs-/Textilbranche zu identifizieren, abzubauen und in ein nachhaltiges und zirkuläres System zu überführen.
 
Die Bundesregierung sollte sich im Rahmen der Umsetzung der Inhalte und Ziele des NKWS daher um die Schaffung eines unbürokratischen regulatorischen Rahmens bemühen, der klare und realistische Ziele formuliert und Unternehmen zur Erreichung dieser befähigt, so der Handelsverband. Innerhalb der NKWS sollten im Wesentlichen auch marktwirtschaftliche Prinzipien zur Anwendung kommen und nicht grundsätzlich erschwert bzw. verhindert werden.
 
Grundsätzlich hält der BTE eine vollständige Entkopplung von Ressourcenverbrauch und Wirtschaftswachstum in der Textil- und Modebranche weder für realisierbar noch zielführend. Als Gründe hierfür könnten beispielsweise die Stichpunkte Rebound Effekte, Problemverlagerungen (Lösung eines ökologischen Problems schafft neue oder verschärft Probleme in anderen Bereichen) oder insuffiziente und unangemessene technologische Entwicklungen angeführt werden. Daher solle es Ziel aller Bestrebungen sein, ein höchstmögliches Maß der Entkopplung zu erreichen. Alles andere erscheint unrealistisch - auch im Hinblick auf eine globale Betrachtung.
 
Fazit der BTE-Stellungnahme: Die Branche sei in vielen Bereichen bereits proaktiv unterwegs. Der Gesetzgeber dürfe im weiteren Verfahren allerdings nicht vergessen, dass bei den vorgeschlagenen Maßnahmen Augenmaß und Verhältnismäßigkeit gewährleistet sein müssen. Denn bereits jetzt seien Unternehmen vielfältig mit überbordender Gesetzes-Bürokratie konfrontiert und belastet.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

Bundesverdienstkreuz für Südwesttextil-Vizepräsidentin Donata Apelt-Ihling (c) Ch. Breithaupt
05.07.2024

Bundesverdienstkreuz für Südwesttextil-Vizepräsidentin Donata Apelt-Ihling

Südwesttextil-Vizepräsidentin Donata Apelt-Ihling ist für ihr unternehmerisches und ehrenamtliches Engagement für Branche und Gesellschaft mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande geehrt worden.

Seit 1982 Gesellschafterin im Familienunternehmen, der Alfred Apelt GmbH, ist Donata Apelt-Ihling seit 2006 Vizepräsidentin von Südwesttextil. Ihr Engagement für die Branche weitete die Dipl.-Betriebswirtin als Mitglied im Vorstand der Landesvereinigung Baden-Württembergische Arbeitgeberverbände e.V. seit 2008 und als Mitglied des Präsidiums des Gesamtverbands der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. seit 2009 aus. Die Themen Bildung, Arbeitsmarktpolitik, europäische Integration und die Förderung der Beziehungen zu den europäischen Nachbarn sind der Unternehmerin dabei ein besonderes Anliegen. Seit 2021 ist Donata Apelt-Ihling Mitglied des Präsidiums der fusionierten Unternehmer Baden-Württemberg und stärkt damit die Wahrnehmung der Textil- und Bekleidungsindustrie auf Landesebene.

Südwesttextil-Vizepräsidentin Donata Apelt-Ihling ist für ihr unternehmerisches und ehrenamtliches Engagement für Branche und Gesellschaft mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande geehrt worden.

Seit 1982 Gesellschafterin im Familienunternehmen, der Alfred Apelt GmbH, ist Donata Apelt-Ihling seit 2006 Vizepräsidentin von Südwesttextil. Ihr Engagement für die Branche weitete die Dipl.-Betriebswirtin als Mitglied im Vorstand der Landesvereinigung Baden-Württembergische Arbeitgeberverbände e.V. seit 2008 und als Mitglied des Präsidiums des Gesamtverbands der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. seit 2009 aus. Die Themen Bildung, Arbeitsmarktpolitik, europäische Integration und die Förderung der Beziehungen zu den europäischen Nachbarn sind der Unternehmerin dabei ein besonderes Anliegen. Seit 2021 ist Donata Apelt-Ihling Mitglied des Präsidiums der fusionierten Unternehmer Baden-Württemberg und stärkt damit die Wahrnehmung der Textil- und Bekleidungsindustrie auf Landesebene.

Über ihre Verdienste um die baden-württembergische und deutsche Wirtschaft hinaus, hat Donata Apelt-Ihling soziale Verantwortung und persönlichen Einsatz insbesondere in den Bereichen Integration, Bildung und Jugend gezeigt. Beispielhaft dafür sind die Gründung der „Oberkircher Lesepaten“ zur Leseförderung und Integration von Kindern mit besonderem pädagogischem Bedarf, ihr Engagement im Kinderschutzbund, insbesondere in der Flüchtlingsbetreuung, und ihre Schirmherrschaft des RheumaPreises.

Donata Apelt-Ihling erhielt das Bundesverdienstkreuz am Bande im Rahmen einer feierlichen Verleihung in Oberkirch. Die Laudatio hielt Marion Gentges MdL, Ministerin der Justiz und für Migration des Landes Baden-Württemberg. Südwesttextil dankt seiner Vizepräsidentin für ihr ausdauerndes und herausragendes
Engagement und gratuliert zu der Auszeichnung.

Quelle:

Südwesttextil – Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

Visticle Grafik Visticle
01.07.2024

Visticle neuer KompetenzPartner des BTE

Der Kreis der BTE-KompetenzPartner, der bislang aus der Unternehmensberatung hachmeister + partner, der Werbeagentur Hutter & Unger und dem Warenentlaster MASCHÖ bestand, ist um den Schnittstellen-Spezialisten Visticle erweitert worden. Das Hamburger Unternehmen bietet dem Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel eine Schnittstelle sowohl zu Online-Marktplätzen wie Otto, Amazon, Zalando und Ebay als auch eine Anbindung sämtlicher Online-Shopsystem. Zudem ermöglicht Visticle den Aufbau eines individuell gestaltbaren Visticle-Onlineshops.
 
Im Mittelpunkt steht dabei die Visticle-App, die Lagerbestände in Echtzeit führt und über ein zentrales Artikel- und Auftragsmanagement für alle angeschlossenen Vertriebswege verfügt. Außerdem lassen sich über die App führende Dienstleister wie FashionCloud, Paypal, DHL nutzen. Die wichtigsten Bausteine und Funktionen im Überblick:

Der Kreis der BTE-KompetenzPartner, der bislang aus der Unternehmensberatung hachmeister + partner, der Werbeagentur Hutter & Unger und dem Warenentlaster MASCHÖ bestand, ist um den Schnittstellen-Spezialisten Visticle erweitert worden. Das Hamburger Unternehmen bietet dem Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel eine Schnittstelle sowohl zu Online-Marktplätzen wie Otto, Amazon, Zalando und Ebay als auch eine Anbindung sämtlicher Online-Shopsystem. Zudem ermöglicht Visticle den Aufbau eines individuell gestaltbaren Visticle-Onlineshops.
 
Im Mittelpunkt steht dabei die Visticle-App, die Lagerbestände in Echtzeit führt und über ein zentrales Artikel- und Auftragsmanagement für alle angeschlossenen Vertriebswege verfügt. Außerdem lassen sich über die App führende Dienstleister wie FashionCloud, Paypal, DHL nutzen. Die wichtigsten Bausteine und Funktionen im Überblick:

  • Visticle-App - effizientes Artikel- und Auftragsmanagement, Cloud-Optimierung für Präsentationen, automatisierte Rechnungsstellung und Live-Lagerbestandsverwaltung.
  • Visticle-ERP/Warenwirtschaft – kostenlose Schnittstelle zu ERP und Warenwirtschaft zum automatischen Datenaustausch beider Systeme inkl. automatisierter Buchungen.
  • Visticle-Marketplaces - Anbindung an alle Online-Plattformen ohne einmalige oder feste Kosten, dafür transparente Gebühren von 1,5 Prozent vom Umsatz nach Retouren. Individuelle Einstellungen je Plattform möglich.
  • Visticle-Shop Integrations - Integration aller externen Shopsysteme (Shopify, Shopware, WooCommerce, Oxid etc.) mit zentraler Bestellabwicklung und Echtzeit-Lagerbestandsverwaltung.
  • Visticle-Online Shopsystem - komplette modulare Infrastruktur mit Domains, Emails, Sicherheitspaket und Lagerbestandsmanagement zu transparenten Kosten.
  • Visticle-Connect - Integration von Softwaresystemen, Zahlungsdienstleistern, Content-Anbietern und Versanddienstleistern mit Echtzeit-Datenaustausch.
Weitere Informationen:
Online-Marktplatz ecommerce sales
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

BTE-Intensiv-Kurs zu CSRD für Textil-, Schuh- und Modehandel Grafik BTE
24.06.2024

BTE-Intensiv-Kurs zu CSRD für Textil-, Schuh- und Modehandel

Etliche Textil-, Schuh- und Modehändler sind von den neuen Nachhaltigkeitsberichtspflichten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bzw. des deutschen Umsetzungsgesetzes (CSRD-UG) betroffen. Sie müssen ab dem Geschäftsjahr 2025 jährlich eine Nachhaltigkeitserklärung über ihre wesentlichen Themen und die EU-Taxonomie in einem Lagebericht veröffentlichen.
 
Die berichtspflichtigen Unternehmen müssen dabei u.a. folgende Fragen beantworten: Welche der 37 Themenfelder des European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind für sie wesentlich? Welche Daten müssen sie sammeln und veröffentlichen? Und welche IT-Tools können hier Hilfestellung bieten?
 

Etliche Textil-, Schuh- und Modehändler sind von den neuen Nachhaltigkeitsberichtspflichten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bzw. des deutschen Umsetzungsgesetzes (CSRD-UG) betroffen. Sie müssen ab dem Geschäftsjahr 2025 jährlich eine Nachhaltigkeitserklärung über ihre wesentlichen Themen und die EU-Taxonomie in einem Lagebericht veröffentlichen.
 
Die berichtspflichtigen Unternehmen müssen dabei u.a. folgende Fragen beantworten: Welche der 37 Themenfelder des European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind für sie wesentlich? Welche Daten müssen sie sammeln und veröffentlichen? Und welche IT-Tools können hier Hilfestellung bieten?
 
Zur Unterstützung der Branche veranstaltet der BTE einen praxisorientierten Intensiv-Kurs, der die Umsetzung der CSRD in den einzelnen Unternehmen erleichtern soll. Die Teilnehmer erhalten darin branchenspezifische Informationen, Vorlagen, Leitfäden und Hilfestellungen. Dazu gehört beispielsweise eine Bewertung der Auswirkungen, Risiken und Chancen für die Nachhaltigkeitsthemen des ESRS aus Sicht eines fiktiven Beispiel-Unternehmens inklusive einer Vorlage zur Durchführung der doppelten Wesentlichkeit für den Textil-, Schuh- und Modehandel. Ergänzt werden die Unterlagen um eine Vorlage zur Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung für alle wesentlichen Themen, die mit den Anforderungen der Wirtschaftsprüfer abgeglichen werden. Die Unternehmen erhalten zudem Empfehlungen für mögliche IT-Tools für die Datensammlung.
 
Der dreitägige Kurs startet am 12. September in Köln, weitere Termine sind der 26. November (online) und der 21. Januar 2025. Als besondere Serviceleistung gibt es einen wöchentlichen Jour fixe, bei dem auftretende Fragen zeitnah diskutiert und geklärt werden können. Referentin und Kursleiterin ist Unternehmensberaterin Marion Sollbach, die über 17 Jahre bei Metro und Galeria Kaufhof für den Bereich Nachhaltigkeit verantwortlich war und über ein umfassendes Praxiswissen verfügt.
 
Die Teilnahmegebühr beträgt bis 11. August 2024 (Frühbucher) 1.950 Euro für EHV-Mitglieder und 3.450 Euro für Nicht-Mitglieder, jeweils zzgl. MwSt. Bei einer Buchung nach dem 11. August 2024 erhöht sich die Gebühr um 500 Euro. Die Zahl der Teilnehmenden ist auf maximal 16 Personen begrenzt. Weitere Informationen und Anmeldung unter https://www.bte.de/bte-veranstaltungen/.
 
Rechtliche Details zu CSRD
Das CSRD-UG verpflichtet ab dem Geschäftsjahr 2025 auch große mittelständische Unternehmen dazu, jährlich Auskunft über ihre nicht-finanziellen Chancen und Risiken zu geben. Betroffen sind alle Kapitalgesellschaften, die mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen: Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro, Bilanzsumme von über 25 Millionen Euro oder mehr als 250 Beschäftigte.
 
Die CSRD ist ein wichtiges Instrument des Sustainable Finance-Paketes der EU und soll vor allem Investoren vor möglichen Anlagerisiken bewahren. Die betroffenen Unternehmen müssen im Lagebericht eine Nachhaltigkeitserklärung nach ESRS abgeben, die nach ESG-Kategorien (Environmental, Social, Governance) unterteilt ist.
 
In die Nachhaltigkeitserklärung integriert werden muss die Berichtspflicht nach EU-Taxonomie, worüber die EU nachhaltigeres wirtschaftliches Handeln definiert. Banken, Versicherungen, Kreditgeber und Investoren müssen danach den Anteil von Investitionen in nachhaltigere Unternehmen in ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung berücksichtigen. Nachhaltigkeitskriterien werden damit Teil der Risikobewertung bei Krediten und können dazu führen, dass Unternehmen keine Kredite mehr bekommen oder einen Risikoaufschlag zahlen müssen. Dies kann auch mittelständische Textil- und Schuhhändler treffen, die unterhalb der CSRD-Grenzwerte liegen!
 
Auch die Berichtspflichten nach Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) oder in Zukunft nach der Corporate Sustainability Due Dilligence Directive (CSDDD) sollen in die Nachhaltigkeitserklärung integriert werden.
 
In Deutschland erfolgt die Überwachung der Einhaltung des CSRD-Umsetzungsgesetzes (CSRD-UG) durch qualifizierte Wirtschaftsprüfer. Ein Verstoß gegen das Gesetz führt dazu, dass nur ein eingeschränktes Testat erteilt wird und Maßnahmen zur Verbesserung getroffen werden müssen.

Weitere Informationen:
CSRD BTE Nachhaltigkeitsbericht
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

24.06.2024

Südwesttextil begrüßt Erleichterung im Nachweisgesetz

Südwesttextil begrüßt den Ersatz der Schriftform durch die Textform im Nachweisgesetz, sieht aber deutlichen Bedarf für weitere Bürokratieentlastung.

Vor zwei Jahren wurde das Nachweisgesetz durch die Pflicht zur schriftlichen Niederlegung der wesentlichen Arbeitsbedingungen verschärft – für die erhoffte Digitalisierung im Personalwesen ein wesentlicher Rückschritt. Als Teil des Bürokratieentlastungsgesetz BEG IV wurde nunmehr eine Änderung des Nachweisgesetzes angestrebt. Die vom Bundeskabinett in dieser Woche beschlossene Formulierungshilfe sieht einen Änderungsantrag vor, der der Forderung von Südwesttextil entspricht, die Schriftform durch die Textform im Nachweisgesetz zu ersetzen.

Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner: „Wir begrüßen den Abbau der überflüssigen Bürokratie im Nachweisgesetz. Dass Arbeitsverträge digital vereinbart werden können, ist für Unternehmen, bei denen die digitale Personalakte selbstverständlich ist, ein erster wichtiger Schritt. Für eine echte Entlastung der Unternehmen brauchen wir aber deutlich mehr Schritte in Sachen Bürokratieabbau.”

Südwesttextil begrüßt den Ersatz der Schriftform durch die Textform im Nachweisgesetz, sieht aber deutlichen Bedarf für weitere Bürokratieentlastung.

Vor zwei Jahren wurde das Nachweisgesetz durch die Pflicht zur schriftlichen Niederlegung der wesentlichen Arbeitsbedingungen verschärft – für die erhoffte Digitalisierung im Personalwesen ein wesentlicher Rückschritt. Als Teil des Bürokratieentlastungsgesetz BEG IV wurde nunmehr eine Änderung des Nachweisgesetzes angestrebt. Die vom Bundeskabinett in dieser Woche beschlossene Formulierungshilfe sieht einen Änderungsantrag vor, der der Forderung von Südwesttextil entspricht, die Schriftform durch die Textform im Nachweisgesetz zu ersetzen.

Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner: „Wir begrüßen den Abbau der überflüssigen Bürokratie im Nachweisgesetz. Dass Arbeitsverträge digital vereinbart werden können, ist für Unternehmen, bei denen die digitale Personalakte selbstverständlich ist, ein erster wichtiger Schritt. Für eine echte Entlastung der Unternehmen brauchen wir aber deutlich mehr Schritte in Sachen Bürokratieabbau.”

Bei den Initiativen der Bundesregierung zur Entbürokratisierung sieht der Verband der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie insgesamt noch deutlich Luft nach oben. Auch die Ergänzung des Nachweisgesetzes ist erst auf großen Druck der Wirtschaft erfolgt. Südwesttextil hat im Dezember 2023 ein Positionspapier dazu veröffentlicht.

Quelle:

Südwesttextil – Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

Foto Kangol via Gemeinschaft Deutscher Hutfachgeschäfte e.V.
20.06.2024

Sonnenschutz zum Aufsetzen: Hüte und Mützen peppen modisch auf

Vom funktionellen Tracking Hut über krempige Hüte und Mützen bis zum eleganten Panama Hut – allen ist gemeinsam, dass sie vor zu viel Sonne schützen. Fakt ist: Zu viel Sonne lässt die Haut schneller altern und kann zu Hautkrankheiten führen – im schlimmsten Fall zu Hautkrebs. Schutz bieten Hüte und Mützen plus Sonnencreme.

Durch spezielle Beschichtungen der Stoffe wird ein UV-Schutz von bis zu 80 möglich, d.h., das eine Hutträgerin oder Hutträger 80 mal länger in der Sonne sein kann ohne einen Sonnenbrand auf dem Kopf zu bekommen. Der Vergleich: Der Schatten von Bäumen spendet nur einen Schutz von 5-20. Zahlreiche Hutlieferanten stellen Kopfbedeckungen her, die mit einem zusätzlichen UV-Schutz ausgestattet sind, dem textilen UV-Schutzfaktor  (Ultraviolet Protection Factor), zum Beispiel Balke Fashion, Bailey, Bullani, Faustmann, Fiebig, Gebeana, Göttmann, McBurn, Kangol.

Vom funktionellen Tracking Hut über krempige Hüte und Mützen bis zum eleganten Panama Hut – allen ist gemeinsam, dass sie vor zu viel Sonne schützen. Fakt ist: Zu viel Sonne lässt die Haut schneller altern und kann zu Hautkrankheiten führen – im schlimmsten Fall zu Hautkrebs. Schutz bieten Hüte und Mützen plus Sonnencreme.

Durch spezielle Beschichtungen der Stoffe wird ein UV-Schutz von bis zu 80 möglich, d.h., das eine Hutträgerin oder Hutträger 80 mal länger in der Sonne sein kann ohne einen Sonnenbrand auf dem Kopf zu bekommen. Der Vergleich: Der Schatten von Bäumen spendet nur einen Schutz von 5-20. Zahlreiche Hutlieferanten stellen Kopfbedeckungen her, die mit einem zusätzlichen UV-Schutz ausgestattet sind, dem textilen UV-Schutzfaktor  (Ultraviolet Protection Factor), zum Beispiel Balke Fashion, Bailey, Bullani, Faustmann, Fiebig, Gebeana, Göttmann, McBurn, Kangol.

Kopfbedeckungen sind angesagte Styling-Partner
Ein Strohhut oder edler ein Panama mutet immer sommerlich an, versprüht Leichtigkeit und Urlaubsfeeling. Baseball- und andere Caps – kommen mit einem flotten Spruch daher - Oder mit Streifen, Karos oder Patchwork und peppen viele Looks für Frauen und Männer auf. Farbe ist der Motor in der Mode. Rottöne von Beere bis Orange, edle Naturtöne und weiß sind angesagt. Jeans ist ein starkes Modethema bis hin zum Komplettlook. Auch neue Styles wie Regenhüte, moderne Strick-Styles und coole Filzhüte mit größerer Krempe überzeugen.

Quelle:

Gemeinschaft Deutscher Hutfachgeschäfte e.V.

20.06.2024

Sächsische Staatsregierung zollt nord-ostdeutscher Textilindustrie Respekt

Am 19. Juni 2024 trafen sich die Mitgliedsunternehmen des Verbands der Nord-Ostdeutschen Textil und Bekleidungsindustrie e.V. (vti) im Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf e.V. zur 33. Mitgliederversammlung.

Thomas Lindner, Geschäftsführer der Strumpfwerk Lindner GmbH und Vorsitzender des Vorstandes des vti, eröffnete den öffentlichen Teil der Mitgliederversammlung mit einem Überblick zur aktuellen Lage der ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie. Im Bericht des Vorstandes ging Thomas Lindner auf die komplexen Herausforderungen ein, die die mittelständisch geprägten Textilunternehmen im letzten Jahr stark gefordert haben. Nachwirkungen der Corona-Krise, Belastungen durch den Ukraine-Krieg und die gestiegenen Energie- und Personalkosten wirkten sich stark auf die Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedsunternehmen aus. Lindner betonte, dass angesichts vielfältiger inflationärer Einflüsse die reinen Umsatzzahlen die reale Situation in den Unternehmen nicht abbilden können. Trotz wachsender Umsätze sinken die Erträge durch gestiegene Kosten in nahezu allen Bereichen.

Am 19. Juni 2024 trafen sich die Mitgliedsunternehmen des Verbands der Nord-Ostdeutschen Textil und Bekleidungsindustrie e.V. (vti) im Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf e.V. zur 33. Mitgliederversammlung.

Thomas Lindner, Geschäftsführer der Strumpfwerk Lindner GmbH und Vorsitzender des Vorstandes des vti, eröffnete den öffentlichen Teil der Mitgliederversammlung mit einem Überblick zur aktuellen Lage der ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie. Im Bericht des Vorstandes ging Thomas Lindner auf die komplexen Herausforderungen ein, die die mittelständisch geprägten Textilunternehmen im letzten Jahr stark gefordert haben. Nachwirkungen der Corona-Krise, Belastungen durch den Ukraine-Krieg und die gestiegenen Energie- und Personalkosten wirkten sich stark auf die Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedsunternehmen aus. Lindner betonte, dass angesichts vielfältiger inflationärer Einflüsse die reinen Umsatzzahlen die reale Situation in den Unternehmen nicht abbilden können. Trotz wachsender Umsätze sinken die Erträge durch gestiegene Kosten in nahezu allen Bereichen.

Die Statistik des Berichtsjahres zeigt deutlich eingebrochene Umsätze bei Mitgliedsunternehmen mit 50 und mehr Mitarbeitern. Auch der Start ins Jahr 2024 zeigt einen Umsatzrückgang von über 13 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Lindner verwies auf jüngste Insolvenzen von Mitgliedsunternehmen als deutliches Ausmaß der Konsequenzen der Herausforderungen des vergangenen Jahres und berichtete von Abgängen unter den Mitgliedsunternehmen. Dennoch konnte der vti 5 neue Mitglieder im Berichtsjahr begrüßen.

Weiterhin ging Thomas Lindner auf die Ergebnisse der Tarifverhandlungen ein, die kürzlich nach der dritten Verhandlungsrunde zusammen mit der IG Metall erarbeitet wurden. Auch wenn die finanzielle Schmerzgrenze der Mitgliedsunternehmen erreicht wurde, ergab sich mit den vereinbarten Rahmenbedingungen für die Textilunternehmen eine Planungssicherheit für die nächsten zwei Jahre.

Professor Thomas Popp, Staatssekretär in der Staatskanzlei des Freistaates Sachsen, äußerte sich ebenfalls zur Entwicklung der wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen in Sachsen und richtete sich mit stärkenden Worten an die Mitgliedsunternehmen: "Es verdient höchsten Respekt, unter welch schwierigen Umständen sie sich am Markt behaupten und dem starken Druck der weltweiten Konkurrenz standhalten. Der Sächsischen Staatsregierung ist bewusst, mit welchen Herausforderungen die Textilindustrie und weitere Branchen umgehen müssen. Vor allem muss für das Thema Energiekosten dringend eine Lösung gefunden werden. Zudem sind Innovationen wichtig. Wir in Sachsen setzen auf Forschung an den Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen und die Innovationskraft der Branche. Mit Blick auf den demografischen Wandel brauchen wir neue Ansätze, damit die Altersabgänge der nächsten Jahre kompensiert werden können. Die gezielte Anwerbung von Fachkräften auch aus dem Ausland gehört dazu. Trotz aktueller Herausforderungen blicken wir mit Zuversicht und gesundem Optimismus nach vorn."

Der vti begrüßte mit der Veranstaltung 3 neue Mitglieder im Vorstand: Claudia Bauer, Curt Bauer GmbH, Aue, Mareen Götz, VOWALON Beschichtung GmbH, Treuen, und Baris Korlu, ONTEX Hygieneartikel Deutschland GmbH, Großpostwitz.

Zwei Vertreter von Mitgliedsunternehmen scheiden aus der Vorstandsarbeit aus: Michael Bauer, Vorstandsmitglied seit 1991 und viele Jahre stellvertretender Vorstandsvorsitzender, sowie Friedmar Götz, im Vorstand seit 2015, Vorstandsvorsitzender bis 2018.

In Würdigung ihres langjährigen und engagierten Wirkens erklärte der Vorstand in seiner heutigen Sitzung beide zu Ehrenmitgliedern.

Die 33. Mitgliederversammlung des vti zeigte deutlich, dass die ostdeutsche Textil- und Bekleidungsindustrie trotz vielfältiger Herausforderungen weiterhin entschlossen sei, ihren Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes zu leisten. Hierzu pflege der vti eine intensive Verbandsarbeit in Form von Veranstaltungen und Seminaren. Außerordentlich hilfreich sei die enge Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung Sachsen. Insbesondere auch deren finanzielle Unterstützung bei der Durchführung von Branchentagen, Projektwerkstätten und Messeauftritten förderten die Wahrnehmung der Branche im industriellen Umfeld unseres Landes, so der Arbeitgeberverband.

Quelle:

Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.