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28.04.2023

BVMed kritisiert GKV-Vertragsentwurf zu Pflegehilfsmitteln

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) kritisiert den neuen Vertragsentwurf des GKV-Spitzenverbandes für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel als rückwärtsgerichtet und überbürokratisch. „Keine Spur von Entbürokratisierung, Digitalisierung oder Nachhaltigkeit. Der GKV-Verband hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt und macht das Gegenteil von dem, was notwendig wäre“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) kritisiert den neuen Vertragsentwurf des GKV-Spitzenverbandes für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel als rückwärtsgerichtet und überbürokratisch. „Keine Spur von Entbürokratisierung, Digitalisierung oder Nachhaltigkeit. Der GKV-Verband hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt und macht das Gegenteil von dem, was notwendig wäre“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Gesetzlich Pflegeversicherte haben bei entsprechender Erfordernis Anspruch auf Pflegehilfsmittel (PHM) in Höhe von bis zu 40 Euro monatlich. Dazu gehören beispielsweise Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel. Einzelheiten werden in Verträgen der Hilfsmittel-Leistungserbringer mit dem GKV-Spitzenverband geregelt. Zu den Mitgliedern des BVMed gehören neben Herstellern von Medizinprodukten auch Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger, die Patient:innen ambulant unter anderem mit Pflegehilfsmitteln versorgen. Diese Pflegeleistung ist im Gegensatz zu anderen Leistungen unbürokratisch und leicht beantragbar. Die eigentlichen Hürden ergeben sich aus dem Rahmenvertrag des GKV-Spitzenverbandes zur Versorgung und Abrechnung dieser Produkte.

Der BVMed hatte der Krankenkassenseite im August 2022 daher „umfangreiche Handlungsoptionen für Bürokratieabbau, Digitalisierung und Nachhaltigkeit beim Pflegehilfsmittel-Vertrag vorgeschlagen“, erläutert BVMed-Hilfsmittelexpertin Juliane Pohl.

  • Zur administrativen Verschlankung schlug der BVMed beispielsweise eine allgemeine Genehmigung der individuellen Versorgung mit Pflegehilfsmitteln über alle Produkte hinweg vor. Einzelne Kassen praktizieren dies bereits und reduzieren damit den Abstimmungsaufwand. Gleiches gilt für die Aufhebung zeitlicher Genehmigungsfristen zur Vermeidung von aufwendigen Folgeprozessen Diese Maßnahmen führen zudem zur Senkung der Verwaltungskosten bei den Pflegekassen.
  • Für eine stärkere Digitalisierung und Automatisierung von Prozessen sprach sich der BVMed für eine verpflichtende Einführung eines elektronischen Kostenvoranschlagsverfahrens und die Einführung der papierlosen Abrechnung aus. Aktuell müssen nach Informationen der BVMed-Mitglieder noch rund 50 Prozent der Genehmigungen gegenüber der Pflegekasse in Papierform erfolgen. Ein großer Anteil der Genehmigungen ist zudem befristet, sodass der Aufwand wiederholt anfällt. Dies ist weder nachhaltig noch passt es in die Digitalstrategie der Bundesregierung

Der am 5. April 2023 vom GKV-Spitzenverband vorgelegte Pflegehilfsmittel-Vertragsentwurf ist aus Sicht der BVMed-Expertin vor dem Hintergrund einer notwendigen Entbürokratisierung und Digitalisierung dagegen eine einzige Enttäuschung. „Er erhöht die teilweise analogen Dokumentationspflichten, hält an analogen Prozessen zum Kostenvoranschlag und zur Abrechnung fest oder fordert sogar neue Dokumente in Papierform, bläht Prozesse damit auf und verursacht damit vermeidbare Aufwände und ökologische Kosten auf Seiten der Leistungserbringer und der Pflegekassen“, so Pohl. „Wir brauchen endlich auch bei den Pflegehilfsmitteln schlankere, digitale und nachhaltige Prozesse, die eine zeitnahe Versorgung der Betroffenen ermöglichen und einen optimierten Ressourceneinsatz gewährleisten“, fordert der BVMed

 

Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

25.04.2023

IVC und ZVO üben scharfe Kritik an Brüssel und Berlin

Was einst als deutscher Erfindungsgeist und deutsche Ingenieurskunst für Wohlstand und Wirtschaftswachstum sorgte, werde bald Geschichte sein. Grundlegende wirtschaftliche Rahmenbedingungen am Wirtschaftsstandort Deutschland seien nicht mehr gegeben: verbieten, abschalten, verlagern heiße die neue Maxime, mit der Brüssel und Berlin nicht nur dem Mittelstand die Luft zum Atmen nehmen.

Was einst als deutscher Erfindungsgeist und deutsche Ingenieurskunst für Wohlstand und Wirtschaftswachstum sorgte, werde bald Geschichte sein. Grundlegende wirtschaftliche Rahmenbedingungen am Wirtschaftsstandort Deutschland seien nicht mehr gegeben: verbieten, abschalten, verlagern heiße die neue Maxime, mit der Brüssel und Berlin nicht nur dem Mittelstand die Luft zum Atmen nehmen.

Der Geschäftsführer der Industrievereinigung Chemiefaser e.V., Dr. Wilhelm Rauch, und der Ressortleiter Umwelt-& Chemikalienpolitik des Zentralverbandes Oberflächentechnik e.V., Dr. Malte M. Zimmer sind sich einig in der Beurteilung der aktuellen Situation und haben mit der Aussage „Deutschland verabschiedet sich aus der 1. Liga“ einen wirtschaftspolitischen Weckruf gestartet. Deutschland sei im Abstiegskampf – allerdings finde sich anscheinend weder auf der Trainerbank noch im Management irgendjemand, der ein Interesse hätte, das aufzuhalten. Wenn das Durchreichen in die „Vierte Welt-Liga“ nicht generell durch eine sofortige politische Richtungsänderung aufgehalten werde, verliere Deutschland nicht nur weiter im Klima- und Umweltschutz oder bei den Fachkräften, sondern die Gesellschaft als Ganzes die Grundlagen ihrer Existenz und damit auch ihren gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Von der – noch – viertgrößten Wirtschaftsnation der Welt werde es künftig ein Hauptexportgut geben: neben dem bereits erfolgten technologischen Aderlass drehten zunehmend Unternehmen, Forschende und Fachkräfte Deutschland den Rücken und wanderten in Länder ab, die die dringend notwendigen Bedingungen für Innovationen und wettbewerbsorientiertes Wirtschaften böten. Während global agierende Konzerne diese Schritte öffentlich meist unbemerkt längst eingeleitet haben, bliebe vor allem inhabergeführten Familienunternehmen nur noch wenig Zeit. In der Chemiefaserindustrie produzieren seit 2021 mehr als ein Drittel der Unternehmen in Deutschland nicht mehr oder haben ihre Produktion für immer geschlossen.

Nach der Energiekrise im vergangenen Jahr und den Erfahrungen aus der Coronazeit, die drastisch die unmittelbare Gefahr von Abhängigkeiten illustriert haben, sollte zu erwarten gewesen sein, dass seitens der Politik entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, um das künftig zu verhindern. Weit gefehlt: eine verbotsorientierte Chemikalienpolitik, die die Substitution chemischer Stoffe zum Dogma der europäischen Politik gemacht hat, erreicht mit dem Green Deal und der Revision von REACH neue und immer größere planwirtschaftliche Höhenflüge.

Großtechnische Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energien wie grünem Wasserstoff und Biogas oder Windkraftflügel aus Carbonfasern würden zukünftig sicher irgendwo hergestellt - in Europa nicht. Die dafür benötigten Textilmembranen und Carbonfasergewirke stehen bald auf der REACH-Verbotsliste. Der deutsche Weg zur CO2-Neutralität werde ein steiniger sein, wenn die ältesten Kohlekraftwerke wieder angeschaltet würden und alsbald jede noch verbliebene CO2-freie Technologie, von Windkraft, Solar über Wärmepumpen zu Biogas, in der Herstellung und im Betrieb über das EU-Chemikalien- und Stoffrecht in Deutschland verboten sein wird. Alsbald werde Deutschland nicht mehr im Stande sein, die Veredlungssubstanzen für Fasern bzw. textile Abluftfilter für den Umweltschutz herstellen zu dürfen, geschweige denn ein langzeithaltbares Kugellager für eine Windkraftturbine oberflächenzuveredeln.

Was mit der Photovoltaik (PV)-Technologie bereits hervorragend funktioniert habe, so Rauch und Zimmer, klappe jetzt auch bei anderen Technologien: Abhängigkeiten von Dritten. 2010/11 war Deutschland der Innovationstreiber in der PV-Technologie. Schon in den folgenden drei Jahren sank die Zahl der Arbeitsplätze von 150.000 auf rund 30.000. Im Jahr 2023 werden 80 % der Solarzellen und 98 % der weltweit verwendeten Wafer aus dem Weltmarktführer China kommen. Den von der EU geplanten “European Chips-Act“ zur Reduzierung der Abhängigkeit von Asien werde es allein deshalb nicht geben können, weil die dazu notwendigen Prozesse und Rohstoffe in Summe aller avisierten Verbote in der EU nicht mehr erlaubt sind.

Berücksichtigt man zusätzlich, dass China die zweitgrößte Volkswirtschaft der Welt, Exportweltmeister vor den USA und Deutschland sowie einer der wichtigsten Akteure auf den globalen Finanzmärkten ist, verwundert es doch, dass Deutschland an das offiziell weiter als Entwicklungsland eingestufte Land 2020 473,4 Millionen Euro an Entwicklungshilfe zahlte.

Die drei Kernforderungen beider Verbände lauten:

  • Wir brauchen umgehend eine Wirtschaftspolitik für und nicht gegen die in Deutschland und Europa produzierenden Unternehmen, für die darin beschäftigten Menschen und für den Umwelt- und Klimaschutz.
  • Wir brauchen wieder eine intensive technologie- und ergebnisoffene Diskussion zwischen Fachleuten, politisch Verantwortlichen und Behörden zum Erreichen wirtschaftlicher, sicherheitspolitischer und klimatischer Ziele - und damit die Abkehr von einem Ideologie-dominierten planwirtschaftlichen Gesellschaftsentwurf.
  • Innovationsprozesse, die den Einklang zwischen Ökonomie und Ökologie mittels technischer Lösungen verbessern können, müssen wieder gangbar gemacht und die Rahmenbedingungen für erfolgreiches internationales Wirtschaften geschaffen werden.

„Es ist Zeit für weniger Ideologie und mehr Wissen in Deutschland und in Europa“, schließen die Verbandsvertreter ihr Statement.

(c) BVMed | Manfred Beeres
Prof. Josef Hecken, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
21.04.2023

BVMed-Mitgliederversammlung: Beratungsrecht bei Wundversorgungs-Studien

Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Prof. Josef Hecken, hat sich auf der BVMed-Mitgliederversammlung am 18. April 2023 in Berlin für ein Beratungsrecht der Medizinprodukte-Hersteller für die anstehenden Studien zum Nutzennachweis für die Erstattungsfähigkeit der „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ und für die Verlängerung der Übergangsfrist ausgesprochen. „Wir müssen gemeinsam für das Beratungsrecht kämpfen. Dann haben wir die Basis für die Entwicklung von geeigneten Studienkriterien und müssen solange die Übergangsregelung verlängern“, so Heckens Appell an den Gesetzgeber.

Der BVMed hatte sich wiederholt für ein Beratungsrecht beim G-BA analog zum Arzneimittelbereich ausgesprochen, „um Klarheit und Sicherheit beim Antragsprozess, aber insbesondere zu den Anforderungen an Evidenz und Nutzennachweise zu schaffen“, so BVMed-Ambulant-Expertin Juliane Pohl.

Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Prof. Josef Hecken, hat sich auf der BVMed-Mitgliederversammlung am 18. April 2023 in Berlin für ein Beratungsrecht der Medizinprodukte-Hersteller für die anstehenden Studien zum Nutzennachweis für die Erstattungsfähigkeit der „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ und für die Verlängerung der Übergangsfrist ausgesprochen. „Wir müssen gemeinsam für das Beratungsrecht kämpfen. Dann haben wir die Basis für die Entwicklung von geeigneten Studienkriterien und müssen solange die Übergangsregelung verlängern“, so Heckens Appell an den Gesetzgeber.

Der BVMed hatte sich wiederholt für ein Beratungsrecht beim G-BA analog zum Arzneimittelbereich ausgesprochen, „um Klarheit und Sicherheit beim Antragsprozess, aber insbesondere zu den Anforderungen an Evidenz und Nutzennachweise zu schaffen“, so BVMed-Ambulant-Expertin Juliane Pohl.

Hintergrund ist, dass für jedes einzelne sogenannte „sonstige Produkt zur Wundbehandlung“ künftig der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit im Rahmen eines Antragsverfahrens durch den Hersteller beim G-BA durchgeführt werden muss, bevor das jeweilige Produkt durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erstattet wird. Der G-BA hat bislang jedoch keine Klarheit geschaffen, welche Evidenzkriterien in der Wundversorgung für die erstattungsrelevanten Nutzennachweise Anwendung finden. Im Gesetz fehlt ein entsprechender Beratungsanspruch der Hersteller beim G-BA, der Klarheit in diesen komplexen Fragestellungen schaffen könnte. Betroffen von der neuen Regelung ist eine Vielzahl von Produkten wie etwa silber- oder PHMB-haltigen Wundauflagen, die bislang erstattungsfähig waren. Nach Einschätzung des BVMed sind rund 400 Produkte betroffen, für die – bis Dezember 2023 - ein erfolgreiches Nutzenbewertungsverfahren zur Aufnahme in die Anlage V der geänderten Arzneimittel-Richtlinie erforderlich wird.

Hecken machte bei der BVMed-Mitgliederversammlung deutlich, dass der Gesetzgeber kurzfristig ein Beratungsverfahren für Verbandmittel wie bei den Arzneimitteln einführen müsse – zumal der Komplexitätsgrad bei Studien für Wundversorgungsprodukte höher und die Studien-Endpunkte komplexer seien als bei Arzneimitteln. Beispielsweise sei die Frage, wie die Verringerung der Wundgröße dargestellt werden könne, methodisch noch nicht geklärt. „Es ist nicht nur im Interesse der Unternehmen, sondern auch im Interesse des G-BA, wenn möglich schon vor dem Beginn von Studien ein Austausch über das Setting und die Endpunkte solcher Studien stattfindet, damit diese am Ende auch tatsächlich verwertbare Evidenz liefern können“, so Hecken. Auch müsste dann noch die Übergangsfrist entsprechend verlängert werden, damit die Hersteller eine Studie auf Basis des mit dem G-BA besprochenen Studiendesigns durchführen können, um schließlich auf dieser Basis den Antrag zur Aufnahme des Produkts in die Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie zu stellen. Nach Hecken müssten Verfahren und Regelungsrahmen zudem geeignet sein, um Innovationen den Zugang in die Versorgung zu ermöglichen.

Der BVMed hatte Anfang April 2023 in einem Brandbrief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach „dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf bei der Wundversorgung im GKV-System“ angemahnt.

Handele der Gesetzgeber nicht, sei absehbar, dass anerkannte, bewährte sowie auf randomisierten kontrollierten Studien basierende Wundauflagen ab dem 2. Dezember 2023 nicht mehr für die Versorgung der chronisch kranken Wundpatient:innen zur Verfügung stehen. Dies werde nach Angaben der BVMed-Expert:innen dramatische Folgen haben:

  • Durch den Wegfall entsprechender antimikrobieller Wundversorgungsprodukte werden durch den absehbar höheren Einsatz oraler Antibiotikatherapien die entsprechenden Resistenzen deutlich steigen.
  • Ohne den zukünftigen Einsatz der etablierten Wundauflagen mit antimikrobieller Wirkung wird die Anzahl von stationären Aufenthalten unvermeidlich steigen.
  • Außerdem wird der Wegfall insbesondere von antimikrobiellen Wundauflagen zu einer zusätzlichen Belastung der Pflege führen.
Weitere Informationen:
BVMed Bundesverband Medizintechnologie
Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

21.04.2023

Rieter: Generalversammlung 2023

Aktionärinnen und Aktionäre heissen alle Anträge des Verwaltungsrats gut

  • Dividendenausschüttung von CHF 1.50 je Aktie genehmigt
  • Vergütungsbericht 2022 sowie künftige Vergütungen des Verwaltungsrats und der Konzernleitung genehmigt
  • Alle Verwaltungsräte, die sich zur Wiederwahl stellten, wurden gewählt
  • Thomas Oetterli neu in den Verwaltungsrat gewählt
  • KPMG neu als Revisionsstelle gewählt
  • Statutenrevision genehmigt

An der 132. ordentlichen Generalversammlung der Rieter Holding AG vom 20. April 2023 haben 325 Aktionärinnen und Aktionäre, die 66.2% des Aktienkapitals vertreten, teilgenommen.

Dividende
Die Aktionärinnen und Aktionäre folgten dem Antrag des Verwaltungsrats, eine Dividende von 1.50 CHF pro Aktie auszuschütten. Die Auszahlung der Dividende für das Geschäftsjahr 2022 erfolgt am 24. April 2023.

Aktionärinnen und Aktionäre heissen alle Anträge des Verwaltungsrats gut

  • Dividendenausschüttung von CHF 1.50 je Aktie genehmigt
  • Vergütungsbericht 2022 sowie künftige Vergütungen des Verwaltungsrats und der Konzernleitung genehmigt
  • Alle Verwaltungsräte, die sich zur Wiederwahl stellten, wurden gewählt
  • Thomas Oetterli neu in den Verwaltungsrat gewählt
  • KPMG neu als Revisionsstelle gewählt
  • Statutenrevision genehmigt

An der 132. ordentlichen Generalversammlung der Rieter Holding AG vom 20. April 2023 haben 325 Aktionärinnen und Aktionäre, die 66.2% des Aktienkapitals vertreten, teilgenommen.

Dividende
Die Aktionärinnen und Aktionäre folgten dem Antrag des Verwaltungsrats, eine Dividende von 1.50 CHF pro Aktie auszuschütten. Die Auszahlung der Dividende für das Geschäftsjahr 2022 erfolgt am 24. April 2023.

Geschäftsbericht, Jahresrechnung, Konzernrechnung und Vergütungsbericht
Die Aktionärinnen und Aktionäre genehmigten auch alle weiteren Anträge des Verwaltungsrats, so den Geschäftsbericht, die Jahresrechnung und die Konzern-rechnung 2022. Ausserdem erteilten sie dem Verwaltungsrat und der Konzernleitung Entlastung für ihre Tätigkeit im Berichtsjahr.

In einer Konsultativabstimmung hiessen sie auch den Vergütungsbericht 2022 gut.

Vergütung der Verwaltungsrats- und der Konzernleitungsmitglieder
In zwei getrennten bindenden Abstimmungen wurden die beantragten maximalen Gesamtvergütungen der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2024 genehmigt.

Wiederwahl der Verwaltungsratsmitglieder
Der Verwaltungsratspräsident Bernhard Jucker und die Verwaltungsratsmitglieder Hans-Peter Schwald, Peter Spuhler, Roger Baillod, Carl Illi, Sarah Kreienbühl und Daniel Grieder wurden für eine weitere Amtsdauer von einem Jahr bestätigt. Darüber hinaus wurde Thomas Oetterli für eine Amtsdauer neu in den Verwaltungsrat gewählt.

Die zur Wahl stehenden Mitglieder des Vergütungsausschusses – Hans-Peter Schwald, Bernhard Jucker und Sarah Kreienbühl – wurden ebenfalls für eine Amtsdauer von einem Jahr wiedergewählt.

Wahl der KPMG als Revisionsstelle
Die Aktionärinnen und Aktionäre stimmten auch dem Antrag des Verwaltungsrats, die KPMG AG aus Zürich neu als Revisionsstelle für das am 1. Januar 2023 begonnene Geschäftsjahr zu wählen, zu.

Statutenrevision
Die Aktionärinnen und Aktionäre haben auch den Vorschlägen des Verwaltungsrats zur Statutenrevision der Rieter Holding AG zur Umsetzung der Anforderungen der am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Reform des Schweizer Aktienrechts zugestimmt.

Quelle:

Rieter Holding Ltd.

Foto: STFI
19.04.2023

STFI: Rückblick zum 16. Symposium TEXTILE FILTER

Das 16. Symposium TEXTILE FILTER des Sächsischen Textilforschungsinstituts e.V. (STFI) fand am 14. und 15. März 2023 im Hotel Chemnitzer Hof, Chemnitz, statt. Mussten vor drei Jahren wegen coronabedingter Reisebeschränkungen noch einige Vorträge über Videokonferenz gehalten werden, konnten in diesem Jahr knapp 100 Teilnehmer in Präsenz vor Ort sein. Im Rahmen des Symposiums wurden insgesamt 18 Vorträge und vier Pitch-Vorträge gehalten. Parallel wurde das Symposium von einer Fachausstellung begleitet, in der zehn Aussteller ihre Produkte und Services zeigten.

Der erste Vortragskomplex widmete sich den Themen Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft und Life Cycle Analysis (LCA). Herausgestellt wurde dabei, dass zum Vergleich der Prozesse, Materialien und Produkte die nationale und internationale Normung und Standardisierung sowie für die wirtschaftliche Durchführung die Automatisierung der LCA grundlegende Voraussetzungen sind. Außerdem wurde klargestellt, dass ein ehrlicher Vergleich der existierenden Vor- und Nachteile der biobasierten gegenüber den erdölbasierten Rohstoffen erforderlich ist.

Das 16. Symposium TEXTILE FILTER des Sächsischen Textilforschungsinstituts e.V. (STFI) fand am 14. und 15. März 2023 im Hotel Chemnitzer Hof, Chemnitz, statt. Mussten vor drei Jahren wegen coronabedingter Reisebeschränkungen noch einige Vorträge über Videokonferenz gehalten werden, konnten in diesem Jahr knapp 100 Teilnehmer in Präsenz vor Ort sein. Im Rahmen des Symposiums wurden insgesamt 18 Vorträge und vier Pitch-Vorträge gehalten. Parallel wurde das Symposium von einer Fachausstellung begleitet, in der zehn Aussteller ihre Produkte und Services zeigten.

Der erste Vortragskomplex widmete sich den Themen Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft und Life Cycle Analysis (LCA). Herausgestellt wurde dabei, dass zum Vergleich der Prozesse, Materialien und Produkte die nationale und internationale Normung und Standardisierung sowie für die wirtschaftliche Durchführung die Automatisierung der LCA grundlegende Voraussetzungen sind. Außerdem wurde klargestellt, dass ein ehrlicher Vergleich der existierenden Vor- und Nachteile der biobasierten gegenüber den erdölbasierten Rohstoffen erforderlich ist.

Während der Coronakrise kam es auch in der Textilindustrie zu einem Zusammenbruch der Lieferketten. Die Lieferketten erholen sich, dafür wird die Wirtschaft gegenwärtig durch eine Energiekrise gebeutelt. Alternative Energiequellen wie Wasserstoff sind leider noch nicht ausgereift und stehen für eine umfassende Nutzung nicht bereit. Ansätze, um Energie einzusparen, sind Minimalauftragsverfahren in der Ausrüstung, die Wärmerückgewinnung, das Recycling oder die Einsparung von Verpackungen für den Transport.

Ein weiter Themenkomplex des Symposiums widmete sich der Normung und Standardisierung der Filterprüfungen. Zu erwähnen sind hier die Prüfung von Luftfiltern in Kombination mit Brandschutz für Züge, die Prüfung von Luftfiltern für Haushalt, öffentliche Räume und Industrieanlagen oder die Entwicklung von Labortestverfahren zur beschleunigten Alterungsprüfung von mobilen Entstaubungsanlagen.

Mehrere Vorträge hatten die Modellierung und Simulation von Prozessen der Vliesstoffherstellung (z. B. die virtuelle Produktion, Beeinflussung der Wolkigkeit von Extrusionsvliesstoffen oder die Verteilung von Spinnfasern und -filamenten), den Aufbau und die Charakteristik von Filtervliesstoffen (z. B. Flächenstruktur, Druckverlustkurve, Partikeltransport und -adsorption) sowie die Aerosolverteilung bzw. die Filtereffektivität in Abhängigkeit der Platzierung der Luftfilter im Raum zum Inhalt.

Auf dem Symposium wurden zudem auch verschiedene neue Materialien und Produkte vorgestellt. Dabei sind besonders hervorzuheben:

  • Flüssigkeitsgefüllte Hohlfasern für die Abwasserreinigung
  • Neue Spezialpapiere für Luftwärmeüberträger, bei dem ein kräuselfähiges Mikro-/Nanofasermu-
  • ltifilamentgarn mit Einzelfaserdurchmessern von < 1,0 μm Fasern nach dem Island-in-the-Sea Schmelzspinnverfahren hergestellt werden
  • 3D-Absorbervliesstoffe mit integrierter Gassensorik (PAKs) für die Schutzbekleidung von Einsatzkräften im Bereich Feuerwehr
  • Getuftete Filterstrukturen kombiniert mit leitfähigen Interdigitalstrukturen für die Luftfiltration
  • Kompakte Luftfilterelemente und deren Optimierung
  • Einsatz von Ionisatoren für die Aerosolabscheidung im Filter

Abschließend stellte das STFI in eigener Sache geplante bzw. bereits realisierte Investitionen vor, die die technisch/technologische Basis und die Prüfkompetenz des Institutes erweitern. In Kurzvorträgen wurde die Errichtung einer Nassvliesanlage mit 600 mm Arbeitsbreite vorgestellt, die besonders für den Filterbereich und das Forschungsfeld Textilrecycling neue Entwicklungen ermöglichen wird. Für den Bereich Nähwirktechnik wurde eine neue Maliwatt- Maschine mit optimierter Arbeitsstelle investiert. Die Errichtung eines Prüfstandes für FFP2-Masken, der auch für die Prüfung von Filtern eingesetzt werden kann, erweitert die Prüfkompetenz des Hauses erheblich. Sein variabler Aufbau ermöglicht auch die Prüfung von neuentwickelten Vliesstoffen, deren Konstruktion durch Simulation optimiert wurde.

Quelle:

Sächsische Textilforschungsinstitut e.V.

14.04.2023

Mindestlohnerhöhung wäre Eingriff in Tarifautonomie und Inflationstreiber

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil sieht in den politischen Erwartungen einer deutlichen Mindestlohnerhöhung einen Eingriff in die Tarifautonomie und einen weiteren Treiber für Preissteigerungen und Inflation.

Nach der Erhöhung des Mindestlohns per Gesetz im letzten Jahr, hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil verkündet, mit einer deutlichen Mindestlohnerhöhung zu Beginn des nächsten Jahres zu rechnen. Ein Vorschlag hierzu soll bis Ende Juni durch die Mindestlohnkommission vorgelegt werden, die aus Vertreter*innen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern besteht. Die Erwartungen begründet Heil mit der hohen Inflation und den Tariferhöhungen. Die westdeutsche Textil- und Bekleidungsindustrie hatte erst kürzlich in einer wirtschaftlich und tarifpolitisch äußerst schwierigen Gesamtsituation eine tarifliche Einigung erzielt.

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil sieht in den politischen Erwartungen einer deutlichen Mindestlohnerhöhung einen Eingriff in die Tarifautonomie und einen weiteren Treiber für Preissteigerungen und Inflation.

Nach der Erhöhung des Mindestlohns per Gesetz im letzten Jahr, hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil verkündet, mit einer deutlichen Mindestlohnerhöhung zu Beginn des nächsten Jahres zu rechnen. Ein Vorschlag hierzu soll bis Ende Juni durch die Mindestlohnkommission vorgelegt werden, die aus Vertreter*innen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern besteht. Die Erwartungen begründet Heil mit der hohen Inflation und den Tariferhöhungen. Die westdeutsche Textil- und Bekleidungsindustrie hatte erst kürzlich in einer wirtschaftlich und tarifpolitisch äußerst schwierigen Gesamtsituation eine tarifliche Einigung erzielt.

Vor diesem Hintergrund sieht der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil die geäußerten Erwartungen kritisch und wertet sie als Eingriff in die Tarifautonomie. Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner skizziert die Auswirkungen der Debatte: „Die Erhöhung des Mindestlohns befeuert die Diskussion nach hohen Tarifabschlüssen, die wiederum jetzt argumentativ als Begründung für eine weitere Erhöhung des Mindestlohns herangezogen werden. So wird eine ohnehin schon stattfindende Kettenreaktion auf die inflationäre Entwicklung verschärft. In der Konsequenz verteuern sehr deutliche Lohnsteigerungen zwangsläufig die Produktpreise unserer Textilwirtschaft, die auch die Beschäftigten als Konsument*innen mitbezahlen. Diese Spirale gefährdet Wertschöpfung, Arbeitsplätze und Wohlstand und forciert eine inflationäre Entwicklung.“

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil

05.04.2023

Südwesttextil begrüßt Verabschiedung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes

Südwesttextil begrüßt die Verabschiedung des neuen Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung. Die darin aufgeführten gesetzlichen Regelungen setzen wichtige Schritte für mehr Flexibilität in der beruflichen Anerkennung um. Die Anerkennungspartnerschaft ermöglicht, die berufliche Anerkennung bereits direkt nach Einreise im Inland zu beginnen, was eine frühere Aufnahme der Arbeit zulässt. Die Einführung einer Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems für Drittstaatsangehörige ermöglicht es Interessierten für ein Jahr nach Deutschland einzureisen, um sich vor Ort eine Stelle zu suchen. Auch die Erweiterung der „Blauen Karte EU“ für Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen aus Drittstaaten erlaubt es, Berufsanfängern in Zukunft jede qualifizierte Beschäftigung anzustreben und auszuüben. Die vereinfachten Einreisebedingungen stärken somit Deutschland als attraktiven Karriere- und Bildungsstandort für Fachkräfte weltweit.

Südwesttextil begrüßt die Verabschiedung des neuen Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung. Die darin aufgeführten gesetzlichen Regelungen setzen wichtige Schritte für mehr Flexibilität in der beruflichen Anerkennung um. Die Anerkennungspartnerschaft ermöglicht, die berufliche Anerkennung bereits direkt nach Einreise im Inland zu beginnen, was eine frühere Aufnahme der Arbeit zulässt. Die Einführung einer Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems für Drittstaatsangehörige ermöglicht es Interessierten für ein Jahr nach Deutschland einzureisen, um sich vor Ort eine Stelle zu suchen. Auch die Erweiterung der „Blauen Karte EU“ für Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen aus Drittstaaten erlaubt es, Berufsanfängern in Zukunft jede qualifizierte Beschäftigung anzustreben und auszuüben. Die vereinfachten Einreisebedingungen stärken somit Deutschland als attraktiven Karriere- und Bildungsstandort für Fachkräfte weltweit.

Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner erklärt: „Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um den Herausforderungen des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels entgegenzuwirken. Die erfolgreiche Umsetzung sollte sicherstellen, dass Deutschland im internationalen Wettbewerb um Fachkräfte konkurrenzfähig bleibt und gleichzeitig die Textilindustrie leichter auf qualifizierte Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Ländern zugreifen kann, die für die Weiterentwicklung der Branche von großer Bedeutung sind. Dieser Fortschritt darf jedoch nicht an langwierigen, komplizierten Verfahren scheitern, sondern sollte möglichst schnell und digital vorangetrieben werden.“

Quelle:

Südwesttextil – Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

02.04.2023

Tarifeinigung in der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie

In einer wirtschaftlich und tarifpolitisch äußerst schwierigen Gesamtsituation ist es der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie gelungen, eine Urabstimmung mit flächendeckenden Streiks abzuwenden. In ihrer vierten Tarifrunde einigten sich Arbeitgeber und IG Metall nach 16-stündigen Verhandlungen am 1. April auf ein Gesamtpaket für die rund 100.000 Beschäftigten der Branche.

Verhandlungsführer Markus Simon: „Auch wenn der Abschluss für viele Unternehmen in einer wirtschaftlich äußerst schwierigen Lage eine gewaltige Herausforderung darstellt, ist das Gesamtpaket ein wichtiges Zeichen für die Handlungsfähigkeit und die Tarifpartnerschaft in der Branche.“

In einer wirtschaftlich und tarifpolitisch äußerst schwierigen Gesamtsituation ist es der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie gelungen, eine Urabstimmung mit flächendeckenden Streiks abzuwenden. In ihrer vierten Tarifrunde einigten sich Arbeitgeber und IG Metall nach 16-stündigen Verhandlungen am 1. April auf ein Gesamtpaket für die rund 100.000 Beschäftigten der Branche.

Verhandlungsführer Markus Simon: „Auch wenn der Abschluss für viele Unternehmen in einer wirtschaftlich äußerst schwierigen Lage eine gewaltige Herausforderung darstellt, ist das Gesamtpaket ein wichtiges Zeichen für die Handlungsfähigkeit und die Tarifpartnerschaft in der Branche.“

Deutliche Einkommenserhöhungen für dieses und nächstes Jahr vor allem für untere Lohngruppen und auch für Auszubildende, steuerfreie Inflationsausgleichszahlungen und eine Fortsetzung der Altersteilzeit sind die Kernelemente der Tarifvereinbarung. Der Abschluss sieht Einkommenssteigerungen von insgesamt 8,1 Prozent vor, für untere Lohngruppen mindestens 230 Euro mehr, zusätzlich steuerfreie Inflationsausgleichszahlungen von 1500 Euro sowie eine Fortsetzung der Altersteilzeit zu verbesserten Konditionen bei einer Laufzeit von 24 Monaten.

Die diesjährige Tarifrunde war nach Einschätzung der Arbeitgeber eine der schwierigsten der vergangenen Jahrzehnte. Markus Simon: „Trotz der sehr weit auseinander liegenden Vorstellungen ist es nach zähem Ringen am Ende gelungen, einen Kompromiss zu finden. Angesichts der angespannten Lage der Branche mit Rekordkosten für Energie und der höchsten Inflation seit Jahrzehnten war dies eine besondere Herausforderung.“

Jetzt haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer Planungssicherheit resümieren die Arbeitgeber und werten den Tarifabschluss als ein klares Zeichen für die Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten.

Weitere Informationen:
Tarifverhandlungen Tarifvertrag
Quelle:

Südwesttextil – Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

24.03.2023

adidas: Ergebnisse des Geschäftsjahres 2022 und Ausblick für 2023

Entwicklungen im Geschäftsjahr 2022

  • Währungsbereinigter Umsatz steigt um 1 % aufgrund von Zuwächsen in allen Märkten mit Ausnahme von China
  • Zweistelliges Wachstum in Nordamerika und Lateinamerika; EMEA mit Anstieg im hohen einstelligen Bereich
  • Bruttomarge verringert sich auf 47,3 % aufgrund stark gestiegener Kosten in der Lieferkette und höherer Rabatte
  • Betriebsergebnis in Höhe von 669 Mio. € enthält Einmalkosten in Höhe von 312 Mio. €
  • Operative Marge geht auf 3,0 % zurück
  • Gewinn aus fortgeführten Geschäftsbereichen in Höhe von 254 Mio. € enthält 350 Mio. € Einmalkosten
  • Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Dividendenzahlung in Höhe von 0,70 € je Aktie vor

Wichtige Entwicklungen im vierten Quartal 2022

Entwicklungen im Geschäftsjahr 2022

  • Währungsbereinigter Umsatz steigt um 1 % aufgrund von Zuwächsen in allen Märkten mit Ausnahme von China
  • Zweistelliges Wachstum in Nordamerika und Lateinamerika; EMEA mit Anstieg im hohen einstelligen Bereich
  • Bruttomarge verringert sich auf 47,3 % aufgrund stark gestiegener Kosten in der Lieferkette und höherer Rabatte
  • Betriebsergebnis in Höhe von 669 Mio. € enthält Einmalkosten in Höhe von 312 Mio. €
  • Operative Marge geht auf 3,0 % zurück
  • Gewinn aus fortgeführten Geschäftsbereichen in Höhe von 254 Mio. € enthält 350 Mio. € Einmalkosten
  • Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Dividendenzahlung in Höhe von 0,70 € je Aktie vor

Wichtige Entwicklungen im vierten Quartal 2022

  • Währungsbereinigter Umsatz geht um 1 % zurück, belastet durch die Beendigung der Yeezy Partnerschaft
  • Bruttomarge in Höhe von 39,1 % spiegelt gestiegene Kosten in der Lieferkette und höhere Rabatte wider
  • Negatives Betriebsergebnis in Höhe von 724 Mio. €
  • Verlust aus fortgeführten Geschäftsbereichen in Höhe von 482 Mio. €

Ausblick 2023
Zugrunde liegendes Betriebsergebnis in etwa auf Break-Even-Niveau erwartet
Für das Geschäftsjahr 2023 erwartet adidas in Anbetracht anhaltender makroökonomischer Herausforderungen und geopolitischer Spannungen einen Rückgang des währungsbereinigten Umsatzes im hohen einstelligen Prozentbereich. Erhöhte Risiken einer Rezession in Europa und Nordamerika sowie Unsicherheiten in Bezug auf die Erholung in China bleiben bestehen. Die Umsatzentwicklung des Unternehmens wird auch durch die Initiativen zur deutlichen Reduzierung der hohen Vorratsbestände belastet werden. Auch wenn adidas weiterhin verschiedene Optionen zur künftigen Nutzung seines Bestands an Yeezy Produkten prüft, berücksichtigt diese Prognose bereits die Umsatzeinbußen in Höhe von rund 1,2 Mrd. € aus einem potenziellen ausbleibenden Verkauf des Bestands. Unter Berücksichtigung der entsprechenden negativen Effekte auf das Betriebsergebnis in Höhe von rund 500 Mio. € prognostiziert das Unternehmen für 2023 ein zugrunde liegendes Betriebsergebnis in etwa auf Break-Even-Niveau.

Berichtetes negatives Betriebsergebnis in Höhe von 700 Mio. € erwartet
Sollte das Unternehmen unwiderruflich beschließen, seinen aktuellen Bestand an Yeezy Produkten nicht zu verwenden, würde dies die potenzielle Abschreibung des Yeezy Bestands nach sich ziehen und das Betriebsergebnis des Unternehmens in diesem Jahr um weitere 500 Mio. € reduzieren. Des Weiteren erwartet adidas für 2023 Einmalkosten in Höhe von bis zu 200 Mio. €. Diese Kosten sind Teil einer strategischen Prüfung, die das Unternehmen zum aktuellen Zeitpunkt unternimmt, um ab 2024 wieder auf einen profitablen Wachstumspfad zurückzukehren. Für den Fall, dass all diese Effekte eintreten, geht das Unternehmen davon aus, für das Geschäftsjahr 2023 ein negatives Betriebsergebnis in Höhe von 700 Mio. € zu berichten.

Quelle:

adidas AG

24.03.2023

Autoneum: Alle Anträge bei Generalversammlung 2023 angenommen

An der ordentlichen Generalversammlung der Autoneum Holding AG am 23.03.2023 hat eine deutliche Mehrheit der Aktionärinnen und Aktionäre der Schaffung eines Kapitalbands im Umfang von rund 100 Mio. CHF Netto-Erlös zur Finanzierung der Akquisition von Borgers Automotive zugestimmt. Ebenfalls angenommen wurde der Antrag, angesichts des niedrigeren Konzernergebnisses auf die Auszahlung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2022 zu verzichten. Verabschiedet wurde neben Verwaltungsrat Rainer Schmückle auch CEO Matthias Holzammer.

221 Aktionärinnen und Aktionäre haben heute an der ordentlichen Generalversammlung der Autoneum Holding AG in Winterthur teilgenommen. Insgesamt waren 66.48 Prozent des Aktienkapitals durch die anwesenden Aktionärinnen und Aktionäre oder den unabhängigen Stimmrechtsvertreter vertreten.

Die Aktionärinnen und Aktionäre genehmigten den Jahresbericht 2022 einschliesslich der Konzern- und Jahresrechnung. Der Antrag des Verwaltungsrats, aufgrund des niedrigeren Konzernergebnisses auf die Auszahlung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2022 zu verzichten, wurde von der Generalversammlung ebenfalls angenommen.

An der ordentlichen Generalversammlung der Autoneum Holding AG am 23.03.2023 hat eine deutliche Mehrheit der Aktionärinnen und Aktionäre der Schaffung eines Kapitalbands im Umfang von rund 100 Mio. CHF Netto-Erlös zur Finanzierung der Akquisition von Borgers Automotive zugestimmt. Ebenfalls angenommen wurde der Antrag, angesichts des niedrigeren Konzernergebnisses auf die Auszahlung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2022 zu verzichten. Verabschiedet wurde neben Verwaltungsrat Rainer Schmückle auch CEO Matthias Holzammer.

221 Aktionärinnen und Aktionäre haben heute an der ordentlichen Generalversammlung der Autoneum Holding AG in Winterthur teilgenommen. Insgesamt waren 66.48 Prozent des Aktienkapitals durch die anwesenden Aktionärinnen und Aktionäre oder den unabhängigen Stimmrechtsvertreter vertreten.

Die Aktionärinnen und Aktionäre genehmigten den Jahresbericht 2022 einschliesslich der Konzern- und Jahresrechnung. Der Antrag des Verwaltungsrats, aufgrund des niedrigeren Konzernergebnisses auf die Auszahlung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2022 zu verzichten, wurde von der Generalversammlung ebenfalls angenommen.

Die Aktionärinnen und Aktionäre der Autoneum Holding AG haben ferner sämtlichen Mitgliedern der Konzernleitung und des Verwaltungsrats mit deutlicher Stimmenmehrheit Entlastung erteilt.

Hans-Peter Schwald wurde als Präsident, Liane Hirner, Norbert Indlekofer, Michael Pieper, Oliver Streuli und Ferdinand Stutz als Mitglieder des Verwaltungsrats für ein weiteres Jahr im Amt bestätigt. Hans-Peter Schwald, Norbert Indlekofer, Ferdinand Stutz und Oliver Streuli wurden in den Vergütungsausschuss wiedergewählt.

Die Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht 2022 erreichte eine Zustimmung von 85.55%. Die Anträge zur Vergütung des Verwaltungsrats und der Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2023 sowie die übrigen Anträge wurden ebenfalls mit grosser Mehrheit angenommen.

Mit 99.03% hat eine deutliche Mehrheit der Aktionärinnen und Aktionäre die Schaffung eines Kapitalbands für eine Kapitalerhöhung von rund 100 Mio. CHF Netto-Erlös genehmigt. Zweck der Kapitalerhöhung ist die teilweise Finanzierung des von Autoneum am 9. Januar 2023 angekündigten Erwerbs des Automotive-Geschäfts der Borgers Gruppe. Die Generalversammlung verabschiedete auch die weiteren Anträge des Verwaltungsrats auf partielle Statutenänderungen.

Rainer Schmückle stellte sich nicht mehr zur Wiederwahl zur Verfügung. Er war seit der Verselbständigung von Autoneum im Jahr 2011 Vizepräsident des Verwaltungsrats, Vorsitzender des Revisionsausschusses und Mitglied des Strategie- und Nachhaltigkeitsausschusses. Verabschiedet wurde auch CEO Matthias Holzammer, der Autoneum aus familiären Gründen verlassen wird.

Hans-Peter Schwald begrüßte gleichzeitig den neuen CEO Eelco Spoelder, der die Führung des Konzerns am 27. März 2023 von Matthias Holzammer übernehmen wird: «Mit Eelco Spoelder gewinnt Autoneum eine versierte Führungspersönlichkeit mit langjähriger Erfahrung in der Automobilzulieferindustrie. Bei Faurecia und zuvor Continental hat Herr Spoelder erfolgreich bewiesen, dass er strategische Kontinuität und operative Exzellenz auch in einem schwierigen Marktumfeld sicherstellen kann. Ich und die weiteren Mitglieder des Verwaltungsrats heissen Eelco Spoelder herzlich willkommen und freuen uns auf die künftige Zusammenarbeit.»

Quelle:

Autoneum Holding AG

16.03.2023

„IG Metall wollte keinen Abschluss in der dritten Runde“

  • Tarifgespräche für westdeutsche Textil- und Bekleidungsindustrie ergebnislos vertagt


Die IG Metall hat mit dem Abbruch der Gespräche am 15. März, so die Arbeitgeberseite, die Chance vertan, dass die Beschäftigten noch im April einen Inflationsausgleich von 1000 Euro erhalten.
 
Während der achtstündigen Gespräche lehnte die IG Metall alle Angebote der Arbeitgeber ab. Diese hatten Tariferhöhungen von über zehn Prozent für untere Lohngruppen, bzw. spürbare prozentuale Erhöhungen beinhaltet.

Markus Simon, Verhandlungsführer der Arbeitgeber: „Die IG Metall wollte heute keinen Abschluss. Es gab keine Bereitschaft, sich detailliert mit den Angeboten der Arbeitgeber auseinanderzusetzen. Statt gemeinsam die Krise zu meistern, geht es der Gewerkschaft offensichtlich darum, den Arbeitskampf für völlige unrealistische Forderungen fortzusetzen.“

  • Tarifgespräche für westdeutsche Textil- und Bekleidungsindustrie ergebnislos vertagt


Die IG Metall hat mit dem Abbruch der Gespräche am 15. März, so die Arbeitgeberseite, die Chance vertan, dass die Beschäftigten noch im April einen Inflationsausgleich von 1000 Euro erhalten.
 
Während der achtstündigen Gespräche lehnte die IG Metall alle Angebote der Arbeitgeber ab. Diese hatten Tariferhöhungen von über zehn Prozent für untere Lohngruppen, bzw. spürbare prozentuale Erhöhungen beinhaltet.

Markus Simon, Verhandlungsführer der Arbeitgeber: „Die IG Metall wollte heute keinen Abschluss. Es gab keine Bereitschaft, sich detailliert mit den Angeboten der Arbeitgeber auseinanderzusetzen. Statt gemeinsam die Krise zu meistern, geht es der Gewerkschaft offensichtlich darum, den Arbeitskampf für völlige unrealistische Forderungen fortzusetzen.“

Die Angebote der Arbeitgeber hatte ein Gesamtvolumen in Höhe der Gewerkschaftsforderung von acht Prozent, einschließlich einer Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 1500 Euro. Für untere Lohngruppen hatten die Arbeitgeber Einkommensverbesserungen von über zehn Prozent vorgeschlagen. Auch bei der Laufzeit waren die Arbeitgeber den Arbeitnehmern entgegengekommen.
Die wirtschaftliche Lage der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie ist weiter äußerst angespannt. Die angekündigte Schließung von 52 Galeria Karstadt Kaufhof-Filialen sowie die Insolvenz von Peek & Cloppenburg setzen die Hersteller von Bekleidung zusätzlich unter Druck. Die Produzenten technischer Textilien erleben einen nie dagewesenen Kostendruck bei Energie und Rohstoffen und stehen vor der Situation, in Deutschland nicht mehr wettbewerbsfähig produzieren zu können.

Die Gespräche sollen am 31. März fortgesetzt werden.

Quelle:

Südwesttextil – Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

22.02.2023

Rieter: Erste Information zum Geschäftsjahr 2022

  • Umsatz im zweiten Halbjahr 2022 von 890.3 Mio. CHF
  • EBIT-Marge im Gesamtjahr 2022 von rund 2% erwartet
  • Bestellungseingang 2022 von 1 157.3 Mio. CHF; Bestellungsbestand von rund 1 540 Mio. CHF per 31. Dezember 2022
  • Vorbereitungen ITMA 2023 im Plan
  • Massnahmenplan zur Steigerung von Umsatz und Profitabilität wird weiter umgesetzt
  • Verkaufsprozess Rieter-Areal im Plan

Das Geschäftsjahr 2022 war für Rieter neben den geopolitischen Unsicherheiten von drei wesentlichen Herausforderungen geprägt:
Der ausserordentlich hohe Bestellungsbestand zum Jahresbeginn 2022 von rund 1 840 Mio. CHF wurde aufgrund des rasanten Anstiegs der Inflation zu erheblich höheren Kosten abgewickelt. Diese konnten nur teilweise über Preiserhöhungen und andere Gegenmassnahmen kompensiert werden.

Zur Absicherung der Auslieferungen waren gravierende Materialengpässe zu kompensieren, insbesondere bei Elektronikkomponenten, was zu erheblichen zusätzlichen Entwicklungsaufwendungen führte.

  • Umsatz im zweiten Halbjahr 2022 von 890.3 Mio. CHF
  • EBIT-Marge im Gesamtjahr 2022 von rund 2% erwartet
  • Bestellungseingang 2022 von 1 157.3 Mio. CHF; Bestellungsbestand von rund 1 540 Mio. CHF per 31. Dezember 2022
  • Vorbereitungen ITMA 2023 im Plan
  • Massnahmenplan zur Steigerung von Umsatz und Profitabilität wird weiter umgesetzt
  • Verkaufsprozess Rieter-Areal im Plan

Das Geschäftsjahr 2022 war für Rieter neben den geopolitischen Unsicherheiten von drei wesentlichen Herausforderungen geprägt:
Der ausserordentlich hohe Bestellungsbestand zum Jahresbeginn 2022 von rund 1 840 Mio. CHF wurde aufgrund des rasanten Anstiegs der Inflation zu erheblich höheren Kosten abgewickelt. Diese konnten nur teilweise über Preiserhöhungen und andere Gegenmassnahmen kompensiert werden.

Zur Absicherung der Auslieferungen waren gravierende Materialengpässe zu kompensieren, insbesondere bei Elektronikkomponenten, was zu erheblichen zusätzlichen Entwicklungsaufwendungen führte.

Grössere Aufwendungen fielen auch in Zusammenhang mit den akquirierten Geschäften (Accotex, Temco und Winder) an.

Umsatz
Die Umsatzrealisierung aus dem ausserordentlich hohen Bestellungsbestand entwickelte sich besser als erwartet. Mit einem Umsatz von 1 510.9 Mio. CHF konnte Rieter eine Steigerung von 56% gegenüber dem Vorjahr erzielen (2021: 969.2 Mio. CHF). Im zweiten Halbjahr 2022, vor allem im vierten Quartal, wirkten sich die eingeleiteten Massnahmen zur Beseitigung von Materialengpässen positiv aus. Der Umsatz stieg somit gegenüber den ersten sechs Monaten auf 890.3 Mio. CHF (erstes Halbjahr 2022: 620.6 Mio. CHF).

EBIT-Marge
Die Entwicklung der EBIT-Marge war stark von erheblichen Kostensteigerungen beeinflusst, die nur teilweise über Preiserhöhungen oder andere Gegenmassnahmen kompensiert werden konnten. Darüber hinaus fielen Aufwendungen in Zusammenhang mit der Entwicklung alternativer Lösungen zur Kompensation von Materialengpässen und in Zusammenhang mit den akquirierten Geschäften an.

Rieter konnte aufgrund des höheren Umsatzvolumens und der Gegenmassnahmen zur Kompensation der gestiegenen Kosten die Profitabilität gegenüber dem ersten Halbjahr 2022 verbessern und erwartet für das Gesamtjahr 2022 eine positive EBIT-Marge von rund 2% (2021: 4.9%).

Bestellungseingang
Der Bestellungseingang lag im Jahr 2022 mit 1 157.3 Mio. CHF erwartungsgemäss unter dem Rekordjahr 2021 (2 225.7 Mio. CHF). Die Marktlage ist gekennzeichnet von Investitionszurückhaltung aufgrund der geopolitischen Unsicherheiten, höheren Finanzierungskosten und von Konsumzurückhaltung in wichtigen Märkten.

Bestellungsbestand
Das Unternehmen verfügte zum Jahresende 2022 über einen Bestellungsbestand von rund 1 540 Mio. CHF, der damit weit in das Jahr 2023 bzw. 2024 reicht. Im Jahr 2022 verzeichnete Rieter Auftragsstornierungen in Höhe von unter 10% bezogen auf den Bestellungsbestand von 1 840 Mio. CHF zu Jahresbeginn.

Vorbereitungen ITMA 2023 im Plan
Rieter hat die Stärkung der Innovationskraft weiter vorangetrieben und wird an der ITMA 2023 in Milano neue innovative Lösungen präsentieren, um die Technologie-führerschaft weiter auszubauen.

Massnahmenplan zur Steigerung von Umsatz und Profitabilität
Der Massnahmenplan zur Steigerung von Umsatz und Profitabilität wird weiter umgesetzt. Bezüglich der Profitabilität des nach wie vor hohen Bestellungsbestandes wirken die umgesetzten Preiserhöhungen in Kombination mit einer günstigen Kostenentwicklung, vor allem in der Logistik. Hinzu kommen Fortschritte bei der Beseitigung von Materialengpässen und eine Verringerung des Aufwands für die drei akquirierten Geschäfte.

Verkaufsprozess Rieter-Areal
Der Verkaufsprozess für das verbleibende Rieter-Areal in Winterthur (Schweiz) verläuft planmässig. Insgesamt sollen rund 75 000 m2 Fläche veräussert werden. Der Rieter CAMPUS ist nicht Teil dieser Transaktion.

Bilanzmedienkonferenz 2023
Rieter wird am 9. März 2023 weitere Einzelheiten zum Geschäftsjahr 2022 und einen Ausblick für das Geschäftsjahr 2023 bekannt geben. Zudem wird der vollständige Geschäftsbericht 2022 veröffentlicht und eine Bilanzmedienkonferenz abgehalten.

Generalversammlung vom 20. April 2023
Die nächste ordentliche Generalversammlung der Rieter Holding AG findet am Donnerstag, 20. April 2023 statt.

Weitere Informationen:
Rieter Geschäftsjahr 2022
Quelle:

Rieter Holding AG

17.02.2023

BVMed begrüßt MDR-Änderungen

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat die heutige Entscheidung des Europäischen Parlament zu Änderungen an der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) begrüßt, fordert gleichzeitig aber auch Schritte, um das europäische Marktzugangssystem strategisch weiterzuentwickeln und im weltweiten Wettbewerb insbesondere um Innovationen besser aufzustellen. „Es ist ein gutes Signal für die medizinische Versorgung der Patient:innen und den Medizinprodukte-Standort Europa, dass Kommission, Rat und Parlament in den letzten Wochen Tempo gemacht und die notwendigen Änderungen im Schnellverfahren beschlossen haben“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat die heutige Entscheidung des Europäischen Parlament zu Änderungen an der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) begrüßt, fordert gleichzeitig aber auch Schritte, um das europäische Marktzugangssystem strategisch weiterzuentwickeln und im weltweiten Wettbewerb insbesondere um Innovationen besser aufzustellen. „Es ist ein gutes Signal für die medizinische Versorgung der Patient:innen und den Medizinprodukte-Standort Europa, dass Kommission, Rat und Parlament in den letzten Wochen Tempo gemacht und die notwendigen Änderungen im Schnellverfahren beschlossen haben“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Zum Hintergrund: Die Medizintechnik-Branche bereitet sich seit Jahren intensiv auf die MDR vor. Die Kosten der Umsetzung für die Branche werden nach Schätzungen zwischen 7 und 10 Milliarden Euro liegen. Die Branche hat massiv investiert, beispielsweise in zusätzliches regulatorisches Personal. Das MDR-System ist aber nach wie vor nicht praxistauglich. Zentrales Problem bei der MDR-Implementierung sind die Kapazitätsengpässe bei den Benannten Stellen sowie die sehr aufwendigen Zertifizierungsverfahren.  

Zur Vermeidung von Engpässen bei Medizinprodukten haben Parlament, Rat und Kommission nun unter anderem die Abschaffung der Abverkaufsfrist und eine Verlängerung der Übergangsfrist für die neuen Vorschriften nach einem risikobasierten Ansatz beschlossen. Außerdem werden Klasse III-Sonderanfertigungen mit in die Fristenverlängerung aufgenommen.

Parallel zu dieser wichtigen Maßnahme zur Entzerrung des Flaschenhals bei der Zertifizierung der Bestandsprodukte müssen nach Ansicht der BVMed auch die untergesetzlichen Maßnahmen, die von der Medical Device Coordination Group (MDCG) Ende August 2022 veröffentlicht wurden, pragmatisch umgesetzt werden, damit Bestandsprodukte zeitnah in die MDR überführt werden können und auch in Zukunft der Gesundheitsversorgung zur Verfügung stehen.

Mittelfristig geht es dem deutschen Medizintechnik-Verband darum, dass die MDR strategisch weiterentwickelt werden muss, damit Europa im schärfer werdenden Innovationswettbewerb gegenüber USA und Asien nicht weiter an Boden verliert. Der Beschluss der Schweiz, künftig auch die FDA-Zulassung des US-Systems zuzulassen, verdeutliche die Gefahr, dass das EU-System mit der MDR den Innovationswettbewerb der Zukunft verliere.

BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll: „Wenn wir mehr und mehr Forschung und Entwicklung durch Abwanderung verlieren, dann verlieren wir damit nicht nur viele kluge Köpfe, sondern künftig auch Produktion und Wertschöpfung in Europa. Wir müssen deshalb jetzt daran arbeiten, die Rolle Europas als attraktive Region für Investitionen in medizintechnische Innovationen wieder zu stärken. Mit unserem innovationsstarken Mittelstand haben wir dafür die besten Voraussetzungen.“

Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

13.02.2023

Tarifrunde 2023: Textil- und Modeindustrie nennt Forderung der IG Metall völlig realitätsfern

Zum Auftakt der Tarifverhandlungen für die rund 100 000 Beschäftigten der westdeutschen Textil- und Modeindustrie fordern die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die IG Metall zu einer klaren und vor allem auch realistischen Sicht auf die Zahlen auf. Markus Simon, Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite: „Der schonungslose Blick auf die Zahlen zeigt: Für uns ist 2023 ein Schicksalsjahr. Wer auf breiter Front mit historischen Rekordkosten für Energie und Rohstoffe zu kämpfen hat, kann nicht eine historisch einmalige Forderung der IG Metall nach 8 Prozent mehr für 12 Monate bezahlen!“

Zum Auftakt der Tarifverhandlungen für die rund 100 000 Beschäftigten der westdeutschen Textil- und Modeindustrie fordern die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die IG Metall zu einer klaren und vor allem auch realistischen Sicht auf die Zahlen auf. Markus Simon, Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite: „Der schonungslose Blick auf die Zahlen zeigt: Für uns ist 2023 ein Schicksalsjahr. Wer auf breiter Front mit historischen Rekordkosten für Energie und Rohstoffe zu kämpfen hat, kann nicht eine historisch einmalige Forderung der IG Metall nach 8 Prozent mehr für 12 Monate bezahlen!“

Die deutsche Bekleidungsindustrie ist längst nicht wieder auf Vor-Corona-Niveau, die Verbraucherinnen und Verbraucher wollen in diesem Jahr bei Mode sparen. Die Hersteller von Garnen, Stoffen, Heimtextilien, Spezialtextilien und technischen Textilien drücken Rekord-Kosten für Energie und Rohstoffe, wie es sie in der Geschichte der deutschen Textilindustrie noch nie gegeben hat – das ist die Ausgangslage der Tarifverhandlungen, die in der vergangenen Woche in die erste Runde ging. Nach einer Umfrage des Gesamtverbandes textil+mode unter seinen Mitgliedern ist die Einschätzung der Gesamtlage bei Umsatz, Export, Auslastung und Auftragsbestand für dieses Jahr durchweg negativ.

Markus Simon: „Wenn selbst die IG Metall von einer Umfrage berichtet, nach der 35 Prozent der Beschäftigten die Lage in ihrem Unternehmen als schlecht bis sehr schlecht einschätzen, versteht sich von selbst, dass 8 Prozent mehr weit ab von jedem realistischen Abschluss sind.“

40 Prozent ihrer Umsätze macht die deutsche Textil- und Modeindustrie im Export. Die höchsten Strompreise in Europa, Rekordkosten für Gas und Rohstoffe haben die Situation der Branche stark angespannt. Viele Unternehmen befinden sich im vierten Krisenjahr in Folge und bangen um ihre Wettbewerbsfähigkeit.

Weitere Informationen:
Tarifverhandlungen Tarifvertrag IG Metall
Quelle:

Südwesttextil – Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

10.02.2023

adidas: Umsatz- und Gewinnprognose für 2023

adidas hat seine Finanzprognose für das Geschäftsjahr 2023 vorgelegt. Auch wenn das Unternehmen weiterhin verschiedene Optionen zur künftigen Nutzung seines Bestands an Yeezy-Produkten prüft, berücksichtigt diese Prognose bereits die beträchtlichen negativen Auswirkungen aus einem ausbleibenden Verkauf des Bestands. Dies würde den Umsatz im Jahr 2023 um rund 1,2 Mrd. € und das Betriebsergebnis um rund 500 Mio. € schmälern. Vor diesem Hintergrund erwartet adidas im Jahr 2023 einen Rückgang des währungsbereinigten Umsatzes im hohen einstelligen Prozentbereich. Das Unternehmen geht davon aus, dass das zugrunde liegende Betriebsergebnis in etwa auf Break-Even-Niveau liegen wird.

adidas hat seine Finanzprognose für das Geschäftsjahr 2023 vorgelegt. Auch wenn das Unternehmen weiterhin verschiedene Optionen zur künftigen Nutzung seines Bestands an Yeezy-Produkten prüft, berücksichtigt diese Prognose bereits die beträchtlichen negativen Auswirkungen aus einem ausbleibenden Verkauf des Bestands. Dies würde den Umsatz im Jahr 2023 um rund 1,2 Mrd. € und das Betriebsergebnis um rund 500 Mio. € schmälern. Vor diesem Hintergrund erwartet adidas im Jahr 2023 einen Rückgang des währungsbereinigten Umsatzes im hohen einstelligen Prozentbereich. Das Unternehmen geht davon aus, dass das zugrunde liegende Betriebsergebnis in etwa auf Break-Even-Niveau liegen wird.

Sollte das Unternehmen unwiderruflich beschließen, seinen aktuellen Bestand an Yeezy-Produkten nicht zu verwenden, würde dies die Abschreibung des Yeezy-Bestands nach sich ziehen und das Betriebsergebnis des Unternehmens in diesem Jahr um weitere 500 Mio. € reduzieren. Des Weiteren erwartet adidas für 2023 Einmalkosten in Höhe von bis zu 200 Mio. €. Diese Kosten sind Teil einer strategischen Prüfung, die das Unternehmen zum aktuellen Zeitpunkt unternimmt, um ab 2024 wieder auf einen profitablen Wachstumspfad zurückzukehren.

Für den Fall, dass all diese Effekte eintreten, geht das Unternehmen davon aus, für das Geschäftsjahr 2023 ein negatives Betriebsergebnis in Höhe von 700 Mio. € zu berichten.

Im Jahr 2022 ist der Umsatz von adidas, basierend auf vorläufigen, nicht testierten Zahlen, währungsbereinigt um 1 % gestiegen. In Euro nahm der Umsatz im Zwölfmonatszeitraum um 6 % auf 22.511 Mio. € zu (2021: 21.234 Mio. €). Die Bruttomarge des Unternehmens lag im Jahr 2022 bei 47,3 % (2021: 50,7 %). adidas generierte im letzten Jahr ein Betriebsergebnis in Höhe von 669 Mio. € (2021: 1.986 Mio. €), was einer operativen Marge von 3,0 % entspricht (2021: 9,4 %). Der Gewinn aus fortgeführten Geschäftsbereichen im Jahr 2022 betrug 254 Mio. € (2021: 1.492 Mio. €).

Quelle:

adidas AG

(c) Andreas Endermann
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller und Annette Görtz
01.02.2023

Designerin Annette Görtz mit Modebusiness Award ausgezeichnet

  • Im „The Paradise Now“ wurde Designerin Annette Görtz mit dem Modebusiness Award ausgezeichnet
  • Die Landeshauptstadt ehrte gemeinsam mit dem Fashion Net Düsseldorf zum achten Mal nationale Einflussgrößen aus der Mode
  • Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller begrüßte Gäste aus der Modebranche

In Düsseldorf wurde Annette Görtz, eine der international bekanntesten, deutschen Designerinnen und Modeunternehmer:innen, am 29. Januar für ihren Einfluss auf die Modewirtschaft Deutschlands mit dem Mode Business Award ausgezeichnet. Unter dem Motto „Next Generation“ empfingen Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller und Angelika Firnrohr, Geschäftsführerin des Fashion Net rund 160 nationale und internationale Gäste zur festlichen Verleihung in Düsseldorfs In-Location „The Paradise Now“. Die vom Verein Fashion Net Düsseldorf im Jahr 2015 entwickelte Auszeichnung ehrt Impulsgeber:innen des Fashion Business, die sich durch ihr Engagement in der nordrhein-westfälischen Hauptstadt hervorgehoben haben.

  • Im „The Paradise Now“ wurde Designerin Annette Görtz mit dem Modebusiness Award ausgezeichnet
  • Die Landeshauptstadt ehrte gemeinsam mit dem Fashion Net Düsseldorf zum achten Mal nationale Einflussgrößen aus der Mode
  • Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller begrüßte Gäste aus der Modebranche

In Düsseldorf wurde Annette Görtz, eine der international bekanntesten, deutschen Designerinnen und Modeunternehmer:innen, am 29. Januar für ihren Einfluss auf die Modewirtschaft Deutschlands mit dem Mode Business Award ausgezeichnet. Unter dem Motto „Next Generation“ empfingen Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller und Angelika Firnrohr, Geschäftsführerin des Fashion Net rund 160 nationale und internationale Gäste zur festlichen Verleihung in Düsseldorfs In-Location „The Paradise Now“. Die vom Verein Fashion Net Düsseldorf im Jahr 2015 entwickelte Auszeichnung ehrt Impulsgeber:innen des Fashion Business, die sich durch ihr Engagement in der nordrhein-westfälischen Hauptstadt hervorgehoben haben. Christiane Arp, ehemalige VOGUE-Chefredakteurin, Vorstandsvorsitzende des Fashion Council Germany und langjährige Wegbegleiterin von Annette Görtz, hielt die Laudatio – nicht nur auf die Designerin selbst, sondern auf ihre gesamte Familie.

Rückenwind für Mode in Düsseldorf
„Der Modebusiness Award geht in diesem Jahr an Annette Görtz, die nicht nur den Orderstandort maßgeblich geprägt hat, sondern auch eine internationale Einflussgröße in der Mode ist. So wie Düsseldorf und Mode Hand in Hand gehen, so untrennbar ist auch die Modeunternehmerin mit der Landeshauptstadt verbunden: Ob im Showroom oder auf der Königsallee – ihr Bekenntnis und ihre Begeisterung für den Standort Düsseldorf sind ausschlaggebend für die Ehrung mit dem Modebusiness Award Düsseldorf 2023“, verkündet Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller zur Auszeichnung der Designerin, die ihre Mode bereits in einer spektakulären Schau mit einem Laufsteg über Wasser in der Neusser Langen Foundation inszenierte.

Zwei Generationen – eine Modemarke
Für Annette Görtz ist der Mode Business Award mehr als nur eine Auszeichnung ihres gleichnamigen Labels. Der Preis ehrt den Familienzusammenhalt und ihre gemeinsame Mission, die das Unternehmen seit drei Jahrzehnten zu den renommiertesten Modemarken – Made in Germany – macht. Nach ihrem Diplom an der Fachhochschule Bielefeld machte sich die studierte Designerin 1984 selbstständig, später baute sie die Marke mit ihrem Mann Hans-Jörg Welsch zu einem international bekannten Luxuslabel auf, das seither eine avantgardistische und unverwechselbare Handschrift trägt. Ihr gemeinsamer Sohn, der 31-Jährige Maximilian Welsch, ist Absolvent der Königlichen Akademie für Mode in Antwerpen und führt seit 2021 den Betrieb mit Unterstützung seines Teams und der Familie weitestgehend selbstständig.

Heute, mit Vertretungen in Amsterdam, London, Zürich, Barcelona, New York und Sydney, sei Düsseldorf immer noch ihre Basis, sagt Annette Görtz – getreu ihrem Schaffensmotto „sich treu bleiben.“ Repräsentative Showrooms, zuerst die alte Schokoladenfabrik an der Kaiserswerther Str. und aktuelle die Gründerzeitvilla direkt an der Cecilienallee unterstreichen den Anspruch des Labels. Im eigenen Retail-Store MILIAN auf der Königsallee, verkauft die Unternehmerfamilie in bestem Markenumfeld ihre eigene Brand, aber auch internationale Labels wie Dries van Noten, Issey Miyake, Jil Sander oder Maison Margiela.

Quelle:

Fashion Net Düsseldorf e. V. / PR + Presseagentur textschwester

(c) Andreas Endermann
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller und Sarah Vieten
01.02.2023

Sarah Vieten wird Geschäftsführerin bei Fashion Net Düsseldorf e.V.

Ab dem 01. Februar wird Sarah Vieten offiziell die Geschäftsleitung des Düsseldorfer Modevereins Fashion Net übernehmen und löst somit das langjährige Amt von Angelika Firnrohr ab.

Als gebürtige Mönchengladbacherin zog es Sarah Vieten bereits zu Studienzeiten nach Düsseldorf, wo sie an der HHU ihr Studium der Medien- und Kulturwissenschaften absolvierte. Von 2009 bis 2016 arbeitete Vieten bei dem Düsseldorfer Fashion-Unternehmen JADES und verhalf als Content-, Social Media- und PR-Managerin dem Onlineshop JADES24 zu digitalem und zu stationärem Erfolg. Es folgten Stationen im Global Marketing- und Content Team des Messer- und Kochgeschirrexperten ZWILLING als auch bei der SNIPES-Tochter ONYGO. Als Dozentin gab sie an der AMD Düsseldorf Seminare zu Mode- und Online-Journalismus. Seit 2019 unterstützte Vieten die Düsseldorferin Modedesignerin und Unternehmerin Stephanie Hahn in der Projekt-Entwicklung des ersten deutschen „Green Luxury“-Concept Stores LIVE LAB STUDIOS. Seit der Eröffnung plante und veranstaltete sie als Store-Managerin regelmäßig branchen- sowie themenübergreifende Happenings.

Ab dem 01. Februar wird Sarah Vieten offiziell die Geschäftsleitung des Düsseldorfer Modevereins Fashion Net übernehmen und löst somit das langjährige Amt von Angelika Firnrohr ab.

Als gebürtige Mönchengladbacherin zog es Sarah Vieten bereits zu Studienzeiten nach Düsseldorf, wo sie an der HHU ihr Studium der Medien- und Kulturwissenschaften absolvierte. Von 2009 bis 2016 arbeitete Vieten bei dem Düsseldorfer Fashion-Unternehmen JADES und verhalf als Content-, Social Media- und PR-Managerin dem Onlineshop JADES24 zu digitalem und zu stationärem Erfolg. Es folgten Stationen im Global Marketing- und Content Team des Messer- und Kochgeschirrexperten ZWILLING als auch bei der SNIPES-Tochter ONYGO. Als Dozentin gab sie an der AMD Düsseldorf Seminare zu Mode- und Online-Journalismus. Seit 2019 unterstützte Vieten die Düsseldorferin Modedesignerin und Unternehmerin Stephanie Hahn in der Projekt-Entwicklung des ersten deutschen „Green Luxury“-Concept Stores LIVE LAB STUDIOS. Seit der Eröffnung plante und veranstaltete sie als Store-Managerin regelmäßig branchen- sowie themenübergreifende Happenings.

Durch ihre jahrelange Expertise konnte sie ein Netzwerk von Meinungsmacher:innen aus Fashion, Beauty und Interieur aufbauen. „Mit der Übernahme der Fashion Net Geschäftsführung möchte ich meine vielfältige Berufs- und Branchenerfahrung einbringen und zur positiven Standortentwicklung meiner geliebten Wahlheimat beitragen. Düsseldorf steckt voller kreativer Köpfe und modischem Potential. Ich freue mich auf viele neue Herausforderungen, Aufgaben und einen produktiven Dialog aller Akteur:innen“, sagt Vieten zu ihrer neuen Position.

Quelle:

Fashion Net Düsseldorf e. V. / PR + Presseagentur textschwester

27.01.2023

BVMed-Datenbank: Medizintechnik-Methodenbewertung

In der im Frühjahr 2022 gestarteten Datenbank „BVData“ des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) sind mittlerweile über 400 Bewertungsverfahren für über 200 innovative Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizintechnologien abgebildet. Die BVMed-Datenbank bereitet aus der Medizintechnik-Perspektive die Methodenbewertungs-Verfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und weiterer beteiligter Organisationen strukturiert auf.

Die Anforderungen an die sichere und leistungsfähige Behandlung von Patient:innen mit Medizinprodukten wachsen stetig. Mit geeigneten Datenquellen können wichtige Erkenntnisse aus dem Versorgungsalltag gewonnen werden, um die Behandlungsqualität zu verbessern. Ein wichtiges Instrument für Medizintechnik-Hersteller, um den Nutzen von Medizinprodukten zu belegen, sind Verfahren der Methodenbewertung, beispielsweise die Erprobungsverfahren.

In der im Frühjahr 2022 gestarteten Datenbank „BVData“ des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) sind mittlerweile über 400 Bewertungsverfahren für über 200 innovative Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizintechnologien abgebildet. Die BVMed-Datenbank bereitet aus der Medizintechnik-Perspektive die Methodenbewertungs-Verfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und weiterer beteiligter Organisationen strukturiert auf.

Die Anforderungen an die sichere und leistungsfähige Behandlung von Patient:innen mit Medizinprodukten wachsen stetig. Mit geeigneten Datenquellen können wichtige Erkenntnisse aus dem Versorgungsalltag gewonnen werden, um die Behandlungsqualität zu verbessern. Ein wichtiges Instrument für Medizintechnik-Hersteller, um den Nutzen von Medizinprodukten zu belegen, sind Verfahren der Methodenbewertung, beispielsweise die Erprobungsverfahren.

Ein Methodenverfahren erfordert die Teilnahme vieler unabhängiger Institute. Hier ist allerdings die Kommunikation der Untersuchungsergebnisse und Beschlüsse nicht einheitlich geregelt. Einen vollständigen Überblick über die Methodenbewertung und Analysen gibt die herstellerorientierte digitale Bewertungsverfahren-Datenbank „BVData“ des BVMed. Dort werden Verfahren von der Eröffnung bis zur abschließenden Bewertung strukturiert hinterlegt. Mit den vollständig recherchierbaren Datensätzen zur Erprobung und Bewertung von Medizinprodukten können Medizintechnik-Unternehmen alle Daten schnell und aussagekräftig analysieren.

Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

24.01.2023

Südwesttextil: Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

  • Südwesttextil begrüßt die Veröffentlichung eines Referentenentwurfs zur vorzeitigen Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat angekündigt, die Corona-Arbeitsschutzverordnung, die bis zum 7. April 2023 laufen sollte, bereits zum 2. Februar 2023 auslaufen zu lassen. Ein entsprechender Referentenentwurf liegt vor.

Die Entscheidung begründet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit der stetigen Abnahme der Häufigkeit und Schwere von Infektionen mit SARS-CoV-2, den allgemein günstigen Prognosen hinsichtlich des mittel- und langfristigen Infektionsgeschehens sowie mit der zunehmenden Immunität in der Bevölkerung und dem Ausbleiben neuer Varianten.

  • Südwesttextil begrüßt die Veröffentlichung eines Referentenentwurfs zur vorzeitigen Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat angekündigt, die Corona-Arbeitsschutzverordnung, die bis zum 7. April 2023 laufen sollte, bereits zum 2. Februar 2023 auslaufen zu lassen. Ein entsprechender Referentenentwurf liegt vor.

Die Entscheidung begründet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit der stetigen Abnahme der Häufigkeit und Schwere von Infektionen mit SARS-CoV-2, den allgemein günstigen Prognosen hinsichtlich des mittel- und langfristigen Infektionsgeschehens sowie mit der zunehmenden Immunität in der Bevölkerung und dem Ausbleiben neuer Varianten.

Vor dem Hintergrund, dass bereits seit Mitte November Quarantäne und Absonderung in Baden-Württemberg und vielen anderen Bundesländern an den endemischen Charakter des Virus angepasst worden sind, begrüßt der Arbeitgeberverband der südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie das Vorhaben, die Corona-ArbSchV aufzuheben. Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner erklärt: „Wir haben als Wirtschaft das Hochlaufen des pandemischen Schutzes mitgetragen und selbstverständlich Verantwortung übernommen. Mit dem Auslaufen vieler Corona-Beschränkungen muss die Arbeitsschutzverordnung aber analog angepasst werden. Die Ankündigung von Bundesminister Heil ist daher überfällig – der Virus ist leider längst Bestandteil unseres Alltags. Nach der Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sind die angekündigten unverbindlichen und praxisgerechten Empfehlungen des BMAS für zukünftige Infektionsausbrüche ausreichend und angemessen.“

Quelle:

Südwesttextil – Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

(c) nova-Institut GmbH
24.01.2023

Sechs Nominierte für „Cellulose Fibre Innovation of the Year 2023“

Zum dritten Mal verleiht das nova-Institut im Rahmen der „Cellulose Fibres Conference 2023“ (8.-9. März 2023) die Auszeichnung „Cellulose Fibre Innovation of the Year“. Der Konferenzbeirat hat sechs Innovationen nominiert, darunter Cellulosefasern aus Altkleidern, Bananenproduktionsabfällen und bakteriellen Zellstoffen sowie eine neuartige Technologie zur Herstellung von Lyocellgarnen und ein Hygieneprodukt. Die Innovationen werden dem Konferenzpublikum am Nachmittag des ersten Veranstaltungstags zur Abstimmung vorgelegt, die Preisverleihung findet anschließend am Abend statt. Der Innovationspreis „Cellulose Fibre Innovation of the Year 2023“ wird von GIG Karasek aus Österreich gesponsert.

Zum dritten Mal verleiht das nova-Institut im Rahmen der „Cellulose Fibres Conference 2023“ (8.-9. März 2023) die Auszeichnung „Cellulose Fibre Innovation of the Year“. Der Konferenzbeirat hat sechs Innovationen nominiert, darunter Cellulosefasern aus Altkleidern, Bananenproduktionsabfällen und bakteriellen Zellstoffen sowie eine neuartige Technologie zur Herstellung von Lyocellgarnen und ein Hygieneprodukt. Die Innovationen werden dem Konferenzpublikum am Nachmittag des ersten Veranstaltungstags zur Abstimmung vorgelegt, die Preisverleihung findet anschließend am Abend statt. Der Innovationspreis „Cellulose Fibre Innovation of the Year 2023“ wird von GIG Karasek aus Österreich gesponsert.

Die sechs Nominierten
Vybrana – Die Bananenfaser der neuen Generation – GenCrest Bioproducts (Indien)

Vybrana ist eine nachhaltige, aus Agrarabfällen gewonnene Cellulosefaser von Gencrest. Die Rohfasern werden aus dem Pseudostamm der Banane am Ende des Lebenszyklus der Pflanze extrahiert. Die Biomasseabfälle werden anschließend mit der von Gencrest patentierten Fiberzyme-Technologie behandelt. Mithilfe von Cocktail-Enzymformulierungen werden hierbei der hohe Ligningehalt und andere Verunreinigungen entfernt und die Faserfibrillierung unterstützt. Das firmeneigene Kotonisierung liefert feine, spinnbare Zellulosestapelfasern, die sich zum Mischen mit anderen Stapelfasern eignen und auf allen herkömmlichen
Spinnsystemen zu Garnen für nachhaltige Bekleidung versponnen werden können. Vybrana wird ohne den Einsatz schädlicher Chemikalien und mit minimalem Wasserverbrauch in einem abfallfreien Verfahren hergestellt, bei dem die Restbiomasse in die Bio-Stimulanzien Agrosatva und Bio-Dünger sowie organischen Dünger umgewandelt werden.

HeiQ AeoniQ™ – Technologie für mehr Nachhaltigkeit bei Textilien – HeiQ (Österreich)
HeiQ AeoniQ™ ist die Technologie und Schlüsselinitiative von HeiQ mit dem Potenzial, die Nachhaltigkeit von Textilien zu verändern. Es ist das erste klimapositive Endlos-Zellulose-Filamentgarn, dass in einem geschützten Herstellungsprozess hergestellt wird und das erste, das die Eigenschaften von Polyester- und Nylongarnen in einer zellulosehaltigen, biologisch abbaubaren und endlos recycelbaren Faser reproduziert.
HeiQ AeoniQ™ kann aus verschiedenen zellulosehaltigen Rohstoffen wie Pre- und Post-Consumer-Textilabfällen, Biotech-Zellulose und nicht-valorisierten landwirtschaftlichen Abfällen wie beispielsweise gemahlenen Kaffeeabfällen oder Bananenschalen hergestellt werden. Im Boden baut es sich nach nur 12 Wochen auf natürliche Weise ab. Jede Tonne HeiQ AeoniQ™ spart 5 Tonnen an CO2-Emissionen. Erste mit dieser innovativen Zellulosefaser hergestellten Kleidungsstücke, sind ab Januar 2023 auf dem Markt erhältlich.

TENCEL™ LUXE – Lyocell-Filamentgarn – Lenzing (Österreich)
TENCEL™ LUXE ist das neue vielseitige Lyocellgarn von LENZING, das eine dringend benötigte nachhaltige Filamentlösung für die Textil- und Modeindustrie bietet. TENCEL™ LUXE ist eine mögliche pflanzliche Alternative zu Seide, Langstapel-Baumwolle und synthetischen Filamenten auf Erdölbasis. Es wird aus Holz aus erneuerbarer, nachhaltiger Forstwirtschaft gewonnen und in einem umweltfreundlichen, geschlossenen Kreislaufprozess hergestellt, bei dem Wasser recycelt und mehr als 99 % der organischen Lösungsmittel wiederverwendet werden. Es ist von der Vegan Society zertifiziert und eignet sich für eine breite Palette an Anwendungen und Stoffentwicklungen, von feineren High-Fashion-Vorschlägen über Denim-Konstruktionen, nahtlose und Activewear-Innovationen bis hin zu landwirtschaftlichen und technischen Lösungen.

Nullarbor™ – Nanollose & Birla Cellulose (Australien/Indien)
Im Jahr 2020 begannen Nanollose & Birla Cellulose eine Reise zur Entwicklung und Vermarktung von baumfreiem Lyocell aus bakterieller Cellulose, genannt Nullarbor™. Der Name leitet sich vom lateinischen „nulla arbor“ ab, was „keine Bäume“ bedeutet. Erste Laborforschungen auf beiden Seiten führten zu einer gemeinsamen Patentanmeldung des Patents „Herstellung von hochfesten Lyocellfasern aus bakterieller Cellulose“.
Nullarbor ist deutlich fester als Lyocell aus holzbasiertem Zellstoff; selbst die Zugabe geringer Mengen von Bakterienzellulose zu Holzzellstoff erhöht die Faserzähigkeit. Im Jahr 2022 wurde die erste Pilotcharge von 260 kg mit einem Anteil von 20 % Bakterienzellstoff hergestellt. Mit dieser Faser wurden mehrere hochwertige Stoffe und Kleidungsstücke hergestellt. Die Zusammenarbeit zwischen Nanollose und Birla Cellulose konzentriert sich nun auf eine Steigerung des Produktionsumfangs und des Anteils an bakterieller Zellulose in der Faser.

Circulose® – macht Mode rund – Renewcell (Schweden)
Circulose® von Renewcell ist ein Markenzellstoff, der zu 100 % aus Textilabfällen wie Altkleidern und Produktionsabfällen hergestellt wird. Es handelt sich um ein einzigartiges Material für Mode, das zu 100 % recycelt, wiederverwertbar, biologisch abbaubar und von gleichwertiger Qualität wie Neuware ist. Es wird von Faserherstellern zur Herstellung von Stapelfasern oder Filamenten wie Viskose, Lyocell, Modal, Acetat oder anderen Arten von cellulosischen Chemiefasern verwendet. Im Jahr 2022 eröffnete Renewcell in Sundsvall, Schweden, die weltweit erste Anlage für das chemische Recycling von Textilien zu Textilien – Renewcell 1. Die Anlage wird eine jährliche Kapazität von 120.000 Tonnen erreichen.

Sparkle sustainable sanitary pads – Sparkle Innovations (Vereinigte Staaten)
Sparkle hat nachhaltige, plastikfreie, biologisch abbaubare und kompostierbare Sparkle Damenbinden entwickelt. Vom Produkt bis zur Verpackung bestehen sie zu rund 90 % aus zellulosebasierten Materialien, wobei das Deckblatt, der saugfähige Kern, das Trennpapier, das Einschlagpapier und die Verpackung aus zellulosebasierten Fasern bestehen. Unabhängig davon, ob Sparkle-Binden in einer Kompostgrube, bei der Verbrennung oder auf einer Mülldeponie landen, sind sie eine nachhaltigere Alternative im Vergleich zu herkömmlichen Binden, die große Mengen an Kunststoffen, komplexen petrochemischen Inhaltsstoffen und künstlichen Duftstoffen enthalten. Bei Tests gemäß der ISO 14855-1 durch ein führendes unabhängiges Labor in Europa, erreichten Sparkle-Einlagen unter kommerziellen Kompostierungsbedingungen innerhalb von 90 Tagen einen absoluten biologischen Abbau von über 90 %.