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30.08.2024

BVMed aktualisiert EDI-Branchenpapier "Elektronischer Datenaustausch zwischen Lieferanten und Kunden"

Zur Gewährleistung von Interoperabilität im elektronischen Datenaustausch (Electronic Data Interchange, EDI) zwischen Lieferanten und Kunden müssen beide Seiten international gültige Standards verwenden. Darauf weist der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) in seinem aktualisierten Branchenpapier „Elektronischer Datenaustausch zwischen Lieferanten und Kunden“ hin. Für die Umsetzung eines elektronischen Datenaustauschs in der Materialwirtschaft (MaWi) empfiehlt der BVMed die GS1-Standards, die global gültig sind.

Zu den Vorteilen eines elektronischen Datenaustausches basierend auf internationalen Standards gehören nach Ansicht des BVMed neben einer schnelleren Verarbeitung und besseren Transparenz sowie Prozessoptimierungen auch Fehlerreduktionen und damit mehr Patientensicherheit.

Zur Gewährleistung von Interoperabilität im elektronischen Datenaustausch (Electronic Data Interchange, EDI) zwischen Lieferanten und Kunden müssen beide Seiten international gültige Standards verwenden. Darauf weist der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) in seinem aktualisierten Branchenpapier „Elektronischer Datenaustausch zwischen Lieferanten und Kunden“ hin. Für die Umsetzung eines elektronischen Datenaustauschs in der Materialwirtschaft (MaWi) empfiehlt der BVMed die GS1-Standards, die global gültig sind.

Zu den Vorteilen eines elektronischen Datenaustausches basierend auf internationalen Standards gehören nach Ansicht des BVMed neben einer schnelleren Verarbeitung und besseren Transparenz sowie Prozessoptimierungen auch Fehlerreduktionen und damit mehr Patientensicherheit.

Um die MaWi-Prozesse von der Bestellung und der Auftragsbestätigung über den Lieferschein bis hin zur Rechnung durch elektronischen Datenaustausch zu optimieren, „müssen im elektronischen Austausch von Geschäftsdaten Format- und Kommunikationsstandards (Syntax und Semantik) sowie inhaltliche Standards getrennt betrachtet, vereinbart und zwingend in Einklang gebracht werden“, heißt es in dem BVMed-Papier. Für den Datenaustausch haben sich neben den B2B-Anbindungen zudem Dienstleister wie Plattformen oder Provider etabliert, die ihre Dienste neutral im Rahmen von Mapping-, Roaming- oder Routing-Modellen anbieten.

Die GS1-Fachgruppe „Standards im Gesundheitswesen“ hat in Deutschland eine umfangreiche Dokumentation erstellt, die die inhaltlichen Standards unter anderem für den Auftragsdurchlauf (Order Cycle) beschreiben. Dazu gehören die Standards für Bestellung (ORDERS), Auftragsbestätigung (ORDRSP), Lieferschein (DESADV) und Rechnung (INVOIC). Wenn andere Formate wie eRechnungen über ZUGFeRD oder XRechnung eingesetzt werden, sollten dennoch die in der Dokumentation vereinbarten Inhalte übertragen werden.

Neue Möglichkeiten bieten KI-basierte Methoden, wenn ein Partner noch nicht in der Lage ist, elektronische Informationen für einen Auftragsdurchlauf standardkonform bereitzustellen. KI kann hier helfen, um aus Dokumenten wie einem PDF vorhandene Informationen zu extrahieren und für die EDI-Schnittstelle aufzubereiten. „Da der zusätzliche Extraktionsschritt eine neue Fehlerquelle darstellen kann, sollte ein solches Vorgehen nur temporär als Workaround geplant werden. Die vollen Vorteile des elektronischen Datenaustauschs lassen sich nur durch die standardkonforme Kommunikation beider Partner sicherstellen“, so das BVMed-EDI-Papier.

Weitere Informationen:
BVMed Medizin und Gesundheitsindustrie
Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

26.08.2024

BVMed: Neue Publikation zu Wundversorgungs-Studien

Bei klinischen Studien zur Wundversorgung können auch eine Reduktion der Wundfläche oder eine Verbesserung der Lebensqualitäts-Aspekte wie Schmerzreduktion zur künftigen Nutzenbewertung herangezogen werden. Das ist Teil der Empfehlungen einer interdisziplinären Autorengruppe mit Fachexpertise in der klinischen Wundbehandlung. Die Empfehlungen zur Konzeption geeigneter Studien wurden in der Fachzeitschrift „Münchner Medizinische Wochenschrift MMW - Fortschritte der Medizin“ publiziert.

Hintergrund der Empfehlungen ist, dass aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ (sPW) einen therapeutischen Nutzen durch klinische Studien nachweisen müssen, wenn sie weiterhin durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) im nicht stationären Bereich erstattet werden wollen. Bei klinischen Studien wurden bislang Studien der höchsten Evidenzstudie mit dem vollständigen Wundverschluss als Endpunkt gefordert.

Bei klinischen Studien zur Wundversorgung können auch eine Reduktion der Wundfläche oder eine Verbesserung der Lebensqualitäts-Aspekte wie Schmerzreduktion zur künftigen Nutzenbewertung herangezogen werden. Das ist Teil der Empfehlungen einer interdisziplinären Autorengruppe mit Fachexpertise in der klinischen Wundbehandlung. Die Empfehlungen zur Konzeption geeigneter Studien wurden in der Fachzeitschrift „Münchner Medizinische Wochenschrift MMW - Fortschritte der Medizin“ publiziert.

Hintergrund der Empfehlungen ist, dass aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ (sPW) einen therapeutischen Nutzen durch klinische Studien nachweisen müssen, wenn sie weiterhin durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) im nicht stationären Bereich erstattet werden wollen. Bei klinischen Studien wurden bislang Studien der höchsten Evidenzstudie mit dem vollständigen Wundverschluss als Endpunkt gefordert.

In der neuen Empfehlung „Konzeption einer klinischen Studie zum Nachweis des therapeutischen Nutzens eines sonstigen Produktes zur Wundbehandlung“ der Wundversorgungs-Expert:innen heißt es nun ergänzend: „In begründeten Fällen, z.B. bei intermediärer Anwendung im Rahmen der phasengerechten Wundtherapie chronischer Wunden, kann auch eine signifikante Reduktion der Wundfläche zur Nutzenbewertung betrachtet werden. Auch die Lebensqualität (z.B. Schmerz) kann einen Nutzen begründen und daher als primärer Zielparameter in klinischen Prüfungen erhoben werden.“

Verlängerung der Übergangsfrist
Aktuell wird im politischen Raum über eine Verlängerung der aktuellen Übergangsfrist für die sPW diskutiert, die im Dezember 2024 ausläuft. Denn bislang sind in der Praxis des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) keine auf die Wundversorgung angepassten Evidenzkriterien für die erstattungsrelevanten Nutzennachweise definiert. Der Gesetzgeber gewährte Mitte 2023 den betroffenen Verbandmittel-Herstellern ein Beratungsangebot seitens des G-BA zu sPW und den für die Nutzenbewertung erforderlichen klinischen Studien, das seit Frühjahr 2024 genutzt werden kann. Im Mai 2024 beauftragte der G-BA das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), „eine wissenschaftliche Ausarbeitung zu klinischen Studien im Therapiegebiet ‚Wundbehandlung‘ mit einer Fokussierung auf eine Bewertung der Endpunkte“ zu erarbeiten.

„Da das IQWiG für die Ergebnisse zehn Monate Zeit hat, ist der G-BA-Auftrag ein weiteres Argument für eine ausreichende Fristverlängerung durch den Gesetzgeber. Die Verbandmittel-Hersteller brauchen Klarheit über die Kriterien der Bewertung des therapeutischen Nutzens für diese neu gebildete Gruppe der ‚sonstigen Produkte zur Wundbehandlung‘. Die neue Ausarbeitung und daraus abgeleiteten Empfehlungen der interdisziplinären Gruppe von Fachexpert:innen sind hier ein großer Schritt vorwärts. Diese Ergebnisse sollten auch in die Entscheidungsfindung des G-BA einfließen und berücksichtigt werden“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.

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BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

23.08.2024

BVMed: Factsheet über elektronische Gebrauchsanweisungen

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) informiert in einem neuen Factsheet über die Vorteile einer elektronischen Gebrauchsanweisung (eIFU) für Medizinprodukte. Der deutsche MedTech-Verband spricht sich dafür aus, eIFUs zumindest für alle Medizinprodukte, die von medizinischem Fachpersonal angewendet werden, zuzulassen. „Wir würden damit den Papierverbrauch enorm reduzieren, Verpackungen kleiner und leichter machen, ohne dass darunter die Sicherheit leidet“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Zum Hintergrund erläutert der BVMed, dass jedem Medizinprodukt eine Gebrauchsanweisung („Instruction For Use“, kurz IFU) beiliegen muss, sofern das Produkt nicht selbsterklärend und eine sichere Anwendung auch ohne IFU gewährleistet ist. Die Gebrauchsanweisung muss die vorgesehenen Anwender:innen oder Dritte über die sichere und wirksame Anwendung und die Leistung des Medizinprodukts informieren.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) informiert in einem neuen Factsheet über die Vorteile einer elektronischen Gebrauchsanweisung (eIFU) für Medizinprodukte. Der deutsche MedTech-Verband spricht sich dafür aus, eIFUs zumindest für alle Medizinprodukte, die von medizinischem Fachpersonal angewendet werden, zuzulassen. „Wir würden damit den Papierverbrauch enorm reduzieren, Verpackungen kleiner und leichter machen, ohne dass darunter die Sicherheit leidet“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Zum Hintergrund erläutert der BVMed, dass jedem Medizinprodukt eine Gebrauchsanweisung („Instruction For Use“, kurz IFU) beiliegen muss, sofern das Produkt nicht selbsterklärend und eine sichere Anwendung auch ohne IFU gewährleistet ist. Die Gebrauchsanweisung muss die vorgesehenen Anwender:innen oder Dritte über die sichere und wirksame Anwendung und die Leistung des Medizinprodukts informieren.

Derzeit verlangen die europäischen Vorschriften für die meisten Medizinprodukte die Bereitstellung einer IFU in Papierform. Fast jedes Medizinprodukt enthält daher eine gedruckte IFU, egal ob es sich beispielsweise um einen Katheter, ein chirurgisches Instrument, Verbandstoffe oder ein Perfusionsgerät handelt. Nur in bestimmten Fällen darf die IFU derzeit elektronisch bereitgestellt werden. Der Nachteil: Je nach Medizinprodukt sind IFUs sehr umfangreich und können Hunderte von Seiten umfassen. Wird ein Medizinprodukt in mehreren EU-Ländern in Verkehr gebracht, sind zudem Übersetzungen erforderlich – und die notwendige Papiermenge steigt weiter an.

Elektronische Gebrauchsanweisungen (eIFUs) sind digital bereitgestellte Gebrauchsanweisungen. Auf dem Medizinprodukt oder den beigelegten Informationen ist ein eindeutiger Hinweis angebracht, wo die aktuelle Version der Gebrauchsanweisung zu finden ist. Auf Wunsch kann eine gedruckte Version kostenfrei angefordert werden. Derzeit ist die Anwendung von elektronischen Gebrauchsanweisungen regulatorisch auf einige wenige Produkte, beispielsweise Implantate, beschränkt.

Die elektronische Gebrauchsanweisung bietet nach Ansicht des BVMed zahlreiche Vorteile, über die das Factsheet ausführlich informiert:

  • Handhabung (Usability)
  • Aktualität
  • Nachhaltigkeit
  • Sicherheit
  • Wettbewerbsfähigkeit
Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

20.08.2024

BVMed: Stellungnahme zum „Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen“

Der BVMed setzt sich in seiner Stellungnahme zum „Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen“ für eine Stärkung der Forschung und Entwicklung von medizintechnischen Hilfsmitteln ein und fordert eine Vereinfachung der Versorgungsprozesse. „Hilfsmittel tragen maßgeblich zur Verbesserung der Gesundheit und Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen bei und ermöglichen eine selbstbestimmte und gleichgestellte Teilhabe. Damit sind sie zentral für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen“, hebt BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll hervor.

Der BVMed setzt sich in seiner Stellungnahme zum „Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen“ für eine Stärkung der Forschung und Entwicklung von medizintechnischen Hilfsmitteln ein und fordert eine Vereinfachung der Versorgungsprozesse. „Hilfsmittel tragen maßgeblich zur Verbesserung der Gesundheit und Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen bei und ermöglichen eine selbstbestimmte und gleichgestellte Teilhabe. Damit sind sie zentral für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen“, hebt BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll hervor.

Der deutsche MedTech-Verband unterstützt die Initiative der Bundesregierung zur Schaffung eines diversen, inklusiven und barrierefreien Gesundheitswesens und sieht darin eine unverzichtbare Rolle für MedTech-Lösungen. „Mobilitätshilfen, Hörgeräte, Sehhilfen und Telemedizin-Lösungen ermöglichen Menschen mit Behinderungen eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe. Durch den Einsatz assistierender Technologien werden Barrieren abgebaut und die Lebensqualität erheblich verbessert“, heißt es in der BVMed-Stellungnahme. Dafür müssen medizintechnische Hilfsmittel sowie die Versorgung mit ihnen noch besser auf die individuellen Versorgungsbedarfe insbesondere bei Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen zugeschnitten werden können, so der BVMed. Bei der Auswahl der individuell notwendigen Produkte – auf Grundlage der ärztlichen Verordnung – können laut BVMed insbesondere die geschulten und erfahrenen Versorgungsspezialist:innen der Homecare-Unternehmen unterstützen. „Auch danach beraten sie weiter zum richtigen Umgang mit den Produkten, geben Hinweise für den Alltag und stehen bei etwaigen Komplikationen mit Hilfe und Rat zur Seite“, erklärt der BVMed.

In seiner Stellungnahme fasst der BVMed wichtige Schritte zusammen, um ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen durch den Einsatz medizintechnischer Hilfsmittel zu ermöglichen. Dazu gehören: Die Förderung der Entwicklung barrierefreier Medizintechnik, die vollständige Kostenerstattung durch die jeweiligen Kostenträger von Hilfsmitteln für mehr Barrierefreiheit, Schulungen des medizinischen Personals im Gebrauch und Umgang mit barrierefreien Techniken sowie nicht zuletzt eine stärkere Sensibilisierung des medizinischen Fachpersonals und der Bevölkerung zur Bedeutung und Notwendigkeit von Barrierefreiheit und Inklusion.

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BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

29.07.2024

BVMed: Stellungnahme zur Nachhaltigkeitsstrategie

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) fordert in seiner Stellungnahme zur Weiterentwicklung der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, dass stärker auf einen einheitlichen regulatorischen Rahmen auf europäischer Ebene geachtet wird. „Unsere Unternehmen sind international aufgestellt und stehen in einem globalen Wettbewerb. Zusätzliche oder weitergehende Standards schaden dem Standort. Wir sprechen uns klar gegen ‚Gold Plating‘ aus“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Zudem sollte bei der Überarbeitung umweltrechtlicher und stoffpolitischer Rahmenbedingungen aus dem Green Deal auf den Abbau von bürokratischen Regelungen geachtet werden. Darunter würden zum Beispiel die Chemikalien-, CSR- und Kreislaufwirtschaftsgesetzgebung fallen. Die BVMed-Stellungnahme kann hier heruntergeladen werden.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) fordert in seiner Stellungnahme zur Weiterentwicklung der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, dass stärker auf einen einheitlichen regulatorischen Rahmen auf europäischer Ebene geachtet wird. „Unsere Unternehmen sind international aufgestellt und stehen in einem globalen Wettbewerb. Zusätzliche oder weitergehende Standards schaden dem Standort. Wir sprechen uns klar gegen ‚Gold Plating‘ aus“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Zudem sollte bei der Überarbeitung umweltrechtlicher und stoffpolitischer Rahmenbedingungen aus dem Green Deal auf den Abbau von bürokratischen Regelungen geachtet werden. Darunter würden zum Beispiel die Chemikalien-, CSR- und Kreislaufwirtschaftsgesetzgebung fallen. Die BVMed-Stellungnahme kann hier heruntergeladen werden.

Der BVMed bekennt sich in seiner Stellungnahme zu den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene. Mit der „SEE-Impact-Studie der deutschen MedTech-Branche“ in Zusammenarbeit mit dem WiFOR-Institut hat der BVMed bereits 2022 eine umfangreiche Standortbestimmung des sozialen, ökologischen und ökonomischen Fußabdrucks der MedTech-Branche vorgenommen.

Für eine erfolgreiche Nachhaltigkeitsstrategie müssten aus Sicht der BVMed die spezifischen Besonderheiten der Medizintechnik-Branche berücksichtigt werden. Dazu gehöre die medizinische Versorgung der Menschen auf einem hohen Niveau, die der Entwurf der weiterentwickelten Nachhaltigkeitsstrategie vorsehe. „Um die Patient:innen-Versorgung mit Medizinprodukten kontinuierlich gewährleisten zu können, bedarf es einer besonders sensiblen Güterabwägung“, heißt es in der BVMed-Stellungnahme. „Es braucht praxisnahe und versorgungssichere Rahmenbedingungen, sodass es nicht zur Unterbrechung oder Engpässen in der Versorgung kommt. Insbesondere ist auf ausreichend Übergangszeiten für die Branche zu achten“, fordert der BVMed. Denn Änderungen von Medizinprodukten seien sehr streng reguliert und damit zeit- und ressourcenintensiv.

Zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung mit Medizinprodukten lehnt der BVMed ein pauschales PFAS-Verbot in seiner Stellungnahme weiterhin ab. Bei der Diskussion einer Beschränkung der PFAS-Verwendung müssten die Besonderheiten der Medizintechnik mitgedacht werden. „Entscheidend für die Medizintechnik-Fortschritte, inklusive aller vorgelagerten Produktions- und Prozessschritte, der letzten Jahrzehnte waren PFAS – aufgrund ihrer Langlebigkeit und Widerstandsfähigkeit am und im menschlichen Körper“, heißt es dazu in der Stellungnahme. Ein pauschalen PFAS -Verbot hätte verheerende Auswirkungen auf die Versorgung mit lebensnotwendigen Medizinprodukten.

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BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

22.07.2024

BVMed: Neue Vorschriften zur Cybersicherheit für Medizinprodukte

Auf die Hersteller von Medizinprodukten kommen neue Vorschriften zur Cybersicherheit zu, über die der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) mit einem neuen Informationsblatt informiert. Grundlage ist die europäische NIS-2-Richtlinie (Netzwerk- und Informationssicherheit) aus dem Jahr 2023, die deutliche Verschärfungen der EU-Vorschriften zur Cybersicherheit enthält. Sie muss bis 17. Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Seit Ende Juni 2024 liegt dazu in Deutschland der vierte Referentenentwurf zu einem NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungs-Gesetz (NIS2UmsuCG) vor. Das BVMed-Informationsblatt zu den neuen Anforderungen an die Cybersicherheit, das in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Reusch Law erarbeitet wurde, kann unter www.bvmed.de/cybersicherheit heruntergeladen werden.

Mit der NIS-2-Richtlinie werden die Anforderungen an die Cybersicherheit in der Medizinprodukte- und In-vitro-Diagnostika-Branche deutlich verschärft. Betroffen sind dabei Unternehmen ab 50 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von über 10 Millionen Euro. Aus den Vorgaben der NIS-2-Richtlinie ergeben sich unter anderem folgende Anforderungen:

Auf die Hersteller von Medizinprodukten kommen neue Vorschriften zur Cybersicherheit zu, über die der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) mit einem neuen Informationsblatt informiert. Grundlage ist die europäische NIS-2-Richtlinie (Netzwerk- und Informationssicherheit) aus dem Jahr 2023, die deutliche Verschärfungen der EU-Vorschriften zur Cybersicherheit enthält. Sie muss bis 17. Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Seit Ende Juni 2024 liegt dazu in Deutschland der vierte Referentenentwurf zu einem NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungs-Gesetz (NIS2UmsuCG) vor. Das BVMed-Informationsblatt zu den neuen Anforderungen an die Cybersicherheit, das in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Reusch Law erarbeitet wurde, kann unter www.bvmed.de/cybersicherheit heruntergeladen werden.

Mit der NIS-2-Richtlinie werden die Anforderungen an die Cybersicherheit in der Medizinprodukte- und In-vitro-Diagnostika-Branche deutlich verschärft. Betroffen sind dabei Unternehmen ab 50 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von über 10 Millionen Euro. Aus den Vorgaben der NIS-2-Richtlinie ergeben sich unter anderem folgende Anforderungen:

  • Governance und Awareness: Die Geschäftsführung muss Maßnahmen zur Cybersicherheit ergreifen und überwachen sowie sämtliche Mitarbeiter:innen zur Cybersicherheit schulen.
  • Management von Cybersicherheits-Risiken: Die Unternehmen müssen Risikoanalysen durchführen und dokumentieren. Identifizierte Risiken müssen durch technische und organisatorische Maßnahmen beherrschbar gemacht werden. Die Cybersicherheit muss hierbei nicht nur im Unternehmen selbst, sondern auch in der Lieferkette gewährleistet werden.
  • Berichtspflichten: Erhebliche Cybersicherheits-Vorfälle müssen in einem gestuften Meldesystem an die zuständige Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Je nach Vorfall sind bis zu 5 Meldungen erforderlich. Im Falle von erheblichen Cyberbedrohungen sind zudem die Empfänger:innen der Dienste zu unterrichten. Die datenschutzrechtlichen Meldepflichten bleiben daneben bestehen.

Erst mit der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in deutsches Recht werden die Vorgaben zur Cybersicherheit für Unternehmen in Deutschland verbindlich. Im Rahmen der Verbändeanhörung hat das für das NIS2UmsuCG federführende Bundesinnenministerium angekündigt, bis Herbst 2024 einen Kabinettsentwurf vorzulegen und das parlamentarische Verfahren einzuleiten, sodass das Gesetz spätestens im Frühjahr 2025 ohne Übergangsfristen in Kraft treten soll.

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BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

07.06.2024

BVMed: Medizinprodukte-Anhörung im Bundestag

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) erwartet von der Bundesregierung eine aktive Rolle im Europäischen Rat und gegenüber der EU-Kommission zur Verbesserung der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR). Die Defizite der MDR hätten dazu geführt, „dass MedTech-Innovationen immer unattraktiver werden und somit die Versorgung der Patient:innen in Europa gefährdet ist“, sagte die stellvertretende BVMed-Geschäftsführerin Dr. Christina Ziegenberg in der Anhörung des Antrags „Versorgung mit Medizinprodukten sicherstellen“Externer Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab. am 5. Juni 2024 im Gesundheitsausschuss des Bundestages. Als größter Mitgliedsstaat mit einer breiten Basis an mittelständischen MedTech-Unternehmen müsse die Bundesregierung darauf drängen, dass die neue EU-Kommission noch in diesem Jahr konkrete Lösungsvorschläge vorlegt. Die BVMed-Stellungnahme zur Anhörung kann unter hier abgerufen werden.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) erwartet von der Bundesregierung eine aktive Rolle im Europäischen Rat und gegenüber der EU-Kommission zur Verbesserung der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR). Die Defizite der MDR hätten dazu geführt, „dass MedTech-Innovationen immer unattraktiver werden und somit die Versorgung der Patient:innen in Europa gefährdet ist“, sagte die stellvertretende BVMed-Geschäftsführerin Dr. Christina Ziegenberg in der Anhörung des Antrags „Versorgung mit Medizinprodukten sicherstellen“Externer Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab. am 5. Juni 2024 im Gesundheitsausschuss des Bundestages. Als größter Mitgliedsstaat mit einer breiten Basis an mittelständischen MedTech-Unternehmen müsse die Bundesregierung darauf drängen, dass die neue EU-Kommission noch in diesem Jahr konkrete Lösungsvorschläge vorlegt. Die BVMed-Stellungnahme zur Anhörung kann unter hier abgerufen werden.

Der BVMed begrüßt in seiner Stellungnahme, dass sich der Gesundheitsausschuss des Bundestages mit der Versorgung mit Medizinprodukten befasst, um Lösungen für die aktuellen Probleme durch die MDR zu diskutieren. Dabei gehe es insbesondere darum, dass bewährte Bestandsprodukte dem europäischen Markt und damit in der Versorgung von Patient:innen verloren gehen. „Dies resultiert im Wesentlichen aus einem hohen Bürokratieaufwand, mangelnder Effizienz und Harmonisierung, einer fehlenden zentralen rechenschaftspflichtigen Aufsicht sowie aufgrund des Fehlens eines beschleunigten Verfahrens für Innovationen und Regelungen für Produkte mit kleinem Anwendungsbereich“, analysiert der deutsche MedTech-Verband. Der BVMed schlägt – in Anlehnung an das von BVMed und VDGH vorgelegte MDR/IVDR-Whitepaper (www.bvmed.de/whitepaper) – fünf konkrete Maßnahmen vor:

1. Effizienzsteigerung
Der Übergang von den vorherigen Richtlinien zur MDR verläuft nach wie vor schleppend. Aktuelle Zahlen zeigen, dass noch nicht einmal ein Drittel aller nötigen Zertifikate in die MDR überführt wurden. Mittlerweile sind bei den Benannten Stellen ausreichend personelle Kapazitäten vorhanden. Nun müssen sie effizienter eingesetzt werden. Dazu gehört die Abschaffung bürokratischer Überregulierung, beispielsweise durch die Vermeidung von redundanten Prüfungen und die Einführung digitaler Lösungen.

2. Reform des 5-jährigen Re-Zertifizierungszyklus
Der Lebenszyklus-Ansatz der MDR erhöht die Sicherheit durch kontinuierliche Überwachung in jährlichen Audits und Aktualisierung sowie Überprüfung aller relevanten Inhalte und der Nutzen-Risko-Abwägung. Verschiedene Pflichtberichte werden durch die Benannten Stellen engmaschig überwacht. Die Re-Zertifizierung alle 5 Jahre beinhaltet daher keine neuen Prüfinhalte und kann vor diesem Hintergrund für alle Produktklassen abgeschafft werden – zumal Benannte Stellen jederzeit die Möglichkeit haben, ein Zertifikat zurückzuziehen.

3. Ergänzung des derzeitigen Regulierungssystems
In vielen Rechtssystemen existieren Fast-Track-Verfahren (beschleunigte Verfahren) für innovative Produkte sowie Spezialverfahren für sogenannte Orphan Devices und/oder für Nischenprodukte mit nachgewiesener Erfolgsbilanz, bei denen das Standardverfahren für die Konformitätsbewertung aufgrund mangelnder klinischer Nachweise nicht durchführbar ist. Solche Regelungen müssen auch im MDR-System geschaffen werden.

4. Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit
Das europäische System mit der CE-Kennzeichnung hat durch die MDR und die damit einhergehenden Probleme massiv an Reputation verloren. Die exportstarke Industrie steht deswegen vor erheblichen Herausforderungen und Zusatzaufwänden. Wir brauchen eine verstärkte Einbindung der EU in das MDSAP-Programm für Qualitäts-Management-Systeme und spezifische gegenseitige Anerkennungen (MRA) ein.

5. Zentralisierung
Im jetzigen System gibt es unterschiedliche Verantwortlichkeiten für Produkte, Zertifizierungsverfahren, Benannte Stellen oder die Erstellung von Leitlinien. Die Einrichtung einer zentralen, rechenschaftspflichtigen und verantwortlichen Verwaltungsstruktur für Medizinprodukte mit Entscheidungsfähigkeit auf Systemebene hätte bedeutende Vorteile gegenüber dem derzeitigen System der MDR. Insbesondere in Verbindung mit einer konsequenten Anwendung der Grundsätze guter Verwaltungspraxis.

Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

29.05.2024

BVMed begrüßt Scholz/Macron-Initiative

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat die Initiative von Bundeskanzler Olaf Scholz und Präsident Emmanuel Macron begrüßt, den EU-Haushalt neu auszurichten und „mehr für die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Industrie“ zu tun. Dafür soll Bürokratie ab- und Schlüsseltechnologien ausgebaut werden. „Die MedTech-Branche ist in Europa eine Schlüsseltechnologie der Zukunft, die auch noch entscheidend für die Gesundheit und Lebensqualität der Menschen ist. Wir können gerade hier die Chancen noch besser nutzen, bessere Anreize für Innovationen setzen und unnötige Bürokratie abbauen. Wir müssen mit einem ‚Industrial Deal‘ einen besseren Interessensausgleich mit wirtschaftspolitischen Belangen erreichen und Europa wieder wettbewerbsfähiger machen“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat die Initiative von Bundeskanzler Olaf Scholz und Präsident Emmanuel Macron begrüßt, den EU-Haushalt neu auszurichten und „mehr für die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Industrie“ zu tun. Dafür soll Bürokratie ab- und Schlüsseltechnologien ausgebaut werden. „Die MedTech-Branche ist in Europa eine Schlüsseltechnologie der Zukunft, die auch noch entscheidend für die Gesundheit und Lebensqualität der Menschen ist. Wir können gerade hier die Chancen noch besser nutzen, bessere Anreize für Innovationen setzen und unnötige Bürokratie abbauen. Wir müssen mit einem ‚Industrial Deal‘ einen besseren Interessensausgleich mit wirtschaftspolitischen Belangen erreichen und Europa wieder wettbewerbsfähiger machen“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

  • Der europäische Markt für Medizintechnik beträgt insgesamt rund 160 Milliarden Euro. Das sind über ein Viertel des Weltmarkts. Europa ist damit nach den USA der zweitgrößte MedTech-Markt der Welt.
  • Die 35.000 europäischen MedTech-Unternehmen investieren viel in die Verbesserung und Entwicklung bahnbrechender Technologien zum Wohle der Patienten und beschäftigen 865.000 Menschen in Europa.
  • 92 Prozent der Unternehmen sind kleine und mittelständische Betriebe (KMU).

Insbesondere hilft die Medizintechnik den Patient:innen und unterstützt die Angehörigen der Gesundheitsberufe mit innovativen Lösungen. Sie sorgt dafür, dass immer mehr Menschen besser und gesünder länger leben.

„Aber: Europa verliert bei dieser wichtigen Schlüsselindustrie durch die überbürokratische und nicht praxistaugliche europäische Medizinprodukte-Verordnung, kurz MDR, den Anschluss“, warnt Möll. Unternehmen bevorzugen mittlerweile die Markteinführung von Innovationen in den USA.

  • Nach einer Analyse der Boston Consulting Group (BCG) priorisieren mittlerweile 89 Prozent der Unternehmen eine FDA-Zulassung.
  • Auch die BVMed-Herbstumfrage 2023 zeigt: Die Zeiten, in denen das europäische Regulierungssystem für Medizinprodukte dem US-amerikanischen FDA-System überlegen war, sind lange vorbei. 53 Prozent der BVMed-Mitgliedsunternehmen präferieren das FDA-System, nur 12 Prozent das MDR-System der EU. 35 Prozent haben keine Präferenz.

In seinem MDR-Whitepaper fordert der BVMed daher unter anderem die Abschaffung der fünfjährigen Re-Zertifizierungs-Pflicht, die Einführung eines Fast-Track-Verfahrens für innovative Produkte, Orphan Devices und Nischenprodukte, die Steigerung der Effizienz, der Transparenz und der Berechenbarkeit des MDR-Systems sowie die Zusammenführung der Verantwortung im System über eine zu schaffende Governance-Struktur.

Der BVMed fordert in seinem Positionspapier zur Europawahl am 9. Juni 2024 zudem einen eigenen Gesundheitsausschuss im Europäischen Parlament, um den gestiegenen Stellenwert der Gesundheitsthemen abzubilden. Unter dem Titel „Medizintechnik-Standort Europa stärken“ ist es für den deutschen Medizintechnik-Verband besonders wichtig, die Resilienz des Gesundheitssystems zu stärken und damit die medizinische Versorgung krisenfest zu gestalten.

Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

Neuer BVMed-Jahresbericht 2023/2024 (c) BVMed
17.04.2024

Neuer BVMed-Jahresbericht 2023/2024

In seinem neuen Jahresbericht fordert der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) die Hürden für die MedTech-Branche zu beseitigen, passende Rahmenbedingungen und Lösungen für die Herausforderungen der Zeit zu schaffen sowie den nachhaltigen Wandel der Gesundheitswirtschaft gemeinsam zu gestalten. „Als Stimme der deutschen MedTech-Branche stehen wir jederzeit als Partner bereit. Für eine noch bessere Gesundheitsversorgung mit Medizintechnologien in Deutschland. Für eine forschungsstarke, leistungsfähige, wirtschaftlich gesunde und international wettbewerbsfähige MedTech-Branche“, so der scheidende BVMed-Vorsitzende Dr. Meinrad Lugan und BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll im neuen Jahresbericht, der zur BVMed-Mitgliederversammlung am 11. April 2024 vorgelegt wurde.

In seinem neuen Jahresbericht fordert der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) die Hürden für die MedTech-Branche zu beseitigen, passende Rahmenbedingungen und Lösungen für die Herausforderungen der Zeit zu schaffen sowie den nachhaltigen Wandel der Gesundheitswirtschaft gemeinsam zu gestalten. „Als Stimme der deutschen MedTech-Branche stehen wir jederzeit als Partner bereit. Für eine noch bessere Gesundheitsversorgung mit Medizintechnologien in Deutschland. Für eine forschungsstarke, leistungsfähige, wirtschaftlich gesunde und international wettbewerbsfähige MedTech-Branche“, so der scheidende BVMed-Vorsitzende Dr. Meinrad Lugan und BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll im neuen Jahresbericht, der zur BVMed-Mitgliederversammlung am 11. April 2024 vorgelegt wurde.

Die MedTech-Branche sei zentral für unsere Gesundheitsversorgung, aber die Branche würde aktuell auf nationaler und EU-Ebene mehr behindert als gefördert werden. „Wir sprechen von Überbürokratisierung, die unsere Unternehmen, insbesondere KMU, erstickt. Von einem praxisuntauglichen Medizinprodukte-Zertifizierungssystem, das Innovationen ausbremst. Von schleppender Digitalisierung und Datennutzung, die eine zeitgemäße Versorgung verhindert. Hinzu kommen gestiegene Kosten für Energie, Rohstoffe, Logistik, hohe Inflation und steigende Löhne. Auch stellt die Vielzahl der umweltrechtlichen Initiativen insbesondere durch den europäischen Green Deal eine Herausforderung dar“, heißt es im BVMed-Jahresbericht.

Der neue Jahresbericht des deutschen MedTech-Verbands, der Hersteller und Zulieferer, Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger sowie den medizinischen Fach- und Großhandel repräsentiert, beleuchtet die aktuellen gesundheitspolitischen Themen der Branche – sowohl branchenübergreifend als auch fachspezifisch. Zusätzlich werden die wichtigsten Branchen-Kennzahlen dargestellt:

  • Die Medizintechnik-Unternehmen, zu denen auch Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger gehören, beschäftigen in Deutschland über 250.000 Menschen.
  • Die Branche ist stark mittelständisch geprägt. 93 Prozent der Medizintechnik-Unternehmen beschäftigen weniger als 250 Mitarbeitende.
  • Die Branche ist ein wichtiger Treiber des medizinischen Fortschritts. Im Durchschnitt investieren die Medizintechnik-Unternehmen rund 9 Prozent ihres Umsatzes in Forschung und Entwicklung.
  • Deutsche Medizintechnik ist auf dem Weltmarkt sehr erfolgreich und in Europa der größte MedTech-Standort. Die Exportquote liegt bei rund 67 Prozent, der Gesamtumsatz bei über 38 Milliarden Euro.
Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

17.01.2024

BVMed: Neuer Newsletter „MedTech ambulant“

In ärztlichen Praxen gibt es unterschiedliche Gefährdungen und hygienische Anforderungen abhängig von Fachrichtung, Behandlungsspektrum und Patient:innenklientel. Das Hygienemanagement hat das Ziel, Infektionen bei Patient:innen und die Verbreitung von Krankheitserregern zu vermeiden sowie den Arbeitsschutz der Mitarbeiter:innen sicherzustellen. Dies erfordert die Einhaltung verschiedener rechtlicher Vorgaben, darunter Infektionsschutz für Patient:innen und Mitarbeiter:innen, medizinprodukterechtliche Vorgaben und Qualitätssicherungsmaßnahmen. Der BVMed-Newsletter informiert über die Mustervorlage zur Aufstellung eines Hygieneplans in der ärztlichen Praxis und die verschiedenen Maßnahmen zur Basishygiene, zur baulich-funktionellen Gestaltung sowie zur Risikobewertung und Einstufung von Medizinprodukten.

In ärztlichen Praxen gibt es unterschiedliche Gefährdungen und hygienische Anforderungen abhängig von Fachrichtung, Behandlungsspektrum und Patient:innenklientel. Das Hygienemanagement hat das Ziel, Infektionen bei Patient:innen und die Verbreitung von Krankheitserregern zu vermeiden sowie den Arbeitsschutz der Mitarbeiter:innen sicherzustellen. Dies erfordert die Einhaltung verschiedener rechtlicher Vorgaben, darunter Infektionsschutz für Patient:innen und Mitarbeiter:innen, medizinprodukterechtliche Vorgaben und Qualitätssicherungsmaßnahmen. Der BVMed-Newsletter informiert über die Mustervorlage zur Aufstellung eines Hygieneplans in der ärztlichen Praxis und die verschiedenen Maßnahmen zur Basishygiene, zur baulich-funktionellen Gestaltung sowie zur Risikobewertung und Einstufung von Medizinprodukten.

Um Hygienemaßnahmen bzw. präventiv Infektionsschutz durchführen und gewährleisten zu können, sind bestimmte Produkte erforderlich. Dazu gehören neben verschiedenen Desinfektionsmitteln persönliche Schutzausrüstungen (PSA) – Kleidung, die die eigene (Berufs-)Kleidung sowie den Körper vor Verunreinigungen jeglicher Art schützt. Wiederum schützt diese Kleidung immungeschwächte Patient:innen vor Übertragungen von Krankheitserregern durch das ärztliche oder nicht-ärztliche Personal.

Darüber hinaus enthält der MedTech ambulant-Newsletter Informationen zu den Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten.

Mit dem Newsletter „MedTech ambulant“ informiert der BVMed über Themen rund um Medizinprodukte im ambulanten Bereich. Dabei geht es unter anderem um Detailinformationen zu Studien, Abrechnungsfragen, Produktinnovationen, Strukturverträgen, gesundheitspolitische Entwicklungen oder Tendenzen.

BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll in MedTech Europe-Vorstand berufen (c) BVMed
Dr. Marc-Pierre Möll
11.12.2023

BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll in MedTech Europe-Vorstand berufen

| BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll ist erstmals in den Vorstand des europäischen Medizintechnik-Dachverbandes MedTech Europe berufen worden. Der BVMed baut damit nach der Eröffnung eines eigenen Brüsseler Büros im November 2022 sein europapolitisches Engagement weiter aus. Der 21-köpfige neue MedTech Europe-Vorstand ist für drei Jahre bis Dezember 2026 gewählt.

Zentrale Herausforderungen der MedTech-Branche auf EU-Ebene sind nach Ansicht des BVMed: Eine patient:innen-zentrierte Versorgung mit Medizintechnologien gewährleisten, eine resiliente Gesundheitsversorgung und strategische Autonomie sicherstellen, die Weichen für eine besser digitale Gesundheitsversorgung stellen und die Nachhaltigkeitsanforderungen an die Branche harmonisiert und realistisch gestalten.

| BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll ist erstmals in den Vorstand des europäischen Medizintechnik-Dachverbandes MedTech Europe berufen worden. Der BVMed baut damit nach der Eröffnung eines eigenen Brüsseler Büros im November 2022 sein europapolitisches Engagement weiter aus. Der 21-köpfige neue MedTech Europe-Vorstand ist für drei Jahre bis Dezember 2026 gewählt.

Zentrale Herausforderungen der MedTech-Branche auf EU-Ebene sind nach Ansicht des BVMed: Eine patient:innen-zentrierte Versorgung mit Medizintechnologien gewährleisten, eine resiliente Gesundheitsversorgung und strategische Autonomie sicherstellen, die Weichen für eine besser digitale Gesundheitsversorgung stellen und die Nachhaltigkeitsanforderungen an die Branche harmonisiert und realistisch gestalten.

Die Medizintechnik-Branche ist eine dynamische und hoch innovative Zukunfts- und Leitbranche der europäischen Wirtschaft. Europa ist nach den USA der zweitgrößte MedTech-Markt der Welt: mit einem Volumen von rund 160 Milliarden Euro und einem Anteil am Weltmarkt von 26,4 Prozent. „Die 35.000 europäischen MedTech-Unternehmen investieren viel in die Verbesserung und Entwicklung bahnbrechender Technologien zum Wohle der Patient:innen. Dafür brauchen wir auf EU-Ebene ein attraktives Umfeld“, so der BVMed-Geschäftsführer. Dies beinhalte:

  • regulatorisch zukunftsfähige Regelungen und einen Rechtsrahmen, der die Wirtschaft fördert,
  • konkrete politische Entscheidungen, die in der Praxis umsetzbar sind sowie
  • einen starken Binnenmarkt mit Förderung von Technologien und Innovationen.

Konkret fordert der BVMed die europäischen Institutionen in folgenden Feldern zum Handeln auf, um die Standortbedingungen für die innovative und mittelständisch geprägte MedTech-Branche zu verbessern:

  • Stärkung der Resilienz von Lieferketten sowie Autonomie und Liefersicherheit bei kritischen Komponenten
  • Weiterentwicklung der MDR und die Schaffung eines effektiven regulatorischen Rahmens
  • Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bei allen Regeln mitdenken
  • Digital Health und Nutzung der Gesundheitsdaten-Nutzung verbessern
  • Stärkung der Nachhaltigkeit und notwendigen Patientenschutz und branchenspezifische Anforderungen in Einklang bringen
  • Sicherung der Exportstärke der Branche und internationale Wettbewerbsfähigkeit
Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

(c) Messe Düsseldorf GmbH
17.11.2023

5. Edition der TOS+H Expo 2024 in Istanbul

Vom 2.- 4. Mai 2024 öffnet die TOS+H Expo wieder ihre Tore. An allen drei Tagen können interessierte Besucher und Experten zeitgleich zur Messe auch an Symposien, Vorträgen und Workshops rund um das Thema Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit teilnehmen. 

Die TOS+H Expo ist die größte Messe zum Thema Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in der Türkei und die einzige Veranstaltung, die alle Bereiche des Arbeitsschutzes abdeckt: Von der Medizin über die Industrie bis hin zur IT und dem Umweltschutz sind alle Branchen unter einem Dach vertreten. 

Als Fachmesse für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit bringt die TOS+H Expo Hersteller, Händler, Wissenschaftler, Arbeitsmediziner, Ministerien und Institutionen zusammen. Die Industriekammer Istanbul wird die TOS+H Expo und das parallel stattfindende Occupational Health and Safety Symposium, wieder mit aktuellen und zukunftsweisenden Themen ergänzen. Daraus ergeben sich wichtige Impulse für die Präventionskultur in Unternehmen in der Türkei und ihren Nachbarstaaten.  

Vom 2.- 4. Mai 2024 öffnet die TOS+H Expo wieder ihre Tore. An allen drei Tagen können interessierte Besucher und Experten zeitgleich zur Messe auch an Symposien, Vorträgen und Workshops rund um das Thema Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit teilnehmen. 

Die TOS+H Expo ist die größte Messe zum Thema Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in der Türkei und die einzige Veranstaltung, die alle Bereiche des Arbeitsschutzes abdeckt: Von der Medizin über die Industrie bis hin zur IT und dem Umweltschutz sind alle Branchen unter einem Dach vertreten. 

Als Fachmesse für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit bringt die TOS+H Expo Hersteller, Händler, Wissenschaftler, Arbeitsmediziner, Ministerien und Institutionen zusammen. Die Industriekammer Istanbul wird die TOS+H Expo und das parallel stattfindende Occupational Health and Safety Symposium, wieder mit aktuellen und zukunftsweisenden Themen ergänzen. Daraus ergeben sich wichtige Impulse für die Präventionskultur in Unternehmen in der Türkei und ihren Nachbarstaaten.  

Veranstaltet wird die TOS+H Expo von der Messe Düsseldorf und dem lokalen Veranstalter Tezulas Fuar. Die Messe Düsseldorf organisiert auch die A+A, eine Messe für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Deutschland. Die A+A 2023 fand vom 24.-27. Oktober in Düsseldorf statt und verzeichnete mit 2.200 Ausstellern und einer Ausstellungsfläche von 80.300 Quadratmetern neue Rekordzahlen. 

Die TOS+H Expo, Kongress und Workshops finden wieder im ICC (Istanbul Congress Center) statt. Das Gelände liegt mitten in der Stadt und ist gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Auf der TOS+H Expo 2022 zeigten 111 Unternehmen aus neun Ländern ihre Produkte und Innovationen. Die Fachmesse lockte knapp 4.500 Besucher aus 58 Ländern an.

Quelle:

Messe Düsseldorf GmbH 

DITF: Plissierter Textilschlauch für Belüftung von Operationsfeldern Foto: Wandres GmbH micro-cleaning
06.11.2023

DITF: Plissierter Textilschlauch für Belüftung von Operationsfeldern

Die Deutschen Institute für Textil- und Faserforschung Denkendorf (DITF) stellen vom 13. bis 16. November 2023 auf der Medizintechnik-Messe MEDICA in Düsseldorf aus. Auf dem Gemeinschaftsstand von Baden-Württemberg International zeigen sie eine Neuentwicklung, die Infektionen bei Operationen reduzieren kann.

Diese nosokomialen Infektionen entstehen, wenn Operationswunden durch Mikroben verunreinigt werden. Sie können zu schwerwiegenden Komplikationen führen. Aufgabe der Auftragsentwicklung war ein poröser Ringschlauch, der das Kontaminationsrisiko während Operationen reduziert. Über den so genannten Airflow-Ring wird keimfreie Luft in das Operationsfeld eingeleitet und es werden dadurch gleichzeitig pathogene Keime abgeschirmt.

Die Deutschen Institute für Textil- und Faserforschung Denkendorf (DITF) stellen vom 13. bis 16. November 2023 auf der Medizintechnik-Messe MEDICA in Düsseldorf aus. Auf dem Gemeinschaftsstand von Baden-Württemberg International zeigen sie eine Neuentwicklung, die Infektionen bei Operationen reduzieren kann.

Diese nosokomialen Infektionen entstehen, wenn Operationswunden durch Mikroben verunreinigt werden. Sie können zu schwerwiegenden Komplikationen führen. Aufgabe der Auftragsentwicklung war ein poröser Ringschlauch, der das Kontaminationsrisiko während Operationen reduziert. Über den so genannten Airflow-Ring wird keimfreie Luft in das Operationsfeld eingeleitet und es werden dadurch gleichzeitig pathogene Keime abgeschirmt.

Der Schlauch ist aus Polyester gestrickt und in Falten gelegt. Diese Plissierung sorgt dafür, dass die kreisrunde Form stabil bleibt, der Schlauch aber dennoch flexibel ist. Die Außenseite des Schlauchs ist beschichtet, damit die Luft in den Innenbereich des Airflow-Rings geleitet wird. Der Ring wird mit einem biokompatiblen Klebstoff so auf der Haut befestigt, dass er auch auf gekrümmten Körperstellen wie am Gesicht oder um Gelenke herum dicht anliegt. Die Position des Rings kann problemlos verändert werden.

Die Wirksamkeit des Airflow-Rings wurde in Tests mit einer hohen Konzentration von vernebelten koloniebildenden Bakterien erfolgreich nachgewiesen.

Damit zeigten die Tests, dass der Ring auch deutlich schlechteren Bedingungen als in einem Operationssaal standhält, zum Beispiel in Arztpraxen und in Situationen mit geringeren Hygienestandards.

Manfred Hinz neues BVMed-Vorstandsmitglied Foto: BVMed
Manfred Hinz, BVMed-Vorstandsmitglied
06.10.2023

Manfred Hinz neues BVMed-Vorstandsmitglied

Manfred Hinz von 3M Deutschland ist seit dem 1. Oktober 2023 neues Vorstandsmitglied beim Bundesverband Medizintechnologie (BVMed). Er folgt im neunköpfigen BVMed-Vorstand auf Ben Bake von Sanitätshaus Aktuell, der aus dem Unternehmen ausscheiden wird.

Manfred Hinz ist Vice President Medical Solutions der 3M Division Europe Middle East Africa (EMEA). Er verantwortet das Medizintechnik Geschäft in Europa. 3M forscht und produziert in Deutschland an mehreren Standorten. Hinz verfügt über 15 Jahre Erfahrung in der Medizin- und Dentaltechnik in nationalen und internationalen Geschäftsleitungs-Rollen sowie über 8 Jahre Erfahrung in der Elektronik-, Elektro- und Telekommunikations-Industrie.

Manfred Hinz von 3M Deutschland ist seit dem 1. Oktober 2023 neues Vorstandsmitglied beim Bundesverband Medizintechnologie (BVMed). Er folgt im neunköpfigen BVMed-Vorstand auf Ben Bake von Sanitätshaus Aktuell, der aus dem Unternehmen ausscheiden wird.

Manfred Hinz ist Vice President Medical Solutions der 3M Division Europe Middle East Africa (EMEA). Er verantwortet das Medizintechnik Geschäft in Europa. 3M forscht und produziert in Deutschland an mehreren Standorten. Hinz verfügt über 15 Jahre Erfahrung in der Medizin- und Dentaltechnik in nationalen und internationalen Geschäftsleitungs-Rollen sowie über 8 Jahre Erfahrung in der Elektronik-, Elektro- und Telekommunikations-Industrie.

Er will sich im BVMed-Vorstand dafür einsetzen, Innovationen und Nachhaltigkeit in der Medizintechnik zu ermöglichen, Digitalisierung im Gesundheitswesen zu fördern und den Produktions- und Entwicklungsstandort Deutschland zu stärken: „Innovative und nachhaltige Medizintechnik-Lösungen in Deutschland weiterhin zu ermöglichen, ist für mich angesichts des Ärzte- und Pflegefachkräftemangel, steigendem Effizienzdruck sowie demografischem Wandel zwingend notwendig. Dafür müssen innovationsfördernde Rahmenbedingungen mit Politik und Selbstverwaltung gestaltet werden, beispielsweise der Zugang zu Gesundheitsdaten, eine effektive Zulassung und eine übergreifende Nutzenbewertung“, so Hinz.

Der BVMed-Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden Dr. Meinrad Lugan (B. Braun), den Stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden Dorothee Stamm (Medtronic) und Dr. Manfred W. Elff (Biotronik) sowie Kristof Boogaerts (Johnson & Johnson), Christian Hauer (Fresenius Kabi), Mark Jalaß (Lohmann & Rauscher), Marc D. Michel (Peter Brehm) und Ulrich Zihla (Paul Hartmann). Der BVMed-Vorstand ist bis April 2024 gewählt. Zudem ist BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll Mitglied des Vorstands.

Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

BVMed veröffentlicht Broschüre zu PRRC-Pflichten (c) BVMed
13.09.2023

BVMed veröffentlicht Broschüre zu PRRC-Pflichten

Hersteller von Medizinprodukten müssen nach der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) eine zuständige Person für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften, kurz PRRC, benennen. Welche Aufgaben und Pflichten diese Expert:innen erfüllen müssen, darüber informiert der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) in einer neuen Broschüre mit dem Titel „Die für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften verantwortliche Person (PRRC) gemäß Art. 15 MDR“.

Die neue BVMed-Broschüre beschreibt die wichtigsten Anforderungen hinsichtlich der Qualifikation, der Aufgaben und der Einbindung der PRRC im Unternehmen. Außerdem thematisiert sie Haftungs- und Absicherungsaspekte im Zusammenhang mit der PRRC-Rolle.

Zum rechtlichen Hintergrund: Hersteller und Bevollmächtigte müssen nach Artikel 15 MDR über mindestens eine für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften verantwortliche Person verfügen. Für die sperrige Bezeichnung wird mittlerweile meist das gängige Akronym PRRC verwendet – nach der englischsprachigen Bezeichnung „Person Responsible for Regulatory Compliance“.

Hersteller von Medizinprodukten müssen nach der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) eine zuständige Person für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften, kurz PRRC, benennen. Welche Aufgaben und Pflichten diese Expert:innen erfüllen müssen, darüber informiert der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) in einer neuen Broschüre mit dem Titel „Die für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften verantwortliche Person (PRRC) gemäß Art. 15 MDR“.

Die neue BVMed-Broschüre beschreibt die wichtigsten Anforderungen hinsichtlich der Qualifikation, der Aufgaben und der Einbindung der PRRC im Unternehmen. Außerdem thematisiert sie Haftungs- und Absicherungsaspekte im Zusammenhang mit der PRRC-Rolle.

Zum rechtlichen Hintergrund: Hersteller und Bevollmächtigte müssen nach Artikel 15 MDR über mindestens eine für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften verantwortliche Person verfügen. Für die sperrige Bezeichnung wird mittlerweile meist das gängige Akronym PRRC verwendet – nach der englischsprachigen Bezeichnung „Person Responsible for Regulatory Compliance“.

Die 22-seitige BVMed-Broschüre richtet sich an Hersteller von Medizinprodukten, an Bevollmächtigte von Herstellern außerhalb der EU sowie an Personen, die als interne oder externe PRRC für die genannten Wirtschaftsakteur:innen tätig sind. Sie soll als Orientierungshilfe zu den verschiedenen Themenbereichen, die mit der Person der PRRC verbunden sind, dienen.

Die neue BVMed-Publikation wurde von Rechtexpert:innen – unter anderem Dr. Boris Handorn von der Produktkanzlei – in Zusammenarbeit mit dem PRRC-Roundtable des BVMed erarbeitet und gibt den aktuellen Diskussionsstand zu Artikel 15 MDR wieder. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im notwendigen Einzelfall.

Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

28.06.2023

BVMed begrüßt Beratungsrecht beim G-BA für Hersteller von Verbandmittel

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat die gesetzliche Einführung eines Beratungsrechts beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) für Hersteller von sonstigen Produkten zur Wundbehandlung begrüßt. Mit dem Beschluss im Rahmen des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) wurde zudem die Übergangsregelung um 12 Monate verlängert. „Damit hat der Gesetzgeber noch rechtzeitig reagiert, um Verbesserungen an der neuen Verbandmittel-Erstattungsregelung vorzunehmen und Nachteile für die Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden zu vermeiden“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Nun sei es wichtig, „dass der G-BA gemeinsam mit Ärzteschaft, Pflege und Herstellern geeignete und auf die Wundversorgung angepasste Evidenzkriterien entwickelt. Mit dem Beratungsrecht gibt es dafür nun die Grundlage.“

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat die gesetzliche Einführung eines Beratungsrechts beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) für Hersteller von sonstigen Produkten zur Wundbehandlung begrüßt. Mit dem Beschluss im Rahmen des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) wurde zudem die Übergangsregelung um 12 Monate verlängert. „Damit hat der Gesetzgeber noch rechtzeitig reagiert, um Verbesserungen an der neuen Verbandmittel-Erstattungsregelung vorzunehmen und Nachteile für die Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden zu vermeiden“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Nun sei es wichtig, „dass der G-BA gemeinsam mit Ärzteschaft, Pflege und Herstellern geeignete und auf die Wundversorgung angepasste Evidenzkriterien entwickelt. Mit dem Beratungsrecht gibt es dafür nun die Grundlage.“

Hintergrund ist, das für sogenannte „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ künftig ein Bewertungsverfahren durchgeführt werden muss, bevor sie durch die GKV erstattet werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat bislang jedoch keine auf die Wundversorgung angepassten Evidenzkriterien für die erstattungsrelevanten Nutzennachweise definiert. Hierzu gewährt der Gesetzgeber nun – analog zu vergleichbaren Verfahren zur Bewertung des Nutzens von Arzneimitteln nach § 35a SGB V (AMNOG) oder zur Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach § 137h SGB V (NUB) – betroffenen Verbandmittel-Herstellern ein Beratungsrecht zur Methodik der für die Nutzenbewertung erforderlichen Studien.

Zur Frage der Evidenzkriterien hatte der BVMed kürzlich im Umfeld des Bremer Wundkongresses eine Umfrage durchgeführt, an der sich über 250 Wundfachkräfte beteiligten. Sie zeigte auf, dass es bei den Behandlungen von 92 Prozent der Teilnehmenden zunächst um die Reduktion klinischer Infektionszeichen geht. 79 Prozent nennen die Reduktion von Wundexsudat, 76 Prozent Reduktion von Schmerzen, 70 Prozent die Verbesserung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität der Betroffenen. Die Reduktion der Wundfläche steht bei 58 Prozent im Fokus, die Reduktion der Keimlast in der Wunde bei 55 Prozent. Nur 22 Prozent der Befragten nennen auch den kompletten Wundverschluss als Evidenzkriterium. „Wundauflagen mit antibakterieller Wirkung sind für eine phasengerechte Wundversorgung unerlässlich und müssen auch künftig für die Versorgung chronischer Wunden zur Verfügung stehen“, so BVMed-Wundexpertin Juliane Pohl.

Betroffen von der neuen Regelung ist eine Vielzahl von Produkten wie etwa silber- oder PHMB-haltige Wundauflagen, die bislang erstattungsfähig waren. Nach Einschätzung des BVMed sind rund 400 Produkte betroffen.

Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

23.06.2023

Kingline Group setzt Kooperation mit Modeunternehmen van Laack weiter fort

Aus der erfolgreichen Zusammenarbeit während der Corona-Pandemie formen die Kingline Group aus Erlangen und das Modelabel van Laack GmbH, mit Sitz in Mönchengladbach, von nun an eine dauerhafte Partnerschaft.

In der nun beginnenden, vertieften Kooperation wollen sie gemeinsam auf dem Gebiet der medizinischen Arbeitskleidung weiterwachsen. Diese zeigt, dass Dienstkleidung nicht nur funktional, sondern auch bequem und modisch sein kann. van Laack ist mit seinem patentierten, kochfesten VANSAN-Textil im Zukunftsfeld der medizinischen Berufsbekleidung bereits positioniert.

Die beiden Unternehmen kooperieren bereits seit 2020. Ursprünglich war die Kingline Group Handelspartner, welcher van Laack Einwegkittel während der Pandemie vertrieb. Aus der anfänglichen Händler-Lieferanten-Beziehung wurde, dank eines eigenen Antigen-Schnelltests („NASOCHECKcomfort“), eine vollwertige Partnerschaft, die jetzt in eine neue Phase tritt. Gemeinsam wollen die beiden erfolgreichen Unternehmen aus Mittelfranken und dem Rheinland in der Nach-Corona-Phase die Zusammenarbeit intensivieren.

Aus der erfolgreichen Zusammenarbeit während der Corona-Pandemie formen die Kingline Group aus Erlangen und das Modelabel van Laack GmbH, mit Sitz in Mönchengladbach, von nun an eine dauerhafte Partnerschaft.

In der nun beginnenden, vertieften Kooperation wollen sie gemeinsam auf dem Gebiet der medizinischen Arbeitskleidung weiterwachsen. Diese zeigt, dass Dienstkleidung nicht nur funktional, sondern auch bequem und modisch sein kann. van Laack ist mit seinem patentierten, kochfesten VANSAN-Textil im Zukunftsfeld der medizinischen Berufsbekleidung bereits positioniert.

Die beiden Unternehmen kooperieren bereits seit 2020. Ursprünglich war die Kingline Group Handelspartner, welcher van Laack Einwegkittel während der Pandemie vertrieb. Aus der anfänglichen Händler-Lieferanten-Beziehung wurde, dank eines eigenen Antigen-Schnelltests („NASOCHECKcomfort“), eine vollwertige Partnerschaft, die jetzt in eine neue Phase tritt. Gemeinsam wollen die beiden erfolgreichen Unternehmen aus Mittelfranken und dem Rheinland in der Nach-Corona-Phase die Zusammenarbeit intensivieren.

(c) BVMed
24.05.2023

BVMed: 5-Punkte-Plan zum Medizintechnik-Standort Deutschland

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) fordert in einem 5-Punkte-Plan Maßnahmen für die im Koalitionsvertrag vorgesehene Stärkung des Medizintechnik-Standorts Deutschlands. Zu den Forderungen des deutschen Medizintechnik-Verbandes gehören eine beauftragte Person der Bundesregierung für die industrielle Gesundheitswirtschaft, eine Stärkung der Resilienz und der Lieferketten, ein Belastungsmoratorium und Entbürokratisierungs-Offensive für die KMU-geprägte Branche, Fast-Track-Verfahren für Innovationen mit klaren Fristen sowie einfache Anerkennungsverfahren für benötigte Fachkräfte.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) fordert in einem 5-Punkte-Plan Maßnahmen für die im Koalitionsvertrag vorgesehene Stärkung des Medizintechnik-Standorts Deutschlands. Zu den Forderungen des deutschen Medizintechnik-Verbandes gehören eine beauftragte Person der Bundesregierung für die industrielle Gesundheitswirtschaft, eine Stärkung der Resilienz und der Lieferketten, ein Belastungsmoratorium und Entbürokratisierungs-Offensive für die KMU-geprägte Branche, Fast-Track-Verfahren für Innovationen mit klaren Fristen sowie einfache Anerkennungsverfahren für benötigte Fachkräfte.

Der BVMed-Vorstandsvorsitzende Dr. Meinrad Lugan bezeichnete die Medizintechnik-Branche als „Aushängeschild für die deutsche Wirtschaft“: „Wir sind Innovationstreiber. Wir sind Jobmotor. Wir haben Hidden Champions und sind Exportweltmeister. Wir haben 93 Prozent Mittelstand. Für Deutschland steht viel auf dem Spiel. Denn: Der Medizintechnik-Standort Deutschland ist stark gefährdet.“ Das liege neben den massiv gestiegenen Kosten für Energie, Rohstoffe und Logistik sowie Inflation und steigende Löhne vor allem an „hausgemachten Problemen“: Sehr kompliziertes regulatorisches System für Medizinprodukte, überbordende Bürokratisierung und Regulierungswut sowie schleppende Digitalisierung im Gesundheitssystem und mangelnde Datennutzung. „Wir senden damit keine Signale für einen innovationsfreundlichen Standort aus“, so Lugan. Er fordert: „Um Top-Talente im Land zu halten und Innovationen hier zu entwickeln, brauchen wir bessere Rahmenbedingungen!“.

Der 5-Punkte-Plan des BVMed sieht unter anderem vor:

1. Beauftragte Person der Bundesregierung für die industrielle Gesundheitswirtschaft
Für eine gut koordinierte MedTech-Branchenstrategie „aus einem Guss“, muss die ressortübergreifende Zusammenarbeit verbessert werden. Der BVMed fordert daher die Benennung einer beauftragten Person der Bundesregierung für die industrielle Gesundheitswirtschaft sowie die Stärkung der Abteilung Gesundheitswirtschaft im Bundeswirtschaftsministerium.

2. Resilienz und Lieferketten stärken
Der BVMed spricht sich für einen „systemischen und strategischen Ansatz“ aus, um die Resilienz des deutschen Gesundheitssystems und die Lieferketten zu stärken. Dazu gehören eine bessere Einbeziehung der MedTech-Branche in die Erarbeitung von Lösungen, die Unterstützung des Aufbaus von Produktionskapazitäten in Deutschland in Produktbereichen, in denen eine strategische Unabhängigkeit erreicht werden soll, sowie die Einrichtung einer digitalen Bestandsplattform versorgungskritischer Medizinprodukte, um Transparenz in Echtzeit zu erreichen.

3. Belastungsmoratorium und Entbürokratisierungs-Offensive
Der BVMed fordert eine Entbürokratisierungs-Offensive, die den deutschen Mittelstand im Blick hat, konsequent Überregulierungen abbaut sowie in Brüssel für standortfreundliche Regulierungen kämpft. Dazu gehört, dass die Verantwortung für Lieferketten auf die unmittelbaren Zulieferer beschränkt bleibt. Der BVMed fordert zudem einen einheitlichen ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf Medizinprodukte sowie mehr Geschwindigkeit und bessere Förderung von klinischen Studien. Wichtig seien zudem adäquate Mechanismen, die die ambulante Hilfsmittelversorgung auch im derzeitig starren Vertragskonstrukt sicherstellt.

4. Fast-Track für Innovationen mit klaren Fristen
Der BVMed setzt sich für flexiblere und schnellere Bewertungsverfahren mit klaren Fristenregelungen beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und beim Bewertungsausschuss ein. Forschende Medizinprodukte-Unternehmen benötigen zudem einen besseren Datenzugang und ein Antragsrecht beim Forschungsdatenzentrum. Außerdem sollte sich Deutschland dafür einsetzen, dass die EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) strategisch weiterentwickelt wird und „mehr Berechenbarkeit und Schnelligkeit“ beim Marktzugang von Medizinprodukten bietet. So spricht sich der BVMed unter anderem für Fast-Track-Verfahren für innovative Medizinprodukte aus, die den Stand der Technik erheblich verbessern oder einen bislang ungedeckten medizinischen Bedarf betreffen. Hier gebe es bereits etablierte Regelungen zu FDA-Programmen oder Arzneimittel-Verfahren.

5. Fachkräfte gewinnen
Um dringend benötigte internationale Fachkräfte für die Medizintechnik-Branche zu gewinnen, fordert der BVMed einfache Anerkennungsverfahren, Integrationsangebote und Internationalisierung der Verwaltungsverfahren. Außerdem sollten die Arbeitsbedingungen insbesondere in der Pflege verbessert werden, beispielsweise durch den geförderten Einsatz von digitalen Lösungen und pflegeunterstützenden Technologien.

Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

Foto: vti
10.05.2023

vti: Forum health.textil cross border – Smart Textiles in der Medizin

Zu seiner Dialogveranstaltung "Forum health.textil cross border – Smart Textiles in der Medizin" begrüßte der vti am 4. Mai 2023 Textil- und Bekleidungsunternehmen, Vertretern der Gesundheitswirtschaft und Textillogistik sowie Forschungsinstituten in Liberec/Tschechien.

Im Netzwerk health.textil cross border unterstützt der Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. (vti) – wie der Name schon sagt – die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den Austausch zwischen tschechischen und deutschen Partnern.

Zu seiner Dialogveranstaltung "Forum health.textil cross border – Smart Textiles in der Medizin" begrüßte der vti am 4. Mai 2023 Textil- und Bekleidungsunternehmen, Vertretern der Gesundheitswirtschaft und Textillogistik sowie Forschungsinstituten in Liberec/Tschechien.

Im Netzwerk health.textil cross border unterstützt der Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. (vti) – wie der Name schon sagt – die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den Austausch zwischen tschechischen und deutschen Partnern.

Die Fakultät für Textilingenieurwesen an der TU Liberec ist eine der größten Fakultäten in der EU, die sich mit dem gesamten Bereich der textilen Werkstofftechnik beschäftigt. In der Internationalen Forschungstätigkeit arbeiten die Kollegen der tschechischen und deutschen Universitäten und Institute bereits seit vielen Jahren zusammen. Unterstützung gab es vom SmartTex Netzwerk und von CLUTEX-Cluster für Technische Textilien. CLUTEX unterstützt die Zusammenarbeit von Textil- und Bekleidungsunternehmen, Forschungs- und Entwicklungsorganisationen, Universitäten und anderen Einrichtungen sowohl in Tschechien als auch auf internationaler Ebene.

Das Nanoprogress Cluster, RESPILON, das Textile Testing Institute Brno, SINTEX und das SmartTex Netzwerk gaben mit ihren Vorträgen Einblicke in aktuelle Entwicklungen. Die Veranstaltung wurde auch genutzt, um die weitere Zusammenarbeit mit den tschechischen Partnern zu forcieren. Großes Anliegen des vti ist es, die Kontakte zu Unternehmen zu vertiefen und Ideen für zukünftige Projekte zu entwickeln.

Die Veranstaltung gehört zu den Aktivitäten des vom Verband geführten Cluster-Projekts „health.textil“, das vom sächsischen Wirtschaftsministerium unterstützt wird. „Unsere Verbandsmitglieder und gerade auch die Partner in Tschechien verfügen über ein weitreichendes Entwicklungs- und Produkt-Know-how. Wir möchten ihnen eine Plattform für den direkten fachlichen Austausch in individuellen Gesprächen geben“, so vti-Hauptgeschäftsführer Dr.-Ing. Jenz Otto.

Quelle:

Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. (vti)

(c) BVMed
10.05.2023

BVMed startet neue Medizintechnik-Branchenkampagne

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat eine neue Imagekampagne gestartet, um die Faszination und die Bedeutung der Medizintechnik-Branche insbesondere gegenüber der Wirtschafts- und Forschungspolitik zu verdeutlichen. „Wir sind Wirtschaftsmotor und Lösungsanbieter für die Herausforderungen der Zukunft – und möchten das auch weiterhin bleiben. Die Medizintechnik verdient und benötigt mehr Aufmerksamkeit in der Diskussion um den Wirtschaftsstandort Deutschland. Als Branchenverband sind wir ihre starke Stimme“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Neben einer deutlichen wirtschafts- und forschungspolitischen Ausrichtung will der BVMed mit der Branchenkampagne auch den technologie-affinen Nachwuchs für die Medizintechnik begeistern. „Die Kampagne wirbt mit inspirierenden Geschichten von Forscherinnen und Forschern für ausgezeichnete berufliche Perspektiven in einer spannenden Branche“, so die BVMed- Kommunikationsexperten Manfred Beeres und Michelle Klee. All das fasst der Claim der Kampagne zusammen: „Gesundheit hat Zukunft. Die Medizintechnik.“

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat eine neue Imagekampagne gestartet, um die Faszination und die Bedeutung der Medizintechnik-Branche insbesondere gegenüber der Wirtschafts- und Forschungspolitik zu verdeutlichen. „Wir sind Wirtschaftsmotor und Lösungsanbieter für die Herausforderungen der Zukunft – und möchten das auch weiterhin bleiben. Die Medizintechnik verdient und benötigt mehr Aufmerksamkeit in der Diskussion um den Wirtschaftsstandort Deutschland. Als Branchenverband sind wir ihre starke Stimme“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Neben einer deutlichen wirtschafts- und forschungspolitischen Ausrichtung will der BVMed mit der Branchenkampagne auch den technologie-affinen Nachwuchs für die Medizintechnik begeistern. „Die Kampagne wirbt mit inspirierenden Geschichten von Forscherinnen und Forschern für ausgezeichnete berufliche Perspektiven in einer spannenden Branche“, so die BVMed- Kommunikationsexperten Manfred Beeres und Michelle Klee. All das fasst der Claim der Kampagne zusammen: „Gesundheit hat Zukunft. Die Medizintechnik.“

Die Branchenkampagne enthält unter anderem folgende Elemente:

  • Ein Branchenfilm, der die Bedeutung und die Faszination von MedTech aufzeigt.
  • Fünf Motive, die Beispiele für Medizintechnik als Innovationstreiber, Lösungsanbieter und hohe Ingenieurskunst aufzeigen.
  • Zentrale „Facts & Figures“, die die Bedeutung der Branche hervorheben.
  • Forscher:innen-Geschichten, die zeigen, was und wer hinter einer Innovation steckt.
  • Verschiedene Online-Anzeigenformate in relevanten Medien.
  • Eine begleitende Social Media-Kampagne mit Mitmachaktionen für die MedTech-Branche unter dem Hashtag #MedTechGermany.

Der Film sowie alle Motive und Geschichten können auf der Kampagnen-Webseite abgerufen werden.

Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.