bvse: EU-Textilrichtlinie schnell umsetzen, Finanzierungsbrücken bis zum EPR-Start

30.09.2025

bvse: EU-Textilrichtlinie schnell umsetzen, Finanzierungsbrücken bis zum EPR-Start

Am 9. September 2025 hat das Europäische Parlament Änderungen der Abfallrahmenrichtlinie beschlossen und damit den Weg für die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) im Textilsektor geebnet. Der bvse begrüßt dies grundsätzlich, sieht jedoch dringenden Nachbesserungsbedarf bei der Umsetzung.

Die Änderungsrichtlinie tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Danach haben die Mitgliedstaaten 20 Monate Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen, und 30 Monate, um Systeme zur erweiterten Herstellerverantwortung einzurichten, in denen Hersteller, Importeure und Händler künftig die Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und Recycling finanzieren müssen.

Ungeachtet der noch nicht feststehenden Ausgestaltung des EPR-Systems sieht der Verband angesichts der sehr langen Umsetzungsfrist eine sehr konkrete Gefahr für die Überlebensfähigkeit des derzeitigen Sammel- und Verwertungssystems für Alttextilien.

Am 9. September 2025 hat das Europäische Parlament Änderungen der Abfallrahmenrichtlinie beschlossen und damit den Weg für die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) im Textilsektor geebnet. Der bvse begrüßt dies grundsätzlich, sieht jedoch dringenden Nachbesserungsbedarf bei der Umsetzung.

Die Änderungsrichtlinie tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Danach haben die Mitgliedstaaten 20 Monate Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen, und 30 Monate, um Systeme zur erweiterten Herstellerverantwortung einzurichten, in denen Hersteller, Importeure und Händler künftig die Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und Recycling finanzieren müssen.

Ungeachtet der noch nicht feststehenden Ausgestaltung des EPR-Systems sieht der Verband angesichts der sehr langen Umsetzungsfrist eine sehr konkrete Gefahr für die Überlebensfähigkeit des derzeitigen Sammel- und Verwertungssystems für Alttextilien.

„Das mittlerweile stark angegriffene deutsche Sammelsystem für Alttextilien ist einzigartig in Europa und ergibt eine Erfassungsquote, die kein alternatives System bieten kann. Derzeit diskutierte Alternativen, wie beispielsweise die Aufstellungen von Sammelbehältern in wenigen Betriebshöfen, können hier keine Alternative darstellen“, erklärt der bvse-Vizepräsident und Vorsitzende des bvse-Fachverband Textilrecycling Stefan Voigt.

bvse fordert kurzfristige Zwischenlösung
Daher sei bis zum Einsatz eines EPR-Systems eine kurzfristige Zwischenlösung umzusetzen, die das jetzige System stabilisiert und die beteiligten Unternehmen in die Lage versetzt, der Bevölkerung weiterhin das etablierte Sammelsystem anbieten zu können. Zum Einsatz des EPR-Systems erklärt Stefan Voigt, Vorsitzender des Fachverbandes Textilrecycling im bvse:

„Die EPR ist ein wichtiger Schritt für die Zukunft des Textilrecyclings. Sie hat die Aufgabe, Planungssicherheit der beauftragten Sammler sicherzustellen und die Finanzierung von Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und Recycling umzusetzen. Darüber hinaus soll sie für eine Förderung eines nachhaltigen Produktdesigns sorgen.“

Gleichzeitig warnt Voigt jedoch vor Problemen bei der Umsetzung: „Die Frist von 30 Monaten für die Einführung der EPR ist angesichts der aktuellen Krise im Verwertungsmarkt deutlich zu lang. Bis zum Start des Systems drohen Finanzierungslücken. Ohne Übergangsfinanzierung werden die bewährten Sammelstrukturen kollabieren. Wir fordern die Bundesregierung daher dringend auf, die Richtlinie zügig umzusetzen und entstehende Finanzierungslücken bis zum Marktstart mit Brückenfinanzierung zu schließen.“

Transparente kostenbasierte Vergütungsmodelle gefordert
Auch bei der Vergütung sieht der Verband Klärungsbedarf: „Zwar ist die Kostenübernahme vorgesehen, doch es fehlt eine transparente Definition für angemessene Entgelte. Sammelunternehmen brauchen klare, kostenbasierte Vergütungsmodelle“, macht der Vizepräsident deutlich.

Umsetzung elementarer Grundanforderungen eines EPR-Systems
Ein EPR-System muss nach Ansicht des Verbandes bei der Ausgestaltung zwingend folgende Grundanforderungen erfüllen, erklärt Voigt, diese umfassen:

  • Keine Bevorteilung einzelner Akteure und Gruppen, weiterhin ausgewogene Beteiligung von gemeinnützigen, gewerblichen und kommunalen Sammlern.
  • Ausreichende Finanzierung der entstehenden Kosten für Sammlung, Verwertung und Entsorgung.
  • Sicherstellung und Fokussierung auf ein flächendeckendes Erfassungssystem mittels Container mit mindestens einem Container pro 1.500 Einwohner.
  • Sicherstellung des Eigentums an der gesammelten Ware für den Sammler und den Sortierer.
  • Kontrolle und Überwachung der gehandelten Mengenberichte und Wiegescheine.
  • Sicherstellung hochwertiger Standards, insbesondere bei den eingesetzten Sortierbetrieben. 
  • Fokussierung auf den Einsatz europäischer Sortier- und Verwertungsanlagen, möglicherweise durch ein Bonus-Malos-System. 
  • Festlegung von Mindestquoten für den Einsatz von textilen Recyclingfasern in Neuware.

Mehr Bürokratieentlastung für KMU
Zudem bleibt der Verwaltungsaufwand für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit den vorgesehenen Regelungen weiter unverhältnismäßig hoch. „Eine Vereinfachung der Meldeprozesse ist zwingend erforderlich, um unsere Unternehmen zu entlasten“, betont Voigt.

Breiter Dialog für nachhaltiges Textilrecycling
Gleichzeitig müsse ein breiter Dialog mit allen beteiligten Akteuren sichergestellt werden, ohne einzelne Interessen zu bevorzugen. „Nur durch konsequente Zusammenarbeit von Politik, Kommunen und Recyclingwirtschaft kann die Struktur des Textilrecyclings in Deutschland langfristig gesichert und ausgebaut werden“, macht der Textilrecyclingexperte und Vizepräsident im bvse deutlich.

Source:

bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung