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EU Bild: Gordon Johnson auf Pixabay
28.12.2023

Geänderte EU-Schwellenwerte für öffentliche Aufträge ab 2024

Die Anpassung der EU-Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft.

Die festgelegten Änderungen, die für alle EU-Mitgliedstaaten gelten, sind wie folgt:

Richtlinie für klassische öffentliche Aufträge (2014/24/EU):

  • Bauleistungen: 5.538.000 Euro (statt bisher 5.382.000 Euro)
  • Liefer-/Dienstleistungen: 221.000 Euro (statt bisher 215.000 Euro)
  • Zentrale Regierungsdienststellen: 143.000 Euro (statt bisher 140.000 Euro)

Sektorenrichtlinie und Richtlinie Verteidigung und Sicherheit (2014/25/EU und 2009/81/EG):

  • Bauleistungen: 5.538.000 Euro (statt bisher 5.382.000 Euro)
  • Liefer-/Dienstleistungen: 443.000 Euro (statt bisher 431.000 Euro)

Konzessionsrichtlinie (2014/23/EU):

Die Anpassung der EU-Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft.

Die festgelegten Änderungen, die für alle EU-Mitgliedstaaten gelten, sind wie folgt:

Richtlinie für klassische öffentliche Aufträge (2014/24/EU):

  • Bauleistungen: 5.538.000 Euro (statt bisher 5.382.000 Euro)
  • Liefer-/Dienstleistungen: 221.000 Euro (statt bisher 215.000 Euro)
  • Zentrale Regierungsdienststellen: 143.000 Euro (statt bisher 140.000 Euro)

Sektorenrichtlinie und Richtlinie Verteidigung und Sicherheit (2014/25/EU und 2009/81/EG):

  • Bauleistungen: 5.538.000 Euro (statt bisher 5.382.000 Euro)
  • Liefer-/Dienstleistungen: 443.000 Euro (statt bisher 431.000 Euro)

Konzessionsrichtlinie (2014/23/EU):

  • 5.538.000 Euro (statt bisher 5.382.000 Euro)

 
Diese Schwellenwerte müssen in Deutschland nicht mehr durch den Gesetzgeber umgesetzt werden. Sie gelten unmittelbar durch die dynamischen Verweisungen in den Vergabeverordnungen.
Die Gültigkeit der neuen Schwellenwerte ist bis zum 31. Dezember 2025 begrenzt.

More information:
Ausschreibungen Schwellenwert
Source:

eVergabe.de GmbH

16.05.2023

Nachhaltige Textilbeschaffung durch Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung

Am 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten und regelt verbindlich für in Deutschland ansässige Unternehmen, wie Mensch und Umwelt in globalen Lieferketten zu schützen sind. Doch nicht nur Unternehmen, sondern auch öffentliche Auftraggeber in Deutschland tragen Verantwortung, um Lieferketten nachhaltig zu gestalten.

Konkrete Schritte zu einer nachhaltigeren Ausrichtung der öffentlichen Beschaffung hat die Bundesregierung bei der Weiterentwicklung des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit im Jahr 2021 festgehalten. Das Maßnahmenprogramm soll das Leitprinzip einer nachhaltigen Entwicklung auch im Verwaltungshandeln verankern. Darin hat sie sich unter anderem dazu verpflichtet, 50 Prozent der Textilien (ausgenommen Sondertextilien) nachhaltig zu beschaffen und zur Umsetzung dieses 50-Prozent-Ziels einen Stufenplan zu erarbeiten.

Am 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten und regelt verbindlich für in Deutschland ansässige Unternehmen, wie Mensch und Umwelt in globalen Lieferketten zu schützen sind. Doch nicht nur Unternehmen, sondern auch öffentliche Auftraggeber in Deutschland tragen Verantwortung, um Lieferketten nachhaltig zu gestalten.

Konkrete Schritte zu einer nachhaltigeren Ausrichtung der öffentlichen Beschaffung hat die Bundesregierung bei der Weiterentwicklung des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit im Jahr 2021 festgehalten. Das Maßnahmenprogramm soll das Leitprinzip einer nachhaltigen Entwicklung auch im Verwaltungshandeln verankern. Darin hat sie sich unter anderem dazu verpflichtet, 50 Prozent der Textilien (ausgenommen Sondertextilien) nachhaltig zu beschaffen und zur Umsetzung dieses 50-Prozent-Ziels einen Stufenplan zu erarbeiten.

Der „Stufenplan zur Steigerung der nachhaltigen Beschaffung von Textilien durch Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung“ ist zum 15.03.2023 in Kraft getreten. Er wurde im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) von der Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) und dem Umweltbundesamt (UBA) erarbeitet.

Die Bundesregierung verankert mit dem Stufenplan erstmals jährliche Steigerungsziele zur nachhaltigen Textilbeschaffung. Damit setzt die Bundesregierung ein starkes Signal für eine nachhaltige Beschaffung im Textilbereich und trägt dazu bei, dass Nachhaltigkeit in der Auftragsvergabe zum Standard wird.


Der Stufenplan setzt als handlungsleitendes, politisches Dokument die Ziele und den Organisationsrahmen, in dem die Steigerung der nachhaltigen Textilbeschaffung stattfinden soll.

  • Das Dokument richtet sich grundsätzlich an alle Einrichtungen und Behörden der Bundesverwaltung (entsprechend des Geltungsbereichs des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit).
  • Der Anteil nachhaltig beschaffter Textilien (außer Sondertextilien) soll sukzessive gesteigert und bis 2026 auf mindestens 50 Prozent erhöht werden.
  • „Nachhaltige Textilien“ müssen die im „Leitfaden der Bundesregierung für eine nachhaltige Textilbeschaffung der Bundesverwaltung“ definierten sozialen und ökologischen Anforderungen entlang der Textillieferkette erfüllen. Dies umfasst Anforderungen an die Eigenschaften und Qualitäten des Endprodukts, an den Herstellungsprozess und an die Rohfaserherstellung.
  • Der Stufenplan sieht zahlreiche Unterstützungsangebote vor, um die Behörden und Einrichtung der Bundesverwaltung bei der Umsetzung des 50-Prozent-Ziels zu unterstützen. Dazu zählen beispielsweise Schulungs- und Beratungsangebote sowie Austauschformate.
  • Der Stufenplan sieht auch die stärkere Verankerung unternehmerischer Sorgfaltspflichten in der öffentlichen Textilbeschaffung vor. Dazu sind im Stufenplan entsprechende Pilotprojekte vereinbart worden.
  • Ein jährliches Monitoring stellt die Fortschrittsmessung bei der Steigerung der nachhaltigen Textilbeschaffung sicher und gibt Hinweise auf Optimierungspotentiale.

Weiterführende Links:

Stufenplan zur Steigerung der nachhaltigen Beschaffung von Textilien durch Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung

Leitfaden der Bundesregierung für eine nachhaltige Textilbeschaffung der Bundesverwaltung

Source:

Deutsche Gesellschaft fuer Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH