Ist Lebendrupf verboten?

 
Tierquälerischer Lebendrupf ist verboten. Die EU-Gesetzgebung gestattet Mauserrauf, also das Ausstreichen des Gefieders in Zeiten des Gefiederwechsels. Ein Europäisches Übereinkommen definiert die dafür einzuhaltenden Regeln
 
Quelle
Verband der Deutschen Daunen- und Federnindustrie e.V.