Tierquälerischer Lebendrupf ist verboten. Die EU-Gesetzgebung gestattet Mauserrauf, also das Ausstreichen des Gefieders in Zeiten des Gefiederwechsels. Ein Europäisches Übereinkommen definiert die dafür einzuhaltenden Regeln
Quelle
Verband der Deutschen Daunen- und Federnindustrie e.V.
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