Wo und durch wen wurde festgelegt, was Mauserrauf und was Lebendrupf ist?

Wie der Mauserrauf (= sachgemäßes Lebendraufen) vorgenommen werden muss, regelt das Europäische Übereinkommen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen (vgl. Erste Bekanntmachung der deutschen Übersetzung von Empfehlungen des Ständigen Ausschusses des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen vom 7. Februar 2000, veröffentlicht im Bundesanzeiger Jahrgang 52 Nr. 89a, herausgegeben am 11. Mai 2000) und im Standard zum Lebendraufen und zur Haltung von Gänsen.
 
Die Bestimmungen wurden von einer Arbeitsgruppe bestehend aus Tierschutzbeauftragten, Politikern, Veterinärmedizinern, etc. ausgearbeitet und auf der übergeordneten, europäischen Ebene beschlossen.
 
Dieses Übereinkommen verbietet ausdrücklich, dass Nutztiere gequält werden. So darf z. B. die Federgewinnung bei lebenden Gänsen nicht außerhalb der Mauser erfolgen.
 
Quelle
Verband der Deutschen Daunen- und Federnindustrie e.V.