Was muss auf dem Etikett entsprechend der EN 12934 angegeben werden?

Kennzeichnet der Hersteller seine Produkte nach der europäischen Norm EN 12934 – und in der Regel ist das der Fall –, so findet der Verbraucher auf dem Etikett die folgenden Angaben.
  • Handelt es sich um Neuware? Dafür steht der Begriff „neu“. Dass es sich um Neuware handelt, geht auch aus dem Begriff „Klasse I“ hervor – aber im Allgemeinen ist dem Verbraucher nicht bekannt, um was es sich bei den einzelnen Klassen handelt. Darum wird der Begriff „neu“ in der Regel hinzugefügt.

    Zum Beispiel:
    weiße ungarische neue Gänsedaunen und ‑federn, Klasse I, 90 % Daunen, 10 % Federn
     
  • Welches ist die Geflügelart, von der die Daunen/Federn stammen? (Statt Gans und/oder Ente könnte hier im Übrigen auch Wassergeflügel stehen.)

    In unserem Beispiel:
    weiße ungarische neue Gänsedaunen und ‑federn, Klasse I, 90 % Daunen, 10 % Federn
     
  • Es folgt die Angabe der Klasse, zu der die Füllung gerechnet wird. Die Einteilung in Klassen bei einer Daunen- und Federnfüllung ist etwas Neues.

    Es gibt sieben Klassen, I bis VII. Die ersten drei Klassen I bis III betreffen die Daunen und Federn von Wassergeflügel, also von Gänsen und Enten. Die Klassen IV bis VII kennzeichnen Füllungen aus Landgeflügel- und/oder Wassergeflügelfedern und -daunen.
     
  • Den Abschluss bildet die Zusammensetzung der Füllung aus Daunen und/oder Federn. Sie wird in Gewichtsprozent angegeben, und zwar in Stufen von 10 % in abnehmender Reihenfolge – es wird also die höchste Prozentzahl zuerst genannt.
    Eine Ausnahme von der 10-%-Regel bilden Füllungen mit 85 % Federn und 15 % Daunen – das ist die ehemalige „Halbdaune“.
 
Quelle
Verband der Deutschen Daunen- und Federnindustrie e.V.