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Steffen Jost, Rolf Pangels Foto BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren
Steffen Jost, Rolf Pangels
18.04.2024

ZFO-Sonntagsöffnung: OLG Zweibrücken fordert weiteres Gutachten

BTE ruft zur finanziellen Unterstützung auf

BTE-Ehrenpräsident Steffen Jost (Modehaus Jost, Grünstadt), Betreiber mehrere Modehäuser u.a. in der Südpfalz, hatte mit finanzieller und sachinhaltlicher Unterstützung des BTE gegen einen Store innerhalb des Zweibrücken Fashion Outlet (ZFO) geklagt. Denn dort dürfen die Geschäfte aufgrund einer älteren rheinland-pfälzischen Sonderregelung ohne einen jeweils konkreten Anlassbezug primär aufgrund der Nähe zum Flugplatz Zweibrücken „automatisch“ jährlich an 16 Sonntagen öffnen. Und das, obwohl der Linienflugverkehr dort, der seinerzeit als maßgeblich Vorrausetzung für besagte Sonderregelung galt, schon seit Jahren eingestellt ist.
 

BTE ruft zur finanziellen Unterstützung auf

BTE-Ehrenpräsident Steffen Jost (Modehaus Jost, Grünstadt), Betreiber mehrere Modehäuser u.a. in der Südpfalz, hatte mit finanzieller und sachinhaltlicher Unterstützung des BTE gegen einen Store innerhalb des Zweibrücken Fashion Outlet (ZFO) geklagt. Denn dort dürfen die Geschäfte aufgrund einer älteren rheinland-pfälzischen Sonderregelung ohne einen jeweils konkreten Anlassbezug primär aufgrund der Nähe zum Flugplatz Zweibrücken „automatisch“ jährlich an 16 Sonntagen öffnen. Und das, obwohl der Linienflugverkehr dort, der seinerzeit als maßgeblich Vorrausetzung für besagte Sonderregelung galt, schon seit Jahren eingestellt ist.
 
Dagegen ist dem stationären Einzelhandel in Rheinland-Pfalz und in der Region rund um das Outlet eine Öffnung nur an bis zu vier Sonntagen erlaubt, wenn ein konkreter Anlass - bürokratisch aufwendig - nachgewiesen wird. Der Anteil der Sonntagsöffnungen am Gesamtumsatz des ZFO ist nach BTE-Berechnungen mit 30 bis 35 Millionen € (brutto) signifikant. Es resultieren etwa 15 Prozent des jährlichen Gesamtumsatzes des ZFO Zweibrücken aus den zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntagen. Bricht man den Umsatzentzug durch die Sonntagsöffnungen auf das Einzugsgebiet herunter, ergeben sich spürbare negative Auswirkungen für den Einzelhandel im Einzugsgebiet.
 
In den beiden Vorinstanzen vor dem Verwaltungsgericht und dem OLG Zweibrücken war Jost unterlegen. Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hatte im Juli 2023 jedoch ein Urteil des OLG Zweibrücken von August 2022 aufgehoben und an es zurückverwiesen. Der BGH stellte fest, dass es bei der Zulassung von verkaufsoffenen Sonntagen im ZFO entgegen der seinerzeitigen Annahme des OLG sehr wohl relevant ist, dass am Flugplatz Zweibrücken seit dem Jahr 2014 kein kommerzieller Linienflugverkehr mehr stattfindet. Veränderten sich die maßgeblichen Umstände, müssten Verordnungen auch überprüft werden. Eine Verordnung kann sodann rechtswidrig werden, wenn sich die maßgeblichen Umstände ändern.
 
Obwohl bereits zwei Gutachten zur räumlichen Wettbewerbssituation und Spürbarkeit bzw. Beeinträchtigung des ZFO auf andere Einzelhändler im Einzugsbereich vorliegen, verlangt das OLG Zweibrücken nunmehr abermals ein Gutachten zu diesen beiden Themenkomplexen. Hierdurch entstehen erneut Kosten, die vom Kläger (Jost) zu tragen sind. Zusätzliche, weitere Ausgaben z.B. für Anwälte und ggf. sogar eine weitere Verhandlung beim BGH sind zu erwarten.
 
In Anbetracht der bereits entstandenen Kosten im sechsstelligen Bereich bittet der BTE um finanzielle Unterstützung durch den Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel und gerne auch anderen betroffenen Branchen. Schließlich hätten sowohl Steffen Jost als Unternehmen als auch der BTE insgesamt in der Sache für die Interessen vieler Händler in der Region gekämpft. Der Ausgang des Verfahrens könnte auch grundsätzlich weitreichende Bedeutung für die Bewertung von Wettbewerbsverzerrungen aufgrund von erweiterten Ladenöffnungszeiten anderer FOCs in Deutschland haben.
 
Alle Unternehmen, die den BTE bzw. Steffen Jost bei seinem Kampf gegen die nicht mehr sachgerechte Sonntagsöffnung im ZFO unterstützen möchten, können einen selbst festgelegten Betrag auf das Konto des BTE e.V. bei der Kreissparkasse Köln, IBAN DE73 3705 0299 0000 0253 86, Kennwort „Sonntagsöffnung ZFO“ überweisen. Der Einzahlungsbeleg sollte als Nachweis beim Finanzamt ausreichen, der BTE bestätigt zusätzlich aber gerne die finanzielle Unterstützung.
 
Der BTE versichert, dass die Gelder ausschließlich zur Finanzierung des Gutachtens bzw. des weiteren Prozesse verwendet werden. Sollten wider Erwarten die Einnahmen die Ausgaben übersteigen, werden die überschüssigen Gelder für die Branchenarbeit des BTE verwendet. Für Rückfragen steht BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels gerne zur Verfügung unter Tel. 0171 1537337, E-Mail pangels@bte.de.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

06.10.2023

Droht Mode- und Schuhhandel Insolvenz- und Schließungswelle wegen Rückforderung von Coronahilfen?

Der stationäre Mode- und Schuhhandel hat die Auswirkungen der Corona-Pandemie noch längst nicht überwunden. Zwar liegen die Umsätze nach BTE-Schätzungen im Durchschnitt Ende September nominal im mittleren einstelligen Bereich über denen von 2022, die allermeisten Geschäfte verfehlen aber das Vor-Corona-Niveau noch deutlich.
 
Unter Berücksichtigung der zuletzt hohen Preissteigerungen ist die Situation sogar ungleich dramatischer. Inflationsbereinigt liegt der Umsatzverlust zu 2019 im zweistelligen Bereich und selbst der Zuwachs im Vergleich zu 2022 relativiert sich stark. Nach Überzeugung des BTE sind die aktuellen Umsätze für viele Textil- und Schuhgeschäfte nicht ausreichend, um die hohen Kostensteigerungen z.B. in den Bereichen Energie, Personal oder Mieten auszugleichen. Die Insolvenzen bekannter Branchengrößen sind dafür ein Beleg.
 

Der stationäre Mode- und Schuhhandel hat die Auswirkungen der Corona-Pandemie noch längst nicht überwunden. Zwar liegen die Umsätze nach BTE-Schätzungen im Durchschnitt Ende September nominal im mittleren einstelligen Bereich über denen von 2022, die allermeisten Geschäfte verfehlen aber das Vor-Corona-Niveau noch deutlich.
 
Unter Berücksichtigung der zuletzt hohen Preissteigerungen ist die Situation sogar ungleich dramatischer. Inflationsbereinigt liegt der Umsatzverlust zu 2019 im zweistelligen Bereich und selbst der Zuwachs im Vergleich zu 2022 relativiert sich stark. Nach Überzeugung des BTE sind die aktuellen Umsätze für viele Textil- und Schuhgeschäfte nicht ausreichend, um die hohen Kostensteigerungen z.B. in den Bereichen Energie, Personal oder Mieten auszugleichen. Die Insolvenzen bekannter Branchengrößen sind dafür ein Beleg.
 
Für die nähere Zukunft befürchtet der BTE weitere Insolvenzen und Geschäftsschließungen. Verantwortlich dafür sind vor allem die anstehenden bzw. möglichen Rückzahlungen der Coronahilfen. Neben KfW-Krediten sind das die sogenannten Überbrückungshilfen (ÜBH), mit denen die hohen Umsatzverluste wegen der erzwungenen Lockdowns in den Jahren 2020 und 2021 im stationären Outfithandel ausgeglichen werden sollten. Vor allem die Überbrückungshilfe III konnte zumindest einen Teil der Einbußen kompensieren und somit die Existenz vieler Unternehmen retten.
 
Allerdings mehren sich derzeit die Berichte aus der Branche, dass es bei der angelaufenen Prüfung der ÜBH-Schlussabrechnung oftmals zu Ungereimtheiten und neuen Auslegungen der FAQ kommt – und zwar durchweg zu Lasten der Händler. Etliche Unternehmen haben daher auch bereits Klage gegen den Bescheid über ihre Schlussabrechnung erhoben.
 
Der BTE fordert daher von den politischen Entscheidern klare, faire und nachvollziehbare Lösungen in den strittigen Fragen der Überbrückungshilfe. Schließlich waren gerade die Mode-, Schuh- und Lederwarengeschäfte handelsweit mit Abstand die größten Leidtragenden der staatlichen Corona-Beschränkungen. Um die Existenz von tausenden Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäften mit zehntausenden Mitarbeitern nicht erneut zu gefährden, ist eine Änderung der aktuellen Bewilligungspraxis zu Gunsten der Unternehmen zwingend erforderlich!
 
Zur Unterstützung betroffener Unternehmen hat der BTE in Zusammenarbeit mit Fieldfisher Partnerschaft von Rechtsanwälten (Hamburg) ein sechsseitiges „Positionspapier zum bundesweiten Änderungsbedarf der Praxis der Bewilligungsstellen bei den Überbrückungshilfen“ erstellt. Dieses benennt die aktuellen rechtlichen Probleme und Ungereimtheiten sowie den notwendigen Änderungsbedarf und steht allen Interessenten kostenfrei zum Download bereit unter www.bte.de (Rubrik: Presse).

Weitere Informationen:
Coronakrise Überbrückungshilfen
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

04.10.2023

BTE-Umfrage: Kunden beklagen Leerstände und schlechte Erreichbarkeit

Den Kunden des innerstädtischen Mode- und Schuhhandels missfallen aktuell vor allem leerstehende und unattraktive Gebäude bzw. Plätze sowie die schlechte Erreichbarkeit der Innenstädte. Dies hat eine aktuelle Kundenbefragung im Auftrag des BTE ergeben. Von Ende August bis Mitte September wurden dazu an sechs Wochentagen – darunter zwei Samstage – in 14 Städten (4 Groß-, 4 Mittel- und 6 Kleinstädte) insgesamt rund 3.600 Mode- und Schuheinkäufer befragt. Parallel gab es eine bundesweite Online-Befragung bei 570 weiteren Personen.

Bei den offen gestellten Fragen (keine vorgegebenen Antwortmöglichkeiten) zeigten sich vor allem zwei Problembereiche:

Den Kunden des innerstädtischen Mode- und Schuhhandels missfallen aktuell vor allem leerstehende und unattraktive Gebäude bzw. Plätze sowie die schlechte Erreichbarkeit der Innenstädte. Dies hat eine aktuelle Kundenbefragung im Auftrag des BTE ergeben. Von Ende August bis Mitte September wurden dazu an sechs Wochentagen – darunter zwei Samstage – in 14 Städten (4 Groß-, 4 Mittel- und 6 Kleinstädte) insgesamt rund 3.600 Mode- und Schuheinkäufer befragt. Parallel gab es eine bundesweite Online-Befragung bei 570 weiteren Personen.

Bei den offen gestellten Fragen (keine vorgegebenen Antwortmöglichkeiten) zeigten sich vor allem zwei Problembereiche:

  1. Mehr als die Hälfte der Modekunden stört sich am unattraktiven Erscheinungsbild (Leerstände, schlechter baulicher Zustand, Ramschläden, wenig Grün, zu viel Müll und Dreck).
  2. Fast die Hälfte kritisiert die schlechte Erreichbarkeit der Innenstädte. Das betrifft zuerst die Pkw-Kunden, aber auch der ÖPNV wird als zu unpünktlich und zu wenig verlässlich bewertet. Dabei reisten 45 Prozent der Befragten mit dem Auto an, 36 Prozent mit Bus und Bahn, 10 Prozent per Fahrrad und 7 Prozent kamen zu Fuß.

Problematisch ist der zweite Problempunkt, weil laut der Befragung im Durchschnitt die Käuferquote bei den Pkw-Kunden mit 43 Prozent besonders hoch ist. Wer mit dem ÖPNV anreist, kauft noch zu 34 Prozent Bekleidung, Schuhe und Accessoires. Fahrradfahrer und Fußgänger rangieren mit Kaufquoten von 27 und 22 Prozent am Ende.
 
Zudem kaufen die Pkw-Kunden überdurchschnittlich viele Teile ein: 45 Prozent zwei bis drei Teile, 12 Prozent vier bis fünf Teile und 10 Prozent mehr als fünf Teile. Bei Nutzern von Bus und Bahn sind dies noch 53 Prozent (2 bis 3 Teile), acht Prozent (4 bis 5 Teile) bzw. vier Prozent (über 5 Teile). Wer dagegen zu Fuß oder per Fahrrad in die City kommt, kauft so gut wie nie mehr als drei Teile.
 
Auch im Mode- und Schuhhandel sehen die Kunden zum Teil noch Defizite. Bei der Frage nach den Wünschen der Modekunden an den Handel landete „mehr Events“ mit einer Quote von 40 Prozent vorne. Auf den weiteren Plätzen folgen der Wunsch nach schöneren Geschäften (39 Prozent), mehr individuelle Stilberatung (36 Prozent), bessere Verknüpfung von online und offline-Angeboten (35 Prozent), inspirierendere Sortimente (33 Prozent) und mehr Sitzgelegenheiten/Chill-Bereiche in den Geschäften (31 Prozent).
 
Bestätigt hat die BTE-Kundenbefragung, dass der Modeeinkauf mit einer Quote von fast zwei Drittel nach wie vor den wichtigsten Grund zum Besuch der Innenstädte darstellt. Jeder zweite Modeeinkauf wird dabei mit anderen Aktivitäten gekoppelt wie Arbeit, Behördengänge oder – vor allem am Samstag – Besuche der Gastronomie oder kulturelle Aktivitäten.
 
Als wichtigste Innenstadt-Branche müsse der Textil- und Schuhhandel damit ein hohes Interesse an der Attraktivität des eigenen Standorts haben. Der BTE appelliert daher an alle Mode- und Schuhhändler, sich vor Ort in den entsprechenden Verbänden und Werbegemeinschaften zu engagieren.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

Steffen Jost, Rolf Pangels Foto BTE
Steffen Jost, Rolf Pangels vor dem BGH
27.07.2023

BGH hebt OLG-Urteils zu Sonntagsöffnungen des Zweibrücken Fashion Outlets aufgrund Flugplatznähe auf

Der I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hat am 27. Juli 2023 ein Urteil des OLG Zweibrücken vom 4. August 2022 (Az. I ZR 144/22) aufgehoben und an es zurückverwiesen. Der BGH stellte fest, dass es bei der Zulassung von verkaufsoffenen Sonntagen im Zweibrücken Fashion Outlet (ZFO) entgegen der seinerzeitigen Annahme des OLG sehr wohl relevant ist, dass am Flugplatz Zweibrücken seit dem Jahr 2014 kein kommerzieller Linienflugverkehr mehr stattfindet. Veränderten sich die maßgeblichen Umstände, müssten Verordnungen auch überprüft werden. Eine Verordnung kann sodann rechtswidrig werden, wenn sich die maßgeblichen Umstände ändern.
 

Der I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hat am 27. Juli 2023 ein Urteil des OLG Zweibrücken vom 4. August 2022 (Az. I ZR 144/22) aufgehoben und an es zurückverwiesen. Der BGH stellte fest, dass es bei der Zulassung von verkaufsoffenen Sonntagen im Zweibrücken Fashion Outlet (ZFO) entgegen der seinerzeitigen Annahme des OLG sehr wohl relevant ist, dass am Flugplatz Zweibrücken seit dem Jahr 2014 kein kommerzieller Linienflugverkehr mehr stattfindet. Veränderten sich die maßgeblichen Umstände, müssten Verordnungen auch überprüft werden. Eine Verordnung kann sodann rechtswidrig werden, wenn sich die maßgeblichen Umstände ändern.
 
BTE-Präsident Steffen Jost (Modehaus Jost, Grünstadt), der mehrere Modehäuser u.a. in der Südpfalz betreibt, hatte mit finanzieller und sachinhaltlicher Unterstützung des BTE gegen einen Store innerhalb des ZFO geklagt. Denn dort dürfen die Geschäfte aufgrund einer älteren rheinland-pfälzischen Sonderregelung ohne einen jeweils konkreten Anlassbezug, primär aufgrund der Nähe zum Flugplatz Zweibrücken, „automatisch“ jährlich an 16 Sonntagen öffnen, obwohl der Linienflugverkehr am Flugplatz - der seinerzeit als maßgeblich Vorrausetzung für besagte Sonderregelung galt - schon seit Jahren eingestellt ist. Dagegen ist dem stationären Einzelhandel in Rheinland-Pfalz und in der Region rund um das Outlet eine Öffnung nur an bis zu vier Sonntagen erlaubt - und auch nur dann, wenn ein konkreter Anlass - bürokratisch aufwendig - nachgewiesen wird. Der Anteil der Sonntagsöffnungen am Gesamtumsatz des ZFO ist nach BTE-Berechnungen mit 30 bis 35 Millionen € (brutto) signifikant. Es resultieren etwa 15 Prozent des jährlichen Gesamtumsatzes des ZFO Zweibrücken aus den zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntagen. Bricht man den Umsatzentzug allein durch die Sonntagsöffnungen auf das Einzugsgebiet herunter, ergeben sich spürbare negative Auswirkungen für den dort ansässigen Einzelhandel. Wird das ZFO überdies - wie geplant - um rund 8.500 qm Verkaufsfläche vergrößert, werden sich auch dessen Sonntagsumsätze weiter erhöhen.

In den beiden Vorinstanzen war Jost jeweils unterlegen. Das OLG Zweibrücken hatte zuletzt angenommen, dem beklagten Store innerhalb des ZFO sei keine unlautere Wettbewerbshandlung gemäß §§ 3, 3a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vorzuwerfen, weil die Landesverordnung zur Durchführung von § 7 Abs. 2 des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz ihr Verhalten legitimiere. Die nachträgliche Veränderung der für den Erlass der Verordnung bestimmenden Umstände, also die Einstellung des Verkehrsflugbetriebs, habe nicht dazu geführt, dass die Landesverordnung zur Durchführung des § 7 Abs. 2 Ladenöffnungsgesetzes automatisch unwirksam geworden sei.

Diese Argumentation hat der BGH nunmehr zurückgewiesen. Das OLG Zweibrücken muss die Rechtswidrigkeit der Landesverordnung zur Durchführung des § 7 Abs. 2 des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz überprüfen. Ebenso ist das OLG in der Pflicht, zu weiteren Tatbestandsvoraussetzungen (z.B. regionale Wirtschaftsförderung) Aussagen zu treffen.

BTE-Präsident Jost und BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels konstatieren: „Mit dem Urteil des BGH wird eine jahrelange und massive Ungleichbehandlung de facto ein Ende finden müssen. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz ist nunmehr höchstrichterlich zum Handeln aufgefordert, nachdem sie jahrelang bewusst nichts gegen den offensichtlichen Missstand unternommen hat.“

BTE-Hauptgeschäftsführer Pangels betont, dass man den weiteren Prozess sehr aufmerksam verfolgen und der Landesregierung genau auf die Finger schauen werde.

Pangels unterstreicht nochmals, dass sowohl Jost als Unternehmen als auch der BTE insgesamt in der Sache für die Interessen vieler Händler in der Region gekämpft haben. „Sollte es, aus welchen Gründen auch immer, weiterhin zu einer einseitigen Bevorteilung des ZFO gegenüber dem Einzelhandel in den Innenstädten im Einzugsbereich kommen, stehen zahlreiche Händler für entsprechende Klagen bereit. Viele Händler haben durch unser entschlossenes Handel Mut geschöpft, sich gegen offensichtlich rechtswidrige Praktiken zur Wehr zu setzen“, so Pangels abschließend.

Weitere Informationen:
Outlet Outlet- Center Sonntagsöffnung
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

01.02.2023

HDE-Prognose: Preisbereinigt sinken 2023 Umsätze im Einzelhandel um drei Prozent

Knapp die Hälfte des Einzelhandels in Deutschland erwartet Umsätze auf Vorjahresniveau oder knapp darüber, etwa ein Drittel eine Umsatzentwicklung leicht unter Vorjahr, 18 Prozent gehen von deutlichen Umsatzrückgängen aus. Das ergab eine aktuelle Umfrage des Handelsverbandes Deutschland (HDE) unter rund 900 Handelsunternehmen. Der HDE geht für das laufende Jahr von einem preisbereinigten Umsatzminus von drei Prozent aus.

„Der Einzelhandel behauptet sich 2023 unter nach wie vor schwierigen Bedingungen gut, verliert jedoch leicht an Boden. Die Zahl der Betriebe im Handel wird weiter sinken. Das Umfeld bleibt von Unsicherheit geprägt, jedoch bietet die Digitalisierung nach wie vor große Chancen“, so HDE-Präsident Alexander von Preen. Die HDE-Prognose von real minus drei Prozent, entspricht einem nominalen Plus von zwei Prozent. Dabei bleibt der Online-Handel Wachstumstreiber. So geht der HDE für diesen Teilbereich von einem nominalen Plus von acht Prozent im Vorjahresvergleich aus, was einem preisbereinigten Wachstum von vier Prozent entspricht.

Knapp die Hälfte des Einzelhandels in Deutschland erwartet Umsätze auf Vorjahresniveau oder knapp darüber, etwa ein Drittel eine Umsatzentwicklung leicht unter Vorjahr, 18 Prozent gehen von deutlichen Umsatzrückgängen aus. Das ergab eine aktuelle Umfrage des Handelsverbandes Deutschland (HDE) unter rund 900 Handelsunternehmen. Der HDE geht für das laufende Jahr von einem preisbereinigten Umsatzminus von drei Prozent aus.

„Der Einzelhandel behauptet sich 2023 unter nach wie vor schwierigen Bedingungen gut, verliert jedoch leicht an Boden. Die Zahl der Betriebe im Handel wird weiter sinken. Das Umfeld bleibt von Unsicherheit geprägt, jedoch bietet die Digitalisierung nach wie vor große Chancen“, so HDE-Präsident Alexander von Preen. Die HDE-Prognose von real minus drei Prozent, entspricht einem nominalen Plus von zwei Prozent. Dabei bleibt der Online-Handel Wachstumstreiber. So geht der HDE für diesen Teilbereich von einem nominalen Plus von acht Prozent im Vorjahresvergleich aus, was einem preisbereinigten Wachstum von vier Prozent entspricht.

Zwar geben in der HDE-Umfrage 36 Prozent der Befragten an, einen eigenen Online-Shop zu betreiben, 19 Prozent verkaufen Waren über Online-Marktplätze – manche nutzen auch beide Modelle parallel. 56 Prozent aber verkaufen keine Waren im Internet. „Die Digitalisierung ist im Einzelhandel längst angekommen. Sie bietet auch für die mehr als 50 Prozent unserer Händlerinnen und Händler, die aktuell noch keine Waren im Internet anbieten, große Chancen“, so von Preen. Nach den coronabedingten Geschäftsschließungen müsse künftig vor allem der Mittelstand mit Coachings und Abschreibungsmöglichkeiten unterstützt werden, denn finanzielle Rücklagen seien krisenbedingt meist aufgebraucht.

Entscheidend für den Erfolg des Handels wird es sein, dem sich verschärfenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Zwar hat die Branche über die Krisen der vergangenen Jahre hinweg ihr Stellenangebot weiter ausgebaut, kann aber nicht alle Arbeitsplätze besetzen. Aktuell sind nach den Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zum Stichtag 30. Juni 2022 mehr als 3,1 Millionen Menschen im Einzelhandel beschäftigt, das ist ein Plus von 1,6 Prozent im Vergleich zum Juni 2021. Doch die HDE-Umfrage zeigt, dass 63 Prozent der Händlerinnen und Händler unter Arbeitskräftemangel leiden. Von Preen: „Wir müssen künftig noch besser die Attraktivität des Einzelhandels und seiner Arbeitsplätze mit einer Vielfalt an Entwicklungsmöglichkeiten darstellen. Aktuelle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit machen deutlich, dass zuletzt mehr als 50.000 Stellen in der Branche offen waren. Daraus erwachsen große Herausforderungen – gerade für eine Branche im Umbruch.“ Der HDE startete deshalb vor kurzem die Ausbildungskampagne Karriere Handel (www.karriere-handel.de). Zudem fordert der Verband eine Investitions- und Innovationsoffensive für die Berufsschulen und mehr Anerkennung für die Chancen und Vorteile einer dualen Berufsausbildung.

Weitere Informationen:
HDE Umsatzprognose
Quelle:

HDE

07.07.2022

BTE fordert Politik auf, Ladenöffnung sicherzustellen

Angesichts des kürzlich vorgelegten Berichts des Sachverständigenausschusses und der laufenden Beratungen um das neue Infektionsschutzgesetz fordert der BTE die Politik auf, künftig auf unangemessene und wissenschaftlich kaum noch begründbare Corona-Maßnahmen zu verzichten. Schließlich gebe es auch mehr als zwei Jahre nach Beginn der Pandemie keinerlei Belege, dass im Nonfood-Handel ein erhöhtes Infektionsrisiko für die Kunden existiert. Die Schließung von Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäften in 2020 und 2021 sei also epidemiologisch sinnlos und willkürlich gewesen, so der Verband. „Zudem bestehen heute ernsthafte Zweifel, ob die Zugangsbeschränkungen für den stationären Handel angesichts der unsicheren wissenschaftlichen Datenlage überhaupt verfassungsgemäß sind“, konstatiert BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.
 

Angesichts des kürzlich vorgelegten Berichts des Sachverständigenausschusses und der laufenden Beratungen um das neue Infektionsschutzgesetz fordert der BTE die Politik auf, künftig auf unangemessene und wissenschaftlich kaum noch begründbare Corona-Maßnahmen zu verzichten. Schließlich gebe es auch mehr als zwei Jahre nach Beginn der Pandemie keinerlei Belege, dass im Nonfood-Handel ein erhöhtes Infektionsrisiko für die Kunden existiert. Die Schließung von Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäften in 2020 und 2021 sei also epidemiologisch sinnlos und willkürlich gewesen, so der Verband. „Zudem bestehen heute ernsthafte Zweifel, ob die Zugangsbeschränkungen für den stationären Handel angesichts der unsicheren wissenschaftlichen Datenlage überhaupt verfassungsgemäß sind“, konstatiert BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.
 
Für die gesamte Outfitbranche sei die Öffnungsfrage überlebenswichtig. Schließlich litten stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte handelsweit mit Abstand am stärksten unter den Zwangsmaßnahmen, da saisonale Modekäufe in der Regel nicht von den Kunden nachgeholt werden. „Und aufgrund der aktuell schlechten Konsumstimmung liegen die Umsätze im ersten Halbjahr vielfach immer noch deutlich unter dem Vor-Corona-Niveau“, berichtet der BTE-Hauptgeschäftsführer.
 
Nach über zwei Jahren Pandemie, die laut BTE-Berechnungen zu Umsatzausfällen von insgesamt rund 15 Milliarden geführt haben, sind die Rücklagen vieler Unternehmer aufgebraucht und die staatlichen Hilfen waren vielfach unzureichend. „Tausende stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte werden daher erneute gravierende Corona-Zugangsbeschränkungen oder sogar Lockdowns wirtschaftlich nicht verkraften können“, prognostiziert Pangels.
 
Pangels appelliert an die Politik: “Wir wollen unsere Geschäfte offenlassen und unsere motivierten und qualifizierten Mitarbeiter nicht für fragwürdige Zugangskontrollen einsetzen. Lassen Sie uns unseren Job machen! Dieses Land steht vor der härtesten wirtschafts- und sozialpolitischen Krise seit der Wiedervereinigung. In dieser Situation können Milliarden-teure und damit volkswirtschaftlich nicht mehr finanzierbare Verkaufseinschränkungen oder Geschäftsschließungen keine adäquaten Mittel sein!“

Weitere Informationen:
Lockdown Coronakrise
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

Rolf Pangels
Rolf Pangels
25.02.2022

BTE: Überbrückungshilfe deckt nur 16 Prozent der Umsatzausfälle im Outfithandel

Nach Aussagen des Bundeswirtschaftsministeriums gegenüber der Fachzeitschrift „TextilWirtschaft“ hat der stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel bislang rund 2,42 Mrd. Euro an Corona-Hilfen (ohne Kurzarbeitergeld) erhalten, der weitaus überwiegende Teil davon im Rahmen der sog. Überbrückungshilfe III. „Auf den ersten Blick ist das viel, deckt aber tatsächlich nur einen Bruchteil der entstandenen Verluste“, berichtet BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.
 
So hat der gesamte stationäre Outfithandel nach Berechnungen des BTE als Folge der verordneten Geschäftsschließungen und weiterer Beschränkungen (z.B. 2G) seit März 2020 insgesamt rund 15 Mrd. Euro an Umsatz verloren. Die staatlichen Unterstützungszahlen kompensieren also nur 16 Prozent der Umsatzausfälle, 84 Prozent der Verluste tragen die Unternehmen. Pangels: „Eine von einzelnen Politikern und Wirtschaftswissenschaftlern vermutete Überkompensation der entstandenen Schäden ist daher absolut haltlos!“
 

Nach Aussagen des Bundeswirtschaftsministeriums gegenüber der Fachzeitschrift „TextilWirtschaft“ hat der stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel bislang rund 2,42 Mrd. Euro an Corona-Hilfen (ohne Kurzarbeitergeld) erhalten, der weitaus überwiegende Teil davon im Rahmen der sog. Überbrückungshilfe III. „Auf den ersten Blick ist das viel, deckt aber tatsächlich nur einen Bruchteil der entstandenen Verluste“, berichtet BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.
 
So hat der gesamte stationäre Outfithandel nach Berechnungen des BTE als Folge der verordneten Geschäftsschließungen und weiterer Beschränkungen (z.B. 2G) seit März 2020 insgesamt rund 15 Mrd. Euro an Umsatz verloren. Die staatlichen Unterstützungszahlen kompensieren also nur 16 Prozent der Umsatzausfälle, 84 Prozent der Verluste tragen die Unternehmen. Pangels: „Eine von einzelnen Politikern und Wirtschaftswissenschaftlern vermutete Überkompensation der entstandenen Schäden ist daher absolut haltlos!“
 
Ganz im Gegenteil würden die staatlichen Hilfen für den stationären Modehandel bei weitem nicht ausreichend sein. Die konkrete Ausgestaltung der Überbrückungshilfen habe dazu geführt, dass viele Kosten nicht angesetzt werden konnten. „Es ist daher kein Wunder, dass nach einer BTE-Erhebung im letzten Jahr rund die Hälfte aller Mode-, Schuh- und Lederwarenhändler in den roten Zahlen gelandet sind“, weiß Pangels. „Tausende stationäre Unternehmen haben nur überlebt, weil die Inhaber ihre Rücklagen und Altersversorgungen aufgelöst haben.“
 
Die verordneten Verkaufsbeschränkungen mit den nachfolgenden Umsatzverlusten könnten von der Politik auch keinesfalls als normales unternehmerisches Risiko bewertet werden. Schließlich gebe es auch zwei Jahre nach Beginn der Pandemie keinerlei Belege, dass es im Nonfood-Handel ein erhöhtes Infektionsrisiko gegeben hat. Die Schließung von Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäften sei also epidemiologisch sinnlos und im Vergleich z.B. zu den - trotz immer wieder bekannt gewordenen Corona-Ausbrüchen - weiterhin geöffneten Industriebetrieben absolut willkürlich gewesen. „Es ist daher nur fair und gerecht, den betroffenen Händlern ihre Verluste in angemessenem Maße zu ersetzen und sie nicht mit Almosen abzuspeisen“, fordert Pangels. So müsse z.B. unbedingt die 30-Prozent-Grenze für die Beantragung von Überbrückungshilfen gesenkt werden. „Wie würden wohl die verantwortlichen Politiker reagieren, wenn sie mit einer haltlosen Begründung zwei Jahre unbezahlt blieben und von ihrem Ersparten leben müssten?“, fragt Pangels.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

06.01.2022

BTE: Textilien/Bekleidung sind „notwendiger Bedarf“

Kurz vor Jahresende hatte die Klage eines Modehändlers dazu geführt, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die 2G-Beschränkung aufgehoben hat. Begründung: Die in der bayerischen Verordnung auftauchende Formulierung „Geschäfte, die der Deckung des täglichen Bedarfs dienen“, sei so zu verstehen, dass auch Bekleidungsgeschäfte unter die Ausnahme von der 2G-Regelung fallen, weil deren Bedeutung für die Allgemeinheit nicht hinter die von Schuhen, Büchern, Schnittblumen oder Gartengeräten zurücktrete und der Bedarf an Kleidung täglich eintreten könne.
 
Allerdings differieren die Verordnungen der einzelnen Bundesländer hinsichtlich der Begrifflichkeiten. Meist ist hier von „Grundbedarf“ oder „notwendigem Bedarf“ die Rede, so dass man für Klagen in anderen Bundesländern die bayerische Argumentation nicht einfach übernehmen kann.
 

Kurz vor Jahresende hatte die Klage eines Modehändlers dazu geführt, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die 2G-Beschränkung aufgehoben hat. Begründung: Die in der bayerischen Verordnung auftauchende Formulierung „Geschäfte, die der Deckung des täglichen Bedarfs dienen“, sei so zu verstehen, dass auch Bekleidungsgeschäfte unter die Ausnahme von der 2G-Regelung fallen, weil deren Bedeutung für die Allgemeinheit nicht hinter die von Schuhen, Büchern, Schnittblumen oder Gartengeräten zurücktrete und der Bedarf an Kleidung täglich eintreten könne.
 
Allerdings differieren die Verordnungen der einzelnen Bundesländer hinsichtlich der Begrifflichkeiten. Meist ist hier von „Grundbedarf“ oder „notwendigem Bedarf“ die Rede, so dass man für Klagen in anderen Bundesländern die bayerische Argumentation nicht einfach übernehmen kann.
 
Zur Unterstützung klagewilliger Unternehmen hat der BTE daher ein Argumentationspapier erstellt, das die Notwendigkeit regelmäßiger Käufe von Textilien und Bekleidung (inkl. Schuhen) verdeutlicht. Es zeigt auf, dass die Mehrzahl der jährlich fast 60 Mode- und Textilkäufe der Bundesbürger bedarfsgetrieben ist, weil die Artikel z.B. verschleißen oder nicht mehr passen. Es eignet sich ggf. auch zur Vorbereitung von Gesprächen mit dem eigenen Landtagsabgeordneten über die unakzeptable Ungleichbehandlung von Einzelhandelsbranchen.
 
Hinweis: Das Argumentationspapier ist auf www.bte.de (Startseite: Informationen für die Branche) abrufbar. Der BTE ist als Verband selbst nicht klageberechtigt.

Weitere Informationen:
2G Klage Stationärer Einzelhandel
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

11.02.2021

Lockdown-Verlängerung: Nächster Supergau für den stationären Fashionhandel

Die nochmalige Verlängerung des Lockdowns bis zum 7. März beurteilen die Fachverbände als weiteren herben Schlag für den stationären Fashionhandel. Das Desaster der Fashionbranche werde sich trotz der von Verbänden und einzelnen Unternehmen immer wieder vorgetragenen Argumente für sichere Öffnungsszenarien weiter fortsetzen. Nach Berechnungen des BTE entgehen dem stationären Fashionhandel selbst im umsatzschwachen Februar jede Woche mehrere hundert Millionen Euro Umsatz. „Per Ende Februar dürften sich die Verluste des Winter-Lockdowns in den Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte damit auf rund 15 Mrd. Euro aufsummiert haben“, rechnet Rolf Pangels, Hauptgeschäftsführer des BTE Handelsverband Textil. „Es ist der blanke Horror“, ergänzt Pangels.
 
Viele Händler und Unternehmen haben zwischenzeitlich auch ihre Rücklagen und Reserven aufgebraucht. Die Gefahr vermehrter Insolvenzen steigt von Tag zu Tag. Und vor allem auch die Mitarbeiter der Branche haben immer mehr Angst um die Zukunft ihrer Arbeitsplätze.
 

Die nochmalige Verlängerung des Lockdowns bis zum 7. März beurteilen die Fachverbände als weiteren herben Schlag für den stationären Fashionhandel. Das Desaster der Fashionbranche werde sich trotz der von Verbänden und einzelnen Unternehmen immer wieder vorgetragenen Argumente für sichere Öffnungsszenarien weiter fortsetzen. Nach Berechnungen des BTE entgehen dem stationären Fashionhandel selbst im umsatzschwachen Februar jede Woche mehrere hundert Millionen Euro Umsatz. „Per Ende Februar dürften sich die Verluste des Winter-Lockdowns in den Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte damit auf rund 15 Mrd. Euro aufsummiert haben“, rechnet Rolf Pangels, Hauptgeschäftsführer des BTE Handelsverband Textil. „Es ist der blanke Horror“, ergänzt Pangels.
 
Viele Händler und Unternehmen haben zwischenzeitlich auch ihre Rücklagen und Reserven aufgebraucht. Die Gefahr vermehrter Insolvenzen steigt von Tag zu Tag. Und vor allem auch die Mitarbeiter der Branche haben immer mehr Angst um die Zukunft ihrer Arbeitsplätze.
 
Im März werde sich diese Situation noch einmal dramatisch verschärfen. Der Start in die Frühjahrsaison und speziell die Wochen vor Ostern sind für die Fashionbranche eine der wichtigsten Verkaufszeiträume. „Wenn die Geschäfte dann noch geschlossen sind, wird das vielen Fashionhändlern endgültig das Genick brechen und zusätzliche Leerstände in den Innenstädten hinterlassen!“, prognostiziert Pangels.
 
Unverständlich sei die weitere Schließung der Geschäfte auch deshalb, weil zahlreiche und unabhängig voneinander erstellte Studien und Gutachten belegten, dass der stationäre Einzelhandel kein Hotspot für Corona-Infektionen ist. Pangels: „Der Fashionhandel leistet also ein sinnloses Sonderopfer zur Pandemiebekämpfung, während so manch dubiose Online-Verkaufsplattform von der Politik mit zusätzlichem Umsatz und Gewinn beglückt wird. Die Politik opfert derzeit die Fashionbranche auf dem Altar einer scheinbar einzig möglichen Strategie zur Covid-Bekämpfung: der Schließung von Geschäften“.
 
Die Verbesserungen bei der Überbrückungshilfe III seien für den Fashionhandel zwar durchaus erfreulich, könnten aber bei weitem nicht die horrenden Umsatzausfälle und Verluste, die sich durch die Geschäftsschließungen ergeben, ausgleichen.

Weitere Informationen:
Coronavirus Stationärer Einzelhandel
Quelle:

BTE / BDSE / BLE

09.09.2020

Stationärer Modehandel verliert fünf Milliarden Euro Umsatz

  • BTE kritisiert Gewerkschaft ver.di

Die Corona-Pandemie hat dem stationären Modefachhandel in der Saison Frühjahr/Sommer 2020 einen historisch einmaligen Umsatzeinbruch beschert. Nach ersten Hochrechnungen des BTE Handelsverband Textil fielen die Umsätze von März bis August gegenüber 2019 um rund ein Drittel. „Boutiquen und Modehäuser haben damit im Vergleich zum Vorjahr etwa fünf Milliarden Euro Umsatz verloren“, rechnet BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels vor.

Gleichzeitig hat es eine massive Verschiebung in Richtung Online-Shopping gegeben. Seit April hat der Online-Handel in jedem Monat im zweistelligen Prozentbereich zulegen können. Pangels: „Die Schere zwischen stationärem Modehandel und Online-Handel ist damit weiter auseinander gegangen.“

Damit sich diese Entwicklung in den nächsten Wochen und Monaten nicht verfestigt, benötigt speziell der innerstädtische (Mode)Fachhandel bessere Rahmen- bzw. Verkaufsbedingungen. Absolut unverständlich ist für Pangels in diesem Zusammenhang die Haltung der Gewerkschaft ver.di, die zuletzt mit Klagen etliche verkaufsoffene Sonntage verhindert hat.

  • BTE kritisiert Gewerkschaft ver.di

Die Corona-Pandemie hat dem stationären Modefachhandel in der Saison Frühjahr/Sommer 2020 einen historisch einmaligen Umsatzeinbruch beschert. Nach ersten Hochrechnungen des BTE Handelsverband Textil fielen die Umsätze von März bis August gegenüber 2019 um rund ein Drittel. „Boutiquen und Modehäuser haben damit im Vergleich zum Vorjahr etwa fünf Milliarden Euro Umsatz verloren“, rechnet BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels vor.

Gleichzeitig hat es eine massive Verschiebung in Richtung Online-Shopping gegeben. Seit April hat der Online-Handel in jedem Monat im zweistelligen Prozentbereich zulegen können. Pangels: „Die Schere zwischen stationärem Modehandel und Online-Handel ist damit weiter auseinander gegangen.“

Damit sich diese Entwicklung in den nächsten Wochen und Monaten nicht verfestigt, benötigt speziell der innerstädtische (Mode)Fachhandel bessere Rahmen- bzw. Verkaufsbedingungen. Absolut unverständlich ist für Pangels in diesem Zusammenhang die Haltung der Gewerkschaft ver.di, die zuletzt mit Klagen etliche verkaufsoffene Sonntage verhindert hat.

Juristisch sind die Urteile zwar kaum angreifbar, die Gewerkschaft gefährdet mit ihrer starren und Umsatz verhindernden Haltung jedoch zahlreiche Arbeitsplätze speziell im beratungsorientierten Modefachhandel. Denn aktuelle Daten aus dem Online-Handel belegen, dass der Sonntag der mit Abstand beliebteste Tag für den Modeeinkauf im Internet ist. „Es gibt also viele Kunden, die am Sonntag Zeit und Lust zum Modeeinkauf haben“, folgert Pangels. Der BTE fordert ver.di daher auf, ihre derzeitige Blockadehaltung bei den noch anstehenden verkaufsoffenen Sonntagen aufzugeben, um die Verluste der Unternehmen nicht noch weiter zu erhöhen.

Dabei befürwortet der BTE-Hauptgeschäftsführer keinesfalls eine vollständige Freigabe der Sonntage als Einkauftage. Vorstellen kann er sich bis zu 12 verkaufsoffene Sonntage, die auch ohne Anlassbezug zulässig sein sollten. Pangels: „So könnte die Sonntags-Privilegierung des Onlinehandel zumindest abgemildert werden“.

Dass auch die Mitarbeiter im Modehandel dabei mitziehen, ist sich Pangels sicher. Nach einer aktuellen Umfrage der FDP-Fraktion im NRW-Landtag befürworten immerhin 54 Prozent der Beschäftigten im Einzelhandel häufigere Sonntagsöffnungen wegen der Corona-Pandemie. „Vor einer Klage gegen einen verkaufsoffenen Sonntag sollte ver.di besser einmal die Mehrheitsmeinung der Mitarbeiter im betroffenen City-Handel abfragen“, fordert Pangels.

Weitere Informationen:
Coronavirus ver.di
Quelle:

BTE Handelsverband Textil

BTE: Vorgaben des Streitbeilegungsgesetzes unbedingt umsetzen ©BTE
BTE Logo
18.12.2017

BTE: Vorgaben des Streitbeilegungsgesetzes unbedingt umsetzen

  • Viele mittelständische Händler betroffen

Bereits seit dem 1. Februar 2017 müssten gemäß den Regelungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (§§ 36, 37 VSBG) tausende Einzelhändler die Verbraucher informieren, ob und ggf. bei welcher Schlichtungsstelle das Unternehmen im Streitfall an einem Streitbeilegungsverfahren teilnimmt. Dies ist jedoch nach BTE-Recherchen von etlichen betroffenen Unternehmen noch nicht umgesetzt worden.

Hinweis: Die Informationen müssen schon vor Entstehen einer Streitigkeit erfolgen, wenn das Unternehmen mehr als 10 Personen beschäftigt und eine Website (auch ohne Einkaufsmöglichkeit!) unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet. Die Information über die Streitbeilegung muss dann auf der Website bzw. in den AGB veröffentlicht werden. Mitglieder im Einzelhandelsverband können ein Merkblatt des HDE Handelsverband Deutschland mit Details zu den neuen Vorgaben und Hinweise zur rechtskonformen Umsetzung downloaden unter www.einzelhandel.de.

  • Viele mittelständische Händler betroffen

Bereits seit dem 1. Februar 2017 müssten gemäß den Regelungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (§§ 36, 37 VSBG) tausende Einzelhändler die Verbraucher informieren, ob und ggf. bei welcher Schlichtungsstelle das Unternehmen im Streitfall an einem Streitbeilegungsverfahren teilnimmt. Dies ist jedoch nach BTE-Recherchen von etlichen betroffenen Unternehmen noch nicht umgesetzt worden.

Hinweis: Die Informationen müssen schon vor Entstehen einer Streitigkeit erfolgen, wenn das Unternehmen mehr als 10 Personen beschäftigt und eine Website (auch ohne Einkaufsmöglichkeit!) unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet. Die Information über die Streitbeilegung muss dann auf der Website bzw. in den AGB veröffentlicht werden. Mitglieder im Einzelhandelsverband können ein Merkblatt des HDE Handelsverband Deutschland mit Details zu den neuen Vorgaben und Hinweise zur rechtskonformen Umsetzung downloaden unter www.einzelhandel.de.

Rechtlich bislang immer noch nicht endgültig geklärt ist, ob die Informationspflicht auch für Unternehmensauftritte bei Plattformen wie Facebook oder Instagram gilt. Die Rechtsprechung in dieser Frage ist uneinheitlich. Die Tendenz scheint aber dahin zu gehen, dass eine entsprechende Verlinkung auf den Plattformen notwendig ist.

Fazit: Die Informationspflichten sollten unbedingt beachtet werden. Denn versäumt ein Unternehmer die vorgeschriebenen neuen Verbraucherinformationen, kann er nach dem Unterlassungsklagegesetz abgemahnt werden. Der Verbraucher kann zudem ggf. Schadensersatzansprüche wegen Verletzung vorvertraglicher oder vertraglicher Pflichten geltend machen. Es besteht zudem bei einem Verzicht auf die vorgeschriebenen Informationen der Verbraucher die Gefahr, dass gegen den Unternehmer ein kostenpflichtiges Streitbeilegungsverfahren eingeleitet (§ 30 Abs. 5 S. 2 VSBG) und anschließend - ggf. sogar ohne seine aktive Mitwirkung - einen Schlichtungsvorschlag unterbreitet wird (§ 30 Abs. 4 VSBG).

Weitere Informationen:
BTE Einzelhandel
Quelle:

BTE e.V.

Neue Fakten aus Europas Sweatshops © Public Eye
Näherinnen in der Armutsfalle: Neue Fakten aus Europas Sweatshops
09.11.2017

Näherinnen in der Armutsfalle: Neue Fakten aus Europas Sweatshops

Zürich/Lausanne - Ein neuer Bericht der Clean Clothes Campaign dokumentiert Hungerlöhne in der Textilindustrie von Ost- und Südosteuropa. In der Ukraine etwa verdienen viele Arbeiterinnen trotz Überstunden nur 89 Euro im Monat. Ein existenzsichernder Lohn, von dem eine Familie leben kann, müsste fünf Mal höher sein. Auch das Schweizer Unternehmen Triumph lässt in der Ukraine unter solchen Bedingungen produzieren.

Der veröffentlichte Report „Europas Sweatshops“ zeigt schwere Missstände in den Produktionsstätten internationaler Modekonzerne in Ost und Südosteuropa auf. Die Befragung von über 100 ArbeiterInnen in Schuh- und Modefabriken in Ungarn, Serbien und der Ukraine offenbart, dass viele massive Überstunden leisten müssen, um überhaupt ihre Produktionsvorgaben zu schaffen. Doch auch dann verdienen sie kaum mehr als den gesetzlichen Mindestlohn. Für die Bekleidungsindustrie sind die Länder Ost- und Südosteuropa ein Billiglohnparadies. Viele werben mit „Made in Europe“ und suggerieren, in Europa würde fair produziert. Doch viele der dortigen 1,7 Millionen ArbeiterInnen leben in bitterer Armut, sind überschuldet und überarbeitet.

Zürich/Lausanne - Ein neuer Bericht der Clean Clothes Campaign dokumentiert Hungerlöhne in der Textilindustrie von Ost- und Südosteuropa. In der Ukraine etwa verdienen viele Arbeiterinnen trotz Überstunden nur 89 Euro im Monat. Ein existenzsichernder Lohn, von dem eine Familie leben kann, müsste fünf Mal höher sein. Auch das Schweizer Unternehmen Triumph lässt in der Ukraine unter solchen Bedingungen produzieren.

Der veröffentlichte Report „Europas Sweatshops“ zeigt schwere Missstände in den Produktionsstätten internationaler Modekonzerne in Ost und Südosteuropa auf. Die Befragung von über 100 ArbeiterInnen in Schuh- und Modefabriken in Ungarn, Serbien und der Ukraine offenbart, dass viele massive Überstunden leisten müssen, um überhaupt ihre Produktionsvorgaben zu schaffen. Doch auch dann verdienen sie kaum mehr als den gesetzlichen Mindestlohn. Für die Bekleidungsindustrie sind die Länder Ost- und Südosteuropa ein Billiglohnparadies. Viele werben mit „Made in Europe“ und suggerieren, in Europa würde fair produziert. Doch viele der dortigen 1,7 Millionen ArbeiterInnen leben in bitterer Armut, sind überschuldet und überarbeitet.

Die gesetzlichen Mindestlöhne, die oft auch die tatsächlichen Löhne der häufig erfahrenen und qualifizierten Beschäftigten sind, variieren netto zwischen 89 EUR in der Ukraine und 374 EUR in der Slowakei. Damit Arbeiter/innen Existenzlöhne erhalten, von denen eine Familie ihre Grundausgaben decken kann, müssten die Gehälter vier bis fünf Mal höher sein, in der Ukraine etwa 438 Euro. Die gesetzlichen Mindestlöhne in der Region liegen sogar unter den offiziellen Existenzminima und Armutsschwellen der Länder. In jener ukrainischen Fabrik etwa, in der Triumph schon seit Jahren fertigen lässt, kommt über die Hälfte der Befragten in der regulären Arbeitszeit nicht mal auf den gesetzlichen Mindestlohn.

Viele der Interviewten beklagen sich zudem über Hitze und gefährliche Chemikalien, schlechte Hygiene, unbezahlte Überstunden und respektlose ManagerInnen. Es herrscht durchgängig ein Klima der Angst und ständigen Drohung mit Kündigung und Verlagerung. Hauptprofiteure vom Billiglohnsystem in der Region sind internationale Modekonzerne. Die untersuchten Fabriken produzieren u.a. für Benetton, Esprit, GEOX, Triumph und Vero Moda. Die Clean Clothes Campaign fordert diese Unternehmen auf, endlich existenzsichernde Löhne zu zahlen und gemeinsam mit den Zulieferfabriken die aufgedeckten Missstände zu beseitigen.

Weitere Informationen:
Clean Clothes Campaign
Quelle:

Public Eye

BTE e.V.
BTE Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels
24.07.2017

Verärgerung über „Outlet-Lüge“: Minderwertige Markenware und Fake-Reduzierungen in FOC

Dass in Factory Outlet Center (FOC) nicht selten minderwertige Ware mit durchgestrichenen Mondpreisen angeboten werden, hat der Modehandel zumindest schon geahnt. Einen weiteren Beleg für diese These lieferte am 5. Juli 2017 der WDR in dem 45-minütigen TV-Beitrag „Die Outlet-Lüge“, der am gleichen Tag in einer 3-minütigen Kurzversion auch im ARD-Magazin „Brisant“ gezeigt wurde. Etliche verärgerte Modehändler wollen den Link zu der Sendung in der WDR-Mediathek www1.wdr.de/verbraucher/geld/outlet-shopping-nrw-116.html zur Information ihrer Kunden auf ihrer Website oder auf Facebook posten.

Die Redakteure, die bei ihren Recherchen vom BTE unterstützt wurden, zeigten anhand von Stichproben, dass in den FOC in Roermond (NL), Bad Münstereifel und Ochtrup Bekleidung angeboten wurde, die im Vergleich zu der „regulären“ Ware von schlechterer Qualität ist. Betroffen waren Artikel der Marken Hallhuber, Hugo Boss, Levis, Polo Ralph Lauren, Puma und Tommy Hilfiger. Zudem waren die durchgestrichenen Preise anscheinend so nicht verlangt worden, was inzwischen teilweise von der Wettbewerbszentrale abgemahnt wurde.

Dass in Factory Outlet Center (FOC) nicht selten minderwertige Ware mit durchgestrichenen Mondpreisen angeboten werden, hat der Modehandel zumindest schon geahnt. Einen weiteren Beleg für diese These lieferte am 5. Juli 2017 der WDR in dem 45-minütigen TV-Beitrag „Die Outlet-Lüge“, der am gleichen Tag in einer 3-minütigen Kurzversion auch im ARD-Magazin „Brisant“ gezeigt wurde. Etliche verärgerte Modehändler wollen den Link zu der Sendung in der WDR-Mediathek www1.wdr.de/verbraucher/geld/outlet-shopping-nrw-116.html zur Information ihrer Kunden auf ihrer Website oder auf Facebook posten.

Die Redakteure, die bei ihren Recherchen vom BTE unterstützt wurden, zeigten anhand von Stichproben, dass in den FOC in Roermond (NL), Bad Münstereifel und Ochtrup Bekleidung angeboten wurde, die im Vergleich zu der „regulären“ Ware von schlechterer Qualität ist. Betroffen waren Artikel der Marken Hallhuber, Hugo Boss, Levis, Polo Ralph Lauren, Puma und Tommy Hilfiger. Zudem waren die durchgestrichenen Preise anscheinend so nicht verlangt worden, was inzwischen teilweise von der Wettbewerbszentrale abgemahnt wurde.

Das Problem: Bei einer entsprechenden Klage muss nachgewiesen werden, dass der beanstandete Artikel vorher tatsächlich nicht zu dem höheren Preis angeboten wurde. Dies ist extrem schwierig, da es keine rechtlichen Vorgaben gibt, in welchem Umfang oder wie lange der durchgestrichene Preis offiziell gegolten haben muss.

Ungeachtet der rechtlichen Durchsetzbarkeit: Minderwertige Ware als vermeintliches Marken-Schnäppchen an unkritische bzw. unwissende Kunden zu verkaufen, ist kein nachhaltiges Geschäftsmodell und läuft einer kompetenten Markenführung zuwider. Es ist vielmehr Betrug am Kunden – und am Handel, da es die Preisgestaltung des seriösen Modehändlers diskreditiert und die viel beschworene Partnerschaft ad absurdum führt. Offenkundige Qualitätsunterschiede müssen im Sinne einer kompetenten Markenführung gegenüber dem Endkunden - und auch dem Handelskunden - offen kommuniziert werden. Schließlich ist damit zu rechnen, dass weitere entsprechende Medien-Berichte folgen werden!

Abschließend liefert der WDR-Bericht brisante Hintergründe für die Beurteilung geplanter Outlet-Center: Danach ist in den Mietverträgen der FOC in der Regel vorgeschrieben, dass dort überwiegend Ware aus den Vorsaisons oder mit Fehlern verkauft werden soll. Ein Marktkenner berichtete allerdings, dass dies kaum kontrolliert werde, weil Mieter und Vermieter daran kein Interesse haben. Dabei ist eine solche Beschränkung ein wichtiges Argument bei der Genehmigung eines FOC, um den betroffenen Handel zu beruhigen. Erlöschen dadurch eventuell sogar die Betriebsgenehmigungen? Hier müsste man die örtlichen Aufsichtsbehörden stärker in die Pflicht nehmen!

Weitere Informationen:
Outlet Schnäppchen
Quelle:

BTE Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels
BDSE Bundesverband des Deutschen Schuheinzelhandels
An Lyskirchen 14
50676 Köln