From the Sector

Reset
3 results
25.03.2024

Südwesttextil begrüßt Durchbruch beim Nachweisgesetz

Das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) ist Teil des Meseberger Entlastungspakets und soll Entlastungen in Höhe von knapp einer Milliarde Euro pro Jahr bewirken. Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil hatte zuvor kritisiert, dass die Bundesregierung eine signifikante Stellschraube im Nachweisgesetz auslässt, indem lediglich die elektronische Form nicht aber die Textform als Ersatz für die Schriftform vorgesehen war. Die elektronische Form ist aber keine wirkliche Entlastung für Unternehmen. Diese Neuregelung ging Südwesttextil insbesondere in Zeiten des Fachkräftemangels nicht weit genug.

Der Beschluss des Bundeskabinetts am 13. März 2024 sah im Nachweisgesetz nach wie vor keine Verbesserungen im Vergleich zum Referentenentwurf vom 11. Januar 2024 vor. Nun ergab eine Koalitionseinigung, dass im Nachweisgesetz und im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz doch die Textform zugelassen werden soll.

Das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) ist Teil des Meseberger Entlastungspakets und soll Entlastungen in Höhe von knapp einer Milliarde Euro pro Jahr bewirken. Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil hatte zuvor kritisiert, dass die Bundesregierung eine signifikante Stellschraube im Nachweisgesetz auslässt, indem lediglich die elektronische Form nicht aber die Textform als Ersatz für die Schriftform vorgesehen war. Die elektronische Form ist aber keine wirkliche Entlastung für Unternehmen. Diese Neuregelung ging Südwesttextil insbesondere in Zeiten des Fachkräftemangels nicht weit genug.

Der Beschluss des Bundeskabinetts am 13. März 2024 sah im Nachweisgesetz nach wie vor keine Verbesserungen im Vergleich zum Referentenentwurf vom 11. Januar 2024 vor. Nun ergab eine Koalitionseinigung, dass im Nachweisgesetz und im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz doch die Textform zugelassen werden soll.

Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner begrüßt den Durchbruch: „Die Zulassung der im Geschäftsverkehr üblichen und anerkannten Textform im Nachweisgesetz war überfällig und entspricht nun den digitalisierten Personalabteilungen unserer Mitgliedsunternehmen.“ Die bürokratische Belastung für die Unternehmen der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie ist in vielen Bereichen hoch. Südwesttextil sieht daher weiterhin großen Bedarf für den Bürokratieabbau: „Wir nehmen Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann beim Wort, dass auf das Bürokratieentlastungsgesetz weitere Schritte folgen.“

Source:

Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

30.08.2023

Kein Durchbruch - Südwesttextil sieht großen Handlungsbedarf der Bundesregierung

Nach Abschluss der Kabinettsklausur der Bundesregierung, sieht Südwesttextil im vorgestellten 10-Punkte-Plan viele sehr gute Ansätze, aber noch nicht den entscheidenden Durchbruch gerade mit Blick auf die Energiekrise.

Die Frage des Wachstumschancengesetzes stand oben auf der Agenda bei der zweitägigen Kabinettsklausur in Meseberg. Dass die Bundesregierung eine Einigung erzielt hat und von verschiedenen Seiten eine Stärkung von Wirtschaft und Investitionen vorsieht, begrüßt der baden-württembergische Wirtschafts- und Arbeitgeberverband in weiten Teilen. Im Vordergrund müsse stehen, dass die Investitionsprämien dauerhaft eine Perspektive bieten und dass kleine und mittelständische Unternehmen unbürokratisch Förderbedingungen erfüllen können. Auch müssen die angesetzten Werte der aktuellen Inflation angemessen sein und Forschungszulagen einen wesentlichen Anreiz geben, um die Aktivitäten der Wirtschaft in den herausfordernden Zeiten anzukurbeln.

Nach Abschluss der Kabinettsklausur der Bundesregierung, sieht Südwesttextil im vorgestellten 10-Punkte-Plan viele sehr gute Ansätze, aber noch nicht den entscheidenden Durchbruch gerade mit Blick auf die Energiekrise.

Die Frage des Wachstumschancengesetzes stand oben auf der Agenda bei der zweitägigen Kabinettsklausur in Meseberg. Dass die Bundesregierung eine Einigung erzielt hat und von verschiedenen Seiten eine Stärkung von Wirtschaft und Investitionen vorsieht, begrüßt der baden-württembergische Wirtschafts- und Arbeitgeberverband in weiten Teilen. Im Vordergrund müsse stehen, dass die Investitionsprämien dauerhaft eine Perspektive bieten und dass kleine und mittelständische Unternehmen unbürokratisch Förderbedingungen erfüllen können. Auch müssen die angesetzten Werte der aktuellen Inflation angemessen sein und Forschungszulagen einen wesentlichen Anreiz geben, um die Aktivitäten der Wirtschaft in den herausfordernden Zeiten anzukurbeln.

Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner schildert die Perspektive des Verbandes auf die Ergebnisse der Kabinettssitzung: „Trotz vieler wichtiger Aspekte, bleibt der Durchbruch aus, der einen Schub nach vorne und die Sicherung unserer Wettbewerbsfähigkeit bedeuten würde. Die Beschlüsse der Bundesregierung sind aktuell hart erkämpft und bleiben im unkritischen – und aus Perspektive der Wirtschaft längst überfälligem – Bereich. Zusätzlich zur dringend benötigten Umsetzung der Maßnahmen zur Entbürokratisierung, Unternehmensbesteuerung und Digitalisierung, brauchen wir eine klare Linie, wie Wertschöpfung und Wirtschaften in Zukunft noch in Deutschland möglich sein werden. Wir müssen endlich die Grundlage für Fortschritt schaffen, statt nur aufzuholen!“

Dringend notwendig ist aus Perspektive von Südwesttextil, ein Zustimmen von Kanzler und Finanzminister zum Vorschlag für einen Industriestrompreis aus dem Bundeswirtschaftsministerium. „Auch die energieintensive Produktion der Textil- und Bekleidungsindustrie braucht eine Perspektive, die nicht nur von Winter zu Winter reicht“, erklärt Edina Brenner.

Source:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie

16.05.2023

Nachhaltige Textilbeschaffung durch Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung

Am 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten und regelt verbindlich für in Deutschland ansässige Unternehmen, wie Mensch und Umwelt in globalen Lieferketten zu schützen sind. Doch nicht nur Unternehmen, sondern auch öffentliche Auftraggeber in Deutschland tragen Verantwortung, um Lieferketten nachhaltig zu gestalten.

Konkrete Schritte zu einer nachhaltigeren Ausrichtung der öffentlichen Beschaffung hat die Bundesregierung bei der Weiterentwicklung des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit im Jahr 2021 festgehalten. Das Maßnahmenprogramm soll das Leitprinzip einer nachhaltigen Entwicklung auch im Verwaltungshandeln verankern. Darin hat sie sich unter anderem dazu verpflichtet, 50 Prozent der Textilien (ausgenommen Sondertextilien) nachhaltig zu beschaffen und zur Umsetzung dieses 50-Prozent-Ziels einen Stufenplan zu erarbeiten.

Am 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten und regelt verbindlich für in Deutschland ansässige Unternehmen, wie Mensch und Umwelt in globalen Lieferketten zu schützen sind. Doch nicht nur Unternehmen, sondern auch öffentliche Auftraggeber in Deutschland tragen Verantwortung, um Lieferketten nachhaltig zu gestalten.

Konkrete Schritte zu einer nachhaltigeren Ausrichtung der öffentlichen Beschaffung hat die Bundesregierung bei der Weiterentwicklung des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit im Jahr 2021 festgehalten. Das Maßnahmenprogramm soll das Leitprinzip einer nachhaltigen Entwicklung auch im Verwaltungshandeln verankern. Darin hat sie sich unter anderem dazu verpflichtet, 50 Prozent der Textilien (ausgenommen Sondertextilien) nachhaltig zu beschaffen und zur Umsetzung dieses 50-Prozent-Ziels einen Stufenplan zu erarbeiten.

Der „Stufenplan zur Steigerung der nachhaltigen Beschaffung von Textilien durch Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung“ ist zum 15.03.2023 in Kraft getreten. Er wurde im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) von der Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) und dem Umweltbundesamt (UBA) erarbeitet.

Die Bundesregierung verankert mit dem Stufenplan erstmals jährliche Steigerungsziele zur nachhaltigen Textilbeschaffung. Damit setzt die Bundesregierung ein starkes Signal für eine nachhaltige Beschaffung im Textilbereich und trägt dazu bei, dass Nachhaltigkeit in der Auftragsvergabe zum Standard wird.


Der Stufenplan setzt als handlungsleitendes, politisches Dokument die Ziele und den Organisationsrahmen, in dem die Steigerung der nachhaltigen Textilbeschaffung stattfinden soll.

  • Das Dokument richtet sich grundsätzlich an alle Einrichtungen und Behörden der Bundesverwaltung (entsprechend des Geltungsbereichs des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit).
  • Der Anteil nachhaltig beschaffter Textilien (außer Sondertextilien) soll sukzessive gesteigert und bis 2026 auf mindestens 50 Prozent erhöht werden.
  • „Nachhaltige Textilien“ müssen die im „Leitfaden der Bundesregierung für eine nachhaltige Textilbeschaffung der Bundesverwaltung“ definierten sozialen und ökologischen Anforderungen entlang der Textillieferkette erfüllen. Dies umfasst Anforderungen an die Eigenschaften und Qualitäten des Endprodukts, an den Herstellungsprozess und an die Rohfaserherstellung.
  • Der Stufenplan sieht zahlreiche Unterstützungsangebote vor, um die Behörden und Einrichtung der Bundesverwaltung bei der Umsetzung des 50-Prozent-Ziels zu unterstützen. Dazu zählen beispielsweise Schulungs- und Beratungsangebote sowie Austauschformate.
  • Der Stufenplan sieht auch die stärkere Verankerung unternehmerischer Sorgfaltspflichten in der öffentlichen Textilbeschaffung vor. Dazu sind im Stufenplan entsprechende Pilotprojekte vereinbart worden.
  • Ein jährliches Monitoring stellt die Fortschrittsmessung bei der Steigerung der nachhaltigen Textilbeschaffung sicher und gibt Hinweise auf Optimierungspotentiale.

Weiterführende Links:

Stufenplan zur Steigerung der nachhaltigen Beschaffung von Textilien durch Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung

Leitfaden der Bundesregierung für eine nachhaltige Textilbeschaffung der Bundesverwaltung

Source:

Deutsche Gesellschaft fuer Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH