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19.12.2022

BTE: „Staatskanzlei brüskiert Handel“

Der BTE zeigt sich sehr enttäuscht und gleichzeitig bestürzt von der Antwort der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz auf sein Schreiben vom 7. Juni 2022 bezüglich der erneuten Erweiterung des Zweibrücken Fashion Outlets (ZFO) und der Vielzahl der dort nach Auffassung des Verbandes zu Unrecht erlaubten verkaufsoffenen Sonntage. Auch die Tatsache, dass sich die Staatskanzlei bzw. die Ministerpräsidentin nahezu ein halbes Jahr Zeit genommen hat, um auf das Schreiben überhaupt zu antworten, sorgte beim BTE, den Städten und den Einzelhändlern in der Region für Unverständnis und Irritation.
 
BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels: „Auf die vorgetragenen, berechtigten Sorgen und Nöte der Städte und Einzelhändler geht man überhaupt nicht ein, stattdessen verfängt sich das Schreiben weitestgehend in allgemeine Floskeln. Auch durch den lapidaren Rückverweis auf das Raumordnungsverfahren wird wenig Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme der Ministerpräsidentin vermittelt. Nicht einmal ein Gesprächsangebot zur Klärung strittiger Punkte wird unterbreitet.“
 

Der BTE zeigt sich sehr enttäuscht und gleichzeitig bestürzt von der Antwort der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz auf sein Schreiben vom 7. Juni 2022 bezüglich der erneuten Erweiterung des Zweibrücken Fashion Outlets (ZFO) und der Vielzahl der dort nach Auffassung des Verbandes zu Unrecht erlaubten verkaufsoffenen Sonntage. Auch die Tatsache, dass sich die Staatskanzlei bzw. die Ministerpräsidentin nahezu ein halbes Jahr Zeit genommen hat, um auf das Schreiben überhaupt zu antworten, sorgte beim BTE, den Städten und den Einzelhändlern in der Region für Unverständnis und Irritation.
 
BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels: „Auf die vorgetragenen, berechtigten Sorgen und Nöte der Städte und Einzelhändler geht man überhaupt nicht ein, stattdessen verfängt sich das Schreiben weitestgehend in allgemeine Floskeln. Auch durch den lapidaren Rückverweis auf das Raumordnungsverfahren wird wenig Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme der Ministerpräsidentin vermittelt. Nicht einmal ein Gesprächsangebot zur Klärung strittiger Punkte wird unterbreitet.“
 
Der BTE sieht sich in seiner Einschätzung bestärkt, dass eine ehrliche Auseinandersetzung mit dem Für und Wider einer Erweiterung nicht gewollt sei und die Durchführung des Raumordnungsverfahrens allein dem Zweck diene, eine bereits feststehende Entscheidung durch ein formales Verfahren „abzusegnen“. Das sei Kirchturmpolitik, die auf Kosten der betroffenen Einzelhändler in der Region und zu Lasten lebendiger Innenstädte betrieben werde.
 
Pangels weiter: „Das ZFO soll in einer fünften Erweiterung von 21.000 qm auf 29.500 qm Verkaufsfläche vergrößert werden. Nach Angaben der Investoren/Betreiber und FOC-Gutachter habe die abermalige Erweiterung des ZFO angeblich „keinerlei Auswirkungen auf bestehende Innenstadtstrukturen“. Schenke man diesen Aussagen Glauben, dann werde man das ZFO wohl auf „ewig“ erweitern können, ohne dass davon Gefahren für die Innenstädte in den benachbarten Städten und Regionen entstehen bzw. ausgehen werden. Das, so der Handelsverband, sei ebenso wenig glaubhaft wie nachvollziehbar.“  
 
Der BTE fordert die Ministerpräsidentin und die Landesregierung nochmals auf, sich ihrer Verantwortung für die von der geplanten Erweiterung des ZFO betroffenen, zahlreichen Städten und Einzelhändlern zu stellen und entsprechende Entscheidungen zu treffen. Er erneuerte die Bereitschaft zu einem persönlichen Gesprächsaustausch mit der Ministerpräsidentin.

More information:
BTE FOC
Source:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

08.08.2022

BTE: Ungleichbehandlung von FOC und stationärem Handel

Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken hat am 4. August die Berufung von BTE-Präsident Steffen Jost (Jost Modehäuser, Grünstadt) gegen die Sonntagsöffnungen im Zweibrücker Fashion Outlet zurückgewiesen. Jost hatte mit Unterstützung des BTE gegen einen dortigen Store von Betty Barclay geklagt, weil das FOC Zweibrücken aufgrund einer rheinland-pfälzischen Sonderregelung ohne einen jeweils konkrete Anlassbezug, alleine aufgrund der Nähe zum Flugplatz Zweibrücken, „automatisch“ jährlich an 16 Sonntagen öffnen darf, obwohl der Linienflugverkehr am dortigen Flughafen schon seit Jahren eingestellt ist. Dagegen ist dies dem stationären Einzelhandel in Rheinland-Pfalz und in der Region rund um das Outlet nur an bis zu vier Sonntagen erlaubt - und auch nur dann, wenn ein konkreter Anlass - bürokratisch aufwendig - nachgewiesen wird. Diese massive Ungleichbehandlung ist nach Ansicht des BTE für den betroffenen Einzelhandel wettbewerbsrechtlich nicht mehr hinnehmbar.
 

Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken hat am 4. August die Berufung von BTE-Präsident Steffen Jost (Jost Modehäuser, Grünstadt) gegen die Sonntagsöffnungen im Zweibrücker Fashion Outlet zurückgewiesen. Jost hatte mit Unterstützung des BTE gegen einen dortigen Store von Betty Barclay geklagt, weil das FOC Zweibrücken aufgrund einer rheinland-pfälzischen Sonderregelung ohne einen jeweils konkrete Anlassbezug, alleine aufgrund der Nähe zum Flugplatz Zweibrücken, „automatisch“ jährlich an 16 Sonntagen öffnen darf, obwohl der Linienflugverkehr am dortigen Flughafen schon seit Jahren eingestellt ist. Dagegen ist dies dem stationären Einzelhandel in Rheinland-Pfalz und in der Region rund um das Outlet nur an bis zu vier Sonntagen erlaubt - und auch nur dann, wenn ein konkreter Anlass - bürokratisch aufwendig - nachgewiesen wird. Diese massive Ungleichbehandlung ist nach Ansicht des BTE für den betroffenen Einzelhandel wettbewerbsrechtlich nicht mehr hinnehmbar.
 
Der Vorsitzende Richter Ulf Petry betonte bei der Urteilsverkündung, dass seine Kammer gar nicht über die „allgemeine Rechtmäßigkeit der Sonntagsöffnungen im Outlet“ zu befinden hatte. Vielmehr sei es um die Frage gegangen, ob die von Jost beklagte Modefirma Betty Barclay sich als Mieterin im Outlet einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil gegenüber Josts Modegeschäften in anderen Städten verschafft haben könnte. Dies wurde vom Gericht so nicht gesehen. Weil eine Verordnung der rheinland-pfälzischen Landesregierung dem Zweibrücker Outlet viele Sonntagsöffnungen zugesteht, habe Betty Barclay darauf vertrauen dürfen, dass das Unternehmen sein Geschäft auch dementsprechend so betreiben darf.
 
Die Ungleichbehandlung von FOC und stationärem Handel, so der Verband, sei damit überhaupt nicht thematisiert worden. Allerdings wurde die Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen. Sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliege, werde BTE-Präsident Steffen Jost in enger Abstimmung mit dem BTE das weitere Vorgehen entscheiden.

Source:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren