From the Sector

Reset
204 results
20.02.2018

LDT-Studium: Kurzfristige Anmeldung noch möglich!

Vollzeit-Studium und neues Hybrid-Modell starten
 
Kurzentschlossene können am 5. März 2018 noch mit einem Studium an der LDT Akademie für Mode-Management in Nagold beginnen. Neben dem bewährten Vollzeitstudium startet dann auch das neue Hybrid-Modell, bei dem erstmalig (Fach)Abiturienten auch ohne vorherige Praxiserfahrungen das Studium aufnehmen können.
 
Einzelheiten: Im neuen Hybrid-Modell erwirbt der Student nach zwei Semestern und einer anschließenden sechs- bis zwölfmonatigen Praxisphase in einem Modeunternehmen den neu geschaffenen Abschluss „Fashion Manager LDT“. Im Anschluss daran kann er entweder das Vollzeitmodell in weiteren zwei Semestern regulär beenden oder die 3. bis 5. Phase des Firmenmodells mit einer Partnerfirma absolvieren, um danach den Abschluss „Textilbetriebswirt BTE“ zu erlangen.
 
Hinweis: Der ebenfalls am 5. März startendete Vollzeit-Studiengang führt in vier Semestern zum Abschluss „Textilbetriebswirt BTE“ und qualifiziert für gehobene Positionen in der Mode- und Schuhbranche. Er richtet sich an Bewerber/innen mit Praxiserfahrung, d.h.
Vollzeit-Studium und neues Hybrid-Modell starten
 
Kurzentschlossene können am 5. März 2018 noch mit einem Studium an der LDT Akademie für Mode-Management in Nagold beginnen. Neben dem bewährten Vollzeitstudium startet dann auch das neue Hybrid-Modell, bei dem erstmalig (Fach)Abiturienten auch ohne vorherige Praxiserfahrungen das Studium aufnehmen können.
 
Einzelheiten: Im neuen Hybrid-Modell erwirbt der Student nach zwei Semestern und einer anschließenden sechs- bis zwölfmonatigen Praxisphase in einem Modeunternehmen den neu geschaffenen Abschluss „Fashion Manager LDT“. Im Anschluss daran kann er entweder das Vollzeitmodell in weiteren zwei Semestern regulär beenden oder die 3. bis 5. Phase des Firmenmodells mit einer Partnerfirma absolvieren, um danach den Abschluss „Textilbetriebswirt BTE“ zu erlangen.
 
Hinweis: Der ebenfalls am 5. März startendete Vollzeit-Studiengang führt in vier Semestern zum Abschluss „Textilbetriebswirt BTE“ und qualifiziert für gehobene Positionen in der Mode- und Schuhbranche. Er richtet sich an Bewerber/innen mit Praxiserfahrung, d.h. mit einer abgeschlossenen (kaufmännischen) Ausbildung oder mit Abschluss in einem der Modebranche nahestehenden Beruf. Abiturienten reicht eine rund einjährige vorherige ‚Berufserfahrung‘ in Form einer Anstellung oder eines Praktikums.
 
Die Studieninhalte orientieren sich an den Erfordernissen der Modebranche. Sie bestehen zu zwei Drittel aus BWL und zu einem Drittel aus warenkundlichen und fashion-relevanten Themen, die durch Ordertrainings und Exkursionen zu namhaften Handelsunternehmen und Modehersteller abgerundet werden.
 
Die Studienzeit an der LDT Nagold wird von Partnerhochschulen der LDT weltweit anerkannt. Demzufolge können LDT-Absolventen in Irland, Holland, der USA sowie berufsbegleitend auch in Deutschland innerhalb eines kompakten ‚Top-Up-Bachelor-Programms‘ einen akademischen Abschluss zum Bachelor of Arts ‚International Business‘ oder ‚Marketing‘ erlangen. NEU: Absolventen der LDT mit dem Abschluss ‚Textilbetriebswirt BTE‘ und einer vierjährigen Berufspraxis können direkt in einen Masterstudiengang ‚Fashion & Retail Management‘ an der Partnerhochschule AMD (Akademie Mode & Design) in Düsseldorf, Hamburg, Berlin oder München einsteigen.
 
Hinweis: Nähere Informationen im Internet unter www.ldt.de und https://y.ldt.de/
More information:
LDT Nagold GmbH
Source:

BTE/BLE/VDB

07.02.2018

Neu im BTE-Warengruppenschlüssel: Parfum/Kosmetik

Der BTE-Arbeitskreis „Warengruppenschlüssel“ hat aufgrund von Anfragen aus dem Markt beschlossen, den Bereich Parfümerie in den BTE-Warengruppen aufzunehmen. Damit wird der Entwicklung Rechnung getragen, dass vor allem größere Modehäuser zunehmend Parfum- bzw. Kosmetikartikel in ihr Sortiment aufnehmen.

Die Erweiterung des BTE-Warengruppenschlüssels um die Hauptabteilung 75 „Parfümerie“ erfolgt zum 1. Februar 2018 mit folgenden fünf Hauptwarengruppen: pflegende Kosmetik, dekorative Kosmetik, Damen-Düfte, Herren-Kosmetik und Gebrauchs/Verbrauchs-Artikel. Insgesamt umfasst die Erweiterung auf Warengruppenebene 48 Positionen. Da in diesem Bereich kein branchenweit einheitlicher Warengruppenschlüssel existiert, hat sich der Arbeitskreis an der Systematik der Einkaufsorganisation Beauty Alliance orientiert.

Zur Erläuterung: Der BTE-Warengruppenschlüssel ist modular aufgebaut und verfügt über sechs Stellen, denen wahlweise 21 genau definierte Attribute (z.B. Farbe, Material, Form, Saison oder Thema) zugeordnet werden können. Er wird halbjährlich vom BTE-Arbeitskreis „Warengruppenschlüssel“ auf seine Aktualität hin überprüft. Hinweise:

Der BTE-Arbeitskreis „Warengruppenschlüssel“ hat aufgrund von Anfragen aus dem Markt beschlossen, den Bereich Parfümerie in den BTE-Warengruppen aufzunehmen. Damit wird der Entwicklung Rechnung getragen, dass vor allem größere Modehäuser zunehmend Parfum- bzw. Kosmetikartikel in ihr Sortiment aufnehmen.

Die Erweiterung des BTE-Warengruppenschlüssels um die Hauptabteilung 75 „Parfümerie“ erfolgt zum 1. Februar 2018 mit folgenden fünf Hauptwarengruppen: pflegende Kosmetik, dekorative Kosmetik, Damen-Düfte, Herren-Kosmetik und Gebrauchs/Verbrauchs-Artikel. Insgesamt umfasst die Erweiterung auf Warengruppenebene 48 Positionen. Da in diesem Bereich kein branchenweit einheitlicher Warengruppenschlüssel existiert, hat sich der Arbeitskreis an der Systematik der Einkaufsorganisation Beauty Alliance orientiert.

Zur Erläuterung: Der BTE-Warengruppenschlüssel ist modular aufgebaut und verfügt über sechs Stellen, denen wahlweise 21 genau definierte Attribute (z.B. Farbe, Material, Form, Saison oder Thema) zugeordnet werden können. Er wird halbjährlich vom BTE-Arbeitskreis „Warengruppenschlüssel“ auf seine Aktualität hin überprüft. Hinweise:

  • Der BTE-Warengruppenschlüssel (ohne Attribute) steht im Internet unter www.bte.de (Rubrik Fachthemen) als Excel-Datei allen Interessierten kostenfrei zur Verfügung. Die oben aufgeführte Ergänzung Parfum/Kosmetik ist bereits eingepflegt.
     
  • Kostenpflichtig bestellt werden kann auch eine Komfort-Version des BTE-Warengruppenschlüssels in Form eines Downloads (zip-Datei). Zum Lieferumfang gehören dann sowohl das Attributsystem als auch eine ausführliche Erläuterung des Warengruppenschlüssels sowie eine Version in englischer Sprache. Zudem werden die Bezieher über einen E-Mail-Service über zukünftige Änderungen informiert. Der Preis für dieses Service-Paket beträgt einmalig 29 EUR zzgl. MwSt. Mitglieder im Einzelhandelsverband erhalten unter Angabe ihrer EHV-Mitgliedsnummer einen Rabatt in Höhe von 20 Prozent. Weitere Informationen und Bestellungen beim ITE-Verlag, E-Mail: itebestellungen@bte.de oder im BTE-Webshop unter www.shop.bte.de.
More information:
Warengruppenschlüssel
Source:

BTE e.V.

29.01.2018

Neue EU-Norm „Größenbezeichnung von Bekleidung“

Nach jahrelangen Vorarbeiten und Gesprächen auf europäischer Ebene ist Anfang Dezember 2017 die Norm DIN EN 13402-3 (Deutsche Fassung EN 13402-3:2017) „Größenbezeichnung von Bekleidung – Teil 3: Größenbezeichnung auf der Grundlage von Körpermaßen und Sprungwerten“ in Kraft getreten. Diese Norm, die allerdings lediglich empfehlenden Charakter hat, gibt an, wie zur Größendefinition konfektionierter Bekleidung die Körpermaße des möglichen Trägers festzulegen und anzugeben sind. Um die Größe eines Bekleidungsstücks klar und sichtbar zu kommunizieren, sollte zusätzlich zu den landesüblichen und bekannten Größenbezeichnungen ein Piktogramm verwendet werden, das die entscheidenden Körpermaße des vorgesehenen Trägers wiedergibt.

Ursprünglich sollte die Norm zu europäisch einheitlichen Größenbezeichnungen führen. Damit sollte dem Verbraucher der grenzüberschreitende Mode-Einkauf erleichtert werden. In diesem Punkt konnte aber keine Einigung erzielt werden. Es gibt zur Orientierung zwar ein Anhang zu Körpermaßen und Sprungwerten mit Beispielen,  der allerdings lediglich eine nicht bindende Empfehlung darstellt.

Nach jahrelangen Vorarbeiten und Gesprächen auf europäischer Ebene ist Anfang Dezember 2017 die Norm DIN EN 13402-3 (Deutsche Fassung EN 13402-3:2017) „Größenbezeichnung von Bekleidung – Teil 3: Größenbezeichnung auf der Grundlage von Körpermaßen und Sprungwerten“ in Kraft getreten. Diese Norm, die allerdings lediglich empfehlenden Charakter hat, gibt an, wie zur Größendefinition konfektionierter Bekleidung die Körpermaße des möglichen Trägers festzulegen und anzugeben sind. Um die Größe eines Bekleidungsstücks klar und sichtbar zu kommunizieren, sollte zusätzlich zu den landesüblichen und bekannten Größenbezeichnungen ein Piktogramm verwendet werden, das die entscheidenden Körpermaße des vorgesehenen Trägers wiedergibt.

Ursprünglich sollte die Norm zu europäisch einheitlichen Größenbezeichnungen führen. Damit sollte dem Verbraucher der grenzüberschreitende Mode-Einkauf erleichtert werden. In diesem Punkt konnte aber keine Einigung erzielt werden. Es gibt zur Orientierung zwar ein Anhang zu Körpermaßen und Sprungwerten mit Beispielen,  der allerdings lediglich eine nicht bindende Empfehlung darstellt.

Der BTE hat in den entsprechenden Normungs-Gremien aktiv mitgearbeitet. Dabei hat er grundsätzlich die Vereinheitlichung der unterschiedlichen Größensysteme in Europa befürwortet. Der BTE hat dabei aber besonders großen Wert darauf gelegt und auch durchgesetzt, dass ein solches System speziell für den Handel praktikabel ist und keine unnötigen Kosten verursacht – z.B. durch eine Ausweitung des Größenspektrums.

Mit der jetzt veröffentlichten Fassung ändert sich für den Textil- und Modehandel nur wenig: Das bestehende Größensystem bleibt federführend erhalten. Sollten Lieferanten zukünftig an der Ware ein Piktogramm anbringen, kann dies unterstützend zur Beratung der Kunden genutzt werden.

Die EN 13402 „Größenbezeichnung von Bekleidung“ besteht aus folgenden Teilen:
Teil 1: Begriffe und Verfahren für die Messung am Körper
Teil 2: Primär- und Sekundärmaße
Teil 3: Größenbezeichnung auf der Grundlage von Körpermaßen und Sprungwerten

Hinweis: Die Norm ist im Beuth Verlag erschienen und kann unter www.beuth.de  bezogen werden.

More information:
Größenbezeichnung EN 13402
Source:

BTE e.V.

15.01.2018

EFG: kostenlose DMI-Orderinfo

Modefachgeschäfte, die Mitglied der beim BTE angesiedelten EFG European Fashion Group (EFG) sind, erhalten rechtzeitig vor den Berliner Messen eine vom DMI Deutschen Mode-Institut speziell für EFG-Mitglieder verfasste Orderinfo. Mitglieder loben die praxisrelevante Information, die so rechtzeitig vorliegt, dass vom ersten Messetag an eine gute Orientierung bei der Order geboten wird. Die besonderen Vorteile:

  • komprimierte und präzise Informationen für die Order von DOB, HAKA und Accessoires
  • Original-Hersteller-Bilder der Saison, Komplett-Looks und Street-Styles
  • sehr frühe Verfügbarkeit
  • viele Abbildungen
  • kostenfrei im Rahmen der EFG-Mitgliedschaft

Die Einstellung der rund 50-seitigen Orderinfo erfolgt spätestens am 10. Januar 2018 im EFG-Intranet (Log-in erforderlich!). Nach den Berliner Messen erhalten die EFG-Mitglieder zusätzlich einen DMI-Trendletter, der die Trend-Highlights der Berliner Tage noch einmal zusammenfasst und somit weitere Order-Sicherheit gibt.

Modefachgeschäfte, die Mitglied der beim BTE angesiedelten EFG European Fashion Group (EFG) sind, erhalten rechtzeitig vor den Berliner Messen eine vom DMI Deutschen Mode-Institut speziell für EFG-Mitglieder verfasste Orderinfo. Mitglieder loben die praxisrelevante Information, die so rechtzeitig vorliegt, dass vom ersten Messetag an eine gute Orientierung bei der Order geboten wird. Die besonderen Vorteile:

  • komprimierte und präzise Informationen für die Order von DOB, HAKA und Accessoires
  • Original-Hersteller-Bilder der Saison, Komplett-Looks und Street-Styles
  • sehr frühe Verfügbarkeit
  • viele Abbildungen
  • kostenfrei im Rahmen der EFG-Mitgliedschaft

Die Einstellung der rund 50-seitigen Orderinfo erfolgt spätestens am 10. Januar 2018 im EFG-Intranet (Log-in erforderlich!). Nach den Berliner Messen erhalten die EFG-Mitglieder zusätzlich einen DMI-Trendletter, der die Trend-Highlights der Berliner Tage noch einmal zusammenfasst und somit weitere Order-Sicherheit gibt.

Hinweis: Die Vorteilsgemeinschaft EFG bietet gegen einen geringen Jahresbeitrag darüber hinaus viele weitere Vergünstigungen und Sonderpreise, z. B. bei den Warenbezugskosten über Hängeversand und Paket-Dienstleister, beim elektronischen Zahlungsverkehr und bei Warenwirtschaftssystemen. Weitere Informationen über eine EFG-Mitgliedschaft bei Stefanie Fonrobert, Tel.: 0221/92 15 09-12, E-Mail: efg@bte.de oder im Internet unter www.efg-info.de. Dort können in der Rubrik „Leistungen“ alle Interessierte auch die EFG-DMI-Orderinfos zur vergangenen Orderrunde eingesehen werden.

More information:
Orderhilfen Saisonplanung
Source:

BTE/BLE/VDB

BTE Logo
BTE Logo
15.01.2018

BTE-Hilfen für die Order

Der  BTE unterstützt den Modehandel bei der Vorbereitung seiner Order mit verschiedenen Publikationen und Hilfsmitteln. Die wichtigsten im Überblick:

Der  BTE unterstützt den Modehandel bei der Vorbereitung seiner Order mit verschiedenen Publikationen und Hilfsmitteln. Die wichtigsten im Überblick:

  • „Saisonplanung – Saisonverlauf: Aktion versus Reaktion“: Behandelt werden u. a. das aktuelle Käuferverhalten, der zielgruppengerechte Sortimentsaufbau, der Modegrad im Saisonverlauf, Limitverteilung und Liefertaktung, das Führen von Lieferantengesprächen sowie die Umsetzung am POS. 68 Seiten, Preis: 45 EUR brutto zzgl. Versand.
  • „Limit im Griff – Ertrag in der Kasse": Aufgezeigt werden praxisgerecht die Struktur und Vorgehensweise einer modernen Limitplanung, u.a. auch das Thema „Flächenlimite“. 140 Seiten, Preis: 48,15 EUR brutto zzgl. Versand.
  • „Handels-Kalkulator“: Mit der BTE-Kalkulations-App lässt sich der Verkaufspreis (brutto und netto mit unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen), der Netto-Einkaufspreis sowie die Handelsspanne als Aufschlag bzw. Abschlag errechnen. So können beim Einkauf schnell und komfortabel Kalkulationen überprüft oder neu berechnet werden. Erhältlich zum Preis von 5,99 EUR im App- bzw. Play-Store.

Hinweis: Die Publikationen können bestellt werden beim ITE-Verlag, Fax 0221/92150910, E-Mail: itebestellungen@bte.de oder im BTE-Webshop www.shop.bte.de, wo auch Downloads möglich sind. Mitglieder im Einzelhandelsverband erhalten – bei vorheriger Registrierung – einen Preisnachlass in Höhe von 20 Prozent.

More information:
Saisonplanung Orderhilfen
Source:

BTE/BLE/VDB

BTE Logo
BTE Logo
15.01.2018

BTE: Saisonplanung für Herbst/Winter weiter optimieren!

Lieferanten mit passenden Konzepten suchen

Nächste Woche starten die Berliner Modemessen. Neben der Sichtung von Trends sollten sich die Gespräche unbedingt um eine noch stärkere Endkunden-orientierte Saison- und Flächenplanung drehen. 2017 gab es im März und September zwar dank passender Wetterlagen starke Saisonauftakte, in den Vorjahren war dies jedoch oft anders und kann daher für die Planung nicht als Regel gelten.

Das heißt: Es empfiehlt sich, außerhalb des hochmodischen Bereichs die Liefertermine noch näher an die „Bedarfstermine“ der Käufer zu rücken und auch die Mengen- bzw. Flächenplanung anzupassen. Jedes Modehaus muss für sich prüfen, welche Ware die Kunden in welcher Auswahl zu welchem Zeitpunkt wünschen. Ansonsten sind nur unnötig frühe und hohe Abschriften vorprogrammiert.

Lieferanten mit passenden Konzepten suchen

Nächste Woche starten die Berliner Modemessen. Neben der Sichtung von Trends sollten sich die Gespräche unbedingt um eine noch stärkere Endkunden-orientierte Saison- und Flächenplanung drehen. 2017 gab es im März und September zwar dank passender Wetterlagen starke Saisonauftakte, in den Vorjahren war dies jedoch oft anders und kann daher für die Planung nicht als Regel gelten.

Das heißt: Es empfiehlt sich, außerhalb des hochmodischen Bereichs die Liefertermine noch näher an die „Bedarfstermine“ der Käufer zu rücken und auch die Mengen- bzw. Flächenplanung anzupassen. Jedes Modehaus muss für sich prüfen, welche Ware die Kunden in welcher Auswahl zu welchem Zeitpunkt wünschen. Ansonsten sind nur unnötig frühe und hohe Abschriften vorprogrammiert.

Viel spricht dafür, für den Verkaufszeitraum August bis Mitte Oktober noch stärker Übergangsware zu ordern. Warme Winterware sollte dagegen vorsichtiger eingekauft und dem Kunden auch nicht zu früh präsentiert werden. Ziel muss die Stärkung der zweiten Saisonhälfte oder gar die Schaffung einer eigenständigen Winter-Saison sein. Hierzu müssen viele Lieferanten passendere Lösungen als bisher anbieten.

Wenn sich Industriepartner nicht auf bedarfsgerechtere Liefertermine einlassen wollen, sollte man über Alternativen nachdenken. Etliche ehemals unverzichtbar erscheinende Marken haben – nicht zuletzt aufgrund von Überdistribution – merklich an Bedeutung eingebüßt. Andererseits haben in den letzten Saisons manche neuen Marken mit guten Konzepten fast aus dem Stand beachtliche Umsätze erzielen können. Es wird gerade für den mittelständischen Modefachhandel immer wichtiger, seine Sortimente ständig zu hinterfragen und nach Alternativen Ausschau zu halten.

Fazit: Der Modehandel sollte in der bevorstehenden Orderrunde unbedingt ausreichend Zeit für Gespräche mit seinen Lieferanten und die Sichtung potentieller neuer Marken einplanen. Bei semi-vertikalen Lieferanten mit eigenen Stores und Online-Shops sollte überdies geprüft werden, ob diese dort nicht allzu früh den Rotstift ansetzen und damit den Handelspartner unnötig unter Druck setzen.

More information:
Saisonplanung
Source:

BTE/BLE/VDB

Steffen Jost, Präsident BTE e.V. (c) BTE e.V.
Steffen Jost, Präsident BTE e.V.
04.01.2018

Steffen Jost: Ansätze reichen nicht!

Offener Brief des BTE-Präsidenten Steffen Jost an die Branche

Bereits seit einigen Jahren zeigt sich zum Jahreswechsel das immer gleiche Bild: Online- und Offprice-Formate wachsen, ebenfalls die meisten Vertikalen, während der Multilabel-Modehandel bestenfalls mit einem Umsatzpari zufrieden sein muss. Auch 2017 dürfte das nach ersten Hochrechnungen nicht anders gewesen sein - trotz sehr guter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und einem halbwegs passenden Witterungsverlauf mit starken Saisoneröffnungen im März und September. Man mag sich kaum vorstellen, wie die Zahlen aussähen, wenn die Konjunktur geschwächelt und/oder das Wetter gar nicht mitgespielt hätte.

Offener Brief des BTE-Präsidenten Steffen Jost an die Branche

Bereits seit einigen Jahren zeigt sich zum Jahreswechsel das immer gleiche Bild: Online- und Offprice-Formate wachsen, ebenfalls die meisten Vertikalen, während der Multilabel-Modehandel bestenfalls mit einem Umsatzpari zufrieden sein muss. Auch 2017 dürfte das nach ersten Hochrechnungen nicht anders gewesen sein - trotz sehr guter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und einem halbwegs passenden Witterungsverlauf mit starken Saisoneröffnungen im März und September. Man mag sich kaum vorstellen, wie die Zahlen aussähen, wenn die Konjunktur geschwächelt und/oder das Wetter gar nicht mitgespielt hätte.

Natürlich gibt es in unserer Branche tolle Unternehmen, die auch bei schwierigeren Rahmenbedingungen erfolgreich sein dürften. Bei einer ganzen Reihe von Modegeschäften könnte es dann aber ganz eng werden. Zu oft fehlt es dort noch an Professionalität sowie leider auch am notwendigen Zusammenspiel, der Leistungsbereitschaft und der Leistungsfähigkeit der Markenhersteller. Es gibt hier zwar positive Beispiele, zu oft bleibt es aber bei Lippenbekenntnissen. Es wird die Wichtigkeit des Wholesale-Geschäftsbereichs einerseits sehr wohl betont, aber andererseits – besonders im Bereich der vertikalen Marken – mit aggressiver Eigenvertriebspolitik und entsprechenden Rabatten das Gegenteil praktiziert. Wir stecken also bestenfalls in Ansätzen fest.

Beispiel Liefertaktung: Da Kunden bekanntlich immer stärker am Bedarf kaufen, muss auch die Auslieferung später erfolgen. Einige Industriepartner schaffen das schon hervorragend, andere hinken aber noch deutlich hinterher. Die allerwenigsten Modegeschäfte brauchen bereits im Juli/August die Winterkollektionen!

Beispiel Warenmenge: Dass wir in Deutschland rund 30 Prozent zu viel Ware im Markt haben, ist schon länger bekannt und wurde kürzlich auch vom Industrieverband German Fashion bestätigt. Geändert hat sich daran bislang aber kaum etwas. Die Industrie braucht endlich eine bessere Produktionsplanung, um das Überangebot aus dem Markt zu nehmen. Ansonsten werden wir den Rendite-fressenden Waren- und Preisdruck kaum abbauen können!

Beispiel FOC: Überschüssige – oder sogar eigens dafür produzierte – Ware in Factory Outlet Centern zu vermarkten, ist keine nachhaltige Lösung und sicher kein seriöses Geschäftsmodell für die Markenindustrie. Und vor allem schadet es dem Handelspartner, wenn im nahen FOC minderwertige Waren als vermeintliche Marken-Schnäppchen angeboten werden. Dass dies kein Einzelfall ist, hat im Sommer ein WDR-Bericht belegt. Solche Fake-Angebote diskreditieren die Preisgestaltung des seriösen Modehandels und führen die viel beschworene Partnerschaft ad absurdum!

Beispiel Bilddaten: Für sein Marketing und viele interne Abläufe braucht der Modehandel digitale Bilddaten. Doch zu viele Lieferanten sind auf diesem Gebiet schlecht aufgestellt oder haben dafür zu komplizierte Abläufe aufgesetzt. Die für den Handel sehr effiziente Plattform Fashion Cloud steht seit einigen Monaten unverändert bei rund 250 Label. Angesichts von sicher über 1.000 relevanten Marken im Modehandel reicht das noch lange nicht!

Beispiel Preismarketing: Das Preisgebaren in unserer Branche ist nach wie vor höchst problematisch. Es steht zu befürchten, dass die Abschriften auch im letzten Jahr weiter gestiegen sind. Und dies liegt nicht nur an preisaggressiven Wettbewerbern – online wie stationär –, sondern zum Teil auch an unseren Industriepartnern. Es ist überaus ärgerlich, wenn die Shops unserer eigenen Lieferanten durch frühe Rabattaktionen und meist ohne Not das Preiskarussell anwerfen. Hier wünschen wir uns doch sehr eine seriösere und am Markenwert orientierte Vertriebspolitik!

Natürlich muss der Modefachhandel auch seine eigenen Hausaufgaben machen. Motivierte und begeisternde Mitarbeiter, ein attraktives Ladenlokal und eine ansprechende Warenpräsentation bleiben für den Geschäftserfolg unabdingbar und müssen daher ständig optimiert werden. Aber das allein reicht eben nicht. Ein erfolgreicher Multilabel-Handel ist von der erfolgreichen zielorientierten Zuarbeit der Markenindustrie abhängig. Erreichen wir eine Optimierung der gemeinsamen Prozesskette nicht, wird der Multilabel-Handel weiter an Marktanteilen verlieren - und die Marke und Industrie weitere Kunden. In welchem Umfang, wenn überhaupt, dann ein Überleben der Markenindustrie im Anschluss gesichert ist, darüber kann man trefflich diskutieren. Sicher ist jedoch: Der Eigenvertrieb wird nur für die allerwenigsten Hersteller die Lösung sein.            

Abschließend lässt sich konstatieren, dass auch 2018 sicher viele Herausforderungen für den Modefachhandel bereithalten wird. Mit echter Hilfe und Unterstützung unserer Partner sowie noch höherer Professionalität lassen sich diese aber sicher meistern. Erste positive Schritte sind gemacht, wir müssen den Weg nur weiter konsequent weiter gehen!

 

Source:

BTE e.V.

 BTE-Stand auf der „Heimtextil" ©BTE
BTE Logo
27.12.2017

BTE-Stand auf der „Heimtextil"

  • Vom 9. bis 12. Januar 2018 in Frankfurt

Speziell im anspruchsvollen Segment braucht der Handel mit Haus- und Heimtextilien ausgereifte Produkte und neue, attraktive Designs, um auch 2018 gute Umsätze erzielen zu können. Die beste Informationsplattform dafür ist die vom 9. bis 12. Januar 2018 stattfindende „Heimtextil" in Frankfurt, die weltweit größte Messe ihrer Art. Zum zweiten Mal findet die Messe mit der Tagefolge Dienstag bis Freitag statt. Nähere Informationen im Internet unter www.heimtextil.de.

BTE-Tipp: Nutzen Sie die Möglichkeit, die Eintrittskarte vorab online über die obige Website zu bestellen oder einen vorhandenen Gutschein in eine Eintrittskarte zu tauschen. Sie sparen damit einerseits Wartezeit am Messe-Counter und können andererseits mit dem Ticket den öffentlichen Nahverkehr in Frankfurt kostenfrei benutzen.

  • Vom 9. bis 12. Januar 2018 in Frankfurt

Speziell im anspruchsvollen Segment braucht der Handel mit Haus- und Heimtextilien ausgereifte Produkte und neue, attraktive Designs, um auch 2018 gute Umsätze erzielen zu können. Die beste Informationsplattform dafür ist die vom 9. bis 12. Januar 2018 stattfindende „Heimtextil" in Frankfurt, die weltweit größte Messe ihrer Art. Zum zweiten Mal findet die Messe mit der Tagefolge Dienstag bis Freitag statt. Nähere Informationen im Internet unter www.heimtextil.de.

BTE-Tipp: Nutzen Sie die Möglichkeit, die Eintrittskarte vorab online über die obige Website zu bestellen oder einen vorhandenen Gutschein in eine Eintrittskarte zu tauschen. Sie sparen damit einerseits Wartezeit am Messe-Counter und können andererseits mit dem Ticket den öffentlichen Nahverkehr in Frankfurt kostenfrei benutzen.

Hinweis: Der BTE ist auf der Heimtextil mit einem Servicestand vertreten in der Galleria 8.1, Stand P 08, direkt gegenüber der Bed´n Excellence-Lounge. Interessierte Messebesucher erhalten am BTE-Stand kostenlos die BTE-Fachdokumentation „Mitarbeiter bedarfsgerecht und kostengünstig einsetzen“. Außerdem informiert der BTE über

  • Fachthemen des Heim- und Haustextileinzelhandels,
  • Weiterbildung an der LDT Fachakademie für Modemanagement in Nagold,
  • wettbewerbsrechtliche Fragen des Textileinzelhandels,
  • Aus- und Weiterbildung, z.B. das Fachprogramm „Bettwaren“ und die BTE-Fachdokumentationen,
  • das Leistungsangebot des Verbands der Bettenfachgeschäfte (VDB) und der European Fashion Group, einer Vorteilsgemeinschaft für den Fachhandel, sowie
  • die Vorteile des elektronischen Datenaustausches (EDI) über das BTE Clearing-Center.
Source:

BTE e.V.

BTE - Warengruppenschlüssel erweitert ©BTE
BTE Logo
18.12.2017

BTE - Warengruppenschlüssel erweitert

Der BTE-Arbeitskreis „Warengruppenschlüssel“ hat aufgrund von Anfragen aus dem Markt beschlossen, die BTE-Warengruppen um eine Position im Bereich der Damenwäsche zu erweitern. Zum 1. Januar 2018 neu aufgenommen wird in der Hauptwarengruppe „Miederwaren/Dessous“ die Nr. 141290 „Prothesen/Prothesen-Zubehör“.

Der BTE appelliert in diesem Zusammenhang an alle Lieferanten, im Rahmen der Übertragung der Artikelstammdaten (PRICAT) auch den BTE-Warengruppenschlüssel zu übermitteln. Denn nur über einen anerkannten und weit verbreiteten standardisierten Branchenschlüssel ist gewährleistet, dass die EDI-Nutzer auf Handelsseite ihre Waren- und Artikelsystematiken effizient pflegen und ihre Sortimente sauber analysieren können.

Zur Erläuterung: Der BTE-Warengruppenschlüssel ist modular aufgebaut und verfügt über sechs Stellen, denen wahlweise 21 genau definierte Attribute (z.B. Farbe, Material, Form, Saison oder Thema) zugeordnet werden können. Er wird halbjährlich vom BTE-Arbeitskreis „Warengruppenschlüssel“ auf seine Aktualität hin überprüft. Hinweise:

Der BTE-Arbeitskreis „Warengruppenschlüssel“ hat aufgrund von Anfragen aus dem Markt beschlossen, die BTE-Warengruppen um eine Position im Bereich der Damenwäsche zu erweitern. Zum 1. Januar 2018 neu aufgenommen wird in der Hauptwarengruppe „Miederwaren/Dessous“ die Nr. 141290 „Prothesen/Prothesen-Zubehör“.

Der BTE appelliert in diesem Zusammenhang an alle Lieferanten, im Rahmen der Übertragung der Artikelstammdaten (PRICAT) auch den BTE-Warengruppenschlüssel zu übermitteln. Denn nur über einen anerkannten und weit verbreiteten standardisierten Branchenschlüssel ist gewährleistet, dass die EDI-Nutzer auf Handelsseite ihre Waren- und Artikelsystematiken effizient pflegen und ihre Sortimente sauber analysieren können.

Zur Erläuterung: Der BTE-Warengruppenschlüssel ist modular aufgebaut und verfügt über sechs Stellen, denen wahlweise 21 genau definierte Attribute (z.B. Farbe, Material, Form, Saison oder Thema) zugeordnet werden können. Er wird halbjährlich vom BTE-Arbeitskreis „Warengruppenschlüssel“ auf seine Aktualität hin überprüft. Hinweise:

  • Der BTE-Warengruppenschlüssel (ohne Attribute) steht im Internet unter www.bte.de (Rubrik Fachthemen) als Excel-Datei allen Interessierten kostenfrei zur Verfügung. Die oben aufgeführte Ergänzung ist bereits eingepflegt (Version I/2018).
  • Kostenpflichtig bestellt werden kann auch eine Komfort-Version des BTE-Warengruppenschlüssels in Form eines Downloads (zip-Datei). Zum Lieferumfang gehören dann neben dem Attributsystem auch eine ausführliche Erläuterung des Warengruppenschlüssels sowie eine Version in englischer Sprache. Zudem werden die Bezieher über einen E-Mail-Service über zukünftige Änderungen informiert. Der Preis für dieses Service-Paket beträgt 29 EUR zzgl. MwSt. Mitglieder im Einzelhandelsverband erhalten unter Angabe ihrer EHV-Mitgliedsnummer einen Rabatt in Höhe von 20 Prozent. Weitere Informationen und Bestellungen beim ITE-Verlag, E-Mail: itebestellungen@bte.de oder im BTE-Webshop unter www.shop.bte.de.
More information:
BTE
Source:

BTE e.V.

BTE-Gespräch beim Bundeskartellamt ©BTE
BTE Logo
18.12.2017

BTE. Vertikale Preisbindung: Im Zweifel verboten!

  • BTE-Gespräch beim Bundeskartellamt

Die Bußgeldbescheide des Kartellamtes für Wellensteyn und P&C wegen verbotener Preisabsprachen haben die Modebranche verunsichert. Der BTE hat daher das Gespräch mit dem Bundeskartellamt gesucht. Vor kurzem kam es zusammen mit dem Fachverband German Fashion zu einem Treffen mit den für die textile Kette zuständigen Beamten. Die zentralen Erkenntnisse aus diesem und weiteren Expertengesprächen: 

Problemfeld „Sortimente, Artikel, NOS-Steuerung“

  • Der Lieferant kann die Auswahl der Sortimente oder Artikel vornehmen und die NOS-Steuerung übernehmen.
  • Der Lieferant darf dabei keine  NOS-VK-Preise  (Ausnahme: Höchstpreise) vorschreiben.
  • Der Lieferant kann sich verpflichten, nicht abverkaufte Ware nach Ende der Saison zurückzunehmen.

Problemfeld „Direkter Austausch VK-Daten“

  • BTE-Gespräch beim Bundeskartellamt

Die Bußgeldbescheide des Kartellamtes für Wellensteyn und P&C wegen verbotener Preisabsprachen haben die Modebranche verunsichert. Der BTE hat daher das Gespräch mit dem Bundeskartellamt gesucht. Vor kurzem kam es zusammen mit dem Fachverband German Fashion zu einem Treffen mit den für die textile Kette zuständigen Beamten. Die zentralen Erkenntnisse aus diesem und weiteren Expertengesprächen: 

Problemfeld „Sortimente, Artikel, NOS-Steuerung“

  • Der Lieferant kann die Auswahl der Sortimente oder Artikel vornehmen und die NOS-Steuerung übernehmen.
  • Der Lieferant darf dabei keine  NOS-VK-Preise  (Ausnahme: Höchstpreise) vorschreiben.
  • Der Lieferant kann sich verpflichten, nicht abverkaufte Ware nach Ende der Saison zurückzunehmen.

Problemfeld „Direkter Austausch VK-Daten“

  • Es dürfen keine zukünftigen VK-Preise (z.B. für Aktionen) abgefragt werden.
  • Verkauft ein Lieferant selbst direkt (online/stationär), so besteht ein unmittelbares Wettbewerbsverhältnis zum Handel (dualer Vertrieb) und es dürfen grundsätzlich keine aktuellen VK-Preisdaten ausgetauscht werden.
  • Karenzfrist: VK-Preisdaten erzielter VKs sollten sicherheitshalber mit einem gewissen zeitlichen Nachlauf von z.B. einem Monat vom Handel an die betreffenden Lieferanten übermittelt werden, damit über die Datenabfrage kein  Einfluss auf die aktuellen oder künftigen VK-Preise des Händlers genommen wird.
  • Sollte die zeitnahe Übermittlung auf Einzelartikel-Ebene im Ausnahmefall unverzichtbar sein, sind Sicherheitsvorkehrungen angezeigt, um eine Einwirkung auf die Verkaufspreise auszuschließen. Zu denken wäre beispielsweise an Clean Teams und Chinese Walls, wobei das Kartellamt deren Wirksamkeit mit Skepsis sieht.

Problemfeld „Preisauszeichnung, Etikettierung“  

  • Vorauszeichnungen durch den Lieferanten sind prinzipiell möglich, aber der Händler muss frei über den VK-Preis entscheiden (d.h. Vorauszeichnung entsprechend der Vorgabe des Händlers möglich, aber nicht z.B. die Formulierung „Es gilt die unverbindliche Preisempfehlung des Lieferanten“).
  • Der Lieferant kann einen VK-Preis im PRICAT hinterlegen, der beim Kassieren verwendet wird. Der Händler muss die VK-Preise allerdings jederzeit ändern (lassen) können und in seiner Entscheidung frei bleiben.
  • Anders ist dies bei echten Handelsvertreterverhältnissen (Kommissionsverträge nach BGB/HGB).

Problemfeld „Rabatte auf den EK/Spannengarantien“

  • Der Lieferant darf keine Rabatte gewähren, um zu kartellrechtlich unzulässigen Verhaltensweisen anzureizen (Einhaltung der UVP, Unterlassen des Online-Verkaufs, Unterlassen von Passivverkäufen außerhalb des eigenen Gebiets etc.).
  • Feste Spannen bzw. garantierte Roherträge stellen vertraglich mögliche Abweichungen von der üblichen Risikoverteilung zwischen Lieferant und Händler dar. Die Übernahme des höheren Risikos durch den Lieferanten erfolgt dann insbesondere im Gegenzug für erweiterte Einflussmöglichkeiten auf Sortimentsgestaltung und Warensteuerung. Diese Garantien dürfen aber nicht als Zusicherung des Lieferanten erscheinen, dass er auf VK-Preise hinwirkt, die diese Margen oder den Rohertrag sichern. Der Händler ist frei in der Setzung seiner Verkaufspreise.

BTE-Tipp: Die Marktteilnehmer sollten alle bestehenden Kooperationen im Hinblick auf die Kartellrechtskonformität überprüfen!

More information:
BTE
Source:

BTE e.V.

BTE: Neue Richtlinie für EAN-Gültigkeitsdauer ©BTE
BTE Logo
18.12.2017

BTE: Neue Richtlinie für EAN-Gültigkeitsdauer

Die Identifikation von Produkten mittels EAN-Nummer (heute als Global Trade Item Number bzw. kurz „GTIN“ bezeichnet) hat in den vergangenen Jahren verstärkt auch in der Textil- und Modebranche Einzug gehalten. Daher ist zu berücksichtigen, dass sich die Vergaberegeln für die EAN/GTIN demnächst ändern werden. Anlass ist der Umstand, dass immer mehr Waren nicht nur im stationären Einzelhandel, sondern auch im Internet angeboten werden.

Die Identifikation von Produkten mittels EAN-Nummer (heute als Global Trade Item Number bzw. kurz „GTIN“ bezeichnet) hat in den vergangenen Jahren verstärkt auch in der Textil- und Modebranche Einzug gehalten. Daher ist zu berücksichtigen, dass sich die Vergaberegeln für die EAN/GTIN demnächst ändern werden. Anlass ist der Umstand, dass immer mehr Waren nicht nur im stationären Einzelhandel, sondern auch im Internet angeboten werden.

Konkret: Bisher dürfen Lieferanten nach den GS1-Regularien verbrauchte GTIN gemäß der vom BTE mit erarbeiteten Anwendungsempfehlung der „Connecting Fashion Business Initiative“ (CFB) frühestens 36 Monaten nach der letzten Lieferung an den Einzelhandel für andere (neue) Artikel wiederverwenden. Hintergrund ist, dass im Allgemeinen davon ausgegangen wird, dass spätestens nach drei Jahren die Ware im Einzelhandel abgeflossen ist und in der Warenwirtschaft daher keine Rolle mehr spielt. Da das „Gedächtnis“ des Internets beim Online-Vertrieb mit Blick auf die einmal ins Netz eingestellten Artikel aber praktisch unendlich ist, kommt es schon heute – teilweise auch im stationären Handel bei sehr niedriger LUG - immer wieder zu erheblichen Irritationen, wenn „alte“ GTIN für neue Kollektionen wieder aktiviert werden.

Künftig soll daher eine einmal vom Lieferanten vergebene GTIN gar nicht mehr wiederverwendet werden. Die Änderung der GTIN-Vergaberichtlinie wird zwar erst Ende 2018 international in Kraft treten, die Industrie sollte sich aber frühzeitig auf das Wiederverwendungsverbot der GTIN einstellen.

More information:
BTE
Source:

BTE e.V.

BTE: Vorgaben des Streitbeilegungsgesetzes unbedingt umsetzen ©BTE
BTE Logo
18.12.2017

BTE: Vorgaben des Streitbeilegungsgesetzes unbedingt umsetzen

  • Viele mittelständische Händler betroffen

Bereits seit dem 1. Februar 2017 müssten gemäß den Regelungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (§§ 36, 37 VSBG) tausende Einzelhändler die Verbraucher informieren, ob und ggf. bei welcher Schlichtungsstelle das Unternehmen im Streitfall an einem Streitbeilegungsverfahren teilnimmt. Dies ist jedoch nach BTE-Recherchen von etlichen betroffenen Unternehmen noch nicht umgesetzt worden.

Hinweis: Die Informationen müssen schon vor Entstehen einer Streitigkeit erfolgen, wenn das Unternehmen mehr als 10 Personen beschäftigt und eine Website (auch ohne Einkaufsmöglichkeit!) unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet. Die Information über die Streitbeilegung muss dann auf der Website bzw. in den AGB veröffentlicht werden. Mitglieder im Einzelhandelsverband können ein Merkblatt des HDE Handelsverband Deutschland mit Details zu den neuen Vorgaben und Hinweise zur rechtskonformen Umsetzung downloaden unter www.einzelhandel.de.

  • Viele mittelständische Händler betroffen

Bereits seit dem 1. Februar 2017 müssten gemäß den Regelungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (§§ 36, 37 VSBG) tausende Einzelhändler die Verbraucher informieren, ob und ggf. bei welcher Schlichtungsstelle das Unternehmen im Streitfall an einem Streitbeilegungsverfahren teilnimmt. Dies ist jedoch nach BTE-Recherchen von etlichen betroffenen Unternehmen noch nicht umgesetzt worden.

Hinweis: Die Informationen müssen schon vor Entstehen einer Streitigkeit erfolgen, wenn das Unternehmen mehr als 10 Personen beschäftigt und eine Website (auch ohne Einkaufsmöglichkeit!) unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet. Die Information über die Streitbeilegung muss dann auf der Website bzw. in den AGB veröffentlicht werden. Mitglieder im Einzelhandelsverband können ein Merkblatt des HDE Handelsverband Deutschland mit Details zu den neuen Vorgaben und Hinweise zur rechtskonformen Umsetzung downloaden unter www.einzelhandel.de.

Rechtlich bislang immer noch nicht endgültig geklärt ist, ob die Informationspflicht auch für Unternehmensauftritte bei Plattformen wie Facebook oder Instagram gilt. Die Rechtsprechung in dieser Frage ist uneinheitlich. Die Tendenz scheint aber dahin zu gehen, dass eine entsprechende Verlinkung auf den Plattformen notwendig ist.

Fazit: Die Informationspflichten sollten unbedingt beachtet werden. Denn versäumt ein Unternehmer die vorgeschriebenen neuen Verbraucherinformationen, kann er nach dem Unterlassungsklagegesetz abgemahnt werden. Der Verbraucher kann zudem ggf. Schadensersatzansprüche wegen Verletzung vorvertraglicher oder vertraglicher Pflichten geltend machen. Es besteht zudem bei einem Verzicht auf die vorgeschriebenen Informationen der Verbraucher die Gefahr, dass gegen den Unternehmer ein kostenpflichtiges Streitbeilegungsverfahren eingeleitet (§ 30 Abs. 5 S. 2 VSBG) und anschließend - ggf. sogar ohne seine aktive Mitwirkung - einen Schlichtungsvorschlag unterbreitet wird (§ 30 Abs. 4 VSBG).

More information:
BTE Einzelhandel
Source:

BTE e.V.

BTE Logo (c) BTE e.V.
20.11.2017

BTE: Heimtextil 2018 - Vorteilsaktion für Betten- und Textilfachhandel

Der BTE fördert und unterstützt erneut das Vorteilspaket „Bed’n Excellence“, das die Frankfurter Fachmesse „Heimtextil“ für den Bettenfachhandel und Einkäufer bzw. Mitarbeiter von Bettenfachabteilungen in Textilhäusern aufgelegt hat. Es umfasst eine Reihe lukrativer Zusatzleistungen rund um die nächste „Heimtextil“. Im Einzelnen sind dies:

  • Freier Eintritt zur „Heimtextil“ vom 9. bis 12. Januar 2018 inklusive Garderobenservice und Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel des Rhein-Main-Verkehrsverbundes.
  • Persönliche Betreuung vor Ort am Begrüßungscounter bzw. in der Bed’n Excellence-Lounge in der Galleria 1 neben Halle 8, Stand P 05.
  • Willkommenspaket, u.a. mit Messekatalog sowie den Guides „Green Directory“ (für nachhaltige Produkte) und für „Anbieter für den Fachhandel“.
  • Einladung zur Party „After Work@Heimtextil“ in Halle 8, Café Dialog, am 11. Januar 2018 ab 18 Uhr.

Wichtig: Die Messe startet damit am Dienstag, den 9. Januar, ab 9 Uhr und endet am Freitag, dem 12. Januar, um 17 Uhr.

Der BTE fördert und unterstützt erneut das Vorteilspaket „Bed’n Excellence“, das die Frankfurter Fachmesse „Heimtextil“ für den Bettenfachhandel und Einkäufer bzw. Mitarbeiter von Bettenfachabteilungen in Textilhäusern aufgelegt hat. Es umfasst eine Reihe lukrativer Zusatzleistungen rund um die nächste „Heimtextil“. Im Einzelnen sind dies:

  • Freier Eintritt zur „Heimtextil“ vom 9. bis 12. Januar 2018 inklusive Garderobenservice und Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel des Rhein-Main-Verkehrsverbundes.
  • Persönliche Betreuung vor Ort am Begrüßungscounter bzw. in der Bed’n Excellence-Lounge in der Galleria 1 neben Halle 8, Stand P 05.
  • Willkommenspaket, u.a. mit Messekatalog sowie den Guides „Green Directory“ (für nachhaltige Produkte) und für „Anbieter für den Fachhandel“.
  • Einladung zur Party „After Work@Heimtextil“ in Halle 8, Café Dialog, am 11. Januar 2018 ab 18 Uhr.

Wichtig: Die Messe startet damit am Dienstag, den 9. Januar, ab 9 Uhr und endet am Freitag, dem 12. Januar, um 17 Uhr.

Hinweis: Wer sich bereits bei der letzten Heimtextil für „Bed’n Excellence“ registriert hat, bekommt ab Mitte Dezember 2017 automatisch das Starterpaket zugeschickt. Alle anderen Interessenten können sich auf der Homepage www.heimtextil.de/bednexcellence für die Vorteilsaktion anmelden. Anmeldeschluss für „Bed’n Excellence“ ist der 10. Dezember 2017.

 

More information:
BTE
Source:

BTE e.V.

BTE Logo BTE e.V.
20.11.2017

BTE: European Fashion Group senkt Kosten für Warenbezug

Kosten senken beim Warenbezug
Sonderkonditionen über EFG European Fashion Group

Als mittelständischer Modehändler muss man im zunehmenden Wettbewerb seine Kosten im Griff behalten, um am Jahresende einen zufriedenstellenden Gewinn zu erwirtschaften. Beispiel Warenbezug: Wer Ware bei seinem Lieferanten bestellt und dann auch die anfallenden Transportkosten zahlt, sollte üblicherweise auch den Transporteur wählen dürfen. Einige – vor allem marktstarke - Industriepartner legen allerdings in ihren AGB den Paketdienstleister oder Hängeversender fest, so dass der Händler darauf keinen Einfluss nehmen kann. Dies kann durchaus von Vorteil sein, falls der Lieferant gute Konditionen mit seinem Transporteur ausgehandelt hat und diese dann auch an den Modehändler weitergibt.

Kosten senken beim Warenbezug
Sonderkonditionen über EFG European Fashion Group

Als mittelständischer Modehändler muss man im zunehmenden Wettbewerb seine Kosten im Griff behalten, um am Jahresende einen zufriedenstellenden Gewinn zu erwirtschaften. Beispiel Warenbezug: Wer Ware bei seinem Lieferanten bestellt und dann auch die anfallenden Transportkosten zahlt, sollte üblicherweise auch den Transporteur wählen dürfen. Einige – vor allem marktstarke - Industriepartner legen allerdings in ihren AGB den Paketdienstleister oder Hängeversender fest, so dass der Händler darauf keinen Einfluss nehmen kann. Dies kann durchaus von Vorteil sein, falls der Lieferant gute Konditionen mit seinem Transporteur ausgehandelt hat und diese dann auch an den Modehändler weitergibt.

Nach Beobachtungen des BTE ist dies jedoch oft nicht der Fall. Der Modehändler sollte in dieser Situation das Gespräch mit seinen Lieferanten suchen und über günstigere Versandkonditionen verhandeln. Tatsächlich schaffen es etliche Handelsunternehmen dann, den eigenen Transporteur zu beauftragen. Jedes Handelsunternehmen sollte vor diesem Hintergrund seine Lieferantenrechnungen kritisch durchsehen und prüfen, ob die Transportkosten marktgerecht sind.

Besonders lohnt sich diese Prüfung für Mitglieder der beim BTE angesiedelten European Fashion Group (EFG), in der aktuell ca. 600 Einzelhandelsunternehmen mit etwa 1.200 Geschäften organisiert sind. Denn EFG-Mitglieder erhalten attraktive Sonderkonditionen im Hängeversand, Paketdienst und Stückgutverkehr, die zum Teil weit unter den Listenpreisen liegen: So werden bei normalem Paketaufkommen alle Pakete bis 31,5 kg gewichtsunabhängig für 3,19 EUR zzgl. Mautgebühr befördert, und zwar vom Lieferanten an den Einzelhändler wie auch bei Bedarf vom Einzelhändler zum Endkunden.

Auf diesem Weg hat z.B. ein mittelständisches Herrenbekleidungsgeschäft nach entsprechenden Lieferantengesprächen und Umstellung auf die EFG-Konditionen pro Monat mehr als 100 EUR beim Warenbezug eingespart! Angesichts solcher Einsparmöglichkeiten hat sich die EFG-Jahresgebühr von 145 EUR unmittelbar amortisiert.

Hinweis: Neben den Sonderkonditionen beim Warenbezug hat die EFG rund 50 Rahmenverträge mit Anbietern von Produkten und Dienstleistungen abgeschlossen – von Kreditkarten-Disagios und EDV-Warenwirtschaft über Beleuchtung und Ladeneinrichtung bis zu Auto-Leasing, Versicherungen, Energiebezug und Zentralregulierung. Saisonale Order-Empfehlungen des DMI sowie regelmäßige Rundschreiben versorgen die EFG-Mitglieder mit marktrelevanten Informationen. Kontakt: EFG-Geschäftsstelle, Frau Bausch/Frau Fonrobert, Tel. 0221/921509-43/12, E-Mail: efg@bte.de oder im Internet unter www.efg-info.de.

 

More information:
BTE
Source:

BTE e.V.

BTE Handelsverband Textil
19.09.2017

AGB: Für stationäre Modehändler kaum notwendig

  • Muster-AGB des HDE für den Online-Handel aktualisiert

Braucht ein stationärer Modehändler Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)? Diese Frage hat der BTE bislang mit nein beantwortet. Schließlich dürfen die AGB gesetzliche Regelungen meist nicht einschränken. Sinnvoll sind sie also in erster Linie für gesetzlich ungeregelte Tatbestände bzw. für Fälle, in denen der Modehändler dem Kunden mehr Rechte einräumen will, als ihm gesetzlich zustehen.

Zu nennen sind hier z.B. großzügige Umtauschrechte. Dies muss allerdings nicht unbedingt in Form von AGB erfolgen, hier reichen z.B. auch Informationen über die genauen Vorgaben durch Aushänge im Geschäft, auf dem Kassenzettel oder Hinweise auf der Website.

Etwas anders ist die Situation bei Online-Shops. Gesetzlich vorgeschrieben sind hier zwar nur die Widerrufsbelehrung und Infos zur Streitschlichtung, AGB machen hier aber eher Sinn. Diese sollten aber auf die Bedürfnisse des einzelnen Geschäftes abgestimmt sein.

  • Muster-AGB des HDE für den Online-Handel aktualisiert

Braucht ein stationärer Modehändler Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)? Diese Frage hat der BTE bislang mit nein beantwortet. Schließlich dürfen die AGB gesetzliche Regelungen meist nicht einschränken. Sinnvoll sind sie also in erster Linie für gesetzlich ungeregelte Tatbestände bzw. für Fälle, in denen der Modehändler dem Kunden mehr Rechte einräumen will, als ihm gesetzlich zustehen.

Zu nennen sind hier z.B. großzügige Umtauschrechte. Dies muss allerdings nicht unbedingt in Form von AGB erfolgen, hier reichen z.B. auch Informationen über die genauen Vorgaben durch Aushänge im Geschäft, auf dem Kassenzettel oder Hinweise auf der Website.

Etwas anders ist die Situation bei Online-Shops. Gesetzlich vorgeschrieben sind hier zwar nur die Widerrufsbelehrung und Infos zur Streitschlichtung, AGB machen hier aber eher Sinn. Diese sollten aber auf die Bedürfnisse des einzelnen Geschäftes abgestimmt sein.

Hinweis: Der Handelsverband Deutschland HDE hat aktuell seine Muster-AGB für den Online-Handel aktualisiert. Mitglieder im Einzelhandelsverband (Log in) können diese downloaden unter www.einzelhandel.de (Rubrik: Recht).

 

More information:
Modehandel AGB
Source:

Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V.
An Lyskirchen 14
50676 Köln

Logo BTE BTE Handelsverband Textil
BTE Handelsverband Textil
30.08.2017

Kind + Jugend besuchen! - Kostenfreier Eintritt für EHV-Mitglieder

Kinderausstatter sollten auf keinen Fall die nächste „Kind + Jugend“ vom 14. bis 17. September in Köln, die weltweit größte Messe für Kinderausstattung, verpassen. Insgesamt präsentiert sich dort in diesem Jahr eine Rekordzahl von über 1.200 Ausstellern aus mehr als 50 Ländern. Auf erstmalig 110.000 Quadratmetern werden Produktneuheiten und Weiterentwicklungen aus den Bereichen Kindermöbel, Sicherheitssitze, Kinderwagen, textile Ausstattungen, Hygieneartikel und Spielwaren angeboten. Rund 300 Aussteller zeigen Bekleidungsmode für Mutter und Kind.
 
Interessant ist auch das umfangreiche Rahmenprogramm mit dem Trendforum in Form von Vorträgen, Diskussionsrunden und Workshops, die wertvolle Profitipps und Best Practices für den Berufsalltag liefern. Internationale Experten informieren und beraten die Besucher u.a. zu typischem Kaufverhalten junger Eltern oder  geben Anregungen für das Ideen- und Innovationsmanagement innerhalb des eigenen Unternehmens. Weitere Informationen zur Messe im Internet unter www.kindundjugend.de. Dort können im Ticketshop bis einschließlich 17.
Kinderausstatter sollten auf keinen Fall die nächste „Kind + Jugend“ vom 14. bis 17. September in Köln, die weltweit größte Messe für Kinderausstattung, verpassen. Insgesamt präsentiert sich dort in diesem Jahr eine Rekordzahl von über 1.200 Ausstellern aus mehr als 50 Ländern. Auf erstmalig 110.000 Quadratmetern werden Produktneuheiten und Weiterentwicklungen aus den Bereichen Kindermöbel, Sicherheitssitze, Kinderwagen, textile Ausstattungen, Hygieneartikel und Spielwaren angeboten. Rund 300 Aussteller zeigen Bekleidungsmode für Mutter und Kind.
 
Interessant ist auch das umfangreiche Rahmenprogramm mit dem Trendforum in Form von Vorträgen, Diskussionsrunden und Workshops, die wertvolle Profitipps und Best Practices für den Berufsalltag liefern. Internationale Experten informieren und beraten die Besucher u.a. zu typischem Kaufverhalten junger Eltern oder  geben Anregungen für das Ideen- und Innovationsmanagement innerhalb des eigenen Unternehmens. Weitere Informationen zur Messe im Internet unter www.kindundjugend.de. Dort können im Ticketshop bis einschließlich 17. September Eintrittskarten mit einem Nachlass von bis zu 40 Prozent online gekauft werden.
 
Besonderes Angebot:
Der BTE und die Koelnmesse laden Einzelhandelsverbands- Mitglieder ein, die „Kind + Jugend“ kostenfrei zu besuchen. Interessenten melden sich dazu mit Angabe ihrer EHV-Mitgliedsnummer beim BTE, Alexandra Müller, Fax 0221/92150910, E-Mail: mueller@bte.de. Die berechtigten Einzelhändler erhalten dann einen persönlichen Gutscheincode, mit dem im Ticketshop unter www.kindundjugend.de eine kostenfreie Dauerkarte ausgedruckt oder heruntergeladen werden kann.
 
More information:
Kind + Jugend
Source:

Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V.
An Lyskirchen 14
50676 Köln

BTE Handelsverband Textil
30.08.2017

1. Halbjahr: Modefachhandel auf Vorjahresniveau

  • Online-Handel mit einstelligem Umsatzplus
Im ersten Halbjahr 2017 hat der mittelständische Modefachhandel den Vorjahresumsatz nach ersten BTE-Berechnungen knapp halten können. Im Durchschnitt erzielte speziell der kleine und mittelgroße Textileinzelhandel in den ersten sechs Monaten zwar ein Pari, doch sind die Unterschiede zwischen den einzelnen Unternehmen groß. Rund die Hälfte der Modehäuser dürfte den Vorjahresumsatz mehr oder weniger deutlich verfehlt haben. Angesichts einer Vorlage aus 2016 von im Durchschnitt minus ein Prozent, ist das Ergebnis damit oftmals unbefriedigend.
 
Diese BTE-Berechnungen werden von verschiedenen anderen Berichtskreisen mit mittelständischer Teilnehmerstruktur bestätigt. Auch das Statistische Bundesamt hat in seiner aktuell veröffentlichten 5-Prozent-Stichprobe für den Bekleidungshandel ein minimales Umsatzplus von 0,1 Prozent errechnet. In diesem Panel sind etliche Modefilialisten vertreten, die über Flächenexpansion wachsen. Die amtlichen Zahlen sind nicht flächenbereinigt.
 
Je nach Sortimentsschwerpunkt verlief das erste Halbjahr ebenfalls unterschiedlich.
  • Online-Handel mit einstelligem Umsatzplus
Im ersten Halbjahr 2017 hat der mittelständische Modefachhandel den Vorjahresumsatz nach ersten BTE-Berechnungen knapp halten können. Im Durchschnitt erzielte speziell der kleine und mittelgroße Textileinzelhandel in den ersten sechs Monaten zwar ein Pari, doch sind die Unterschiede zwischen den einzelnen Unternehmen groß. Rund die Hälfte der Modehäuser dürfte den Vorjahresumsatz mehr oder weniger deutlich verfehlt haben. Angesichts einer Vorlage aus 2016 von im Durchschnitt minus ein Prozent, ist das Ergebnis damit oftmals unbefriedigend.
 
Diese BTE-Berechnungen werden von verschiedenen anderen Berichtskreisen mit mittelständischer Teilnehmerstruktur bestätigt. Auch das Statistische Bundesamt hat in seiner aktuell veröffentlichten 5-Prozent-Stichprobe für den Bekleidungshandel ein minimales Umsatzplus von 0,1 Prozent errechnet. In diesem Panel sind etliche Modefilialisten vertreten, die über Flächenexpansion wachsen. Die amtlichen Zahlen sind nicht flächenbereinigt.
 
Je nach Sortimentsschwerpunkt verlief das erste Halbjahr ebenfalls unterschiedlich. Während mit Damenbekleidung und der Herrenmode ein kleines Umsatzplus erzielt werden konnte, fielen die Kinderbekleidung und vor allem Haustextilien im mittleren einstelligen Bereich zurück.
 
Hinweis: Für den Handel mit Textilien (Meterwaren, Handarbeiten, Betten und Haustextilien) errechnete das Statistische Bundesamt im ersten Halbjahr ein Umsatzminus in Höhe von 1,5 Prozent. Dagegen kann sich der Handel mit Vorhängen, Gardinen und Teppichen sogar über ein Plus von 0,8 Prozent freuen.
 
Überdurchschnittlich hat sich der Online-/Versandhandel in den ersten sechs Monaten 2017 entwickelt. So veröffentlicht das Statistische Bundesamt für den „Versand- und Internethandel mit vorwiegend Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren“ per Ende Juni ein Umsatzplus in Höhe von 6,4 Prozent. Dieser Wert liegt etwas unter der Wachstumsrate des allgemeinen Online-/Versandhandels, der danach ein Plus von 7,9 Prozent erzielen konnte.
 
Source:

Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V.
An Lyskirchen 14
50676 Köln

BTE Handelsverband Textil
21.08.2017

Chrom VI weiter ein Problem

In Deutschland finden die Aufsichtsbehörden in Artikeln aus Leder immer noch das verbotene Chrom VI. So wurde im EU-Schnellwarndienst RAPEX in den letzten Wochen mehrfach vor entsprechender Ware gewarnt. Besonders oft waren dabei Handschuhe betroffen, und zwar auch von deutschen Marken wie Roeckl und Polo. Die Artikel waren damit nicht verkehrsfähig und mussten aus dem Verkauf genommen werden. Den Lieferanten droht zudem ein Bußgeld.

Der BTE empfiehlt daher allen Unternehmen, beim Einkauf noch einmal vom Lieferanten zu fordern, dass kein Chrom VI nachweisbar ist. Ggf. sollte dies auch in die eigenen Einkaufsbedingungen aufgenommen werden. Bei Eigenmarken bzw. großen Einkaufsmengen sollte der Händler außerdem stichprobenartig die Ware selbst auf Chrom VI untersuchen.

In Deutschland finden die Aufsichtsbehörden in Artikeln aus Leder immer noch das verbotene Chrom VI. So wurde im EU-Schnellwarndienst RAPEX in den letzten Wochen mehrfach vor entsprechender Ware gewarnt. Besonders oft waren dabei Handschuhe betroffen, und zwar auch von deutschen Marken wie Roeckl und Polo. Die Artikel waren damit nicht verkehrsfähig und mussten aus dem Verkauf genommen werden. Den Lieferanten droht zudem ein Bußgeld.

Der BTE empfiehlt daher allen Unternehmen, beim Einkauf noch einmal vom Lieferanten zu fordern, dass kein Chrom VI nachweisbar ist. Ggf. sollte dies auch in die eigenen Einkaufsbedingungen aufgenommen werden. Bei Eigenmarken bzw. großen Einkaufsmengen sollte der Händler außerdem stichprobenartig die Ware selbst auf Chrom VI untersuchen.

Source:

Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V.
An Lyskirchen 14
50676 Köln

BTE Handelsverband Textil BTE Handelsverband Textil
BTE Handelsverband Textil
21.08.2017

4Dmagic: Neues Tool zur Vermittlung von (Werbe)Flächen

Die Vermarktung von Online-Werbeflächen oder der eigenen Verkaufsfläche wird für viele Modehändler immer wichtiger. Ein Beispiel sind Pop-up-Flächen, die immer wieder anders bespielt werden, um den Kunden neue Impulse zu geben.

Der BTE-KompetenzPartner 4Dmagic hat in Zusammenarbeit mit dem Mannheimer Modehaus Engelhorn das neue Media-Buchungs-Online-Tool (MBOT) entwickelt. Mithilfe dieses Tools können Werbeflächen mit wenig Aufwand an Lieferanten oder auch an externe Unternehmen und Dienstleister vermittelt werden. Dazu zählen neben Online-Werbeflächen auch Schaufenster sowie Aktionsflächen, die für Pop-up-Installationen genutzt werden.

Bei Engelhorn gibt es jährlich eine Vielzahl solcher Kooperationen, deren Vermarktung derzeit sehr personalintensiv ist. In dem Buchungs-Tool von 4Dmagic sind alle verfügbaren Werbeflächen aufgeführt. Sie können online von Interessenten angefragt und gebucht werden, sofern der Verantwortliche dem zugestimmt hat.

Weitere Informationen zum MBOT-Tool unter www.4dmagic.de/dienstleistungen/mbot/.

Die Vermarktung von Online-Werbeflächen oder der eigenen Verkaufsfläche wird für viele Modehändler immer wichtiger. Ein Beispiel sind Pop-up-Flächen, die immer wieder anders bespielt werden, um den Kunden neue Impulse zu geben.

Der BTE-KompetenzPartner 4Dmagic hat in Zusammenarbeit mit dem Mannheimer Modehaus Engelhorn das neue Media-Buchungs-Online-Tool (MBOT) entwickelt. Mithilfe dieses Tools können Werbeflächen mit wenig Aufwand an Lieferanten oder auch an externe Unternehmen und Dienstleister vermittelt werden. Dazu zählen neben Online-Werbeflächen auch Schaufenster sowie Aktionsflächen, die für Pop-up-Installationen genutzt werden.

Bei Engelhorn gibt es jährlich eine Vielzahl solcher Kooperationen, deren Vermarktung derzeit sehr personalintensiv ist. In dem Buchungs-Tool von 4Dmagic sind alle verfügbaren Werbeflächen aufgeführt. Sie können online von Interessenten angefragt und gebucht werden, sofern der Verantwortliche dem zugestimmt hat.

Weitere Informationen zum MBOT-Tool unter www.4dmagic.de/dienstleistungen/mbot/.

More information:
Werbung
Source:

Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V.
An Lyskirchen 14
50676 Köln

BTE Handelsverband Textil Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V.
BTE Handelsverband Textil
14.08.2017

Ausländische Lieferanten: Deutsches Recht vereinbaren!

Besserer Rückgriff im Gewährleistungsfall

Mitunter treten versteckte Mängel an Bekleidungsstücken erst Jahre nach der Lieferung vom Hersteller an den Handel zutage und werden dann vom Endkunden reklamiert. Je nach Lieferland bzw. Vertragsgestaltung können die Folgen für den Modehändler jedoch sehr unterschiedlich sein. Denn während das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch dem Händler bis zu fünf Jahre lang die Möglichkeit bietet, nach einer späten, berechtigten Verbraucherreklamation Regress zu nehmen, kennen andere europäische Länder eine solche handelsfreundliche Regelung nicht. 

Hintergrund: Das europäische Gewährleistungsrecht hat nur die Verbraucherrechte betont und den Anspruch des Händlers gegen seinen Lieferanten der nationalen Gesetzgebung überlassen. Hier hat der deutsche Handel davon profitiert, dass der Handelsverband Deutschland HDE bzw. die Einzelhandelsorganisation, die auch den BTE trägt, die Bundesregierung schon vor Jahren in intensiven Gesprächen von der Notwendigkeit einer entsprechenden Regelung überzeugen konnte. Ein weiterer Beleg, wie wichtig entsprechende Verbändearbeit für jeden Händler sein kann!

Besserer Rückgriff im Gewährleistungsfall

Mitunter treten versteckte Mängel an Bekleidungsstücken erst Jahre nach der Lieferung vom Hersteller an den Handel zutage und werden dann vom Endkunden reklamiert. Je nach Lieferland bzw. Vertragsgestaltung können die Folgen für den Modehändler jedoch sehr unterschiedlich sein. Denn während das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch dem Händler bis zu fünf Jahre lang die Möglichkeit bietet, nach einer späten, berechtigten Verbraucherreklamation Regress zu nehmen, kennen andere europäische Länder eine solche handelsfreundliche Regelung nicht. 

Hintergrund: Das europäische Gewährleistungsrecht hat nur die Verbraucherrechte betont und den Anspruch des Händlers gegen seinen Lieferanten der nationalen Gesetzgebung überlassen. Hier hat der deutsche Handel davon profitiert, dass der Handelsverband Deutschland HDE bzw. die Einzelhandelsorganisation, die auch den BTE trägt, die Bundesregierung schon vor Jahren in intensiven Gesprächen von der Notwendigkeit einer entsprechenden Regelung überzeugen konnte. Ein weiterer Beleg, wie wichtig entsprechende Verbändearbeit für jeden Händler sein kann!

Da vergleichbare effiziente Interessenvertretungen im Ausland nicht oder kaum existieren, ist die Rechtsposition des Handels dort schlechter. Besonders im Mittelmeerraum fehlt bei Käufen von Bekleidung und auch Schuhen oder Lederwaren gelegentlich gegenüber Herstellern ein wichtiger Rechtsbehelf.

Der BTE empfiehlt daher: Wer nicht einzelvertraglich mit seinem Lieferanten eine dem deutschen § 479 Abs. 2 BGB entsprechende Regelung vereinbaren will oder kann, sollte versuchen, generell die Geltung deutschen Rechts in Verträgen mit Ausländern festzulegen. Im Zweifel ist dies die Handels-freundlichere und im Streitfalle auch besser durchsetzbare Rechtsordnung!

More information:
BTE
Source:

BTE Handelsverband Textil