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Schwitzke Project inszeniert Tommy Hilfiger Flagship Store (c) Tommy Hilfiger
Tommy Hilfiger Store am Kurfürstendamm in Berlin
12.07.2021

Schwitzke Project inszeniert Tommy Hilfiger Flagship Store in Berlin

50er Jahre Kino-Charme trifft auf modernes Retail-Design: Dank der umfassenden Neugestaltung durch den Generalunternehmer Schwitzke Project präsentiert sich der Tommy Hilfiger Store am Berliner Kurfürstendamm ab sofort in neuer Optik. Angelehnt an die Historie der Räumlichkeiten, die einst dem Astor-Kino dienten, zieht sich der cineatische Look durch das zweistöckige denkmalgeschützte Gebäude von 1896. Bereits zum dritten Mal durfte der Düsseldorfer Ladenbau-Spezialist den Flagship Store auf der berühmsten Flaniermeile Berlins umgestalten.

50er Jahre Kino-Charme trifft auf modernes Retail-Design: Dank der umfassenden Neugestaltung durch den Generalunternehmer Schwitzke Project präsentiert sich der Tommy Hilfiger Store am Berliner Kurfürstendamm ab sofort in neuer Optik. Angelehnt an die Historie der Räumlichkeiten, die einst dem Astor-Kino dienten, zieht sich der cineatische Look durch das zweistöckige denkmalgeschützte Gebäude von 1896. Bereits zum dritten Mal durfte der Düsseldorfer Ladenbau-Spezialist den Flagship Store auf der berühmsten Flaniermeile Berlins umgestalten.

Um die Geschäftsräume um einen kleinen, integrierten Cafébereich zu erweitern, wurde von Schwitzke Project ein neues Fassadenelement eingebaut, das als direkter Zugang zum Café dient. Im Ober- und Untergeschoss des Stores wurde der ehemalige Boden durch Parkett mit Steinfries ersetzt und die Sanitäranlagen sowie der Umkleidebereich in ausdrucksstarkem Rot gehalten. Im gesamten Store dominiert das Farbspektrum der US-amerikanischen Modemarke: Rot, Weiß und Blau. Neben der Instandsetzung und Erneuerung der kompletten Elektroinstallationen, des Brandschutzes und der Klimaanlage, hat Schwitzke Project auch die Lagerflächen optimiert und neue Mitarbeiterräume errichtet. Highlight des Erdgeschosses ist ein Popcorntresen in 50er Jahre-Optik, der als Kasse dient. Durch die ehemalige großflächige Leinwand sowie einige Screens und Vorhänge, die an vergangene Theaterzeiten erinnern, wird die fast 70-jährige Kino-Vergangenheit des Hauses gewürdigt.

Source:

Schwitzke Project / PR + Presseagentur textschwester

BEUMER Group: Taschensortersystem für effizientes Retourenhandling (c) BEUMER Group GmbH & Co. KG
Das Taschensortersystem kommt vor allem in der Fashion-Logistik zum Einsatz – etwa für das Retourenhandling.
17.06.2021

BEUMER Group: Taschensortersystem für effizientes Retourenhandling

Mit ihrem Taschensortersystem BG Pouch System erfüllt die BEUMER Group die wachsenden Anforderungen an das E-Commerce-Fulfillment – und die Kombination von Einzelhandel und D2C. Der Betreiber erhält einen Matrixsorter für den Direktversand an Verbraucher und Filialen. Er profitiert von einem vereinfachten Retourenhandling, weil die dynamische Pufferung das erneute Lagern und Kommissionieren überflüssig macht. Der neue Sorter erhöht den Durchsazu um 25 Prozent im Vergleich zu herkömmlichen Taschensortern. Er benötigt nur wenig Platz und eignet sich für die Sortierung ganz verschiedener Artikel – von Hightech bis hin zu High-Heels. Die Gewichtskapazität der Taschen beträgt sieben Kilogramm.

Mit ihrem Taschensortersystem BG Pouch System erfüllt die BEUMER Group die wachsenden Anforderungen an das E-Commerce-Fulfillment – und die Kombination von Einzelhandel und D2C. Der Betreiber erhält einen Matrixsorter für den Direktversand an Verbraucher und Filialen. Er profitiert von einem vereinfachten Retourenhandling, weil die dynamische Pufferung das erneute Lagern und Kommissionieren überflüssig macht. Der neue Sorter erhöht den Durchsazu um 25 Prozent im Vergleich zu herkömmlichen Taschensortern. Er benötigt nur wenig Platz und eignet sich für die Sortierung ganz verschiedener Artikel – von Hightech bis hin zu High-Heels. Die Gewichtskapazität der Taschen beträgt sieben Kilogramm.

Mit dem BG Pouch System ist es Logistikern und externen Logistikdienstleistern (3PL) möglich, die steigende Nachfrage nach schnellen, durch den E-Commerce bestimmten Taktzeiten zu erfüllen. Das wachsende Problem der Retourenbearbeitung wird im Lager durch eine effiziente Handhabung auf Basis einer integrierten automatischen Zwischenpufferung für rückgesandte Produkte gelöst. Unnötige manuelle Arbeitsschritte werden vermieden, da die Retouren wieder direkt aus dem dynamischen Puffer zum Versand gebracht werden können, ohne dass sie an das Hauptlager zurückgeschickt oder nochmals kommissioniert werden müssen. In einem Omnichannel-Umfeld stellen die Sortier- und Sequenzierfunktionen einen unschätzbaren Vorteil dar. Die filialgerechte Sortierung der Waren sorgt dafür, dass die Produkte effizient entsprechend der Regalsequenz vereinnahmt werden können.

Das BG Pouch System hat eine Gewichtskapazität von sieben Kilogramm pro Tasche, wodurch es sich perfekt für Modeartikel von Schuhen bis hin zu Kleidungsstücken auf Kleiderbügeln (GoH) eignet, aber auch für eine breitere Produktpalette, einschließlich Druck und Medien, Pharma- und Beauty-Produkte sowie Elektronik. Diese Vielseitigkeit sorgt für hohe Flexibilität bei der Handhabung verschiedenster Artikel, unabhängig von der Notwendigkeit der Retourenabwicklung, saisonalen Spitzen oder Omnichannel-Anforderungen. Verschiedene Artikel, die für unterschiedliche Kunden vorgehalten werden und für unterschiedliche Versandarten bestimmt sind, können somit in einem einzigen intelligenten System zusammengefasst werden. Dies wird besonders für Logistikdienstleister interessant sein.

Jedes Modul des BG Pouch System kann bis zu 10.000 Teile pro Stunde sortieren. Der Einsatz eines dynamischen Puffers erlaubt manuelle Arbeitsschritte zu reduzieren, Intralogistikabläufe zu beschleunigen und ermöglicht eine vorausschauende Kommissionierung.

Technisch arbeitet das System mit einem berührungslosen Magnetantrieb für Stauförderer (ca. 80 Prozent der Förderstrecke in einem typischen System), der einen reibungsfreien Betrieb ermöglicht.

Stephan Heessels, Leiter des Geschäftsbereichs Logistic Systems bei der BEUMER Group: „Wir erkennen ein enormes Potenzial für eine moderne Version des Taschensorters, vor allem für Kunden, die ihre Fulfillment- und Distributionskette durch Prozessoptimierung verbessern wollen, um kürzere Warentransportzyklen zu erreichen und den Bedarf an manuellen Arbeitsschritten deutlich zu verringern."

Source:

BEUMER Group GmbH & Co. KG / a1kommunikation Schweizer GmbH

Der Einzelhandel trifft Vorkehrungen: Steigende Covid-19-Fallzahlen und mögliche Schutzmaßnahmen des Handels - Checkpoint Systems (c) Checkpoint Systems
Checkpoint Systems bietet System für Einzelhandel
06.08.2020

Der Einzelhandel trifft Vorkehrungen: Steigende Covid-19-Fallzahlen und mögliche Schutzmaßnahmen des Handels - Checkpoint Systems

Der Einzelhandel ist besorgt über erneut ansteigende Covid-19-Fallzahlen und ergreift Schutzmaßnahmen für Kunden und Mitarbeiter

  • Checkpoint Systems verwendet SmartOccupancy
  • System steuert die Belegung zum Schutz der Gesundheit automatisch
  • Gewährleistet somit Social Distancing

Hirschhorn – Aufgrund des erneuten rapiden Anstiegs der Covid-19-Fallzahlen in ganz Europa während des letzten Monats ist die Möglichkeit einer zweiten Welle, welche den Kontinent treffen könnte, nicht zu leugnen. Nach Angaben des Europäischen Zentrums für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC) [1] wurden in Europa mittlerweile mehr als drei Millionen Fälle [2] gemeldet, angeführt vom Vereinigten Königreich, Spanien, Italien, Deutschland und Frankreich.

Aufgrund dieser Situation verstärkt der Einzelhandel seine Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens seiner Kunden und Mitarbeiter durch innovative Lösungen, die eine soziale Distanzierung durch die Kontrolle der Belegung der Einzelhandelsgeschäfte ermöglichen.

Der Einzelhandel ist besorgt über erneut ansteigende Covid-19-Fallzahlen und ergreift Schutzmaßnahmen für Kunden und Mitarbeiter

  • Checkpoint Systems verwendet SmartOccupancy
  • System steuert die Belegung zum Schutz der Gesundheit automatisch
  • Gewährleistet somit Social Distancing

Hirschhorn – Aufgrund des erneuten rapiden Anstiegs der Covid-19-Fallzahlen in ganz Europa während des letzten Monats ist die Möglichkeit einer zweiten Welle, welche den Kontinent treffen könnte, nicht zu leugnen. Nach Angaben des Europäischen Zentrums für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC) [1] wurden in Europa mittlerweile mehr als drei Millionen Fälle [2] gemeldet, angeführt vom Vereinigten Königreich, Spanien, Italien, Deutschland und Frankreich.

Aufgrund dieser Situation verstärkt der Einzelhandel seine Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens seiner Kunden und Mitarbeiter durch innovative Lösungen, die eine soziale Distanzierung durch die Kontrolle der Belegung der Einzelhandelsgeschäfte ermöglichen.

Große Einkaufszentren und Outlets, aber auch Supermärkte und Modeeinzelhändler haben sich für den Einsatz von Tools wie SmartOccupancy an ihren Standorten entschieden. SmartOccupancy verwendet innovative Technologie von Checkpoint Systems, um die Belegung automatisch in Echtzeit zu steuern und dadurch die Gesundheit der Menschen zu schützen. Ziel ist es, in den Geschäften soziale Distanzierung sicherzustellen und das Risiko einer möglichen Ansteckung zu minimieren, indem die neuen Belegungsgrenzen eingehalten werden.

Die Kunden haben sich der Nutzung dieser Technologien gegenüber offen gezeigt, da sie es ihnen ermöglichen, beruhigter und sicherer einzukaufen. Denn die Technologien tragen dazu bei, Menschenmassen zu verhindern, die zur Verbreitung des Virus führen könnten.

Angesichts des erneuten Anstiegs der Fallzahlen und der Wahrnehmung einer möglichen Lockerung der sozialen Distanzierungsmaßnahmen installieren die Einzelhändler Tools zur Belegungskontrolle. Konkret wurde SmartOccupancy von der Welttourismusorganisation (UNWTO) – einer Organisation der Vereinten Nationen – aus über 1.000 Unternehmen und Lösungen aus mehr als 100 Ländern als Finalist ausgewählt, und zwar als eine der innovativsten und bahnbrechendsten Lösungen zur Minimierung der Auswirkungen von COVID-19 auf den Tourismus.

Das System zählt automatisch und präzise alle eintretenden Personen, ebenso alle, welche das Geschäft wieder verlassen. Bei Annäherung oder Überschreitung der Kapazitätsgrenzen des Geschäfts sendet SmartOccupancy eine Warnung an das Personal. Dieses kann mit Hilfe eines Tablets, das ein Farbsystem zur Bestimmung der Belegungsgrenze der Einrichtung verwendet, eine Alarmmeldung ausgeben. Darüber hinaus wird bei Änderungen ein zusätzlicher Alarm an die Mitarbeiter gesendet, damit diese angemessen reagieren können.

Miguel Garcia Manso, Business Unit Director Germany von Checkpoint Systems, kommentiert: „Der Einzelhandelssektor ist entschlossen, zusammenzukommen, um auf ein gemeinsames Ziel hinzuarbeiten: Gesundheit für alle. Checkpoint bietet die richtige Technologie, um dieses Engagement zu unterstützen, und wir sind zum perfekten Partner geworden, wenn es darum geht, die Gesundheit der Menschen zu schützen und soziale Distanzierung an jedem Ort und in jedem geschlossenen Raum umzusetzen.“

Source:

Carta GmbH

Logo Checkpoint
Checkpoint Systems bietet System für Einzelhandel
08.04.2020

„SmartOccupancy“ von Checkpoint Systems ermöglicht Einzelhandel Belegungsübersicht

Die aktuell geltenden behördlichen Vorschriften, die zur Eindämmung der Ausbreitung des neuen Coronavirus und zum Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens des Personals und der Kunden erlassen wurden, erfordern von Einzelhändlern die Einführung von Maßnahmen zur Wahrung von sozialer Distanz und von neuen Belegungsregeln.
Checkpoint Systems,  Anbieter von Source-to-Shopper-Lösungen, bringt mit „Smart Occupancy“ ein neues System auf den Markt, mit dem Einzelhändler die Kundenanzahl in ihren Läden in Echtzeit erfassen und darauf reagieren können.

Das System zählt die Anzahl der ein- und ausgehenden Personen und sendet eine Warnung an das Personal, wenn das Geschäft fast die maximale Kapazität erreicht hat. Filialleiter können Schwellenwerte festlegen und ändern, verschiedene Zonen mit unterschiedlichen Ein- und Ausgängen sowie Konzessions- oder Toilettenbereiche einrichten.
Dadurch können die Mitarbeitenden in Echtzeit auf die gegenwärtigen Belegungszahlen reagieren und so zu einer sichereren Umgebung für Angestellte und Kunden des Ladens beitragen.

Die aktuell geltenden behördlichen Vorschriften, die zur Eindämmung der Ausbreitung des neuen Coronavirus und zum Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens des Personals und der Kunden erlassen wurden, erfordern von Einzelhändlern die Einführung von Maßnahmen zur Wahrung von sozialer Distanz und von neuen Belegungsregeln.
Checkpoint Systems,  Anbieter von Source-to-Shopper-Lösungen, bringt mit „Smart Occupancy“ ein neues System auf den Markt, mit dem Einzelhändler die Kundenanzahl in ihren Läden in Echtzeit erfassen und darauf reagieren können.

Das System zählt die Anzahl der ein- und ausgehenden Personen und sendet eine Warnung an das Personal, wenn das Geschäft fast die maximale Kapazität erreicht hat. Filialleiter können Schwellenwerte festlegen und ändern, verschiedene Zonen mit unterschiedlichen Ein- und Ausgängen sowie Konzessions- oder Toilettenbereiche einrichten.
Dadurch können die Mitarbeitenden in Echtzeit auf die gegenwärtigen Belegungszahlen reagieren und so zu einer sichereren Umgebung für Angestellte und Kunden des Ladens beitragen.

Rot, gelb oder grau signalisiert die aktuelle Ladenbelegung
Mitarbeitende und Filialleiter können online oder über ein Tablet im Laden auf die Belegungsinformationen zugreifen. Visuelle Farbanzeigen auf dem Tablet ermöglichen dem Personal, auf einen Blick einen möglicherweise überschrittenen Schwellenwert zu erkennen: Rot zeigt an, dass das Geschäft seine Kapazität erreicht hat. Gelb bedeutet, dass die Belegung fast erreicht ist, bei grau sind keine Belegungswarnungen notwendig. Bei zu hoher Belegung wird eine zusätzliche Warnung an das Ladenpersonal gesendet, damit dieses angemessen reagieren kann.

SmartOccupancy verwendet Visiplus 3D, den genauesten Overhead-Personenzählsensor, der mit dem Cloud-basierten Softwareportal HALO von Checkpoint Systems verbunden ist. Dank dieser Verknüpfung können Einzelhändler auf Berichte über die Ladenbelegung in einer bestimmten Region zugreifen sowie die Belegung in den Läden überwachen, um den festgelegten Schwellenwert beizubehalten oder zu ändern.

Source:

Carta GmBH

(c) Checkpoint Systems
12.06.2019

Checkpoint Systems: Anti-Diebstahl-Lösung für den Handel

  • Meldet verdächtige Bewegungen: Der One Way Surveillance Sensor von Checkpoint Systems
  • Im Eingangsbereich eines Geschäfts montiert, kann der One Way Surveillance Sensor alle Bewegungen in seiner Nähe überwachen, auffällige Richtungswechsel identifizieren und entsprechend Alarm auslösen.
  • Checkpoint Systems bietet Händlern damit eine neue Möglichkeit zum Schutz ihrer Waren vor Diebstählen. 

Hirschhorn - Ladendiebstähle verursachen in Deutschland jährlich Schäden in Milliardenhöhe [1], daher investiert der Einzelhandel zunehmend in Präventiv- und Sicherungsmaßnahmen. Checkpoint Systems, ein weltweit führender Lösungsanbieter zur Steigerung der Warenverfügbarkeit im Handel, bringt mit dem One Way Surveillance Sensor eine neue Anti-Diebstahl-Lösung auf den Markt.

  • Meldet verdächtige Bewegungen: Der One Way Surveillance Sensor von Checkpoint Systems
  • Im Eingangsbereich eines Geschäfts montiert, kann der One Way Surveillance Sensor alle Bewegungen in seiner Nähe überwachen, auffällige Richtungswechsel identifizieren und entsprechend Alarm auslösen.
  • Checkpoint Systems bietet Händlern damit eine neue Möglichkeit zum Schutz ihrer Waren vor Diebstählen. 

Hirschhorn - Ladendiebstähle verursachen in Deutschland jährlich Schäden in Milliardenhöhe [1], daher investiert der Einzelhandel zunehmend in Präventiv- und Sicherungsmaßnahmen. Checkpoint Systems, ein weltweit führender Lösungsanbieter zur Steigerung der Warenverfügbarkeit im Handel, bringt mit dem One Way Surveillance Sensor eine neue Anti-Diebstahl-Lösung auf den Markt.

Der Sensor bietet Einzelhändlern die Möglichkeit, verdächtige Bewegungen im Eingangsbereich ihres Ladens zu identifizieren und entsprechend darauf zu reagieren, um Diebstähle zu verhindern. „Der One Way Surveillance Sensor überwacht kontinuierlich die Bewegungen aller Objekte in einem Bereich von 2,2 x 4 Metern“, erklärt Michel Rublack, Project Manager Germany bei Checkpoint Systems. Bewegt sich ein Objekt in eine zuvor vom Händler als verdächtig definierte Richtung, sendet der Sensor eine Warnung an das verbundene Smartphone (Store STAR App) sowie an die Alarmvorrichtung. „Ein Beispiel für einen auffälligen Richtungswechsel, der auf einen möglichen Diebstahl hindeuten kann, ist der Versuch, das Geschäft durch den Eingang wieder zu verlassen“, sagt Michel Rublack.

Kontrolle durch Ultraschall

One Way Surveillance arbeitet mit einem Ultraschall-Sensor, der in Bewegung befindliche Objekte – unabhängig von ihrer Temperatur – erkennt und deren Richtung bestimmt. Vom Sonnenlicht wird er nicht beeinflusst. „One Way Surveillance kann bestehende Systeme zur elektronischen Artikelsicherung ergänzen und zum Beispiel auch an eine bereits vorhandene Videoüberwachungsanlage angebunden werden“, sagt Michel Rublack. „Informationen über Alarme werden aufgezeichnet, eine Analyse der Daten ist somit auch möglich.“

Die Installation ist standardmäßig kabelgebunden, dieses verbindet den Sensor mit der Evolve-Antenne oder einem externen Alarmgeber. Eine drahtlose Installation ist möglich. One Way Surveillance ist ab sofort erhältlich.
 
Daten:
Maße: 170 mm breit x 57 mm hoch x 47 mm tief
Montagehöhe: 1,80 m bis 4 m
 _______________
[1] EHI-Studie: Inventurdifferenzen 2018. Daten, Fakten, Hintergründe aus der empirischen Forschung. EHI Retail Institute, Köln 2018.

Source:

Carta GmbH

BTE: Vorgaben des Streitbeilegungsgesetzes unbedingt umsetzen ©BTE
BTE Logo
18.12.2017

BTE: Vorgaben des Streitbeilegungsgesetzes unbedingt umsetzen

  • Viele mittelständische Händler betroffen

Bereits seit dem 1. Februar 2017 müssten gemäß den Regelungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (§§ 36, 37 VSBG) tausende Einzelhändler die Verbraucher informieren, ob und ggf. bei welcher Schlichtungsstelle das Unternehmen im Streitfall an einem Streitbeilegungsverfahren teilnimmt. Dies ist jedoch nach BTE-Recherchen von etlichen betroffenen Unternehmen noch nicht umgesetzt worden.

Hinweis: Die Informationen müssen schon vor Entstehen einer Streitigkeit erfolgen, wenn das Unternehmen mehr als 10 Personen beschäftigt und eine Website (auch ohne Einkaufsmöglichkeit!) unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet. Die Information über die Streitbeilegung muss dann auf der Website bzw. in den AGB veröffentlicht werden. Mitglieder im Einzelhandelsverband können ein Merkblatt des HDE Handelsverband Deutschland mit Details zu den neuen Vorgaben und Hinweise zur rechtskonformen Umsetzung downloaden unter www.einzelhandel.de.

  • Viele mittelständische Händler betroffen

Bereits seit dem 1. Februar 2017 müssten gemäß den Regelungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (§§ 36, 37 VSBG) tausende Einzelhändler die Verbraucher informieren, ob und ggf. bei welcher Schlichtungsstelle das Unternehmen im Streitfall an einem Streitbeilegungsverfahren teilnimmt. Dies ist jedoch nach BTE-Recherchen von etlichen betroffenen Unternehmen noch nicht umgesetzt worden.

Hinweis: Die Informationen müssen schon vor Entstehen einer Streitigkeit erfolgen, wenn das Unternehmen mehr als 10 Personen beschäftigt und eine Website (auch ohne Einkaufsmöglichkeit!) unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet. Die Information über die Streitbeilegung muss dann auf der Website bzw. in den AGB veröffentlicht werden. Mitglieder im Einzelhandelsverband können ein Merkblatt des HDE Handelsverband Deutschland mit Details zu den neuen Vorgaben und Hinweise zur rechtskonformen Umsetzung downloaden unter www.einzelhandel.de.

Rechtlich bislang immer noch nicht endgültig geklärt ist, ob die Informationspflicht auch für Unternehmensauftritte bei Plattformen wie Facebook oder Instagram gilt. Die Rechtsprechung in dieser Frage ist uneinheitlich. Die Tendenz scheint aber dahin zu gehen, dass eine entsprechende Verlinkung auf den Plattformen notwendig ist.

Fazit: Die Informationspflichten sollten unbedingt beachtet werden. Denn versäumt ein Unternehmer die vorgeschriebenen neuen Verbraucherinformationen, kann er nach dem Unterlassungsklagegesetz abgemahnt werden. Der Verbraucher kann zudem ggf. Schadensersatzansprüche wegen Verletzung vorvertraglicher oder vertraglicher Pflichten geltend machen. Es besteht zudem bei einem Verzicht auf die vorgeschriebenen Informationen der Verbraucher die Gefahr, dass gegen den Unternehmer ein kostenpflichtiges Streitbeilegungsverfahren eingeleitet (§ 30 Abs. 5 S. 2 VSBG) und anschließend - ggf. sogar ohne seine aktive Mitwirkung - einen Schlichtungsvorschlag unterbreitet wird (§ 30 Abs. 4 VSBG).

More information:
BTE Einzelhandel
Source:

BTE e.V.