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23.05.2024

Südwesttextil kritisiert Aussagen von Bundeskanzler Olaf Scholz zum Mindestlohn

Der Beschluss zur Einführung des Mindestlohns jährt sich 2024 zum zehnten Mal. Die vom Gesetzgeber eingerichtete unabhängige Mindestlohnkommission, bestehend aus Vertretern der Sozialpartner sowie zwei beratenden Mitgliedern aus der Wissenschaft, hatte zuletzt im Juni 2023 eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,41 Euro brutto je Zeitstunde in diesem Jahr und auf 12,82 Euro zum 1. Januar 2025 beschlossen.

Zuvor war 2021 eine einmalige Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro per Gesetz durch den Koalitionsvertrag der Ampelregierung festgelegt worden. Etwaige weitere Erhöhungsschritte würden im Anschluss von der unabhängigen Mindestlohnkommission befunden.

Der Beschluss zur Einführung des Mindestlohns jährt sich 2024 zum zehnten Mal. Die vom Gesetzgeber eingerichtete unabhängige Mindestlohnkommission, bestehend aus Vertretern der Sozialpartner sowie zwei beratenden Mitgliedern aus der Wissenschaft, hatte zuletzt im Juni 2023 eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,41 Euro brutto je Zeitstunde in diesem Jahr und auf 12,82 Euro zum 1. Januar 2025 beschlossen.

Zuvor war 2021 eine einmalige Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro per Gesetz durch den Koalitionsvertrag der Ampelregierung festgelegt worden. Etwaige weitere Erhöhungsschritte würden im Anschluss von der unabhängigen Mindestlohnkommission befunden.

Dass sich Bundeskanzler Olaf Scholz nun öffentlich für die Erhöhung des Mindestlohns auf 14 und im nächsten Schritt auf 15 Euro ausspricht, sieht Südwesttextil als Wirtschafts- und Arbeitgeberverband der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie kritisch. Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner: „Die Mindestlohnkommission ist mit einer Gesamtabwägung der Höhe des Mindestlohns beauftragt, die neben dem Mindestschutz von Arbeitnehmenden auch faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen sowie die Gefährdung von Beschäftigung berücksichtigen soll. Die Unabhängigkeit dieser Abwägung und die gesetzlich festgelegte Struktur sollten nicht beeinflusst und die Tarifautonomie nicht gefährdet werden.“

Source:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.

14.04.2023

Mindestlohnerhöhung wäre Eingriff in Tarifautonomie und Inflationstreiber

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil sieht in den politischen Erwartungen einer deutlichen Mindestlohnerhöhung einen Eingriff in die Tarifautonomie und einen weiteren Treiber für Preissteigerungen und Inflation.

Nach der Erhöhung des Mindestlohns per Gesetz im letzten Jahr, hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil verkündet, mit einer deutlichen Mindestlohnerhöhung zu Beginn des nächsten Jahres zu rechnen. Ein Vorschlag hierzu soll bis Ende Juni durch die Mindestlohnkommission vorgelegt werden, die aus Vertreter*innen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern besteht. Die Erwartungen begründet Heil mit der hohen Inflation und den Tariferhöhungen. Die westdeutsche Textil- und Bekleidungsindustrie hatte erst kürzlich in einer wirtschaftlich und tarifpolitisch äußerst schwierigen Gesamtsituation eine tarifliche Einigung erzielt.

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil sieht in den politischen Erwartungen einer deutlichen Mindestlohnerhöhung einen Eingriff in die Tarifautonomie und einen weiteren Treiber für Preissteigerungen und Inflation.

Nach der Erhöhung des Mindestlohns per Gesetz im letzten Jahr, hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil verkündet, mit einer deutlichen Mindestlohnerhöhung zu Beginn des nächsten Jahres zu rechnen. Ein Vorschlag hierzu soll bis Ende Juni durch die Mindestlohnkommission vorgelegt werden, die aus Vertreter*innen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern besteht. Die Erwartungen begründet Heil mit der hohen Inflation und den Tariferhöhungen. Die westdeutsche Textil- und Bekleidungsindustrie hatte erst kürzlich in einer wirtschaftlich und tarifpolitisch äußerst schwierigen Gesamtsituation eine tarifliche Einigung erzielt.

Vor diesem Hintergrund sieht der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil die geäußerten Erwartungen kritisch und wertet sie als Eingriff in die Tarifautonomie. Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner skizziert die Auswirkungen der Debatte: „Die Erhöhung des Mindestlohns befeuert die Diskussion nach hohen Tarifabschlüssen, die wiederum jetzt argumentativ als Begründung für eine weitere Erhöhung des Mindestlohns herangezogen werden. So wird eine ohnehin schon stattfindende Kettenreaktion auf die inflationäre Entwicklung verschärft. In der Konsequenz verteuern sehr deutliche Lohnsteigerungen zwangsläufig die Produktpreise unserer Textilwirtschaft, die auch die Beschäftigten als Konsument*innen mitbezahlen. Diese Spirale gefährdet Wertschöpfung, Arbeitsplätze und Wohlstand und forciert eine inflationäre Entwicklung.“

Source:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil