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12.05.2023

Insolvenzwelle: BTE befürchtet Imageschäden für Mode- und Schuhhandel

Die aktuelle Welle spektakulärer Insolvenzen im Mode- und Schuhhandel – von Peek & Cloppenburg über Gerry Weber und Reno bis zu Görtz – sorgt für viel Diskussionsstoff in der Branche. Etliche Händler sind verärgert und mutmaßen, dass sich das eine oder andere Unternehmen vor allem durch ein Verfahren in Eigenverwaltung zum Schaden Dritter sanieren will – und damit auch die Wettbewerbsposition gesunder Mitbewerber auf Kosten der Allgemeinheit beeinträchtigt. Vor allem Mittelständler, die mit ihrem Vermögen für ihr wirtschaftliches Handeln haften, sehen eine Ungleichbehandlung und befürchten, dass Unternehmen mit einem nicht rentablen Geschäftsmodell durch die Entschuldung per Insolvenz künstlich am Leben gehalten und damit notwendige Marktbereinigungen verhindert werden.
 

Die aktuelle Welle spektakulärer Insolvenzen im Mode- und Schuhhandel – von Peek & Cloppenburg über Gerry Weber und Reno bis zu Görtz – sorgt für viel Diskussionsstoff in der Branche. Etliche Händler sind verärgert und mutmaßen, dass sich das eine oder andere Unternehmen vor allem durch ein Verfahren in Eigenverwaltung zum Schaden Dritter sanieren will – und damit auch die Wettbewerbsposition gesunder Mitbewerber auf Kosten der Allgemeinheit beeinträchtigt. Vor allem Mittelständler, die mit ihrem Vermögen für ihr wirtschaftliches Handeln haften, sehen eine Ungleichbehandlung und befürchten, dass Unternehmen mit einem nicht rentablen Geschäftsmodell durch die Entschuldung per Insolvenz künstlich am Leben gehalten und damit notwendige Marktbereinigungen verhindert werden.
 
Die aktuellen Insolvenzen – so der BTE - schädigen massiv die Reputation und das Image der gesamten Textil- und Schuhbranche. Das habe merkliche Auswirkungen auf alle Unternehmen - vom Banken-Rating bis zum Recruiting guter Mitarbeiter und Auszubildender im Wettbewerb mit anderen Wirtschaftszweigen. Problematisch sei vor allem das Risiko, dass für die Branche wichtige Lieferanten durch die Forderungsausfälle selbst in die Insolvenz getrieben werden.
 
Trotz nachvollziehbarer Kritikpunkte weist der Verband bei der Bewertung von Unternehmensinsolvenzen auf folgende Tatbestände hin:

  • Gesetzlich ist klar geregelt, wann eine Insolvenz angemeldet werden muss. Es gibt hier klare Vorgaben und Fristen und vergleichsweise wenig Bewertungsspielraum. Gleichzeitig machen sich die Verantwortlichen der betroffenen Unternehmen strafbar, wenn sie einen Insolvenzantrag auch nur verschleppen.
  • Umgekehrt ist es kaum möglich, willkürlich eine Insolvenz kurzfristig herbeizuführen. Denn der Insolvenzverwalter prüft alle Vorgänge der letzten drei Jahre und kann für das Unternehmen nachteilige Verträge oder Vorgänge anfechten.

Nicht vergessen dürfe man überdies, dass gerade Großbetriebe in teuren Frequenzlagen überdurchschnittlich unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie gelitten hätten und etliche nach BTE-Einschätzung aktuell noch nicht das Umsatzniveau von 2019 erreichen. Zudem durften die Branchenriesen zu Beginn keine Überbrückungshilfe beantragen und mussten auf KfW-Kredite ausweichen, die nun zur Rückzahlung anstehen. Zum Ende der Pandemie waren die umsatzstarken Ketten zwar ebenfalls antragsberechtigt, wegen der Deckelung der Hilfszahlungen wurde aber oft nur ein Bruchteil der angefallenen Verluste (z.B. hohe City-Mieten) ausgeglichen. Viele Mittelständler erhielten dagegen Überbrückungshilfen im zweistelligen Prozentbereich vom Umsatz.
 
Angesichts dieser – sachlich nicht nachvollziehbaren – politischen Benachteiligung der Großbetriebe war eine Schieflage mancher Filialisten bereits im Vorfeld zu befürchten. Denn drei Krisen-Jahre in Folge gefährden auch die Existenz gesunder Unternehmen. Einen Gutteil der Schuld für die aktuelle Insolvenzwelle von großen Mode- und Schuhfilialisten müsse sich daher die Politik anrechnen lassen, deren – erwiesenermaßen ungerechtfertigten – Verkaufsbeschränkungen nicht ausreichend kompensiert wurden und jetzt mit einem Timelag die gesamte Branche schädigten.

Source:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

03.12.2020

BTE: Überbrückungshilfen und Millionen für die Innenstädte

Der BTE meldet Erfolge in der politischen Interessenvertretung des Einzelhandels. Dank der intensiven Bemühungen des HDE Handelsverband Deutschland habe die Bundesregierung Ende November zwei wichtige Hilfen beschlossen, von denen insbesondere zahlreiche Modehändler profitieren werden:
 

Der BTE meldet Erfolge in der politischen Interessenvertretung des Einzelhandels. Dank der intensiven Bemühungen des HDE Handelsverband Deutschland habe die Bundesregierung Ende November zwei wichtige Hilfen beschlossen, von denen insbesondere zahlreiche Modehändler profitieren werden:
 

  • Überbrückungshilfe – Durch die Erleichterung der Zugangsbedingungen können jetzt auch Modehändler in den Genuss der Überbrückungshilfe kommen. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit entweder einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis Dezember 2020 gegenüber dem Vorjahr oder einem Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis Dezember 2020 gegenüber 2019. Antragsberechtigte Unternehmen, die  entweder im November oder im Dezember 2020 oder in beiden Monaten einen Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent im Vergleich zu den Vorjahresmonaten erlitten haben und keine außerordentliche Wirtschaftshilfe („Novemberhilfe“ bzw. „Dezemberhilfe“) erhalten, können eine Förderung im Rahmen der förderfähigen Maßnahmen der Überbrückungshilfe III für den oder die entsprechenden, Monate (November und/oder Dezember) beantragen.
     
  • Innenstadt-Unterstützung – Der Bundestag hat in einem ersten Schritt 25 Millionen Euro für Konzepte zur Zukunft unserer Innenstädte bereitgestellt. Die Einzelhandelsorganisation fordert aktuell einen insgesamt 500 Mio. Euro umfassenden Innenstadtfonds.

Als weiteren HDE-Erfolg wertet der BTE die Verschiebung des im November 2019 vom Kabinett beschlossenen Plastiktüten-Verbots auf einen deutlich späteren Zeitpunkt. Anstatt der ursprünglich geplanten „Aufbrauchfrist“ von sechs Monaten, trete das Verbot erst Ende 2021 in Kraft. Dadurch erhielten die Unternehmen deutlich mehr Zeit, um Restbestände abzubauen. Die ökologisch unsinnige Entsorgung von Milliarden Plastiktüten werde damit abgemildert.
 
Der (Textil)Handel verfügt mit dem HDE über eine zielführende und erfolgreiche Interessenvertretung in Berlin, der vom BTE in seinen Bemühungen speziell bei textil- bzw. moderelevanten Themenstellungen tatkräftig unterstützt werde, so das Fazit des Kölner Verbandes. Finanziert werde diese Arbeit über die Mitgliedsbeiträge der Einzelhandelsverbände. Der BTE freue sich daher über jedes Textil- und Modeunternehmen, das Mitglied im Einzelhandelsverband ist oder wird und damit die künftige Arbeit der Einzelhandelsorganisation unterstütze. Gerade in diesen Zeiten sei eine schlagkräftige und finanziell wie personell gut ausgestattete Interessenvertretung dringend geboten.

Source:

BTE/BDSE/BLE/VDB

27.11.2020

BTE Eilmeldung: Novemberhilfen wohl ab 40 Prozent Umsatzrückgang

Aktuell mehren sich die Anzeichen, dass es für Handelsunternehmen - und damit auch für den besonders betroffenen Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel - Überbrückungshilfen geben soll, wenn deren Umsatzminus im November mindestens 40 Prozent beträgt.

Jeder Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler, der aktuell in der Nähe dieses Umsatzwertes liegt und die Beantragung der sog. „Novemberhilfe“ erwägt, sollte sich daher kurzfristige Rabattaktionen in diesem Monat zur Umsatzsteigerung gut überlegen. Gegenfalls sollten bereits angekündigte Preisaktionen modifiziert werden, so der Verband.

Aktuell mehren sich die Anzeichen, dass es für Handelsunternehmen - und damit auch für den besonders betroffenen Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel - Überbrückungshilfen geben soll, wenn deren Umsatzminus im November mindestens 40 Prozent beträgt.

Jeder Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler, der aktuell in der Nähe dieses Umsatzwertes liegt und die Beantragung der sog. „Novemberhilfe“ erwägt, sollte sich daher kurzfristige Rabattaktionen in diesem Monat zur Umsatzsteigerung gut überlegen. Gegenfalls sollten bereits angekündigte Preisaktionen modifiziert werden, so der Verband.

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Überbrückungshilfen
Source:

BTE/BLE/BDSE/VDB