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EU Bild: Gordon Johnson auf Pixabay
28.12.2023

Geänderte EU-Schwellenwerte für öffentliche Aufträge ab 2024

Die Anpassung der EU-Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft.

Die festgelegten Änderungen, die für alle EU-Mitgliedstaaten gelten, sind wie folgt:

Richtlinie für klassische öffentliche Aufträge (2014/24/EU):

  • Bauleistungen: 5.538.000 Euro (statt bisher 5.382.000 Euro)
  • Liefer-/Dienstleistungen: 221.000 Euro (statt bisher 215.000 Euro)
  • Zentrale Regierungsdienststellen: 143.000 Euro (statt bisher 140.000 Euro)

Sektorenrichtlinie und Richtlinie Verteidigung und Sicherheit (2014/25/EU und 2009/81/EG):

  • Bauleistungen: 5.538.000 Euro (statt bisher 5.382.000 Euro)
  • Liefer-/Dienstleistungen: 443.000 Euro (statt bisher 431.000 Euro)

Konzessionsrichtlinie (2014/23/EU):

Die Anpassung der EU-Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft.

Die festgelegten Änderungen, die für alle EU-Mitgliedstaaten gelten, sind wie folgt:

Richtlinie für klassische öffentliche Aufträge (2014/24/EU):

  • Bauleistungen: 5.538.000 Euro (statt bisher 5.382.000 Euro)
  • Liefer-/Dienstleistungen: 221.000 Euro (statt bisher 215.000 Euro)
  • Zentrale Regierungsdienststellen: 143.000 Euro (statt bisher 140.000 Euro)

Sektorenrichtlinie und Richtlinie Verteidigung und Sicherheit (2014/25/EU und 2009/81/EG):

  • Bauleistungen: 5.538.000 Euro (statt bisher 5.382.000 Euro)
  • Liefer-/Dienstleistungen: 443.000 Euro (statt bisher 431.000 Euro)

Konzessionsrichtlinie (2014/23/EU):

  • 5.538.000 Euro (statt bisher 5.382.000 Euro)

 
Diese Schwellenwerte müssen in Deutschland nicht mehr durch den Gesetzgeber umgesetzt werden. Sie gelten unmittelbar durch die dynamischen Verweisungen in den Vergabeverordnungen.
Die Gültigkeit der neuen Schwellenwerte ist bis zum 31. Dezember 2025 begrenzt.

More information:
Ausschreibungen Schwellenwert
Source:

eVergabe.de GmbH