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25.04.2023

BTE-Lieferketten-Webinar: Charts verfügbar

Seit Anfang 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern, ab Anfang 2024 dann auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Um betroffenen und interessierten Unternehmen Hilfestellung beim Umsetzen der damit verbundenen Aufgaben zu geben, veranstaltete der BTE am 20. April 2023 ein kostenfreies Webinar mit über 30 Teilnehmern aus Handel, Industrie, Verbänden und Dienstleistungsunternehmen. Referent war Malte Drewes, Berater vom Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte, dessen Ausführungen durch Praxis-Insights von Fabian Nendza, Senior Sustainability Manager bei Frilufts Retail Europe/Globetrotter, ergänzt wurde. Zentrale Aussagen:

Seit Anfang 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern, ab Anfang 2024 dann auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Um betroffenen und interessierten Unternehmen Hilfestellung beim Umsetzen der damit verbundenen Aufgaben zu geben, veranstaltete der BTE am 20. April 2023 ein kostenfreies Webinar mit über 30 Teilnehmern aus Handel, Industrie, Verbänden und Dienstleistungsunternehmen. Referent war Malte Drewes, Berater vom Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte, dessen Ausführungen durch Praxis-Insights von Fabian Nendza, Senior Sustainability Manager bei Frilufts Retail Europe/Globetrotter, ergänzt wurde. Zentrale Aussagen:

  • Betroffene Unternehmen müssen ein Risikomanagementsystem installieren. Dazu zählt u.a. die Festlegung von Zuständigkeiten, die Benennung von Ansprechpartnern auf der Website, die Erstellung einer Risikoanalyse, die Installation eines Beschwerdeverfahrens und die Erstellung bzw. Veröffentlichung einer Grundsatzerklärung. Zudem gibt es Dokumentations- und Berichtspflichten für die Aktivitäten.
  • Maßnahmen müssen angemessen und wirksam sein. Es gibt allerdings keine Garantiepflicht, dass die Maßnahmen tatsächlich erfolgreich sind, sondern nur eine Bemühenspflicht.
  • Als Hilfestellung für Unternehmen wurden bereits einige Handreichungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.bafa.de/lieferketten erstellt. Demnächst erscheint eine weitere Handreichung zur Zusammenarbeit in der Lieferkette.
  • Weitere Hilfen wie den „KMU-Kompass“ oder den „CSR Risiko-Check“ bietet die Agentur für Wirtschaft & Entwicklung unter www.wirtschaft-entwicklung.de.

 
Hinweis: Die gezeigten Charts können auf der BTE-Website www.bte.de, Rubrik: News, eingesehen werden.

More information:
Lieferkettengesetz
Source:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

24.04.2023

Südwesttextil kritisiert Referentenentwurf zum Arbeitszeitgesetz als rückschrittlich

Der Koalitionsvertrag sieht Flexibilisierungen der Höchstarbeits- und Ruhezeiten vor - der neue Referentenentwurf zum ArbeitsZG, vorgelegt vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, genau das Gegenteil: neue, bürokratielastige Regulierungen, darunter eine Pflicht zur elektronischen und taggenauen Aufzeichnung der Arbeitszeiten, nicht nur im Fall von vereinbarter Vertrauensarbeitszeit, sondern auch im Rahmen des mobilen Arbeitens. Dies ist weder von der europäischen Arbeitszeit- oder Arbeitsschutzrichtlinie vorgesehen, noch entspricht es der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.

Der Koalitionsvertrag sieht Flexibilisierungen der Höchstarbeits- und Ruhezeiten vor - der neue Referentenentwurf zum ArbeitsZG, vorgelegt vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, genau das Gegenteil: neue, bürokratielastige Regulierungen, darunter eine Pflicht zur elektronischen und taggenauen Aufzeichnung der Arbeitszeiten, nicht nur im Fall von vereinbarter Vertrauensarbeitszeit, sondern auch im Rahmen des mobilen Arbeitens. Dies ist weder von der europäischen Arbeitszeit- oder Arbeitsschutzrichtlinie vorgesehen, noch entspricht es der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.

Der Verband erwartet von der Bundesregierung eine moderne und zeitgemäße Arbeitszeitpolitik. Edina Brenner, Hauptgeschäftsführerin von Südwesttextil, kommentiert: „Statt neuer Bürokratieauflagen, sollte die Bundesregierung lieber ein Zeichen setzen und die starren Regelungen zur täglichen Höchstarbeitszeit und der ununterbrochenen Ruhezeit flexibilisieren. Eine pauschale Verpflichtung zur Aufzeichnung der gesamten Arbeitszeit widerspricht den Modernisierungsgedanken und geht unnötig weit über die europäischen Vorgaben hinaus. Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer brauchen sind gesetzliche Spielräume, um bestehende und funktionierende Arbeitszeitmodelle weiterzuentwickeln.“

Source:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.

(c) BVMed | Manfred Beeres
Prof. Josef Hecken, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
21.04.2023

BVMed-Mitgliederversammlung: Beratungsrecht bei Wundversorgungs-Studien

Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Prof. Josef Hecken, hat sich auf der BVMed-Mitgliederversammlung am 18. April 2023 in Berlin für ein Beratungsrecht der Medizinprodukte-Hersteller für die anstehenden Studien zum Nutzennachweis für die Erstattungsfähigkeit der „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ und für die Verlängerung der Übergangsfrist ausgesprochen. „Wir müssen gemeinsam für das Beratungsrecht kämpfen. Dann haben wir die Basis für die Entwicklung von geeigneten Studienkriterien und müssen solange die Übergangsregelung verlängern“, so Heckens Appell an den Gesetzgeber.

Der BVMed hatte sich wiederholt für ein Beratungsrecht beim G-BA analog zum Arzneimittelbereich ausgesprochen, „um Klarheit und Sicherheit beim Antragsprozess, aber insbesondere zu den Anforderungen an Evidenz und Nutzennachweise zu schaffen“, so BVMed-Ambulant-Expertin Juliane Pohl.

Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Prof. Josef Hecken, hat sich auf der BVMed-Mitgliederversammlung am 18. April 2023 in Berlin für ein Beratungsrecht der Medizinprodukte-Hersteller für die anstehenden Studien zum Nutzennachweis für die Erstattungsfähigkeit der „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ und für die Verlängerung der Übergangsfrist ausgesprochen. „Wir müssen gemeinsam für das Beratungsrecht kämpfen. Dann haben wir die Basis für die Entwicklung von geeigneten Studienkriterien und müssen solange die Übergangsregelung verlängern“, so Heckens Appell an den Gesetzgeber.

Der BVMed hatte sich wiederholt für ein Beratungsrecht beim G-BA analog zum Arzneimittelbereich ausgesprochen, „um Klarheit und Sicherheit beim Antragsprozess, aber insbesondere zu den Anforderungen an Evidenz und Nutzennachweise zu schaffen“, so BVMed-Ambulant-Expertin Juliane Pohl.

Hintergrund ist, dass für jedes einzelne sogenannte „sonstige Produkt zur Wundbehandlung“ künftig der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit im Rahmen eines Antragsverfahrens durch den Hersteller beim G-BA durchgeführt werden muss, bevor das jeweilige Produkt durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erstattet wird. Der G-BA hat bislang jedoch keine Klarheit geschaffen, welche Evidenzkriterien in der Wundversorgung für die erstattungsrelevanten Nutzennachweise Anwendung finden. Im Gesetz fehlt ein entsprechender Beratungsanspruch der Hersteller beim G-BA, der Klarheit in diesen komplexen Fragestellungen schaffen könnte. Betroffen von der neuen Regelung ist eine Vielzahl von Produkten wie etwa silber- oder PHMB-haltigen Wundauflagen, die bislang erstattungsfähig waren. Nach Einschätzung des BVMed sind rund 400 Produkte betroffen, für die – bis Dezember 2023 - ein erfolgreiches Nutzenbewertungsverfahren zur Aufnahme in die Anlage V der geänderten Arzneimittel-Richtlinie erforderlich wird.

Hecken machte bei der BVMed-Mitgliederversammlung deutlich, dass der Gesetzgeber kurzfristig ein Beratungsverfahren für Verbandmittel wie bei den Arzneimitteln einführen müsse – zumal der Komplexitätsgrad bei Studien für Wundversorgungsprodukte höher und die Studien-Endpunkte komplexer seien als bei Arzneimitteln. Beispielsweise sei die Frage, wie die Verringerung der Wundgröße dargestellt werden könne, methodisch noch nicht geklärt. „Es ist nicht nur im Interesse der Unternehmen, sondern auch im Interesse des G-BA, wenn möglich schon vor dem Beginn von Studien ein Austausch über das Setting und die Endpunkte solcher Studien stattfindet, damit diese am Ende auch tatsächlich verwertbare Evidenz liefern können“, so Hecken. Auch müsste dann noch die Übergangsfrist entsprechend verlängert werden, damit die Hersteller eine Studie auf Basis des mit dem G-BA besprochenen Studiendesigns durchführen können, um schließlich auf dieser Basis den Antrag zur Aufnahme des Produkts in die Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie zu stellen. Nach Hecken müssten Verfahren und Regelungsrahmen zudem geeignet sein, um Innovationen den Zugang in die Versorgung zu ermöglichen.

Der BVMed hatte Anfang April 2023 in einem Brandbrief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach „dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf bei der Wundversorgung im GKV-System“ angemahnt.

Handele der Gesetzgeber nicht, sei absehbar, dass anerkannte, bewährte sowie auf randomisierten kontrollierten Studien basierende Wundauflagen ab dem 2. Dezember 2023 nicht mehr für die Versorgung der chronisch kranken Wundpatient:innen zur Verfügung stehen. Dies werde nach Angaben der BVMed-Expert:innen dramatische Folgen haben:

  • Durch den Wegfall entsprechender antimikrobieller Wundversorgungsprodukte werden durch den absehbar höheren Einsatz oraler Antibiotikatherapien die entsprechenden Resistenzen deutlich steigen.
  • Ohne den zukünftigen Einsatz der etablierten Wundauflagen mit antimikrobieller Wirkung wird die Anzahl von stationären Aufenthalten unvermeidlich steigen.
  • Außerdem wird der Wegfall insbesondere von antimikrobiellen Wundauflagen zu einer zusätzlichen Belastung der Pflege führen.
Source:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

Foto: STFI
19.04.2023

STFI: Rückblick zum 16. Symposium TEXTILE FILTER

Das 16. Symposium TEXTILE FILTER des Sächsischen Textilforschungsinstituts e.V. (STFI) fand am 14. und 15. März 2023 im Hotel Chemnitzer Hof, Chemnitz, statt. Mussten vor drei Jahren wegen coronabedingter Reisebeschränkungen noch einige Vorträge über Videokonferenz gehalten werden, konnten in diesem Jahr knapp 100 Teilnehmer in Präsenz vor Ort sein. Im Rahmen des Symposiums wurden insgesamt 18 Vorträge und vier Pitch-Vorträge gehalten. Parallel wurde das Symposium von einer Fachausstellung begleitet, in der zehn Aussteller ihre Produkte und Services zeigten.

Der erste Vortragskomplex widmete sich den Themen Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft und Life Cycle Analysis (LCA). Herausgestellt wurde dabei, dass zum Vergleich der Prozesse, Materialien und Produkte die nationale und internationale Normung und Standardisierung sowie für die wirtschaftliche Durchführung die Automatisierung der LCA grundlegende Voraussetzungen sind. Außerdem wurde klargestellt, dass ein ehrlicher Vergleich der existierenden Vor- und Nachteile der biobasierten gegenüber den erdölbasierten Rohstoffen erforderlich ist.

Das 16. Symposium TEXTILE FILTER des Sächsischen Textilforschungsinstituts e.V. (STFI) fand am 14. und 15. März 2023 im Hotel Chemnitzer Hof, Chemnitz, statt. Mussten vor drei Jahren wegen coronabedingter Reisebeschränkungen noch einige Vorträge über Videokonferenz gehalten werden, konnten in diesem Jahr knapp 100 Teilnehmer in Präsenz vor Ort sein. Im Rahmen des Symposiums wurden insgesamt 18 Vorträge und vier Pitch-Vorträge gehalten. Parallel wurde das Symposium von einer Fachausstellung begleitet, in der zehn Aussteller ihre Produkte und Services zeigten.

Der erste Vortragskomplex widmete sich den Themen Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft und Life Cycle Analysis (LCA). Herausgestellt wurde dabei, dass zum Vergleich der Prozesse, Materialien und Produkte die nationale und internationale Normung und Standardisierung sowie für die wirtschaftliche Durchführung die Automatisierung der LCA grundlegende Voraussetzungen sind. Außerdem wurde klargestellt, dass ein ehrlicher Vergleich der existierenden Vor- und Nachteile der biobasierten gegenüber den erdölbasierten Rohstoffen erforderlich ist.

Während der Coronakrise kam es auch in der Textilindustrie zu einem Zusammenbruch der Lieferketten. Die Lieferketten erholen sich, dafür wird die Wirtschaft gegenwärtig durch eine Energiekrise gebeutelt. Alternative Energiequellen wie Wasserstoff sind leider noch nicht ausgereift und stehen für eine umfassende Nutzung nicht bereit. Ansätze, um Energie einzusparen, sind Minimalauftragsverfahren in der Ausrüstung, die Wärmerückgewinnung, das Recycling oder die Einsparung von Verpackungen für den Transport.

Ein weiter Themenkomplex des Symposiums widmete sich der Normung und Standardisierung der Filterprüfungen. Zu erwähnen sind hier die Prüfung von Luftfiltern in Kombination mit Brandschutz für Züge, die Prüfung von Luftfiltern für Haushalt, öffentliche Räume und Industrieanlagen oder die Entwicklung von Labortestverfahren zur beschleunigten Alterungsprüfung von mobilen Entstaubungsanlagen.

Mehrere Vorträge hatten die Modellierung und Simulation von Prozessen der Vliesstoffherstellung (z. B. die virtuelle Produktion, Beeinflussung der Wolkigkeit von Extrusionsvliesstoffen oder die Verteilung von Spinnfasern und -filamenten), den Aufbau und die Charakteristik von Filtervliesstoffen (z. B. Flächenstruktur, Druckverlustkurve, Partikeltransport und -adsorption) sowie die Aerosolverteilung bzw. die Filtereffektivität in Abhängigkeit der Platzierung der Luftfilter im Raum zum Inhalt.

Auf dem Symposium wurden zudem auch verschiedene neue Materialien und Produkte vorgestellt. Dabei sind besonders hervorzuheben:

  • Flüssigkeitsgefüllte Hohlfasern für die Abwasserreinigung
  • Neue Spezialpapiere für Luftwärmeüberträger, bei dem ein kräuselfähiges Mikro-/Nanofasermu-
  • ltifilamentgarn mit Einzelfaserdurchmessern von < 1,0 μm Fasern nach dem Island-in-the-Sea Schmelzspinnverfahren hergestellt werden
  • 3D-Absorbervliesstoffe mit integrierter Gassensorik (PAKs) für die Schutzbekleidung von Einsatzkräften im Bereich Feuerwehr
  • Getuftete Filterstrukturen kombiniert mit leitfähigen Interdigitalstrukturen für die Luftfiltration
  • Kompakte Luftfilterelemente und deren Optimierung
  • Einsatz von Ionisatoren für die Aerosolabscheidung im Filter

Abschließend stellte das STFI in eigener Sache geplante bzw. bereits realisierte Investitionen vor, die die technisch/technologische Basis und die Prüfkompetenz des Institutes erweitern. In Kurzvorträgen wurde die Errichtung einer Nassvliesanlage mit 600 mm Arbeitsbreite vorgestellt, die besonders für den Filterbereich und das Forschungsfeld Textilrecycling neue Entwicklungen ermöglichen wird. Für den Bereich Nähwirktechnik wurde eine neue Maliwatt- Maschine mit optimierter Arbeitsstelle investiert. Die Errichtung eines Prüfstandes für FFP2-Masken, der auch für die Prüfung von Filtern eingesetzt werden kann, erweitert die Prüfkompetenz des Hauses erheblich. Sein variabler Aufbau ermöglicht auch die Prüfung von neuentwickelten Vliesstoffen, deren Konstruktion durch Simulation optimiert wurde.

Source:

Sächsische Textilforschungsinstitut e.V.

14.04.2023

Mindestlohnerhöhung wäre Eingriff in Tarifautonomie und Inflationstreiber

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil sieht in den politischen Erwartungen einer deutlichen Mindestlohnerhöhung einen Eingriff in die Tarifautonomie und einen weiteren Treiber für Preissteigerungen und Inflation.

Nach der Erhöhung des Mindestlohns per Gesetz im letzten Jahr, hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil verkündet, mit einer deutlichen Mindestlohnerhöhung zu Beginn des nächsten Jahres zu rechnen. Ein Vorschlag hierzu soll bis Ende Juni durch die Mindestlohnkommission vorgelegt werden, die aus Vertreter*innen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern besteht. Die Erwartungen begründet Heil mit der hohen Inflation und den Tariferhöhungen. Die westdeutsche Textil- und Bekleidungsindustrie hatte erst kürzlich in einer wirtschaftlich und tarifpolitisch äußerst schwierigen Gesamtsituation eine tarifliche Einigung erzielt.

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil sieht in den politischen Erwartungen einer deutlichen Mindestlohnerhöhung einen Eingriff in die Tarifautonomie und einen weiteren Treiber für Preissteigerungen und Inflation.

Nach der Erhöhung des Mindestlohns per Gesetz im letzten Jahr, hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil verkündet, mit einer deutlichen Mindestlohnerhöhung zu Beginn des nächsten Jahres zu rechnen. Ein Vorschlag hierzu soll bis Ende Juni durch die Mindestlohnkommission vorgelegt werden, die aus Vertreter*innen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern besteht. Die Erwartungen begründet Heil mit der hohen Inflation und den Tariferhöhungen. Die westdeutsche Textil- und Bekleidungsindustrie hatte erst kürzlich in einer wirtschaftlich und tarifpolitisch äußerst schwierigen Gesamtsituation eine tarifliche Einigung erzielt.

Vor diesem Hintergrund sieht der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil die geäußerten Erwartungen kritisch und wertet sie als Eingriff in die Tarifautonomie. Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner skizziert die Auswirkungen der Debatte: „Die Erhöhung des Mindestlohns befeuert die Diskussion nach hohen Tarifabschlüssen, die wiederum jetzt argumentativ als Begründung für eine weitere Erhöhung des Mindestlohns herangezogen werden. So wird eine ohnehin schon stattfindende Kettenreaktion auf die inflationäre Entwicklung verschärft. In der Konsequenz verteuern sehr deutliche Lohnsteigerungen zwangsläufig die Produktpreise unserer Textilwirtschaft, die auch die Beschäftigten als Konsument*innen mitbezahlen. Diese Spirale gefährdet Wertschöpfung, Arbeitsplätze und Wohlstand und forciert eine inflationäre Entwicklung.“

Source:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil

14.04.2023

BVMed: Drohende Engpässe in der Wundversorgung

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) sieht in einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach „dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf bei der Wundversorgung im GKV-System“. Beim Nutzennachweis für „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ müsse kurzfristig im Versorgungsgesetz I eine Fristverlängerung sowie konkrete Vorgaben an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu den Verfahrens- und Evidenzforderungen getroffen werden. So sollen negative Folgen für Menschen mit chronischen Wunden nach dem aktuellen Stichtag 2. Dezember 2023 verhindert werden. Den „Brandbrief“ an den Minister haben neben dem BVMed-Vorstandsvorsitzenden Dr. Meinrad Lugan und BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll auch neun CEOs der im BVMed organisierten Hersteller von Verbandmitteln und Wundauflagen unterschrieben.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) sieht in einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach „dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf bei der Wundversorgung im GKV-System“. Beim Nutzennachweis für „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ müsse kurzfristig im Versorgungsgesetz I eine Fristverlängerung sowie konkrete Vorgaben an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu den Verfahrens- und Evidenzforderungen getroffen werden. So sollen negative Folgen für Menschen mit chronischen Wunden nach dem aktuellen Stichtag 2. Dezember 2023 verhindert werden. Den „Brandbrief“ an den Minister haben neben dem BVMed-Vorstandsvorsitzenden Dr. Meinrad Lugan und BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll auch neun CEOs der im BVMed organisierten Hersteller von Verbandmitteln und Wundauflagen unterschrieben.

Hintergrund ist, das für sogenannte „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ künftig ein Bewertungsverfahren durchgeführt werden muss, bevor sie durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erstattet werden. Der G-BA hat bislang jedoch keine auf die Wundversorgung angepassten Evidenzkriterien für die erstattungsrelevanten Nutzennachweise definiert. Ebenso fehlt im Gesetz ein verbindlicher Beratungsanspruch der Hersteller beim G-BA. Betroffen von der neuen Regelung ist eine Vielzahl von Produkten wie etwa silber- oder PHMB-haltigen Wundauflagen, die bislang erstattungsfähig waren. Nach Einschätzung des BVMed sind rund 400 Produkte betroffen, für die ein Bewertungsverfahren zur Aufnahme in die Anlage V der geänderten Arzneimittel-Richtlinie erforderlich wird.

Handele der Gesetzgeber nicht, sei absehbar, dass anerkannte, bewährte sowie auf randomisierten kontrollierten Studien basierende Wundauflagen ab dem 2. Dezember 2023 nicht mehr für die Versorgung der chronisch kranken Wundpatient:innen zur Verfügung stehen. Dies werde nach Angaben der BVMed-Expert:innen dramatische Folgen haben:

  • Durch den Wegfall entsprechender antimikrobieller Wundversorgungsprodukte werden durch den absehbar höheren Einsatz oraler Antibiotikatherapien die entsprechenden Resistenzen deutlich steigen.
  • Ohne den zukünftigen Einsatz der etablierten Wundauflagen mit antimikrobieller Wirkung wird die Anzahl von stationären Aufenthalten unvermeidlich steigen.
  • Außerdem wird der Wegfall insbesondere von antimikrobiellen Wundauflagen zu einer zusätzlichen Belastung der Pflege führen

Der BVMed fordert folgende Schritte, um das zu erwartende Defizit in der Wundversorgung zu vermeiden:

  1. Konkrete und für den Versorgungsbereich adäquate Vorgaben an den G-BA hinsichtlich der Verfahrens- und Evidenzanforderungen, um die großen Unsicherheiten aller Betroffenen über die Erstattungsfähigkeit einer Vielzahl von Produkten zu klären.
  2. Verlängerung der Übergangsfrist und Stichtagsregelung für Bestandsprodukte, damit der G-BA innerhalb dieser Zeitspanne die ausstehenden Vorgaben zum Verfahren und zu den Evidenzanforderungen definieren sowie ein verlässliches, praxistaugliches System etablieren kann.
  3. Politische Umsetzung im Versorgungsgesetz I, um Maßnahmen kurzfristig und rasch einbringen zu können.
Source:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

(c) BVMed | Michelle Klee
14.04.2023

BVMed: Neue Infoblätter zum Umweltrecht

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat weitere Infoblätter zu umweltrechtlichen Vorgaben veröffentlicht. Mit den Blättern zu beispielsweise dem Batteriegesetz oder dem Elektrogeräte-Recht unterstützt der Verband Medizintechnik-Unternehmen bei der Umsetzung des Umweltrechts. Der kostenfreie BVMed-Service gibt einen Überblick zu den Anwendungsbereichen und entstehenden Pflichten aus aktuell 14 unterschiedlichen Gesetzen und Verordnungen.

Europa soll der erste klimaneutrale Kontinent werden. Hierfür sind von der EU-Kommission rund 80 Initiativen geplant. Viele davon betreffen direkt oder indirekt die Medizintechnik-Branche. Als Unterstützung für die Einordnung des umfassenden Umweltrechts bietet der BVMed in Zusammenarbeit mit der Produktkanzlei eine Reihe an Infoblättern an. Neu hinzugekommen sind folgende Themen:

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat weitere Infoblätter zu umweltrechtlichen Vorgaben veröffentlicht. Mit den Blättern zu beispielsweise dem Batteriegesetz oder dem Elektrogeräte-Recht unterstützt der Verband Medizintechnik-Unternehmen bei der Umsetzung des Umweltrechts. Der kostenfreie BVMed-Service gibt einen Überblick zu den Anwendungsbereichen und entstehenden Pflichten aus aktuell 14 unterschiedlichen Gesetzen und Verordnungen.

Europa soll der erste klimaneutrale Kontinent werden. Hierfür sind von der EU-Kommission rund 80 Initiativen geplant. Viele davon betreffen direkt oder indirekt die Medizintechnik-Branche. Als Unterstützung für die Einordnung des umfassenden Umweltrechts bietet der BVMed in Zusammenarbeit mit der Produktkanzlei eine Reihe an Infoblättern an. Neu hinzugekommen sind folgende Themen:

  • Batteriegesetz (BattG)
  • Einwegkunststoff-Kennzeichnungs-Verordnung & -Verbotsverordnung (EWKKennzV & EWKVerbotsV)
  • Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
  • Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV)
  • Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung
  • F-Gas-Verordnung
  • Verordnung über persistente organische Schadstoffe (POP-VO)
  • Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH-VO)

Die Infoblätter decken folgende Inhalte ab:

  • Name und Verkündungsstand des Rechtsaktes
  • Hintergrundinformationen (beispielsweise die Umsetzung des europäischen Rechts durch nationale Rechtsakte)
  • Beschreibung von Anwendungsbereich und Ausnahmen
  • Beschreibung von Betroffenheit/Rollen
  • Stichpunkte zu den Pflichten
  • Aktuelle Entwicklungen (beispielsweise laufende Gesetzgebungsverfahren oder Ankündigungen in Arbeitsprogrammen)
Source:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

05.04.2023

Südwesttextil begrüßt Verabschiedung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes

Südwesttextil begrüßt die Verabschiedung des neuen Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung. Die darin aufgeführten gesetzlichen Regelungen setzen wichtige Schritte für mehr Flexibilität in der beruflichen Anerkennung um. Die Anerkennungspartnerschaft ermöglicht, die berufliche Anerkennung bereits direkt nach Einreise im Inland zu beginnen, was eine frühere Aufnahme der Arbeit zulässt. Die Einführung einer Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems für Drittstaatsangehörige ermöglicht es Interessierten für ein Jahr nach Deutschland einzureisen, um sich vor Ort eine Stelle zu suchen. Auch die Erweiterung der „Blauen Karte EU“ für Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen aus Drittstaaten erlaubt es, Berufsanfängern in Zukunft jede qualifizierte Beschäftigung anzustreben und auszuüben. Die vereinfachten Einreisebedingungen stärken somit Deutschland als attraktiven Karriere- und Bildungsstandort für Fachkräfte weltweit.

Südwesttextil begrüßt die Verabschiedung des neuen Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung. Die darin aufgeführten gesetzlichen Regelungen setzen wichtige Schritte für mehr Flexibilität in der beruflichen Anerkennung um. Die Anerkennungspartnerschaft ermöglicht, die berufliche Anerkennung bereits direkt nach Einreise im Inland zu beginnen, was eine frühere Aufnahme der Arbeit zulässt. Die Einführung einer Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems für Drittstaatsangehörige ermöglicht es Interessierten für ein Jahr nach Deutschland einzureisen, um sich vor Ort eine Stelle zu suchen. Auch die Erweiterung der „Blauen Karte EU“ für Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen aus Drittstaaten erlaubt es, Berufsanfängern in Zukunft jede qualifizierte Beschäftigung anzustreben und auszuüben. Die vereinfachten Einreisebedingungen stärken somit Deutschland als attraktiven Karriere- und Bildungsstandort für Fachkräfte weltweit.

Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner erklärt: „Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um den Herausforderungen des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels entgegenzuwirken. Die erfolgreiche Umsetzung sollte sicherstellen, dass Deutschland im internationalen Wettbewerb um Fachkräfte konkurrenzfähig bleibt und gleichzeitig die Textilindustrie leichter auf qualifizierte Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Ländern zugreifen kann, die für die Weiterentwicklung der Branche von großer Bedeutung sind. Dieser Fortschritt darf jedoch nicht an langwierigen, komplizierten Verfahren scheitern, sondern sollte möglichst schnell und digital vorangetrieben werden.“

Source:

Südwesttextil – Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

02.04.2023

Tarifeinigung in der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie

In einer wirtschaftlich und tarifpolitisch äußerst schwierigen Gesamtsituation ist es der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie gelungen, eine Urabstimmung mit flächendeckenden Streiks abzuwenden. In ihrer vierten Tarifrunde einigten sich Arbeitgeber und IG Metall nach 16-stündigen Verhandlungen am 1. April auf ein Gesamtpaket für die rund 100.000 Beschäftigten der Branche.

Verhandlungsführer Markus Simon: „Auch wenn der Abschluss für viele Unternehmen in einer wirtschaftlich äußerst schwierigen Lage eine gewaltige Herausforderung darstellt, ist das Gesamtpaket ein wichtiges Zeichen für die Handlungsfähigkeit und die Tarifpartnerschaft in der Branche.“

In einer wirtschaftlich und tarifpolitisch äußerst schwierigen Gesamtsituation ist es der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie gelungen, eine Urabstimmung mit flächendeckenden Streiks abzuwenden. In ihrer vierten Tarifrunde einigten sich Arbeitgeber und IG Metall nach 16-stündigen Verhandlungen am 1. April auf ein Gesamtpaket für die rund 100.000 Beschäftigten der Branche.

Verhandlungsführer Markus Simon: „Auch wenn der Abschluss für viele Unternehmen in einer wirtschaftlich äußerst schwierigen Lage eine gewaltige Herausforderung darstellt, ist das Gesamtpaket ein wichtiges Zeichen für die Handlungsfähigkeit und die Tarifpartnerschaft in der Branche.“

Deutliche Einkommenserhöhungen für dieses und nächstes Jahr vor allem für untere Lohngruppen und auch für Auszubildende, steuerfreie Inflationsausgleichszahlungen und eine Fortsetzung der Altersteilzeit sind die Kernelemente der Tarifvereinbarung. Der Abschluss sieht Einkommenssteigerungen von insgesamt 8,1 Prozent vor, für untere Lohngruppen mindestens 230 Euro mehr, zusätzlich steuerfreie Inflationsausgleichszahlungen von 1500 Euro sowie eine Fortsetzung der Altersteilzeit zu verbesserten Konditionen bei einer Laufzeit von 24 Monaten.

Die diesjährige Tarifrunde war nach Einschätzung der Arbeitgeber eine der schwierigsten der vergangenen Jahrzehnte. Markus Simon: „Trotz der sehr weit auseinander liegenden Vorstellungen ist es nach zähem Ringen am Ende gelungen, einen Kompromiss zu finden. Angesichts der angespannten Lage der Branche mit Rekordkosten für Energie und der höchsten Inflation seit Jahrzehnten war dies eine besondere Herausforderung.“

Jetzt haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer Planungssicherheit resümieren die Arbeitgeber und werten den Tarifabschluss als ein klares Zeichen für die Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten.

More information:
Tarifverhandlungen Tarifvertrag
Source:

Südwesttextil – Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

31.03.2023

EURATEX at 1 year EU Textile Strategy – Yes, but …

On 30 March 2022, the European Commission presented its vision for the future of the textile industry. The strategy mainly focuses on reducing the environmental footprint and promote sustainability and transparency in the value chain.

EURATEX has welcomed the publication of the strategy, as it recognises the strategic importance of the European textile industry, and its core competitive values of quality and creativity. At the same time, the association has warned that translating that vision into reality is a delicate process, as the industry needs to reconcile sustainability with competitiveness. Making the green (and digital) transition should make companies stronger; the benefits should outweigh the costs.

On 30 March 2022, the European Commission presented its vision for the future of the textile industry. The strategy mainly focuses on reducing the environmental footprint and promote sustainability and transparency in the value chain.

EURATEX has welcomed the publication of the strategy, as it recognises the strategic importance of the European textile industry, and its core competitive values of quality and creativity. At the same time, the association has warned that translating that vision into reality is a delicate process, as the industry needs to reconcile sustainability with competitiveness. Making the green (and digital) transition should make companies stronger; the benefits should outweigh the costs.

This premise had a serious blow by the Russian war in Ukraine, which erupted at almost the same time when the strategy was launched, and has dramatically changed the economic context. Energy prices increased by a factor of 10 (!), putting the European industry at a significant disadvantage with its global competitors, leading to company shutdowns or relocations. Extended lock downs in China and defensive trade policies in the US and elsewhere have further generated uncertainty on the market and disrupted supply chains.

Today, one year after its publication, EURATEX remains carefully optimistic about the implementation of the strategy, but needs to warn against some important pitfalls on the road ahead.

  1. Despite these turbulent times, the Commission is moving ahead “swiftly” in translating their EU Textile Strategy into (draft) legislation. At present, at least 16 pieces of legislation are on the table, which will turn the textile industry into a strictly regulated sector. The quality of this new regulatory framework is critical to the success of the strategy: upcoming rules need to be coherent, technically feasible and enforceable, and have a minimal cost for SMEs. EURATEX calls for a realistic timetable and “competitiveness test” for each piece of legislation before it is adopted.
  2. Textile companies need to be informed and supported to comply with this new framework. This requires substantial funding which should be earmarked exclusively to the sector, covering areas of innovation and digitalisation, skills development, support to start ups and internationalisation, as well as access to affordable energy. In this regard, EURATEX calls on the Commission to translate the current “good intentions” into concrete decisions.
  3. The EU strategy will not work if there is no demand for sustainable textiles, both from individual consumers and public authorities (procurement). Concrete measures need to be taken to offer a competitive advantage to sustainable and high quality textile products, e.g. through a different VAT rate, strict procurement rules, closer cooperation between the brands/retailers, producers and consumers.
  4. The EU strategy could also fail, if the global dimension of the textile industry is ignored. Up to 80% of clothing products are produced outside the EU; these products need to comply with the new framework, but it remains unclear how to ensure that level playing field. Market surveillance needs to be stepped up massively – also targeting on line sales – but this would require significant efforts from member states, which are not available as of today.

Despite these important challenges, EURATEX remains committed to the successful implementation of the EU Textile Strategy. Director General Dirk Vantyghem commented: “We want to be a global leader in sustainable textiles, building on the entrepreneurship, quality and creativity of nearly 150,000 European textile companies. Creating this new framework is an incredible challenge, requiring a close dialogue between the industry and the regulator. But if well designed and carefully implemented, it can set a new era for the European textile industry”.

Source:

Euratex

31.03.2023

NCTO: State of the U.S. Textile Industry Address

National Council of Textile Organizations (NCTO) Chairman David Poston delivered the trade association’s State of the U.S. textile industry overview at NCTO’s 19th Annual Meeting on March 30.

Mr. Poston’s speech highlighted the impacts of macroeconomic factors on the U.S. textile industry and the resilience of the U.S. textile industry; trade and investment data showing growth in the sector across the board; and NCTO’s policy priorities for domestic textile manufacturers.

“The U.S. textile and apparel industry faced challenging macroeconomic conditions throughout the year,” Poston states in the speech. “Despite these challenges, there were also many positive trends that helped offset some of those pressures, including softening inflation towards the latter half of the year, coupled with a surge in onshoring and nearshoring that led to historic investments, commitments and expansion in the U.S. and the Western Hemisphere.”

Click here for his full remarks.

National Council of Textile Organizations (NCTO) Chairman David Poston delivered the trade association’s State of the U.S. textile industry overview at NCTO’s 19th Annual Meeting on March 30.

Mr. Poston’s speech highlighted the impacts of macroeconomic factors on the U.S. textile industry and the resilience of the U.S. textile industry; trade and investment data showing growth in the sector across the board; and NCTO’s policy priorities for domestic textile manufacturers.

“The U.S. textile and apparel industry faced challenging macroeconomic conditions throughout the year,” Poston states in the speech. “Despite these challenges, there were also many positive trends that helped offset some of those pressures, including softening inflation towards the latter half of the year, coupled with a surge in onshoring and nearshoring that led to historic investments, commitments and expansion in the U.S. and the Western Hemisphere.”

Click here for his full remarks.

29.03.2023

Textilindustrie fordert Technologieoffenheit – und setzt aktuell Fuel Switch um

Südwesttextil begrüßt die jüngste Entscheidung der europäischen Kommission in der aktuellen E-Fuels-Debatte als wegweisend für die europäische Industriepolitik.

Die EU-Kommission und das Verkehrsministerium haben einen Kompromiss erreicht: Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren können auch nach 2035 weiterhin neu zugelassen werden, aber nur unter der Bedingung, dass sie ausschließlich CO2-neutrale Kraftstoffe, sogenannte E-Fuels, verwenden. Diese werden mithilfe von Strom aus erneuerbaren Energien gewonnen und haben ein vielversprechendes Potenzial, CO2 zu reduzieren und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten z.B. im Einsatz für Schiff-, Flugzeug- oder Straßenverkehr.

Südwesttextil begrüßt die jüngste Entscheidung der europäischen Kommission in der aktuellen E-Fuels-Debatte als wegweisend für die europäische Industriepolitik.

Die EU-Kommission und das Verkehrsministerium haben einen Kompromiss erreicht: Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren können auch nach 2035 weiterhin neu zugelassen werden, aber nur unter der Bedingung, dass sie ausschließlich CO2-neutrale Kraftstoffe, sogenannte E-Fuels, verwenden. Diese werden mithilfe von Strom aus erneuerbaren Energien gewonnen und haben ein vielversprechendes Potenzial, CO2 zu reduzieren und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten z.B. im Einsatz für Schiff-, Flugzeug- oder Straßenverkehr.

Südwesttextil stimmt dieser Kompromisslösung zu und plädiert allgemein für die Notwendigkeit gegenüber einer Vielfalt an Alternativen und Ansätzen offen zu bleiben, die in unterschiedlichen Kontexten und Regionen zum Einsatz kommen und sich auch sogar gegenseitig ergänzen können. Mit der Einigung setzt Europa, wie Verkehrsminister Volker Wissing bereits unterstrichen hat, ein Zeichen für Technologieneutralität – diese offene Haltung wird auch in anderen Debatten benötigt.

Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner betont: „Auch die Textilindustrie setzt aktuell den "Fuel Switch" um und hat bereits erneuerbare Energien in vielen Stufen der textilen Kette eingesetzt. Allerdings gibt es immer noch energieintensive Schritte wie die Textilveredlung, für die wir auf innovative Lösungen angewiesen sind, um Öl und Gas zu ersetzen. Wir müssen uns bewusst sein, dass es keine alleinige Lösung für die Zukunft der Energieversorgung gibt. Stattdessen ist es wichtig, alle Optionen in Betracht zu ziehen und die beste Kombination von Lösungen gemeinsam zu finden. Dies erfordert Investitionen in Forschung und Entwicklung, Anreize für erneuerbare Energien und nachhaltige Technologien sowie Offenheit, Kooperation und Flexibilität der beteiligten Akteure.“

Source:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.

Rolf Pangels, Hauptgeschäftsführer BTE - Handelsverband Textil Schuhe Lederware (c) BTE. Rolf Pangels, Hauptgeschäftsführer BTE - Handelsverband Textil Schuhe Lederware
27.03.2023

Modehandel mit dem Rücken zur Wand - Langzeitfolgen staatlicher Coronapolitik

Aktuell häufen sich im Bekleidungs- und Schuhhandel die Insolvenzen und Geschäftsaufgaben. Neben einer Reihe spektakulärer Schieflagen von Großunternehmen geben auch immer mehr kleine und mittlere Fashion- und Schuhhändler ihre Geschäfte auf und sorgen insbesondere in den Innenstädten für deutlich zunehmende Leerstände.
 
Nach Überzeugung des BTE sind hierfür neben unternehmensspezifischen Faktoren und den drastischen Kosten- und Preissteigerungen infolge des Ukraine-Krieges zu einem erheblichen Teil auch die Nachwirkungen der Corona-Beschränkungen verantwortlich. Während der Pandemie haben viele Unternehmen der Modebranche ihre Reserven zur Rettung ihrer Existenz und der Arbeitsplätze komplett aufgebraucht. Gleichzeitig müssen Kredite getilgt werden und obendrein schwebt das Damoklesschwert möglicher Rückzahlungen von Coronahilfen über den Unternehmen. Neue Mittel für Investitionen, die Firmen zur notwendigen Attraktivitätssteigerung ihrer Geschäfte einsetzen könnten, werden oftmals von den Kreditinstituten u.a. auch mit Verweis auf die generell schwierige Lage der Branche verwehrt.
 

Aktuell häufen sich im Bekleidungs- und Schuhhandel die Insolvenzen und Geschäftsaufgaben. Neben einer Reihe spektakulärer Schieflagen von Großunternehmen geben auch immer mehr kleine und mittlere Fashion- und Schuhhändler ihre Geschäfte auf und sorgen insbesondere in den Innenstädten für deutlich zunehmende Leerstände.
 
Nach Überzeugung des BTE sind hierfür neben unternehmensspezifischen Faktoren und den drastischen Kosten- und Preissteigerungen infolge des Ukraine-Krieges zu einem erheblichen Teil auch die Nachwirkungen der Corona-Beschränkungen verantwortlich. Während der Pandemie haben viele Unternehmen der Modebranche ihre Reserven zur Rettung ihrer Existenz und der Arbeitsplätze komplett aufgebraucht. Gleichzeitig müssen Kredite getilgt werden und obendrein schwebt das Damoklesschwert möglicher Rückzahlungen von Coronahilfen über den Unternehmen. Neue Mittel für Investitionen, die Firmen zur notwendigen Attraktivitätssteigerung ihrer Geschäfte einsetzen könnten, werden oftmals von den Kreditinstituten u.a. auch mit Verweis auf die generell schwierige Lage der Branche verwehrt.
 
„In unseren Branchen zeigen sich die Langzeitfolgen der staatlichen Coronapolitik auf drastische Weise“, berichtet Pangels. „Die Politik hat den Modehandel eine lange Zeit mit Geschäftsschließungen belegt, obwohl er nachweislich nie ein Pandemietreiber war. Hierfür muss sie jetzt die Verantwortung übernehmen.“ Vorstellbar wäre aus Sicht des BTE, dass etwa für die KfW-Kredite nachträglich ein Zinsverzicht gewährt wird oder längere Rückzahlungszeiträume eingeräumt werden. Darüber hinaus sollte über neue und zielgerichtete Förderungen für den innerstädtischen Einzelhandel nachgedacht werden.
 
„Zudem sehen sich viele Unternehmen des Modehandels zusätzlich immer neuen Herausforderungen und Kosten ausgesetzt, die sich etwa aus den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ergeben“, ergänzt Pangels. „Hier müssen beispielsweise neue Stäbe und Abteilungen eingerichtet werden, was zu erheblichem betrieblichen Aufwand und zusätzlichen Kosten führt.“ Nach Ansicht des BTE darf es in den jetzigen, schwierigen Zeiten daher keine weiteren Auflagen für die Branche geben. Vielmehr braucht die Branche einen Aufschub der Umsetzung des LkSG z.B. für die nächsten zwei Jahre und keine Überregulierungen im Bereich Nachhaltigkeit.
 
Darüber hinaus gefährden oftmals steigende Indexmieten und nicht zuletzt die drohenden exorbitanten Tarifsteigerungen die Existenz vieler Unternehmen im Mode- und Schuhhandel. Als Folge befürchtet der BTE weitere Geschäftsaufgaben sowie den Verlust vieler Arbeitsplätze.
 
Von den Kommunen verlangt der BTE sinnvolle Maßnahmen zur Stärkung des innerstädtischen Handels. Langfristige Pläne und Visionen zum umfangreichen Innenstadt- bzw. Stadtumbau sind dabei zur allgemeinen Attraktivitätsverbesserung zwar richtig und wichtig, brauchen jedoch längere Zeit zur Umsetzung. Während dieser langwierigen „Umbauphase“ der Innenstädte/Städte müssen einfache und schnell realisierbare Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt werden, um den Menschen den Aufenthalt in den Innenstädten wieder angenehmer zu machen.
 
„Die Kommunen müssen auch unbedingt an den Basics arbeiten, hier liegt unserer Auffassung nach doch vielfach Einiges im Argen. Manchmal reicht z.B. das regelmäßige Leeren von Mülleimern sowie die Beseitigung von Müll und Dreck oder das Bereitstellen öffentlicher Bänke und sauberer öffentlicher Toiletten, um eine angenehme Aufenthaltsatmosphäre zu schaffen“, konstatiert Pangels.
 
Unbedingt notwendig ist zudem eine Einzelhandelsansiedlungspolitik, welche die Innenstädte nicht noch weiter schwächt. Die aktuelle Misere der Innenstädte ist nach Ansicht des BTE auch Ergebnis einer über Jahrzehnte extensiv betriebenen Einzelhandelsflächenausweitung außerhalb der Städte in Gewerbegebieten und auf der grünen Wiese. „Wenn die Planungspolitik nicht endlich klar und deutlich gegensteuert, wird der weitere Niedergang der Innenstädte nicht mehr aufzuhalten sein“, befürchtet Pangels. In diesem Zusammenhang kritisiert der BTE insbesondere die großen Erweiterungspläne von Factory Outlet Centern (FOC) wie z.B. in Montabaur und Zweibrücken. Pangels: „Nahezu jede gewünschte FOC-Erweiterung außerhalb der Innenstädte wird im Rahmen von Raumordnungsverfahren genehmigt. Das ist angesichts der äußerst prekären Lage des innerstädtischen Fachhandels nicht nachvollziehbar und tolerierbar. Vollkommen absurd werden die Erweiterungspläne der FOC auch vor dem Hintergrund, dass Kunden von weit her mit dem Pkw in die Center angezogen werden sollen, aber gleichzeitig Autofahrverbote in benachbarten Innenstädten verhängt werden. Das erklären sie einmal einem innerstädtischen Einzelhändler.“

Source:

BTE - Handelsverband Textil Schuhe Lederware

17.03.2023

Alttextilmarkt: Preiskampf um Sammelmengen und wirtschaftliche Sortierung zunehmend schwierig

Auch im Jahr 2022 stand die Alttextilbranche vor neuen Marktsituationen und Herausforderungen. In Zukunft werden insbesondere neue EU-Vorgaben auf die Dynamik des Alttextilmarktes Einfluss nehmen, so der Vorstand des bvse-Fachverbands Textilrecycling.

Im Jahr 2022 zeigte sich die Alttextilbranche sowohl von den Folgen der COVID-19-Pandemie als auch von den Auswirkungen des andauernden Ukraine-Russland Krieges betroffen. Die Sammelmengen von Alttextilien fielen erneut leicht ein. Gleichzeitig setzte sich der Rückgang an qualitativ hochwertigen Alttextilien in der Sammlung fort.

Ein weiterer neuer Trend zeichnete sich ab: Infolge anderer Materialzusammensetzungen wurden die einzelnen Teile in der Sammelware im Durchschnitt leichter. „Damit stehen den Sortierern zwar mehr Stücke im Original zur Verfügung, dies führt aber aufgrund von mangelnden Qualitäten nicht zwangsweise zu einer besseren Wiederverwendungsquote“, stellt der Vorsitzende des bvse-Fachverband Textilrecycling, Stefan Voigt, klar.

Auch im Jahr 2022 stand die Alttextilbranche vor neuen Marktsituationen und Herausforderungen. In Zukunft werden insbesondere neue EU-Vorgaben auf die Dynamik des Alttextilmarktes Einfluss nehmen, so der Vorstand des bvse-Fachverbands Textilrecycling.

Im Jahr 2022 zeigte sich die Alttextilbranche sowohl von den Folgen der COVID-19-Pandemie als auch von den Auswirkungen des andauernden Ukraine-Russland Krieges betroffen. Die Sammelmengen von Alttextilien fielen erneut leicht ein. Gleichzeitig setzte sich der Rückgang an qualitativ hochwertigen Alttextilien in der Sammlung fort.

Ein weiterer neuer Trend zeichnete sich ab: Infolge anderer Materialzusammensetzungen wurden die einzelnen Teile in der Sammelware im Durchschnitt leichter. „Damit stehen den Sortierern zwar mehr Stücke im Original zur Verfügung, dies führt aber aufgrund von mangelnden Qualitäten nicht zwangsweise zu einer besseren Wiederverwendungsquote“, stellt der Vorsitzende des bvse-Fachverband Textilrecycling, Stefan Voigt, klar.

Preiskampf um verfügbare Sammelmengen und Kostensteigerungen
„Aufgrund der in 2022 wieder freien Kapazitäten in den Sortierwerken führt die geringer verfügbare Menge an Sammelware zu einem Preiskampf. In der Folge konnten Sammelunternehmen Umsatzeinbußen aus 2020 teilweise wieder ausgleichen“, beschreibt der stellvertretende Fachverbandsvorsitzende Stephan Kowoll die Situation der Alttextilsammler.

Unternehmen, die Sortieranlagen betrieben, sahen sich hingegen trotz der an sich guten Verkaufserlöse durch drastisch erhöhte Kosten im Bereich des Wareneinkaufs und der Sortierkosten belastet. „Die massiv gestiegenen Löhne sorgen zusammen mit großen Steigerungen im Bereich der Energie- und Treibstoffkosten für eine Situation, die eine wirtschaftliche Sortierung in Deutschland immer mehr erschwert“, verdeutlicht der Fachverbandsvorsitzende Voigt die Lage der Sortierbetriebe.

Exportmärkte: Stop and Go mit hohen Frachtraten
In Afrika stieg die Nachfrage nach tragbaren Textilien in 2022 weiter an. Zeitgleich wurden infolge des Kriegs in der Ukraine EU-weit Exportverbote nach Russland – auch für Alttextilien – verhängt. „Der für die Branche existenziell wichtige Export der sortierten Alttextilprodukte in die Auslandsmärkte wurde durch die mittlerweile fast verdoppelten Frachtraten in die Destinationen Afrika und Südamerika stark belastet“, macht Vorsitzender Voigt auf weitere Kostensteigerungen für die Branche aufmerksam.

Erarbeitung und Einführung eines nationalen EPR-Systems im Fokus
Der Alttextilmarkt ist im Umbruch, darin ist sich die Fachverbandsspitze einigt. Politische und legislative Neuerungen auf EU- und Bundesebene werden die Dynamik des Alttextilmarkts sowohl in der EU als auch in Deutschland verändern. Im besonderen Fokus steht für den Fachverband dabei die mögliche Ausgestaltung eines nationalen Systems der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR), die auf den zukünftigen Alttextilmarkt entscheidenden Einfluss nehmen wird.  

„Durch die verpflichtende Getrenntsammlung ab 2025 wird es erwartungsgemäß zu einem weiteren Abfall der Rohwarenqualitäten bei steigenden Mengen kommen. Im Hinblick darauf ist die Einbeziehung der deutschen Sammler und Sortierer bezüglich einer Querfinanzierung der zu erbringenden abfalltechnischen Leistungen unabdingbar. Das in Deutschland bewährte und funktionierende Sammelsystem im Zusammenspiel mit den kommunalen, gewerblichen und gemeinnützigen Sammlern muss weiterhin aufrechterhalten und gestärkt werden“, betonten die Fachverbandschefs Stefan Voigt und Stephan Kowoll übereinstimmend.

More information:
Alttextilien
Source:

bvse-Fachverband Textilrecycling

Foto Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung
16.03.2023

Nicht genügend Abfallmengen für Herstellung von Ersatzbrennstoffen

Nach dem Krisenjahr 2022 stabilisiert sich der Markt für Ersatzbrennstoffe wieder, das berichten die im bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung vertretenen EBS-Produzenten.
Das zweite Halbjahr in 2022 war für die EBS-Produzenten alles andere als einfach. Lahmende Konjunktur und Produktionsausfälle in Industrie und Gewerbe sorgten für einen deutlich spürbaren Rückgang der dort anfallenden Abfallmengen.

"Es stand also ohnehin schon weniger Abfall zur Verfügung, welcher für eine Aufbereitung zu einem hochwertigen EBS geeignet gewesen wäre. Hinzu kam dann noch, dass vor dem Hintergrund der lukrativen Energiebereitstellung Müllverbrennungsanlagen vermehrt gewerbliche Abfallmengen akquirierten", berichtet bvse-Experte Andreas Habel.

Nach dem Krisenjahr 2022 stabilisiert sich der Markt für Ersatzbrennstoffe wieder, das berichten die im bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung vertretenen EBS-Produzenten.
Das zweite Halbjahr in 2022 war für die EBS-Produzenten alles andere als einfach. Lahmende Konjunktur und Produktionsausfälle in Industrie und Gewerbe sorgten für einen deutlich spürbaren Rückgang der dort anfallenden Abfallmengen.

"Es stand also ohnehin schon weniger Abfall zur Verfügung, welcher für eine Aufbereitung zu einem hochwertigen EBS geeignet gewesen wäre. Hinzu kam dann noch, dass vor dem Hintergrund der lukrativen Energiebereitstellung Müllverbrennungsanlagen vermehrt gewerbliche Abfallmengen akquirierten", berichtet bvse-Experte Andreas Habel.

Dabei wurden Spotmarktpreise angeboten, die eine Vorsortierung und anschließende Aufbereitung der energetisch verwertbaren Bestandteile zu einem EBS ökonomisch nicht mehr zuließen. Im Endeffekt führten die günstigen Entsorgungsmöglichkeiten dazu, dass Wertstoffe, wie Holz oder Altpapier, im Abfallgemisch zunehmend wieder in Müllverbrennungsanlagen mitverbrannt wurden. In einem Markt mit Überkapazitäten in der Verbrennung und gleichzeitig knapper werdenden Abfallmengen besteht die Abfallhierarchie nur auf dem Papier, erklärt der bvse.

"Für Unternehmen, die sich auf die gesetzlichen Grundlagen zur Getrennthaltung und Vorbehandlung verlassen und in Aufbereitungsanlagen investieren, stellt der mangelnde Vollzug zunehmend das größte Problem dar. Erste Schließungen von Gewerbeabfallsortieranlagen finden bereits statt, weil unsortierte Abfallgemische direkt in die Verbrennung gefahren werden", kritisiert Andreas Habel.

EBS-Aufbereiter indes konnten die kritische Situation um die knappen Abfallmengen teilweise mit Importen aus dem Ausland ausgleichen und so die Energiebereitstellung in der Zementwirtschaft sichern. Die aktuell übliche Revisionszeit bei den Zementwerken sorgt gerade für eine zusätzliche Entspannung. Durch die vehement angestiegenen Energiekosten, insbesondere beim Strom, hat sich die EBS-Aufbereitung allerdings verteuert. Diese Kosten mussten an die Abnehmer weitergegeben werden, sodass für ordentliche Qualitäten keine Zuzahlung mehr geleistet werden kann.

Mit gemischten Gefühlen blicken die EBS-Produzenten in die Zukunft. Noch ist ungewiss, wie sich Rezession und schleppende Baukonjunktur auf den Zementabsatz und damit den Einsatz von Ersatzbrennstoffen auswirken werden. "Wenn im April die Revisionszeit endet und alle Zementwerke und EBS-Kraftwerke laufen, wird es wieder auf Verfügbarkeiten von Abfallmengen ankommen", ist sich bvse-Experte Andreas Habel sicher.

Source:

Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung

16.03.2023

„IG Metall wollte keinen Abschluss in der dritten Runde“

  • Tarifgespräche für westdeutsche Textil- und Bekleidungsindustrie ergebnislos vertagt


Die IG Metall hat mit dem Abbruch der Gespräche am 15. März, so die Arbeitgeberseite, die Chance vertan, dass die Beschäftigten noch im April einen Inflationsausgleich von 1000 Euro erhalten.
 
Während der achtstündigen Gespräche lehnte die IG Metall alle Angebote der Arbeitgeber ab. Diese hatten Tariferhöhungen von über zehn Prozent für untere Lohngruppen, bzw. spürbare prozentuale Erhöhungen beinhaltet.

Markus Simon, Verhandlungsführer der Arbeitgeber: „Die IG Metall wollte heute keinen Abschluss. Es gab keine Bereitschaft, sich detailliert mit den Angeboten der Arbeitgeber auseinanderzusetzen. Statt gemeinsam die Krise zu meistern, geht es der Gewerkschaft offensichtlich darum, den Arbeitskampf für völlige unrealistische Forderungen fortzusetzen.“

  • Tarifgespräche für westdeutsche Textil- und Bekleidungsindustrie ergebnislos vertagt


Die IG Metall hat mit dem Abbruch der Gespräche am 15. März, so die Arbeitgeberseite, die Chance vertan, dass die Beschäftigten noch im April einen Inflationsausgleich von 1000 Euro erhalten.
 
Während der achtstündigen Gespräche lehnte die IG Metall alle Angebote der Arbeitgeber ab. Diese hatten Tariferhöhungen von über zehn Prozent für untere Lohngruppen, bzw. spürbare prozentuale Erhöhungen beinhaltet.

Markus Simon, Verhandlungsführer der Arbeitgeber: „Die IG Metall wollte heute keinen Abschluss. Es gab keine Bereitschaft, sich detailliert mit den Angeboten der Arbeitgeber auseinanderzusetzen. Statt gemeinsam die Krise zu meistern, geht es der Gewerkschaft offensichtlich darum, den Arbeitskampf für völlige unrealistische Forderungen fortzusetzen.“

Die Angebote der Arbeitgeber hatte ein Gesamtvolumen in Höhe der Gewerkschaftsforderung von acht Prozent, einschließlich einer Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 1500 Euro. Für untere Lohngruppen hatten die Arbeitgeber Einkommensverbesserungen von über zehn Prozent vorgeschlagen. Auch bei der Laufzeit waren die Arbeitgeber den Arbeitnehmern entgegengekommen.
Die wirtschaftliche Lage der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie ist weiter äußerst angespannt. Die angekündigte Schließung von 52 Galeria Karstadt Kaufhof-Filialen sowie die Insolvenz von Peek & Cloppenburg setzen die Hersteller von Bekleidung zusätzlich unter Druck. Die Produzenten technischer Textilien erleben einen nie dagewesenen Kostendruck bei Energie und Rohstoffen und stehen vor der Situation, in Deutschland nicht mehr wettbewerbsfähig produzieren zu können.

Die Gespräche sollen am 31. März fortgesetzt werden.

Source:

Südwesttextil – Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

06.03.2023

Lust am Shoppen im Schuhgeschäft ist zurück

  • 2022 gut aufgeholt, aber Umsätze von 2019 noch nicht erreicht

Nach Berechnungen des BTE wuchs das Marktvolumen mit Schuhen in Deutschland im vergangenen Jahr im Vergleich zu 2021 um nahezu 10 Prozent auf insgesamt etwa 11,5 Mrd. €. Während dabei der stationäre Schuhfachhandel seinen Umsatz um rund 26 Prozent (1,4 Mrd. €) steigern konnte, verlor der Online-Schuhhandel rund 19 Prozent (500 Mio. €) seiner während der Coronaphase stark zugewonnenen Umsätze. Maßgebliche Gründe hierfür sieht der BTE in der Öffnung der Geschäfte während des gesamten Jahres im Vergleich zu 2021, als die stationären Schuhgeschäfte bis zu fünf Monate geschlossen bleiben mussten. Weder die von Januar bis März 2022 bestehenden 2/3 G Kontrollen noch die bis April/Mai teilweise geltende Maskenpflicht in den Geschäften konnten den
Verbraucherinnen und Verbrauchern die Lust am Shoppen in den Schuhgeschäften nehmen.

  • 2022 gut aufgeholt, aber Umsätze von 2019 noch nicht erreicht

Nach Berechnungen des BTE wuchs das Marktvolumen mit Schuhen in Deutschland im vergangenen Jahr im Vergleich zu 2021 um nahezu 10 Prozent auf insgesamt etwa 11,5 Mrd. €. Während dabei der stationäre Schuhfachhandel seinen Umsatz um rund 26 Prozent (1,4 Mrd. €) steigern konnte, verlor der Online-Schuhhandel rund 19 Prozent (500 Mio. €) seiner während der Coronaphase stark zugewonnenen Umsätze. Maßgebliche Gründe hierfür sieht der BTE in der Öffnung der Geschäfte während des gesamten Jahres im Vergleich zu 2021, als die stationären Schuhgeschäfte bis zu fünf Monate geschlossen bleiben mussten. Weder die von Januar bis März 2022 bestehenden 2/3 G Kontrollen noch die bis April/Mai teilweise geltende Maskenpflicht in den Geschäften konnten den
Verbraucherinnen und Verbrauchern die Lust am Shoppen in den Schuhgeschäften nehmen.

In den ersten fünf Monaten des letzten Jahres gab es, trotz des Ende Februar begonnen Ukraine Krieges, deutliche nominale Umsatzsteigerungen zu den entsprechenden Monaten des Vorjahres. Mit den in den folgenden Monaten einsetzenden deutlichen Steigerungen der Energiepreise und einer heißen Sommerphase verlor die Umsatzentwicklung deutlich an Dynamik. Im September gab es einen Umsatzschub, der zum einen auf die Wetterentwicklung sowie zum anderen auf die Auszahlung der Energiepreispauschale zurückgeführt werden kann. Zum Jahresende beflügelte die Kältephase von Mitte November bis kurz vor Weihnachten insbesondere den Verkauf von Winterschuhen, Stiefeln/Boots sowie auch Trekking- und Outdoorschuhen die Umsätze nochmals deutlich. Ebenso wurden vor allem in der zweiten Jahreshälfte aufgrund vielfach wieder durchgeführter Veranstaltungen verstärkt anlassbezogen Schuhe gekauft.    

Relativiert werden die Umsatzergebnisse allerdings durch deutliche Kostensteigerungen, die dem Schuhhandel durch höhere Energiepreise, höheren Mieten und auch gestiegenen Gehältern entstanden sind. Dadurch wurden die Erträge/Gewinne der Schuhhändler deutlich geschmälert.

Auch im Vergleich zum Vor-Coronajahr 2019 relativieren sich die guten Umsatzzahlen der Branche: Der Schuhhandelsumsatz lag immer noch um rund 2,5 Prozent hinter den Zahlen aus 2019 zurück.

More information:
Schuhfachhandel Schuhe
Source:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

02.03.2023

Tarifrunde Textil- und Bekleidungsindustrie: Arbeitgeber unterbreiten Paketangebot

Trotz massiver Kosten- und Energiepreisbelastungen für die Unternehmen der Textil- und Bekleidungsindustrie haben die Arbeitgeber der IG Metall in der zweiten Runde ein zukunftsfähiges Gesamtpaket angeboten.

Verhandlungsführer Markus Simon: „Obwohl es vielen Unternehmen schwerfallen wird, haben wir der IG Metall ein Gesamtpaket vorgeschlagen, das einen Mix aus prozentualen Entgelterhöhungen und Einmalzahlungen zum Inflationsausgleich enthält.

Das Angebot enthält zwei Inflationsausgleichszahlungen: 1.000 Euro zum April 2023 und weitere 500 Euro zum April 2024 sowie 5,5 Prozent mehr Entgelt in zwei Stufen bei einer Laufzeit von 27 Monaten.

Damit haben die Beschäftigten der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie zügig mehr Geld, was insbesondere den unteren Lohngruppen zugutekommt. Dies stärkt die Beschäftigten und die Branche insgesamt.“

Die nächsten Gespräche für die rund 100.000 Beschäftigten der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie wurden für den 15. März in Kaarst (Nordrhein-Westfalen) vereinbart.

Trotz massiver Kosten- und Energiepreisbelastungen für die Unternehmen der Textil- und Bekleidungsindustrie haben die Arbeitgeber der IG Metall in der zweiten Runde ein zukunftsfähiges Gesamtpaket angeboten.

Verhandlungsführer Markus Simon: „Obwohl es vielen Unternehmen schwerfallen wird, haben wir der IG Metall ein Gesamtpaket vorgeschlagen, das einen Mix aus prozentualen Entgelterhöhungen und Einmalzahlungen zum Inflationsausgleich enthält.

Das Angebot enthält zwei Inflationsausgleichszahlungen: 1.000 Euro zum April 2023 und weitere 500 Euro zum April 2024 sowie 5,5 Prozent mehr Entgelt in zwei Stufen bei einer Laufzeit von 27 Monaten.

Damit haben die Beschäftigten der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie zügig mehr Geld, was insbesondere den unteren Lohngruppen zugutekommt. Dies stärkt die Beschäftigten und die Branche insgesamt.“

Die nächsten Gespräche für die rund 100.000 Beschäftigten der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie wurden für den 15. März in Kaarst (Nordrhein-Westfalen) vereinbart.

Source:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.

02.03.2023

VDMA: Way2ITMA

100 days before ITMA 2023 in Milan, VDMA Textile Machinery launched its “Way2ITMA” webinar series. “Transforming the World of Textiles: efficient – digital – circular”. Under this heading, VDMA technology providers will present their solutions along the value chain.

Speakers of the virtual event were Dr. Janpeter Horn, Chairman of the VDMA Textile Machinery Association and Managing Director of August Herzog Maschinenfabrik, Dirk Vantyghem, Director General, EURATEX, Francis Elias Junker, Area Sales Manager, Andritz Laroche and Tanja Karila, Chief Marketing Officer, Infinited Fiber Company.

With regard to the EU strategy for sustainable and circular textiles, Dr. Horn said: “This topic concerns all of us, consumers and producers. We as machinery builders position ourselves as enablers. We want to be part of the solution of this ambitious project”.

100 days before ITMA 2023 in Milan, VDMA Textile Machinery launched its “Way2ITMA” webinar series. “Transforming the World of Textiles: efficient – digital – circular”. Under this heading, VDMA technology providers will present their solutions along the value chain.

Speakers of the virtual event were Dr. Janpeter Horn, Chairman of the VDMA Textile Machinery Association and Managing Director of August Herzog Maschinenfabrik, Dirk Vantyghem, Director General, EURATEX, Francis Elias Junker, Area Sales Manager, Andritz Laroche and Tanja Karila, Chief Marketing Officer, Infinited Fiber Company.

With regard to the EU strategy for sustainable and circular textiles, Dr. Horn said: “This topic concerns all of us, consumers and producers. We as machinery builders position ourselves as enablers. We want to be part of the solution of this ambitious project”.

Dirk Vantyghem introduced the core issues of the EU textile strategy launched in 2022, which is the most ambitious plan ever, to push the textile sector towards sustainability and transparency, and promote a new circular business model. If wrongly designed, that new framework may collapse the European textile value chain. But if done rightly, the changes ahead could bring a paradigm shift in the sector, where competitiveness is no longer based on price only, but also on sustainability and innovation, explained Vantyghem.

Francis Elias Junker showed high level of expertise for mechanical textile recycling for both spinning and nonwovens industries that Andritz has. The company has a diversity of solutions to offer and several cooperation partners, covering the value chain from recovery of fiber to the chemical modification and preparation for the production of yarn.

Tanja Karila gave an overview of how Infinited Fiber is turning textile waste into new fibers. Patented technology turns post-consumer textile waste into brand new premium quality fibers for the textile industry. The textile-to-textile recycling technology captures the value in waste that would otherwise be landfilled or burned.

More information:
ITMA 2023 Sustainability Webinar
Source:

VDMA e. V.
Textile Machinery

Anja Merker Bild phototek
Anja Merker
01.03.2023

Neues Mittelstand-Digital Zentrum Smarte Kreisläufe zum 01. März gestartet

  • Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Textil vernetzt planmäßig beendet
  • Neues Mittelstand-Zentrum soll Unternehmen mit konkreten Ideen bei Digitalisierung und Nachhaltigkeit unterstützen

Das Mittelstand-Digital Zentrum Smarte Kreisläufe gehört zu Mittelstand-Digital. Mit dem Mittelstand-Digital Netzwerk unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Digitalisierung in kleinen und mittleren Unternehmen und dem Handwerk.

Das Netzwerk bietet mit den Mittelstand-Digital Zentren, der Initiative IT-Sicherheit in der Wirtschaft und Digital Jetzt umfassende Unterstützung bei der Digitalisierung. Kleine und mittlere Unternehmen profitieren von konkreten Praxisbeispielen und passgenauen, anbieterneutralen Angeboten zur Qualifikation und IT-Sicherheit. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ermöglicht die kostenfreie Nutzung und stellt finanzielle Zuschüsse bereit. Weitere Informationen finden Sie unter www.mittelstand-digital.de.

  • Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Textil vernetzt planmäßig beendet
  • Neues Mittelstand-Zentrum soll Unternehmen mit konkreten Ideen bei Digitalisierung und Nachhaltigkeit unterstützen

Das Mittelstand-Digital Zentrum Smarte Kreisläufe gehört zu Mittelstand-Digital. Mit dem Mittelstand-Digital Netzwerk unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Digitalisierung in kleinen und mittleren Unternehmen und dem Handwerk.

Das Netzwerk bietet mit den Mittelstand-Digital Zentren, der Initiative IT-Sicherheit in der Wirtschaft und Digital Jetzt umfassende Unterstützung bei der Digitalisierung. Kleine und mittlere Unternehmen profitieren von konkreten Praxisbeispielen und passgenauen, anbieterneutralen Angeboten zur Qualifikation und IT-Sicherheit. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ermöglicht die kostenfreie Nutzung und stellt finanzielle Zuschüsse bereit. Weitere Informationen finden Sie unter www.mittelstand-digital.de.

Unter der Federführung des Gesamtverbandes textil+mode werden gemeinsam mit den Partnern Deutsche Institute für Textil- und Faserforschung Denkendorf (DITF), Institut für Textiltechnik der RWTH Aachen University (ITA), Sächsisches Textilforschungsinstitut (STFI) und DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV kleine und mittlere Unternehmen bei der Einführung zukunftsrelevanter digitaler Technologien begleitet. Themen sind u.a. hohe Energie- und Rohstoffkosten, neue gesetzliche Regelungen in den Bereichen Lieferketten und Kreislaufwirtschaft, Arbeiten auf digitalen Plattformen und eine bedarfsgerechte Qualifikation der Belegschaft

Geschäftsführerin Anja Merker sieht das Thema Digitalisierung in den Unternehmen angekommen. „Künstliche Intelligenz, Robotik oder Blockchain sind keine Fremdwörter mehr. Eingeschränkte Ressourcen und fehlendes Personal, das in diesem Bereich entsprechend ausgebildet ist, verzögern aber gerade in kleinen und mittleren Betrieben die konkrete Anwendung. Hier wollen wir Unternehmen in Zukunft unterstützen, betriebsinterne Abläufe effizienter zu gestalten und die Unternehmen fit für Digitalisierung und Nachhaltigkeit zu machen.“

Gemeinsam mit unseren Konsortialpartnern und den Partnern im Mittelstand-Digital Netzwerk werde man zusammen mit den Unternehmen passende Lösungen für nachhaltige, kreislauffähige Prozesse und neue digitale Geschäftsmodelle entwickeln, damit die aktuellen Herausforderungen gemeistert werden können. Dazu gehörten Machbarkeitsstudien zu potenziellen Lösungssystemen ebenso wie Prototypen für konkrete Anwendungsmöglichkeiten neuer Technologien oder Qualifizierungsangebote für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Geplant ist darüber hinaus ein standortübergreifender Demonstrator, der beispielhaft einen transparenten Nachweis entlang der Lieferkette von der Faser bis zum Endkunden ermöglicht sowie ein Quick-Check-Tool, mit dem Mittelständler dabei unterstützt werden sollen, ihre Risiken in der Lieferkette schnell einzuschätzen und einen ersten Überblick über ihren ökologischen Fußabdruck zu gewinnen.

Source:

Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e. V.