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06.01.2020

Warenvernichtung: Umweltministerium will Daten

  • Bis 15. Januar an der BTE-Umfrage beteiligen

Ende September 2019 fand im Berliner Bundesumweltministerium eine erste Dialogveranstaltung zum Thema „Vernichtung von gebrauchsfähiger Ware vermeiden“ statt, an der auch der BTE teilgenommen hat. Auslöser waren diverse Medienberichte über die (angebliche) massenhafte Vernichtung neuwertiger Produkte und hier speziell auch von Bekleidung und Mode.
 
Für Ende Januar hat das Bundesumweltministerium nun zur zweiten Dialogveranstaltung eingeladen. Nachdem beim ersten Termin vor allem grundsätzliche Fragen geklärt wurden, soll dann schwerpunktmäßig Transparenz hinsichtlich der vernichteten Ware geschaffen und Konzepte für die Vermeidung von Warenvernichtung erörtert werden.
 

  • Bis 15. Januar an der BTE-Umfrage beteiligen

Ende September 2019 fand im Berliner Bundesumweltministerium eine erste Dialogveranstaltung zum Thema „Vernichtung von gebrauchsfähiger Ware vermeiden“ statt, an der auch der BTE teilgenommen hat. Auslöser waren diverse Medienberichte über die (angebliche) massenhafte Vernichtung neuwertiger Produkte und hier speziell auch von Bekleidung und Mode.
 
Für Ende Januar hat das Bundesumweltministerium nun zur zweiten Dialogveranstaltung eingeladen. Nachdem beim ersten Termin vor allem grundsätzliche Fragen geklärt wurden, soll dann schwerpunktmäßig Transparenz hinsichtlich der vernichteten Ware geschaffen und Konzepte für die Vermeidung von Warenvernichtung erörtert werden.
 
Vor diesem Hintergrund gewinnt die aktuelle Handels-Umfrage zum Umgang mit unverkaufter Ware, die der BTE zusammen mit den Handelsverbänden Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) durchführt, noch einmal besondere Bedeutung. Alle Unternehmen, die Bekleidung, Schuhe und Accessoires an Endverbraucher verkaufen, sind herzlich eingeladen und aufgerufen, vier kurze Fragen (plus zwei Strukturfragen) zu dem Thema zu beantworten. Unbedingt beteiligen sollten sich auch Unternehmen, die üblicherweise ihre Ware komplett verkaufen bzw. keinerlei Ware vernichten (lassen)!
 
Wichtig: Die Umfrage läuft noch bis zum 15. Januar 2020. Teilnehmen kann man über einen Link auf der BTE-Website www.bte.de (Hinweis auf der Startseite). Auf Wunsch wird der Umfragebogen auch als pdf.-Datei zugeschickt. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt!
 
BTE-Appell: Beteiligen Sie sich an der Umfrage zum Umgang mit unverkaufter Ware! Nur wenn eine hohe Zahl von Unternehmen und darunter auch möglichst viele Großbetriebe teilnehmen, entsteht ein realistisches Bild über die Restanten-Situation in der Branche. Auf dieser Basis kann der BTE dann gegenüber den politischen Entscheidungsträgern ggf. gegen problematische Restriktionen und Reglementierungen argumentieren.

More information:
BTE-Umfrage Warenvernichtung
Source:

BTE/BLE/VDB

06.01.2020

BTE-Stand auf der „Heimtextil": 7. bis 10. Januar 2020 in Frankfurt

Speziell im anspruchsvollen Segment braucht der Handel mit Haus- und Heimtextilien ausgereifte Produkte und neue, attraktive Designs, um auch 2020 gute Umsätze erzielen zu können. Die beste Informationsplattform dafür ist die vom 7. bis 10. Januar 2020 stattfindende „Heimtextil" in Frankfurt, die weltweit größte Messe ihrer Art, so der BTE.
 
Hochinteressant sei erneut das Rahmenprogramm bzw. Wissensforum „Sleep! The Future Forum“, das wieder im Foyer Nord der Halle 11 stattfindet. In vier Themenbereichen (Sport, Hotellerie, Nachhaltigkeit, Digitales) informieren Experten aus Handel, Industrie, Wissenschaft und Forschung dort täglich über neueste Erkenntnisse.
 
BTE-Tipp: Nutzen Sie die Möglichkeit, die Eintrittskarte vorab online über die obige Website zu bestellen oder einen vorhandenen Gutschein in eine Eintrittskarte zu tauschen. Sie sparen damit einerseits Wartezeit am Messe-Counter und können andererseits mit dem Ticket den öffentlichen Nahverkehr in Frankfurt kostenfrei benutzen.
 
Hinweis: Der BTE ist auf der Heimtextil mit einem Info-Stand in Halle 11, B 03, vertreten. Dort informiert der BTE über
 

Speziell im anspruchsvollen Segment braucht der Handel mit Haus- und Heimtextilien ausgereifte Produkte und neue, attraktive Designs, um auch 2020 gute Umsätze erzielen zu können. Die beste Informationsplattform dafür ist die vom 7. bis 10. Januar 2020 stattfindende „Heimtextil" in Frankfurt, die weltweit größte Messe ihrer Art, so der BTE.
 
Hochinteressant sei erneut das Rahmenprogramm bzw. Wissensforum „Sleep! The Future Forum“, das wieder im Foyer Nord der Halle 11 stattfindet. In vier Themenbereichen (Sport, Hotellerie, Nachhaltigkeit, Digitales) informieren Experten aus Handel, Industrie, Wissenschaft und Forschung dort täglich über neueste Erkenntnisse.
 
BTE-Tipp: Nutzen Sie die Möglichkeit, die Eintrittskarte vorab online über die obige Website zu bestellen oder einen vorhandenen Gutschein in eine Eintrittskarte zu tauschen. Sie sparen damit einerseits Wartezeit am Messe-Counter und können andererseits mit dem Ticket den öffentlichen Nahverkehr in Frankfurt kostenfrei benutzen.
 
Hinweis: Der BTE ist auf der Heimtextil mit einem Info-Stand in Halle 11, B 03, vertreten. Dort informiert der BTE über
 

  • Fachthemen des Heim- und Haustextileinzelhandels,
  • Weiterbildung an der LDT Akademie Fashion Management in Nagold,
  • wettbewerbsrechtliche Fragen des Textileinzelhandels,
  • Aus- und Weiterbildung, z.B. das Fachprogramm „Bettwaren“ und die BTE-Fachpublikationen,
  • das Leistungsangebot des Verbands der Bettenfachgeschäfte (VDB) und der European Fashion Group, einer Vorteilsgemeinschaft für den Fachhandel, sowie
  • die Vorteile des elektronischen Datenaustausches (EDI) über das BTE Clearing-Center.
More information:
BTE
Source:

BTE/BLE/VDB

19.12.2019

Offener Brief des BTE-Präsidenten, Steffen Jost

Offener Brief an die Branche

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Offener Brief an die Branche

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

das zu Ende gehende Jahr 2019 war für den mittelständischen Modehandel sicher nicht einfach, hat aber doch für einige hoffnungsvolle Lichtblicke gesorgt. So haben rund die Hälfte der Unternehmen ihren Umsatz steigern können, was sicher auch der niedrigen Vorlage aus 2018 geschuldet ist. Ob es für die gesamte Modebranche zu einem Plus reicht, müssen die letzten Tage des Jahres zeigen.

 

Eines kann man aber bereits jetzt mit Sicherheit sagen: In der Branche hat 2019 ein Umdenken eingesetzt. Das katastrophale Jahr 2018 mit seinem „endless summer“ hat allen Verantwortlichen erbarmungslos offengelegt, dass der Modehandel endlich umsteuern muss. Weg von immer mehr und immer früher reduzierter Ware und hin zu gezieltem, kurzfristigerem und bedarfsgerechterem Einkauf. 2018 war insoweit ein heilsamer Schock, um die nicht mehr zeitgemäße Praktiken im Modebusiness wirksam und – hoffentlich – nachhaltig zu ändern.

 

Und es funktioniert! Etliche Kollegen haben erlebt, dass sie mit weniger Ware ihren Umsatz halten oder sogar steigern konnten. Vor allem aber sind die erzielten Spannen höher, weil der Warendruck und damit die Abschriften sinken. Das ist auch zwingend notwendig, da die Kosten für gute Mitarbeiter und einen inspirierenden POS weiter steigen werden. Der Modehandel muss diesen Weg also unbedingt weiter beschreiten und darf nicht in alte Verhaltensmuster zurückfallen!

 

Natürlich benötigt der Handel dazu entsprechende Angebote seiner Industriepartner. Und tatsächlich sehen wir ein Umdenken bei immer mehr Lieferanten. Der Handel honoriert das bei seiner Order in der Regel auch und muss dies künftig noch konsequenter umsetzen, will er bei hohem Servicegrad seine Umsatzrendite steigern.

 

Andererseits gibt es auf Industrieseite aber noch zu viele Unternehmen, welche die Zeichen der Zeit nicht erkennen und ein „Weiter so“ praktizieren wollen. Zum Teil setzen sie dabei einseitig auf Wachstumsstrategien und Marktanteilsgewinne. Vor beidem kann ich an dieser Stelle nur warnen. Wohin das führen kann, hat man ja zuletzt an etlichen Schieflagen prominenter Marken gesehen. Auch dort brauchen wir ein Umdenken in Richtung nachhaltig rentabler Konzepte, und zwar für beide Seiten. Hohe Marktanteile waren, sind und werden auch künftig kein Garant für auskömmliche Renditen sein!

 

Trotz aller positiven Ansätze innerhalb der Modebranche muss man konstatieren, dass sich die Rahmenbedingungen speziell für den stationären Modehandel zuletzt verschlechtert haben. Die Diskussionen oder Beschlüsse zu Fahrverboten, zu Plastiktüten oder zu Sonntagsöffnungen belasten primär den innerstädtischen Handel. Trotzdem wundert und beklagt sich die Politik dann noch, dass immer weniger junge Menschen Einzelhändler werden wollen und immer mehr Standorte ausbluten und die Zahl der Leerstände zunimmt!

 

Beispiel Sonntagsöffnung: Im Onlinehandel ist der Sonntag der mit Abstand umsatzstärkste Tag. Doch wenn der stationäre Handel einige wenige Male an diesem Tag öffnen will, muss er hohe Hürden überwinden und wird dennoch oft noch kurzfristig von Gewerkschaften und Kirchen gestoppt. Die Verdi-Verantwortlichen und Kirchenvertreter fördern damit tendenziell schlechter bezahlte Arbeitsplätze in den Auslieferungslagern von Amazon und Zalando zu Lasten der vielen qualifizierten Stellen im personalintensiven Fachhandel. Hier braucht der stationäre Modehandel endlich einfache und verlässliche Genehmigungsverfahren, um den Wettbewerbsvorteil des Online-Handel zumindest zeitweise ausgleichen zu können!

 

Beispiel Plastiktüten: Die mit der Politik ausgehandelte Selbstverpflichtung des Handels hat dazu geführt, dass die Zahl der an den Kunden abgegebenen Kunststofftragetaschen drastisch reduziert wurde. Trotzdem sollen Plastiktüten 2020 mit einer kurzen Aufbrauchfrist verboten werden. Da viele Kollegen noch über hohe Bestände verfügen, müssten die Reste dann entsorgt werden – teuer und unökologisch!

 

Beispiel Outlet-Center: An vielen Standorten sollen neue Factory Outlet Center (FOC) entstehen oder bestehende großzügig erweitert werden. Leidtragende sind die Händler im Einzugsgebiet, deren Kunden mit Schnäppchen-Versprechen ins FOC gelockt werden. Dabei belegen Medienberichte immer wieder, dass dort in nicht unerheblichem Umfang minderwertige Ware mit durchgestrichenen Mondpreisen verkauft werden. Das ist zwar verboten, wird nach BTE-Recherchen aber von den verantwortlichen Stellen kaum oder nicht kontrolliert. Der BTE wird dieses Thema daher noch stärker ins Visier nehmen!

 

Fazit: Der mittelständische Modehandel hat gute Zukunftschancen, wenn er die richtigen Prioritäten setzt und dabei die passenden Partner auf Lieferantenseite findet. Die zu Beginn angesprochenen Herausforderungen innerhalb der Branche müssen wir gemeinsam mit unseren Partnern lösen. In den anderen Punkten brauchen wir die Einsicht und Hilfe der zuständigen Stellen in Politik und Verwaltung. Den dort Verantwortlichen muss klar werden, dass die absehbaren negativen Entwicklungen vor allem den örtlichen, Gewerbesteuer zahlenden Handel benachteiligt. Bevorzugt werden dagegen Formate, die wenig oder nichts zum Erhalt der Innenstadt oder der lokalen Steuerkraft beitragen. Der stationäre Modehandel verlangt hier keine Privilegien, sondern erwartet lediglich eine faire Gleichbehandlung im Wettbewerb mit anderen Verkaufskanälen!

 

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen, Ihrer Familie und Ihren Mitarbeitern schöne Festtage und einen guten Start ins Jahr 2020!

 

Steffen Jost, BTE-Präsident

Source:

BTE e.V.

26.11.2019

BTE: Kaum Warenvernichtung im Modefachhandel

Missverständliche Aussagen in den Medien
 
Aktuell haben Medienberichte, wonach angeblich rund zehn Prozent der im Handel angebotenen Kleidungsstücke mangels Kundennachfrage vernichtet werden, die Modebranche in die Kritik gebracht. Nach BTE-Recherchen ist diese Behauptung jedoch so nicht nachvollziehbar. Denn es gibt nach Kenntnis des BTE keine umfassende Erhebung zu Warenvernichtung, an der sich alle großen Marktplayer im Textilsektor beteiligt haben!
 
Speziell für den Modefachhandel und den Online-Handel sind die kolportierten Vernichtungs-Zahlen zu hoch. Das belegen folgende Untersuchungen:
 

Missverständliche Aussagen in den Medien
 
Aktuell haben Medienberichte, wonach angeblich rund zehn Prozent der im Handel angebotenen Kleidungsstücke mangels Kundennachfrage vernichtet werden, die Modebranche in die Kritik gebracht. Nach BTE-Recherchen ist diese Behauptung jedoch so nicht nachvollziehbar. Denn es gibt nach Kenntnis des BTE keine umfassende Erhebung zu Warenvernichtung, an der sich alle großen Marktplayer im Textilsektor beteiligt haben!
 
Speziell für den Modefachhandel und den Online-Handel sind die kolportierten Vernichtungs-Zahlen zu hoch. Das belegen folgende Untersuchungen:
 

  • Gemäß dem Umfragepanel des BTE-Kompetenzpartners hachmeister+partner (h+p), an der mehr als 900 Modehändler mit einem Gesamtumsatz von rund 11 Mrd. Euro teilnehmen, werden lediglich 5 bis 10 Prozent aller im Handel angebotenen Bekleidungsteile letztendlich an einen Weiter-Verwerter abgegeben. Diese Ware landet zum Großteil im Ausland oder wird als Sonderposten angeboten, so dass in diesem Fall auch weniger begüterte Zielgruppen in den Genuss von guter Bekleidung kommen können. Tatsächlich vernichtet wird davon nach h+p-Schätzungen nur ein kleiner Bruchteil.
  • Speziell im Online-Handel wurde nach einer Studie der Forschungsgruppe Retourenmanagement der Universität Bamberg in 2018 lediglich 3,1 Prozent der zurückgeschickten Bekleidung entsorgt, weitere 1,6 Prozent wird gespendet. Hier muss zudem berücksichtigt werden, dass die Online-Retouren – im Vergleich zur nicht verkauften Neuware im stationären Modehandel – nicht selten stark verschmutzt oder beschädigt sind, so dass die Vernichtungsquote überdurchschnittlich sein dürfte.

Interessant in diesem Zusammenhang: Andere Branchen haben bei Online-Retouren deutlich höhere Entsorgungsquoten als die derzeit gescholtene Modebranche. Im Einrichtungsbereich liegt diese z.B. bei 7,2 Prozent.
 
Das bedeutet: Die Vernichtung neuwertiger Bekleidungsteile dürfte in der Modebranche die Ausnahme darstellen. Ganz zu vermeiden ist die Entsorgung ohnehin nicht, da es auch bei Neuware immer wieder einmal zu Beschädigungen oder Produktionsfehlern kommen kann, so dass die Ware unverkäuflich ist bzw. wird. Ansonsten hat kein Modehändler schon aus betriebswirtschaftlichen Gründen ein Interesse daran, verkaufsfähige Neuware ohne Not zu vernichten!
 
Trotzdem sollte der Modehandel sensibel mit diesem Thema umgehen und weiter versuchen, bedarfsorientierter einzukaufen, so dass am Ende der Saison möglichst wenig Ware übrigbleibt. In diesem Zusammenhang appelliert der BTE noch einmal an die Industriepartner, die Mindestordervolumina nicht weiter zu erhöhen, besser noch zu reduzieren!

More information:
Warenvernichtung Mindestorder
Source:

BTE/BLE/VDB

29.10.2019

Teilwertabschläge: Jetzt an BTE-Umfrage beteiligen!

  • Kostenfrei für Händler

In diesen Wochen steht in vielen mittelständischen Mode- und Textilfachgeschäften die Bewertung des Warenlagers für die steuerliche Ermittlung des Gewinns für 2018 an. Dabei ist die Festlegung der Teilwertabschläge nach wie vor ein zentraler Streitpunkt im Falle von Betriebsprüfungen durch das zuständige Finanzamt. Den BTE erreichen aktuell wieder Anfragen und Meldungen aus dem Handel, dass viele Prüfer sich schwer tun, Mode-bedingte Abwertungen zu akzeptieren. Mitunter wird sogar der Ansatz von Teilwertabschlägen gänzlich abgelehnt.
 

  • Kostenfrei für Händler

In diesen Wochen steht in vielen mittelständischen Mode- und Textilfachgeschäften die Bewertung des Warenlagers für die steuerliche Ermittlung des Gewinns für 2018 an. Dabei ist die Festlegung der Teilwertabschläge nach wie vor ein zentraler Streitpunkt im Falle von Betriebsprüfungen durch das zuständige Finanzamt. Den BTE erreichen aktuell wieder Anfragen und Meldungen aus dem Handel, dass viele Prüfer sich schwer tun, Mode-bedingte Abwertungen zu akzeptieren. Mitunter wird sogar der Ansatz von Teilwertabschlägen gänzlich abgelehnt.
 
Die Abschläge sollten also gut begründet werden. Um steuerlich anerkannt zu werden, müssen Prognosen hinsichtlich der zu erwartenden Preissenkungen und des Umfangs des betroffenen Warenbestands durch betriebliche Unterlagen belegt werden. Dazu müssen Aufzeichnungen über die tatsächlichen Preisherabsetzungen geführt werden. Der Bundesfinanzhof hat in diesem Zusammenhang nach Artikeln und Gängigkeitsgruppen gegliederte Minuslisten akzeptiert, in denen die Preisabschläge festgehalten sind. Die Aufzeichnungen müssen dann erkennen lassen, inwieweit die Reduzierungen auf die am Bilanzstichtag vorhandenen und auf die erst später hinzugekommenen Waren entfallen.

More information:
Teilwertabschläge
Source:

BTE/BLE/VDB

30.09.2019

BTE: Modeverkauf über Plattformen kritisch bewertet

  • BTE-Präsidium: Richtigen Weg weiter verfolgen!

Mitte September tagte das BTE-Präsidium unter der Leitung von Steffen Jost in Köln. Dabei wurde konstatiert, dass die Frühjahr/Sommer-Saison besser als im klimatisch schwierigen Vorjahr verlaufen sei. Berichtet wurde von leicht höheren Umsätzen, geringeren Abschriften, späteren Sale-Phasen und auch gezielterer (Vor)Order, was zu einem insgesamt niedrigeren Lagerdruck führte.
 
Dennoch konnten die Umsätze des Jahres 2017 nicht durchweg erreicht oder sogar übertroffen werden. Es ist daher nach Ansicht des BTE-Präsidiums entscheidend, dass die Modebranche den eingeschlagenen Weg weiter mit Konsequenz verfolgt und auf ihrem richtigen Weg nicht stehen bleibt. Auch für 2020 soll man defensiv einkaufen und sich Limite offen halten. Die Erfahrungen aus dem Frühjahr/Sommer 2019 zeigen, dass auch kurzfristig noch attraktive Ware verfügbar ist. Zitat: Hoher Warenbestand ist kein Umsatzgarant.
 

  • BTE-Präsidium: Richtigen Weg weiter verfolgen!

Mitte September tagte das BTE-Präsidium unter der Leitung von Steffen Jost in Köln. Dabei wurde konstatiert, dass die Frühjahr/Sommer-Saison besser als im klimatisch schwierigen Vorjahr verlaufen sei. Berichtet wurde von leicht höheren Umsätzen, geringeren Abschriften, späteren Sale-Phasen und auch gezielterer (Vor)Order, was zu einem insgesamt niedrigeren Lagerdruck führte.
 
Dennoch konnten die Umsätze des Jahres 2017 nicht durchweg erreicht oder sogar übertroffen werden. Es ist daher nach Ansicht des BTE-Präsidiums entscheidend, dass die Modebranche den eingeschlagenen Weg weiter mit Konsequenz verfolgt und auf ihrem richtigen Weg nicht stehen bleibt. Auch für 2020 soll man defensiv einkaufen und sich Limite offen halten. Die Erfahrungen aus dem Frühjahr/Sommer 2019 zeigen, dass auch kurzfristig noch attraktive Ware verfügbar ist. Zitat: Hoher Warenbestand ist kein Umsatzgarant.
 
Vom BTE-Präsidium kritisch bewertet wurde, dass immer mehr Modehändler ihr Heil (zusätzlich) im Verkauf über Plattformen suchen. Zwei Beispielrechnungen machten klar, dass die Kosten solcher Transaktionen bei einer fast reinen Grenzkostenbetrachtung zwischen 48,9 und 54,3 Prozent liegen. Bei einer Vollkosten-Rechnung kann der Modeverkauf über Plattformen damit betriebswirtschaftlich kaum sinnvoll sein. Dieser Vertriebsweg wäre damit allenfalls als Notmaßnahme zur Veräußerung des Warenlagers bzw. zur primären Liquiditätsgewinnung sinnvoll. Positive Aspekte wären allenfalls noch, dass mit Hilfe dieses Vertriebswegs Mindestmengen bei der Order leichter erreicht werden als allein über das Fachgeschäft. Zudem kann es dadurch eine Grundauslastung im Geschäft geben, was die Stimmung bei den Mitarbeitern hebt und auch das Image als modernes Unternehmen fördert.
 
Sehr kritisch wird vom BTE-Präsidium bewertet, dass die Kunden-Daten beim Plattform-Vertrieb an Amazon & Co. gelangen. Schließlich ist bekannt, dass die Plattformen diese immer wieder nutzen, um dem Handel seine Kunden mit Rabatten abzuwerben. Dieser Gefahr muss sich jeder teilnehmende Modehändler immer wieder bewusst werden!

More information:
Onlinehandel Onlineshopping
Source:

BTE/BLE/VDB

30.09.2019

FOC: BTE fordert faire Wettbewerbs-bedingungen

  • Sonderöffnungszeiten im Fokus

Die zunehmende Verbreitung von FOC wird vom betroffenen Einzelhandel sehr kritisch gesehen. Das Problem: Solange sich Genehmigung und Betrieb der FOC an geltende gesetzliche Bestimmungen halten, lässt sich mit rechtlichen Mitteln kaum dagegen vorgehen.
 
Besonders ärgerlich wird ein FOC zudem, wenn diesem im Wettbewerb unfaire Sonderöffnungszeiten (Sonntagsöffnungen) zugestanden werden, die keinen sachlich gerechtfertigten Bezug (mehr) haben. Dies dürfte z.B. im Fall Zweibrücken gegeben sein, da der Regelungsanlass „Flugplatz Zweibrücken“ kein Verkehrsflughafen mit einem regelmäßigen Linienverkehr und entsprechendem Verkehrsaufkommen mehr ist.
 
Ähnlich verhält es sich bei den Begründungen der Sonderöffnungszeiten der „Schuhmeile Hauenstein“ sowie die öffentlich kolportierten Überlegungen zu Sonntagöffnungen des geplanten Schuh-FOCs „Schuhfachmarktzentrum Pirmasens“. Beide sind aus Sicht des BTE und des Handelsverbands Schuhe BDSE problematisch.
 

  • Sonderöffnungszeiten im Fokus

Die zunehmende Verbreitung von FOC wird vom betroffenen Einzelhandel sehr kritisch gesehen. Das Problem: Solange sich Genehmigung und Betrieb der FOC an geltende gesetzliche Bestimmungen halten, lässt sich mit rechtlichen Mitteln kaum dagegen vorgehen.
 
Besonders ärgerlich wird ein FOC zudem, wenn diesem im Wettbewerb unfaire Sonderöffnungszeiten (Sonntagsöffnungen) zugestanden werden, die keinen sachlich gerechtfertigten Bezug (mehr) haben. Dies dürfte z.B. im Fall Zweibrücken gegeben sein, da der Regelungsanlass „Flugplatz Zweibrücken“ kein Verkehrsflughafen mit einem regelmäßigen Linienverkehr und entsprechendem Verkehrsaufkommen mehr ist.
 
Ähnlich verhält es sich bei den Begründungen der Sonderöffnungszeiten der „Schuhmeile Hauenstein“ sowie die öffentlich kolportierten Überlegungen zu Sonntagöffnungen des geplanten Schuh-FOCs „Schuhfachmarktzentrum Pirmasens“. Beide sind aus Sicht des BTE und des Handelsverbands Schuhe BDSE problematisch.
 
Vor diesem Hintergrund hat der BTE, gemeinsam mit den Schwesterverbänden BDSE und BLE, eine Anfrage beim zuständigen Ministerium in Rheinland-Pfalz eingereicht und um Überprüfung des Sachverhalts gebeten. Parallel holten die drei Bundesfachverbände eine wettbewerbsrechtliche Expertise dazu ein. Erste Ergebnisse liegen bereits vor, die Prüfungen sind in die Wege geleitet.

More information:
Fashion Outlet Center
Source:

BTE/BLE/VDB

23.09.2019

BTE-Innovations-Forum mit „Social Media Werkstatt“

  • Kostenloser Eintritt für den Fashionhandel am 12. November in Köln

Was bringen Kunden-Apps in der Werbung? Was muss ein modernes Warenwirtschaftssystem leisten? Wie kann man mit innovativen Apps die Order und Bestellvorgänge professioneller gestalten? Dies sind einige der zentralen Fragen, die im Rahmen des „Innovations-Forums“ (vormals BTE-Infotag) beantwortet werden, das der BTE in Kooperation mit den Handelsverbänden Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) am 12. November in Köln veranstaltet.
 
Erstmals wird es ab 13 Uhr zudem eine exklusive „Social Media Werkstatt“ geben. Nach einem Einführungs-Vortrag von Prof. Dr. Niklas Mahrdt vom Media Economics Institut (Köln) werden zwei Social-Media-Experten/Influencer interessierten Besuchern individuelle Hilfestellungen geben und im Idealfall Content-Ideen direkt vor Ort umsetzen. Ein Experte wird ausschließlich individuelle Termine durchführen, beim zweiten können auch mehrere Teilnehmer zuhören. Die Terminvergabe erfolgt ab Beginn der Veranstaltung.
 

  • Kostenloser Eintritt für den Fashionhandel am 12. November in Köln

Was bringen Kunden-Apps in der Werbung? Was muss ein modernes Warenwirtschaftssystem leisten? Wie kann man mit innovativen Apps die Order und Bestellvorgänge professioneller gestalten? Dies sind einige der zentralen Fragen, die im Rahmen des „Innovations-Forums“ (vormals BTE-Infotag) beantwortet werden, das der BTE in Kooperation mit den Handelsverbänden Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) am 12. November in Köln veranstaltet.
 
Erstmals wird es ab 13 Uhr zudem eine exklusive „Social Media Werkstatt“ geben. Nach einem Einführungs-Vortrag von Prof. Dr. Niklas Mahrdt vom Media Economics Institut (Köln) werden zwei Social-Media-Experten/Influencer interessierten Besuchern individuelle Hilfestellungen geben und im Idealfall Content-Ideen direkt vor Ort umsetzen. Ein Experte wird ausschließlich individuelle Termine durchführen, beim zweiten können auch mehrere Teilnehmer zuhören. Die Terminvergabe erfolgt ab Beginn der Veranstaltung.
 
Konzipiert ist das Innovations-Forum ansonsten als Kombination von Ausstellung und Vortragsveranstaltung. Dabei präsentieren die Aussteller in Kurzreferaten ihre Innovationen und Neuheiten, im Nachgang sind am Stand tiefergehende Informationen verfügbar.
 
Der Eintritt zum Innovations-Forum ist für alle Textil-, Schuh- und Lederwarenfachhändler sowie Fashion-Hersteller und für Mitglieder im Einzelhandelsverband kostenfrei! Alle anderen Teilnehmer (z.B. Dienstleister) zahlen eine Eintrittsgebühr von 195 Euro zzgl. MwSt.
 
Wichtig: Da die Teilnehmerzahl auf rund 100 Personen begrenzt ist, empfiehlt sich eine frühzeitige Anmeldung – entweder per E-Mail an mueller@bte.de oder online unter www.bte.de/Veranstaltungen.

More information:
BTE-Infotag Social Media
Source:

BTE/BLE/VDB

02.09.2019

BTE: Fernlehrgänge für Bekleidung und Schuhe starten

Für die Aus- und Weiterbildung von Verkaufsmitarbeitern sind Fernlehrgänge besonders geeignet, da sie flexibel genutzt werden können und keine Fehlzeiten verursachen. Im Herbst starten wieder zwei Fernlehrgänge für Bekleidung und Schuhe, die jeweils sechs Monate laufen und die von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht zugelassen sind:

Für die Aus- und Weiterbildung von Verkaufsmitarbeitern sind Fernlehrgänge besonders geeignet, da sie flexibel genutzt werden können und keine Fehlzeiten verursachen. Im Herbst starten wieder zwei Fernlehrgänge für Bekleidung und Schuhe, die jeweils sechs Monate laufen und die von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht zugelassen sind:

  • Der Lehrgang „Bekleidung verkaufen mit Herz und Verstand“ vermittelt in fünf monatlichen Lehrbriefen mit je rund 50 Seiten umfangreiche Kenntnisse über Damen- und Herrenoberbekleidung sowie über erfolgreiche Verkaufsgespräche. Start ist am 20. September 2019 (Anmeldeschluss: 2. September).
  • Der Schuh-Lehrgang „Wissen erweitern – Beratung verbessern – Erfolg steigern“ besteht ebenfalls aus fünf leicht verständlichen Lehrbriefen mit je ca. 70 Seiten zu den Themen Bedarfsermittlung, Fußgesundheit, Schuhmaterialien und –pflege sowie Verkaufsgespräch. Start ist am 10. Oktober 2019 (Anmeldeschluss: 26. September).

 
Hinweis: Bestellung und weitere Informationen beim BTE, E-Mail: itebestellungen@bte.de und auf der BTE-Website unter www.bte.de  (Rubrik: Publikationen).

More information:
Fernlehrgänge BTE
Source:

BTE/BLE/VDB

23.07.2019

BTE empfiehlt SSL-Start am 29. Juli 2019

  • Sommer-Schluss-Verkauf zum Lagerabbau nutzen!

Die Frühjahr/Sommer-Saison ist für die Modebranche halbwegs ordentlich gelaufen. Im Gegensatz zu 2018 gab es in diesem Jahr im Frühjahr zumindest zeitweise das typische Übergangswetter, anschließend folgten oft längere warme und sonnige Phasen. Dadurch waren die meteorologischen Voraussetzungen für einen erfolgreichen Verkauf von Frühjahrs- und Sommerware gegeben. Aktuell geht der BTE daher davon aus, dass viele Modegeschäfte den Vorjahresumsatz zumindest gehalten haben – und das trotz zum Teil geringerem Wareneinsatz.
 
Dennoch sind die Läger in den meisten Modehäusern aktuell noch längst nicht geräumt. In diesem Zusammenhang empfiehlt der BTE, den Sommer-Schluss-Verkauf als Räumungs-Event intensiv zu nutzen. Als Starttermin haben der BTE und die anderen Handelsverbände in diesem Jahr den 29. Juli propagiert. Er markiert das Ende bzw. den Höhepunkt der Reduzierungsphase und lockt so immer noch – wenn auch regional unterschiedlich stark - beträchtliche Teile der Bevölkerung zu diesem Anlass in die Läden.
 

  • Sommer-Schluss-Verkauf zum Lagerabbau nutzen!

Die Frühjahr/Sommer-Saison ist für die Modebranche halbwegs ordentlich gelaufen. Im Gegensatz zu 2018 gab es in diesem Jahr im Frühjahr zumindest zeitweise das typische Übergangswetter, anschließend folgten oft längere warme und sonnige Phasen. Dadurch waren die meteorologischen Voraussetzungen für einen erfolgreichen Verkauf von Frühjahrs- und Sommerware gegeben. Aktuell geht der BTE daher davon aus, dass viele Modegeschäfte den Vorjahresumsatz zumindest gehalten haben – und das trotz zum Teil geringerem Wareneinsatz.
 
Dennoch sind die Läger in den meisten Modehäusern aktuell noch längst nicht geräumt. In diesem Zusammenhang empfiehlt der BTE, den Sommer-Schluss-Verkauf als Räumungs-Event intensiv zu nutzen. Als Starttermin haben der BTE und die anderen Handelsverbände in diesem Jahr den 29. Juli propagiert. Er markiert das Ende bzw. den Höhepunkt der Reduzierungsphase und lockt so immer noch – wenn auch regional unterschiedlich stark - beträchtliche Teile der Bevölkerung zu diesem Anlass in die Läden.
 
Der Handel profitiert davon, dass die Medien nach wie vor über den Schlussverkauf berichten und so für einen nicht zu unterschätzenden PR-Effekt sorgen. Der BTE rät deshalb, diese kostenlose Vorlage zu nutzen und die Kunden über den Start der letzten Reduzierungs-Phase zu informieren. Aufwändige begleitende Schlussverkaufs-Werbung rechnet sich längst nicht immer, aber zumindest kostengünstige Kanäle wie z.B. Schaufenster-Werbung, eigener Newsletter, Instagram oder Facebook sollten dafür verwendet werden.

More information:
Schlussverkauf, Sale
Source:

BTE/BLE/VDB

(c) BTE
15.07.2019

Nina Kiesow ist neue BLE-Präsidentin

Am 12. Juli 2019 hat die Delegiertenversammlung des BLE Handelsverband Lederwaren in Mainhausen Nina Kiesow (Kiesow seit 1850, Kleve) einstimmig zur neuen BLE-Präsidentin gewählt. Die Textilbetriebswirtin BTE (42) löst damit den bisherigen Vorsitzenden Michael Genth (Leder Spahn, Saarbrücken) ab, der zusammen mit Dr. Joachim Stoll (Leder Stoll/koffer24.de, Frankfurt) als einer von zwei BLE-Vize-Präsidenten weiterhin dem BLE-Vorstand angehört.
 
Erneut ins BLE-Präsidium gewählt wurden Olaf Hrastnig (Koffer Ecke, Ludwigsburg), Jens Koch (Lederwaren Koch, Hildesheim), Ernst Läuger (Fa. Marstaller, München) Katharina Meißner (Leder Meißner, Kiel) und Jörn Schiffler (Galeria Karstadt Kaufhof, Essen/Köln). Kooptiert wurden zudem Dimitrios Ioannidis (Assima Verbund, Neuss) und Hans-Peter Stückler (Goldkrone, Mainhausen). Verabschiedet wurde Bernhard Offermann (Offermann Leder in Mode, Köln), der sich nach 20 Jahren Mitarbeit im BLE-Präsidium nicht mehr zur Wahl stellte.

Am 12. Juli 2019 hat die Delegiertenversammlung des BLE Handelsverband Lederwaren in Mainhausen Nina Kiesow (Kiesow seit 1850, Kleve) einstimmig zur neuen BLE-Präsidentin gewählt. Die Textilbetriebswirtin BTE (42) löst damit den bisherigen Vorsitzenden Michael Genth (Leder Spahn, Saarbrücken) ab, der zusammen mit Dr. Joachim Stoll (Leder Stoll/koffer24.de, Frankfurt) als einer von zwei BLE-Vize-Präsidenten weiterhin dem BLE-Vorstand angehört.
 
Erneut ins BLE-Präsidium gewählt wurden Olaf Hrastnig (Koffer Ecke, Ludwigsburg), Jens Koch (Lederwaren Koch, Hildesheim), Ernst Läuger (Fa. Marstaller, München) Katharina Meißner (Leder Meißner, Kiel) und Jörn Schiffler (Galeria Karstadt Kaufhof, Essen/Köln). Kooptiert wurden zudem Dimitrios Ioannidis (Assima Verbund, Neuss) und Hans-Peter Stückler (Goldkrone, Mainhausen). Verabschiedet wurde Bernhard Offermann (Offermann Leder in Mode, Köln), der sich nach 20 Jahren Mitarbeit im BLE-Präsidium nicht mehr zur Wahl stellte.

Source:

Bundesverband des deutschen Textileinzelhandels e.V.

03.07.2019

Verkaufsdaten-Austausch bei geringer Konkurrenzbeziehung unkritisch

  • Im Zweifelsfall Compliance-Erklärung von Lieferanten verlangen

Im letzten Jahr hat der BTE davor gewarnt, dass der Informationsaustausch zwischen Händlern und Lieferanten, die eigene Shops betreiben, einen Kartellrechtsverstoß darstellen kann. Dies hatte das Bundeskartellamt vorher dem BTE in einem Schreiben mitgeteilt. Begründung: Die Herausgabe von vollständigen Verkaufsdaten (Produkt und erzielter Verkaufspreis) sei kartellrechtlich kritisch zu sehen und geeignet, die wettbewerbliche Freiheit des Händlers zu beschränken.
 
Jetzt hat das Kartellamt eine unverbindliche Einschätzung eines konkreten Falles vorgenommen. Der betroffene Industriepartner betreibt zwar einen eigenen Online-Shop und (vergleichsweise wenige) eigene Stores, der dadurch erzeugte (Preis)Wettbewerb ist nach Ansicht des Kartellamtes allerdings moderat. In dieser Konstellation sah die Beschlussabteilung der Aufsichtsbehörde keine spürbare Wettbewerbsverzerrung durch die freiwillige Übertragung tagesaktueller Verkaufsdaten.
 

  • Im Zweifelsfall Compliance-Erklärung von Lieferanten verlangen

Im letzten Jahr hat der BTE davor gewarnt, dass der Informationsaustausch zwischen Händlern und Lieferanten, die eigene Shops betreiben, einen Kartellrechtsverstoß darstellen kann. Dies hatte das Bundeskartellamt vorher dem BTE in einem Schreiben mitgeteilt. Begründung: Die Herausgabe von vollständigen Verkaufsdaten (Produkt und erzielter Verkaufspreis) sei kartellrechtlich kritisch zu sehen und geeignet, die wettbewerbliche Freiheit des Händlers zu beschränken.
 
Jetzt hat das Kartellamt eine unverbindliche Einschätzung eines konkreten Falles vorgenommen. Der betroffene Industriepartner betreibt zwar einen eigenen Online-Shop und (vergleichsweise wenige) eigene Stores, der dadurch erzeugte (Preis)Wettbewerb ist nach Ansicht des Kartellamtes allerdings moderat. In dieser Konstellation sah die Beschlussabteilung der Aufsichtsbehörde keine spürbare Wettbewerbsverzerrung durch die freiwillige Übertragung tagesaktueller Verkaufsdaten.
 
Aber Vorsicht: Wenn Händler und Marke in einem intensiven Wettbewerbsverhältnis stehen, dürfte das Bundeskartellamt die automatische Übermittlung von Sales Reports mit realisierten Verkaufspreisen strenger beurteilen. Der kartellrechtlich sicherste Weg ist dann, die Verkaufspreisdaten erst mit zeitlicher Verzögerung an den Lieferanten zu übermitteln. Wie lange dieser zeitliche Nachlauf sein muss, um jegliches Risiko auszuschließen, ist ungeklärt. Eine Verzögerung von einem Monat dürfte in der Modebranche nach BTE-Ansicht regelmäßig genügen, solange die Wettbewerbsbehörden keine strengeren Vorgaben machen.
 
Zur rechtlichen Absicherung fordern einige Modehändler eine Compliance-Erklärung von ihren entsprechenden Lieferanten. Dabei wird häufig folgende Formulierung der Kanzlei Gleiss Lutz (Stuttgart) genutzt:
„Daten über Verkaufspreise und –mengen (nachfolgend „Verkaufsdaten“) bilden für den Modehändler und Lieferanten eine wichtige Erkenntnisquelle für die Preis- und Sortimentsgestaltung, Vertriebsstrategie, Produkt- und Sortimentsplanung. Zur Sicherstellung der Kartellrechtskonformität bei der Übermittlung unserer Verkaufsdaten an die Firma ……………………… (nachfolgend „Lieferant“ genannt) verpflichtet sich der Lieferant wie folgt:

  1. Der Lieferant wird unsere Verkaufsdaten vertraulich behandeln und insbesondere an keinen anderen Modehändler weitergeben.
     
  2. Der Lieferant wird auf unsere Verkaufspreise keinen unzulässigen Einfluss nehmen, insbesondere nicht durch Ausübung von Druck, Zwang oder durch Gewährung von finanziellen Anreizen zur Einhaltung der Unverbindlichen Verkaufspreisempfehlung des Lieferanten.
     
  3. Der Lieferant wird unsere Verkaufsdaten nicht dazu nutzen, die Verkaufspreise in seinem eigenen Endverbrauchergeschäft (Direktgeschäft online und offline) auf unsere Preise abzustimmen, sondern wird dies durch ausreichende Sicherungsmaßnahmen (z.B. unternehmensinterne Vertraulichkeitsverpflichtungen, „Chinese Walls“, etc.) verhindern. Diese Maßnahmen sind auf unser Verlangen hin offenzulegen.

Verstößt der Lieferant gegen eine der oben genannten Zusagen, werden wir die Übermittlung unserer Verkaufspreisdaten stoppen.“

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BTE/BLE/VDB

03.07.2019

BTE Clearing-Center wächst weiter

  • Komfortable EDI-Anbindung für fast 1.200 Modehändler

 
Wer sein Modegeschäft effizient führen will, kommt speziell im mittleren Genre um den elektronischen Datenaustausch (EDI) kaum herum. Bei der konkreten Umsetzung hilft bereits seit 2001 das BTE Clearing-Center, das seine führende Stellung zuletzt weiter ausbauen konnte. Denn obwohl die Zahl der Mode-Unternehmen in Deutschland seit Jahren stetig sinkt, ist das Transaktionsvolumen des BTE Clearing-Centers in dieser Zeit stark gewachsen. Aktuell sind fast 1.200 Unternehmen mit ca. 3.600 POS aus dem Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel angeschlossen – vom Monomarken-Store über Platzhirsch-Häuser bis zu größeren Modefilialisten.
 
Die Nutzer schätzen den problemlosen elektronischen Datenaustausch ohne nennenswerte Investitionen und bei niedrigen monatlichen Gebühren. Im Durchschnitt zahlen die angeschlossenen Modehändler nur etwa 50 Euro für diese EDI-Dienstleistung.
 

  • Komfortable EDI-Anbindung für fast 1.200 Modehändler

 
Wer sein Modegeschäft effizient führen will, kommt speziell im mittleren Genre um den elektronischen Datenaustausch (EDI) kaum herum. Bei der konkreten Umsetzung hilft bereits seit 2001 das BTE Clearing-Center, das seine führende Stellung zuletzt weiter ausbauen konnte. Denn obwohl die Zahl der Mode-Unternehmen in Deutschland seit Jahren stetig sinkt, ist das Transaktionsvolumen des BTE Clearing-Centers in dieser Zeit stark gewachsen. Aktuell sind fast 1.200 Unternehmen mit ca. 3.600 POS aus dem Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel angeschlossen – vom Monomarken-Store über Platzhirsch-Häuser bis zu größeren Modefilialisten.
 
Die Nutzer schätzen den problemlosen elektronischen Datenaustausch ohne nennenswerte Investitionen und bei niedrigen monatlichen Gebühren. Im Durchschnitt zahlen die angeschlossenen Modehändler nur etwa 50 Euro für diese EDI-Dienstleistung.
 
Auch die Zahl der angeschlossenen Lieferanten ist hoch. Insgesamt sind fast 600 Lieferanten mit rund 1.050 Markenkollektionen angebunden. Jährlich werden mittlerweile ca. 15 Millionen Daten konvertiert. Abgewickelt werden dabei folgende Geschäftsvorgänge: Artikelstammdaten/Preiskataloge (PRICAT), Bestellungen (ORDERS), Bestellbestätigungen (ORDRSP), Lieferscheine (DESADV), Abverkaufsmeldungen (SLSRPT), Lagerbestandsberichte (INVRPT), Rechnungen (INVOIC+eINVOIC), Wareneingangsmeldung (RECADV) und Zahlungsavise (REMADV).
 
Voraussetzung für die Nutzung des BTE Clearing-Centers ist lediglich die Anbindung des verwendeten EDV-Warenwirtschaftssystems. Rund 30 WWA-Systemanbiete des Textil-, Schuh- und Lederwarenhandels verfügen über die BTE-Schnittstelle. Die meisten der angeschlossenen Händler verwenden die Systeme von Fee und Prohandel, auf Platz 3 steht Advarics, das mit ihrer Cloud-Lösung im Fashionmarkt zuletzt stark zugelegt hat. In der Nutzer-Rangliste folgen dann: Limmersoft, DdD, Futura, Intelligix, Subsidia, HIS-Ariston, IRICS, BSP-BITS, Imperial, Landau, ECC/ETOS und BE-terna. Die Breite der verwendeten WWS-Systeme zeigt auch, wie groß das Spektrum der Clearing-Center-Nutzer mit Blick auf Unternehmensgröße, Lifestyle-Segment und Geschäftsmodell ist.
 
Hinweis: Neben dem Datenaustausch bietet das BTE Clearing-Center auch komfortable Archivlösungen und die papierlose, elektronische Rechnungsabwicklung. Informationen zum gesamten Angebot im Internet unter www.bte-clearing-center.de oder direkt beim BTE, Stefanie Fonrobert/Gudrun Höck, Tel. 0221/921509-12/11, E-Mail clearingcenter@bte.de.

More information:
Clearing-Center
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BTE/BLE/VDB

18.06.2019

BTE empfiehlt Sommer-Schluss-Verkauf erst ab 29. Juli

  • Strategien für weiteren „endless summer“ entwickeln

Im letzten Jahr hat der „endlose Sommer“, der bis weit in den Oktober dauerte, den Start in die Herbstsaison massiv behindert. Problematisch war dabei, dass etliche Modehäuser die Sommerware bereits Monate vorher oft mit hohen Preisabschlägen verramscht hatten und für die sommerlichen Hitzewochen keine passende Ware nachziehen konnten. Hinsichtlich der Warenversorgung dürfte die Situation in dieser Saison kaum anders sein.
 
Auch für dieses Jahr haben erste Wetterforscher bereits einen langen und warmen Sommer prognostiziert. Angesichts des bisher vergleichsweise normalen Frühjahrswetters, das den Verkauf echter Sommerware – bis auf kurze Phasen - noch nicht richtig angekurbelt hat, wären frühe „Summer-Sales“ daher betriebswirtschaftlich falsch und schädlich für die Rendite!
 
Tatsächlich gab es zuletzt die üblichen „Sale-Ankündigungen“, nach BTE-Beobachtungen waren die Preisreduzierungen im breiten Markt aber noch verhältnismäßig moderat. Außerdem betrafen sie primär Übergangsware und ältere Monatsprogramme.
 

  • Strategien für weiteren „endless summer“ entwickeln

Im letzten Jahr hat der „endlose Sommer“, der bis weit in den Oktober dauerte, den Start in die Herbstsaison massiv behindert. Problematisch war dabei, dass etliche Modehäuser die Sommerware bereits Monate vorher oft mit hohen Preisabschlägen verramscht hatten und für die sommerlichen Hitzewochen keine passende Ware nachziehen konnten. Hinsichtlich der Warenversorgung dürfte die Situation in dieser Saison kaum anders sein.
 
Auch für dieses Jahr haben erste Wetterforscher bereits einen langen und warmen Sommer prognostiziert. Angesichts des bisher vergleichsweise normalen Frühjahrswetters, das den Verkauf echter Sommerware – bis auf kurze Phasen - noch nicht richtig angekurbelt hat, wären frühe „Summer-Sales“ daher betriebswirtschaftlich falsch und schädlich für die Rendite!
 
Tatsächlich gab es zuletzt die üblichen „Sale-Ankündigungen“, nach BTE-Beobachtungen waren die Preisreduzierungen im breiten Markt aber noch verhältnismäßig moderat. Außerdem betrafen sie primär Übergangsware und ältere Monatsprogramme.
 
Der BTE rät dringend davon ab, bereits jetzt aktuelle Sommerware zu reduzieren oder dem Kunden werblich eine große Reduzierungswelle vorzugaukeln. Die Modebranche braucht im zunehmend härter werdenden Markt vielmehr eine ausreichend lange Phase mit regulären Preisen, um die notwendigen Erträge erwirtschaften zu können. Sollte sich der meteorologische Start in den Herbst erneut nach hinten verschieben, funktioniert das nur über eine längere Normalpreisphase in der Saisonmitte. Echte Sommerware kann man bei passender Witterung bis weit in den Juli hinein zum vollen Preis verkaufen.
 
Hinweis: Für den diesjährigen Start in den Sommer-Schluss-Verkauf empfiehlt der BTE den 29. Juli 2019. Erfahrungsgemäß wird dieser Termin auch von den Medien durch entsprechende Berichte begleitet und beschert der Branche kostenlose PR und zusätzliche Frequenz zum Abverkauf der Saison-Restware. Der BTE und der HDE Handelsverband Deutschland werden vor dem Schlussverkauf wieder entsprechende Pressemeldungen verbreiten.

More information:
Schlussverkauf, Sale
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BTE/BLE/VDB

13.06.2019

BTE/BDSE/BLE: Stationäre Einzelhändler nicht benachteiligen!

  • Besteuerung von Warenspenden

Aktuell hat Bundesumweltministerin Svenja Schulze gefordert, dass Retouren von Online-Käufen vom Handel nicht mehr vernichtet werden dürfen. Diskutiert wird in diesem Zusammenhang, dass die zurückgeschickte Ware u.a. leichter gespendet werden kann, indem Sachspenden generell von der Umsatzsteuerpflicht ausgenommen werden.

Die Handelsverbände Textil (BTE), Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) begrüßen ausdrücklich die diskutierte steuerliche Vereinfachung von Sachspenden. Allerdings muss dies unbedingt auch für nicht mehr verkäufliche Ware des stationären Einzelhandels gelten. Dies haben die drei Handelsverbände in einem gemeinsamen Brief gegenüber dem Bundesumweltministerium verlangt. Ansonsten würde der Online-Handel einseitig im Wettbewerb bevorteilt.

  • Besteuerung von Warenspenden

Aktuell hat Bundesumweltministerin Svenja Schulze gefordert, dass Retouren von Online-Käufen vom Handel nicht mehr vernichtet werden dürfen. Diskutiert wird in diesem Zusammenhang, dass die zurückgeschickte Ware u.a. leichter gespendet werden kann, indem Sachspenden generell von der Umsatzsteuerpflicht ausgenommen werden.

Die Handelsverbände Textil (BTE), Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) begrüßen ausdrücklich die diskutierte steuerliche Vereinfachung von Sachspenden. Allerdings muss dies unbedingt auch für nicht mehr verkäufliche Ware des stationären Einzelhandels gelten. Dies haben die drei Handelsverbände in einem gemeinsamen Brief gegenüber dem Bundesumweltministerium verlangt. Ansonsten würde der Online-Handel einseitig im Wettbewerb bevorteilt.

Diese Forderung ist auch schon deshalb sachlich geboten, da im Zuge des Multi-Channeling Online- und Offline-Vertriebskanäle immer stärker zusammenwachsen. Schließlich betreiben viele – auch mittelständische - Händler zusätzlich einen Online-Shop und führen dafür oftmals keine getrennten Warenbestände. Überdies existieren auch im stationären Handel Warenrücknahmen, weil etliche Händler ihren Kunden nach dem Kauf zum Teil großzügige Rückgabemöglichkeiten einräumen. Als Folge werden auch stationäre Geschäfte immer wieder mit Artikeln konfrontiert, die nicht mehr verkauft werden können.

Ein generelles Entsorgungs-Verbot von Kunden-Rückgaben – stationär und online – lehnen BTE, BDSE und BLE ab. Denn in Ausnahmefällen kommt es vor, dass zurückgegebene Ware so stark verschmutzt oder beschädigt ist, dass Warenspenden für den Empfänger (hygienisch) unzumutbar oder unbrauchbar sind.

Source:

BTE/BDSE/BLE

05.06.2019

Neues Verpackungsgesetz: Erste Händler abgemahnt

  • Amazon-, Ebay- und Online-Händler betroffen

Bekanntlich trat am 1. Januar 2019 das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Viele Händler sind der Ansicht, dass sie davon nicht betroffen sind. Doch das ist oft falsch!

Tatsache ist: Alle Erstinverkehrbringer von Verkaufsverpackungen mussten diese grundsätzlich bis 31.12. 2018 in dem öffentlichen Register LUCID registrieren und lizenzieren. Für die große Mehrzahl der Verpackungen ist dafür der Lieferant zuständig, in folgenden Fällen ist aber der Modehändler in der Registrierungs-Pflicht:

  • Amazon-, Ebay- und Online-Händler betroffen

Bekanntlich trat am 1. Januar 2019 das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Viele Händler sind der Ansicht, dass sie davon nicht betroffen sind. Doch das ist oft falsch!

Tatsache ist: Alle Erstinverkehrbringer von Verkaufsverpackungen mussten diese grundsätzlich bis 31.12. 2018 in dem öffentlichen Register LUCID registrieren und lizenzieren. Für die große Mehrzahl der Verpackungen ist dafür der Lieferant zuständig, in folgenden Fällen ist aber der Modehändler in der Registrierungs-Pflicht:

  • Versandverpackungen an (Online)Kunden,
  • für den Kunden kostenfreies Geschenk- oder Seidenpapier,
  • selbst erstellte (Preis-)Etiketten an der Ware,
  • Tragetüten, wenn diese nicht nachweislich vom Hersteller lizenziert wurden,
  • Briefumschläge(!), in denen der Händler Werbung etc. an seine Kunden schickt und
  • Verpackungen von Wareneinkäufen im Ausland, wenn er für den Transportweg haftet.

Problematisch für Verweigerer: Im öffentlichen Register LUCID kann jedermann einsehen, welche Händler (und Lieferanten) sich bereits registriert haben. Wenn ein Modehändler also online verkauft - auch über Amazon oder Ebay - und sich nicht registriert hat, ist der Gesetzesverstoß offensichtlich. Tatsächlich erhielten bereits bundesweit Händler mit dieser Fall-Konstellation entsprechende Abmahnungen von Rechtsanwälten zugeschickt.

Hinweis: Ausnahmen von der Registrierungspflicht für Online-Händler (für Versandverpackungen) gibt es nur im Fall gebrauchter Verpackungen. Sind diese bereits - wie z.B. Schuhkartons - nachweislich an einem dualen System beteiligt, entfällt hierfür die Registrierungspflicht. Angemeldet werden müssten dann nur darüber hinaus gehende Verpackungen (Kordel, Klebeband etc.).

BTE-Tipp: Jeder Textilhändler sollte prüfen, ob er unter die Voraussetzungen des Verpackungsgesetzes fällt. Wer (auch) online verkauft, sollte sich schnellstens in dem öffentlichen Register LUCID unter www.verpackungsregister.org registrieren und einen Vertrag mit einem Dualen System abschließen. In der preisgünstigsten Variante liegen die jährlichen Kosten lediglich im zwei- bis niedrigen dreistelligen Euro-Bereich.

More information:
Verpackungsgesetz
Source:

BTE/BLE/VDB

27.05.2019

BTE-Jahresbetriebsvergleich 2018: Jetzt teilnehmen!

  • Einsendeschluss Anfang Juli

Wer am BTE-Jahresbetriebsvergleich für das Jahr 2018 teilnehmen möchte, sollte möglichst bald aktiv werden. Einsendeschluss für die ausgefüllten Fragebögen ist offiziell der 1. Juli 2019, aber auch einige Tage später können die Meldungen noch berücksichtigt werden. Die Teilnehmer erhalten die Auswertung dann im Laufe des Augusts. Ganz aktuell ist dann z.B. der Durchschnittswert der angesetzten Teilwertabschläge für 2017 und 2018, der bei Betriebsprüfungen hilfreich sein kann.

Wichtiges Argument für die Teilnahme: Durch die Rating-Vorgaben der Banken wird die regelmäßige Überprüfung der eigenen Leistungsfähigkeit (Controlling) immer dringlicher. Speziell der Vergleich mit Durchschnittswerten ähnlich gelagerter Unternehmen der Branche kann hier sehr hilfreich sein und sich positiv auf das Banken-Rating auswirken. Die Teilnahme am Jahresbetriebsvergleich ist damit besonders sinnvoll für jedes Unternehmen im Textilfachhandel, das mit Bankkrediten arbeitet.

  • Einsendeschluss Anfang Juli

Wer am BTE-Jahresbetriebsvergleich für das Jahr 2018 teilnehmen möchte, sollte möglichst bald aktiv werden. Einsendeschluss für die ausgefüllten Fragebögen ist offiziell der 1. Juli 2019, aber auch einige Tage später können die Meldungen noch berücksichtigt werden. Die Teilnehmer erhalten die Auswertung dann im Laufe des Augusts. Ganz aktuell ist dann z.B. der Durchschnittswert der angesetzten Teilwertabschläge für 2017 und 2018, der bei Betriebsprüfungen hilfreich sein kann.

Wichtiges Argument für die Teilnahme: Durch die Rating-Vorgaben der Banken wird die regelmäßige Überprüfung der eigenen Leistungsfähigkeit (Controlling) immer dringlicher. Speziell der Vergleich mit Durchschnittswerten ähnlich gelagerter Unternehmen der Branche kann hier sehr hilfreich sein und sich positiv auf das Banken-Rating auswirken. Die Teilnahme am Jahresbetriebsvergleich ist damit besonders sinnvoll für jedes Unternehmen im Textilfachhandel, das mit Bankkrediten arbeitet.

Hinzu kommt: Für die Handelsverbände ist es überaus wichtig, repräsentative betriebswirtschaftliche Daten aus dem mittelständischen Textilfachhandel zu erhalten, um gegenüber politischen Stellen im Interesse der Branche glaubwürdig argumentieren zu können.

Der Erhebungsbogen ist leicht auszufüllen. Es ist für viele Erfassungs-Positionen möglich, absolute Euro-Werte oder als Alternative (selbst errechnete) relative Ergebniswerte (als Prozentangaben) zu melden. Viele Angaben können zudem direkt aus der BWA oder der Warenwirtschaft übernommen werden.

Abgewickelt wird der BTE-Jahresbetriebsvergleich über das Institut des Deutschen Textileinzelhandels, Köln. Selbstverständlich werden alle gemeldeten Daten streng vertraulich behandelt. Die Teilnahme am BTE-Betriebsvergleich ist für alle Unternehmen aus dem Textileinzelhandel kostenfrei.

BTE-Appell: Beteiligen Sie sich am BTE-Jahresbetriebsvergleich. Den Erhebungsbogen für 2018 kann man über die BTE-Internet-Homepage (www.bte.de, Rubrik „Fachthemen“, Stichwort „Betriebsvergleich“) ausdrucken oder aber kostenfrei anfordern beim BTE, E-Mail: augustin@bte.de.   

 

More information:
Jahresbetriebsvergleich
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BTE/BLE/VDB

Jürgen Dax (c) BTE e.V.
Jürgen Dax
25.04.2019

BTE-Hauptgeschäftsführung: Rolf Pangels folgt auf Jürgen Dax

Zum 30. April 2019 verabschiedet sich BTE-Hauptgeschäftsführer Ass. Jürgen Dax in den Ruhestand. Dax (63) kam bereits 1992 als Geschäftsführer zum BTE und wurde im Jahr 1997 zum Hauptgeschäftsführer des BTE ernannt.

Dax Nachfolger ab 1. Mai wird Dipl. Geograph Rolf Pangels (52), der bereits am 1. November 2018 von Galeria Kaufhof zum BTE wechselte. Bei Kaufhof war er seit 2011 u.a. für Standort-/Stadtentwicklung und politische Kontakte verantwortlich. Vorher war er ab 1996 in der BAG (Verband der Warenhäuser und Großbetriebe) zuständig für die Bereiche Städtebau, Verkehr und Planung. Ab 2005 fungierte er als BAG-Hauptgeschäftsführer und managte 2010 die Fusion der BAG mit dem HDE zum Handelsverband Deutschland, wo er anschließend u.a. verantwortlich für Standortentwicklung und Verkehrspolitik war.

Zum 30. April 2019 verabschiedet sich BTE-Hauptgeschäftsführer Ass. Jürgen Dax in den Ruhestand. Dax (63) kam bereits 1992 als Geschäftsführer zum BTE und wurde im Jahr 1997 zum Hauptgeschäftsführer des BTE ernannt.

Dax Nachfolger ab 1. Mai wird Dipl. Geograph Rolf Pangels (52), der bereits am 1. November 2018 von Galeria Kaufhof zum BTE wechselte. Bei Kaufhof war er seit 2011 u.a. für Standort-/Stadtentwicklung und politische Kontakte verantwortlich. Vorher war er ab 1996 in der BAG (Verband der Warenhäuser und Großbetriebe) zuständig für die Bereiche Städtebau, Verkehr und Planung. Ab 2005 fungierte er als BAG-Hauptgeschäftsführer und managte 2010 die Fusion der BAG mit dem HDE zum Handelsverband Deutschland, wo er anschließend u.a. verantwortlich für Standortentwicklung und Verkehrspolitik war.

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Jürgen Dax Rolf Pangels
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BTE/BLE/VDB

14.03.2019

Einzelhandelsumsatz mit Textilien und Bekleidung sinkt leicht auf 65 Mrd. Euro

Der Einzelhandelsumsatz mit Bekleidung sowie Haus- und Heimtextilien ist nach ersten Hochrechnungen des BTE Handelsverband Textil im Jahr 2018 um rund 1,5 Prozent gesunken. „Hauptursache für den Rückgang war das extrem lange sommerliche Wetter, das im Frühjahr und Herbst das Geschäft mit Übergangsware massiv beeinträchtigt hat und durch überdurchschnittliche Umsätze mit Sommerware nicht kompensiert werden konnte“, berichtet BTE-Sprecher Axel Augustin. Als Folge  sank das Marktvolumen von Bekleidung und Textilien im Einzelhandel in Deutschland im letzten Jahr damit auf ca. 65 Milliarden Euro.

Allerdings verlief das Geschäft in den einzelnen Vertriebsformen unterschiedlich. Mittelständische Boutiquen und Modehäuser dürften im letzten Jahr durchschnittlich zwei bis drei Prozent Umsatz verloren haben. Vertikal organisierte Modeketten wie H&M, Kik, Primark oder Zara, die vor allem Eigenmarken verkaufen, lagen mit einem Minus von rund ein Prozent kaum besser. Die Unterschiede zwischen den Unternehmen sind dabei zum Teil beträchtlich.

Der Einzelhandelsumsatz mit Bekleidung sowie Haus- und Heimtextilien ist nach ersten Hochrechnungen des BTE Handelsverband Textil im Jahr 2018 um rund 1,5 Prozent gesunken. „Hauptursache für den Rückgang war das extrem lange sommerliche Wetter, das im Frühjahr und Herbst das Geschäft mit Übergangsware massiv beeinträchtigt hat und durch überdurchschnittliche Umsätze mit Sommerware nicht kompensiert werden konnte“, berichtet BTE-Sprecher Axel Augustin. Als Folge  sank das Marktvolumen von Bekleidung und Textilien im Einzelhandel in Deutschland im letzten Jahr damit auf ca. 65 Milliarden Euro.

Allerdings verlief das Geschäft in den einzelnen Vertriebsformen unterschiedlich. Mittelständische Boutiquen und Modehäuser dürften im letzten Jahr durchschnittlich zwei bis drei Prozent Umsatz verloren haben. Vertikal organisierte Modeketten wie H&M, Kik, Primark oder Zara, die vor allem Eigenmarken verkaufen, lagen mit einem Minus von rund ein Prozent kaum besser. Die Unterschiede zwischen den Unternehmen sind dabei zum Teil beträchtlich.

Erneut gewachsen ist der Umsatz des Versand- bzw. Onlinehandels. Der BTE schätzt, dass 2018 rund fünf Prozent mehr Bekleidung und Textilien per E-Commerce verkauft wurden. Der gesamte Distanzhandel inkl. Teleshopping kommt damit nach BTE-Hochrechnungen auf einen Marktanteil von gut 22 Prozent.

Auf den Bekleidungsfachhandel, zu dem statistisch auch Filialisten wie C&A, Kik oder P&C zählen, entfielen im Jahr 2018 rund 32 Milliarden Euro. Weitere rund fünf Milliarden Euro Umsatz erzielte der Fachhandel mit Heim- und Haustextilien. „Zusammen kommen die auf Bekleidung und Textilien spezialisierten Fachgeschäfte damit auf einen Marktanteil von 57 Prozent“, rechnet Augustin. Der Distanzhandel erzielte nach BTE-Schätzungen in 2018 einen Umsatz in Höhe von 14,5 Milliarden Euro. Hinzu kommen noch einmal ca. 13,5 Milliarden Euro Textilumsatz der Warenhäuser, der Lebensmitteldiscounter und anderer Handelsbranchen, die textile Sortimente führen.

Für 2019 hofft der Textil- und Modehandel auf passenderes Wetter, um die Einbußen aus 2019 zumindest wieder ausgleichen zu können. Der Start in die Frühjahrssaison verlief bereits erfreulich und bescherte dem Modehandel speziell im Februar ein hohes einstelliges Umsatzplus.

More information:
Umsatz Fachhandel
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BTE/BLE/VDB

07.03.2019

Amtliche Zahlen: Modefachhandel 2018 im Minus

  • Online-Handel mit leichtem Wachstum

Der Umsatz des auf Bekleidung sowie Haus- und Heimtextilien spezialisierten Einzelhandels ist nach ersten BTE-Hochrechnungen im Jahr 2018 gegenüber dem Vorjahr im Durchschnitt um etwa zwei Prozent gesunken. Hauptursache für das Minus war der lange Sommer, der im Frühjahr und Herbst den Verkauf von Übergangsware massiv behinderte.

Allerdings verlief das Geschäft zum Teil sehr unterschiedlich. Die Mehrzahl der Unternehmen dürfte den Vorjahresumsatz zwar verfehlt haben, es gab bei mittelständischen Häusern aber auch Umsatzsteigerungen, die zum Teil auf Expansion beruhen. Mitunter sind die Zuwächse hier – zumindest bei stationären Fachhändlern mit digitalen Vertriebskanälen - das Resultat von steigenden Online-Umsätzen, die aber längst nicht immer auch zu Gewinnsteigerungen führen. Ähnliches gilt für die vertikalen Modeketten, die oft primär auf Grund ihrer Flächenexpansion gewachsen sind.

  • Online-Handel mit leichtem Wachstum

Der Umsatz des auf Bekleidung sowie Haus- und Heimtextilien spezialisierten Einzelhandels ist nach ersten BTE-Hochrechnungen im Jahr 2018 gegenüber dem Vorjahr im Durchschnitt um etwa zwei Prozent gesunken. Hauptursache für das Minus war der lange Sommer, der im Frühjahr und Herbst den Verkauf von Übergangsware massiv behinderte.

Allerdings verlief das Geschäft zum Teil sehr unterschiedlich. Die Mehrzahl der Unternehmen dürfte den Vorjahresumsatz zwar verfehlt haben, es gab bei mittelständischen Häusern aber auch Umsatzsteigerungen, die zum Teil auf Expansion beruhen. Mitunter sind die Zuwächse hier – zumindest bei stationären Fachhändlern mit digitalen Vertriebskanälen - das Resultat von steigenden Online-Umsätzen, die aber längst nicht immer auch zu Gewinnsteigerungen führen. Ähnliches gilt für die vertikalen Modeketten, die oft primär auf Grund ihrer Flächenexpansion gewachsen sind.

Die BTE-Einschätzung beruht auf Umsatzmeldungen mehrerer unterschiedlicher Berichtskreise. Dazu zählt auch die gerade vorgelegte amtliche Umsatzstatistik des Statistischen Bundesamtes, die für den „Einzelhandel mit vorwiegend Bekleidung“ für 2018 ein Umsatzminus von 1,6 Prozent ausgewiesen hat. Basis dieser Berechnung ist eine 8-Prozent-Stichprobe.

Für den sehr mittelständisch geprägten „Einzelhandel mit vorwiegend Textilien“, der vor allem Betten- und Haustextilgeschäfte umfasst, wies das Statistische Bundesamt einen Umsatzrückgang in Höhe von 2,2 Prozent aus. Der Einzelhandel mit Gardinen, Teppichen etc. musste ein kleines Umsatzminus in Höhe von 0,3 Prozent hinnehmen.

Der „Versand- und Internethandel mit vorwiegend Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren“ hat 2018 ebenfalls unter dem langen Sommer gelitten, konnte aber dennoch ein kleines Plus verbuchen. Laut amtlicher Statistik kam er im letzten Jahr auf ein Umsatzplus von 2,5 Prozent. Nach Schätzungen werden rund 90 Prozent dieser (Versand-)Umsätze online getätigt.

More information:
Modefachhandel
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BTE/BLE/VDB