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22.01.2024

bvse: Ab 2025 Energiebeihilfen für Kunststoffrecyclingunternehmen

Kunststoffrecyclingunternehmen können ab dem 1. Januar 2025 wieder Energiebeihilfen beantragen. Das teilte der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung in einem Mitgliederrundschreiben mit.

Nach den Erläuterungen fallen unter den förderungsfähigen Wirtschaftszweig 20.16 (Herstellung von Kunststoffen in Primärform) nun auch folgende Tätigkeiten der Kunststoffrecyclingbranche:

Kunststoffrecyclingunternehmen können ab dem 1. Januar 2025 wieder Energiebeihilfen beantragen. Das teilte der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung in einem Mitgliederrundschreiben mit.

Nach den Erläuterungen fallen unter den förderungsfähigen Wirtschaftszweig 20.16 (Herstellung von Kunststoffen in Primärform) nun auch folgende Tätigkeiten der Kunststoffrecyclingbranche:

  • Herstellung von Zellulose und ihren chemischen Derivaten,
  • Herstellung von Kunstpulvern, -granulaten oder -flocken durch Compoundieren oder Umwandeln von Kunststoffharzen sowie aus wiedergewonnen Kunststoffabfällen,
  • Herstellung von recyceltem Kunststoff in Flakes oder Kunststoffgranulaten auf Basis von vorbehandelten Kunststoffabfällen durch stoffliche Verwertungsverfahren.

Wie die bvse-Justiziarin Annette Reber erläuterte, hat die Klassifikation der Wirtschaftszweige neben statistischen Zwecken auch eine wichtige Bedeutung für die Bewilligung von Energiebeihilfen. Staatliche Energiebeihilfen dürfen, so Reber, nur den Unternehmen bewilligt werden, die zu den in den europäischen Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (KUEBLL) aufgeführten Wirtschaftszweigen gehören. Der Wirtschaftszweig 20.16. (Herstellung von Kunststoffen in Primärform) wird als förderungsfähig angesehen, der Wirtschaftszweig 38.31 (Rückgewinnung sortierter Werkstoffe) hingegen nicht.

Source:

bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.

bvse: Bewerbungsstart für »DIE GRÜNEN ENGEL 2024« (c) bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.
04.12.2023

bvse: Bewerbungsstart für »DIE GRÜNEN ENGEL 2024«

Zur IFAT MUNICH 2024 wird erneut der Mittelstandspreis für das Recycling „DIE GRÜNEN ENGEL“ verliehen. Die Auszeichnung wegweisender Innovationsführer:innen findet traditionell auf dem bvse-Messeabend statt. Ab sofort beginnt die Bewerbungs- und Nominierungsphase.

Bis zum 31. Januar 2024 können sich Unternehmen oder Personen aus dem Umfeld der mittelständischen Recyclingbranche für den Mittelstandspreis „DIE GRÜNEN ENGEL 2024“ bewerben oder für den Preis nominiert werden.

Die Auslobung des Recycling-Awards durch den bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung und die Unternehmensgruppe „DIE GRÜNEN ENGEL – Aufbereitungszentrum Nürnberg“ geht mittlerweile in die 5. Runde und hat sich seit seiner Premiere im Jahr 2014 über die Branchengrenzen hinaus als anerkannte Auszeichnung für nachhaltiges Handeln und Innovationsführerschaft etabliert.

Der Wettbewerb um den Mittelstandspreis findet in 3 Kategorien statt:

Zur IFAT MUNICH 2024 wird erneut der Mittelstandspreis für das Recycling „DIE GRÜNEN ENGEL“ verliehen. Die Auszeichnung wegweisender Innovationsführer:innen findet traditionell auf dem bvse-Messeabend statt. Ab sofort beginnt die Bewerbungs- und Nominierungsphase.

Bis zum 31. Januar 2024 können sich Unternehmen oder Personen aus dem Umfeld der mittelständischen Recyclingbranche für den Mittelstandspreis „DIE GRÜNEN ENGEL 2024“ bewerben oder für den Preis nominiert werden.

Die Auslobung des Recycling-Awards durch den bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung und die Unternehmensgruppe „DIE GRÜNEN ENGEL – Aufbereitungszentrum Nürnberg“ geht mittlerweile in die 5. Runde und hat sich seit seiner Premiere im Jahr 2014 über die Branchengrenzen hinaus als anerkannte Auszeichnung für nachhaltiges Handeln und Innovationsführerschaft etabliert.

Der Wettbewerb um den Mittelstandspreis findet in 3 Kategorien statt:

  • Kategorie I „Innovative Recyclinglösungen“
    Bewerbung/Nominierung von Unternehmen, die operativ im Recycling tätig sind und mit neuen wegweisenden Lösungen und Aufbereitungsverfahren dazu beitragen, sowohl die Kreislaufwirtschaft als auch den Klima-, Umwelt- und Ressourcenschutz zu steigern.
  • Kategorie II „Zukunftsweisende Techniklösungen für das Recycling“
    Bewerbung/Nominierung von Dienstleistern/Maschinen- und Anlagenbauern, deren innovative Technologien, automatisierte Verfahren, Digital- oder Logistiklösungen dazu beitragen, Recyclingprozesse auf effektivste Weise auf ein neues Level zu heben.
  • Kategorie III „Lebenswerk“
    Nominierung von Personen (Innovatoren/Pionieren), die sich durch ihr Lebenswerk auszeichnen und sich in besonderer Weise um das Recycling verdient gemacht haben.

Aus dem Bewerber:innen-/Nominierten-Pool ermittelt eine Jury die Preisträger:innen aus den drei vorgenannten Kategorien. Im Wettbewerbspool berücksichtigt werden nicht nur aktive Bewerber:innen. Auch Unternehmen und Personen, die aufgrund ihrer besonderen Leistungen zur Förderung des Recyclings und der Kreislaufwirtschaft nominiert werden, nehmen an der Ausschreibung um den mittelständischen Recyclingpreis teil.

Das sind die maßgeblichen Bewertungskriterien für die Auswahl der Wettbewerbsgewinner:innen:

  • Nutzen: Bietet Problemlösung
  • Weiterentwicklung von bestehenden Lösungen
  • Alleinstellungsmerkmal: Abgrenzung gegenüber bisherigen Ansätzen
  • Skalierbarkeit
  • Wirtschaftliches Potenzial: messbare, bereits anerkannte oder absehbare Markterfolge

Die Enthüllung und Auszeichnung der Preisträger:innen in drei Kategorien findet im Rahmen des bvse-Messeabends am 15. Mai 2024 im Hofbräukeller am Wiener Platz in München statt.

Source:

bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.