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03.12.2021

BTE plädiert für zentrale 2G-Prüfungen durch Kommunen und City-Marketing

In Anbetracht der Herausforderungen, die sich infolge der beschlossenen 2G-Prüfungen im Einzelhandel für die Unternehmen ergeben, fordert der BTE die Unterstützung der City-Organisationen sowie der Kommunen. BTE-Hauptgeschäfts-führer Rolf Pangels: „Vor allem die Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler in Innenstädten stehen vor großen Herausforderungen, weil sie vielfach z.B. zusätzliches Personal für die Prüfungen und die Dokumentation benötigen. Hinzu kommen aktuell noch unklare Vorschriften bzw. Vorgaben, die eine Vorbereitung auf die anstehenden Aufgaben erschweren.“
 
Der BTE fordert daher, den ohnehin durch die Pandemie stark geschädigten City-Handel mit pragmatischen Lösungen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben zu entlasten. „Denkbar sind zentrale, gemeinschaftliche Prüfungen mit z.B. Zugangsbändchen, wie sie bereits auf Weihnachtsmärkten oder in Einkaufszentren praktiziert werden,“ regt Pangels an. Denn damit entfallen für den Handel teure und für den Kunden lästige Mehrfachprüfungen. „Das wäre eine sinnvolle Aufgabe für die Kommunen und das City-Marketing“.  
 

In Anbetracht der Herausforderungen, die sich infolge der beschlossenen 2G-Prüfungen im Einzelhandel für die Unternehmen ergeben, fordert der BTE die Unterstützung der City-Organisationen sowie der Kommunen. BTE-Hauptgeschäfts-führer Rolf Pangels: „Vor allem die Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler in Innenstädten stehen vor großen Herausforderungen, weil sie vielfach z.B. zusätzliches Personal für die Prüfungen und die Dokumentation benötigen. Hinzu kommen aktuell noch unklare Vorschriften bzw. Vorgaben, die eine Vorbereitung auf die anstehenden Aufgaben erschweren.“
 
Der BTE fordert daher, den ohnehin durch die Pandemie stark geschädigten City-Handel mit pragmatischen Lösungen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben zu entlasten. „Denkbar sind zentrale, gemeinschaftliche Prüfungen mit z.B. Zugangsbändchen, wie sie bereits auf Weihnachtsmärkten oder in Einkaufszentren praktiziert werden,“ regt Pangels an. Denn damit entfallen für den Handel teure und für den Kunden lästige Mehrfachprüfungen. „Das wäre eine sinnvolle Aufgabe für die Kommunen und das City-Marketing“.  
 
Üblicherweise besuchen die meisten Verbraucher in den Innenstädten mehr als ein Geschäft. Nach BTE-Erkenntnissen gehen die Kunden allein beim Modeshopping im Durchschnitt bereits in mehr als drei Textilgeschäfte. „Im Weihnachtsgeschäft dürfte die Zahl der besuchten Läden noch höher liegen“, meint Pangels.

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BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

02.12.2021

BTE kritisiert 2G-Regelung scharf und fordert Schadenersatz

Der BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren kritisiert die von der Ministerpräsidentenrunde und der Bundeskanzlerin beschlossene 2G-Regelung für den Non-Food-Handel aufs Schärfste. Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler müssten nun grundlos dafür büßen, dass die Politik es nicht geschafft habe, die Kapazitäten in den Krankenhäusern auszubauen oder zumindest stabil zu halten und ausreichende Teile der Bevölkerung von der Impfung zu überzeugen. „Stattdessen müssen wir im wichtigen Weihnachtsgeschäft als Hilfs-Sheriffs die Ungeimpften an unseren Türen stoppen und unangenehme Diskussionen mit Impfgegnern führen“, zürnt BTE-Präsident Steffen Jost, der mehrere Modehäuser im Südwesten Deutschlands betreibt.
 

Der BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren kritisiert die von der Ministerpräsidentenrunde und der Bundeskanzlerin beschlossene 2G-Regelung für den Non-Food-Handel aufs Schärfste. Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler müssten nun grundlos dafür büßen, dass die Politik es nicht geschafft habe, die Kapazitäten in den Krankenhäusern auszubauen oder zumindest stabil zu halten und ausreichende Teile der Bevölkerung von der Impfung zu überzeugen. „Stattdessen müssen wir im wichtigen Weihnachtsgeschäft als Hilfs-Sheriffs die Ungeimpften an unseren Türen stoppen und unangenehme Diskussionen mit Impfgegnern führen“, zürnt BTE-Präsident Steffen Jost, der mehrere Modehäuser im Südwesten Deutschlands betreibt.
 
Zur Eindämmung der Pandemie sei die Zugangsbeschränkung im Handel für Ungeimpfte ohnehin untauglich. Diverse wissenschaftliche Untersuchungen hätten mehrfach belegt, dass der Handel kein Infektionstreiber ist. „Speziell in Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel waren die Kundenfrequenzen in den letzten Wochen zudem extrem gering, während sich z.B. in Bussen und Bahnen oder auch in anderen Geschäften weiterhin die Kunden drängeln dürfen“, bemerkt Jost. „Anscheinend will die Politik mit diesem sinnlosen Aktionismus vom eigenen Versagen ablenken, zu der ich ausdrücklich auch die unterbliebene flächendeckende Ausstattung der Schulen mit geeigneten Lüftungsanlagen zähle.“   
 
Für den betroffenen Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel ist der nun zu erwartende Kundenschwund um weitere 30 Prozent als Folge der 2G-Einschränkung dramatisch und existenzbedrohend. Schließlich ist es seit dem Frühjahr 2020 nunmehr die vierte Saison in Folge, die durch fragwürdige und jetzt womöglich verfassungswidrige politische Maßnahmen ruiniert werde, so der Verband. Textil- und Schuhhäuser aus 2G-Gebieten vermelden aktuell hohe Umsatzeinbußen von 30 bis 50 Prozent. Da die Kosten unverändert bleiben, landet der betroffene Handel damit zwangsläufig tief in den roten Zahlen. „Weil der Umsatz des gesamten stationären Modehandels nach unseren Schätzungen jetzt schon aufgelaufen rund 30 Prozent unter Vor-Corona-Niveau liegt, werden viele Unternehmen die erneute Beschränkung ohne massive staatliche Hilfen nicht überleben“, prognostiziert Steffen Jost.
 
Der BTE-Präsident fordert die Politik daher auf, den Modehandel nicht weiter zum Opfer der verfehlten Impf-Kampagne zu machen. „Die Unternehmer haben gerne Überzeugungsarbeit für die Impfung geleistet und werden als Dank dafür jetzt mit unsinnigen Beschränkungen bestraft. Ein vollumfänglicher Ersatz des entstandenen Schadens ist vor diesem Hintergrund das Mindeste, was wir von der Politik verlangen!“, fordert Jost

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BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

06.10.2021

BTE-Veranstaltung: Mitarbeiter aus dem Lockdown-Modus befreien

Der BTE bietet ein BTE-POTENZIAL-FÜHRUNGSTRAINING  am 16.11.2021 in Köln an. Zielsetzung ist, Mitarbeiter aus dem Lockdown-Modus zu befreien befreien.

Seit Monaten sind Textil- und Modegeschäfte wieder ohne Einschränkungen geöffnet und auch die meisten Kunden gehen wieder gerne im stationären Handel einkaufen. Doch zu viele Mitarbeiter befinden sich nach Monaten in Kurzarbeit mental immer noch im Lockdown-Modus, obwohl gerade jetzt die Kunden eine Top-Performance und einen echten persönlichen und emotionalen Mehrwert gegenüber dem Online-Einkauf erwarten.

Als Unternehmer oder Führungskraft muss man hier durch gezieltes Training und Motivation schnellstens gegensteuern, da im umsatzstarken Jahresendspurt brauchen alle Unternehmen motivierte Mitarbeiter bzw. Teams, um verlorengegangenes Umsatzpotenzial zurückzuholen und das Jahr noch zu einem guten Ende zu führen.  

Der BTE bietet ein BTE-POTENZIAL-FÜHRUNGSTRAINING  am 16.11.2021 in Köln an. Zielsetzung ist, Mitarbeiter aus dem Lockdown-Modus zu befreien befreien.

Seit Monaten sind Textil- und Modegeschäfte wieder ohne Einschränkungen geöffnet und auch die meisten Kunden gehen wieder gerne im stationären Handel einkaufen. Doch zu viele Mitarbeiter befinden sich nach Monaten in Kurzarbeit mental immer noch im Lockdown-Modus, obwohl gerade jetzt die Kunden eine Top-Performance und einen echten persönlichen und emotionalen Mehrwert gegenüber dem Online-Einkauf erwarten.

Als Unternehmer oder Führungskraft muss man hier durch gezieltes Training und Motivation schnellstens gegensteuern, da im umsatzstarken Jahresendspurt brauchen alle Unternehmen motivierte Mitarbeiter bzw. Teams, um verlorengegangenes Umsatzpotenzial zurückzuholen und das Jahr noch zu einem guten Ende zu führen.  

Wie man seine Mitarbeiter wieder auch das höchste Leistungsniveau katapultiert, zeigt das Potenzial-Führungstraining mit Potenzialentwickler und Kommunikationsprofi Andreas Nemeth am 16. November (10 bis 16 Uhr) in Köln. Es wird nach vielen Online-Meetings bewusst als Präsenz-Veranstaltung abgehalten, damit die Teilnehmer ihr volles Potenzial und Engagement entfalten können und live vor Ort erleben, wie man seine Mitarbeiter zur alten Leistungsstärke motiviert. Dabei werden folgende Themen behandelt:

  • Chancenorientiert führen – Frische Mitarbeiter-Energie erzeugen
  • Leistungsfreude kommt von Lebensfreude – Wie Sie die Leistungsfreude Ihrer Mitarbeiter steigern
  • Die Schnellstraße der Motivation – Der schnellste Weg der Mitarbeitermotivation
  • Motivierende Sprachmuster erzeugen den Unterschied – Nicht der Ton macht die Musik, sondern unsere Sprachmuster bestimmen den Motivationsgrad
  • Auf die mentale Einstellung kommt es an - Die Spielregeln erfolgreicher Mitarbeiterführung   

Anmeldeschluss ist der 10. November 2021. Die Teilnehmergebühr beträgt für Mitglieder im Einzelhandelsverband 299 EUR, sonst 399 EUR pro Person, jeweils zzgl. MwSt. Weitere Informationen und Anmeldung beim BTE, Alexandra Müller, Tel. 0221/921509-41, Fax -10, E-Mail: mueller@bte.de oder im Internet unter www.bte.de (Rubrik Veranstaltungen).

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BTE e.V.

22.07.2021

-12 Mrd. Euro: Dramatische Umsatzverluste im Lockdown

Anlässlich der Gallery Fashion & Shoes informierte Prof. Dr. Siegfried Jacobs, stv. Hauptgeschäftsführer des BTE e.V. über die Situation im Einzelhandel:

Dramatische Umsatzverluste im Lockdown
Der Einzelhandel mit Bekleidung gehört – neben Gastronomie und Tourismus - zu jenen Branchen, die unter dem Lockdown seit Ausbruch der Corona-Pandemie ganz besonders gelitten haben. Im vergangenen Jahr mussten die Modegeschäfte Umsatzeinbußen von annähernd 25 Prozent verkraften. Ähnlich hohe Umsatzverluste verbuchte der stationäre Schuheinzelhandel. Insgesamt ging der Verkauf von Bekleidung und Schuhen in den Fachgeschäften und Warenhausabteilungen im vergangenen Jahr um rund 12 Mrd. Euro auf nunmehr 42 Mrd. Euro zurück (zu Endverbraucherpreisen).

Anlässlich der Gallery Fashion & Shoes informierte Prof. Dr. Siegfried Jacobs, stv. Hauptgeschäftsführer des BTE e.V. über die Situation im Einzelhandel:

Dramatische Umsatzverluste im Lockdown
Der Einzelhandel mit Bekleidung gehört – neben Gastronomie und Tourismus - zu jenen Branchen, die unter dem Lockdown seit Ausbruch der Corona-Pandemie ganz besonders gelitten haben. Im vergangenen Jahr mussten die Modegeschäfte Umsatzeinbußen von annähernd 25 Prozent verkraften. Ähnlich hohe Umsatzverluste verbuchte der stationäre Schuheinzelhandel. Insgesamt ging der Verkauf von Bekleidung und Schuhen in den Fachgeschäften und Warenhausabteilungen im vergangenen Jahr um rund 12 Mrd. Euro auf nunmehr 42 Mrd. Euro zurück (zu Endverbraucherpreisen).

Auch das Jahr 2021 war gezeichnet von der Pandemie und den staatlich verordneten Geschäftsschließungen. Bis einschließlich Mai mussten die Modehäuser geschlossen bleiben oder konnten nur unter erschwerten Bedingungen wie Click&Meet oder Click&Collect verkaufen. Drei Viertel der Bekleidungsgeschäfte litten in diesem Jahr erneut unter dramatischen Umsatzeinbrüchen. Bis einschließlich April lagen die Umsätze des stationären Bekleidungshandels annähernd 50 Prozent unter dem ohnehin schon niedrigen Niveau des Vorjahres 2020.

So atmete der Modehandel erleichtert auf, als die Corona-Maßnahmen wieder gelockert wurden und ab Juni die Geschäfte in Deutschland wieder weitgehend normal öffnen durften. Bis Ende Juni hatte sich das Minus dank eines zweistelligen Umsatzplus im Juni bis auf 40 Prozent, verglichen mit dem Vorjahreszeitraum, abgebaut.

Erleichterung nach dem Restart
Nach ersten Nachholeffekten mit sehr positiver Umsatzentwicklung pendelte sich das Geschäft im Juli auf einem Niveau ein, das dem Modehandel - insbesondere mit Blick auf Liquidität und die Höhe der Warenbestände - Erleichterung verschafft, aber die Vorkrisenumsätze meist noch nicht wieder erreicht. Denn die Kundenfrequenzen lassen bislang weiterhin zu wünschen übrig, insbesondere in den Einkaufsstraßen der großen Metropolen und in den Shopping-Zentren. Vor allem in den Großstädten fehlen nach wie vor ausländische Touristen und Messebesucher, die sonst für zum Teil nicht unbeträchtliche Umsatzanteile gerade im höherwertigen Fachhandel und in den gehobenen Department-Stores sorgen.

Kräftiger Shift von Stationär zu Online
Kräftig wuchs dagegen in den Phasen des Lockdowns der Onlinehandel: Bei Bekleidung erreicht er mittlerweile etwa 40 Prozent, bei Schuhen 35 Prozent Marktanteil, die Online-Absatzkanäle des Multichannel-Handels eingeschlossen. Damit haben Corona und der Lockdown die Marktanteilsverschiebung von Offline zu Online stark befördert, auch wenn nach der Wiedereröffnung der Geschäfte die Verbraucher sich nun wieder stärker dem stationären Modehandel hinwenden.

Wirtschaftshilfen decken nur einen Teil des Schadens
Die Wirtschaftshilfen, die Bund und Länder dem vom Lockdown betroffenen Einzelhandel gewährten, sind willkommen und dringend notwendig. Sie decken allerdings nur einen Teil des Schadens, der im Bekleidungshandel durch die Geschäftsschließungen entstanden ist. Nach Erkenntnissen des BTE werden bislang im Durchschnitt nur etwa zwei Drittel des Verlustes entschädigt. Auf dem Rest bleibt der Handel sitzen. Einige Unternehmen, und zwar sowohl die ganz kleinen, meist als Personengesellschaften geführten Betriebe, als auch die Großbetriebe erhalten nach den bisherigen Antragsbedingen der unterschiedlichen Überbrückungshilfen eine nur unzureichende Unterstützung. Hier fordern die Einzelhandelsverbände nach wie vor dringend Nachbesserung der bisherigen staatlichen Hilfsprogramme.

Innenstädte in Gefahr
Bleiben weitere Wirtschaftshilfen aus, droht ein größeres Ladensterben, das insbesondere unsere Innenstädte stark beschädigen wird. Leerstände bereiteten vielerorts den Kommunen bereits vor Corona Sorgen. Der Shutdown hat die Lage dramatisch zugespitzt, und es droht ein Attraktivitätsverlust zahlreicher Innenstädte, wenn nicht schnell und wirksam gegengesteuert wird.

Denn mehr als jedes zweite Geschäft in den deutschen Innenstädten ist ein Textil- oder Schuhgeschäft. In den größeren Städten mit mehr als 500.000 Einwohnern beträgt der Anteil des Modehandels sogar 69 Prozent; damit sind fast 7 von 10 innerstädtischen Stores Modegeschäfte. Und für rund 60 Prozent aller Innenstadtbesucher ist der Einkauf von Bekleidung, Schuhen oder Accessoires der Hauptanlass, die Innenstädte überhaupt zu besuchen. Einzelhandel, Gastronomie und Erlebnisbereiche sind zentrale Säulen einer funktionierenden und lebenswerten Innenstadt.

Die Innenstädte brauchen daher dringend Förderprogramme, die den Cityhandel unterstützen und ihm helfen, wieder auf die Beine zu kommen. Das Eigenkapital ist in den meisten Unternehmen stark geschrumpft und zum Teil weitgehend aufgezehrt. Die Unternehmen müssen die zur Bewältigung des Lockdowns aufgenommenen zusätzlichen Kredite tilgen und gleichzeitig in die Zukunft investieren. Eine große Herausforderung, die alleine oft nicht zu bewältigen ist.

So begrüßt der BTE auch jene neuen Fördermaßnahmen, die unterschiedliche Digitalisierungsinvestitionen im Einzelhandel unterstützen sollen. Auch der Innenstadtfond ist ein guter Ansatz. Wobei dessen Volumen aus Sicht des BTE noch völlig unzureichend ist und zudem dafür gesorgt werden muss, dass diese Finanzmittel in den Kommunen nicht nur für den Ausbau des ÖPNV und von Radwegen verwendet werden, sondern vielmehr dem Einzelhandel mit einer Verbesserung seiner wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unter die Arme greifen.

Mit Optimismus ins zweite Halbjahr
Der Modehandel geht in den Restart und den weiteren Jahresverlauf mit viel Optimismus und großem Engagement, aber auch mit einer gehörigen Portion Realismus. Nach ersten Vorab-Ergebnissen einer noch nicht abgeschlossenen BTE-Befragung erwarten die Unternehmen für das zweite Halbjahr einen positiven Geschäftsverlauf, allerdings - im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 - noch mit einem Umsatzminus in Höhe von rund 15 Prozent. Aktuell schwächeln die Besucherfrequenzen noch, wobei sowohl die Kaufrate als auch die Höhe der Einkaufsbeträge seit der Lockerung der Corona-Maßnahmen erfreulich gestiegen sind.

19.07.2021

Unterschiedliche Schlussverkaufs-Praktiken im Handel

Üblicherweise geht der Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel Ende Juli in die finale Reduzierungsphase. Den Höhepunkt markiert dann der inoffizielle Sommer-Schluss-Verkauf, der in der Regel am letzten Juli-Montag startet. „Corona hat diese Praxis jedoch zum dritten Mal in Folge massiv gestört“, berichtet BTE-Sprecher Axel Augustin.
 
Grundsätzlich hat die gesamte Modebranche massiv unter der Pandemie gelitten, die Folgen sind jedoch je nach Standort und Unternehmensgröße zum Teil sehr unterschiedlich. Nach Erkenntnissen von BTE und BDSE besonders hart getroffen hat es die großen Unternehmen in den Toplagen der Großstädte. Fehlende Touristen und Messegäste sowie Millionen Arbeitnehmer im Homeoffice haben die Kundenfrequenzen und damit die Umsätze dort extrem einbrechen lassen. „Zudem gab es für die Großbetriebe deutlich weniger staatliche Hilfen“, weiß Augustin.
 

Üblicherweise geht der Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel Ende Juli in die finale Reduzierungsphase. Den Höhepunkt markiert dann der inoffizielle Sommer-Schluss-Verkauf, der in der Regel am letzten Juli-Montag startet. „Corona hat diese Praxis jedoch zum dritten Mal in Folge massiv gestört“, berichtet BTE-Sprecher Axel Augustin.
 
Grundsätzlich hat die gesamte Modebranche massiv unter der Pandemie gelitten, die Folgen sind jedoch je nach Standort und Unternehmensgröße zum Teil sehr unterschiedlich. Nach Erkenntnissen von BTE und BDSE besonders hart getroffen hat es die großen Unternehmen in den Toplagen der Großstädte. Fehlende Touristen und Messegäste sowie Millionen Arbeitnehmer im Homeoffice haben die Kundenfrequenzen und damit die Umsätze dort extrem einbrechen lassen. „Zudem gab es für die Großbetriebe deutlich weniger staatliche Hilfen“, weiß Augustin.
 
Die Lagerbestände in diesen Unternehmen dürften daher nach Einschätzung von BTE und BDSE besonders hoch sein. So werben manche Großunternehmen bereits seit einiger Zeit mit Rabatten bis zu 50 Prozent und mehr – stationär und online. Andere, darunter viele kleine und mittlere Mode- und Schuhgeschäfte, versuchen dagegen, sich aktuell mit größeren Sale-Aktionen noch zurückzuhalten. „Die Unternehmen stecken in dem Dilemma, dass einerseits die Läger aktuell noch (zu) voll sind, man sich andererseits nach drei katastrophalen Saisons in Folge hohe Preisreduzierungen aus wirtschaftlichen Gründen aber kaum leisten kann“, analysiert Augustin.
 
Als Folge rechnen BTE und BDSE per Ende Juli mit differenzierten Sale-Strategien im Mode- und Schuhhandel. Weil im Frühjahr die meisten Geschäfte nicht oder nur kurz geöffnet waren, dürfte die Auswahl an reduzierter Frühjahrsmode, wie Jacken oder leichte Pullover, besonders groß sein. „Da der letzte Winter-Schluss-Verkauf aufgrund des Lockdowns weitgehend ausfiel, kann man sich wohl vereinzelt auch auf Schnäppchen aus dem letzten Herbst/Winter freuen“, prognostiziert Augustin.

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Schlussverkauf, Sale
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BTE/BLE/BDSE/VDB

30.06.2021

Webinare zur Überbrückungshilfe III Plus

Am 25. Juni wurden die Details sowie Beispielrechnungen zum neuen sog. „Schadensausgleich“ innerhalb der Überbrückungshilfe III Plus veröffentlicht. Damit wurden u.a. die Höchstbeträge der Unterstützung um 40 Mio. auf insgesamt 52 Mio. Euro bzw. monatlich auf 10 Mio. Euro erhöht. Zu finden sind die neuen Regelungen sowie Beispielrechnungen unter dem Kapitel „FAQ zu Beihilferegelungen“ auf der Website www.ueberbrückungshilfe-unternehmen.de

Hinweis: Der Handelsverband Baden-Württemberg veranstaltet am 7. Juli ein Webinar zu den aktuellen staatlichen Unterstützungsmaßnahmen, am 8. Juli folgt dann ein spezielles Webinar zur Überbrückungshilfe III plus, jeweils von 16.30 bis 17.30 Uhr. Die Teilnahme ist für alle Mitglieder im Einzelhandelsverband kostenfrei, Nicht-Mitglieder zahlen 100 Euro. Weitere Informationen unter www.bte.de (Rubrik: Veranstaltungen).

Am 25. Juni wurden die Details sowie Beispielrechnungen zum neuen sog. „Schadensausgleich“ innerhalb der Überbrückungshilfe III Plus veröffentlicht. Damit wurden u.a. die Höchstbeträge der Unterstützung um 40 Mio. auf insgesamt 52 Mio. Euro bzw. monatlich auf 10 Mio. Euro erhöht. Zu finden sind die neuen Regelungen sowie Beispielrechnungen unter dem Kapitel „FAQ zu Beihilferegelungen“ auf der Website www.ueberbrückungshilfe-unternehmen.de

Hinweis: Der Handelsverband Baden-Württemberg veranstaltet am 7. Juli ein Webinar zu den aktuellen staatlichen Unterstützungsmaßnahmen, am 8. Juli folgt dann ein spezielles Webinar zur Überbrückungshilfe III plus, jeweils von 16.30 bis 17.30 Uhr. Die Teilnahme ist für alle Mitglieder im Einzelhandelsverband kostenfrei, Nicht-Mitglieder zahlen 100 Euro. Weitere Informationen unter www.bte.de (Rubrik: Veranstaltungen).

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Überbrückungshilfen
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BTE e.V.

01.06.2021

15. Juni: Kostenfreies BTE-Webinar zur Überbrückungshilfe III

Die Überbrückungshilfe III (ÜBH III) ist für den Textil- und Schuhfachhandel ein wichtiges Instrument, um die wirtschaftlichen Folgen der Geschäftsschließungen zu lindern. Allerdings gibt es in den Förderbestimmungen speziell im Bereich der Warenabschreibung nach wie vor unklare Formulierungen und Interpretationsspielraum. Zudem werden die Regelungen immer wieder geändert und erweitert - zuletzt am 28. Mai mit einem neuen Anhang 4 in Form einer Beispielliste für geförderte Digitalisierungs- und Hygienemaßnahmen.

 
Um dem Textil- und Schuhfachhandel über die neuesten Entwicklungen bei der ÜBH III zu informieren, veranstaltet der BTE am 15. Juni (15 bis 16.30 Uhr) mit den Experten der Unternehmensberatung fashionconsult ein kostenfreies Webinar. Fashionconsult-Gründer Leo Faltmann und sein Team werden dann den Schwerpunkt auf die Steuerung der Warenwertabschreibung und den Korrekturantrag legen.
 
Interessenten melden sich direkt bei fashionconsult, Antje Kaletta-Bahr, E-Mail: kaletta-bahr@fashionconsult.de. Die Teilnehmer erhalten dann einen MS Teams Link zugesendet.

Die Überbrückungshilfe III (ÜBH III) ist für den Textil- und Schuhfachhandel ein wichtiges Instrument, um die wirtschaftlichen Folgen der Geschäftsschließungen zu lindern. Allerdings gibt es in den Förderbestimmungen speziell im Bereich der Warenabschreibung nach wie vor unklare Formulierungen und Interpretationsspielraum. Zudem werden die Regelungen immer wieder geändert und erweitert - zuletzt am 28. Mai mit einem neuen Anhang 4 in Form einer Beispielliste für geförderte Digitalisierungs- und Hygienemaßnahmen.

 
Um dem Textil- und Schuhfachhandel über die neuesten Entwicklungen bei der ÜBH III zu informieren, veranstaltet der BTE am 15. Juni (15 bis 16.30 Uhr) mit den Experten der Unternehmensberatung fashionconsult ein kostenfreies Webinar. Fashionconsult-Gründer Leo Faltmann und sein Team werden dann den Schwerpunkt auf die Steuerung der Warenwertabschreibung und den Korrekturantrag legen.
 
Interessenten melden sich direkt bei fashionconsult, Antje Kaletta-Bahr, E-Mail: kaletta-bahr@fashionconsult.de. Die Teilnehmer erhalten dann einen MS Teams Link zugesendet.

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Überbrückungshilfen
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BTE e.V.

12.05.2021

BTE: für Warenspenden Steuerbegünstigung prüfen lassen

Viele Textil- und Modehändler beschäftigen sich aktuell mit der Frage, ob sie unverkaufte Ware spenden sollen. Schließlich kann einerseits der Einkaufspreis zu 100 Prozent bei den Fixkosten der Überbrückungshilfe III angesetzt werden und andererseits fällt zumindest bis 31. Dezember 2021 darauf keine Umsatzsteuer an.
 
Voraussetzung für beide Tatbestände ist, dass die Warenspende an einen gemeinnützigen und steuerbegünstigten Empfänger geht. Dies ist jedoch nach Recherchen von BTE und HDE wohl nicht bei allen bekannten Hilfsorganisationen der Fall. Zum Teil ist zwar die Dach-Organisation gemeinnützig, der konkrete Empfänger der Warenspende ist aber ein steuerpflichtiger Wirtschaftsbetrieb.
 

Viele Textil- und Modehändler beschäftigen sich aktuell mit der Frage, ob sie unverkaufte Ware spenden sollen. Schließlich kann einerseits der Einkaufspreis zu 100 Prozent bei den Fixkosten der Überbrückungshilfe III angesetzt werden und andererseits fällt zumindest bis 31. Dezember 2021 darauf keine Umsatzsteuer an.
 
Voraussetzung für beide Tatbestände ist, dass die Warenspende an einen gemeinnützigen und steuerbegünstigten Empfänger geht. Dies ist jedoch nach Recherchen von BTE und HDE wohl nicht bei allen bekannten Hilfsorganisationen der Fall. Zum Teil ist zwar die Dach-Organisation gemeinnützig, der konkrete Empfänger der Warenspende ist aber ein steuerpflichtiger Wirtschaftsbetrieb.
 
Fazit: Jeder Textil- und Modehändler sollte vor der Spendenentscheidung unbedingt prüfen und sich ggf. bestätigen lassen, ob der Empfänger die entsprechenden Voraussetzungen der Überbrückungshilfe III und der Umsatzsteuerbefreiung erfüllt. Wichtig ist, auf eine Empfangsbestätigung zu bestehen, aus der ersichtlich ist, dass der unmittelbare Empfänger eine steuerbegünstigte Organisation ist. Denn sonst verschenkt der Spender unnötig Geld bzw. muss mit Kosten rechnen. Schließlich könnten in einem solchen Fall bei der Überbrückungshilfe nur 90 Prozent des Einkaufspreises angesetzt werden und bei der Umsatzsteuer müsste der „fiktive Einkaufspreis im Zeitpunkt der Spende“ versteuert werden.

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BTE/BLE/BDSE/VDB

07.05.2021

1. Tertial 2021: Historischer Umsatzeinbruch im Modehandel

Der andauernde Lockdown hat dem stationären Modehandel einen historischen Umsatzeinbruch beschert. Nach ersten Hochrechnungen des BTE haben Boutiquen, Modefilialisten und Bekleidungshäuser in den ersten vier Monaten dieses Jahres gegenüber 2020 rund 40 bis 50 Prozent an Umsatz verloren. „Im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 gehen wir aktuell von Einbußen um 60 Prozent aus“, berichtet BTE-Sprecher Axel Augustin. „Allein im April liegen die Umsatzverluste gegenüber 2019 bei 70 bis 80 Prozent.“
 
In absoluten Zahlen bedeutet dies ein Umsatzverlust von rund vier Milliarden Euro im ersten Tertial gegenüber 2020, als die Geschäfte von Mitte März bis Ende April ebenfalls geschlossen waren. Im Vergleich zum Jahr 2019 liegt der Einbruch sogar bei sechs Milliarden Euro. „Die kurze Öffnungsphase im März, das Shoppen auf Termin oder Click & Collect konnten die Einbußen nicht mal annähernd ausgleichen“, weiß Augustin.
 

Der andauernde Lockdown hat dem stationären Modehandel einen historischen Umsatzeinbruch beschert. Nach ersten Hochrechnungen des BTE haben Boutiquen, Modefilialisten und Bekleidungshäuser in den ersten vier Monaten dieses Jahres gegenüber 2020 rund 40 bis 50 Prozent an Umsatz verloren. „Im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 gehen wir aktuell von Einbußen um 60 Prozent aus“, berichtet BTE-Sprecher Axel Augustin. „Allein im April liegen die Umsatzverluste gegenüber 2019 bei 70 bis 80 Prozent.“
 
In absoluten Zahlen bedeutet dies ein Umsatzverlust von rund vier Milliarden Euro im ersten Tertial gegenüber 2020, als die Geschäfte von Mitte März bis Ende April ebenfalls geschlossen waren. Im Vergleich zum Jahr 2019 liegt der Einbruch sogar bei sechs Milliarden Euro. „Die kurze Öffnungsphase im März, das Shoppen auf Termin oder Click & Collect konnten die Einbußen nicht mal annähernd ausgleichen“, weiß Augustin.
 
Ein großes Problem für den stationären Modehandel sind die aktuell wachsenden Warenmengen. Denn neben der bislang unverkauften Frühjahrsmode wartet in den Geschäften jetzt auch immer mehr Sommerware auf die Käufer*innen. „Der stationäre Modehandel braucht jetzt schnellstens substanzielle Öffnungsschritte“, fordert Augustin. „Ansonsten werden tausende Modegeschäfte ihre Türen für immer schließen und damit zehntausende Arbeitsplätze vernichtet!“

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BTE e.V.

23.04.2021

BTE, BDSE und BLE kritisieren Bundesnotbremse

Das beschlossene neue Infektionsschutzgesetz mit der bundesweiten „Corona-Notbremse“ beschert dem stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel endgültig die dritte Katastrophen-Saison in Folge. Denn das in den allermeisten Städten und Landkreisen noch zugelassene Click & Collect ist für die überwiegende Mehrzahl der Modehäuser, Schuh- und Lederwarengeschäfte keine wirkliche Hilfe, da die damit erzielten Umsätze in der Regel nicht einmal die Kosten der Ladenöffnung decken, so die Handelsverbände. „Der stationäre Fashionhandel braucht jetzt vielmehr zeitnah Schritte in Richtung einer weitgehenden Öffnung, damit die Unternehmen überleben können. Andernfalls werden auch viele Cities endgültig zu Geisterstädten“, prognostiziert BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.
 

Das beschlossene neue Infektionsschutzgesetz mit der bundesweiten „Corona-Notbremse“ beschert dem stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel endgültig die dritte Katastrophen-Saison in Folge. Denn das in den allermeisten Städten und Landkreisen noch zugelassene Click & Collect ist für die überwiegende Mehrzahl der Modehäuser, Schuh- und Lederwarengeschäfte keine wirkliche Hilfe, da die damit erzielten Umsätze in der Regel nicht einmal die Kosten der Ladenöffnung decken, so die Handelsverbände. „Der stationäre Fashionhandel braucht jetzt vielmehr zeitnah Schritte in Richtung einer weitgehenden Öffnung, damit die Unternehmen überleben können. Andernfalls werden auch viele Cities endgültig zu Geisterstädten“, prognostiziert BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.
 
Vollkommen unverständlich ist der Shutdown für BTE, BDSE und BLE angesichts der Erkenntnis, dass das Einkaufen im Einzelhandel weitgehend risikolos ist.  Mehrere wissenschaftliche Untersuchungen vom Robert-Koch-Institut (RKI) und der Technischen Universität (TU) Berlin belegen, dass das Shopping mit Maske und einer Begrenzung auf eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche kaum Ansteckungsgefahren birgt. Pangels: „Die Schließung des betroffenen Non-Food-Fachhandels leistet also keinen sinnvollen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie!“
 
Überdies seien die realen Ansteckungsrisiken speziell im Mode-, Schuh- und Lederwarenhandel noch geringer als in den Studien errechnet. So gingen nach Recherchen von BTE, BDSE und BLE die Forscher von RKI und TU bei ihren Modellen zum situationsbedingten R-Wert im Nonfood-Fachhandel von einer Einkaufdauer von zwei Stunden aus. Gemäß einer aktuellen Umfrage der drei Fachverbände lag die Besuchsdauer der Kunden zuletzt aber in der Regel nur zwischen 30 und 60 Minuten, und zwar sowohl in kleinen Fachgeschäften als auch in großen Modehäusern. Außerdem werde nur extrem selten die bei der Studie angesetzte Grenze von einem Kunden pro 10 qm erreicht. „Nach unseren Schätzungen dürfte der R-Wert in der Realität beim Modeshopping derzeit also bei maximal 0,5 liegen“, rechnet Pangels.
 
BTE, BDSE und BLE fordern daher die Politik auf, nunmehr sinnvolle Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie zu ergreifen. Pangels: „Der stationäre Fachhandel darf nicht weiterhin als Bauernopfer dienen, weil die Politik die wahren Treiber der Pandemie nicht fassen kann oder will!“

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BTE/BLE/BDSE/VDB

14.04.2021

BTE: Bekleidungsangebot in Deutschland nicht überdimensioniert

  • Rund vier Milliarden Bekleidungsstücke auf dem deutschen Markt
  • Mehrheitlich Kleinteile mit hoher Kauffrequenz

Die Lockdowns im März/April 2020 und im Winter 2020/21 mit den dadurch resultierenden großen Mengen unverkaufter Saisonware haben den Fokus der Medien auf das vermeintliche Überangebot an Bekleidung und Mode gelenkt, so der BTE Handelsverband Textil.
 
Kürzlich wurden die Produktions-, Import- und Exportstatistiken für 2019 veröffentlicht. Danach ist die sog. Inlandsverfügbarkeit (Produktion plus Import minus Export) bei Bekleidung gegenüber 2018 um 5,7 Prozent auf 4,150 Mrd. Bekleidungsteile gesunken. Bei Wohntextilien (ohne Bettwaren und Matratzen) fiel die in Deutschland angebotene Menge sogar um 16,0 Prozent auf 108 Mio. Teile. Hinzu kamen 442,6 Mio. Paar Schuhe (-1,0 %) in 2019.
 

  • Rund vier Milliarden Bekleidungsstücke auf dem deutschen Markt
  • Mehrheitlich Kleinteile mit hoher Kauffrequenz

Die Lockdowns im März/April 2020 und im Winter 2020/21 mit den dadurch resultierenden großen Mengen unverkaufter Saisonware haben den Fokus der Medien auf das vermeintliche Überangebot an Bekleidung und Mode gelenkt, so der BTE Handelsverband Textil.
 
Kürzlich wurden die Produktions-, Import- und Exportstatistiken für 2019 veröffentlicht. Danach ist die sog. Inlandsverfügbarkeit (Produktion plus Import minus Export) bei Bekleidung gegenüber 2018 um 5,7 Prozent auf 4,150 Mrd. Bekleidungsteile gesunken. Bei Wohntextilien (ohne Bettwaren und Matratzen) fiel die in Deutschland angebotene Menge sogar um 16,0 Prozent auf 108 Mio. Teile. Hinzu kamen 442,6 Mio. Paar Schuhe (-1,0 %) in 2019.
 
Rein statistisch entfällt damit auf jeden der rund 83 Mio. Einwohner Deutschlands ein Angebot von 50 Bekleidungsstücken pro Jahr. Das mutet auf den ersten Blick sehr viel an. Allerdings entfällt ein Großteil auf Kleinteile wie Strumpfwaren/Strumpfhosen, Wäsche/Dessous, Handschuhe, Schals, Mützen sowie T-Shirts/Unterhemden. Das waren in 2019 insgesamt rund 2,5 Mrd. Teile, also rund 30 Teile pro Person. Etliche dieser Waren unterliegen einem schnellen Verschleiß oder sollten aus hygienischen Gründen regelmäßig erneuert werden.
 
Auf Großteile entfällt dagegen mit 20 Artikeln pro Person und Jahr nur ein kleinerer Teil des Bekleidungsangebots. Bei Mänteln, Anoraks und Jacken lag 2019 die Inlandsverfügbarkeit für Damen, Herren und Kindern z.B. bei 136,8 Mio. Teilen, so dass jeder Einwohner 1,65 Teile kaufen konnte. Bei Pullovern/Strickjacken waren es 446 Mio. Teile (5,4 Teile pro Person) und bei Blusen/Hemden 246 Mio. Teile (3 Teile pro Person).
 
Nach Ansicht des BTE ist das Bekleidungsangebot in Deutschland derzeit grundsätzlich nicht überdimensioniert. Zwar dürften 2020 und 2021 etliche Großteile vor allem im Bereich Business- und Anlassmode nicht verkauft werden, dies ist aber primär der Corona-Pandemie geschuldet. Viele der nicht verkauften Bekleidungsteile wurden eingelagert. Im Zuge dessen haben Industrie und Handel für die aktuelle und die nächste Verkaufssaison ihre Produktionsmengen bzw. Einkaufsvolumina entsprechend heruntergefahren und den neuen Marktgegebenheiten angepasst.

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BTE e.V.

19.03.2021

„Zum Sterben zu viel, zum Überleben zu wenig“

  • Handelsverbände zu bisherigen Öffnungsmöglichkeiten

Die seit dem 8. März erlaubten Möglichkeiten zum Öffnen der Geschäfte beseitigen die Sorgen und Nöte des stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenhandels nicht. In den allermeisten Geschäften reichen die Verkaufserlöse nach Erkenntnissen von BTE, BDSE und BLE nicht einmal aus, um die anfallenden Kosten für Personal, Miete und Strom zu decken. „Die aktuellen Umsätze sind für Modehäuser, Schuhläden und Lederwarengeschäfte zum Sterben zu viel, aber zum Überleben zu wenig!“, berichtet BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.
 
Vor diesem Hintergrund lösen Forderungen aus der Politik, die ohnehin begrenzten Öffnungsmöglichkeiten wieder zurückzunehmen, große Ängste und Befürchtungen im Modehandel aus. Schließlich ist der Start in die Frühjahrssaison für die drei Branchen enorm wichtig. Pangels: „März und April sind als Start in die Saison für die Fashionbranche ganz wichtige Umsatzphasen und die verlorenen Umsätze lassen sich in der saisonal orientierten Modebranche kaum noch aufholen.“
 

  • Handelsverbände zu bisherigen Öffnungsmöglichkeiten

Die seit dem 8. März erlaubten Möglichkeiten zum Öffnen der Geschäfte beseitigen die Sorgen und Nöte des stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenhandels nicht. In den allermeisten Geschäften reichen die Verkaufserlöse nach Erkenntnissen von BTE, BDSE und BLE nicht einmal aus, um die anfallenden Kosten für Personal, Miete und Strom zu decken. „Die aktuellen Umsätze sind für Modehäuser, Schuhläden und Lederwarengeschäfte zum Sterben zu viel, aber zum Überleben zu wenig!“, berichtet BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.
 
Vor diesem Hintergrund lösen Forderungen aus der Politik, die ohnehin begrenzten Öffnungsmöglichkeiten wieder zurückzunehmen, große Ängste und Befürchtungen im Modehandel aus. Schließlich ist der Start in die Frühjahrssaison für die drei Branchen enorm wichtig. Pangels: „März und April sind als Start in die Saison für die Fashionbranche ganz wichtige Umsatzphasen und die verlorenen Umsätze lassen sich in der saisonal orientierten Modebranche kaum noch aufholen.“
 
Bereits jetzt nimmt der Warendruck in der gesamten Modebranche merklich zu. „Wir haben neben großen Mengen unverkaufter Winterware jetzt die Läden voll mit neuer Frühjahrsmode, die aufgrund der aktuellen Beschränkungen nicht oder nur sehr schwer an den Mann oder die Frau gebracht werden kann“, klagt Pangels. „Gleichzeitig verliert die modische Ware mit jeder Woche an Begehrlichkeit und Wert!“
 
Das Weiterbestehen der Verkaufsbeschränkungen hat für die gesamte Fashionbranche dramatische Folgen. Sie wird tausende Existenzen und damit zehntausende Arbeitsplätze zerstören – nicht nur im Handel, sondern auch bei den Lieferanten. Denn der Handel braucht die Umsätze nicht nur für die eigenen Löhne und Mieten, sondern auch zum Bezahlen seiner Vorstufen. „Jede Woche Lockdown kostet den stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel rund eine Milliarde Euro Umsatz“, rechnet Pangels. „Dieser enorme Fehlbetrag reißt auch unsere Lieferanten mit in den Abgrund und am Ende wohl ebenfalls hunderttausende Näherinnen in den Produktionsländern!“
 
Angesichts dieser - auch globalen - Auswirkungen fordern BTE, BDSE und BLE die politischen Entscheidungsträger auf, ihre restriktive Verbots-Politik endlich grundlegend zu überdenken. Pangels: „Der überängstliche und ausschließliche Blick auf Inzidenzwerte darf nicht zu einer gesellschaftlichen Schockstarre führen. Viele Wissenschaftlicher und selbst das RKI empfehlen mittlerweile die Berücksichtigung weiterer Parameter. Zudem ist mehrfach belegt, dass das Ansteckungsrisiko im Handel gering ist. Einschränkungen für den stationären Handel sind untaugliche Instrumente in der Pandemie-Bekämpfung und führen vor allem zu gewaltigen volkswirtschaftlichen Schäden, die letztendlich jeder Bundesbürger mitfinanzieren muss!“ Pangels weiter: „Es ist illusorisch zu glauben, ein ständig mutierendes Virus mit Geschäftsschließungen ausrotten zu können. Wir fordern von den Entscheidungsträgern, endlich eine flächendeckende Öffnung des Einzelhandels bei Einhaltung strikter Hygiene- und Abstandskonzepte anzugehen, wie sie die Händlerinitiative „Das Leben gehört ins Zentrum“ bereits vorgeschlagen hat!“

 

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BTE / BDSE / BLE

18.03.2021

Warenspenden jetzt ohne Umsatzsteuer

Seit Jahren fordern die Handelsverbände Textil (BTE) und Schuhe (BDSE) von der Politik, dass auf Warenspenden keine Umsatzsteuer erhoben werden sollte. Vor allem durch die großen Mengen unverkaufter Winterware als Folge des Lockdowns ist diese Problematik noch einmal massiv verschärft worden. BTE und BDSE haben in den letzten Wochen daher in zahlreichen Interviews auf diesen Missstand hingewiesen und immer wieder eine zeitnahe Befreiung von Warenspenden von der Umsatzsteuer angemahnt.
 
Am 18. März hat das Bundesfinanzministerium eine befristete Billigkeitsregelung für Sachspenden veröffentlicht. Danach wird bei Waren, die von Einzelhändlern, die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen sind, an steuerbegünstigte Organisationen gespendet werden bzw. gespendet worden sind, auf die Besteuerung einer „unentgeltlichen Wertabgabe“ verzichtet. Diese Regelung gilt nur für Spenden, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2021 erfolgt sind.
 

Seit Jahren fordern die Handelsverbände Textil (BTE) und Schuhe (BDSE) von der Politik, dass auf Warenspenden keine Umsatzsteuer erhoben werden sollte. Vor allem durch die großen Mengen unverkaufter Winterware als Folge des Lockdowns ist diese Problematik noch einmal massiv verschärft worden. BTE und BDSE haben in den letzten Wochen daher in zahlreichen Interviews auf diesen Missstand hingewiesen und immer wieder eine zeitnahe Befreiung von Warenspenden von der Umsatzsteuer angemahnt.
 
Am 18. März hat das Bundesfinanzministerium eine befristete Billigkeitsregelung für Sachspenden veröffentlicht. Danach wird bei Waren, die von Einzelhändlern, die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen sind, an steuerbegünstigte Organisationen gespendet werden bzw. gespendet worden sind, auf die Besteuerung einer „unentgeltlichen Wertabgabe“ verzichtet. Diese Regelung gilt nur für Spenden, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2021 erfolgt sind.
 
Diese Regelung ist ein Erfolg für BTE und BDSE, die auch vom Handelsverband Deutschland HDE tatkräftig unterstützt wurden. Die Verbände werden sich weiterhin massiv dafür einsetzen, dass die Umsatzsteuer-Befreiung von Warenspenden über das Jahresende 2021 hinaus ausgedehnt wird. 

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BTE / BDSE / BLE

11.03.2021

2020: Umsatz mit Bekleidung und Textilien sinkt auf 61 Mrd. Euro

Nach ersten Hochrechnungen des BTE ist der Einzelhandelsumsatz mit Bekleidung sowie Haus- und Heimtextilien im letzten Jahr um rund neun Prozent gesunken. Hauptursache für diese negative Entwicklung ist die Corona-Pandemie, die zum einen zu einer wochenlangen Schließung des stationären Textil- und Bekleidungshandels geführt hat und zum anderen die Nachfrage nach bestimmten Sortimenten wie Business- und Anlassbekleidung stark beeinträchtigte. Insgesamt fiel das Marktvolumen von Textilien und Bekleidung im Einzelhandel in Deutschland in 2020 damit auf rund 61 Milliarden Euro.

Nach ersten Hochrechnungen des BTE ist der Einzelhandelsumsatz mit Bekleidung sowie Haus- und Heimtextilien im letzten Jahr um rund neun Prozent gesunken. Hauptursache für diese negative Entwicklung ist die Corona-Pandemie, die zum einen zu einer wochenlangen Schließung des stationären Textil- und Bekleidungshandels geführt hat und zum anderen die Nachfrage nach bestimmten Sortimenten wie Business- und Anlassbekleidung stark beeinträchtigte. Insgesamt fiel das Marktvolumen von Textilien und Bekleidung im Einzelhandel in Deutschland in 2020 damit auf rund 61 Milliarden Euro.

Die Entwicklung der einzelnen Vertriebsformen und Sortimente verlief allerdings unterschiedlich. So sanken die Umsätze des stationären Bekleidungshandels im letzten Jahr um rund 25 Prozent. Sie umfassen die Umsätze von Boutiquen, Modehäusern und (vertikal organisierte) Bekleidungsfilialisten. Enthalten ist dort neben den Umsätzen in den Ladengeschäften auch deren Bekleidungsabsatz über Online-Kanäle, die bei den Multichannel-Anbietern im Corona-Jahr meist gestiegen sind. Der stationäre Fachhandel mit Haustextilien kam auf ein Umsatzpari, Heimtextilien-Fachgeschäfte konnten 2020 sogar ein Umsatzplus von fast 10 Prozent erzielen.

Auf den stationären Bekleidungsfachhandel entfiel nach BTE-Hochrechnungen im letzten Jahr ein Umsatz von knapp 24 Milliarden Euro. Weitere rund 6 Milliarden Euro Umsatz erzielte der Fachhandel mit Heim- und Haustextilien. Zusammen kommen die auf Bekleidung und Textilien spezialisierten Handelsunternehmen damit auf einen Marktanteil von ca. 49 Prozent.

Die auf den Versand- bzw. Onlinehandel spezialisierten Unternehmen haben 2020 rund 16 Prozent mehr Umsatz mit Bekleidung und Textilien erzielt. Der Distanzhandel kam damit nach BTE-Hochrechnungen im letzten Jahr mit textilen Sortimenten auf einen Umsatz von ca. 17 Milliarden Euro. Dessen Marktanteil stieg auf über 27 Prozent.

Die übrigen 24 Prozent des Textil- und Bekleidungsmarktes teilen sich Warenhäuser, Lebensmitteldiscounter und alle anderen Handelsbranchen, die Bekleidung und Textilien verkaufen, aber nicht als Schwerpunktsortiment führen. Der auf diese Betriebsformen entfallende Textil- und Bekleidungsumsatz lag nach ersten BTE-Schätzungen in 2020 bei 15 Milliarden Euro.

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BTE e.V.

01.03.2021

BTE, BDSE und BLE: Modebranche droht dritte Katastrophen-Saison in Folge

  • Handelsverbände fordern verantwortungsvolle Ladenöffnung

Wenn Mode- und Warenhäuser sowie Schuh- und Lederwarengeschäfte nicht zeitnah noch im März wieder öffnen dürften, würden tausende Läden für immer geschlossen bleiben, so die Handelsverbände BTE, BDSE und BLE. Es wäre nach Frühjahr/Sommer 2020 und Herbst/Winter 2020/21 die dritte Saison in Folge, in der die Unternehmen horrende Verluste einfahren würden. „Das werden viele Mode- und Schuhhäuser, und zwar aller Umsatzgrößen, nicht überleben“, prognostiziert Prof. Dr. Siegfried Jacobs, Geschäftsführer der Handelsverbände BTE und BDSE.
 
Tatsächlich ist insbesondere der Start in die Saison für die drei Modebranchen extrem wichtig. „Gerade der März ist wegen der steigenden Temperaturen und des Frühlingsbeginns traditionell umsatzstark“, berichtet Jacobs. „Zudem kann die neue Mode in dieser Zeit zum regulären Preis verkauft werden. Nach einer ruinösen Rabattschlacht in der Wintersaison ist das für den stationären Einzelhandel überlebenswichtig!“

  • Handelsverbände fordern verantwortungsvolle Ladenöffnung

Wenn Mode- und Warenhäuser sowie Schuh- und Lederwarengeschäfte nicht zeitnah noch im März wieder öffnen dürften, würden tausende Läden für immer geschlossen bleiben, so die Handelsverbände BTE, BDSE und BLE. Es wäre nach Frühjahr/Sommer 2020 und Herbst/Winter 2020/21 die dritte Saison in Folge, in der die Unternehmen horrende Verluste einfahren würden. „Das werden viele Mode- und Schuhhäuser, und zwar aller Umsatzgrößen, nicht überleben“, prognostiziert Prof. Dr. Siegfried Jacobs, Geschäftsführer der Handelsverbände BTE und BDSE.
 
Tatsächlich ist insbesondere der Start in die Saison für die drei Modebranchen extrem wichtig. „Gerade der März ist wegen der steigenden Temperaturen und des Frühlingsbeginns traditionell umsatzstark“, berichtet Jacobs. „Zudem kann die neue Mode in dieser Zeit zum regulären Preis verkauft werden. Nach einer ruinösen Rabattschlacht in der Wintersaison ist das für den stationären Einzelhandel überlebenswichtig!“

Bei einer erneuten Verlängerung des Lockdowns würde sich das aktuelle Warenproblem noch einmal dramatisch verschärfen. Schon jetzt säße der Handel auf Hunderten Millionen unverkaufter Hosen, Kleider, Schuhe und Accessoires aus der abgelaufenen Wintersaison. Jacobs: „Wir schätzen, dass rund 40 Prozent der Winterware noch nicht verkauft werden konnte“. Hinzu kommen weitere hunderte Millionen Teile neuer Frühjahrsware, die bereits im Sommer 2020 bestellt wurden. „Nachdem Bundesgesundheitsminister Spahn im September noch angekündigt hatte, dass es zu keiner weiteren Schließung von Läden kommen wird, hat sich der Handel darauf bei seinem Wareneinkauf eingestellt.“

Die Folgen dieser Zusicherung müsse jetzt der Modehandel ausbaden. „Jeden Tag gehen den Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäften mehr als 200 Mio. Euro Umsatz verloren“, rechnet Dr. Jacobs vor. „Das vernichtet täglich Existenzen und wird in den Innenstädten zu massivem Leerstand und Tristesse führen!“

Denn die angekündigten Wirtschaftshilfen kommen aus unterschiedlichen Gründen im Einzelhandel entweder gar nicht oder nicht in der benötigten Höhe an. Rettung für Zehntausende Unternehmen und Hunderttausende Arbeitsplätze könne jetzt nur eine schnelle Öffnung der Geschäfte bringen. Der aktuell diskutierte und in einigen Bundesländern bereits erlaubte Verkauf ausschließlich auf Termin und auf einen Haushalt begrenzt hilft nur einigen kleineren Geschäften. „Die Kosten für das Hochfahren der Häuser mit größeren Flächen liegen in der Regel über den Umsätzen aus den Terminberatungen“, weiß der BTE/BDSE-Geschäftsführer. „Das wird sich niemals rechnen, auch wenn einige Unternehmen diese Möglichkeit aus Gründen des Kundenservice und der Kundenbindung jetzt nutzen.“

Die Verbände BTE, BDSE und BLE fordern daher, dass der Fashionhandel am 8. März wieder öffnen darf – selbstverständlich unter Beachtung von strengen Abstands- und Hygieneregeln. Jacobs: „Schließlich gibt es zahlreiche Belege dafür, dass der Einkauf im Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel ohne Gefahr für die Gesundheit möglich ist!“

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BTE, BDSE und BLE

19.02.2021

Kostenloses BTE/BDSE-Webinar zu Gewerbe-Mietverträgen

  • Gewerbe-Mietverträge neu verhandeln
  • Webinar am 22.02.2021

Seit zwei Monaten sind alle stationären Textil-, Mode- und Schuhgeschäfte geschlossen, die Miete läuft als großer Kostenblock aber oft unverändert weiter. Dabei wurde mit der Ende Dezember in Kraft getretenen Ergänzung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch im neuen § 7 in Art. 240 klargestellt, dass eine schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage im Sinne des § 313 BGB vorliegt, wenn vermietete Gewerberäume infolge einer staatlichen Maßnahme zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie für den Betrieb des Mieters nur noch mit Einschränkungen verwendbar sind.
 

  • Gewerbe-Mietverträge neu verhandeln
  • Webinar am 22.02.2021

Seit zwei Monaten sind alle stationären Textil-, Mode- und Schuhgeschäfte geschlossen, die Miete läuft als großer Kostenblock aber oft unverändert weiter. Dabei wurde mit der Ende Dezember in Kraft getretenen Ergänzung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch im neuen § 7 in Art. 240 klargestellt, dass eine schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage im Sinne des § 313 BGB vorliegt, wenn vermietete Gewerberäume infolge einer staatlichen Maßnahme zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie für den Betrieb des Mieters nur noch mit Einschränkungen verwendbar sind.
 
Das bedeutet: Mieter sollten ggf. erneut über eine Anpassung des Mietvertrages verhandeln. Wie man konkret vorgehen sollte, vermittelt das kostenfreie BTE/BDSE-Webinar „Gewerbe-Mietverträge neu verhandeln“ am 22. Februar, von 11.30 bis 13.30 Uhr. Referent ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann, Vorstand der Römermann Rechtsanwälte AG, u.a. Autor von sechs Büchern zu Rechtsfragen rund um COVID-19 und der demnächst erscheinenden umfangreichen Kommentierung des Art. 240 § 7 EGBGB. Behandelt werden darin u.a. die bisherige Rechtsprechung, der Inhalt des neuen Gesetzes (Art. 240 § 7 EGBGB), die Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) sowie konkrete Handlungsempfehlungen.
 
Das Seminar ist interaktiv, so dass die Teilnehmer Fragen stellen können. Anmeldung beim BTE/BDSE unter www.bte.de bzw. www.bdse.org.

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BTE-Webinar
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BTE / BDSE / BLE

11.02.2021

Lockdown-Verlängerung: Nächster Supergau für den stationären Fashionhandel

Die nochmalige Verlängerung des Lockdowns bis zum 7. März beurteilen die Fachverbände als weiteren herben Schlag für den stationären Fashionhandel. Das Desaster der Fashionbranche werde sich trotz der von Verbänden und einzelnen Unternehmen immer wieder vorgetragenen Argumente für sichere Öffnungsszenarien weiter fortsetzen. Nach Berechnungen des BTE entgehen dem stationären Fashionhandel selbst im umsatzschwachen Februar jede Woche mehrere hundert Millionen Euro Umsatz. „Per Ende Februar dürften sich die Verluste des Winter-Lockdowns in den Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte damit auf rund 15 Mrd. Euro aufsummiert haben“, rechnet Rolf Pangels, Hauptgeschäftsführer des BTE Handelsverband Textil. „Es ist der blanke Horror“, ergänzt Pangels.
 
Viele Händler und Unternehmen haben zwischenzeitlich auch ihre Rücklagen und Reserven aufgebraucht. Die Gefahr vermehrter Insolvenzen steigt von Tag zu Tag. Und vor allem auch die Mitarbeiter der Branche haben immer mehr Angst um die Zukunft ihrer Arbeitsplätze.
 

Die nochmalige Verlängerung des Lockdowns bis zum 7. März beurteilen die Fachverbände als weiteren herben Schlag für den stationären Fashionhandel. Das Desaster der Fashionbranche werde sich trotz der von Verbänden und einzelnen Unternehmen immer wieder vorgetragenen Argumente für sichere Öffnungsszenarien weiter fortsetzen. Nach Berechnungen des BTE entgehen dem stationären Fashionhandel selbst im umsatzschwachen Februar jede Woche mehrere hundert Millionen Euro Umsatz. „Per Ende Februar dürften sich die Verluste des Winter-Lockdowns in den Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte damit auf rund 15 Mrd. Euro aufsummiert haben“, rechnet Rolf Pangels, Hauptgeschäftsführer des BTE Handelsverband Textil. „Es ist der blanke Horror“, ergänzt Pangels.
 
Viele Händler und Unternehmen haben zwischenzeitlich auch ihre Rücklagen und Reserven aufgebraucht. Die Gefahr vermehrter Insolvenzen steigt von Tag zu Tag. Und vor allem auch die Mitarbeiter der Branche haben immer mehr Angst um die Zukunft ihrer Arbeitsplätze.
 
Im März werde sich diese Situation noch einmal dramatisch verschärfen. Der Start in die Frühjahrsaison und speziell die Wochen vor Ostern sind für die Fashionbranche eine der wichtigsten Verkaufszeiträume. „Wenn die Geschäfte dann noch geschlossen sind, wird das vielen Fashionhändlern endgültig das Genick brechen und zusätzliche Leerstände in den Innenstädten hinterlassen!“, prognostiziert Pangels.
 
Unverständlich sei die weitere Schließung der Geschäfte auch deshalb, weil zahlreiche und unabhängig voneinander erstellte Studien und Gutachten belegten, dass der stationäre Einzelhandel kein Hotspot für Corona-Infektionen ist. Pangels: „Der Fashionhandel leistet also ein sinnloses Sonderopfer zur Pandemiebekämpfung, während so manch dubiose Online-Verkaufsplattform von der Politik mit zusätzlichem Umsatz und Gewinn beglückt wird. Die Politik opfert derzeit die Fashionbranche auf dem Altar einer scheinbar einzig möglichen Strategie zur Covid-Bekämpfung: der Schließung von Geschäften“.
 
Die Verbesserungen bei der Überbrückungshilfe III seien für den Fashionhandel zwar durchaus erfreulich, könnten aber bei weitem nicht die horrenden Umsatzausfälle und Verluste, die sich durch die Geschäftsschließungen ergeben, ausgleichen.

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BTE / BDSE / BLE

10.02.2021

BTE unterstützt Innenstadt-Kampagne „StadtHerzLeben“

Neben der eigenen Verbands-Kampagne „Rettet meinen Arbeitsplatz“, die primär die Ängste der Einzelkaufleute und Arbeitnehmer*innen vor Verlust der Existenz bzw. der Beschäftigung thematisiert, unterstützt der BTE auch aktiv die Innenstadt-Kampagne #StadtHerzLeben. Initiatoren sind namhafte große Modehäuser aus dem gesamten Bundesgebiet, darunter Braun (Moers), Engelhorn (Mannheim), Garhammer (Waldkirchen), Klingenthal (Paderborn), Leffers (Oldenburg), L&T (Osnabrück), Reischmann (Ravensburg) und CJ Schmidt (Husum). Auch BTE-Präsident und Modehändler Steffen Jost setzt sich aktiv für diese Kampagne ein.

Ziel der Kampagne ist die Rettung des inhabergeführten Fashionhandels in den Innenstädten, der durch den Lockdown unter weit überdurchschnittlichen Umsatz- und Ertragseinbrüchen leidet. Denn der innerstädtische Fachhandel erhielt und erhält bis heute entweder gar keine oder nur sehr geringe staatlichen Hilfen. Dies gilt insbesondere für größere Modehäuser. Diese stellen aber ganz wichtige Besucher- und Einkaufsmagneten in zahlreichen Städten dar und sorgen vielerorts für wertvolle Frequenz und eine vitale Innenstadt.

Neben der eigenen Verbands-Kampagne „Rettet meinen Arbeitsplatz“, die primär die Ängste der Einzelkaufleute und Arbeitnehmer*innen vor Verlust der Existenz bzw. der Beschäftigung thematisiert, unterstützt der BTE auch aktiv die Innenstadt-Kampagne #StadtHerzLeben. Initiatoren sind namhafte große Modehäuser aus dem gesamten Bundesgebiet, darunter Braun (Moers), Engelhorn (Mannheim), Garhammer (Waldkirchen), Klingenthal (Paderborn), Leffers (Oldenburg), L&T (Osnabrück), Reischmann (Ravensburg) und CJ Schmidt (Husum). Auch BTE-Präsident und Modehändler Steffen Jost setzt sich aktiv für diese Kampagne ein.

Ziel der Kampagne ist die Rettung des inhabergeführten Fashionhandels in den Innenstädten, der durch den Lockdown unter weit überdurchschnittlichen Umsatz- und Ertragseinbrüchen leidet. Denn der innerstädtische Fachhandel erhielt und erhält bis heute entweder gar keine oder nur sehr geringe staatlichen Hilfen. Dies gilt insbesondere für größere Modehäuser. Diese stellen aber ganz wichtige Besucher- und Einkaufsmagneten in zahlreichen Städten dar und sorgen vielerorts für wertvolle Frequenz und eine vitale Innenstadt.

Die Bedeutung unserer Branche für die Attraktivität unserer Innenstädte, aber auch für eine Vielzahl von Arbeitsplätzen wird noch immer von der Politik unterschätzt. Schließlich zählt der Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel in Deutschland über 30.000 Unternehmen mit etwa 80.000 Verkaufshäusern und 420.000 Beschäftigten. Sie stehen für 60 Milliarden Euro Jahresbruttoumsatz mit unzähligen Kundenkontakten und persönlichen Begegnungen.

Als Folge der Pandemie besteht nun die Gefahr, dass viele familiengeführte Einzelhändler dauerhaft schließen müssen. Viele mittelständische Unternehmen, die vor Corona noch kerngesund waren, sind aktuell gefährdet.

Die Kampagne #StadtHerzLeben verlangt daher von der Politik eine angemessene und existenzsichernde Wiedergutmachung für die entstandenen Schäden der staatlich verordneten Geschäftsschließungen - als Unterstützung für die Bewältigung der Corona-Krise. Die einzelnen Forderungen decken sich mit jenen des HDE und des BTE sowie der regionalen Handelsverbände.

Herzstück von #StadtHerzLeben ist eine Online-Petition, die möglichst alle Geschäfte in den Innenstädten, deren Mitarbeiter und vor allem auch deren Kunden unterzeichnen sollten. Ziel ist es, bis zum 23. Februar mindestens 50.000 Unterschriften zu erhalten. Im Anschluss soll die Petition durch die Initiatoren sowie BTE-Präsident Steffen Jost in Berlin an die Bundesminister Altmaier und Scholz überreicht werden.

Ein weiteres Tool von #StadtHerzLeben ist ein Content-Baukasten, der von Mode- und Schuhhäusern beim BTE über grass@bte.de kostenfrei angefordert werden kann. Dieser Baukasten enthält hilfreiche Unterlagen für eigene PR-Maßnahmen von Fachhändlern zur Verdeutlichung der dramatischen Situation, in der sich der Innenstadthandel befindet. Konkret sind dies ein Gesprächsleitfaden für Presseanfragen, Textempfehlungen für Newsletter und Social-Media Beiträge, Bildmaterial und Logos etc. sowie ein Erklär-PDF. Die aufgeführten Textbausteine sind lediglich als Vorschlag und Hilfestellung zu sehen. Die Unternehmen können gerne die Texte anpassen oder Umformulierungen vornehmen.

BTE-Empfehlung: Der BTE appelliert in diesem Zusammenhang an alle innerstädtische Fashionhändler, sich an beiden Petitionen zu beteiligen und auch die Mitarbeiter*innen und Kunden*innen entsprechend zu motivieren, ihre Unterschrift zu leisten. Bei #StadtHerzLeben kann man an der Petition teilnehmen über den Link www.openpetition.de/stadtherzleben; bei der Kampagne „Rettet meinen Arbeitsplatz“ über www.rettet-meinen-arbeitsplatz.de.

Hinweis: Modehäuser können den Link zur Petition für ihre Kunden auch auf ihre Website stellen, so wie bspw. bei L&T in Osnabrück: https://www.l-t.de/artikel/aktion-lebenswerte-innenstaedte.

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BTE/BLE/BDSE/VDB

28.01.2021

Handelsverbände fordern Nachbesserung bei Überbrückungshilfe III

In der letzten Woche veröffentlichten Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium ein sog. Term Sheet zur ersten Erläuterung der Überbrückungshilfe III. Was seitens der Politik als große Hilfe für den Modehandel angekündigt wurde, werfe jedoch viele Fragen auf und helfe in dieser Form großen Teilen des Textil-, Schuh- und Lederwarenfachhandels gar nicht oder kaum, so die Verbände. Beispiele:

In der letzten Woche veröffentlichten Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium ein sog. Term Sheet zur ersten Erläuterung der Überbrückungshilfe III. Was seitens der Politik als große Hilfe für den Modehandel angekündigt wurde, werfe jedoch viele Fragen auf und helfe in dieser Form großen Teilen des Textil-, Schuh- und Lederwarenfachhandels gar nicht oder kaum, so die Verbände. Beispiele:

  • Laut Term Sheet berechnet sich die Warenabschreibung aus der „Differenz der kumulierten Einkaufspreise und der kumulierten Abgabepreise für die gesamte betrachtete Ware“, und zwar ohne Einkaufs- und Verkaufsaufwand. Dies ist unklar (z.B. Stichtag der Bewertung) und führt ggf. zu einem unnötig hohen Aufwand und zu Verzögerungen. Im schlechtesten Fall gibt es nur eine Erstattung, wenn der erzielte Preis unter dem Einkaufspreis liegt.
     
  • Die Warenabschreibung ist zudem nur Unternehmen erlaubt, die in 2020 einen Verlust ausweisen. Die allermeisten Einzelkaufleute und Personengesellschaften sind damit außen vor. Großunternehmen über 750 Mio. Euro Jahresumsatz sind von der Überbrückungshilfe III sogar komplett ausgeschlossen.

Der HDE Handelsverband Deutschland setzt sich daher in enger Abstimmung mit den Landesverbänden des Einzelhandels sowie mit BTE, BDSE und BLE mit großem Engagement für Nachbesserungen bei der Überbrückungshilfe ein. Unbedingt notwendig sind u.a. eine Klarstellung der Warenbewertung - z.B. vollständiger Ansatz der branchenüblichen Berechnung der Teilwertabschläge - und der Wegfall der Diskriminierung von Einzelkaufleuten, Personengesellschaften sowie Großbetrieben und verbundenen Unternehmen. Zwingend ist auch das Anheben bzw. Streichen des maximalen monatlichen Zuschussbetrages; außerdem eine taggenaue Betrachtung von Schließungs- und Entschädigungszeitraum. Unsinnig ist zudem die Umsatz-Staffelung bei der Fixkostenentschädigung und der Ausschluss von Unternehmen, die 2019 – aus welchen Gründen auch immer – einen Verlust ausgewiesen haben. Zudem sollte hierbei der Anteil der nicht über KUG abgedeckten Personalkosten nicht auf 20 Prozent begrenzt werden.

Hinweis: BTE, BDSE und BLE appellieren noch einmal an alle Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler und vor allem deren Mitarbeiter*innen, sich an der in der letzten Woche gestarteten Aktion „Rettet meinen Arbeitsplatz“ zu beteiligen und dort vor allem die Petition zu unterzeichnen. Die Namen der Unterzeichner werden bewusst nicht auf der Website genannt, sondern ausschließlich an die zuständigen Ministerien übermittelt. Weitere Informationen unter www.rettet-meinen-arbeitsplatz.de.

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BTE/BLE/BDSE/VDB

20.01.2021

BTE, BDSE und BLE starten Kampagne „Rettet meinen Arbeitsplatz“

Die Handelsverbände Textil (BTE), Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) starten zusammen mit dem BTE-KompetenzPartner Hutter+Unger die Kampagne „Rettet meinen Arbeitsplatz“. Ziel sei es, die politischen Entscheidungsträger in der Bundesregierung davon zu überzeugen, schnellstens wirksame Hilfen für den stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenfachhandel zu verabschieden und damit Hunderttausende Arbeitsplätze zu retten. Schließlich stünden in den drei Branchen aktuell 33.000 Unternehmen mit fast 80.000 Läden und fast einer halben Million Beschäftigten mit dem Rücken zur Wand, so die Verbände.

Im Fokus der am 20. Januar gestarteten Kampagne ist der drohende Verlust von Arbeitsplätzen. Zehntausende Geschäftsinhaber*innen und vor allem Hunderttausende Mitarbeiter*innen hätten aktuell Angst, ihre unternehmerische Existenz oder ihren Arbeitsplatz ohne eigenes Verschulden zu verlieren. BTE, BDSE und BLE rufen alle betroffenen Geschäftsinhaber*innen und Mitarbeiter*innen auf, ihre berechtigten Forderungen auf folgenden Wegen zu kommunizieren:

Die Handelsverbände Textil (BTE), Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) starten zusammen mit dem BTE-KompetenzPartner Hutter+Unger die Kampagne „Rettet meinen Arbeitsplatz“. Ziel sei es, die politischen Entscheidungsträger in der Bundesregierung davon zu überzeugen, schnellstens wirksame Hilfen für den stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenfachhandel zu verabschieden und damit Hunderttausende Arbeitsplätze zu retten. Schließlich stünden in den drei Branchen aktuell 33.000 Unternehmen mit fast 80.000 Läden und fast einer halben Million Beschäftigten mit dem Rücken zur Wand, so die Verbände.

Im Fokus der am 20. Januar gestarteten Kampagne ist der drohende Verlust von Arbeitsplätzen. Zehntausende Geschäftsinhaber*innen und vor allem Hunderttausende Mitarbeiter*innen hätten aktuell Angst, ihre unternehmerische Existenz oder ihren Arbeitsplatz ohne eigenes Verschulden zu verlieren. BTE, BDSE und BLE rufen alle betroffenen Geschäftsinhaber*innen und Mitarbeiter*innen auf, ihre berechtigten Forderungen auf folgenden Wegen zu kommunizieren:

  • in Form von persönlichen Briefen der Inhaber und vor allem der Mitarbeiter an die Bundesregierung, speziell an das Bundesfinanz-, Bundesarbeits- und Bundeswirtschaftsministerium,
  • über eine Online-Petition, an der sich alle Chefs und Mitarbeiter*innen im Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel beteiligen sollen und
  • mit Hilfe von zwei emotionalen Plakatmotiven, die im Schaufenster oder auch für Posts in den Social-Media-Kanälen genutzt werden können.

BTE, BDSE und BLE haben dazu die Kampagnen-Website www.rettet-meinen-Arbeitsplatz.de mit Plakatvorlagen, Musterbriefe und der Online-Petition erstellt. Die Website enthält zudem eine Auflistung von 44 persönlichen, ökonomischen und wettbewerbsrechtlichen Gründen, warum die Politik jetzt schnellstens wirksame Hilfen für den stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel freigeben muss.

BTE, BDSE und BLE appellieren an alle Unternehmer aus dem Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel, sich an der Kampagne zu beteiligen und ihre Mitarbeiter*innen zum Mitmachen zu ermutigen und entsprechend zu unterstützen. Die drei Handelsverbände werden vor allem die Petition dazu nutzen, speziell die Verantwortlichen in der Bundesregierung zur Rettung der Unternehmen und Arbeitsplätze aufzufordern. Motto: Zusammen sind wir viele!

Source:

BTE, BDSE und BLE