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Waldlichtung Foto: Joe, Pixabay
24.09.2025

Südwesttextil fordert grundlegende Überarbeitung der EUDR

Als mittelbar betroffene Branche begrüßt die baden-württembergische Textil- und Bekleidungsindustrie, dass der Anwendungsbeginn der EU-Entwaldungsverordnung verschoben werden soll. Damit sie ihr Ziel erreiche, müsse die EU die Zeit für eine wesentliche Überarbeitung der Verordnung nutzen. 

Südwesttextil begrüßt die Ankündigung der Europäischen Kommission, den Anwendungsbeginn der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein weiteres Jahr verschieben zu wollen. Ende Juni 2023 in Kraft getreten, wurde der Anwendungsbeginn der Verordnung bereits um ein Jahr verschoben, um Unternehmen ausreichend Zeit für eine Anpassung ihrer internen Prozesse zu gewähren. Die erneute Verschiebung begründet Umweltkommissarin Jessika Roswall mit Umsetzungsproblemen im Bereich der zentralen IT-Plattform. Zusätzlich sollen in weiteren Gesprächen Vereinfachungen der Verordnung geprüft werden. 

Als mittelbar betroffene Branche begrüßt die baden-württembergische Textil- und Bekleidungsindustrie, dass der Anwendungsbeginn der EU-Entwaldungsverordnung verschoben werden soll. Damit sie ihr Ziel erreiche, müsse die EU die Zeit für eine wesentliche Überarbeitung der Verordnung nutzen. 

Südwesttextil begrüßt die Ankündigung der Europäischen Kommission, den Anwendungsbeginn der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein weiteres Jahr verschieben zu wollen. Ende Juni 2023 in Kraft getreten, wurde der Anwendungsbeginn der Verordnung bereits um ein Jahr verschoben, um Unternehmen ausreichend Zeit für eine Anpassung ihrer internen Prozesse zu gewähren. Die erneute Verschiebung begründet Umweltkommissarin Jessika Roswall mit Umsetzungsproblemen im Bereich der zentralen IT-Plattform. Zusätzlich sollen in weiteren Gesprächen Vereinfachungen der Verordnung geprüft werden. 

Aus Perspektive von Südwesttextil muss die Europäische Kommission die Verschiebung nutzen, um die Verordnung grundlegend zu überarbeiten. Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband unterstützt ausdrücklich das Ziel der Verordnung, mit dem Schutz der Wälder einen zentralen Beitrag zum Klimaschutz und zur Erhaltung der Biodiversität zu leisten. Die aktuelle Ausgestaltung der EUDR sei in der praktischen Umsetzung jedoch unausgereift und wirtschaftlich riskant. Sie bedrohe die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen sowie die Glaubwürdigkeit europäischer Umweltpolitik, da das Ziel in dieser praxisfernen Ausgestaltung nicht zu erreichen sei.

Beispiel Papieretikett: Bürokratie statt Praxisnähe 
Auch wenn die Textilindustrie nicht zu den Kernbranchen der EUDR zählt, ist sie in mehreren Bereichen mittelbar betroffen. Holz und Kautschuk werden vielfach in Zubehör und Hilfsmitteln eingesetzt – etwa für Etiketten, Verpackungen, Paletten, Kleiderbügel, Büroausstattung oder Schuhsohlen. Am Beispiel eines Papieretiketts wird deutlich, wie komplex und praxisfern die Umsetzung der Verordnung in ihrer derzeitigen Fassung ist. Beim Import muss das Unternehmen nachweisen, dass das Produkt entwaldungsfrei ist, in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften des jeweiligen Erzeugerlandes hergestellt wurde und dies in einer Sorgfaltserklärung belegen. Zu den vorgeschriebenen, zu ermittelnden Informationen gehören unter anderem die Geolokalisierung sämtlicher Grundstücke bis auf die Parzelle per GPS, auf dem der dem nunmehrigen Papierbrei zugehörige Baum, der als Rohstoffquelle des späteren Etiketts dient, gewachsen ist. Diese Information ist überdies mit dem Herstellungszeitpunkt zu kombinieren und zu belegen. Diese Angaben sind insbesondere bei Produkten wie Papieretiketten, deren Rohstoff regelmäßig aus einer Mischung verschiedener Holzfasern, aus unterschiedlichen Bezugsquellen besteht, im Zweifelfall auch aus unterschiedlichen Ländern, nicht mehr rekonstruierbar, erst recht nicht für die Textil- und Bekleidungsindustrie. Fehlt der Nachweis, droht nach dem bisherigen Verordnungstext der Ausschluss vom EU-Markt.

Das Papieretikett verdeutlicht einen zentralen Punkt, an dem die Praxisferne der Verordnung besonders sichtbar wird: wenn das Papieretikett separat beschafft und in Europa angebracht wird, fällt es unter die Verordnung. Wird das Etikett aber bereits außerhalb der EU an einem Kleidungsstück befestigt, gilt es als Bestandteil des Produkts und unterliegt damit nicht den Anforderungen der bisherigen EUDR. So drohen langfristig Verlagerungseffekte in wenig regulierte Märkte mit niedrigeren Standards, während die EU an Attraktivität und Innovationskraft verliert.

Maßnahmen für eine wirksame und wirtschaftlich tragfähige EUDR
Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner fasst vor diesem Hintergrund zusammen: „Die EUDR ist in ihrer jetzigen Form in der Praxis kaum beziehungsweise nur unter extrem hohem Kostenaufwand umsetzbar. Soll sie ihre Wirkung entfalten, braucht sie eine grundlegende Überarbeitung und Hinterfragung der bisherigen Systematik. Wenn man das eigentliche Ziel der EUDR – der Entwaldung vorzubeugen – erreichen will, darf die Risikoermittlung nicht allein auf die Unternehmen abgewälzt werden.”

Statt zahlreiche Akteure ohne einheitliche Vorgaben in die Pflicht zu nehmen, fordert Südwesttextil, dass in die zentrale Plattform „TRACES“ der EUDR, Tools zur Geolokalisierung und Decision Support Systems integriert werden. Auch darüber hinaus muss die EUDR grundlegend überarbeiten werden. Zentrale Begriffe müssen verbindlich und präzise definiert sein, so z. B. der Begriff „entwaldungsfrei“, bei dem es aktuell große Interpretationsspielräume gibt. Grundsätzlich sollten vor dem Hintergrund der Verhältnismäßigkeit Bagatellgrenzen für geringe Holzanteile festgelegt und Doppelbelastungen vermieden werden, indem die Harmonisierung mit anderen Regulierungen gewährleistet wird.

Wenn die EU keinen einheitlichen, faktenbasierten Bewertungsrahmen schaffen kann, schlägt Südwesttextil vor, über eine Systemumkehr nachzudenken. Staaten außerhalb der EU, die in die EU exportieren möchten, sollten nachweislich belegen, dass ihre Rohstoffe entwaldungsfrei sind, und den geltenden EU-Standards und Kriterien entsprechen. 

Source:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.

Bodenbeläge auif der Heimtextil Foto Messe Frankfurt, Sutera
24.09.2025

Globale Teppichindustrie zurück auf der Heimtextil

Carpets & Rugs wächst auf der kommenden Heimtextil erneut. Das Teppichsegment zieht in die größeren Hallen 11.0 und 12.0 und wird aufgrund der gestiegenen Nachfrage zusätzlich Halle 11.1 nutzen. Gemeinsam mit Halle 3.0 präsentiert sich Carpets & Rugs erstmals auf vier Ebenen. Flooring & Equipment in der Halle 12.0 ergänzt das Angebot um non-textile Bodenbeläge. Die Heimtextil festigt damit wieder ihre Rolle als Plattform für die textile und non-textile Bodenbelagsbranche. 

Carpets & Rugs wächst auf der kommenden Heimtextil erneut. Das Teppichsegment zieht in die größeren Hallen 11.0 und 12.0 und wird aufgrund der gestiegenen Nachfrage zusätzlich Halle 11.1 nutzen. Gemeinsam mit Halle 3.0 präsentiert sich Carpets & Rugs erstmals auf vier Ebenen. Flooring & Equipment in der Halle 12.0 ergänzt das Angebot um non-textile Bodenbeläge. Die Heimtextil festigt damit wieder ihre Rolle als Plattform für die textile und non-textile Bodenbelagsbranche. 

Branchengrößen haben ihre Teilnahme bestätigt: In Halle 12.0 zeigen sich im Bereich maschinengewebte Teppiche Keyplayer wie Balta (Belgien), Hanse Home Collection (Deutschland), Lalee (Deutschland), Merinos (Türkei), Oriental Weavers Group mit Oriental Weavers, MAC Carpet und EFCO (Ägypten), Ragolle Rugs (Belgien) sowie Universal XXI (Spanien). Ein Highlight: das Areal Belgian Textiles by Fedustria. Der Verband präsentiert mit seinen Mitgliedern erneut die High-End-Produkte der belgischen Teppichindustrie. Erstmals komplementieren Bodenbeläge ohne textile Struktur das Angebot. „Beide Sortimente ergänzen sich ideal – das spiegeln auch unsere Aussteller: Einige Teppichfirmen zeigen Mischkollektionen mit non-textilen Bodenbelägen. Das folgt dem ganzheitlichen Ansatz der Heimtextil 2026. Das Carpets & Rugs-Angebot ist umfangreicher denn je. Nun gehen wir einen Schritt weiter und bieten auch Flooring & Equipment eine Plattform“, sagt Bettina Bär, Director Heimtextil.

Halle 11.0 ist die neue Heimat der handgewebten Teppiche. Hier zeigen sich hochwertige indische Firmen wie Hafizia Arts & Craft, Heritage Overseas, Himalaya Concepts, Javi Home, Looms & Knots, Maurya International, Nirmal International, Rugs INC., Teppiche de Orienta und The Rug Republic. Die Halle 11.1 beherbergt Gemeinschaftsstände aus China und Indien. Dazu gehören die Beteiligungen des Carpet Export Promotion Council und des Handloom Export Promotion Council. 

In der Halle 3.0 präsentieren Teppichaussteller im Rahmen des DecoTeams und der angrenzenden Design Lounge powered by DecoTeam ihre Sortimente. Mit dabei sind namhafte Firmen wie Paulig Teppichweberei mit der Marke Haro, Infloor-Girloon, Otto Golze & Söhne, Theko mit den Markenwelten Sansibar Sylt, Tom Tailor und Natur Pur sowie Tisca (Deutschland).

Neu: Areal Future Floor für Information und Networking
Das Areal Future Floor in Halle 12.0 bietet Content-Formate speziell für die Bodenbelags- und Teppichindustrie. Der Bereich inszeniert eine kuratierte Auswahl an Ausstellerprodukten – mit Fokus auf Nachhaltigkeit, innovative Materialien und zukunftsweisende Designs. Im Talk Spot geben renommierte Expert*innen Einblicke in aktuelle Teppichtrends und Branchenentwicklungen. Zusätzlich gibt es geführte Touren zu ausgewählten Must-Sees.