Aus der Branche

Zurücksetzen
3 Ergebnisse
Steffen Jost, Rolf Pangels Foto BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren
Steffen Jost, Rolf Pangels
18.04.2024

ZFO-Sonntagsöffnung: OLG Zweibrücken fordert weiteres Gutachten

BTE ruft zur finanziellen Unterstützung auf

BTE-Ehrenpräsident Steffen Jost (Modehaus Jost, Grünstadt), Betreiber mehrere Modehäuser u.a. in der Südpfalz, hatte mit finanzieller und sachinhaltlicher Unterstützung des BTE gegen einen Store innerhalb des Zweibrücken Fashion Outlet (ZFO) geklagt. Denn dort dürfen die Geschäfte aufgrund einer älteren rheinland-pfälzischen Sonderregelung ohne einen jeweils konkreten Anlassbezug primär aufgrund der Nähe zum Flugplatz Zweibrücken „automatisch“ jährlich an 16 Sonntagen öffnen. Und das, obwohl der Linienflugverkehr dort, der seinerzeit als maßgeblich Vorrausetzung für besagte Sonderregelung galt, schon seit Jahren eingestellt ist.
 

BTE ruft zur finanziellen Unterstützung auf

BTE-Ehrenpräsident Steffen Jost (Modehaus Jost, Grünstadt), Betreiber mehrere Modehäuser u.a. in der Südpfalz, hatte mit finanzieller und sachinhaltlicher Unterstützung des BTE gegen einen Store innerhalb des Zweibrücken Fashion Outlet (ZFO) geklagt. Denn dort dürfen die Geschäfte aufgrund einer älteren rheinland-pfälzischen Sonderregelung ohne einen jeweils konkreten Anlassbezug primär aufgrund der Nähe zum Flugplatz Zweibrücken „automatisch“ jährlich an 16 Sonntagen öffnen. Und das, obwohl der Linienflugverkehr dort, der seinerzeit als maßgeblich Vorrausetzung für besagte Sonderregelung galt, schon seit Jahren eingestellt ist.
 
Dagegen ist dem stationären Einzelhandel in Rheinland-Pfalz und in der Region rund um das Outlet eine Öffnung nur an bis zu vier Sonntagen erlaubt, wenn ein konkreter Anlass - bürokratisch aufwendig - nachgewiesen wird. Der Anteil der Sonntagsöffnungen am Gesamtumsatz des ZFO ist nach BTE-Berechnungen mit 30 bis 35 Millionen € (brutto) signifikant. Es resultieren etwa 15 Prozent des jährlichen Gesamtumsatzes des ZFO Zweibrücken aus den zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntagen. Bricht man den Umsatzentzug durch die Sonntagsöffnungen auf das Einzugsgebiet herunter, ergeben sich spürbare negative Auswirkungen für den Einzelhandel im Einzugsgebiet.
 
In den beiden Vorinstanzen vor dem Verwaltungsgericht und dem OLG Zweibrücken war Jost unterlegen. Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hatte im Juli 2023 jedoch ein Urteil des OLG Zweibrücken von August 2022 aufgehoben und an es zurückverwiesen. Der BGH stellte fest, dass es bei der Zulassung von verkaufsoffenen Sonntagen im ZFO entgegen der seinerzeitigen Annahme des OLG sehr wohl relevant ist, dass am Flugplatz Zweibrücken seit dem Jahr 2014 kein kommerzieller Linienflugverkehr mehr stattfindet. Veränderten sich die maßgeblichen Umstände, müssten Verordnungen auch überprüft werden. Eine Verordnung kann sodann rechtswidrig werden, wenn sich die maßgeblichen Umstände ändern.
 
Obwohl bereits zwei Gutachten zur räumlichen Wettbewerbssituation und Spürbarkeit bzw. Beeinträchtigung des ZFO auf andere Einzelhändler im Einzugsbereich vorliegen, verlangt das OLG Zweibrücken nunmehr abermals ein Gutachten zu diesen beiden Themenkomplexen. Hierdurch entstehen erneut Kosten, die vom Kläger (Jost) zu tragen sind. Zusätzliche, weitere Ausgaben z.B. für Anwälte und ggf. sogar eine weitere Verhandlung beim BGH sind zu erwarten.
 
In Anbetracht der bereits entstandenen Kosten im sechsstelligen Bereich bittet der BTE um finanzielle Unterstützung durch den Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel und gerne auch anderen betroffenen Branchen. Schließlich hätten sowohl Steffen Jost als Unternehmen als auch der BTE insgesamt in der Sache für die Interessen vieler Händler in der Region gekämpft. Der Ausgang des Verfahrens könnte auch grundsätzlich weitreichende Bedeutung für die Bewertung von Wettbewerbsverzerrungen aufgrund von erweiterten Ladenöffnungszeiten anderer FOCs in Deutschland haben.
 
Alle Unternehmen, die den BTE bzw. Steffen Jost bei seinem Kampf gegen die nicht mehr sachgerechte Sonntagsöffnung im ZFO unterstützen möchten, können einen selbst festgelegten Betrag auf das Konto des BTE e.V. bei der Kreissparkasse Köln, IBAN DE73 3705 0299 0000 0253 86, Kennwort „Sonntagsöffnung ZFO“ überweisen. Der Einzahlungsbeleg sollte als Nachweis beim Finanzamt ausreichen, der BTE bestätigt zusätzlich aber gerne die finanzielle Unterstützung.
 
Der BTE versichert, dass die Gelder ausschließlich zur Finanzierung des Gutachtens bzw. des weiteren Prozesse verwendet werden. Sollten wider Erwarten die Einnahmen die Ausgaben übersteigen, werden die überschüssigen Gelder für die Branchenarbeit des BTE verwendet. Für Rückfragen steht BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels gerne zur Verfügung unter Tel. 0171 1537337, E-Mail pangels@bte.de.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

21.12.2021

BTE fordert 2G-Abschaffung und Erstattung der Kosten

  • Sorge um verängstigte Mitarbeiter

Der stationäre Bekleidungs-, Schuh- und Lederwareneinzelhandel befindet sich aktuell in einer dramatischen und vielfach existenzbedrohenden Situation. Mit dem Anstieg der Inzidenzen im Herbst sind die Frequenzen in den Innenstädten und den Modegeschäften stark eingebrochen. „Speziell in Standorten mit 2G-Beschränkung kommen im Vergleich zur Vor-Corona-Zeit nicht einmal mehr die Hälfte der Kunden“ berichtete BTE-Präsident Steffen Jost (Modehäuser Jost, Grünstadt) anlässlich einer digitalen BTE-Pressekonferenz am 14. Dezember.
 
Der Frequenzverlust wirkt sich auch auf die Umsätze aus. Die Einbußen lagen hier zuletzt bei rund einem Drittel gegenüber 2019. Tatsächlich haben die allermeisten stationären Mode-, Schuh- und Lederwarengeschäfte aktuell noch nicht einmal die Umsätze des bereits katastrophalen ersten Corona-Jahres 2020 erreicht. Jost: „Derzeit geht der BTE davon aus, dass die Umsätze zum Jahresende rund fünf Prozent unter 2020 landen werden. Und 2020 gab es branchenweit bereits einen Umsatzeinbruch in Höhe von 25 Prozent.“
 

  • Sorge um verängstigte Mitarbeiter

Der stationäre Bekleidungs-, Schuh- und Lederwareneinzelhandel befindet sich aktuell in einer dramatischen und vielfach existenzbedrohenden Situation. Mit dem Anstieg der Inzidenzen im Herbst sind die Frequenzen in den Innenstädten und den Modegeschäften stark eingebrochen. „Speziell in Standorten mit 2G-Beschränkung kommen im Vergleich zur Vor-Corona-Zeit nicht einmal mehr die Hälfte der Kunden“ berichtete BTE-Präsident Steffen Jost (Modehäuser Jost, Grünstadt) anlässlich einer digitalen BTE-Pressekonferenz am 14. Dezember.
 
Der Frequenzverlust wirkt sich auch auf die Umsätze aus. Die Einbußen lagen hier zuletzt bei rund einem Drittel gegenüber 2019. Tatsächlich haben die allermeisten stationären Mode-, Schuh- und Lederwarengeschäfte aktuell noch nicht einmal die Umsätze des bereits katastrophalen ersten Corona-Jahres 2020 erreicht. Jost: „Derzeit geht der BTE davon aus, dass die Umsätze zum Jahresende rund fünf Prozent unter 2020 landen werden. Und 2020 gab es branchenweit bereits einen Umsatzeinbruch in Höhe von 25 Prozent.“
 
Der BTE fordert daher als Hilfe für die stark geschädigten Unternehmen der Branche, dass die Schäden der Lockdowns und der aktuellen Einschränkungen endlich erstattet werden. „Hier müssen die aktuellen Hilfsprogramme unbedingt angepasst werden,“ verlangt Jost. „Vor allem die derzeitige Eintrittsschwelle von 30 Prozent Umsatzverlust liegt viel zu hoch“.
 
In der Mode-, Schuh- und Lederwarenbranche herrscht zudem weitgehend Unverständnis und Entsetzen über die erneuten Einschränkungen durch die 2G-Regelung. „Wir haben den Eindruck, dass unsere Geschäfte erneut das Bauernopfer sind, damit die Politik Aktivität und Handlungsstärke demonstrieren kann,“ kritisiert BTE-Präsident Jost.
 
Als Leidtragende der aktuellen Regelungen sieht BTE-Vizepräsident Andreas Bartmann (Fa. Globetrotter, Hamburg) vor allem die Verkaufskräfte. „Diese werden aktuell vielfach Opfer wüster Beschimpfungen und Pöbeleien, vor allem unsere Mitarbeiterinnen haben daher regelrecht Angst“, berichtet Bartmann. Schließlich sind nach BTE-Schätzungen deutlich mehr als die Hälfte der rund 60.000 Mode-, Schuh- und Lederwarenläden üblicherweise nur mit maximal zwei oder drei Personen besetzt, nicht selten sogar nur mit einer Person. „Der Staat lässt unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hier buchstäblich im Stich. Hier benötigen wir zeitnah Lösungen!“, verlangt Bartmann.
 
Der BTE fordert daher von der Politik die Abschaffung der unsinnigen 2G-Beschränkungen und die Erstattung der angefallenen Kosten bzw. Verluste. Sollte dies kurzfristig nicht zu realisieren sein, müssen zumindest die Kontrollen – z.B. mit 2G-Bändchen und in Form von Stichproben – erheblich erleichtert werden. BTE-Präsident Jost: „Unsere Mitarbeiter sind keine Hilfspolizisten und können solche hoheitlichen Aufgaben nicht übernehmen!“
 
Harsche Kritik äußert der BTE auch an der willkürlich erscheinenden Festlegung, welche Sortimente von den einzelnen Bundesländern als lebensnotwendig erachtet werden. Während z.B. in Bayern die Schuhgeschäfte ohne Beschränkungen öffnen dürfen, fallen diese in allen anderen Bundesländern unter die 2G-Regelungen. „Wir halten die bundesweite Freistellung von 2G für Schuhgeschäfte für absolut notwendig. Insbesondere Kinder brauchen wegen schnell wachsender Füße zum Teil sehr oft und kurzfristig neue Schuhe“, konstatiert BTE-Präsidiumsmitglied Carsten Obermeier (Schuh-Neumann, Hannover). „Es darf nicht sein, dass Kinder mit deformierten Füßen dafür bezahlen, dass ihre Eltern sich nicht impfen lassen wollen oder können!“

Weitere Informationen:
BTE Stationärer Einzelhandel
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

Lockdown light: Massive Umsatzeinbrüche in erster November-Woche (c) BTE Handelsverband Textil
BTE-Präsident Steffen Jost
10.11.2020

Lockdown light: Massive Umsatzeinbrüche in erster November-Woche

Der stationäre Fashionhandel ist handelsweit unverändert die Branche, die am stärksten unter der Corona-Pandemie leidet. Bereits Mitte Oktober waren mit dem Anstieg der Infizierten-Zahlen und den damit verbundenen Warnungen der Politik die Kundenfrequenzen und Umsätze in den Mode- und Schuhgeschäften massiv eingebrochen. Der Shutdown der Gastronomie und der Freizeitbranche hat die Kundenfrequenzen noch einmal nach unten gedrückt. „Nach ersten BTE-Berechnungen liegen die Umsätze in der ersten November-Woche branchenweit rund 40 Prozent unter Vorjahr, in etlichen Fällen kamen Modehändler nicht mal auf die Hälfte ihrer üblichen Umsätze“, berichtet BTE-Präsident Steffen Jost. „Aktuell machen die meisten Geschäfte jeden Tag Verlust, weil die Umsätze nicht mal die anfallenden Kosten decken.“

Der stationäre Fashionhandel ist handelsweit unverändert die Branche, die am stärksten unter der Corona-Pandemie leidet. Bereits Mitte Oktober waren mit dem Anstieg der Infizierten-Zahlen und den damit verbundenen Warnungen der Politik die Kundenfrequenzen und Umsätze in den Mode- und Schuhgeschäften massiv eingebrochen. Der Shutdown der Gastronomie und der Freizeitbranche hat die Kundenfrequenzen noch einmal nach unten gedrückt. „Nach ersten BTE-Berechnungen liegen die Umsätze in der ersten November-Woche branchenweit rund 40 Prozent unter Vorjahr, in etlichen Fällen kamen Modehändler nicht mal auf die Hälfte ihrer üblichen Umsätze“, berichtet BTE-Präsident Steffen Jost. „Aktuell machen die meisten Geschäfte jeden Tag Verlust, weil die Umsätze nicht mal die anfallenden Kosten decken.“

Betriebswirtschaftlich ist das Jahr ohnehin nicht mehr zu retten. Bis auf wenige glückliche Ausnahmen dürften 2020 so gut wie alle Textil- und Schuhgeschäfte tief in den roten Zahlen landen. Diese Geschäfte werden nur überleben, wenn sie auf Reserven und Gespartes zurückgreifen können. Bei vielen Unternehmern ist das gleichbedeutend mit dem Verzehr oder sogar vollständigen Verlust der Altersversorgung. „Im Gegensatz zu Großunternehmen können sich die meisten Mittelständler auch nicht über eine Insolvenz entschulden, da sie in der Regel persönlich haften“, weiß Jost.

Es ist daher zu erwarten, dass im nächsten Jahr viele Mode- und Schuhgeschäfte für immer schließen werden, weil sie die neue Ware und die Miete nicht mehr bezahlen können. Für die Innenstädte ist diese Entwicklung dramatisch. Das Ladensterben wird viele Standorte zu Geisterstädten machen und auch in den Lauflagen der Großstädte werden viele Lichter für immer ausgehen. „Wenn die Politik dies verhindern will, brauchen wir massive direkte Hilfen“, fordert BTE-Präsident Jost.

Digitalisierung und Online-Verkauf sind dabei keinesfalls ein Allheilmittel. Denn ein Verkauf über Online-Plattformen wie Amazon oder Zalando kostet den Händler rund 20 Prozent vom Umsatz. „Da die durchschnittliche Umsatzrendite im mittelständischen Modehandel bei rund drei Prozent vom Umsatz liegt, ist dies für stationäre Multilabel-Händler keine wirkliche Option“, rechnet Jost vor. „Wir können bei insgesamt sinkenden Umsätzen nicht gleichzeitig die Kosten für den Betrieb eines stationären Geschäftes und die eines Online-Händlers stemmen.“

Für Jost würde das nur funktionieren, wenn die Geschäfte sowohl bei den Mieten als auch bei den Plattform-Gebühren massiv entlastet werden. Nötig ist hier ein deutliches Entgegenkommen von Vermietern und Plattform-Betreibern. Jost: „Die aktuelle Ankündigung von Zalando, zumindest bis zum ersten Quartal im Händler-Programm auf die Partner-Provision zu verzichten, ist da ein richtiger Schritt.“

Quelle:

BTE Handelsverband Textil