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01.04.2022

BTE-Umfrage: City-Besuch vor allem zum Modeeinkauf

Shopping bleibt wichtigstes Motiv zum Besuch der Innenstädte. Das hat die dritte Auflage einer vom BTE beauftragten Kundenbefragung aus den beiden ersten März-Wochen in insgesamt 10 Städten sowie online ergeben. 55 Prozent der mehr als 4.000 Befragten gaben Einkaufen als Hauptgrund für den City-Besuch an, am Samstag waren es sogar 63 Prozent. Mit deutlichem Abstand folgten Essen/Trinken vor Verweilen/Sightseeing und notwendigen Erledigungen.
 
Handelsintern liegt der Modeeinkauf (inkl. Schuhe/Lederwaren) mit einer Nennungsrate von 67 Prozent weit vorne. Mit deutlichem Abstand wurde (auch) der Einkauf von Lebensmitteln (30 Prozent), Parfüm/Drogerieartikeln (19 Prozent) sowie Sportartikeln und Uhren/Schmuck (jeweils 16 Prozent) und Bücher/Schreibwaren (14 Prozent) genannt.
 
Weitere interessante Ergebnisse der BTE-Kundenbefragung:

Shopping bleibt wichtigstes Motiv zum Besuch der Innenstädte. Das hat die dritte Auflage einer vom BTE beauftragten Kundenbefragung aus den beiden ersten März-Wochen in insgesamt 10 Städten sowie online ergeben. 55 Prozent der mehr als 4.000 Befragten gaben Einkaufen als Hauptgrund für den City-Besuch an, am Samstag waren es sogar 63 Prozent. Mit deutlichem Abstand folgten Essen/Trinken vor Verweilen/Sightseeing und notwendigen Erledigungen.
 
Handelsintern liegt der Modeeinkauf (inkl. Schuhe/Lederwaren) mit einer Nennungsrate von 67 Prozent weit vorne. Mit deutlichem Abstand wurde (auch) der Einkauf von Lebensmitteln (30 Prozent), Parfüm/Drogerieartikeln (19 Prozent) sowie Sportartikeln und Uhren/Schmuck (jeweils 16 Prozent) und Bücher/Schreibwaren (14 Prozent) genannt.
 
Weitere interessante Ergebnisse der BTE-Kundenbefragung:

  • Der Anteil der auswärtigen Besucher ist gegenüber dem Januar 2022 leicht um drei Prozentpunkte auf 47 Prozent gestiegen, erreicht aber noch nicht dem Wert vom Sommer 2021 (53 Prozent).
  • 54 Prozent der City-Besucher kamen mit dem PKW in die City, 31 Prozent mit dem ÖPNV und zehn Prozent zu Fuß oder mit dem Fahrrad. Signifikant gegenüber den vorherigen Befragungen war der Zuwachs bei den PKW, während die ÖPNV-Nutzung kontinuierlich abnahm.
  • Überdurchschnittliche Frequenzzuwächse gab es bei den unter 25-Jährigen, die 20 Prozent der März-Besucher stellten (Januar 2022: 9 Prozent!). Anteilseinbußen gab es dagegen in den mittleren Altersgruppen, während sich die Quote der über 65-Jährigen in den drei Untersuchungszeiträumen kaum veränderte.
  • Knapp 30 Prozent der Befragten suchten bei ihrem City-Besuch drei und mehr Modegeschäfte auf, 45 Prozent zumindest zwei Outfitläden. 17 Prozent waren lediglich in einem Modegeschäft, jeder zehnte Befragte besuchte ausschließlich Geschäfte anderer Branchen.
  • 57 Prozent der Befragten waren ein bis zwei Stunden im Modehandel unterwegs, 13 Prozent immerhin drei Stunden und mehr. Die übrigen 30 Prozent benötigten weniger als eine Stunde zum Mode-Shopping.
Weitere Informationen:
BTE-Umfrage Shopping
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

25.03.2022

Krankenhaus-Zukunfts-Konferenz der BVMed-Akademie

Die Krankenhäuser in Deutschland stehen noch am Anfang der Digitalisierung. Das verdeutlichten die Expert:innen der digitalen KrankenhausZukunftsKonferenz (KhZK) der BVMed-Akademie am 24. März 2022. Die Konferenz blickte auf ein Jahr Krankenhaus-Zukunftsfonds zurück. Prof. Dr. Sylvia Thun, Direktorin der Core-Unit „eHealth und Interoperabilität“ am Berliner Institut für Gesundheitsforschung, stellte auf dem BVMed-Event den aktuell erhobenen digitalen Reifegrad in deutschen Krankenhäusern vor: „Durchschnittlich haben die deutschen Krankenhäuser 33,25 Punkte von 100 erreicht, was nicht viel ist.“ Besonders ausbaufähig sei die Interoperabilität und Patient:inneneinbindung. „Wir brauchen die Industrie, um Interoperabilität gemeinsam zu entwickeln“, so Thun. Um mehr Akzeptanz für die Digitalisierung zu ermöglichen, sei es außerdem wichtig, „Patient:innen und Klinikpersonal von den Potenzialen der Digitalisierung zu überzeugen“, so Markus Holzbrecher-Morys, Geschäftsführer IT, Datenaustausch und eHealth der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Er plädierte dafür, dass die Betriebskosten auch nach 2025 gefördert werden.

Die Krankenhäuser in Deutschland stehen noch am Anfang der Digitalisierung. Das verdeutlichten die Expert:innen der digitalen KrankenhausZukunftsKonferenz (KhZK) der BVMed-Akademie am 24. März 2022. Die Konferenz blickte auf ein Jahr Krankenhaus-Zukunftsfonds zurück. Prof. Dr. Sylvia Thun, Direktorin der Core-Unit „eHealth und Interoperabilität“ am Berliner Institut für Gesundheitsforschung, stellte auf dem BVMed-Event den aktuell erhobenen digitalen Reifegrad in deutschen Krankenhäusern vor: „Durchschnittlich haben die deutschen Krankenhäuser 33,25 Punkte von 100 erreicht, was nicht viel ist.“ Besonders ausbaufähig sei die Interoperabilität und Patient:inneneinbindung. „Wir brauchen die Industrie, um Interoperabilität gemeinsam zu entwickeln“, so Thun. Um mehr Akzeptanz für die Digitalisierung zu ermöglichen, sei es außerdem wichtig, „Patient:innen und Klinikpersonal von den Potenzialen der Digitalisierung zu überzeugen“, so Markus Holzbrecher-Morys, Geschäftsführer IT, Datenaustausch und eHealth der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Er plädierte dafür, dass die Betriebskosten auch nach 2025 gefördert werden. Um Prozesse und Produkte optimieren zu können, müsste die Industrie beim Datenzugang besser einbezogen werden, hob Marcus Wiegmann, BVMed-Vorstandsmitglied und Geschäftsführer von Stryker, hervor.

Weitere Informationen finden Sie hier.

25.03.2022

vti: Situation für Textilfirmen „paradox, prekär und bedrohlich“

„Die Situation ist für viele mittelständische Textilproduzenten paradox, prekär und bedrohlich. Die Auftragsbücher sind gut gefüllt, doch die Erträge decken kaum noch den Aufwand – betriebswirtschaftlich stehen die Uhren auf Fünf vor Zwölf.“ Darauf weist der Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e. V. (vti) in einer am 24. März 2022 in Chemnitz veröffentlichten Medieninformation hin. „Unsere Firmen kämpfen nicht nur mit exorbitant gestiegenen Energiekosten, sondern auch mit deutlich höherem Aufwand für Rohmaterialien, Verpackungen und Transport. Das alles lässt sich nicht auf die Verkaufspreise umlegen“, erklärte vti-Hauptgeschäftsführer Dr.-Ing. Jenz Otto. Nach Angaben des Gesamtverbandes der deutschen Textil- und Modeindustrie e. V. (textil + mode), Berlin, kosten Strom und Gas mittlerweile fast fünfmal mehr als 2021. Beim Ankauf von Chemiefasern betragen die Preissteigerungen rund 70 Prozent; bei den für die Textilveredlung wichtigen Farbstoffen 40 Prozent.

„Die Situation ist für viele mittelständische Textilproduzenten paradox, prekär und bedrohlich. Die Auftragsbücher sind gut gefüllt, doch die Erträge decken kaum noch den Aufwand – betriebswirtschaftlich stehen die Uhren auf Fünf vor Zwölf.“ Darauf weist der Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e. V. (vti) in einer am 24. März 2022 in Chemnitz veröffentlichten Medieninformation hin. „Unsere Firmen kämpfen nicht nur mit exorbitant gestiegenen Energiekosten, sondern auch mit deutlich höherem Aufwand für Rohmaterialien, Verpackungen und Transport. Das alles lässt sich nicht auf die Verkaufspreise umlegen“, erklärte vti-Hauptgeschäftsführer Dr.-Ing. Jenz Otto. Nach Angaben des Gesamtverbandes der deutschen Textil- und Modeindustrie e. V. (textil + mode), Berlin, kosten Strom und Gas mittlerweile fast fünfmal mehr als 2021. Beim Ankauf von Chemiefasern betragen die Preissteigerungen rund 70 Prozent; bei den für die Textilveredlung wichtigen Farbstoffen 40 Prozent.

„Sicher kann die Politik nicht alles regeln. Fakt ist jedoch, dass die Energiekosten in Deutschland weit über denen in anderen europäischen Ländern liegen. Deshalb setzen wir uns gemeinsam mit dem Gesamtverband vehement für die spürbare Senkung der Energiepreise ein“, so Jenz Otto. In diesem Zusammenhang verweist er darauf, dass den in zwei Pandemie-Jahren finanziell überstrapazierten Unternehmen KfW-Kredite nicht helfen: „Wir brauchen schnell und ohne Umschweife eine direkte Entlastung des produzierenden Mittelstands, der ja gemeinhin als das Rückgrat der deutschen Wirtschaft gilt.“ vti-Vorstandsvorsitzender Thomas Lindner, Chef der Strumpfwerk Lindner GmbH, Hohenstein-Ernstthal, erinnert daran, dass die heimischen Textilfirmen in den vergangenen Jahren alle technischen Möglichkeiten zur Senkung des Energieaufwandes genutzt haben: „Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht; doch das Ende der Fahnenstange ist erreicht. Eile tut not, damit wir unsere Waren weiterhin zu weltmarktfähigen Preisen anbieten können.“

Andreas Ludwig, Geschäftsführer der Thorey Gera Textilveredlung GmbH, Gera, verweist auf den hohen Strom- und Gasbedarf von Textilveredelungsunternehmen: „Wir rüsten beispielsweise Gesundheits- und Medizintextilien mit den gewünschten Funktionen aus – ein wichtiger Teil der Wertschöpfungskette. Kurzfristig können wir jedoch nicht auf alternative Energieträger umstellen.“ Wie Henry Schuck, Chef der Textil-Gruppe Finzel & Schuck, Limbach-Oberfrohna, hervorhebt, geht es momentan um Sein oder Nichtsein mittelständischer Betriebe: „Infolge der andauernden Corona-Krise wurden und werden in der Branche bereits die Reserven angegriffen. Die neuerlichen Belastungen gehen an die Substanz.“

Quelle:

vti / P3N MARKETING GMBH

(c) DTV
Einsparpotenzial Wasser und CO2 im Jahre 2035
18.03.2022

Marktstudie zur professionellen Wäscheversorgung 2035 vorgelegt

  • Prognose zum Krankenhaus- und Pflegemarkt
  • Großes Nachhaltigkeitspotenzial durch professionelle Wäscheversorgung in der häuslichen Pflege

Die Nachfrage nach Krankenhaus- und Pflegeleistungen wird in den kommen-den Jahren weiter ansteigen. In der häuslichen Pflege ist vom stärksten Nachfrageanstieg auszugehen. Das bietet ein großes, bisher noch wenig bedientes Potenzial für die Versorgung durch professionelle Textildienstleister. Diese Versorgung ist nicht nur aus hygienischen Gründen angebracht, sondern auch unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten. Durch einen geringeren Wasser- und CO2- Verbrauch ist der ökologische Fußabdruck deutlich kleiner. Zu dieser Prognose kommt die Studie Health & Care von Prof. Frank Schmitz von der Hochschule für Gesundheit in Bochum, Anne Griese, M.A. von der Hochschule Rhein-Waal sowie Andreas Fastenau von der LEO System GmbH.

  • Prognose zum Krankenhaus- und Pflegemarkt
  • Großes Nachhaltigkeitspotenzial durch professionelle Wäscheversorgung in der häuslichen Pflege

Die Nachfrage nach Krankenhaus- und Pflegeleistungen wird in den kommen-den Jahren weiter ansteigen. In der häuslichen Pflege ist vom stärksten Nachfrageanstieg auszugehen. Das bietet ein großes, bisher noch wenig bedientes Potenzial für die Versorgung durch professionelle Textildienstleister. Diese Versorgung ist nicht nur aus hygienischen Gründen angebracht, sondern auch unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten. Durch einen geringeren Wasser- und CO2- Verbrauch ist der ökologische Fußabdruck deutlich kleiner. Zu dieser Prognose kommt die Studie Health & Care von Prof. Frank Schmitz von der Hochschule für Gesundheit in Bochum, Anne Griese, M.A. von der Hochschule Rhein-Waal sowie Andreas Fastenau von der LEO System GmbH.

Bereits heute wird ein Großteil der Krankenhäuser in Deutschland von professionellen Textildienstleistern mit Textilien und Berufskleidung versorgt. In der häuslichen Pflege ist das bislang wenig bekannt. Durch die Nutzung bereits vorhandener Logistik zu den Haushalten der pflegebedürftigen Menschen und die Vernetzung der Beteiligten ist ein Waschen in industriellen Großwäschereien allerdings möglich, so die Ergebnisse der Studie.

Wachsender Markt
Vor dem Hintergrund einer alternden Gesellschaft nimmt die Zahl pflegebedürftiger Menschen in Deutschland zu. Basierend auf dem Prognosemodell des Deloitte Health Care Indicators wird von einem Anstieg von 28% ausgegangen. Insbesondere der Versorgungsbedarf in der eigenen Häuslichkeit werde stark ansteigen. Der Prognose zufolge werde die Anzahl pflegebedürftiger Menschen, die durch einen Pflegedienst betreut werden, um 33% zunehmen. Im gleichen Zeitraum werde die Zahl der Behandlungstage in Krankenhäusern um 2,8% ansteigen. Die Anzahl der Krankenhausfälle wird sich allerdings per anno um mehr als 2,8% erhöhen, da die Verweildauer weiter sinken werde.

In der Summe werde auch der Wäscheverbrauch zunehmen. Für die einzelnen Segmente betrachtet bedeutet dies im Bundesdurchschnitt: ein Anstieg von 2,8% für die Versorgung von Krankenhäusern bis 2035 und in der stationären Pflege von 3,8%. Im Bereich der ambulanten Pflege sind noch wesentlich größere Wachstumsraten zu erwarten. Unter der Annahme, dass der Wäscheverbrauch in der ambulanten Pflege je Pflegetag dem in der stationären Pflege entspricht, geht die Prognose von einem Anstieg der Nachfrage im Bundesdurchschnitt bis 2035 um 24,5% aus.

Die Entwicklung ist sowohl bezogen auf die unterschiedlichen Segmente als auch regional sehr heterogen. Regionen mit einem besonders großen Nachfrageanstieg sind geprägt durch Bevölkerungswachstum und ein höheres Durchschnittsalter in der Bevölkerung.

Geringerer Energieverbrauch bei professionellen Textildienstleistern
„In der Nutzung des professionellen Textilservice für die Wäscheversorgung in der häuslichen Pflege liegt ein großes Nachhaltigkeitspotenzial“, so Prof. Frank Schmitz. Datenerhebungen haben gezeigt, dass der Wasser- und Energieverbrauch je Kilogramm Wäsche in der industriellen Großwäscherei gegenüber den Haushaltsgeräten erheblich geringer ist. Die Studie skizziert mehrere Szenarien für die professionelle Textilpflege im Bereich der häuslichen Pflege. Bereits eine anteilige Zentralisierung der Wäscheaufbereitung von 25% führt demnach im Jahre 2035 zu einer Ersparnis von rund 5,17 Mio. m³ Wasser und 16,76 Tsd. Tonnen CO2.

Weitere Nachhaltigkeitspotenziale vorhanden
Nicht betrachtet wurde in der Studie der Nachhaltigkeitsvorteil der textilen Dienstleistung über die Energieeinsparungen hinaus. Nach Einschätzungen der Autoren und des DTV liegt ein großes Nachhaltigkeitspotenzial in der Lebensdauer der eingesetzten Textilien. Je länger Textilien eingesetzt werden können, umso weniger müssen neu produziert werden. Im zirkulären Geschäftsmodell der textilen Dienstleister ist dieser Aspekt systemimmanent. Die dort eingesetzten Textilien erreichen oftmals mehr als 100 Waschzyklen. Dies wird in der Regel durch Eigenwäsche nicht erreicht.

„Die Prognose zeigt, dass der Textilservice Antworten für viele aktuelle Problemstellungen im Bereich der Nachhaltigkeit hat. Nachhaltigkeit in der textilen Kette darf nicht nur in der Herstellung oder dem Recycling gedacht werden, sondern muss insbesondere auch den Nutzungszyklus berücksichtigen. Kreislaufwirtschaftsmodelle wie das unsere können zur Erreichung der gesteckten Klimaziele beitragen“, so Andreas Schumacher, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Textilreinigungs-Verbandes. Die vollständige Studie gibt es online.

Quelle:

DTV - Deutscher Textilreinigungs-Verband

18.03.2022

Umsatz mit Bekleidung und Textilien steigt 2021 auf 64 Mrd. Euro

Nach ersten Hochrechnungen des BTE ist der gesamte Einzelhandelsumsatz mit Bekleidung sowie Haus- und Heimtextilien im letzten Jahr um rund fünf Prozent bzw. drei Milliarden Euro auf rund 64 Milliarden Euro (inkl. MwSt.) gestiegen. Zwar sanken die Umsätze fast aller stationären Vertriebsformate - nach dem bereits hohen Einbruch um fast ein Viertel in 2020 - im letzten Jahr aufgrund des langen Lockdowns erneut, die Zuwächse im Onlinehandel konnten dies aber mehr als ausgleichen. Der Umsatz des Vor-Corona-Jahres 2019 in Höhe von 67 Mrd. Euro wurde aber deutlich verfehlt.
 
Die Umsätze speziell des stationären Textilfachhandels (inkl. Haus- und Heimtextilien) sanken im vergangenen Jahr um etwa fünf Prozent auf rund 29 Milliarden Euro. Die Textil- und Bekleidungsumsätze von Warenhäusern, Lebensmitteldiscountern und anderer stationärer Geschäfte ohne textilen Schwerpunkt fielen nach BTE-Schätzungen ebenfalls um einen einstelligen Prozentsatz auf rund 14 Milliarden Euro. Um fast ein Viertel auf ca. 21 Mrd. Euro zugelegt hat dagegen der Umsatz des Versand- bzw. Onlinehandels, wodurch dessen Marktanteil in 2021 auf rund 33 Prozent stieg.
 

Nach ersten Hochrechnungen des BTE ist der gesamte Einzelhandelsumsatz mit Bekleidung sowie Haus- und Heimtextilien im letzten Jahr um rund fünf Prozent bzw. drei Milliarden Euro auf rund 64 Milliarden Euro (inkl. MwSt.) gestiegen. Zwar sanken die Umsätze fast aller stationären Vertriebsformate - nach dem bereits hohen Einbruch um fast ein Viertel in 2020 - im letzten Jahr aufgrund des langen Lockdowns erneut, die Zuwächse im Onlinehandel konnten dies aber mehr als ausgleichen. Der Umsatz des Vor-Corona-Jahres 2019 in Höhe von 67 Mrd. Euro wurde aber deutlich verfehlt.
 
Die Umsätze speziell des stationären Textilfachhandels (inkl. Haus- und Heimtextilien) sanken im vergangenen Jahr um etwa fünf Prozent auf rund 29 Milliarden Euro. Die Textil- und Bekleidungsumsätze von Warenhäusern, Lebensmitteldiscountern und anderer stationärer Geschäfte ohne textilen Schwerpunkt fielen nach BTE-Schätzungen ebenfalls um einen einstelligen Prozentsatz auf rund 14 Milliarden Euro. Um fast ein Viertel auf ca. 21 Mrd. Euro zugelegt hat dagegen der Umsatz des Versand- bzw. Onlinehandels, wodurch dessen Marktanteil in 2021 auf rund 33 Prozent stieg.
 
Für das laufende Jahr erhofft sich vor allem der stationäre Textil- und Modehandel eine Belebung der Kundennachfrage, die aktuell allerdings durch die hohen Inzidenzen und nicht zuletzt den Krieg in der Ukraine und dessen Folgen deutlich beeinträchtigt wird. Zwar hat es in den letzten Wochen immer wieder Tage mit erfreulicher Resonanz gegeben, die Umsätze und vor allem die Kundenfrequenzen liegen aber in der Regel immer noch deutlich unter Vor-Corona-Niveau. Die stationären Modegeschäfte brauchen daher weiterhin staatliche Unterstützung, die unbedingt auch unterhalb der bisherigen Schwelle von 30 Prozent Umsatzverlust bei den Überbrückungshilfen einsetzen muss.
 
Unabdingbar für das Überleben tausender Textil-, Schuh- und Modegeschäfte sind zudem Investitionen in die Innenstädte. Nach einer aktuellen BTE-Kundenbefragung aus den beiden ersten März-Wochen ist der Einkauf unverändert das meistgenannte Motiv für einen Innenstadt-Besuch. Der Modehandel wurde dabei von zwei Drittel der Befragten als Ziel angegeben. Der BTE rief daher alle Modehändler, Immobilieneigentümer und nicht zuletzt Bund, Länder und Kommunen dazu auf, gemeinsam die Attraktivität der Innenstädte zu steigern. So wünschen die Kunden in den Geschäften und Innenstädten vor allem mehr Sitzgelegenheiten, schöner gestaltete Plätze mit mehr Grün und Wasser, eine bessere Erreichbarkeit sowie mehr Aktivitäten bzw. Events. Mehr als ein Drittel der Befragten wünscht zudem die Möglichkeit für Shopping am Sonntag.

 

Weitere Informationen:
Onlinehandel Stationärer Einzelhandel
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

(c) Paul Hartmann AG
17.03.2022

BVMed: Sinkende Erstattungspreisen und steigende Herstellerkosten bei aufsaugenden Inkontinenzprodukte

Die im Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) organisierten Hersteller von Hilfsmitteln zur aufsaugenden Inkontinenzversorgung weisen auf den zunehmenden Spagat zwischen sinkenden Erstattungspauschalen und steigenden Produktionspreisen hin. „Durch die Entwicklungen der Rohstoff-, Transport- und Energiepreise steigt der Preisdruck auf die Hersteller enorm. Auf der anderen Seite sinken die Pauschalen in den Hilfsmittel-Verträgen mit den Krankenkassen weiter. Diese Schere muss endlich wieder geschlossen werden, um die Versorgung der Patient:innen mit diesen Hilfsmitteln sicherzustellen“, so BVMed-Expertin Juliane Pohl, Leiterin des Referats Ambulante Versorgung.

Die im Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) organisierten Hersteller von Hilfsmitteln zur aufsaugenden Inkontinenzversorgung weisen auf den zunehmenden Spagat zwischen sinkenden Erstattungspauschalen und steigenden Produktionspreisen hin. „Durch die Entwicklungen der Rohstoff-, Transport- und Energiepreise steigt der Preisdruck auf die Hersteller enorm. Auf der anderen Seite sinken die Pauschalen in den Hilfsmittel-Verträgen mit den Krankenkassen weiter. Diese Schere muss endlich wieder geschlossen werden, um die Versorgung der Patient:innen mit diesen Hilfsmitteln sicherzustellen“, so BVMed-Expertin Juliane Pohl, Leiterin des Referats Ambulante Versorgung.

Die Expert:innen des BVMed-Fachbereichs Inkontinenzversorgung betonen, dass verschiedene globale Entwicklungen zu starken Veränderungen an den Rohstoffmärkten sowie im Transportwesen führen, die sich ebenfalls auf die Produktion von Hilfsmitteln zur aufsaugenden Inkontinenzversorgung auswirken. Es sei dabei nicht davon auszugehen, dass sich diese Entwicklungen auf ein Vor-COVID-Niveau regulierten. Im Gegenteil: der Ukraine-Krieg sorge für eine Verschlechterung der Gesamtsituation im Energie-, Rohstoff- und Transportbereich.

Zum Hintergrund erläutert der BVMed, dass zur Produktion aufsaugender Inkontinenzprodukte als Rohstoffe hauptsächlich Zellstoff (Fluff), Superabsorbent Polymere (Superabsorber), Polyethylene (Folien) und Polyproylene (Vliesstoffe) verwendet werden. Bei Zellstoffen gab es nach dem Risi-Index im dritten Quartal 2021 eine Kostensteigerung von 40 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Bei Polyproylenen (PP Europe Index) lag die Kostensteigerung bei 60 Prozent, bei Superabsorbern bei 67 Prozent und bei Polyethylenen (LDPE EU Index) sogar bei 80 Prozent. Ursächlich hierfür sind vor allem nicht behebbare Kapazitätsprobleme. Es bestehen kaum Möglichkeiten zusätzlicher Kapazitäten für diese Rohstoffe, was zu einer unmittelbaren Verknappung und zu weiteren Preissteigerungen führt.

Die Energiepreise verzeichneten im Januar 2022 eine Steigerung von durchschnittlich 67 Prozent gegenüber dem Vorjahresniveau. Besonders prägnant ist dabei die Veränderungsrate von Erdgas: Hier ist gegenüber dem gleichen Vorjahresmonat eine Kostensteigerung von 119 Prozent zu verzeichnen. Eine maßgebliche Entspannung der Energiekosten ist laut Einschätzung von Expert:innen nicht absehbar.

Die Veränderungen im Rohstoffmarkt beeinträchtigen ebenfalls die Produktion von Primär- und Sekundärverpackungen. So sind enorme Preisanstiege zum Vorjahreszeitraum bei Sekundärrohstoffen aus Papier und Pappe (plus 73 Prozent) sowie bei Verpackungsmitteln aus Holz (plus 66 Prozent) zu verzeichnen. Wellpapier und Wellpappe erfuhren gegenüber dem Vorjahresniveau eine Preissteigerung von 42 Prozent, so die BVMed-Expert:innen.

Bedrohlich bleiben auch die Entwicklungen im Transportwesen. Weltweit besteht ein immenser Mangel an Containertransporten. Die hierdurch erhöhte Nachfrage führt zu steigenden Preisen bei den Container- und Frachtkosten. Die durch die globale Nachfrage forcierte enorme Verzögerung von Lieferungen wirkt sich ebenfalls auf das Preisgefüge aus. Auch die Überlastung zentraler Häfen in China, Nordeuropa, Singapur, Sydney und an der US-Westküste führt zu Verzögerungen und Preissteigerungen. Nach dem FBX-Index sind die weltweiten Frachtkosten im Vergleichszeitraum 2020/2021 insgesamt um 400 Prozent gestiegen. Preiserhöhungen im Transport ergeben sich außerdem aus den Entwicklungen im Bereich Energie, insbesondere Erdgas, sowie Fachpersonal.

Weitere Informationen:
Vliesstoffe Medizinprodukte BVMed
Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

07.03.2022

BTE: Schuhhandel hatte 2021 erneut schwieriges Jahr

BTE Bundesverband des Deutschen Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandels anlässlich der SHOES Düsseldorf 6. bis 8. März 2022

Das vergangene Jahr war bereits das zweite Jahr, in dem der stationäre Schuhhandel unter der Pandemie und den Corona-Maßnahmen kräftig gelitten hat. Seit dem Ausbruch der Pandemie waren die meisten Schuhgeschäfte bis heute an rund der Hälfte aller möglichen Verkaufstage zwangsgeschlossen oder Einschränkungen wie der 2G-Regel unterworfen. Dies hat kräftige Spuren bei Umsatz und Ertrag hinterlassen.

Nach ersten Schätzungen des BTE, der Ende 2021 mit dem Handelsverband Schuhe (BDSE) fusionierte, endete das vergangene Jahr im Schuhfachhandel mit einem Umsatzminus von etwa 3 Prozent. Damit liegen nun die Schuhgeschäfte im Durchschnitt rund 25 Prozent unter den Umsätzen, die sie in Vor-Corona-Zeiten erzielt hatten.

BTE Bundesverband des Deutschen Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandels anlässlich der SHOES Düsseldorf 6. bis 8. März 2022

Das vergangene Jahr war bereits das zweite Jahr, in dem der stationäre Schuhhandel unter der Pandemie und den Corona-Maßnahmen kräftig gelitten hat. Seit dem Ausbruch der Pandemie waren die meisten Schuhgeschäfte bis heute an rund der Hälfte aller möglichen Verkaufstage zwangsgeschlossen oder Einschränkungen wie der 2G-Regel unterworfen. Dies hat kräftige Spuren bei Umsatz und Ertrag hinterlassen.

Nach ersten Schätzungen des BTE, der Ende 2021 mit dem Handelsverband Schuhe (BDSE) fusionierte, endete das vergangene Jahr im Schuhfachhandel mit einem Umsatzminus von etwa 3 Prozent. Damit liegen nun die Schuhgeschäfte im Durchschnitt rund 25 Prozent unter den Umsätzen, die sie in Vor-Corona-Zeiten erzielt hatten.

Zwar wachsen die Online-Umsätze jener Schuhhäuser, die neben dem POS-Umsatz auch einen digitalen Vertriebsweg unterhalten, doch konnten die Online-Umsatzanteile den Rückgang im stationären Business nicht kompensieren. Zwei Drittel der Schuhhändler verzeichnen einen Online-Umsatzanteil von unter 10 Prozent vom Gesamtumsatz. Dabei handelt es sich um Verkäufe über Plattformen, den eigenen Webshop oder über Social Media-Verkaufsaktivitäten.

Die Online-Umsätze mit Schuhen insgesamt, inkl. jener der Online-Pure Player, stiegen in 2021 nach ersten BTE-Berechnungen um 12 bis 15 Prozent. Vor diesem Hintergrund haben sich die Marktanteile auch im vergangenen Jahr weiter zugunsten des Online-Handels verschoben. Der BTE geht davon aus, dass nach knapp 35 Prozent in 2020 der Onlineanteil mit Schuhen auf aktuell 40 Prozent gewachsen ist. Während die Corona-Maßnahmen das stationäre Business hart trafen und es förmlich ausbremsten, wirkten sie für den Online-Handel wie ein Konjunkturpaket.

Der stationäre Schuhhandel durchlief im vergangenen Jahr eine Berg- und Talfahrt. Bis einschließlich Mai mussten die Schuhgeschäfte in den meisten Bundesländern geschlossen bleiben und konnten sich nur über Click&Collect oder Click&Meet über Wasser halten. Nach dem Re-Opening zog dann in den Sommermonaten das Geschäft kräftig an, so dass über eine ausgesprochen starke Verbrauchernachfrage ein Gutteil der im Lockdown verlorenen Umsätze wieder aufgeholt werden konnte. Allerdings brach mit Einführung von 2G im November die Umsatzkurve erneut und heftig nach unten hin ab. Selbst im normalerweise stark frequentierten Weihnachtsgeschäft fehlten vielerorts 30 bis 40 Prozent der Kunden, mit entsprechenden negativen Auswirkungen auf die Verkaufserlöse.

Insgesamt verlief das letzte Jahr je nach Betriebsform und Standort sehr unterschiedlich. Entsprechend ist die Spreizung der Umsatzentwicklung sehr groß. Kleine inhabergeführte Fachgeschäfte mit traditionell starker Kundenbindung kamen meist besser durch das Jahr als so mancher größerer Filialist, der in Shopping-Zentren oder in Normalzeiten hoch frequentierten Haupteinkaufslagen der Metropolen vertreten ist. Denn die Einkaufszentren mit ihrem hohen gastronomischen Mieterbesatz waren schwach besucht und in den Highstreets fehlten oftmals die Kunden aus dem weiteren Umland sowie Touristen und Messebesucher aus dem Ausland. Kleine Standorte konnte dagegen davon profitieren, dass viele Menschen im Homeoffice arbeiteten und sie ihren Einkaufsradius deutlich einschränkten.

Bei rückläufigen stationären Umsätzen und steigenden Online-Verkäufe dürfte das Marktvolumen mit Schuhen in 2021 in etwa auf dem Niveau des Jahres 2020 geblieben sein. Damals betrug das Marktvolumen nach den Berechnungen des BTE 10,2 Milliarden Euro und lag um 1,6 Milliarden Euro bzw. 13 Prozent unter dem Vor-Corona-Niveau des Jahres 2019. Eindeutiger Corona-Verlierer ist der stationäre Schuhhandel, dem – wie bereits erwähnt – noch immer 25 Prozent seiner früheren Umsätze fehlen.

Dank staatlicher Hilfsprogramme schlugen sich diese Umsatzverluste nicht in vollem Umfang in den Bilanzen des Schuhfachhandels nieder. Über rückzahlbare KfW-Kredite und neue Bankkredite konnten sie ihre Liquidität sichern und mittels Kurzarbeit und Überbrückungshilfen die Kostenseite entlasten. Anders hätte ein größerer Teil der Unternehmen das abgelaufene Jahr auch wohl kaum überstanden.

Mit den vor einigen Tagen beschlossenen Lockerungen ist nun die Zuversicht in den Schuhgeschäften zurückgekehrt. Zwar herrscht noch immer ein gewisses Maß an Verunsicherung in der Bevölkerung, aber es ist abzusehen, dass sich diesbezüglich bald wieder Normalität im Einkaufsverhalten einstellt und bei den Menschen – wie bereits nach dem Ende des letzten Lockdowns – die Freude am Shoppen in den Schuhgeschäften zurückkehrt. Ein unbeschwerter Einkauf wird sich allerdings erst einstellen, wenn die Ukraine-Krise überwunden ist. Darauf hoffen alle.

 

Weitere Informationen:
Schuhe Schuhhandel SHOES
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

(c) BVMed / Darius Ramazani
Dr. Marc-Pierre Möll, BVMed-Geschäftsführer
25.02.2022

BVMed: „Versorgung mit Medizintechnologien muss gewährleistet bleiben“

Vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine weist der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) auf die Notwendigkeit hin, Menschen und Gesundheitssysteme in allen Teilen der Welt weiterhin und ununterbrochen mit medizinischen Produkten und Technologien zu versorgen.

„Die Hauptaufgabe der MedTech-Branche ist es, Patient:innen und Gesundheitssysteme auf der ganzen Welt moderne medizinische Lösungen zur Verfügung zu stellen. Dieser Auftrag muss auch die medizinische Versorgung in Konflikt- und Krisengebieten umfassen“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Dafür sei es wichtig, dass alle Beteiligten im Blick behalten, dass Sanktionen die sichere Lieferung und Versorgung mit medizinischen Technologien, Komponenten und Rohstoffen sowie mit Ersatzteilen für die Wartung nicht beeinträchtigen, wo immer diese benötigt werden.

Vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine weist der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) auf die Notwendigkeit hin, Menschen und Gesundheitssysteme in allen Teilen der Welt weiterhin und ununterbrochen mit medizinischen Produkten und Technologien zu versorgen.

„Die Hauptaufgabe der MedTech-Branche ist es, Patient:innen und Gesundheitssysteme auf der ganzen Welt moderne medizinische Lösungen zur Verfügung zu stellen. Dieser Auftrag muss auch die medizinische Versorgung in Konflikt- und Krisengebieten umfassen“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Dafür sei es wichtig, dass alle Beteiligten im Blick behalten, dass Sanktionen die sichere Lieferung und Versorgung mit medizinischen Technologien, Komponenten und Rohstoffen sowie mit Ersatzteilen für die Wartung nicht beeinträchtigen, wo immer diese benötigt werden.

„Wir werden weiterhin eng mit der Bundesregierung und über unseren europäischen Dachverband MedTech Europe mit den europäischen Institutionen zusammenarbeiten, um die Situation und die Auswirkungen auf die Medizintechnik-Branche zu beobachten, zu analysieren und notwendige Maßnahmen einzuleiten. Unsere Gedanken sind in diesen schwierigen Zeiten bei allen, die von dieser Krise betroffen sind“, so Möll.

Rolf Pangels
Rolf Pangels
25.02.2022

BTE: Überbrückungshilfe deckt nur 16 Prozent der Umsatzausfälle im Outfithandel

Nach Aussagen des Bundeswirtschaftsministeriums gegenüber der Fachzeitschrift „TextilWirtschaft“ hat der stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel bislang rund 2,42 Mrd. Euro an Corona-Hilfen (ohne Kurzarbeitergeld) erhalten, der weitaus überwiegende Teil davon im Rahmen der sog. Überbrückungshilfe III. „Auf den ersten Blick ist das viel, deckt aber tatsächlich nur einen Bruchteil der entstandenen Verluste“, berichtet BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.
 
So hat der gesamte stationäre Outfithandel nach Berechnungen des BTE als Folge der verordneten Geschäftsschließungen und weiterer Beschränkungen (z.B. 2G) seit März 2020 insgesamt rund 15 Mrd. Euro an Umsatz verloren. Die staatlichen Unterstützungszahlen kompensieren also nur 16 Prozent der Umsatzausfälle, 84 Prozent der Verluste tragen die Unternehmen. Pangels: „Eine von einzelnen Politikern und Wirtschaftswissenschaftlern vermutete Überkompensation der entstandenen Schäden ist daher absolut haltlos!“
 

Nach Aussagen des Bundeswirtschaftsministeriums gegenüber der Fachzeitschrift „TextilWirtschaft“ hat der stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel bislang rund 2,42 Mrd. Euro an Corona-Hilfen (ohne Kurzarbeitergeld) erhalten, der weitaus überwiegende Teil davon im Rahmen der sog. Überbrückungshilfe III. „Auf den ersten Blick ist das viel, deckt aber tatsächlich nur einen Bruchteil der entstandenen Verluste“, berichtet BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.
 
So hat der gesamte stationäre Outfithandel nach Berechnungen des BTE als Folge der verordneten Geschäftsschließungen und weiterer Beschränkungen (z.B. 2G) seit März 2020 insgesamt rund 15 Mrd. Euro an Umsatz verloren. Die staatlichen Unterstützungszahlen kompensieren also nur 16 Prozent der Umsatzausfälle, 84 Prozent der Verluste tragen die Unternehmen. Pangels: „Eine von einzelnen Politikern und Wirtschaftswissenschaftlern vermutete Überkompensation der entstandenen Schäden ist daher absolut haltlos!“
 
Ganz im Gegenteil würden die staatlichen Hilfen für den stationären Modehandel bei weitem nicht ausreichend sein. Die konkrete Ausgestaltung der Überbrückungshilfen habe dazu geführt, dass viele Kosten nicht angesetzt werden konnten. „Es ist daher kein Wunder, dass nach einer BTE-Erhebung im letzten Jahr rund die Hälfte aller Mode-, Schuh- und Lederwarenhändler in den roten Zahlen gelandet sind“, weiß Pangels. „Tausende stationäre Unternehmen haben nur überlebt, weil die Inhaber ihre Rücklagen und Altersversorgungen aufgelöst haben.“
 
Die verordneten Verkaufsbeschränkungen mit den nachfolgenden Umsatzverlusten könnten von der Politik auch keinesfalls als normales unternehmerisches Risiko bewertet werden. Schließlich gebe es auch zwei Jahre nach Beginn der Pandemie keinerlei Belege, dass es im Nonfood-Handel ein erhöhtes Infektionsrisiko gegeben hat. Die Schließung von Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäften sei also epidemiologisch sinnlos und im Vergleich z.B. zu den - trotz immer wieder bekannt gewordenen Corona-Ausbrüchen - weiterhin geöffneten Industriebetrieben absolut willkürlich gewesen. „Es ist daher nur fair und gerecht, den betroffenen Händlern ihre Verluste in angemessenem Maße zu ersetzen und sie nicht mit Almosen abzuspeisen“, fordert Pangels. So müsse z.B. unbedingt die 30-Prozent-Grenze für die Beantragung von Überbrückungshilfen gesenkt werden. „Wie würden wohl die verantwortlichen Politiker reagieren, wenn sie mit einer haltlosen Begründung zwei Jahre unbezahlt blieben und von ihrem Ersparten leben müssten?“, fragt Pangels.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

24.02.2022

IVC: Chemiefaserindustrie wird nur marginal vom Wegfall der EEG-Umlage profitieren

Die Umlage nach dem Erneuerbare Energie Gesetz (EEG-Umlage) soll zum 01. Juli 2022 entfallen. De facto ist die Streichung der EEG-Umlage um 6 Monate vorgezogen worden, sie war ohnehin für den 01. Januar 2023 geplant. Auch die bereits erfolgte Senkung um 43 % zum Jahreswechsel war durch den Preisanstieg überkompensiert worden. Ähnlich wenig Effekt könnte die vollständige Abschaffung haben, die 3,7 Cent pro Kilowattstunde Strom ausmacht.

Das am 23. Februar vorgestellte "Entlastungspaket", um den massiven Preisanstieg im Energiesektor abzufedern, richtet sich vor allem an einkommensschwache Haushalte und den Mittelstand. Was bedeutet der Baustein "Wegfall der EEG-Umlage" für energieintensive Industrien wie die Produzenten von Chemiefasern, ohne deren Vorprodukte insbesondere technische Produkte nicht herstellbar wären, wie sie beispielsweise auch essentiell für die Energiewende sind.

Die Umlage nach dem Erneuerbare Energie Gesetz (EEG-Umlage) soll zum 01. Juli 2022 entfallen. De facto ist die Streichung der EEG-Umlage um 6 Monate vorgezogen worden, sie war ohnehin für den 01. Januar 2023 geplant. Auch die bereits erfolgte Senkung um 43 % zum Jahreswechsel war durch den Preisanstieg überkompensiert worden. Ähnlich wenig Effekt könnte die vollständige Abschaffung haben, die 3,7 Cent pro Kilowattstunde Strom ausmacht.

Das am 23. Februar vorgestellte "Entlastungspaket", um den massiven Preisanstieg im Energiesektor abzufedern, richtet sich vor allem an einkommensschwache Haushalte und den Mittelstand. Was bedeutet der Baustein "Wegfall der EEG-Umlage" für energieintensive Industrien wie die Produzenten von Chemiefasern, ohne deren Vorprodukte insbesondere technische Produkte nicht herstellbar wären, wie sie beispielsweise auch essentiell für die Energiewende sind.

"Es freut uns", so der Geschäftsführer der Industrievereinigung Chemiefaser Dr. Wilhelm Rauch, "dass die Koalition jetzt auch unsere Beurteilung des Energiemarktes und des wettbewerbsverzerrenden Faktors Energiekosten erkannt hat. Dies kommunizieren wir bereits seit zehn Jahren. Leider kommt diese Einsicht spät - vermutlich zu spät. Alle unsere Unternehmen werden nur marginal von einer solchen Senkung profitieren.“

„Aktuell legen wir bei jeder Tonne Fasern, die produziert wird, Geld drauf,“ sagt der Vorsitzende des IVC-Energieausschusses, Frank Heimann, Managing Director der Advansa Manufacturing GmbH. Was das für den Industriestandort Deutschland und letztlich auch die Europäische Union bedeutet, braucht wenig Phantasie. „Wenn wir an der hohen Qualität unserer Erzeugnisse festhalten und wenn wir weiterhin höchsten Arbeitnehmer- und Verbraucherschutz leben wollen, brauchen wir faire Wettbewerbsbedingungen.“ fordert Klaus Holz, 1. IVC-Vorsitzender (General Manager Trevira GmbH). Ein Teil der Fairness bedeute global vergleichbare, also geringere Energiepreise. Die Gefahr, dass ansonsten nur noch Produkte als Importe unsere Märkte erreichten, die mit Blick auf den Klima-, Umwelt-, Verbraucher- und Arbeitnehmerschutz unter deutlich anderen Bedingungen hergestellt wurden, sei greifbar nahe.

Der Entfall der EEG-Umlage stelle nur einen Tropfen auf dem heißen Stein dar. Weitere Maßnahmen seien gefragt. Da knapp die Hälfte der Stromkosten auf vom Staat zu verantwortenden Abgaben bestehe, sollte es eine leichte Übung sein, diese zu reduzieren. Als nächste Maßnahme zur Kostensenkung böte sich beispielsweise die Streichung der Stromsteuer an. Die produzierenden Unternehmen bräuchten schnelle Entlastung.

Quelle:

Industrievereinigung Chemiefaser e.V.

17.02.2022

BTE fordert "Keine planungsrechtliche Bevorzugung von FOC"

Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig hatte am 25. Januar den Bebauungsplan für das geplante Factory- bzw. Designer-Outlet-Center (FOC/DOC) in Remscheid-Lennep für unwirksam erklärt (BVerwG 4 CN 5.20 - Urteil vom 25. Januar 2022), worauf die Stadt Remscheid und der Investor am 9. Februar das Aus für das DOC verkündet haben.
 
Das Urteil stellt nach Auffassung des BTE eine ebenso konsequente wie folgerichtige Auslegung des Planungsrechts dar, welches auf den Erhalt und die Stärkung der Innenstädte und dem dort ansässigen vielgestaltigen Einzelhandel ausgerichtet ist. In den planungsrechtlichen Diskussionen über FOC/DOC-Vorhaben könne und dürfe es dabei nicht darum gehen, diese Vertriebsform des Handels grundsätzlich zu verhindern – zumindest soweit dort antragsgemäß tatsächlich nur Altware oder retournierte Restanten des Fachhandels vermarktet werde.
 

Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig hatte am 25. Januar den Bebauungsplan für das geplante Factory- bzw. Designer-Outlet-Center (FOC/DOC) in Remscheid-Lennep für unwirksam erklärt (BVerwG 4 CN 5.20 - Urteil vom 25. Januar 2022), worauf die Stadt Remscheid und der Investor am 9. Februar das Aus für das DOC verkündet haben.
 
Das Urteil stellt nach Auffassung des BTE eine ebenso konsequente wie folgerichtige Auslegung des Planungsrechts dar, welches auf den Erhalt und die Stärkung der Innenstädte und dem dort ansässigen vielgestaltigen Einzelhandel ausgerichtet ist. In den planungsrechtlichen Diskussionen über FOC/DOC-Vorhaben könne und dürfe es dabei nicht darum gehen, diese Vertriebsform des Handels grundsätzlich zu verhindern – zumindest soweit dort antragsgemäß tatsächlich nur Altware oder retournierte Restanten des Fachhandels vermarktet werde.
 
Der BTE fordert in diesem Zusammenhang aber gleiches Recht für alle! Es dürefe keine Bevorteilung von FOC/DOC-Vorhaben auf „Wunsch“ oder Druck von Investoren geben. Dass solcher Druck aufgebaut wird, ist dem BTE sowohl bei Neuvorhaben als auch bei den aktuell zahlreichen Erweiterungsplänen für bestehende FOC/DOC bekannt. Eine „Beugung“ der rechtlichen Vorgaben zugunsten einer Neuansiedlung oder Erweiterung von FOC/DOC sei nicht akzeptabel, wenn man es mit der Förderung der Innenstädte als lebendige Handelszentren wirklich ernst meine.
 
Nach BTE-Einschätzung wird das (lokale) Urteil des Bundesverwaltungsgerichts übergeordnete Wirksamkeit entfalten. Künftig werde es sicherlich schwieriger werden, dass sich Investoren und Kommunen zur Etablierung eines FOC/DOC (vorab) absprechen, um ein geplantes Vorhaben mit einem einzigen bzw. alleinigen Bertreiber „durchzuboxen“.  

Weitere Informationen:
Fashion Outlet Center
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren
VDB Verband der Bettenfachgeschäfte

Grafik: Gesamtmasche e.V.
Seit 2019 haben sich die internationalen Frachtraten vervielfacht. Besonders betroffen ist die Route Ostasien-Nordeuropa. Auch die Laufzeiten haben sich um 50 Prozent und mehr verlängert. Über die Hälfte der deutschen Textil- und Bekleidungsimporte stammt aus Asien, alleine auf China ca. 25 Prozent.
02.02.2022

Maschenbranche kritisiert wachsende Abgabenlast

  • „Zölle auf Fracht und Rohstoffe müssen weg“

Die Preise für textile Rohstoffe und internationale Transporte sind binnen Jahresfrist extrem gestiegen. Der Gesamtverband der deutschen Maschenindustrie fordert daher Zollerleichterungen für Rohmaterial und Fracht. „Mit dem rasanten Anstieg der Beschaffungskosten wachsen die Zollkosten im selben Tempo“, sagt Silvia Jungbauer, Geschäftsführerin von Gesamtmasche. „Steigende Abgaben in schwieriger Zeit – das muss aufhören.“

Störungen in den internationalen Lieferketten haben die Frachtraten bis auf das Zehnfache ansteigen lassen. Weil in der EU die Transportkosten mit dem Einfuhrgut mitverzollt werden müssen, erhöht sich die Abgabenlast mit steigenden Frachtpreisen. Das trifft grundsätzlich alle Branchen, doch besonders hart die Textilwirtschaft. „Im Herbst war die Lage nicht mehr kalkulierbar. Wir haben unseren Dachverband und die europäischen Schwesterverbände alarmiert.“ Inzwischen machen auch der BDI und der europäische Spitzenverband BusinessEurope mobil.  

  • „Zölle auf Fracht und Rohstoffe müssen weg“

Die Preise für textile Rohstoffe und internationale Transporte sind binnen Jahresfrist extrem gestiegen. Der Gesamtverband der deutschen Maschenindustrie fordert daher Zollerleichterungen für Rohmaterial und Fracht. „Mit dem rasanten Anstieg der Beschaffungskosten wachsen die Zollkosten im selben Tempo“, sagt Silvia Jungbauer, Geschäftsführerin von Gesamtmasche. „Steigende Abgaben in schwieriger Zeit – das muss aufhören.“

Störungen in den internationalen Lieferketten haben die Frachtraten bis auf das Zehnfache ansteigen lassen. Weil in der EU die Transportkosten mit dem Einfuhrgut mitverzollt werden müssen, erhöht sich die Abgabenlast mit steigenden Frachtpreisen. Das trifft grundsätzlich alle Branchen, doch besonders hart die Textilwirtschaft. „Im Herbst war die Lage nicht mehr kalkulierbar. Wir haben unseren Dachverband und die europäischen Schwesterverbände alarmiert.“ Inzwischen machen auch der BDI und der europäische Spitzenverband BusinessEurope mobil.  

„Textil- und Bekleidungsprodukte sind ein Hochzollbereich. Die Branche zahlt daher einen überdurchschnittlichen Zollaufschlag auf die Fracht“, erklärt Silvia Jungbauer. Auf Bekleidung sind 12 Prozent Zoll fällig. Doch auch Rohstoffe und Halbwaren sind betroffen. Immerhin 4 Prozent Zoll gelten für zahlreiche Fasern. Dabei können viele Qualitäten nur im Ausland in ausreichender Menge beschafft werden. „Am besten wäre daher eine grundsätzliche Abgabenbefreiung für Rohstoffe. Für eine bezahlbare und sichere Rohstoffversorgung brauchen wir aber unbedingt wieder mehr Rohstoffquellen am Standort. Das gilt für Natur- wie Chemiefasern gleichermaßen.“

Quelle:

GESAMTMASCHE e. V.

02.02.2022

BTE-Unternehmerbefragung: Verlorenes Jahr für viele Outfithändler

2021 war für viele Mode-, Schuh- und Lederwarenhändler ein verlorenes Jahr. Gemäß der aktuellen BTE-Unternehmerumfrage haben im letzten Jahr vier von zehn Händlern ein operatives Geschäftsergebnis erzielt, dass schlechter als -1 Prozent vom Bruttoumsatz ausfiel (unter Berücksichtigung kalkulatorischer Kosten). Bei mehr als einem Viertel betrug der Verlust sogar mehr als fünf Prozent. Bei zehn Prozent der Umfrageteilnehmer war das Ergebnis halbwegs ausgeglichen (+1 bis -1 Prozent) und nur jeder Zweite konnte einen besseren Ertrag erzielen.
 
2021 war damit das zweite Jahr in Folge, in dem aufgrund der Corona-Beschränkungen große Teile des Outfithandels in den roten Zahlen landeten oder zumindest eine absolut unzureichende Rendite erzielten. Dass das Ergebnis für 2021 nicht noch schlechter ausfiel, dürfte an niedrigeren Abschriften und vor allem den staatlichen Unterstützungsleistungen liegen, für die sich die Handelsverbände immer wieder eingesetzt hatten.
 

2021 war für viele Mode-, Schuh- und Lederwarenhändler ein verlorenes Jahr. Gemäß der aktuellen BTE-Unternehmerumfrage haben im letzten Jahr vier von zehn Händlern ein operatives Geschäftsergebnis erzielt, dass schlechter als -1 Prozent vom Bruttoumsatz ausfiel (unter Berücksichtigung kalkulatorischer Kosten). Bei mehr als einem Viertel betrug der Verlust sogar mehr als fünf Prozent. Bei zehn Prozent der Umfrageteilnehmer war das Ergebnis halbwegs ausgeglichen (+1 bis -1 Prozent) und nur jeder Zweite konnte einen besseren Ertrag erzielen.
 
2021 war damit das zweite Jahr in Folge, in dem aufgrund der Corona-Beschränkungen große Teile des Outfithandels in den roten Zahlen landeten oder zumindest eine absolut unzureichende Rendite erzielten. Dass das Ergebnis für 2021 nicht noch schlechter ausfiel, dürfte an niedrigeren Abschriften und vor allem den staatlichen Unterstützungsleistungen liegen, für die sich die Handelsverbände immer wieder eingesetzt hatten.
 
Positiv ist festzuhalten, dass sich durch Lieferprobleme die Lagersituation bei Herbst/Winterware etwas entspannt hat. 36 Prozent der Teilnehmer vermeldeten per Mitte/Ende Januar unterdurchschnittliche Restbestände, bei 45 Prozent lagen sie im Durschnitt und nur bei 19 Prozent über dem normalen Level.
 
Bezüglich des Umsatzes für 2022 sind die befragten Bekleidungs-, Schuh- und Lederwarenhändler eher optimistisch. 57 Prozent gehen von einem Plus gegenüber 2021 aus, fast ein Viertel sogar zweistellig. 27 Prozent rechnen mit einem Pari, nur 15 Prozent mit einem Minus.
 
Bei der Vororder sind die Outfithändler dennoch gespalten. 29 Prozent gehen mit höheren, 39 Prozent mit gleichbleibenden und 32 Prozent mit niedrigeren Mengenplanungen in die Orderrunde für Herbst/Winter 2022. Und das, obwohl über 90 Prozent der Umfrageteilnehmer derzeit mit Verzögerungen und Ausfällen bei der Versorgung mit aktueller Ware ausgehen, fast die Hälfte davon sogar bei über 10 Prozent der Ware. Lediglich 7 Prozent sehen keinerlei Verzögerungen oder Ausfälle.
 
Etwas stärker gewichtet werden dürften dabei Nachhaltigkeits- bzw. ökologische Aspekte. Denn 80 Prozent der Umfrageteilnehmer registrieren hier eine zunehmende Sensibilität der Kunden – auch wenn es in der Gesamtbetrachtung vielfach noch Einzelfälle sind. Sechs von zehn Umfrageteilnehmer wollen diesen Trend daher beim Einkauf zumindest moderat berücksichtigen. Jeder vierte plant, hier sogar deutlich stärkere Akzente zu setzen. Fünf Prozent der Befragten monieren allerdings, dass das Angebot an entsprechender Ware noch zu gering ist.
 
Hinweis: An der Befragung nahmen über einhundert Unternehmen teil. Mehr als drei Viertel haben ihren Sortimentsschwerpunkt bei Bekleidung.

Weitere Informationen:
BTE-Umfrage Umfrage
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

01.02.2022

BVMed: Neue KFZ-Verbandkasten-Norm um medizinische Gesichtsmasken ergänzt

Das deutsche Normungsinstitut DIN hat Gesichtsmasken neu in die KFZ-Verbandkasten-Norm DIN 13164 aufgenommen. Es handelt sich dabei um zwei medizinische Gesichtsmasken. Darüber informiert der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed). Die neue Norm gilt seit dem 1. Februar 2022. Im Handel befindliche Verbandkästen nach der bisher gültigen Norm dürfen noch bis 31. Januar 2023 uneingeschränkt erworben werden, da sie qualitativ gleichwertig sind. Zudem besteht keine Austausch- oder Nachrüstpflicht für bestehende Verbandkästen, informiert der BVMed. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr bereitet nun zeitnah die Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die die Mitnahmepflicht von Verbandkästen regelt.

Die wichtigsten Neuerungen in der neuen Verbandkasten-Norm:

Das deutsche Normungsinstitut DIN hat Gesichtsmasken neu in die KFZ-Verbandkasten-Norm DIN 13164 aufgenommen. Es handelt sich dabei um zwei medizinische Gesichtsmasken. Darüber informiert der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed). Die neue Norm gilt seit dem 1. Februar 2022. Im Handel befindliche Verbandkästen nach der bisher gültigen Norm dürfen noch bis 31. Januar 2023 uneingeschränkt erworben werden, da sie qualitativ gleichwertig sind. Zudem besteht keine Austausch- oder Nachrüstpflicht für bestehende Verbandkästen, informiert der BVMed. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr bereitet nun zeitnah die Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die die Mitnahmepflicht von Verbandkästen regelt.

Die wichtigsten Neuerungen in der neuen Verbandkasten-Norm:

  • Aufnahme von Gesichtsmasken Typ I nach DIN EN 14683: Auf Initiative des Gesetzgebers sowie Anregung von verschiedenen Verbänden und Organisationen hat das für den Bereich „Erste Hilfe“ zuständige DIN-Gremium die Aufnahme von Gesichtsmasken als zusätzlichen Hygieneschutz vorgenommen.
  • Entfall eines Dreiecktuches DIN 13168 D: Der Normungsausschuss hat aufgrund der Empfehlungen der DGUV und Notfallmediziner entschieden, dass zukünftig nur noch ein Dreiecktuch im Verbandkasten enthalten sein muss.
  • Entfall des Verbandtuches DIN 13152 BR: Der Normungsausschuss hat aufgrund der Empfehlungen der DGUV und Notfallmediziner entschieden, dass zukünftig nur noch das größere Verbandtuch DIN 13152 A im Verbandkasten enthalten sein muss.
25.01.2022

BVMed unterstützt GKV-Spitzenverband bei erhöhter Pflegehilfsmittel-Vergütung

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) begrüßt die Aufhebung der Vertragspreisdeckelung für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel durch den GKV-Spitzenverband (GKV-SV). Darüber hinaus spricht sich der GKV-SV – wie zuvor der BVMed – für die dauerhafte Erhöhung der Pflegehilfsmittel-Pauschale auf 60 Euro aus. Die zu Beginn der Corona-Pandemie eingeführte Erhöhung der maximalen Monatsvergütung für Pflegehilfsmittel war Ende Dezember 2021 ausgelaufen. „Die Erhöhung der Pflegehilfsmittel-Vergütung von 40 auf 60 Euro ist aufgrund anhaltend erhöhter Produkt- und Herstellungspreise und des erhöhten Hygienebedarfs der zu versorgenden vulnerablen Gruppen erforderlich“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) begrüßt die Aufhebung der Vertragspreisdeckelung für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel durch den GKV-Spitzenverband (GKV-SV). Darüber hinaus spricht sich der GKV-SV – wie zuvor der BVMed – für die dauerhafte Erhöhung der Pflegehilfsmittel-Pauschale auf 60 Euro aus. Die zu Beginn der Corona-Pandemie eingeführte Erhöhung der maximalen Monatsvergütung für Pflegehilfsmittel war Ende Dezember 2021 ausgelaufen. „Die Erhöhung der Pflegehilfsmittel-Vergütung von 40 auf 60 Euro ist aufgrund anhaltend erhöhter Produkt- und Herstellungspreise und des erhöhten Hygienebedarfs der zu versorgenden vulnerablen Gruppen erforderlich“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

In den neuen „Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2“ vom 13. Januar 2022 hebt der GKV-SV die Vertragspreisdeckelung für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel rückwirkend ab dem 1. Januar und zunächst bis 31. März 2022 auf. In einem Schreiben des Spitzenverbandes von Ende 2021 heißt es zudem, dass sich für eine Verlängerung der erhöhten Pflegehilfsmittel-Pauschale „im Interesse der Versicherten“ ausgesprochen wurde. Der BVMed unterstützt dieses Anliegen. Nach Ansicht des deutschen Medizintechnik-Verbands sollte die Regelung gesetzlich angegangen werden – beispielsweise in der bevorstehenden Pflegereform.

Bei zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln handelt es sich beispielsweise um Desinfektionsmittel, Schutzhandschuhe, Schutzausrüstung und weitere Hygieneartikel, die im Rahmen des Schutzes vor Infektionsgefahren benötigt werden – besonders für die vulnerablen Gruppen der Pflegebedürftigen sowie zum Schutz des Pflegepersonals und der pflegenden Angehörigen. Der Bedarf nach solchen Pflegehilfsmitteln sei bei gleichzeitig anhaltenden Preissteigerungen nach wie vor erhöht, argumentiert der BVMed. Es sei zudem davon auszugehen, dass das durch die Pandemie gesteigerte Hygienebewusstsein dauerhaft erhöht bleibe.

Weitere Informationen finden Sie hier.

21.01.2022

BVMed: Diskussion der EU-Produkthaftungs-Richtlinie und KI-Haftung

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat sich im Anhörungsverfahren der EU-Kommission zu einer möglichen Revision der Produkthaftungs-Richtlinie (ProdHaftRL) und zur Haftung bei künstlicher Intelligenz (KI) dafür ausgesprochen, die im Produkthaftungsrecht bestehende und sorgfältig austarierte Risikoverteilung zwischen Produktnutzer und Hersteller beizubehalten. „Der bisherige Rechtsrahmen ist bewusst technologieoffen gestaltet. Er hat sich bewährt und funktioniert gut. Auch die Änderungen, die das digitale Zeitalter mit sich bringen, führen nicht zu einer Erforderlichkeit der Revision“, heißt es in der BVMed-Stellungnahme zur Konsultation der EU-Kommission „Zivilrechtliche Haftung – Anpassung der Haftungsvorschriften an das digitale Zeitalter und die künstliche Intelligenz“. Ein Eingriff in dieses System könnte zu zusätzlichen Kosten, insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen, führen, wodurch dringend benötigte Investitionen aufgeschoben werden könnten.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat sich im Anhörungsverfahren der EU-Kommission zu einer möglichen Revision der Produkthaftungs-Richtlinie (ProdHaftRL) und zur Haftung bei künstlicher Intelligenz (KI) dafür ausgesprochen, die im Produkthaftungsrecht bestehende und sorgfältig austarierte Risikoverteilung zwischen Produktnutzer und Hersteller beizubehalten. „Der bisherige Rechtsrahmen ist bewusst technologieoffen gestaltet. Er hat sich bewährt und funktioniert gut. Auch die Änderungen, die das digitale Zeitalter mit sich bringen, führen nicht zu einer Erforderlichkeit der Revision“, heißt es in der BVMed-Stellungnahme zur Konsultation der EU-Kommission „Zivilrechtliche Haftung – Anpassung der Haftungsvorschriften an das digitale Zeitalter und die künstliche Intelligenz“. Ein Eingriff in dieses System könnte zu zusätzlichen Kosten, insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen, führen, wodurch dringend benötigte Investitionen aufgeschoben werden könnten.

Der BVMed hält eine Verschärfung der Haftungsregelungen generell für nicht geeignet, um Vertrauen in KI Systeme zu erhöhen. Vertrauen kann nur dann erzeugt werden, wenn Schäden durch KI-Systeme vermieden werden und Medizinprodukte sicher sind. „Dies wird durch klare und umsetzbare Vorgaben zur Zertifizierung von KI-Software in der Medizintechnik erreicht“, so BVMed-Rechtsexpertin Dr. Katja Marx.

Das BVMed-Positionspapier finden Sie hier.

Martina Bandte © Gesamtmasche
19.01.2022

Gesamtmasche: „Mittelstand im Wettbewerb künstlich schlechter gestellt“

  • Skepsis trotz guter Auftragslage
  • Hersteller kämpfen mit Überregulierung und anhaltend hohen Beschaffungspreisen

Zum Jahresauftakt sorgt eine gute Auftragslage bei den deutschen Maschenherstellern für stabile Geschäfte. Doch die Ruhe trügt: „Optimistisch ist die Branche nicht“, betont Martina Bandte, Präsidentin des Gesamtverbands der deutschen Maschenindustrie. „Die Lage im stationären Modeeinzelhandel ist katastrophal, und praktisch alle Hersteller haben mit einem immensen Kostenschub zu kämpfen.“ Die Folgen der Corona-Krise, überschießende Beschaffungspreise, Rohstoffknappheit und Chaos bei der Fracht belasten die Branche enorm. „Doch statt uns in dieser angespannten Lage zu entlasten, bürdet uns die Politik ständig weitere Regulierungen auf“, kritisiert die Familienunternehmerin.

  • Skepsis trotz guter Auftragslage
  • Hersteller kämpfen mit Überregulierung und anhaltend hohen Beschaffungspreisen

Zum Jahresauftakt sorgt eine gute Auftragslage bei den deutschen Maschenherstellern für stabile Geschäfte. Doch die Ruhe trügt: „Optimistisch ist die Branche nicht“, betont Martina Bandte, Präsidentin des Gesamtverbands der deutschen Maschenindustrie. „Die Lage im stationären Modeeinzelhandel ist katastrophal, und praktisch alle Hersteller haben mit einem immensen Kostenschub zu kämpfen.“ Die Folgen der Corona-Krise, überschießende Beschaffungspreise, Rohstoffknappheit und Chaos bei der Fracht belasten die Branche enorm. „Doch statt uns in dieser angespannten Lage zu entlasten, bürdet uns die Politik ständig weitere Regulierungen auf“, kritisiert die Familienunternehmerin.

Angesichts der positiven Umsatzentwicklung im Inland und steigender Auftragseingänge bewegt sich der Geschäftsklimaindex der Maschenindustrie zum 1. Quartal 2022 mit 17,96 im deutlich positiven Bereich (Indexwert zum 4. Quartal 2021: 14,54). Allerdings klagen viele Hersteller über rückläufige Erträge. Über ein Viertel beklagt, dass die zu erzielenden Preise nicht mehr auskömmlich sind. Verbandspräsidentin Martina Bandte: „Im Handel und bei großen industriellen Abnehmern lassen sich die Kostensteigerungen nur schwer weitergeben. Die Endverbraucher sind bei Textilwaren eher noch sparsamer geworden als vor der Corona-Pandemie.“

Auch die Verschiebungen der internationalen Kräfteverhältnisse machten der Branche Sorgen. Die abnehmende Bedeutung Europas im globalen Wirtschaftskontext erschwere und verteuere vor allem für kleine und mittlere Unternehmen die Beschaffung. „Statt Unternehmen mit geeigneten Strategien zu unterstützen, stellt die Politik vor allem den Mittelstand im Wettbewerb künstlich schlechter. Paradebeispiele sind das neue Lieferkettengesetz und eine ideologisierte Energiepolitik. Teuer, wirkungslos, wohlstandsmindernd – das ist das Etikett, das man getrost auf verschiedene aktuelle Politiken kleben kann.“

BVMed und VKD veröffentlichen aktualisierte Musterverträge (c) BVMed | VKD/Lopata
18.01.2022

BVMed und VKD veröffentlichen aktualisierte Musterverträge

Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) und der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) haben die aktualisierten „Musterverträge zu ausgewählten Kooperationsformen zwischen Medizinprodukteunternehmen sowie medizinischen Einrichtungen und deren Mitarbeitern“ veröffentlicht. Die 26-seitige Broschüre enthält neben einer detaillierten Beschreibung von Grundsätzen der Zusammenarbeit zahlreiche Muster-Vertragstexte zur rechtlichen Ausgestaltung einzelner Kooperationsformen zwischen Industrie und Krankenhäusern.

Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) und der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) haben die aktualisierten „Musterverträge zu ausgewählten Kooperationsformen zwischen Medizinprodukteunternehmen sowie medizinischen Einrichtungen und deren Mitarbeitern“ veröffentlicht. Die 26-seitige Broschüre enthält neben einer detaillierten Beschreibung von Grundsätzen der Zusammenarbeit zahlreiche Muster-Vertragstexte zur rechtlichen Ausgestaltung einzelner Kooperationsformen zwischen Industrie und Krankenhäusern.

„Die Zusammenarbeit zwischen Medizinprodukteunternehmen und Ärzt:innen sowie medizinischen Einrichtungen und deren Mitarbeiter:innen ist notwendig für die Weiterentwicklung innovativer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten, ist wichtig für eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung und ist politisch erwünscht“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll und VKD-Präsident Dr. Josef Düllings. Doch die Zusammenarbeit braucht neben den geltenden gesetzlichen Regeln „konkrete Empfehlungen und Handlungsvorgaben für eine praxistaugliche Umsetzung“. Die gemeinsamen Musterverträge von VKD und BVMed bieten eine bewährte Grundlage für die rechtmäßige Zusammenarbeit im Gesundheitsmarkt.

Die Musterverträge, die 2006 erstmals mit dem VKD vereinbart wurden, können unter www.bvmed.de/mustervertraege heruntergeladen werden.

STFI lädt ein zum Bautextilien-Symposium mit den Schwerpunkten Ressourcenscho-nung und Nachhaltigkeit (online) (c) STFI
bautex

STFI lädt zum Bautextilien-Symposium ein

  • Textiler Dauerlauf oder wie Geokunststoffe durch eine hohe Nutzungsdauer nachhaltig werden
  • STFI lädt ein zum Bautextilien-Symposium mit den Schwerpunkten Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit (online)

Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit – Verzicht oder Wachstumschance? Diese Frage begegnet uns immer häufiger, auch beim Thema Bauen mit Textil. Auswirkungen und Konsequenzen einer Entscheidung für mehr Nachhaltigkeit müssen wir dabei jedoch immer hinterfragen. Denken wir beispielsweise an die zweifelsfrei notwendige Infrastruktur, auf die eine moderne, industriell geprägte Gesellschaft angewiesen ist, müssen hier andere Lösungen als bloßer Verzicht gefunden werden.

Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit durch Geokunststoffe - Unter diesem Leitthema lädt das Sächsische Textilforschungsinstitut e.V. zusammen mit seinen Mitveranstaltern ein zum 15. Symposium „BAUTEX – Bauen mit Textilien“ am 26. und 27. Januar 2022.

  • Textiler Dauerlauf oder wie Geokunststoffe durch eine hohe Nutzungsdauer nachhaltig werden
  • STFI lädt ein zum Bautextilien-Symposium mit den Schwerpunkten Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit (online)

Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit – Verzicht oder Wachstumschance? Diese Frage begegnet uns immer häufiger, auch beim Thema Bauen mit Textil. Auswirkungen und Konsequenzen einer Entscheidung für mehr Nachhaltigkeit müssen wir dabei jedoch immer hinterfragen. Denken wir beispielsweise an die zweifelsfrei notwendige Infrastruktur, auf die eine moderne, industriell geprägte Gesellschaft angewiesen ist, müssen hier andere Lösungen als bloßer Verzicht gefunden werden.

Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit durch Geokunststoffe - Unter diesem Leitthema lädt das Sächsische Textilforschungsinstitut e.V. zusammen mit seinen Mitveranstaltern ein zum 15. Symposium „BAUTEX – Bauen mit Textilien“ am 26. und 27. Januar 2022.

Marian Hierhammer, Leiter der Prüfstelle am STFI, sagt dazu: „Geokunststoffe, die unsichtbaren Arbeiter im Untergrund, haben sich über die letzten Jahrzehnte zu einem bedeutenden Element bei innovativen Bauweisen im Erd- und Grundbau entwickelt. Dies ist nicht nur in den vielen Funktionen wie z. B. Filtern, Bewehren, Trennen, Dichten begründet, die sie bei den unterschiedlichsten Anwendungen übernehmen. Positive Praxiserfahrungen beim Einsatz von Geokunststoffen, ihre stetige Weiterentwicklung und ‚Ausstattung‘ mit neuen Funktionen tragen ebenso dazu bei. Mit dem Nachweis einer hohen Dauerhaftigkeit und damit verbundenen längeren Nutzungsdauer bieten die Geokunststoffe im Grunde ein perfektes Beispiel für Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit.“

Das Symposium richtet sich an Akteure aus Industrie, Forschung und Bildung, aber auch an Vertreter aus Verwaltung und regelsetzenden Bereichen. Die BAUTEX wird – anders als zunächst geplant – als Onlineveranstaltung durchgeführt.

Quelle:

Sächsisches Textilforschungsinstitut e.V. (STFI)

12.01.2022

BTE begrüßt BGH-Urteil zur Mietminderung

Der BTE begrüßt das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12.01.2022, dass im Fall einer Geschäftsschließung, die aufgrund einer hoheitlichen Maßnahme zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erfolgt, grundsätzlich ein Anspruch des Mieters von gewerblich genutzten Räumen auf Anpassung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 1 BGB in Betracht kommt.

BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels: „Es ist nur fair, dass die Kosten und Nachteile einer erzwungenen Schließung auf Mieter und Vermieter verteilt werden. Von dem Urteil können tausende Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte profitieren, die vor allem in den Innenstädten oft hohe Mieten zahlen und sich längst nicht immer mit ihren Vermietern über eine Mietminderung während des Lockdowns einigen konnten.“

Der BTE begrüßt das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12.01.2022, dass im Fall einer Geschäftsschließung, die aufgrund einer hoheitlichen Maßnahme zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erfolgt, grundsätzlich ein Anspruch des Mieters von gewerblich genutzten Räumen auf Anpassung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 1 BGB in Betracht kommt.

BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels: „Es ist nur fair, dass die Kosten und Nachteile einer erzwungenen Schließung auf Mieter und Vermieter verteilt werden. Von dem Urteil können tausende Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte profitieren, die vor allem in den Innenstädten oft hohe Mieten zahlen und sich längst nicht immer mit ihren Vermietern über eine Mietminderung während des Lockdowns einigen konnten.“

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren