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23.04.2024

Südwesttextil: Wirtschaftswachstum durch Anpassung des Arbeitszeitgesetzes

Der Arbeitgeberverband fordert neben der Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes auch eine Erleichterung der Anschlussbeschäftigung von rentenberechtigten Mitarbeitenden.

Anlässlich der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags zum Antrag der Union zur Flexibilisierung der Arbeitszeit, bekräftigt der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil seine Forderungen nach Anpassungen des Arbeitszeitgesetzes. Dies beinhaltet neben der Einführung einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit analog zur europäischen Regelung auch die Einführung einer Geringwertigkeitsklausel für kurze Arbeitseinsätze sowie die Möglichkeit einer Kürzung der Ruhezeit auf neun Stunden basierend auf Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen.

Der Arbeitgeberverband fordert neben der Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes auch eine Erleichterung der Anschlussbeschäftigung von rentenberechtigten Mitarbeitenden.

Anlässlich der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags zum Antrag der Union zur Flexibilisierung der Arbeitszeit, bekräftigt der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil seine Forderungen nach Anpassungen des Arbeitszeitgesetzes. Dies beinhaltet neben der Einführung einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit analog zur europäischen Regelung auch die Einführung einer Geringwertigkeitsklausel für kurze Arbeitseinsätze sowie die Möglichkeit einer Kürzung der Ruhezeit auf neun Stunden basierend auf Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen.

Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner: „Wir sehen insgesamt den Bedarf, mehr Flexibilität für Unternehmen und ihre Beschäftigten zu schaffen, damit wir in Zeiten des Fachkräftemangels möglichst viel Know-how und Produktivität in unseren Betrieben ermöglichen. Neben der längst überfälligen Anpassung des Arbeitszeitgesetzes auf die europäische Regelung für die höhere Teilhabe von Menschen mit Verantwortung für ihre Familie, sehen wir auch Änderungsbedarf bei der Beschäftigung von Mitarbeitenden mit Rentenbezug.“

Hier sehen aktuell weder das Teilzeit- und Befristungsgesetz noch das Sozialgesetzbuch VI Regelungen vor, die eine befristete Weiterbeschäftigung eines rentenberechtigten Mitarbeitenden flexibel und unproblematisch ermöglichen. Zur Erleichterung einer Anschlussbeschäftigung von rentenberechtigten Mitarbeitenden, schlägt Südwesttextil daher verschiedene Lösungsansätze vor: die Erweiterung der Sachgründe oder die Aufhebung des Vorbeschäftigungsverbots im Teilzeit- und Befristungsgesetz.

Zusammenfassend ergänzt Edina Brenner: „Um das Wirtschaftswachstum des Landes anzukurbeln, brauchen wir neben mehr Flexibilität zur Mobilisierung von Fach- und Arbeitskräften auch mehr Anreize für Arbeit. Vor diesem Hintergrund ist auch der Vorschlag der FDP für Steuervorteile für Überstunden zu diskutieren.“

Weitere Informationen:
Südwesttextil Arbeitszeitgesetz
Quelle:

Südwesttextil

24.04.2023

Südwesttextil kritisiert Referentenentwurf zum Arbeitszeitgesetz als rückschrittlich

Der Koalitionsvertrag sieht Flexibilisierungen der Höchstarbeits- und Ruhezeiten vor - der neue Referentenentwurf zum ArbeitsZG, vorgelegt vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, genau das Gegenteil: neue, bürokratielastige Regulierungen, darunter eine Pflicht zur elektronischen und taggenauen Aufzeichnung der Arbeitszeiten, nicht nur im Fall von vereinbarter Vertrauensarbeitszeit, sondern auch im Rahmen des mobilen Arbeitens. Dies ist weder von der europäischen Arbeitszeit- oder Arbeitsschutzrichtlinie vorgesehen, noch entspricht es der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.

Der Koalitionsvertrag sieht Flexibilisierungen der Höchstarbeits- und Ruhezeiten vor - der neue Referentenentwurf zum ArbeitsZG, vorgelegt vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, genau das Gegenteil: neue, bürokratielastige Regulierungen, darunter eine Pflicht zur elektronischen und taggenauen Aufzeichnung der Arbeitszeiten, nicht nur im Fall von vereinbarter Vertrauensarbeitszeit, sondern auch im Rahmen des mobilen Arbeitens. Dies ist weder von der europäischen Arbeitszeit- oder Arbeitsschutzrichtlinie vorgesehen, noch entspricht es der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.

Der Verband erwartet von der Bundesregierung eine moderne und zeitgemäße Arbeitszeitpolitik. Edina Brenner, Hauptgeschäftsführerin von Südwesttextil, kommentiert: „Statt neuer Bürokratieauflagen, sollte die Bundesregierung lieber ein Zeichen setzen und die starren Regelungen zur täglichen Höchstarbeitszeit und der ununterbrochenen Ruhezeit flexibilisieren. Eine pauschale Verpflichtung zur Aufzeichnung der gesamten Arbeitszeit widerspricht den Modernisierungsgedanken und geht unnötig weit über die europäischen Vorgaben hinaus. Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer brauchen sind gesetzliche Spielräume, um bestehende und funktionierende Arbeitszeitmodelle weiterzuentwickeln.“

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.

Foto Pixabay
08.12.2022

Südwesttextil hält Vertrauensarbeitszeit mit Pflicht zur Arbeitszeiterfassung vereinbar

Auf die Begründung des Bundesarbeitsgerichts zum Zeiterfassungsurteil reagiert der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil mit Vorschlägen für die Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes.

Nach den nun vorliegenden Gründen zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Zeiterfassung sind Arbeitgeber verpflichtet, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit der Mitarbeitenden zu erfassen. Dem Betriebsrat steht aber kein Initiativrecht zur Einführung eines elektronischen Systems zu, mit dem die tägliche Arbeitszeit solcher Mitarbeitenden erfasst werden soll.

Die Arbeitszeiterfassung muss sich aber nicht auf Mitarbeitende erstrecken, für die das Arbeitszeitgesetz nicht gilt, insbesondere leitende Angestellte. Dass die Vertrauensarbeitszeit unter Beachtung der Grundsätze der Entscheidung nach wie vor möglich bleibt, begrüßt Südwesttextil als Arbeitgeberverband der Textil- und Bekleidungsindustrie.

Auf die Begründung des Bundesarbeitsgerichts zum Zeiterfassungsurteil reagiert der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil mit Vorschlägen für die Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes.

Nach den nun vorliegenden Gründen zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Zeiterfassung sind Arbeitgeber verpflichtet, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit der Mitarbeitenden zu erfassen. Dem Betriebsrat steht aber kein Initiativrecht zur Einführung eines elektronischen Systems zu, mit dem die tägliche Arbeitszeit solcher Mitarbeitenden erfasst werden soll.

Die Arbeitszeiterfassung muss sich aber nicht auf Mitarbeitende erstrecken, für die das Arbeitszeitgesetz nicht gilt, insbesondere leitende Angestellte. Dass die Vertrauensarbeitszeit unter Beachtung der Grundsätze der Entscheidung nach wie vor möglich bleibt, begrüßt Südwesttextil als Arbeitgeberverband der Textil- und Bekleidungsindustrie.

Grundsätzlich positiv bewertet der Verband den vorhandenen Spielraum in der Ausgestaltung des Systems. Nichtsdestotrotz bedeute die Arbeitszeiterfassung für Arbeitgeber einen erheblichen Bürokratie-Mehraufwand. Dass die Verpflichtung ab sofort, ohne Übergangsfrist gelte, hält der Verband insbesondere mit Blick auf kleine und mittelständische Unternehmen ohne große Personalabteilungen für problematisch.

Angesichts der Ankündigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Vorschläge für die Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung zu machen, plädiert Südwesttextil für eine Umstellung der täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Flexible Arbeitszeitmodelle sind ein wesentlicher Baustein, um in einer globalisierten Welt mit volatilen Märkten und der damit verbundenen just-in-time-Produktion wettbewerbsfähig zu bleiben, aber auch um eine angemessene Work-Life-Balance zu ermöglichen, damit insbesondere Eltern oder pflegende Angehörige ihren Alltag bewältigen können.

Mit einer Reform hat der Gesetzgeber aus Perspektive des Verbands nun die Chance das überholte und praxisferne Recht an die Realität unserer heutigen, digitalen Arbeitswelt anzupassen. Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner: „Sicherheit und Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden stehen bei unseren Mitgliedsunternehmen an erster Stelle. Durch die Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung dürfen aber bestehende und sehr gut funktionierende Systeme nicht komplizierter oder gar verhindert werden.“

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.