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23.04.2024

Südwesttextil: Wirtschaftswachstum durch Anpassung des Arbeitszeitgesetzes

Der Arbeitgeberverband fordert neben der Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes auch eine Erleichterung der Anschlussbeschäftigung von rentenberechtigten Mitarbeitenden.

Anlässlich der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags zum Antrag der Union zur Flexibilisierung der Arbeitszeit, bekräftigt der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil seine Forderungen nach Anpassungen des Arbeitszeitgesetzes. Dies beinhaltet neben der Einführung einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit analog zur europäischen Regelung auch die Einführung einer Geringwertigkeitsklausel für kurze Arbeitseinsätze sowie die Möglichkeit einer Kürzung der Ruhezeit auf neun Stunden basierend auf Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen.

Der Arbeitgeberverband fordert neben der Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes auch eine Erleichterung der Anschlussbeschäftigung von rentenberechtigten Mitarbeitenden.

Anlässlich der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags zum Antrag der Union zur Flexibilisierung der Arbeitszeit, bekräftigt der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil seine Forderungen nach Anpassungen des Arbeitszeitgesetzes. Dies beinhaltet neben der Einführung einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit analog zur europäischen Regelung auch die Einführung einer Geringwertigkeitsklausel für kurze Arbeitseinsätze sowie die Möglichkeit einer Kürzung der Ruhezeit auf neun Stunden basierend auf Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen.

Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner: „Wir sehen insgesamt den Bedarf, mehr Flexibilität für Unternehmen und ihre Beschäftigten zu schaffen, damit wir in Zeiten des Fachkräftemangels möglichst viel Know-how und Produktivität in unseren Betrieben ermöglichen. Neben der längst überfälligen Anpassung des Arbeitszeitgesetzes auf die europäische Regelung für die höhere Teilhabe von Menschen mit Verantwortung für ihre Familie, sehen wir auch Änderungsbedarf bei der Beschäftigung von Mitarbeitenden mit Rentenbezug.“

Hier sehen aktuell weder das Teilzeit- und Befristungsgesetz noch das Sozialgesetzbuch VI Regelungen vor, die eine befristete Weiterbeschäftigung eines rentenberechtigten Mitarbeitenden flexibel und unproblematisch ermöglichen. Zur Erleichterung einer Anschlussbeschäftigung von rentenberechtigten Mitarbeitenden, schlägt Südwesttextil daher verschiedene Lösungsansätze vor: die Erweiterung der Sachgründe oder die Aufhebung des Vorbeschäftigungsverbots im Teilzeit- und Befristungsgesetz.

Zusammenfassend ergänzt Edina Brenner: „Um das Wirtschaftswachstum des Landes anzukurbeln, brauchen wir neben mehr Flexibilität zur Mobilisierung von Fach- und Arbeitskräften auch mehr Anreize für Arbeit. Vor diesem Hintergrund ist auch der Vorschlag der FDP für Steuervorteile für Überstunden zu diskutieren.“

Weitere Informationen:
Südwesttextil Arbeitszeitgesetz
Quelle:

Südwesttextil