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26.07.2024

Positionspapier vom VDMA: Textilmaschinenbau für nachhaltige Textilwirtschaft

In einem veröffentlichten Positionspapier äußern sich die im VDMA Fachverband Textilmaschinen organisierten Unternehmen zu den ambitionierten Vorgaben der EU und deren nationaler Umsetzung zur nachhaltigen und zirkulären Ausrichtung der Textil- und Bekleidungsindustrie.

Die Herstellung von Textilien benötigt eine Vielzahl von Ressourcen, wie zum Beispiel Wasser, Energie und Chemikalien. „Die im VDMA Fachverband Textilmaschinen zusammengeschlossenen Unternehmen unterstützen mit ihren Produkten Kunden weltweit, um bereits bei der Textilproduktion große Potentiale zu nutzen und dadurch  CO2 zu reduzieren“, erklärte Verena Thies, stellvertretende Vorsitzende des VDMA Fachverbands Textilmaschinen.

In einem veröffentlichten Positionspapier äußern sich die im VDMA Fachverband Textilmaschinen organisierten Unternehmen zu den ambitionierten Vorgaben der EU und deren nationaler Umsetzung zur nachhaltigen und zirkulären Ausrichtung der Textil- und Bekleidungsindustrie.

Die Herstellung von Textilien benötigt eine Vielzahl von Ressourcen, wie zum Beispiel Wasser, Energie und Chemikalien. „Die im VDMA Fachverband Textilmaschinen zusammengeschlossenen Unternehmen unterstützen mit ihren Produkten Kunden weltweit, um bereits bei der Textilproduktion große Potentiale zu nutzen und dadurch  CO2 zu reduzieren“, erklärte Verena Thies, stellvertretende Vorsitzende des VDMA Fachverbands Textilmaschinen.

Das Positionspapier betont die Bedeutung effizienter Verfahren, von Kreislaufwirtschaft und verbindlichen Regeln für alle Marktteilnehmer. Zudem fasst das Positionspapier den Stand der Recyclingverfahren Textil-zu-Textil sowie Rahmenbedingungen für die Wiederverarbeitung der Rezyklate zusammen. Die Unternehmen aus dem VDMA Fachverband Textilmaschinen entwickeln hierzu Prozesse und Technologien und bereiten die technischen Voraussetzungen für eine effiziente Weiter- und Wiederverwendung textiler Rohstoffe vor, seien es Natur- oder Chemiefasern.

Der Vorstand des VDMA Fachverbands Textilmaschinen betont zudem, dass die neuen Rahmenbedingungen der EU zur Kreislaufwirtschaft und deren nationale
Umsetzung mit realistischen Zielvorgaben, messbaren Wirkungen und möglichst wenig Bürokratie gestaltet werden müssen. Ferner braucht es eine Marktüberwachung, die gleiche Wettbewerbsvoraussetzungen (Level-Playing-Field) für alle Marktteilnehmer gewährleistet.

Stellvertretend für die Branche fordert der Fachverband Textilmaschinen eine Stärkung der Standorte Deutschland und EU für den Textilmaschinenbau als positives Umfeld für Innovationen und Wettbewerbsfähigkeit, um die Nachhaltigkeit der Textilindustrie maßgeblich voranzubringen: Der Fachverband Textilmaschinen unterstreicht nachdrücklich den Bedarf für ein breites Angebot von günstiger grüner Energie, die für die Implementierung und den nachhaltigen Einsatz von Recyclinglösungen unabdingbar für die produzierende Wirtschaft ist. Ebenso sieht der Verband die positive Gestaltung der Standortbedingungen (Fach-/Arbeitskräftepotenziale, Bürokratieabbau, kürzere Genehmigungsfristen, Investitionssicherheit und Planbarkeit sowie Reduzierung der Steuerlast) als entscheidenden Faktor für die Unterstützung nachhaltigen Wirtschaftens in der wettbewerbsintensiven Textil- und Bekleidungsbranche.

 

Quelle:

VDMA e. V.

24.06.2024

Südwesttextil begrüßt Erleichterung im Nachweisgesetz

Südwesttextil begrüßt den Ersatz der Schriftform durch die Textform im Nachweisgesetz, sieht aber deutlichen Bedarf für weitere Bürokratieentlastung.

Vor zwei Jahren wurde das Nachweisgesetz durch die Pflicht zur schriftlichen Niederlegung der wesentlichen Arbeitsbedingungen verschärft – für die erhoffte Digitalisierung im Personalwesen ein wesentlicher Rückschritt. Als Teil des Bürokratieentlastungsgesetz BEG IV wurde nunmehr eine Änderung des Nachweisgesetzes angestrebt. Die vom Bundeskabinett in dieser Woche beschlossene Formulierungshilfe sieht einen Änderungsantrag vor, der der Forderung von Südwesttextil entspricht, die Schriftform durch die Textform im Nachweisgesetz zu ersetzen.

Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner: „Wir begrüßen den Abbau der überflüssigen Bürokratie im Nachweisgesetz. Dass Arbeitsverträge digital vereinbart werden können, ist für Unternehmen, bei denen die digitale Personalakte selbstverständlich ist, ein erster wichtiger Schritt. Für eine echte Entlastung der Unternehmen brauchen wir aber deutlich mehr Schritte in Sachen Bürokratieabbau.”

Südwesttextil begrüßt den Ersatz der Schriftform durch die Textform im Nachweisgesetz, sieht aber deutlichen Bedarf für weitere Bürokratieentlastung.

Vor zwei Jahren wurde das Nachweisgesetz durch die Pflicht zur schriftlichen Niederlegung der wesentlichen Arbeitsbedingungen verschärft – für die erhoffte Digitalisierung im Personalwesen ein wesentlicher Rückschritt. Als Teil des Bürokratieentlastungsgesetz BEG IV wurde nunmehr eine Änderung des Nachweisgesetzes angestrebt. Die vom Bundeskabinett in dieser Woche beschlossene Formulierungshilfe sieht einen Änderungsantrag vor, der der Forderung von Südwesttextil entspricht, die Schriftform durch die Textform im Nachweisgesetz zu ersetzen.

Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner: „Wir begrüßen den Abbau der überflüssigen Bürokratie im Nachweisgesetz. Dass Arbeitsverträge digital vereinbart werden können, ist für Unternehmen, bei denen die digitale Personalakte selbstverständlich ist, ein erster wichtiger Schritt. Für eine echte Entlastung der Unternehmen brauchen wir aber deutlich mehr Schritte in Sachen Bürokratieabbau.”

Bei den Initiativen der Bundesregierung zur Entbürokratisierung sieht der Verband der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie insgesamt noch deutlich Luft nach oben. Auch die Ergänzung des Nachweisgesetzes ist erst auf großen Druck der Wirtschaft erfolgt. Südwesttextil hat im Dezember 2023 ein Positionspapier dazu veröffentlicht.

Quelle:

Südwesttextil – Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

29.05.2024

BVMed begrüßt Scholz/Macron-Initiative

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat die Initiative von Bundeskanzler Olaf Scholz und Präsident Emmanuel Macron begrüßt, den EU-Haushalt neu auszurichten und „mehr für die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Industrie“ zu tun. Dafür soll Bürokratie ab- und Schlüsseltechnologien ausgebaut werden. „Die MedTech-Branche ist in Europa eine Schlüsseltechnologie der Zukunft, die auch noch entscheidend für die Gesundheit und Lebensqualität der Menschen ist. Wir können gerade hier die Chancen noch besser nutzen, bessere Anreize für Innovationen setzen und unnötige Bürokratie abbauen. Wir müssen mit einem ‚Industrial Deal‘ einen besseren Interessensausgleich mit wirtschaftspolitischen Belangen erreichen und Europa wieder wettbewerbsfähiger machen“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat die Initiative von Bundeskanzler Olaf Scholz und Präsident Emmanuel Macron begrüßt, den EU-Haushalt neu auszurichten und „mehr für die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Industrie“ zu tun. Dafür soll Bürokratie ab- und Schlüsseltechnologien ausgebaut werden. „Die MedTech-Branche ist in Europa eine Schlüsseltechnologie der Zukunft, die auch noch entscheidend für die Gesundheit und Lebensqualität der Menschen ist. Wir können gerade hier die Chancen noch besser nutzen, bessere Anreize für Innovationen setzen und unnötige Bürokratie abbauen. Wir müssen mit einem ‚Industrial Deal‘ einen besseren Interessensausgleich mit wirtschaftspolitischen Belangen erreichen und Europa wieder wettbewerbsfähiger machen“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

  • Der europäische Markt für Medizintechnik beträgt insgesamt rund 160 Milliarden Euro. Das sind über ein Viertel des Weltmarkts. Europa ist damit nach den USA der zweitgrößte MedTech-Markt der Welt.
  • Die 35.000 europäischen MedTech-Unternehmen investieren viel in die Verbesserung und Entwicklung bahnbrechender Technologien zum Wohle der Patienten und beschäftigen 865.000 Menschen in Europa.
  • 92 Prozent der Unternehmen sind kleine und mittelständische Betriebe (KMU).

Insbesondere hilft die Medizintechnik den Patient:innen und unterstützt die Angehörigen der Gesundheitsberufe mit innovativen Lösungen. Sie sorgt dafür, dass immer mehr Menschen besser und gesünder länger leben.

„Aber: Europa verliert bei dieser wichtigen Schlüsselindustrie durch die überbürokratische und nicht praxistaugliche europäische Medizinprodukte-Verordnung, kurz MDR, den Anschluss“, warnt Möll. Unternehmen bevorzugen mittlerweile die Markteinführung von Innovationen in den USA.

  • Nach einer Analyse der Boston Consulting Group (BCG) priorisieren mittlerweile 89 Prozent der Unternehmen eine FDA-Zulassung.
  • Auch die BVMed-Herbstumfrage 2023 zeigt: Die Zeiten, in denen das europäische Regulierungssystem für Medizinprodukte dem US-amerikanischen FDA-System überlegen war, sind lange vorbei. 53 Prozent der BVMed-Mitgliedsunternehmen präferieren das FDA-System, nur 12 Prozent das MDR-System der EU. 35 Prozent haben keine Präferenz.

In seinem MDR-Whitepaper fordert der BVMed daher unter anderem die Abschaffung der fünfjährigen Re-Zertifizierungs-Pflicht, die Einführung eines Fast-Track-Verfahrens für innovative Produkte, Orphan Devices und Nischenprodukte, die Steigerung der Effizienz, der Transparenz und der Berechenbarkeit des MDR-Systems sowie die Zusammenführung der Verantwortung im System über eine zu schaffende Governance-Struktur.

Der BVMed fordert in seinem Positionspapier zur Europawahl am 9. Juni 2024 zudem einen eigenen Gesundheitsausschuss im Europäischen Parlament, um den gestiegenen Stellenwert der Gesundheitsthemen abzubilden. Unter dem Titel „Medizintechnik-Standort Europa stärken“ ist es für den deutschen Medizintechnik-Verband besonders wichtig, die Resilienz des Gesundheitssystems zu stärken und damit die medizinische Versorgung krisenfest zu gestalten.

Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner, Südwesttextil-Vorstand Jochen Eckhold, Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges und Südwesttextil Präsident Arved H. Westerkamp. (v.l.n.r.) Foto © Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner, Südwesttextil-Vorstand Jochen Eckhold, Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges und Südwesttextil Präsident Arved H. Westerkamp. (v.l.n.r.)
21.05.2024

Fachkräfteeinwanderung: Südwesttextil für baldige Einrichtung einer Landesagentur

Im Gespräch mit Marion Gentges, Ministerin der Justiz und für Migration, plädierte Südwesttextil für eine zeitnahe Umsetzung der Landesagentur für Zuwanderung von Fachkräften (LZF).

Südwesttextil begrüßte im Rahmen des Austauschs mit Marion Gentges, Ministerin der Justiz und für Migration, die Einrichtung einer Landesagentur für Zuwanderung von Fachkräften.

Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges: „Wir werden eine Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften einrichten als Angebot an unsere Wirtschaft und Entlastung für die Ausländerbehörden, damit wir kürzere Verfahren und effizientere Prozesse bei der Fachkräfteeinwanderung kriegen. Diese Stelle wird eine landesweite Zuständigkeit haben und Unternehmen, die vor Ort keinen speziellen Ansprechpartner haben, als spezialisierte Anlaufstelle zur Verfügung stehen. Unternehmen, die bereits enge Anbindungen und gute Prozesse mit der Ausländerbehörde vor Ort etabliert haben, können sich aber natürlich auch weiterhin dorthin wenden.“  

Im Gespräch mit Marion Gentges, Ministerin der Justiz und für Migration, plädierte Südwesttextil für eine zeitnahe Umsetzung der Landesagentur für Zuwanderung von Fachkräften (LZF).

Südwesttextil begrüßte im Rahmen des Austauschs mit Marion Gentges, Ministerin der Justiz und für Migration, die Einrichtung einer Landesagentur für Zuwanderung von Fachkräften.

Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges: „Wir werden eine Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften einrichten als Angebot an unsere Wirtschaft und Entlastung für die Ausländerbehörden, damit wir kürzere Verfahren und effizientere Prozesse bei der Fachkräfteeinwanderung kriegen. Diese Stelle wird eine landesweite Zuständigkeit haben und Unternehmen, die vor Ort keinen speziellen Ansprechpartner haben, als spezialisierte Anlaufstelle zur Verfügung stehen. Unternehmen, die bereits enge Anbindungen und gute Prozesse mit der Ausländerbehörde vor Ort etabliert haben, können sich aber natürlich auch weiterhin dorthin wenden.“  

Arved H. Westerkamp, Präsident von Südwesttextil, unterstrich im Austausch mit der Ministerin: „Die hohe Relevanz ausländischer Fachkräfte ist für uns unbestritten. Die Textil- und Bekleidungsindustrie macht bereits heute Gebrauch von den Möglichkeiten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, denn der Fachkräftemangel stellt eine Herausforderung für ein verstärktes Wachstum in der Branche dar.“ Allerdings seien die gesetzlichen Vorgaben nach wie vor zu komplex für den betrieblichen Alltag, berichtet Arved H. Westerkamp. Die Industrie signalisiere Bereitschaft, in der nahen Kooperation mit den relevanten Behörden einen Beitrag zur Beschleunigung der Verfahren in der Übernahme von beratenden Aufgaben zu leisten. Wichtig ist dabei auch die Digitalisierung der Prozesse und die ausreichende Ausstattung der LZF von Beginn an.

„Die Realisierung eines koordinierenden Ansprechpartners für den gesamten Einwanderungsprozess nach dem Motto 'one face to the customer', gebündelt mit einer digitalen Plattform zur Überprüfung des Verfahrensstands bei der Fachkräfteeinwanderung, wäre für die Fachkraft und uns als Unternehmen äußerst hilfreich“, ergänzt Jochen Eckhold, Mitglied des Vorstands von Südwesttextil, die Vorstellung von einem LZF aus Unternehmensperspektive.

Die Bündelung der Kompetenzen in einer zentralen Organisation wäre ein Fortschritt gegenüber der aktuellen Situation. „Die Einbeziehung der Textil- und Bekleidungsindustrie in die Gestaltung und Umsetzung der LZF ist ausdrücklich gewünscht“, betonte Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner abschließend während des Treffens mit der Justizministerin.

Südwesttextil hat seinen Standpunkt zur Fachkräfteeinwanderung in einem Positionspapier mit zahlreichen Beispielen zum Status Quo in der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie dargelegt.

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.

26.03.2024

BVMed-Positionspapier zur Europawahl

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) fordert in seinem Positionspapier zur Europawahl am 9. Juni 2024 einen eigenen Gesundheitsausschuss im Europäischen Parlament, um den gestiegenen Stellenwert der Gesundheitsthemen abzubilden. Unter dem Titel „Medizintechnik-Standort Europa stärken“ ist es für den deutschen Medizintechnik-Verband besonders wichtig, dass Europa Lehren aus der Corona-Pandemie zieht, die Resilienz des Gesundheitssystems stärkt und damit die medizinische Versorgung krisenfest gestaltet. „Wir brauchen als MedTech-Branche vor allem einen einheitlichen regulatorischen Rahmen – ohne zusätzliche oder gar weitergehende Standards in den einzelnen Mitgliedsstaaten“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) fordert in seinem Positionspapier zur Europawahl am 9. Juni 2024 einen eigenen Gesundheitsausschuss im Europäischen Parlament, um den gestiegenen Stellenwert der Gesundheitsthemen abzubilden. Unter dem Titel „Medizintechnik-Standort Europa stärken“ ist es für den deutschen Medizintechnik-Verband besonders wichtig, dass Europa Lehren aus der Corona-Pandemie zieht, die Resilienz des Gesundheitssystems stärkt und damit die medizinische Versorgung krisenfest gestaltet. „Wir brauchen als MedTech-Branche vor allem einen einheitlichen regulatorischen Rahmen – ohne zusätzliche oder gar weitergehende Standards in den einzelnen Mitgliedsstaaten“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Um ein widerstandsfähiges Gesundheitssystem zu schaffen, fordert der BVMed attraktive Rahmenbedingungen für lokale Produktion und die Stärkung der Resilienz der Lieferketten. Eine „digitale Bestandsplattform für versorgungskritische Medizinprodukte und Arzneimittel“ könne zudem dazu beitragen, dass kritische Produkte uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Sinnvoll sei auch eine „Whitelist für kritische Rohstoffe unter dem Critical Raw Materials Act“. Bei der Erarbeitung von politischen Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz und Integrität von Lieferketten müssen alle relevanten Stakeholder einbezogen werden – „inklusive der Medizintechnikbranche“, heißt es im BVMed-Europapapier.

Beim Thema Nachhaltigkeit spricht sich der MedTech-Verband dafür aus, die Vorgaben des europäischen Green Deals am Wohl der Patient:innen auszurichten. „Neue oder geänderte Regulierungen dürfen niemals die Versorgung von Patient:innen gefährden“, heißt es im Positionspapier. Da Produktänderungen zeit- und ressourcenintensiv sowie in der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) streng reguliert seien, benötigen umwelt- und nachhaltigkeitsbezogene Regulierungen, die Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung haben, angemessene Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen.

Ein wichtiges Anliegen sind dem BVMed die Verbesserungen der MDR, um einen effizienten regulatorischen Rahmen für Medizinprodukte zu schaffen, der die Patient:innenversorgung gewährleistet. Der BVMed fordert daher unter anderem die Abschaffung der fünfjährigen Re-Zertifizierungs-Pflicht, die Einführung eines Fast-Track-Verfahrens für innovative Produkte, Orphan Devices und Nischenprodukte, die Steigerung der Effizienz, der Transparenz und der Berechenbarkeit des MDR-Systems sowie die Zusammenführung der Verantwortung im System über eine zu schaffende Governance-Struktur. Doppelregulierungen müssten durch die Harmonisierung der Anforderungen in verschiedenen Rechtsakten verhindert werden.

Ein weiterer Schwerpunkt der Positionen des deutschen MedTech-Verbandes ist es, Innovationen voranzutreiben und Digitalisierung zu forcieren. Der Europäische Raum für Gesundheitsdaten (EHDS) lege die Grundlage für den Datenaustausch und die Datennutzung für Unternehmen. Der Artificial Intelligence Act (AI-Act) solle bessere Möglichkeiten für die KI-Entwicklung schaffen, bringe aber auch neue Pflichten für Medizinprodukte mit sich, die effizient mit der bestehenden MDR in Einklang gebracht werden müssten. Der BVMed setzt sich für die Schaffung eines echten Binnenmarkts für digitale Gesundheitslösungen mit europaweiten Zulassungen und einheitlichen Standards für Datensicherheit aus. Der EHDS müsse allen Stakeholdern einen gleichberechtigten mit geringem bürokratischem Aufwand bieten. Außerdem müsste die Interoperabilität von Daten auf der Grundlage von international anerkannten Standards ausgebaut werden – „bei weitgehendem Verzicht auf nationale Besonderheiten bei Datenstandards“.

Schließlich sei es auf europäischer Ebene wichtig, Handel auszubauen, Fachkräfte zu sichern und Exporte zu stärken. Tendenzen der Renationalisierung und des Protektionismus erschwerten Europa die Handelsbeziehungen mit Drittstaaten und sorgen für erhebliche Marktzugangshürden. „Eine offene Handelspolitik ist jedoch für die exportstarke Medizintechnik-Branche ein entscheidender Faktor. Damit die Industrie so stark bleibt, bedarf es zudem der Sicherung des nötigen Fachkräftebedarfes“, heißt es in dem BVMed-Papier.

 

Quelle:

Bundesverband Medizintechnologie e.V.

13.12.2023

Südwesttextil zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive: Regelungen mit Augenmaß gefordert

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil bekräftigt das grundsätzliche Bekenntnis der Unternehmen der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie zu den Zielen und Leitlinien des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Schon jetzt würden auch ohne unmittelbare Betroffenheit durch das deutsche Gesetz der überwiegend kleinen und mittelständischen Unternehmen Maßnahmen ergriffen, um Menschen- und Umweltrechte bestmöglich zu achten. Die nun im Rahmen des Trilogverfahrens diskutierten Punkte der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verschärften das deutsche Gesetz jedoch.

Beim Anwendungsbereich der CSDDD plädiert Südwesttextil für einen Schwellenwert im mittleren vierstelligen Mitarbeiterbereich analog der französischen Regelung. Bezogen auf die Sorgfaltspflichten sieht der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP) als maßgeblich an und schließt sich der Position des EU-Rats an, dass nur die direkten Zulieferer der ersten Ebene („Tier-1“) betroffen sein sollten.

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil bekräftigt das grundsätzliche Bekenntnis der Unternehmen der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie zu den Zielen und Leitlinien des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Schon jetzt würden auch ohne unmittelbare Betroffenheit durch das deutsche Gesetz der überwiegend kleinen und mittelständischen Unternehmen Maßnahmen ergriffen, um Menschen- und Umweltrechte bestmöglich zu achten. Die nun im Rahmen des Trilogverfahrens diskutierten Punkte der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verschärften das deutsche Gesetz jedoch.

Beim Anwendungsbereich der CSDDD plädiert Südwesttextil für einen Schwellenwert im mittleren vierstelligen Mitarbeiterbereich analog der französischen Regelung. Bezogen auf die Sorgfaltspflichten sieht der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP) als maßgeblich an und schließt sich der Position des EU-Rats an, dass nur die direkten Zulieferer der ersten Ebene („Tier-1“) betroffen sein sollten.

Daneben sieht Südwesttextil vor allem bei der Einführung von Sanktionen und Haftungstatbeständen Bedarf für Rechtssicherheit und Angemessenheit. Bußgelder seien auf vorsätzliche und grob fahrlässige Verstöße zu begrenzen und es müsse sichergestellt werden, dass keine „Durchgriffshaftung“ auf die Geschäftsführung erfolge. Angesichts der Komplexität globaler Lieferketten unter Einbeziehung einer Vielzahl von Zulieferern sei diese ausufernde Haftung nicht sachgerecht und gehe auch weit über den tatsächlich kontrollierbaren Rahmen hinaus. Für die umstrittene zivilrechtliche Haftung seien Voraussetzungen im Sinne der Rechtssicherheit zu definieren und branchenspezifische Standards als Safe-Harbour-Lösungen zu berücksichtigen.

Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner fasst zusammen: „Die Regelungen der EU-Lieferkettenrichtlinie müssen mit Augenmaß erfolgen und den bürokratischen Aufwand auf das Minimum reduzieren, damit ein nachhaltiges Wirtschaften in Baden-Württemberg weiter möglich ist und eine Verlagerung von Produktion und Arbeitsplätzen verhindert wird.“ Die ausführliche Position des Wirtschafts- und Arbeitgeberverbands wird in einem Ende Oktober veröffentlichten Positionspapier dargestellt.

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

Jens Ristedt, Rolf Pangels und Mark Rauschen (v.l.) trafen sich mit der Staatsministerin Sarah Ryglewski. Foto: BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren
Jens Ristedt, Rolf Pangels und Mark Rauschen (v.l.) trafen sich mit der Staatsministerin Sarah Ryglewski.
10.11.2023

BTE: Gespräche mit Kanzleramt und Bundeswirtschaftsministerium

Am 7. November führte der BTE in Berlin Gespräche, um die aktuellen Problemstellungen und Themen des Textil- Schuh- und Lederwarenhandels vorzustellen. Zu Beginn trafen sich BTE-Präsident Mark Rauschen, BTE-Präsidiumsmitglied Jens Ristedt und BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels mit Sarah Ryglewski, Staatsministerin im Bundeskanzleramt, zu einem Austausch. Dargelegt wurde insbesondere die Rolle des Modehandels für die Attraktivität und Multifunktionalität der Innenstädte. Die Staatsministerin hob dabei die Bedeutung der Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler für die künftige Innenstadtentwicklung hervor und plädierte insbesondere auch für eine ausgewogene Verkehrspolitik in den Innenstädten, insbesondere im Hinblick auf den PKW-Verkehr und ÖPNV.

Angesprochen wurden Nachhaltigkeitsthemen, die die Fashionbranche vor große Herausforderungen stellt. Abschließend wurden die aktuellen Schwierigkeiten bei den Schlussabrechnungen der Überbrückungshilfen diskutiert. Staatsministerin Ryglewski sagte zu, zum Thema der Überbrückungshilfen das BTE-Positionspapier nochmals zu verbreiten.

Am 7. November führte der BTE in Berlin Gespräche, um die aktuellen Problemstellungen und Themen des Textil- Schuh- und Lederwarenhandels vorzustellen. Zu Beginn trafen sich BTE-Präsident Mark Rauschen, BTE-Präsidiumsmitglied Jens Ristedt und BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels mit Sarah Ryglewski, Staatsministerin im Bundeskanzleramt, zu einem Austausch. Dargelegt wurde insbesondere die Rolle des Modehandels für die Attraktivität und Multifunktionalität der Innenstädte. Die Staatsministerin hob dabei die Bedeutung der Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler für die künftige Innenstadtentwicklung hervor und plädierte insbesondere auch für eine ausgewogene Verkehrspolitik in den Innenstädten, insbesondere im Hinblick auf den PKW-Verkehr und ÖPNV.

Angesprochen wurden Nachhaltigkeitsthemen, die die Fashionbranche vor große Herausforderungen stellt. Abschließend wurden die aktuellen Schwierigkeiten bei den Schlussabrechnungen der Überbrückungshilfen diskutiert. Staatsministerin Ryglewski sagte zu, zum Thema der Überbrückungshilfen das BTE-Positionspapier nochmals zu verbreiten.

Im Anschluss hatten BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels und HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth die Gelegenheit, mit Vertretern des Bundeswirtschaftsministeriums über aktuelle Fragestellungen und Probleme bei den Schlussabrechnungen zu den Coronaüberbrückungshilfen zu sprechen. Die Ministeriumsvertreter wiesen ausdrücklich darauf hin, dass eine schnelle und mit möglichst geringem (bürokratischen) Aufwand verbundene Bearbeitung der Schlussabrechnungen auch im Sinne des Ministeriums ist und verwiesen auf bereits erfolgte, entsprechende Anweisungen von Minister Robert Habeck.

Das Bundeswirtschaftsministerium sagte zu, im Rahmen der nächsten Amtschefkonferenz der Landeswirtschaftsminister am 22. November 2023 die Bundesländer und Bewilligungsstellen nochmals auf eine pragmatische und für betroffene Unternehmen „verträgliche“ Auslegung der verschiedenen Regelwerke hinzuweisen. Welche Auswirkungen/Impulse das „Einwirken“ auf die Bewilligungsstellen haben wird, ist abzuwarten und wird vom BTE beobachtet. Der BTE wird hierzu weiterhin im engen Kontakt insbesondere mit den Landesverbänden des HDE bleiben und die Branche entsprechend informieren.

Weitere Informationen:
Überbrückungshilfen Politik
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

06.10.2023

Droht Mode- und Schuhhandel Insolvenz- und Schließungswelle wegen Rückforderung von Coronahilfen?

Der stationäre Mode- und Schuhhandel hat die Auswirkungen der Corona-Pandemie noch längst nicht überwunden. Zwar liegen die Umsätze nach BTE-Schätzungen im Durchschnitt Ende September nominal im mittleren einstelligen Bereich über denen von 2022, die allermeisten Geschäfte verfehlen aber das Vor-Corona-Niveau noch deutlich.
 
Unter Berücksichtigung der zuletzt hohen Preissteigerungen ist die Situation sogar ungleich dramatischer. Inflationsbereinigt liegt der Umsatzverlust zu 2019 im zweistelligen Bereich und selbst der Zuwachs im Vergleich zu 2022 relativiert sich stark. Nach Überzeugung des BTE sind die aktuellen Umsätze für viele Textil- und Schuhgeschäfte nicht ausreichend, um die hohen Kostensteigerungen z.B. in den Bereichen Energie, Personal oder Mieten auszugleichen. Die Insolvenzen bekannter Branchengrößen sind dafür ein Beleg.
 

Der stationäre Mode- und Schuhhandel hat die Auswirkungen der Corona-Pandemie noch längst nicht überwunden. Zwar liegen die Umsätze nach BTE-Schätzungen im Durchschnitt Ende September nominal im mittleren einstelligen Bereich über denen von 2022, die allermeisten Geschäfte verfehlen aber das Vor-Corona-Niveau noch deutlich.
 
Unter Berücksichtigung der zuletzt hohen Preissteigerungen ist die Situation sogar ungleich dramatischer. Inflationsbereinigt liegt der Umsatzverlust zu 2019 im zweistelligen Bereich und selbst der Zuwachs im Vergleich zu 2022 relativiert sich stark. Nach Überzeugung des BTE sind die aktuellen Umsätze für viele Textil- und Schuhgeschäfte nicht ausreichend, um die hohen Kostensteigerungen z.B. in den Bereichen Energie, Personal oder Mieten auszugleichen. Die Insolvenzen bekannter Branchengrößen sind dafür ein Beleg.
 
Für die nähere Zukunft befürchtet der BTE weitere Insolvenzen und Geschäftsschließungen. Verantwortlich dafür sind vor allem die anstehenden bzw. möglichen Rückzahlungen der Coronahilfen. Neben KfW-Krediten sind das die sogenannten Überbrückungshilfen (ÜBH), mit denen die hohen Umsatzverluste wegen der erzwungenen Lockdowns in den Jahren 2020 und 2021 im stationären Outfithandel ausgeglichen werden sollten. Vor allem die Überbrückungshilfe III konnte zumindest einen Teil der Einbußen kompensieren und somit die Existenz vieler Unternehmen retten.
 
Allerdings mehren sich derzeit die Berichte aus der Branche, dass es bei der angelaufenen Prüfung der ÜBH-Schlussabrechnung oftmals zu Ungereimtheiten und neuen Auslegungen der FAQ kommt – und zwar durchweg zu Lasten der Händler. Etliche Unternehmen haben daher auch bereits Klage gegen den Bescheid über ihre Schlussabrechnung erhoben.
 
Der BTE fordert daher von den politischen Entscheidern klare, faire und nachvollziehbare Lösungen in den strittigen Fragen der Überbrückungshilfe. Schließlich waren gerade die Mode-, Schuh- und Lederwarengeschäfte handelsweit mit Abstand die größten Leidtragenden der staatlichen Corona-Beschränkungen. Um die Existenz von tausenden Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäften mit zehntausenden Mitarbeitern nicht erneut zu gefährden, ist eine Änderung der aktuellen Bewilligungspraxis zu Gunsten der Unternehmen zwingend erforderlich!
 
Zur Unterstützung betroffener Unternehmen hat der BTE in Zusammenarbeit mit Fieldfisher Partnerschaft von Rechtsanwälten (Hamburg) ein sechsseitiges „Positionspapier zum bundesweiten Änderungsbedarf der Praxis der Bewilligungsstellen bei den Überbrückungshilfen“ erstellt. Dieses benennt die aktuellen rechtlichen Probleme und Ungereimtheiten sowie den notwendigen Änderungsbedarf und steht allen Interessenten kostenfrei zum Download bereit unter www.bte.de (Rubrik: Presse).

Weitere Informationen:
Coronakrise Überbrückungshilfen
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

15.08.2022

BVMed: „Hygienemaßnahmen konsequenter umsetzen und adäquat finanzieren“

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) fordert in seinem neuen Positionspapier, Hygienemaßnahmen in medizinischen Einrichtungen konsequenter umzusetzen und adäquat zu finanzieren. „Das strikte Einhalten von grundsätzlichen Präventionsmaßnahmen schützt vor der Verbreitung von Infektionen und dient damit der Wahrung von Gesundheit und Leben. Mit der jetzigen Sommer-Corona-Welle 2022 nehmen Bewusstsein und Hygiene-Compliance in der Bevölkerung jedoch leider wieder spürbar ab“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Der BVMed fordert unter anderem ausreichende Ressourcen, eine adäquate Erstattung sowie eine zügige Umsetzung von hygienerelevanten Punkten aus dem Koalitionsvertrag.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) fordert in seinem neuen Positionspapier, Hygienemaßnahmen in medizinischen Einrichtungen konsequenter umzusetzen und adäquat zu finanzieren. „Das strikte Einhalten von grundsätzlichen Präventionsmaßnahmen schützt vor der Verbreitung von Infektionen und dient damit der Wahrung von Gesundheit und Leben. Mit der jetzigen Sommer-Corona-Welle 2022 nehmen Bewusstsein und Hygiene-Compliance in der Bevölkerung jedoch leider wieder spürbar ab“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Der BVMed fordert unter anderem ausreichende Ressourcen, eine adäquate Erstattung sowie eine zügige Umsetzung von hygienerelevanten Punkten aus dem Koalitionsvertrag.

Das BVMed-Positionspapier wurde vom BVMed-Fachbereich „Nosokomiale Infektionen“ (FBNI) erarbeitet. Nosokomiale Infektionen stehen im zeitlichen Zusammenhang mit medizinischen Maßnahmen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder in ambulanten Praxen. Nach aktuellen Schätzungen sind außerhalb von Pandemien jährlich etwa 8,9 Millionen Menschen in der EU von solchen behandlungsassoziierten Infektionen betroffen. Die häufigsten Formen sind Lungenentzündung, Harnwegs- und Wundinfektionen bis hin zur Sepsis (Blutvergiftung). Allein in Deutschland sterben jedes Jahr bis zu 20.000 Menschen an diesen Infektionen – das sind schätzungsweise sechsmal so viele Tote wie bei Straßenverkehrsunfällen. Zudem ist bereits etwa ein Drittel der Bakterien, die diese Infektionen verursachen, gegen Antibiotika resistent.

Bis zu einem Drittel der nosokomialen Infektionen gelten als vermeidbar. Die konsequente Umsetzung von Hygienemaßnahmen und der Einsatz risikominimierender Medizinprodukte und -technologien sind nach Ansicht des BVMed „effektive Mittel zur Vermeidung von behandlungsassoziierten Infektionen. Dies führt zu erheblichen Kosten- und Ressourceneinsparungen im Gesundheitswesen bei gleichzeitiger Verbesserung der Versorgungsqualität.“

Das BVMed-Positionspapier schlägt verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung vor, wie:

  • Jährliche Daten von hoher Qualität:
    Daten zu nosokomialen Infektionen müssen in ihrem Umfang jährlich veröffentlicht werden, um durch Transparenz Aufmerksamkeit auf die Dimension des Problems zu lenken.
  • Umsetzung in Verordnungen:
    Empfehlungen von Experten, wie die der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut (KRINKO), sollten in den Landeshygieneverordnungen der Bundesländer explizit Berücksichtigung finden. Sie müssen in den medizinischen Einrichtungen vollständig umgesetzt werden.
  • Ausreichende Ressourcen:
    Um hohe Hygienestandards und effektiven Infektionsschutz in medizinischen Einrichtungen aufrecht zu erhalten und dauerhaft zu gewährleisten, ist eine ausreichende Versorgung mit entsprechenden Ressourcen unabdingbar. Neben vermehrtem Einsatz gut aus- und regelmäßig weitergebildeten Personals gehören dazu auch spezifische Medizinprodukte und -technologien.
  • Adäquate Erstattung:
    Angesichts des steigenden Kostendrucks auf die Sachkosten im Krankenhaus und vieler im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) nicht berücksichtigter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen im ambulanten Sektor stehen wir für eine auskömmliche Erstattung dieser Maßnahmen in allen medizinischen Einrichtungen. Die notwendigen Aufwände für Hygienemaßnahmen zur Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes im Rahmen von medizinischen sowie pflegerischen Behandlungen in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen müssen konsequent evaluiert und vollumfänglich durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV), die Bundesländer und die Pflegeversicherung erstattet werden.
  • Umsetzung von relevanten Punkten aus dem Koalitionsvertrag:
    Der Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung stellt vielversprechende Maßnahmen in Aussicht, die einen Einfluss auf den Infektionsschutz haben. Hierzu gehören: der Nationale Präventionsplan, Umwelt und Nachhaltigkeit, Verbesserung der Situation in der Pflege, Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, Pandemievorsorge, sowie die Stärkung des RKI. Diese wichtigen Themen müssen nun mit Nachdruck angegangen werden.

„Patient:innen und Mitarbeiter:innen in medizinischen Einrichtungen haben ein Recht, vor gefährlichen und im Zweifel lebensbedrohlichen Infektionen geschützt zu werden“, so der Appell des BVMed.

Quelle:

BVMed

08.08.2022

MedTech-Branche: Lieferengpässe bei Halbleitern

  • Branche will Priorisierung bei der Zuteilung

Aufgrund der weiter anhaltenden globalen Halbleiter-Knappheit spricht sich der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) gemeinsam mit dem europäischen Dachverband MedTech Europe für eine europaweit abgestimmte Sicherstellung der vorrangigen Zuteilung von Halbleitern an den Medizintechniksektor aus.

„Die MedTech-Branche benötigt aktuell rund ein Prozent des weltweiten Halbleiterangebots. Trotz dieser geringen Menge droht eine dauerhafte Unterversorgung. Wir brauchen eine Priorisierung, um die medizintechnische Versorgung zu gewährleisten“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

  • Branche will Priorisierung bei der Zuteilung

Aufgrund der weiter anhaltenden globalen Halbleiter-Knappheit spricht sich der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) gemeinsam mit dem europäischen Dachverband MedTech Europe für eine europaweit abgestimmte Sicherstellung der vorrangigen Zuteilung von Halbleitern an den Medizintechniksektor aus.

„Die MedTech-Branche benötigt aktuell rund ein Prozent des weltweiten Halbleiterangebots. Trotz dieser geringen Menge droht eine dauerhafte Unterversorgung. Wir brauchen eine Priorisierung, um die medizintechnische Versorgung zu gewährleisten“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

In einem umfassenden Positionspapier von MedTech Europe spricht sich die Medtech-Branche neben einer vorrangigen Zuteilung von Halbleitern für den Gesundheitssektor auch für mehr Transparenz bei der Zuteilung von Halbleitern und für mehr Flexibilität bei den Regularien aus, um unterschiedliche Halbleitertypen im Rahmen der MDR zügig einzubeziehen. MedTech Europe plädiert für stärkere Anreize zur Steigerung der weltweiten Produktion verschiedener Halbleitertypen und zur Erleichterung der Bemühungen der Endnutzer, medizinische Technologien so umzugestalten, dass sie neuere Generationen von Halbleitern verwenden können.

Halbleiter sind ein wesentlicher Bestandteil aller elektronischen Medizinprodukte sowie der Produktions- und Zulieferer-Prozesse. Die Verfügbarkeit von Halbleitern ist für praktisch alle Krankheits- und Behandlungsbereiche im Gesundheitssystem wichtig. Häufig werden bewährte Halbleiter der zweiten oder dritten Generation verwendet, die in der Regel als Teil von vormontierten elektronischen Bauteilen oder elektronischen Leiterplatten geliefert werden. Diese Komponenten werden dann in medizintechnische Produkte integriert.

Die Kluft zwischen Angebot und Nachfrage wird sich in den kommenden Monaten und Jahren nach Einschätzung von Expert:innen noch weiter vergrößern, da die Nachfrage nach Medizintechnologien für die Patientenversorgung weiter steigen wird. „Es ist daher von großer Bedeutung, eine kontinuierliche und ausreichende Versorgung mit Halbleitern sicherzustellen“, so der BVMed.

Weitere Informationen:
Halbleiter BVMed
Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

21.06.2022

BVMed veröffentlicht Positionspapier zum neuen Paragrafen 374a SGB V

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) sieht beim neu eingeführten § 374a SGB V zur Integration von offenen und standardisierten Schnittstellen in Hilfsmitteln und Implantaten für eine Datenübertragung an digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) noch „zahlreiche offene Fragen und unklare Prozesse“. Die im Gesetz vorgesehene Umsetzung bis zum 1. Juli 2024 bezeichnet der BVMed aus Herstellersicht als „nicht fristgerecht umsetzbar“, so BVMed-Digitalexpertin Natalie Gladkov. In einem detaillierten Positionspapier spricht sich der deutsche MedTech-Verband dafür aus, dass die gesetzlichen Vorgaben einer kritischen Überprüfung auf Lücken und Verzögerungen unterzogen werden und die gesetzlichen Fristen entsprechend angepasst werden.

In sieben Punkten führt der BVMed in seinem Positionspapier die Hürden zur Umsetzung des § 374a SGB V auf und formuliert entsprechenden Änderungsbedarf. Die offenen Punkte in der Übersicht:

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) sieht beim neu eingeführten § 374a SGB V zur Integration von offenen und standardisierten Schnittstellen in Hilfsmitteln und Implantaten für eine Datenübertragung an digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) noch „zahlreiche offene Fragen und unklare Prozesse“. Die im Gesetz vorgesehene Umsetzung bis zum 1. Juli 2024 bezeichnet der BVMed aus Herstellersicht als „nicht fristgerecht umsetzbar“, so BVMed-Digitalexpertin Natalie Gladkov. In einem detaillierten Positionspapier spricht sich der deutsche MedTech-Verband dafür aus, dass die gesetzlichen Vorgaben einer kritischen Überprüfung auf Lücken und Verzögerungen unterzogen werden und die gesetzlichen Fristen entsprechend angepasst werden.

In sieben Punkten führt der BVMed in seinem Positionspapier die Hürden zur Umsetzung des § 374a SGB V auf und formuliert entsprechenden Änderungsbedarf. Die offenen Punkte in der Übersicht:

  1. Das Prüfungsverfahren zur Berechtigung der Nutzung von Daten durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist bis heute nicht klar.
  2. Nicht jedes Medizinprodukt „kennt“ den Versicherten, der es nutzt. Vor der Übermittlung von Daten muss die sichere Identifikation geklärt werden.
  3. Wesentliche Änderungen an Implantaten und Hilfsmitteln können Re-Zertifizierungen erforderlich machen.
  4. Mögliche konkrete Anwendungsfälle sind nicht mit den Vorgaben der Medical Device Regulation (MDR) vereinbar.
  5. Das MIO DiGA Device Toolkit begrenzt die Möglichkeiten zum Austausch von Daten.
  6. Nur durch eine konsequente Nutzung von internationalen Standards kann das Vorhaben erfolgreich umgesetzt werden.
  7. Aktuelle Verzögerungen im Zeitplan des Rollouts verschiedener TI-Komponenten – wie der elektronischen Patientenakte (ePA) oder digitaler Identitäten – verringern zusätzlich die Planungssicherheit für die Hersteller.
Bohrgerät Schiefergas Bohrhaken Foto: Pixabay
26.04.2022

Erdgasembargo gegen Russland würde Aus für Chemiefaserproduzenten bedeuten

In ihrem aktuellen Positionspapier bezieht die Industrievereinigung Chemiefaser e.V. Stellung zu den intensiven Diskussionen um ein Embargo gegen russische Erdgaslieferungen. Der Verband sieht nur in einem starken Industriestandort Deutschland die wirtschaftliche und weltpolitische Zukunft des Landes gesichert und könne deshalb unter Abwägung aller Positionen und Einflussfaktoren sowie der Bewertung von arbeits- und marktwirtschaftlichen Folgen ein kurzfristiges Erdgasembargo gegen Russland nicht befürworten.

Bei einer Unterbrechung der ständigen Versorgung mit Erdgas entstünden immense Verluste für die Chemiefaserbetriebe, die bis zur Vernichtung der Branche in Deutschland führen können. Die Verluste setzen sich zum einen aus den technischen Schäden bei einem unkoordinierten Herunterfahren von Anlagen und zum anderen aus marktbedingten Folgeschäden zusammen, die aufgrund ausgefallener Produktion und fehlendem Produktverkauf entstehen.

In ihrem aktuellen Positionspapier bezieht die Industrievereinigung Chemiefaser e.V. Stellung zu den intensiven Diskussionen um ein Embargo gegen russische Erdgaslieferungen. Der Verband sieht nur in einem starken Industriestandort Deutschland die wirtschaftliche und weltpolitische Zukunft des Landes gesichert und könne deshalb unter Abwägung aller Positionen und Einflussfaktoren sowie der Bewertung von arbeits- und marktwirtschaftlichen Folgen ein kurzfristiges Erdgasembargo gegen Russland nicht befürworten.

Bei einer Unterbrechung der ständigen Versorgung mit Erdgas entstünden immense Verluste für die Chemiefaserbetriebe, die bis zur Vernichtung der Branche in Deutschland führen können. Die Verluste setzen sich zum einen aus den technischen Schäden bei einem unkoordinierten Herunterfahren von Anlagen und zum anderen aus marktbedingten Folgeschäden zusammen, die aufgrund ausgefallener Produktion und fehlendem Produktverkauf entstehen.

Je nach Standort und Anlagengröße würde ein kurzfristiger Ausfall aufgrund von Erdgasmangel im Mittel zu Schäden in Höhe von 5 Mio. EUR/Anlage führen. Zusätzlich wäre mit einem laufenden täglichen Verlust zu rechnen, der je nach Standort in einer Größenordnung von z. B. 250 000 EUR/Tag/Anlage liegen könnte. Darüberhinaus sei ein Wiederanfahren der Anlagen fraglich, wenn Lieferketten nicht mehr bedient werden könnten und sich Kunden global zwischenzeitlich anders orientiert hätten. Bei einem Weltmarktanteil Chinas an der Chemiefaserproduktion von mehr als 70 % sei ein Szenario mehr als realistisch, dass China auch diese Lieferketten übernehmen werde, was damit zu einer noch größeren Abhängigkeit von China führen würde.

Die überwiegende Mehrzahl der zur Chemiefaserproduktion eingesetzten Kraftwerke, speziell die mit Wirkungsgraden von 90 % hocheffizienten auf dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung basierenden GuD-Kraftwerke, ist ausschließlich für den Einsatz von Erdgas ausgelegt. So gibt es vielfach keine technischen Einrichtungen, Gasturbinen oder Dampfkessel mit einem alternativen Brennstoff als Erdgas zu betreiben. Nur in Ausnahmefällen könnte auf Erdöl gewechselt werden. Allerdings ist auch in diesen Fällen die entsprechende Vorratshaltung mit Erdöl nur für einen kurzzeitigen Ausfall der Gasbrenner ausgelegt. Eine Änderung hin zur Grundlastversorgung mit Erdöl könnte je nach Anlagentyp unter Berücksichtigung genehmigungsrechtlicher Vorgaben ein Zeitfenster zwischen 3 und 56 Monaten in Anspruch nehmen. Der Einsatz von Wasserstoff als Energieträger ist nur sehr langfristig möglich. In den wenigen Fällen, in denen Erdgas substituiert sei, könnten je nach Emissionsgrad der umgerüsteten Anlage Investitionskosten in Höhe von 250 Mio. EUR/Anlage anfallen.

Ein von der Europäischen Union ausgesprochenes Erdgasembargo gegenüber der Russischen Föderation würde nicht nur für die Chemiefaserhersteller die Einstellung der Produktion und das Aus bedeuten, so der IVC-Geschäftsführer Dr. Wilhelm Rauch. Auch für andere Branchen wie die Grundstoffchemie, die Papierindustrie, die Metallerzeugung und die Glas- und Keramikherstellung sowie die mit ihnen verbundenen Industrien gelte das, stellt das Institut der Deutschen Wirtschaft Köln e. V. (IW Köln) in seinem Kurzbericht 40/2022 im April 2022 abschließend fest: „Niemand kann genau vorhersagen, welche Zukunft diese Betriebe dann noch in Deutschland hätten. Es wäre ein beispielloser Vorgang.“

Quelle:

Industrievereinigung Chemiefaser e.V.

21.01.2022

BVMed: Diskussion der EU-Produkthaftungs-Richtlinie und KI-Haftung

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat sich im Anhörungsverfahren der EU-Kommission zu einer möglichen Revision der Produkthaftungs-Richtlinie (ProdHaftRL) und zur Haftung bei künstlicher Intelligenz (KI) dafür ausgesprochen, die im Produkthaftungsrecht bestehende und sorgfältig austarierte Risikoverteilung zwischen Produktnutzer und Hersteller beizubehalten. „Der bisherige Rechtsrahmen ist bewusst technologieoffen gestaltet. Er hat sich bewährt und funktioniert gut. Auch die Änderungen, die das digitale Zeitalter mit sich bringen, führen nicht zu einer Erforderlichkeit der Revision“, heißt es in der BVMed-Stellungnahme zur Konsultation der EU-Kommission „Zivilrechtliche Haftung – Anpassung der Haftungsvorschriften an das digitale Zeitalter und die künstliche Intelligenz“. Ein Eingriff in dieses System könnte zu zusätzlichen Kosten, insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen, führen, wodurch dringend benötigte Investitionen aufgeschoben werden könnten.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat sich im Anhörungsverfahren der EU-Kommission zu einer möglichen Revision der Produkthaftungs-Richtlinie (ProdHaftRL) und zur Haftung bei künstlicher Intelligenz (KI) dafür ausgesprochen, die im Produkthaftungsrecht bestehende und sorgfältig austarierte Risikoverteilung zwischen Produktnutzer und Hersteller beizubehalten. „Der bisherige Rechtsrahmen ist bewusst technologieoffen gestaltet. Er hat sich bewährt und funktioniert gut. Auch die Änderungen, die das digitale Zeitalter mit sich bringen, führen nicht zu einer Erforderlichkeit der Revision“, heißt es in der BVMed-Stellungnahme zur Konsultation der EU-Kommission „Zivilrechtliche Haftung – Anpassung der Haftungsvorschriften an das digitale Zeitalter und die künstliche Intelligenz“. Ein Eingriff in dieses System könnte zu zusätzlichen Kosten, insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen, führen, wodurch dringend benötigte Investitionen aufgeschoben werden könnten.

Der BVMed hält eine Verschärfung der Haftungsregelungen generell für nicht geeignet, um Vertrauen in KI Systeme zu erhöhen. Vertrauen kann nur dann erzeugt werden, wenn Schäden durch KI-Systeme vermieden werden und Medizinprodukte sicher sind. „Dies wird durch klare und umsetzbare Vorgaben zur Zertifizierung von KI-Software in der Medizintechnik erreicht“, so BVMed-Rechtsexpertin Dr. Katja Marx.

Das BVMed-Positionspapier finden Sie hier.

01.11.2021

BVMed: Bevölkerung wünscht sich mehr Investitionen in die MedTech-Forschung

Knapp die Hälfte der deutschen Bevölkerung wünscht sich von der neuen Bundesregierung mehr Investitionen in die Medizintechnologie-Forschung. Der MedTech-Forschungsbereich fällt damit unter die Top 3 präferierten – lediglich Energie- und Umwelttechnologien liegen davor. Das ergab eine repräsentative Befragung des Meinungsforschungsunternehmens Civey im Auftrag des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed). „Die Menschen erwarten von der Bundesregierung, dass Zukunftsthemen angegangen werden. Dazu gehört neben Klimaschutz und Energiewende auch ganz wesentlich die Medizintechnologie, die durch moderne Lösungen ein längeres gesundes Leben ermöglicht“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.

Knapp die Hälfte der deutschen Bevölkerung wünscht sich von der neuen Bundesregierung mehr Investitionen in die Medizintechnologie-Forschung. Der MedTech-Forschungsbereich fällt damit unter die Top 3 präferierten – lediglich Energie- und Umwelttechnologien liegen davor. Das ergab eine repräsentative Befragung des Meinungsforschungsunternehmens Civey im Auftrag des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed). „Die Menschen erwarten von der Bundesregierung, dass Zukunftsthemen angegangen werden. Dazu gehört neben Klimaschutz und Energiewende auch ganz wesentlich die Medizintechnologie, die durch moderne Lösungen ein längeres gesundes Leben ermöglicht“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.

68,9 Prozent der Deutschen erwarten von der neuen Bundesregierung mehr Investitionen in die Forschung von Energietechnologien. Das ist noch vor den Umwelttechnologien (55,1 Prozent) der höchste Wert. Danach folgen mit 48,3 Prozent bereits Medizintechnologien – deutlich vor Grundlagenforschung (33,9 Prozent), Agrartechnologie (30,7 Prozent) und Künstliche Intelligenz (23,8 Prozent). Die niedrigsten Werte weisen Automobiltechnologien (21,9 Prozent) und die Nanotechnologie (19,3 Prozent) auf. Bei einer Betrachtung nach Altersgruppen, gibt es die höchsten Werte für mehr Forschung in Medizintechnologien in der Altersstufe „65 plus“ mit 52 Prozent sowie „50 bis 64 Jahre“ mit 51,4 Prozent. Der Wert in den östlichen Bundesländern liegt mit 49,5 Prozent leicht über dem Wert der westlichen Bundesländer mit 48 Prozent.

Auch der BVMed sieht die Medizintechnik-Forschung für die Zukunft als besonders wichtig an. Denn durch moderne Lösungen kann die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung verbessert und somit ein gesundes Altern gefördert werden. Aus diesem Grund setzt sich der deutsche MedTech-Verband bei den laufenden Koalitionsverhandlungen für eine „Initiative MedTech 2030“ ein, die die Maßnahmen der Forschungs-, Wirtschafts- und Gesundheitspolitik stärker verzahnt sowie die notwendigen Voraussetzungen für Medizintechnik als weiterhin starken industriellen Wirtschafts- und Arbeitsplatzfaktor in Deutschland schafft. „Die Ressorts Forschung, Wirtschaft und Gesundheit müssen gemeinsam mit dem Deutschen Bundestag und der Branche an einem Strang ziehen“, so Möll.

In der Forschungspolitik streben Politik und Wirtschaft bis zum Jahr 2025 einen Forschungs- und Entwicklungsanteil am Bruttoinlandsprodukt von 3,5 Prozent an. „Wir müssen für dieses Ziel die steuerliche Forschungsförderung und die Förderung klinischer Studien weiter ausbauen und einfacher gestalten“, so der deutsche MedTech-Verband. In seinem Positionspapier zur Bundestagswahl hatte sich der BVMed zudem für eine stärkere anwendungsorientierte Medizintechnik-Forschung und den Aufbau einer finanzstarken Medizintechnik-Innovationsagentur ausgesprochen.

22.10.2021

VDMA Textilmaschinen veröffentlicht Positionspapier

In einem heute veröffentlichten Positionspapier begrüßen die im VDMA Fachverband Textilmaschinen organisierten Unternehmen die Ambitionen der EU zur Förderung des Klimaschutzes, insbesondere den Ansatz, die Ziele für die EU-Textil- und Bekleidungsindustrie in einer sektorspezifischen Strategie zusammenzufassen.

Der durch die wachsende Weltbevölkerung und Kaufkraft weltweit steigende Textilverbrauch geht bislang einher mit einem steigenden Ressourcenverbrauch. „Die im VDMA organisierten Textilmaschinenbau-Unternehmen richten sich auf eine funktionierende Kreislaufwirtschaft aus. Mit unseren hocheffizienten Technologien sind wir unverzichtbare Partner in diesem Transformationsprozess“, erklärt Regina Brückner, Vorsitzende des VDMA Fachverbandes Textilmaschinen und geschäftsführende Gesellschafterin der Brückner Trockentechnik.  

In einem heute veröffentlichten Positionspapier begrüßen die im VDMA Fachverband Textilmaschinen organisierten Unternehmen die Ambitionen der EU zur Förderung des Klimaschutzes, insbesondere den Ansatz, die Ziele für die EU-Textil- und Bekleidungsindustrie in einer sektorspezifischen Strategie zusammenzufassen.

Der durch die wachsende Weltbevölkerung und Kaufkraft weltweit steigende Textilverbrauch geht bislang einher mit einem steigenden Ressourcenverbrauch. „Die im VDMA organisierten Textilmaschinenbau-Unternehmen richten sich auf eine funktionierende Kreislaufwirtschaft aus. Mit unseren hocheffizienten Technologien sind wir unverzichtbare Partner in diesem Transformationsprozess“, erklärt Regina Brückner, Vorsitzende des VDMA Fachverbandes Textilmaschinen und geschäftsführende Gesellschafterin der Brückner Trockentechnik.  

In dem neuen Positionspapier betont der Vorstand des VDMA Fachverbands Textilmaschinen, dass die neuen Rahmenbedingungen praktikabel sein müssen. Frau Brückner sagte: „Die EU muss die richtige Balance zwischen notwendiger aber gleichwohl minimaler gesetzlicher Regulierung finden. Eine erfolgreiche Transformation braucht ein Level-Playing-Field, das faire Regeln für Nachhaltigkeit setzt, mit denen europäische Unternehmen dennoch ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit steigern können.“

Das vollständige Positionspapier finden Sie im Anhang.

Weitere Informationen:
VDMA Textilmaschinen Nachhaltigkeit
Quelle:

VDMA e. V

26.04.2021

BVMed zur Datenstrategie der Bundesregierung

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, unterstützt die vorgelegte Datenstrategie der Bundesregierung, „weil sie auch die Wirtschaft im Blick behält“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Der Ansatz, dass medizinischer Fortschritt nur gemeinsam mit den forschenden Medizintechnik-Unternehmen gelingt, müsse aber konsequenter umgesetzt werden. So setzt sich der deutsche Medizintechnik-Verband unter anderem dafür ein, den forschenden MedTech-Unternehmen ein Antragsrecht auf Zugang zu den Daten des Forschungsdatenzentrums zu geben. „Ohne Daten zur tatsächlichen Versorgung in Deutschland kann die MedTech-Branche die Gesundheitsversorgung nicht verbessern“, heißt es in einer BVMed-Stellungnahme. Das Positionspapier des BVMed zur Datenstrategie kann unter www.bvmed.de/positionen abgerufen werden.

Insgesamt betont der BVMed in seinem Positionspapier fünf Voraussetzungen für eine gelingende Datenstrategie, die sich weitgehend auch mit den Erkenntnissen und Empfehlungen des jüngsten Gutachtens des Sachverständigenrates Gesundheit zur Digitalisierung decken:

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, unterstützt die vorgelegte Datenstrategie der Bundesregierung, „weil sie auch die Wirtschaft im Blick behält“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Der Ansatz, dass medizinischer Fortschritt nur gemeinsam mit den forschenden Medizintechnik-Unternehmen gelingt, müsse aber konsequenter umgesetzt werden. So setzt sich der deutsche Medizintechnik-Verband unter anderem dafür ein, den forschenden MedTech-Unternehmen ein Antragsrecht auf Zugang zu den Daten des Forschungsdatenzentrums zu geben. „Ohne Daten zur tatsächlichen Versorgung in Deutschland kann die MedTech-Branche die Gesundheitsversorgung nicht verbessern“, heißt es in einer BVMed-Stellungnahme. Das Positionspapier des BVMed zur Datenstrategie kann unter www.bvmed.de/positionen abgerufen werden.

Insgesamt betont der BVMed in seinem Positionspapier fünf Voraussetzungen für eine gelingende Datenstrategie, die sich weitgehend auch mit den Erkenntnissen und Empfehlungen des jüngsten Gutachtens des Sachverständigenrates Gesundheit zur Digitalisierung decken:

  • Die Medizintechnik-Industrie muss zu den nutzungsberechtigten Institutionen nach § 303e SGB V gehören, die Zugriff auf das Forschungsdatenzentrum haben.
  • Alle Patient:innen müssen das Recht haben, ihre Daten auch zu Forschungszwecken und zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung individuell zu teilen.
  • Die Medizinprodukte-Branche ist bereit, bei ihr entstehende Gesundheitsdaten in aggregierter Form zur Verbesserung der Versorgung zur Verfügung zu stellen.
  • Gesundheitsdaten müssen anhand internationaler Standards erhoben werden. Standards dürfen nicht einseitig für den deutschen Gesundheitsmarkt gesetzt werden. Die Regulierung sollte bundeseinheitlich in einem „Bundesdatenschutzgesetz“ erfolgen.
  • Alle Beteiligten müssen den gleichen, geregelten Zugang zu Gesundheitsdaten erhalten, damit ein fairer Wettbewerb um beste Lösungen stattfinden kann. Es sollte keine zentrale Verwaltung durch Institutionen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen geben.
Einweg statt mehrweg - von der Coronakrise zur Müllkrise? (c) DTV
Andreas Schumacher, Geschäftsführer des DTV
22.06.2020

Einweg statt mehrweg - von der Coronakrise zur Müllkrise?

Es scheint, dass Einweg in Corona-Zeiten eine Renaissance erlebt. Wegwerfen hat Hochkonjunktur. Einwegmasken finden sich inzwischen schon in den Weltmeeren. Viele textile Mehrwegprodukte erfüllen die gleichen Hygieneanforderungen. Der Deutsche Textilreinigungs-Verband e.V. (DTV) weist darauf hin, dass aus falsch verstandenen Hygiene-Anforderungen die Wegwerf-Mentalität wieder in Mode kommen könnte. Mehrwegprodukte – speziell aus wiederverwendbaren Textilien – bieten viele Umweltvorteile gegenüber Wegwerf- beziehungsweise Einwegprodukten und sind dabei mindestens genauso hygienisch, so der DTV.

Egal ob Wegwerf-Umhänge beim Frisör, Einweg-Servietten im Restaurant, Papierhandtücher in Waschräumen oder Einweg-OP-Textilien – die Corona-Krise führt zum Vormarsch längst als umweltfeindlich anerkannter Einwegprodukten. Ein Ergebnis der Corona-Krise sind also wachsende Müllberge und mehr Umweltverschmutzung. Der nachhaltige Umgang mit knappen Ressourcen und die Umsetzung der umweltpolitischen Ziele darf nicht vernachlässigt werden, fordert der Deutsche Textilreinigungs-Verband (DTV) in einem Positionspapier.

Es scheint, dass Einweg in Corona-Zeiten eine Renaissance erlebt. Wegwerfen hat Hochkonjunktur. Einwegmasken finden sich inzwischen schon in den Weltmeeren. Viele textile Mehrwegprodukte erfüllen die gleichen Hygieneanforderungen. Der Deutsche Textilreinigungs-Verband e.V. (DTV) weist darauf hin, dass aus falsch verstandenen Hygiene-Anforderungen die Wegwerf-Mentalität wieder in Mode kommen könnte. Mehrwegprodukte – speziell aus wiederverwendbaren Textilien – bieten viele Umweltvorteile gegenüber Wegwerf- beziehungsweise Einwegprodukten und sind dabei mindestens genauso hygienisch, so der DTV.

Egal ob Wegwerf-Umhänge beim Frisör, Einweg-Servietten im Restaurant, Papierhandtücher in Waschräumen oder Einweg-OP-Textilien – die Corona-Krise führt zum Vormarsch längst als umweltfeindlich anerkannter Einwegprodukten. Ein Ergebnis der Corona-Krise sind also wachsende Müllberge und mehr Umweltverschmutzung. Der nachhaltige Umgang mit knappen Ressourcen und die Umsetzung der umweltpolitischen Ziele darf nicht vernachlässigt werden, fordert der Deutsche Textilreinigungs-Verband (DTV) in einem Positionspapier.

„Einwegprodukte sind in Zeiten von Plastikmüllinseln im Meer, Klimakrise und steigendem Ressourcenverbrauch der falsche Ansatz“, sagt Andreas Schumacher, Geschäftsführer des Branchenverbandes. „Mehrweg und Kreislaufprodukte sind auch in Corona-Zeiten das Gebot der Stunde. Professionell gepflegte, hygienisch aufbereitete und wiederverwendbare Textilien belasten die Umwelt weit weniger als Einwegprodukte und erfüllen die gleichen Hygieneanforderungen“.

Mehrweg ist aktiver Umweltschutz

„Ein wichtiger Schlüsselfaktor für den Schutz von Umwelt und Ressourcen ist die Lebens-dauer von Produkten. Wiederverwenden, reparieren, recyceln und wieder zurück in den Kreislauf – das ist das Ziel“, so Schumacher. Wiederverwendbare Textilprodukte können statt nur einmal bis zu 100 mal eingesetzt und aufbereitet werden. „Mehrweglösungen sind zudem nicht nur nachhaltig, sondern stärken auch die regionale Wirtschaft und sichern Arbeitsplätze vor Ort. Anstatt Wegwerf-Produkte aus der Ferne zu importieren, sollten Texti-lien über regionale Dienstleister beschafft und aufbereitet werden“, fordert Schumacher. Weit gereiste und unnötig verpackte Einwegprodukte mit Lieferketten quer durch die ganze Welt sind anfällig für Lieferunterbrechungen in Pandemiesituationen – wie zuletzt die Versorgungsengpässe bei Einweg-Masken und Schutzausrüstungen gezeigt haben. Regional aufgestellte Textildienstleister gewährleisten kurze Transportwege, sorgen für weniger Verpackungsmaterial und sichern die kontinuierliche Versorgung auch im Pandemiefall.

Grüner Neuanfang nach Corona

Aktuell schnüren Regierungen in ganz Europa Hilfspakete für die Unterstützung der Wirtschaft. Zugleich wird darüber diskutiert, wie das geschehen soll. Während der Corona-Pandemie rückt die Klimakrise in den Hintergrund, der geplante "Green Deal" und der Aktions-plan Kreislaufwirtschaft der EU liegen quasi auf Eis. Doch gerade jetzt biete sich die Chance, die Wirtschaft klimafreundlich wiederaufzubauen, so der DTV. Textildienstleister tragen mit wiederverwendbaren und reparierbaren Textilprodukten einen wesentlichen Beitrag zur Ressourcenschonung und Umweltschutz bei. In einem gemeinsamen Positionspapier mit dem Europäischen Dachverband für Textil-Leasing, der European Textile Services Association (ETSA), fordert der DTV den wirtschaftlichen Neuanfang nach Corona zu nutzen, um das Kreislaufwirtschaftsmodell des Textilservice zu stärken und zum Standard bei der Beschaffung von Textilien zu machen.

Hygienedienstleister für viele Branchen

„Die textilen Dienstleister waren schon vor Corona zuverlässige Experten für Hygiene. Durch die Aufbereitung durch professionelle Textilreiniger ist die Hygiene in gleichem Maße sichergestellt, wie bei Einwegprodukten. Wenn wir also die Wahl haben zwischen hygienischen Kreislaufprodukten und hygienischen Wegwerfprodukten: Wie sollte dann die Wahl ausse-hen?”, so Schumacher.

Professionelle Textildienstleister beliefern täglich Kunden aus den unterschiedlichsten Berei-chen – von Krankenhäusern über Pflegeheime bis hin zu Hotellerie, Industrie, Handel, Handwerk und Privatkunden – mit sauberer und hygienisch aufbereiteter Berufskleidung und vie-len anderen Textilen. Millionen von Berufstätigen, Krankenhäusern, Hotels und Pflegeeinrichtungen sind auf die textilen Dienstleister angewiesen. Zu den Produkten gehören Mehrweg-Schutztextilien, wie z.B. OP-Textilien und -Masken oder Schutzausrüstung, Tisch-, Bett- und Frottierwäsche und nicht zuletzt die Stoffhandtuchspender oder auch Mund-Nase-Masken.

(c) Südwesttextil
18.04.2020

Südwesttextil: In 8 Schritten in den Neustart

Gemeinsam mit dem Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie fordert der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil für seine 200 Mitglieder in Baden-Württemberg und deren Kunden in Handel und Industrie einen Neustart des wirtschaftlichen Lebens in acht Dimensionen.

„Als zweitgrößte Konsumgüterindustrie Deutschlands nach der Lebensmittelbranche und mit 24 Millionen Quadratmetern Handelsfläche muss Textil zwingend Teil der nächsten Öffnungsstufe sein“, so Südwesttextil-Hauptgeschäftsführer Peter Haas in seinem Appell an Bundes- und Landesregierung.

Die Gesundheit und das Leben der Bevölkerung hätten stets höchste Priorität. Gleichzeitig gelte: Je länger die gesellschaftlichen Einschränkungen andauern, desto teurer werden die wirtschaftlichen und sozialen Folgen sein. Die aktuell deutliche Verlangsamung der Infektionsraten in Deutschland eröffne den Weg, rasch, schrittweise und diskriminierungsfrei die Rückkehr des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens anzugehen.

Gemeinsam mit dem Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie fordert der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil für seine 200 Mitglieder in Baden-Württemberg und deren Kunden in Handel und Industrie einen Neustart des wirtschaftlichen Lebens in acht Dimensionen.

„Als zweitgrößte Konsumgüterindustrie Deutschlands nach der Lebensmittelbranche und mit 24 Millionen Quadratmetern Handelsfläche muss Textil zwingend Teil der nächsten Öffnungsstufe sein“, so Südwesttextil-Hauptgeschäftsführer Peter Haas in seinem Appell an Bundes- und Landesregierung.

Die Gesundheit und das Leben der Bevölkerung hätten stets höchste Priorität. Gleichzeitig gelte: Je länger die gesellschaftlichen Einschränkungen andauern, desto teurer werden die wirtschaftlichen und sozialen Folgen sein. Die aktuell deutliche Verlangsamung der Infektionsraten in Deutschland eröffne den Weg, rasch, schrittweise und diskriminierungsfrei die Rückkehr des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens anzugehen.

Der Bund und die Länder hätten sich am 15. April auf erste Lockerungen der Beschränkungen geeinigt. Die Verbände hatten sich nachdrücklich für eine deutlich weitergehende Lockerung der Restriktionen eingesetzt, die aus deren Sicht auch gut möglich gewesen wären, müssten aber den Primat und die Entscheidung der Politik akzeptieren.

Damit die wirtschaftliche Erholung schnellstmöglich und nachhaltig gelingt, schlägt die deutsche Textil- und Modeindustrie acht Schritte für den Re-Start vor:

1. Textil- und Modewirtschaft ist systemrelevant
2. Textil- und Modegeschäfte diskriminierungsfrei wiedereröffnen
3. Hygienemaßnahmen – Abstandsgebot – Masken tragen: Die neue Normalität fordern und vorleben
4. Direkthilfen für mittelständische Unternehmen
5. Konjunkturprogramm starten
6. Regelungen anpassen – Belastungen aussetzen
7. Freien Waren- und Personenverkehr gewährleisten
8. Textilgipfel

Die vorgeschlagenen Schritte seien unabdingbar für eine Erhaltung und Unterstützung dieser Industrie und bedeuteten Zukunftsförderung für verschiedene Branchenzweige.
Das ausführliche Positionspapier mit Erläuterungen zu den Vorschlägen der Verbände finden Sie als Download.

 

(c) Waschbär GmbH
03.04.2020

Hygienische Wäsche für Krankenhäuser

DTV: "Für die Politik nicht systemrelevant"

Die COVID-19-Pandemie rückt die Versorgung von Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeheimen mit einwandfrei sauberer und hygienischer Wäsche in den Fokus. In Deutschland werden rund 95 % der Krankenhäuser von textilen Dienstleistern und Wäschereien versorgt. Für diese wird zunehmend schwierig, ausreichend Infektionsschutz-Ausrüstungen zu bekommen.

Die Politik reagiere schleppend und sehe diese Versorgung nicht als system-relevant an, moniert DTV-Geschäftsführer Andreas Schumacher: „Private Wäschereien und textile Dienstleistungsunternehmen versorgen täglich 500.000 Krankenhausbetten, 1,3 Millionen Pflegende und 1 Millionen Alten- und Pflegeheimbewohner in Deutschland mit sauberer Wäsche und Bekleidung. Und das soll während einer Pandemie nicht systemrelevant sein? Eine solche Einschätzung der Bundesregierung ist mir unbegreiflich und gefährdet die Arbeit von Ärzten, Pflegern und vielen anderen wichtigen Berufsgruppen.“

DTV: "Für die Politik nicht systemrelevant"

Die COVID-19-Pandemie rückt die Versorgung von Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeheimen mit einwandfrei sauberer und hygienischer Wäsche in den Fokus. In Deutschland werden rund 95 % der Krankenhäuser von textilen Dienstleistern und Wäschereien versorgt. Für diese wird zunehmend schwierig, ausreichend Infektionsschutz-Ausrüstungen zu bekommen.

Die Politik reagiere schleppend und sehe diese Versorgung nicht als system-relevant an, moniert DTV-Geschäftsführer Andreas Schumacher: „Private Wäschereien und textile Dienstleistungsunternehmen versorgen täglich 500.000 Krankenhausbetten, 1,3 Millionen Pflegende und 1 Millionen Alten- und Pflegeheimbewohner in Deutschland mit sauberer Wäsche und Bekleidung. Und das soll während einer Pandemie nicht systemrelevant sein? Eine solche Einschätzung der Bundesregierung ist mir unbegreiflich und gefährdet die Arbeit von Ärzten, Pflegern und vielen anderen wichtigen Berufsgruppen.“

Desinfektionsmittel, Atemschutzmasken und Schutzbekleidung sind aktuell überall knapp. Momentan sind Wäschereien aber nicht als systemrelevante Einrichtungen und somit nicht als Bedarfsstellen definiert. Somit könne es schon in den nächsten Tagen passieren, dass Wäscherei-Mitarbeiter möglichen Ansteckungen schutzlos ausgeliefert sind. Für diejenigen, die mit potenziell kontaminierten Textilien – etwa aus Krankenhäusern – umgehen müssen, fordert der Branchenverband DTV einen schnellen Zugriff auf angemessene Schutzausrüstung.

Um dies zu gewährleiten, bemüht sich der DTV seit Wochen um eine Einstufung als „system-relevant“ und eine Aufnahme in die Liste der kritischen Infrastrukturen (KRITIS). Dies würde einen erleichterten Zugang zu Desinfektionsmitteln und Atemschutzmasken gewährleisten. Und nur so können Wäscherei-Mitarbeiter ihre Kinder in der Notfallbetreuung unterbringen. Schon jetzt fällt in den Betrieben durch Kita- und Schulschließungen das Personal (Frauenquote in den Betrieben bei 2/3) massiv aus.

Seit rund drei Wochen liege der Bundesregierung ein Positionspapier des Verbandes vor. Doch das Bundesministerium für Gesundheit nimmt Wäschereien und textilen Dienstleister nicht in die Liste auf, sondern verweist auf die Länder- bzw. kommunale Ebene.

Der DTV und seine Betriebe versuchen, gemeinsam mit Krankenhäusern, Pflegeheimen, Rettungsdiensten, Feuerwehren und anderen, den kommunalen Verwaltungen die Systemrelevanz der Branche nahe zu bringen. Derzeit sei die Handhabung in den verschiedenen Ländern und Kommunen vollkommen unterschiedlich.

„Jede Wäscherei muss vor Ort um die Systemrelevanz betteln. Ob die Versorgung in den nächsten Wochen damit gewährleistet wird, hängt nun stark von den einzelnen Entscheidungsträgern in den Kommunen ab“, so Schumacher.
„Das macht die Sache weder einfacher noch schneller“, so Schumacher. Der DTV kann nicht nachvollziehen, dass eine schnelle Reaktion selbst in der Krise nicht möglich ist. Die Wäschereibetriebe, die mit Hochdruck die Versorgung der Krankenhäuser und Pflegeheime sicherstellen, würden im Stich gelassen. Und das obwohl die Einrichtungen schon innerhalb weniger Tage ohne Bekleidung und Wäsche dastehen könnten.

Weitere Informationen:
Wäscherei Hygiene
Quelle:

DTV Deutscher Textilreinigungsverband

09.07.2018

BTE gegen weitere Factory Outlet Center

  • BTE-Positionspapier überarbeitet

Zahlreiche Modehändler engagieren sich auf kommunaler und Landes-Ebene gegen die stetige Expansion von Factory Outlet Center (FOC) oder Designer Outlet Center (DOC). Denn obwohl die FOC/DOC ein Einzugsgebiet von oftmals 100 bis 200 km vorsehen, liegen etliche existierende und noch geplante Standorte der Ansiedlungsvorhaben zum Teil nur wenige Autominuten voneinander entfernt. Dazu zählen auch Outlet Center unmittelbar hinter der gemeinsamen Grenze z.B. in Frankreich, den Niederlanden oder Polen.

Vor diesem Hintergrund hat der BTE vor kurzem ein schon seit Jahren existierendes „Positionspapier zu den Auswirkungen von Factory Outlet Center auf den deutschen Textil- und Bekleidungsmarkt“ überarbeitet und aktualisiert. Damit zeigt der BTE die Auswirkungen von FOCs auf den Textil- und Bekleidungsmarkt in Deutschland auf, und zwar sowohl für den stationären Textileinzelhandel als auch für die Textil- und Bekleidungsindustrie.

  • BTE-Positionspapier überarbeitet

Zahlreiche Modehändler engagieren sich auf kommunaler und Landes-Ebene gegen die stetige Expansion von Factory Outlet Center (FOC) oder Designer Outlet Center (DOC). Denn obwohl die FOC/DOC ein Einzugsgebiet von oftmals 100 bis 200 km vorsehen, liegen etliche existierende und noch geplante Standorte der Ansiedlungsvorhaben zum Teil nur wenige Autominuten voneinander entfernt. Dazu zählen auch Outlet Center unmittelbar hinter der gemeinsamen Grenze z.B. in Frankreich, den Niederlanden oder Polen.

Vor diesem Hintergrund hat der BTE vor kurzem ein schon seit Jahren existierendes „Positionspapier zu den Auswirkungen von Factory Outlet Center auf den deutschen Textil- und Bekleidungsmarkt“ überarbeitet und aktualisiert. Damit zeigt der BTE die Auswirkungen von FOCs auf den Textil- und Bekleidungsmarkt in Deutschland auf, und zwar sowohl für den stationären Textileinzelhandel als auch für die Textil- und Bekleidungsindustrie.

Aus den in dem Positionspapier aufgeführten Gründen spricht sich der BTE gegen die Ansiedlung weiterer Fabrikverkaufszentren in Deutschland aus! Angesichts der bereits bestehenden Flächenüberhänge im Textileinzelhandel, des Warenüberangebotes und des differenzierten Distributionsnetzes, sind weitere FOC abzulehnen. Jeder zusätzliche qm an Verkaufsfläche verschärft die bekannten Probleme einer Branche, in der viele Unternehmen aus Industrie und Handel ums Überleben kämpfen.

Der BTE erkennt dabei durchaus den aktuellen Strukturwandel, der zu der Ausbreitung von FOC geführt hat. Dieser muss sich aber vernünftig entwickeln und darf bewährte Vertriebskonzepte einer Branche nicht irreparabel schädigen. Und der Wandel muss innerhalb der geltenden wettbewerbsrechtlichen, städtebaulichen und baurechtlichen Rahmenbedingungen erfolgen.

Hinweis: Das Positionspapier kann eingesehen und downgeloaded werden unter http://www.bte.de (Rubrik: Fachthemen; Stichwort: Factory Outlet Center).

Weitere Informationen:
Outlet Outlet- Center
Quelle:

BTE/BLE/VDB