Aus der Branche

Zurücksetzen
17.01.2024

Südwesttextil beklagt zu wenig Bürokratieentlastung im Arbeitsrecht

Der Referentenentwurf des Bürokratieentlastungsgesetzes sieht die Reduktion von Schriftformerfordernissen vor – gehe im Arbeitsrecht aber nicht weit genug, so der südwestdeutsche Arbeitgeberverband.

Am 11. Januar 2024 hat das Bundesministerium für Justiz seinen Referentenentwurf des Vierten Gesetzes zur Bürokratieentlastung (BEG IV-E) veröffentlicht. Der Entwurf sieht auch Gesetzesänderungen im Bereich des Nachweisgesetzes vor.

Die von Südwesttextil bereits im letzten Jahr geforderte Nachbesserung des Eckpunktepapiers findet sich im Referentenentwurf nicht wieder. Aus Perspektive des Arbeitgeberverbands gehen die vorgesehenen Änderungen nicht weit genug. Im Referentenentwurf wird weiterhin lediglich die elektronische Form als Ersatz für die Schriftform vorgesehen.

Der Referentenentwurf des Bürokratieentlastungsgesetzes sieht die Reduktion von Schriftformerfordernissen vor – gehe im Arbeitsrecht aber nicht weit genug, so der südwestdeutsche Arbeitgeberverband.

Am 11. Januar 2024 hat das Bundesministerium für Justiz seinen Referentenentwurf des Vierten Gesetzes zur Bürokratieentlastung (BEG IV-E) veröffentlicht. Der Entwurf sieht auch Gesetzesänderungen im Bereich des Nachweisgesetzes vor.

Die von Südwesttextil bereits im letzten Jahr geforderte Nachbesserung des Eckpunktepapiers findet sich im Referentenentwurf nicht wieder. Aus Perspektive des Arbeitgeberverbands gehen die vorgesehenen Änderungen nicht weit genug. Im Referentenentwurf wird weiterhin lediglich die elektronische Form als Ersatz für die Schriftform vorgesehen.

Die schriftliche Aushändigung der wesentlichen Arbeitsbedingungen kann somit weiterhin nur unterbleiben, wenn ein Arbeitsvertrag in elektronischer Form abgeschlossen worden ist. Um den Formvorgaben des Nachweisgesetzes zu genügen, reicht die Textform also weiterhin nicht. Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner betont die Position des Verbands: „Im Arbeitsrecht lässt die Bundesregierung eine signifikante Stellschraube der Bürokratieentlastung aus. Die praktische Reduktion des Aufwands durch die elektronische Form geht nicht weit genug und könnte durch die Zulassung der im Geschäftsverkehr üblichen und anerkannten Textform signifikant erhöht werden. Die Nachbesserung des Referentenentwurfs ist für einen echten Bürokratieabbau dringend geboten.“

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie