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16.04.2020

BTE kritisiert Ungleichbehandlung bei Ladenöffnung

Der BTE Handelsverband Textil kritisiert die Entscheidung von Bund und Ländern, wonach ab 20. April zunächst nur Geschäfte bis zu einer Größe von 800 qm Verkaufsfläche wieder öffnen dürfen. Denn diese willkürliche gezogene Grenze führt zu einer Wettbewerbsverzerrung, die große Mode- und Schuhgeschäfte sowie Warenhäuser massiv benachteiligt. „Eigentlich müssten Unternehmen, die nicht öffnen dürfen, Kompensationszahlungen erhalten“, sagte BTE-Sprecher Axel Augustin.

Die Flächenbegrenzung sei vor allem deshalb nicht nachvollziehbar, weil gerade große Häuser den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Metern leicht einhalten können. „Mit ihren breiten Gängen und mehreren Ein- bzw. Ausgängen lassen sich die Kunden deutlich leichter lenken als in kleinen Geschäften“, berichtet Augustin. „Zudem rechnet kein Modehändler in den nächsten Wochen mit einem Kundenansturm, da wichtige Kaufanlässe wie Feste und Urlaube wegfallen.“

Der BTE Handelsverband Textil kritisiert die Entscheidung von Bund und Ländern, wonach ab 20. April zunächst nur Geschäfte bis zu einer Größe von 800 qm Verkaufsfläche wieder öffnen dürfen. Denn diese willkürliche gezogene Grenze führt zu einer Wettbewerbsverzerrung, die große Mode- und Schuhgeschäfte sowie Warenhäuser massiv benachteiligt. „Eigentlich müssten Unternehmen, die nicht öffnen dürfen, Kompensationszahlungen erhalten“, sagte BTE-Sprecher Axel Augustin.

Die Flächenbegrenzung sei vor allem deshalb nicht nachvollziehbar, weil gerade große Häuser den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Metern leicht einhalten können. „Mit ihren breiten Gängen und mehreren Ein- bzw. Ausgängen lassen sich die Kunden deutlich leichter lenken als in kleinen Geschäften“, berichtet Augustin. „Zudem rechnet kein Modehändler in den nächsten Wochen mit einem Kundenansturm, da wichtige Kaufanlässe wie Feste und Urlaube wegfallen.“

Der BTE verlangt daher, spätestens von Anfang Mai an grünes Licht für die Öffnung aller Geschäfte zu geben. „Es darf keinen weiteren Zwischenschritt mit einer neuen Verkaufsflächenbegrenzung geben“, fordert der BTE-Sprecher. „Ansonsten werden etliche große Häuser den Shutdown nicht überleben!“

 

Weitere Informationen:
Coronavirus Öffnungszeiten
Quelle:

BTE/BLE/VDB

02.04.2020

Umsatzeinbruch im Textilhandel: BTE widerspricht Sachverständigenrat

Aktuell geht der Sachverständigenrat der Bundesregierung in seinem wahrscheinlichsten Basisszenario davon aus, dass die Gesamt-Nachfrage nach Bekleidung im Zeitraum Mitte März bis Mitte Mai 2020 aufgrund der Geschäftsschließungen um 30 Prozent sinkt. Begründet wird dies mit dem hohen Online-Anteil und der nach wie vor geöffneten Lebensmittelgeschäfte, die ebenfalls Bekleidungsartikel verkaufen.

Nach Berechnungen des BTE liegt der Marktanteil des gesamten Onlinehandels für Bekleidung bei maximal 30 Prozent. In dieser Zahl enthalten sind auch die Online-Umsätze von vorwiegend stationären Modegeschäften. Weitere rund 10 Prozent entfallen auf Einzelhandelsgeschäfte, die geöffnet bleiben dürfen und als Randsortiment Bekleidung führen, wie den Lebensmittelhandel und SB-Warenhäuser. Dagegen ist der Umsatz aller geschlossener Modegeschäfte und Warenhäuser (ohne deren Online-Umsatz) auf Null gesunken. „60 Prozent des Marktes erzielen damit aktuell gar keinen Umsatz“, rechnet BTE-Sprecher Axel Augustin.

Aktuell geht der Sachverständigenrat der Bundesregierung in seinem wahrscheinlichsten Basisszenario davon aus, dass die Gesamt-Nachfrage nach Bekleidung im Zeitraum Mitte März bis Mitte Mai 2020 aufgrund der Geschäftsschließungen um 30 Prozent sinkt. Begründet wird dies mit dem hohen Online-Anteil und der nach wie vor geöffneten Lebensmittelgeschäfte, die ebenfalls Bekleidungsartikel verkaufen.

Nach Berechnungen des BTE liegt der Marktanteil des gesamten Onlinehandels für Bekleidung bei maximal 30 Prozent. In dieser Zahl enthalten sind auch die Online-Umsätze von vorwiegend stationären Modegeschäften. Weitere rund 10 Prozent entfallen auf Einzelhandelsgeschäfte, die geöffnet bleiben dürfen und als Randsortiment Bekleidung führen, wie den Lebensmittelhandel und SB-Warenhäuser. Dagegen ist der Umsatz aller geschlossener Modegeschäfte und Warenhäuser (ohne deren Online-Umsatz) auf Null gesunken. „60 Prozent des Marktes erzielen damit aktuell gar keinen Umsatz“, rechnet BTE-Sprecher Axel Augustin.

Auch die Annahme, dass die Kundennachfrage aktuell stärker zu den Onlineshops wandere, sei nicht nachvollziehbar. Nach Recherchen des BTE sind derzeit auch die Online-Umsätze mit Bekleidung rückläufig. So rechnet z.B. Zalando mit einem Umsatzrückgang aufgrund der Coronakrise. „Wir gehen daher aktuell davon aus, dass die Gesamt-Nachfrage nach Bekleidung während des Shutdowns um 60 bis 70 Prozent sinkt!“ schätzt Augustin.

„Wer jetzt im Homeoffice arbeitet oder sogar in Kurzarbeit ist, denkt kaum über Modekäufe nach – auch nicht im Internet,“ betont der BTE-Sprecher. Aktuell und perspektivisch fehlten zudem die üblichen Kaufanlässe, wie ein Familientreffen zu Ostern, der Osterurlaub oder der Tanz in den Mai. Dies treffe gleichermaßen auch den Schuh- und Lederwarenhandel. „Es ist auch nicht zu erwarten, dass die nun unterbleibenden Käufe nach dem Ende des Shutdowns in größerem Maße aufgeholt werden, da sehr viele Verbraucher dann weniger Geld zur Verfügung haben werden“.

Die aktuellen Schließungen sind für den stationären Modehandel auch deshalb existenzbedrohend, weil sie in eine Phase fallen, in der es normalerweise keine größeren Rabattaktionen gibt. Aber selbst das scheint sich durch den wachsenden Liquiditätsdruck und immer voller werdender Warenlager derzeit zu ändern, wie die Preisaktionen der letzten Tage im Onlinehandel zeigen. „Die aktuellen Hilfen der Politik für den gesamten stationären Fashionhandel müssen daher dringend ausgebaut werden!“, fordert BTE-Sprecher Augustin.

 

Quelle:

BTE/BLE/BDSE/VDB

27.03.2020

Fashionhandel: Täglich über 10 Mio. Modeartikel unverkauft!

Die Coronakrise trifft den stationären Modehandel bis ins Mark. Die erzwungene Schließung zehntausender Boutiquen, Schuh- und Lederwarengeschäfte sowie Mode- und Warenhäuser bedroht bereits kurzfristig die Existenz der allermeisten Unternehmen – und damit Hundertausende von Arbeitsplätzen.

Der Verkaufs-Stopp verursacht ein massives Waren-Problem in den Geschäften. Nach Berechnungen der Handelsverbände Textil (BTE), Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) werden an normalen Verkaufstagen im Durchschnitt täglich mehr als 10 Millionen Hosen, Shirts, Schuhe und Taschen verkauft, die nun nicht über die Ladentheke gehen. „Ende März dürfte die Summe der unverkauften, aber vom Handel bereits bezahlten Teile die 100-Millionen-Grenze überschritten haben“, schätzt BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.

Die Coronakrise trifft den stationären Modehandel bis ins Mark. Die erzwungene Schließung zehntausender Boutiquen, Schuh- und Lederwarengeschäfte sowie Mode- und Warenhäuser bedroht bereits kurzfristig die Existenz der allermeisten Unternehmen – und damit Hundertausende von Arbeitsplätzen.

Der Verkaufs-Stopp verursacht ein massives Waren-Problem in den Geschäften. Nach Berechnungen der Handelsverbände Textil (BTE), Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) werden an normalen Verkaufstagen im Durchschnitt täglich mehr als 10 Millionen Hosen, Shirts, Schuhe und Taschen verkauft, die nun nicht über die Ladentheke gehen. „Ende März dürfte die Summe der unverkauften, aber vom Handel bereits bezahlten Teile die 100-Millionen-Grenze überschritten haben“, schätzt BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.

Zusätzliches Problem: Da im Modehandel eine kontinuierliche Warenbelieferung mittlerweile die Regel ist, bekommen die Geschäfte in den nächsten Wochen vertragsgemäß weiterhin neue Ware geliefert - trotz geschlossener Läden! „Je länger die Schließung dauert, desto unwahrscheinlicher wird es, dass die Ware noch verkauft werden kann“, weiß Pangels. Denn durch den modischen Wechsel lassen sich Hosen oder Schuhe aus der Frühjahrskollektion im Sommer kaum noch verkaufen. „Allein der Wertverlust der Ware ist für viele Händler ruinös!“

Die Folge sind gigantische Mengen unverkaufter Ware. Viele Geschäfte haben dafür nicht einmal Lagermöglichkeiten. „Sollte die Schließung über den April hinaus fortbestehen, rechnen wir nicht nur mit tausenden Insolvenzen in Textil-, Schuh- und Lederwarenbranche, sondern auch mit über einer Milliarde unverkaufter Artikel“, warnt Pangels. Mode-, Schuh- und Lederwarenhändler brauchen daher neben schnellen Krediten auch finanzielle Soforthilfen. „Der Staat könnte z.B. die Kosten für die bereits bezahlte Ware über einen Hilfsfonds übernehmen“, fordert Pangels.

Weitere Informationen:
Modehandel Coronavirus
Quelle:

BTE/BLE/BDSE/VDB

2019: 66 Mrd. Euro Umsatz mit Bekleidung und Textilien (c) BTE
03.03.2020

2019: 66 Mrd. Euro Umsatz mit Bekleidung und Textilien

Nach ersten Hochrechnungen des BTE ist der Einzelhandelsumsatz mit Bekleidung sowie Haus- und Heimtextilien im letzten Jahr um rund ein Prozent gestiegen. Insgesamt lag das Marktvolumen von Textilien und Bekleidung im Einzelhandel in Deutschland 2019 damit bei rund 66 Milliarden Euro. Die Entwicklung der einzelnen Vertriebsformen verlief allerdings unterschiedlich. Einzelheiten:
 

Nach ersten Hochrechnungen des BTE ist der Einzelhandelsumsatz mit Bekleidung sowie Haus- und Heimtextilien im letzten Jahr um rund ein Prozent gestiegen. Insgesamt lag das Marktvolumen von Textilien und Bekleidung im Einzelhandel in Deutschland 2019 damit bei rund 66 Milliarden Euro. Die Entwicklung der einzelnen Vertriebsformen verlief allerdings unterschiedlich. Einzelheiten:
 

  • Mittelständische Boutiquen und Modehäuser dürften ihren Vorjahres-Umsatz ganz leicht übertroffen haben. Der Fachhandel mit Haus und Heimtextilien beendete 2019 ebenfalls mit einem kleinen Plus. Die Bandbreite ist bei allen stationären Fachgeschäften Bekleidung/Textil allerdings groß und reicht von zweistelligen Umsatzverlusten bis zu ebensolchen Zuwachsraten.
     
  • Auch bei den statistisch zum Fachhandel zählenden vertikal organisierten Modeketten wie C&A, H&M, Primark, KiK oder Zara gab es merkliche Unterschiede. Der BTE geht aktuell aber davon aus, dass die vertikalen Modeanbieter im letzten Jahr ihren Umsatz insgesamt leicht erhöhen konnten. Auch hier wurde mitunter ein Zuwachs erzielt, der speziell im  Niedrigpreissegment die Folge von Flächenexpansion war.
     
  • Auf den gesamten Bekleidungsfachhandel entfielen nach BTE-Hochrechnungen knapp 32 Milliarden Euro. Weitere knapp 5,5 Milliarden Euro Umsatz erzielte der Fachhandel mit Heim- und Haustextilien. Zusammen kommen die auf Bekleidung und Textilien spezialisierten Handelsunternehmen damit auf einen Marktanteil von ca. 56 Prozent.
     
  • Für den Versand- bzw. Onlinehandel schätzt der BTE, dass 2019 rund fünf Prozent mehr Bekleidung und Textilien über diesen Weg verkauft wurden. Der gesamte Distanzhandel erreicht damit nach BTE-Hochrechnungen einen Umsatz von ca. 15 Milliarden Euro, was einem Marktanteil von 23,5 Prozent entspricht.
     
  • Die übrigen 20,5 Prozent des Textil- und Bekleidungsmarktes teilen sich Warenhäuser, Lebensmitteldiscounter und alle anderen Handelsbranchen, die textile Sortimente führen. Der darauf entfallende Umsatz liegt nach ersten BTE-Schätzungen bei 13,5 Milliarden Euro.
Weitere Informationen:
Einzelhandelsumsatz
Quelle:

BTE/BLE/VDB

13.02.2020

Warenvernichtung im Modehandel: absolute Ausnahme!

  • BTE informiert Umweltministerium über Praxis im Handel

Wenn Ware vom Textil- und Schuhhandel nicht verkauft werden kann, so landet diese nur in absoluten Ausnahmefällen bei einem Entsorger. Dies hat eine aktuelle Umfrage des BTE zusammen mit den Handelsverbänden Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) ergeben, an der sich mehr als 200 Unternehmen beteiligt haben – darunter auch Warenhäuser und Versender sowie etliche große Unternehmen mit Umsätzen über 100 Mio. Euro. Eine solche Umfrage ist handelsweit so noch nicht durchgeführt worden.
 
Auslöser der Umfrage waren Medienberichte über die (angebliche) massenhafte Vernichtung neuwertiger Produkte, insbesondere von Bekleidung und Mode. Als Folge kam es am 23. Januar 2020 im Berliner Bundesumweltministerium zu einer zweiten Dialogveranstaltung zum Thema „Vernichtung von gebrauchsfähiger Ware vermeiden“, an der auch der BTE teilgenommen hat. Die Umfrageergebnisse wurden in diesem Zusammenhang dem Umweltministerium zur Verfügung gestellt.
 

  • BTE informiert Umweltministerium über Praxis im Handel

Wenn Ware vom Textil- und Schuhhandel nicht verkauft werden kann, so landet diese nur in absoluten Ausnahmefällen bei einem Entsorger. Dies hat eine aktuelle Umfrage des BTE zusammen mit den Handelsverbänden Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) ergeben, an der sich mehr als 200 Unternehmen beteiligt haben – darunter auch Warenhäuser und Versender sowie etliche große Unternehmen mit Umsätzen über 100 Mio. Euro. Eine solche Umfrage ist handelsweit so noch nicht durchgeführt worden.
 
Auslöser der Umfrage waren Medienberichte über die (angebliche) massenhafte Vernichtung neuwertiger Produkte, insbesondere von Bekleidung und Mode. Als Folge kam es am 23. Januar 2020 im Berliner Bundesumweltministerium zu einer zweiten Dialogveranstaltung zum Thema „Vernichtung von gebrauchsfähiger Ware vermeiden“, an der auch der BTE teilgenommen hat. Die Umfrageergebnisse wurden in diesem Zusammenhang dem Umweltministerium zur Verfügung gestellt.
 
Die BTE-Daten aus dem Textilhandel liefern eine seriöse Basis für die politische Diskussionen rund um das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz, das Mitte 2020 in Kraft treten soll. Denn darin sind Obhutspflichten vorgesehen, die u.a. die Rücknahme, die Wiederverwendung und die Verwertung von Waren sowie Kostenbeteiligungen bei Umweltmaßnahmen regeln. Besonders im Fokus stehen dabei Textilien und Elektronikartikel. Details zu den Anforderungen und Pflichten werden dann in einer nachgelagerten Verordnung geregelt.
 
Im Folgenden die wichtigsten Ergebnisse der BTE-Befragung:
 

  • Die Hälfte aller Umfrageteilnehmer aus dem Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel konnte die gesamte eingekaufte Ware an ihre Kunden verkaufen oder zumindest an die Lieferanten zurückgeben. Bei der anderen Hälfte lagen die Restbestände bei rund drei Prozent, so dass im gesamten Umfragepanel im Durchschnitt der beiden letzten Jahre lediglich 1,5 Prozent der angebotenen Ware nicht verkauft wurde.
  • Die übrig gebliebene Ware wurde zu zwei Dritteln (= 1 Prozent) an gemeinnützige Organisationen gespendet. 0,2 Prozent landeten bei einem Aufkäufer bzw. Sonderpostenhändler und nur 0,2 Prozent bei einem Entsorger/Recycler. Davon wurde nach Angaben der Umfrageteilnehmer die Hälfte tatsächlich verbrannt oder deponiert, die andere Hälfte der Ware wurde recycelt und z.B. zu Füllstoff verarbeitet. Die Warenvernichtung ist mit 0,1 Prozent der im Modehandel angebotenen Ware also eine Ausnahme.
  • Hauptgrund für Entsorgung bzw. Recycling von Ware ist die Beschädigung oder Verschmutzung durch den Kunden (63 Prozent). Weitere wichtige Gründe sind Mängel an der Ware (17 Prozent), lediglich bei 14 Prozent der Teilnehmer ist der weitere Verkauf wirtschaftlich unrentabel.
  • Bei der Frage nach geeigneten Maßnahmen zur Vermeidung von Warenvernichtung regte eine Mehrheit der Umfrageteilnehmer an, die Spendenfähigkeit zu erleichtern sowie das Überangebot an Ware im Markt zu verringern. Vor allem mittelständische Händler (bis 10 Mio. Euro Jahresumsatz) plädierten zudem dafür, kostenfreie Online-Retouren gesetzlich zu verbieten.

Fazit: Die Vernichtung von unverkaufter Ware ist im Textil- und Schuhhandel extrem selten. Von 1.000 angebotenen Artikeln - z.B. Hosen oder Shirts - können gemäß der Umfrage statistisch lediglich 15 nicht an Kunden verkauft oder an den Lieferanten zurückgegeben werden. Von diesen 15 werden 10 vom Handel an gemeinnützige Organisationen gespendet und zwei bis drei landen bei einem Aufkäufer oder Sonderpostenhändler. Lediglich die restlichen zwei bis drei Hosen oder Shirts werden entsorgt oder recycelt, wobei es sich oftmals um beschädigte, verschmutzte oder Ware mit anderweitigen Mängeln handeln dürfte, die tatsächlich nicht verkauft werden kann oder darf.
 
Der BTE wird den weiteren politischen Prozess konstruktiv begleiten und im Gespräch mit dem Bundesumweltministerium die Interessen der Branche vertreten.

Weitere Informationen:
Warenvernichtung
Quelle:

BTE/BLE/VDB

20.01.2020

BTE empfiehlt Start des WSV zum 27.01.2020

  • Lagerabbau: Winter-Schluss-Verkauf nutzen!
  • BTE empfiehlt Start am 27. Januar 2020

Die Herbst/Winter-Saison ist in den meisten Modehäusern eher durchwachsen gelaufen. Als Folge sind die Läger mit Herbst- und Winterware vielerorts noch gut gefüllt sind. Vor diesem Hintergrund wird die Lagerräumung in der ablaufenden Saison nicht leicht werden.
 
In diesem Zusammenhang empfiehlt der BTE, den Winter-Schluss-Verkauf als Räumungs-Event verstärkt zu nutzen. Als Starttermin haben der BTE und die anderen Handelsverbände in diesem Jahr den 27. Januar propagiert. Er markiert das Ende bzw. den Höhepunkt der Reduzierungsphase und lockt so immer noch – wenn auch regional unterschiedlich stark - beträchtliche Teile der Bevölkerung zu diesem Anlass in die Läden. Und das, obwohl nur noch wenige Modehändler spezielle Schlussverkaufs-Werbung schalten.
 

  • Lagerabbau: Winter-Schluss-Verkauf nutzen!
  • BTE empfiehlt Start am 27. Januar 2020

Die Herbst/Winter-Saison ist in den meisten Modehäusern eher durchwachsen gelaufen. Als Folge sind die Läger mit Herbst- und Winterware vielerorts noch gut gefüllt sind. Vor diesem Hintergrund wird die Lagerräumung in der ablaufenden Saison nicht leicht werden.
 
In diesem Zusammenhang empfiehlt der BTE, den Winter-Schluss-Verkauf als Räumungs-Event verstärkt zu nutzen. Als Starttermin haben der BTE und die anderen Handelsverbände in diesem Jahr den 27. Januar propagiert. Er markiert das Ende bzw. den Höhepunkt der Reduzierungsphase und lockt so immer noch – wenn auch regional unterschiedlich stark - beträchtliche Teile der Bevölkerung zu diesem Anlass in die Läden. Und das, obwohl nur noch wenige Modehändler spezielle Schlussverkaufs-Werbung schalten.
 
Der Handel profitiert aber davon, dass die Medien nach wie vor breit über den Schlussverkauf berichten und so für einen beträchtlichen PR-Effekt sorgen. Der BTE rät deshalb, diese kostenlose Vorlage zu nutzen und die Kunden zumindest im Schaufenster über den Start der letzten Reduzierungs-Phase zu informieren. Kostenintensive Schlussverkaufs-Werbung rechnet sich sicher nicht immer, aber zumindest preisgünstige Kanäle (z.B. eigener Newsletter, Instagram oder Facebook) sollten dafür ggf. aktiviert werden.
 
Hinweis: Der BTE hat vor dem Start des Winter-Schluss-Verkaufs wieder eine entsprechende Pressemeldung verbreitet, die erfahrungsgemäß zahlreiche Berichte in den Medien auslöst. Sie ist im Internet unter www.bte.de einzusehen.

Weitere Informationen:
Winterschlussverkauf
Quelle:

BTE/BLE/VDB

13.01.2020

EFG: kostenlose DMI-Orderinfo

Modefachgeschäfte, die Mitglied der beim BTE angesiedelten EFG European Fashion Group (EFG) sind, erhalten rechtzeitig vor den Berliner Messen eine vom Deutschen Mode-Institut (DMI) für die EFG verfasste Orderinfo. Mitglieder loben die praxisrelevante Information, die so rechtzeitig vorliegt, dass vom ersten Messetag an eine gute Orientierung bei der Order geboten wird. Die besonderen Vorteile:

Modefachgeschäfte, die Mitglied der beim BTE angesiedelten EFG European Fashion Group (EFG) sind, erhalten rechtzeitig vor den Berliner Messen eine vom Deutschen Mode-Institut (DMI) für die EFG verfasste Orderinfo. Mitglieder loben die praxisrelevante Information, die so rechtzeitig vorliegt, dass vom ersten Messetag an eine gute Orientierung bei der Order geboten wird. Die besonderen Vorteile:

  • komprimierte und präzise Informationen für die Order von DOB, HAKA und Accessoires
  • Original-Hersteller-Bilder der Saison, Komplett-Looks und Street-Styles
  • Durch die stylische Einordnung nicht nur nützlich für die Order, sondern auch später in der Saison für das Verkaufsgespräch
  • kostenfrei im Rahmen der EFG-Mitgliedschaft

Die Einstellung der rund 60-seitigen Orderinfo im PDF-Format erfolgte am 8. Januar 2020 im EFG-Intranet (Log-in erforderlich!). Nach den Berliner Messen erhalten die EFG-Mitglieder zusätzlich ein „Berlin-Review“, das die Trend-Highlights der Berliner Tage noch einmal zusammenfasst und somit weitere Order-Sicherheit gibt. In der öffentlich zugänglichen Rubrik „Leistungen“ der Website www.efg-info.de können alle Interessierte die EFG-DMI-Orderinfos zur vergangenen Orderrunde einsehen.
 
Hinweis: Die Vorteilsgemeinschaft EFG bietet gegen einen geringen Jahresbeitrag darüber hinaus viele weitere Leistungen, z. B. Sonderkonditionen bei der Abwicklung von Kreditkarten, bei den Warenbezugskosten über Hängeversand und Paket-Dienstleister oder bei Warenwirtschaftssystemen. Weitere Informationen über eine EFG-Mitgliedschaft bei Maria Bausch, Tel.: 0221/92 15 09-43, E-Mail: efg@bte.de oder im Internet unter www.efg-info.de.

Weitere Informationen:
DMI-Orderinfo
Quelle:

BTE/BLE/VDB

13.01.2020

BTE-Hilfen für die Order

Der  BTE unterstützt den Modehandel bei der Order mit verschiedenen Publikationen und Hilfsmitteln:
 

  • „Saisonplanung – Saisonverlauf: Behandelt werden u. a. der zielgruppengerechte Sortimentsaufbau, Limitverteilung und Liefertaktung, das Führen von Lieferantengesprächen sowie die Umsetzung am POS.
  • „Limit im Griff – Ertrag in der Kasse": Aufgezeigt werden Struktur und Vorgehensweise einer modernen Limitplanung inkl. „Flächenlimite“.

Hinweis: Die Publikationen können bestellt werden beim ITE-Verlag, E-Mail: itebestellungen@bte.de oder im BTE-Webshop www.bte.de (Rubrik: Publikationen) oder per Fax 0221/92150910. Mitglieder im Einzelhandelsverband erhalten bei Angabe ihrer Mitgliedsnummer einen Preisnachlass in Höhe von 20 Prozent.

Der  BTE unterstützt den Modehandel bei der Order mit verschiedenen Publikationen und Hilfsmitteln:
 

  • „Saisonplanung – Saisonverlauf: Behandelt werden u. a. der zielgruppengerechte Sortimentsaufbau, Limitverteilung und Liefertaktung, das Führen von Lieferantengesprächen sowie die Umsetzung am POS.
  • „Limit im Griff – Ertrag in der Kasse": Aufgezeigt werden Struktur und Vorgehensweise einer modernen Limitplanung inkl. „Flächenlimite“.

Hinweis: Die Publikationen können bestellt werden beim ITE-Verlag, E-Mail: itebestellungen@bte.de oder im BTE-Webshop www.bte.de (Rubrik: Publikationen) oder per Fax 0221/92150910. Mitglieder im Einzelhandelsverband erhalten bei Angabe ihrer Mitgliedsnummer einen Preisnachlass in Höhe von 20 Prozent.

Weitere Informationen:
Orderhilfen
Quelle:

BTE/BLE/VDB

13.01.2020

BTE fordert bedarfsgerechten Einkauf zur neuen Orderrunde

"Angebote für Warenrücknahme kritisch hinterfragen"
 
Die Berliner Modemessen sind gestartet: Neben der Sichtung von Trends sollten sich die Gespräche unbedingt um eine noch stärkere Endkunden-orientierte Saison- und Flächenplanung drehen. In diesem Zusammenhang empfiehlt der BTE, außerhalb des hochmodischen Bereichs die Liefertermine noch näher an die „Bedarfstermine“ der Käufer zu rücken und auch die Mengen- bzw. Flächenplanung anzupassen. 2019 habe bekanntlich gezeigt, dass weniger Ware nicht zwangsweise geringere Umsätze und Renditen nach sich zögen!
 
Unbedingt solle dabei auch der immer stärker spürbare Klimawandel berücksichtigt werden. In 2019 gab es zwar keinen „endless summer“ wie 2018, aber weiterhin überdurchschnittlich hohe Temperaturen und in den meisten Teilen Deutschlands auch keinen echten Winter. Richtig kalt wird es seit einigen Jahren meist erst ab Mitte Januar und damit in oder nach der Sale-Phase. Hier passt das Saison-Timing der Modebranche nach wie vor nicht!
 

"Angebote für Warenrücknahme kritisch hinterfragen"
 
Die Berliner Modemessen sind gestartet: Neben der Sichtung von Trends sollten sich die Gespräche unbedingt um eine noch stärkere Endkunden-orientierte Saison- und Flächenplanung drehen. In diesem Zusammenhang empfiehlt der BTE, außerhalb des hochmodischen Bereichs die Liefertermine noch näher an die „Bedarfstermine“ der Käufer zu rücken und auch die Mengen- bzw. Flächenplanung anzupassen. 2019 habe bekanntlich gezeigt, dass weniger Ware nicht zwangsweise geringere Umsätze und Renditen nach sich zögen!
 
Unbedingt solle dabei auch der immer stärker spürbare Klimawandel berücksichtigt werden. In 2019 gab es zwar keinen „endless summer“ wie 2018, aber weiterhin überdurchschnittlich hohe Temperaturen und in den meisten Teilen Deutschlands auch keinen echten Winter. Richtig kalt wird es seit einigen Jahren meist erst ab Mitte Januar und damit in oder nach der Sale-Phase. Hier passt das Saison-Timing der Modebranche nach wie vor nicht!
 
Nur sehr bedingt helfen hier auch Warenrücknahme-Angebote der Industriepartner. Denn die retournierte Ware fließt dann in andere Vertriebskanäle, wie FOC oder Restposten-Vermarkter. Folge ist ein wachsendes Angebot vor allem in Off-Price-Formaten, die dem klassischen Fachhandel immer mehr Umsätze und Kunden wegnehmen. Warenrücknahmen sind zwar bequem für den Handel, verschärfen aber letztendlich den Preiswettbewerb.
 
Fazit: Der Modehandel sollte in der bevorstehenden Orderrunde noch kundenorientierter und bedarfsgerechter einkaufen. Bequeme Rücknahme-Angebote sollten kritisch hinterfragt und ggf. nur sehr defensiv genutzt werden, um das Überangebot an Ware im Markt nicht noch weiter ansteigen zu lassen. Dies ist auch vor dem Hintergrund der aktuellen Nachhaltigkeits-Diskussion in der Modebranche der richtige Weg!

Weitere Informationen:
Orderrunde Einkauf
Quelle:

BTE/BLE/VDB

06.01.2020

Warenvernichtung: Umweltministerium will Daten

  • Bis 15. Januar an der BTE-Umfrage beteiligen

Ende September 2019 fand im Berliner Bundesumweltministerium eine erste Dialogveranstaltung zum Thema „Vernichtung von gebrauchsfähiger Ware vermeiden“ statt, an der auch der BTE teilgenommen hat. Auslöser waren diverse Medienberichte über die (angebliche) massenhafte Vernichtung neuwertiger Produkte und hier speziell auch von Bekleidung und Mode.
 
Für Ende Januar hat das Bundesumweltministerium nun zur zweiten Dialogveranstaltung eingeladen. Nachdem beim ersten Termin vor allem grundsätzliche Fragen geklärt wurden, soll dann schwerpunktmäßig Transparenz hinsichtlich der vernichteten Ware geschaffen und Konzepte für die Vermeidung von Warenvernichtung erörtert werden.
 

  • Bis 15. Januar an der BTE-Umfrage beteiligen

Ende September 2019 fand im Berliner Bundesumweltministerium eine erste Dialogveranstaltung zum Thema „Vernichtung von gebrauchsfähiger Ware vermeiden“ statt, an der auch der BTE teilgenommen hat. Auslöser waren diverse Medienberichte über die (angebliche) massenhafte Vernichtung neuwertiger Produkte und hier speziell auch von Bekleidung und Mode.
 
Für Ende Januar hat das Bundesumweltministerium nun zur zweiten Dialogveranstaltung eingeladen. Nachdem beim ersten Termin vor allem grundsätzliche Fragen geklärt wurden, soll dann schwerpunktmäßig Transparenz hinsichtlich der vernichteten Ware geschaffen und Konzepte für die Vermeidung von Warenvernichtung erörtert werden.
 
Vor diesem Hintergrund gewinnt die aktuelle Handels-Umfrage zum Umgang mit unverkaufter Ware, die der BTE zusammen mit den Handelsverbänden Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) durchführt, noch einmal besondere Bedeutung. Alle Unternehmen, die Bekleidung, Schuhe und Accessoires an Endverbraucher verkaufen, sind herzlich eingeladen und aufgerufen, vier kurze Fragen (plus zwei Strukturfragen) zu dem Thema zu beantworten. Unbedingt beteiligen sollten sich auch Unternehmen, die üblicherweise ihre Ware komplett verkaufen bzw. keinerlei Ware vernichten (lassen)!
 
Wichtig: Die Umfrage läuft noch bis zum 15. Januar 2020. Teilnehmen kann man über einen Link auf der BTE-Website www.bte.de (Hinweis auf der Startseite). Auf Wunsch wird der Umfragebogen auch als pdf.-Datei zugeschickt. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt!
 
BTE-Appell: Beteiligen Sie sich an der Umfrage zum Umgang mit unverkaufter Ware! Nur wenn eine hohe Zahl von Unternehmen und darunter auch möglichst viele Großbetriebe teilnehmen, entsteht ein realistisches Bild über die Restanten-Situation in der Branche. Auf dieser Basis kann der BTE dann gegenüber den politischen Entscheidungsträgern ggf. gegen problematische Restriktionen und Reglementierungen argumentieren.

Weitere Informationen:
BTE-Umfrage Warenvernichtung
Quelle:

BTE/BLE/VDB

06.01.2020

BTE-Stand auf der „Heimtextil": 7. bis 10. Januar 2020 in Frankfurt

Speziell im anspruchsvollen Segment braucht der Handel mit Haus- und Heimtextilien ausgereifte Produkte und neue, attraktive Designs, um auch 2020 gute Umsätze erzielen zu können. Die beste Informationsplattform dafür ist die vom 7. bis 10. Januar 2020 stattfindende „Heimtextil" in Frankfurt, die weltweit größte Messe ihrer Art, so der BTE.
 
Hochinteressant sei erneut das Rahmenprogramm bzw. Wissensforum „Sleep! The Future Forum“, das wieder im Foyer Nord der Halle 11 stattfindet. In vier Themenbereichen (Sport, Hotellerie, Nachhaltigkeit, Digitales) informieren Experten aus Handel, Industrie, Wissenschaft und Forschung dort täglich über neueste Erkenntnisse.
 
BTE-Tipp: Nutzen Sie die Möglichkeit, die Eintrittskarte vorab online über die obige Website zu bestellen oder einen vorhandenen Gutschein in eine Eintrittskarte zu tauschen. Sie sparen damit einerseits Wartezeit am Messe-Counter und können andererseits mit dem Ticket den öffentlichen Nahverkehr in Frankfurt kostenfrei benutzen.
 
Hinweis: Der BTE ist auf der Heimtextil mit einem Info-Stand in Halle 11, B 03, vertreten. Dort informiert der BTE über
 

Speziell im anspruchsvollen Segment braucht der Handel mit Haus- und Heimtextilien ausgereifte Produkte und neue, attraktive Designs, um auch 2020 gute Umsätze erzielen zu können. Die beste Informationsplattform dafür ist die vom 7. bis 10. Januar 2020 stattfindende „Heimtextil" in Frankfurt, die weltweit größte Messe ihrer Art, so der BTE.
 
Hochinteressant sei erneut das Rahmenprogramm bzw. Wissensforum „Sleep! The Future Forum“, das wieder im Foyer Nord der Halle 11 stattfindet. In vier Themenbereichen (Sport, Hotellerie, Nachhaltigkeit, Digitales) informieren Experten aus Handel, Industrie, Wissenschaft und Forschung dort täglich über neueste Erkenntnisse.
 
BTE-Tipp: Nutzen Sie die Möglichkeit, die Eintrittskarte vorab online über die obige Website zu bestellen oder einen vorhandenen Gutschein in eine Eintrittskarte zu tauschen. Sie sparen damit einerseits Wartezeit am Messe-Counter und können andererseits mit dem Ticket den öffentlichen Nahverkehr in Frankfurt kostenfrei benutzen.
 
Hinweis: Der BTE ist auf der Heimtextil mit einem Info-Stand in Halle 11, B 03, vertreten. Dort informiert der BTE über
 

  • Fachthemen des Heim- und Haustextileinzelhandels,
  • Weiterbildung an der LDT Akademie Fashion Management in Nagold,
  • wettbewerbsrechtliche Fragen des Textileinzelhandels,
  • Aus- und Weiterbildung, z.B. das Fachprogramm „Bettwaren“ und die BTE-Fachpublikationen,
  • das Leistungsangebot des Verbands der Bettenfachgeschäfte (VDB) und der European Fashion Group, einer Vorteilsgemeinschaft für den Fachhandel, sowie
  • die Vorteile des elektronischen Datenaustausches (EDI) über das BTE Clearing-Center.
Weitere Informationen:
BTE
Quelle:

BTE/BLE/VDB

26.11.2019

BTE: Kaum Warenvernichtung im Modefachhandel

Missverständliche Aussagen in den Medien
 
Aktuell haben Medienberichte, wonach angeblich rund zehn Prozent der im Handel angebotenen Kleidungsstücke mangels Kundennachfrage vernichtet werden, die Modebranche in die Kritik gebracht. Nach BTE-Recherchen ist diese Behauptung jedoch so nicht nachvollziehbar. Denn es gibt nach Kenntnis des BTE keine umfassende Erhebung zu Warenvernichtung, an der sich alle großen Marktplayer im Textilsektor beteiligt haben!
 
Speziell für den Modefachhandel und den Online-Handel sind die kolportierten Vernichtungs-Zahlen zu hoch. Das belegen folgende Untersuchungen:
 

Missverständliche Aussagen in den Medien
 
Aktuell haben Medienberichte, wonach angeblich rund zehn Prozent der im Handel angebotenen Kleidungsstücke mangels Kundennachfrage vernichtet werden, die Modebranche in die Kritik gebracht. Nach BTE-Recherchen ist diese Behauptung jedoch so nicht nachvollziehbar. Denn es gibt nach Kenntnis des BTE keine umfassende Erhebung zu Warenvernichtung, an der sich alle großen Marktplayer im Textilsektor beteiligt haben!
 
Speziell für den Modefachhandel und den Online-Handel sind die kolportierten Vernichtungs-Zahlen zu hoch. Das belegen folgende Untersuchungen:
 

  • Gemäß dem Umfragepanel des BTE-Kompetenzpartners hachmeister+partner (h+p), an der mehr als 900 Modehändler mit einem Gesamtumsatz von rund 11 Mrd. Euro teilnehmen, werden lediglich 5 bis 10 Prozent aller im Handel angebotenen Bekleidungsteile letztendlich an einen Weiter-Verwerter abgegeben. Diese Ware landet zum Großteil im Ausland oder wird als Sonderposten angeboten, so dass in diesem Fall auch weniger begüterte Zielgruppen in den Genuss von guter Bekleidung kommen können. Tatsächlich vernichtet wird davon nach h+p-Schätzungen nur ein kleiner Bruchteil.
  • Speziell im Online-Handel wurde nach einer Studie der Forschungsgruppe Retourenmanagement der Universität Bamberg in 2018 lediglich 3,1 Prozent der zurückgeschickten Bekleidung entsorgt, weitere 1,6 Prozent wird gespendet. Hier muss zudem berücksichtigt werden, dass die Online-Retouren – im Vergleich zur nicht verkauften Neuware im stationären Modehandel – nicht selten stark verschmutzt oder beschädigt sind, so dass die Vernichtungsquote überdurchschnittlich sein dürfte.

Interessant in diesem Zusammenhang: Andere Branchen haben bei Online-Retouren deutlich höhere Entsorgungsquoten als die derzeit gescholtene Modebranche. Im Einrichtungsbereich liegt diese z.B. bei 7,2 Prozent.
 
Das bedeutet: Die Vernichtung neuwertiger Bekleidungsteile dürfte in der Modebranche die Ausnahme darstellen. Ganz zu vermeiden ist die Entsorgung ohnehin nicht, da es auch bei Neuware immer wieder einmal zu Beschädigungen oder Produktionsfehlern kommen kann, so dass die Ware unverkäuflich ist bzw. wird. Ansonsten hat kein Modehändler schon aus betriebswirtschaftlichen Gründen ein Interesse daran, verkaufsfähige Neuware ohne Not zu vernichten!
 
Trotzdem sollte der Modehandel sensibel mit diesem Thema umgehen und weiter versuchen, bedarfsorientierter einzukaufen, so dass am Ende der Saison möglichst wenig Ware übrigbleibt. In diesem Zusammenhang appelliert der BTE noch einmal an die Industriepartner, die Mindestordervolumina nicht weiter zu erhöhen, besser noch zu reduzieren!

Weitere Informationen:
Warenvernichtung Mindestorder
Quelle:

BTE/BLE/VDB

29.10.2019

Teilwertabschläge: Jetzt an BTE-Umfrage beteiligen!

  • Kostenfrei für Händler

In diesen Wochen steht in vielen mittelständischen Mode- und Textilfachgeschäften die Bewertung des Warenlagers für die steuerliche Ermittlung des Gewinns für 2018 an. Dabei ist die Festlegung der Teilwertabschläge nach wie vor ein zentraler Streitpunkt im Falle von Betriebsprüfungen durch das zuständige Finanzamt. Den BTE erreichen aktuell wieder Anfragen und Meldungen aus dem Handel, dass viele Prüfer sich schwer tun, Mode-bedingte Abwertungen zu akzeptieren. Mitunter wird sogar der Ansatz von Teilwertabschlägen gänzlich abgelehnt.
 

  • Kostenfrei für Händler

In diesen Wochen steht in vielen mittelständischen Mode- und Textilfachgeschäften die Bewertung des Warenlagers für die steuerliche Ermittlung des Gewinns für 2018 an. Dabei ist die Festlegung der Teilwertabschläge nach wie vor ein zentraler Streitpunkt im Falle von Betriebsprüfungen durch das zuständige Finanzamt. Den BTE erreichen aktuell wieder Anfragen und Meldungen aus dem Handel, dass viele Prüfer sich schwer tun, Mode-bedingte Abwertungen zu akzeptieren. Mitunter wird sogar der Ansatz von Teilwertabschlägen gänzlich abgelehnt.
 
Die Abschläge sollten also gut begründet werden. Um steuerlich anerkannt zu werden, müssen Prognosen hinsichtlich der zu erwartenden Preissenkungen und des Umfangs des betroffenen Warenbestands durch betriebliche Unterlagen belegt werden. Dazu müssen Aufzeichnungen über die tatsächlichen Preisherabsetzungen geführt werden. Der Bundesfinanzhof hat in diesem Zusammenhang nach Artikeln und Gängigkeitsgruppen gegliederte Minuslisten akzeptiert, in denen die Preisabschläge festgehalten sind. Die Aufzeichnungen müssen dann erkennen lassen, inwieweit die Reduzierungen auf die am Bilanzstichtag vorhandenen und auf die erst später hinzugekommenen Waren entfallen.

Weitere Informationen:
Teilwertabschläge
Quelle:

BTE/BLE/VDB

30.09.2019

BTE: Modeverkauf über Plattformen kritisch bewertet

  • BTE-Präsidium: Richtigen Weg weiter verfolgen!

Mitte September tagte das BTE-Präsidium unter der Leitung von Steffen Jost in Köln. Dabei wurde konstatiert, dass die Frühjahr/Sommer-Saison besser als im klimatisch schwierigen Vorjahr verlaufen sei. Berichtet wurde von leicht höheren Umsätzen, geringeren Abschriften, späteren Sale-Phasen und auch gezielterer (Vor)Order, was zu einem insgesamt niedrigeren Lagerdruck führte.
 
Dennoch konnten die Umsätze des Jahres 2017 nicht durchweg erreicht oder sogar übertroffen werden. Es ist daher nach Ansicht des BTE-Präsidiums entscheidend, dass die Modebranche den eingeschlagenen Weg weiter mit Konsequenz verfolgt und auf ihrem richtigen Weg nicht stehen bleibt. Auch für 2020 soll man defensiv einkaufen und sich Limite offen halten. Die Erfahrungen aus dem Frühjahr/Sommer 2019 zeigen, dass auch kurzfristig noch attraktive Ware verfügbar ist. Zitat: Hoher Warenbestand ist kein Umsatzgarant.
 

  • BTE-Präsidium: Richtigen Weg weiter verfolgen!

Mitte September tagte das BTE-Präsidium unter der Leitung von Steffen Jost in Köln. Dabei wurde konstatiert, dass die Frühjahr/Sommer-Saison besser als im klimatisch schwierigen Vorjahr verlaufen sei. Berichtet wurde von leicht höheren Umsätzen, geringeren Abschriften, späteren Sale-Phasen und auch gezielterer (Vor)Order, was zu einem insgesamt niedrigeren Lagerdruck führte.
 
Dennoch konnten die Umsätze des Jahres 2017 nicht durchweg erreicht oder sogar übertroffen werden. Es ist daher nach Ansicht des BTE-Präsidiums entscheidend, dass die Modebranche den eingeschlagenen Weg weiter mit Konsequenz verfolgt und auf ihrem richtigen Weg nicht stehen bleibt. Auch für 2020 soll man defensiv einkaufen und sich Limite offen halten. Die Erfahrungen aus dem Frühjahr/Sommer 2019 zeigen, dass auch kurzfristig noch attraktive Ware verfügbar ist. Zitat: Hoher Warenbestand ist kein Umsatzgarant.
 
Vom BTE-Präsidium kritisch bewertet wurde, dass immer mehr Modehändler ihr Heil (zusätzlich) im Verkauf über Plattformen suchen. Zwei Beispielrechnungen machten klar, dass die Kosten solcher Transaktionen bei einer fast reinen Grenzkostenbetrachtung zwischen 48,9 und 54,3 Prozent liegen. Bei einer Vollkosten-Rechnung kann der Modeverkauf über Plattformen damit betriebswirtschaftlich kaum sinnvoll sein. Dieser Vertriebsweg wäre damit allenfalls als Notmaßnahme zur Veräußerung des Warenlagers bzw. zur primären Liquiditätsgewinnung sinnvoll. Positive Aspekte wären allenfalls noch, dass mit Hilfe dieses Vertriebswegs Mindestmengen bei der Order leichter erreicht werden als allein über das Fachgeschäft. Zudem kann es dadurch eine Grundauslastung im Geschäft geben, was die Stimmung bei den Mitarbeitern hebt und auch das Image als modernes Unternehmen fördert.
 
Sehr kritisch wird vom BTE-Präsidium bewertet, dass die Kunden-Daten beim Plattform-Vertrieb an Amazon & Co. gelangen. Schließlich ist bekannt, dass die Plattformen diese immer wieder nutzen, um dem Handel seine Kunden mit Rabatten abzuwerben. Dieser Gefahr muss sich jeder teilnehmende Modehändler immer wieder bewusst werden!

Weitere Informationen:
Onlinehandel Onlineshopping
Quelle:

BTE/BLE/VDB

30.09.2019

FOC: BTE fordert faire Wettbewerbs-bedingungen

  • Sonderöffnungszeiten im Fokus

Die zunehmende Verbreitung von FOC wird vom betroffenen Einzelhandel sehr kritisch gesehen. Das Problem: Solange sich Genehmigung und Betrieb der FOC an geltende gesetzliche Bestimmungen halten, lässt sich mit rechtlichen Mitteln kaum dagegen vorgehen.
 
Besonders ärgerlich wird ein FOC zudem, wenn diesem im Wettbewerb unfaire Sonderöffnungszeiten (Sonntagsöffnungen) zugestanden werden, die keinen sachlich gerechtfertigten Bezug (mehr) haben. Dies dürfte z.B. im Fall Zweibrücken gegeben sein, da der Regelungsanlass „Flugplatz Zweibrücken“ kein Verkehrsflughafen mit einem regelmäßigen Linienverkehr und entsprechendem Verkehrsaufkommen mehr ist.
 
Ähnlich verhält es sich bei den Begründungen der Sonderöffnungszeiten der „Schuhmeile Hauenstein“ sowie die öffentlich kolportierten Überlegungen zu Sonntagöffnungen des geplanten Schuh-FOCs „Schuhfachmarktzentrum Pirmasens“. Beide sind aus Sicht des BTE und des Handelsverbands Schuhe BDSE problematisch.
 

  • Sonderöffnungszeiten im Fokus

Die zunehmende Verbreitung von FOC wird vom betroffenen Einzelhandel sehr kritisch gesehen. Das Problem: Solange sich Genehmigung und Betrieb der FOC an geltende gesetzliche Bestimmungen halten, lässt sich mit rechtlichen Mitteln kaum dagegen vorgehen.
 
Besonders ärgerlich wird ein FOC zudem, wenn diesem im Wettbewerb unfaire Sonderöffnungszeiten (Sonntagsöffnungen) zugestanden werden, die keinen sachlich gerechtfertigten Bezug (mehr) haben. Dies dürfte z.B. im Fall Zweibrücken gegeben sein, da der Regelungsanlass „Flugplatz Zweibrücken“ kein Verkehrsflughafen mit einem regelmäßigen Linienverkehr und entsprechendem Verkehrsaufkommen mehr ist.
 
Ähnlich verhält es sich bei den Begründungen der Sonderöffnungszeiten der „Schuhmeile Hauenstein“ sowie die öffentlich kolportierten Überlegungen zu Sonntagöffnungen des geplanten Schuh-FOCs „Schuhfachmarktzentrum Pirmasens“. Beide sind aus Sicht des BTE und des Handelsverbands Schuhe BDSE problematisch.
 
Vor diesem Hintergrund hat der BTE, gemeinsam mit den Schwesterverbänden BDSE und BLE, eine Anfrage beim zuständigen Ministerium in Rheinland-Pfalz eingereicht und um Überprüfung des Sachverhalts gebeten. Parallel holten die drei Bundesfachverbände eine wettbewerbsrechtliche Expertise dazu ein. Erste Ergebnisse liegen bereits vor, die Prüfungen sind in die Wege geleitet.

Weitere Informationen:
Fashion Outlet Center
Quelle:

BTE/BLE/VDB

23.09.2019

BTE-Innovations-Forum mit „Social Media Werkstatt“

  • Kostenloser Eintritt für den Fashionhandel am 12. November in Köln

Was bringen Kunden-Apps in der Werbung? Was muss ein modernes Warenwirtschaftssystem leisten? Wie kann man mit innovativen Apps die Order und Bestellvorgänge professioneller gestalten? Dies sind einige der zentralen Fragen, die im Rahmen des „Innovations-Forums“ (vormals BTE-Infotag) beantwortet werden, das der BTE in Kooperation mit den Handelsverbänden Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) am 12. November in Köln veranstaltet.
 
Erstmals wird es ab 13 Uhr zudem eine exklusive „Social Media Werkstatt“ geben. Nach einem Einführungs-Vortrag von Prof. Dr. Niklas Mahrdt vom Media Economics Institut (Köln) werden zwei Social-Media-Experten/Influencer interessierten Besuchern individuelle Hilfestellungen geben und im Idealfall Content-Ideen direkt vor Ort umsetzen. Ein Experte wird ausschließlich individuelle Termine durchführen, beim zweiten können auch mehrere Teilnehmer zuhören. Die Terminvergabe erfolgt ab Beginn der Veranstaltung.
 

  • Kostenloser Eintritt für den Fashionhandel am 12. November in Köln

Was bringen Kunden-Apps in der Werbung? Was muss ein modernes Warenwirtschaftssystem leisten? Wie kann man mit innovativen Apps die Order und Bestellvorgänge professioneller gestalten? Dies sind einige der zentralen Fragen, die im Rahmen des „Innovations-Forums“ (vormals BTE-Infotag) beantwortet werden, das der BTE in Kooperation mit den Handelsverbänden Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) am 12. November in Köln veranstaltet.
 
Erstmals wird es ab 13 Uhr zudem eine exklusive „Social Media Werkstatt“ geben. Nach einem Einführungs-Vortrag von Prof. Dr. Niklas Mahrdt vom Media Economics Institut (Köln) werden zwei Social-Media-Experten/Influencer interessierten Besuchern individuelle Hilfestellungen geben und im Idealfall Content-Ideen direkt vor Ort umsetzen. Ein Experte wird ausschließlich individuelle Termine durchführen, beim zweiten können auch mehrere Teilnehmer zuhören. Die Terminvergabe erfolgt ab Beginn der Veranstaltung.
 
Konzipiert ist das Innovations-Forum ansonsten als Kombination von Ausstellung und Vortragsveranstaltung. Dabei präsentieren die Aussteller in Kurzreferaten ihre Innovationen und Neuheiten, im Nachgang sind am Stand tiefergehende Informationen verfügbar.
 
Der Eintritt zum Innovations-Forum ist für alle Textil-, Schuh- und Lederwarenfachhändler sowie Fashion-Hersteller und für Mitglieder im Einzelhandelsverband kostenfrei! Alle anderen Teilnehmer (z.B. Dienstleister) zahlen eine Eintrittsgebühr von 195 Euro zzgl. MwSt.
 
Wichtig: Da die Teilnehmerzahl auf rund 100 Personen begrenzt ist, empfiehlt sich eine frühzeitige Anmeldung – entweder per E-Mail an mueller@bte.de oder online unter www.bte.de/Veranstaltungen.

Weitere Informationen:
BTE-Infotag Social Media
Quelle:

BTE/BLE/VDB

02.09.2019

BTE: Fernlehrgänge für Bekleidung und Schuhe starten

Für die Aus- und Weiterbildung von Verkaufsmitarbeitern sind Fernlehrgänge besonders geeignet, da sie flexibel genutzt werden können und keine Fehlzeiten verursachen. Im Herbst starten wieder zwei Fernlehrgänge für Bekleidung und Schuhe, die jeweils sechs Monate laufen und die von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht zugelassen sind:

Für die Aus- und Weiterbildung von Verkaufsmitarbeitern sind Fernlehrgänge besonders geeignet, da sie flexibel genutzt werden können und keine Fehlzeiten verursachen. Im Herbst starten wieder zwei Fernlehrgänge für Bekleidung und Schuhe, die jeweils sechs Monate laufen und die von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht zugelassen sind:

  • Der Lehrgang „Bekleidung verkaufen mit Herz und Verstand“ vermittelt in fünf monatlichen Lehrbriefen mit je rund 50 Seiten umfangreiche Kenntnisse über Damen- und Herrenoberbekleidung sowie über erfolgreiche Verkaufsgespräche. Start ist am 20. September 2019 (Anmeldeschluss: 2. September).
  • Der Schuh-Lehrgang „Wissen erweitern – Beratung verbessern – Erfolg steigern“ besteht ebenfalls aus fünf leicht verständlichen Lehrbriefen mit je ca. 70 Seiten zu den Themen Bedarfsermittlung, Fußgesundheit, Schuhmaterialien und –pflege sowie Verkaufsgespräch. Start ist am 10. Oktober 2019 (Anmeldeschluss: 26. September).

 
Hinweis: Bestellung und weitere Informationen beim BTE, E-Mail: itebestellungen@bte.de und auf der BTE-Website unter www.bte.de  (Rubrik: Publikationen).

Weitere Informationen:
Fernlehrgänge BTE
Quelle:

BTE/BLE/VDB

23.07.2019

BTE-Veranstaltungen im zweiten Halbjahr 2019

Im zweiten Halbjahr 2019 führt der BTE wieder eine Reihe von praxisorientierten Seminaren, Kongressen und Ausstellungen durch. Zum Vormerken die bereits feststehenden Veranstaltungen im Überblick:

  • Seminar „Kommunizieren wie ein Profi”, 17. September in Köln.
  • Deutscher Modehandelskongress 2019 von BTE und TextilWirtschaft, 23./24. Oktober in Düsseldorf.
  • BTE-Innovations-Forum 2019 (vormals BTE-Infotag „Kunden-Apps und digitale Tools“), 12. November in Köln.
  • Seminar „Jahresendspurt 2019 - Mit motivierten Mitarbeitern die Kunden begeistern“ am 26. November in Köln.
  • BTE/EHI-Kongress „Energie-Management im Einzelhandel“, 27./28. November in Köln.
  • Seminar „Textilkennzeichnung von A bis Z”, 5. Dezember in Köln.

 Nähere Informationen zu den Veranstaltungen im Internet unter www.bte.de

Im zweiten Halbjahr 2019 führt der BTE wieder eine Reihe von praxisorientierten Seminaren, Kongressen und Ausstellungen durch. Zum Vormerken die bereits feststehenden Veranstaltungen im Überblick:

  • Seminar „Kommunizieren wie ein Profi”, 17. September in Köln.
  • Deutscher Modehandelskongress 2019 von BTE und TextilWirtschaft, 23./24. Oktober in Düsseldorf.
  • BTE-Innovations-Forum 2019 (vormals BTE-Infotag „Kunden-Apps und digitale Tools“), 12. November in Köln.
  • Seminar „Jahresendspurt 2019 - Mit motivierten Mitarbeitern die Kunden begeistern“ am 26. November in Köln.
  • BTE/EHI-Kongress „Energie-Management im Einzelhandel“, 27./28. November in Köln.
  • Seminar „Textilkennzeichnung von A bis Z”, 5. Dezember in Köln.

 Nähere Informationen zu den Veranstaltungen im Internet unter www.bte.de

Weitere Informationen:
Seminar
Quelle:

BTE/BLE/VDB

23.07.2019

BTE empfiehlt SSL-Start am 29. Juli 2019

  • Sommer-Schluss-Verkauf zum Lagerabbau nutzen!

Die Frühjahr/Sommer-Saison ist für die Modebranche halbwegs ordentlich gelaufen. Im Gegensatz zu 2018 gab es in diesem Jahr im Frühjahr zumindest zeitweise das typische Übergangswetter, anschließend folgten oft längere warme und sonnige Phasen. Dadurch waren die meteorologischen Voraussetzungen für einen erfolgreichen Verkauf von Frühjahrs- und Sommerware gegeben. Aktuell geht der BTE daher davon aus, dass viele Modegeschäfte den Vorjahresumsatz zumindest gehalten haben – und das trotz zum Teil geringerem Wareneinsatz.
 
Dennoch sind die Läger in den meisten Modehäusern aktuell noch längst nicht geräumt. In diesem Zusammenhang empfiehlt der BTE, den Sommer-Schluss-Verkauf als Räumungs-Event intensiv zu nutzen. Als Starttermin haben der BTE und die anderen Handelsverbände in diesem Jahr den 29. Juli propagiert. Er markiert das Ende bzw. den Höhepunkt der Reduzierungsphase und lockt so immer noch – wenn auch regional unterschiedlich stark - beträchtliche Teile der Bevölkerung zu diesem Anlass in die Läden.
 

  • Sommer-Schluss-Verkauf zum Lagerabbau nutzen!

Die Frühjahr/Sommer-Saison ist für die Modebranche halbwegs ordentlich gelaufen. Im Gegensatz zu 2018 gab es in diesem Jahr im Frühjahr zumindest zeitweise das typische Übergangswetter, anschließend folgten oft längere warme und sonnige Phasen. Dadurch waren die meteorologischen Voraussetzungen für einen erfolgreichen Verkauf von Frühjahrs- und Sommerware gegeben. Aktuell geht der BTE daher davon aus, dass viele Modegeschäfte den Vorjahresumsatz zumindest gehalten haben – und das trotz zum Teil geringerem Wareneinsatz.
 
Dennoch sind die Läger in den meisten Modehäusern aktuell noch längst nicht geräumt. In diesem Zusammenhang empfiehlt der BTE, den Sommer-Schluss-Verkauf als Räumungs-Event intensiv zu nutzen. Als Starttermin haben der BTE und die anderen Handelsverbände in diesem Jahr den 29. Juli propagiert. Er markiert das Ende bzw. den Höhepunkt der Reduzierungsphase und lockt so immer noch – wenn auch regional unterschiedlich stark - beträchtliche Teile der Bevölkerung zu diesem Anlass in die Läden.
 
Der Handel profitiert davon, dass die Medien nach wie vor über den Schlussverkauf berichten und so für einen nicht zu unterschätzenden PR-Effekt sorgen. Der BTE rät deshalb, diese kostenlose Vorlage zu nutzen und die Kunden über den Start der letzten Reduzierungs-Phase zu informieren. Aufwändige begleitende Schlussverkaufs-Werbung rechnet sich längst nicht immer, aber zumindest kostengünstige Kanäle wie z.B. Schaufenster-Werbung, eigener Newsletter, Instagram oder Facebook sollten dafür verwendet werden.

Weitere Informationen:
Schlussverkauf, Sale
Quelle:

BTE/BLE/VDB

03.07.2019

Verkaufsdaten-Austausch bei geringer Konkurrenzbeziehung unkritisch

  • Im Zweifelsfall Compliance-Erklärung von Lieferanten verlangen

Im letzten Jahr hat der BTE davor gewarnt, dass der Informationsaustausch zwischen Händlern und Lieferanten, die eigene Shops betreiben, einen Kartellrechtsverstoß darstellen kann. Dies hatte das Bundeskartellamt vorher dem BTE in einem Schreiben mitgeteilt. Begründung: Die Herausgabe von vollständigen Verkaufsdaten (Produkt und erzielter Verkaufspreis) sei kartellrechtlich kritisch zu sehen und geeignet, die wettbewerbliche Freiheit des Händlers zu beschränken.
 
Jetzt hat das Kartellamt eine unverbindliche Einschätzung eines konkreten Falles vorgenommen. Der betroffene Industriepartner betreibt zwar einen eigenen Online-Shop und (vergleichsweise wenige) eigene Stores, der dadurch erzeugte (Preis)Wettbewerb ist nach Ansicht des Kartellamtes allerdings moderat. In dieser Konstellation sah die Beschlussabteilung der Aufsichtsbehörde keine spürbare Wettbewerbsverzerrung durch die freiwillige Übertragung tagesaktueller Verkaufsdaten.
 

  • Im Zweifelsfall Compliance-Erklärung von Lieferanten verlangen

Im letzten Jahr hat der BTE davor gewarnt, dass der Informationsaustausch zwischen Händlern und Lieferanten, die eigene Shops betreiben, einen Kartellrechtsverstoß darstellen kann. Dies hatte das Bundeskartellamt vorher dem BTE in einem Schreiben mitgeteilt. Begründung: Die Herausgabe von vollständigen Verkaufsdaten (Produkt und erzielter Verkaufspreis) sei kartellrechtlich kritisch zu sehen und geeignet, die wettbewerbliche Freiheit des Händlers zu beschränken.
 
Jetzt hat das Kartellamt eine unverbindliche Einschätzung eines konkreten Falles vorgenommen. Der betroffene Industriepartner betreibt zwar einen eigenen Online-Shop und (vergleichsweise wenige) eigene Stores, der dadurch erzeugte (Preis)Wettbewerb ist nach Ansicht des Kartellamtes allerdings moderat. In dieser Konstellation sah die Beschlussabteilung der Aufsichtsbehörde keine spürbare Wettbewerbsverzerrung durch die freiwillige Übertragung tagesaktueller Verkaufsdaten.
 
Aber Vorsicht: Wenn Händler und Marke in einem intensiven Wettbewerbsverhältnis stehen, dürfte das Bundeskartellamt die automatische Übermittlung von Sales Reports mit realisierten Verkaufspreisen strenger beurteilen. Der kartellrechtlich sicherste Weg ist dann, die Verkaufspreisdaten erst mit zeitlicher Verzögerung an den Lieferanten zu übermitteln. Wie lange dieser zeitliche Nachlauf sein muss, um jegliches Risiko auszuschließen, ist ungeklärt. Eine Verzögerung von einem Monat dürfte in der Modebranche nach BTE-Ansicht regelmäßig genügen, solange die Wettbewerbsbehörden keine strengeren Vorgaben machen.
 
Zur rechtlichen Absicherung fordern einige Modehändler eine Compliance-Erklärung von ihren entsprechenden Lieferanten. Dabei wird häufig folgende Formulierung der Kanzlei Gleiss Lutz (Stuttgart) genutzt:
„Daten über Verkaufspreise und –mengen (nachfolgend „Verkaufsdaten“) bilden für den Modehändler und Lieferanten eine wichtige Erkenntnisquelle für die Preis- und Sortimentsgestaltung, Vertriebsstrategie, Produkt- und Sortimentsplanung. Zur Sicherstellung der Kartellrechtskonformität bei der Übermittlung unserer Verkaufsdaten an die Firma ……………………… (nachfolgend „Lieferant“ genannt) verpflichtet sich der Lieferant wie folgt:

  1. Der Lieferant wird unsere Verkaufsdaten vertraulich behandeln und insbesondere an keinen anderen Modehändler weitergeben.
     
  2. Der Lieferant wird auf unsere Verkaufspreise keinen unzulässigen Einfluss nehmen, insbesondere nicht durch Ausübung von Druck, Zwang oder durch Gewährung von finanziellen Anreizen zur Einhaltung der Unverbindlichen Verkaufspreisempfehlung des Lieferanten.
     
  3. Der Lieferant wird unsere Verkaufsdaten nicht dazu nutzen, die Verkaufspreise in seinem eigenen Endverbrauchergeschäft (Direktgeschäft online und offline) auf unsere Preise abzustimmen, sondern wird dies durch ausreichende Sicherungsmaßnahmen (z.B. unternehmensinterne Vertraulichkeitsverpflichtungen, „Chinese Walls“, etc.) verhindern. Diese Maßnahmen sind auf unser Verlangen hin offenzulegen.

Verstößt der Lieferant gegen eine der oben genannten Zusagen, werden wir die Übermittlung unserer Verkaufspreisdaten stoppen.“

Weitere Informationen:
Datenschutzverordnung Datenaustausch
Quelle:

BTE/BLE/VDB