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24.05.2023

bvse: Rahmenbedingungen zur Getrenntsammlungspflicht von Alttextilien

Falschinformationen zu Vorgaben über die Ausgestaltung der Alttextilsammlung ab Januar 2025 führen immer wieder zu Verunsicherungen bei Kommunen und Entsorgern. Stefan Voigt, bvse-Vizepräsident und Vorsitzender des bvse-Fachverband Textilrecycling, klärt über die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur öffentlich-rechtlichen Getrenntsammlungspflicht und zu Fragen über eine CE-Kennzeichnungspflicht auf Altkleidercontainern auf.

In Umsetzung europäischer Vorgaben wurde im novellierten Kreislaufwirtschaftsgesetz bereits im Jahr 2020 auch in Deutschland eine verpflichtende Getrenntsammlung von Alttextilien für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ab Januar 2025 festgelegt.

Falschinformationen zu Vorgaben über die Ausgestaltung der Alttextilsammlung ab Januar 2025 führen immer wieder zu Verunsicherungen bei Kommunen und Entsorgern. Stefan Voigt, bvse-Vizepräsident und Vorsitzender des bvse-Fachverband Textilrecycling, klärt über die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur öffentlich-rechtlichen Getrenntsammlungspflicht und zu Fragen über eine CE-Kennzeichnungspflicht auf Altkleidercontainern auf.

In Umsetzung europäischer Vorgaben wurde im novellierten Kreislaufwirtschaftsgesetz bereits im Jahr 2020 auch in Deutschland eine verpflichtende Getrenntsammlung von Alttextilien für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ab Januar 2025 festgelegt.

Keine konkreten Vorgaben zur Ausgestaltung der Getrennt-Sammlung
„Für die Ausgestaltung der Sammlung existieren im novellierten Kreislaufwirtschaftsgesetz jedoch keine Vorgaben, und wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die kommunale Getrenntsammlungspflicht von den in Deutschland etablierten und gut funktionierenden gewerblichen, gemeinnützigen und kommunalen Sammlungen bereits erfüllt wird. Hier wurde durch alle Beteiligten ein bundesweit flächendeckendes, lückenloses Angebot zur Annahme der Alttextil-Fraktionen geschaffen. Gleiches gilt für Drittvergaben nach § 22 KrWG oder Konzessionsvergabeverfahren an gemeinnützige und gewerbliche Sammler“, betont der bvse-Vizepräsident und Vorsitzende des bvse-Fachverband Textilrecycling, Stefan Voigt.

CE-Kennzeichnungspflicht gilt nur für bestimmte Altkleidercontainer
Darüber hinaus erreichen den bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung in letzter Zeit, auch im Rahmen der Ausgestaltung von Vergabeverfahren, vermehrt verunsicherte Anfragen darüber, ob eine CE-Kennzeichnungspflicht auf allen Altkleidercontainern zwingend vorgeschrieben ist.

Die CE-Kennzeichnung sagt aus, dass ein Produkt bzw. eine Maschine mit den maßgeblichen europäischen Richtlinien übereinstimmt. Wichtig ist, dass die CE-Kennzeichnung nicht mit einem Gütesiegel oder Qualitätszeichen verwechselt werden darf. CE-Zeichen geben darüber hinaus einen Hinweis darauf, dass ein Produkt vom Hersteller geprüft wurde und dass es alle EU-weiten Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllt.

„Ob eine CE-Kennzeichnungspflicht für einen Altkleidercontainern besteht, richtet sich danach, ob der jeweilige Sammelcontainer der europäischen Maschinenrichtlinie unterfällt oder vom Anwendungsbereich der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit umfasst ist“, stellt Voigt klar.

„Altkleidercontainer, die einen Schub-Feder-Mechanismus zum Einwurf besitzen und über ein Antriebssystem verfügen, unterliegen den Bestimmungen der europäischen Maschinenrichtlinie. Diese Behälter müssen nach erfolgreich erfolgter Prüfung zwingend das CE-Kennzeichen tragen. Vergabeverfahren, die den Nachweis einer CE-Kennzeichnung für solche Altkleidercontainer fordern, sind also rechtskonform“, so Voigt.

„Altkleidercontainer, bei denen sich die Einwurfklappe ausschließlich durch den Einsatz menschlicher Kraft öffnen und schließen lässt, gehören hingegen in den Anwendungsbereich der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit. Für diese Altkleidercontainer ist eine CE-Kennzeichnung sogar verboten. Hier kann der Nachweis, dass die einschlägigen Produktsicherheitsanforderungen erfüllt sind, durch eine von den zuständigen Behörden anerkannte entsprechende unabhängige Zertifizierung, wie dem GS (geprüfte Sicherheit)-Zeichen erleichtert werden“, erläutert bvse-Vizepräsident Stefan Voigt.

"Da bei beiden Systemen eine regelmäßige Prüfung der Funktionssicherheit obligatorisch ist, ist die Überwachung der Überprüfung nur verlässlich möglich, wenn alle aufgestellten Container genehmigt und mit funktionstüchtigen Kontaktdaten versehen sind", fügte Voigt noch hinzu.

Quelle:

bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.

25.04.2023

IVC und ZVO üben scharfe Kritik an Brüssel und Berlin

Was einst als deutscher Erfindungsgeist und deutsche Ingenieurskunst für Wohlstand und Wirtschaftswachstum sorgte, werde bald Geschichte sein. Grundlegende wirtschaftliche Rahmenbedingungen am Wirtschaftsstandort Deutschland seien nicht mehr gegeben: verbieten, abschalten, verlagern heiße die neue Maxime, mit der Brüssel und Berlin nicht nur dem Mittelstand die Luft zum Atmen nehmen.

Was einst als deutscher Erfindungsgeist und deutsche Ingenieurskunst für Wohlstand und Wirtschaftswachstum sorgte, werde bald Geschichte sein. Grundlegende wirtschaftliche Rahmenbedingungen am Wirtschaftsstandort Deutschland seien nicht mehr gegeben: verbieten, abschalten, verlagern heiße die neue Maxime, mit der Brüssel und Berlin nicht nur dem Mittelstand die Luft zum Atmen nehmen.

Der Geschäftsführer der Industrievereinigung Chemiefaser e.V., Dr. Wilhelm Rauch, und der Ressortleiter Umwelt-& Chemikalienpolitik des Zentralverbandes Oberflächentechnik e.V., Dr. Malte M. Zimmer sind sich einig in der Beurteilung der aktuellen Situation und haben mit der Aussage „Deutschland verabschiedet sich aus der 1. Liga“ einen wirtschaftspolitischen Weckruf gestartet. Deutschland sei im Abstiegskampf – allerdings finde sich anscheinend weder auf der Trainerbank noch im Management irgendjemand, der ein Interesse hätte, das aufzuhalten. Wenn das Durchreichen in die „Vierte Welt-Liga“ nicht generell durch eine sofortige politische Richtungsänderung aufgehalten werde, verliere Deutschland nicht nur weiter im Klima- und Umweltschutz oder bei den Fachkräften, sondern die Gesellschaft als Ganzes die Grundlagen ihrer Existenz und damit auch ihren gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Von der – noch – viertgrößten Wirtschaftsnation der Welt werde es künftig ein Hauptexportgut geben: neben dem bereits erfolgten technologischen Aderlass drehten zunehmend Unternehmen, Forschende und Fachkräfte Deutschland den Rücken und wanderten in Länder ab, die die dringend notwendigen Bedingungen für Innovationen und wettbewerbsorientiertes Wirtschaften böten. Während global agierende Konzerne diese Schritte öffentlich meist unbemerkt längst eingeleitet haben, bliebe vor allem inhabergeführten Familienunternehmen nur noch wenig Zeit. In der Chemiefaserindustrie produzieren seit 2021 mehr als ein Drittel der Unternehmen in Deutschland nicht mehr oder haben ihre Produktion für immer geschlossen.

Nach der Energiekrise im vergangenen Jahr und den Erfahrungen aus der Coronazeit, die drastisch die unmittelbare Gefahr von Abhängigkeiten illustriert haben, sollte zu erwarten gewesen sein, dass seitens der Politik entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, um das künftig zu verhindern. Weit gefehlt: eine verbotsorientierte Chemikalienpolitik, die die Substitution chemischer Stoffe zum Dogma der europäischen Politik gemacht hat, erreicht mit dem Green Deal und der Revision von REACH neue und immer größere planwirtschaftliche Höhenflüge.

Großtechnische Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energien wie grünem Wasserstoff und Biogas oder Windkraftflügel aus Carbonfasern würden zukünftig sicher irgendwo hergestellt - in Europa nicht. Die dafür benötigten Textilmembranen und Carbonfasergewirke stehen bald auf der REACH-Verbotsliste. Der deutsche Weg zur CO2-Neutralität werde ein steiniger sein, wenn die ältesten Kohlekraftwerke wieder angeschaltet würden und alsbald jede noch verbliebene CO2-freie Technologie, von Windkraft, Solar über Wärmepumpen zu Biogas, in der Herstellung und im Betrieb über das EU-Chemikalien- und Stoffrecht in Deutschland verboten sein wird. Alsbald werde Deutschland nicht mehr im Stande sein, die Veredlungssubstanzen für Fasern bzw. textile Abluftfilter für den Umweltschutz herstellen zu dürfen, geschweige denn ein langzeithaltbares Kugellager für eine Windkraftturbine oberflächenzuveredeln.

Was mit der Photovoltaik (PV)-Technologie bereits hervorragend funktioniert habe, so Rauch und Zimmer, klappe jetzt auch bei anderen Technologien: Abhängigkeiten von Dritten. 2010/11 war Deutschland der Innovationstreiber in der PV-Technologie. Schon in den folgenden drei Jahren sank die Zahl der Arbeitsplätze von 150.000 auf rund 30.000. Im Jahr 2023 werden 80 % der Solarzellen und 98 % der weltweit verwendeten Wafer aus dem Weltmarktführer China kommen. Den von der EU geplanten “European Chips-Act“ zur Reduzierung der Abhängigkeit von Asien werde es allein deshalb nicht geben können, weil die dazu notwendigen Prozesse und Rohstoffe in Summe aller avisierten Verbote in der EU nicht mehr erlaubt sind.

Berücksichtigt man zusätzlich, dass China die zweitgrößte Volkswirtschaft der Welt, Exportweltmeister vor den USA und Deutschland sowie einer der wichtigsten Akteure auf den globalen Finanzmärkten ist, verwundert es doch, dass Deutschland an das offiziell weiter als Entwicklungsland eingestufte Land 2020 473,4 Millionen Euro an Entwicklungshilfe zahlte.

Die drei Kernforderungen beider Verbände lauten:

  • Wir brauchen umgehend eine Wirtschaftspolitik für und nicht gegen die in Deutschland und Europa produzierenden Unternehmen, für die darin beschäftigten Menschen und für den Umwelt- und Klimaschutz.
  • Wir brauchen wieder eine intensive technologie- und ergebnisoffene Diskussion zwischen Fachleuten, politisch Verantwortlichen und Behörden zum Erreichen wirtschaftlicher, sicherheitspolitischer und klimatischer Ziele - und damit die Abkehr von einem Ideologie-dominierten planwirtschaftlichen Gesellschaftsentwurf.
  • Innovationsprozesse, die den Einklang zwischen Ökonomie und Ökologie mittels technischer Lösungen verbessern können, müssen wieder gangbar gemacht und die Rahmenbedingungen für erfolgreiches internationales Wirtschaften geschaffen werden.

„Es ist Zeit für weniger Ideologie und mehr Wissen in Deutschland und in Europa“, schließen die Verbandsvertreter ihr Statement.

(c) BVMed | Michelle Klee
14.04.2023

BVMed: Neue Infoblätter zum Umweltrecht

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat weitere Infoblätter zu umweltrechtlichen Vorgaben veröffentlicht. Mit den Blättern zu beispielsweise dem Batteriegesetz oder dem Elektrogeräte-Recht unterstützt der Verband Medizintechnik-Unternehmen bei der Umsetzung des Umweltrechts. Der kostenfreie BVMed-Service gibt einen Überblick zu den Anwendungsbereichen und entstehenden Pflichten aus aktuell 14 unterschiedlichen Gesetzen und Verordnungen.

Europa soll der erste klimaneutrale Kontinent werden. Hierfür sind von der EU-Kommission rund 80 Initiativen geplant. Viele davon betreffen direkt oder indirekt die Medizintechnik-Branche. Als Unterstützung für die Einordnung des umfassenden Umweltrechts bietet der BVMed in Zusammenarbeit mit der Produktkanzlei eine Reihe an Infoblättern an. Neu hinzugekommen sind folgende Themen:

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat weitere Infoblätter zu umweltrechtlichen Vorgaben veröffentlicht. Mit den Blättern zu beispielsweise dem Batteriegesetz oder dem Elektrogeräte-Recht unterstützt der Verband Medizintechnik-Unternehmen bei der Umsetzung des Umweltrechts. Der kostenfreie BVMed-Service gibt einen Überblick zu den Anwendungsbereichen und entstehenden Pflichten aus aktuell 14 unterschiedlichen Gesetzen und Verordnungen.

Europa soll der erste klimaneutrale Kontinent werden. Hierfür sind von der EU-Kommission rund 80 Initiativen geplant. Viele davon betreffen direkt oder indirekt die Medizintechnik-Branche. Als Unterstützung für die Einordnung des umfassenden Umweltrechts bietet der BVMed in Zusammenarbeit mit der Produktkanzlei eine Reihe an Infoblättern an. Neu hinzugekommen sind folgende Themen:

  • Batteriegesetz (BattG)
  • Einwegkunststoff-Kennzeichnungs-Verordnung & -Verbotsverordnung (EWKKennzV & EWKVerbotsV)
  • Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
  • Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV)
  • Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung
  • F-Gas-Verordnung
  • Verordnung über persistente organische Schadstoffe (POP-VO)
  • Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH-VO)

Die Infoblätter decken folgende Inhalte ab:

  • Name und Verkündungsstand des Rechtsaktes
  • Hintergrundinformationen (beispielsweise die Umsetzung des europäischen Rechts durch nationale Rechtsakte)
  • Beschreibung von Anwendungsbereich und Ausnahmen
  • Beschreibung von Betroffenheit/Rollen
  • Stichpunkte zu den Pflichten
  • Aktuelle Entwicklungen (beispielsweise laufende Gesetzgebungsverfahren oder Ankündigungen in Arbeitsprogrammen)
Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

BVMed
10.01.2023

BVMed-Infoblätter zum Umweltrecht

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) gibt Medizinprodukte-Unternehmen mit einer Reihe von Infoblättern eine Übersicht zu den immer komplexer werdenden umweltrechtlichen Vorgaben. Der kostenfreie BVMed-Service unter www.bvmed.de/umweltrecht vermittelt einen Überblick zu den Anwendungsbereichen und entstehenden Pflichten aus der Umweltgesetzgebung.

Mit der aktuellen Umsetzung des „Green Deal“ der Europäischen Union soll Europa der erste klimaneutrale Kontinent werden. „Hierfür sind rund 80 Initiativen geplant, viele davon betreffen direkt oder indirekt die Medizintechnik-Branche“, so die BVMed-Nachhaltigkeitsexpertinnen Dr. Christina Ziegenberg und Clara Allonge. Themen wie Klimaneutralität und ressourcenschonende Produktionsprozesse werden immer stärker in den Fokus rücken und die Verbandsarbeit neu ausrichten. Als Unterstützung für die Einordnung des umfassenden Umweltrechts bietet der BVMed in Zusammenarbeit mit der Produktkanzlei eine Übersicht zu den umweltrechtlichen Vorgaben an.

Die ersten sechs Infoblätter geben eine Übersicht zu folgenden Gesetzen und Themen:

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) gibt Medizinprodukte-Unternehmen mit einer Reihe von Infoblättern eine Übersicht zu den immer komplexer werdenden umweltrechtlichen Vorgaben. Der kostenfreie BVMed-Service unter www.bvmed.de/umweltrecht vermittelt einen Überblick zu den Anwendungsbereichen und entstehenden Pflichten aus der Umweltgesetzgebung.

Mit der aktuellen Umsetzung des „Green Deal“ der Europäischen Union soll Europa der erste klimaneutrale Kontinent werden. „Hierfür sind rund 80 Initiativen geplant, viele davon betreffen direkt oder indirekt die Medizintechnik-Branche“, so die BVMed-Nachhaltigkeitsexpertinnen Dr. Christina Ziegenberg und Clara Allonge. Themen wie Klimaneutralität und ressourcenschonende Produktionsprozesse werden immer stärker in den Fokus rücken und die Verbandsarbeit neu ausrichten. Als Unterstützung für die Einordnung des umfassenden Umweltrechts bietet der BVMed in Zusammenarbeit mit der Produktkanzlei eine Übersicht zu den umweltrechtlichen Vorgaben an.

Die ersten sechs Infoblätter geben eine Übersicht zu folgenden Gesetzen und Themen:

  • Abfallverbringungsverordnung: Aktuell liegt ein Vorschlag für eine komplette Neufassung der AbfallverbringungsVO vor.
  • CLP-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen: Aktuell wird auf EU-Ebene die Revision der CLP-VO vorangetrieben.
  • „Green Claims“: Enthält relevante rechtliche Themen im Bereich der Werbung mit Aussagen aus dem Bereich ESG („environmental, social, governance“).
  • Kreislaufwirtschaftsgesetz: Vor dem Hintergrund des „Green Deal“ und des darunter verabschiedeten „Circular Economy Action Plan“ der EU sind gegenwärtig alle abfallrechtlichen Regelungsbereiche Gegenstand von Evaluierungs- und Überarbeitungsprozessen.
  • Ökodesign-Regulierung: In Deutschland setzen das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG) und die EVPG-Verordnung (EVPGV) die Ökodesign-Richtlinie in nationales Recht um.
  • Verpackungsgesetz: Gegenwärtig läuft auf EU-Ebene eine Initiative zur Überarbeitung der Richtlinie. Am 30. November 2022 wurde der Vorschlag für eine Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle von der EU-Kommission veröffentlicht.

Die Info-/Themenblätter decken folgende Inhalte ab:

  • Name und Verkündungsstand des Rechtsaktes
  • Hintergrundinformationen (beispielsweise die Umsetzung des europäischen Rechts durch nationale Rechtsakte)
  • Beschreibung von Anwendungsbereich und Ausnahmen
  • Beschreibung von Betroffenheit/Rollen
  • Stichpunkte zu den Pflichten
  • aktuelle Entwicklungen (beispielsweise laufende Gesetzgebungsverfahren oder Ankündigungen in Arbeitsprogrammen)

In Zusammenarbeit mit der Produktkanzlei wird der BVMed in den nächsten Monaten weitere Infoblätter erarbeiten.

Weitere Informationen:
BVMed Green Deal Umweltrecht
Quelle:

BVMed

(c) BVMed
03.11.2022

BVMed veröffentlicht Handreichungen zum Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt die Medizintechnik-Branche bei der praktischen Umsetzung der neuen Pflichten aus dem Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer kostenlosen Handreichung. Sie besteht aus insgesamt sechs Modulen, von denen die ersten drei Module bereits heruntergeladen werden können.

„Unser Ziel ist es, mit den Publikationen zu einem einheitlichen Branchenstandard für die Implementierung des LkSG in Medizinprodukte-Unternehmen beitragen. Damit erreichen wir Harmonisierung, Rechtssicherheit und Effizienz – und nicht zuletzt einen noch bewussteren Schutz der Menschenrechte und der Umwelt“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Die Module wurden vom BVMed gemeinsam mit der Kanzlei Clifford Chance und der Produktkanzlei entwickelt. Zusätzlich bietet der BVMed entsprechende LkSG-Schulungen an: Am 22. November 2022 exklusiv für seine Mitglieder sowie am 9. Dezember 2022 auch für Nicht-Mitglieder über die BVMed-Akademie.

Die kostenlose BVMed-Handreichung für Medizintechnik-Unternehmen besteht aus den folgenden sechs Modulen:

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt die Medizintechnik-Branche bei der praktischen Umsetzung der neuen Pflichten aus dem Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer kostenlosen Handreichung. Sie besteht aus insgesamt sechs Modulen, von denen die ersten drei Module bereits heruntergeladen werden können.

„Unser Ziel ist es, mit den Publikationen zu einem einheitlichen Branchenstandard für die Implementierung des LkSG in Medizinprodukte-Unternehmen beitragen. Damit erreichen wir Harmonisierung, Rechtssicherheit und Effizienz – und nicht zuletzt einen noch bewussteren Schutz der Menschenrechte und der Umwelt“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Die Module wurden vom BVMed gemeinsam mit der Kanzlei Clifford Chance und der Produktkanzlei entwickelt. Zusätzlich bietet der BVMed entsprechende LkSG-Schulungen an: Am 22. November 2022 exklusiv für seine Mitglieder sowie am 9. Dezember 2022 auch für Nicht-Mitglieder über die BVMed-Akademie.

Die kostenlose BVMed-Handreichung für Medizintechnik-Unternehmen besteht aus den folgenden sechs Modulen:

  • Modul 0: Anwendungsbereich
  • Modul 1: (Compliance-)Dokumentation
  • Modul 2: Ausgestaltung der Governance
  • Modul 3: Ausgestaltung des Beschwerdemechanismus
  • Modul 4: Risikoanalyse, -priorisierung, -prävention und -abhilfe
  • Modul 5: Jährliche Berichterstattung
Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

BVmed
26.10.2022

BVMed: Bevölkerung legt bei Medizinprodukten größten Wert auf „hochwertige Qualität“

Der deutschen Bevölkerung ist beim Einsatz von Medizinprodukten deren „hochwertige Qualität“ am wichtigsten. Das ergab eine repräsentative Befragung des Meinungsforschungsunternehmens Civey im Auftrag des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed). Neben Funktionsfähigkeit sowie sicherer und einfacher Bedienung legen 28 Prozent der Deutschen auch Wert auf eine heimische Produktion sowie 8 Prozent auf eine nachhaltige Produktion. „Die Ergebnisse zeigen, dass den Menschen in Deutschland die gleichen Themen, wie die der MedTech-Branche am Herzen liegen: Eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung mit Medizinprodukten und die Stärkung des MedTech-Standorts Deutschland“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Der deutschen Bevölkerung ist beim Einsatz von Medizinprodukten deren „hochwertige Qualität“ am wichtigsten. Das ergab eine repräsentative Befragung des Meinungsforschungsunternehmens Civey im Auftrag des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed). Neben Funktionsfähigkeit sowie sicherer und einfacher Bedienung legen 28 Prozent der Deutschen auch Wert auf eine heimische Produktion sowie 8 Prozent auf eine nachhaltige Produktion. „Die Ergebnisse zeigen, dass den Menschen in Deutschland die gleichen Themen, wie die der MedTech-Branche am Herzen liegen: Eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung mit Medizinprodukten und die Stärkung des MedTech-Standorts Deutschland“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Auf die Frage „Was ist / wäre Ihnen persönlich bei Medizinprodukten (z.B. Verbandmittel, Hörgeräte, künstliche Gelenke) besonders wichtig?“ nannten 59,4 Prozent der Deutschen das Qualitätskriterium als wichtigen Aspekt. 51 Prozent nannten das Kriterium „Funktionsfähigkeit und Zweckerfüllung“, gefolgt von 38,4 Prozent für „Sicherheit in der Bedienung und Anwendung sowie 31,7 Prozent für „Einfache Bedienung und Anwendung“. Immerhin 28,3 Prozent ist eine Produktion in Deutschland wichtig, dagegen nur 19,3 Prozent „Niedrig im Preis“ und 8,1 Prozent eine „Nachhaltige Produktion“.

„Die Deutschen haben ein sehr gutes Gespür dafür, dass Medizinprodukte nicht mit normalen Konsumgütern vergleichbar sind“, so BVMed-Geschäftsführer Möll. „Bei medizintechnischen Lösungen geht es um die Gesundheit der Menschen, um Lebensrettung, um Mobilität, um Lebensqualität. Deshalb stehen eine hochwertige Qualität und die Funktionsfähigkeit an oberster Stelle. Und die deutsche Bevölkerung weiß: Qualität hat seinen Preis.“

Der BVMed setzt sich daher – auch aufgrund der Erfahrungen mit Versorgungsengpässen bei der Bewältigung der Corona-Pandemie und der nach wie vor angespannten Lieferketten – für eine Stärkung des Medizintechnik-Standorts Deutschland und eine größere strategische Unabhängigkeit Europas bei systemrelevanten Medizinprodukten ein. Der BVMed-Vorstandsvorsitzende Dr. Meinrad Lugan hatte auf der Jahrespressekonferenz des deutschen Medizintechnik-Verbandes Mitte Oktober 2022 ein abgestimmtes Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Stärkung des Medizintechnik-Standorts Deutschland gefordert. Lugan verwies auf die dramatischen Kostensteigerungen und die zunehmenden regulatorischen Hemmnisse, unter denen die Innovationskraft der Medizintechnik-Branche in Deutschland leide.

BVMed-Geschäftsführer Möll zeigt sich zudem überzeugt, dass für die Bevölkerung künftig das Thema Nachhaltigkeit auch bei Medizinprodukten an Bedeutung gewinnen werde. „Moderne Medizintechnologien dienen den Menschen und ihrer Gesundheitsversorgung. Hierbei müssen die Lebensgrundlagen der Menschen im Blick behalten werden. Menschenrechte und Umweltaspekte müssen umfassend geachtet und sichergestellt werden“, so Möll. Die MedTech-Branche stelle sich dieser besonderen Verantwortung.

Der BVMed hatte deshalb beim WifOR-Institut eine Studie zur Berechnung des sozialen, ökologischen und ökonomischen Fußabdrucks der Medizintechnik-Branche in Deutschland beauftragt (SEE-Impact-Study), die Mitte Oktober 2022 veröffentlicht wurde. „Mit dieser weltweit erstmaligen SEE-Branchenstudie ermöglichen wir eine umfassende Nachhaltigkeitsmessung anhand von wichtigen Indikatoren und im Branchenvergleich“. Die Studie kann unter www.bvmed.de/branchenstudien heruntergeladen werden.

Weitere Informationen:
BVMed Medizinprodukte Medizinprodukte Umfrage
Quelle:

BVmed

10.10.2022

OETI: 55 Jahre geprüft, zertifiziert, akkreditiert und notifiziert

Das „OETI – Institut für Oekologie, Technik und Innovation“ – kurz OETI – reagiert als akkreditierte Prüf- und Zertifizierungsstelle bereits seit 55 Jahren auf aktuelle Marktanforderungen und hat sich dadurch weltweit einen Namen gemacht. Anlässlich seines 55. Firmen-Jubiläums lässt das internationale Kompetenzzentrum mit österreichischen Wurzeln die wichtigsten Meilensteine seiner Geschichte Revue passieren und gibt spannende Ausblicke auf künftige Entwicklungen.

Als namhafte Fußbodenproduzenten am 25. September 1967 das Österreichische Teppichinstitut gründeten, konnte wohl noch niemand erahnen, wie erfolgreich sich das Unternehmen entwickeln würde. Doch eines war den Expert*innen schon damals bewusst: Die Notwendigkeit, eine Teppichforschungs- und Prüfstelle in der Form eines Vereins zu gründen. Und der Erfolg gab ihnen recht. Heute, über fünf Jahrzehnte später, ist das OETI ein Prüf- und Zertifizierungsdienstleister für OEKO-TEX® Zertifikate und Labels, Textil, Leder, Sorgfaltspflicht entlang der Textil- und Lederlieferkette sowie für Persönliche Schutzausrüstungen (PSA), Fußbodentechnik, Raumausstattung und Innenraumluftqualität.

Das „OETI – Institut für Oekologie, Technik und Innovation“ – kurz OETI – reagiert als akkreditierte Prüf- und Zertifizierungsstelle bereits seit 55 Jahren auf aktuelle Marktanforderungen und hat sich dadurch weltweit einen Namen gemacht. Anlässlich seines 55. Firmen-Jubiläums lässt das internationale Kompetenzzentrum mit österreichischen Wurzeln die wichtigsten Meilensteine seiner Geschichte Revue passieren und gibt spannende Ausblicke auf künftige Entwicklungen.

Als namhafte Fußbodenproduzenten am 25. September 1967 das Österreichische Teppichinstitut gründeten, konnte wohl noch niemand erahnen, wie erfolgreich sich das Unternehmen entwickeln würde. Doch eines war den Expert*innen schon damals bewusst: Die Notwendigkeit, eine Teppichforschungs- und Prüfstelle in der Form eines Vereins zu gründen. Und der Erfolg gab ihnen recht. Heute, über fünf Jahrzehnte später, ist das OETI ein Prüf- und Zertifizierungsdienstleister für OEKO-TEX® Zertifikate und Labels, Textil, Leder, Sorgfaltspflicht entlang der Textil- und Lederlieferkette sowie für Persönliche Schutzausrüstungen (PSA), Fußbodentechnik, Raumausstattung und Innenraumluftqualität.

Im Jahr 1992 initiiert das OETI als Gründungsmitglied die Internationale OEKO-TEX® – Gemeinschaft für Forschung und Prüfung auf dem Gebiet der Textil- und Lederökologie mit unabhängigen Zertifizierungen und Produktlabels. Seither ermöglicht OEKO-TEX® Unternehmen entlang der textilen und Leder-Kette und allen Verbraucher*innen, verantwortungsvolle Entscheidungen für gesundheitlich unbedenkliche, umweltfreundliche und fair hergestellte Produkte zu treffen.

Passend zu seinem Nachhaltigkeitsfokus war es dem OETI und seiner Muttergesellschaft, der Schweizer TESTEX AG, ein Anliegen, das neue OETI-Hauptquartier in Niedrigenergiebauweise zu errichten und CO2-neutral zu betreiben. Um diese Ziele zu erreichen, wurden höchste Wärmedämmung und energietechnische Optimierung eingesetzt, während die CO2-neutrale Stromversorgung aus der hauseigenen Photovoltaikanlage und durch heimische erneuerbare Energie gespeist wird.

Das neue Hauptquartier, welches im Jahr 2021 bezogen wurde, bietet bis zu 75 Mitarbeiter*innen auf 2.500m2 Platz und zeichnet sich durch helle und technisch bestens ausgestattete Büroflächen aus. Auch die Laborbereiche, das analytisch/ chemische Labor und das physikalische/ Brand-Labor, wurden nach den neusten Methoden und Techniken konzipiert. Damit wird das OETI, neben seiner Schweizer Muttergesellschaft TESTEX, zum zweiten vollwertigen Laborstandort innerhalb der gesamten, globalen TESTEX Gruppe.

Weitere Informationen:
OETI Testex
Quelle:

OETI

Susan Gabler und Johannes Leis vom STFI bei Untersuchungen zum Recycling smarter Textilien. Foto: Sächsisches Textilforschungsinstitut e.V. (STFI)
Susan Gabler und Johannes Leis vom STFI bei Untersuchungen zum Recycling smarter Textilien.
20.09.2022

SmartERZ-Projekt zum Recycling von Smart Composites

Im Automobilbau, dem Schiffsbau und der Luftfahrtindustrie sowie bei Windenergieanlagen steigen die Materialanforderungen zusehends. Die verwendeten Werkstoffe sollen leicht, ressourcenschonend und gleichzeitig hochbelastbar sein. Faserverstärkte Kunststoffe (Composites) rücken immer mehr in den Vordergrund, da deren Eigenschaften in Kombination mit Glas- oder Carbonfasern metallischen Materialien oftmals überlegen sind. Mit Fokus auf die klimaneutrale Herstellung und Nutzung von Produkten wächst auch der Bedarf an Recyclinglösungen. Im SmartERZ-Projekt TRICYCLE arbeiten Unternehmen gemeinsam an geeigneten skalierbaren und wirtschaftlich tragfähigen Prozessen zum Recycling von Smart Composites. Momentan gibt es dafür keine Anbieter oder Konzepte am Markt.

Im Automobilbau, dem Schiffsbau und der Luftfahrtindustrie sowie bei Windenergieanlagen steigen die Materialanforderungen zusehends. Die verwendeten Werkstoffe sollen leicht, ressourcenschonend und gleichzeitig hochbelastbar sein. Faserverstärkte Kunststoffe (Composites) rücken immer mehr in den Vordergrund, da deren Eigenschaften in Kombination mit Glas- oder Carbonfasern metallischen Materialien oftmals überlegen sind. Mit Fokus auf die klimaneutrale Herstellung und Nutzung von Produkten wächst auch der Bedarf an Recyclinglösungen. Im SmartERZ-Projekt TRICYCLE arbeiten Unternehmen gemeinsam an geeigneten skalierbaren und wirtschaftlich tragfähigen Prozessen zum Recycling von Smart Composites. Momentan gibt es dafür keine Anbieter oder Konzepte am Markt.

Smart Composites bestehen aus Werkstoffen, deren Funktionalisierung durch die Integration oder Applikation elektrisch leitfähiger Komponenten, z. B. Sensoren oder Mikroprozessoren, erreicht wird. Dazu zählen zum Beispiel smarte Textilien, die elektronisch wärmen, Lichtsignale geben oder zur Datenübertragung genutzt werden können. Das breite Anwendungsspektrum und die vielseitigen Einsatzgebiete dieser intelligenten Verbundwerkstoffe und Multimaterialverbunde werden perspektivisch zu einem wachsenden Bedarf und einer stärkeren Nachfrage führen.

Die funktionale und vielschichtige Verbindung verschiedener Materialien wie Kunststoff, Metall und Textil wirft beim Thema Recycling Nachhaltigkeitsfragen auf. Im Erzgebirge werden dafür bereits heute Lösungen entwickelt. Im Rahmen des WIR!-Projektes SmartERZ ist das Verbundprojekt TRICYCLE entstanden. Mit dem Fokus auf den Strukturwandel im Erzgebirge haben sich acht ortsansässige Partner aus Wissenschaft und Wirtschaft zusammengetan, um ein Recyclingkonzept aufzustellen und die Grobplanung für ein erzgebirgisches Recycling Center zu entwickeln. Das Ende des Produktlebenszyklus und die Nachnutzung bzw. Wiederaufbereitung stehen dabei im Mittelpunkt des Entwicklungsprozesses. Im Ergebnis sollen effektive und maßgeschneiderte Maßnahmen für eine möglichst hochwertige Wiederverwendung entstehen. Diese sollen dem steigenden Aufkommen an Abfällen aus diesem wachsenden Bereich der deutschen Industrie begegnen und anwendungsbereit sein.

Klassische Herausforderungen für die Projektbeteiligten sind die irreversiblen Verbindungstechniken (z. B. Kleben, Faser-Matrix-Haftung), die Integration vieler verschiedener Materialien in geringen Mengen sowie Form und Größe der Bauteile. Eigene Untersuchungen sowie Feedback von Partnerunternehmen bestätigen die Notwendigkeit sowie den Nutzen eines passgenauen Recyclingprozesses für Smart Composites und intelligente Multimaterialverbünde. Das Projekt soll dazu beitragen, den Wirtschaftsstandort Erzgebirge attraktiver und zukunftsfähiger zu gestalten.

Am 1. September 2021 gestartet, kann TRICYCLE erste Ergebnisse vorweisen. Zunächst wurden die Bedarfe bei mittelständischen Unternehmen in der Region Erzgebirge abgefragt, um die aktuellen Gegebenheiten und den Status quo in Bezug auf technologische Recyclingkonzepte bestmöglich abzubilden. Für ein fundiertes Recyclingkonzept hat das TRICYCLE-Team drei Referenzbauteile für den vorgesehenen Prozess ermittelt, die in der erzgebirgischen Wirtschaft Verwendung finden, und folgenden Bereichen zugeordnet: Automotive, Technische Textilien mit applizierter Zusatzfunktion und Technische Textilien mit integrierter Zusatzfunktion.

Basierend auf dieser Auswahl, analysiert das Projektteam momentan die Herstellungs- und bisherigen Recyclingprozesse der Referenzbauteile. Das beinhaltet auch die Planung praktischer Versuche zum Recycling. Dabei fokussieren sich die Projektpartner auf ihr Know-how in verschiedenen chemischen, thermischen und mechanischen Prozessen zur Separierung, Rückführung und Wiederverwendung der eingesetzten Materialien. Um die Produkte den Recyclingtechnologien zugänglich zu machen, wurde die Herangehensweise innerhalb des Projekts angepasst, da insbesondere Textil aufgrund von Form und Struktur (z. B. endlose Struktur) herausfordernd sein kann.

Obwohl die Materialien selbst recycelbar sind, müssen diese dennoch für den Prozess optimal vorbereitet bzw. fachgerecht aufbereitet werden. Die Expertise und die Technologiekompetenz, die hierfür benötigt werden, ist bei den beteiligten Projektpartnern durch jahrzehntelange Erfahrung und zahlreiche Innovationen vorhanden. Das Zusammenspiel aller Beteiligten im Projekt TRICYCLE stellt bereits jetzt die Weichen für das geplante Recycling Center, um dieses später zum Drehkreuz zwischen regionalen Produktionsunternehmen und dem Recycling weiterzuentwickeln. Dieses soll als „Open Factory“ aufgebaut werden, um den Unternehmen des SmartERZ-Bündnisses bzw. perspektivisch der Region Erzgebirge eine gemeinsame Nutzung zu ermöglichen.

„Die Wiederverwendung der eingesetzten Ressourcen ist sowohl aus ökonomischer als auch aus ökologischer Sicht zwingend geboten. Momentan gibt es weder Anlagenbauer noch Dienstleistungsanbieter mit den entsprechenden Kompetenzen zum Recycling von Smart Composites oder Multimaterialverbünden am Markt,“ stellt Johannes Leis, der Verbundkoordinator vom Sächsischen Textilforschungsinstitut e.V. (STFI) in Chemnitz fest.Unter Leitung des STFI als Verbundkoordinator mit seiner über 30-jährigen Erfahrung in der Textilbranche und speziellem Know-how im Recycling von Carbonabfällen haben sich weitere Unternehmen und Forschungseinrichtungen zusammengefunden. Dazu zählen das Textilunternehmen Curt Bauer GmbH, die Professur Fabrikplanung und Fabrikbetrieb der TU Chemnitz, das Ingenieurbüro Matthias Weißflog, der Hersteller für Faserverbundbauteile Cotesa GmbH, der Spezialvlieshersteller Norafin Industries (Germany) GmbH, das Recyclingunternehmen Becker Umweltdienste GmbH und die Hörmann Rawema Engineering & Consulting GmbH. Am Ende der Projektlaufzeit sollen ein einsatzfähiges, technologisches Recyclingkonzept für die zukünftigen entstehenden smarten Produkte sowie die in der Produktion entstehenden Abfälle (bspw. durch fehlerhafte Bauteile und Randbeschnitte) und ein Konzept für den Aufbau eines Recycling Centers vorliegen, das im Erzgebirge entstehen soll.

Foto: Pixabay
07.09.2022

EU-Chemikalienrecht contra Technische Textilien

Das Fluorcarbon PFHxA soll durch sehr niedrige Grenzwerte reguliert werden. Die Produktion technischer Textilien für Umweltschutz, Medizin, Schutzbekleidung und Bau sieht dadurch viele Anwendungen in Frage gestellt.

Das Fluorcarbon PFHxA soll durch sehr niedrige Grenzwerte reguliert werden. Die Produktion technischer Textilien für Umweltschutz, Medizin, Schutzbekleidung und Bau sieht dadurch viele Anwendungen in Frage gestellt.

Schusssichere Westen für Polizei und Militär, Schnittschutzhosen für Forstarbeiten, Spezialtextilien für Brennstoffzellen und Elektroisolation, Erosionsschutz im Tiefbau, ressourceneffizienter Leichtbau, Klima- und Sonnenschutzausstattung, flammgeschützte Auskleidungen von Transportmitteln, Wundpflaster und Verbandsmaterialien – die Produzenten von technischen Textilien sind Hidden Champions. Die deutsche Textilindustrie hat sich weltweit eine Vorreiterstellung bei den komplexen Lösungen erarbeitet und sieht jetzt zahlreiche Anwendungen durch das EU-Chemikalienrecht in Frage gestellt.
 
Grund dafür ist, dass der Stoff PFHxA mit einem extrem niedrigen Grenzwert belegt werden soll. Der Stoff findet sich aufgrund seiner thermischen und chemischen Stabilität in einer Vielzahl von Anwendungen und ist in der Textilindustrie in eingesetzten Hilfsmitteln zu finden. Auf einem fertigen Produkt ist PFHxA in nur sehr geringen Spuren zu finden – der Stoff selbst ist, nachgewiesen durch wissenschaftliche Studien, toxikologisch nicht bedenklich. Erst 2017 war PFHxA als Ersatzstoff in der PFOA-Regulierung ausgewiesen worden, zahlreiche Wertschöpfungsketten wurden umgestellt. Jetzt steht der Stoff selbst vor starken Regulierungen – einen Ersatzstoff gibt es nicht.

Um dies zu verhindern, macht die Textilindustrie einen Lösungsvorschlag: eine Ausnahme für technische Textilien gemäß DIN EN ISO 14419/Ölnote 3 (Mindestanforderung) verbunden mit einer Berichterstattung über Einsatz, Substitution und Minderung von PFHxA.

Südwesttextil, der als Verband zahlreiche Hersteller technischer Textilien in Baden-Württemberg. vertritt, sieht in der geplanten Grenzwerteinführung für PFHxA faktisch ein Anwendungsverbot. Das bedeute, dass viele technische Textilien am Standort Deutschland nicht mehr produziert werden können.

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.

Bild: Bremer Baumwollbörse
31.08.2022

Cotton Decoded: Status Quo Nachhaltigkeit

  • No Planet, no Fashion
  • Nachhaltigkeit braucht Transparenz
  • Ökobilanz: T-Shirts aus US-Baumwolle
  • Bekleidung aus Baumwoll-/Chemiefasermischungen im Waschprozess
  • Biologische Abbaubarkeit: Was passiert mit gefärbter Baumwolle?

Die Bremer Baumwollbörse und das Faserinstitut Bremen e.V. laden gemeinsam am 29. und 30. September zur 36. International Cotton Conference Bremen ein. Unter dem Motto „Cotton Decoded“ wird den Tagungsteilnehmern sowohl in Bremen vor Ort als auch online über eine Tagungsplattform ein spannendes Programm mit aktuellen Vorträgen und lebhaften Diskussionsrunden geboten.
 
Für immer mehr Unternehmen gehören glaubhaft definierte Nachhaltigkeitskriterien bei der Beschaffung zum festen Bestandteil ihrer Unternehmenspolitik. So liegt es nahe, dass sich die internationale Baumwolltagung umfassend mit diesen Themenkomplex beschäftigt: Wie weit sind wir auf unserem Weg, was haben wir erreicht? Wie transparent ist Baumwolle heute? Wie findet sich die Naturfaser in den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (SDGs) wieder?

  • No Planet, no Fashion
  • Nachhaltigkeit braucht Transparenz
  • Ökobilanz: T-Shirts aus US-Baumwolle
  • Bekleidung aus Baumwoll-/Chemiefasermischungen im Waschprozess
  • Biologische Abbaubarkeit: Was passiert mit gefärbter Baumwolle?

Die Bremer Baumwollbörse und das Faserinstitut Bremen e.V. laden gemeinsam am 29. und 30. September zur 36. International Cotton Conference Bremen ein. Unter dem Motto „Cotton Decoded“ wird den Tagungsteilnehmern sowohl in Bremen vor Ort als auch online über eine Tagungsplattform ein spannendes Programm mit aktuellen Vorträgen und lebhaften Diskussionsrunden geboten.
 
Für immer mehr Unternehmen gehören glaubhaft definierte Nachhaltigkeitskriterien bei der Beschaffung zum festen Bestandteil ihrer Unternehmenspolitik. So liegt es nahe, dass sich die internationale Baumwolltagung umfassend mit diesen Themenkomplex beschäftigt: Wie weit sind wir auf unserem Weg, was haben wir erreicht? Wie transparent ist Baumwolle heute? Wie findet sich die Naturfaser in den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (SDGs) wieder?

Am 29. und 30. September wird im Rahmen von zwei Sessions über Aspekte von Nachhaltigkeit aus unterschiedlichen Blickwinkeln diskutiert:
 
No Planet, no Fashion
Für den international operierenden Modekonzern HUGO BOSS stehen Nachhaltigkeit und unternehmerisches Handeln in keiner Weise im Widerspruch zueinander. Sie sind unverzichtbar miteinander verzahnt. Andreas Streubig, Senior Vice President Global Corporate Responsibility & Public Affairs, wird in seinem Vortrag deutlich machen, wie HUGO BOSS Nachhaltigkeit als wesentliches Leitprinzip seiner als „CLAIM 5“ definierten technologiegesteuerten Wachstumsstrategie implementiert hat. Den fünf Claims ‚Boost Brands‘, Product is King‘, Lead in Digital‘, Rebalance Omnichannel‘ und ‚Organize for Growth‘ liegt ein ganzheitliches und handlungsanweisendes Nachhaltigkeitsverständnis zugrunde. In diesem Sinne ist Nachhaltigkeit ein Zeichen für die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens, verbunden mit intensiven Transformations- und Innovationsprozessen. Um gemeinsam entscheidende Verbesserungen zu erreichen, engagiert sich HUGO BOSS in unterschiedlichen Initiativen wie ZDHC, UNFCCC, FLA und beim Textilbündnis.
 
Nachhaltigkeit braucht Transparenz
Dr. Gary Adams ist Präsident und CEO des US-amerikanischen National Cotton Council. Seine Organisation vertritt die US-Baumwollindustrie in ihrer gesamten Bandbreite, bestehend aus Landwirten, Genossenschaften, Entkörnungsunternehmen, Dienstleistern sowie dem Handel. Nachhaltigkeitsaspekte spielen dabei eine wesentliche Rolle. In seinem Vortrag bietet Gary Adams einen Überblick über die von seiner Organisation mitinitiierte Nachhaltigkeitsinitiative U.S. Cotton Trust Protocol.
Ein wichtiges Ziel des Protocols besteht darin, eine kontinuierliche, messbare Verbesserung bedeutender Nachhaltigkeitskennzahlen zu erreichen. Diese Daten werden völlig transparent an Marken und Einzelhändler zur Information der Endkonsumenten weitergegeben. In der Präsentation werden der Gesamtumfang und die Struktur der Initiative sowie ein Überblick über die aggregierten Nachhaltigkeitsdaten der teilnehmenden Erzeuger vorgestellt.
 
Ökobilanz: T-Shirts aus US-Baumwolle
Roger Gilmartin ist Fachberater für Großbritannien im technischen Team von Cotton Council International (CCI). Er berichtet über die Ergebnisse eines Forschungsprojektes, in dem es darum ging, eine Umweltbilanz für die Herstellung und Vermarktung von T-Shirts aufzustellen. Bisher veröffentlichte Ökobilanzen konzentrierten sich auf das Geschehen innerhalb der Landwirtschaft. Die von ihm vorgestellte aktuelle Studie schließt ergänzend dazu alle Prozesse mit ein, die in einer Textil- und Bekleidungsfabrik in Bangladesch ablaufen. Die Studie liefert fundierte Daten über den Beitrag der Fertigungsprozesse zur globalen Erwärmung, über die Gefahren einer Schädigung der Ozonschicht, zum Entstehungspotential von Sommersmog durch fotochemische Reaktionen, der Süßwasser-Ökotoxität, der Entstehung sauren Regens sowie der übermäßigen Anreicherung der Gewässer durch Rückstände z. B. ausgelöst durch übermäßigen Einsatz von Pestiziden oder Phosphor- und Stickstoffverbindungen.
 
Nachhaltigkeit: Der technische Blick
Bekleidung aus Baumwoll-/Chemiefasermischungen im Waschprozess

Im Zusammenhang mit Mikroplastik textiler Herkunft befasst sich die wissenschaftliche Forschung hauptsächlich mit Produkten aus reinen Chemiefasern. Doch Baumwolle ist eine der am häufigsten verwendeten Naturfasern für Kleidungsstücke. Hinzukommen viele Mischgewebe. Im Mittelpunkt des Vortrags von Dr. Claudia Heller, ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Berlin, jetzt Bosch Siemens Hausgeräte BSH, stehen die Ergebnisse einer Waschstudie. Hierbei wurde ein Hemd und ein T-Shirt mit unterschiedlicher Materialzusammensetzung und Stoffkonstruktion nach einem bestimmten Standard haushaltsnah einem wiederholten Waschprozess ausgesetzt.
 
Die Ergebnisse zeigen die Veränderung der Fasereigenschaften durch Einfluss von Waschmittel, Schmutz und Kalk. Anhand der Analysemethode lässt sich zeigen, dass nur ein kleiner Teil der Filterrückstände bei der Kaskadenfiltration des Grauwassers der Waschmaschine Chemiefasern sind und welche Anteile an Baumwollfasern, Waschmittel und Schmutz im Haushaltswaschprozess vorkommen.
 
Biologische Abbaubarkeit: Was passiert mit gefärbter Baumwolle?
Die Verschmutzung der Umwelt durch Mikrofasern ist ein großes Problem mit vielen unkalkulierbaren Folgen. Fasern, die von Textilien abgeschieden werden, tragen zum Problem bei. In den letzten vier Jahren wurde viel unternommen, um den biologischen Abbau von Baumwollfasern in der natürlichen Umwelt zu untersuchen. Mary Ankeny, Vice President Product Development and Implementation bei Cotton Incorporated, USA informiert in ihrem Vortrag über die Ergebnisse der biologischen Abbaubarkeit von gefärbten und veredelten Baumwolltextilien in unterschiedlichen natürlichen Umgebungen. Insbesondere wurden die Abbauprodukte der Chemikalien untersucht, die verwendet werden, um Baumwollkleidung Farbe und spezielle Eigenschaften zu verleihen.

Quelle:

Bremer Baumwollbörse

15.08.2022

BVMed: „Hygienemaßnahmen konsequenter umsetzen und adäquat finanzieren“

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) fordert in seinem neuen Positionspapier, Hygienemaßnahmen in medizinischen Einrichtungen konsequenter umzusetzen und adäquat zu finanzieren. „Das strikte Einhalten von grundsätzlichen Präventionsmaßnahmen schützt vor der Verbreitung von Infektionen und dient damit der Wahrung von Gesundheit und Leben. Mit der jetzigen Sommer-Corona-Welle 2022 nehmen Bewusstsein und Hygiene-Compliance in der Bevölkerung jedoch leider wieder spürbar ab“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Der BVMed fordert unter anderem ausreichende Ressourcen, eine adäquate Erstattung sowie eine zügige Umsetzung von hygienerelevanten Punkten aus dem Koalitionsvertrag.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) fordert in seinem neuen Positionspapier, Hygienemaßnahmen in medizinischen Einrichtungen konsequenter umzusetzen und adäquat zu finanzieren. „Das strikte Einhalten von grundsätzlichen Präventionsmaßnahmen schützt vor der Verbreitung von Infektionen und dient damit der Wahrung von Gesundheit und Leben. Mit der jetzigen Sommer-Corona-Welle 2022 nehmen Bewusstsein und Hygiene-Compliance in der Bevölkerung jedoch leider wieder spürbar ab“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Der BVMed fordert unter anderem ausreichende Ressourcen, eine adäquate Erstattung sowie eine zügige Umsetzung von hygienerelevanten Punkten aus dem Koalitionsvertrag.

Das BVMed-Positionspapier wurde vom BVMed-Fachbereich „Nosokomiale Infektionen“ (FBNI) erarbeitet. Nosokomiale Infektionen stehen im zeitlichen Zusammenhang mit medizinischen Maßnahmen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder in ambulanten Praxen. Nach aktuellen Schätzungen sind außerhalb von Pandemien jährlich etwa 8,9 Millionen Menschen in der EU von solchen behandlungsassoziierten Infektionen betroffen. Die häufigsten Formen sind Lungenentzündung, Harnwegs- und Wundinfektionen bis hin zur Sepsis (Blutvergiftung). Allein in Deutschland sterben jedes Jahr bis zu 20.000 Menschen an diesen Infektionen – das sind schätzungsweise sechsmal so viele Tote wie bei Straßenverkehrsunfällen. Zudem ist bereits etwa ein Drittel der Bakterien, die diese Infektionen verursachen, gegen Antibiotika resistent.

Bis zu einem Drittel der nosokomialen Infektionen gelten als vermeidbar. Die konsequente Umsetzung von Hygienemaßnahmen und der Einsatz risikominimierender Medizinprodukte und -technologien sind nach Ansicht des BVMed „effektive Mittel zur Vermeidung von behandlungsassoziierten Infektionen. Dies führt zu erheblichen Kosten- und Ressourceneinsparungen im Gesundheitswesen bei gleichzeitiger Verbesserung der Versorgungsqualität.“

Das BVMed-Positionspapier schlägt verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung vor, wie:

  • Jährliche Daten von hoher Qualität:
    Daten zu nosokomialen Infektionen müssen in ihrem Umfang jährlich veröffentlicht werden, um durch Transparenz Aufmerksamkeit auf die Dimension des Problems zu lenken.
  • Umsetzung in Verordnungen:
    Empfehlungen von Experten, wie die der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut (KRINKO), sollten in den Landeshygieneverordnungen der Bundesländer explizit Berücksichtigung finden. Sie müssen in den medizinischen Einrichtungen vollständig umgesetzt werden.
  • Ausreichende Ressourcen:
    Um hohe Hygienestandards und effektiven Infektionsschutz in medizinischen Einrichtungen aufrecht zu erhalten und dauerhaft zu gewährleisten, ist eine ausreichende Versorgung mit entsprechenden Ressourcen unabdingbar. Neben vermehrtem Einsatz gut aus- und regelmäßig weitergebildeten Personals gehören dazu auch spezifische Medizinprodukte und -technologien.
  • Adäquate Erstattung:
    Angesichts des steigenden Kostendrucks auf die Sachkosten im Krankenhaus und vieler im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) nicht berücksichtigter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen im ambulanten Sektor stehen wir für eine auskömmliche Erstattung dieser Maßnahmen in allen medizinischen Einrichtungen. Die notwendigen Aufwände für Hygienemaßnahmen zur Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes im Rahmen von medizinischen sowie pflegerischen Behandlungen in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen müssen konsequent evaluiert und vollumfänglich durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV), die Bundesländer und die Pflegeversicherung erstattet werden.
  • Umsetzung von relevanten Punkten aus dem Koalitionsvertrag:
    Der Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung stellt vielversprechende Maßnahmen in Aussicht, die einen Einfluss auf den Infektionsschutz haben. Hierzu gehören: der Nationale Präventionsplan, Umwelt und Nachhaltigkeit, Verbesserung der Situation in der Pflege, Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, Pandemievorsorge, sowie die Stärkung des RKI. Diese wichtigen Themen müssen nun mit Nachdruck angegangen werden.

„Patient:innen und Mitarbeiter:innen in medizinischen Einrichtungen haben ein Recht, vor gefährlichen und im Zweifel lebensbedrohlichen Infektionen geschützt zu werden“, so der Appell des BVMed.

Quelle:

BVMed

01.07.2022

Südwesttextil-Vorstand neu gewählt

  • Präsident Bodo Th. Bölzle für fünfte Amtszeit im Amt bestätigt – Ettlin-Vorstand Dr. Oliver Maetschke neu als Vize-Präsident gewählt

Die Mitgliederversammlung von Südwesttextil am 29. Juni hat Bodo Th. Bölzle, Vorsitzenden der Geschäftsführung des Bönnigheimer Nähgarnherstellers Amann Group, einstimmig für weitere drei Jahre als Präsidenten gewählt. Der 59-jährige diplomierte Kaufmann engagiert sich seit 2014 im Arbeitgeberverband der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie.

  • Präsident Bodo Th. Bölzle für fünfte Amtszeit im Amt bestätigt – Ettlin-Vorstand Dr. Oliver Maetschke neu als Vize-Präsident gewählt

Die Mitgliederversammlung von Südwesttextil am 29. Juni hat Bodo Th. Bölzle, Vorsitzenden der Geschäftsführung des Bönnigheimer Nähgarnherstellers Amann Group, einstimmig für weitere drei Jahre als Präsidenten gewählt. Der 59-jährige diplomierte Kaufmann engagiert sich seit 2014 im Arbeitgeberverband der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie.

Im Rahmen der Wahlen ist Dr. Oliver Maetschke, Vorstand/COO der Ettlin Aktiengesellschaft aus Ettlingen neu in das fünfköpfige Präsidium von Südwesttextil gewählt worden. Er folgt auf die Ende Januar 2022 verstorbene Vizepräsidentin Carina Ammann, Gesellschafterin der ISCO-Textilwerk Gebr. Ammann GmbH & Co. KG und fast zwei Jahrzehnte lang engagiertes Vorstandsmitglied bei Südwesttextil. In ihrem Amt bestätigt wurden Vizepräsidentin Donata Apelt-Ihling, Gesellschafterin der Alfred Apelt GmbH aus Oberkirch, Vizepräsident Mathias Eggle, Geschäftsführer der Olymp Bezner KG aus Bietigheim-Bissingen sowie Vizepräsident Arved H. Westerkamp, Geschäftsführer der Gerhard Rösch GmbH aus Tübingen.

„Ich freue mich über die Wiederwahl und eine weitere Amtszeit als Präsident von Südwesttextil. Der Verband steht in diesen Zeiten großer Herausforderungen an der Seite seiner Mitglieder“, so Bölzle insbesondere mit Blick auf die andauernde Pandemie und die Konsequenzen des Kriegs in der Ukraine. Neben der großen Betroffenheit angesichts des menschlichen Leids, sorge sich die energieintensive Branche um die durch den Krieg ausgelöste Preisspirale. Der wiedergewählte Präsident bekräftigte: „Unser Appell an die Politik wird daher immer sein, Krisenbeihilfen unbürokratisch und schnell zur Verfügung zu stellen und vor allem die Versorgungssicherheit im Winter zu gewährleisten.“ Mit Blick auf die Zukunft und die Klimakrise, übernehme die Branche in den Bereichen Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit bereits Verantwortung und beschäftige sich intensiv mit neuen Entwicklungen. „Das Thema Nachhaltigkeit werden wir sowohl als Branche wie auch als Verband weiter ausbauen, begleiten und vorantreiben.“

Um diese Herausforderungen zu bewältigen investiert der Verband in seinen Nachwuchs mit dem Neubau des „Texoversums“ am Campus der Hochschule Reutlingen. „Wir möchten eine Plattform schaffen für alle, die an Textil Interesse haben, in diesem Bereich arbeiten, lehren oder forschen – in allen Alters- und Qualifikationsstufen und auch über Branchengrenzen hinweg“, erläutert Bodo Th. Bölzle die Vision.

Quelle:

Südwesttextil – Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

29.06.2022

VDMA AG Medizintechnik wird Mitglied im BVMed

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat die Arbeitsgemeinschaft Medizintechnik des VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau) als neues Mitglied aufgenommen.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat die Arbeitsgemeinschaft Medizintechnik des VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau) als neues Mitglied aufgenommen.

Zur Bewältigung der Herausforderungen der MedTech-Zulieferer hat der BVMed einen neuen „Fachbereich Zulieferer (FBZ)“ gegründet, in dem neben den Zuliefer-Unternehmen des BVMed auch die VDMA AG Medizintechnik aktiv mitarbeiten wird. Gründungsmitglieder des BVMed-Fachbereichs sind neben der VDMA AG Medizintechnik die Unternehmen Ceramtec, Freudenberg und Raumedic. Der BVMed-Fachbereich steht weiteren Zulieferunternehmen offen, die aktiv an gemeinsamen Themen mitarbeiten wollen. Bei der MDR ist die Medizinprodukte-Zulieferindustrie beispielsweise von den Themen Dokumentationspflichten, Marktbeobachtung (Post Market Surveillance | PMS) und Auditierung durch Benannte Stellen betroffen. Weitere Themen sind die Herausforderungen beim Aufrechterhalten globaler Lieferketten und der Versorgungssicherheit in Krisenzeiten sowie der Themenkomplex Umwelt und Nachhaltigkeit, beispielsweise der Kunststoff-Kreislaufwirtschaft und dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Gemeinsame Themen mit den Zulieferern ergeben sich auch im Bereich Forschung & Entwicklung, beispielsweise bei Materialrezepturen.

Die VDMA Arbeitsgemeinschaft Medizintechnik ist das Netzwerk für die Zuliefererindustrie der Medizintechnikbranche. Mit insgesamt über 320 Unternehmen, Forschungsinstituten und Startups bildet der Verband zuliefererseitig die komplette Prozesskette der Medizintechnik ab.

Weitere Informationen:
BVMed Medizintechnik
Quelle:

Bundesverband Medizintechnologie e.V.

13.06.2022

EU-Textilstrategie: BTE kämpft für praktikable Lösungen

Ende März 2022 hat die EU-Kommission ihre „Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien“ veröffentlicht. Damit hat die EU einen Rahmen und eine „Vision“ für einen nachhaltigen und zirkulär wirtschaftenden Textilsektor vorgegeben. Textilien werden darüber hinaus zu den ersten Produktgruppen der EU Sustainable Products Initiative gehören, die für den gesamten Binnenmarkt eine verbindliche Regulierung vorsieht: Ökodesign-Anforderungen sollen bis 2030 eine bessere Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Reparierbarkeit, Faser-zu-Faser-Recyclingfähigkeit und einen höheren vorgeschriebenen Rezyklatfaseranteil sicherstellen sowie das Vorhandensein besorgniserregender Stoffe begrenzen und negative Auswirkungen auf Klima und Umwelt verringern.
 

Ende März 2022 hat die EU-Kommission ihre „Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien“ veröffentlicht. Damit hat die EU einen Rahmen und eine „Vision“ für einen nachhaltigen und zirkulär wirtschaftenden Textilsektor vorgegeben. Textilien werden darüber hinaus zu den ersten Produktgruppen der EU Sustainable Products Initiative gehören, die für den gesamten Binnenmarkt eine verbindliche Regulierung vorsieht: Ökodesign-Anforderungen sollen bis 2030 eine bessere Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Reparierbarkeit, Faser-zu-Faser-Recyclingfähigkeit und einen höheren vorgeschriebenen Rezyklatfaseranteil sicherstellen sowie das Vorhandensein besorgniserregender Stoffe begrenzen und negative Auswirkungen auf Klima und Umwelt verringern.
 
Zur Umsetzung der EU-Textilstrategie hatte das für Deutschland federführende Bundesumweltministerium am 31. Mai zu einer ersten Fachveranstaltung in Berlin eingeladen. Neben zahlreichen NGO und Vertretern der Vorstufen hat daran auch der BTE teilgenommen. Die Bundesumweltministerin Steffi Lemke machte in ihrem Eingangsstatement ergänzend zu den vorgezeichneten Ökodesign-Anforderungen deutlich, dass es einen Produktpass für Textilien geben wird und eine gestaffelte Gebühr für die Entsorgung von Textilien eingeführt werden soll.  Erfüllen Textilien die künftigen Anforderungen nicht, sollen „schlechte Produkte“ sukzessiv in der EU nicht mehr vertrieben werden dürfen.
 
Konkret wurde anschließend im Rahmen von Workshops u.a. über Möglichkeiten einer einheitlichen Kennzeichnung für kreislauffähige und langlebige Textilien diskutiert. Dabei wurde dem Bundesumweltministerium durch den BTE und den anwesenden Praktikern aus Handel und Industrie vor Augen geführt, wie komplex die gesamte Thematik ist und manche - vermeintlich einfache - Lösungen kaum praktikabel sind. Gerade seitens der NGO kommen immer wieder Vorstöße, so der Verband, die primär ideologisch geprägt seien und großen wirtschaftlichen Schaden für die Textil- und Modebranche nach sich ziehen würden.
 
Der BTE begrüßt daher ausdrücklich den Ansatz des Bundesumweltministerium, in Workshops nach praktikablen Lösungen für die Branche zu suchen und wird sich in den nachfolgenden Veranstaltungen vehement für angemessene Maßnahmen einsetzten. Ziel muss es nach Ansicht des BTE sein, ökonomische und ökologische Belange zu versöhnen und damit auch die Versorgung der Menschen mit bezahlbarer sowie fair und umweltgerecht produzierter Bekleidung sicherzustellen.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll und BVMed-Nachhaltigkeitsexpertin Clara Allonge Fotos: Bundesverband Medizintechnologie e.V.
25.05.2022

Europäische Lieferketten-Richtlinie: BVMed fordert Begrenzung auf direkte Zulieferer

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) spricht sich in seiner Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission einer Lieferkettensorgfaltspflichten-Richtlinie „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ (CSDDD) für einen Abgleich mit dem bereits bestehenden nationalen Gesetz und für eine Begrenzung der Regelungen auf die direkten Zulieferer aus.

„Wir begrüßen eine Stärkung von Menschenrechten weltweit. Der EU-Kommissionsvorschlag ist jedoch aus Sicht des BVMed in seiner momentanen Fassung unzureichend, um rechtssichere und praktikable Regeln für Unternehmen zu schaffen. Es besteht vielmehr die Gefahr, dass der Entwurf die Unternehmen der Branche, die sich im Moment ohnehin schon mit angespannten Lieferketten konfrontiert sehen, überfordern und in der Umsetzung überlasten könnte“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) spricht sich in seiner Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission einer Lieferkettensorgfaltspflichten-Richtlinie „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ (CSDDD) für einen Abgleich mit dem bereits bestehenden nationalen Gesetz und für eine Begrenzung der Regelungen auf die direkten Zulieferer aus.

„Wir begrüßen eine Stärkung von Menschenrechten weltweit. Der EU-Kommissionsvorschlag ist jedoch aus Sicht des BVMed in seiner momentanen Fassung unzureichend, um rechtssichere und praktikable Regeln für Unternehmen zu schaffen. Es besteht vielmehr die Gefahr, dass der Entwurf die Unternehmen der Branche, die sich im Moment ohnehin schon mit angespannten Lieferketten konfrontiert sehen, überfordern und in der Umsetzung überlasten könnte“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Deutschland habe mit dem Lieferkettensorgfaltspflichten-Gesetz (LkSG) bereits eine umfassende nationale gesetzliche Regelung über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette geschaffen. „Viele Medizintechnik-Unternehmen in Deutschland und andere wirtschaftliche Akteure im Gesundheitswesen wie beispielsweise die Krankenhäuser bereiten sich intensiv auf die Umsetzung des LkSG vor. Eine Abänderung des LkSG als Folge einer stark abweichenden EU-Richtlinie würde erheblichen Mehraufwand und Kosten für die betroffenen Unternehmen in Deutschland bedeuten“, so BVMed-Nachhaltigkeitsexpertin Clara Allonge.

Der BVMed spricht sich daher für eine mit dem deutschen Lieferkettengesetz kompatible und praxistaugliche europäische Regelung aus. Dies sei im aktuellen Vorschlag der EU-Kommission durch die deutliche Erweiterung des Anwendungsbereiches, beispielswiese durch die Einbeziehung von negativen Umweltfolgen, sowie die Einführung einer zivilrechtlichen Haftung nicht gegeben. „Als Lösung könnte hier eine Begrenzung auf die direkten Zulieferer greifen“, heißt es in der BVMed-Stellungnahme.

Der BVMed konzentriert sich in seiner Stellungnahme zum CSDDD auf vier Punkte:

  1. Als Anforderungen an eine praxistaugliche Lieferkettenregulierung müsse der Anwendungsbereich eindeutig auf die direkten Zulieferer begrenzt werden. Während Unternehmen in direkten Geschäftsbeziehungen in der Lage sind, Sorgfaltspflichten effektiv zu adressieren und Verantwortung zu übernehmen, so ist dies in der weiteren und immer komplexer werdenden Lieferkette nicht der Fall.
     
  2. Es sei nicht sinnvoll, grundlegende Bewertungen über die menschenrechtliche Situation in die Hände einzelner Unternehmen zu legen, während sich der Staat an dieser Stelle aus der Verantwortung zieht. Daher sollten die Mitgliedsstaaten der EU eine Liste von Ländern erstellen, bei denen Unternehmen annehmen können, dass die Zulieferer aus diesen Ländern alle Kriterien erfüllen. Eine solche Safe Harbour-Regelung würde einen klaren und erfüllbaren Rahmen bieten in dem die Unternehmen unter stabilen Bedingungen operieren können. Dies verringerte den Verwaltungsaufwand und die Rechtsrisiken für die Unternehmen erheblich.
     
  3. Es ergeben sich bei den Umweltfolgen erhebliche Unklarheiten, was die konkrete Auslegung angehe. Einerseits wäre es wünschenswert, wenn die jeweiligen Rechtsnormen des Heimatlandes des Zulieferers für die Bewertung herangezogen würden, andererseits bringe die Bewertung einer Vielzahl von lokalen Umweltgesetzen viele Unternehmen an den Rand der Leistbarkeit. Der Anwendungsbereich des Gesetzes sollte sich auf die Achtung der Menschenrechte konzentrieren. Eine Erweiterung um den Bereich „Umwelt“ würde aufgrund uneinheitlicher Standards zusätzliche Rechtsunsicherheit schaffen. Das gelte auch für das Vorhaben, in dieser Richtlinie Klimaschutzziele festzuschreiben.
     
  4. Nach Einschätzung des BVMed umfasst der Begriff der „Wertschöpfungskette“, wie im Richtlinienvorschlag angeführt, auch die Kund:innen der Branche (beispielsweise Krankenhäuser). Wenn dem so sei, könnte der Fall eintreten, dass Medizintechnik-Unternehmen einzelne Kunden, falls diese gegen die Kriterien der Richtlinie verstoßen, nicht mehr beliefern dürften und die Versorgung von Patientinnen und Patienten eventuell nicht sichergestellt werden könne. Dies wäre aus humanitären Gesichtspunkten eine nicht akzeptable Einschränkung der Versorgung und träfe insbesondere Patientinnen und Patienten in Drittländern und Ländern mit bereits heute eingeschränkter Gesundheitsversorgung. Der Verband schlägt daher vor, dass für den sogenannten Downstream-Teil der Wertschöpfungskette eine humanitäre Ausnahme etabliert wird. Dies könne analog zur Regelung bei Sanktionen (beispielweise bei den Russland-Sanktionen) vollzogen werden.
Quelle:

Bundesverband Medizintechnologie e.V.

(c) kiuikson / Adobe Stock
21.05.2022

Neue Werbemittel von DTV- und EFIT

Nachhaltigkeit setzt sich durch, in der Mode wie in der Werbung. Daher greifen der Deutsche Textilreinigungs-Verband (DTV) und die Europäische Forschungsvereinigung Innovative Textilpflege e. V. (EFIT), Berlin, erneut ein Trendthema für ihre Imagekampagne in diesem Sommer auf. „Wir wollen unsere Branche mit positiven Bildern verknüpfen und deutlich machen, dass Textilservice nachhaltigen Lifestyle unterstützt.“

Ein Novum ist der All-White-Look der Modemacher in diesem Sommer nicht. Strahlendes Weiß ist im Grunde zeitlos, immer ein Hingucker und definitiv anziehend. Und wo sollten weiße Shirts, Hosen und andere cleane Styles gepflegt werden, wenn nicht im Fachbetrieb für Textilservice mit energieeffizienten, umweltgeprüften Wasch- und Reinigungsverfahren? „Bis das selbstverständlich ist, müssen wir unsere Strategie konsequent fortführen“, sagt Daniel Dalkowski, EFIT-Geschäftsführer und stellvertretender Geschäftsführer des DTV.

Nachhaltigkeit setzt sich durch, in der Mode wie in der Werbung. Daher greifen der Deutsche Textilreinigungs-Verband (DTV) und die Europäische Forschungsvereinigung Innovative Textilpflege e. V. (EFIT), Berlin, erneut ein Trendthema für ihre Imagekampagne in diesem Sommer auf. „Wir wollen unsere Branche mit positiven Bildern verknüpfen und deutlich machen, dass Textilservice nachhaltigen Lifestyle unterstützt.“

Ein Novum ist der All-White-Look der Modemacher in diesem Sommer nicht. Strahlendes Weiß ist im Grunde zeitlos, immer ein Hingucker und definitiv anziehend. Und wo sollten weiße Shirts, Hosen und andere cleane Styles gepflegt werden, wenn nicht im Fachbetrieb für Textilservice mit energieeffizienten, umweltgeprüften Wasch- und Reinigungsverfahren? „Bis das selbstverständlich ist, müssen wir unsere Strategie konsequent fortführen“, sagt Daniel Dalkowski, EFIT-Geschäftsführer und stellvertretender Geschäftsführer des DTV.

Während sich Lieblingsfarben wiederholen, erfinden sich viele Modemarken gerade neu. Ob Discounter oder Designerlabel: eine ‚nachhaltige‘ Kollektion bieten inzwischen fast alle. „Nun bleibt es unsere Aufgabe, werbewirksam zu kommunizieren, dass nachhaltig produzierte Textilien auch nachhaltig gepflegt werden sollten“, so Daniel Dalkowski, verantwortlich für das Marketing der Fachverbände. Die Website www.mytextilservice.eu sei dafür eine ideale Plattform.

Gleichwohl sei durch Corona deutlich geworden, dass insbesondere Textilreinigungen besondere Formate für die Kundenansprache brauchen, Plakate und andere klassische Werbemittel beispielsweise. „Darum bleibt auch die Website www.reinigen-lassen.com online und wir setzen das Konzept der Branchenkampagne bis auf Weiteres fort.“

Viele Betriebe seien derzeit mit existenziellen Fragen beschäftigt, vor allem kleinere hätten wenig Zeit, sich um Werbung zu kümmern. „Daher bieten wir unseren Mitgliedern weiterhin den Service, sich mit kostenlosen und dennoch professionell gemachten Werbemitteln am Markt zu positionieren. Analog dazu veröffentlichen wir auf www.reinigen-lassen.com auch im Sommer ein lesefreundliches, informatives Feature mit einem Link zur den Fachbetrieben vor Ort.“

Quelle:

DEUTSCHER TEXTILREINIGUNGS-VERBAND e.V.

Grafik: © Gesamtmasche
13.05.2022

Gesamtmasche e.V.: Maschenindustrie unter Druck

  • Beschaffungsprobleme, Überregulierung und Inflation belasten die Branche

Die Hersteller der deutschen Maschenindustrie blicken zum zweiten Quartal des Jahres sorgenvoll in die Zukunft.  Die wirtschaftlichen Folgen des Kriegs in der Ukraine und die anhaltenden Störungen in den Lieferketten lassen die Erträge trotz befriedigender Auftragslage einbrechen. „Immer höheren Beschaffungspreise belasten die Margen“, sagt Martina Bandte, Präsidentin des Gesamtverbands der deutschen Maschenindustrie. „Dazu kommt die Kaufzurückhaltung der Konsumenten, die durch die politische Lage und die hohe Inflation verunsichert sind.“

Mit den Umsätzen im In- und Ausland und den aktuellen Auftragseingängen sind gut 95 Prozent der Maschenfirmen zufrieden. Dadurch ist der Geschäftsklimaindex der Maschenindustrie zum 2. Quartal 2022 mit 9,28 zwar noch deutlich positiv, doch verzeichnet er im Vergleich zum 1. Quartal (17,96 Indexpunkte) einen drastischen Rückgang. Die Branche erwartet in den nächsten Monaten Nachfrageeinbrüche und weiter steigende Produktionskosten.  60 Prozent der Hersteller rechnen mit einer weiteren Verschlechterung der Ertragslage.

  • Beschaffungsprobleme, Überregulierung und Inflation belasten die Branche

Die Hersteller der deutschen Maschenindustrie blicken zum zweiten Quartal des Jahres sorgenvoll in die Zukunft.  Die wirtschaftlichen Folgen des Kriegs in der Ukraine und die anhaltenden Störungen in den Lieferketten lassen die Erträge trotz befriedigender Auftragslage einbrechen. „Immer höheren Beschaffungspreise belasten die Margen“, sagt Martina Bandte, Präsidentin des Gesamtverbands der deutschen Maschenindustrie. „Dazu kommt die Kaufzurückhaltung der Konsumenten, die durch die politische Lage und die hohe Inflation verunsichert sind.“

Mit den Umsätzen im In- und Ausland und den aktuellen Auftragseingängen sind gut 95 Prozent der Maschenfirmen zufrieden. Dadurch ist der Geschäftsklimaindex der Maschenindustrie zum 2. Quartal 2022 mit 9,28 zwar noch deutlich positiv, doch verzeichnet er im Vergleich zum 1. Quartal (17,96 Indexpunkte) einen drastischen Rückgang. Die Branche erwartet in den nächsten Monaten Nachfrageeinbrüche und weiter steigende Produktionskosten.  60 Prozent der Hersteller rechnen mit einer weiteren Verschlechterung der Ertragslage.

„Wirtschaft und Verbraucher brauchen jetzt dringend Entlastung. Aber Berlin und Brüssel nehmen allen Alarmsignalen zum Trotz weiter Kurs auf noch mehr Bürokratie und Vorschriften“, kritisiert die Familienunternehmerin Bandte. „Teure und ideologisch motivierte Regulierung in der Umwelt- und Energiepolitik und eine Wohlführpolitik auf Pump ziehen uns den Boden unter den Füßen weg. Die Politik scheint sich nicht mehr für ein innovationsfreundliches und dynamisches Wirtschaftsklima in Europa zu interessieren. Das ist Gift für Wachstum und Innovation.“

 

STF News: Podcast mit Karen Fleischmann & der Countdown läuft!
Podcast
04.05.2022

Der neue STF Podcast ist live!

  • STF News: Podcast mit Karen Fleischmann & der Countdown läuft!

In der neuen Podcast-Folge des Creative Cocktail ist Karen Fleischmann, Influencerin und Nachhaltigkeits-Ambassadorin, zu Gast. Sie erzählt über Slow Fashion, den umweltbewussten Konsum und darüber, wie sie den Sprung von der Modelwelt zum Role Model für Nachhaltigkeit geschafft hat.

 

  • STF News: Podcast mit Karen Fleischmann & der Countdown läuft!

In der neuen Podcast-Folge des Creative Cocktail ist Karen Fleischmann, Influencerin und Nachhaltigkeits-Ambassadorin, zu Gast. Sie erzählt über Slow Fashion, den umweltbewussten Konsum und darüber, wie sie den Sprung von der Modelwelt zum Role Model für Nachhaltigkeit geschafft hat.

 

Quelle:

STF Schweizerische Textilfachschule

Foto Pixabay
13.03.2022

Cotton Campaign beendet Boykott-Aufruf: Usbekische Baumwollernte frei von Kinder- und Zwangsarbeit

Usbekische Baumwolle ist rehabilitiert: Die Cotton Campaign lässt ihren langjährigen Boykottaufruf fallen. „Wir freuen uns über diesen längst überfälligen Schritt“, sagt Silvia Jungbauer, Hauptgeschäftsführerin von Gesamtmasche. „Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) berichtet schon seit mehreren Jahren positiv zur usbekischen Baumwollernte: Kinder- und Zwangsarbeit gehören dort der Vergangenheit an.“ Die EU gewährt dem Land seit 2021 sogar zollfreien Marktzugang und honoriert damit Usbekistans besondere Anstrengungen im Sozial- und Umweltbereich.

Für die deutsche Textilbranche ist das Ende des Boykotts eine gute Nachricht. Der Handel mit usbekischen Baumwollprodukten war zwar nie sanktioniert, doch seit 2009 hatten insgesamt 331 international tätige Marken und Einzelhändler ein „Baumwollversprechen“ der NGO unterzeichnet. „Der Boykott-Aufruf der Cotton Campaign vergrößerte Usbekistans Abhängigkeit von Russland und China“, meint Silvia Jungbauer. „Diese Entwicklung können wir jetzt aufhalten.“

Usbekische Baumwolle ist rehabilitiert: Die Cotton Campaign lässt ihren langjährigen Boykottaufruf fallen. „Wir freuen uns über diesen längst überfälligen Schritt“, sagt Silvia Jungbauer, Hauptgeschäftsführerin von Gesamtmasche. „Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) berichtet schon seit mehreren Jahren positiv zur usbekischen Baumwollernte: Kinder- und Zwangsarbeit gehören dort der Vergangenheit an.“ Die EU gewährt dem Land seit 2021 sogar zollfreien Marktzugang und honoriert damit Usbekistans besondere Anstrengungen im Sozial- und Umweltbereich.

Für die deutsche Textilbranche ist das Ende des Boykotts eine gute Nachricht. Der Handel mit usbekischen Baumwollprodukten war zwar nie sanktioniert, doch seit 2009 hatten insgesamt 331 international tätige Marken und Einzelhändler ein „Baumwollversprechen“ der NGO unterzeichnet. „Der Boykott-Aufruf der Cotton Campaign vergrößerte Usbekistans Abhängigkeit von Russland und China“, meint Silvia Jungbauer. „Diese Entwicklung können wir jetzt aufhalten.“

Die ILO spornt indessen internationale Hersteller an, sich in dem Land zu engagieren, denn inzwischen gilt Usbekistan als nachhaltige Beschaffungsalternative zu China. Die ILO attestiert Usbekistan in ihrem aktuellen Monitoringbericht, dass die Baumwollernte frei von Kinder- und Zwangsarbeit abläuft. Seit April 2021 gewährt die Europäische Union Usbekistan zollfreien Marktzugang durch den Sonderstatus “GSP+”. Diesen erhalten nur Entwicklungsländer, die erwiesenermaßen 27 internationale Konventionen in den Bereichen Arbeit, Soziales, Umwelt und Menschenrechte umgesetzt haben und auch einhalten.

Seit 2021 arbeitet GESAMTMASCHE mit dem usbekischen Textilverband UZTEKSTILPROM in einem Partnerschaftsprojekt zusammen, das vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gefördert wird. Das Projekt bietet Unternehmen in Deutschland und Usbekistan eine Plattform für wirtschaftliche Kooperation und soll den nachhaltigen Handel zwischen beiden Ländern stärken.

Quelle:

Gesamtmasche e.V.

24.02.2022

IVC: Chemiefaserindustrie wird nur marginal vom Wegfall der EEG-Umlage profitieren

Die Umlage nach dem Erneuerbare Energie Gesetz (EEG-Umlage) soll zum 01. Juli 2022 entfallen. De facto ist die Streichung der EEG-Umlage um 6 Monate vorgezogen worden, sie war ohnehin für den 01. Januar 2023 geplant. Auch die bereits erfolgte Senkung um 43 % zum Jahreswechsel war durch den Preisanstieg überkompensiert worden. Ähnlich wenig Effekt könnte die vollständige Abschaffung haben, die 3,7 Cent pro Kilowattstunde Strom ausmacht.

Das am 23. Februar vorgestellte "Entlastungspaket", um den massiven Preisanstieg im Energiesektor abzufedern, richtet sich vor allem an einkommensschwache Haushalte und den Mittelstand. Was bedeutet der Baustein "Wegfall der EEG-Umlage" für energieintensive Industrien wie die Produzenten von Chemiefasern, ohne deren Vorprodukte insbesondere technische Produkte nicht herstellbar wären, wie sie beispielsweise auch essentiell für die Energiewende sind.

Die Umlage nach dem Erneuerbare Energie Gesetz (EEG-Umlage) soll zum 01. Juli 2022 entfallen. De facto ist die Streichung der EEG-Umlage um 6 Monate vorgezogen worden, sie war ohnehin für den 01. Januar 2023 geplant. Auch die bereits erfolgte Senkung um 43 % zum Jahreswechsel war durch den Preisanstieg überkompensiert worden. Ähnlich wenig Effekt könnte die vollständige Abschaffung haben, die 3,7 Cent pro Kilowattstunde Strom ausmacht.

Das am 23. Februar vorgestellte "Entlastungspaket", um den massiven Preisanstieg im Energiesektor abzufedern, richtet sich vor allem an einkommensschwache Haushalte und den Mittelstand. Was bedeutet der Baustein "Wegfall der EEG-Umlage" für energieintensive Industrien wie die Produzenten von Chemiefasern, ohne deren Vorprodukte insbesondere technische Produkte nicht herstellbar wären, wie sie beispielsweise auch essentiell für die Energiewende sind.

"Es freut uns", so der Geschäftsführer der Industrievereinigung Chemiefaser Dr. Wilhelm Rauch, "dass die Koalition jetzt auch unsere Beurteilung des Energiemarktes und des wettbewerbsverzerrenden Faktors Energiekosten erkannt hat. Dies kommunizieren wir bereits seit zehn Jahren. Leider kommt diese Einsicht spät - vermutlich zu spät. Alle unsere Unternehmen werden nur marginal von einer solchen Senkung profitieren.“

„Aktuell legen wir bei jeder Tonne Fasern, die produziert wird, Geld drauf,“ sagt der Vorsitzende des IVC-Energieausschusses, Frank Heimann, Managing Director der Advansa Manufacturing GmbH. Was das für den Industriestandort Deutschland und letztlich auch die Europäische Union bedeutet, braucht wenig Phantasie. „Wenn wir an der hohen Qualität unserer Erzeugnisse festhalten und wenn wir weiterhin höchsten Arbeitnehmer- und Verbraucherschutz leben wollen, brauchen wir faire Wettbewerbsbedingungen.“ fordert Klaus Holz, 1. IVC-Vorsitzender (General Manager Trevira GmbH). Ein Teil der Fairness bedeute global vergleichbare, also geringere Energiepreise. Die Gefahr, dass ansonsten nur noch Produkte als Importe unsere Märkte erreichten, die mit Blick auf den Klima-, Umwelt-, Verbraucher- und Arbeitnehmerschutz unter deutlich anderen Bedingungen hergestellt wurden, sei greifbar nahe.

Der Entfall der EEG-Umlage stelle nur einen Tropfen auf dem heißen Stein dar. Weitere Maßnahmen seien gefragt. Da knapp die Hälfte der Stromkosten auf vom Staat zu verantwortenden Abgaben bestehe, sollte es eine leichte Übung sein, diese zu reduzieren. Als nächste Maßnahme zur Kostensenkung böte sich beispielsweise die Streichung der Stromsteuer an. Die produzierenden Unternehmen bräuchten schnelle Entlastung.

Quelle:

Industrievereinigung Chemiefaser e.V.