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26.06.2023

7. BTE-Kongress “Fashion-Emotion 4.0” am 28. September

  • Frühbucherrabatt noch bis 15. Juli

Neben den aktuellen Kostensteigerungen muss der Fashionhandel sich vor allem mit folgenden Fragestellungen auseinandersetzen: Wie sichere ich die Attraktivität meines Standorts und damit auch meines Geschäfts? Wie gewinne und binde ich kompetente Mitarbeiter? Welche Schritte in Richtung Nachhaltigkeit sind jetzt sinnvoll? Und welche digitalen Tools helfen mir, mein Unternehmen effizient und kostengünstig zu führen?
 
Alle diese Fragen werden beim 7. BTE-Kongress „Fashion-Emotion 4.0: Zukunftsorientierte Erfolgskonzepte des Modehandels – lokal und digital“ am 28. September in Köln behandelt – und zwar in Vorträgen, Talks und auch im Rahmen der begleitenden Ausstellung.

  • Frühbucherrabatt noch bis 15. Juli

Neben den aktuellen Kostensteigerungen muss der Fashionhandel sich vor allem mit folgenden Fragestellungen auseinandersetzen: Wie sichere ich die Attraktivität meines Standorts und damit auch meines Geschäfts? Wie gewinne und binde ich kompetente Mitarbeiter? Welche Schritte in Richtung Nachhaltigkeit sind jetzt sinnvoll? Und welche digitalen Tools helfen mir, mein Unternehmen effizient und kostengünstig zu führen?
 
Alle diese Fragen werden beim 7. BTE-Kongress „Fashion-Emotion 4.0: Zukunftsorientierte Erfolgskonzepte des Modehandels – lokal und digital“ am 28. September in Köln behandelt – und zwar in Vorträgen, Talks und auch im Rahmen der begleitenden Ausstellung.

Auf der Bühne berichten innovative Unternehmer über ihre entsprechenden Erfahrungen, Strategien und Planungen, darunter Tanja Kolb (Modehaus Müller-Ditschler, Büdingen und Hanau), Jörg Kolossa (Modehaus Kolossa, Nienburg), Mark Rauschen (L&T, Osnabrück), Andreas Weitkamp (Modehaus Schnitzler, Münster) sowie Mathias Eckert (Fynch-Hatton, Mönchengladbach) und Marc Ramelow (Modehaus Ramelow, Elmshorn), die ihre digitale Zusammenarbeit vorstellen werden. Hinzu kommen Beiträge namhafter Experten wie Franziska von Becker (hachmeister + partner), Ariane Breuer (Die Stadtretter), Rolf Pangels (BTE) und Prof. Dr.-Ing. Maike Rabe (Hochschule Niederrhein). Moderiert wird der Kongress von TW-Chefredakteur Michael Werner.
 
Weitere Informationen und Anmeldung unter https://www.bte.de/bte-kongress-2023/.  Die Teilnehmergebühr beträgt für Mitglieder im Einzelhandelsverband 349 Euro, für sonstige Teilnehmer aus Fashionhandel und Fashionindustrie 449 Euro sowie für Dienstleister/Sonstige 749 Euro, jeweils zzgl. MwSt. Bis 15. Juli wird ein Frühbucherrabatt in Höhe von 70 Euro gewährt.

Weitere Informationen:
BTE-Kongress Stationärer Einzelhandel
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

23.06.2023

"Keine falschen Anreize für Müllverbrennung als 'grüne' Fernwärme"

  • Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. bvse wendet sich mit Umweltverbänden an das Bundeswirtschafts- und das -bauministerium
  • Änderungen am Gebäudeenergiegesetz gefordert

Der bvse hat sich in einer fachlichen Stellungnahme deutlich für Änderungen am Gebäudeenergiegesetz ausgesprochen. Der Gesetzentwurf untergrabe die Zielsetzung der Kreislaufwirtschaft, so der bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock. Man habe sich daher bewusst dazu entschlossen, gemeinsam mit Umweltverbänden in einem offenen Brief an Bundeswirtschaftsminister Habeck und Bundesbauministerin Geywitz die Forderungen zu vertreten. Die Gleichsetzung von Abwärme aus Müllverbrennungsanlagen und erneuerbare Energien sei willkürlich, falsch und werde dazu führen, dass wieder mehr Abfälle verbrannt würden und damit mehr CO2 freigesetzt werde. Damit werde das Gegenteil von Klimaschutz erreicht.

Der offene Brief im Wortlaut:

  • Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. bvse wendet sich mit Umweltverbänden an das Bundeswirtschafts- und das -bauministerium
  • Änderungen am Gebäudeenergiegesetz gefordert

Der bvse hat sich in einer fachlichen Stellungnahme deutlich für Änderungen am Gebäudeenergiegesetz ausgesprochen. Der Gesetzentwurf untergrabe die Zielsetzung der Kreislaufwirtschaft, so der bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock. Man habe sich daher bewusst dazu entschlossen, gemeinsam mit Umweltverbänden in einem offenen Brief an Bundeswirtschaftsminister Habeck und Bundesbauministerin Geywitz die Forderungen zu vertreten. Die Gleichsetzung von Abwärme aus Müllverbrennungsanlagen und erneuerbare Energien sei willkürlich, falsch und werde dazu führen, dass wieder mehr Abfälle verbrannt würden und damit mehr CO2 freigesetzt werde. Damit werde das Gegenteil von Klimaschutz erreicht.

Der offene Brief im Wortlaut:

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz
Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Mitglieder des Bundestagsausschusses für Klimaschutz und Energie
Mitglieder des Bundestagsausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen
Mitglieder des Bundestagsausschusses für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

23.06.2023

Keine falschen Anreize für Müllverbrennung als „grüne“ Fernwärme

Sehr geehrter Herr Bundesminister Habeck,
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Geywitz,
Sehr geehrte Ausschussmitglieder,

im gegenwärtig diskutierten Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie im Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) birgt die Einstufung von Wärme aus der Abfallverbrennung als unvermeidbare Abwärme die Gefahr, den Zielen des Klima- und Ressourcenschutzes zuwiderzulaufen.

Nach § 3 Absatz 1 Nummer 30a GEG würden künftig Wärmenetze, die mit Energie aus der Verbrennung von Abfällen gespeist werden, in vollem Umfang zur Erfüllung der gesetzlich vorgesehenen Anforderungen an Heizungsanlagen (65-Prozent-Vorgabe gemäß § 71 Absatz 1) beitragen. Wärme aus der Müllverbrennung ist jedoch keineswegs unvermeidbar!

Abwärme aus der Müllverbrennung auf eine Stufe mit Wärme aus erneuerbaren Energien zu stellen, würde die massenhafte Vernichtung wertvoller Ressourcen und die damit einhergehende Klimabelastung für viele weitere Jahrzehnte zementieren. Die vorgenommene Einstufung von Wärme aus der thermischen Abfallbehandlung als unvermeidbare Abwärme sollte deshalb aus dem GEG sowie dem WPG gestrichen werden. Wärme aus thermischer Abfallbehandlung muss reduziert statt gefördert werden.

Die Potenziale einer Verbesserung der getrennten Wertstoffsammlung, der Sortierung von Wertstoffen sowie die Nutzung nicht recycelbarer Abfälle als Ersatzbrennstoffe, die fossile Energieträger in höherwertigen energetischen Prozessen ersetzen, können nur ausgeschöpft werden, wenn die Müllverbrennung nicht attraktiver gemacht wird. Derzeit sind immer noch bis zu zwei Drittel des Inhalts der durchschnittlichen Restmülltonne in Deutschland recycelbare Abfälle. Dies sind insbesondere Bioabfälle, aber auch Altpapier, Verpackungsabfälle oder Elektroaltgeräte.

Allein durch den Vollzug bestehender Gesetze (BioabfallVO, VerpackG, GewerbeabfallVO) würden fünf Millionen Tonnen weniger Abfälle verbrannt werden, dies entspricht einer Reduktion der Abfallverbrennungskapazitäten um ein Fünftel (Öko-Institut (2019): Kapazitäten der energetischen Verwertung von Abfällen in Deutschland und ihre zukünftige Entwicklung in einer Kreislaufwirtschaft).

Statt Anreize für eine bessere Abfallgetrenntsammlung zu setzen, würde das GEG sowie das WPG in seiner jetzigen Form gerade jene Kommunen belohnen, die besonders viel Restmüll und somit Müllwärme produzieren.

Auch steht die Anrechnung der Müllwärme als unvermeidbare Abwärme im Widerspruch zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Bei der Abfallverbrennung werden in Deutschland jährlich fast 24 Millionen Tonnen CO2 freigesetzt, deren fossile Anteile ab 2024 CO2-bepreist werden. Wieso die Verbrennung von Abfällen, insbesondere von Wertstoffen wie Metalle, Kunststoffe und Papier, angesichts dieser im BEHG hinterlegten CO2-Emissionen nun im Rahmen des GEG sowie des WPG auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung einzahlen soll, ist nicht nachvollziehbar.

Die Wärme aus der Verbrennung insbesondere des biogenen Anteils in Abfallverbrennungsanlagen im geplanten GEG sowie im WPG als erneuerbare Energie einzustufen, ist eine weitere Fehlannahme, die Kreislaufwirtschaftsambitionen konterkariert. Auch im BEHG, das mit der Bepreisung von CO2-Emissionen aus der Müllverbrennung einen richtigen Ansatz zu deren Reduktion verfolgt, werden die Emissionen durch die Verbrennung organischen Kohlenstoffs nicht ausreichend berücksichtigt.

Organische Abfälle gehören aufgrund ihres stofflichen Werts als Düngemittel, der auch energetisch deutlich vorteilhafteren sowie klimaschonenderen Behandlungsoption durch Biogasanlagen und ihres hohen Wassergehalts eindeutig nicht in die thermische Verwertung. Im GEG und WPG sollte daher die Abfallverbrennung nicht oder maximal mit einem gesetzlich definierten unvermeidbaren Abfallverbrennungsanteil zur Erfüllung der Vorgaben an die erneuerbare Wärmeversorgung beitragen dürfen.

Der gesetzlich definierte Anteil sollte sich dabei an der niedrigsten in deutschen Kommunen anfallenden spezifischen Restmüllmenge orientieren und regelmäßig angepasst werden. Ansonsten wird es zu der absurden Situation kommen, dass Kommunen auf dem Papier klimaneutrale Wärmenetze betreiben, in Wirklichkeit aber weiterhin vermeidbares (!) CO2 über ihre Abfallverbrennungsanlagen emittieren. Dies kann nicht im Interesse einer ernst gemeinten Klima- und Ressourcenpolitik sein.

Quelle:

Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. bvse

(c) Messe Düsseldorf GmbH
19.06.2023

A+A Expert Talk: Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft im Fokus

  • Die A+A Expert Talks gehen in die dritte Runde

In Kooperation mit dem German Fashion Verband präsentieren und diskutieren am 20. Juni 2023 Experten aus den Bereichen Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft, Umweltschutz sowie Corporate Fashion und Produktmanagement von 10:00 bis 11:30 Uhr über Nachhaltigkeit in Lieferketten, Normierungen und Siegel sowie die damit verbundenen Herausforderungen und Lösungen. Sie bieten damit eine Plattform für den Austausch von Wissen, Erfahrungen und innovativen Ansätzen.

Der Fokus auf Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft spiegelt die wachsende Bedeutung dieser Themen in der Arbeitswelt wider. Immer mehr Unternehmen erkennen die Notwendigkeit, ihre Geschäftspraktiken nachhaltiger zu gestalten und den Einsatz von Ressourcen zu optimieren.

Moderiert wird dieser Expert Talk von Irina Olm, Syndikus Rechtsanwältin, Beraterin des GermanFashion Modeverband Deutschland e.V. und Spezialistin für Kreislaufwirtschaft und CSR, die ihr Know-how auch auf europäischer Ebene einbringt.

  • Die A+A Expert Talks gehen in die dritte Runde

In Kooperation mit dem German Fashion Verband präsentieren und diskutieren am 20. Juni 2023 Experten aus den Bereichen Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft, Umweltschutz sowie Corporate Fashion und Produktmanagement von 10:00 bis 11:30 Uhr über Nachhaltigkeit in Lieferketten, Normierungen und Siegel sowie die damit verbundenen Herausforderungen und Lösungen. Sie bieten damit eine Plattform für den Austausch von Wissen, Erfahrungen und innovativen Ansätzen.

Der Fokus auf Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft spiegelt die wachsende Bedeutung dieser Themen in der Arbeitswelt wider. Immer mehr Unternehmen erkennen die Notwendigkeit, ihre Geschäftspraktiken nachhaltiger zu gestalten und den Einsatz von Ressourcen zu optimieren.

Moderiert wird dieser Expert Talk von Irina Olm, Syndikus Rechtsanwältin, Beraterin des GermanFashion Modeverband Deutschland e.V. und Spezialistin für Kreislaufwirtschaft und CSR, die ihr Know-how auch auf europäischer Ebene einbringt.

Benjamin Helfritz, Head of Quality in Digital and Green Transformation, DIN - Deutsches Institut für Normung klärt über die neuen Normierungen zur Grünen Transformation auf.
Der DPP wird nicht nur für den grünen, sondern vielmehr für den digitalen Fortschritt benötigt. Seinen vollen Mehrwert wird er aber nur erlangen, wenn bestehende und entstehende Systeme interoperabel funktionieren. Der Einsatz eines Digitalen Produktpasses zur Normierung schafft mehr Nachhaltigkeit und digitalen Fortschritt.

Henk Vanhoutte, Secretary General, European Safety Federation (ESF) und Lucia Mendori, Regulatory Affairs Associate / Chair ESF working group sustainability präsentieren Praxisbeispiele und konkrete Anwendungsfaktoren zur nachhaltigen PSA sowie Lösungen für nachhaltige Berufskleidung. Sie geben einen Überblick über Ergebnisse von Umfragen mit Mitgliedern zu verschiedenen Nachhaltigkeitsaspekten als Hinweis darauf, wie die Branche dieses wichtige Thema behandelt; weisen aber auch auf Grenzen der Nachhaltigkeit für PSA hin.

Lena Bay Høyland, Produktdirektorin des schwedischen Workwear Herstellers Fristads Kansas präsentiert die Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens, das sich verpflichtet hat, die Auswirkungen durch Ziele und wirksame Maßnahmen auf die Umwelt zu minimieren. Der Fortschritt wurde bei Fristads Kansas anhand konkreter Zahlen und Überprüfungen Dritter gemessen. Es handelt sich dabei um einen Use Case, der die Innovationen und Herausforderungen bezüglich nachhaltiger Berufskleidung aufzeigt.

Mit den Expert-Talks bietet die Weltleitmesse A+A gemeinsam mit ihren strategischen Partnern der Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (Basi), Fraunhofer IPA, German Fashion (Modeverband Deutschland e.V.), DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfall Versicherung), BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin), BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales), IVPS (Interessenverbund Persönliche Schutzausrüstung e.V.) sowie IFA (Institut für Arbeitsschutz ihrer Community eine Netzwerk- und Informationsplattform.

Mark Rauschen
Mark Rauschen
07.06.2023

BTE: Folgt Mark Rauschen auf Steffen Jost?

Mark Rauschen (48), geschäftsführender Gesellschafter des Osnabrücker Modehauses L&T Lengermann & Trieschmann, wird bei der nächsten BTE-Delegiertenversammlung am 20. September 2023 für das Amt des BTE-Präsidenten kandidieren. Steffen Jost (64), aktueller Präsident des BTE und geschäftsführender Gesellschafter des Modehauses Jost (Grünstadt), stellt sein Amt zur Mitte der Wahlperiode zur Verfügung, da er sich sukzessive aus dem operativen Geschäft zurückziehen wird.
 
Steffen Jost ist seit 2007 Präsident des BTE und vertritt den BTE bzw. den Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel auch im Vorstand des HDE Handelsverband Deutschland. Mark Rauschen ist seit 2021 Mitglied des BTE-Präsidiums.

Mark Rauschen (48), geschäftsführender Gesellschafter des Osnabrücker Modehauses L&T Lengermann & Trieschmann, wird bei der nächsten BTE-Delegiertenversammlung am 20. September 2023 für das Amt des BTE-Präsidenten kandidieren. Steffen Jost (64), aktueller Präsident des BTE und geschäftsführender Gesellschafter des Modehauses Jost (Grünstadt), stellt sein Amt zur Mitte der Wahlperiode zur Verfügung, da er sich sukzessive aus dem operativen Geschäft zurückziehen wird.
 
Steffen Jost ist seit 2007 Präsident des BTE und vertritt den BTE bzw. den Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel auch im Vorstand des HDE Handelsverband Deutschland. Mark Rauschen ist seit 2021 Mitglied des BTE-Präsidiums.

Weitere Informationen:
BTE
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

05.06.2023

HDE-Konsumbarometer Juni: Weiterhin nur langsame Erholung der Verbraucherstimmung

Die Stimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland verbessert sich im Juni etwas. Allerdings verläuft die Aufwärtsbewegung weiterhin verhalten, wie das aktuelle Konsumbarometer des Handelsverbandes Deutschland (HDE) zeigt. Demnach legt der Index im Vergleich zum Vormonat nur geringfügig zu. Zwar blicken die Verbraucher optimistischer in die Zukunft, doch ein deutlicher Impuls ist in den nächsten Monaten beim privaten Konsum nicht zu erwarten. Vielmehr zeichnet sich ein gedämpftes Wachstum ab.

War noch im vergangenen Monat eine Verschiebung weg vom Konsum und hin zum Sparen zu beobachten, zeigt sich nun eine Umkehr der Entwicklung. Die Anschaffungsneigung der Verbraucherinnen und Verbraucher steigt leicht. Gleichzeitig geht ihre Sparneigung zurück. Ein starker Wachstumsimpuls für den privaten Konsum wird sich daraus aber voraussichtlich nicht ergeben, da die Konsumzurückhaltung nur moderat nachlässt. Die Konsumneigung der Verbraucher liegt deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt.

Die Stimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland verbessert sich im Juni etwas. Allerdings verläuft die Aufwärtsbewegung weiterhin verhalten, wie das aktuelle Konsumbarometer des Handelsverbandes Deutschland (HDE) zeigt. Demnach legt der Index im Vergleich zum Vormonat nur geringfügig zu. Zwar blicken die Verbraucher optimistischer in die Zukunft, doch ein deutlicher Impuls ist in den nächsten Monaten beim privaten Konsum nicht zu erwarten. Vielmehr zeichnet sich ein gedämpftes Wachstum ab.

War noch im vergangenen Monat eine Verschiebung weg vom Konsum und hin zum Sparen zu beobachten, zeigt sich nun eine Umkehr der Entwicklung. Die Anschaffungsneigung der Verbraucherinnen und Verbraucher steigt leicht. Gleichzeitig geht ihre Sparneigung zurück. Ein starker Wachstumsimpuls für den privaten Konsum wird sich daraus aber voraussichtlich nicht ergeben, da die Konsumzurückhaltung nur moderat nachlässt. Die Konsumneigung der Verbraucher liegt deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt.

Die Erwartungen der Unternehmen zur weiteren gesamtwirtschaftlichen Entwicklung haben sich zuletzt eingetrübt. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern. Auch sie blicken pessimistischer auf die weitere Konjunkturentwicklung. Ihre Konjunkturerwartungen fallen im Vergleich zum Vormonat leicht. Somit ist der im Herbst vergangenen Jahres begonnene positive Trend inzwischen in eine Seitwärtsbewegung übergegangen, die die Konjunkturerwartungen unter dem langjährigen Durchschnitt hält. Ein Dämpfer ist auch bei den Einkommenserwartungen der Verbraucher zu sehen, die im Vergleich zum Vormonat sinken.

Der positive Trend bei der Verbraucherstimmung hält bereits seit Oktober 2022 an, doch in den vergangenen Monaten war die Aufwärtsbewegung zunächst ins Stocken geraten und hatte anschließend an Schwung verloren. Nach wie vor bleibt die Verbrauchstimmung sowohl unter dem Niveau von vor Beginn des russischen Angriffskrieges in der Ukraine als auch unter den Werten vor der Pandemie. Bestand Anfang des Jahres noch Hoffnung auf eine spürbare gesamtwirtschaftliche Erholung, ging die Wahrscheinlichkeit hierfür in den Vormonaten stetig zurück. Aufgrund der entsprechend nur geringfügig verbesserten Verbraucherstimmung wird die Konsumneigung in den nächsten Monaten voraussichtlich nur schwach ausgeprägt sein. Bei anhaltender Konsumzurückhaltung ist zu erwarten, dass der private Konsum vorerst keine Stütze für eine konjunkturelle Verbesserung sein kann.

Weitere Informationen:
Konsumneigung HDE
Quelle:

HDE

BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll und SPECTARIS-Geschäftsführer Jörg Mayer Grafik: BVMed
25.05.2023

Medizintechnikverbände gegen pauschales PFAS-Verbot

  • Gesundheitsversorgung mit lebensnotwendigen Medizinprodukten gefährdet

Die beiden Medizintechnik-Verbände BVMed und SPECTARIS haben in einem gemeinsamen Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) vor den verheerenden Auswirkungen eines pauschalen PFAS-Verbots auf die Patient:innenversorgung mit lebensnotwendigen Medizinprodukten gewarnt.

Die EU-Kommission plant in einer untergesetzlichen Regelung ein umfassendes Verbot von rund 10.000 Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS), von denen viele bislang unverzichtbar und alternativlos sind. EU-Rat und EU-Parlament sind dabei deutlich zu spät eingebunden worden, kritisieren BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll und SPECTARIS-Geschäftsführer Jörg Mayer. Sie appellieren an die deutsche Gesundheitspolitik, die Brüsseler Initiative „eiligst in den Blick“ zu nehmen, sich in das Verfahren einzuschalten und pauschale Regelungen ganzer Stoffgruppen zu verhindern.

  • Gesundheitsversorgung mit lebensnotwendigen Medizinprodukten gefährdet

Die beiden Medizintechnik-Verbände BVMed und SPECTARIS haben in einem gemeinsamen Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) vor den verheerenden Auswirkungen eines pauschalen PFAS-Verbots auf die Patient:innenversorgung mit lebensnotwendigen Medizinprodukten gewarnt.

Die EU-Kommission plant in einer untergesetzlichen Regelung ein umfassendes Verbot von rund 10.000 Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS), von denen viele bislang unverzichtbar und alternativlos sind. EU-Rat und EU-Parlament sind dabei deutlich zu spät eingebunden worden, kritisieren BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll und SPECTARIS-Geschäftsführer Jörg Mayer. Sie appellieren an die deutsche Gesundheitspolitik, die Brüsseler Initiative „eiligst in den Blick“ zu nehmen, sich in das Verfahren einzuschalten und pauschale Regelungen ganzer Stoffgruppen zu verhindern.

Der Entwurf einer umfassenden PFAS-Beschränkung wurde im Januar 2023 von der europäischen Chemikalienagentur ECHA im sogenannten Ausschussverfahren unter der REACH-Verordnung vorgelegt. BVMed und SPECTARIS lehnen die breite Regulierung ganzer Stoffgruppen unabhängig von deren nachgewiesenem Risiko strikt ab. „Denn den PFAS wird in Medizinprodukten genau die technische Eigenschaft zum politischen Verhängnis, wegen der sie eingesetzt werden: ihre Langlebigkeit und Widerstandsfähigkeit am und im menschlichen Körper“, heißt es in dem gemeinsamen Schreiben an das BMG.

PFAS stellen für die Medizintechnik Hochleistungs-Werkstoffe dar, die entscheidende medizinisch-technische Fortschritte der letzten Jahrzehnte erst ermöglicht haben. „Medizinprodukte wie beispielsweise Inkubatoren für Neugeborene, Herz-Lungen-Maschinen oder Implantate wie Herzschrittmacher, Stents oder Gelenke, aber auch Produkte mit Blutkontakt oder Verpackungen für steril in Verkehr gebrachte Medizinprodukte können dann nicht mehr hergestellt und verwendet werden – und das bereits nach sehr kurzer Übergangsfrist“, warnen die beiden Medizintechnik-Verbände.

Wichtig ist aus Sicht von BVMed und SPECTARIS, dass das bereits laufende Konsultationsverfahren der ECHA nicht im Stile eines gewöhnlichen Verwaltungsaktes lediglich beobachtet und abgewartet wird. „Es besteht dringender politischer Handlungsbedarf, denn es werden angesichts des unsicheren Ausgangs der Regulierung bereits jetzt negative Standortentscheidungen getroffen“, so Möll und Mayer. Ihr dringender Appell: „Ein Ausstieg aus PFAS hätte massive Auswirkungen auf die Patient:innensicherheit, die Innovationsfähigkeit der Medizintechnik und letztlich auch auf wichtige Zukunftsinitiativen der Europäischen Union. Die Politik muss jetzt zügig handeln.“

Weitere Informationen:
PFAS Medizintechnik BVMed
Quelle:

BVMed

12.05.2023

Insolvenzwelle: BTE befürchtet Imageschäden für Mode- und Schuhhandel

Die aktuelle Welle spektakulärer Insolvenzen im Mode- und Schuhhandel – von Peek & Cloppenburg über Gerry Weber und Reno bis zu Görtz – sorgt für viel Diskussionsstoff in der Branche. Etliche Händler sind verärgert und mutmaßen, dass sich das eine oder andere Unternehmen vor allem durch ein Verfahren in Eigenverwaltung zum Schaden Dritter sanieren will – und damit auch die Wettbewerbsposition gesunder Mitbewerber auf Kosten der Allgemeinheit beeinträchtigt. Vor allem Mittelständler, die mit ihrem Vermögen für ihr wirtschaftliches Handeln haften, sehen eine Ungleichbehandlung und befürchten, dass Unternehmen mit einem nicht rentablen Geschäftsmodell durch die Entschuldung per Insolvenz künstlich am Leben gehalten und damit notwendige Marktbereinigungen verhindert werden.
 

Die aktuelle Welle spektakulärer Insolvenzen im Mode- und Schuhhandel – von Peek & Cloppenburg über Gerry Weber und Reno bis zu Görtz – sorgt für viel Diskussionsstoff in der Branche. Etliche Händler sind verärgert und mutmaßen, dass sich das eine oder andere Unternehmen vor allem durch ein Verfahren in Eigenverwaltung zum Schaden Dritter sanieren will – und damit auch die Wettbewerbsposition gesunder Mitbewerber auf Kosten der Allgemeinheit beeinträchtigt. Vor allem Mittelständler, die mit ihrem Vermögen für ihr wirtschaftliches Handeln haften, sehen eine Ungleichbehandlung und befürchten, dass Unternehmen mit einem nicht rentablen Geschäftsmodell durch die Entschuldung per Insolvenz künstlich am Leben gehalten und damit notwendige Marktbereinigungen verhindert werden.
 
Die aktuellen Insolvenzen – so der BTE - schädigen massiv die Reputation und das Image der gesamten Textil- und Schuhbranche. Das habe merkliche Auswirkungen auf alle Unternehmen - vom Banken-Rating bis zum Recruiting guter Mitarbeiter und Auszubildender im Wettbewerb mit anderen Wirtschaftszweigen. Problematisch sei vor allem das Risiko, dass für die Branche wichtige Lieferanten durch die Forderungsausfälle selbst in die Insolvenz getrieben werden.
 
Trotz nachvollziehbarer Kritikpunkte weist der Verband bei der Bewertung von Unternehmensinsolvenzen auf folgende Tatbestände hin:

  • Gesetzlich ist klar geregelt, wann eine Insolvenz angemeldet werden muss. Es gibt hier klare Vorgaben und Fristen und vergleichsweise wenig Bewertungsspielraum. Gleichzeitig machen sich die Verantwortlichen der betroffenen Unternehmen strafbar, wenn sie einen Insolvenzantrag auch nur verschleppen.
  • Umgekehrt ist es kaum möglich, willkürlich eine Insolvenz kurzfristig herbeizuführen. Denn der Insolvenzverwalter prüft alle Vorgänge der letzten drei Jahre und kann für das Unternehmen nachteilige Verträge oder Vorgänge anfechten.

Nicht vergessen dürfe man überdies, dass gerade Großbetriebe in teuren Frequenzlagen überdurchschnittlich unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie gelitten hätten und etliche nach BTE-Einschätzung aktuell noch nicht das Umsatzniveau von 2019 erreichen. Zudem durften die Branchenriesen zu Beginn keine Überbrückungshilfe beantragen und mussten auf KfW-Kredite ausweichen, die nun zur Rückzahlung anstehen. Zum Ende der Pandemie waren die umsatzstarken Ketten zwar ebenfalls antragsberechtigt, wegen der Deckelung der Hilfszahlungen wurde aber oft nur ein Bruchteil der angefallenen Verluste (z.B. hohe City-Mieten) ausgeglichen. Viele Mittelständler erhielten dagegen Überbrückungshilfen im zweistelligen Prozentbereich vom Umsatz.
 
Angesichts dieser – sachlich nicht nachvollziehbaren – politischen Benachteiligung der Großbetriebe war eine Schieflage mancher Filialisten bereits im Vorfeld zu befürchten. Denn drei Krisen-Jahre in Folge gefährden auch die Existenz gesunder Unternehmen. Einen Gutteil der Schuld für die aktuelle Insolvenzwelle von großen Mode- und Schuhfilialisten müsse sich daher die Politik anrechnen lassen, deren – erwiesenermaßen ungerechtfertigten – Verkaufsbeschränkungen nicht ausreichend kompensiert wurden und jetzt mit einem Timelag die gesamte Branche schädigten.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

25.04.2023

BTE-Lieferketten-Webinar: Charts verfügbar

Seit Anfang 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern, ab Anfang 2024 dann auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Um betroffenen und interessierten Unternehmen Hilfestellung beim Umsetzen der damit verbundenen Aufgaben zu geben, veranstaltete der BTE am 20. April 2023 ein kostenfreies Webinar mit über 30 Teilnehmern aus Handel, Industrie, Verbänden und Dienstleistungsunternehmen. Referent war Malte Drewes, Berater vom Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte, dessen Ausführungen durch Praxis-Insights von Fabian Nendza, Senior Sustainability Manager bei Frilufts Retail Europe/Globetrotter, ergänzt wurde. Zentrale Aussagen:

Seit Anfang 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern, ab Anfang 2024 dann auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Um betroffenen und interessierten Unternehmen Hilfestellung beim Umsetzen der damit verbundenen Aufgaben zu geben, veranstaltete der BTE am 20. April 2023 ein kostenfreies Webinar mit über 30 Teilnehmern aus Handel, Industrie, Verbänden und Dienstleistungsunternehmen. Referent war Malte Drewes, Berater vom Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte, dessen Ausführungen durch Praxis-Insights von Fabian Nendza, Senior Sustainability Manager bei Frilufts Retail Europe/Globetrotter, ergänzt wurde. Zentrale Aussagen:

  • Betroffene Unternehmen müssen ein Risikomanagementsystem installieren. Dazu zählt u.a. die Festlegung von Zuständigkeiten, die Benennung von Ansprechpartnern auf der Website, die Erstellung einer Risikoanalyse, die Installation eines Beschwerdeverfahrens und die Erstellung bzw. Veröffentlichung einer Grundsatzerklärung. Zudem gibt es Dokumentations- und Berichtspflichten für die Aktivitäten.
  • Maßnahmen müssen angemessen und wirksam sein. Es gibt allerdings keine Garantiepflicht, dass die Maßnahmen tatsächlich erfolgreich sind, sondern nur eine Bemühenspflicht.
  • Als Hilfestellung für Unternehmen wurden bereits einige Handreichungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.bafa.de/lieferketten erstellt. Demnächst erscheint eine weitere Handreichung zur Zusammenarbeit in der Lieferkette.
  • Weitere Hilfen wie den „KMU-Kompass“ oder den „CSR Risiko-Check“ bietet die Agentur für Wirtschaft & Entwicklung unter www.wirtschaft-entwicklung.de.

 
Hinweis: Die gezeigten Charts können auf der BTE-Website www.bte.de, Rubrik: News, eingesehen werden.

Weitere Informationen:
Lieferkettengesetz
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

(c) BVMed | Manfred Beeres
Prof. Josef Hecken, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
21.04.2023

BVMed-Mitgliederversammlung: Beratungsrecht bei Wundversorgungs-Studien

Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Prof. Josef Hecken, hat sich auf der BVMed-Mitgliederversammlung am 18. April 2023 in Berlin für ein Beratungsrecht der Medizinprodukte-Hersteller für die anstehenden Studien zum Nutzennachweis für die Erstattungsfähigkeit der „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ und für die Verlängerung der Übergangsfrist ausgesprochen. „Wir müssen gemeinsam für das Beratungsrecht kämpfen. Dann haben wir die Basis für die Entwicklung von geeigneten Studienkriterien und müssen solange die Übergangsregelung verlängern“, so Heckens Appell an den Gesetzgeber.

Der BVMed hatte sich wiederholt für ein Beratungsrecht beim G-BA analog zum Arzneimittelbereich ausgesprochen, „um Klarheit und Sicherheit beim Antragsprozess, aber insbesondere zu den Anforderungen an Evidenz und Nutzennachweise zu schaffen“, so BVMed-Ambulant-Expertin Juliane Pohl.

Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Prof. Josef Hecken, hat sich auf der BVMed-Mitgliederversammlung am 18. April 2023 in Berlin für ein Beratungsrecht der Medizinprodukte-Hersteller für die anstehenden Studien zum Nutzennachweis für die Erstattungsfähigkeit der „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ und für die Verlängerung der Übergangsfrist ausgesprochen. „Wir müssen gemeinsam für das Beratungsrecht kämpfen. Dann haben wir die Basis für die Entwicklung von geeigneten Studienkriterien und müssen solange die Übergangsregelung verlängern“, so Heckens Appell an den Gesetzgeber.

Der BVMed hatte sich wiederholt für ein Beratungsrecht beim G-BA analog zum Arzneimittelbereich ausgesprochen, „um Klarheit und Sicherheit beim Antragsprozess, aber insbesondere zu den Anforderungen an Evidenz und Nutzennachweise zu schaffen“, so BVMed-Ambulant-Expertin Juliane Pohl.

Hintergrund ist, dass für jedes einzelne sogenannte „sonstige Produkt zur Wundbehandlung“ künftig der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit im Rahmen eines Antragsverfahrens durch den Hersteller beim G-BA durchgeführt werden muss, bevor das jeweilige Produkt durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erstattet wird. Der G-BA hat bislang jedoch keine Klarheit geschaffen, welche Evidenzkriterien in der Wundversorgung für die erstattungsrelevanten Nutzennachweise Anwendung finden. Im Gesetz fehlt ein entsprechender Beratungsanspruch der Hersteller beim G-BA, der Klarheit in diesen komplexen Fragestellungen schaffen könnte. Betroffen von der neuen Regelung ist eine Vielzahl von Produkten wie etwa silber- oder PHMB-haltigen Wundauflagen, die bislang erstattungsfähig waren. Nach Einschätzung des BVMed sind rund 400 Produkte betroffen, für die – bis Dezember 2023 - ein erfolgreiches Nutzenbewertungsverfahren zur Aufnahme in die Anlage V der geänderten Arzneimittel-Richtlinie erforderlich wird.

Hecken machte bei der BVMed-Mitgliederversammlung deutlich, dass der Gesetzgeber kurzfristig ein Beratungsverfahren für Verbandmittel wie bei den Arzneimitteln einführen müsse – zumal der Komplexitätsgrad bei Studien für Wundversorgungsprodukte höher und die Studien-Endpunkte komplexer seien als bei Arzneimitteln. Beispielsweise sei die Frage, wie die Verringerung der Wundgröße dargestellt werden könne, methodisch noch nicht geklärt. „Es ist nicht nur im Interesse der Unternehmen, sondern auch im Interesse des G-BA, wenn möglich schon vor dem Beginn von Studien ein Austausch über das Setting und die Endpunkte solcher Studien stattfindet, damit diese am Ende auch tatsächlich verwertbare Evidenz liefern können“, so Hecken. Auch müsste dann noch die Übergangsfrist entsprechend verlängert werden, damit die Hersteller eine Studie auf Basis des mit dem G-BA besprochenen Studiendesigns durchführen können, um schließlich auf dieser Basis den Antrag zur Aufnahme des Produkts in die Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie zu stellen. Nach Hecken müssten Verfahren und Regelungsrahmen zudem geeignet sein, um Innovationen den Zugang in die Versorgung zu ermöglichen.

Der BVMed hatte Anfang April 2023 in einem Brandbrief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach „dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf bei der Wundversorgung im GKV-System“ angemahnt.

Handele der Gesetzgeber nicht, sei absehbar, dass anerkannte, bewährte sowie auf randomisierten kontrollierten Studien basierende Wundauflagen ab dem 2. Dezember 2023 nicht mehr für die Versorgung der chronisch kranken Wundpatient:innen zur Verfügung stehen. Dies werde nach Angaben der BVMed-Expert:innen dramatische Folgen haben:

  • Durch den Wegfall entsprechender antimikrobieller Wundversorgungsprodukte werden durch den absehbar höheren Einsatz oraler Antibiotikatherapien die entsprechenden Resistenzen deutlich steigen.
  • Ohne den zukünftigen Einsatz der etablierten Wundauflagen mit antimikrobieller Wirkung wird die Anzahl von stationären Aufenthalten unvermeidlich steigen.
  • Außerdem wird der Wegfall insbesondere von antimikrobiellen Wundauflagen zu einer zusätzlichen Belastung der Pflege führen.
Weitere Informationen:
BVMed Bundesverband Medizintechnologie
Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

14.04.2023

BVMed: Drohende Engpässe in der Wundversorgung

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) sieht in einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach „dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf bei der Wundversorgung im GKV-System“. Beim Nutzennachweis für „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ müsse kurzfristig im Versorgungsgesetz I eine Fristverlängerung sowie konkrete Vorgaben an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu den Verfahrens- und Evidenzforderungen getroffen werden. So sollen negative Folgen für Menschen mit chronischen Wunden nach dem aktuellen Stichtag 2. Dezember 2023 verhindert werden. Den „Brandbrief“ an den Minister haben neben dem BVMed-Vorstandsvorsitzenden Dr. Meinrad Lugan und BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll auch neun CEOs der im BVMed organisierten Hersteller von Verbandmitteln und Wundauflagen unterschrieben.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) sieht in einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach „dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf bei der Wundversorgung im GKV-System“. Beim Nutzennachweis für „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ müsse kurzfristig im Versorgungsgesetz I eine Fristverlängerung sowie konkrete Vorgaben an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu den Verfahrens- und Evidenzforderungen getroffen werden. So sollen negative Folgen für Menschen mit chronischen Wunden nach dem aktuellen Stichtag 2. Dezember 2023 verhindert werden. Den „Brandbrief“ an den Minister haben neben dem BVMed-Vorstandsvorsitzenden Dr. Meinrad Lugan und BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll auch neun CEOs der im BVMed organisierten Hersteller von Verbandmitteln und Wundauflagen unterschrieben.

Hintergrund ist, das für sogenannte „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ künftig ein Bewertungsverfahren durchgeführt werden muss, bevor sie durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erstattet werden. Der G-BA hat bislang jedoch keine auf die Wundversorgung angepassten Evidenzkriterien für die erstattungsrelevanten Nutzennachweise definiert. Ebenso fehlt im Gesetz ein verbindlicher Beratungsanspruch der Hersteller beim G-BA. Betroffen von der neuen Regelung ist eine Vielzahl von Produkten wie etwa silber- oder PHMB-haltigen Wundauflagen, die bislang erstattungsfähig waren. Nach Einschätzung des BVMed sind rund 400 Produkte betroffen, für die ein Bewertungsverfahren zur Aufnahme in die Anlage V der geänderten Arzneimittel-Richtlinie erforderlich wird.

Handele der Gesetzgeber nicht, sei absehbar, dass anerkannte, bewährte sowie auf randomisierten kontrollierten Studien basierende Wundauflagen ab dem 2. Dezember 2023 nicht mehr für die Versorgung der chronisch kranken Wundpatient:innen zur Verfügung stehen. Dies werde nach Angaben der BVMed-Expert:innen dramatische Folgen haben:

  • Durch den Wegfall entsprechender antimikrobieller Wundversorgungsprodukte werden durch den absehbar höheren Einsatz oraler Antibiotikatherapien die entsprechenden Resistenzen deutlich steigen.
  • Ohne den zukünftigen Einsatz der etablierten Wundauflagen mit antimikrobieller Wirkung wird die Anzahl von stationären Aufenthalten unvermeidlich steigen.
  • Außerdem wird der Wegfall insbesondere von antimikrobiellen Wundauflagen zu einer zusätzlichen Belastung der Pflege führen

Der BVMed fordert folgende Schritte, um das zu erwartende Defizit in der Wundversorgung zu vermeiden:

  1. Konkrete und für den Versorgungsbereich adäquate Vorgaben an den G-BA hinsichtlich der Verfahrens- und Evidenzanforderungen, um die großen Unsicherheiten aller Betroffenen über die Erstattungsfähigkeit einer Vielzahl von Produkten zu klären.
  2. Verlängerung der Übergangsfrist und Stichtagsregelung für Bestandsprodukte, damit der G-BA innerhalb dieser Zeitspanne die ausstehenden Vorgaben zum Verfahren und zu den Evidenzanforderungen definieren sowie ein verlässliches, praxistaugliches System etablieren kann.
  3. Politische Umsetzung im Versorgungsgesetz I, um Maßnahmen kurzfristig und rasch einbringen zu können.
Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

Rolf Pangels, Hauptgeschäftsführer BTE - Handelsverband Textil Schuhe Lederware (c) BTE. Rolf Pangels, Hauptgeschäftsführer BTE - Handelsverband Textil Schuhe Lederware
27.03.2023

Modehandel mit dem Rücken zur Wand - Langzeitfolgen staatlicher Coronapolitik

Aktuell häufen sich im Bekleidungs- und Schuhhandel die Insolvenzen und Geschäftsaufgaben. Neben einer Reihe spektakulärer Schieflagen von Großunternehmen geben auch immer mehr kleine und mittlere Fashion- und Schuhhändler ihre Geschäfte auf und sorgen insbesondere in den Innenstädten für deutlich zunehmende Leerstände.
 
Nach Überzeugung des BTE sind hierfür neben unternehmensspezifischen Faktoren und den drastischen Kosten- und Preissteigerungen infolge des Ukraine-Krieges zu einem erheblichen Teil auch die Nachwirkungen der Corona-Beschränkungen verantwortlich. Während der Pandemie haben viele Unternehmen der Modebranche ihre Reserven zur Rettung ihrer Existenz und der Arbeitsplätze komplett aufgebraucht. Gleichzeitig müssen Kredite getilgt werden und obendrein schwebt das Damoklesschwert möglicher Rückzahlungen von Coronahilfen über den Unternehmen. Neue Mittel für Investitionen, die Firmen zur notwendigen Attraktivitätssteigerung ihrer Geschäfte einsetzen könnten, werden oftmals von den Kreditinstituten u.a. auch mit Verweis auf die generell schwierige Lage der Branche verwehrt.
 

Aktuell häufen sich im Bekleidungs- und Schuhhandel die Insolvenzen und Geschäftsaufgaben. Neben einer Reihe spektakulärer Schieflagen von Großunternehmen geben auch immer mehr kleine und mittlere Fashion- und Schuhhändler ihre Geschäfte auf und sorgen insbesondere in den Innenstädten für deutlich zunehmende Leerstände.
 
Nach Überzeugung des BTE sind hierfür neben unternehmensspezifischen Faktoren und den drastischen Kosten- und Preissteigerungen infolge des Ukraine-Krieges zu einem erheblichen Teil auch die Nachwirkungen der Corona-Beschränkungen verantwortlich. Während der Pandemie haben viele Unternehmen der Modebranche ihre Reserven zur Rettung ihrer Existenz und der Arbeitsplätze komplett aufgebraucht. Gleichzeitig müssen Kredite getilgt werden und obendrein schwebt das Damoklesschwert möglicher Rückzahlungen von Coronahilfen über den Unternehmen. Neue Mittel für Investitionen, die Firmen zur notwendigen Attraktivitätssteigerung ihrer Geschäfte einsetzen könnten, werden oftmals von den Kreditinstituten u.a. auch mit Verweis auf die generell schwierige Lage der Branche verwehrt.
 
„In unseren Branchen zeigen sich die Langzeitfolgen der staatlichen Coronapolitik auf drastische Weise“, berichtet Pangels. „Die Politik hat den Modehandel eine lange Zeit mit Geschäftsschließungen belegt, obwohl er nachweislich nie ein Pandemietreiber war. Hierfür muss sie jetzt die Verantwortung übernehmen.“ Vorstellbar wäre aus Sicht des BTE, dass etwa für die KfW-Kredite nachträglich ein Zinsverzicht gewährt wird oder längere Rückzahlungszeiträume eingeräumt werden. Darüber hinaus sollte über neue und zielgerichtete Förderungen für den innerstädtischen Einzelhandel nachgedacht werden.
 
„Zudem sehen sich viele Unternehmen des Modehandels zusätzlich immer neuen Herausforderungen und Kosten ausgesetzt, die sich etwa aus den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ergeben“, ergänzt Pangels. „Hier müssen beispielsweise neue Stäbe und Abteilungen eingerichtet werden, was zu erheblichem betrieblichen Aufwand und zusätzlichen Kosten führt.“ Nach Ansicht des BTE darf es in den jetzigen, schwierigen Zeiten daher keine weiteren Auflagen für die Branche geben. Vielmehr braucht die Branche einen Aufschub der Umsetzung des LkSG z.B. für die nächsten zwei Jahre und keine Überregulierungen im Bereich Nachhaltigkeit.
 
Darüber hinaus gefährden oftmals steigende Indexmieten und nicht zuletzt die drohenden exorbitanten Tarifsteigerungen die Existenz vieler Unternehmen im Mode- und Schuhhandel. Als Folge befürchtet der BTE weitere Geschäftsaufgaben sowie den Verlust vieler Arbeitsplätze.
 
Von den Kommunen verlangt der BTE sinnvolle Maßnahmen zur Stärkung des innerstädtischen Handels. Langfristige Pläne und Visionen zum umfangreichen Innenstadt- bzw. Stadtumbau sind dabei zur allgemeinen Attraktivitätsverbesserung zwar richtig und wichtig, brauchen jedoch längere Zeit zur Umsetzung. Während dieser langwierigen „Umbauphase“ der Innenstädte/Städte müssen einfache und schnell realisierbare Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt werden, um den Menschen den Aufenthalt in den Innenstädten wieder angenehmer zu machen.
 
„Die Kommunen müssen auch unbedingt an den Basics arbeiten, hier liegt unserer Auffassung nach doch vielfach Einiges im Argen. Manchmal reicht z.B. das regelmäßige Leeren von Mülleimern sowie die Beseitigung von Müll und Dreck oder das Bereitstellen öffentlicher Bänke und sauberer öffentlicher Toiletten, um eine angenehme Aufenthaltsatmosphäre zu schaffen“, konstatiert Pangels.
 
Unbedingt notwendig ist zudem eine Einzelhandelsansiedlungspolitik, welche die Innenstädte nicht noch weiter schwächt. Die aktuelle Misere der Innenstädte ist nach Ansicht des BTE auch Ergebnis einer über Jahrzehnte extensiv betriebenen Einzelhandelsflächenausweitung außerhalb der Städte in Gewerbegebieten und auf der grünen Wiese. „Wenn die Planungspolitik nicht endlich klar und deutlich gegensteuert, wird der weitere Niedergang der Innenstädte nicht mehr aufzuhalten sein“, befürchtet Pangels. In diesem Zusammenhang kritisiert der BTE insbesondere die großen Erweiterungspläne von Factory Outlet Centern (FOC) wie z.B. in Montabaur und Zweibrücken. Pangels: „Nahezu jede gewünschte FOC-Erweiterung außerhalb der Innenstädte wird im Rahmen von Raumordnungsverfahren genehmigt. Das ist angesichts der äußerst prekären Lage des innerstädtischen Fachhandels nicht nachvollziehbar und tolerierbar. Vollkommen absurd werden die Erweiterungspläne der FOC auch vor dem Hintergrund, dass Kunden von weit her mit dem Pkw in die Center angezogen werden sollen, aber gleichzeitig Autofahrverbote in benachbarten Innenstädten verhängt werden. Das erklären sie einmal einem innerstädtischen Einzelhändler.“

Quelle:

BTE - Handelsverband Textil Schuhe Lederware

06.03.2023

Lust am Shoppen im Schuhgeschäft ist zurück

  • 2022 gut aufgeholt, aber Umsätze von 2019 noch nicht erreicht

Nach Berechnungen des BTE wuchs das Marktvolumen mit Schuhen in Deutschland im vergangenen Jahr im Vergleich zu 2021 um nahezu 10 Prozent auf insgesamt etwa 11,5 Mrd. €. Während dabei der stationäre Schuhfachhandel seinen Umsatz um rund 26 Prozent (1,4 Mrd. €) steigern konnte, verlor der Online-Schuhhandel rund 19 Prozent (500 Mio. €) seiner während der Coronaphase stark zugewonnenen Umsätze. Maßgebliche Gründe hierfür sieht der BTE in der Öffnung der Geschäfte während des gesamten Jahres im Vergleich zu 2021, als die stationären Schuhgeschäfte bis zu fünf Monate geschlossen bleiben mussten. Weder die von Januar bis März 2022 bestehenden 2/3 G Kontrollen noch die bis April/Mai teilweise geltende Maskenpflicht in den Geschäften konnten den
Verbraucherinnen und Verbrauchern die Lust am Shoppen in den Schuhgeschäften nehmen.

  • 2022 gut aufgeholt, aber Umsätze von 2019 noch nicht erreicht

Nach Berechnungen des BTE wuchs das Marktvolumen mit Schuhen in Deutschland im vergangenen Jahr im Vergleich zu 2021 um nahezu 10 Prozent auf insgesamt etwa 11,5 Mrd. €. Während dabei der stationäre Schuhfachhandel seinen Umsatz um rund 26 Prozent (1,4 Mrd. €) steigern konnte, verlor der Online-Schuhhandel rund 19 Prozent (500 Mio. €) seiner während der Coronaphase stark zugewonnenen Umsätze. Maßgebliche Gründe hierfür sieht der BTE in der Öffnung der Geschäfte während des gesamten Jahres im Vergleich zu 2021, als die stationären Schuhgeschäfte bis zu fünf Monate geschlossen bleiben mussten. Weder die von Januar bis März 2022 bestehenden 2/3 G Kontrollen noch die bis April/Mai teilweise geltende Maskenpflicht in den Geschäften konnten den
Verbraucherinnen und Verbrauchern die Lust am Shoppen in den Schuhgeschäften nehmen.

In den ersten fünf Monaten des letzten Jahres gab es, trotz des Ende Februar begonnen Ukraine Krieges, deutliche nominale Umsatzsteigerungen zu den entsprechenden Monaten des Vorjahres. Mit den in den folgenden Monaten einsetzenden deutlichen Steigerungen der Energiepreise und einer heißen Sommerphase verlor die Umsatzentwicklung deutlich an Dynamik. Im September gab es einen Umsatzschub, der zum einen auf die Wetterentwicklung sowie zum anderen auf die Auszahlung der Energiepreispauschale zurückgeführt werden kann. Zum Jahresende beflügelte die Kältephase von Mitte November bis kurz vor Weihnachten insbesondere den Verkauf von Winterschuhen, Stiefeln/Boots sowie auch Trekking- und Outdoorschuhen die Umsätze nochmals deutlich. Ebenso wurden vor allem in der zweiten Jahreshälfte aufgrund vielfach wieder durchgeführter Veranstaltungen verstärkt anlassbezogen Schuhe gekauft.    

Relativiert werden die Umsatzergebnisse allerdings durch deutliche Kostensteigerungen, die dem Schuhhandel durch höhere Energiepreise, höheren Mieten und auch gestiegenen Gehältern entstanden sind. Dadurch wurden die Erträge/Gewinne der Schuhhändler deutlich geschmälert.

Auch im Vergleich zum Vor-Coronajahr 2019 relativieren sich die guten Umsatzzahlen der Branche: Der Schuhhandelsumsatz lag immer noch um rund 2,5 Prozent hinter den Zahlen aus 2019 zurück.

Weitere Informationen:
Schuhfachhandel Schuhe
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

Grafik Pixabay
01.03.2023

Mehrheit der Modehändler konzentriert sich auf stationären Verkauf

BTE-Umfrage: Online-Verkäufe oft unwirtschaftlich
 
In den letzten Jahren haben viele Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte ihre Online-Verkaufsaktivitäten forciert – oftmals als Reaktion auf die Corona-Schließungen bzw. -Beschränkungen. Eine Mehrheit will sich aber weiterhin allein auf den stationären Verkauf konzentrieren. Die aktuelle BTE-Unternehmerumfrage aus dem Januar zeigt jedoch, dass die Quote der Ablehner je nach Verkaufsformat bzw. -kanal differiert.
 
Einen eigenen Webshop hatten vor dem Jahr 2022 35 Prozent der Umfrageteilnehmer, fünf Prozent haben ihn im letzten Jahr eingerichtet. Weitere fünf Prozent sind noch in der Planung eines Webshops, aber eine Mehrheit von 56 Prozent lehnt einen eigenen Webshop derzeit ab.
 
Den Verkauf über Social Media-Kanäle haben vor 2022 bereits 31 Prozent praktiziert, ein Prozent hat 2022 damit begonnen. Für die Zukunft vorgesehen ist dies bei 14 Prozent der Umfrageteilnehmer, 54 Prozent haben keine entsprechenden Pläne.
 

BTE-Umfrage: Online-Verkäufe oft unwirtschaftlich
 
In den letzten Jahren haben viele Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte ihre Online-Verkaufsaktivitäten forciert – oftmals als Reaktion auf die Corona-Schließungen bzw. -Beschränkungen. Eine Mehrheit will sich aber weiterhin allein auf den stationären Verkauf konzentrieren. Die aktuelle BTE-Unternehmerumfrage aus dem Januar zeigt jedoch, dass die Quote der Ablehner je nach Verkaufsformat bzw. -kanal differiert.
 
Einen eigenen Webshop hatten vor dem Jahr 2022 35 Prozent der Umfrageteilnehmer, fünf Prozent haben ihn im letzten Jahr eingerichtet. Weitere fünf Prozent sind noch in der Planung eines Webshops, aber eine Mehrheit von 56 Prozent lehnt einen eigenen Webshop derzeit ab.
 
Den Verkauf über Social Media-Kanäle haben vor 2022 bereits 31 Prozent praktiziert, ein Prozent hat 2022 damit begonnen. Für die Zukunft vorgesehen ist dies bei 14 Prozent der Umfrageteilnehmer, 54 Prozent haben keine entsprechenden Pläne.
 
Über Online-Plattformen verkauften vor 2022 bereits 49 Prozent der befragten Händler, ein weiteres Prozent ist letztes Jahr dazu gekommen. Demnächst einrichten wollen diesen Vertriebsweg weitere vier Prozent, aber 46 Prozent lehnen den Verkauf über Plattformen aktuell ab.
 
Der Hauptgrund für die hohe Rate der Online-Skeptiker dürfte die damit verbundene Kostenbelastung sein. Fast drei Viertel der Umfrageteilnehmer gaben an, dass sich ein eigener Webshop für sie betriebswirtschaftlich (Vollkostenrechnung) nicht lohnt, beim Plattform-Verkauf und bei den Sozialen Medien vermeldete dies mehr als die Hälfte. Über alle Online-Kanäle hinweg schreiben also fast 60 Prozent der Teilnehmer mit ihren Online-Verkäufen rote Zahlen.
 
Als betriebswirtschaftlich eindeutig lohnenswert bewertet dagegen nur jeder fünfte Teilnehmer seine Online-Aktivität, wobei speziell der Verkauf über Soziale Medien etwas besser abschneidet. Zumindest einen Deckungsbeitrag erzielt im Durchschnitt ein Fünftel der Teilnehmer – mit allerdings großen Unterschieden zwischen den einzelnen Vertriebswegen.
 
Auch der Umsatzerfolg der Online-Aktivitäten hält sich derzeit in Grenzen. Fast die Hälfte der befragten Modehändler blieb bei einem Anteil von unter fünf Prozent vom Gesamtumsatz. Bei 27 Prozent der Teilnehmer liegt der Online-Anteil zwischen fünf und zehn Prozent, bei neun Prozent zwischen zehn und 20 Prozent. Sieben Prozent erzielen mit ihren Online-Verkäufen einen Anteil von 20 bis 30 Prozent und neun Prozent liegen über 30 Prozent.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

(c) Bullani
22.02.2023

23% Umsatzplus beim Hutfacheinzelhandel

Die Gemeinschaft Deutscher Hutfachgeschäfte e.V. (GDH) traf sich online zu seiner Mitgliederversammlung. Im Fokus stand die deutschlandweite Jahresumfrage.

Von der Krise in die Krise: Während Corona dem Huthandel wirtschaftlich stark zugesetzt hat, hält sich der beratungsstarke Hutfacheinzelhandel in der aktuellen Krise im Vergleich zum allgemeinen Textilhandel wacker. Es zeigt sich, dass der Konsument wohl überlegter einkauft und auf seine finanziellen Mittel achtet. Davon profitiert der Fachhandel. Das belegt das durchschnittliche Umsatzplus laut GDH-Umfrage in Höhe von 22,8 % im Vergleich zum Vorjahr, so Angela Breiter (Hut Breiter, München), die seit einem Jahr dem Hutverband GDH als 1. Vorsitzende vorsteht.

„Das sind erfreuliche Zahlen, aber leider haben wir noch nicht das Vor-Corona-Niveau von 2019 erreicht. Was uns 2023 erwartet ist unklar: Preissteigerungen und Ertragsentwicklung machen uns die größten Sorgen. Dazu kommen Lieferkettenprobleme, Fachkräftemangel und nicht zuletzt der Krieg in Europa. Dennoch schauen wir zuversichtlich ins neue Jahr und hoffen auf Stabilität; unsere Mitglieder prognostizieren +1 Prozent Umsatzentwicklung.“

Die Gemeinschaft Deutscher Hutfachgeschäfte e.V. (GDH) traf sich online zu seiner Mitgliederversammlung. Im Fokus stand die deutschlandweite Jahresumfrage.

Von der Krise in die Krise: Während Corona dem Huthandel wirtschaftlich stark zugesetzt hat, hält sich der beratungsstarke Hutfacheinzelhandel in der aktuellen Krise im Vergleich zum allgemeinen Textilhandel wacker. Es zeigt sich, dass der Konsument wohl überlegter einkauft und auf seine finanziellen Mittel achtet. Davon profitiert der Fachhandel. Das belegt das durchschnittliche Umsatzplus laut GDH-Umfrage in Höhe von 22,8 % im Vergleich zum Vorjahr, so Angela Breiter (Hut Breiter, München), die seit einem Jahr dem Hutverband GDH als 1. Vorsitzende vorsteht.

„Das sind erfreuliche Zahlen, aber leider haben wir noch nicht das Vor-Corona-Niveau von 2019 erreicht. Was uns 2023 erwartet ist unklar: Preissteigerungen und Ertragsentwicklung machen uns die größten Sorgen. Dazu kommen Lieferkettenprobleme, Fachkräftemangel und nicht zuletzt der Krieg in Europa. Dennoch schauen wir zuversichtlich ins neue Jahr und hoffen auf Stabilität; unsere Mitglieder prognostizieren +1 Prozent Umsatzentwicklung.“

Erfolgsfaktoren sind Events und Veranstaltungen wie beispielsweise das Oktoberfest in München, Fachberatung und ein breites Servicespektrum von der Reparatur bis zur Maßanfertigung. Knapp zwei Drittel der Geschäfte im Huteinzelhandel sind auch online aktiv: genutzt werden Shops, Social Media und Verkaufsplattformen wie eBay. Nur noch 27% verkaufen ausschließlich über den stationären Handel.

Headwear kann Funktion und Nachhaltigkeit
Headwear für Herren war 2022 mit 59 Prozent die stärkste Warengruppe. Männer und auch Damen griffen vor allem zu Herrenformen wie Bogart, Fischerhüte und Outdoorhüte. 32 Prozent des Umsatzes entfiel auf die Damenmode, vor allem mit weichen Kopfbedeckungen wie farbigen Basken, schmalrandigen Glocken, Ballon- oder Schiebermützen und Strickmützen mit passenden Schals und Handschuhen. Die restlichen 9 Prozent waren Kindermützen.

Angela Breiter: „Headwear muss mehr können als nur modisch sein. Das Thema Funktion ist oftmals ausschlaggebend für den Kauf. Viele Modelle sind knautsch- oder rollbar und passen in jede Tasche. Schön warm wird es mit klappbaren Ohrenschützern. Wichtig ist das Thema UV-Schutz bei hochwertigen Stoffmützen und -hüten sowie Panamas; mit spezieller UV-Schutzausrüstung bieten Headwear einen UV-Schutz von 40-80 UPF. Der „Ultraviolet Protection Factor“ gibt an, wie lange man sich geschützt in der Sonne aufhalten kann, ohne Hautschäden zu riskieren. Bei einem UPF von 20 können Sie sich mit Hut oder Mütze 20-mal länger in der Sonne aufhalten als ohne. Ebenfalls ein spannendes Thema ist Nachhaltigkeit, das in immer mehr Kollektionen zu finden ist. Zum Beispiel mit Öko-Cotton oder GOTS-zertifizierten Serien. Genauso findet man Upcycling-Modelle aus gebrauchten Jeans oder den Einsatz von recyceltem Meeresplastikfür Strickmützen oder Futterstoffen."

Ergebnisse der GDH-Umfrage im Überblick

  • Umsatz: +22,8 %  (2021: -1,2 %  / 2020: -29,9 %)
  • Die Kundenzahl: +19,3 %  (2021: -4,2 %  / 2020: -34,8 %)
  • GDH-Prognose 2023: +1%
  • Durchschn. Kaufbetrag/Kunde: 65,24 €  (2021: 64,47 €)
  • verkaufte Teile pro Kunde: 1,3
Quelle:

GDH e.V.

15.02.2023

BTE kooperiert mit DMI: Modetrendanalysen für den Handel

Der Grundstein für den wirtschaftlichen Erfolg von Textil-, Schuh- und Accessoiregeschäften wird maßgeblich im Einkauf gelegt. Durch eine neue Kooperation mit DMI (vormals Deutsches Mode-Institut) bietet der BTE daher interessierten Fashionhändlern ab sofort auch wertvolle Modetrendanalysen zu einem attraktiven - und für EHV-Mitglieder noch einmal vergünstigten - Preis an. Diese helfen den Händlern, ihr modisches Angebot so zu gestalten, dass es auf allen Ebenen - vom Einkauf bis zum Visual Merchandising - den Nerv der Zeit trifft.
 
Den Kern dieses neuen Informations- und Inspirationsangebots bilden zwei saisonale Trendstudien von DMI, die speziell auf die Anforderungen des Modefachhandels ausgerichtet sind. Die hochprofessionellen Mode-Informationen können bzw. sollten noch in der aktuellen Orderrunde für Herbst/Winter 2023 genutzt werden. Aktuell umfasst das Kooperationsangebot von BTE und DMI zwei Produkte:

Der Grundstein für den wirtschaftlichen Erfolg von Textil-, Schuh- und Accessoiregeschäften wird maßgeblich im Einkauf gelegt. Durch eine neue Kooperation mit DMI (vormals Deutsches Mode-Institut) bietet der BTE daher interessierten Fashionhändlern ab sofort auch wertvolle Modetrendanalysen zu einem attraktiven - und für EHV-Mitglieder noch einmal vergünstigten - Preis an. Diese helfen den Händlern, ihr modisches Angebot so zu gestalten, dass es auf allen Ebenen - vom Einkauf bis zum Visual Merchandising - den Nerv der Zeit trifft.
 
Den Kern dieses neuen Informations- und Inspirationsangebots bilden zwei saisonale Trendstudien von DMI, die speziell auf die Anforderungen des Modefachhandels ausgerichtet sind. Die hochprofessionellen Mode-Informationen können bzw. sollten noch in der aktuellen Orderrunde für Herbst/Winter 2023 genutzt werden. Aktuell umfasst das Kooperationsangebot von BTE und DMI zwei Produkte:

  1.  Orderinfo – The Bestsellers To Come: Bereits zum Auftakt der Orderrunde wurde eine umfassende Orientierung über die Themen, Key Pieces und Must-Haves in der Women’s und Men‘s Wear inklusive Accessoires als Grundlage für die eigene Saison-Order erstellt. Diese erhielt nach den Messen in Berlin und Düsseldorf auf Grundlage der ersten Orderergebnisse ein umfangreiches Update, das die Highlights der Saison noch einmal zusammenfasst und zusätzliche Ordersicherheit gibt.
  2. Orderinfo Schuhe & Taschen – The Must Haves To Come: Diese spezifische Analyse enthält sämtliche für Einkäufer von Schuhen und Taschen relevanten Trendinformationen und -inspirationen. In Vorträgen mit opulenten Moodboards wird zunächst in die jeweilige Farb- und Gedankenwelt der Trendthemen eingeführt und die Must-Have-Produkte im Bereich Schuhe und Taschen herausgearbeitet. Zusätzlich zu dem Zugang zum Video-Streaming erhält man eine umfangreiche digitale Dokumentation mit dem gesamten Bildmaterial und den wichtigsten Informationen.

Beide Produkte sind für Mitglieder im Einzelhandelsverband zum Sonderpreis von jeweils 199 Euro erhältlich, Nicht-EHV-Mitglieder zahlen 226 Euro (jeweils zzgl. MwSt.). Weitere Informationen und Bestellung auf der BTE-Website.

Weitere Informationen:
BTE DMI-Orderinfo
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

Operatives Geschäftsergebnis 2022 Grafik BTE-Unternehmerbefragung 2023: Operatives Geschäftsergebnis 2022
Operatives Geschäftsergebnis 2022
10.02.2023

Zu viele Händler 2022 in den roten Zahlen

2022 war für viele Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler ein sehr durchwachsenes Jahr. Nach der aktuellen BTE-Unternehmerumfrage aus dem Januar 2023 haben im letzten Jahr zwar drei von zehn Modehändlern ein operatives Geschäftsergebnis erzielt, dass besser als + 5 Prozent vom Bruttoumsatz ausfiel (unter Berücksichtigung kalkulatorischer Kosten), bei einem Viertel der Umfrageteilnehmer lag der Ertrag aber lediglich zwischen + 1 und + 5 Prozent.
 
Problematisch: 12 Prozent erreichten lediglich ein halbwegs ausgeglichenes Ergebnis zwischen +1 und -1 Prozent.  Und ein knappes Drittel der Umfrageteilnehmer landete tief in den roten Zahlen, jeder fünfte sogar mit einem operativen Verlust von 5 Prozent oder schlechter.
 

2022 war für viele Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler ein sehr durchwachsenes Jahr. Nach der aktuellen BTE-Unternehmerumfrage aus dem Januar 2023 haben im letzten Jahr zwar drei von zehn Modehändlern ein operatives Geschäftsergebnis erzielt, dass besser als + 5 Prozent vom Bruttoumsatz ausfiel (unter Berücksichtigung kalkulatorischer Kosten), bei einem Viertel der Umfrageteilnehmer lag der Ertrag aber lediglich zwischen + 1 und + 5 Prozent.
 
Problematisch: 12 Prozent erreichten lediglich ein halbwegs ausgeglichenes Ergebnis zwischen +1 und -1 Prozent.  Und ein knappes Drittel der Umfrageteilnehmer landete tief in den roten Zahlen, jeder fünfte sogar mit einem operativen Verlust von 5 Prozent oder schlechter.
 
"Nach zwei hochproblematischen Corona-Jahren mit zum Teil hohen betriebswirtschaftlichen Verlusten ist die vollständige Rückkehr zur Normalität bei einem Gutteil der Unternehmen damit noch nicht erreicht", konstatiert BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels. Die Gründe sind mit dem Ukraine-Krieg und den damit verbundenen Kostenbelastungen zwar primär externer Natur, letztendlich müssen die Unternehmen die Folgen aber verkraften. Pangels: "Angesichts der wohl weiter steigenden Kosten und gleichzeitig unsicheren Umsatzentwicklung dürften rund die Hälfte der Unternehmen Probleme haben oder bekommen, notwendige Investitionen in ihre Wettbewerbsfähigkeit zu tätigen."
 
Vor diesem Hintergrund ist der Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel zurückhaltend bezüglich seiner Umsatzerwartung für 2023. Nur eine Minderheit von 40 Prozent der Umfrageteilnehmer rechnet mit einem nennenswerten Umsatzplus gegenüber 2022. Bei etwa Pari (-1 bis +1 Prozent) sehen sich 27 Prozent der Teilnehmer. Rund ein Drittel befürchtet dagegen einen Rückgang von mindestens ein Prozent, die Hälfte davon sogar ein Minus von mindestens fünf Prozent.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

01.02.2023

HDE-Prognose: Preisbereinigt sinken 2023 Umsätze im Einzelhandel um drei Prozent

Knapp die Hälfte des Einzelhandels in Deutschland erwartet Umsätze auf Vorjahresniveau oder knapp darüber, etwa ein Drittel eine Umsatzentwicklung leicht unter Vorjahr, 18 Prozent gehen von deutlichen Umsatzrückgängen aus. Das ergab eine aktuelle Umfrage des Handelsverbandes Deutschland (HDE) unter rund 900 Handelsunternehmen. Der HDE geht für das laufende Jahr von einem preisbereinigten Umsatzminus von drei Prozent aus.

„Der Einzelhandel behauptet sich 2023 unter nach wie vor schwierigen Bedingungen gut, verliert jedoch leicht an Boden. Die Zahl der Betriebe im Handel wird weiter sinken. Das Umfeld bleibt von Unsicherheit geprägt, jedoch bietet die Digitalisierung nach wie vor große Chancen“, so HDE-Präsident Alexander von Preen. Die HDE-Prognose von real minus drei Prozent, entspricht einem nominalen Plus von zwei Prozent. Dabei bleibt der Online-Handel Wachstumstreiber. So geht der HDE für diesen Teilbereich von einem nominalen Plus von acht Prozent im Vorjahresvergleich aus, was einem preisbereinigten Wachstum von vier Prozent entspricht.

Knapp die Hälfte des Einzelhandels in Deutschland erwartet Umsätze auf Vorjahresniveau oder knapp darüber, etwa ein Drittel eine Umsatzentwicklung leicht unter Vorjahr, 18 Prozent gehen von deutlichen Umsatzrückgängen aus. Das ergab eine aktuelle Umfrage des Handelsverbandes Deutschland (HDE) unter rund 900 Handelsunternehmen. Der HDE geht für das laufende Jahr von einem preisbereinigten Umsatzminus von drei Prozent aus.

„Der Einzelhandel behauptet sich 2023 unter nach wie vor schwierigen Bedingungen gut, verliert jedoch leicht an Boden. Die Zahl der Betriebe im Handel wird weiter sinken. Das Umfeld bleibt von Unsicherheit geprägt, jedoch bietet die Digitalisierung nach wie vor große Chancen“, so HDE-Präsident Alexander von Preen. Die HDE-Prognose von real minus drei Prozent, entspricht einem nominalen Plus von zwei Prozent. Dabei bleibt der Online-Handel Wachstumstreiber. So geht der HDE für diesen Teilbereich von einem nominalen Plus von acht Prozent im Vorjahresvergleich aus, was einem preisbereinigten Wachstum von vier Prozent entspricht.

Zwar geben in der HDE-Umfrage 36 Prozent der Befragten an, einen eigenen Online-Shop zu betreiben, 19 Prozent verkaufen Waren über Online-Marktplätze – manche nutzen auch beide Modelle parallel. 56 Prozent aber verkaufen keine Waren im Internet. „Die Digitalisierung ist im Einzelhandel längst angekommen. Sie bietet auch für die mehr als 50 Prozent unserer Händlerinnen und Händler, die aktuell noch keine Waren im Internet anbieten, große Chancen“, so von Preen. Nach den coronabedingten Geschäftsschließungen müsse künftig vor allem der Mittelstand mit Coachings und Abschreibungsmöglichkeiten unterstützt werden, denn finanzielle Rücklagen seien krisenbedingt meist aufgebraucht.

Entscheidend für den Erfolg des Handels wird es sein, dem sich verschärfenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Zwar hat die Branche über die Krisen der vergangenen Jahre hinweg ihr Stellenangebot weiter ausgebaut, kann aber nicht alle Arbeitsplätze besetzen. Aktuell sind nach den Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zum Stichtag 30. Juni 2022 mehr als 3,1 Millionen Menschen im Einzelhandel beschäftigt, das ist ein Plus von 1,6 Prozent im Vergleich zum Juni 2021. Doch die HDE-Umfrage zeigt, dass 63 Prozent der Händlerinnen und Händler unter Arbeitskräftemangel leiden. Von Preen: „Wir müssen künftig noch besser die Attraktivität des Einzelhandels und seiner Arbeitsplätze mit einer Vielfalt an Entwicklungsmöglichkeiten darstellen. Aktuelle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit machen deutlich, dass zuletzt mehr als 50.000 Stellen in der Branche offen waren. Daraus erwachsen große Herausforderungen – gerade für eine Branche im Umbruch.“ Der HDE startete deshalb vor kurzem die Ausbildungskampagne Karriere Handel (www.karriere-handel.de). Zudem fordert der Verband eine Investitions- und Innovationsoffensive für die Berufsschulen und mehr Anerkennung für die Chancen und Vorteile einer dualen Berufsausbildung.

Weitere Informationen:
HDE Umsatzprognose
Quelle:

HDE

01.02.2023

Bündnis für nachhaltige Textilien: BTE zum Thema „Kreislaufwirtschaft und Klima“

Der BTE engagiert sich seit Jahren im vom Bundesentwicklungsministerium geförderten Textilbündnis. Ende 2022 wurde im Rahmen dessen Mitgliederversammlung eine strategische Neuausrichtung vorgestellt. Ziel ist es, den positiven Beitrag des Textilbündnisses zum Wandel hin zu einer nachhaltigeren und verantwortungsvolleren Textil- und Bekleidungsbranche zu ermöglichen und die Mitglieder dabei bestmöglich zu unterstützen.
 
Unverändert sollten Bündnismitglieder dabei alle zwei Jahre öffentlich darstellen, wie sie ihren Sorgfaltspflichten nachkommen. Anerkannt als Nachweis werden der bündniseigene Review-Prozess und auch der Bericht an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) oder die Berichterstattung gemäß Anforderungen des Grünen Knopfes 2.0.
 
Seit Anfang 2023 müssen alle Mitglieder jährlich eine Liste Ihrer Lieferanten, insbesondere der Nähereien und Konfektionsbetriebe, liefern. Diese wird in einer aggregierten Liste veröffentlicht. Verbindlich wird die Beteiligung an einem der folgenden Fokusthemen:

Der BTE engagiert sich seit Jahren im vom Bundesentwicklungsministerium geförderten Textilbündnis. Ende 2022 wurde im Rahmen dessen Mitgliederversammlung eine strategische Neuausrichtung vorgestellt. Ziel ist es, den positiven Beitrag des Textilbündnisses zum Wandel hin zu einer nachhaltigeren und verantwortungsvolleren Textil- und Bekleidungsbranche zu ermöglichen und die Mitglieder dabei bestmöglich zu unterstützen.
 
Unverändert sollten Bündnismitglieder dabei alle zwei Jahre öffentlich darstellen, wie sie ihren Sorgfaltspflichten nachkommen. Anerkannt als Nachweis werden der bündniseigene Review-Prozess und auch der Bericht an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) oder die Berichterstattung gemäß Anforderungen des Grünen Knopfes 2.0.
 
Seit Anfang 2023 müssen alle Mitglieder jährlich eine Liste Ihrer Lieferanten, insbesondere der Nähereien und Konfektionsbetriebe, liefern. Diese wird in einer aggregierten Liste veröffentlicht. Verbindlich wird die Beteiligung an einem der folgenden Fokusthemen:

  • Existenzsichernde Löhne und Einkaufspraktiken,
  • Kreislaufwirtschaft und Klima,
  • Geschlechtergerechtigkeit und
  • Beschwerdemechanismen und Abhilfe.

Der BTE beteiligt sich zukünftig an dem Fokusthema „Kreislaufwirtschaft und Klima“. In diesem Zusammenhang ruft der BTE interessierte Unternehmen - auch Nicht-Mitglieder des Textilbündnisses – auf, sich an dem Projekt „geschlossene Stoffkreisläufe in globalen Lieferketten mit integrierten Design-Guidelines“ zu beteiligen. Ziel ist die Implementierung von Maßnahmen für zirkuläre Geschäftsprozesse in nominierten Fabriken sowie die Reduzierung von Textilabfällen. Projektland ist Vietnam. Ein ausführlicher Projektplan kann angefordert werden beim BTE, Gudrun Höck, E-Mail hoeck@bte.de

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

Foto Jandali/IFCO
19.01.2023

Istanbul Fashion Connection (IFCO) ausgebucht

Die vom 8. bis 11. Februar 2023 stattfindende IFCO ist ausgebucht: Auf 45.000 qm präsentieren sich im Istanbul Exhibition Center mehr als 600 Aussteller in neune Hallen und geben einen Überblick über neue Kollektionen in den Bereichen Womenswear, Menswear, Kidswear, Denim, Sportswear, Abend- und Hochzeitsmode, Lingerie, Strümpfe, Leder & Pelze. Mehr als 25.000 Besucher aus über 100 Nationen aller Vertriebskanäle, von Warenhäusern über Boutiquen bis hin zu Online-Plattformen aus Europa, den zentralasiatischen Märkten und der Region am Arabischen Golf neben den Einkäufern aus der Türkei, werden erwartet.

Die vom 8. bis 11. Februar 2023 stattfindende IFCO ist ausgebucht: Auf 45.000 qm präsentieren sich im Istanbul Exhibition Center mehr als 600 Aussteller in neune Hallen und geben einen Überblick über neue Kollektionen in den Bereichen Womenswear, Menswear, Kidswear, Denim, Sportswear, Abend- und Hochzeitsmode, Lingerie, Strümpfe, Leder & Pelze. Mehr als 25.000 Besucher aus über 100 Nationen aller Vertriebskanäle, von Warenhäusern über Boutiquen bis hin zu Online-Plattformen aus Europa, den zentralasiatischen Märkten und der Region am Arabischen Golf neben den Einkäufern aus der Türkei, werden erwartet.

The CORE İSTANBUL, der neue Designerbereich auf der IFCO, wird die neuesten Kreationen türkischer Designer wie Arzu Karpol, Aslı Filinta, Ceren Ocak, Gül Ağış, Çiğdem Akın etc. in Szene setzen. Im Bereich IFCO BRANDS stellen Marktführer wie İpekyol, Damat, Kiğılı, Altınyıldız, B&G Store, Lufian, Jakamen oder Tudors aus, um die Messe als Plattform zur Erweiterung ihres internationalen Kundennetzwerkes zu nutzen. LinExpo, die Plattform für Dessous und Strumpfwaren auf der IFCO, präsentiert 140 Hersteller und FashionIST wartet mit einem großen Angebot an Brautkleidern, Abendgarderobe und Anzügen auf, über 100 Marken werden hier gezeigt.

IFCO Sourcing bietet die Möglichkeit, sich mit Produktionsunternehmen wie Talu, Zevigas, Bozkurt, Bilce Tekstil, Gelişim, Karar, Akademi, Bozpa Demezoğlu zu vernetzen. Diese international agierenden Hersteller geben Einblick in ihr Leistunsprofil betreffend Produkion, Lieferzeiten etc.
Der Produktionssektor ist ein bedeutender Wirtschaftszweig für die Industrie, über 80% der Betriebe in der Türkei sind hier tätig. Verschiedene Wettbewerbsvorteile ergeben sich durch eine Produktion in der Türkei: kurze Lieferzeiten, die Möglichkeit kleiner Mindestbestellmengen, hohe Produktionsqualitäten, junge und gut ausgebildete Mitarbeiter. Die Türkei wartet daneben allerdings auch mit einer lebendigen und kreativen Designszene und hochwertigen Modemarken auf, die das Image von "Made in Türkiye" neu prägen. Die IFCO bringt diese Brands auf die Bühne und setzt die türkische Modewelt in ein neues Licht.

Das Rahmenprogramm beinhaltet verschiedene Seminare und Vorträge. Im Fokus steht das Thema Nachhaltigkeit, das von Ekoteks Laboratorium, dem Nachhaltigkeitsinstitut des Verbandes, kuratiert wird. Accademia de la Moda und WGSN geben neueste Trendinformationen. Auf dem Catwalk im Fashion Show Center werden bis zu zehn Schauen stattfinden.

In Kombination mit der Texhibition, der Messe für Stoffe, Zutaten und Garne, die vom 8. bis 10. März 2023 im Istanbul Exhibition Center stattfindet, bietet ITKIB / IHKIB mit der IFCO das komplette Angebot für die internationale Textilindustrie und den Handel an..

Weitere Informationen:
IFCO Istanbul Fashion Connection Türkei
Quelle:

Jandali/IFCO

19.01.2023

Reverse Retail neuer BTE-KompetenzPartner

Der Markt für Secondhand-Mode boomt. Die zunehmende Nachhaltigkeitsorientierung, aber auch Preisaspekte haben dazu geführt, dass immer mehr Kunden gebrauchte Bekleidung, Schuhe und Taschen kaufen - online und stationär. Das belegt auch eine kürzlich veröffentlichte Verbraucherumfrage des Industrieverbands GermanFashion.
 
Besonders interessant ist hierbei der Luxusmarkt, da etliche Produkte dort knapp und dementsprechend begehrt sind. Dies nutzen mittlerweile auch etliche stationäre Modehändler, indem sie - meist temporär als Event - den An- und Verkauf hochwertiger Secondhand-Fashion anbieten und damit sowohl Umsatz als auch Frequenz steigern.
 

Der Markt für Secondhand-Mode boomt. Die zunehmende Nachhaltigkeitsorientierung, aber auch Preisaspekte haben dazu geführt, dass immer mehr Kunden gebrauchte Bekleidung, Schuhe und Taschen kaufen - online und stationär. Das belegt auch eine kürzlich veröffentlichte Verbraucherumfrage des Industrieverbands GermanFashion.
 
Besonders interessant ist hierbei der Luxusmarkt, da etliche Produkte dort knapp und dementsprechend begehrt sind. Dies nutzen mittlerweile auch etliche stationäre Modehändler, indem sie - meist temporär als Event - den An- und Verkauf hochwertiger Secondhand-Fashion anbieten und damit sowohl Umsatz als auch Frequenz steigern.
 
Um dieses hochinteressante Geschäftsmodell bei noch mehr stationären Textil-, Schuh- und Outfithändler bekannt zu machen, hat der BTE die Reverse-Retail GmbH mit den Marken „Buddy&Selly“ sowie „Vite EnVogue“ in den Kreis der BTE-KompetenzPartner aufgenommen. Das Hamburger Unternehmen ist Europas führender Re-Commerce Händler für den An- und Verkauf von Luxury Secondhand.  Interessierte Mode- und Outfithändler können dabei entweder eine Ankaufskooperation mit Buddy&Selly (Ankaufevents oder dauerhafte Ankaufsshops) eingehen und/oder einen Vite EnVogue-Pop Up Store oder dauerhafte Verkaufsflächen installieren.
 
Bei den Ankaufevents und Ankaufsstationen können Kunden ihre getragene Designermode direkt vor Ort im Geschäft an Buddy&Selly verkaufen und bekommen sofort Warengutscheine für einen Neueinkauf bei den kooperierenden Unternehmen. Die Kooperationspartner erhalten durch die Aktion einen starken Zulauf von Stamm- und Neukunden und können ihre Pro-Kopf-Umsätze erhöhen.
 
Aktuell sind bereits Ankaufevents zusammen mit über 100 Handelspartnern in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Italien und Luxemburg etabliert, die dauerhaften Ankaufstationen und Pop Up Stores sind mittlerweile an mehreren Standorten und zusammen mit vielen Handelspartnern ausgerollt – z.B. bei Breuninger, KaDeWe, Lodenfrey, Reischmann oder Wöhrl. Weitere Informationen zu dem Kooperationsmodell finden interessierte Händler unter https://www.bte-kompetenzpartner.de.

Weitere Informationen:
Secondhand Reverse Retail
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren