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10.04.2018

C-star 2018 vom 26. bis 28. April in Shanghai: Shape the Future of Retail!

  • Internationalste Fachmesse für die chinesische Handelsbranche
  • Neueste Retail-Ausstattung und anspruchsvolle Lösungen
  • Top Handelsmarken unter den Besuchern
  • Hochkarätige Redner im C-star Forum
  • Online-Registrierung geöffnet

 
Die vierte C-star, Shanghai´s International Tradefair for Solutions all about Retail, präsentiert Ende April viel Know-how und einen dynamischen Überblick über Retail-Technik, -Lösungen und -Trends, die von einer neuen Ära im Einzelhandel zeugen. In diesem Jahr steht die C-star unter dem Motto „Shape the Future of Retail“.
 
Internationale Zulieferer, Ausstatter und Lösungsanbieter des Einzelhandels arbeiten unter Hochdruck an der kommenden spannenden Ausgabe der C-star und bringen vom 26. – 28. April neue und revolutionäre Produkte, Ideen und Konzepte ins Shanghai New International Expo Centre.
 
Wichtige Aussteller aus der gesamten Einzelhandelsbranche
Die C-star 2018 will unter der Überschrift „Shape the Future of Retail“ eine neue Ära der Innovation einläuten. Zusätzliche Spannung und Vorfreude verspricht eine Reihe von Top-Ausstellern, wie z.B.:

  • Internationalste Fachmesse für die chinesische Handelsbranche
  • Neueste Retail-Ausstattung und anspruchsvolle Lösungen
  • Top Handelsmarken unter den Besuchern
  • Hochkarätige Redner im C-star Forum
  • Online-Registrierung geöffnet

 
Die vierte C-star, Shanghai´s International Tradefair for Solutions all about Retail, präsentiert Ende April viel Know-how und einen dynamischen Überblick über Retail-Technik, -Lösungen und -Trends, die von einer neuen Ära im Einzelhandel zeugen. In diesem Jahr steht die C-star unter dem Motto „Shape the Future of Retail“.
 
Internationale Zulieferer, Ausstatter und Lösungsanbieter des Einzelhandels arbeiten unter Hochdruck an der kommenden spannenden Ausgabe der C-star und bringen vom 26. – 28. April neue und revolutionäre Produkte, Ideen und Konzepte ins Shanghai New International Expo Centre.
 
Wichtige Aussteller aus der gesamten Einzelhandelsbranche
Die C-star 2018 will unter der Überschrift „Shape the Future of Retail“ eine neue Ära der Innovation einläuten. Zusätzliche Spannung und Vorfreude verspricht eine Reihe von Top-Ausstellern, wie z.B.:

  • Ladenbau und Store Design
    Yiree, Max Brillant, Yongcheng, Futuristic, Garde, Schweitzer, Octanorm, Redman
     
  • Retail Technology
    Boe, Koskar, Bizerba, Dragon Guard, Lianbai Electronics, Abuzz
     
  • Beleuchtung und POP-Marketing
    Hera, Bohnacker, CityluxLED, Self, Jump Display, Candex, Consun

 
Das Designer Village, ebenso wie das Technology Village der C-star bieten eine erstklassige Plattform für innovative Display-Technologien und Stylings. Premiere auf der C-star 2018 feiert der ReTailor Hub: Er bietet Branchenprofis maßgeschneiderte Speziallösungen an, um sich bei der Kundengewinnung von der Konkurrenz abzusetzen.
 
Führende Einzelhandelsmarken auf Besucherseite vertreten
International führende Marken haben sich bereits als Besucher für die C-start 2018 registriert, wie z.B.: Adidas, ALDI SÜD, Alibaba, Auchan, BFC Shanghai, Calvin Klein, Carrefour, Decathlon, Eland China, Estée Lauder, Fosun Group, Gap, Guess, Hema Supermarket (Run by Alibaba), Huawei, IKEA, L'oreal, Luxottica, METRO, Nike, NITORI, P&G, Suning, Tommy Hilfiger, Topshop oder Walmart.
 
Namhafte Referenten auf dem C-star Retail Forum 2018
Das diesjährige Retail Forum legt den Schwerpunkt auf Bewegung, Wandel und Käuferverhalten. Unter dem Motto „Shape a Human Centered Retail World“ referieren Branchenexperten, Bauträger von Gewerbeimmobilien,  Mall-Betreiber und Markenunternehmen über Entwicklungstrends, Omnichannel-Handel, Flächendesign und Ästhetik im internationalen und speziell chinesischen Handel.  
 
Eine ganze Reihe von Influencern und Experten sind beim diesjährigen Forum dabei, nicht nur, um ihre Erfahrungen zu teilen, sondern auch, um neues Branchenwissen mitzunehmen und Geschäftsbeziehungen zu erweitern. Zu den Impulsreferenten in diesem Jahr gehören Volker Glaeske - CFO & Executive Board Member von Lidl Hong Kong Limited, Christian Studer - CPO von Xovis, Dr. William Wing-Yan Lo - Vice Chairman bei Kidsland International Holdings Limited, Angela Chung, Gründerin der Display Community, Jeroen de Groot – COO bei der Metro, Zhang Sheng - Vice President bei Lawson China und Craig Phillipson - Managing Director von Shopworks Limited. Damit ist ein anregender und anspruchsvoller Branchenaustausch auf dem C-star Retail Forum 2018 zu erwarten.

Quelle:

Messe Düsseldorf (Shanghai) Co., Ltd.

Fashion First: NewStore gewinnt Fashion Innovation Award (c) Loomish
28.03.2018

Fashion First: NewStore gewinnt Fashion Innovation Award

NewStore, Anbieter der speziell für Mobilgeräte entwickelten Omnichannel Retail Plattform für Händler und Markenanbieter, ist im Rahmen der Fashion Innovation Week in Lugano für seine "Mobile-First-Plattform" ausgezeichnet worden. Der Fashion Innovation Award wird für digitale Innovationen in der Modewelt an herausragende junge Unternehmen vergeben. Die Jury besteht aus Marken-, Handels- und IT- Experten der Modewelt.

NewStore, Anbieter der speziell für Mobilgeräte entwickelten Omnichannel Retail Plattform für Händler und Markenanbieter, ist im Rahmen der Fashion Innovation Week in Lugano für seine "Mobile-First-Plattform" ausgezeichnet worden. Der Fashion Innovation Award wird für digitale Innovationen in der Modewelt an herausragende junge Unternehmen vergeben. Die Jury besteht aus Marken-, Handels- und IT- Experten der Modewelt.

Die Fashion Innovation Week fand in Lugano statt, das sich in den letzten Jahren mehr und mehr zum Zentrum der digitalen Modewelt entwickelt. Über 80 namhafte Marken haben hier ihren Firmensitz. Bei der Veranstaltung versammelten sich die Fashionprofis der Welt, um zu netzwerken und sich über die neuesten Trends zu informieren. Zehn Unternehmen mit revolutionären Ideen, die die Modewelt verändern werden, schafften es ins Finale. Sie durften sich der Jury präsentieren und im Anschluss zahlreiche Fragen der Mode- und IT-Experten beantworten. Im Rahmen der Veranstaltung "Fashion meets e-Commerce" wurden am 26. März neben NewStore noch drei weitere innovative Ideen mit dem Fashion Innovation Award vor einem über 1.000-köpfigen Publikum aus 27 verschiedenen Ländern ausgezeichnet.

"Der Fashion Innovation Award würdigt unser Engagement für Marken und Händler speziell im Fashion-Bereich. Die Verbindung der Onlinewelt mit dem modernen stationären Handel ermöglicht Anbietern eine Zukunft. Beim Schließen dieser Lücke will NewStore Standards setzen.", sagte Stephan Schambach, Gründer und CEO von NewStore.

Mit der NewStore Omnichannel Plattform könnten stationäre Händler Ihre bestehenden Filialen und Online Shops schneller und mit weniger Risiko um anspruchsvolle Omnichannel Services erweitern, inkl. Ship-from-Store, BOPIS (Buy-online-Pick-up-in Store), BORIS (Buy-online-Return-in Store), Clienteling, Endless Aisle, Mobile-Check-out etc. Intuitive Apps mit integriertem Omnichannel-Ordermanagement auf dem Smartphone helfen Verkäufern im Geschäft ihren Kunden ein optimales Einkaufserlebnis zu bieten.

Der Award
Veranstaltet wird der Fashion Innovation Award von Loomish, einem Anbieter für digitale Lösungen für die Modebranche mit Sitz in Lugano. Er wurde als Networking-Plattform für die besten Innovatoren, Mode- und Einzelhandelsmarken und Investoren geschaffen. Loomish SA ist eine Boutique-Beratungsfirma für Brands, Retailer, Investoren, Fonds und Holdinggesellschaften, die digitale Innovationen im Fashion- und Retail-Bereich vorantreibt.

Über NewStore
NewStore ist eine preisgekrönte Cloud-Plattform, die entwickelt wurde, um den End-to-End-Omnichannel für Fachhändler zu beschleunigen. Mit den vordefinierten Schnittstellen zu den wichtigsten Handelsplattformen und intuitiven Apps für Filialmitarbeiter, bietet NewStore das hochpersonalisierte und reibungslose Einkaufserlebnis, das von den heutigen Anwendern von Mobilgeräten verlangt wird. Einzelhändler können neue Wege gehen, beginnend mit Kundengewinnung, Endless Aisle, Mobile Payments oder Omnichannel-Fulfillment.
NewStore wurde von Stephan Schambach gegründet, der zuvor mit Intershop die erste Standardsoftware für Online-Shopping erfunden und Demandware (jetzt Salesforce Commerce Cloud) gegründet hat. Das Unternehmen hat Standorte in Boston, New York und Berlin. www.newstore.com.

Weitere Informationen:
NewStore Fashion Innovation Week
Quelle:

NewStore GmbH

BTE-Umfrage: Die größten Probleme im Einzelhandel
BTE-Umfrage: Die größten Probleme im Einzelhandel
20.03.2018

Probleme durch Rabattschlachten, Konkurrenzdruck und Frequenzrückgang

  • Ergebnisse der aktuellen BTE-Befragung

2017 war für den mittelständischen Modefachhandel ein durchwachsenes Jahr. Das bestätigt eine aktuelle repräsentative BTE-Umfrage aus Januar/Februar 2018, wonach sich Umsatz-Gewinner und -Verlierer in etwa die Waage halten. 42 Prozent der teilnehmenden Unternehmen freuten sich über ein Plus, 18 Prozent erzielten ein Pari gegenüber 2015 und 44 Prozent mussten einen Umsatzrückgang hinnehmen.
Ähnlich war die Entwicklung bei den Erträgen. 37 Prozent meldeten ein verbessertes Betriebsergebnis, bei 26 Prozent war es gegenüber 2016 immerhin stabil. Die restlichen 36 Prozent mussten allerdings eine Verschlechterung verkraften.

Belastet wurden die Erträge vor allem durch vielfach höhere Preis-Abschriften und gestiegene Kosten. So haben sich die Preisabschläge im letzten Jahr bei 39 Prozent der Umfrageteilnehmer erhöht und nur bei 29 Prozent verringert. Die restlichen 33 Prozent meldete keine nennenswerte Veränderung. Kaum anders verlief die Entwicklung der Kosten, die sich bei 40 Prozent erhöhten, aber nur bei 24 Prozent verbesserten. 35 Prozent sahen keine Veränderung.

  • Ergebnisse der aktuellen BTE-Befragung

2017 war für den mittelständischen Modefachhandel ein durchwachsenes Jahr. Das bestätigt eine aktuelle repräsentative BTE-Umfrage aus Januar/Februar 2018, wonach sich Umsatz-Gewinner und -Verlierer in etwa die Waage halten. 42 Prozent der teilnehmenden Unternehmen freuten sich über ein Plus, 18 Prozent erzielten ein Pari gegenüber 2015 und 44 Prozent mussten einen Umsatzrückgang hinnehmen.
Ähnlich war die Entwicklung bei den Erträgen. 37 Prozent meldeten ein verbessertes Betriebsergebnis, bei 26 Prozent war es gegenüber 2016 immerhin stabil. Die restlichen 36 Prozent mussten allerdings eine Verschlechterung verkraften.

Belastet wurden die Erträge vor allem durch vielfach höhere Preis-Abschriften und gestiegene Kosten. So haben sich die Preisabschläge im letzten Jahr bei 39 Prozent der Umfrageteilnehmer erhöht und nur bei 29 Prozent verringert. Die restlichen 33 Prozent meldete keine nennenswerte Veränderung. Kaum anders verlief die Entwicklung der Kosten, die sich bei 40 Prozent erhöhten, aber nur bei 24 Prozent verbesserten. 35 Prozent sahen keine Veränderung.

Frequenz und Durchschnittsbon blieben im langjährigen Trend: Während die Kundenzahl bei 65 Prozent der Befragten sank, stieg der durchschnittliche Umsatz pro Kauf bei 45 Prozent.

Aktuell bereitet dem Textilfachhandel die zu frühen und umfangreichen Preisreduzierungen die größten Sorgen. Auf einer Skala von 1 (kein Problem) bis 10 (sehr großes Problem) bewerteten die Umfrageteilnehmer die zunehmenden Rabattschlachten in der Branche mit dem „Spitzenwert“ von 8,7 als größtes Problem.  

Die größten Probleme im Textileinzelhandel:

Die größten Probleme im Textileinzelhandel

Interessant: In der letztjährigen Umfrage gab es die gleiche Reihenfolge in den Top 4 bei ähnlichen Werten. Der Punkt „Mitarbeiter-Rekrutierung“ hat allerdings einen deutlichen Sprung gegenüber dem Vorjahr auf die Position 5 gemacht.

Für 2018 sind die Erwartungen des Modehandels verhalten hoffnungsvoll: 42 Prozent der Unternehmen rechnen mit einem Umsatzplus, weitere 43 Prozent mit einem Pari und lediglich 15 Prozent mit einem Rückgang.

Weitere Informationen:
BTE BTE-Umfrage Stationärer Einzelhandel
Quelle:

BTE/BLE/VDB

20.03.2018

BTE-Kongress "Fashion-Emotion 4.0“ am 6. Juni in Köln

  • Frühbucherrabatt bis 15. April

Der Fashionmarkt unterliegt einem immer schnelleren Wandel. Speziell für mittelständische Modehäuser ist es entscheidend, die notwendige regionale Orientierung mit sinnvollen digitalen Tools zu unterstützen, um für die Kunden auch bei zunehmendem (Online-)Wettbewerb attraktiv zu bleiben.

Neue Wege, innovative Anregungen und überzeugende Praxisbeispiele zu diesem Thema präsentiert der 4. BTE-Kongress „Fashion-Emotion 4.0: Profilierung des Modehandels lokal und digital“ am 6. Juni in Köln. Das Themenspektrum der Vorträge und Diskussionsrunden reicht von inspirierender Waren-Präsentation über  zeitgemäße Werbeplanung und Praxis-Erfahrungen mit Influencern bis zum Erfolgsfaktor Beratung und Service.

  • Frühbucherrabatt bis 15. April

Der Fashionmarkt unterliegt einem immer schnelleren Wandel. Speziell für mittelständische Modehäuser ist es entscheidend, die notwendige regionale Orientierung mit sinnvollen digitalen Tools zu unterstützen, um für die Kunden auch bei zunehmendem (Online-)Wettbewerb attraktiv zu bleiben.

Neue Wege, innovative Anregungen und überzeugende Praxisbeispiele zu diesem Thema präsentiert der 4. BTE-Kongress „Fashion-Emotion 4.0: Profilierung des Modehandels lokal und digital“ am 6. Juni in Köln. Das Themenspektrum der Vorträge und Diskussionsrunden reicht von inspirierender Waren-Präsentation über  zeitgemäße Werbeplanung und Praxis-Erfahrungen mit Influencern bis zum Erfolgsfaktor Beratung und Service.

Zu Beginn analysiert IfH-Geschäftsführer Dr. Kai Hudetz, wie die Kunden sich heute und künftig beim Modekauf verhalten und worauf sie Wert legen. Praxisvorträge kommen u.a. von den Modehäusern Böckmann (Recke), Garhammer (Waldkirchen) und Kutsam (Bad Hall), hochkarätige Expertenreferate u.a. von Blocher Partners sowie Hutter + Unger. Als Abrundung werden die bisherigen Erfahrungen mit der digitalen Regalverlängerung im Modehandel vorgestellt. Moderiert wird der BTE-Kongress, der von einer themenbezogenen Fachausstellung begleitet wird, durch Michael Werner, Chefredakteur der TextilWirtschaft.

Hinweis: Die Teilnehmergebühr beträgt für Mitglieder im Einzelhandelsverband 295 Euro, für sonstige Teilnehmer aus Handel und Industrie 395 Euro und für alle übrigen Interessenten 695 Euro, jeweils zzgl. MwSt. Jeder weitere Teilnehmer aus demselben Unternehmen erhält 20 Prozent Ermäßigung.

Frühbucherpreis: Bei Anmeldungen bis einschließlich 15. April 2018 wird ein Preisnachlass in Höhe von 10 Prozent gewährt. Weitere Informationen und Anmeldung beim BTE, Alexandra Müller, Tel. 0221/921509-41, Fax -10, E-Mail mueller@bte.de und im Internet unter www.bte.de (Rubrik: Veranstaltungen).

Weitere Informationen:
BTE-Kongress Fashion-Emotion 4.0
Quelle:

BTE/BLE/VDB

12.03.2018

2017 mit Umsatzplus

Der Schuheinzelhandel erzielte im Jahr 2017 nach vorläufigen Berechnungen des BDSE ein Umsatzwachstum von 1,5 Prozent. Kleinere Fachgeschäfte taten sich allerdings oftmals deutlich schwerer. Sie erzielten im Durchschnitt aber immer noch ein gutes Umsatzpari.
Erneut konnte im vergangenen Jahr der Online-Handel mit Schuhen wachsen. Nach BDSE-Schätzungen um rund 7 Prozent. Das in früheren Jahren gut zweistellige Wachstum des Online-Handels hat sich im Schuhmarkt damit erheblich abgeschwächt, allerdings auf einem deutlich höheren Umsatzniveau.Aber auch Schuheinzelhändler, die sowohl stationär als auch im Online-Geschäft aktiv sind, zeigten eine bessere Umsatzentwicklung als rein stationäre Händler.

Der Schuheinzelhandel erzielte im Jahr 2017 nach vorläufigen Berechnungen des BDSE ein Umsatzwachstum von 1,5 Prozent. Kleinere Fachgeschäfte taten sich allerdings oftmals deutlich schwerer. Sie erzielten im Durchschnitt aber immer noch ein gutes Umsatzpari.
Erneut konnte im vergangenen Jahr der Online-Handel mit Schuhen wachsen. Nach BDSE-Schätzungen um rund 7 Prozent. Das in früheren Jahren gut zweistellige Wachstum des Online-Handels hat sich im Schuhmarkt damit erheblich abgeschwächt, allerdings auf einem deutlich höheren Umsatzniveau.Aber auch Schuheinzelhändler, die sowohl stationär als auch im Online-Geschäft aktiv sind, zeigten eine bessere Umsatzentwicklung als rein stationäre Händler.

Über alle Internet-Vertriebslinien hinweg liegt der Online-Marktanteil bei Schuhen derzeit bei gut 20 Prozent. Etwa jedes fünfte Paar Schuhe wird hierzulande mittlerweile im Internet gekauft.
Die sogenannten Online-Pure-Player, die so gut wie ausschließlich über das Internet verkaufen - wie beispielsweise Zalando, haben dabei die Nase vorn. Die Hälfte aller Schuhbestellungen via Internet entfällt heute auf reine Online-Händler. Die Online-Verkäufe des Multichannel-Schuhhandels, deren Wurzeln im stationären Business liegen, machen etwa ein knappes Viertel des gesamten Online-Umsatzes mit Schuhen aus.

Mittelstand digitalisiert
Unter ihnen sind zunehmend auch mittelständische Schuhfachgeschäfte, die heute sowohl stationär als auch online verkaufen. Sie sehen die Digitalisierung nicht nur als Bedrohung im Wettbewerb, sondern zugleich auch als Chance. Sie bieten die Ware entweder über eigenbetriebene Internet-Shops an oder verkaufen - zusätzlich oder auch ausschließlich - über Online-Marktplätze wie Amazon und eBay.
Gut entwickelt haben sich in jüngerer Zeit auf Schuhe spezialisierte Mittelstands-Plattformen wie Schuhe.de oder Schuhe24.de, die von vielen inhabergeführten Fachgeschäften gerne als überregionaler Vertriebskanal bedient werden.
Anfang 2018 nutzten nach einer aktuellen BDSE-Befragung 37 Prozent der Unternehmen des Schuhfachhandels solche Online-Plattformen. Sie schätzen die vergleichsweise komfortable Abwicklung und sehen oftmals diesen Weg als einzige für sie realistische Möglichkeit, Schuhe effizient und mit vertretbarem Investitions- und Handlingaufwand online anzubieten. Einen eigenen Web-Shop unterhalten dagegen nur 22 Prozent der Unternehmen.
Mit 40 Prozent der Schuhfachgeschäfte wird – laut dieser BDSE-Umfrage von Anfang Februar – ein anhaltend hoher Anteil der Unternehmen in diesem Jahr in Multichannel-Konzepte investieren. Und 42 Prozent beabsichtigen, den Kontakt zu den Kunden über neue Kommunikationskanäle bzw. die Sozialen Netze wie Facebook, WhatsApp oder Instagram auszubauen und zu optimieren.
Der mittelständische Schuhhandel stellt oftmals fest, dass es über die neuen Online-Vertriebsaktivitäten gelingt, das schwächelnde stationäre Geschäft zumindest auszugleichen, teilweise sogar in eine positive Entwicklung zu drehen.
 

Besucherfrequenzen rückläufig, Kundenbons steigen
Denn das stationäre Business leidet schon seit geraumer Zeit unter schwächeren Besucherfrequenzen. 63 Prozent der Schuhfachhändler hatten im vergangenen Jahr sinkende Besucherzahlen an ihren Standorten registriert. Fast ein Fünftel aller Schuhgeschäfte (18 Prozent) litten sogar unter stark rückläufigen Kunden-frequenzen. Ein Phänomen, das Mode- und Schuhgeschäften mit ihren saisonalen und trendigen Warenangeboten besonders zu schaffen macht, da für sie Impulskäufe eine wichtige Rolle spielen. Wenn Innenstadtbesucher aber fernbleiben, können bei ihnen im stationären Handel keine Impulskäufe ausgelöst werden.
Erfreulich, dass vor diesem Hintergrund der durchschnittlich Wert der Einzelverkäufe im vergangenen Jahr etwas gestiegen ist. Immerhin 40 Prozent der Schuhhäuser konnten ihren Durchschnittsbon erhöhen.

Zusammenarbeit mit Lieferanten optimieren
Angesichts der wachsenden Herausforderungen im Stationärgeschäft setzt der Schuhfachhandel auf eine optimierte Zusammenarbeit mit seinen Lieferanten. Dabei geht es nach wie vor um eine veränderte Taktung der Warenauslieferung, die sich noch stärker an den heutigen Kundenwünschen orientiert und Kunden über häufiger wechselnde Warenbilder am POS öfter in die Läden lockt.

Zudem ist die Verbesserung der Nachversorgung des Schuhhandels im Saisonverlauf ein zentrales Anliegen der Fachhändler. Als wichtiges Thema wird in diesem Zusammenhang die digitale Nachbestellmöglichkeit von Einzelpaaren, etwa im Rahmen einer sog. „Digitalen Regalverlängerung“, gesehen. Fast 50 Prozent der Schuhhändler wollen diese Funktion künftig nutzen bzw. ausbauen. Hierzu erwartet der Handel ein entsprechendes Leistungsangebot auf Lieferantenseite. Über diesen Weg könnte die Warenpräsenz der Schuh-geschäfte in der gesamten Verkaufssaison verbessert und Zusatzumsätze für Handel und Industrie generiert werden.

Auch der Schuhfachhandel hat seine Hausaufgaben zu machen. Attraktive Sortimente zusammenzustellen und Einkaufsbudgets konsequent auf unter-schiedliche Liefertermine zu verteilen, ist für viele Händler noch immer eine Herausforderung. Umso wichtiger sind Schuhmessen wie die Gallery Shoes. Denn eine Schuhmesse ist nicht nur Einkaufs-, sondern auch Kommunikations-plattform. Hier finden sich Zeit und die Gelegenheit, solch wichtige Themen zwischen den Marktstufen zu besprechen und konsequent an deren Umsetzung zu arbeiten.
Für das Jahr 2018 ist der Schuheinzelhandel übrigens zuversichtlich. Fast die Hälfte der Unternehmen (48 Prozent) rechnet mit einem Umsatzwachstum. Und gut ein Drittel (36 Prozent) erwartet zumindest stabile Umsätze.

Weitere Informationen:
BDSE Schuhfachhande
Quelle:

BDSE

28.02.2018

Einzelhandelsumsatz mit Textilien und Bekleidung steigt auf 66 Mrd. Euro

Der Einzelhandelsumsatz mit Bekleidung sowie Haus- und Heimtextilien ist nach ersten Hochrechnungen des BTE Handelsverband Textil im Jahr 2017 um rund 1,5 Prozent gestiegen. Insgesamt lag das Marktvolumen von Bekleidung und Textilien im Einzelhandel in Deutschland im letzten Jahr damit bei ca. 66 Milliarden Euro.

Allerdings verlief das Geschäft in den einzelnen Vertriebsformen unterschiedlich. Mittelständische Boutiquen und Modehäuser dürften ihren Umsatz im letzten Jahr um durchschnittlich ein Prozent gesteigert haben. Vertikal organisierte Modeketten wie H&M, Primark oder Zara, die vor allem Eigenmarken verkaufen, lagen mit einem Plus von ein bis zwei Prozent etwas besser. Die Unterschiede zwischen den Unternehmen sind zum Teil jedoch beträchtlich. „Manche Modeketten wachsen primär über Flächenexpansion“, berichtet BTE-Sprecher Axel Augustin.

Erneut gewachsen ist der Umsatz des Versand- bzw. Onlinehandels. Der BTE schätzt, dass 2017 rund acht Prozent mehr Bekleidung und Textilien per E-Commerce verkauft wurden. Der gesamte Distanzhandel inkl. Teleshopping kommt damit nach BTE-Hochrechnungen auf einen Marktanteil von rund 21 Prozent.

Der Einzelhandelsumsatz mit Bekleidung sowie Haus- und Heimtextilien ist nach ersten Hochrechnungen des BTE Handelsverband Textil im Jahr 2017 um rund 1,5 Prozent gestiegen. Insgesamt lag das Marktvolumen von Bekleidung und Textilien im Einzelhandel in Deutschland im letzten Jahr damit bei ca. 66 Milliarden Euro.

Allerdings verlief das Geschäft in den einzelnen Vertriebsformen unterschiedlich. Mittelständische Boutiquen und Modehäuser dürften ihren Umsatz im letzten Jahr um durchschnittlich ein Prozent gesteigert haben. Vertikal organisierte Modeketten wie H&M, Primark oder Zara, die vor allem Eigenmarken verkaufen, lagen mit einem Plus von ein bis zwei Prozent etwas besser. Die Unterschiede zwischen den Unternehmen sind zum Teil jedoch beträchtlich. „Manche Modeketten wachsen primär über Flächenexpansion“, berichtet BTE-Sprecher Axel Augustin.

Erneut gewachsen ist der Umsatz des Versand- bzw. Onlinehandels. Der BTE schätzt, dass 2017 rund acht Prozent mehr Bekleidung und Textilien per E-Commerce verkauft wurden. Der gesamte Distanzhandel inkl. Teleshopping kommt damit nach BTE-Hochrechnungen auf einen Marktanteil von rund 21 Prozent.

Auf den Bekleidungsfachhandel, zu dem statistisch auch Filialisten wie C&A, Kik oder P&C zählen, entfielen im Jahr 2017 rund 33 Milliarden Euro. Weitere rund fünf Milliarden Euro Umsatz erzielte der Fachhandel mit Heim- und Haustextilien. „Zusammen kommen die auf Bekleidung und Textilien spezialisierten Fachgeschäfte damit auf einen Marktanteil von knapp 58 Prozent“, rechnet Augustin. Der Distanzhandel kam nach BTE-Schätzungen auf 14 Milliarden Euro Umsatz. Hinzu kommen noch einmal ca. 14 Milliarden Euro Textilumsatz der Warenhäuser, der Lebensmitteldiscounter und anderer Handelsbranchen, die textile Sortimente führen.

Trotz des recht guten Umsatzes dürfte auch 2017 die Zahl der Unternehmen im Textil- und Bekleidungshandel weiter rückläufig gewesen sein. Seit dem Jahr 2010 verlor die Textilbranche jährlich fast 1.000 Händler. Laut gerade veröffentlichter Umsatzsteuerstatistik gab es im Jahr 2016 in Deutschland noch 17.312 Unternehmen, die schwerpunktmäßig Bekleidung verkaufen. Hinzu kommen noch 10.094 Händler mit dem Umsatz-Schwerpunkt bei Haustextilien, Handarbeiten oder Meterwaren.

Weitere Informationen:
Einzelhandel Jahresumsatz
Quelle:

BTE e.V.

20.02.2018

Moderate Preissteigerungen in der Modebranche

Aktuelle Zahlen für 2017
 
Vor kurzem hat das Statistische Bundesamt die Preissteigerungsraten für das Jahr 2017 veröffentlicht. Danach sind die Preise im Textil- und Lederwareneinzelhandel im Jahresdurchschnitt geringer als die Gesamtindizes gestiegen. Die Preise für Schuhe zogen jedoch überdurchschnittlich an. Datenbasis ist die monatliche Erhebung der Einzelhandelspreise von identischen Waren in den Geschäften durch ca. 600 Preisprüfer in allen Regionen Deutschlands.
 
Einzelhandelspreisindex: Dieser Wert differenziert nach Wirtschaftszweigen. Führt also ein Bekleidungsgeschäft auch Schuhe und Lederwaren, so fließen die Preissteigerungen der beiden textilfremden Sortimente anteilmäßig in den Index für den „Handel mit Bekleidung“ ein. Dieser stieg durchschnittlich von 2016 auf 2017 von 106,5 auf 107,9 (+ 1,3 %), im Handel mit Textilien (Haustextilien, Meterware etc.) erhöhte er sich von 112,5 auf 114,1 (+ 1,4 %). Im Schuhhandel wurde ein Anstieg von 107,3 auf 109,7 (+ 2,2 %) errechnet; im Lederwarenhandel stieg der Index von 109,4 auf 110,6 (+ 1,1 %).
Aktuelle Zahlen für 2017
 
Vor kurzem hat das Statistische Bundesamt die Preissteigerungsraten für das Jahr 2017 veröffentlicht. Danach sind die Preise im Textil- und Lederwareneinzelhandel im Jahresdurchschnitt geringer als die Gesamtindizes gestiegen. Die Preise für Schuhe zogen jedoch überdurchschnittlich an. Datenbasis ist die monatliche Erhebung der Einzelhandelspreise von identischen Waren in den Geschäften durch ca. 600 Preisprüfer in allen Regionen Deutschlands.
 
Einzelhandelspreisindex: Dieser Wert differenziert nach Wirtschaftszweigen. Führt also ein Bekleidungsgeschäft auch Schuhe und Lederwaren, so fließen die Preissteigerungen der beiden textilfremden Sortimente anteilmäßig in den Index für den „Handel mit Bekleidung“ ein. Dieser stieg durchschnittlich von 2016 auf 2017 von 106,5 auf 107,9 (+ 1,3 %), im Handel mit Textilien (Haustextilien, Meterware etc.) erhöhte er sich von 112,5 auf 114,1 (+ 1,4 %). Im Schuhhandel wurde ein Anstieg von 107,3 auf 109,7 (+ 2,2 %) errechnet; im Lederwarenhandel stieg der Index von 109,4 auf 110,6 (+ 1,1 %). Zum Vergleich: Die gesamten Einzelhandelspreise erhöhten sich im gleichen Zeitraum von 106,2 auf 108,4 (+ 2,1 %).
 
Verbraucherpreisindex: Bei diesem Wert werden die Einzelhandelspreise mit den tatsächlichen durchschnittlichen Ausgaben der privaten Haushalte für die einzelnen Waren gewichtet. Der Jahresdurchschnittswert für Bekleidungsartikel ist danach von 2016 auf 2017 von 106,1 auf 107,5 (+ 1,3 %) und bei Heimtextilien von 109,4 auf 110,2 (+ 0,7 %) gestiegen. Die Schuhpreise erhöhten sich von 107,4 auf 109,8 (+ 2,2 %). Zum Vergleich: Die gesamte Lebenshaltung hat sich im gleichen Zeitraum um 1,8 % von 107,4 auf 109,3 verteuert.
 
Indizes der Einzelhandels- und Verbraucherpreise
  Basisjahr 2010 = 100
  2015 2016 2017
Einzelhandelsindex gesamt 105,8 106,2 108,4
darunter mit überwiegend:
Bekleidung 105,9 106,5 107,9
Textilien 109,5 112,5 114,1
Schuhen 106,7 107,3 109,7
Lederwaren/Reisegepäck 107,6 109,4 110,6
Verbraucherpreisindex gesamt 106,9 107,4 109,3
darunter mit überwiegend:
Bekleidung 105,8 106,1 107,5
Heimtextilien 107,7 109,4 110,2
Schuhen 106,7 107,4 109,8

Quelle: Statistisches Bundesamt (Stand: Februar 2018)

Quelle:

BTE/BLE/VDB

07.02.2018

Neu im BTE-Warengruppenschlüssel: Parfum/Kosmetik

Der BTE-Arbeitskreis „Warengruppenschlüssel“ hat aufgrund von Anfragen aus dem Markt beschlossen, den Bereich Parfümerie in den BTE-Warengruppen aufzunehmen. Damit wird der Entwicklung Rechnung getragen, dass vor allem größere Modehäuser zunehmend Parfum- bzw. Kosmetikartikel in ihr Sortiment aufnehmen.

Die Erweiterung des BTE-Warengruppenschlüssels um die Hauptabteilung 75 „Parfümerie“ erfolgt zum 1. Februar 2018 mit folgenden fünf Hauptwarengruppen: pflegende Kosmetik, dekorative Kosmetik, Damen-Düfte, Herren-Kosmetik und Gebrauchs/Verbrauchs-Artikel. Insgesamt umfasst die Erweiterung auf Warengruppenebene 48 Positionen. Da in diesem Bereich kein branchenweit einheitlicher Warengruppenschlüssel existiert, hat sich der Arbeitskreis an der Systematik der Einkaufsorganisation Beauty Alliance orientiert.

Zur Erläuterung: Der BTE-Warengruppenschlüssel ist modular aufgebaut und verfügt über sechs Stellen, denen wahlweise 21 genau definierte Attribute (z.B. Farbe, Material, Form, Saison oder Thema) zugeordnet werden können. Er wird halbjährlich vom BTE-Arbeitskreis „Warengruppenschlüssel“ auf seine Aktualität hin überprüft. Hinweise:

Der BTE-Arbeitskreis „Warengruppenschlüssel“ hat aufgrund von Anfragen aus dem Markt beschlossen, den Bereich Parfümerie in den BTE-Warengruppen aufzunehmen. Damit wird der Entwicklung Rechnung getragen, dass vor allem größere Modehäuser zunehmend Parfum- bzw. Kosmetikartikel in ihr Sortiment aufnehmen.

Die Erweiterung des BTE-Warengruppenschlüssels um die Hauptabteilung 75 „Parfümerie“ erfolgt zum 1. Februar 2018 mit folgenden fünf Hauptwarengruppen: pflegende Kosmetik, dekorative Kosmetik, Damen-Düfte, Herren-Kosmetik und Gebrauchs/Verbrauchs-Artikel. Insgesamt umfasst die Erweiterung auf Warengruppenebene 48 Positionen. Da in diesem Bereich kein branchenweit einheitlicher Warengruppenschlüssel existiert, hat sich der Arbeitskreis an der Systematik der Einkaufsorganisation Beauty Alliance orientiert.

Zur Erläuterung: Der BTE-Warengruppenschlüssel ist modular aufgebaut und verfügt über sechs Stellen, denen wahlweise 21 genau definierte Attribute (z.B. Farbe, Material, Form, Saison oder Thema) zugeordnet werden können. Er wird halbjährlich vom BTE-Arbeitskreis „Warengruppenschlüssel“ auf seine Aktualität hin überprüft. Hinweise:

  • Der BTE-Warengruppenschlüssel (ohne Attribute) steht im Internet unter www.bte.de (Rubrik Fachthemen) als Excel-Datei allen Interessierten kostenfrei zur Verfügung. Die oben aufgeführte Ergänzung Parfum/Kosmetik ist bereits eingepflegt.
     
  • Kostenpflichtig bestellt werden kann auch eine Komfort-Version des BTE-Warengruppenschlüssels in Form eines Downloads (zip-Datei). Zum Lieferumfang gehören dann sowohl das Attributsystem als auch eine ausführliche Erläuterung des Warengruppenschlüssels sowie eine Version in englischer Sprache. Zudem werden die Bezieher über einen E-Mail-Service über zukünftige Änderungen informiert. Der Preis für dieses Service-Paket beträgt einmalig 29 EUR zzgl. MwSt. Mitglieder im Einzelhandelsverband erhalten unter Angabe ihrer EHV-Mitgliedsnummer einen Rabatt in Höhe von 20 Prozent. Weitere Informationen und Bestellungen beim ITE-Verlag, E-Mail: itebestellungen@bte.de oder im BTE-Webshop unter www.shop.bte.de.
Weitere Informationen:
Warengruppenschlüssel
Quelle:

BTE e.V.

07.02.2018

BTE: Neue Datenschutzverordnung beachten!

Praktisch alle Modehändler betroffen

Zum 25. Mai 2018 treten die neue EU-Datenschutzverordnung (DSGVO) sowie das bereits verabschiedete neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft. Schon jetzt ist klar: Das neue Datenschutzrecht ist umfangreicher und stellt höhere Anforderungen als bisher. Und da es die Erhebung und Verarbeitung von persönlichen Daten – und zwar von Kunden sowie Mitarbeitern – betrifft, sind so gut wie alle Modehändler davon betroffen und müssen die neuen Regelungen beachten!

So gibt es eine Reihe von neuen Vorschriften, die bei Werbung und Vertrieb vor allem im Hinblick auf Kundendaten unbedingt beachtet werden sollten. Ansonsten drohen bei Prüfung durch die Datenschutzbehörden empfindliche Bußgelder. Schließlich werden Verstöße gegen das Datenschutzrecht künftig stärker sanktioniert.

Praktisch alle Modehändler betroffen

Zum 25. Mai 2018 treten die neue EU-Datenschutzverordnung (DSGVO) sowie das bereits verabschiedete neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft. Schon jetzt ist klar: Das neue Datenschutzrecht ist umfangreicher und stellt höhere Anforderungen als bisher. Und da es die Erhebung und Verarbeitung von persönlichen Daten – und zwar von Kunden sowie Mitarbeitern – betrifft, sind so gut wie alle Modehändler davon betroffen und müssen die neuen Regelungen beachten!

So gibt es eine Reihe von neuen Vorschriften, die bei Werbung und Vertrieb vor allem im Hinblick auf Kundendaten unbedingt beachtet werden sollten. Ansonsten drohen bei Prüfung durch die Datenschutzbehörden empfindliche Bußgelder. Schließlich werden Verstöße gegen das Datenschutzrecht künftig stärker sanktioniert.

Grundsätzlich gilt: Datenbestände, -flüsse und -verarbeitungsprozesse müssen ermittelt, dokumentiert und angepasst werden. Für jede Online-Präsenz wie z.B. eine Webseite braucht es eine detaillierte Datenschutzerklärung, die u.a. die Kontaktdaten eines Datenschutzbeauftragten enthalten muss. Auch bei dessen Auswahl gibt es künftig strengere Vorgaben. Weitere neue Bestimmungen:

  1. Führen eines Verfahrensverzeichnisses
    Online-Shops und Unternehmen ab 250 Mitarbeitern müssen künftig alle Systeme und Verfahren in einem „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten“ auflisten, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Hier muss u.a. aufgeführt sein, welche Kategorien von betroffenen Personen es gibt (z.B. Kunden-Cluster), welche Fristen für die Löschung der Daten vorgesehen sind und mit welchen Maßnahmen die Datensicherheit gewährleistet wird.
     
  2. Anpassen der Auftragsdatenverarbeitungsverträge
    Schon nach heutigem Recht muss nach § 11 des BDSG ein Auftragsdatenverarbeitungsvertrag abgeschlossen werden, wenn die eigenen Kundendaten zur Verarbeitung an Dritte weitergegeben werden. Dies betrifft u.a. auch die Nutzung von Cloud-Anwendungen, z.B. für das CRM-System oder für Mailingsysteme oder die Nutzung von Google Analytics. Das neue Recht bringt außerdem neue Pflichten für die Auftragsverarbeiter mit sich, sodass die bisherigen Verträge aktualisiert werden müssen.
     
  3. Anpassung der Rechtstexte
    Es bestehen teilweise neue, umfangreichere Informationspflichten für Betreiber von Online-Shops, die eine Umformulierung der Werbe-Einwilligungstexte, der Datenschutzinformation, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der sonstigen Informationstexte im Shop erforderlich machen.

 

Hinweis: Mitglieder im Einzelhandelsverband können diverse Merkblätter zum neuen Datenschutzrecht im geschützten Bereich (Login erforderlich) unter www.einzelhandel.de/dsgvo herunterladen.

Externer Datenschutzbeauftragter: Sonderkonditionen für EHV-Mitglieder
Wer einen externen Datenschutzbeauftragten bestellen will, kann dazu u.a. die Gesellschaft für Personaldienstleistungen (GfP) in Kassel, eine Einrichtung der Handels- und Dienstleistungsverbände, nutzen. Mitglieder im Einzelhandelsverband erhalten dort Sonderkonditionen. Kontakt: GfP, Tel. 0561/78968-93 und -94, E-Mail: info@gfp24.de, Internet www.gfp24.de.

Weitere Informationen:
Datenschutzverordnung Onlinehandel
Quelle:

BTE e.V.

Vorstand GDH Der GDH-Vorstand: (vorne v.l.n.r.): Sabine Tauscher (Salon Sabine, Jena), Andreas Voigtländer (Hut Mühlenbeck, Wiesbaden) und Hannelore Mertesacker (Hut-Design, Bad Honnef; (hinten v.l.n.r.): Robert Strucker (Strucker, Grevenbroich), Marion Breiter, (Breiter, München) Siegfried Seidl (Hut-Mayer, Neuötting) und Annette Wahl (Hut Nagel, Karlsruhe)
Vorstand GDH
29.01.2018

Hutfacheinzelhandel: zum dritten Mal in Folge mit Umsatzplus

Hutbranche als Star der Modewelt
GDH-Umfrage: Hutfacheinzelhandel schließt 2017 zum dritten Mal in Folge mit Umsatzplus ab.

Hutbranche als Star der Modewelt
GDH-Umfrage: Hutfacheinzelhandel schließt 2017 zum dritten Mal in Folge mit Umsatzplus ab.

Die Mitglieder der Gemeinschaft Deutscher Hutfachgeschäfte e.V. (GDH) starten mit viel Zuversicht in das neue Jahr. Die spezialisierten Fachgeschäfte  ̶  von München bis Norderney  ̶  erzielten 2017 ein Umsatzplus in Höhe von 4,0 Prozent. Zum dritten Mal in Folge konnten die Mitglieder Umsatzwachstum erzielen (2016: 1,6 Prozent, 2015: 2,5 Prozent). Das belegt die Jahresumfrage des Hutverbandes GDH (www.hut-mode.de), die während der GDH-Mitgliederversammlung Mitte Januar 2018 in Wiesbaden präsentiert wurde. Damit liegt die Hutbranche wieder über dem Modebranchendurchschnitt (2 Prozent Umsatzminus). „Der Umsatz war besser als das Wetter verheißen lies, ein Beleg, dass Hüte und Mützen modisch im Trend liegen“, zeigte sich der 1. Vorsitzender der GDH, Andreas Voigtländer, während der GDH-Mitgliederversammlung äußerst zufrieden. Die GDH-Umfrage belegt leider auch, dass sich die Kundenfrequenz nur um 0,5 Prozent verbesserte. „Sinkende Frequenz und die Konkurrenz durch Online-Shopping wird auch bei uns als die größten Probleme des Handels angesehen. Das Umsatzwachstum basiert auf höheren Kaufbeträgen pro Kunde und Bon (Durchschnitt 66,86 Euro; 2016: 60,06 € / 1,4 Teile pro Kunde; 2016: 1,3), weil wir als Spezialisten die Kunden bestens beraten können und eine tiefe und breite Auswahl bieten. Zudem sind auch einige von uns als Facheinzelhändler über alle Kanäle online unterwegs‟, betont Andreas Voigtländer.

Herren-Hüte und trendige Mützen sind mit 61 Prozent die stärkste Warengruppe; das liegt auch daran, dass Damen gerne Herrenformen kaufen, denn Trilby, Diamond oder Pork Pie sind im Trend. 37 Prozent des Umsatzes ging auf das Konto der Damen, vor allem mit weichen und legeren Kopfbedeckungen in Filz und Walk sowie Strick im Winter. Die restlichen 2 Prozent fallen auf Kinderkopfbedeckungen.
Der Hutfacheinzelhandel erwartet für 2018 ein Umsatzpari auf hoher Vorlage. Bei allen Kopfbedeckungen wird ein kleines Wachstum bei UV-Schutz prognostiziert. Gestärkt werden soll der Bereich Accessoires, also Schals, Tücher und Handschuhe, angesagt auch als Set für den abgestimmten Mode-Look.

Das Mega-Thema der Zukunft ist Funktion
GDH-Geschäftsführerin Kirsten Reinhardt wird 2018 zahlreiche Aktivitäten anstoßen, die der gesamten Hutbranche zu Gute kommen. Fester Aktionspunkt ist der `Tag des Hutes´ am 25. November, an dem die GDH-Mitglieder den Titel `Hutträger des Jahres´ an prominente Persönlichkeiten verleihen. Neues Projekt für den Frühling ist eine UV-Schutz-Kampagne mit Informations-Flyer für Verbraucher und Hautärzte sowie abgestimmtes Material für den PoS der GDH-Mitglieder. Denn auch das belegte die GDH-Umfrage: Das Mega-Thema der Zukunft ist Funktion, sei es UV-Schutz im Sommer, Wasser- und winddichte Materialien mit Ohrenklappen im Winter, reflektierende Signal-Elemente für die Nacht sowie weiche und knautschbare Materialien für die Tasche oder den Koffer.

Bei der Order auf die Textilkennzeichnung achten
Ein weiteres wichtiges Thema stand auf der Tagungsordnung: Das neue deutsche Textilkennzeichnungsgesetz vom 15.02.2016. Referent Thomas Lange, seit 2018 Hauptgeschäftsführer German Fashion, Modeverband Deutschland e.V., informierte über die Neuerungen. Das bedeutet praktisch: Auf einem fest angebrachten Etikett muss für die Verbraucher leicht lesbar die vollständigen europäischen Adresse des Inverkehrbringers (Importeur, Hersteller oder Händler) und die korrekt beschriebene Materialzusammensetzung in Prozent in deutscher Sprache stehen. Oftmals ist die Textilkennzeichnung aber unzureichend. „Das Gesetz scheint noch komplizierter und bedeutet Ärger und im schlimmsten Fall Bußgelder für den geprüften Händler; daher sollte jeder Einzelhändler auf die korrekte Textilkennzeichnung bereits bei der Order achten‟, so Voigtländer.

Quelle:

PI Gemeinschaft Deutscher Hutfachgeschäfte e.V. (GDH), Köln

Charts: Jahresumfrage des Gemeinschaft Deutscher Hutfachgeschäfte e.V., Januar 2018

PETA Innovatior Award For Animals (c) Pressestelle, PETA Deutschland e.V.
PETA Innovatior Award For Animals
18.01.2018

Sportschuh Futurecraft 4D: „PETA Innovator Award“ für adidas

Zukunftsweisende Entwicklung für Tiere und die Umwelt: Mit dem Sportschuh Futurecraft 4D hat der internationale Sportartikelhersteller adidas den weltweit ersten High-Performance-Schuh mit einer durch digitale Lichtsynthese aus Licht und Sauerstoff gefertigten Zwischensohle entwickelt. Außerdem ist das Schuhmodell lederfrei und vegan – und somit ohne die Haut von Kühen, Schafen, Ziegen oder anderen Tieren gefertigt. Ab sofort sind die ersten 5.000 Paar im ausgewählten Einzelhandel erhältlich. Für diese tierfreundliche Entwicklung zeichnet die Tierrechtsorganisation PETA das Unternehmen nun mit dem „PETA Innovator Award“ aus.

Zukunftsweisende Entwicklung für Tiere und die Umwelt: Mit dem Sportschuh Futurecraft 4D hat der internationale Sportartikelhersteller adidas den weltweit ersten High-Performance-Schuh mit einer durch digitale Lichtsynthese aus Licht und Sauerstoff gefertigten Zwischensohle entwickelt. Außerdem ist das Schuhmodell lederfrei und vegan – und somit ohne die Haut von Kühen, Schafen, Ziegen oder anderen Tieren gefertigt. Ab sofort sind die ersten 5.000 Paar im ausgewählten Einzelhandel erhältlich. Für diese tierfreundliche Entwicklung zeichnet die Tierrechtsorganisation PETA das Unternehmen nun mit dem „PETA Innovator Award“ aus.

„Die Innovationskraft von adidas bei der Herstellung des Futurecraft 4D ist ein Durchbruch für die nachhaltige Produktion und den Tierschutz“, so Harald Ullmann, 2. Vorsitzender von PETA Deutschland e.V. „Die Fertigung in der adidas Speedfactory zeigt, dass es möglich ist, langlebige und innovative Schuhe in Deutschland herzustellen, für die kein Tier seine Haut lassen musste. Die Technologie der Lichtsynthese kann Designern von Schuhen, Accessoires und Taschen sowie den Kunden neue kreative Möglichkeiten des Designs und der Individualisierung eröffnen.“

Bis Ende 2018 sollen insgesamt 100.000 Paar des Futurecraft 4D an Standorten wie der adidas Speedfactory in Ansbach produziert werden. Entstanden ist das neue Schuhmodell in Zusammenarbeit mit dem US-amerikanischen Unternehmen Carbon, das Zwischensohlen aus speziellen lichtgehärteten Kunstharzen produziert. Diese sogenannte „Digital Light Synthesis“ hat das Potenzial, die konventionellen pulverbasierten 3D-Druckverfahren zu ersetzen. So sollen Produktionsgeschwindigkeit und -skalierung, eine mangelhafte Oberflächenqualität sowie Farb- und Materialbeschränkungen überwunden werden, um Energie, Produktionsausschuss und somit wertvolle Ressourcen zu sparen.

Mit dem „PETA Innovator Award“ zeichnet die Tierrechtsorganisation Unternehmen aus, die mit neuartigen Entwicklungen einen zukunftsweisenden Beitrag zum Schutz von Tieren leisten.
 
PETAs Motto lautet, dass Tiere nicht dazu da sind, um sie anzuziehen.

Quelle:

Denis Schimmelpfennig, PETA Deutschland e.V.

BTE Logo
BTE Logo
15.01.2018

BTE-Hilfen für die Order

Der  BTE unterstützt den Modehandel bei der Vorbereitung seiner Order mit verschiedenen Publikationen und Hilfsmitteln. Die wichtigsten im Überblick:

Der  BTE unterstützt den Modehandel bei der Vorbereitung seiner Order mit verschiedenen Publikationen und Hilfsmitteln. Die wichtigsten im Überblick:

  • „Saisonplanung – Saisonverlauf: Aktion versus Reaktion“: Behandelt werden u. a. das aktuelle Käuferverhalten, der zielgruppengerechte Sortimentsaufbau, der Modegrad im Saisonverlauf, Limitverteilung und Liefertaktung, das Führen von Lieferantengesprächen sowie die Umsetzung am POS. 68 Seiten, Preis: 45 EUR brutto zzgl. Versand.
  • „Limit im Griff – Ertrag in der Kasse": Aufgezeigt werden praxisgerecht die Struktur und Vorgehensweise einer modernen Limitplanung, u.a. auch das Thema „Flächenlimite“. 140 Seiten, Preis: 48,15 EUR brutto zzgl. Versand.
  • „Handels-Kalkulator“: Mit der BTE-Kalkulations-App lässt sich der Verkaufspreis (brutto und netto mit unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen), der Netto-Einkaufspreis sowie die Handelsspanne als Aufschlag bzw. Abschlag errechnen. So können beim Einkauf schnell und komfortabel Kalkulationen überprüft oder neu berechnet werden. Erhältlich zum Preis von 5,99 EUR im App- bzw. Play-Store.

Hinweis: Die Publikationen können bestellt werden beim ITE-Verlag, Fax 0221/92150910, E-Mail: itebestellungen@bte.de oder im BTE-Webshop www.shop.bte.de, wo auch Downloads möglich sind. Mitglieder im Einzelhandelsverband erhalten – bei vorheriger Registrierung – einen Preisnachlass in Höhe von 20 Prozent.

Weitere Informationen:
Saisonplanung Orderhilfen
Quelle:

BTE/BLE/VDB

BTE: Neue Richtlinie für EAN-Gültigkeitsdauer ©BTE
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18.12.2017

BTE: Neue Richtlinie für EAN-Gültigkeitsdauer

Die Identifikation von Produkten mittels EAN-Nummer (heute als Global Trade Item Number bzw. kurz „GTIN“ bezeichnet) hat in den vergangenen Jahren verstärkt auch in der Textil- und Modebranche Einzug gehalten. Daher ist zu berücksichtigen, dass sich die Vergaberegeln für die EAN/GTIN demnächst ändern werden. Anlass ist der Umstand, dass immer mehr Waren nicht nur im stationären Einzelhandel, sondern auch im Internet angeboten werden.

Die Identifikation von Produkten mittels EAN-Nummer (heute als Global Trade Item Number bzw. kurz „GTIN“ bezeichnet) hat in den vergangenen Jahren verstärkt auch in der Textil- und Modebranche Einzug gehalten. Daher ist zu berücksichtigen, dass sich die Vergaberegeln für die EAN/GTIN demnächst ändern werden. Anlass ist der Umstand, dass immer mehr Waren nicht nur im stationären Einzelhandel, sondern auch im Internet angeboten werden.

Konkret: Bisher dürfen Lieferanten nach den GS1-Regularien verbrauchte GTIN gemäß der vom BTE mit erarbeiteten Anwendungsempfehlung der „Connecting Fashion Business Initiative“ (CFB) frühestens 36 Monaten nach der letzten Lieferung an den Einzelhandel für andere (neue) Artikel wiederverwenden. Hintergrund ist, dass im Allgemeinen davon ausgegangen wird, dass spätestens nach drei Jahren die Ware im Einzelhandel abgeflossen ist und in der Warenwirtschaft daher keine Rolle mehr spielt. Da das „Gedächtnis“ des Internets beim Online-Vertrieb mit Blick auf die einmal ins Netz eingestellten Artikel aber praktisch unendlich ist, kommt es schon heute – teilweise auch im stationären Handel bei sehr niedriger LUG - immer wieder zu erheblichen Irritationen, wenn „alte“ GTIN für neue Kollektionen wieder aktiviert werden.

Künftig soll daher eine einmal vom Lieferanten vergebene GTIN gar nicht mehr wiederverwendet werden. Die Änderung der GTIN-Vergaberichtlinie wird zwar erst Ende 2018 international in Kraft treten, die Industrie sollte sich aber frühzeitig auf das Wiederverwendungsverbot der GTIN einstellen.

Weitere Informationen:
BTE
Quelle:

BTE e.V.

BTE: Vorgaben des Streitbeilegungsgesetzes unbedingt umsetzen ©BTE
BTE Logo
18.12.2017

BTE: Vorgaben des Streitbeilegungsgesetzes unbedingt umsetzen

  • Viele mittelständische Händler betroffen

Bereits seit dem 1. Februar 2017 müssten gemäß den Regelungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (§§ 36, 37 VSBG) tausende Einzelhändler die Verbraucher informieren, ob und ggf. bei welcher Schlichtungsstelle das Unternehmen im Streitfall an einem Streitbeilegungsverfahren teilnimmt. Dies ist jedoch nach BTE-Recherchen von etlichen betroffenen Unternehmen noch nicht umgesetzt worden.

Hinweis: Die Informationen müssen schon vor Entstehen einer Streitigkeit erfolgen, wenn das Unternehmen mehr als 10 Personen beschäftigt und eine Website (auch ohne Einkaufsmöglichkeit!) unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet. Die Information über die Streitbeilegung muss dann auf der Website bzw. in den AGB veröffentlicht werden. Mitglieder im Einzelhandelsverband können ein Merkblatt des HDE Handelsverband Deutschland mit Details zu den neuen Vorgaben und Hinweise zur rechtskonformen Umsetzung downloaden unter www.einzelhandel.de.

  • Viele mittelständische Händler betroffen

Bereits seit dem 1. Februar 2017 müssten gemäß den Regelungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (§§ 36, 37 VSBG) tausende Einzelhändler die Verbraucher informieren, ob und ggf. bei welcher Schlichtungsstelle das Unternehmen im Streitfall an einem Streitbeilegungsverfahren teilnimmt. Dies ist jedoch nach BTE-Recherchen von etlichen betroffenen Unternehmen noch nicht umgesetzt worden.

Hinweis: Die Informationen müssen schon vor Entstehen einer Streitigkeit erfolgen, wenn das Unternehmen mehr als 10 Personen beschäftigt und eine Website (auch ohne Einkaufsmöglichkeit!) unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet. Die Information über die Streitbeilegung muss dann auf der Website bzw. in den AGB veröffentlicht werden. Mitglieder im Einzelhandelsverband können ein Merkblatt des HDE Handelsverband Deutschland mit Details zu den neuen Vorgaben und Hinweise zur rechtskonformen Umsetzung downloaden unter www.einzelhandel.de.

Rechtlich bislang immer noch nicht endgültig geklärt ist, ob die Informationspflicht auch für Unternehmensauftritte bei Plattformen wie Facebook oder Instagram gilt. Die Rechtsprechung in dieser Frage ist uneinheitlich. Die Tendenz scheint aber dahin zu gehen, dass eine entsprechende Verlinkung auf den Plattformen notwendig ist.

Fazit: Die Informationspflichten sollten unbedingt beachtet werden. Denn versäumt ein Unternehmer die vorgeschriebenen neuen Verbraucherinformationen, kann er nach dem Unterlassungsklagegesetz abgemahnt werden. Der Verbraucher kann zudem ggf. Schadensersatzansprüche wegen Verletzung vorvertraglicher oder vertraglicher Pflichten geltend machen. Es besteht zudem bei einem Verzicht auf die vorgeschriebenen Informationen der Verbraucher die Gefahr, dass gegen den Unternehmer ein kostenpflichtiges Streitbeilegungsverfahren eingeleitet (§ 30 Abs. 5 S. 2 VSBG) und anschließend - ggf. sogar ohne seine aktive Mitwirkung - einen Schlichtungsvorschlag unterbreitet wird (§ 30 Abs. 4 VSBG).

Weitere Informationen:
BTE Einzelhandel
Quelle:

BTE e.V.

Identifikationsstandard macht Schuhpaare automatisch unzertrennlich ©ANWR Group eG, VG HK
Schuhe per Radiofrequenztechnologie identifizieren
26.09.2017

Identifikationsstandard macht Schuhpaare automatisch unzertrennlich

  • Die Schuhbranche geht voran 
  • Globale Lösung fördert Digitalisierung der Prozesse bei Industrie und Handel
  • Mehr Effizienz im stationären und im Online-Handel, wie auch in der Produktion
  • Neue Anwendungsempfehlung „RFID Tagging Guideline“ von GS1 Germany ab sofort verfügbar

Köln - Schuhe sind nicht nur in Modefragen ein Trendartikel, sondern gehen auch bei der Digitalisierung einen Schritt voraus: Es sind die ersten Produkte, die jetzt innerhalb einer Handelseinheit individuell per Radiofrequenztechnologie (RFID) identifiziert werden können. Das heißt, linker und rechter Schuh bleiben eindeutig ein Paar, auch wenn der eine im Ladenregal steht und der andere im Karton bleibt. Möglich macht das die neue Lösung der RFID Shoes Group, einer gemeinsamen Initiative von AIM-D e.V., ANWR Group und GS1 Germany mit über 60 Vertretern aus der Schuhproduktion, dem Groß- und Einzelhandel, der AutoID-Branche sowie Verbänden.

  • Die Schuhbranche geht voran 
  • Globale Lösung fördert Digitalisierung der Prozesse bei Industrie und Handel
  • Mehr Effizienz im stationären und im Online-Handel, wie auch in der Produktion
  • Neue Anwendungsempfehlung „RFID Tagging Guideline“ von GS1 Germany ab sofort verfügbar

Köln - Schuhe sind nicht nur in Modefragen ein Trendartikel, sondern gehen auch bei der Digitalisierung einen Schritt voraus: Es sind die ersten Produkte, die jetzt innerhalb einer Handelseinheit individuell per Radiofrequenztechnologie (RFID) identifiziert werden können. Das heißt, linker und rechter Schuh bleiben eindeutig ein Paar, auch wenn der eine im Ladenregal steht und der andere im Karton bleibt. Möglich macht das die neue Lösung der RFID Shoes Group, einer gemeinsamen Initiative von AIM-D e.V., ANWR Group und GS1 Germany mit über 60 Vertretern aus der Schuhproduktion, dem Groß- und Einzelhandel, der AutoID-Branche sowie Verbänden. Dazu hat die Gruppe auf Basis des elektronischen Produktcodes EPC den neuen GS1 Standard Individual Trade Item Piece (ITIP) sowie eine Anwendungsempfehlung, die RFID Tagging Guideline, entwickelt. Damit können Unternehmen ab sofort zum Beispiel beide Schuhe eines Paares mit einem eigenen RFID-Tag versehen und so immer als Paar verbinden.

Die Vorteile sind vielseitig wie Harald Krug, Bereichsleiter Logistik & Projekt Retail Logistics bei der ANWR Group und einer von drei Co-Chairs der RFID Shoes Group, bestätigt: „Es gibt eine ganze Reihe innovativer Anwendungsfälle, bei denen nur ein RFID-Tag pro Schuhpaar längst nicht mehr ausreicht. Das betrifft insbesondere die Prozesse im Handel, auf der Verkaufsfläche genauso wie im Retourenmanagement, und die Herstellerprozesse, etwa die Automatisierung der Produktion.“

Der stationäre Handel profitiert zum Beispiel von einer besseren Verfügbarkeit der Waren auf der Verkaufsfläche: Sobald sich ein Kunde für einen Schuh interessiert, kann der Verkäufer per Lesen des RFID-Tags schnell das zugehörige Gegenstück beschaffen. Zudem lässt sich der versehentliche Verkauf nicht zusammengehörender Schuhe vermeiden. Das erhöht die Kundenzufriedenheit und reduziert Kosten.

Im Online- und Omnichannnel Commerce liegen die Vorteile insbesondere bei einem erheblich effizienteren Retourenhandling. Das automatische Scannen von Retouren-Kartons beantwortet viele Fragen auf einen Schlag, zum Beispiel: Ist die Retoure vollständig? Gehören die Schuhe zusammen? Bei einer Retourenquote von rund 50 Prozent schlägt diese Effizienzsteigerung schnell positiv zu Buche.

Auf Produktionsseite wird mit der neu geschaffenen Lösung die Automatisierung vorangetrieben. So werden linke und rechte Schuhe zum Teil auf separaten Linien gefertigt, zum Beispiel bei der Produktion von Sneakern. Die einzelnen Schuhe lassen sich mit ITIP automatisiert und schnell zusammen- und dem richtigen Schuhkarton zuführen. Zudem ist ein präzises Tracking & Tracing möglich.

Ralph Tröger, Senior Manager Identification/Data Carrier bei GS1 Germany, erklärt: „Das Funktionsprinzip des ITIP EPC ähnelt dem des serialisierten EPC, der heute bereits bei vielen Unternehmen der Fashion- und Schuhbranche zum Einsatz kommt. Der entscheidende Unterschied besteht darin, dass der ITIP EPC darüber hinaus noch eine Teile-Nummer und die jeweilige Gesamtanzahl an Teilen codiert. Auf diese Art kann eine entsprechende Software automatisch erkennen, welche Schuhe zueinander gehören.“

Der Lösungsansatz lässt sich auch auf andere Warengruppen, etwa für zwei- oder dreiteilige Anzüge, und auf weitere Branchen übertragen. Erstes Interesse gibt es unter anderem in den Technischen Industrien. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass Unternehmen zur Verwendung des ITIP in Kombination mit Seriennummern weiterhin auf kostengünstige RFID-Tags setzen können. In diesem Sinne betont Peter Altes, Geschäftsführer AIM-D e.V. und Mit-Initiator der RFID Shoes Group: „Der ITIP EPC ist ein wichtiger Baustein, um die Schuhindustrie fit für Industrie 4.0 und das Internet der Dinge zu machen. Ich freue mich bereits auf die Praxisberichte von Unternehmen, die die Lösung in den kommenden Monaten einführen werden.“

Quelle:

GS1 Germany GmbH

19.09.2017

Fernlehrgänge für Bekleidung und Schuhe starten

Für die Aus- und Weiterbildung von Verkaufsmitarbeitern sind Fernlehrgänge besonders geeignet, da sie flexibel genutzt werden können und keine Fehlzeiten verursachen. Am 10. Oktober 2017 (Anmeldeschluss: 3. Oktober) starten wieder zwei Fernlehrgänge für Bekleidung und Schuhe, die von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht zugelassen sind:

Für die Aus- und Weiterbildung von Verkaufsmitarbeitern sind Fernlehrgänge besonders geeignet, da sie flexibel genutzt werden können und keine Fehlzeiten verursachen. Am 10. Oktober 2017 (Anmeldeschluss: 3. Oktober) starten wieder zwei Fernlehrgänge für Bekleidung und Schuhe, die von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht zugelassen sind:

  • Der Lehrgang „Bekleidung verkaufen mit Herz und Verstand“ vermittelt in fünf monatlichen Lehrbriefen mit je rund 50 Seiten umfangreiche Kenntnisse über Damen- und Herrenoberbekleidung sowie über erfolgreiche Verkaufsgespräche.
  • Der Schuh-Lehrgang „Wissen erweitern – Beratung verbessern – Erfolg steigern“ besteht ebenfalls aus fünf leicht verständlichen Lehrbriefen mit je ca. 70 Seiten zu den Themen Bedarfsermittlung, Fußgesundheit, Schuhmaterialien und –pflege sowie Verkaufsgespräch.

Hinweis: Bestellung und weitere Informationen beim BTE, An Lyskirchen 14, 50676 Köln, Fax 0221/92 15 09 10, E-Mail: itebestellungen@bte.de oder im BTE-Webshop unter www.shop.bte.de  (Rubrik: Fachliteratur/Schulungsmaterial).

 

Weitere Informationen:
Weiterbildung Modehandel
Quelle:

Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V.
An Lyskirchen 14
50676 Köln

BTE Handelsverband Textil
19.09.2017

AGB: Für stationäre Modehändler kaum notwendig

  • Muster-AGB des HDE für den Online-Handel aktualisiert

Braucht ein stationärer Modehändler Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)? Diese Frage hat der BTE bislang mit nein beantwortet. Schließlich dürfen die AGB gesetzliche Regelungen meist nicht einschränken. Sinnvoll sind sie also in erster Linie für gesetzlich ungeregelte Tatbestände bzw. für Fälle, in denen der Modehändler dem Kunden mehr Rechte einräumen will, als ihm gesetzlich zustehen.

Zu nennen sind hier z.B. großzügige Umtauschrechte. Dies muss allerdings nicht unbedingt in Form von AGB erfolgen, hier reichen z.B. auch Informationen über die genauen Vorgaben durch Aushänge im Geschäft, auf dem Kassenzettel oder Hinweise auf der Website.

Etwas anders ist die Situation bei Online-Shops. Gesetzlich vorgeschrieben sind hier zwar nur die Widerrufsbelehrung und Infos zur Streitschlichtung, AGB machen hier aber eher Sinn. Diese sollten aber auf die Bedürfnisse des einzelnen Geschäftes abgestimmt sein.

  • Muster-AGB des HDE für den Online-Handel aktualisiert

Braucht ein stationärer Modehändler Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)? Diese Frage hat der BTE bislang mit nein beantwortet. Schließlich dürfen die AGB gesetzliche Regelungen meist nicht einschränken. Sinnvoll sind sie also in erster Linie für gesetzlich ungeregelte Tatbestände bzw. für Fälle, in denen der Modehändler dem Kunden mehr Rechte einräumen will, als ihm gesetzlich zustehen.

Zu nennen sind hier z.B. großzügige Umtauschrechte. Dies muss allerdings nicht unbedingt in Form von AGB erfolgen, hier reichen z.B. auch Informationen über die genauen Vorgaben durch Aushänge im Geschäft, auf dem Kassenzettel oder Hinweise auf der Website.

Etwas anders ist die Situation bei Online-Shops. Gesetzlich vorgeschrieben sind hier zwar nur die Widerrufsbelehrung und Infos zur Streitschlichtung, AGB machen hier aber eher Sinn. Diese sollten aber auf die Bedürfnisse des einzelnen Geschäftes abgestimmt sein.

Hinweis: Der Handelsverband Deutschland HDE hat aktuell seine Muster-AGB für den Online-Handel aktualisiert. Mitglieder im Einzelhandelsverband (Log in) können diese downloaden unter www.einzelhandel.de (Rubrik: Recht).

 

Weitere Informationen:
Modehandel AGB
Quelle:

Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V.
An Lyskirchen 14
50676 Köln

Logo BTE BTE Handelsverband Textil
BTE Handelsverband Textil
30.08.2017

Kind + Jugend besuchen! - Kostenfreier Eintritt für EHV-Mitglieder

Kinderausstatter sollten auf keinen Fall die nächste „Kind + Jugend“ vom 14. bis 17. September in Köln, die weltweit größte Messe für Kinderausstattung, verpassen. Insgesamt präsentiert sich dort in diesem Jahr eine Rekordzahl von über 1.200 Ausstellern aus mehr als 50 Ländern. Auf erstmalig 110.000 Quadratmetern werden Produktneuheiten und Weiterentwicklungen aus den Bereichen Kindermöbel, Sicherheitssitze, Kinderwagen, textile Ausstattungen, Hygieneartikel und Spielwaren angeboten. Rund 300 Aussteller zeigen Bekleidungsmode für Mutter und Kind.
 
Interessant ist auch das umfangreiche Rahmenprogramm mit dem Trendforum in Form von Vorträgen, Diskussionsrunden und Workshops, die wertvolle Profitipps und Best Practices für den Berufsalltag liefern. Internationale Experten informieren und beraten die Besucher u.a. zu typischem Kaufverhalten junger Eltern oder  geben Anregungen für das Ideen- und Innovationsmanagement innerhalb des eigenen Unternehmens. Weitere Informationen zur Messe im Internet unter www.kindundjugend.de. Dort können im Ticketshop bis einschließlich 17.
Kinderausstatter sollten auf keinen Fall die nächste „Kind + Jugend“ vom 14. bis 17. September in Köln, die weltweit größte Messe für Kinderausstattung, verpassen. Insgesamt präsentiert sich dort in diesem Jahr eine Rekordzahl von über 1.200 Ausstellern aus mehr als 50 Ländern. Auf erstmalig 110.000 Quadratmetern werden Produktneuheiten und Weiterentwicklungen aus den Bereichen Kindermöbel, Sicherheitssitze, Kinderwagen, textile Ausstattungen, Hygieneartikel und Spielwaren angeboten. Rund 300 Aussteller zeigen Bekleidungsmode für Mutter und Kind.
 
Interessant ist auch das umfangreiche Rahmenprogramm mit dem Trendforum in Form von Vorträgen, Diskussionsrunden und Workshops, die wertvolle Profitipps und Best Practices für den Berufsalltag liefern. Internationale Experten informieren und beraten die Besucher u.a. zu typischem Kaufverhalten junger Eltern oder  geben Anregungen für das Ideen- und Innovationsmanagement innerhalb des eigenen Unternehmens. Weitere Informationen zur Messe im Internet unter www.kindundjugend.de. Dort können im Ticketshop bis einschließlich 17. September Eintrittskarten mit einem Nachlass von bis zu 40 Prozent online gekauft werden.
 
Besonderes Angebot:
Der BTE und die Koelnmesse laden Einzelhandelsverbands- Mitglieder ein, die „Kind + Jugend“ kostenfrei zu besuchen. Interessenten melden sich dazu mit Angabe ihrer EHV-Mitgliedsnummer beim BTE, Alexandra Müller, Fax 0221/92150910, E-Mail: mueller@bte.de. Die berechtigten Einzelhändler erhalten dann einen persönlichen Gutscheincode, mit dem im Ticketshop unter www.kindundjugend.de eine kostenfreie Dauerkarte ausgedruckt oder heruntergeladen werden kann.
 
Weitere Informationen:
Kind + Jugend
Quelle:

Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V.
An Lyskirchen 14
50676 Köln

BTE Handelsverband Textil
30.08.2017

1. Halbjahr: Modefachhandel auf Vorjahresniveau

  • Online-Handel mit einstelligem Umsatzplus
Im ersten Halbjahr 2017 hat der mittelständische Modefachhandel den Vorjahresumsatz nach ersten BTE-Berechnungen knapp halten können. Im Durchschnitt erzielte speziell der kleine und mittelgroße Textileinzelhandel in den ersten sechs Monaten zwar ein Pari, doch sind die Unterschiede zwischen den einzelnen Unternehmen groß. Rund die Hälfte der Modehäuser dürfte den Vorjahresumsatz mehr oder weniger deutlich verfehlt haben. Angesichts einer Vorlage aus 2016 von im Durchschnitt minus ein Prozent, ist das Ergebnis damit oftmals unbefriedigend.
 
Diese BTE-Berechnungen werden von verschiedenen anderen Berichtskreisen mit mittelständischer Teilnehmerstruktur bestätigt. Auch das Statistische Bundesamt hat in seiner aktuell veröffentlichten 5-Prozent-Stichprobe für den Bekleidungshandel ein minimales Umsatzplus von 0,1 Prozent errechnet. In diesem Panel sind etliche Modefilialisten vertreten, die über Flächenexpansion wachsen. Die amtlichen Zahlen sind nicht flächenbereinigt.
 
Je nach Sortimentsschwerpunkt verlief das erste Halbjahr ebenfalls unterschiedlich.
  • Online-Handel mit einstelligem Umsatzplus
Im ersten Halbjahr 2017 hat der mittelständische Modefachhandel den Vorjahresumsatz nach ersten BTE-Berechnungen knapp halten können. Im Durchschnitt erzielte speziell der kleine und mittelgroße Textileinzelhandel in den ersten sechs Monaten zwar ein Pari, doch sind die Unterschiede zwischen den einzelnen Unternehmen groß. Rund die Hälfte der Modehäuser dürfte den Vorjahresumsatz mehr oder weniger deutlich verfehlt haben. Angesichts einer Vorlage aus 2016 von im Durchschnitt minus ein Prozent, ist das Ergebnis damit oftmals unbefriedigend.
 
Diese BTE-Berechnungen werden von verschiedenen anderen Berichtskreisen mit mittelständischer Teilnehmerstruktur bestätigt. Auch das Statistische Bundesamt hat in seiner aktuell veröffentlichten 5-Prozent-Stichprobe für den Bekleidungshandel ein minimales Umsatzplus von 0,1 Prozent errechnet. In diesem Panel sind etliche Modefilialisten vertreten, die über Flächenexpansion wachsen. Die amtlichen Zahlen sind nicht flächenbereinigt.
 
Je nach Sortimentsschwerpunkt verlief das erste Halbjahr ebenfalls unterschiedlich. Während mit Damenbekleidung und der Herrenmode ein kleines Umsatzplus erzielt werden konnte, fielen die Kinderbekleidung und vor allem Haustextilien im mittleren einstelligen Bereich zurück.
 
Hinweis: Für den Handel mit Textilien (Meterwaren, Handarbeiten, Betten und Haustextilien) errechnete das Statistische Bundesamt im ersten Halbjahr ein Umsatzminus in Höhe von 1,5 Prozent. Dagegen kann sich der Handel mit Vorhängen, Gardinen und Teppichen sogar über ein Plus von 0,8 Prozent freuen.
 
Überdurchschnittlich hat sich der Online-/Versandhandel in den ersten sechs Monaten 2017 entwickelt. So veröffentlicht das Statistische Bundesamt für den „Versand- und Internethandel mit vorwiegend Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren“ per Ende Juni ein Umsatzplus in Höhe von 6,4 Prozent. Dieser Wert liegt etwas unter der Wachstumsrate des allgemeinen Online-/Versandhandels, der danach ein Plus von 7,9 Prozent erzielen konnte.
 
Quelle:

Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V.
An Lyskirchen 14
50676 Köln

BTE Handelsverband Textil
21.08.2017

Chrom VI weiter ein Problem

In Deutschland finden die Aufsichtsbehörden in Artikeln aus Leder immer noch das verbotene Chrom VI. So wurde im EU-Schnellwarndienst RAPEX in den letzten Wochen mehrfach vor entsprechender Ware gewarnt. Besonders oft waren dabei Handschuhe betroffen, und zwar auch von deutschen Marken wie Roeckl und Polo. Die Artikel waren damit nicht verkehrsfähig und mussten aus dem Verkauf genommen werden. Den Lieferanten droht zudem ein Bußgeld.

Der BTE empfiehlt daher allen Unternehmen, beim Einkauf noch einmal vom Lieferanten zu fordern, dass kein Chrom VI nachweisbar ist. Ggf. sollte dies auch in die eigenen Einkaufsbedingungen aufgenommen werden. Bei Eigenmarken bzw. großen Einkaufsmengen sollte der Händler außerdem stichprobenartig die Ware selbst auf Chrom VI untersuchen.

In Deutschland finden die Aufsichtsbehörden in Artikeln aus Leder immer noch das verbotene Chrom VI. So wurde im EU-Schnellwarndienst RAPEX in den letzten Wochen mehrfach vor entsprechender Ware gewarnt. Besonders oft waren dabei Handschuhe betroffen, und zwar auch von deutschen Marken wie Roeckl und Polo. Die Artikel waren damit nicht verkehrsfähig und mussten aus dem Verkauf genommen werden. Den Lieferanten droht zudem ein Bußgeld.

Der BTE empfiehlt daher allen Unternehmen, beim Einkauf noch einmal vom Lieferanten zu fordern, dass kein Chrom VI nachweisbar ist. Ggf. sollte dies auch in die eigenen Einkaufsbedingungen aufgenommen werden. Bei Eigenmarken bzw. großen Einkaufsmengen sollte der Händler außerdem stichprobenartig die Ware selbst auf Chrom VI untersuchen.

Weitere Informationen:
Chrom VI Schuh- und Lederindustrie
Quelle:

Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V.
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