Aus der Branche

Zurücksetzen
4 Ergebnisse
01.06.2021

15. Juni: Kostenfreies BTE-Webinar zur Überbrückungshilfe III

Die Überbrückungshilfe III (ÜBH III) ist für den Textil- und Schuhfachhandel ein wichtiges Instrument, um die wirtschaftlichen Folgen der Geschäftsschließungen zu lindern. Allerdings gibt es in den Förderbestimmungen speziell im Bereich der Warenabschreibung nach wie vor unklare Formulierungen und Interpretationsspielraum. Zudem werden die Regelungen immer wieder geändert und erweitert - zuletzt am 28. Mai mit einem neuen Anhang 4 in Form einer Beispielliste für geförderte Digitalisierungs- und Hygienemaßnahmen.

 
Um dem Textil- und Schuhfachhandel über die neuesten Entwicklungen bei der ÜBH III zu informieren, veranstaltet der BTE am 15. Juni (15 bis 16.30 Uhr) mit den Experten der Unternehmensberatung fashionconsult ein kostenfreies Webinar. Fashionconsult-Gründer Leo Faltmann und sein Team werden dann den Schwerpunkt auf die Steuerung der Warenwertabschreibung und den Korrekturantrag legen.
 
Interessenten melden sich direkt bei fashionconsult, Antje Kaletta-Bahr, E-Mail: kaletta-bahr@fashionconsult.de. Die Teilnehmer erhalten dann einen MS Teams Link zugesendet.

Die Überbrückungshilfe III (ÜBH III) ist für den Textil- und Schuhfachhandel ein wichtiges Instrument, um die wirtschaftlichen Folgen der Geschäftsschließungen zu lindern. Allerdings gibt es in den Förderbestimmungen speziell im Bereich der Warenabschreibung nach wie vor unklare Formulierungen und Interpretationsspielraum. Zudem werden die Regelungen immer wieder geändert und erweitert - zuletzt am 28. Mai mit einem neuen Anhang 4 in Form einer Beispielliste für geförderte Digitalisierungs- und Hygienemaßnahmen.

 
Um dem Textil- und Schuhfachhandel über die neuesten Entwicklungen bei der ÜBH III zu informieren, veranstaltet der BTE am 15. Juni (15 bis 16.30 Uhr) mit den Experten der Unternehmensberatung fashionconsult ein kostenfreies Webinar. Fashionconsult-Gründer Leo Faltmann und sein Team werden dann den Schwerpunkt auf die Steuerung der Warenwertabschreibung und den Korrekturantrag legen.
 
Interessenten melden sich direkt bei fashionconsult, Antje Kaletta-Bahr, E-Mail: kaletta-bahr@fashionconsult.de. Die Teilnehmer erhalten dann einen MS Teams Link zugesendet.

Weitere Informationen:
Überbrückungshilfen
Quelle:

BTE e.V.

28.01.2021

Handelsverbände fordern Nachbesserung bei Überbrückungshilfe III

In der letzten Woche veröffentlichten Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium ein sog. Term Sheet zur ersten Erläuterung der Überbrückungshilfe III. Was seitens der Politik als große Hilfe für den Modehandel angekündigt wurde, werfe jedoch viele Fragen auf und helfe in dieser Form großen Teilen des Textil-, Schuh- und Lederwarenfachhandels gar nicht oder kaum, so die Verbände. Beispiele:

In der letzten Woche veröffentlichten Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium ein sog. Term Sheet zur ersten Erläuterung der Überbrückungshilfe III. Was seitens der Politik als große Hilfe für den Modehandel angekündigt wurde, werfe jedoch viele Fragen auf und helfe in dieser Form großen Teilen des Textil-, Schuh- und Lederwarenfachhandels gar nicht oder kaum, so die Verbände. Beispiele:

  • Laut Term Sheet berechnet sich die Warenabschreibung aus der „Differenz der kumulierten Einkaufspreise und der kumulierten Abgabepreise für die gesamte betrachtete Ware“, und zwar ohne Einkaufs- und Verkaufsaufwand. Dies ist unklar (z.B. Stichtag der Bewertung) und führt ggf. zu einem unnötig hohen Aufwand und zu Verzögerungen. Im schlechtesten Fall gibt es nur eine Erstattung, wenn der erzielte Preis unter dem Einkaufspreis liegt.
     
  • Die Warenabschreibung ist zudem nur Unternehmen erlaubt, die in 2020 einen Verlust ausweisen. Die allermeisten Einzelkaufleute und Personengesellschaften sind damit außen vor. Großunternehmen über 750 Mio. Euro Jahresumsatz sind von der Überbrückungshilfe III sogar komplett ausgeschlossen.

Der HDE Handelsverband Deutschland setzt sich daher in enger Abstimmung mit den Landesverbänden des Einzelhandels sowie mit BTE, BDSE und BLE mit großem Engagement für Nachbesserungen bei der Überbrückungshilfe ein. Unbedingt notwendig sind u.a. eine Klarstellung der Warenbewertung - z.B. vollständiger Ansatz der branchenüblichen Berechnung der Teilwertabschläge - und der Wegfall der Diskriminierung von Einzelkaufleuten, Personengesellschaften sowie Großbetrieben und verbundenen Unternehmen. Zwingend ist auch das Anheben bzw. Streichen des maximalen monatlichen Zuschussbetrages; außerdem eine taggenaue Betrachtung von Schließungs- und Entschädigungszeitraum. Unsinnig ist zudem die Umsatz-Staffelung bei der Fixkostenentschädigung und der Ausschluss von Unternehmen, die 2019 – aus welchen Gründen auch immer – einen Verlust ausgewiesen haben. Zudem sollte hierbei der Anteil der nicht über KUG abgedeckten Personalkosten nicht auf 20 Prozent begrenzt werden.

Hinweis: BTE, BDSE und BLE appellieren noch einmal an alle Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler und vor allem deren Mitarbeiter*innen, sich an der in der letzten Woche gestarteten Aktion „Rettet meinen Arbeitsplatz“ zu beteiligen und dort vor allem die Petition zu unterzeichnen. Die Namen der Unterzeichner werden bewusst nicht auf der Website genannt, sondern ausschließlich an die zuständigen Ministerien übermittelt. Weitere Informationen unter www.rettet-meinen-arbeitsplatz.de.

Weitere Informationen:
Coronavirus
Quelle:

BTE/BLE/BDSE/VDB

20.05.2020

BTE, BDSE und BLE fordern bedarfsgerechte Saisontaktung

Die empfohlenen Maßnahmen zur Bewältigung der Coronakrise - Verlängerung der laufende FS-Saison, umfangreichere Reduzierungen erst ab Ende Juli und spätere Anlieferung der Herbstware - sind nicht nur in diesem Jahr alternativlos. Die Textil-, Schuh- und in den modischen Sortimenten auch die Lederwarenbranche müssten vielmehr diese Gelegenheit unbedingt nutzen, um die Saisontaktung auch für die Zukunft bedarfs- und nachfrageorientierter zu gestalten, so die Fachhandelsverbände. Für den gesamten mittelständischen Outfithandel und seine Lieferanten sei das die einzige Chance, künftig im Wettbewerb mit den hocheffizienten vertikalen Modeanbietern zu bestehen.

Die empfohlenen Maßnahmen zur Bewältigung der Coronakrise - Verlängerung der laufende FS-Saison, umfangreichere Reduzierungen erst ab Ende Juli und spätere Anlieferung der Herbstware - sind nicht nur in diesem Jahr alternativlos. Die Textil-, Schuh- und in den modischen Sortimenten auch die Lederwarenbranche müssten vielmehr diese Gelegenheit unbedingt nutzen, um die Saisontaktung auch für die Zukunft bedarfs- und nachfrageorientierter zu gestalten, so die Fachhandelsverbände. Für den gesamten mittelständischen Outfithandel und seine Lieferanten sei das die einzige Chance, künftig im Wettbewerb mit den hocheffizienten vertikalen Modeanbietern zu bestehen.

Die deutlich stärkere Bedarfsorientierung des Warenangebots ist für die allermeisten Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte betriebswirtschaftlich absolut notwendig und hat sich in der Praxis bereits bewährt., stellen BTE / BDSE / BLE fest. Denn die große Mehrzahl der Kunden kaufe mittlerweile näher am Bedarf, was sich durch die Corona-Folgen noch verstärken dürfte. Es sei daher unabdingbar, den eingeschlagenen Weg weiter konsequent zu verfolgen. Die Corona-bedingte Saisonverschiebung dürfe keine Ausnahme sein, sondern müsse in den nächsten Jahren zur neuen Normalität werden!

Einher gehen müsse dies mit einer Veränderung bei der Order. Zumindest für das marktstarke mittleren Genre reiche es dann, die Orderbudgets für FS 2021 ab Anfang August zu bearbeiten und im Laufe der ersten beiden Augustwochen festzulegen. Denn erst zu diesem Zeitpunkt sei eine realistische Einschätzung des Saisonverlaufs FS 2020 sowie ein Ausblick auf das restliche Jahr möglich, mit der sich letztendlich erst das Jahr 2021 fundiert planen lasse.

Daraus folgend sei eine Kollektions-Sichtung und Ordervergabe für FS 2021 nicht vor Mitte August beginnend durchführbar. Für die Order HW 2021 macet eine Überarbeitung der HW-Budgets dann erst Anfang Februar Sinn. Der Sichtungs- und Orderzeitraum HW 2021 darf daher im konsumigen Markt nicht vor dem 15. Februar beginnen.

Zudem müsse die gesamte Branche unbedingt an Schnelligkeit zulegen. Speziell wenn in Europa oder angrenzenden Ländern produziert werde, müsse eine kurzfristigere Reaktion auf neue Trends möglich sein. Ein Zeitraum von sechs Monaten zwischen Ordervergabe und Auslieferung sei im Vergleich zu schnellen vertikalen Anbietern absolut nicht konkurrenzfähig!

Fazit von BTE / BDSE / BLE: Die Coronakrise muss unbedingt dazu führen, die vielfach kritisierte und für die meisten Kunden nicht nachvollziehbare Saisontaktung der gesamten Outfitbranche an die tatsächliche Nachfrage anzupassen. Handel und Industrie können es sich nach dem Corona-Tiefschlag nicht mehr leisten, Preiskämpfe bereits vor dem Bedarfshöhepunkt auszufechten und damit existentiell notwendige Renditepunkte zu verspielen. Messen und Orderzentren sind vor diesem Hintergrund aufgefordert, sich der neuen Taktung anzupassen und ihre Veranstaltungen ggf. neu zu terminieren!

Weitere Informationen:
Saisonplanung
Quelle:

BTE / BDSE / BLE

01.04.2020

Coronakrise: BTE, BDSE und BLE fordern Hilfen von der Politik

Gemeinsamer Brandbrief „Textil-, Schuh und Lederwarenhandel vor dem Kollaps“ an Kanzlerin, Finanz- und Wirtschaftsminister

Am 31. März haben die Präsidenten von BTE, BDSE und BLE gleichlautende Briefe an Bundeskanzlerin Angela Merkel, Kanzleramtschef Helge Braun, Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz abgeschickt. Darin haben Steffen Jost (BTE), Nina Kiesow (BLE) und Brigitte Wischnewski (BDSE) auf drei Seiten eindringlich die besonderen Probleme der drei Branchen aufgrund des Shutdowns erläutert und in enger Abstimmung mit dem BTE-KompetenzPartner „hachmeister+partner“ Lösungsvorschläge zur Rettung des stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenhandels unterbreitet.

In diesem Schreiben wurde die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der drei Branchen hervorgehoben. So umfasst der stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel rund 33.000 Unternehmen mit fast 80.000 Verkaufsstellen. Er erzielt einen Umsatz von annähernd 50 Mrd. Euro und beschäftigt rund 440.000 Mitarbeiter. Kern des Verbandsanliegens war u.a., die besondere Problematik der drei Branchen zu verdeutlichen:

Gemeinsamer Brandbrief „Textil-, Schuh und Lederwarenhandel vor dem Kollaps“ an Kanzlerin, Finanz- und Wirtschaftsminister

Am 31. März haben die Präsidenten von BTE, BDSE und BLE gleichlautende Briefe an Bundeskanzlerin Angela Merkel, Kanzleramtschef Helge Braun, Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz abgeschickt. Darin haben Steffen Jost (BTE), Nina Kiesow (BLE) und Brigitte Wischnewski (BDSE) auf drei Seiten eindringlich die besonderen Probleme der drei Branchen aufgrund des Shutdowns erläutert und in enger Abstimmung mit dem BTE-KompetenzPartner „hachmeister+partner“ Lösungsvorschläge zur Rettung des stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenhandels unterbreitet.

In diesem Schreiben wurde die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der drei Branchen hervorgehoben. So umfasst der stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel rund 33.000 Unternehmen mit fast 80.000 Verkaufsstellen. Er erzielt einen Umsatz von annähernd 50 Mrd. Euro und beschäftigt rund 440.000 Mitarbeiter. Kern des Verbandsanliegens war u.a., die besondere Problematik der drei Branchen zu verdeutlichen:

  • Die saisonalen Warenangebote, die ein Aufholen der Umsätze fast unmöglich machen und zu einer schnellen Entwertung der Warenbestände führen.
  • Der zunehmende Waren- und Liquiditätsdruck durch anhaltende Lieferungen.
  • Die lange, globale Lieferkette, die schnelle Reaktionen unmöglich macht.
  • Die marktwirtschaftlich nicht tolerierbare Schlechterstellung des stationären Fachhandels gegenüber dem Onlinehandel und anderer Vertriebswege, die weiterhin Textilien, Schuhe und Lederwaren verkaufen dürfen.

Aufgrund dieser besonderen Gemengelage – so die drei Verbände - stünden tausende Unternehmen – von der kleinen Boutique bis zum großen Warenhaus – und mit ihnen Hunderttausende von Arbeitsplätzen im Einzelhandel und in der mittelbar betroffenen Industrie vor dem Aus. Bereits die beschlossenen Öffnungsverbote bis Ende April würden zu zahlreichen Insolvenzen führen. Dauere die Schließung auch im Mai noch an, würde es zu einem dramatischen Anstieg der Leerstände in den Cities kommen. Damit verändere sich das Gesicht der Städte grundlegend und für immer, was auch dramatische Folgen für die Attraktivität und Finanzausstattung der Städte und Gemeinden hätte!

BTE, BDSE und BLE haben daher die Übernahme der laufenden Betriebskosten sowie den Wertverlust des aktuellen Warenbestandes über einen Hilfsfonds gefordert. Alternativ wurden ein Schutzpaket für Mietverbindlichkeiten und Verbesserungen bei KfW-Darlehen und Kurzarbeitergeld angeregt. Darüber hinaus sollte die Bundesregierung in Absprache mit den Ländern und Kommunen bereits jetzt einen verlässlichen Fahrplan „für die Zeit danach“ entwerfen. Konkret:

  • Unbürokratische Möglichkeiten für Sonntagsöffnungen nach Ende der erzwungenen Ladenschließung: Damit könnten die verlorenen Umsätze unter Umständen zumindest teilweise aufgeholt werden. Denkbar wäre z.B. monatlich ein verkaufsoffener Sonntag, der über Sondererlasse der Bundesländer genehmigt werden könnte.
  • Schrittweise Öffnung der Geschäfte: Hierbei könnte man sich an Auflagen, wie sie derzeit für den Lebensmitteleinzelhandel bestehen, orientieren. Hier sollten unbedingt bundesweit einheitliche Regelungen umgesetzt werden, die auch für den Handel praktikabel und zu überwachen sind.
  • Perspektivische Maßnahmen zur zeitnahen Belebung der Innenstädte: Freier Zugang der Innenstädte für den Verkehr ermöglichen durch z.B. zeitlich begrenzte Lockerung oder gänzliche Aufhebung von Zugangsbeschränkungen für den Pkw-Verkehr (z.B. Umweltspuren, Umweltzonen); neues oder angepasstes Investitionszulagengesetz für Innenstädte; Änderung/Anpassung der Städtebaufördermittel; Änderung des Planungsrechts zugunsten des innerstädtischen Einzelhandels.
Weitere Informationen:
Coronavirus Sonntagsöffnung
Quelle:

BTE / BDSE / BLE