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Die EU-Medizinprodukte-Verordnung hat dramatische Auswirkungen (c) Beiersdorf AG / bvmed.de
24.09.2021

Die EU-Medizinprodukte-Verordnung hat dramatische Auswirkungen

Die EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR), die seit Mai 2021 gilt, zeigt bereits jetzt dramatische Auswirkungen auf den Medizintechnik-Markt.

Die EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR), die seit Mai 2021 gilt, zeigt bereits jetzt dramatische Auswirkungen auf den Medizintechnik-Markt.

  • Über 70 Prozent der befragten BVMed-Mitgliedsunternehmen haben aufgrund der Neuregelungen durch die EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) bereits einzelne Medizinprodukte oder ganze Produktlinien eingestellt.
  • Die MedTech-Unternehmen nennen dafür Beispiele aus den Bereichen Endoprothetik, Implantate, Erste-Hilfe und der Wundversorgung, Kardiologie, Ophthalmologie, Gynäkologie und Urologie, Proktologie, Neurochirurgie und Gastroenterologie. Darunter sind chirurgische Instrumente und Nischenprodukte.
  • Mehr als 55 Prozent der befragten BVMed-Unternehmen gaben an, dass bisherige Lieferanten ihre Geschäftstätigkeit aufgrund der MDR eingestellt haben. Der Verlust von Lieferanten führte in knapp 38 Prozent der Fälle zu einer Einstellung von Produkten oder sogar ganzen Produktlinien. Weitere Auswirkungen waren notwendige Designänderungen an den Produkten (27 Prozent) und damit einhergehende Auswirkungen auf die Gültigkeit bestehender Zertifikate (26 Prozent).
  • Rund 60 Prozent aller befragten MedTech-Unternehmen berichten über einen Anstieg von den Kosten und der Dauer eines Konformitätsbewertungsverfahrens über alle Medizinprodukte-Risikoklassen hinweg. Ungefähr 40 Prozent hat noch keine Kenntnis darüber. Je höher die Klasse, umso stärker hat sich die Dauer der Verfahren erhöht (55 bis 100 Prozent), während sich die Kosten über alle Klassen hinweg verdoppelt haben.
  • Aus einer weiteren BVMed-Blitzumfrage, an der sich 24 Mitgliedsunternehmen beteiligten, geht hervor, dass nur ein Drittel der Hersteller mit der Kommunikation mit ihrer Benannten Stelle zufrieden ist. Als kritische Themen werden die Unberechenbarkeit von zeitlichen Abläufen, oft wechselnde Vorlagen für Anträge, eine intransparente Preisgestaltung, mangelnde Ressourcen und Erreichbarkeit sowie unterschiedliche Ansichten über klinische Bewertungen sowie Klassifizierungen genannt.
07.05.2020

BVMed-Appell zur Anhörung des 2. Bevölkerungsschutz-Gesetzes

  • "Komplexe Medizinprodukte-Lieferketten beachten"

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, appelliert im Vorfeld der Anhörung zum Zweiten Bevölkerungsschutzgesetz, auch in Krisenzeiten die marktwirtschaftlichen Prinzipien und die komplexen Lieferketten und Produktionsnetzwerke der MedTech-Branche zu beachten, um Versorgungsengpässe zu vermeiden. "Wichtig ist, dass die komplexen Liefer- und Versorgungsketten unserer Branche nicht durch staatliche Eingriffe wie Beschlagnahme oder Exportbeschränkungen beeinträchtigt werden", so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.

  • "Komplexe Medizinprodukte-Lieferketten beachten"

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, appelliert im Vorfeld der Anhörung zum Zweiten Bevölkerungsschutzgesetz, auch in Krisenzeiten die marktwirtschaftlichen Prinzipien und die komplexen Lieferketten und Produktionsnetzwerke der MedTech-Branche zu beachten, um Versorgungsengpässe zu vermeiden. "Wichtig ist, dass die komplexen Liefer- und Versorgungsketten unserer Branche nicht durch staatliche Eingriffe wie Beschlagnahme oder Exportbeschränkungen beeinträchtigt werden", so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.

Mit dem Bevölkerungsschutzgesetz überträgt der Gesetzgeber dem Bundesgesundheitsministerium erhebliche Kompetenzen und Eingriffsrechte. So kann das Ministerium durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung mit Arzneimitteln oder Medizinprodukten treffen. Dem Gesetzentwurf selbst ist aber nicht zu entnehmen, dass die Maßnahmen jeweils im unmittelbaren Zusammenhang mit der epidemischen Lage von nationaler Tragweite stehen müssen. "Das heißt, dass bei der Anwendung und Auslegung der Norm ein Spielraum zur Umsetzung gegeben ist", bemängelt der BVMed in seiner Stellungnahme. Der BVMed fordert daher eine Klarstellung, dass die umfangreichen Eingriffsrechte nur im unmittelbaren Zusammenhang mit einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite und einer daraus unmittelbar resultierenden Notlage bei der gesundheitlichen Versorgung erfolgen dürfen. "Anders gelagerte Fälle, die zu Lieferengpässen führen könnten, sollten nicht unter diese Normen mit ihren erheblichen Eingriffsrechten in den Vertrieb oder die Preisgestaltung medizinischer Güter gefasst werden", heißt es in der BVMed-Stellungnahme.

Weitere Informationen:
2. Bevölkerungsschutzgesetz BVMed
Quelle:

BVMed - Bundesverband Medizintechnologie e.V.

T-Shirt Verkaufspreis Juni 2018 (c) BTE/BLE/VDB
T-Shirt Verkaufspreis Juni 2018
30.07.2018

Was verdient der Modehandel an einem Kleidungsstück?

  • Mitarbeiter entsprechend informieren

In den Medien, bei den Endverbrauchern und zum Teil sogar bei den eigenen Mitarbeitern kursieren weit überhöhte Vorstellungen darüber, wie viel der Modefachhandel am Verkauf eines Kleidungsstücks verdient. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass in den Medien immer wieder über problematische Produktionsbedingungen in Asien berichtet wird, wonach die Herstellung von Hemden oder T-Shirts nur wenige Cent kostet. Motto: „Wenn die Einkaufspreise so niedrig sind, muss der Gewinn des Handels ja gigantisch sein.“

Dazu mag sicher auch beitragen, dass zum Saisonende mit hohen Rabatten gearbeitet wird. So entsteht bei vielen Kunden und den Medien der Eindruck, der Modehandel würde mit der üblichen Kalkulation horrende Renditen erzielen.

  • Mitarbeiter entsprechend informieren

In den Medien, bei den Endverbrauchern und zum Teil sogar bei den eigenen Mitarbeitern kursieren weit überhöhte Vorstellungen darüber, wie viel der Modefachhandel am Verkauf eines Kleidungsstücks verdient. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass in den Medien immer wieder über problematische Produktionsbedingungen in Asien berichtet wird, wonach die Herstellung von Hemden oder T-Shirts nur wenige Cent kostet. Motto: „Wenn die Einkaufspreise so niedrig sind, muss der Gewinn des Handels ja gigantisch sein.“

Dazu mag sicher auch beitragen, dass zum Saisonende mit hohen Rabatten gearbeitet wird. So entsteht bei vielen Kunden und den Medien der Eindruck, der Modehandel würde mit der üblichen Kalkulation horrende Renditen erzielen.

Tatsächlich verbleibt zumindest dem mittelständischen Modefachhandel in der Regel nach Abzug aller Kosten nur ein vergleichsweise bescheidener Gewinn. Basierend auf den Ergebnissen des BTE-Jahresbetriebsvergleichs von 2016 hat der BTE am Beispiel eines T-Shirts verdeutlicht, dass einem Verkaufspreis von 29 Euro im Durchschnitt anteilige Kosten eines Händlers in Höhe von 27,98 Euro gegenüberstehen.

Allein 12,23 Euro fallen als Einkaufspreis für das Shirt an, weitere 4,64 Euro müssen als Mehrwertsteuer an das Finanzamt abgeführt werden. Zu diesen warenbezogenen Kosten in Höhe von insgesamt 16,87 Euro kommen noch anteilige Personalkosten (6,06 Euro), Miete inkl. Nebenkosten (2,32 Euro), Kosten für Werbung (0,78 Euro), für Zinsen und Abschreibungen (0,64 Euro) und sonstige Kosten (1,31 Euro) hinzu. Dem Modefachhandel bleibt damit beim Verkauf eines Bekleidungsstücks zum Preis von 29 Euro im Durchschnitt lediglich ein Gewinn in Höhe von 1,02 Euro. Hiervon sind dann z.B. noch Ertragssteuern an das Finanzamt zu entrichten.

Wichtig: Diese Kenntnis über die Ertragssituation im mittelständischen Modefachhandel fehlt auch bei (zu) vielen (Verkaufs-)Mitarbeitern. Dadurch kann bei diesen schnell der Eindruck entstehen, sie arbeiteten für vergleichsweise wenig Geld, während sich Inhaber bzw. Geschäftsführung üppige Gewinne auszahlen. Für die Motivation ist diese Fehleinschätzung sicherlich nicht förderlich.

Der BTE empfiehlt deshalb, die Mitarbeiter mindestens einmal jährlich über die tatsächliche betriebswirtschaftliche Situation im eigenen Geschäft oder zumindest in der Branche aufzuklären. Vor allem die Kostensituation dürften viele vollkommen falsch einschätzen. Wer seine eigenen Zahlen nicht preisgeben möchte, kann dazu z.B. die Daten des BTE-Betriebsvergleichs verwenden.

Hinweis: Die der Grafik zugrunde liegenden Ergebnisse des BTE-Jahresbetriebsvergleichs für das Jahr 2016 sind – neben anderen statistischen und fachlichen Brancheninformationen – im BTE-Taschenbuch 2018 veröffentlicht. Dies ist zum Preis 22 Euro plus MwSt. und Versandkosten zu beziehen beim ITE-Verlag, Postfach 101865, 50458 Köln, Fax 0221/92150910, E-Mail: itebestellungen@bte.de oder im BTE-Webshop unter www.shop.bte.de.

Weitere Informationen:
Modehandel Preisgestaltung
Quelle:

BTE/BLE/VDB

Steffen Jost, Präsident BTE e.V. (c) BTE e.V.
Steffen Jost, Präsident BTE e.V.
04.01.2018

Steffen Jost: Ansätze reichen nicht!

Offener Brief des BTE-Präsidenten Steffen Jost an die Branche

Bereits seit einigen Jahren zeigt sich zum Jahreswechsel das immer gleiche Bild: Online- und Offprice-Formate wachsen, ebenfalls die meisten Vertikalen, während der Multilabel-Modehandel bestenfalls mit einem Umsatzpari zufrieden sein muss. Auch 2017 dürfte das nach ersten Hochrechnungen nicht anders gewesen sein - trotz sehr guter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und einem halbwegs passenden Witterungsverlauf mit starken Saisoneröffnungen im März und September. Man mag sich kaum vorstellen, wie die Zahlen aussähen, wenn die Konjunktur geschwächelt und/oder das Wetter gar nicht mitgespielt hätte.

Offener Brief des BTE-Präsidenten Steffen Jost an die Branche

Bereits seit einigen Jahren zeigt sich zum Jahreswechsel das immer gleiche Bild: Online- und Offprice-Formate wachsen, ebenfalls die meisten Vertikalen, während der Multilabel-Modehandel bestenfalls mit einem Umsatzpari zufrieden sein muss. Auch 2017 dürfte das nach ersten Hochrechnungen nicht anders gewesen sein - trotz sehr guter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und einem halbwegs passenden Witterungsverlauf mit starken Saisoneröffnungen im März und September. Man mag sich kaum vorstellen, wie die Zahlen aussähen, wenn die Konjunktur geschwächelt und/oder das Wetter gar nicht mitgespielt hätte.

Natürlich gibt es in unserer Branche tolle Unternehmen, die auch bei schwierigeren Rahmenbedingungen erfolgreich sein dürften. Bei einer ganzen Reihe von Modegeschäften könnte es dann aber ganz eng werden. Zu oft fehlt es dort noch an Professionalität sowie leider auch am notwendigen Zusammenspiel, der Leistungsbereitschaft und der Leistungsfähigkeit der Markenhersteller. Es gibt hier zwar positive Beispiele, zu oft bleibt es aber bei Lippenbekenntnissen. Es wird die Wichtigkeit des Wholesale-Geschäftsbereichs einerseits sehr wohl betont, aber andererseits – besonders im Bereich der vertikalen Marken – mit aggressiver Eigenvertriebspolitik und entsprechenden Rabatten das Gegenteil praktiziert. Wir stecken also bestenfalls in Ansätzen fest.

Beispiel Liefertaktung: Da Kunden bekanntlich immer stärker am Bedarf kaufen, muss auch die Auslieferung später erfolgen. Einige Industriepartner schaffen das schon hervorragend, andere hinken aber noch deutlich hinterher. Die allerwenigsten Modegeschäfte brauchen bereits im Juli/August die Winterkollektionen!

Beispiel Warenmenge: Dass wir in Deutschland rund 30 Prozent zu viel Ware im Markt haben, ist schon länger bekannt und wurde kürzlich auch vom Industrieverband German Fashion bestätigt. Geändert hat sich daran bislang aber kaum etwas. Die Industrie braucht endlich eine bessere Produktionsplanung, um das Überangebot aus dem Markt zu nehmen. Ansonsten werden wir den Rendite-fressenden Waren- und Preisdruck kaum abbauen können!

Beispiel FOC: Überschüssige – oder sogar eigens dafür produzierte – Ware in Factory Outlet Centern zu vermarkten, ist keine nachhaltige Lösung und sicher kein seriöses Geschäftsmodell für die Markenindustrie. Und vor allem schadet es dem Handelspartner, wenn im nahen FOC minderwertige Waren als vermeintliche Marken-Schnäppchen angeboten werden. Dass dies kein Einzelfall ist, hat im Sommer ein WDR-Bericht belegt. Solche Fake-Angebote diskreditieren die Preisgestaltung des seriösen Modehandels und führen die viel beschworene Partnerschaft ad absurdum!

Beispiel Bilddaten: Für sein Marketing und viele interne Abläufe braucht der Modehandel digitale Bilddaten. Doch zu viele Lieferanten sind auf diesem Gebiet schlecht aufgestellt oder haben dafür zu komplizierte Abläufe aufgesetzt. Die für den Handel sehr effiziente Plattform Fashion Cloud steht seit einigen Monaten unverändert bei rund 250 Label. Angesichts von sicher über 1.000 relevanten Marken im Modehandel reicht das noch lange nicht!

Beispiel Preismarketing: Das Preisgebaren in unserer Branche ist nach wie vor höchst problematisch. Es steht zu befürchten, dass die Abschriften auch im letzten Jahr weiter gestiegen sind. Und dies liegt nicht nur an preisaggressiven Wettbewerbern – online wie stationär –, sondern zum Teil auch an unseren Industriepartnern. Es ist überaus ärgerlich, wenn die Shops unserer eigenen Lieferanten durch frühe Rabattaktionen und meist ohne Not das Preiskarussell anwerfen. Hier wünschen wir uns doch sehr eine seriösere und am Markenwert orientierte Vertriebspolitik!

Natürlich muss der Modefachhandel auch seine eigenen Hausaufgaben machen. Motivierte und begeisternde Mitarbeiter, ein attraktives Ladenlokal und eine ansprechende Warenpräsentation bleiben für den Geschäftserfolg unabdingbar und müssen daher ständig optimiert werden. Aber das allein reicht eben nicht. Ein erfolgreicher Multilabel-Handel ist von der erfolgreichen zielorientierten Zuarbeit der Markenindustrie abhängig. Erreichen wir eine Optimierung der gemeinsamen Prozesskette nicht, wird der Multilabel-Handel weiter an Marktanteilen verlieren - und die Marke und Industrie weitere Kunden. In welchem Umfang, wenn überhaupt, dann ein Überleben der Markenindustrie im Anschluss gesichert ist, darüber kann man trefflich diskutieren. Sicher ist jedoch: Der Eigenvertrieb wird nur für die allerwenigsten Hersteller die Lösung sein.            

Abschließend lässt sich konstatieren, dass auch 2018 sicher viele Herausforderungen für den Modefachhandel bereithalten wird. Mit echter Hilfe und Unterstützung unserer Partner sowie noch höherer Professionalität lassen sich diese aber sicher meistern. Erste positive Schritte sind gemacht, wir müssen den Weg nur weiter konsequent weiter gehen!

 

Quelle:

BTE e.V.

BTE e.V.
BTE Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels
24.07.2017

Verärgerung über „Outlet-Lüge“: Minderwertige Markenware und Fake-Reduzierungen in FOC

Dass in Factory Outlet Center (FOC) nicht selten minderwertige Ware mit durchgestrichenen Mondpreisen angeboten werden, hat der Modehandel zumindest schon geahnt. Einen weiteren Beleg für diese These lieferte am 5. Juli 2017 der WDR in dem 45-minütigen TV-Beitrag „Die Outlet-Lüge“, der am gleichen Tag in einer 3-minütigen Kurzversion auch im ARD-Magazin „Brisant“ gezeigt wurde. Etliche verärgerte Modehändler wollen den Link zu der Sendung in der WDR-Mediathek www1.wdr.de/verbraucher/geld/outlet-shopping-nrw-116.html zur Information ihrer Kunden auf ihrer Website oder auf Facebook posten.

Die Redakteure, die bei ihren Recherchen vom BTE unterstützt wurden, zeigten anhand von Stichproben, dass in den FOC in Roermond (NL), Bad Münstereifel und Ochtrup Bekleidung angeboten wurde, die im Vergleich zu der „regulären“ Ware von schlechterer Qualität ist. Betroffen waren Artikel der Marken Hallhuber, Hugo Boss, Levis, Polo Ralph Lauren, Puma und Tommy Hilfiger. Zudem waren die durchgestrichenen Preise anscheinend so nicht verlangt worden, was inzwischen teilweise von der Wettbewerbszentrale abgemahnt wurde.

Dass in Factory Outlet Center (FOC) nicht selten minderwertige Ware mit durchgestrichenen Mondpreisen angeboten werden, hat der Modehandel zumindest schon geahnt. Einen weiteren Beleg für diese These lieferte am 5. Juli 2017 der WDR in dem 45-minütigen TV-Beitrag „Die Outlet-Lüge“, der am gleichen Tag in einer 3-minütigen Kurzversion auch im ARD-Magazin „Brisant“ gezeigt wurde. Etliche verärgerte Modehändler wollen den Link zu der Sendung in der WDR-Mediathek www1.wdr.de/verbraucher/geld/outlet-shopping-nrw-116.html zur Information ihrer Kunden auf ihrer Website oder auf Facebook posten.

Die Redakteure, die bei ihren Recherchen vom BTE unterstützt wurden, zeigten anhand von Stichproben, dass in den FOC in Roermond (NL), Bad Münstereifel und Ochtrup Bekleidung angeboten wurde, die im Vergleich zu der „regulären“ Ware von schlechterer Qualität ist. Betroffen waren Artikel der Marken Hallhuber, Hugo Boss, Levis, Polo Ralph Lauren, Puma und Tommy Hilfiger. Zudem waren die durchgestrichenen Preise anscheinend so nicht verlangt worden, was inzwischen teilweise von der Wettbewerbszentrale abgemahnt wurde.

Das Problem: Bei einer entsprechenden Klage muss nachgewiesen werden, dass der beanstandete Artikel vorher tatsächlich nicht zu dem höheren Preis angeboten wurde. Dies ist extrem schwierig, da es keine rechtlichen Vorgaben gibt, in welchem Umfang oder wie lange der durchgestrichene Preis offiziell gegolten haben muss.

Ungeachtet der rechtlichen Durchsetzbarkeit: Minderwertige Ware als vermeintliches Marken-Schnäppchen an unkritische bzw. unwissende Kunden zu verkaufen, ist kein nachhaltiges Geschäftsmodell und läuft einer kompetenten Markenführung zuwider. Es ist vielmehr Betrug am Kunden – und am Handel, da es die Preisgestaltung des seriösen Modehändlers diskreditiert und die viel beschworene Partnerschaft ad absurdum führt. Offenkundige Qualitätsunterschiede müssen im Sinne einer kompetenten Markenführung gegenüber dem Endkunden - und auch dem Handelskunden - offen kommuniziert werden. Schließlich ist damit zu rechnen, dass weitere entsprechende Medien-Berichte folgen werden!

Abschließend liefert der WDR-Bericht brisante Hintergründe für die Beurteilung geplanter Outlet-Center: Danach ist in den Mietverträgen der FOC in der Regel vorgeschrieben, dass dort überwiegend Ware aus den Vorsaisons oder mit Fehlern verkauft werden soll. Ein Marktkenner berichtete allerdings, dass dies kaum kontrolliert werde, weil Mieter und Vermieter daran kein Interesse haben. Dabei ist eine solche Beschränkung ein wichtiges Argument bei der Genehmigung eines FOC, um den betroffenen Handel zu beruhigen. Erlöschen dadurch eventuell sogar die Betriebsgenehmigungen? Hier müsste man die örtlichen Aufsichtsbehörden stärker in die Pflicht nehmen!

Weitere Informationen:
Outlet Schnäppchen
Quelle:

BTE Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels
BDSE Bundesverband des Deutschen Schuheinzelhandels
An Lyskirchen 14
50676 Köln