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10.09.2026

EUDI-Wallet „d-you“ stärkt den Onlinehandel

Mit dem geplanten Start der deutschen European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) „d-you“ ab Januar 2027 wird E-Commerce deutlich sicherer und vertrauenswürdiger. Birgit Janik, Leiterin Steuern, Finanzen & Controlling beim bevh, sieht von der Kontoerstellung bis zur Warenübergabe auf der letzten Meile große Vorteile für Verbraucher und Händler: 
 

Mit dem geplanten Start der deutschen European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) „d-you“ ab Januar 2027 wird E-Commerce deutlich sicherer und vertrauenswürdiger. Birgit Janik, Leiterin Steuern, Finanzen & Controlling beim bevh, sieht von der Kontoerstellung bis zur Warenübergabe auf der letzten Meile große Vorteile für Verbraucher und Händler: 
 
„Die EUDI-Wallet ist ein wichtiger Schritt für mehr digitale Souveränität und Sicherheit für Endverbraucher, Bezahldienstleister und den Handel im europäischen Raum. Wir freuen uns, dass Deutschland im Zeitplan liegt, um die nationale Wallet ‚d-you‘ bereitzustellen. Insbesondere im E-Commerce wird die einfachere Verifizierung von Identitäten dazu führen, dass Abbruchraten sowie Betrugsrisiken vor, während und nach dem Checkout sinken. Die Akzeptanzverpflichtung für Händler ist zwar grundsätzlich kritisch zu sehen. Wir gehen jedoch davon aus, dass langfristig die positiven Effekte – mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr und ein einfacherer Know-your-Customer-Prozess – für Händler und Plattformen überwiegen werden. Ein wichtiger nächster Schritt ist nun, dass vor allem Logistiker ‚d-you‘ bei der Zustellung auf der letzten Meile nutzen, um die Übergabe sensibler Güter wie Medikamente oder Hochpreisprodukte sicherer zu machen.“

Quelle:

Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. bevh 

08.09.2026

BTE fordert Abschaffung der Sonderregelung für zusätzliche verkaufsoffene Sonntage am Zweibrücken Fashion Outlet (ZFO)

Der BTE fordert die Landesregierung Rheinland-Pfalz erneut auf, die Landesverordnung zur Durchführung des § 7 Abs. 2 des Ladenöffnungsgesetzes unverzüglich aufzuheben. Damit müssen die unrechtmäßigen Öffnungen an zwölf Feriensonntagen im Zweibrücken Fashion Outlet (ZFO), die seit vielen Jahren zulasten vieler Mode-, Schuh- und Lederwareneinzelhändler im Einzugsbereich des Centers gehen, endgültig beendet werden. Nach mehreren Urteilen und Beschlüssen der verschiedenen Instanzen und Gerichte steht unzweifelhaft fest, dass die Verordnung verfassungswidrig und damit nichtig ist. Die Landesregierung hat keinen Ermessensspielraum mehr, sie muss jetzt handeln. 
 

Der BTE fordert die Landesregierung Rheinland-Pfalz erneut auf, die Landesverordnung zur Durchführung des § 7 Abs. 2 des Ladenöffnungsgesetzes unverzüglich aufzuheben. Damit müssen die unrechtmäßigen Öffnungen an zwölf Feriensonntagen im Zweibrücken Fashion Outlet (ZFO), die seit vielen Jahren zulasten vieler Mode-, Schuh- und Lederwareneinzelhändler im Einzugsbereich des Centers gehen, endgültig beendet werden. Nach mehreren Urteilen und Beschlüssen der verschiedenen Instanzen und Gerichte steht unzweifelhaft fest, dass die Verordnung verfassungswidrig und damit nichtig ist. Die Landesregierung hat keinen Ermessensspielraum mehr, sie muss jetzt handeln. 
 
„Es ist absurd, dass die bereits seit 2014 unzulässige und unlautere Praktik der Öffnungen an Feriensonntagen im ZFO dennoch bis heute fortgeführt wird. Im Laufe der letzten Jahre hat sich bei uns und vielen betroffenen Mode-, Schuh- und Lederwarenunternehmen der Eindruck verfestigt, dass erst langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren das Handeln von Politik und Verwaltung erzwingen müssen. Das hinterlässt leider ebenso Zweifel an der Verlässlichkeit unserer Rechtsstaatlichkeit wie auch letztendlich an der Wahrung von Grundrechten“, so BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels. 

Da das ZFO bislang alle Feriensonntage geöffnet und öffentlich erklärt hat, an den unrechtmäßigen Öffnungen festhalten zu wollen, besteht aus Sicht des BTE akuter politischer Handlungsbedarf. „Vor diesem Hintergrund erwarten wir jetzt keine weitere Verschleppung beim Prozess zur Abschaffung der Verordnung. Die erforderlichen Verfahren und Abstimmungen müssen beschleunigt und mit höchster Priorität vorangetrieben werden. Nach unserem Verständnis bedarf es bei der Abschaffung einer verfassungswidrigen Verordnung auch eigentlich keinerlei weiterer Diskussionen“, so Pangels abschließend. 

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

08.09.2026

Masche wächst weltweit

Der weltweite Exportwert von Maschenbekleidung hat sich seit 2006 nahezu verdoppelt und 2025 rund 289,1 Milliarden US-Dollar erreicht. 2006 waren es 145,2 Milliarden US-Dollar. Damit entwickelte sich Maschenbekleidung dynamischer als Webbekleidung, deren Exportwert im gleichen Zeitraum von 158,5 auf 257,7 Milliarden US-Dollar stieg. Nach einer aktuellen Auswertung des Gesamtverbands der deutschen Maschenindustrie auf Basis unter anderem von ICAC-Daten stellen Maschen- und Webbekleidung inzwischen zusammen knapp 60 Prozent der weltweiten Textil- und Bekleidungsexporte.

Der weltweite Exportwert von Maschenbekleidung hat sich seit 2006 nahezu verdoppelt und 2025 rund 289,1 Milliarden US-Dollar erreicht. 2006 waren es 145,2 Milliarden US-Dollar. Damit entwickelte sich Maschenbekleidung dynamischer als Webbekleidung, deren Exportwert im gleichen Zeitraum von 158,5 auf 257,7 Milliarden US-Dollar stieg. Nach einer aktuellen Auswertung des Gesamtverbands der deutschen Maschenindustrie auf Basis unter anderem von ICAC-Daten stellen Maschen- und Webbekleidung inzwischen zusammen knapp 60 Prozent der weltweiten Textil- und Bekleidungsexporte.

Die Entwicklung wird nicht nur durch mehr Bekleidungskonsum getragen. Casualwear, Sportswear und Athleisure begünstigen Konstruktionen, die Komfort, Bewegungsfreiheit und Funktion bereits über Faser, Garn und Maschenstruktur integrieren. Gleichzeitig verschiebt sich der Fasermix. Baumwollbasierte Maschenbekleidung steigerte ihren Exportwert seit 2006 von 69,9 auf 128,3 Milliarden US-Dollar. Die von ICAC als „man-made and synthetic“ ausgewiesene Gruppe wuchs im selben Zeitraum noch stärker von 35,6 auf 99,2 Milliarden US-Dollar. 2025 entfielen 44,5 Prozent der Maschenwarenexporte auf Baumwollprodukte und 34,4 Prozent auf die Gruppe der Chemie- und Synthesefasern.

Gesamtmasche weist zugleich auf einen Zielkonflikt hin: Polyester stellt inzwischen einen sehr großen Anteil der globalen Faserproduktion, doch 2024 waren dem Beitrag zufolge lediglich zwölf Prozent des weltweit produzierten Polyesters recycelt; der überwiegende Teil des Recyclingpolyesters stammt weiterhin aus PET-Flaschen statt aus Alttextilien. Parallel erhöhen Fast und Ultra Fast Fashion den Mengen- und Preisdruck. Der weltweite Markt wächst also, während zirkuläre Rohstoffströme und Wertschöpfung pro Teil nicht im gleichen Tempo vorankommen.

Auch geografisch sortiert sich der Markt neu. China bleibt führender Textil- und Bekleidungsexporteur, während Bangladesch und Vietnam stark aufgeholt haben. Auf der Nachfrageseite verlieren die USA relativ an Gewicht, während sich zusätzliche Nachfrage breiter auf Europa, Asien, Lateinamerika und den Nahen Osten verteilt. Für europäische Maschenhersteller sieht Gesamtmasche Chancen vor allem dort, wo Qualität, Funktion, Spezialisierung, innovative Konstruktionen und verlässliche Lieferketten stärker wiegen als der reine Mengenpreis.

Geschäftsklimaindex  3. Q 2026 Grafik (c) GESAMTMASCHE e. V.
07.09.2026

Maschenunternehmen erwarten Personalabbau: Entlastung versprochen – Belastungen steigen

Das Geschäftsklima der deutschen Maschenindustrie bleibt im dritten Quartal tief im Minus. Die aktuelle Lage hat sich nochmals deutlich verschlechtert. Die Erwartungen hellen sich etwas auf. Doch die Belastungen am Standort wachsen weiter. 

Der GESAMTMASCHE-Geschäftsklimaindex verbessert sich im dritten Quartal 2026 nur geringfügig von –28,22 auf –27,47 Punkte. Dahinter steht eine deutliche Schere: Die Bewertung der aktuellen Geschäftslage fällt von –28,47 auf –34,72 Punkte. Die Erwartungen für die kommenden Monate steigen dagegen von –27,98 auf –19,05 Punkte. 

„Die Unternehmen hoffen auf Besserung. Aber die wirtschaftliche Realität wird zunächst noch härter“, sagt GESAMTMASCHE-Präsidentin Martina Bandte. „Die Politik verspricht Entlastung, doch bei den Unternehmen kommt das Gegenteil an. So entsteht keine Trendwende.“ 

Das Geschäftsklima der deutschen Maschenindustrie bleibt im dritten Quartal tief im Minus. Die aktuelle Lage hat sich nochmals deutlich verschlechtert. Die Erwartungen hellen sich etwas auf. Doch die Belastungen am Standort wachsen weiter. 

Der GESAMTMASCHE-Geschäftsklimaindex verbessert sich im dritten Quartal 2026 nur geringfügig von –28,22 auf –27,47 Punkte. Dahinter steht eine deutliche Schere: Die Bewertung der aktuellen Geschäftslage fällt von –28,47 auf –34,72 Punkte. Die Erwartungen für die kommenden Monate steigen dagegen von –27,98 auf –19,05 Punkte. 

„Die Unternehmen hoffen auf Besserung. Aber die wirtschaftliche Realität wird zunächst noch härter“, sagt GESAMTMASCHE-Präsidentin Martina Bandte. „Die Politik verspricht Entlastung, doch bei den Unternehmen kommt das Gegenteil an. So entsteht keine Trendwende.“ 

Die schwache Nachfrage setzt den Unternehmen weiter zu. 52 Prozent bewerten ihre Inlandsumsätze als schlecht, beim Auslandsumsatz sind es knapp 55 Prozent. Rund 46 Prozent melden schlechte Auftragseingänge, 42 Prozent eine schlechte Ertragslage. Für die kommenden Monate rechnen 37,5 Prozent der Unternehmen mit sinkender Personalstärke. 

Bürokratieabbau? Die Rechnung geht nicht auf. 
Beim versprochenen Bürokratieabbau klaffen Anspruch und Wirklichkeit weit auseinander. Die EU-Kommission beziffert die möglichen jährlichen Einsparungen ihrer bisherigen Vereinfachungsvorschläge und weiterer Initiativen auf 15 Milliarden Euro. Dem stehen nach Berechnungen der dänischen EU-Ratspräsidentschaft aus jüngerer und laufender EU-Gesetzgebung 70,9 bis 85,9 Milliarden Euro neue jährliche Bürokratiekosten für Unternehmen gegenüber. Hinzu kommen bis zu 69,9 Milliarden Euro einmalige Kosten. 

„Deutschland setzt bei der Umsetzung von EU-Vorgaben oft noch eins drauf“, kritisiert Bandte. „Dieses Gold-Plating bringt deutsche Unternehmen auch im europäischen Binnenmarkt gegenüber ihren Wettbewerbern ins Hintertreffen.“

Quelle:

GESAMTMASCHE e. V

24.08.2026

Offener Brief: Wirtschaftsverbände fordern Ende des ZIM-Stopps

Der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung hat sich gemeinsam mit sechs weiteren Wirtschafts- und Branchenverbänden in einem offenen Brief an die Bundesregierung gewandt und die sofortige Wiederöffnung des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) gefordert.

In einem vom Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) initiierten Schreiben an Bundesfinanzminister Lars Klingbeil, Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche sowie die Fraktionsvorsitzenden Thorsten Frei (CDU/CSU) und Dr. Matthias Miersch (SPD) warnen die Unterzeichner vor einem drohenden „Innovationsstopp im Mittelstand" und fordern eine verlässliche, bedarfsgerechte Finanzierung des Programms im Bundeshaushalt 2027. Neben dem Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) tragen bvse-Recycling Germany, der SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für Optik, Photonik, Analysen- und Medizintechnik e.V., Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e.V., der Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband) e.V., der Verband Innovativer Unternehmen (VIU) und der Patentverein.de die Initiative mit.

Der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung hat sich gemeinsam mit sechs weiteren Wirtschafts- und Branchenverbänden in einem offenen Brief an die Bundesregierung gewandt und die sofortige Wiederöffnung des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) gefordert.

In einem vom Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) initiierten Schreiben an Bundesfinanzminister Lars Klingbeil, Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche sowie die Fraktionsvorsitzenden Thorsten Frei (CDU/CSU) und Dr. Matthias Miersch (SPD) warnen die Unterzeichner vor einem drohenden „Innovationsstopp im Mittelstand" und fordern eine verlässliche, bedarfsgerechte Finanzierung des Programms im Bundeshaushalt 2027. Neben dem Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) tragen bvse-Recycling Germany, der SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für Optik, Photonik, Analysen- und Medizintechnik e.V., Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e.V., der Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband) e.V., der Verband Innovativer Unternehmen (VIU) und der Patentverein.de die Initiative mit.

Der Appell trifft einen wunden Punkt der Wirtschaftspolitik: Erst vor der Sommerpause hatte die Bundesregierung ihr Programm für Aufschwung und Beschäftigung vorgestellt und dabei Wachstum, Investitionen und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland in den Mittelpunkt gerückt. Dass ausgerechnet eines der wichtigsten technologieoffenen Förderinstrumente für den Mittelstand seit Monaten blockiert ist, steht dazu nach Auffassung der Unterzeichner in deutlichem Widerspruch.

Konkret fordern die Verbände von der Bundesregierung:

  1. das ZIM schnellstmöglich und mit einer verbindlichen, transparent kommunizierten Perspektive wieder zu öffnen,
  2. die bestehende Förderlücke für die Dauer des Antragsstopps wirksam abzumildern, etwa durch ausreichende Mittel in anderen Innovationsprogrammen,
  3. das ZIM im Bundeshaushalt 2027 und darüber hinaus bedarfsgerecht zu finanzieren, damit sich ein erneuter Antragsstopp nicht wiederholt.

„Gerade für Unternehmen der Recycling- und Entsorgungswirtschaft ist die Entwicklung neuer Verfahren, Anlagen und digitaler Lösungen von großer Bedeutung", kommentiert bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock die Initiative aus Sicht seiner Branche. „Solche Projekte brauchen Zeit, Partner und Planungssicherheit. Wenn Förderanträge kurzfristig nicht mehr gestellt werden können, werden Investitionen verzögert oder im schlimmsten Fall ganz aufgegeben."

Für die mittelständische Recyclingwirtschaft mit ihren Aufgaben bei der besseren Nutzung von Sekundärrohstoffen und der Entwicklung neuer Recyclingtechnologien wiege das besonders schwer, begründet Rehbock: „Innovationen in diesem Bereich stärken nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, sondern leisten auch einen unmittelbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und zur Versorgung mit wichtigen Rohstoffen. Die Politik sollte diese Bereitschaft zu investieren unterstützen, statt sie durch ein haushaltspolitisches Stop-and-go auszubremsen."

Der Förderstopp trifft Unternehmen dabei nicht erst mit der förmlichen Ablehnung eines Projekts: Viele Vorhaben werden über Monate vorbereitet, Forschungspartner gewonnen und erhebliche personelle wie finanzielle Ressourcen gebunden. Unternehmen, die kurz vor der Antragstellung standen, müssen ihre Projekte nun verschieben oder ganz aufgeben – mit der Folge, dass dringend benötigte Investitionen am Standort Deutschland verloren gehen.

Auch die Forschungszulage kann die entstandene Lücke nach Einschätzung der Verbände nicht schließen. Zwar sei sie ein wichtiges Instrument, sie unterstütze Forschungskooperationen jedoch nicht in vergleichbarer Weise. Zudem müssten Unternehmen ihre Projekte zunächst vorfinanzieren – für viele kleine und mittlere Betriebe eine erhebliche Hürde.

Besonderes Gewicht erhält der Appell durch sein Timing, denn bei den anstehenden Haushaltsberatungen können die Weichen gestellt werden. Die Verbände erwarten ein klares Signal für die schnellstmögliche Wiederöffnung des ZIM sowie für eine Finanzierung im Bundeshaushalt 2027, die erneute Förderunterbrechungen verhindert. Die hohe Nachfrage nach dem Programm – mit einem nachgewiesenen Hebeleffekt von 1,9 auf private Investitionen – sei kein Hinweis auf ein überholtes Instrument, sondern ein Beleg dafür, dass der Mittelstand investieren und innovieren wolle.

24.08.2026

BTE-Kongress am 3. November: Frühbucherrabatt bis 31. August

Wie kann ich mein Unternehmen angesichts steigender Kosten, veränderter Kundenbedürfnisse und anhaltender wirtschaftlicher Unsicherheiten zukunftsfähig aufstellen? Welche Konzepte und Ideen funktionieren bereits in der Praxis? Und welche Maßnahmen und digitale Instrumente helfen mir, jetzt und künftig ausreichende Renditen zu erwirtschaften? Antworten auf diese Fragen liefert der 10. BTE-Kongress „Fashion-Emotion 4.0: Zukunftsorientierte Erfolgskonzepte des Modehandels – lokal und digital“, der am 3. November 2026 im MediaPark Köln stattfindet.
   

Wie kann ich mein Unternehmen angesichts steigender Kosten, veränderter Kundenbedürfnisse und anhaltender wirtschaftlicher Unsicherheiten zukunftsfähig aufstellen? Welche Konzepte und Ideen funktionieren bereits in der Praxis? Und welche Maßnahmen und digitale Instrumente helfen mir, jetzt und künftig ausreichende Renditen zu erwirtschaften? Antworten auf diese Fragen liefert der 10. BTE-Kongress „Fashion-Emotion 4.0: Zukunftsorientierte Erfolgskonzepte des Modehandels – lokal und digital“, der am 3. November 2026 im MediaPark Köln stattfindet.
   
Im Fokus aller Programmpunkte stehen Lösungsansätze, wie der mittelständische Fashion- und Schuhhandel im zunehmenden Wettbewerb mit vertikalen Konzepten wieder mehr Profitabilität erzielen kann. Auf der Bühne referieren und diskutieren insgesamt 12 erfolgreiche Fachhändler und hochkarätige Experten. Die Bandbreite der Themen umfasst dabei das gesamte unternehmerische Spektrum – von Standortverbesserungen über Mitarbeiter- und Marketingthemen bis zu digitalen Innovationen und Fragen rund ums Sortiment sowie einer optimierten Zusammenarbeit mit den Industriepartnern. Das komplette Programm ist einsehbar unter https://www.bte.de/bte-kongress-2026/
 
Zusätzliches Highlight: Erstmalig lädt der BTE zusammen mit der PIM Service GmbH (BTE Clearing-Center) und mit Unterstützung der WWS-Anbieter advarics und Intelligix sowie dem BTE-Kompetenzpartner hachmeister + partner die Kongress-Teilnehmer am Vorabend (2. November, 19.00 bis ca. 23.00 Uhr) zu einem Get-together in ein bekanntes Kölner Brauhaus ein (begrenzte Kapazitäten). 
 
Hinweis: Interessenten können sich noch bis zum 31. August zu Sonderkonditionen zum BTE-Kongress anmelden. Wegen der begrenzten Kapazitäten empfiehlt sich speziell für das Get-together ebenfalls eine frühzeitige Registrierung.

Weitere Informationen:
BTE-Kongress BTE
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

20.08.2026

Praxistaugliche Ausgestaltung des Produktsicherheitsgesetzes gefordert

Mit der Neufassung des Produktsicherheitsgesetzes werden die europäischen Vorgaben zur allgemeinen Produktsicherheit in nationales Recht überführt. Als Wirtschafts- und Arbeitgeberverband unterstützt Südwesttextil das Ziel eines hohen Verbraucherschutzniveaus, fordert aber eine praxistaugliche, verhältnismäßige und rechtssichere Ausgestaltung. Dieser stehen aktuell mangelnde Rechtsklarheit und ein unverhältnismäßiger administrativer Aufwand entgegen.

Mit der Neufassung des Produktsicherheitsgesetzes werden die europäischen Vorgaben zur allgemeinen Produktsicherheit in nationales Recht überführt. Als Wirtschafts- und Arbeitgeberverband unterstützt Südwesttextil das Ziel eines hohen Verbraucherschutzniveaus, fordert aber eine praxistaugliche, verhältnismäßige und rechtssichere Ausgestaltung. Dieser stehen aktuell mangelnde Rechtsklarheit und ein unverhältnismäßiger administrativer Aufwand entgegen.

Risiko muss den Unterschied machen
So fehlt im Änderungsgesetz eine Differenzierung nach Risikoklassen, sodass die Vielfalt textiler Anwendungen nicht ausreichend berücksichtigt wird. Unternehmen müssen eine Risikoanalyse erstellen – egal, ob es sich um ein T-Shirt oder einen Schlafsack mit integrierter Kapuze handelt. Was bei einem Schlafsack aufgrund zusätzlicher Anforderungen, etwa hinsichtlich der Entflammbarkeit, angemessen sein kann, führt bei einem einfachen T-Shirt zu einem unverhältnismäßigen Analyse- und Dokumentationsaufwand. Südwesttextil fordert deshalb eine systematische Kategorisierung textiler Produkte nach Risikoklassen, ein vereinfachtes Verfahren für risikoarme Standardtextilien und klare Vorgaben für Produkte mit höherem Gefährdungspotenzial.

Piktogramme und digitale Lösungen statt zusätzlicher Bürokratie
Bürokratischer Mehraufwand lässt sich aus Perspektive von Südwesttextil auch bei den Sprachanforderungen reduzieren. Aktuell ist vorgesehen, dass sämtliche Anweisungen und Sicherheitsinformationen in deutscher Sprache abzufassen sind. Aus Sicht des Verbands sollte diese Vorgabe auf sicherheitsrelevante Warnhinweise beschränkt werden. Für darüber hinausgehende Informationen sollten international anerkannte Piktogramme genutzt und die digitale Bereitstellung als gleichwertige Alternative zur physischen Kennzeichnung ermöglicht werden. 

Keine nationalen Sonderwege bei Rückrufen
Südwesttextil kritisiert zudem, dass die Neufassung des Produktsicherheitsgesetzes bei der Rückrufregelung über die europäische Regulierung hinausgeht. Während diese auf Produkte abstellt, die Verbraucherinnen und Verbrauchern bereits bereitgestellt wurden, erweitert die deutsche Regelung den Rückrufbegriff auch auf gewerbliche Endnutzer. Liefert ein Textilunternehmen beispielsweise Arbeitskleidung an eine Hotelkette oder eine gewerbliche Wäscherei, entstehen dadurch zusätzliche Informations- und Abwicklungspflichten. Südwesttextil fordert deshalb eine Anpassung der nationalen Rückrufregelung an die europäischen Vorgaben.

Gleiche Regeln brauchen gleiche Kontrollen
Für faire Wettbewerbsbedingungen müssen bestehende Vorgaben gegenüber allen Marktteilnehmern gleichermaßen durchgesetzt werden. Das gilt insbesondere mit Blick auf den stark wachsenden Online-Handel aus Drittstaaten: Allein nach Deutschland gelangen täglich mehr als 400.000 Pakete. Die neue Fassung des Produktsicherheitsgesetzes gibt den Marktüberwachungsbehörden dafür auch gegenüber Online-Plattformen konkrete Instrumente an die Hand: Bei nichtkonformen oder gefährlichen Produkten können sie unter anderem die Entfernung von Inhalten, Zugangssperren oder Warnhinweise anordnen. 

„Hohe Produktsicherheit und eine bürokratiearme Umsetzung sind kein Widerspruch. Entscheidend ist, dass Anforderungen dem tatsächlichen Risiko eines Produkts entsprechen und für Unternehmen rechtssicher umsetzbar bleiben. Statt regelkonforme produzierende Unternehmen mit unverhältnismäßigen Vorgaben zu belasten, müssen bestehende Regeln konsequent nicht nur gegenüber im Binnenmarkt ansässigen, sondern auch gegenüber aus Drittstaaten importierenden Wirtschaftsakteuren durchgesetzt und die Möglichkeiten der Marktüberwachung ausgeschöpft werden. Nur so schaffen wir wirksamen Verbraucherschutz und faire Wettbewerbsbedingungen“, betont Edina Brenner, Hauptgeschäftsführerin von Südwesttextil. 

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.