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Foto: STFI
19.04.2023

STFI: Rückblick zum 16. Symposium TEXTILE FILTER

Das 16. Symposium TEXTILE FILTER des Sächsischen Textilforschungsinstituts e.V. (STFI) fand am 14. und 15. März 2023 im Hotel Chemnitzer Hof, Chemnitz, statt. Mussten vor drei Jahren wegen coronabedingter Reisebeschränkungen noch einige Vorträge über Videokonferenz gehalten werden, konnten in diesem Jahr knapp 100 Teilnehmer in Präsenz vor Ort sein. Im Rahmen des Symposiums wurden insgesamt 18 Vorträge und vier Pitch-Vorträge gehalten. Parallel wurde das Symposium von einer Fachausstellung begleitet, in der zehn Aussteller ihre Produkte und Services zeigten.

Der erste Vortragskomplex widmete sich den Themen Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft und Life Cycle Analysis (LCA). Herausgestellt wurde dabei, dass zum Vergleich der Prozesse, Materialien und Produkte die nationale und internationale Normung und Standardisierung sowie für die wirtschaftliche Durchführung die Automatisierung der LCA grundlegende Voraussetzungen sind. Außerdem wurde klargestellt, dass ein ehrlicher Vergleich der existierenden Vor- und Nachteile der biobasierten gegenüber den erdölbasierten Rohstoffen erforderlich ist.

Das 16. Symposium TEXTILE FILTER des Sächsischen Textilforschungsinstituts e.V. (STFI) fand am 14. und 15. März 2023 im Hotel Chemnitzer Hof, Chemnitz, statt. Mussten vor drei Jahren wegen coronabedingter Reisebeschränkungen noch einige Vorträge über Videokonferenz gehalten werden, konnten in diesem Jahr knapp 100 Teilnehmer in Präsenz vor Ort sein. Im Rahmen des Symposiums wurden insgesamt 18 Vorträge und vier Pitch-Vorträge gehalten. Parallel wurde das Symposium von einer Fachausstellung begleitet, in der zehn Aussteller ihre Produkte und Services zeigten.

Der erste Vortragskomplex widmete sich den Themen Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft und Life Cycle Analysis (LCA). Herausgestellt wurde dabei, dass zum Vergleich der Prozesse, Materialien und Produkte die nationale und internationale Normung und Standardisierung sowie für die wirtschaftliche Durchführung die Automatisierung der LCA grundlegende Voraussetzungen sind. Außerdem wurde klargestellt, dass ein ehrlicher Vergleich der existierenden Vor- und Nachteile der biobasierten gegenüber den erdölbasierten Rohstoffen erforderlich ist.

Während der Coronakrise kam es auch in der Textilindustrie zu einem Zusammenbruch der Lieferketten. Die Lieferketten erholen sich, dafür wird die Wirtschaft gegenwärtig durch eine Energiekrise gebeutelt. Alternative Energiequellen wie Wasserstoff sind leider noch nicht ausgereift und stehen für eine umfassende Nutzung nicht bereit. Ansätze, um Energie einzusparen, sind Minimalauftragsverfahren in der Ausrüstung, die Wärmerückgewinnung, das Recycling oder die Einsparung von Verpackungen für den Transport.

Ein weiter Themenkomplex des Symposiums widmete sich der Normung und Standardisierung der Filterprüfungen. Zu erwähnen sind hier die Prüfung von Luftfiltern in Kombination mit Brandschutz für Züge, die Prüfung von Luftfiltern für Haushalt, öffentliche Räume und Industrieanlagen oder die Entwicklung von Labortestverfahren zur beschleunigten Alterungsprüfung von mobilen Entstaubungsanlagen.

Mehrere Vorträge hatten die Modellierung und Simulation von Prozessen der Vliesstoffherstellung (z. B. die virtuelle Produktion, Beeinflussung der Wolkigkeit von Extrusionsvliesstoffen oder die Verteilung von Spinnfasern und -filamenten), den Aufbau und die Charakteristik von Filtervliesstoffen (z. B. Flächenstruktur, Druckverlustkurve, Partikeltransport und -adsorption) sowie die Aerosolverteilung bzw. die Filtereffektivität in Abhängigkeit der Platzierung der Luftfilter im Raum zum Inhalt.

Auf dem Symposium wurden zudem auch verschiedene neue Materialien und Produkte vorgestellt. Dabei sind besonders hervorzuheben:

  • Flüssigkeitsgefüllte Hohlfasern für die Abwasserreinigung
  • Neue Spezialpapiere für Luftwärmeüberträger, bei dem ein kräuselfähiges Mikro-/Nanofasermu-
  • ltifilamentgarn mit Einzelfaserdurchmessern von < 1,0 μm Fasern nach dem Island-in-the-Sea Schmelzspinnverfahren hergestellt werden
  • 3D-Absorbervliesstoffe mit integrierter Gassensorik (PAKs) für die Schutzbekleidung von Einsatzkräften im Bereich Feuerwehr
  • Getuftete Filterstrukturen kombiniert mit leitfähigen Interdigitalstrukturen für die Luftfiltration
  • Kompakte Luftfilterelemente und deren Optimierung
  • Einsatz von Ionisatoren für die Aerosolabscheidung im Filter

Abschließend stellte das STFI in eigener Sache geplante bzw. bereits realisierte Investitionen vor, die die technisch/technologische Basis und die Prüfkompetenz des Institutes erweitern. In Kurzvorträgen wurde die Errichtung einer Nassvliesanlage mit 600 mm Arbeitsbreite vorgestellt, die besonders für den Filterbereich und das Forschungsfeld Textilrecycling neue Entwicklungen ermöglichen wird. Für den Bereich Nähwirktechnik wurde eine neue Maliwatt- Maschine mit optimierter Arbeitsstelle investiert. Die Errichtung eines Prüfstandes für FFP2-Masken, der auch für die Prüfung von Filtern eingesetzt werden kann, erweitert die Prüfkompetenz des Hauses erheblich. Sein variabler Aufbau ermöglicht auch die Prüfung von neuentwickelten Vliesstoffen, deren Konstruktion durch Simulation optimiert wurde.

Quelle:

Sächsische Textilforschungsinstitut e.V.

14.04.2023

Mindestlohnerhöhung wäre Eingriff in Tarifautonomie und Inflationstreiber

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil sieht in den politischen Erwartungen einer deutlichen Mindestlohnerhöhung einen Eingriff in die Tarifautonomie und einen weiteren Treiber für Preissteigerungen und Inflation.

Nach der Erhöhung des Mindestlohns per Gesetz im letzten Jahr, hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil verkündet, mit einer deutlichen Mindestlohnerhöhung zu Beginn des nächsten Jahres zu rechnen. Ein Vorschlag hierzu soll bis Ende Juni durch die Mindestlohnkommission vorgelegt werden, die aus Vertreter*innen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern besteht. Die Erwartungen begründet Heil mit der hohen Inflation und den Tariferhöhungen. Die westdeutsche Textil- und Bekleidungsindustrie hatte erst kürzlich in einer wirtschaftlich und tarifpolitisch äußerst schwierigen Gesamtsituation eine tarifliche Einigung erzielt.

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil sieht in den politischen Erwartungen einer deutlichen Mindestlohnerhöhung einen Eingriff in die Tarifautonomie und einen weiteren Treiber für Preissteigerungen und Inflation.

Nach der Erhöhung des Mindestlohns per Gesetz im letzten Jahr, hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil verkündet, mit einer deutlichen Mindestlohnerhöhung zu Beginn des nächsten Jahres zu rechnen. Ein Vorschlag hierzu soll bis Ende Juni durch die Mindestlohnkommission vorgelegt werden, die aus Vertreter*innen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern besteht. Die Erwartungen begründet Heil mit der hohen Inflation und den Tariferhöhungen. Die westdeutsche Textil- und Bekleidungsindustrie hatte erst kürzlich in einer wirtschaftlich und tarifpolitisch äußerst schwierigen Gesamtsituation eine tarifliche Einigung erzielt.

Vor diesem Hintergrund sieht der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil die geäußerten Erwartungen kritisch und wertet sie als Eingriff in die Tarifautonomie. Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner skizziert die Auswirkungen der Debatte: „Die Erhöhung des Mindestlohns befeuert die Diskussion nach hohen Tarifabschlüssen, die wiederum jetzt argumentativ als Begründung für eine weitere Erhöhung des Mindestlohns herangezogen werden. So wird eine ohnehin schon stattfindende Kettenreaktion auf die inflationäre Entwicklung verschärft. In der Konsequenz verteuern sehr deutliche Lohnsteigerungen zwangsläufig die Produktpreise unserer Textilwirtschaft, die auch die Beschäftigten als Konsument*innen mitbezahlen. Diese Spirale gefährdet Wertschöpfung, Arbeitsplätze und Wohlstand und forciert eine inflationäre Entwicklung.“

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil

14.04.2023

BVMed: Drohende Engpässe in der Wundversorgung

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) sieht in einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach „dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf bei der Wundversorgung im GKV-System“. Beim Nutzennachweis für „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ müsse kurzfristig im Versorgungsgesetz I eine Fristverlängerung sowie konkrete Vorgaben an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu den Verfahrens- und Evidenzforderungen getroffen werden. So sollen negative Folgen für Menschen mit chronischen Wunden nach dem aktuellen Stichtag 2. Dezember 2023 verhindert werden. Den „Brandbrief“ an den Minister haben neben dem BVMed-Vorstandsvorsitzenden Dr. Meinrad Lugan und BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll auch neun CEOs der im BVMed organisierten Hersteller von Verbandmitteln und Wundauflagen unterschrieben.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) sieht in einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach „dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf bei der Wundversorgung im GKV-System“. Beim Nutzennachweis für „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ müsse kurzfristig im Versorgungsgesetz I eine Fristverlängerung sowie konkrete Vorgaben an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu den Verfahrens- und Evidenzforderungen getroffen werden. So sollen negative Folgen für Menschen mit chronischen Wunden nach dem aktuellen Stichtag 2. Dezember 2023 verhindert werden. Den „Brandbrief“ an den Minister haben neben dem BVMed-Vorstandsvorsitzenden Dr. Meinrad Lugan und BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll auch neun CEOs der im BVMed organisierten Hersteller von Verbandmitteln und Wundauflagen unterschrieben.

Hintergrund ist, das für sogenannte „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ künftig ein Bewertungsverfahren durchgeführt werden muss, bevor sie durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erstattet werden. Der G-BA hat bislang jedoch keine auf die Wundversorgung angepassten Evidenzkriterien für die erstattungsrelevanten Nutzennachweise definiert. Ebenso fehlt im Gesetz ein verbindlicher Beratungsanspruch der Hersteller beim G-BA. Betroffen von der neuen Regelung ist eine Vielzahl von Produkten wie etwa silber- oder PHMB-haltigen Wundauflagen, die bislang erstattungsfähig waren. Nach Einschätzung des BVMed sind rund 400 Produkte betroffen, für die ein Bewertungsverfahren zur Aufnahme in die Anlage V der geänderten Arzneimittel-Richtlinie erforderlich wird.

Handele der Gesetzgeber nicht, sei absehbar, dass anerkannte, bewährte sowie auf randomisierten kontrollierten Studien basierende Wundauflagen ab dem 2. Dezember 2023 nicht mehr für die Versorgung der chronisch kranken Wundpatient:innen zur Verfügung stehen. Dies werde nach Angaben der BVMed-Expert:innen dramatische Folgen haben:

  • Durch den Wegfall entsprechender antimikrobieller Wundversorgungsprodukte werden durch den absehbar höheren Einsatz oraler Antibiotikatherapien die entsprechenden Resistenzen deutlich steigen.
  • Ohne den zukünftigen Einsatz der etablierten Wundauflagen mit antimikrobieller Wirkung wird die Anzahl von stationären Aufenthalten unvermeidlich steigen.
  • Außerdem wird der Wegfall insbesondere von antimikrobiellen Wundauflagen zu einer zusätzlichen Belastung der Pflege führen

Der BVMed fordert folgende Schritte, um das zu erwartende Defizit in der Wundversorgung zu vermeiden:

  1. Konkrete und für den Versorgungsbereich adäquate Vorgaben an den G-BA hinsichtlich der Verfahrens- und Evidenzanforderungen, um die großen Unsicherheiten aller Betroffenen über die Erstattungsfähigkeit einer Vielzahl von Produkten zu klären.
  2. Verlängerung der Übergangsfrist und Stichtagsregelung für Bestandsprodukte, damit der G-BA innerhalb dieser Zeitspanne die ausstehenden Vorgaben zum Verfahren und zu den Evidenzanforderungen definieren sowie ein verlässliches, praxistaugliches System etablieren kann.
  3. Politische Umsetzung im Versorgungsgesetz I, um Maßnahmen kurzfristig und rasch einbringen zu können.
Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

05.04.2023

Südwesttextil begrüßt Verabschiedung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes

Südwesttextil begrüßt die Verabschiedung des neuen Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung. Die darin aufgeführten gesetzlichen Regelungen setzen wichtige Schritte für mehr Flexibilität in der beruflichen Anerkennung um. Die Anerkennungspartnerschaft ermöglicht, die berufliche Anerkennung bereits direkt nach Einreise im Inland zu beginnen, was eine frühere Aufnahme der Arbeit zulässt. Die Einführung einer Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems für Drittstaatsangehörige ermöglicht es Interessierten für ein Jahr nach Deutschland einzureisen, um sich vor Ort eine Stelle zu suchen. Auch die Erweiterung der „Blauen Karte EU“ für Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen aus Drittstaaten erlaubt es, Berufsanfängern in Zukunft jede qualifizierte Beschäftigung anzustreben und auszuüben. Die vereinfachten Einreisebedingungen stärken somit Deutschland als attraktiven Karriere- und Bildungsstandort für Fachkräfte weltweit.

Südwesttextil begrüßt die Verabschiedung des neuen Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung. Die darin aufgeführten gesetzlichen Regelungen setzen wichtige Schritte für mehr Flexibilität in der beruflichen Anerkennung um. Die Anerkennungspartnerschaft ermöglicht, die berufliche Anerkennung bereits direkt nach Einreise im Inland zu beginnen, was eine frühere Aufnahme der Arbeit zulässt. Die Einführung einer Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems für Drittstaatsangehörige ermöglicht es Interessierten für ein Jahr nach Deutschland einzureisen, um sich vor Ort eine Stelle zu suchen. Auch die Erweiterung der „Blauen Karte EU“ für Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen aus Drittstaaten erlaubt es, Berufsanfängern in Zukunft jede qualifizierte Beschäftigung anzustreben und auszuüben. Die vereinfachten Einreisebedingungen stärken somit Deutschland als attraktiven Karriere- und Bildungsstandort für Fachkräfte weltweit.

Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner erklärt: „Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um den Herausforderungen des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels entgegenzuwirken. Die erfolgreiche Umsetzung sollte sicherstellen, dass Deutschland im internationalen Wettbewerb um Fachkräfte konkurrenzfähig bleibt und gleichzeitig die Textilindustrie leichter auf qualifizierte Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Ländern zugreifen kann, die für die Weiterentwicklung der Branche von großer Bedeutung sind. Dieser Fortschritt darf jedoch nicht an langwierigen, komplizierten Verfahren scheitern, sondern sollte möglichst schnell und digital vorangetrieben werden.“

Quelle:

Südwesttextil – Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

02.04.2023

Tarifeinigung in der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie

In einer wirtschaftlich und tarifpolitisch äußerst schwierigen Gesamtsituation ist es der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie gelungen, eine Urabstimmung mit flächendeckenden Streiks abzuwenden. In ihrer vierten Tarifrunde einigten sich Arbeitgeber und IG Metall nach 16-stündigen Verhandlungen am 1. April auf ein Gesamtpaket für die rund 100.000 Beschäftigten der Branche.

Verhandlungsführer Markus Simon: „Auch wenn der Abschluss für viele Unternehmen in einer wirtschaftlich äußerst schwierigen Lage eine gewaltige Herausforderung darstellt, ist das Gesamtpaket ein wichtiges Zeichen für die Handlungsfähigkeit und die Tarifpartnerschaft in der Branche.“

In einer wirtschaftlich und tarifpolitisch äußerst schwierigen Gesamtsituation ist es der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie gelungen, eine Urabstimmung mit flächendeckenden Streiks abzuwenden. In ihrer vierten Tarifrunde einigten sich Arbeitgeber und IG Metall nach 16-stündigen Verhandlungen am 1. April auf ein Gesamtpaket für die rund 100.000 Beschäftigten der Branche.

Verhandlungsführer Markus Simon: „Auch wenn der Abschluss für viele Unternehmen in einer wirtschaftlich äußerst schwierigen Lage eine gewaltige Herausforderung darstellt, ist das Gesamtpaket ein wichtiges Zeichen für die Handlungsfähigkeit und die Tarifpartnerschaft in der Branche.“

Deutliche Einkommenserhöhungen für dieses und nächstes Jahr vor allem für untere Lohngruppen und auch für Auszubildende, steuerfreie Inflationsausgleichszahlungen und eine Fortsetzung der Altersteilzeit sind die Kernelemente der Tarifvereinbarung. Der Abschluss sieht Einkommenssteigerungen von insgesamt 8,1 Prozent vor, für untere Lohngruppen mindestens 230 Euro mehr, zusätzlich steuerfreie Inflationsausgleichszahlungen von 1500 Euro sowie eine Fortsetzung der Altersteilzeit zu verbesserten Konditionen bei einer Laufzeit von 24 Monaten.

Die diesjährige Tarifrunde war nach Einschätzung der Arbeitgeber eine der schwierigsten der vergangenen Jahrzehnte. Markus Simon: „Trotz der sehr weit auseinander liegenden Vorstellungen ist es nach zähem Ringen am Ende gelungen, einen Kompromiss zu finden. Angesichts der angespannten Lage der Branche mit Rekordkosten für Energie und der höchsten Inflation seit Jahrzehnten war dies eine besondere Herausforderung.“

Jetzt haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer Planungssicherheit resümieren die Arbeitgeber und werten den Tarifabschluss als ein klares Zeichen für die Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten.

Weitere Informationen:
Tarifverhandlungen Tarifvertrag
Quelle:

Südwesttextil – Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

Rolf Pangels, Hauptgeschäftsführer BTE - Handelsverband Textil Schuhe Lederware (c) BTE. Rolf Pangels, Hauptgeschäftsführer BTE - Handelsverband Textil Schuhe Lederware
27.03.2023

Modehandel mit dem Rücken zur Wand - Langzeitfolgen staatlicher Coronapolitik

Aktuell häufen sich im Bekleidungs- und Schuhhandel die Insolvenzen und Geschäftsaufgaben. Neben einer Reihe spektakulärer Schieflagen von Großunternehmen geben auch immer mehr kleine und mittlere Fashion- und Schuhhändler ihre Geschäfte auf und sorgen insbesondere in den Innenstädten für deutlich zunehmende Leerstände.
 
Nach Überzeugung des BTE sind hierfür neben unternehmensspezifischen Faktoren und den drastischen Kosten- und Preissteigerungen infolge des Ukraine-Krieges zu einem erheblichen Teil auch die Nachwirkungen der Corona-Beschränkungen verantwortlich. Während der Pandemie haben viele Unternehmen der Modebranche ihre Reserven zur Rettung ihrer Existenz und der Arbeitsplätze komplett aufgebraucht. Gleichzeitig müssen Kredite getilgt werden und obendrein schwebt das Damoklesschwert möglicher Rückzahlungen von Coronahilfen über den Unternehmen. Neue Mittel für Investitionen, die Firmen zur notwendigen Attraktivitätssteigerung ihrer Geschäfte einsetzen könnten, werden oftmals von den Kreditinstituten u.a. auch mit Verweis auf die generell schwierige Lage der Branche verwehrt.
 

Aktuell häufen sich im Bekleidungs- und Schuhhandel die Insolvenzen und Geschäftsaufgaben. Neben einer Reihe spektakulärer Schieflagen von Großunternehmen geben auch immer mehr kleine und mittlere Fashion- und Schuhhändler ihre Geschäfte auf und sorgen insbesondere in den Innenstädten für deutlich zunehmende Leerstände.
 
Nach Überzeugung des BTE sind hierfür neben unternehmensspezifischen Faktoren und den drastischen Kosten- und Preissteigerungen infolge des Ukraine-Krieges zu einem erheblichen Teil auch die Nachwirkungen der Corona-Beschränkungen verantwortlich. Während der Pandemie haben viele Unternehmen der Modebranche ihre Reserven zur Rettung ihrer Existenz und der Arbeitsplätze komplett aufgebraucht. Gleichzeitig müssen Kredite getilgt werden und obendrein schwebt das Damoklesschwert möglicher Rückzahlungen von Coronahilfen über den Unternehmen. Neue Mittel für Investitionen, die Firmen zur notwendigen Attraktivitätssteigerung ihrer Geschäfte einsetzen könnten, werden oftmals von den Kreditinstituten u.a. auch mit Verweis auf die generell schwierige Lage der Branche verwehrt.
 
„In unseren Branchen zeigen sich die Langzeitfolgen der staatlichen Coronapolitik auf drastische Weise“, berichtet Pangels. „Die Politik hat den Modehandel eine lange Zeit mit Geschäftsschließungen belegt, obwohl er nachweislich nie ein Pandemietreiber war. Hierfür muss sie jetzt die Verantwortung übernehmen.“ Vorstellbar wäre aus Sicht des BTE, dass etwa für die KfW-Kredite nachträglich ein Zinsverzicht gewährt wird oder längere Rückzahlungszeiträume eingeräumt werden. Darüber hinaus sollte über neue und zielgerichtete Förderungen für den innerstädtischen Einzelhandel nachgedacht werden.
 
„Zudem sehen sich viele Unternehmen des Modehandels zusätzlich immer neuen Herausforderungen und Kosten ausgesetzt, die sich etwa aus den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ergeben“, ergänzt Pangels. „Hier müssen beispielsweise neue Stäbe und Abteilungen eingerichtet werden, was zu erheblichem betrieblichen Aufwand und zusätzlichen Kosten führt.“ Nach Ansicht des BTE darf es in den jetzigen, schwierigen Zeiten daher keine weiteren Auflagen für die Branche geben. Vielmehr braucht die Branche einen Aufschub der Umsetzung des LkSG z.B. für die nächsten zwei Jahre und keine Überregulierungen im Bereich Nachhaltigkeit.
 
Darüber hinaus gefährden oftmals steigende Indexmieten und nicht zuletzt die drohenden exorbitanten Tarifsteigerungen die Existenz vieler Unternehmen im Mode- und Schuhhandel. Als Folge befürchtet der BTE weitere Geschäftsaufgaben sowie den Verlust vieler Arbeitsplätze.
 
Von den Kommunen verlangt der BTE sinnvolle Maßnahmen zur Stärkung des innerstädtischen Handels. Langfristige Pläne und Visionen zum umfangreichen Innenstadt- bzw. Stadtumbau sind dabei zur allgemeinen Attraktivitätsverbesserung zwar richtig und wichtig, brauchen jedoch längere Zeit zur Umsetzung. Während dieser langwierigen „Umbauphase“ der Innenstädte/Städte müssen einfache und schnell realisierbare Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt werden, um den Menschen den Aufenthalt in den Innenstädten wieder angenehmer zu machen.
 
„Die Kommunen müssen auch unbedingt an den Basics arbeiten, hier liegt unserer Auffassung nach doch vielfach Einiges im Argen. Manchmal reicht z.B. das regelmäßige Leeren von Mülleimern sowie die Beseitigung von Müll und Dreck oder das Bereitstellen öffentlicher Bänke und sauberer öffentlicher Toiletten, um eine angenehme Aufenthaltsatmosphäre zu schaffen“, konstatiert Pangels.
 
Unbedingt notwendig ist zudem eine Einzelhandelsansiedlungspolitik, welche die Innenstädte nicht noch weiter schwächt. Die aktuelle Misere der Innenstädte ist nach Ansicht des BTE auch Ergebnis einer über Jahrzehnte extensiv betriebenen Einzelhandelsflächenausweitung außerhalb der Städte in Gewerbegebieten und auf der grünen Wiese. „Wenn die Planungspolitik nicht endlich klar und deutlich gegensteuert, wird der weitere Niedergang der Innenstädte nicht mehr aufzuhalten sein“, befürchtet Pangels. In diesem Zusammenhang kritisiert der BTE insbesondere die großen Erweiterungspläne von Factory Outlet Centern (FOC) wie z.B. in Montabaur und Zweibrücken. Pangels: „Nahezu jede gewünschte FOC-Erweiterung außerhalb der Innenstädte wird im Rahmen von Raumordnungsverfahren genehmigt. Das ist angesichts der äußerst prekären Lage des innerstädtischen Fachhandels nicht nachvollziehbar und tolerierbar. Vollkommen absurd werden die Erweiterungspläne der FOC auch vor dem Hintergrund, dass Kunden von weit her mit dem Pkw in die Center angezogen werden sollen, aber gleichzeitig Autofahrverbote in benachbarten Innenstädten verhängt werden. Das erklären sie einmal einem innerstädtischen Einzelhändler.“

Quelle:

BTE - Handelsverband Textil Schuhe Lederware

Foto Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung
16.03.2023

Nicht genügend Abfallmengen für Herstellung von Ersatzbrennstoffen

Nach dem Krisenjahr 2022 stabilisiert sich der Markt für Ersatzbrennstoffe wieder, das berichten die im bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung vertretenen EBS-Produzenten.
Das zweite Halbjahr in 2022 war für die EBS-Produzenten alles andere als einfach. Lahmende Konjunktur und Produktionsausfälle in Industrie und Gewerbe sorgten für einen deutlich spürbaren Rückgang der dort anfallenden Abfallmengen.

"Es stand also ohnehin schon weniger Abfall zur Verfügung, welcher für eine Aufbereitung zu einem hochwertigen EBS geeignet gewesen wäre. Hinzu kam dann noch, dass vor dem Hintergrund der lukrativen Energiebereitstellung Müllverbrennungsanlagen vermehrt gewerbliche Abfallmengen akquirierten", berichtet bvse-Experte Andreas Habel.

Nach dem Krisenjahr 2022 stabilisiert sich der Markt für Ersatzbrennstoffe wieder, das berichten die im bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung vertretenen EBS-Produzenten.
Das zweite Halbjahr in 2022 war für die EBS-Produzenten alles andere als einfach. Lahmende Konjunktur und Produktionsausfälle in Industrie und Gewerbe sorgten für einen deutlich spürbaren Rückgang der dort anfallenden Abfallmengen.

"Es stand also ohnehin schon weniger Abfall zur Verfügung, welcher für eine Aufbereitung zu einem hochwertigen EBS geeignet gewesen wäre. Hinzu kam dann noch, dass vor dem Hintergrund der lukrativen Energiebereitstellung Müllverbrennungsanlagen vermehrt gewerbliche Abfallmengen akquirierten", berichtet bvse-Experte Andreas Habel.

Dabei wurden Spotmarktpreise angeboten, die eine Vorsortierung und anschließende Aufbereitung der energetisch verwertbaren Bestandteile zu einem EBS ökonomisch nicht mehr zuließen. Im Endeffekt führten die günstigen Entsorgungsmöglichkeiten dazu, dass Wertstoffe, wie Holz oder Altpapier, im Abfallgemisch zunehmend wieder in Müllverbrennungsanlagen mitverbrannt wurden. In einem Markt mit Überkapazitäten in der Verbrennung und gleichzeitig knapper werdenden Abfallmengen besteht die Abfallhierarchie nur auf dem Papier, erklärt der bvse.

"Für Unternehmen, die sich auf die gesetzlichen Grundlagen zur Getrennthaltung und Vorbehandlung verlassen und in Aufbereitungsanlagen investieren, stellt der mangelnde Vollzug zunehmend das größte Problem dar. Erste Schließungen von Gewerbeabfallsortieranlagen finden bereits statt, weil unsortierte Abfallgemische direkt in die Verbrennung gefahren werden", kritisiert Andreas Habel.

EBS-Aufbereiter indes konnten die kritische Situation um die knappen Abfallmengen teilweise mit Importen aus dem Ausland ausgleichen und so die Energiebereitstellung in der Zementwirtschaft sichern. Die aktuell übliche Revisionszeit bei den Zementwerken sorgt gerade für eine zusätzliche Entspannung. Durch die vehement angestiegenen Energiekosten, insbesondere beim Strom, hat sich die EBS-Aufbereitung allerdings verteuert. Diese Kosten mussten an die Abnehmer weitergegeben werden, sodass für ordentliche Qualitäten keine Zuzahlung mehr geleistet werden kann.

Mit gemischten Gefühlen blicken die EBS-Produzenten in die Zukunft. Noch ist ungewiss, wie sich Rezession und schleppende Baukonjunktur auf den Zementabsatz und damit den Einsatz von Ersatzbrennstoffen auswirken werden. "Wenn im April die Revisionszeit endet und alle Zementwerke und EBS-Kraftwerke laufen, wird es wieder auf Verfügbarkeiten von Abfallmengen ankommen", ist sich bvse-Experte Andreas Habel sicher.

Quelle:

Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung

16.03.2023

„IG Metall wollte keinen Abschluss in der dritten Runde“

  • Tarifgespräche für westdeutsche Textil- und Bekleidungsindustrie ergebnislos vertagt


Die IG Metall hat mit dem Abbruch der Gespräche am 15. März, so die Arbeitgeberseite, die Chance vertan, dass die Beschäftigten noch im April einen Inflationsausgleich von 1000 Euro erhalten.
 
Während der achtstündigen Gespräche lehnte die IG Metall alle Angebote der Arbeitgeber ab. Diese hatten Tariferhöhungen von über zehn Prozent für untere Lohngruppen, bzw. spürbare prozentuale Erhöhungen beinhaltet.

Markus Simon, Verhandlungsführer der Arbeitgeber: „Die IG Metall wollte heute keinen Abschluss. Es gab keine Bereitschaft, sich detailliert mit den Angeboten der Arbeitgeber auseinanderzusetzen. Statt gemeinsam die Krise zu meistern, geht es der Gewerkschaft offensichtlich darum, den Arbeitskampf für völlige unrealistische Forderungen fortzusetzen.“

  • Tarifgespräche für westdeutsche Textil- und Bekleidungsindustrie ergebnislos vertagt


Die IG Metall hat mit dem Abbruch der Gespräche am 15. März, so die Arbeitgeberseite, die Chance vertan, dass die Beschäftigten noch im April einen Inflationsausgleich von 1000 Euro erhalten.
 
Während der achtstündigen Gespräche lehnte die IG Metall alle Angebote der Arbeitgeber ab. Diese hatten Tariferhöhungen von über zehn Prozent für untere Lohngruppen, bzw. spürbare prozentuale Erhöhungen beinhaltet.

Markus Simon, Verhandlungsführer der Arbeitgeber: „Die IG Metall wollte heute keinen Abschluss. Es gab keine Bereitschaft, sich detailliert mit den Angeboten der Arbeitgeber auseinanderzusetzen. Statt gemeinsam die Krise zu meistern, geht es der Gewerkschaft offensichtlich darum, den Arbeitskampf für völlige unrealistische Forderungen fortzusetzen.“

Die Angebote der Arbeitgeber hatte ein Gesamtvolumen in Höhe der Gewerkschaftsforderung von acht Prozent, einschließlich einer Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 1500 Euro. Für untere Lohngruppen hatten die Arbeitgeber Einkommensverbesserungen von über zehn Prozent vorgeschlagen. Auch bei der Laufzeit waren die Arbeitgeber den Arbeitnehmern entgegengekommen.
Die wirtschaftliche Lage der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie ist weiter äußerst angespannt. Die angekündigte Schließung von 52 Galeria Karstadt Kaufhof-Filialen sowie die Insolvenz von Peek & Cloppenburg setzen die Hersteller von Bekleidung zusätzlich unter Druck. Die Produzenten technischer Textilien erleben einen nie dagewesenen Kostendruck bei Energie und Rohstoffen und stehen vor der Situation, in Deutschland nicht mehr wettbewerbsfähig produzieren zu können.

Die Gespräche sollen am 31. März fortgesetzt werden.

Quelle:

Südwesttextil – Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

Grafik Pixabay
01.03.2023

Mehrheit der Modehändler konzentriert sich auf stationären Verkauf

BTE-Umfrage: Online-Verkäufe oft unwirtschaftlich
 
In den letzten Jahren haben viele Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte ihre Online-Verkaufsaktivitäten forciert – oftmals als Reaktion auf die Corona-Schließungen bzw. -Beschränkungen. Eine Mehrheit will sich aber weiterhin allein auf den stationären Verkauf konzentrieren. Die aktuelle BTE-Unternehmerumfrage aus dem Januar zeigt jedoch, dass die Quote der Ablehner je nach Verkaufsformat bzw. -kanal differiert.
 
Einen eigenen Webshop hatten vor dem Jahr 2022 35 Prozent der Umfrageteilnehmer, fünf Prozent haben ihn im letzten Jahr eingerichtet. Weitere fünf Prozent sind noch in der Planung eines Webshops, aber eine Mehrheit von 56 Prozent lehnt einen eigenen Webshop derzeit ab.
 
Den Verkauf über Social Media-Kanäle haben vor 2022 bereits 31 Prozent praktiziert, ein Prozent hat 2022 damit begonnen. Für die Zukunft vorgesehen ist dies bei 14 Prozent der Umfrageteilnehmer, 54 Prozent haben keine entsprechenden Pläne.
 

BTE-Umfrage: Online-Verkäufe oft unwirtschaftlich
 
In den letzten Jahren haben viele Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte ihre Online-Verkaufsaktivitäten forciert – oftmals als Reaktion auf die Corona-Schließungen bzw. -Beschränkungen. Eine Mehrheit will sich aber weiterhin allein auf den stationären Verkauf konzentrieren. Die aktuelle BTE-Unternehmerumfrage aus dem Januar zeigt jedoch, dass die Quote der Ablehner je nach Verkaufsformat bzw. -kanal differiert.
 
Einen eigenen Webshop hatten vor dem Jahr 2022 35 Prozent der Umfrageteilnehmer, fünf Prozent haben ihn im letzten Jahr eingerichtet. Weitere fünf Prozent sind noch in der Planung eines Webshops, aber eine Mehrheit von 56 Prozent lehnt einen eigenen Webshop derzeit ab.
 
Den Verkauf über Social Media-Kanäle haben vor 2022 bereits 31 Prozent praktiziert, ein Prozent hat 2022 damit begonnen. Für die Zukunft vorgesehen ist dies bei 14 Prozent der Umfrageteilnehmer, 54 Prozent haben keine entsprechenden Pläne.
 
Über Online-Plattformen verkauften vor 2022 bereits 49 Prozent der befragten Händler, ein weiteres Prozent ist letztes Jahr dazu gekommen. Demnächst einrichten wollen diesen Vertriebsweg weitere vier Prozent, aber 46 Prozent lehnen den Verkauf über Plattformen aktuell ab.
 
Der Hauptgrund für die hohe Rate der Online-Skeptiker dürfte die damit verbundene Kostenbelastung sein. Fast drei Viertel der Umfrageteilnehmer gaben an, dass sich ein eigener Webshop für sie betriebswirtschaftlich (Vollkostenrechnung) nicht lohnt, beim Plattform-Verkauf und bei den Sozialen Medien vermeldete dies mehr als die Hälfte. Über alle Online-Kanäle hinweg schreiben also fast 60 Prozent der Teilnehmer mit ihren Online-Verkäufen rote Zahlen.
 
Als betriebswirtschaftlich eindeutig lohnenswert bewertet dagegen nur jeder fünfte Teilnehmer seine Online-Aktivität, wobei speziell der Verkauf über Soziale Medien etwas besser abschneidet. Zumindest einen Deckungsbeitrag erzielt im Durchschnitt ein Fünftel der Teilnehmer – mit allerdings großen Unterschieden zwischen den einzelnen Vertriebswegen.
 
Auch der Umsatzerfolg der Online-Aktivitäten hält sich derzeit in Grenzen. Fast die Hälfte der befragten Modehändler blieb bei einem Anteil von unter fünf Prozent vom Gesamtumsatz. Bei 27 Prozent der Teilnehmer liegt der Online-Anteil zwischen fünf und zehn Prozent, bei neun Prozent zwischen zehn und 20 Prozent. Sieben Prozent erzielen mit ihren Online-Verkäufen einen Anteil von 20 bis 30 Prozent und neun Prozent liegen über 30 Prozent.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

17.02.2023

BVMed begrüßt MDR-Änderungen

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat die heutige Entscheidung des Europäischen Parlament zu Änderungen an der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) begrüßt, fordert gleichzeitig aber auch Schritte, um das europäische Marktzugangssystem strategisch weiterzuentwickeln und im weltweiten Wettbewerb insbesondere um Innovationen besser aufzustellen. „Es ist ein gutes Signal für die medizinische Versorgung der Patient:innen und den Medizinprodukte-Standort Europa, dass Kommission, Rat und Parlament in den letzten Wochen Tempo gemacht und die notwendigen Änderungen im Schnellverfahren beschlossen haben“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat die heutige Entscheidung des Europäischen Parlament zu Änderungen an der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) begrüßt, fordert gleichzeitig aber auch Schritte, um das europäische Marktzugangssystem strategisch weiterzuentwickeln und im weltweiten Wettbewerb insbesondere um Innovationen besser aufzustellen. „Es ist ein gutes Signal für die medizinische Versorgung der Patient:innen und den Medizinprodukte-Standort Europa, dass Kommission, Rat und Parlament in den letzten Wochen Tempo gemacht und die notwendigen Änderungen im Schnellverfahren beschlossen haben“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Zum Hintergrund: Die Medizintechnik-Branche bereitet sich seit Jahren intensiv auf die MDR vor. Die Kosten der Umsetzung für die Branche werden nach Schätzungen zwischen 7 und 10 Milliarden Euro liegen. Die Branche hat massiv investiert, beispielsweise in zusätzliches regulatorisches Personal. Das MDR-System ist aber nach wie vor nicht praxistauglich. Zentrales Problem bei der MDR-Implementierung sind die Kapazitätsengpässe bei den Benannten Stellen sowie die sehr aufwendigen Zertifizierungsverfahren.  

Zur Vermeidung von Engpässen bei Medizinprodukten haben Parlament, Rat und Kommission nun unter anderem die Abschaffung der Abverkaufsfrist und eine Verlängerung der Übergangsfrist für die neuen Vorschriften nach einem risikobasierten Ansatz beschlossen. Außerdem werden Klasse III-Sonderanfertigungen mit in die Fristenverlängerung aufgenommen.

Parallel zu dieser wichtigen Maßnahme zur Entzerrung des Flaschenhals bei der Zertifizierung der Bestandsprodukte müssen nach Ansicht der BVMed auch die untergesetzlichen Maßnahmen, die von der Medical Device Coordination Group (MDCG) Ende August 2022 veröffentlicht wurden, pragmatisch umgesetzt werden, damit Bestandsprodukte zeitnah in die MDR überführt werden können und auch in Zukunft der Gesundheitsversorgung zur Verfügung stehen.

Mittelfristig geht es dem deutschen Medizintechnik-Verband darum, dass die MDR strategisch weiterentwickelt werden muss, damit Europa im schärfer werdenden Innovationswettbewerb gegenüber USA und Asien nicht weiter an Boden verliert. Der Beschluss der Schweiz, künftig auch die FDA-Zulassung des US-Systems zuzulassen, verdeutliche die Gefahr, dass das EU-System mit der MDR den Innovationswettbewerb der Zukunft verliere.

BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll: „Wenn wir mehr und mehr Forschung und Entwicklung durch Abwanderung verlieren, dann verlieren wir damit nicht nur viele kluge Köpfe, sondern künftig auch Produktion und Wertschöpfung in Europa. Wir müssen deshalb jetzt daran arbeiten, die Rolle Europas als attraktive Region für Investitionen in medizintechnische Innovationen wieder zu stärken. Mit unserem innovationsstarken Mittelstand haben wir dafür die besten Voraussetzungen.“

Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

13.02.2023

Tarifrunde 2023: Textil- und Modeindustrie nennt Forderung der IG Metall völlig realitätsfern

Zum Auftakt der Tarifverhandlungen für die rund 100 000 Beschäftigten der westdeutschen Textil- und Modeindustrie fordern die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die IG Metall zu einer klaren und vor allem auch realistischen Sicht auf die Zahlen auf. Markus Simon, Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite: „Der schonungslose Blick auf die Zahlen zeigt: Für uns ist 2023 ein Schicksalsjahr. Wer auf breiter Front mit historischen Rekordkosten für Energie und Rohstoffe zu kämpfen hat, kann nicht eine historisch einmalige Forderung der IG Metall nach 8 Prozent mehr für 12 Monate bezahlen!“

Zum Auftakt der Tarifverhandlungen für die rund 100 000 Beschäftigten der westdeutschen Textil- und Modeindustrie fordern die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die IG Metall zu einer klaren und vor allem auch realistischen Sicht auf die Zahlen auf. Markus Simon, Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite: „Der schonungslose Blick auf die Zahlen zeigt: Für uns ist 2023 ein Schicksalsjahr. Wer auf breiter Front mit historischen Rekordkosten für Energie und Rohstoffe zu kämpfen hat, kann nicht eine historisch einmalige Forderung der IG Metall nach 8 Prozent mehr für 12 Monate bezahlen!“

Die deutsche Bekleidungsindustrie ist längst nicht wieder auf Vor-Corona-Niveau, die Verbraucherinnen und Verbraucher wollen in diesem Jahr bei Mode sparen. Die Hersteller von Garnen, Stoffen, Heimtextilien, Spezialtextilien und technischen Textilien drücken Rekord-Kosten für Energie und Rohstoffe, wie es sie in der Geschichte der deutschen Textilindustrie noch nie gegeben hat – das ist die Ausgangslage der Tarifverhandlungen, die in der vergangenen Woche in die erste Runde ging. Nach einer Umfrage des Gesamtverbandes textil+mode unter seinen Mitgliedern ist die Einschätzung der Gesamtlage bei Umsatz, Export, Auslastung und Auftragsbestand für dieses Jahr durchweg negativ.

Markus Simon: „Wenn selbst die IG Metall von einer Umfrage berichtet, nach der 35 Prozent der Beschäftigten die Lage in ihrem Unternehmen als schlecht bis sehr schlecht einschätzen, versteht sich von selbst, dass 8 Prozent mehr weit ab von jedem realistischen Abschluss sind.“

40 Prozent ihrer Umsätze macht die deutsche Textil- und Modeindustrie im Export. Die höchsten Strompreise in Europa, Rekordkosten für Gas und Rohstoffe haben die Situation der Branche stark angespannt. Viele Unternehmen befinden sich im vierten Krisenjahr in Folge und bangen um ihre Wettbewerbsfähigkeit.

Weitere Informationen:
Tarifverhandlungen Tarifvertrag IG Metall
Quelle:

Südwesttextil – Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

01.02.2023

HDE-Prognose: Preisbereinigt sinken 2023 Umsätze im Einzelhandel um drei Prozent

Knapp die Hälfte des Einzelhandels in Deutschland erwartet Umsätze auf Vorjahresniveau oder knapp darüber, etwa ein Drittel eine Umsatzentwicklung leicht unter Vorjahr, 18 Prozent gehen von deutlichen Umsatzrückgängen aus. Das ergab eine aktuelle Umfrage des Handelsverbandes Deutschland (HDE) unter rund 900 Handelsunternehmen. Der HDE geht für das laufende Jahr von einem preisbereinigten Umsatzminus von drei Prozent aus.

„Der Einzelhandel behauptet sich 2023 unter nach wie vor schwierigen Bedingungen gut, verliert jedoch leicht an Boden. Die Zahl der Betriebe im Handel wird weiter sinken. Das Umfeld bleibt von Unsicherheit geprägt, jedoch bietet die Digitalisierung nach wie vor große Chancen“, so HDE-Präsident Alexander von Preen. Die HDE-Prognose von real minus drei Prozent, entspricht einem nominalen Plus von zwei Prozent. Dabei bleibt der Online-Handel Wachstumstreiber. So geht der HDE für diesen Teilbereich von einem nominalen Plus von acht Prozent im Vorjahresvergleich aus, was einem preisbereinigten Wachstum von vier Prozent entspricht.

Knapp die Hälfte des Einzelhandels in Deutschland erwartet Umsätze auf Vorjahresniveau oder knapp darüber, etwa ein Drittel eine Umsatzentwicklung leicht unter Vorjahr, 18 Prozent gehen von deutlichen Umsatzrückgängen aus. Das ergab eine aktuelle Umfrage des Handelsverbandes Deutschland (HDE) unter rund 900 Handelsunternehmen. Der HDE geht für das laufende Jahr von einem preisbereinigten Umsatzminus von drei Prozent aus.

„Der Einzelhandel behauptet sich 2023 unter nach wie vor schwierigen Bedingungen gut, verliert jedoch leicht an Boden. Die Zahl der Betriebe im Handel wird weiter sinken. Das Umfeld bleibt von Unsicherheit geprägt, jedoch bietet die Digitalisierung nach wie vor große Chancen“, so HDE-Präsident Alexander von Preen. Die HDE-Prognose von real minus drei Prozent, entspricht einem nominalen Plus von zwei Prozent. Dabei bleibt der Online-Handel Wachstumstreiber. So geht der HDE für diesen Teilbereich von einem nominalen Plus von acht Prozent im Vorjahresvergleich aus, was einem preisbereinigten Wachstum von vier Prozent entspricht.

Zwar geben in der HDE-Umfrage 36 Prozent der Befragten an, einen eigenen Online-Shop zu betreiben, 19 Prozent verkaufen Waren über Online-Marktplätze – manche nutzen auch beide Modelle parallel. 56 Prozent aber verkaufen keine Waren im Internet. „Die Digitalisierung ist im Einzelhandel längst angekommen. Sie bietet auch für die mehr als 50 Prozent unserer Händlerinnen und Händler, die aktuell noch keine Waren im Internet anbieten, große Chancen“, so von Preen. Nach den coronabedingten Geschäftsschließungen müsse künftig vor allem der Mittelstand mit Coachings und Abschreibungsmöglichkeiten unterstützt werden, denn finanzielle Rücklagen seien krisenbedingt meist aufgebraucht.

Entscheidend für den Erfolg des Handels wird es sein, dem sich verschärfenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Zwar hat die Branche über die Krisen der vergangenen Jahre hinweg ihr Stellenangebot weiter ausgebaut, kann aber nicht alle Arbeitsplätze besetzen. Aktuell sind nach den Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zum Stichtag 30. Juni 2022 mehr als 3,1 Millionen Menschen im Einzelhandel beschäftigt, das ist ein Plus von 1,6 Prozent im Vergleich zum Juni 2021. Doch die HDE-Umfrage zeigt, dass 63 Prozent der Händlerinnen und Händler unter Arbeitskräftemangel leiden. Von Preen: „Wir müssen künftig noch besser die Attraktivität des Einzelhandels und seiner Arbeitsplätze mit einer Vielfalt an Entwicklungsmöglichkeiten darstellen. Aktuelle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit machen deutlich, dass zuletzt mehr als 50.000 Stellen in der Branche offen waren. Daraus erwachsen große Herausforderungen – gerade für eine Branche im Umbruch.“ Der HDE startete deshalb vor kurzem die Ausbildungskampagne Karriere Handel (www.karriere-handel.de). Zudem fordert der Verband eine Investitions- und Innovationsoffensive für die Berufsschulen und mehr Anerkennung für die Chancen und Vorteile einer dualen Berufsausbildung.

Weitere Informationen:
HDE Umsatzprognose
Quelle:

HDE

27.01.2023

BVMed-Datenbank: Medizintechnik-Methodenbewertung

In der im Frühjahr 2022 gestarteten Datenbank „BVData“ des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) sind mittlerweile über 400 Bewertungsverfahren für über 200 innovative Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizintechnologien abgebildet. Die BVMed-Datenbank bereitet aus der Medizintechnik-Perspektive die Methodenbewertungs-Verfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und weiterer beteiligter Organisationen strukturiert auf.

Die Anforderungen an die sichere und leistungsfähige Behandlung von Patient:innen mit Medizinprodukten wachsen stetig. Mit geeigneten Datenquellen können wichtige Erkenntnisse aus dem Versorgungsalltag gewonnen werden, um die Behandlungsqualität zu verbessern. Ein wichtiges Instrument für Medizintechnik-Hersteller, um den Nutzen von Medizinprodukten zu belegen, sind Verfahren der Methodenbewertung, beispielsweise die Erprobungsverfahren.

In der im Frühjahr 2022 gestarteten Datenbank „BVData“ des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) sind mittlerweile über 400 Bewertungsverfahren für über 200 innovative Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizintechnologien abgebildet. Die BVMed-Datenbank bereitet aus der Medizintechnik-Perspektive die Methodenbewertungs-Verfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und weiterer beteiligter Organisationen strukturiert auf.

Die Anforderungen an die sichere und leistungsfähige Behandlung von Patient:innen mit Medizinprodukten wachsen stetig. Mit geeigneten Datenquellen können wichtige Erkenntnisse aus dem Versorgungsalltag gewonnen werden, um die Behandlungsqualität zu verbessern. Ein wichtiges Instrument für Medizintechnik-Hersteller, um den Nutzen von Medizinprodukten zu belegen, sind Verfahren der Methodenbewertung, beispielsweise die Erprobungsverfahren.

Ein Methodenverfahren erfordert die Teilnahme vieler unabhängiger Institute. Hier ist allerdings die Kommunikation der Untersuchungsergebnisse und Beschlüsse nicht einheitlich geregelt. Einen vollständigen Überblick über die Methodenbewertung und Analysen gibt die herstellerorientierte digitale Bewertungsverfahren-Datenbank „BVData“ des BVMed. Dort werden Verfahren von der Eröffnung bis zur abschließenden Bewertung strukturiert hinterlegt. Mit den vollständig recherchierbaren Datensätzen zur Erprobung und Bewertung von Medizinprodukten können Medizintechnik-Unternehmen alle Daten schnell und aussagekräftig analysieren.

Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

24.01.2023

Südwesttextil: Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

  • Südwesttextil begrüßt die Veröffentlichung eines Referentenentwurfs zur vorzeitigen Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat angekündigt, die Corona-Arbeitsschutzverordnung, die bis zum 7. April 2023 laufen sollte, bereits zum 2. Februar 2023 auslaufen zu lassen. Ein entsprechender Referentenentwurf liegt vor.

Die Entscheidung begründet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit der stetigen Abnahme der Häufigkeit und Schwere von Infektionen mit SARS-CoV-2, den allgemein günstigen Prognosen hinsichtlich des mittel- und langfristigen Infektionsgeschehens sowie mit der zunehmenden Immunität in der Bevölkerung und dem Ausbleiben neuer Varianten.

  • Südwesttextil begrüßt die Veröffentlichung eines Referentenentwurfs zur vorzeitigen Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat angekündigt, die Corona-Arbeitsschutzverordnung, die bis zum 7. April 2023 laufen sollte, bereits zum 2. Februar 2023 auslaufen zu lassen. Ein entsprechender Referentenentwurf liegt vor.

Die Entscheidung begründet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit der stetigen Abnahme der Häufigkeit und Schwere von Infektionen mit SARS-CoV-2, den allgemein günstigen Prognosen hinsichtlich des mittel- und langfristigen Infektionsgeschehens sowie mit der zunehmenden Immunität in der Bevölkerung und dem Ausbleiben neuer Varianten.

Vor dem Hintergrund, dass bereits seit Mitte November Quarantäne und Absonderung in Baden-Württemberg und vielen anderen Bundesländern an den endemischen Charakter des Virus angepasst worden sind, begrüßt der Arbeitgeberverband der südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie das Vorhaben, die Corona-ArbSchV aufzuheben. Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner erklärt: „Wir haben als Wirtschaft das Hochlaufen des pandemischen Schutzes mitgetragen und selbstverständlich Verantwortung übernommen. Mit dem Auslaufen vieler Corona-Beschränkungen muss die Arbeitsschutzverordnung aber analog angepasst werden. Die Ankündigung von Bundesminister Heil ist daher überfällig – der Virus ist leider längst Bestandteil unseres Alltags. Nach der Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sind die angekündigten unverbindlichen und praxisgerechten Empfehlungen des BMAS für zukünftige Infektionsausbrüche ausreichend und angemessen.“

Quelle:

Südwesttextil – Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

10.01.2023

BTE-Taschenbuch 2023 erschienen

Daten und Informationen für die Textil-, Schuh- und Lederwarenbranche
 
Soeben ist das „Taschenbuch Textil Schuhe Lederwaren 2023“ erschienen. Auf insgesamt 140 Seiten enthält das BTE-Taschenbuch zahlreiche Markt- und Kostenzahlen aus dem Bekleidungs-, Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel inkl. Online-Daten. Zudem enthält es hilfreiche Fachinformationen und rechtliche Bestimmungen für die Textil- und Schuhbranche sowie ein umfangreiches Stichwortverzeichnis mit konkreten Hilfestellungen und Hinweisen. Einzelheiten:

Daten und Informationen für die Textil-, Schuh- und Lederwarenbranche
 
Soeben ist das „Taschenbuch Textil Schuhe Lederwaren 2023“ erschienen. Auf insgesamt 140 Seiten enthält das BTE-Taschenbuch zahlreiche Markt- und Kostenzahlen aus dem Bekleidungs-, Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel inkl. Online-Daten. Zudem enthält es hilfreiche Fachinformationen und rechtliche Bestimmungen für die Textil- und Schuhbranche sowie ein umfangreiches Stichwortverzeichnis mit konkreten Hilfestellungen und Hinweisen. Einzelheiten:

  • In übersichtlicher Form sind zahlreiche betriebswirtschaftliche Kennziffern (Leistungs-, Kosten- und Renditezahlen) der zuletzt erschienenen „Jahresstatistik im Handel 2020“ für den Textil-, Bekleidungs-, Schuh-, Lederwaren- und Online-Handel veröffentlicht.
  • Der statistische Teil enthält außerdem die Umsatzentwicklung des Textil-, Schuh- und Lederwarenhandels sowie die Strukturdaten der drei Branchen.
  • Zum allgemeinen volkswirtschaftlichen Teil zählen z.B. Tabellen zur Entwicklung der Altersstruktur der bundesdeutschen Bevölkerung.
  • Das Taschenbuch enthält zudem Auszüge des Textilkennzeichnungsrechts, die textile Pflegekennzeichnung, die europäische Schuhkennzeichnung sowie einen Auszug aus den Liefer- und Zahlungsbedingungen der deutschen Schuhindustrie. Damit kann eine Vielzahl rechtlicher Fragen rund um die Ware durch kurzes Nachschlagen schnell beantwortet werden.

Das „Taschenbuch Textil Schuhe Lederwaren 2023” ist ein wichtiges, kompaktes Nachschlagewerk für die Branche, über das jeder Kaufmann im Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel verfügen sollte. Auch für Hersteller und Absatzmittler ist es eine Quelle vieler interessanter Informationen über den Fashionmarkt.
 
Hinweis: Mitglieder der Einzelhandelsverbände erhalten das Taschenbuch in der Regel kostenlos von ihrem Regional- oder Landesverband. Alle übrigen Interessenten können das Taschenbuch für 25 Euro plus MwSt. und Versandkosten beziehen beim ITE-Verlag, Fax 0221/92150910, E-Mail: itebestellungen@bte.de oder im BTE-Webshop unter www.bte.de (Rubrik: Publikationen). Bei Bestellungen ab drei Stück gibt es vergünstigte Staffelpreise.

Weitere Informationen:
BTE-Taschenbuch
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

BVMed
10.01.2023

BVMed-Infoblätter zum Umweltrecht

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) gibt Medizinprodukte-Unternehmen mit einer Reihe von Infoblättern eine Übersicht zu den immer komplexer werdenden umweltrechtlichen Vorgaben. Der kostenfreie BVMed-Service unter www.bvmed.de/umweltrecht vermittelt einen Überblick zu den Anwendungsbereichen und entstehenden Pflichten aus der Umweltgesetzgebung.

Mit der aktuellen Umsetzung des „Green Deal“ der Europäischen Union soll Europa der erste klimaneutrale Kontinent werden. „Hierfür sind rund 80 Initiativen geplant, viele davon betreffen direkt oder indirekt die Medizintechnik-Branche“, so die BVMed-Nachhaltigkeitsexpertinnen Dr. Christina Ziegenberg und Clara Allonge. Themen wie Klimaneutralität und ressourcenschonende Produktionsprozesse werden immer stärker in den Fokus rücken und die Verbandsarbeit neu ausrichten. Als Unterstützung für die Einordnung des umfassenden Umweltrechts bietet der BVMed in Zusammenarbeit mit der Produktkanzlei eine Übersicht zu den umweltrechtlichen Vorgaben an.

Die ersten sechs Infoblätter geben eine Übersicht zu folgenden Gesetzen und Themen:

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) gibt Medizinprodukte-Unternehmen mit einer Reihe von Infoblättern eine Übersicht zu den immer komplexer werdenden umweltrechtlichen Vorgaben. Der kostenfreie BVMed-Service unter www.bvmed.de/umweltrecht vermittelt einen Überblick zu den Anwendungsbereichen und entstehenden Pflichten aus der Umweltgesetzgebung.

Mit der aktuellen Umsetzung des „Green Deal“ der Europäischen Union soll Europa der erste klimaneutrale Kontinent werden. „Hierfür sind rund 80 Initiativen geplant, viele davon betreffen direkt oder indirekt die Medizintechnik-Branche“, so die BVMed-Nachhaltigkeitsexpertinnen Dr. Christina Ziegenberg und Clara Allonge. Themen wie Klimaneutralität und ressourcenschonende Produktionsprozesse werden immer stärker in den Fokus rücken und die Verbandsarbeit neu ausrichten. Als Unterstützung für die Einordnung des umfassenden Umweltrechts bietet der BVMed in Zusammenarbeit mit der Produktkanzlei eine Übersicht zu den umweltrechtlichen Vorgaben an.

Die ersten sechs Infoblätter geben eine Übersicht zu folgenden Gesetzen und Themen:

  • Abfallverbringungsverordnung: Aktuell liegt ein Vorschlag für eine komplette Neufassung der AbfallverbringungsVO vor.
  • CLP-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen: Aktuell wird auf EU-Ebene die Revision der CLP-VO vorangetrieben.
  • „Green Claims“: Enthält relevante rechtliche Themen im Bereich der Werbung mit Aussagen aus dem Bereich ESG („environmental, social, governance“).
  • Kreislaufwirtschaftsgesetz: Vor dem Hintergrund des „Green Deal“ und des darunter verabschiedeten „Circular Economy Action Plan“ der EU sind gegenwärtig alle abfallrechtlichen Regelungsbereiche Gegenstand von Evaluierungs- und Überarbeitungsprozessen.
  • Ökodesign-Regulierung: In Deutschland setzen das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG) und die EVPG-Verordnung (EVPGV) die Ökodesign-Richtlinie in nationales Recht um.
  • Verpackungsgesetz: Gegenwärtig läuft auf EU-Ebene eine Initiative zur Überarbeitung der Richtlinie. Am 30. November 2022 wurde der Vorschlag für eine Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle von der EU-Kommission veröffentlicht.

Die Info-/Themenblätter decken folgende Inhalte ab:

  • Name und Verkündungsstand des Rechtsaktes
  • Hintergrundinformationen (beispielsweise die Umsetzung des europäischen Rechts durch nationale Rechtsakte)
  • Beschreibung von Anwendungsbereich und Ausnahmen
  • Beschreibung von Betroffenheit/Rollen
  • Stichpunkte zu den Pflichten
  • aktuelle Entwicklungen (beispielsweise laufende Gesetzgebungsverfahren oder Ankündigungen in Arbeitsprogrammen)

In Zusammenarbeit mit der Produktkanzlei wird der BVMed in den nächsten Monaten weitere Infoblätter erarbeiten.

Weitere Informationen:
BVMed Green Deal Umweltrecht
Quelle:

BVMed

(c) International Textile Manufacturers Federation (ITMF)
04.01.2023

17. ITMF Global Textile Industry Survey

  • Geschäftslage hat sich deutlich verschlechtert, nicht aber die Erwartungen

Der 17. ITMF Global Textile Industry Survey (GTIS, früher ITMF Corona-Survey) zeigt, dass sich die Geschäftslage in der globalen Textilindustrie im November 2022 im Durchschnitt weiter verschlechtert hat. Gleichzeitig blieben die globalen Geschäftserwartungen in sechs Monaten im negativen Bereich, haben sich aber nicht weiter eingetrübt. Die Indikatoren für Auftragseingang, Auftragsbestand und Kapazitätsauslastung sind weltweit gesunken.

  • Geschäftslage hat sich deutlich verschlechtert, nicht aber die Erwartungen

Der 17. ITMF Global Textile Industry Survey (GTIS, früher ITMF Corona-Survey) zeigt, dass sich die Geschäftslage in der globalen Textilindustrie im November 2022 im Durchschnitt weiter verschlechtert hat. Gleichzeitig blieben die globalen Geschäftserwartungen in sechs Monaten im negativen Bereich, haben sich aber nicht weiter eingetrübt. Die Indikatoren für Auftragseingang, Auftragsbestand und Kapazitätsauslastung sind weltweit gesunken.

Besonders schlecht blieb der Umfrage zufolge die Geschäftslage in den drei asiatischen Regionen und in Europa. In Nord- und Mittelamerika hat sich die Geschäftslage wieder merklich verbessert. Mit Ausnahme des Textilmaschinenbaus, der im Durchschnitt immer noch von einem langen Auftragsbestand profitiert, befanden sich alle anderen Segmente in einer negativen Geschäftslage, insbesondere Faserhersteller und Spinner. Die globalen Geschäftserwartungen sind weiterhin negativ, haben sich aber seit Juli 2022 um -10 Prozentpunkte "stabilisiert". Die Erwartungen haben sich in Südasien auf +10 Prozentpunkte und in Europa auf -30 Prozentpunkte deutlich verbessert. Die Geschäftserwartungen in allen Segmenten bleiben im negativen Bereich, wobei in vier von sieben Segmenten Verbesserungen zu verzeichnen sind.

Die Auftragseingänge sind im November im Einklang mit der schwächeren Geschäftslage und der schwächeren Nachfrage, die derzeit die größte Sorge für die globale textile Wertschöpfungskette darstellt, stark zurückgegangen. Nur Unternehmen in Nord- und Mittelamerika verzeichneten im Durchschnitt einen guten Auftragseingang, während alle anderen Regionen mit einer unbefriedigenden Auftragslage konfrontiert waren. Mit Ausnahme von Südostasien und Nord- und Mittelamerika ging der Auftragsbestand zurück. Die einzigen Segmente, in denen der Auftragsbestand zunahm, waren die nachgelagerten Segmente Bekleidung und Heimtextilien. Die Kapazitätsauslastung sank im November 2022 in allen Regionen. Sie stieg nur im Segment Textilmaschinen an, ging jedoch ansonsten zurück.

Die "Nachfrageschwäche" ist die mit Abstand größte Sorge in der globalen Textilindustrie, gefolgt von den Ursachen des Nachfragerückgangs, nämlich den hohen Energie- und Rohstoffpreisen, die zu hohen Inflationsraten führen. Die gute Nachricht ist, dass die logistischen Kosten kein großes Problem mehr darstellen. Die Sorgen über die Geopolitik hingegen haben in den letzten zwei Monaten wieder zugenommen.

Weitere Informationen:
ITMF Umfrage Marktbericht
Quelle:

International Textile Manufacturers Federation (ITMF)

Foto BTE
Professor Dr. Siegrfied Jacobs
21.12.2022

BTE verabschiedet Prof. Dr. Jacobs in den Ruhestand

Nach mehr als 31 Jahren Tätigkeit geht Prof. Dr. Siegfried Jacobs, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BTE und Geschäftsführer des Instituts des Deutschen Textileinzelhandel (ITE GmbH), zum Jahresende in den Ruhestand. Der BTE verliert damit einen profunden Kenner der Modebranche, der sich immer für die Belange des Handels eingesetzt hat und dabei stets Lösungen entwickelte und vorantrieb, um die Unternehmen bei ihren vielfältigen Geschäftsprozessen zu unterstützen und zu helfen, ihre Performance zu verbessern.
 

Nach mehr als 31 Jahren Tätigkeit geht Prof. Dr. Siegfried Jacobs, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BTE und Geschäftsführer des Instituts des Deutschen Textileinzelhandel (ITE GmbH), zum Jahresende in den Ruhestand. Der BTE verliert damit einen profunden Kenner der Modebranche, der sich immer für die Belange des Handels eingesetzt hat und dabei stets Lösungen entwickelte und vorantrieb, um die Unternehmen bei ihren vielfältigen Geschäftsprozessen zu unterstützen und zu helfen, ihre Performance zu verbessern.
 
Nach Abitur, Wehrdienst und Ausbildung zum Abteilungsleiter DOB in der damaligen Kaufhof AG startete der gebürtige Bad Camberger im Jahr 1980 ein Studium der Betriebswirtschaft an der Universität Mannheim, das er im Dezember 1985 als Diplom Kaufmann abschloss. Schon in seiner Diplomarbeit beschäftigte er sich gezielt mit aktuellen Fragen der Modebranche: „Das Konsumentenverhalten im Markt für Oberbekleidung – Eine empirische Analyse und ihre Konsequenzen für das Marketing des Bekleidungseinzelhandels“. Es folgte bis 1991 eine Tätigkeit als Assistent am Lehrstuhl für allgemeine BWL und Marketing und Mitglied des Instituts für Marketing der Universität Mannheim, die mit der Promotion endete.
 
Am 1. Oktober 1991 begann Dr. Jacobs als Mitglied der Geschäftsführung beim BTE. Schwerpunktmäßig kümmerte er sich um die Bereiche Betriebswirtschaft, Marketing, Öffentlichkeitsarbeit sowie die Dienstleistungen des ITE. Am 1. Januar 1993 erfolgte die Berufung zum Geschäftsführer der ITE GmbH mit seinem umfangreichen Dienstleistungsangebot für die Fashionbranche.
 
In den nachfolgenden Jahren kamen weitere Positionen bzw. Aufgaben in verschiedenen Institutionen der Branche hinzu. So z.B. als Mitglied des LDT-Beirats (1995 bis 2012), als Vorstand der LDT Nagold (1996-2003), später Mitglied des LDT-Aufsichtsrats (2003 bis 2010). Ab 2009 betreute er geschäftsführend den BDSE Bundesverband des Deutschen Schuheinzelhandels, bis zur Fusion mit dem BTE im Jahr 2021. In dieser Zeit engagierte er sich zudem im europäischen Schuhhandelsverband CEDDEC.
 
Parallel verlor Dr. Jacobs auch die akademische Seite nicht aus den Augen. So übernahm er im Jahr 1995 einen Lehrauftrag an der Universität Marburg, wo er im Jahr 2010 dann zum Honorar-Professor berufen wurde. Zudem ist er Autor einer Reihe von Fachpublikationen für die Modebranche.
 
Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit lag in allen Jahren beim BTE bzw. der ITE GmbH, wo er zahlreiche Projekte aus der Taufe hob. So gründete er nach der Wiedervereinigung in Kooperation mit der TextilWirtschaft das Bildungsinstitut des Deutschen Textileinzelhandels (BIDT), das über lange Jahre zahlreiche Seminare, Kongresse und Bildungsangebote für Kaufleute in den damals neuen Bundesländern durchführte. Ab 2009 zeichnete er auch als Chefredakteur und Verlagsleiter für das BTE-Magazin marketing berater verantwortlich.
 
Sein für den Modehandel vielleicht wichtigstes und innovativstes Projekt war die Entwicklung und der Aufbau des BTE Clearing Centers, das der Textil- und Modebranche ab dem Jahr 2001 den standardisierten elektronischen Datenaustausch und damit eine effiziente und professionelle Kommunikation zwischen Handel und Industrie ermöglichte. Über 1.200 Handelsunternehmen aus dem Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel mit fast 4.000 Geschäftsstandorten nutzen aktuell diesen EDI-Service des BTE und tauschen jeden Monat weit über eine Million Datensätze mit 670 Lieferanten und 1.100 Marken-Kollektionen aus.
 
Bei aller Affinität zu technischen Prozessen war Professor Dr. Jacobs der persönliche und direkte Kontakt zu den Unternehmen immer sehr wichtig. Er war in der Modebranche gut vernetzt, sein Rat oft gefragt. So leitete er im Laufe seiner Tätigkeit beim BTE insgesamt vier Erfa-Gruppen mit unterschiedlichen Schwerpunkten – von mittelständischen Modegeschäften in den neuen Ländern bis zu einer Gruppe von bundesweit bekannten, großen Platzhirschen.
 
Auch im Ruhestand wird Siegfried Jacobs die Entwicklung des Modehandels weiter aufmerksam verfolgen. Schließlich wird er seine Professur an der Uni Marburg vorerst weiter ausüben und den Studierenden die Zusammenhänge zwischen Theorie und Praxis in der Textil- und Modebranche näherbringen.

Weitere Informationen:
BTE Siegfried Jacobs
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

15.12.2022

Umsatz mit Mode, Schuhen und Accessoires fast wieder auf Vor-Corona-Niveau

Nach Prognose des BTE wird der gesamte Einzelhandelsumsatz - online und offline - mit Bekleidung, Schuhen und Lederwaren in diesem Jahr um rund fünf Prozent gegenüber 2021 steigen. Mit 74,6 Milliarden Euro liegt der Umsatz damit nur noch etwa zwei Prozent unter dem Vor-Corona-Jahr 2019. „Wir rechnen damit, dass die eisigen Temperaturen im Dezember die Nachfrage nach wärmender Bekleidung und Schuhen weiterhin beleben“, berichtet BTE-Sprecher Axel Augustin.
 
Allerdings gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Absatzkanälen. So dürfte der Onlinehandel zwar gegenüber 2021 rund fünf Prozent an Umsatz verlieren, gegenüber 2019 liegt er aber mit geschätzten 34 Prozent stark im Plus. Dagegen hinkt der stationäre Mode-, Schuh- und Lederwarenhandel noch deutlich hinter den Vor-Corona-Werten hinterher. Im Vergleich zum letzten Jahr 2021 steigerten Modehäuser, Schuhläden und Lederwarengeschäfte ihren Umsatz zwar um etwa ein Viertel, zum Niveau von 2019 fehlen aber immer noch rund acht Prozent. „Der starke Zuwachs in 2022 ist Folge der niedrigen Vorlage aufgrund des langen Lockdowns im Frühjahr 2021“, erläutert Augustin.
 

Nach Prognose des BTE wird der gesamte Einzelhandelsumsatz - online und offline - mit Bekleidung, Schuhen und Lederwaren in diesem Jahr um rund fünf Prozent gegenüber 2021 steigen. Mit 74,6 Milliarden Euro liegt der Umsatz damit nur noch etwa zwei Prozent unter dem Vor-Corona-Jahr 2019. „Wir rechnen damit, dass die eisigen Temperaturen im Dezember die Nachfrage nach wärmender Bekleidung und Schuhen weiterhin beleben“, berichtet BTE-Sprecher Axel Augustin.
 
Allerdings gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Absatzkanälen. So dürfte der Onlinehandel zwar gegenüber 2021 rund fünf Prozent an Umsatz verlieren, gegenüber 2019 liegt er aber mit geschätzten 34 Prozent stark im Plus. Dagegen hinkt der stationäre Mode-, Schuh- und Lederwarenhandel noch deutlich hinter den Vor-Corona-Werten hinterher. Im Vergleich zum letzten Jahr 2021 steigerten Modehäuser, Schuhläden und Lederwarengeschäfte ihren Umsatz zwar um etwa ein Viertel, zum Niveau von 2019 fehlen aber immer noch rund acht Prozent. „Der starke Zuwachs in 2022 ist Folge der niedrigen Vorlage aufgrund des langen Lockdowns im Frühjahr 2021“, erläutert Augustin.
 
Zufrieden sind die meisten stationären Händler mit dieser Entwicklung nicht. Zwar gibt es etliche Geschäfte, die das Niveau von 2019 in diesem Jahr erreichen oder sogar übertreffen werden, ein Großteil liegt aber zweistellig im Minus. „Überdurchschnittlich laufen vor allem Geschäfte mit hochwertigen Sortimenten, aber auch viele mittelständische Mode- und Schuhgeschäfte mit hoher Kundenbindung können sich über gute Umsätze freuen“, so BTE-Präsident Steffen Jost. „Manche profitieren davon, dass ihre Kunden zumindest zeitweise im Homeoffice arbeiten und dadurch vermehrt wohnortnah einkaufen.“
 
Große Probleme bereitet fast allen Unternehmen die stark gestiegenen Kosten. Diese müssten bei niedrigeren Umsätzen nach betriebswirtschaftlicher Logik sinken, aber bei Energiepreisen, Löhnen und Mieten ist eher das Gegenteil der Fall. „Wir befürchten daher, dass sehr viele Kollegen in diesem Jahr rote Zahlen schreiben werden“, prognostiziert Jost.
 
Noch größere Sorgen bereitet dem BTE-Präsidenten allerdings der Blick auf das kommende Jahr. Denn die Kosten werden voraussichtlich auch 2023 an vielen Stellen weiter steigen. Das betrifft insbesondere Unternehmen, die ihr Geschäft in gemieteten Räumen mit einem indexierten Mietvertrag betreiben. Der BTE regt daher ein „Mietmoratorium“ oder einen wie auch immer gearteten „Mietendeckel“ an. „Ansonsten werden viele Läden für immer schließen müssen“, befürchtet Jost und ergänzt: „Damit unsere lebenswerten Innenstädte nach drei schwierigen Jahren in Folge ihre Funktion erhalten, müssen sich jetzt alle relevanten Akteure für ihren Standort engagieren – vom Handel über die Vermieter bis zur Politik. Weiteres Abwarten wird viele Standorte den endgültigen Todesstoß versetzen.“

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

Foto VDMA
12.12.2022

Nachwuchspreis für KI-gestützte Produktionsüberwachung von Carbonfasern

  • Formel 1-Fahrzeuge werden in Zukunft günstiger

Carbon ist der Stoff, aus dem bei Formel 1-Fahrzeuge häufig die Karosserie hergestellt wird. Bislang ist Carbon teuer. Es kann günstiger und effizienter hergestellt werden, wenn künstliche Intelligenz die Produktionsprozesse überwacht. Ein Kamerasystem kombiniert mit künstlicher Intelligenz erkennt automatisch Fehler in der Herstellung von Carbonfasern. Damit wird eine teure manuelle Kontrolle der Carbonfasern hinfällig und der Herstellungspreis der Carbonfaser kann nachhaltig reduziert wenden.

Für diese Idee erhielt der Nachwuchsingenieur Deniz Sinan Yesilyurt am 6. Dezember den zweiten Preis des Nachwuchspreises „Digitalisierung im Maschinenbau“.

  • Formel 1-Fahrzeuge werden in Zukunft günstiger

Carbon ist der Stoff, aus dem bei Formel 1-Fahrzeuge häufig die Karosserie hergestellt wird. Bislang ist Carbon teuer. Es kann günstiger und effizienter hergestellt werden, wenn künstliche Intelligenz die Produktionsprozesse überwacht. Ein Kamerasystem kombiniert mit künstlicher Intelligenz erkennt automatisch Fehler in der Herstellung von Carbonfasern. Damit wird eine teure manuelle Kontrolle der Carbonfasern hinfällig und der Herstellungspreis der Carbonfaser kann nachhaltig reduziert wenden.

Für diese Idee erhielt der Nachwuchsingenieur Deniz Sinan Yesilyurt am 6. Dezember den zweiten Preis des Nachwuchspreises „Digitalisierung im Maschinenbau“.

Carbonfasern sind wegen ihrer guten Eigenschaften begehrt. Sie sind sehr leicht – sie wiegen bis zu 50 Prozent weniger als Aluminium. Die Kombination aus geringem Gewicht und guten mechanischen Eigenschaften bietet viele Vorteile. Gerade in Zeiten der Energiewende sind Leichtbaumaterialien wie Carbon so relevant wie nie zuvor. Gleichzeitig sind Carbonfasern so widerstandsfähig gegen äußere Belastungen wie Metalle. Diese guten Eigenschaften von Carbonfasern zu erreichen, ist aufwändig.

Bis zu 300 einzelne Faserstränge –Bündel von einzelnen Fasern - müssen während der Herstellung gleichzeitig überwacht werden. Wenn Carbonfasern reißen, kostet es Zeit und Geld, die beschädigten Fasern auszusortieren. Dies ist nur ein Beispiel für verschiedene Fehler, die bei den Fasern während der Produktion auftreten können.

Deshalb brachte Deniz Sinan Yesilyurt eine Kamera an der Carbonfaseranlage an, die Bilder verschiedener Faserfehler während der Produktion aufnimmt und in einer Datenbank sammelt. Die künstliche Intelligenz im Informationstechnologiesystem der Kamera wertet die Faserfehler aus, indem sie die Bildaufnahmen vorgegebenen Referenzfehlern zuordnet. Dabei erkennt sie verschiedene Faserfehler mit einer Zuordnungsgenauigkeit von 99 Prozent. Der Prozess kann auch für andere Bereiche eingesetzt werden, die chemische Fasern herstellen.

Deniz Sinan Yesilyurt erhielt den Preis vom Verband für Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) in Frankfurt am Main. Er ist Bachelorabsolvent am Institut für Textiltechnik (ITA) der RWTH Aachen. Der vollständige Titel seiner Bachelorarbeit: „Entwicklung einer Kl-gestützten Prozessüberwachung unter Verwendung von Machine Learning zur Erkennung von Faserbeschädigungen im Stabilisierungsprozess“.
Der VDMA zeichnete insgesamt vier Abschlussarbeiten unterschiedlicher Hochschulen mit dem Preis aus. Der Preis wird für herausragende Abschlussarbeiten verliehen und wurde in Deutschland, Österreich und der Schweiz ausgeschrieben.

Quelle:

ITA – Institut für Textiltechnik of RWTH Aachen Universit