Aus der Branche

Zurücksetzen
209 Ergebnisse
Illustration Pixabay
06.11.2023

Textiler Mittelstand braucht planbare Energiepreise

Südwesttextil begrüßt den Kabinettsbeschluss der „Preisbremsenverlängerungsverordnung“ in der letzten Woche, sieht aber für die Sicherung der Wertschöpfung kurzfristig und langfristig politisch dringenden Handlungsbedarf.

Mitte Oktober hat die Bundesregierung die Formulierungshilfe zur Änderung des Wachstumschancengesetztes verabschiedet und damit in die Wege geleitet, dass die Ende des Jahres auslaufenden Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom bis Ende April 2024 verlängert werden können. Gleichzeitig beschloss sie die Sonderregelung zur Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas früher als geplant bereits zum Ende des Jahres auslaufen zu lassen.

Südwesttextil begrüßt den Kabinettsbeschluss der „Preisbremsenverlängerungsverordnung“ in der letzten Woche, sieht aber für die Sicherung der Wertschöpfung kurzfristig und langfristig politisch dringenden Handlungsbedarf.

Mitte Oktober hat die Bundesregierung die Formulierungshilfe zur Änderung des Wachstumschancengesetztes verabschiedet und damit in die Wege geleitet, dass die Ende des Jahres auslaufenden Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom bis Ende April 2024 verlängert werden können. Gleichzeitig beschloss sie die Sonderregelung zur Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas früher als geplant bereits zum Ende des Jahres auslaufen zu lassen.

Südwesttextil sieht in der vorzeitigen Beendigung der Entlastung bei der Mehrwertsteuer ein falsches Signal in der anhaltend herausfordernden Lage, begrüßt aber den Kabinettsbeschluss in der letzten Woche zur Verlängerung der Preisbremsen als Schritt in die richtige Richtung. Kritisch sieht der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband, dass nicht nur die Zustimmung des Bundestags für die Umsetzung aussteht, sondern auch eine Verlängerung der gelockerten Beihilferegelungen auf EU-Ebene. Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner: „Wettbewerbsfähige Energiepreise sind ebenso essentiell für die Sicherung der Wertschöpfung wie Planungssicherheit für die Zukunft. Wir brauchen daher kurz-, mittel- und langfristig Lösungen, mit denen unsere Unternehmerinnen und Unternehmer rechnen können.“

Die Bundesregierung müsse daher dringend handeln und sich nicht nur für eine schnelle Klarheit bis April einsetzen, die auch eine Umsetzbarkeit für Versorger über den Jahreswechsel möglich macht, sondern auch eine Einigung zugunsten des Industriestrompreises. „Unsere Mitgliedsunternehmen planen langfristig und brauchen daher nachhaltige Lösungen“, fasst Edina Brenner zusammen.

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.

Herbstumfrage: erwartete Umsatzentwicklung © BVMed
17.10.2023

Medizintechnik-Standort Deutschland unter Druck

BVMed fordert „MedTech-Strategie 2030“

BVMed fordert „MedTech-Strategie 2030“
Der Medizintechnik-Standort Deutschland steht unter erheblichem Druck. Die MedTech-Branche verzeichnet nach den Ergebnissen der Herbstumfrage des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) zwar ein Umsatzplus von 4,8 Prozent gegenüber dem Krisenjahr 2022, dem stehen jedoch stark gestiegene Personal-, Logistik-, Rohstoff- und Energiekosten sowie die hohen Kosten für die Umsetzung der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) gegenüber. Darunter leiden vor allem kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die 93 Prozent der Branche ausmachen und Innovationstreiber sind. Aktuell gehen die Investitionen am Standort Deutschland zurück, Forschungsinvestitionen werden zunehmend ins Ausland verlagert. Das Innovationsklima ist nach dem BVMed-Index auf einem Tiefstand. „Das müssen wir mit standortfreundlicheren Rahmenbedingungen verändern. Dafür brauchen wir ganzheitliche Ansätze – eine MedTech-Strategie 2030 zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in Deutschland mit Handlungskonzepten für den Forschungs- und Produktionsstandort“, sagte BVMed-Vorstandsvorsitzender Dr. Meinrad Lugan auf der BVMed-Jahrespressekonferenz am 17. Oktober 2023 in Berlin.

Die Medizintechnik-Branche beschäftigt in Deutschland über 250.000 Menschen und investiert rund 9 Prozent ihres Umsatzes in Forschung und Entwicklung. Der Gesamtumsatz der Branche liegt bei über 38 Milliarden Euro, die Exportquote bei 67 Prozent. Dabei sind 93 Prozent der MedTech-Unternehmen KMU.

„Deutschland ist bei Medizintechnologien Weltspitze. Noch. Denn: der Medizintechnik-Standort Europa ist stark gefährdet“, so Lugan. Das liege vor allem an hausgemachten Problemen wie der handwerklich schlecht gemachten MDR, die Innovationen ausbremst, einer überbordenden Bürokratisierung und Regulierungswut, einer schleppenden und mangelnden Datennutzung sowie einer unzureichenden Wahrnehmung und Unterstützung des Mittelstandes als das Herzstück der deutschen Wirtschaft.

Zu einer MedTech-Strategie aus einem Guss gehört – so der BVMed-Vorsitzende:

  • Eine wettbewerbsfähige Regulatorik. Der BVMed hat dazu ein ausführliches Whitepaper zur MDR-Weiterentwicklung vorgelegt. Zu den Forderungen der Branche gehört allen voran die Abschaffung der Re-Zertifizierung alle fünf Jahre.
  • Eine Entbürokratisierungs-Offensive, die konsequent Überregulierungen abbaut und in Berlin und Brüssel für standortfreundliche Regulierungen kämpft. Um unseren Mittelstand als Innovationstreiber zu stützen, nicht zu ersticken.
  • Ein besserer Datenzugang und ein Antragsrecht beim Forschungsdatenzentrum für Medizinprodukte-Unternehmen.
  • Die Stärkung der Resilienz des deutschen Gesundheitssystems und der Lieferketten. Dazu gehört eine bessere Einbeziehung der MedTech-Branche in die Erarbeitung von Lösungen, denn Resilienz erfordert eine enge Kooperation von Politik und Industrie.

Investitionen am Standort DE gehen zurück
Nach den Ergebnissen der BVMed-Herbstumfrage 2023, die BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll auf der Jahrespressekonferenz des deutschen MedTech-Verbandes vorstellte, zeigt sich die Medizintechnik-Branche nach den Krisenjahren 2020 bis 2022 leicht erholt. „66 Prozent der befragten MedTech-Unternehmen rechnen in diesem Jahr mit einem besseren Umsatzergebnis in Deutschland als im Vorjahr. Das ist ein leicht besseres Ergebnis als in den beiden Vorjahren – reicht aber noch nicht an die Werte vor der Coronapandemie heran. Von einem Umsatzrückgang gehen 19 Prozent der befragten Unternehmen aus. Bei 12 Prozent sind die Umsatzrückgänge sogar im zweistelligen Bereich. Das zeigt, dass sich einzelne Produktbereiche der MedTech-Branche sehr unterschiedlich entwickeln“, erläuterte Möll.

Aus den gewichteten Umsatzangaben der BVMed-Unternehmen ergibt sich im deutschen Markt ein durchschnittlicher Umsatzanstieg von 4,8 Prozent gegenüber dem vorhergehenden Krisenjahr. Die erwartete weltweite Umsatzentwicklung schneidet mit einem Plus von 6,4 Prozent deutlich besser als die Inlandsentwicklung ab.

Aufgrund der weiter dramatischen Kostensteigerungen stehen die Gewinne der Unternehmen aber unter großem Druck. Nur 20 Prozent der MedTech-Unternehmen erwarten in diesem Jahr Gewinnsteigerungen gegenüber dem Krisenjahr 2022. Mit 49 Prozent gehen sogar knapp die Hälfte der Unternehmen von einer weiteren Verschlechterung der Gewinnsituation aus. Der wichtigste Grund für die angespannte Geschäftssituation sind wie im Vorjahr die gestiegenen Logistik-, Rohstoff- und Energiepreise. Hinzu kommen stark steigende Personalkosten aufgrund der Inflationsentwicklung sowie der zunehmende bürokratische Aufwand für das regulatorische System.

Der zunehmende Druck auf die Branche wirkt sich verstärkt auch auf die Investitionen am Standort Deutschland aus. Mehr als ein Viertel der Unternehmen verringern ihre Investitionen. Ähnlich sieht die Situation bei der Forschung aus. 20 Prozent der Unternehmen verringern ihre Forschungsausgaben gegenüber dem Vorjahr.

Auf einer Skala von 0 (sehr schlecht) bis 10 (sehr gut) bewerten die Unternehmen das Innovationsklima für Medizintechnik in Deutschland im Durchschnitt nur noch mit 3,5. Das ist seit Erhebung des Indexes 2012 der absolute Tiefstwert und zeigt die Dramatik der Herausforderungen für die KMU-geprägte MedTech-Branche in Deutschland auf.

Weiterentwicklung der MDR im Fokus
Die Zeiten, in denen das europäische Regulierungssystem für Medizinprodukte dem US-amerikanischen FDA-System überlegen war, sind lange vorbei. Das zeigt auch die BVMed-Herbstumfrage 2023 überdeutlich. 53 Prozent der Unternehmen präferieren das FDA-System, nur 12 Prozent das MDR-System der EU. 35 Prozent haben keine Präferenz.

„Die MDR muss dringend weiterentwickelt und verbessert werden. Über drei Viertel der Unternehmen wünschen sich dabei vor allem weniger Bürokratie. 64 Prozent erwarten vorhersehbare und klare Fristen, 56 Prozent berechenbare Kosten“, so Möll zu den Ergebnissen der BVMed-Herbstumfrage. Ebenfalls weit oben auf der Forderungsliste: ein Fast-Track-Verfahren für Innovationen, mehr Verfahrens-Transparenz bei den Benannten Stellen sowie eine gegenseitige Anerkennung von ausländischen Zulassungen.

Trotz Krise: Weiter glänzende Berufsaussichten
Trotz der Krisenauswirkungen und dramatisch steigenden Kosten schafft die Medizintechnik-Branche in Deutschland weiter zusätzliche Arbeitsplätze. 31 Prozent der Unternehmen, die sich an der BVMed-Herbstumfrage 2023 beteiligten, erhöhen die Zahl der Mitarbeiter:innen gegenüber dem Vorjahr, 58 Prozent halten die Zahl der Stellen stabil. Die Berufsaussichten für Fachkräfte in der MedTech-Branche sind dabei weiter ausgezeichnet. 87 Prozent der Unternehmen halten die Berufsaussichten für unverändert gut bzw. besser.

Gesucht werden vor allem Ingenieur:innen, Informatiker:innen und Data Scientists und Medizintechniker:innen, aber auch lernende technische und kaufmännische Berufe. Der hohe Wert für Data Scientists zeigt, dass datengetriebene Versorgungslösungen in der MedTech-Branche an Bedeutung gewinnen.

Weitere Informationen:
BVMed Umfrage
Quelle:

BVMed

Jahresbericht 2022 der Bremer Baumwollbörse (c) Bremer Baumwollbörse
11.10.2023

Jahresbericht 2022 der Bremer Baumwollbörse

Der kürzlich veröffentlichte Jahresbericht der Bremer Baumwollbörse bietet eine umfassende Analyse des weltweiten Baumwollmarktes im Jahr 2022.

Detaillierte Länderberichte zu Produktion und Verarbeitung der Naturfaser sowie zahlreiche Grafiken und Tabellen machen den Bericht zu einer wichtigen Ressource für Branchenexperten in der gesamten Lieferkette. Langzeitstatistiken zu Erträgen, zum Handel sowie zur Preisentwicklung veranschaulichen Trends bis zum aktuellen Zeitpunkt.

Schwerpunkt Indien
Ein Schwerpunkt liegt in diesem Jahr auf der Baumwollsituation in Indien – dem Land, das über die mit Abstand größte Baumwollanbaufläche weltweit verfügt. Der indische Baumwollanbau und die mehr als 10 Millionen vorwiegend Kleinbauern leiden seit Jahren unter sinkenden Erträgen. Dies hat auch Folgen für die Verarbeitung der Naturfaser im Land.

Der kürzlich veröffentlichte Jahresbericht der Bremer Baumwollbörse bietet eine umfassende Analyse des weltweiten Baumwollmarktes im Jahr 2022.

Detaillierte Länderberichte zu Produktion und Verarbeitung der Naturfaser sowie zahlreiche Grafiken und Tabellen machen den Bericht zu einer wichtigen Ressource für Branchenexperten in der gesamten Lieferkette. Langzeitstatistiken zu Erträgen, zum Handel sowie zur Preisentwicklung veranschaulichen Trends bis zum aktuellen Zeitpunkt.

Schwerpunkt Indien
Ein Schwerpunkt liegt in diesem Jahr auf der Baumwollsituation in Indien – dem Land, das über die mit Abstand größte Baumwollanbaufläche weltweit verfügt. Der indische Baumwollanbau und die mehr als 10 Millionen vorwiegend Kleinbauern leiden seit Jahren unter sinkenden Erträgen. Dies hat auch Folgen für die Verarbeitung der Naturfaser im Land.

In weiteren Analysen des Jahresberichtes wird zudem deutlich, wie sich die verschiedenen Krisen des vergangenen Jahres – Corona, Krieg und Klimawandel – auf die Akteure des weltweiten Marktes auswirken. Darüber hinaus umfasst die Publikation detaillierte Einblicke in die gesamte Textillieferkette mit Fokus auf deutschsprachige Länder sowie Europa.

Aktivitäten im Jubiläumsjahr
Der ebenfalls enthaltene Tätigkeitsbericht der Bremer Baumwollbörse stellt die Aktivitäten im Jubiläumsjahr zum 150-jährigen Bestehen des Verbandes heraus. Darunter die Veröffentlichung des Jubiläumsbuches, eine Jubiläumstagung mit Galadinner sowie einen Tag der offenen Tür. Auch das Engagement der Bremer Baumwollbörse in vielfältigen Initiativen rund um die Baumwolle und Naturfasern sowie die Einbettung in ein Netz an Partnern wird deutlich.

Quelle:

Bremer Baumwollbörse

Foto bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung
10.10.2023

bvse: Brandgefahr in Recyclinganlagen durch Lithium-Ionen-Akkus und Batterien

Am 10. Oktober hat die Recycling- und Entsorgungsbranche (BDE, bvse und VKU) mit einem Müllwagenkorso und einer Kundgebung auf die Gefahr, die durch falsch entsorgte Lithium-Ionen-Akkus und Batterien entstehen, aufmerksam gemacht.

Es ist nicht alltäglich, dass die Recycling- und Entsorgungsbranche auf die Straße geht. Der bvse hat sich an dieser gemeinsamen Brancheninitiative beteiligt, "weil es so einfach nicht mehr weiter geht".

Auf der Kundgebung vor dem Brandenburger Tor erklärte Herbert Snell, Vizepräsident des bvse-Bundesverbandes Sekundärrohstoffe und Entsorgung, dass in einer aktuellen Umfrage fast 80 % der befragten Unternehmen für das Jahr 2022 angegeben haben, dass falsch entsorgte Lithium-Ionen-Akkus und Batterien zu einem Brand in ihren Recycling-Anlagen geführt haben.

Herbert Snell: "Gott sei Dank münden nicht alle Brandereignisse in einem Großfeuer, doch diese Großfeuer werden immer häufiger und sind für mittelständische Unternehmen existenzbedrohend."

Am 10. Oktober hat die Recycling- und Entsorgungsbranche (BDE, bvse und VKU) mit einem Müllwagenkorso und einer Kundgebung auf die Gefahr, die durch falsch entsorgte Lithium-Ionen-Akkus und Batterien entstehen, aufmerksam gemacht.

Es ist nicht alltäglich, dass die Recycling- und Entsorgungsbranche auf die Straße geht. Der bvse hat sich an dieser gemeinsamen Brancheninitiative beteiligt, "weil es so einfach nicht mehr weiter geht".

Auf der Kundgebung vor dem Brandenburger Tor erklärte Herbert Snell, Vizepräsident des bvse-Bundesverbandes Sekundärrohstoffe und Entsorgung, dass in einer aktuellen Umfrage fast 80 % der befragten Unternehmen für das Jahr 2022 angegeben haben, dass falsch entsorgte Lithium-Ionen-Akkus und Batterien zu einem Brand in ihren Recycling-Anlagen geführt haben.

Herbert Snell: "Gott sei Dank münden nicht alle Brandereignisse in einem Großfeuer, doch diese Großfeuer werden immer häufiger und sind für mittelständische Unternehmen existenzbedrohend."

Der Trend ist zudem eindeutig: Es kommen immer mehr Konsumgüter, wie Unterhaltungselektronik, Werkzeug, Kleidung oder Möbel, in den Handel, die mit Lithium-Ionen-Akkus bestückt sind. Herbert Snell: "Das bedeutet aber auch, dass die Brandgefahr immer weiter zunehmen wird. Es kann aber nicht sein, dass die Unternehmen, die diese Akkus in die Welt setzen, damit Geld verdienen und die Entsorgungsunternehmen die Brandrisiken alleine schultern müssen."

Der bvse-Vizepräsident stellte folgende Forderungen in den Mittelgrund:

  • Wir brauchen eine Ausweitung der Verbraucherinformationen, damit Akkus nicht in den normalen Müll gelangen.
  • Wir brauchen eine deutliche Kennzeichnungspflicht für Batterien.
  • Wir brauchen eine wirksame Pfandpflicht für Batterien und Akkus.
  • Wir brauchen eine leichte Entnehmbarkeit der Akkus aus den Geräten und
  • wir brauchen eine Herstellerverantwortung, die den Namen verdient. Wer akkubetriebene Geräte in Umlauf bringt, muss sich künftig finanziell an einem Fond beteiligen, der die Brandschäden ersetzt.

bvse-Vizepräsident Herbert Snell erklärte abschließend: "Heute macht unsere Branche – große und kleine Unternehmen, private und kommunale Betriebe – gemeinsam deutlich, dass das Ende der Fahnenstange endgültig erreicht ist. Die Politik muss die Rahmenbedingungen setzen und die Hersteller dürfen sich nicht länger aus der Verantwortung stehlen. Unsere Unternehmen dürfen nicht der Gefahr einer dauerhaften Existenzbedrohung ausgesetzt sein."

Quelle:

bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung

06.10.2023

Droht Mode- und Schuhhandel Insolvenz- und Schließungswelle wegen Rückforderung von Coronahilfen?

Der stationäre Mode- und Schuhhandel hat die Auswirkungen der Corona-Pandemie noch längst nicht überwunden. Zwar liegen die Umsätze nach BTE-Schätzungen im Durchschnitt Ende September nominal im mittleren einstelligen Bereich über denen von 2022, die allermeisten Geschäfte verfehlen aber das Vor-Corona-Niveau noch deutlich.
 
Unter Berücksichtigung der zuletzt hohen Preissteigerungen ist die Situation sogar ungleich dramatischer. Inflationsbereinigt liegt der Umsatzverlust zu 2019 im zweistelligen Bereich und selbst der Zuwachs im Vergleich zu 2022 relativiert sich stark. Nach Überzeugung des BTE sind die aktuellen Umsätze für viele Textil- und Schuhgeschäfte nicht ausreichend, um die hohen Kostensteigerungen z.B. in den Bereichen Energie, Personal oder Mieten auszugleichen. Die Insolvenzen bekannter Branchengrößen sind dafür ein Beleg.
 

Der stationäre Mode- und Schuhhandel hat die Auswirkungen der Corona-Pandemie noch längst nicht überwunden. Zwar liegen die Umsätze nach BTE-Schätzungen im Durchschnitt Ende September nominal im mittleren einstelligen Bereich über denen von 2022, die allermeisten Geschäfte verfehlen aber das Vor-Corona-Niveau noch deutlich.
 
Unter Berücksichtigung der zuletzt hohen Preissteigerungen ist die Situation sogar ungleich dramatischer. Inflationsbereinigt liegt der Umsatzverlust zu 2019 im zweistelligen Bereich und selbst der Zuwachs im Vergleich zu 2022 relativiert sich stark. Nach Überzeugung des BTE sind die aktuellen Umsätze für viele Textil- und Schuhgeschäfte nicht ausreichend, um die hohen Kostensteigerungen z.B. in den Bereichen Energie, Personal oder Mieten auszugleichen. Die Insolvenzen bekannter Branchengrößen sind dafür ein Beleg.
 
Für die nähere Zukunft befürchtet der BTE weitere Insolvenzen und Geschäftsschließungen. Verantwortlich dafür sind vor allem die anstehenden bzw. möglichen Rückzahlungen der Coronahilfen. Neben KfW-Krediten sind das die sogenannten Überbrückungshilfen (ÜBH), mit denen die hohen Umsatzverluste wegen der erzwungenen Lockdowns in den Jahren 2020 und 2021 im stationären Outfithandel ausgeglichen werden sollten. Vor allem die Überbrückungshilfe III konnte zumindest einen Teil der Einbußen kompensieren und somit die Existenz vieler Unternehmen retten.
 
Allerdings mehren sich derzeit die Berichte aus der Branche, dass es bei der angelaufenen Prüfung der ÜBH-Schlussabrechnung oftmals zu Ungereimtheiten und neuen Auslegungen der FAQ kommt – und zwar durchweg zu Lasten der Händler. Etliche Unternehmen haben daher auch bereits Klage gegen den Bescheid über ihre Schlussabrechnung erhoben.
 
Der BTE fordert daher von den politischen Entscheidern klare, faire und nachvollziehbare Lösungen in den strittigen Fragen der Überbrückungshilfe. Schließlich waren gerade die Mode-, Schuh- und Lederwarengeschäfte handelsweit mit Abstand die größten Leidtragenden der staatlichen Corona-Beschränkungen. Um die Existenz von tausenden Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäften mit zehntausenden Mitarbeitern nicht erneut zu gefährden, ist eine Änderung der aktuellen Bewilligungspraxis zu Gunsten der Unternehmen zwingend erforderlich!
 
Zur Unterstützung betroffener Unternehmen hat der BTE in Zusammenarbeit mit Fieldfisher Partnerschaft von Rechtsanwälten (Hamburg) ein sechsseitiges „Positionspapier zum bundesweiten Änderungsbedarf der Praxis der Bewilligungsstellen bei den Überbrückungshilfen“ erstellt. Dieses benennt die aktuellen rechtlichen Probleme und Ungereimtheiten sowie den notwendigen Änderungsbedarf und steht allen Interessenten kostenfrei zum Download bereit unter www.bte.de (Rubrik: Presse).

Weitere Informationen:
Coronakrise Überbrückungshilfen
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

BVMed veröffentlicht Broschüre zu PRRC-Pflichten (c) BVMed
13.09.2023

BVMed veröffentlicht Broschüre zu PRRC-Pflichten

Hersteller von Medizinprodukten müssen nach der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) eine zuständige Person für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften, kurz PRRC, benennen. Welche Aufgaben und Pflichten diese Expert:innen erfüllen müssen, darüber informiert der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) in einer neuen Broschüre mit dem Titel „Die für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften verantwortliche Person (PRRC) gemäß Art. 15 MDR“.

Die neue BVMed-Broschüre beschreibt die wichtigsten Anforderungen hinsichtlich der Qualifikation, der Aufgaben und der Einbindung der PRRC im Unternehmen. Außerdem thematisiert sie Haftungs- und Absicherungsaspekte im Zusammenhang mit der PRRC-Rolle.

Zum rechtlichen Hintergrund: Hersteller und Bevollmächtigte müssen nach Artikel 15 MDR über mindestens eine für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften verantwortliche Person verfügen. Für die sperrige Bezeichnung wird mittlerweile meist das gängige Akronym PRRC verwendet – nach der englischsprachigen Bezeichnung „Person Responsible for Regulatory Compliance“.

Hersteller von Medizinprodukten müssen nach der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) eine zuständige Person für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften, kurz PRRC, benennen. Welche Aufgaben und Pflichten diese Expert:innen erfüllen müssen, darüber informiert der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) in einer neuen Broschüre mit dem Titel „Die für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften verantwortliche Person (PRRC) gemäß Art. 15 MDR“.

Die neue BVMed-Broschüre beschreibt die wichtigsten Anforderungen hinsichtlich der Qualifikation, der Aufgaben und der Einbindung der PRRC im Unternehmen. Außerdem thematisiert sie Haftungs- und Absicherungsaspekte im Zusammenhang mit der PRRC-Rolle.

Zum rechtlichen Hintergrund: Hersteller und Bevollmächtigte müssen nach Artikel 15 MDR über mindestens eine für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften verantwortliche Person verfügen. Für die sperrige Bezeichnung wird mittlerweile meist das gängige Akronym PRRC verwendet – nach der englischsprachigen Bezeichnung „Person Responsible for Regulatory Compliance“.

Die 22-seitige BVMed-Broschüre richtet sich an Hersteller von Medizinprodukten, an Bevollmächtigte von Herstellern außerhalb der EU sowie an Personen, die als interne oder externe PRRC für die genannten Wirtschaftsakteur:innen tätig sind. Sie soll als Orientierungshilfe zu den verschiedenen Themenbereichen, die mit der Person der PRRC verbunden sind, dienen.

Die neue BVMed-Publikation wurde von Rechtexpert:innen – unter anderem Dr. Boris Handorn von der Produktkanzlei – in Zusammenarbeit mit dem PRRC-Roundtable des BVMed erarbeitet und gibt den aktuellen Diskussionsstand zu Artikel 15 MDR wieder. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im notwendigen Einzelfall.

Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

Marc Michel Foto BVMed
12.09.2023

BVMed fordert Medizintechnik-Pakt

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt die Initiative der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz, vereint gegen Engpässe bei der Versorgung mit Medizinprodukten und Arzneimitteln vorzugehen und den Produktionsstandort Deutschland zu stärken. An dem Treffen der Gesundheits- und Wirtschaftsministerien der vier Südschienen-Länder am 11. September 2023 in München war auch der BVMed beteiligt, vertreten durch sein Vorstandsmitglied Marc D. Michel. „Es ist gut, dass die Politik im Dialog mit der Wirtschaft bleibt. Wir brauchen jetzt eine gemeinsame Kraftanstrengung, einen abgestimmten Medizintechnik-Pakt, um Produktion und Forschung unter schwierigen Rahmenbedingungen in Deutschland zu halten und zu stärken“, so Michel.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt die Initiative der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz, vereint gegen Engpässe bei der Versorgung mit Medizinprodukten und Arzneimitteln vorzugehen und den Produktionsstandort Deutschland zu stärken. An dem Treffen der Gesundheits- und Wirtschaftsministerien der vier Südschienen-Länder am 11. September 2023 in München war auch der BVMed beteiligt, vertreten durch sein Vorstandsmitglied Marc D. Michel. „Es ist gut, dass die Politik im Dialog mit der Wirtschaft bleibt. Wir brauchen jetzt eine gemeinsame Kraftanstrengung, einen abgestimmten Medizintechnik-Pakt, um Produktion und Forschung unter schwierigen Rahmenbedingungen in Deutschland zu halten und zu stärken“, so Michel.

Die aktuell großen Herausforderungen des Medizintechnik-Standorts seien „hausgemachte Probleme“, so der BVMed. Gründe seien unter anderem eine handwerklich schlecht gemachte EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR), eine überbordende Bürokratisierung und Regulierungswut, die die MedTech-KMU ersticke, eine schleppende Digitalisierung des Gesundheitssystems, eine mangelnde Datennutzung und „die unzureichende Unterstützung des Mittelstandes, dem Herzstück der deutschen Wirtschaft“, so BVMed-Vorstand Marc Michel.

„Inflationsbedingt gestiegene Produktionskosten und die MDR sind eine tödliche Kombination. Wir schwächen den Standort und verlieren Investitionen und Arbeitsplätze“, zog Michel kritisch Bilanz.

Der BVMed fordert „ganzheitliche Ansätze, eine MedTech-Strategie aus einem Guss“:

  • eine wettbewerbsfähige Regulatorik. Zu den Forderungen der Branche gehört allen voran die Abschaffung der Rezertifizierung alle fünf Jahre.
  • eine Entbürokratisierungs-Offensive, die konsequent Überregulierungen abbaut und in Brüssel für standortfreundliche Regulierungen kämpfe, um den Mittelstand als Innovationstreiber zu stützen, nicht zu ersticken
  • ein besserer Datenzugang und ein Antragsrecht beim Forschungsdatenzentrum für forschende Medizinprodukte-Unternehmen.
  • die Stärkung der Resilienz des deutschen Gesundheitssystems und der Lieferketten. Dazu gehöre eine bessere Einbeziehung der MedTech-Branche in die Erarbeitung von Lösungen, denn Resilienz erfordere eine enge Kooperation von Politik und Industrie.

Für den Standort Deutschland stehe dabei viel auf dem Spiel, denn die Medizintechnik sei Innovationstreiber, Jobmotor und Exportweltmeister.

Deutschland sei vor der MDR der Erstmarkt für neue Medizinprodukte gewesen. Das habe sich nun komplett gedreht. Die US-amerikanische Zulassungsbehörde FDA sei deutlich schneller – und dabei genauso sicher. Neue Produkte würden deshalb künftig, wenn überhaupt, bestenfalls verzögert nach Europa gelangen und den Patient:innen zur Verfügung stehen.

„Die MedTech-Industrie ist ein zentraler Baustein für die technologische Souveränität Deutschlands. Nur mit einer besseren und international wettbewerbsfähigen MDR in Kombination mit einer innovations- und produktionsorientierten Standortpolitik können wir die Versorgung mit Medizinprodukten dauerhaft sicherstellen“, so das Fazit von BVMed-Vorstand Marc Michel.

Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

30.08.2023

Kein Durchbruch - Südwesttextil sieht großen Handlungsbedarf der Bundesregierung

Nach Abschluss der Kabinettsklausur der Bundesregierung, sieht Südwesttextil im vorgestellten 10-Punkte-Plan viele sehr gute Ansätze, aber noch nicht den entscheidenden Durchbruch gerade mit Blick auf die Energiekrise.

Die Frage des Wachstumschancengesetzes stand oben auf der Agenda bei der zweitägigen Kabinettsklausur in Meseberg. Dass die Bundesregierung eine Einigung erzielt hat und von verschiedenen Seiten eine Stärkung von Wirtschaft und Investitionen vorsieht, begrüßt der baden-württembergische Wirtschafts- und Arbeitgeberverband in weiten Teilen. Im Vordergrund müsse stehen, dass die Investitionsprämien dauerhaft eine Perspektive bieten und dass kleine und mittelständische Unternehmen unbürokratisch Förderbedingungen erfüllen können. Auch müssen die angesetzten Werte der aktuellen Inflation angemessen sein und Forschungszulagen einen wesentlichen Anreiz geben, um die Aktivitäten der Wirtschaft in den herausfordernden Zeiten anzukurbeln.

Nach Abschluss der Kabinettsklausur der Bundesregierung, sieht Südwesttextil im vorgestellten 10-Punkte-Plan viele sehr gute Ansätze, aber noch nicht den entscheidenden Durchbruch gerade mit Blick auf die Energiekrise.

Die Frage des Wachstumschancengesetzes stand oben auf der Agenda bei der zweitägigen Kabinettsklausur in Meseberg. Dass die Bundesregierung eine Einigung erzielt hat und von verschiedenen Seiten eine Stärkung von Wirtschaft und Investitionen vorsieht, begrüßt der baden-württembergische Wirtschafts- und Arbeitgeberverband in weiten Teilen. Im Vordergrund müsse stehen, dass die Investitionsprämien dauerhaft eine Perspektive bieten und dass kleine und mittelständische Unternehmen unbürokratisch Förderbedingungen erfüllen können. Auch müssen die angesetzten Werte der aktuellen Inflation angemessen sein und Forschungszulagen einen wesentlichen Anreiz geben, um die Aktivitäten der Wirtschaft in den herausfordernden Zeiten anzukurbeln.

Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner schildert die Perspektive des Verbandes auf die Ergebnisse der Kabinettssitzung: „Trotz vieler wichtiger Aspekte, bleibt der Durchbruch aus, der einen Schub nach vorne und die Sicherung unserer Wettbewerbsfähigkeit bedeuten würde. Die Beschlüsse der Bundesregierung sind aktuell hart erkämpft und bleiben im unkritischen – und aus Perspektive der Wirtschaft längst überfälligem – Bereich. Zusätzlich zur dringend benötigten Umsetzung der Maßnahmen zur Entbürokratisierung, Unternehmensbesteuerung und Digitalisierung, brauchen wir eine klare Linie, wie Wertschöpfung und Wirtschaften in Zukunft noch in Deutschland möglich sein werden. Wir müssen endlich die Grundlage für Fortschritt schaffen, statt nur aufzuholen!“

Dringend notwendig ist aus Perspektive von Südwesttextil, ein Zustimmen von Kanzler und Finanzminister zum Vorschlag für einen Industriestrompreis aus dem Bundeswirtschaftsministerium. „Auch die energieintensive Produktion der Textil- und Bekleidungsindustrie braucht eine Perspektive, die nicht nur von Winter zu Winter reicht“, erklärt Edina Brenner.

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie

BVMed, VDGH (c) BVMed
29.08.2023

MedTech-Verbände BVMed und VDGH fordern Abschaffung von Re-Zertifizierung und Fast-Track für Innovationen

Die beiden MedTech-Branchenverbände BVMed und VDGH schlagen in einem gemeinsamen Whitepaper zur Weiterentwicklung der europäischen Medizinprodukte-Verordnung (MDR) und In-vitro-Diagnostika-Verordnung (IVDR) unter anderem die Abschaffung der fünfjährigen Re-Zertifizierungsfrist sowie Fast-Track-Verfahren für Innovationen und Orphan Devices sowie Diagnostics vor.

„Wir brauchen mehr Transparenz und Effizienz, mehr Berechenbarkeit und Schnelligkeit, mehr internationale Anschluss- und Wettbewerbsfähigkeit sowie eine gute Verwaltungspraxis“, forderten die beiden Vorstandsvorsitzender Dr. Meinrad Lugan (BVMed) und Ulrich Schmid (VDGH) auf einer gemeinsamen Pressekonferenz.

Die beiden MedTech-Branchenverbände BVMed und VDGH schlagen in einem gemeinsamen Whitepaper zur Weiterentwicklung der europäischen Medizinprodukte-Verordnung (MDR) und In-vitro-Diagnostika-Verordnung (IVDR) unter anderem die Abschaffung der fünfjährigen Re-Zertifizierungsfrist sowie Fast-Track-Verfahren für Innovationen und Orphan Devices sowie Diagnostics vor.

„Wir brauchen mehr Transparenz und Effizienz, mehr Berechenbarkeit und Schnelligkeit, mehr internationale Anschluss- und Wettbewerbsfähigkeit sowie eine gute Verwaltungspraxis“, forderten die beiden Vorstandsvorsitzender Dr. Meinrad Lugan (BVMed) und Ulrich Schmid (VDGH) auf einer gemeinsamen Pressekonferenz.

Die EU-Verordnungen MDR und IVDR, die das Inverkehrbringen von Medizinprodukten und Labortests europaweit regeln, seien handwerklich schlecht gemacht, zu kompliziert und bürokratisch – und bremsten damit Innovationen aus, so BVMed und VDGH. Es bestehe breiter Konsens, dass MDR und IVDR eine ungewünschte Verknappung von Produkten in der medizinischen Versorgung verursachen. Ein Drittel der Produkte drohe vom Markt genommen zu werden, bereits jetzt seien viele Produkte nicht mehr auf dem Markt verfügbar. Studien zeigten, dass MedTech-Unternehmen in 65 Prozent der Fälle gezwungen seien, Entwicklungsressourcen in die Regulatorik zu verlagern – auf Kosten der Innovationstätigkeit.

89 Prozent der MedTech-Unternehmen priorisierten mittlerweile die US-amerikanische Zulassung ihrer Produkte, so eine Studie der Boston Consulting Group. „Wir wollen eine zukunftsweisende Reform, die Patientinnen und Patienten sowie dem Innovationsstandort Europa hilft – keine fortwährenden Klein-Klein-Korrekturen“, so Lugan und Schmid: „Die zwei führenden deutschen MedTech-Verbände BVMed und VDGH haben deshalb ein Whitepaper mit Lösungsvorschlägen erarbeitet.“

Neben der Ergänzung des derzeitigen Regulierungssystems setzen sich BVMed und VDGH für mehr Berechenbarkeit und Transparenz der Prozesse, wirksame Rechtsmittel gegen Marktzugangsentscheidungen, eine Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit sowie eine Zentralisierung der Verantwortung ein.

„Wir müssen handeln und MDR und IVDR strukturell weiterentwickeln. Unsere Vorschläge sind praxisorientiert und haben sich in anderen Systemen bereits bewährt. Jetzt ist die richtige Zeit, darüber zu reden, damit wir nach der Europawahl mit der neuen Kommission und dem neuen Parlament zügig konkret werden können“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll und VDGH-Geschäftsführer Dr. Martin Walger.

„Wir wollen gemeinsam mit allen Beteiligten Europa wieder zu einem wettbewerbsfähigen MedTech-Standort machen und überzogene Strukturen aufbrechen sowie gute regulatorische Rahmenbedingungen schaffen – mit Mut und Zuversicht. Dafür fordern wir die europäischen Institutionen auf, mit uns und allen relevanten Akteuren in Deutschland und Europa in einen strukturierten Dialog zu treten, um so schnell wie möglich die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen“, so der Schlussappell von Möll und Walger.

 

Quelle:

BVMed

22.08.2023

Handel mit großem Investitionsbedarf – HDE verlangt Fördermaßnahmen

Der Handel in Deutschland sieht einen hohen Investitionsbedarf in seinen Unternehmen. Viele Betriebe sind in der aktuellen Krise nicht in der Lage, notwendige Zukunftsinvestitionen finanziell zu stemmen. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des Handelsverbandes Deutschland (HDE) unter mehr als 900 Handelsunternehmen. HDE-Präsident Alexander von Preen fordert deshalb klare und einfache Fördermaßnahmen von der Bundesregierung für Investitionen in Digitalisierung, eine Absenkung der Stromsteuer sowie weniger bürokratische Vorgaben.

„Der Konsum war über viele Jahre hinweg ein stabilisierender Faktor für die gesamte Volkswirtschaft. Die Pandemie aber ging bei vielen Handelsunternehmen an die Substanz, es sind keine finanziellen Reserven mehr übrig. Und jetzt kommen noch die hohe Inflation und in der Folge eine schlechte Verbraucherstimmung oben drauf. Das bringt viele Händlerinnen und Händler in eine extrem schwierige Lage“, so HDE-Präsident Alexander von Preen.

Der Handel in Deutschland sieht einen hohen Investitionsbedarf in seinen Unternehmen. Viele Betriebe sind in der aktuellen Krise nicht in der Lage, notwendige Zukunftsinvestitionen finanziell zu stemmen. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des Handelsverbandes Deutschland (HDE) unter mehr als 900 Handelsunternehmen. HDE-Präsident Alexander von Preen fordert deshalb klare und einfache Fördermaßnahmen von der Bundesregierung für Investitionen in Digitalisierung, eine Absenkung der Stromsteuer sowie weniger bürokratische Vorgaben.

„Der Konsum war über viele Jahre hinweg ein stabilisierender Faktor für die gesamte Volkswirtschaft. Die Pandemie aber ging bei vielen Handelsunternehmen an die Substanz, es sind keine finanziellen Reserven mehr übrig. Und jetzt kommen noch die hohe Inflation und in der Folge eine schlechte Verbraucherstimmung oben drauf. Das bringt viele Händlerinnen und Händler in eine extrem schwierige Lage“, so HDE-Präsident Alexander von Preen.

Entsprechend der aktuellen HDE-Umfrage plant knapp ein Drittel der Handelsunternehmen vor allem aus dem Mittelstand in diesem Jahr keinerlei Investitionen. 42 Prozent der befragten Unternehmen investieren weniger als im Vorkrisenjahr 2019. Dabei sehen die Händlerinnen und Händler durchaus Bedarf: 48 Prozent wollen Mittel für Digitalisierung und Innovationsprojekte ausgeben. Hier stehen vor allem Social-Media-Aktivitäten (42%) sowie digitales Marketing (39%) und Maßnahmen auf der Fläche wie Geschäftsausstattung und Ladenbau (39%) sowie Warenwirtschaftssysteme (35%) im Fokus. Ein weiterer wichtiger Investitionsschwerpunkt ist der Klimaschutz. Die Unternehmen wollen in energiesparende Beleuchtung (38%), Photovoltaik (22%) sowie Elektromobilität und Ladesäulen (15%) investieren. Angesichts eines zunehmenden Arbeits- und Fachkräftemangels baut der Einzelhandel zudem vor allem auch seine Aktivitäten zur Qualifizierung und Weiterbildung der Mitarbeitenden (51%) aus.

„Die Branche weiß um ihren Investitionsbedarf. Angesichts der schwierigen gesamtwirtschaftlichen Situation aber sind viele Unternehmen nicht in der Lage, sich für die Zukunft aufzustellen. Die im Zusammenhang mit der Pandemie getroffenen Maßnahmen konnte niemand in seinem Business-Plan haben. Und auch die in Folge des russischen Krieges in der Ukraine exorbitant gestiegene Inflation, die hohen Strom- und Energiekosten waren nicht absehbar. Deshalb ist es nun zwingend Aufgabe der Politik, die Unternehmen zu unterstützen. Ansonsten beschleunigt sich die Verödung unserer Innenstädte immer weiter“, so von Preen.

Der HDE-Präsident fordert in der aktuellen Debatte um mögliche politische Unterstützung für die Wirtschaft, die Fördersummen zu erhöhen und im Wachstumschancengesetz auch Investitionen für die Digitalisierung als förderfähig aufzuführen. Zudem setzt sich von Preen für eine Absenkung der Stromsteuer ein. „Neben gut ausgestatteten Förderprogrammen brauchen die Handelsunternehmen aber auch Freiräume für unternehmerische, kreative Ideen. Wir brauchen weniger Bürokratie und nicht immer neue, bis ins letzte Detail geregelte gesetzliche Vorgaben“, so der HDE-Präsident. Dabei gehe es beispielsweise um rechtssichere und einfachere Regelungen zur Sonntagsöffnung oder weniger Einschränkungen für den Geschäftsbetrieb durch Lärmschutzvorgaben in Innenstädten.

Quelle:

Handelsverband Deutschland

Südwesttextil-Führung Foto Südwesttextil
18.08.2023

Südwesttextil-Führung trifft Wirtschaftsministerin

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut tauschte sich nach dem Präsidentenwechsel mit Südwesttextil zu aktuellen politischen Themen der Branche aus.

Am Dienstag trafen sich der neue Südwesttextil-Präsident Arved H. Westerkamp, Ehrenpräsident Bodo Th. Bölzle und Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner mit Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus des Landes Baden-Württemberg. Neben dem Kennenlernen des neuen Präsidenten standen vor allem die Themen im Fokus, die die baden-württembergische Textil- und Bekleidungsindustrie aktuell beschäftigen.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut tauschte sich nach dem Präsidentenwechsel mit Südwesttextil zu aktuellen politischen Themen der Branche aus.

Am Dienstag trafen sich der neue Südwesttextil-Präsident Arved H. Westerkamp, Ehrenpräsident Bodo Th. Bölzle und Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner mit Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus des Landes Baden-Württemberg. Neben dem Kennenlernen des neuen Präsidenten standen vor allem die Themen im Fokus, die die baden-württembergische Textil- und Bekleidungsindustrie aktuell beschäftigen.

Dazu zählt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, dessen Anwendungsbereich schon heute Mitgliedsunternehmen direkt oder auch mittelbar als Zulieferer betrifft. Die Textil- und Bekleidungsindustrie in Baden-Württemberg bekennt sich zu den Leitlinien des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes; die unternehmerische Sorgfaltspflicht darf sich aber nur auf diejenigen Bereiche erstrecken, die auch tatsächlich kontrolliert werden können; Praktikabilität inkludiert. Besonders mit Blick auf die angedachten Verschärfungen der europäischen Corporate Sustainability Due Diligence Directive betont der Verband den Bedarf, Sanktionen auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Verstöße zu begrenzen und bürokratische Belastungen sehr deutlich zu reduzieren.

Die Betroffenheit vieler technischer Textilien durch die europäische Chemikalienverordnung REACH stand ebenfalls auf der Agenda. Durch die PFAS-Regulierungen sind beispielsweise Rettungs- oder schusssichere Westen, Spezialtextilien für Brennstoffzellen, Wundpflaster oder Heißgasabluftfilter betroffen. Der Verband ruft einerseits dazu auf, textile Entwicklungen der Branche voranzutreiben, setzt sich aber auch für ein differenzierteres politisches Vorgehen ein. Sukzessive Grenzwertabsenkungen statt Totalverbote, Ausnahmen für existenzielle Textilien bei verstärkter Wahrnehmung der Innovationen der Branche im Bereich Recycling und Kreislaufwirtschaft.

Abgerundet wurde das Gespräch durch das vielfältige Engagement des Verbands für den Nachwuchs- und Fachkräftemangel der Industrie.  Dokumentiert durch den Neubau des Texoversums auf dem Campus der Hochschule Reutlingen und den neuen Aktivitäten der TEXOVERSUM Experts & Training Hub gGmbH für die textile Aus- und Weiterbildung. Politisch sieht Südwesttextil das weiterentwickelte Fachkräfteeinwanderungsgesetz als Chance, den bestehenden, großen Bedarf an Fachkräften abzumildern, allerdings müssen dabei auch die Prozesse der Verwaltung beschleunigt und digitalisiert werden.

Arved H. Westerkamp zog ein positives Resümee des Termins:
„Wir setzen uns für die Zukunft der Textil- und Bekleidungsindustrie hier in Baden-Württemberg ein und stellen uns aktiv den Herausforderungen im Bereich der sozialen Standards, Umwelt und Klima etc. Dabei setzen wir auf die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus. Wir freuen uns, dass die politischen Themen der Branche Gehör finden!“

(c) Mittelstand-Digital Zentrum Smarte Kreisläufe
02.08.2023

Mittelstand-Digital Zentrum: Innovative Lösungen für textile Unternehmen

Am 17. und 18. Juli 2023 informierten sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung „Textil Innovativ – Technologien für Mobilität und Schutz“ über Trends, Herausforderungen und Lösungen für moderne Mobilität sowie Persönliche Schutzausrüstung (PSA) in Verbindung mit Digitalisierung und Recycling. Zudem wurde zur „Datenbasierten Wertschöpfung in der Textilindustrie“ diskutiert.

Mobilität in der Zukunft ist digital, komfortabel und natürlich nachhaltig. Der Schalter für die Sitzheizung ist in die textile Oberfläche der Mittelkonsole integriert. Das Gewebe der Sitzfläche heizt oder kühlt – je nach Bedarf. Der Dachhimmel leuchtet. Die Karosserie ist leicht und stabil, um Sprit zu sparen und trotzdem bei Unfällen zu schützen. Referenten und Aussteller zeigten, wie sie den besonderen Anforderungen an Maschinen, Produktionsprozesse sowie die neuen Materialien selbst gerecht werden.

Am 17. und 18. Juli 2023 informierten sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung „Textil Innovativ – Technologien für Mobilität und Schutz“ über Trends, Herausforderungen und Lösungen für moderne Mobilität sowie Persönliche Schutzausrüstung (PSA) in Verbindung mit Digitalisierung und Recycling. Zudem wurde zur „Datenbasierten Wertschöpfung in der Textilindustrie“ diskutiert.

Mobilität in der Zukunft ist digital, komfortabel und natürlich nachhaltig. Der Schalter für die Sitzheizung ist in die textile Oberfläche der Mittelkonsole integriert. Das Gewebe der Sitzfläche heizt oder kühlt – je nach Bedarf. Der Dachhimmel leuchtet. Die Karosserie ist leicht und stabil, um Sprit zu sparen und trotzdem bei Unfällen zu schützen. Referenten und Aussteller zeigten, wie sie den besonderen Anforderungen an Maschinen, Produktionsprozesse sowie die neuen Materialien selbst gerecht werden.

Auch das Thema Persönliche Schutzausrüstung (PSA) birgt für Unternehmen Herausforderungen. Viele Funktionen, wie beispielsweise Hitzeschutz, erfordern eine spezielle chemische Ausrüstung der Textilien. Diese unterliegt jedoch häufig umweltschutzrechtlichen Einschränkungen und Verboten. Worauf Unternehmen bei der Produktion von PSA achten müssen, wurde ebenfalls erörtert.

Welche Potenziale die Digitalisierung für genau diese Anforderungen bietet, wurde in der Veranstaltung ebenfalls deutlich. Der Digitale Produktpass kommt. Er ist Teil eines EU-weiten Maßnahmenpakets zur Förderung von Ökodesign und Ressourceneffizienz und soll den Verbraucher informieren, wo das Produkt herkommt, woraus es besteht oder wie man es reparieren kann. Die Umsetzung betrifft alle Branchen und Dienstleistungen, mit weitreichenden Auswirkungen auf die unternehmerischen Geschäftsprozesse. Das setzt eine gewaltige Datenmenge voraus. Wie datenbasierte Wertschöpfung in der Textilindustrie funktioniert, war Thema in der abschließenden Diskussionsrunde.  

An welchen Stellen das Mittelstand-Digital Zentrum Smarte Kreisläufe kleine und mittlere Unternehmen unterstützen kann, erläuterte die Geschäftsführerin Anja Merker in einem Pitch-Beitrag sowie an einem Informationsstand vor Ort. Das Angebot des Zentrums umfasst nicht nur reine Wissensvermittlung zum Unternehmen der Zukunft in Verbindung mit Digitalisierung und Künstliche Intelligenz. Die Partner geben Orientierung und bilden Ihre Mitarbeiter weiter, entwickeln gemeinsam Ideen in Workshops und erarbeiten mit Ihnen Konzepte, die Sie im Unternehmen umsetzen können.

Quelle:

Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e. V. / Mittelstand-Digital Zentrum Smarte Kreisläufe

Steffen Jost, Rolf Pangels Foto BTE
Steffen Jost, Rolf Pangels vor dem BGH
27.07.2023

BGH hebt OLG-Urteils zu Sonntagsöffnungen des Zweibrücken Fashion Outlets aufgrund Flugplatznähe auf

Der I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hat am 27. Juli 2023 ein Urteil des OLG Zweibrücken vom 4. August 2022 (Az. I ZR 144/22) aufgehoben und an es zurückverwiesen. Der BGH stellte fest, dass es bei der Zulassung von verkaufsoffenen Sonntagen im Zweibrücken Fashion Outlet (ZFO) entgegen der seinerzeitigen Annahme des OLG sehr wohl relevant ist, dass am Flugplatz Zweibrücken seit dem Jahr 2014 kein kommerzieller Linienflugverkehr mehr stattfindet. Veränderten sich die maßgeblichen Umstände, müssten Verordnungen auch überprüft werden. Eine Verordnung kann sodann rechtswidrig werden, wenn sich die maßgeblichen Umstände ändern.
 

Der I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hat am 27. Juli 2023 ein Urteil des OLG Zweibrücken vom 4. August 2022 (Az. I ZR 144/22) aufgehoben und an es zurückverwiesen. Der BGH stellte fest, dass es bei der Zulassung von verkaufsoffenen Sonntagen im Zweibrücken Fashion Outlet (ZFO) entgegen der seinerzeitigen Annahme des OLG sehr wohl relevant ist, dass am Flugplatz Zweibrücken seit dem Jahr 2014 kein kommerzieller Linienflugverkehr mehr stattfindet. Veränderten sich die maßgeblichen Umstände, müssten Verordnungen auch überprüft werden. Eine Verordnung kann sodann rechtswidrig werden, wenn sich die maßgeblichen Umstände ändern.
 
BTE-Präsident Steffen Jost (Modehaus Jost, Grünstadt), der mehrere Modehäuser u.a. in der Südpfalz betreibt, hatte mit finanzieller und sachinhaltlicher Unterstützung des BTE gegen einen Store innerhalb des ZFO geklagt. Denn dort dürfen die Geschäfte aufgrund einer älteren rheinland-pfälzischen Sonderregelung ohne einen jeweils konkreten Anlassbezug, primär aufgrund der Nähe zum Flugplatz Zweibrücken, „automatisch“ jährlich an 16 Sonntagen öffnen, obwohl der Linienflugverkehr am Flugplatz - der seinerzeit als maßgeblich Vorrausetzung für besagte Sonderregelung galt - schon seit Jahren eingestellt ist. Dagegen ist dem stationären Einzelhandel in Rheinland-Pfalz und in der Region rund um das Outlet eine Öffnung nur an bis zu vier Sonntagen erlaubt - und auch nur dann, wenn ein konkreter Anlass - bürokratisch aufwendig - nachgewiesen wird. Der Anteil der Sonntagsöffnungen am Gesamtumsatz des ZFO ist nach BTE-Berechnungen mit 30 bis 35 Millionen € (brutto) signifikant. Es resultieren etwa 15 Prozent des jährlichen Gesamtumsatzes des ZFO Zweibrücken aus den zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntagen. Bricht man den Umsatzentzug allein durch die Sonntagsöffnungen auf das Einzugsgebiet herunter, ergeben sich spürbare negative Auswirkungen für den dort ansässigen Einzelhandel. Wird das ZFO überdies - wie geplant - um rund 8.500 qm Verkaufsfläche vergrößert, werden sich auch dessen Sonntagsumsätze weiter erhöhen.

In den beiden Vorinstanzen war Jost jeweils unterlegen. Das OLG Zweibrücken hatte zuletzt angenommen, dem beklagten Store innerhalb des ZFO sei keine unlautere Wettbewerbshandlung gemäß §§ 3, 3a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vorzuwerfen, weil die Landesverordnung zur Durchführung von § 7 Abs. 2 des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz ihr Verhalten legitimiere. Die nachträgliche Veränderung der für den Erlass der Verordnung bestimmenden Umstände, also die Einstellung des Verkehrsflugbetriebs, habe nicht dazu geführt, dass die Landesverordnung zur Durchführung des § 7 Abs. 2 Ladenöffnungsgesetzes automatisch unwirksam geworden sei.

Diese Argumentation hat der BGH nunmehr zurückgewiesen. Das OLG Zweibrücken muss die Rechtswidrigkeit der Landesverordnung zur Durchführung des § 7 Abs. 2 des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz überprüfen. Ebenso ist das OLG in der Pflicht, zu weiteren Tatbestandsvoraussetzungen (z.B. regionale Wirtschaftsförderung) Aussagen zu treffen.

BTE-Präsident Jost und BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels konstatieren: „Mit dem Urteil des BGH wird eine jahrelange und massive Ungleichbehandlung de facto ein Ende finden müssen. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz ist nunmehr höchstrichterlich zum Handeln aufgefordert, nachdem sie jahrelang bewusst nichts gegen den offensichtlichen Missstand unternommen hat.“

BTE-Hauptgeschäftsführer Pangels betont, dass man den weiteren Prozess sehr aufmerksam verfolgen und der Landesregierung genau auf die Finger schauen werde.

Pangels unterstreicht nochmals, dass sowohl Jost als Unternehmen als auch der BTE insgesamt in der Sache für die Interessen vieler Händler in der Region gekämpft haben. „Sollte es, aus welchen Gründen auch immer, weiterhin zu einer einseitigen Bevorteilung des ZFO gegenüber dem Einzelhandel in den Innenstädten im Einzugsbereich kommen, stehen zahlreiche Händler für entsprechende Klagen bereit. Viele Händler haben durch unser entschlossenes Handel Mut geschöpft, sich gegen offensichtlich rechtswidrige Praktiken zur Wehr zu setzen“, so Pangels abschließend.

Weitere Informationen:
Outlet Outlet- Center Sonntagsöffnung
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

26.07.2023

Design for Recycling: Mindeststandards berücksichtigen Anliegen der Recycler

Der Entwurf „Mindeststandards für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen“ findet die Zustimmung des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung.

Design4Recycling 500x500pxIn einem Schreiben an die Zentrale Stelle Verpackungsregister machen bvse-Geschäftsführer Thomas Braun und bvse-Referent Dr. habil. Thomas Probst deutlich, dass der nunmehr zum fünften Male weiter entwickelte Mindeststandard aus Sicht des bvse sorgfältig erstellt wurde und die Anliegen der Recycler berücksichtigt.

Der bvse hebt hervor, dass die Mindeststandards inzwischen so ausgestaltet sind, dass die praktische Recycelbarkeit der Verpackungen immer mehr Berücksichtigung findet. So werden Verpackungen nicht nur daran gemessen, dass die verwendeten Materialien grundsätzlich für das Recycling geeignet sind, sondern es findet auch Berücksichtigung, ob die Verpackung nach bestimmungsgemäßer Entleerung noch einen Füllgutrest enthält, der die Recyclingfähigkeit beeinträchtigt. Außerdem muss beispielsweise die Trennbarkeit der Verpackungskomponenten sichergestellt sein, sofern das für ein hochwertiges werkstoffliches Recycling erforderlich ist.

Der Entwurf „Mindeststandards für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen“ findet die Zustimmung des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung.

Design4Recycling 500x500pxIn einem Schreiben an die Zentrale Stelle Verpackungsregister machen bvse-Geschäftsführer Thomas Braun und bvse-Referent Dr. habil. Thomas Probst deutlich, dass der nunmehr zum fünften Male weiter entwickelte Mindeststandard aus Sicht des bvse sorgfältig erstellt wurde und die Anliegen der Recycler berücksichtigt.

Der bvse hebt hervor, dass die Mindeststandards inzwischen so ausgestaltet sind, dass die praktische Recycelbarkeit der Verpackungen immer mehr Berücksichtigung findet. So werden Verpackungen nicht nur daran gemessen, dass die verwendeten Materialien grundsätzlich für das Recycling geeignet sind, sondern es findet auch Berücksichtigung, ob die Verpackung nach bestimmungsgemäßer Entleerung noch einen Füllgutrest enthält, der die Recyclingfähigkeit beeinträchtigt. Außerdem muss beispielsweise die Trennbarkeit der Verpackungskomponenten sichergestellt sein, sofern das für ein hochwertiges werkstoffliches Recycling erforderlich ist.

"Wir begrüßen die im vorliegenden Entwurf enthaltenen Änderungen und Ergänzungen bei den systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, dies umfasst insbesondere die Fraktionen PPK, Kunststoffe und Glas. Durch diese Vorgaben wird deren Recyclingfähigkeit voran gebracht. Änderungen oder Ergänzungen am Mindeststandard sind in der vorliegenden Entwurfsfassung daher nicht notwendig", betonen Thomas Braun und Thomas Probst.

In der Stellungnahme weist der bvse jedoch darauf hin, dass eine stringente Umsetzung der im Mindeststandard definierten Kriterien durch die Systeme zwingend erforderlich ist, um die anspruchsvollen Quotenvorgaben aus dem VerpackG, die zum 1. Januar 2022 nochmals deutlich erhöht wurden, zu erfüllen.

Abschließend mahnen die bvse-Vertreter jedoch an, dass ein Weg gefunden und umgesetzt werden müsse, wie recyclinggerechte Verpackungen bei der Lizensierung gefördert werden können. Denn das würde die Lenkungswirkung beim Design for Recycling noch weiter verbessern.

Quelle:

bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung

Industriebrache Pixabay; Tama66
19.07.2023

IVC und ZVI positionieren sich klar gegen Pauschalverbot von PFAS

"Viele Unternehmen sitzen bereits auf gepackten Koffern und haben ihre Investitionsentscheidungen sind getroffen." Deutschland sei gerade erneut dabei, sich in multiple internationale Abhängigkeiten zu begeben und seinen Abschied aus dem Kreis der Industrienationen vorzubereiten. So beurteilen der Geschäftsführer der Industrievereinigung Chemiefaser e.V. (IVC), Dr. Wilhelm Rauch, und der Ressortleiter Umwelt-& Chemikalienpolitik des Zentralverbands Oberflächentechnik e.V. (ZVO), Dr. Malte M. Zimmer gemeinsam mit verschiedenen Unternehmen die Konsequenzen aus dem Plan der European Chemicals Agency (ECHA), rund 10.000 Alkylsubstanzen zu verbieten.

"Viele Unternehmen sitzen bereits auf gepackten Koffern und haben ihre Investitionsentscheidungen sind getroffen." Deutschland sei gerade erneut dabei, sich in multiple internationale Abhängigkeiten zu begeben und seinen Abschied aus dem Kreis der Industrienationen vorzubereiten. So beurteilen der Geschäftsführer der Industrievereinigung Chemiefaser e.V. (IVC), Dr. Wilhelm Rauch, und der Ressortleiter Umwelt-& Chemikalienpolitik des Zentralverbands Oberflächentechnik e.V. (ZVO), Dr. Malte M. Zimmer gemeinsam mit verschiedenen Unternehmen die Konsequenzen aus dem Plan der European Chemicals Agency (ECHA), rund 10.000 Alkylsubstanzen zu verbieten.

Die EU lasse dabei die Folgen auf Schlüsseltechnologien wie beispielsweise die grüne Energiewende komplett außer Acht. Lithiumbatterien, Windräder, Brennstoffzellen, Computerchips - für PFAS existierten aktuell zumindest in Hightech-Anwendungen keine Alternativen. Bis auf wenige längere Ausnahmeregelungen seien aktuell 18 Monate als Übergangsfristen vorgesehen. Das sei ein ausreichendes Zeitfenster, um die Produktion in Europa abzuwickeln und nach neuen Standorten zu suchen, beispielsweise in den USA. Dort werde die Fluorchemie als Schlüsseltechnologie massiv aufgebaut und als kostbares Gut mit Exportverboten belegt.

IVC und ZVO monierten, dass das Innovationsvermögen der europäischen Industrie hergeschenkt werde und man anderen Ländern den Markt mit allen preislichen und wettbewerblichen Konsequenzen überlasse. Als besonders betroffene Branchen führten die Verbände die Medizintechnik, Schutzausrüstung, Flugzeugbau und Automobilelektronik, den Textilmaschinenbau und Industrietextilien an. Abluftfilter mit PTFE-Membranen oder aus PTFE-Fasern stellten in der Müllverbrennung und in Zementwerken den Umweltschutz sicher, so dass keine Schadstoffe in die Atmosphäre gelangten. Membranen für Wasserstoff-Brennstoffzellen, Wasserstoffelektrolyseure, Lithium-Ionen-Batterien aus Karbonfaservliesen und der fluorchemischen Protonenaustauscher Nafion-Membran würden in Zukunft verboten und damit die die Pläne für eine Wasserstoffenergiewende dauerhaft nicht umsetzbar.

Quelle:

Industrievereinigung Chemiefaser e.V., Zentralverband Oberflächentechnik e.V.

23.06.2023

"Keine falschen Anreize für Müllverbrennung als 'grüne' Fernwärme"

  • Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. bvse wendet sich mit Umweltverbänden an das Bundeswirtschafts- und das -bauministerium
  • Änderungen am Gebäudeenergiegesetz gefordert

Der bvse hat sich in einer fachlichen Stellungnahme deutlich für Änderungen am Gebäudeenergiegesetz ausgesprochen. Der Gesetzentwurf untergrabe die Zielsetzung der Kreislaufwirtschaft, so der bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock. Man habe sich daher bewusst dazu entschlossen, gemeinsam mit Umweltverbänden in einem offenen Brief an Bundeswirtschaftsminister Habeck und Bundesbauministerin Geywitz die Forderungen zu vertreten. Die Gleichsetzung von Abwärme aus Müllverbrennungsanlagen und erneuerbare Energien sei willkürlich, falsch und werde dazu führen, dass wieder mehr Abfälle verbrannt würden und damit mehr CO2 freigesetzt werde. Damit werde das Gegenteil von Klimaschutz erreicht.

Der offene Brief im Wortlaut:

  • Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. bvse wendet sich mit Umweltverbänden an das Bundeswirtschafts- und das -bauministerium
  • Änderungen am Gebäudeenergiegesetz gefordert

Der bvse hat sich in einer fachlichen Stellungnahme deutlich für Änderungen am Gebäudeenergiegesetz ausgesprochen. Der Gesetzentwurf untergrabe die Zielsetzung der Kreislaufwirtschaft, so der bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock. Man habe sich daher bewusst dazu entschlossen, gemeinsam mit Umweltverbänden in einem offenen Brief an Bundeswirtschaftsminister Habeck und Bundesbauministerin Geywitz die Forderungen zu vertreten. Die Gleichsetzung von Abwärme aus Müllverbrennungsanlagen und erneuerbare Energien sei willkürlich, falsch und werde dazu führen, dass wieder mehr Abfälle verbrannt würden und damit mehr CO2 freigesetzt werde. Damit werde das Gegenteil von Klimaschutz erreicht.

Der offene Brief im Wortlaut:

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz
Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Mitglieder des Bundestagsausschusses für Klimaschutz und Energie
Mitglieder des Bundestagsausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen
Mitglieder des Bundestagsausschusses für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

23.06.2023

Keine falschen Anreize für Müllverbrennung als „grüne“ Fernwärme

Sehr geehrter Herr Bundesminister Habeck,
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Geywitz,
Sehr geehrte Ausschussmitglieder,

im gegenwärtig diskutierten Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie im Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) birgt die Einstufung von Wärme aus der Abfallverbrennung als unvermeidbare Abwärme die Gefahr, den Zielen des Klima- und Ressourcenschutzes zuwiderzulaufen.

Nach § 3 Absatz 1 Nummer 30a GEG würden künftig Wärmenetze, die mit Energie aus der Verbrennung von Abfällen gespeist werden, in vollem Umfang zur Erfüllung der gesetzlich vorgesehenen Anforderungen an Heizungsanlagen (65-Prozent-Vorgabe gemäß § 71 Absatz 1) beitragen. Wärme aus der Müllverbrennung ist jedoch keineswegs unvermeidbar!

Abwärme aus der Müllverbrennung auf eine Stufe mit Wärme aus erneuerbaren Energien zu stellen, würde die massenhafte Vernichtung wertvoller Ressourcen und die damit einhergehende Klimabelastung für viele weitere Jahrzehnte zementieren. Die vorgenommene Einstufung von Wärme aus der thermischen Abfallbehandlung als unvermeidbare Abwärme sollte deshalb aus dem GEG sowie dem WPG gestrichen werden. Wärme aus thermischer Abfallbehandlung muss reduziert statt gefördert werden.

Die Potenziale einer Verbesserung der getrennten Wertstoffsammlung, der Sortierung von Wertstoffen sowie die Nutzung nicht recycelbarer Abfälle als Ersatzbrennstoffe, die fossile Energieträger in höherwertigen energetischen Prozessen ersetzen, können nur ausgeschöpft werden, wenn die Müllverbrennung nicht attraktiver gemacht wird. Derzeit sind immer noch bis zu zwei Drittel des Inhalts der durchschnittlichen Restmülltonne in Deutschland recycelbare Abfälle. Dies sind insbesondere Bioabfälle, aber auch Altpapier, Verpackungsabfälle oder Elektroaltgeräte.

Allein durch den Vollzug bestehender Gesetze (BioabfallVO, VerpackG, GewerbeabfallVO) würden fünf Millionen Tonnen weniger Abfälle verbrannt werden, dies entspricht einer Reduktion der Abfallverbrennungskapazitäten um ein Fünftel (Öko-Institut (2019): Kapazitäten der energetischen Verwertung von Abfällen in Deutschland und ihre zukünftige Entwicklung in einer Kreislaufwirtschaft).

Statt Anreize für eine bessere Abfallgetrenntsammlung zu setzen, würde das GEG sowie das WPG in seiner jetzigen Form gerade jene Kommunen belohnen, die besonders viel Restmüll und somit Müllwärme produzieren.

Auch steht die Anrechnung der Müllwärme als unvermeidbare Abwärme im Widerspruch zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Bei der Abfallverbrennung werden in Deutschland jährlich fast 24 Millionen Tonnen CO2 freigesetzt, deren fossile Anteile ab 2024 CO2-bepreist werden. Wieso die Verbrennung von Abfällen, insbesondere von Wertstoffen wie Metalle, Kunststoffe und Papier, angesichts dieser im BEHG hinterlegten CO2-Emissionen nun im Rahmen des GEG sowie des WPG auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung einzahlen soll, ist nicht nachvollziehbar.

Die Wärme aus der Verbrennung insbesondere des biogenen Anteils in Abfallverbrennungsanlagen im geplanten GEG sowie im WPG als erneuerbare Energie einzustufen, ist eine weitere Fehlannahme, die Kreislaufwirtschaftsambitionen konterkariert. Auch im BEHG, das mit der Bepreisung von CO2-Emissionen aus der Müllverbrennung einen richtigen Ansatz zu deren Reduktion verfolgt, werden die Emissionen durch die Verbrennung organischen Kohlenstoffs nicht ausreichend berücksichtigt.

Organische Abfälle gehören aufgrund ihres stofflichen Werts als Düngemittel, der auch energetisch deutlich vorteilhafteren sowie klimaschonenderen Behandlungsoption durch Biogasanlagen und ihres hohen Wassergehalts eindeutig nicht in die thermische Verwertung. Im GEG und WPG sollte daher die Abfallverbrennung nicht oder maximal mit einem gesetzlich definierten unvermeidbaren Abfallverbrennungsanteil zur Erfüllung der Vorgaben an die erneuerbare Wärmeversorgung beitragen dürfen.

Der gesetzlich definierte Anteil sollte sich dabei an der niedrigsten in deutschen Kommunen anfallenden spezifischen Restmüllmenge orientieren und regelmäßig angepasst werden. Ansonsten wird es zu der absurden Situation kommen, dass Kommunen auf dem Papier klimaneutrale Wärmenetze betreiben, in Wirklichkeit aber weiterhin vermeidbares (!) CO2 über ihre Abfallverbrennungsanlagen emittieren. Dies kann nicht im Interesse einer ernst gemeinten Klima- und Ressourcenpolitik sein.

Quelle:

Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. bvse

Dr. Dirk Textor, Vorsitzender des bvse-Fachverband Kunststoffrecycling Foto bvse
Dr. Dirk Textor, Vorsitzender des bvse-Fachverband Kunststoffrecycling
21.06.2023

bvse: "Brutaler Preiskampf zwischen Neuware und Kunststoffrecyclaten"

"Der Markt für Altkunststoffe und Recyclate steckt in einer tiefen Krise. Die Nachfrage ist niedrig, die Produktion wird eingeschränkt oder stillgelegt und der Lagerbestand wächst stetig", erklärte Dr. Dirk Textor, Vorsitzender des bvse-Fachverband Kunststoffrecycling Anfang Juni beim 25. Internationalen Altkunststofftag in Dresden.

Im Pressegespräch berichtet er von einem brutalen Preiskampf der zwischen Neuware und Kunststoffrecyclaten tobt. Derzeit verdränge die billige Neuware die Recyclate auf allen Ebenen. Der Absatz von Mahlgütern, Regranulaten und Compounds stockt. Textor: "Die Kunststoffrecycler laufen im Input mit Verarbeitungsware voll und finden für ihre Produkte im Warenausgang keine Abnehmer."

"Der Markt für Altkunststoffe und Recyclate steckt in einer tiefen Krise. Die Nachfrage ist niedrig, die Produktion wird eingeschränkt oder stillgelegt und der Lagerbestand wächst stetig", erklärte Dr. Dirk Textor, Vorsitzender des bvse-Fachverband Kunststoffrecycling Anfang Juni beim 25. Internationalen Altkunststofftag in Dresden.

Im Pressegespräch berichtet er von einem brutalen Preiskampf der zwischen Neuware und Kunststoffrecyclaten tobt. Derzeit verdränge die billige Neuware die Recyclate auf allen Ebenen. Der Absatz von Mahlgütern, Regranulaten und Compounds stockt. Textor: "Die Kunststoffrecycler laufen im Input mit Verarbeitungsware voll und finden für ihre Produkte im Warenausgang keine Abnehmer."

Eine Besserung dieser Situation sei derzeit nicht in Sicht. Man befürchte, dass der dauerhafte wirtschaftliche Betrieb der Recyclinganlagen kaum noch möglich sei. Dabei verweist Textor auch auf die kürzlich erfolgten Werksschließungen, wie zum Beispiel der Veolia PET Germany in Rostock oder der FVH Folienveredelung in Schwerin. "Wir sehen eine bedrohliche Situation, die das gesamte Recycling gefährdet." Textor erklärte, dass Recyclinganlagen kontinuierlich betrieben werden müssen, um die benötigten Mengen in geeigneten Qualitäten darstellen zu können. Man dürfe nicht annehmen, dass einmal stillgelegte Anlagen innerhalb kurzer Zeit wieder hochgefahren werden können.

Verschiedene Gründe führten zu der gegenwärtig Situation: Hier nannte Textor insbesondere den Preisverfall der Neuware. Diesen Preisverfall können die Recyclathersteller aufgrund der höheren Prozesskosten nicht mitgehen. Hohe Kosten für Energie und Transport, gestiegene Löhne und Nebenkosten, wie Versicherungen, Wartung, Ersatzteile, Maschinen und Anlagen, seien kaum mehr zu verkraften.

Hauptverantwortlich für die Misere sei jedoch ein anderer Grund. Dr. Dirk Textor: "Die Unternehmen der kunststoffverarbeitende Industrie setzen auf billige Neuware mit großem CO2-Rucksack und pfeifen auf die klimafreundlichen Recyclate. Wir erwarten daher, dass sich alle Beteiligten der Kunststoffkette endlich ihrer Verantwortung stellen. Hier sind in erster Linie die Kunststoffverarbeiter, Verpacker und Inverkehrbringer in der Pflicht. Recyclate sind ein integraler Bestandteil der Kunststoffherstellung und der Kunststoffverarbeitung. Die kunststoffverarbeitenden Unternehmen sollten aus purem Eigeninteresse sehr genau ihr derzeitiges Marktverhalten überprüfen und sich schleunigst auf den Weg zu mehr Kreislaufwirtschaft und Klimaschutz machen", forderte der Vorsitzende des bvse-Fachverband Kunststoffrecycling.

Quelle:

bvse

(c) Gesamtmasche
03.05.2023

Gesamtmasche: Deutsch-äthiopische Verbändekooperation zieht Bilanz

Die Verbändekooperation Partner Africa Ethiopia zwischen GESAMTMASCHE und dem äthiopischen Textilverband ETGAMA arbeitet seit über drei Jahren an der Intensivierung der deutsch-äthiopischen Geschäftsbeziehungen. Im Zentrum des Projekts stehen Qualitätsverbesserungen und der Aufbau nachhaltiger, transparenter Wertschöpfungsketten – vom Baumwollfeld angefangen. Kurz vor Abschluss der vom Bundesentwicklungsministerium geförderten Initiative ziehen die Partner Bilanz: Der Projekterfolg ist da, auch wenn die Rahmenbedingungen vor Ort schwierig bleiben.

Auf seine Textilbranche setzt Äthiopien große Hoffnungen. Bekannt sind vor allem die staatlich geförderten Industrieparks, die ausländische Investoren ins Land holen und für Jobs sorgen sollen. Weniger bekannt und doch vielversprechend ist die große Zahl mittelständischer, oft familiengeführter Textilbetriebe. Hier setzt das Partner Afrika-Projekt von GESAMTMASCHE und ETGAMA an.

Die Verbändekooperation Partner Africa Ethiopia zwischen GESAMTMASCHE und dem äthiopischen Textilverband ETGAMA arbeitet seit über drei Jahren an der Intensivierung der deutsch-äthiopischen Geschäftsbeziehungen. Im Zentrum des Projekts stehen Qualitätsverbesserungen und der Aufbau nachhaltiger, transparenter Wertschöpfungsketten – vom Baumwollfeld angefangen. Kurz vor Abschluss der vom Bundesentwicklungsministerium geförderten Initiative ziehen die Partner Bilanz: Der Projekterfolg ist da, auch wenn die Rahmenbedingungen vor Ort schwierig bleiben.

Auf seine Textilbranche setzt Äthiopien große Hoffnungen. Bekannt sind vor allem die staatlich geförderten Industrieparks, die ausländische Investoren ins Land holen und für Jobs sorgen sollen. Weniger bekannt und doch vielversprechend ist die große Zahl mittelständischer, oft familiengeführter Textilbetriebe. Hier setzt das Partner Afrika-Projekt von GESAMTMASCHE und ETGAMA an.

Gute Baumwolle für gute Produkte
„Partner Africa Ethiopia konnte im Rahmen von Pilotmaßnahmen entscheidende Qualitäts- und Produktivitätssteigerungen zu erreichen. Ein wichtiger Ansatz war dabei die Anhebung der Faserqualität. Das war die Vorbedingung für Qualitätsverbesserungen sämtlicher weiterverarbeitender Stufen“, sagt Silvia Jungbauer, Hauptgeschäftsführerin von GESAMTMASCHE. Dazu hat das Projekt mit über 40 Farmen und Kleinbauern-Kooperativen in Äthiopien zusammengearbeitet und mehrere Erntezyklen mit Schulungen begleitet. Neben der Faserqualität ging es vor allem um nachhaltige Anbaumethoden.

Vollstufige Kette in schwierigem Rahmen
Technische Mitarbeiter aus Firmen sämtlicher Wertschöpfungsstufen erhielten Gelegenheit zu bedarfsorientierter Weiterbildung in der Spinnerei, Strickerei und Weberei. Zur Erreichung besserer Qualitäten setzte Partner Africa Ethiopia auch auf bessere Vernetzung der Betriebe. Das ebnete gleichzeitig den Weg für transparente Wertschöpfungsketten, bei denen sich die Akteure über die Stufen hinweg zurückverfolgen lassen. „Äthiopische Textilhersteller und Modemarken identifizieren sich nicht mit Billigwaren, sondern wollen mit Qualität und einer nachhaltigen Fertigung punkten“, betont Simone Louis, Projektmanager Partner Africa Ethiopia bei GESAMTMASCHE. „Zum Projektende liegen erste Garne und Stoffe und sogar schon fertige Teile wie T-Shirts oder Polos aus rückverfolgbaren Ketten vor.“

Herausforderung Lieferkettengesetzgebung
Steigende gesetzliche Anforderungen in Europa wie das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und demnächst die EU-Lieferkettenrichtlinie machen es für äthiopische Firmen unumgänglich, sich mit Compliance-Themen und Zertifizierung zu befassen. Gesamtmasche arbeitet daher bereits an einem Folgekonzept, das den Schwerpunkt auf Zertifizierung und Lieferkettentransparenz legt. „Die Hürden in diesem Bereich sind hoch“, gibt Silvia Jungbauer zu bedenken. „Wir hoffen, dass unser Projekterfolg nicht durch Bürokratie und starre Auflagen konterkariert wird.“

Quelle:

Gesamtverband der deutschen Maschenindustrie – GESAMTMASCHE e. V.

25.04.2023

IVC und ZVO üben scharfe Kritik an Brüssel und Berlin

Was einst als deutscher Erfindungsgeist und deutsche Ingenieurskunst für Wohlstand und Wirtschaftswachstum sorgte, werde bald Geschichte sein. Grundlegende wirtschaftliche Rahmenbedingungen am Wirtschaftsstandort Deutschland seien nicht mehr gegeben: verbieten, abschalten, verlagern heiße die neue Maxime, mit der Brüssel und Berlin nicht nur dem Mittelstand die Luft zum Atmen nehmen.

Was einst als deutscher Erfindungsgeist und deutsche Ingenieurskunst für Wohlstand und Wirtschaftswachstum sorgte, werde bald Geschichte sein. Grundlegende wirtschaftliche Rahmenbedingungen am Wirtschaftsstandort Deutschland seien nicht mehr gegeben: verbieten, abschalten, verlagern heiße die neue Maxime, mit der Brüssel und Berlin nicht nur dem Mittelstand die Luft zum Atmen nehmen.

Der Geschäftsführer der Industrievereinigung Chemiefaser e.V., Dr. Wilhelm Rauch, und der Ressortleiter Umwelt-& Chemikalienpolitik des Zentralverbandes Oberflächentechnik e.V., Dr. Malte M. Zimmer sind sich einig in der Beurteilung der aktuellen Situation und haben mit der Aussage „Deutschland verabschiedet sich aus der 1. Liga“ einen wirtschaftspolitischen Weckruf gestartet. Deutschland sei im Abstiegskampf – allerdings finde sich anscheinend weder auf der Trainerbank noch im Management irgendjemand, der ein Interesse hätte, das aufzuhalten. Wenn das Durchreichen in die „Vierte Welt-Liga“ nicht generell durch eine sofortige politische Richtungsänderung aufgehalten werde, verliere Deutschland nicht nur weiter im Klima- und Umweltschutz oder bei den Fachkräften, sondern die Gesellschaft als Ganzes die Grundlagen ihrer Existenz und damit auch ihren gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Von der – noch – viertgrößten Wirtschaftsnation der Welt werde es künftig ein Hauptexportgut geben: neben dem bereits erfolgten technologischen Aderlass drehten zunehmend Unternehmen, Forschende und Fachkräfte Deutschland den Rücken und wanderten in Länder ab, die die dringend notwendigen Bedingungen für Innovationen und wettbewerbsorientiertes Wirtschaften böten. Während global agierende Konzerne diese Schritte öffentlich meist unbemerkt längst eingeleitet haben, bliebe vor allem inhabergeführten Familienunternehmen nur noch wenig Zeit. In der Chemiefaserindustrie produzieren seit 2021 mehr als ein Drittel der Unternehmen in Deutschland nicht mehr oder haben ihre Produktion für immer geschlossen.

Nach der Energiekrise im vergangenen Jahr und den Erfahrungen aus der Coronazeit, die drastisch die unmittelbare Gefahr von Abhängigkeiten illustriert haben, sollte zu erwarten gewesen sein, dass seitens der Politik entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, um das künftig zu verhindern. Weit gefehlt: eine verbotsorientierte Chemikalienpolitik, die die Substitution chemischer Stoffe zum Dogma der europäischen Politik gemacht hat, erreicht mit dem Green Deal und der Revision von REACH neue und immer größere planwirtschaftliche Höhenflüge.

Großtechnische Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energien wie grünem Wasserstoff und Biogas oder Windkraftflügel aus Carbonfasern würden zukünftig sicher irgendwo hergestellt - in Europa nicht. Die dafür benötigten Textilmembranen und Carbonfasergewirke stehen bald auf der REACH-Verbotsliste. Der deutsche Weg zur CO2-Neutralität werde ein steiniger sein, wenn die ältesten Kohlekraftwerke wieder angeschaltet würden und alsbald jede noch verbliebene CO2-freie Technologie, von Windkraft, Solar über Wärmepumpen zu Biogas, in der Herstellung und im Betrieb über das EU-Chemikalien- und Stoffrecht in Deutschland verboten sein wird. Alsbald werde Deutschland nicht mehr im Stande sein, die Veredlungssubstanzen für Fasern bzw. textile Abluftfilter für den Umweltschutz herstellen zu dürfen, geschweige denn ein langzeithaltbares Kugellager für eine Windkraftturbine oberflächenzuveredeln.

Was mit der Photovoltaik (PV)-Technologie bereits hervorragend funktioniert habe, so Rauch und Zimmer, klappe jetzt auch bei anderen Technologien: Abhängigkeiten von Dritten. 2010/11 war Deutschland der Innovationstreiber in der PV-Technologie. Schon in den folgenden drei Jahren sank die Zahl der Arbeitsplätze von 150.000 auf rund 30.000. Im Jahr 2023 werden 80 % der Solarzellen und 98 % der weltweit verwendeten Wafer aus dem Weltmarktführer China kommen. Den von der EU geplanten “European Chips-Act“ zur Reduzierung der Abhängigkeit von Asien werde es allein deshalb nicht geben können, weil die dazu notwendigen Prozesse und Rohstoffe in Summe aller avisierten Verbote in der EU nicht mehr erlaubt sind.

Berücksichtigt man zusätzlich, dass China die zweitgrößte Volkswirtschaft der Welt, Exportweltmeister vor den USA und Deutschland sowie einer der wichtigsten Akteure auf den globalen Finanzmärkten ist, verwundert es doch, dass Deutschland an das offiziell weiter als Entwicklungsland eingestufte Land 2020 473,4 Millionen Euro an Entwicklungshilfe zahlte.

Die drei Kernforderungen beider Verbände lauten:

  • Wir brauchen umgehend eine Wirtschaftspolitik für und nicht gegen die in Deutschland und Europa produzierenden Unternehmen, für die darin beschäftigten Menschen und für den Umwelt- und Klimaschutz.
  • Wir brauchen wieder eine intensive technologie- und ergebnisoffene Diskussion zwischen Fachleuten, politisch Verantwortlichen und Behörden zum Erreichen wirtschaftlicher, sicherheitspolitischer und klimatischer Ziele - und damit die Abkehr von einem Ideologie-dominierten planwirtschaftlichen Gesellschaftsentwurf.
  • Innovationsprozesse, die den Einklang zwischen Ökonomie und Ökologie mittels technischer Lösungen verbessern können, müssen wieder gangbar gemacht und die Rahmenbedingungen für erfolgreiches internationales Wirtschaften geschaffen werden.

„Es ist Zeit für weniger Ideologie und mehr Wissen in Deutschland und in Europa“, schließen die Verbandsvertreter ihr Statement.

(c) BVMed | Manfred Beeres
Prof. Josef Hecken, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
21.04.2023

BVMed-Mitgliederversammlung: Beratungsrecht bei Wundversorgungs-Studien

Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Prof. Josef Hecken, hat sich auf der BVMed-Mitgliederversammlung am 18. April 2023 in Berlin für ein Beratungsrecht der Medizinprodukte-Hersteller für die anstehenden Studien zum Nutzennachweis für die Erstattungsfähigkeit der „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ und für die Verlängerung der Übergangsfrist ausgesprochen. „Wir müssen gemeinsam für das Beratungsrecht kämpfen. Dann haben wir die Basis für die Entwicklung von geeigneten Studienkriterien und müssen solange die Übergangsregelung verlängern“, so Heckens Appell an den Gesetzgeber.

Der BVMed hatte sich wiederholt für ein Beratungsrecht beim G-BA analog zum Arzneimittelbereich ausgesprochen, „um Klarheit und Sicherheit beim Antragsprozess, aber insbesondere zu den Anforderungen an Evidenz und Nutzennachweise zu schaffen“, so BVMed-Ambulant-Expertin Juliane Pohl.

Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Prof. Josef Hecken, hat sich auf der BVMed-Mitgliederversammlung am 18. April 2023 in Berlin für ein Beratungsrecht der Medizinprodukte-Hersteller für die anstehenden Studien zum Nutzennachweis für die Erstattungsfähigkeit der „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ und für die Verlängerung der Übergangsfrist ausgesprochen. „Wir müssen gemeinsam für das Beratungsrecht kämpfen. Dann haben wir die Basis für die Entwicklung von geeigneten Studienkriterien und müssen solange die Übergangsregelung verlängern“, so Heckens Appell an den Gesetzgeber.

Der BVMed hatte sich wiederholt für ein Beratungsrecht beim G-BA analog zum Arzneimittelbereich ausgesprochen, „um Klarheit und Sicherheit beim Antragsprozess, aber insbesondere zu den Anforderungen an Evidenz und Nutzennachweise zu schaffen“, so BVMed-Ambulant-Expertin Juliane Pohl.

Hintergrund ist, dass für jedes einzelne sogenannte „sonstige Produkt zur Wundbehandlung“ künftig der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit im Rahmen eines Antragsverfahrens durch den Hersteller beim G-BA durchgeführt werden muss, bevor das jeweilige Produkt durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erstattet wird. Der G-BA hat bislang jedoch keine Klarheit geschaffen, welche Evidenzkriterien in der Wundversorgung für die erstattungsrelevanten Nutzennachweise Anwendung finden. Im Gesetz fehlt ein entsprechender Beratungsanspruch der Hersteller beim G-BA, der Klarheit in diesen komplexen Fragestellungen schaffen könnte. Betroffen von der neuen Regelung ist eine Vielzahl von Produkten wie etwa silber- oder PHMB-haltigen Wundauflagen, die bislang erstattungsfähig waren. Nach Einschätzung des BVMed sind rund 400 Produkte betroffen, für die – bis Dezember 2023 - ein erfolgreiches Nutzenbewertungsverfahren zur Aufnahme in die Anlage V der geänderten Arzneimittel-Richtlinie erforderlich wird.

Hecken machte bei der BVMed-Mitgliederversammlung deutlich, dass der Gesetzgeber kurzfristig ein Beratungsverfahren für Verbandmittel wie bei den Arzneimitteln einführen müsse – zumal der Komplexitätsgrad bei Studien für Wundversorgungsprodukte höher und die Studien-Endpunkte komplexer seien als bei Arzneimitteln. Beispielsweise sei die Frage, wie die Verringerung der Wundgröße dargestellt werden könne, methodisch noch nicht geklärt. „Es ist nicht nur im Interesse der Unternehmen, sondern auch im Interesse des G-BA, wenn möglich schon vor dem Beginn von Studien ein Austausch über das Setting und die Endpunkte solcher Studien stattfindet, damit diese am Ende auch tatsächlich verwertbare Evidenz liefern können“, so Hecken. Auch müsste dann noch die Übergangsfrist entsprechend verlängert werden, damit die Hersteller eine Studie auf Basis des mit dem G-BA besprochenen Studiendesigns durchführen können, um schließlich auf dieser Basis den Antrag zur Aufnahme des Produkts in die Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie zu stellen. Nach Hecken müssten Verfahren und Regelungsrahmen zudem geeignet sein, um Innovationen den Zugang in die Versorgung zu ermöglichen.

Der BVMed hatte Anfang April 2023 in einem Brandbrief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach „dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf bei der Wundversorgung im GKV-System“ angemahnt.

Handele der Gesetzgeber nicht, sei absehbar, dass anerkannte, bewährte sowie auf randomisierten kontrollierten Studien basierende Wundauflagen ab dem 2. Dezember 2023 nicht mehr für die Versorgung der chronisch kranken Wundpatient:innen zur Verfügung stehen. Dies werde nach Angaben der BVMed-Expert:innen dramatische Folgen haben:

  • Durch den Wegfall entsprechender antimikrobieller Wundversorgungsprodukte werden durch den absehbar höheren Einsatz oraler Antibiotikatherapien die entsprechenden Resistenzen deutlich steigen.
  • Ohne den zukünftigen Einsatz der etablierten Wundauflagen mit antimikrobieller Wirkung wird die Anzahl von stationären Aufenthalten unvermeidlich steigen.
  • Außerdem wird der Wegfall insbesondere von antimikrobiellen Wundauflagen zu einer zusätzlichen Belastung der Pflege führen.
Weitere Informationen:
BVMed Bundesverband Medizintechnologie
Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.