Aus der Branche

Zurücksetzen
2 Ergebnisse
BTE-Intensiv-Kurs zu CSRD für Textil-, Schuh- und Modehandel Grafik BTE
24.06.2024

BTE-Intensiv-Kurs zu CSRD für Textil-, Schuh- und Modehandel

Etliche Textil-, Schuh- und Modehändler sind von den neuen Nachhaltigkeitsberichtspflichten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bzw. des deutschen Umsetzungsgesetzes (CSRD-UG) betroffen. Sie müssen ab dem Geschäftsjahr 2025 jährlich eine Nachhaltigkeitserklärung über ihre wesentlichen Themen und die EU-Taxonomie in einem Lagebericht veröffentlichen.
 
Die berichtspflichtigen Unternehmen müssen dabei u.a. folgende Fragen beantworten: Welche der 37 Themenfelder des European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind für sie wesentlich? Welche Daten müssen sie sammeln und veröffentlichen? Und welche IT-Tools können hier Hilfestellung bieten?
 

Etliche Textil-, Schuh- und Modehändler sind von den neuen Nachhaltigkeitsberichtspflichten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bzw. des deutschen Umsetzungsgesetzes (CSRD-UG) betroffen. Sie müssen ab dem Geschäftsjahr 2025 jährlich eine Nachhaltigkeitserklärung über ihre wesentlichen Themen und die EU-Taxonomie in einem Lagebericht veröffentlichen.
 
Die berichtspflichtigen Unternehmen müssen dabei u.a. folgende Fragen beantworten: Welche der 37 Themenfelder des European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind für sie wesentlich? Welche Daten müssen sie sammeln und veröffentlichen? Und welche IT-Tools können hier Hilfestellung bieten?
 
Zur Unterstützung der Branche veranstaltet der BTE einen praxisorientierten Intensiv-Kurs, der die Umsetzung der CSRD in den einzelnen Unternehmen erleichtern soll. Die Teilnehmer erhalten darin branchenspezifische Informationen, Vorlagen, Leitfäden und Hilfestellungen. Dazu gehört beispielsweise eine Bewertung der Auswirkungen, Risiken und Chancen für die Nachhaltigkeitsthemen des ESRS aus Sicht eines fiktiven Beispiel-Unternehmens inklusive einer Vorlage zur Durchführung der doppelten Wesentlichkeit für den Textil-, Schuh- und Modehandel. Ergänzt werden die Unterlagen um eine Vorlage zur Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung für alle wesentlichen Themen, die mit den Anforderungen der Wirtschaftsprüfer abgeglichen werden. Die Unternehmen erhalten zudem Empfehlungen für mögliche IT-Tools für die Datensammlung.
 
Der dreitägige Kurs startet am 12. September in Köln, weitere Termine sind der 26. November (online) und der 21. Januar 2025. Als besondere Serviceleistung gibt es einen wöchentlichen Jour fixe, bei dem auftretende Fragen zeitnah diskutiert und geklärt werden können. Referentin und Kursleiterin ist Unternehmensberaterin Marion Sollbach, die über 17 Jahre bei Metro und Galeria Kaufhof für den Bereich Nachhaltigkeit verantwortlich war und über ein umfassendes Praxiswissen verfügt.
 
Die Teilnahmegebühr beträgt bis 11. August 2024 (Frühbucher) 1.950 Euro für EHV-Mitglieder und 3.450 Euro für Nicht-Mitglieder, jeweils zzgl. MwSt. Bei einer Buchung nach dem 11. August 2024 erhöht sich die Gebühr um 500 Euro. Die Zahl der Teilnehmenden ist auf maximal 16 Personen begrenzt. Weitere Informationen und Anmeldung unter https://www.bte.de/bte-veranstaltungen/.
 
Rechtliche Details zu CSRD
Das CSRD-UG verpflichtet ab dem Geschäftsjahr 2025 auch große mittelständische Unternehmen dazu, jährlich Auskunft über ihre nicht-finanziellen Chancen und Risiken zu geben. Betroffen sind alle Kapitalgesellschaften, die mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen: Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro, Bilanzsumme von über 25 Millionen Euro oder mehr als 250 Beschäftigte.
 
Die CSRD ist ein wichtiges Instrument des Sustainable Finance-Paketes der EU und soll vor allem Investoren vor möglichen Anlagerisiken bewahren. Die betroffenen Unternehmen müssen im Lagebericht eine Nachhaltigkeitserklärung nach ESRS abgeben, die nach ESG-Kategorien (Environmental, Social, Governance) unterteilt ist.
 
In die Nachhaltigkeitserklärung integriert werden muss die Berichtspflicht nach EU-Taxonomie, worüber die EU nachhaltigeres wirtschaftliches Handeln definiert. Banken, Versicherungen, Kreditgeber und Investoren müssen danach den Anteil von Investitionen in nachhaltigere Unternehmen in ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung berücksichtigen. Nachhaltigkeitskriterien werden damit Teil der Risikobewertung bei Krediten und können dazu führen, dass Unternehmen keine Kredite mehr bekommen oder einen Risikoaufschlag zahlen müssen. Dies kann auch mittelständische Textil- und Schuhhändler treffen, die unterhalb der CSRD-Grenzwerte liegen!
 
Auch die Berichtspflichten nach Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) oder in Zukunft nach der Corporate Sustainability Due Dilligence Directive (CSDDD) sollen in die Nachhaltigkeitserklärung integriert werden.
 
In Deutschland erfolgt die Überwachung der Einhaltung des CSRD-Umsetzungsgesetzes (CSRD-UG) durch qualifizierte Wirtschaftsprüfer. Ein Verstoß gegen das Gesetz führt dazu, dass nur ein eingeschränktes Testat erteilt wird und Maßnahmen zur Verbesserung getroffen werden müssen.

Weitere Informationen:
CSRD BTE Nachhaltigkeitsbericht
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

Dr.-Ing. Jenz Otto, Hauptgeschäftsführer im Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. Quelle: Wolfgang Schmidt
Dr.-Ing. Jenz Otto, Hauptgeschäftsführer im Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.
12.04.2024

Nord-Ostdeutscher Textil- und Bekleidungsverband fordert mittelständische Wirtschaftspolitik

Der Mittelstand ist das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Statistische Zahlen in einschlägigen Internetportalen beschreiben das. In Deutschland gab es im Jahr 2021 rund 3,15 Millionen kleine und mittlere Unternehmen. Damit machen die KMU über 99 Prozent aller Unternehmen in Deutschland aus. Sie tragen mit rund 61 Prozent zur gesamten Netto-Wertschöpfung bei, stellen 55 Prozent der Arbeitsplätze und beschäftigen 80 Prozent der Auszubildenden.  

Der Mittelstand ist das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Statistische Zahlen in einschlägigen Internetportalen beschreiben das. In Deutschland gab es im Jahr 2021 rund 3,15 Millionen kleine und mittlere Unternehmen. Damit machen die KMU über 99 Prozent aller Unternehmen in Deutschland aus. Sie tragen mit rund 61 Prozent zur gesamten Netto-Wertschöpfung bei, stellen 55 Prozent der Arbeitsplätze und beschäftigen 80 Prozent der Auszubildenden.  

Insbesondere die Textil- und Bekleidungsindustrie ist klein und mittelständisch strukturiert. Über 70 Prozent der produzierenden Unternehmen des Verbandes haben weniger als 50, nur 18 Prozent mehr als 100 Mitarbeiter. Neue bzw. erweiterte Regulierungen mit umfangreichen Nachweispflichten, wie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz oder die Lieferkettenrichtlinie der EU, die Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie oder die in Arbeit befindliche EU-Regelung zu entwaldungsfreien Lieferketten, überfordern die Unternehmen oder können aufgrund fehlender Ressourcen schlichtweg nicht geleistet werden, so der Verband. Beteuerungen der Politik, dass ja nur große Unternehmen davon betroffen seien, wären, wie die Praxis zeige, falsch.     

Ohne eine auf den Mittelstand ausgerichtete Wirtschaftspolitik bestehe die Gefahr des Rückgangs und des Verlusts der industriellen Leistungsfähigkeit des Landes. Auch die Arbeitsplätze würden verloren gehen. Der zunehmende Bürokratieaufwand und Nachweispflichten müssten auf ein absolut notwendiges und für den Mittelstand ertragbares Maß reduziert werden.   

Umsätze / Konjunktur
Die meisten der Verbandsmitglieder klagen über sinkende Umsätze und rückläufige Auftragseingänge.  

Die puren Umsatzzahlen bildeten die reale Situation in den Unternehmen nicht mehr ab. Durch den Einfluss der Inflation in Form gestiegener Kosten in allen Bereichen, wüchsen zwar die Umsätze, jedoch die Erträge schmelzen. Zu den Kostentreibern zählen Energie (sowohl Strom als auch Gas), Rohstoffe, Aufwendungen für Logistik und Transport und die Arbeitskosten.

Zwar sind nach teils massiven Kostensteigerungen der Rohstoffe in 2022/2023 diese wieder auf niedrigere Niveaus gesunken, die Energiepreise bleiben jedoch auf einem historisch hohen und nicht wettbewerbsfähigen Niveau. Damit ist insbesondere die Textilindustrie im Nordosten mit einem Exportanteil von 48 Prozent zunehmend gefährdet.

Die Umsätze der ostdeutschen Textilindustrie (> 50 MA) sind nach einem relativ stabilen Jahr 2023 zum Jahresende deutlich weggebrochen. Der Dezember-Umsatz verlor zum Dezember 2022 ca. 9 Prozent. Besonders die Bekleidungsindustrie geriet 2023 unter extremen Druck. Geradezu dramatisch präsentierte sich für beide Sparten der Januar 2024: Textil verlor 10 Prozent, die Bekleidung 10,9 Prozent.  

Im Jahresvergleich 2023 zu 2022 stieg der Umsatz im Textilbereich um 5 Prozent, er sank bei der Bekleidung um 16,7 Prozent. In der Gesamtbetrachtung wuchsen Textil und Bekleidung um 4,2 Prozent.
Insbesondere die Entwicklung zum Jahresende und im Januar lassen die Hoffnungen auf eine Erholung der Branche im neuen Jahr sinken.  

Wirtschaftliche Lage
In der Auswertung einer von der IG Metall durchgeführten Befragung von bundesweit über 2.500 Arbeitnehmervertretern im Februar/März 2024 warnt auch die Gewerkschaft vor verstärkter Abwanderung der Produktion ins Ausland. Über 30 Prozent der befragten Betriebe berichten von einem hohen bis sehr hohen Verlagerungsrisiko insbesondere der Produktionsbereiche. 63 Prozent der Betriebe haben noch im Herbst 2022 von einer guten bis sehr guten Lage berichtet. Im Frühjahr 2024 waren das nur noch 51 Prozent.  
 
Auch Textilunternehmen des nord-ostdeutschen Verbandsgebietes haben bereits in Produktionsstätten im Ausland investiert. Viele Betriebe lassen Produktionsschritte im osteuropäischen Ausland durchführen oder importieren Vorprodukte, die in Europa nicht mehr produziert werden. Solche Entscheidungen werden stets durch die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen beeinflusst. Wettbewerbsfähige Kostenstrukturen für Energie und Rohstoffe, Rücknahme des politischen Einflusses auf die Entwicklung der Arbeitskosten und die Beachtung der regionalen Produktion insbesondere bei der öffentlichen Beschaffung können dazu beitragen, auch weiterhin Wertschöpfung durch Industrieproduktion in Deutschland möglich zu machen. 

Quelle:

Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e. V.