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24.10.2018

KLiNGEL Gruppe erreicht neue Kunden durch digitale Kooperationen

„Wir entwickeln uns zu einem innovativen Technologiehub für vertikale Nischenmarken im Segment der Bestager“ – mit diesen Worten beschreibt Oliver Lenz, Mitglied der Geschäftsleitung bei der Pforzheimer KLiNGEL Gruppe, die digitale Transformation des Unternehmens. Bezogen auf den Vertrieb bedeutet das auch, immer mehr Kooperationen mit digitalen Marktplätzen und Shopping-Plattformen einzugehen. Auf diese Weise will sich der Multichannel Distanzhändler vor allem für seine Fashion Brands neue Zielgruppen erschließen und sich im E-Commerce noch breiter aufstellen.

„Wir entwickeln uns zu einem innovativen Technologiehub für vertikale Nischenmarken im Segment der Bestager“ – mit diesen Worten beschreibt Oliver Lenz, Mitglied der Geschäftsleitung bei der Pforzheimer KLiNGEL Gruppe, die digitale Transformation des Unternehmens. Bezogen auf den Vertrieb bedeutet das auch, immer mehr Kooperationen mit digitalen Marktplätzen und Shopping-Plattformen einzugehen. Auf diese Weise will sich der Multichannel Distanzhändler vor allem für seine Fashion Brands neue Zielgruppen erschließen und sich im E-Commerce noch breiter aufstellen.

Vertriebspartnerschaften im hart umkämpften Modemarkt hat die KLiNGEL Gruppe schon vor Jahren geschlossen. So finden sich beispielsweise Produkte der Marken Babista und MONA bereits seit 2014 im Portfolio von otto.de. Dort gehört KLiNGEL im Segment Fashion inzwischen zu den zehn größten Lieferanten. 2015 kam Amazon als Partner dazu, Ebay folgte im Jahr darauf. Zuletzt schlossen die Pforzheimer im Jahr 2017 digitale Kooperationen mit Baur und Schwab sowie mit der myToys Gruppe, welche die Plattformen mirapodo (Schuhe), Ambellis (Damenmode) und Yomonda (Wohnaccessoires) betreibt. „Weitere Kooperationen mit namhaften Playern, auch im europäischen Ausland, sind bereits in Verhandlung“, so Holger Kolbinger, Leiter Kooperationen KLiNGEL.

Dass die KLiNGEL Gruppe Kooperationen im E-Commerce anstrebt, zeugt von einer progressiven, digital orientierten Vertriebsstrategie. Neben dem Betrieb eigener Webshops ist dies für KLiNGEL eine weitere Möglichkeit für den Vertrieb von Ware und für die Lead-Generierung. Oliver Lenz: „Die Erschließung neuer passfähiger Zielgruppen durch die Bekanntmachung und Vermarktung unserer Eigenmarken auf fremden Plattformen ist für KLiNGEL im Rahmen unserer digitalen Strategie von großer Bedeutung.“

Nach rund vier Jahren Erfahrung mit digitalen Kooperationen ergeben sich deutliche Zuwächse für die KLiNGEL Gruppe: Von 2016 bis 2017 konnte im Kooperationsgeschäft ein Wachstum von über 150 Prozent erreicht werden. 2018 wird der Umsatz mit Partnern weiterhin steigen. Wegen des großen Erfolgs soll das Produktangebot bei den etablierten Partnern stetig ausgebaut werden. Zudem plant die KLiNGEL Gruppe in den nächsten 12 bis 18 Monaten mindestens weitere fünf bis sieben Plattformen anzubinden, unter anderem auch im europäischen Ausland.

Weitere Informationen:
KLiNGEL Gruppe
Quelle:

Goerke Public Relations GmbH

05.06.2018

Neue Datenschutzverordnung umgesetzt?

Abmahnrisiko bei Homepage, Newsletter und Kameraüberwachung

Am 25. Mai 2018 trat das neue Datenschutzrecht (DSGVO) in Kraft. Etliche Behördenvertreter haben bereits angekündigt, dass die Datenschutzbehörden in den ersten Monaten keine oder kaum Kontrollen von sich aus durchführen, ein Freifahrschein für Untätigkeit ist dies aber keinesfalls!

Anzeigen und Abmahnungen können nämlich auch von Mitbewerbern oder Abmahnvereinen kommen. Das größte Risiko besteht dann bei Fehlern, die leicht von Außenstehenden zu erkennen sind. Besonders betroffen sind:

Abmahnrisiko bei Homepage, Newsletter und Kameraüberwachung

Am 25. Mai 2018 trat das neue Datenschutzrecht (DSGVO) in Kraft. Etliche Behördenvertreter haben bereits angekündigt, dass die Datenschutzbehörden in den ersten Monaten keine oder kaum Kontrollen von sich aus durchführen, ein Freifahrschein für Untätigkeit ist dies aber keinesfalls!

Anzeigen und Abmahnungen können nämlich auch von Mitbewerbern oder Abmahnvereinen kommen. Das größte Risiko besteht dann bei Fehlern, die leicht von Außenstehenden zu erkennen sind. Besonders betroffen sind:

  • Die Website - Die Datenschutzerklärung auf der Website muss den neuen Anforderungen entsprechen. Der Punkt „Datenschutz“ sollte dabei auf der Startseite separat aufgeführt werden Eine Muster-Datenschutzerklärung kann über die regionalen Einzelhandelsverbände angefordert werden. Außerdem verfügbar sind dort Muster-Datenschutzerklärungen für Verkäufe über Ebay und Amazon.
  • Der Newsletter – Die Einwilligungserklärung für den Versand von Newslettern muss durch eine „eindeutig bestätigende Handlung“ erfolgen. Die Möglichkeit des Abbestellens (Opt-Out) allein reicht nicht.
  • Die Kameraüberwachung - Seit 25. Mai gilt ein neues Formblatt für den vorgeschriebenen Aushang, das deutlich mehr Angaben als bisher erfordert und deutlich sichtbar anzubringen ist. Neben dem Hinweisschild fordern die Datenschutzbehörden die Auslage eines ausführlichen Informationsblattes an gut zugänglicher Stelle mit Informationen u.a. zu Auskunfts-,  Löschungs- und Beschwerderechten. Entsprechende Vorlagen können von den Websites der Datenschutzbehörden heruntergeladen werden kann

 

Quelle:

BTE/BLE/VDB