Aus der Branche

Zurücksetzen
3 Ergebnisse
07.10.2022

BVMed unterstützt GKV-Vorschlag zur Senkung der Mehrwertsteuer auf Arznei- und Hilfsmittel

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt den Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes, die Mehrwertsteuer auf Arznei- und Hilfsmittel einheitlich abzusenken.

Aufgrund der unterschiedlichen Besteuerung bei Medizinprodukten sei es notwendig, mit einem einheitlichen Steuersatz für Klarheit bei allen Beteiligten zu sorgen. Als Beispiele nannte der BVMed Herzschrittmacher und Elektroden, die unterschiedliche Mehrwertsteuersätze hätten. Für Hüft- und Knieimplantate gelte der ermäßigte Mehrwertsteuersatz nur bei Bestellung von kompletten gelenkbildenden Komponenten. Für einzelne Teile und Zubehör, wie beispielsweise einem Hüftkopf, zähle dagegen der volle Mehrwertsteuersatz. Auch bei Wirbelsäulenschraubensystemen gebe es in der Praxis immer wieder Abgrenzungs- und Definitionsprobleme. „Wir sollten die jetzige Diskussion nutzen, um hier endlich Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen“, so Möll.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt den Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes, die Mehrwertsteuer auf Arznei- und Hilfsmittel einheitlich abzusenken.

Aufgrund der unterschiedlichen Besteuerung bei Medizinprodukten sei es notwendig, mit einem einheitlichen Steuersatz für Klarheit bei allen Beteiligten zu sorgen. Als Beispiele nannte der BVMed Herzschrittmacher und Elektroden, die unterschiedliche Mehrwertsteuersätze hätten. Für Hüft- und Knieimplantate gelte der ermäßigte Mehrwertsteuersatz nur bei Bestellung von kompletten gelenkbildenden Komponenten. Für einzelne Teile und Zubehör, wie beispielsweise einem Hüftkopf, zähle dagegen der volle Mehrwertsteuersatz. Auch bei Wirbelsäulenschraubensystemen gebe es in der Praxis immer wieder Abgrenzungs- und Definitionsprobleme. „Wir sollten die jetzige Diskussion nutzen, um hier endlich Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen“, so Möll.

Die BVMed-Expert:innen verweisen in diesem Zusammenhang auf die Änderung der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie (Richtlinie [EU] 2022/542) vom April 2022, die bis spätestens Ende 2024 national umgesetzt werden muss. Die EU-Richtlinie eröffnet die Möglichkeit für einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz nicht nur „für Arzneimittel, die für ärztliche und tierärztliche Zwecke verwendet werden, einschließlich der Erzeugnisse für Zwecke der Empfängnisverhütung und der Monatshygiene sowie absorbierende Hygieneprodukte“, sondern auch „für medizinische Geräte, Vorrichtungen, Produkte, Artikel, Hilfsmittel und Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutzmasken, die üblicherweise für die Verwendung in der Gesundheitsversorgung oder für den Gebrauch von Behinderten bestimmt sind, Gegenstände die wesentlich sind um eine Behinderung auszugleichen oder zu bewältigen, sowie die Anpassung, Instandsetzung, Vermietung und Leasing solcher Gegenstände.“

„Die EU ermöglicht einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel und Medizinprodukte. Der Vorschlag ist sinnvoll, denn er entlastet die Krankenkassen und Krankenhäuser und sorgt für Klarheit und Rechtssicherheit bei den Herstellern. Ein einheitlicher Mehrwertsteuersatz muss endlich umgesetzt werden!“, so BVMed-Geschäftsführer Möll.

Quelle:

BVMed - Bundesverband Medizintechnologie e.V.

(c) Hohenstein
27.01.2022

Hohenstein prüft und zertifiziert FFP-Atemschutzmasken

Der Textil-Dienstleister Hohenstein hat seine Akkreditierungen als Prüflabor und Zertifizierungsstelle um FFP-Atemschutzmasken nach DIN EN 149 erfolgreich erweitert und damit sein Portfolio im textilen Maskenbereich komplettiert. Die notwendigen Funktions- und Sicherheitsprüfungen an Community Masken, medizinischen Masken und FFP-Masken tragen mit zur Verbrauchersicherheit bei. Darüber hinaus ist Hohenstein seit September 2021 Mitglied im Maskenverband Deutschland, der die Kompetenz aller Maskenhersteller sowie Lieferanten in Deutschland bündelt, und unterstützt den Arbeitskreis Qualität mit seiner Expertise im Bereich der textilen Schutzbekleidung.

Der Textil-Dienstleister Hohenstein hat seine Akkreditierungen als Prüflabor und Zertifizierungsstelle um FFP-Atemschutzmasken nach DIN EN 149 erfolgreich erweitert und damit sein Portfolio im textilen Maskenbereich komplettiert. Die notwendigen Funktions- und Sicherheitsprüfungen an Community Masken, medizinischen Masken und FFP-Masken tragen mit zur Verbrauchersicherheit bei. Darüber hinaus ist Hohenstein seit September 2021 Mitglied im Maskenverband Deutschland, der die Kompetenz aller Maskenhersteller sowie Lieferanten in Deutschland bündelt, und unterstützt den Arbeitskreis Qualität mit seiner Expertise im Bereich der textilen Schutzbekleidung.

Partikelfiltrierende Halbmasken (Filtering Face Pieces) dienen primär dem Eigenschutz ihrer Träger und sollen sie vor schädlichen Aerosolen, Partikeln und Tröpfchen schützen. Für FFP-Atemschutzmasken gibt es verschiedene Schutzstufen (FFP 1-3), abhängig davon, wie gut sie flüssige und feste Partikel zurückhalten. Im Arbeitsschutz sind sie Teil der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und fallen unter die Kategorie III. Ihre Schutzfunktion ist europaweit durch die Norm DIN EN 149:2009-08 festgeschrieben, die Laborprüfungen und praktische Leistungsprüfungen mit Probanden erfordert. Den verlässlichen Nachweis für die Sicherheit von FFP-Schutzmasken führt das Hohenstein Prüflabor in mehreren Prüfschritten durch:

  • Mit einer Sichtprüfung beurteilen die Hohenstein Experten die korrekte Kennzeichnung, die Verständlichkeit der beiliegenden Anleitung zur Verwendung der Masken sowie die Funktionalität und Verpackung.   
  • Durch Laborprüfungen können u.a. Atemwiderstand, Durchlassgrad des Filtermediums und die nach innen gerichtete Leckage ermittelt werden. Die praktische Leistung von FFP-Masken wird durch realistische Tests mit Probanden beurteilt.
  • Mithilfe von Probanden lassen sich auch weitere Parameter wie etwa die Hautverträglichkeit, das Sichtfeld oder der Komfort der Kopfbänderung beurteilen.
  • Optionale Prüfungen wie z. B. die Prüfung von FFP-Masken auf schädliche Inhaltsstoffe vervollständigen den Sicherheitsnachweis.

Da seit Beginn der Pandemie besonders viele FFP-Atemschutzmasken mit zweifelhaften und sogar falschen Kennzeichnungen im Umlauf sind, ist eine verlässliche und neutrale Prüfung und Zertifizierung dieser Produkte unabdingbar. Hohenstein mit seiner langjährigen, umfangreichen Erfahrung bei der Prüfung und Zertifizierung von Persönlicher Schutzausrüstung bietet damit den idealen Service für Kunden, die Wert auf eine Prüfqualität „Made in Germany“ legen.

Als Prüflabor für Medizinprodukte ist Hohenstein auch in der Lage, medizinische Gesichtsmasken u.a. auf ihre bakterielle Filterleistung, den Differenzialdruck als Indikator für die Atmungsaktivität sowie die mikrobiologische Reinheit und Zytotoxizität zu prüfen. Medizinische Gesichtsmasken fallen unter die Medizinprodukteverordnung 2017/745 und erfüllen die Anforderungen gemäß EN 14683. Der Prüfdienstleister Hohenstein hat bereits im Juni 2020 mit der Einführung seines Qualitätslabels für Geprüfte Community Masken einen großen Schritt in Richtung Sicherheit und Funktionalität gemacht und prüft auch nach dem ersten europäischen Leitfaden für Alltagsmasken, dem CEN Workshop Agreement (CWA) 17553:2020.

© STFI/ait Plan GmbH
22.07.2021

STFI legt Grundstein für neues Nachhaltigkeitszentrum

  • Erweiterte Forschungskompetenzen mit neuen Technika für Prüfung und Textilrecycling

Am 22. Juli 2021 legte das Sächsische Textilforschungsinstitut e. V. (STFI) auf einem rund 9.000 m² großen Baugelände in Chemnitz den Grundstein für einen neuen Gebäudekomplex. Die Vergrößerung des Forschungsinstitutes schafft Platz für neue Anlagen und erweitert die Kompetenzen im Bereich Textilrecycling und Prüfung. Der Bau des neuen Zentrums für Nachhaltigkeit wird vom Freistaat Sachsen anteilig gefördert und soll im kommenden Jahr fertiggestellt werden.

  • Erweiterte Forschungskompetenzen mit neuen Technika für Prüfung und Textilrecycling

Am 22. Juli 2021 legte das Sächsische Textilforschungsinstitut e. V. (STFI) auf einem rund 9.000 m² großen Baugelände in Chemnitz den Grundstein für einen neuen Gebäudekomplex. Die Vergrößerung des Forschungsinstitutes schafft Platz für neue Anlagen und erweitert die Kompetenzen im Bereich Textilrecycling und Prüfung. Der Bau des neuen Zentrums für Nachhaltigkeit wird vom Freistaat Sachsen anteilig gefördert und soll im kommenden Jahr fertiggestellt werden.

Dem Begriff der Nachhaltigkeit soll in vielerlei Hinsicht Rechnung getragen werden: Hauptschwerpunkte der zukünftigen Arbeiten im neuen Zentrum für Nachhaltigkeit am STFI werden das faserbasierte mechanische Recycling von textilen Flächen und Garnen und nachfolgende Forschungsarbeiten zu deren Wiederverwendbarkeit sein. Die Technika werden mit modernsten Filteranlagen sowie einer Fotovoltaik-Anlage ausgerüstet. Weiterhin werden im Gebäude Prüfstände für Laserschutzkleidung, Atemschutzmasken und weiterer medizinischer Schutzausrüstung aufgebaut. Mit diesen Investitionen will man den Anforderungen an ein leistungsstarkes Prüfinstitut gerecht werden.

Mit der Einbindung eines modernen Showrooms in den Gebäudekomplex, der sowohl als Beratungs- als auch Kreativraum genutzt werden kann, wird die Möglichkeit geschaffen, Ergebnisse von Forschungsarbeiten in Szene zu setzen und in entspannter Atmosphäre mit Partnern über zukünftige Forschungsinhalte zu diskutieren.

Ein zusätzliches Highlight sind 10 nicht öffentliche Ladestationen für batterieelektrische Fahrzeuge, damit Gäste und Mitarbeiter ihre PKW mit Energie versorgen können.

Quelle:

STFI e.V.