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BTE-Intensiv-Kurs zu CSRD für Textil-, Schuh- und Modehandel Grafik BTE
24.06.2024

BTE-Intensiv-Kurs zu CSRD für Textil-, Schuh- und Modehandel

Etliche Textil-, Schuh- und Modehändler sind von den neuen Nachhaltigkeitsberichtspflichten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bzw. des deutschen Umsetzungsgesetzes (CSRD-UG) betroffen. Sie müssen ab dem Geschäftsjahr 2025 jährlich eine Nachhaltigkeitserklärung über ihre wesentlichen Themen und die EU-Taxonomie in einem Lagebericht veröffentlichen.
 
Die berichtspflichtigen Unternehmen müssen dabei u.a. folgende Fragen beantworten: Welche der 37 Themenfelder des European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind für sie wesentlich? Welche Daten müssen sie sammeln und veröffentlichen? Und welche IT-Tools können hier Hilfestellung bieten?
 

Etliche Textil-, Schuh- und Modehändler sind von den neuen Nachhaltigkeitsberichtspflichten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bzw. des deutschen Umsetzungsgesetzes (CSRD-UG) betroffen. Sie müssen ab dem Geschäftsjahr 2025 jährlich eine Nachhaltigkeitserklärung über ihre wesentlichen Themen und die EU-Taxonomie in einem Lagebericht veröffentlichen.
 
Die berichtspflichtigen Unternehmen müssen dabei u.a. folgende Fragen beantworten: Welche der 37 Themenfelder des European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind für sie wesentlich? Welche Daten müssen sie sammeln und veröffentlichen? Und welche IT-Tools können hier Hilfestellung bieten?
 
Zur Unterstützung der Branche veranstaltet der BTE einen praxisorientierten Intensiv-Kurs, der die Umsetzung der CSRD in den einzelnen Unternehmen erleichtern soll. Die Teilnehmer erhalten darin branchenspezifische Informationen, Vorlagen, Leitfäden und Hilfestellungen. Dazu gehört beispielsweise eine Bewertung der Auswirkungen, Risiken und Chancen für die Nachhaltigkeitsthemen des ESRS aus Sicht eines fiktiven Beispiel-Unternehmens inklusive einer Vorlage zur Durchführung der doppelten Wesentlichkeit für den Textil-, Schuh- und Modehandel. Ergänzt werden die Unterlagen um eine Vorlage zur Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung für alle wesentlichen Themen, die mit den Anforderungen der Wirtschaftsprüfer abgeglichen werden. Die Unternehmen erhalten zudem Empfehlungen für mögliche IT-Tools für die Datensammlung.
 
Der dreitägige Kurs startet am 12. September in Köln, weitere Termine sind der 26. November (online) und der 21. Januar 2025. Als besondere Serviceleistung gibt es einen wöchentlichen Jour fixe, bei dem auftretende Fragen zeitnah diskutiert und geklärt werden können. Referentin und Kursleiterin ist Unternehmensberaterin Marion Sollbach, die über 17 Jahre bei Metro und Galeria Kaufhof für den Bereich Nachhaltigkeit verantwortlich war und über ein umfassendes Praxiswissen verfügt.
 
Die Teilnahmegebühr beträgt bis 11. August 2024 (Frühbucher) 1.950 Euro für EHV-Mitglieder und 3.450 Euro für Nicht-Mitglieder, jeweils zzgl. MwSt. Bei einer Buchung nach dem 11. August 2024 erhöht sich die Gebühr um 500 Euro. Die Zahl der Teilnehmenden ist auf maximal 16 Personen begrenzt. Weitere Informationen und Anmeldung unter https://www.bte.de/bte-veranstaltungen/.
 
Rechtliche Details zu CSRD
Das CSRD-UG verpflichtet ab dem Geschäftsjahr 2025 auch große mittelständische Unternehmen dazu, jährlich Auskunft über ihre nicht-finanziellen Chancen und Risiken zu geben. Betroffen sind alle Kapitalgesellschaften, die mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen: Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro, Bilanzsumme von über 25 Millionen Euro oder mehr als 250 Beschäftigte.
 
Die CSRD ist ein wichtiges Instrument des Sustainable Finance-Paketes der EU und soll vor allem Investoren vor möglichen Anlagerisiken bewahren. Die betroffenen Unternehmen müssen im Lagebericht eine Nachhaltigkeitserklärung nach ESRS abgeben, die nach ESG-Kategorien (Environmental, Social, Governance) unterteilt ist.
 
In die Nachhaltigkeitserklärung integriert werden muss die Berichtspflicht nach EU-Taxonomie, worüber die EU nachhaltigeres wirtschaftliches Handeln definiert. Banken, Versicherungen, Kreditgeber und Investoren müssen danach den Anteil von Investitionen in nachhaltigere Unternehmen in ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung berücksichtigen. Nachhaltigkeitskriterien werden damit Teil der Risikobewertung bei Krediten und können dazu führen, dass Unternehmen keine Kredite mehr bekommen oder einen Risikoaufschlag zahlen müssen. Dies kann auch mittelständische Textil- und Schuhhändler treffen, die unterhalb der CSRD-Grenzwerte liegen!
 
Auch die Berichtspflichten nach Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) oder in Zukunft nach der Corporate Sustainability Due Dilligence Directive (CSDDD) sollen in die Nachhaltigkeitserklärung integriert werden.
 
In Deutschland erfolgt die Überwachung der Einhaltung des CSRD-Umsetzungsgesetzes (CSRD-UG) durch qualifizierte Wirtschaftsprüfer. Ein Verstoß gegen das Gesetz führt dazu, dass nur ein eingeschränktes Testat erteilt wird und Maßnahmen zur Verbesserung getroffen werden müssen.

Weitere Informationen:
CSRD BTE Nachhaltigkeitsbericht
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

(c) Messe Düsseldorf GmbH
19.06.2023

A+A Expert Talk: Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft im Fokus

  • Die A+A Expert Talks gehen in die dritte Runde

In Kooperation mit dem German Fashion Verband präsentieren und diskutieren am 20. Juni 2023 Experten aus den Bereichen Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft, Umweltschutz sowie Corporate Fashion und Produktmanagement von 10:00 bis 11:30 Uhr über Nachhaltigkeit in Lieferketten, Normierungen und Siegel sowie die damit verbundenen Herausforderungen und Lösungen. Sie bieten damit eine Plattform für den Austausch von Wissen, Erfahrungen und innovativen Ansätzen.

Der Fokus auf Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft spiegelt die wachsende Bedeutung dieser Themen in der Arbeitswelt wider. Immer mehr Unternehmen erkennen die Notwendigkeit, ihre Geschäftspraktiken nachhaltiger zu gestalten und den Einsatz von Ressourcen zu optimieren.

Moderiert wird dieser Expert Talk von Irina Olm, Syndikus Rechtsanwältin, Beraterin des GermanFashion Modeverband Deutschland e.V. und Spezialistin für Kreislaufwirtschaft und CSR, die ihr Know-how auch auf europäischer Ebene einbringt.

  • Die A+A Expert Talks gehen in die dritte Runde

In Kooperation mit dem German Fashion Verband präsentieren und diskutieren am 20. Juni 2023 Experten aus den Bereichen Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft, Umweltschutz sowie Corporate Fashion und Produktmanagement von 10:00 bis 11:30 Uhr über Nachhaltigkeit in Lieferketten, Normierungen und Siegel sowie die damit verbundenen Herausforderungen und Lösungen. Sie bieten damit eine Plattform für den Austausch von Wissen, Erfahrungen und innovativen Ansätzen.

Der Fokus auf Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft spiegelt die wachsende Bedeutung dieser Themen in der Arbeitswelt wider. Immer mehr Unternehmen erkennen die Notwendigkeit, ihre Geschäftspraktiken nachhaltiger zu gestalten und den Einsatz von Ressourcen zu optimieren.

Moderiert wird dieser Expert Talk von Irina Olm, Syndikus Rechtsanwältin, Beraterin des GermanFashion Modeverband Deutschland e.V. und Spezialistin für Kreislaufwirtschaft und CSR, die ihr Know-how auch auf europäischer Ebene einbringt.

Benjamin Helfritz, Head of Quality in Digital and Green Transformation, DIN - Deutsches Institut für Normung klärt über die neuen Normierungen zur Grünen Transformation auf.
Der DPP wird nicht nur für den grünen, sondern vielmehr für den digitalen Fortschritt benötigt. Seinen vollen Mehrwert wird er aber nur erlangen, wenn bestehende und entstehende Systeme interoperabel funktionieren. Der Einsatz eines Digitalen Produktpasses zur Normierung schafft mehr Nachhaltigkeit und digitalen Fortschritt.

Henk Vanhoutte, Secretary General, European Safety Federation (ESF) und Lucia Mendori, Regulatory Affairs Associate / Chair ESF working group sustainability präsentieren Praxisbeispiele und konkrete Anwendungsfaktoren zur nachhaltigen PSA sowie Lösungen für nachhaltige Berufskleidung. Sie geben einen Überblick über Ergebnisse von Umfragen mit Mitgliedern zu verschiedenen Nachhaltigkeitsaspekten als Hinweis darauf, wie die Branche dieses wichtige Thema behandelt; weisen aber auch auf Grenzen der Nachhaltigkeit für PSA hin.

Lena Bay Høyland, Produktdirektorin des schwedischen Workwear Herstellers Fristads Kansas präsentiert die Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens, das sich verpflichtet hat, die Auswirkungen durch Ziele und wirksame Maßnahmen auf die Umwelt zu minimieren. Der Fortschritt wurde bei Fristads Kansas anhand konkreter Zahlen und Überprüfungen Dritter gemessen. Es handelt sich dabei um einen Use Case, der die Innovationen und Herausforderungen bezüglich nachhaltiger Berufskleidung aufzeigt.

Mit den Expert-Talks bietet die Weltleitmesse A+A gemeinsam mit ihren strategischen Partnern der Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (Basi), Fraunhofer IPA, German Fashion (Modeverband Deutschland e.V.), DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfall Versicherung), BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin), BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales), IVPS (Interessenverbund Persönliche Schutzausrüstung e.V.) sowie IFA (Institut für Arbeitsschutz ihrer Community eine Netzwerk- und Informationsplattform.

25.04.2023

BTE-Lieferketten-Webinar: Charts verfügbar

Seit Anfang 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern, ab Anfang 2024 dann auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Um betroffenen und interessierten Unternehmen Hilfestellung beim Umsetzen der damit verbundenen Aufgaben zu geben, veranstaltete der BTE am 20. April 2023 ein kostenfreies Webinar mit über 30 Teilnehmern aus Handel, Industrie, Verbänden und Dienstleistungsunternehmen. Referent war Malte Drewes, Berater vom Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte, dessen Ausführungen durch Praxis-Insights von Fabian Nendza, Senior Sustainability Manager bei Frilufts Retail Europe/Globetrotter, ergänzt wurde. Zentrale Aussagen:

Seit Anfang 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern, ab Anfang 2024 dann auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Um betroffenen und interessierten Unternehmen Hilfestellung beim Umsetzen der damit verbundenen Aufgaben zu geben, veranstaltete der BTE am 20. April 2023 ein kostenfreies Webinar mit über 30 Teilnehmern aus Handel, Industrie, Verbänden und Dienstleistungsunternehmen. Referent war Malte Drewes, Berater vom Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte, dessen Ausführungen durch Praxis-Insights von Fabian Nendza, Senior Sustainability Manager bei Frilufts Retail Europe/Globetrotter, ergänzt wurde. Zentrale Aussagen:

  • Betroffene Unternehmen müssen ein Risikomanagementsystem installieren. Dazu zählt u.a. die Festlegung von Zuständigkeiten, die Benennung von Ansprechpartnern auf der Website, die Erstellung einer Risikoanalyse, die Installation eines Beschwerdeverfahrens und die Erstellung bzw. Veröffentlichung einer Grundsatzerklärung. Zudem gibt es Dokumentations- und Berichtspflichten für die Aktivitäten.
  • Maßnahmen müssen angemessen und wirksam sein. Es gibt allerdings keine Garantiepflicht, dass die Maßnahmen tatsächlich erfolgreich sind, sondern nur eine Bemühenspflicht.
  • Als Hilfestellung für Unternehmen wurden bereits einige Handreichungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.bafa.de/lieferketten erstellt. Demnächst erscheint eine weitere Handreichung zur Zusammenarbeit in der Lieferkette.
  • Weitere Hilfen wie den „KMU-Kompass“ oder den „CSR Risiko-Check“ bietet die Agentur für Wirtschaft & Entwicklung unter www.wirtschaft-entwicklung.de.

 
Hinweis: Die gezeigten Charts können auf der BTE-Website www.bte.de, Rubrik: News, eingesehen werden.

Weitere Informationen:
Lieferkettengesetz
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren